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   BAG, 15.06.2021 - 9 AZR 217/20   

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BAG, 15.06.2021 - 9 AZR 217/20 (https://dejure.org/2021,16786)
BAG, Entscheidung vom 15.06.2021 - 9 AZR 217/20 (https://dejure.org/2021,16786)
BAG, Entscheidung vom 15. Juni 2021 - 9 AZR 217/20 (https://dejure.org/2021,16786)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Beschäftigungsanspruch - unternehmerische Entscheidung - Wegfall der Beschäftigung infolge Umorganisation - Missbrauchskontrolle

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Beschäftigungsanspruch - unternehmerische Entscheidung - Wegfall der Beschäftigung infolge Umorganisation - Missbrauchskontrolle

  • IWW

    § 72 Abs. 5 ArbGG, § ... 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 275 Abs. 1 BGB, § 268 ZPO, § 533 ZPO, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 259 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 106 GewO, § 322 Abs. 1 ZPO, §§ 133, 157 BGB, § 139 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO, § 139 ZPO, § 611a Abs. 1, § 315 Abs. 1 BGB, § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 561 ZPO, §§ 611a, 613 BGB, § 242 BGB, Art. 1, Art. 2 GG, §§ 611, 613, Art. 12 Abs. 1 GG, § 626 Abs. 1 BGB, § 138 ZPO, § 286 Abs. 1 ZPO, § 559 Abs. 1 ZPO, § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst b, § 557 Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 280 Abs. 1, Abs. 3, § 283 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Bestimmtheit des Klageantrags bei Klage auf Beschäftigung; Auslegungsgrundsätze für Klageanträge nach §§ 133 und 157 BGB; Richterliche Hinweispflicht zur Erreichung einer Übereinstimmung von prozessualem Antrag und materiellem Prozessziel; Grenzen des allgemeinen ...

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Beschäftigungsanspruch - unternehmerische Entscheidung - Wegfall der Beschäftigung infolge Umorganisation - Missbrauchskontrolle

  • Betriebs-Berater

    Beschäftigungsanspruch - unternehmerische Entscheidung - Wegfall der Beschäftigung infolge Umorganisation - Missbrauchskontrolle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Allgemeiner Beschäftigungsanspruch; unternehmerische Organisationsentscheidung; Unmöglichkeit der Beschäftigung - Beschäftigungsanspruch; unternehmerische Entscheidung; Wegfall der Beschäftigung infolge Umorganisation; Missbrauchskontrolle

  • rechtsportal.de

    Allgemeiner Beschäftigungsanspruch; unternehmerische Organisationsentscheidung; Unmöglichkeit der Beschäftigung - Beschäftigungsanspruch; unternehmerische Entscheidung; Wegfall der Beschäftigung infolge Umorganisation; Missbrauchskontrolle

  • datenbank.nwb.de

    Beschäftigungsanspruch - unternehmerische Entscheidung - Wegfall der Beschäftigung infolge Umorganisation - Missbrauchskontrolle

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Dem Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung kann entgegenstehen, dass sie aufgrund einer Umorganisation nicht (mehr) möglich ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Weisungsrecht des Arbeitgebers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebliche Umorganisation - und der Beschäftigungsanspruch der Arbeitnehmerin

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 3801
  • NZA 2021, 1625
  • DB 2021, 2769
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (53)

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus BAG, 15.06.2021 - 9 AZR 217/20
    Rechtsgrundlage des durch die Rechtsprechung im Wege der Rechtsfortbildung entwickelten allgemeinen Beschäftigungsanspruchs des Arbeitnehmers - der allein Gegenstand der vorliegenden Klage ist - sind §§ 611a, 613 BGB iVm. der Generalklausel des § 242 BGB, die durch die Wertentscheidungen der Art. 1 und Art. 2 GG zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht ausgefüllt wird (vgl. zu §§ 611, 613 iVm. § 242 BGB BAG Großer Senat 27. Februar 1985 - GS 1/84 - zu C I 2 der Gründe, BAGE 48, 122; seither st. Rspr. vgl. nur BAG 25. Januar 2018 - 8 AZR 524/16 - Rn. 70; 21. Februar 2017 - 1 AZR 367/15 - Rn. 19 mwN, BAGE 158, 148; 9. April 2014 - 10 AZR 637/13 - Rn. 14 mwN, BAGE 148, 16; zum Weiterbeschäftigungsanspruch vgl. BAG 27. Mai 2020 - 5 AZR 247/19 - Rn. 23, BAGE 170, 311) .

    Er setzt neben einer arbeitsvertraglichen Verbindung der Parteien voraus, dass das Interesse des Arbeitnehmers an seiner Beschäftigung das des Arbeitgebers an seiner Nichtbeschäftigung überwiegt (BAG 27. Februar 1985 - GS 1/84 - zu C I 2 c der Gründe, BAGE 48, 122) .

    Andererseits kann sich auf Seiten des Arbeitnehmers das allgemeine ideelle Beschäftigungsinteresse im Einzelfalle noch durch besondere Interessen ideeller und/oder materieller Art verstärken (BAG 27. Februar 1985 - GS 1/84 - zu C I 3 der Gründe, aaO).

    Stehen überwiegende schutzwerte Interessen der Beschäftigung entgegen, ist der Arbeitgeber nicht zur Beschäftigung des Arbeitnehmers verpflichtet (vgl. BAG 27. Februar 1985 - GS 1/84 - aaO; vgl. auch 25. Januar 2018 - 8 AZR 524/16 - Rn. 71; 9. April 2014 - 10 AZR 637/13 - Rn. 14 mwN, BAGE 148, 16) .

    bb) Der Beschäftigungsanspruch kann ausgeschlossen sein, wenn eine Beschäftigung des Arbeitnehmers, zB wegen Auftragsmangels (BAG 27. Februar 1985 - GS 1/84 - zu C I 3 der Gründe, BAGE 48, 122) oder einer Umorganisation, die auf einer rechtmäßigen unternehmerischen Entscheidung beruht (vgl. BAG 21. März 2018 - 10 AZR 560/16 - Rn. 19 mwN, BAGE 162, 221; 25. Januar 2018 - 8 AZR 524/16 - Rn. 71) , nicht (mehr) möglich ist.

  • BAG, 16.05.2019 - 6 AZR 329/18

    Verhältnis des Beschäftigungsanspruchs schwerbehinderter Menschen zur

    Auszug aus BAG, 15.06.2021 - 9 AZR 217/20
    (1) §§ 611a, 613 BGB iVm. des § 242 BGB begründen einen Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers, geben ihm aber keine Beschäftigungsgarantie (vgl. BAG 16. Mai 2019 - 6 AZR 329/18 - Rn. 36, BAGE 166, 363) .

    Ist eine vertragsgemäße Beschäftigung auf dem bisherigen oder einem anderen freien Arbeitsplatz nicht möglich, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, für den von der Organisationsmaßnahme betroffenen Arbeitnehmer einen zusätzlichen Arbeitsplatz einzurichten (vgl. zum Beschäftigungsanspruch schwerbehinderter Menschen BAG 16. Mai 2019 - 6 AZR 329/18 - aaO) .

    Ohne Einschränkung nachzuprüfen ist hingegen, ob die fragliche Entscheidung getroffen und faktisch umgesetzt wurde, und ob dadurch das Beschäftigungsbedürfnis für einzelne Arbeitnehmer entfallen ist (vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 650/14 - Rn. 32 f.) , oder ob auch auf der Basis der - nicht missbräuchlich oder willkürlich - getroffenen unternehmerischen Entscheidung noch eine Möglichkeit besteht, den Arbeitnehmer vertragsgemäß sinnvoll zu beschäftigen (vgl. BAG 16. Mai 2019 - 6 AZR 329/18 - Rn. 36, BAGE 166, 363; 24. September 2015 - 2 AZR 562/14 - Rn. 34, BAGE 152, 345) .

    Hierzu muss er konkret erläutern, in welchem Umfang und aufgrund welcher Maßnahmen die bisher vom Arbeitnehmer ausgeübten Tätigkeiten für diesen zukünftig entfallen (vgl. BAG 16. Mai 2019 - 6 AZR 329/18 - Rn. 43, BAGE 166, 363; 22. Oktober 2015 - 2 AZR 650/14 - Rn. 34 mwN; 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 23) .

    Es ist nicht ersichtlich, dass auf der Basis der von der Beklagten - nicht missbräuchlich oder willkürlich - getroffenen unternehmerischen Entscheidung noch eine Möglichkeit besteht, die Klägerin vertragsgemäß sinnvoll zu beschäftigen (vgl. BAG 16. Mai 2019 - 6 AZR 329/18 - Rn. 36, BAGE 166, 363; 24. September 2015 - 2 AZR 562/14 - Rn. 34, BAGE 152, 345) .

  • BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 562/14

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 15.06.2021 - 9 AZR 217/20
    Dem Arbeitgeber kann auch unter Beachtung der jeweils aus Art. 12 Abs. 1 GG folgenden, gegenläufigen Grundrechtspositionen der Arbeitsvertragsparteien nicht vorgegeben werden, welche und wie viele Arbeitsplätze er in seinem Betrieb weiter vorzuhalten hat (vgl. zu § 626 Abs. 1 BGB BAG 24. September 2015 - 2 AZR 562/14 - Rn. 34, BAGE 152, 345) .

    Ohne Einschränkung nachzuprüfen ist hingegen, ob die fragliche Entscheidung getroffen und faktisch umgesetzt wurde, und ob dadurch das Beschäftigungsbedürfnis für einzelne Arbeitnehmer entfallen ist (vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 650/14 - Rn. 32 f.) , oder ob auch auf der Basis der - nicht missbräuchlich oder willkürlich - getroffenen unternehmerischen Entscheidung noch eine Möglichkeit besteht, den Arbeitnehmer vertragsgemäß sinnvoll zu beschäftigen (vgl. BAG 16. Mai 2019 - 6 AZR 329/18 - Rn. 36, BAGE 166, 363; 24. September 2015 - 2 AZR 562/14 - Rn. 34, BAGE 152, 345) .

    Bei alledem ist das Gericht grundsätzlich frei darin, welche Beweiskraft es den - unstreitigen oder bewiesenen - Indizien im Einzelnen und in der Gesamtschau für seine Überzeugungsbildung beimisst (vgl. BAG 24. September 2015 - 2 AZR 562/14 - Rn. 48, BAGE 152, 345; 18. Juni 2015 - 2 AZR 480/14 - Rn. 35 mwN, BAGE 152, 47) .

    Sie kann revisionsrechtlich nur darauf überprüft werden, ob sich das Landesarbeitsgericht entsprechend den Vorgaben des Prozessrechts mit dem Prozessstoff umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, seine Würdigung vollständig und rechtlich möglich ist, nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (vgl. BAG 19. Februar 2015 - 8 AZR 1011/13 - Rn. 27; 20. August 2014 - 7 AZR 924/12 - Rn. 35) und die Revision zulässige und begründete Verfahrensrügen erhoben hat (§ 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst b, § 557 Abs. 3 Satz 2 ZPO; BAG 26. Oktober 2016 - 7 AZR 535/14 - Rn. 26; 24. September 2015 - 2 AZR 562/14 - Rn. 48 f., BAGE 152, 345) .

    Es ist nicht ersichtlich, dass auf der Basis der von der Beklagten - nicht missbräuchlich oder willkürlich - getroffenen unternehmerischen Entscheidung noch eine Möglichkeit besteht, die Klägerin vertragsgemäß sinnvoll zu beschäftigen (vgl. BAG 16. Mai 2019 - 6 AZR 329/18 - Rn. 36, BAGE 166, 363; 24. September 2015 - 2 AZR 562/14 - Rn. 34, BAGE 152, 345) .

  • BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 702/13

    Wiedereinstellungszusage - Klageantrag - Eröffnung des Insolvenzverfahrens über

    Auszug aus BAG, 15.06.2021 - 9 AZR 217/20
    Dies dient nicht zuletzt der hinreichenden Berücksichtigung der schutzwürdigen Belange des Klagegegners als Erklärungsadressaten (vgl. zum Ganzen 17. März 2015 - 9 AZR 702/13 - Rn. 13 mwN) .

    Es liegen keine besonderen Umstände vor, die ausnahmsweise eine Auslegung des Beschäftigungsantrags entgegen seinem Wortlaut zulassen (vgl. BAG 17. März 2015 - 9 AZR 702/13 - Rn. 13 ff. mwN) .

    Denn der Prozessgegner muss sich zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Verteidigung gegen die Klage darauf verlassen können, dass ausschließlich über den gestellten Antrag entschieden wird (vgl. BAG 17. März 2015 - 9 AZR 702/13 - Rn. 13 mwN) .

  • BAG, 21.03.2018 - 10 AZR 560/16

    Vollstreckungsabwehrklage - Beschäftigungstitel - Unmöglichkeit

    Auszug aus BAG, 15.06.2021 - 9 AZR 217/20
    a) Der Arbeitgeber konkretisiert die Arbeitspflicht durch Ausübung des Weisungsrechts, wenn diese zwar dem Umfang nach, aber im Übrigen im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschrieben ist, hinsichtlich Inhalt, Ort und Zeit der zu erbringenden Arbeitsleistung (vgl. BAG 21. März 2018 - 10 AZR 560/16 - Rn. 35 mwN, BAGE 162, 221; 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 60 mwN, BAGE 160, 296) .

    Nach § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB ist die Weisung nur verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht (vgl. BAG 21. März 2018 - 10 AZR 560/16 - Rn. 36, aaO; 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 71 mwN, aaO) .

    bb) Der Beschäftigungsanspruch kann ausgeschlossen sein, wenn eine Beschäftigung des Arbeitnehmers, zB wegen Auftragsmangels (BAG 27. Februar 1985 - GS 1/84 - zu C I 3 der Gründe, BAGE 48, 122) oder einer Umorganisation, die auf einer rechtmäßigen unternehmerischen Entscheidung beruht (vgl. BAG 21. März 2018 - 10 AZR 560/16 - Rn. 19 mwN, BAGE 162, 221; 25. Januar 2018 - 8 AZR 524/16 - Rn. 71) , nicht (mehr) möglich ist.

  • BAG, 30.11.2016 - 10 AZR 11/16

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

    Auszug aus BAG, 15.06.2021 - 9 AZR 217/20
    Der Begründetheit der Klage steht allerdings nicht schon - wie vom Landesarbeitsgericht angenommen - entgegen, dass die Beklagte unter Beachtung von § 611a Abs. 1, § 315 Abs. 1 BGB iVm. § 106 GewO und betriebsverfassungsrechtlicher Vorgaben befugt gewesen wäre, der Klägerin eine vertragsgemäße Beschäftigung in einem anderen Betrieb zuzuweisen, weil der Arbeitsvertrag den Ort der Arbeitsleistung nicht festlegt und es insoweit auf die Wirksamkeit des in § 2 Ziffer 5) des Arbeitsvertrags vereinbarten Versetzungsvorbehalts (vgl. hierzu BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 19; 26. Januar 2012 - 2 AZR 102/11 - Rn. 19, BAGE 140, 328) nicht ankommt.

    Es kommt darauf an, ob das Interesse des Arbeitgebers an der Durchsetzung seiner Organisationsentscheidung auch im Einzelfall die Nichtbeschäftigung rechtfertigt (vgl. zur Billigkeit einer Versetzung BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 30; 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - Rn. 41 f.) .

    (3) Weder aus den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts noch dem Vorbringen der Parteien ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass das Interesse der Beklagten an der Nichtbeschäftigung der Klägerin, trotz der fehlenden Möglichkeit sie mit ihren bisherigen Arbeitsaufgaben zu beschäftigen, gegenüber dem Beschäftigungsinteresse aufgrund besonders geschützter Belange der Klägerin zurücktreten müsse (vgl. zur Billigkeit einer Versetzung BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 30; 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - Rn. 41 f.) .

  • BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 524/16

    Betriebsübergang - "Betriebsübergangs-Feststellungsklage" - Prozessverwirkung -

    Auszug aus BAG, 15.06.2021 - 9 AZR 217/20
    Rechtsgrundlage des durch die Rechtsprechung im Wege der Rechtsfortbildung entwickelten allgemeinen Beschäftigungsanspruchs des Arbeitnehmers - der allein Gegenstand der vorliegenden Klage ist - sind §§ 611a, 613 BGB iVm. der Generalklausel des § 242 BGB, die durch die Wertentscheidungen der Art. 1 und Art. 2 GG zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht ausgefüllt wird (vgl. zu §§ 611, 613 iVm. § 242 BGB BAG Großer Senat 27. Februar 1985 - GS 1/84 - zu C I 2 der Gründe, BAGE 48, 122; seither st. Rspr. vgl. nur BAG 25. Januar 2018 - 8 AZR 524/16 - Rn. 70; 21. Februar 2017 - 1 AZR 367/15 - Rn. 19 mwN, BAGE 158, 148; 9. April 2014 - 10 AZR 637/13 - Rn. 14 mwN, BAGE 148, 16; zum Weiterbeschäftigungsanspruch vgl. BAG 27. Mai 2020 - 5 AZR 247/19 - Rn. 23, BAGE 170, 311) .

    Stehen überwiegende schutzwerte Interessen der Beschäftigung entgegen, ist der Arbeitgeber nicht zur Beschäftigung des Arbeitnehmers verpflichtet (vgl. BAG 27. Februar 1985 - GS 1/84 - aaO; vgl. auch 25. Januar 2018 - 8 AZR 524/16 - Rn. 71; 9. April 2014 - 10 AZR 637/13 - Rn. 14 mwN, BAGE 148, 16) .

    bb) Der Beschäftigungsanspruch kann ausgeschlossen sein, wenn eine Beschäftigung des Arbeitnehmers, zB wegen Auftragsmangels (BAG 27. Februar 1985 - GS 1/84 - zu C I 3 der Gründe, BAGE 48, 122) oder einer Umorganisation, die auf einer rechtmäßigen unternehmerischen Entscheidung beruht (vgl. BAG 21. März 2018 - 10 AZR 560/16 - Rn. 19 mwN, BAGE 162, 221; 25. Januar 2018 - 8 AZR 524/16 - Rn. 71) , nicht (mehr) möglich ist.

  • BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 637/13

    Beschäftigungsanspruch - Nachtdienstuntauglichkeit

    Auszug aus BAG, 15.06.2021 - 9 AZR 217/20
    Rechtsgrundlage des durch die Rechtsprechung im Wege der Rechtsfortbildung entwickelten allgemeinen Beschäftigungsanspruchs des Arbeitnehmers - der allein Gegenstand der vorliegenden Klage ist - sind §§ 611a, 613 BGB iVm. der Generalklausel des § 242 BGB, die durch die Wertentscheidungen der Art. 1 und Art. 2 GG zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht ausgefüllt wird (vgl. zu §§ 611, 613 iVm. § 242 BGB BAG Großer Senat 27. Februar 1985 - GS 1/84 - zu C I 2 der Gründe, BAGE 48, 122; seither st. Rspr. vgl. nur BAG 25. Januar 2018 - 8 AZR 524/16 - Rn. 70; 21. Februar 2017 - 1 AZR 367/15 - Rn. 19 mwN, BAGE 158, 148; 9. April 2014 - 10 AZR 637/13 - Rn. 14 mwN, BAGE 148, 16; zum Weiterbeschäftigungsanspruch vgl. BAG 27. Mai 2020 - 5 AZR 247/19 - Rn. 23, BAGE 170, 311) .

    Stehen überwiegende schutzwerte Interessen der Beschäftigung entgegen, ist der Arbeitgeber nicht zur Beschäftigung des Arbeitnehmers verpflichtet (vgl. BAG 27. Februar 1985 - GS 1/84 - aaO; vgl. auch 25. Januar 2018 - 8 AZR 524/16 - Rn. 71; 9. April 2014 - 10 AZR 637/13 - Rn. 14 mwN, BAGE 148, 16) .

  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 15.06.2021 - 9 AZR 217/20
    a) Der Arbeitgeber konkretisiert die Arbeitspflicht durch Ausübung des Weisungsrechts, wenn diese zwar dem Umfang nach, aber im Übrigen im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschrieben ist, hinsichtlich Inhalt, Ort und Zeit der zu erbringenden Arbeitsleistung (vgl. BAG 21. März 2018 - 10 AZR 560/16 - Rn. 35 mwN, BAGE 162, 221; 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 60 mwN, BAGE 160, 296) .

    Nach § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB ist die Weisung nur verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht (vgl. BAG 21. März 2018 - 10 AZR 560/16 - Rn. 36, aaO; 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 71 mwN, aaO) .

  • BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 825/09

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Beginn der Frist des § 626 Abs. 2 BGB -

    Auszug aus BAG, 15.06.2021 - 9 AZR 217/20
    Dennoch geht es um Rechtsanwendung, nicht um Tatsachenfeststellung (zur Interessenabwägung iRv. § 626 Abs. 1 BGB vgl. BAG 27. Januar 2011 - 2 AZR 825/09 - Rn. 38, BAGE 137, 54) .

    In diesem Fall ist es nicht erforderlich, die Sache an das Berufungsgericht zurückzuverweisen um diesem Gelegenheit zu geben, zunächst eine eigene Abwägung vorzunehmen (zur Interessenabwägung iRv. § 626 Abs. 1 BGB vgl. BAG 27. Januar 2011 - 2 AZR 825/09 - aaO) .

  • BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 569/12

    Arbeitszeit - Versetzung - billiges Ermessen

  • BAG, 17.04.2019 - 7 AZR 292/17

    Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit - betriebliches

  • BAG, 29.08.2018 - 7 AZR 206/17

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - pauschale Zulage - Begünstigung

  • BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 867/08

    Freizeitausgleich für nächtlichen Bereitschaftsdienst

  • BAG, 21.02.2017 - 1 AZR 367/15

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Anspruch auf Durchführung

  • BAG, 11.04.2019 - 6 AZR 104/18

    Ausschlussfrist - unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 650/14

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04

    Beschäftigungsanspruch - Schwerbehinderung - Darlegung

  • BAG, 11.06.2013 - 9 AZR 855/11

    Anforderungen an die Begründung eines Rechtsmittels - gesetzlicher Urlaub -

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 19.02.2015 - 8 AZR 1011/13

    Videoaufnahme eines Arbeitnehmers - Veröffentlichung - Unterlassungsanspruch

  • BAG, 07.07.2015 - 10 AZR 416/14

    Drittschuldnerklage - Zulässigkeitsanforderungen

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 569/14

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung

  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 247/19

    Prozessbeschäftigung - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  • BAG, 24.06.2015 - 5 AZR 462/14

    Annahmeverzug - Beschäftigungspflicht - Schadensersatz

  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 422/13

    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 124/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall einer Hierarchieebene

  • BAG, 25.08.2016 - 8 AZR 53/15

    Betriebsübergang - Wahrung der Identität der Einheit - Gesamtbewertung

  • BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 864/15

    Befristung - Eigenart der Arbeitsleistung - Schauspieler in einer Krimiserie

  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 480/14

    Außerordentliche Kündigung - Rechtsmissbrauch

  • BAG, 26.01.2012 - 2 AZR 102/11

    "Überflüssige" Änderungskündigung - Streitgegenstand einer Klage nach § 4 Satz 2

  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 356/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

  • BAG, 13.12.2011 - 1 ABR 2/10

    Mitbestimmung bei Versetzungen - arbeitskampfbedingte Versetzung

  • BAG, 20.08.2014 - 7 AZR 924/12

    Befristung - Schriftform - Richterliche Überzeugungsbildung

  • OLG Saarbrücken, 11.04.2018 - 5 U 28/17

    Amtshaftung des Universitätsklinikums des Saarlandes: Entschädigungsanspruch

  • BGH, 25.09.1952 - IV ZR 22/52

    Veräußerung eines Erwerbsgeschäfts

  • BAG, 18.09.2019 - 4 AZR 275/18

    Zulässigkeit der Berufung - Antragsänderung in der Berufungsinstanz - Umfang der

  • BAG, 26.10.2016 - 7 AZR 535/14

    Sachgrundlose Befristung - Verlängerung

  • BAG, 18.11.2019 - 4 AZR 105/19

    Zulässigkeit der Revision - Anforderungen an die Revisionsbegründung

  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 47/17

    Versetzung von Nachtschicht in Wechselschicht - Betriebliches

  • BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 78/19

    Beschäftigungsanspruch - schwerbehinderte Arbeitnehmer

  • BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 88/14

    Annahmeverzug - Rücksichtnahmepflicht - Schadensersatz

  • BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 104/20

    Ausbildungsvergütung - Kürzung bei Teilzeit

  • BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 67/18

    Änderungsschutzklage - Streitgegenstand - Klagefrist

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

  • BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08

    Zwangsvollstreckung - hinreichende Bestimmtheit eines ausgeurteilten

  • BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 8/19

    Beginn der Verjährung bei Wettbewerbsverstoß

  • BAG, 18.11.2020 - 5 AZR 57/20

    Vergütung - Berücksichtigung von Zeiten einer Langzeiterkrankung bei den

  • BAG, 02.05.2014 - 2 AZR 490/13

    Zulässigkeit der Revision - Revisionsbegründung

  • BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 449/12

    Zulässigkeit der Revision - unzureichende Revisionsbegründung

  • LAG Hamm, 29.11.2019 - 16 Sa 172/19

    Beschäftigungsanspruch, freie unternehmerische Entscheidung, Unmöglichkeit

  • BAG, 10.06.2015 - 5 AZR 795/14

    Annahmeverzug - Mehrfachbegründung des Berufungsurteils

  • ArbG Herford, 26.04.2017 - 2 Ca 1054/16
  • BAG, 25.01.2022 - 9 AZR 146/21

    Schlussformulierung eines Arbeitszeugnisses - kein Anspruch auf Dankes- und

    Sie setzt sich in gebotener Weise (vgl. dazu BAG 15. Juni 2021 - 9 AZR 217/20 - Rn. 13) mit der aus ihrer Sicht fehlerhaften Annahme des Landesarbeitsgerichts auseinander, dass wegen des Wortlauts des § 109 Abs. 1 Satz 3 GewO kein Anspruch auf eine Dankes- und Wunschformel bestehe.
  • BAG, 26.04.2022 - 9 AZR 228/21

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - Auslandsbezug

    Diese ergeben sich jedoch aus der Klagebegründung, die zur Ermittlung des Inhalts auslegungsbedürftiger Klageanträge herangezogen werden kann (vgl. BAG 15. Juni 2021 - 9 AZR 217/20 - Rn. 24 ; 15. Juli 2020 - 10 AZR 507/18 - Rn. 26) .

    Fehlt es an einer solchen Würdigung, ist dem Revisionsgericht eine eigene Rechtsanwendung möglich, wenn alle relevanten Tatsachen festgestellt sind (zu unbestimmten Rechtsbegriffen vgl. BAG 2. Februar 2022 - 7 AZR 573/20 - Rn. 59; 15. Juni 2021 - 9 AZR 217/20 - Rn. 52 f. mwN) .

  • BAG, 02.02.2022 - 7 AZR 573/20

    Befristung - wissenschaftliches Personal - Förderung wissenschaftlicher

    In diesem Fall ist es nicht erforderlich, die Sache an das Berufungsgericht zurückzuverweisen, um diesem Gelegenheit zu geben, zunächst eine eigene Abwägung vorzunehmen (vgl. BAG 15. Juni 2021 - 9 AZR 217/20 - Rn. 52 mwN) .
  • ArbG Gießen, 12.04.2022 - 5 Ga 1/22

    Einstweiliger Rechtsschutz - Kein Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung eines

    Stehen überwiegende schutzwerte Interessen der Beschäftigung entgegen, ist der Arbeitgeber nicht zur Beschäftigung des Arbeitnehmers verpflichtet (vgl. BAG, Urteil vom 15. Juni 2021 - 9 AZR 217/20 - juris; BAG, Beschluss vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 - juris).
  • BAG, 21.12.2022 - 7 AZR 489/21

    Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils - Regelaltersgrenze - Transparenzgebot

    aa) Beim Beschäftigungsantrag handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung um eine Klage auf künftige Leistung iSd. § 259 ZPO (BAG 15. Juni 2021 - 9 AZR 217/20 - Rn. 22) .

    Erforderlich und ausreichend ist es, wenn sich das Berufsbild der begehrten Beschäftigung oder die zuzuweisende Tätigkeit hinreichend bestimmt feststellen lässt (BAG 15. Juni 2021 - 9 AZR 217/20 - Rn. 24) .

  • BAG, 30.11.2021 - 9 AZR 143/21

    Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen - Mitwirkungsobliegenheiten

    Bei alledem ist das Tatsachengericht grundsätzlich frei darin, welche Beweiskraft es den - unstreitigen oder bewiesenen - Tatsachen und Indizien im Einzelnen und in der Gesamtschau für seine Überzeugungsbildung beimisst (vgl. BAG 15. Juni 2021 - 9 AZR 217/20 - Rn. 50; 24. September 2015 - 2 AZR 562/14 - Rn. 48, BAGE 152, 345; 18. Juni 2015 - 2 AZR 480/14 - Rn. 35 mwN, BAGE 152, 47) .
  • LAG Hamm, 14.06.2023 - 3 Sa 1242/21
    a) Trotz der von dem erstinstanzlichen Klageantrag abweichenden Formulierung des Beschäftigungsantrags in der Berufungsinstanz liegt keine inhaltliche Änderung des Klagebegehrens vor (vgl. zu den Grundsätzen bei der Auslegung von Klageanträgen BAG, 15.06.2021, 9 AZR 217/20, Rn. 29).

    Der Beschäftigungsanspruch ist zukunftsgerichtet (BAG, 15.06.2021, 9 AZR 217/20, Rn. 22), so dass die Formulierung "über den 30.06.2021 hinaus", nur verdeutlichen soll, dass der Kläger in der Vergangenheit bis zu diesem Datum tatsächlich beschäftigt worden ist (vgl. die Protokollerklärung des Klägers auf Seite 1 des Protokolls vom 15.06.2022).

    Erforderlich und ausreichend ist es, wenn sich das Berufsbild der begehrten Beschäftigung oder die zuzuweisende Tätigkeit hinreichend bestimmt feststellen lässt (BAG, 15.06.2021, 9 AZR 217/20, Rn. 24).

    Er hat die tatsächlichen Grundlagen für den Wegfall des Beschäftigungsbedarfs schlüssig vorzutragen und im Fall des Bestreitens zu beweisen (zum Ganzen BAG,15.06.2021, 9 AZR 217/20, Rn. 43 ff.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.06.2023 - 12 Sa 331/23

    Umsetzung - Direktionsrecht - Berücksichtigung behinderungsgerechter

    Der Arbeitnehmer hat im bestehenden Arbeitsverhältnis grundsätzlich einen Anspruch auf vertragsgemäße tatsächliche Beschäftigung (BAG, 15. Juni 2021 - 9 AZR 217/20, juris Rn 43).
  • BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 256/20

    Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern

    Daher ist in entsprechender Anwendung von § 268 ZPO in der Revisionsinstanz nicht mehr zu prüfen, ob eine Klageänderung iSv. § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG iVm. § 533 ZPO gegeben und sie ggf. zulässig ist (BAG 15. Juni 2021 - 9 AZR 217/20 - Rn. 21; 24. Februar 2021 - 10 AZR 8/19 - Rn. 36; 18. November 2020 - 5 AZR 57/20 - Rn. 15 mwN) .
  • BAG, 30.11.2021 - 9 AZR 145/21

    Arbeitnehmerstatus - Sportfotograf

    Für die Auslegung eines Klageantrags ist deshalb nicht allein dessen buchstäblicher Wortlaut maßgebend (vgl. BAG 15. Juni 2021 - 9 AZR 217/20 - Rn. 29) .
  • ArbG Stuttgart, 12.10.2022 - 15 Ca 2557/22

    Einrichtungsbezogene Impfpflicht - Tätigkeitsverbot - unbezahlte Freistellung -

  • LAG Düsseldorf, 04.05.2022 - 12 Sa 73/22

    Auslegung einer Ausscheidensklausel in Versorgungszusage; Begriff des

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.10.2022 - 10 Sa 1638/21

    Zweck der Massenentlassungsanzeige des § 17 KSchG und des Art. 4 Abs. 1 MERL;

  • BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 696/19

    Gewinnanspruch aus indirekter Mitarbeiterbeteiligung - Beteiligungsgesellschaft

  • ArbG Gießen, 12.04.2022 - 5 Ga 2/22

    Freistellung ungeimpfter Mitarbeiter

  • LAG Hamm, 06.12.2021 - 12 Ta 378/21

    Vorläufige Weiterbeschäftigung; Zwangsvollstreckung; Unmöglichkeit

  • LAG Baden-Württemberg, 28.11.2022 - 1 Sa 6/22

    Zulässigkeit einer Klageänderung; Zwischenfeststellungsklage im Zivilprozess;

  • LAG Düsseldorf, 19.04.2023 - 12 Sa 20/23

    Erhöhung aller Vergütungsbestandteile bei Erhöhung der Arbeitszeit;

  • LAG Hessen, 26.05.2023 - 10 Ta 55/23

    Erfüllungseinwand bei Zwangsvollstreckung eines Weiterbeschäftigungstitels;

  • ArbG Köln, 25.02.2022 - 7 Ga 11/22

    Kammertermin in Sachen Lapaczinski ./. 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA

  • ArbG Koblenz, 27.09.2023 - 4 Ca 982/23

    Auslegung von Klageanträgen und Justizgewährungsanspruch; Kündigung wegen

  • LAG Köln, 27.10.2021 - 11 Sa 105/21

    Bestimmtheit; Klageantrag; Beschäftigungsanspruch

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.10.2021 - 21 Sa 551/21

    Auslegung - Klageantrag - außerordentliche/hilfsweise ordentliche Kündigung -

  • LAG Hessen, 20.06.2023 - 10 Ta 24/23

    Bestimmtheit eines Vollstreckungstitels auf Beschäftigung; Vollstreckung eines

  • LAG Köln, 10.11.2021 - 11 Sa 353/20

    Kündigungsschutz; Konzern

  • ArbG Bonn, 03.02.2022 - 3 Ca 822/21
  • ArbG Gießen, 08.11.2022 - 5 Ca 93/22

    Einrichtungsbezogene Impfpflicht - zulässige Freistellung ungeimpfter

  • ArbG Aachen, 26.06.2023 - 3 Ga 13/23

    Einstweilige Verfügung, Beschäftigung während des Arbeitsverhältnisses,

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