Strafprozeßordnung
1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) |
8. Abschnitt - Ermittlungsmaßnahmen (§§ 94 - 111q) |
(1) Zur Nachtzeit dürfen die Wohnung, die Geschäftsräume und das befriedete Besitztum nur in folgenden Fällen durchsucht werden:
(2) Diese Beschränkung gilt nicht für Räume, die zur Nachtzeit jedermann zugänglich oder die der Polizei als Herbergen oder Versammlungsorte bestrafter Personen, als Niederlagen von Sachen, die mittels Straftaten erlangt sind, oder als Schlupfwinkel des Glücksspiels, des unerlaubten Betäubungsmittel- und Waffenhandels oder der Prostitution bekannt sind.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25.06.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.07.2021 | Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften | 25.06.2021 |
überwachung § 100bOnline-Durchsuchung § 100cAkustische Wohnraumüberwachung § 100dKernbereich privater Lebensgestaltung; Zeugnisverweigerungs-
berechtigte § 100eVerfahren bei Maßnahmen nach den §§ 100a bis 100c § 100fAkustische Überwachung außerhalb von Wohnraum § 100gErhebung von Verkehrsdaten § 100hWeitere Maßnahmen außerhalb von Wohnraum § 100iTechnische Ermittlungsmaßnahmen bei Mobilfunkendgeräten § 100jBestandsdaten-
auskunft § 100kErhebung von Nutzungsdaten bei Telemediendiensten § 101Verfahrensregelungen bei verdeckten Maßnahmen § 101aGerichtliche Entscheidung; Datenkennzeichnung und -
auswertung; Benachrichtigungs-
pflichten bei Verkehrs-
und Nutzungsdaten § 101bStatistische Erfassung; Berichtspflichten § 102Durchsuchung bei Beschuldigten § 103Durchsuchung bei anderen Personen § 104Durchsuchung von Räumen zur Nachtzeit § 105Verfahren bei der Durchsuchung § 106Hinzuziehung des Inhabers eines Durchsuchungsobjekts § 107Durchsuchungs-
bescheinigung; Beschlagnahme-
verzeichnis § 108Beschlagnahme anderer Gegenstände § 109Kenntlichmachung beschlagnahmter Gegenstände § 110Durchsicht von Papieren und elektronischen Speichermedien § 110aVerdeckter Ermittler § 110bVerfahren beim Einsatz eines Verdeckten Ermittlers § 110cBefugnisse des Verdeckten Ermittlers § 110dBesonderes Verfahren bei Einsätzen zur Ermittlung von Straftaten nach den §§ 176e und 184b des Strafgesetzbuches § 110e(weggefallen) § 111Errichtung von Kontrollstellen an öffentlich zugänglichen Orten § 111aVorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis § 111bBeschlagnahme zur Sicherung der Einziehung oder Unbrauchbarmachung § 111cVollziehung der Beschlagnahme § 111dWirkung der Vollziehung der Beschlagnahme; Rückgabe beweglicher Sachen § 111eVermögensarrest zur Sicherung der Wertersatzeinziehung § 111fVollziehung des Vermögensarrestes § 111gAufhebung der Vollziehung des Vermögensarrestes § 111hWirkung der Vollziehung des Vermögensarrestes § 111iInsolvenzverfahren § 111jVerfahren bei der Anordnung der Beschlagnahme und des Vermögensarrestes § 111kVerfahren bei der Vollziehung der Beschlagnahme und des Vermögensarrestes § 111lMitteilungen § 111mVerwaltung beschlagnahmter oder gepfändeter Gegenstände § 111nHerausgabe beweglicher Sachen § 111oVerfahren bei der Herausgabe § 111pNotveräußerung § 111qBeschlagnahme von Verkörperungen eines Inhalts und Vorrichtungen
Rechtsprechung zu § 104 StPO
118 Entscheidungen zu § 104 StPO in unserer Datenbank:
- BVerfG, 12.03.2019 - 2 BvR 675/14
Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Einrichtung eines richterlichen ...
- VG Göttingen, 12.06.2017 - 1 A 143/16
Artgerechtes Futter; Liegeplatz; Schutzhütte; Wasserversorgung; Zwingerhaltung
- VG Stuttgart, 02.09.2022 - DL 23 K 1960/22
Statthaftigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung, gerichtet auf ...
- VG Augsburg, 30.08.2018 - Au 8 S 18.1436
Teilweise erfolgreiches Eilverfahren bzgl. eines Platzverweises und eines ...
- VG Aachen, 13.09.2021 - 8 I 16/21
Wohnungsdurchsuchung; Verwaltungsrechtsweg; örtliche Zuständigkeit; förmliche ...
- OLG Hamm, 18.02.2021 - 4 RVs 17/21
Maßstab für Darstellung von Zeugenaussagen im Urteil anhand des Einzelfalls; ...
- KG, 23.06.2017 - 5 Ws 115/17
1. Die schuldhafte Begehung der Anlasstat muss bei einer Entscheidung nach § 56f ...
- VG Düsseldorf, 16.11.2020 - 7 I 32/20
Durchsuchung zur Durchführung einer Abschiebung um 4.30 Uhr in der Regel ...
- VG Aachen, 05.08.2021 - 8 I 13/21
Durchsuchungsanordnung; Familie; Einreise- und Aufenthaltsverbot; familiäre ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2021 - 18 E 221/21
Rechtmäßigkeit der Durchsuchung einer Wohnung nach dem AufenthG
Querverweise
Auf § 104 StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
- Strafvollstreckung
- § 459g (Vollstreckung von Nebenfolgen)
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Verfahren
- Verwaltungssachen
- Verfahren vor den Kartellbehörden
- § 59b (Durchsuchungen)
- Bundeskriminalamtgesetz (BKAG)
- Befugnisse des Bundeskriminalamtes
- Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus
- § 20t (Betreten und Durchsuchen von Wohnungen)
- Vereinsgesetz (VereinsG)
- Verbot von Vereinen
- § 4 (Ermittlungen)
- Untersuchungsausschussgesetz (PUAG)
- § 29 (Herausgabepflicht)
Redaktionelle Querverweise zu § 104 StPO:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Verhaftung und vorläufige Festnahme
- § 127 I (Vorläufige Festnahme) (zu § 104 I)