Gemeindeordnung

   1. Teil - Wesen und Aufgaben der Gemeinde (§§ 1 - 22)   
   1. Abschnitt - Rechtsstellung (§§ 1 - 6)   
Gliederung
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Textdarstellung

  

§ 2
Wirkungskreis

(1) Die Gemeinden verwalten in ihrem Gebiet alle öffentlichen Aufgaben allein und unter eigener Verantwortung, soweit die Gesetze nichts anderes bestimmen.

(2) 1Die Gemeinden können durch Gesetz zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben verpflichtet werden (Pflichtaufgaben). 2Werden neue Pflichtaufgaben auferlegt, sind dabei Bestimmungen über die Deckung der Kosten zu treffen. 3Führen diese Aufgaben zu einer Mehrbelastung der Gemeinden, ist ein entsprechender finanzieller Ausgleich zu schaffen.

(3) Pflichtaufgaben können den Gemeinden zur Erfüllung nach Weisung auferlegt werden (Weisungsaufgaben); das Gesetz bestimmt den Umfang des Weisungsrechts.

(4) 1In die Rechte der Gemeinden kann nur durch Gesetz eingegriffen werden. 2Verordnungen zur Durchführung solcher Gesetze bedürfen, sofern sie nicht von der Landesregierung oder dem Innenministerium erlassen werden, der Zustimmung des Innenministeriums.

Rechtsprechung zu § 2 GemO

70 Entscheidungen zu § 2 GemO in unserer Datenbank:

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Querverweise

Auf § 2 GemO verweisen folgende Vorschriften:

Redaktionelle Querverweise zu § 2 GemO:

    Gemeindeordnung (GemO) 
      Verfassung und Verwaltung der Gemeinde
        Bürgermeister
          § 44 III (Leitung der Gemeindeverwaltung) (zu § 2 III)
    Landesverwaltungsgesetz (LVG) 
      Geltungsbereich des Gesetzes und Gliederung der Verwaltungsbehörden
        § 1 I 2 (Geltungsbereich und Gliederung der Verwaltungsbehörden)
     
      Verwaltungsbehörden
        Allgemeine Verwaltungsbehörden
          Untere Verwaltungsbehörden
            § 15 I, III (Aufgabenzuweisung, Gebühren und Auslagen) (zu § 2 III)
    Polizeigesetz (PolG) 
      Das Recht der Polizei
        Maßnahmen der Polizei
          Einzelmaßnahmen
            § 62 IV 2 (Übermittlungsverbote und Verweigerungsgründe) (zu § 2 III)
    Rettungsdienstgesetz (RDG) 
      Aufgabe, Trägerschaft und Durchführung des Rettungsdienstes
        § 2 III (Trägerschaft und Durchführung des Rettungsdienstes) (zu § 2 II)
    Bestattungsgesetz (BestattG) 
      Friedhofswesen
        Anlegung und Unterhaltung von Bestattungsplätzen
          1. Friedhöfe
            § 1 I 1 (Allgemeines) (zu § 2 II)
    Landesbauordnung (LBO) 
      Am Bau Beteiligte, Baurechtsbehörden
        § 47 IV (Aufgaben und Befugnisse der Baurechtsbehörden) (zu § 2 III)
    Wassergesetz (WasserG) 
      Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen
        Abwasserbeseitigung
          § 49 II (Indirekteinleiterkataster) (zu § 2 II)
    Straßengesetz (StrG) 
      Allgemeine Bestimmungen
        Beleuchtung und Reinhaltung der öffentlichen Straßen
          § 41 (Beleuchtungs-, Reinigungs-, Räum- und Streupflicht) (zu § 2 II)
     
      Aufsicht und Zuständigkeiten
        Straßenaufsicht und Straßenbaubehörden
          § 48 II (Straßenaufsicht)
    Ausführungsgesetz GVG (AGGVG) 
      Ausführung der Strafprozeßordnung (StPO)
        1. Abschnitt - Sühneversuch in Privatklagesachen
          § 37 (Zuständigkeit) (zu § 2 III)
    Verfassung (Verf) 
      Zweiter Hauptteil: Vom Staat und seinen Ordnungen
        VI. Die Verwaltung
          Art. 71 I, II 1
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