Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 08.11.2002 - 11 Wx 48/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2909
OLG Karlsruhe, 08.11.2002 - 11 Wx 48/02 (https://dejure.org/2002,2909)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.11.2002 - 11 Wx 48/02 (https://dejure.org/2002,2909)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. November 2002 - 11 Wx 48/02 (https://dejure.org/2002,2909)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG § 8 Abs. 3; BeurkG §§ 16; 38; 40
    Beiziehung eines Dolmetschers zu notarieller Beglaubigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Öffentliche Beglaubigung der Anmeldung einer GmbH; Mangelnde Kenntnisse der deutsche Sprache eines GmbH-Geschäftsführer; Notwendigkeit der Vereidigung eines Dolmetschers bei öffentlichen Beglaubigungen; Wirksamkeit einer öffentlichen Beglaubigung

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 13

    § 8 GmbHG; § 16 BeurkG; § 38 BeurkG; § 40 BeurkG
    Öffentliche Beglaubigung der Anmeldung einer GmbH zur Eintragung in das Handelsregister durch Geschäftsführer, die der deutschen Sprache nicht kundig sind - Anwesenheitspflicht von Dolmetschern

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 68

    § 8 GmbHG; § 16 BeurkG; § 38 BeurkG; § 40 BeurkG
    Öffentliche Beglaubigung der Anmeldung einer GmbH zur Eintragung in das Handelsregister durch Geschäftsführer, die der deutschen Sprache nicht kundig sind - Anwesenheitspflicht von Dolmetschern

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Beiziehung eines nicht vereidigten Dolmetschers bei Anmeldung einer GmbH kein Eintragungshindernis

  • Judicialis

    GmbHG § 8 Abs. 3; ; BeurkG § 16; ; BeurkG § 38; ; BeurkG § 40

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 8 Abs. 3; BeurkG § 16 § 38 § 40
    Anmeldung einer GmbH zur Eintragung in das Handelsregister durch Geschäftsführer, die der deutschen Sprache nicht kundig sind

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anmeldung einer GmbH zur Eintragung ins Handelsregister durch ausländische Geschäftsführer: Anforderungen an die öffentliche Beglaubigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 101
  • DNotZ 2002, 296
  • DNotZ 2003, 296
  • FGPrax 2003, 41
  • BB 2003, 70
  • DB 2003, 140
  • Rpfleger 2003, 135
  • NZG 2003, 38
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.11.2002 - 11 Wx 48/02
    Die Tätigkeit der Urkundsperson beschränkt sich vielmehr auf die Bezeugung der Richtigkeit der Unterschrift (BGHZ 37, 79, 86).
  • BGH, 30.06.1983 - V ZB 20/82

    Bestimmtheit einer vollstreckbaren Urkunde

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.11.2002 - 11 Wx 48/02
    Hat die weitere Beschwerde Erfolg, hat das Amtsgericht den Zurückweisungsbeschluss wegen fehlender Rechtsgrundlage von Amts wegen aufzuheben (BGHZ 88, 62, 64; BayObLG NJW-RR 1988, 980; BayObLGZ 1992, 131, 134f., Demharter, GBO, 24. Auflage, § 78 Rdn. 6).
  • BayObLG, 14.05.1992 - BReg. 2 Z 139/91

    Weitere Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung des Grundbuchamts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.11.2002 - 11 Wx 48/02
    Hat die weitere Beschwerde Erfolg, hat das Amtsgericht den Zurückweisungsbeschluss wegen fehlender Rechtsgrundlage von Amts wegen aufzuheben (BGHZ 88, 62, 64; BayObLG NJW-RR 1988, 980; BayObLGZ 1992, 131, 134f., Demharter, GBO, 24. Auflage, § 78 Rdn. 6).
  • BayObLG, 23.12.1987 - BReg. 2 Z 138/87

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.11.2002 - 11 Wx 48/02
    Hat die weitere Beschwerde Erfolg, hat das Amtsgericht den Zurückweisungsbeschluss wegen fehlender Rechtsgrundlage von Amts wegen aufzuheben (BGHZ 88, 62, 64; BayObLG NJW-RR 1988, 980; BayObLGZ 1992, 131, 134f., Demharter, GBO, 24. Auflage, § 78 Rdn. 6).
  • BayObLG, 07.02.1984 - BReg. 3 Z 190/83

    Handelsregister; Zurückweisung; GmbH; Kapitalerhöhung; Beschwerde; Anmelderecht;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.11.2002 - 11 Wx 48/02
    Dass der Notar im Namen der Anmeldenden handelte, ergibt sich mit hinreichender Deutlichkeit aus der Firmenangabe im Betreff seines Schriftsatzes, zumal nichts dafür spricht, dass er ein eigenes - dann unzulässiges - Rechtsmittel einlegen wollte (vgl. BayObLGZ 1984, 29, 31).
  • OLG Karlsruhe, 20.04.2022 - 1 W 25/22

    Formerfordernisse bezüglich Eintragungen im Handelsregister

    Denn die Beglaubigung einer Unterschrift ist die öffentliche Beurkundung der Tatsache, dass die Unterschrift von einer bestimmten Person herrührt, dass der Aussteller persönlich seine Unterschrift vor der Urkundsperson vollzogen oder anerkannt hat (vgl. BGH, Urt. v. 04.04.1962 - V ZR 110/60 [juris Rn. 31]; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 08.11.2002 - 11 Wx 48/02 [juris Rn. 16]; Hauschild/Kallrath/Wachter - Heinemann/Wolf , NotarHdB, 3. Aufl. 2022, § 9 Rn. 3; Grziwotz /Heinemann, BeurkG , 3. Aufl. 2018, § 40 Rn. 15 ff.; Winkler , BeurkG , 19. Aufl. 2019, § 40 Rn. 2 m.w.N.); der Notar muss folglich eine Identitätsprüfung vornehmen (vgl. Staub - Koch , HGB , 5. Aufl. 2009, § 12 Rn. 25).
  • OLG Frankfurt, 17.07.2017 - 13 U 172/16

    Kein Schadenersatzanspruch des Anlegers gegen Wirtschaftsinformationsunternehmen

    Demgegenüber ist ein Drittschutz ausgeschlossen, wenn der Dritte aufgrund des Sachverhalts, auf den er seinen Anspruch stützt, einen eigenen inhaltsgleichen Anspruch gegen den Gläubiger des drittschützenden Vertrages - hier die A AG - oder einen anderen hat (vgl. u. a. NJW-RR 03, 101; Palandt/Grüneberg, § 328, Rz. 18 m. w. N.).
  • OLG Brandenburg, 13.09.2005 - 11 U 20/05

    Verkehrssicherungspflicht des Hauseigentümers: Baustelle als mit einer

    Ein zusätzlicher Drittschutz ist daher dann ausgeschlossen, wenn der Dritte wegen des Sachverhalts, aus dem er seinen Anspruch herleitet, einen inhaltsgleichen vertraglichen Anspruch gegen den Gläubiger oder einen anderen hat (vgl. BGH NJW 1996, 2929; OLG Köln NJW-RR 2003, 101).
  • OLG Düsseldorf, 15.11.2011 - 23 U 22/11

    Ansprüche Dritter aus der Schutzwirkung eines Steuerberatungsvertrages

    Es fehlt bereits das für die Annahme einer Drittschutzwirkung des Steuerberatervertrages zwischen der Beklagten und der O.-GmbH notwendige "Schutzbedürfnis" der Klägerin als Dritten, da der Klägerin aus ihren Rechtsbeziehungen zur O.-GmbH als stille Gesellschafterin (vgl. § 230 ff. HGB; vgl. auch: Palandt-Sprau, BGB, 70. Auflage 2011, § 705, Rn 50 mwN) ein eigener, inhaltsgleicher, vertraglicher (Primär- bzw. Sekundär-)Anspruch gegen die O.-GmbH zustand bzw. zusteht (vgl. BGH, Urteil vom 15.02.1978, VIII ZR 47/77, BGHZ 70, 330; BGH, Urteil vom 20.03.1995, II ZR 205/94, BGHZ 129, 136; BGH, Urteil vom 02.07.1996, X ZR 104/94, NJW 1996, 2929; OLG Köln, Urteil vom 21.06.2002, 19 U 166/01, NJW-RR 2003, 101; Palandt-Grüneberg, BGB, 70. Auflage 2011, § 328, Rn 18; Gehrlein, Anwalts- und Steuerberaterhaftung, 2010, Seite 9).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 20.02.2003 - 10 U 883/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3872
OLG Koblenz, 20.02.2003 - 10 U 883/02 (https://dejure.org/2003,3872)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.02.2003 - 10 U 883/02 (https://dejure.org/2003,3872)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. Februar 2003 - 10 U 883/02 (https://dejure.org/2003,3872)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3; GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 522 Abs. 2; ZPO § 522 Abs. 3; RVO § 636 f.; StVG § 7; PflVG § 3; AKB § 10 Abs. 1 a
    Die nach § 522 Abs. 2 ZPO mögliche unanfechtbare Zurückweisung der Berufung durch einstimmigen Beschluss verstößt nicht gegen höherrangiges Recht

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Verwerfung der Berufung durch Beschluss; Haftungsprivilegierung bei einem Betriebsunfall

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zurückweisung der Berufung durch Beschluss

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Zurückweisung der Berufung durch Beschluss; Verfassungsmäßigkeit von § 522 Abs. 2 und Abs. 3 Zivilprozessordnung (ZPO); Vereinbarkeit des § 522 Abs. 2 und Abs. 3 ZPO mit dem Grundgesetz (GG) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK); ...

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 11 (Kurzinformation)

    Bei Betriebsunfall mit Kfzhaftpflichtversicherter Arbeitsmaschine gilt Haftungsprivilegierung auch für Kfz-Versicherer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2100
  • NZV 2004, 80
  • VersR 2003, 658
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.03.1971 - VI ZR 146/69

    Dienstfahrt - Arbeitskollege - Mitnahme - Eigener PKW

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.02.2003 - 10 U 883/02
    An dem dem Beklagten zu 5. zugute kommenden Haftungsprivileg nach § 637 Abs. 1 i.V.m. § 636 RVO ändert auch das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung für den verunfallten Kran nichts (vgl. BGH VersR 1973, 736; 1971, 564 m.w.N.).

    Da sich der Unfall beim Einsatz des Krans durch den Beklagten zu 5. ereignet hat, dessen Haftung nach § 637 Abs. 1 i.V.m. § 636 RVO ausgeschlossen ist, scheidet aber insoweit auch eine Einstandspflicht der Beklagten zu 4. aus (vgl. BGH VersR 1973, 736; 1971, 564; 1965, 291; 1963, 243).

  • BGH, 08.05.1973 - VI ZR 148/72

    Arbeitsunfall bei Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.02.2003 - 10 U 883/02
    An dem dem Beklagten zu 5. zugute kommenden Haftungsprivileg nach § 637 Abs. 1 i.V.m. § 636 RVO ändert auch das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung für den verunfallten Kran nichts (vgl. BGH VersR 1973, 736; 1971, 564 m.w.N.).

    Da sich der Unfall beim Einsatz des Krans durch den Beklagten zu 5. ereignet hat, dessen Haftung nach § 637 Abs. 1 i.V.m. § 636 RVO ausgeschlossen ist, scheidet aber insoweit auch eine Einstandspflicht der Beklagten zu 4. aus (vgl. BGH VersR 1973, 736; 1971, 564; 1965, 291; 1963, 243).

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.02.2003 - 10 U 883/02
    Soweit die Entscheidung für das Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO gemäß § 522 Abs. 3 ZPO die Eröffnung der Revision unter Ausschluß der Nichtzulassungsbeschwerde präjudiziert, hält sich die Orientierung an den Revisionszulassungsgründen nach § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO für sich ebenso wie diese selbst unproblematisch im Rahmen möglicher Ausgestaltung des Rechtsmittels der Revision (vgl. BVerfGE 54, 277 ).
  • OLG Frankfurt, 05.07.1995 - 19 U 63/93

    Haftung des Kfz-Versicherers eines Autokranvermieters; Haftung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.02.2003 - 10 U 883/02
    Der Einwand der Berufung, daß es sich bei dem Kran um ein selbstfahrendes Gerät handelt, ist demgegenüber unerheblich (vgl. OLG Frankfurt VersR 1996, 1403 m.w.N.).
  • BGH, 03.07.1979 - VI ZR 51/77

    Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes und einer Schmerzensgeldrente -

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.02.2003 - 10 U 883/02
    Insoweit genügt eine bloß vorübergehende Eingliederung (vgl. BGH VersR 1979, 934), so daß der Beklagte zu 5., solange er sich mit dem Kran an der Montage der Betonfertigteile beteiligte, als Betriebsangehöriger des Unfallbetriebes und damit als Arbeitskollege des Klägers anzusehen ist (vgl. OLG Koblenz VersR 1985, 506 f.; OLG Nürnberg VersR 1994, 878 f.; OLG Düsseldorf R + S 1995, 101 f.).
  • BGH, 29.01.1963 - VI ZR 67/62
    Auszug aus OLG Koblenz, 20.02.2003 - 10 U 883/02
    Da sich der Unfall beim Einsatz des Krans durch den Beklagten zu 5. ereignet hat, dessen Haftung nach § 637 Abs. 1 i.V.m. § 636 RVO ausgeschlossen ist, scheidet aber insoweit auch eine Einstandspflicht der Beklagten zu 4. aus (vgl. BGH VersR 1973, 736; 1971, 564; 1965, 291; 1963, 243).
  • OLG Nürnberg, 28.07.1993 - 4 U 1149/93

    Haftungsprivileg der §§ 636 , 637 RVO für Kranführer

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.02.2003 - 10 U 883/02
    Insoweit genügt eine bloß vorübergehende Eingliederung (vgl. BGH VersR 1979, 934), so daß der Beklagte zu 5., solange er sich mit dem Kran an der Montage der Betonfertigteile beteiligte, als Betriebsangehöriger des Unfallbetriebes und damit als Arbeitskollege des Klägers anzusehen ist (vgl. OLG Koblenz VersR 1985, 506 f.; OLG Nürnberg VersR 1994, 878 f.; OLG Düsseldorf R + S 1995, 101 f.).
  • BGH, 04.12.1964 - VI ZR 220/63
    Auszug aus OLG Koblenz, 20.02.2003 - 10 U 883/02
    Da sich der Unfall beim Einsatz des Krans durch den Beklagten zu 5. ereignet hat, dessen Haftung nach § 637 Abs. 1 i.V.m. § 636 RVO ausgeschlossen ist, scheidet aber insoweit auch eine Einstandspflicht der Beklagten zu 4. aus (vgl. BGH VersR 1973, 736; 1971, 564; 1965, 291; 1963, 243).
  • OLG Koblenz, 13.05.1983 - 10 U 107/82

    Verrichtung einer gefahrgeneigten Arbeit; Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers;

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.02.2003 - 10 U 883/02
    Insoweit genügt eine bloß vorübergehende Eingliederung (vgl. BGH VersR 1979, 934), so daß der Beklagte zu 5., solange er sich mit dem Kran an der Montage der Betonfertigteile beteiligte, als Betriebsangehöriger des Unfallbetriebes und damit als Arbeitskollege des Klägers anzusehen ist (vgl. OLG Koblenz VersR 1985, 506 f.; OLG Nürnberg VersR 1994, 878 f.; OLG Düsseldorf R + S 1995, 101 f.).
  • BGH, 21.11.2017 - XI ZR 106/16

    Berufungsverfahren: Zurückweisung der Berufung vor Eingang einer

    Das Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO setzt nach dem Wortlaut der Vorschrift nicht voraus, dass eine Berufungserwiderung eingegangen oder dem Berufungsbeklagten ergebnislos eine Frist zur Erwiderung gesetzt worden ist (vgl. OLG Celle, OLGR 2003, 359, 361; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 25. November 2013 - 18 U 1/13, juris Rn. 23; OLG München, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - 7 U 3004/08, juris Rn. 9; OLG Oldenburg, NJW 2002, 3556 f.; MünchKommZPO/Rimmelspacher, 5. Aufl., § 522 Rn. 22 und 30; Ball in Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl., § 522 Rn. 27 a.E.; Stein/Jonas/Althammer, ZPO, 22. Aufl., § 522 Rn. 61; Wulf in Vorwerk/Wolf, ZPO, 26. Edition [Stand: 15. September 2017], § 522 Rn. 21 a.E.; Wieczorek/Schütze/Gerken, ZPO, 4. Aufl., § 522 Rn. 80; Zöller/Heßler, ZPO, 31. Aufl., § 522 Rn. 31; a.A. OLG Koblenz, NJW 2003, 2100, 2102; E. Schneider, NJW 2003, 1434 f.;Saenger/Wöstmann, ZPO, 7. Aufl., § 522 Rn. 14).
  • BVerfG, 18.06.2008 - 1 BvR 1336/08

    Keine Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit durch Zurückweisung einer

    Ob dies zutrifft oder die Voraussetzung der "Überzeugung, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat", in vollem Umfang der abschließenden, umfassenden richterlichen Entscheidungsfindung bei vollständiger Spruchreife entspricht (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 20. Februar 2003 - 10 U 883/02 -, NJW 2003, S. 2100 [2101]), kann hier offen bleiben.
  • OLG Düsseldorf, 03.02.2005 - 4 UF 150/04

    Reichweite des Unverzüglichkeitsgebotes in Satz 1 des § 522 Abs. 2 ZPO

    Die demnach nicht zuletzt auf die Entbehrlichkeit einer mündlichen Verhandlung abstellenden Erwägungen des Gesetzgebers sind sowohl mit Art. 19 Abs. 4 und 103 Abs. 1 GG als auch mit Art. 6 EMRK vereinbar, weil keine dieser Bestimmungen einen zwingenden Anspruch auf mündliche Verhandlung begründet (BVerfG NJW 2003, 281; OLG Celle NJW 2002, 2800; OLG Koblenz NJW 2003, 2100, 2101; OLG Frankfurt NJW 2004, 165, 167; ebenso zu vergleichbaren Vorschriften anderer Verfahrensordnungen BVerfG NJW 1993, 2093, 2095; BVerwG NJW 1990, 3102; NVwZ 1992, 890; NJW 1996, 2318; NVwZ 1999, 763; NVwZ 2002, 993).
  • OLG Celle, 01.08.2003 - 4 U 85/03

    Bindung des Verkäufers an einen Grundstückskaufvertrag ; Notarielle Beurkundung ;

    Eine Zurückweisung einer Berufung durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO setzt nicht zwingend voraus, dass dem Berufungsbeklagten zuvor Gelegenheit zur Berufungserwiderung gegeben sein muss (a.A. OLG Koblenz NJW 2003, 2100 ff.).

    Der Senat stimmt mit dem von der Klägerin zitierten OLG Koblenz NJW 2003, 2100 ff. darin überein, dass auch im Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO mit aller Sorgfalt und Gründlichkeit die Begründetheit einer Berufung zu prüfen ist und dass Entscheidungen nach § 522 Abs. 2 ZPO nicht aufgrund eines lediglich "summarischen Verfahrens" ergehen dürfen.

  • VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 2/04

    Keine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter, des rechtlichen Gehörs

    Die Konsequenz sei, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen immer nach § 522 Abs. 2 ZPO zu verfahren sei (OLG Koblenz NJW 2003, 2100 ; ebenso OLG Rostock NJW 2003, 1676 ).

    Diese Auslegung ist vielmehr sowohl mit dem Wortlaut als auch mit der Entstehungsgeschichte der Norm vereinbar (vgl. auch dazu die Argumentation des OLG Koblenz NJW 2003, 2100 ; ebenso OLG Rostock NJW 2003, 1676 ).

  • OLG Nürnberg, 10.07.2003 - 13 U 1322/03

    Leistungsverweigerungsrecht des Bestellers wegen Mängel bei Vergütungsanspruch

    Es ist mithin vom objektiven Sinngehalt der Norm auszugehen (OLG Koblenz NJW 2003, 2100, 2101).
  • OLG Frankfurt, 25.11.2013 - 18 U 1/13

    Zum Anwendungsbereich des § 522 II ZPO

    Der Senat sieht sich an einer Entscheidung durch Beschluss nach § 522 II ZPO letztlich nicht durch das Fehlen einer Berufungserwiderung gehindert (OLG Celle, OLGR 2003, 359; a.A. OLG Koblenz, NJW 2003, 2100).
  • OLG Koblenz, 02.05.2003 - 10 U 460/02

    Verfahrensrecht - Zurückweisung der Berufung ggü. einzelnen Prozessbeteiligten

    Dass § 301 ZPO ausdrücklich eine Regelung für den Erlass eines Teilurteils enthält, sich indes eine vergleichbare Regelung in § 522 ZPO nicht findet, steht dem nicht entgegen (in Anknüpfung an OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. Januar 2003 - 105/02; vgl. auch zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Verfahren nach § 522 ZPO Senatsbeschluss vom 20.2.2003 VersR 2003, 658).
  • KG, 13.12.2005 - 7 U 80/05

    Rechtliches Gehör: Verletzung durch einen Hinweis nach § 522 Abs. 2 ZPO

    Die demnach nicht zuletzt auf die Entbehrlichkeit einer mündlichen Verhandlung abstellenden Erwägungen des Gesetzgebers sind sowohl mit Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG als auch mit Art. 6 EMRK vereinbar, weil keine dieser Bestimmungen einen zwingenden Anspruch auf mündliche Verhandlung begründet (BVerfG NJW 2003, 281; OLG Düsseldorf NJW 2005, 833; OLG Celle NJW 2002, 2800; OLG Koblenz NJW 2003, 2100, 2101; OLG Frankfurt NJW 2004, 165, 167; vergl. auch BVerfG NJW 1993, 2093, 2095; BVerfG NJW 1990; 3102).
  • OLG Koblenz, 09.10.2003 - 10 U 1203/02

    Berufungsverfahren: Rechtliches Gehör bei der Zurückweisung der Berufung durch

    Es entspricht ständiger Senatspraxis (vgl. Senat, VersR 2003 S. 658 = NJW 2003 S. 2100 = OLG-Report 2003 S. 210), dass Hinweisbeschlüsse nach § 522 Abs. 2 ZPO in einem senatsintern in bestimmter Weise formalisierten Verfahren ergehen.
  • OLG Koblenz, 15.09.2003 - 10 U 1273/02

    Berufungsverfahren: Zurückweisung der Berufung bei Erweiterung des

  • LAG Düsseldorf, 19.11.2014 - 12 Sa 981/14

    Alleinentscheidung des Vorsitzenden bei nicht ausreichend begründeter Berufung

  • OLG Brandenburg, 01.04.2004 - 1 U 26/03

    Rechtsbehelf gem. § 321a ZPO analog gegen unanfechtbaren

  • KG, 13.02.2009 - 7 U 86/08

    Bauprozess: Zulässigkeit der unverzüglichen Zurückweisung einer Berufung durch

  • OLG Koblenz, 28.02.2002 - 10 U 460/02
  • OLG Köln, 18.02.2011 - 18 U 139/10

    Zurückweisung der Berufung des Klägers betreffend die Inanspruchnahme wegen

  • KG, 16.10.2003 - 1 AR 6/03

    Gerichtskosten: Verfassungsmäßigkeit der Gebühr für den Beschluss über die

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Rechtsprechung
   OLG München, 21.01.2003 - 13 U 4425/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3667
OLG München, 21.01.2003 - 13 U 4425/02 (https://dejure.org/2003,3667)
OLG München, Entscheidung vom 21.01.2003 - 13 U 4425/02 (https://dejure.org/2003,3667)
OLG München, Entscheidung vom 21. Januar 2003 - 13 U 4425/02 (https://dejure.org/2003,3667)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Forderung einer Sicherheitsleistung durch den Auftragnehmer nach Abnahme; Klageweise Geltendmachung von fälligem Werklohn bei Nichtleistung der Sicherheit; Fehlen von Zurückbehaltungsrechten seitens des Auftraggebers; Minderung der Werklohnforderung wegen unstreitiger ...

  • Judicialis

    BGB § 320; ; BGB § ... 631 Abs. 1; ; BGB § 648 a; ; BGB § 648 a Abs. 2; ; BGB § 648 a Abs. 1 Satz 1; ; VOB/B § 13 Ziff. 6; ; ZPO § 3; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 708 Ziffer 10; ; ZPO § 713; ; GKG § 12; ; GKG § 14; ; GKG § 25

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Restwerklohn bei nicht gleisteter Sicherheit

  • ibr-online

    Sicherheiten nach § 648a BGB auch nach Abnahme möglich!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    § 648a BGB auch nach Abnahme! (IBR 2003, 303)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2003, 676
  • BauR 2003, 899
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Naumburg, 16.02.2001 - 6 U 54/00

    Sicherheitsleistung nach Abnahme des Werks

    Auszug aus OLG München, 21.01.2003 - 13 U 4425/02
    Der Senat schließt sich insoweit der vordringenden, in der Zwischenzeit wohl herrschenden Meinung an (LG Erfurt BAUR 1999, 771, OLG Dresden BauR 1999, 1314; OLG Rostock IBR 2000, 327, LG Duisburg BauR 2001, 1924; LG Gottingen BauR 2001, 1114 (Abnahmeverweigerung); OLG Stuttgart BauR 2001, 421, OLG Naumburg NJW-RR 2001, 1165; LG Aachen BauR 2002, 490; OLG München 1BR 2002, 249 (Urteil ohne Begründung); OLG Rostock BauR 2002, 1277, OLG Jena 1 BR 2002, 12, Schulze-Hagen BauR 1999, 21 Off.; Ingenstau-Korbion, Joussen, 14 Aufl., § 2391 f, Rn. 200; Palandt-Sprau, 61. Aufl., § 648 a Rn. 9, Werner-Pastor, 10. Aufl., Rn 333,).

    bb) Das OLG Naumburg (NJW-RR 2001, 1165) hält eine doppelte Zug-um-Zug-Verurteilung für angebracht: Die Werklohnforderung könne nur Zug um Zug gegen Mangelbeseitigung, diese nur Zug um Zug gegen Stellung der Sicherheit nach § 648 a BGB gefordert werden.

    cc) Nach der herrschenden Meinung steht dem Auftraggeber, der die geforderte Sicherheit nach § 648 a BGB nicht geleistet hat, demgegenüber keinerlei Zurückbehaltungsrecht wegen Mangeln zu: LG Erfurt, BauR 1999, 771; OLG Rostock, IBR 2000, 327; LG Göttingen, BauR 2001, 1114; OLG Naumburg, NJW-RR 2001, 1165; LG Aachen, BauR 2002, 490; OLG München, IBR 2002, 249; OLG Rostock, BauR 2002, 1277; OLG Jena, IBR 2002, 12; Palandt-Sprau a.a.O. § 648 a Rn. 9. Darüber hinaus wird in einigen dieser Entscheidungen auch hervorgehoben, dass der Auftraggeber auch nicht mindern oder mit streitigen Gegenansprüchen aufrechnen könne LG Erfurt, BauR 1999, 771; OLG Naumburg, NJW-RR 2001, 1165; LG Göttingen, BauR 2001, 1114, OLG Jena, IBR 2002, 12.

  • BGH, 09.11.2000 - VII ZR 82/99

    Absicherung des Vergütungsanspruchs

    Auszug aus OLG München, 21.01.2003 - 13 U 4425/02
    Danach ergibt sich kein unmittelbarer (BGHZ 146, 24, 34) Zahlungsanspruch der Klägerinnen gegen den Bürgen.

    Darüber hinaus hat der Bundesgerichtshof (BGHZ 146, 24, 32) inzwischen entschieden, dass Vorleistungen im Sinne des § 648 a BGB erst dann nicht mehr vorliegen, wenn die erbrachten Leistungen bezahlt sind.

  • OLG Brandenburg, 27.05.2002 - 11 W 30/01

    Prozesskostenhilfe: Mängelbeseitigungsansprüche rechtfertigen Einrede des

    Auszug aus OLG München, 21.01.2003 - 13 U 4425/02
    Auch wenn die Beklagte keine ausreichende Bürgschaft gemäß § 648 a BGB gestellt habe, sei sie berechtigt, zumindest ein Zurückbehaltungsrecht in Höhe der einfachen Mängelbeseitigungskosten geltend zu machen, den Werklohn zu mindern und gegen den Werklohn aufzurechnen Entsprechend der Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg (NJW-RR 2002, 1316) könne es höchstens zu einer doppelten Zug-um-Zug-Verurteilung kommen, also zu einer Verurteilung auf Zahlung, Zug um Zug gegen Mängelbeseitigung, Zug um Zug gegen Übergabe der Bürgschaft nach § 648 a BGB.

    aa) Nach OLG Dresden, BauR-1999, 1314, KG Berlin BAUR 2000, 613, OLG Stuttgart, BauR 2001, 421, OLG Brandenburg, NJW-RR 2002, 1316 (mit Druckzuschlag), OLG Dresden, BauR 2002, 1274; Ingenstau-Korbion, a.a.O. S. 2393, Rn 202 (voller Druckzuschlag), Werner-Pastor, a.a.O. Rn. 144, behält der Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht wegen bestehender Mängel zumindest in Höhe der Mängelbeseitigungskosten.

  • BGH, 22.09.2005 - VII ZR 152/05

    Anforderungen an die Leistung der Sicherheit

    Nach Auffassung des Berufungsgerichts, dessen Urteil in BauR 2003, 899 abgedruckt ist, ist es der Beklagten verwehrt, gegen die Werklohnforderung Zurückbehaltungsrechte wegen behaupteter Mängel geltend zu machen, wegen streitiger Gegenansprüche aufzurechnen und die Werklohnforderung wegen streitiger Mängel zu mindern, weil sie die geforderte Sicherheit nach § 648 a BGB nicht geleistet habe.
  • OLG Düsseldorf, 15.10.2004 - 22 U 108/03

    Keine § 648a BGB-Sicherheit: Ersatz der Kosten für Ersatzvornahme?

    Der Unternehmer kann die Sicherheitsleistung auch dann noch verlangen, wenn das Werk - wie hier - bereits abgenommen ist, d. h. wenn es lediglich um Mängelbeseitigung geht (BGH, Urteile vom 22.1.2004, NZBau 2004, 259 = NJW 2004, 1525; NZBau 2004, 261; NZBau 2004, 264 = NJW-RR 2004, 740; zuvor bereits OLG Düsseldorf (12. Zivilsenat( BauR 2003, 1723 (1724(; OLG Brandenburg NZBau 2003, 678 (679(; OLG Dresden NZBau 2000, 26 (27(; OLG Hamm (24. Zivilsenat( NJW-RR 2003, 520; OLG Naumburg (6. Zivilsenat( NJW-RR 2001, 1165; (2. Zivilsenat( BauR 2001, 1603; OLG München NZBau 2003, 676 (677(; OLG Stuttgart BauR 2001, 421 (422], Palandt/Sprau, 63. Auflage, § 648 a Rn. 9; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Auflage, Rn. 333).
  • LG München I, 04.06.2019 - 5 O 9957/18

    Stellung einer Bauhandwerkersicherheit für das Bauvorhaben

    Dieses Risiko besteht darin, dass der Unternehmer eine Vergütung für die erbrachten Leistungen nicht erhält und seinen Anspruch möglicherweise infolge einer Insolvenz des Bestellers auch nicht mehr durchsetzen kann (OLG München vom 21.01.2003, 13 U 4425/02).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.02.2003 - 22 U 138/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4809
OLG Köln, 18.02.2003 - 22 U 138/02 (https://dejure.org/2003,4809)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.02.2003 - 22 U 138/02 (https://dejure.org/2003,4809)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Februar 2003 - 22 U 138/02 (https://dejure.org/2003,4809)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Räumung eines Grundstücks; Mängel der Zustellung einer Kündigung; Anwendbarkeit des Wohnraummietrechts; Abgabe einer Willenserklärung gegenüber Vorstand; Kenntnis vom Ausscheiden eines Vorstands; Berufung auf Treu und Glauben; Wirksamkeit der Bestellung ...

  • Judicialis

    BGB § 28 Abs. 2; ; BGB § ... 68 S. 1; ; BGB § 242; ; BGB § 549 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 554 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 554 Abs. 1 Nr. 2 a.F.; ; BGB § 556 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 564 a; ; BGB § 564 b a.F.; ; BGB § 985; ; ZPO § 91; ; ZPO § 92; ; ZPO § 543 Abs. 2 n.F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Wohnraummietrecht bei Anmietung von Räumen durch gemeinnützigen Verein zu Wohnzwecken

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 31
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 03.07.1996 - VIII ZR 278/95

    Kündigungsschutz bei Vermietung einer Wohnung an einen Verein

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.2003 - 22 U 138/02
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Qualifizierung eines Mietverhältnisses als solches über Wohnraum entscheidend darauf an, dass der vertragsgemäße Gebrauch im eigenen Wohnen besteht; die bloße Überlassung des Mietobjekts an Dritte, namentlich in Form einer Weitervermietung, genügt hierzu nicht, selbst wenn diese zu Wohnzwecken geschehen soll (BGHZ 84, 90, 94; 94, 11, 14 ff.; 133, 142, 147; vgl. ferner OLG Stuttgart, NJW 1985, 1966; OLG Hamburg, NJW 1993, 2322, 2324; BayObLG, NJW-RR 1996, 73, 74).

    Dementsprechend wurde die Anwendung des Wohnraummietrechts im Verhältnis zum Hauptmieter ebenso wie im Verhältnis zum Untermieter auch und gerade dann versagt, wenn ein gemeinnütziger Verein Wohnräume anmietete, um diese an die von ihm betreuten Personen weiterzuvermieten (BGHZ 133, 142, 147; OLG Stuttgart, OLG Hamburg, BayObLG, jew. a.a.O.).

    Sie verfolgte damit nicht ausschließlich privatwirtschaftliche Zwecke, so dass auch die in den zitierten Entscheidungen hierzu angeführten Überlegungen (vgl. insbesondere BGHZ 133, 142, 148 ff.; BayObLG, NJW-RR 1996, 73, 74 ff.) vorliegend nicht übertragbar sind.

  • BayObLG, 28.07.1995 - REMiet 4/94

    Ein Eigentümers tritt nicht in ein Mietverhältnis mit den Endmietern bei

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.2003 - 22 U 138/02
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Qualifizierung eines Mietverhältnisses als solches über Wohnraum entscheidend darauf an, dass der vertragsgemäße Gebrauch im eigenen Wohnen besteht; die bloße Überlassung des Mietobjekts an Dritte, namentlich in Form einer Weitervermietung, genügt hierzu nicht, selbst wenn diese zu Wohnzwecken geschehen soll (BGHZ 84, 90, 94; 94, 11, 14 ff.; 133, 142, 147; vgl. ferner OLG Stuttgart, NJW 1985, 1966; OLG Hamburg, NJW 1993, 2322, 2324; BayObLG, NJW-RR 1996, 73, 74).

    Sie verfolgte damit nicht ausschließlich privatwirtschaftliche Zwecke, so dass auch die in den zitierten Entscheidungen hierzu angeführten Überlegungen (vgl. insbesondere BGHZ 133, 142, 148 ff.; BayObLG, NJW-RR 1996, 73, 74 ff.) vorliegend nicht übertragbar sind.

  • BGH, 21.04.1982 - VIII ARZ 16/81

    Einwand des Rechtsmißbrauch durch auf Räumung in Anspruch genommenen Untermieter

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.2003 - 22 U 138/02
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Qualifizierung eines Mietverhältnisses als solches über Wohnraum entscheidend darauf an, dass der vertragsgemäße Gebrauch im eigenen Wohnen besteht; die bloße Überlassung des Mietobjekts an Dritte, namentlich in Form einer Weitervermietung, genügt hierzu nicht, selbst wenn diese zu Wohnzwecken geschehen soll (BGHZ 84, 90, 94; 94, 11, 14 ff.; 133, 142, 147; vgl. ferner OLG Stuttgart, NJW 1985, 1966; OLG Hamburg, NJW 1993, 2322, 2324; BayObLG, NJW-RR 1996, 73, 74).
  • BGH, 14.07.2000 - V ZR 320/98

    Bereicherungsrechtliche Abwicklung bei Zahlung des Darlehensgebers des Käufers

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.2003 - 22 U 138/02
    Wie die Beklagten unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in ZIP 2000, 1481, 1482, zu Recht ausführen, genügt es für den Zugang einer Erklärung bei einer Behörde, dass die Sendung bei der hierfür eingerichteten Stelle angelangt ist; auf den Zeitpunkt deren Weiterleitung an den mit der Sache befassten Amtsträger kommt es ebensowenig an wie darauf, ob und gegebenenfalls wann dieser in der Lage ist, davon Kenntnis zu nehmen.
  • BGH, 15.03.1989 - VIII ZR 303/87

    Zugang einer an einen Empfangsboten abgegebenen schriftlichen Willenserklärung

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.2003 - 22 U 138/02
    Das gilt auch nach der von der Klägerin zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW-RR 1989, 757, 758, wonach es für den Zugang einer Willenserklärung ausreicht, wenn diese derart in den Machtbereich des Adressaten gelangt ist, dass bei Annahme gewöhnlicher Verhältnisse mit deren Kenntnisnahme zu rechnen ist.
  • BGH, 13.02.1985 - VIII ZR 36/84

    Begriff des Wohnraumietvertrages; Mietvertrag der Bundesrepublik Deutschland zur

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.2003 - 22 U 138/02
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Qualifizierung eines Mietverhältnisses als solches über Wohnraum entscheidend darauf an, dass der vertragsgemäße Gebrauch im eigenen Wohnen besteht; die bloße Überlassung des Mietobjekts an Dritte, namentlich in Form einer Weitervermietung, genügt hierzu nicht, selbst wenn diese zu Wohnzwecken geschehen soll (BGHZ 84, 90, 94; 94, 11, 14 ff.; 133, 142, 147; vgl. ferner OLG Stuttgart, NJW 1985, 1966; OLG Hamburg, NJW 1993, 2322, 2324; BayObLG, NJW-RR 1996, 73, 74).
  • OLG München, 03.11.1993 - 7 U 2905/93
    Auszug aus OLG Köln, 18.02.2003 - 22 U 138/02
    Auch die Bestellung eines Notvorstands hätte einer wirksamen Zustellung des Schreibens nicht entgegengestanden, wäre die Beklagte zu 3) noch Mitglied des Vorstands gewesen; denn eine solche vorübergehende Notmaßnahme lässt grundsätzlich bestehende Vorstandsämter unberührt (vgl. BayObLG, NJW-RR 1999, 1259; 1260; OLG München, DB 1994, 320; OLG Schleswig, NJW 1960, 1862 f.; Palandt-Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 29 Rn. 7).
  • OLG Hamburg, 16.04.1993 - 4 U 243/92

    Ansprüche eines Untermieters gegenüber dem Hauptvermieter

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.2003 - 22 U 138/02
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Qualifizierung eines Mietverhältnisses als solches über Wohnraum entscheidend darauf an, dass der vertragsgemäße Gebrauch im eigenen Wohnen besteht; die bloße Überlassung des Mietobjekts an Dritte, namentlich in Form einer Weitervermietung, genügt hierzu nicht, selbst wenn diese zu Wohnzwecken geschehen soll (BGHZ 84, 90, 94; 94, 11, 14 ff.; 133, 142, 147; vgl. ferner OLG Stuttgart, NJW 1985, 1966; OLG Hamburg, NJW 1993, 2322, 2324; BayObLG, NJW-RR 1996, 73, 74).
  • OLG Stuttgart, 25.10.1984 - 8 REMiet 2/84

    Mieter als gemeinnütziger Verein; Wirtschaftliche Interessen; Anmietung;

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.2003 - 22 U 138/02
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Qualifizierung eines Mietverhältnisses als solches über Wohnraum entscheidend darauf an, dass der vertragsgemäße Gebrauch im eigenen Wohnen besteht; die bloße Überlassung des Mietobjekts an Dritte, namentlich in Form einer Weitervermietung, genügt hierzu nicht, selbst wenn diese zu Wohnzwecken geschehen soll (BGHZ 84, 90, 94; 94, 11, 14 ff.; 133, 142, 147; vgl. ferner OLG Stuttgart, NJW 1985, 1966; OLG Hamburg, NJW 1993, 2322, 2324; BayObLG, NJW-RR 1996, 73, 74).
  • BayObLG, 12.08.1998 - 3Z BR 456/97

    Beschwerdeberechtigung des Gesellschaftergeschäftsführers einer Zweimann-GmbH mit

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.2003 - 22 U 138/02
    Auch die Bestellung eines Notvorstands hätte einer wirksamen Zustellung des Schreibens nicht entgegengestanden, wäre die Beklagte zu 3) noch Mitglied des Vorstands gewesen; denn eine solche vorübergehende Notmaßnahme lässt grundsätzlich bestehende Vorstandsämter unberührt (vgl. BayObLG, NJW-RR 1999, 1259; 1260; OLG München, DB 1994, 320; OLG Schleswig, NJW 1960, 1862 f.; Palandt-Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 29 Rn. 7).
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