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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.10.2021 - 6 C 8.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,42365
BVerwG, 20.10.2021 - 6 C 8.20 (https://dejure.org/2021,42365)
BVerwG, Entscheidung vom 20.10.2021 - 6 C 8.20 (https://dejure.org/2021,42365)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Oktober 2021 - 6 C 8.20 (https://dejure.org/2021,42365)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, ... Art. 14, Art. 87f; VwGO § 42 Abs. 2, §§ 88, 91, 113 Abs. 5, § 142 Abs. 1; VwVfG §§ 20, 21, 36, 37 Abs. 1, § 88; TKG §§ 1, 2 Abs. 2 und 3, §§ 18, 19, 21, 55, 60, 61, 126, 132, 133, 135; Richtlinie 2002/19/EG Art. 4, Art. 8, Art. 12; Richtlinie 2002/20/EG Art. 6, Anh. B Nr. 7; Richtlinie 2002/21/EG Art. 3, Art. 4, Art. 8, Art. 9
    Zugangsverpflichtung bzw. Verhandlungsgebot zugunsten von Diensteanbietern als Frequenznutzungsbestimmung im Vergabeverfahren für sog. 5G-Frequenzen

  • rechtsinformationen.bund.de

    Zugangsverpflichtung bzw. Verhandlungsgebot zugunsten von Diensteanbietern als Frequenznutzungsbestimmung im Vergabeverfahren für sog. 5G-Frequenzen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 14 GG, Art 87f GG, § 42 Abs 2 VwGO
    Zugangsverpflichtung bzw. Verhandlungsgebot zugunsten von Diensteanbietern als Frequenznutzungsbestimmung im Vergabeverfahren für sog. 5G-Frequenzen

  • doev.de PDF

    Zugangsverpflichtung bzw. Verhandlungsgebot zugunsten von Diensteanbietern als Frequenznutzungsbestimmung im Vergabeverfahren für sog. 5G-Frequenzen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. § 61 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 TKG entfaltet drittschützende Wirkung nicht nur zugunsten von Frequenzzuteilungsbewerbern, sondern auch von Diensteanbietern, die für ihre Tätigkeit auf dem Mobilfunk-Endkundenmarkt auf Infrastrukturvorleistungen der im Frequenzvergabeverfahren ...

  • rechtsportal.de

    Zugangsverpflichtung bzw. Verhandlungsgebot zugunsten von Diensteanbietern als Frequenznutzungsbestimmung im Vergabeverfahren für sog. 5G-Frequenzen; Ausgestaltungsspielraum der Bundesnetzagentur bei der Festlegung der Vergabebedingungen

  • datenbank.nwb.de

    Zugangsverpflichtung bzw. Verhandlungsgebot zugunsten von Diensteanbietern als Frequenznutzungsbestimmung im Vergabeverfahren für sog. 5G-Frequenzen

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht Köln muss erneut über Klage gegen die Ausgestaltung der Vergaberegeln für die 5G-Frequenzen entscheiden

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht Köln muss erneut über Klage gegen die Ausgestaltung der Vergaberegeln für die 5G-Frequenzen entscheiden

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Verwaltungsgericht Köln muss erneut über Klagen gegen die Ausgestaltung der Vergaberegeln der 5G-Frequenzen entscheiden

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    VG Köln muss erneut über Vergaberegeln für die 5G-Frequenzen entscheiden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausgestaltungsspielraum der Bundesnetzagentur bei Festlegung der Vergabebedingungen auf Rechtsfolgenseite

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Erneut über Klage gegen die Ausgestaltung der Vergaberegeln für die 5G-Frequenzen zu entscheiden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 174, 1
  • MMR 2022, 323
 
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Wird zitiert von ... (35)Zitiert selbst (49)

  • BVerwG, 10.10.2012 - 6 C 36.11

    Telekommunikation; Vergabe von Frequenzen; drahtloser Netzzugang: Frequenzbereich …

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2021 - 6 C 8.20
    Der Bundesnetzagentur steht bei der Festlegung der Vergabebedingungen nach § 61 Abs. 3 Satz 2 TKG - nicht auf der Tatbestandsseite, sondern auf der Rechtsfolgenseite der Norm - ein Ausgestaltungsspielraum zu, der einer nur eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle unterliegt (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung, s. Urteil vom 10. Oktober 2012 - 6 C 36.11 - BVerwGE 144, 284 Rn. 38).

    Diese Möglichkeit ist dann auszuschließen, wenn offensichtlich und nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte des Klägers verletzt sein können (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Oktober 2012 - 6 C 36.11 - BVerwGE 144, 284 Rn. 17…, vom 5. August 2015 - 6 C 8.14 - BVerwGE 152, 355 Rn. 11 …und vom 15. Juli 2020 - 6 C 6.19 - BVerwGE 169, 177 Rn. 15, jeweils m.w.N.).

    Die maßgeblichen Erwägungen in dem Urteil des Senats vom 10. Oktober 2012 - 6 C 36.11 - (BVerwGE 144, 284 Rn. 37 f.) betrafen den Drittschutz Störungsbetroffener und können nicht in der vom Verwaltungsgericht angenommenen Weise verallgemeinert werden.

    Hierbei handelt es sich um Gesichtspunkte, die ausschließlich öffentliche Interessen wie die Verwirklichung des gesetzlichen Zwecks, flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewährleisten (§ 1 TKG) sowie das Regulierungsziel der Wahrung der Nutzer-, insbesondere der Verbraucherinteressen auf dem Gebiet der Telekommunikation nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 TKG betreffen (BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2012 - 6 C 36.11 - BVerwGE 144, 284 Rn. 30).

    Rn. 26 (a) Die Entscheidung, ob und ggf. in welchem Umfang ein Netzbetreiber Diensteanbietern Zugang zu gewähren hat, kann - anders als die Entscheidung über Vorkehrungen, die dem Schutz vor den durch die Nutzung der zu vergebenden Frequenzen möglicherweise verursachten Störungen dienen (dazu BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2012 - 6 C 36.11 - BVerwGE 144, 284 Rn. 31) - nicht auf das spätere Frequenzzuteilungsverfahren verlagert werden, sondern muss grundsätzlich vor der Durchführung des Vergabeverfahrens getroffen werden.

    Die Vergabebedingungen haben dann eine unmittelbare rechtsgestaltende Wirkung für die spätere Frequenznutzung der erfolgreichen Bieter (BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2012 - 6 C 36.11 - BVerwGE 144, 284 Rn. 31).

    Eine Beschränkung der auferlegten Verpflichtungen auf die in dem konkreten Verfahren vergebenen Frequenzen stünde deshalb schließlich auch mit dem Zweck des Vergabeverfahrens nicht in Einklang, dem die nach § 61 Abs. 3 Satz 2 TKG zu treffenden Festlegungen dienen und der gemäß § 61 Abs. 3 Satz 1 TKG auf eine Bestenauslese unter dem Gesichtspunkt der effizienten Nutzung der zu vergebenden Frequenzen unter Berücksichtigung auch der anderen Regulierungsziele des § 2 TKG gerichtet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2012 - 6 C 36.11 - BVerwGE 144, 284 Rn. 31).

    Rn. 49 Nach der Rechtsprechung des Senats bringt das Gesetz mit dem Bestimmungsrecht in § 61 Abs. 3 Satz 2 TKG zum Ausdruck, dass der Behörde bei der Festlegung der Vergabebedingungen - nicht auf der Tatbestandsseite, sondern auf der Rechtsfolgenseite der Norm - ein Ausgestaltungsspielraum zusteht, der einer nur eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle unterliegt (…BVerwG, Urteile vom 22. Juni 2011 - 6 C 40.10 - Buchholz 442.066 § 61 TKG Nr. 1 Rn. 15 und vom 10. Oktober 2012 - 6 C 36.11 - BVerwGE 144, 284 Rn. 38 zu der gleichlautenden Vorgängervorschrift des § 61 Abs. 4 S. 2 TKG a.F., vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. April 2014 - 1 BvR 2160/11 - NVwZ 2014, 1226 ).

    Schon wegen des bei der Festlegung der Vergabebedingungen bestehenden Erfordernisses einer komplexen Gesamtabwägung (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2012 - 6 C 36.11 - BVerwGE 144, 284 Rn. 37 f.) könnte sich dies auch auf die Ausgestaltung der Diensteanbieterregelung ausgewirkt haben.

    Ob diese Vorgaben im Hinblick auf den fehlenden Planungscharakter der Entscheidung der Bundesnetzagentur über die Festlegung von Vergabebedingungen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2012 - 6 C 36.11 - BVerwGE 144, 284 Rn. 35 ff.;… Beschluss vom 6. November 2020 - 6 B 31.20 - juris Rn. 32 ff.) bei der Ausfüllung des Ausgestaltungsspielraums der Bundesnetzagentur überhaupt einschlägig sind, kann dahinstehen.

  • BVerwG, 18.12.2007 - 6 C 47.06

    Lizenz; Mobilfunklizenz; Netzbetreiber; Diensteanbieter; Gleichbehandlung; …

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2021 - 6 C 8.20
    Dies gilt - wie der Senat zu der früheren, noch auf dem Lizenzsystem beruhenden Rechtslage ausgeführt hat - nicht nur für solche Bedingungen, die der Antragsteller selbst angeboten hat, sondern auch für solche, die sich aus den Vergabebedingungen im Sinne von § 61 Abs. 3 Satz 2 TKG ergeben (BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2007 - 6 C 47.06 - Buchholz 442.066 § 42 TKG Nr. 3 Rn. 24).

    Wie der Senat - wenn auch im Rahmen eines obiter dictum - bereits früher ausgeführt hat, werden hierdurch nicht nur solche Bedingungen erfasst, die ein Unternehmen selbst angeboten hat, sondern auch solche, die (in einem Ausschreibungsverfahren) aus den Ausschreibungsunterlagen hervorgingen oder (in einem Versteigerungsverfahren) vom Auktionator bekanntgegeben wurden (BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2007 - 6 C 47.06 - Buchholz 442.066 § 42 TKG Nr. 3 Rn. 24).

    Wie der Senat bereits früher ausgeführt hat, gilt die Regel, dass derartige Verpflichtungen lediglich marktmächtigen Betreibern auferlegt werden dürfen, jedoch nach Art. 8 Abs. 3 ZRL nur unbeschadet der bereits erwähnten Bedingung Nr. 7 Anh. B GRL, die gemäß Art. 6 Abs. 1 GRL angewandt wird (BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2007 - 6 C 47.06 - Buchholz 442.066 § 42 TKG Nr. 3 Rn. 23).

    Denn wenn ein Unternehmen mit einem Antrag gegenüber der Bundesnetzagentur die Verletzung eigener subjektiver Rechte geltend macht, hat § 126 TKG jedenfalls keinen Vorrang vor § 133 TKG (BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2007 - 6 C 47.06 - Buchholz 442.066 § 42 TKG Nr. 3 Rn. 26).

    Der Antrag wäre darauf zu richten, dass die Bundesnetzagentur die die Erfüllung der Verhandlungspflicht betreffende Streitigkeit durch den Erlass einer bestimmt bezeichneten Maßnahme schlichtet (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2007 - 6 C 47.06 - Buchholz 442.066 § 42 TKG Nr. 3 Rn. 19).

  • BVerwG, 21.09.2018 - 6 C 8.17

    Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung darf regulatorisch eingeschränkt werden, um …

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2021 - 6 C 8.20
    Rn. 90 In Bezug auf das Regulierungsermessen hat der Senat in ständiger Rechtsprechung in Anlehnung an die Rechtsprechung zum Planungsermessen einen Abwägungsfehler angenommen, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattgefunden hat - Abwägungsausfall -, in die Abwägung nicht an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden musste - Abwägungsdefizit -, die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt worden ist - Abwägungsfehleinschätzung - oder der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen worden ist, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht - Abwägungsdisproportionalität - (…BVerwG, Urteile vom 2. April 2008 - 6 C 15.07 - BVerwGE 131, 41 Rn. 47 und vom 21. September 2018 - 6 C 50.16 - BVerwGE 163, 136 Rn. 43 und - 6 C 8.17 - BVerwGE 163, 181 Rn. 45).

    Denn nach gefestigter Rechtsprechung des Senats ist für die Prüfung, ob Abwägungsfehler vorliegen, allein die Begründung der Behördenentscheidung maßgebend (…vgl. BVerwG, Urteile vom 23. November 2011 - 6 C 11.10 - Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 5 Rn. 40;… vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 - BVerwGE 148, 48 Rn. 35 und vom 21. September 2018 - 6 C 50.16 - BVerwGE 163, 136 Rn. 43 sowie - 6 C 8.17 - BVerwGE 163, 181 Rn. 45).

    Im Rahmen der Entscheidung über die Auferlegung von Regulierungsverpflichtungen darf nach der Rechtsprechung des Senats von einer abschließenden Konfliktbewältigung abgesehen werden, wenn bei vorausschauender Betrachtung die Durchführung der als notwendig erkannten Konfliktlösungsmaßnahmen in nachfolgenden Verfahren sichergestellt ist (…BVerwG, Urteile vom 27. Januar 2010 - 6 C 22.08 - Buchholz 442.066 § 21 TKG Nr. 1 Rn. 26…, vom 11. Dezember 2013 - 6 C 23.12 - Buchholz 442.066 § 21 TKG Nr. 4 Rn. 38 sowie - 6 C 24.12 - NVwZ 2014, 942 Rn. 57 und vom 21. September 2018 - 6 C 50.16 - BVerwGE 163, 136 Rn. 74 sowie - 6 C 8.17 - BVerwGE 163, 181 Rn. 117).

    Dabei kommt dem Umstand maßgebliche Bedeutung zu, ob es die Bundesnetzagentur selbst in der Hand hat, bei der Umsetzung die Beachtung der in der Regulierungsverfügung allgemein aufgestellten Anforderungen sicherzustellen (BVerwG, Urteile vom 21. September 2018 - 6 C 50.16 - BVerwGE 163, 136 Rn. 78 sowie - 6 C 8.17 - BVerwGE 163, 181 Rn. 120).

    Rn. 106 Die Abwägungsentscheidung der Präsidentenkammer beruht auch dann auf einem Abwägungsdefizit, wenn der Ausgestaltungsspielraum faktisch vorgeprägt und dadurch verkürzt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. September 2018 - 6 C 8.17 - BVerwGE 163, 181 Rn. 74 in Bezug auf das durch § 13 TKG eingeräumte Regulierungsermessen).

  • BVerwG, 21.09.2018 - 6 C 50.16

    Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung darf regulatorisch eingeschränkt werden, um …

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2021 - 6 C 8.20
    Hierbei handelt es sich entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts um eine öffentlich-rechtliche Norm, die nach dem in ihr enthaltenen Entscheidungsprogramm auch Diensteanbieter wie die Klägerin als von der Allgemeinheit zu unterscheidenden Personenkreis schützt (vgl. zu dieser Voraussetzung z.B. BVerwG, Urteil vom 21. September 2018 - 6 C 50.16 - BVerwGE 163, 136 Rn. 12).

    Rn. 90 In Bezug auf das Regulierungsermessen hat der Senat in ständiger Rechtsprechung in Anlehnung an die Rechtsprechung zum Planungsermessen einen Abwägungsfehler angenommen, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattgefunden hat - Abwägungsausfall -, in die Abwägung nicht an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden musste - Abwägungsdefizit -, die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt worden ist - Abwägungsfehleinschätzung - oder der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen worden ist, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht - Abwägungsdisproportionalität - (…BVerwG, Urteile vom 2. April 2008 - 6 C 15.07 - BVerwGE 131, 41 Rn. 47 und vom 21. September 2018 - 6 C 50.16 - BVerwGE 163, 136 Rn. 43 und - 6 C 8.17 - BVerwGE 163, 181 Rn. 45).

    Denn nach gefestigter Rechtsprechung des Senats ist für die Prüfung, ob Abwägungsfehler vorliegen, allein die Begründung der Behördenentscheidung maßgebend (…vgl. BVerwG, Urteile vom 23. November 2011 - 6 C 11.10 - Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 5 Rn. 40;… vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 - BVerwGE 148, 48 Rn. 35 und vom 21. September 2018 - 6 C 50.16 - BVerwGE 163, 136 Rn. 43 sowie - 6 C 8.17 - BVerwGE 163, 181 Rn. 45).

    Im Rahmen der Entscheidung über die Auferlegung von Regulierungsverpflichtungen darf nach der Rechtsprechung des Senats von einer abschließenden Konfliktbewältigung abgesehen werden, wenn bei vorausschauender Betrachtung die Durchführung der als notwendig erkannten Konfliktlösungsmaßnahmen in nachfolgenden Verfahren sichergestellt ist (…BVerwG, Urteile vom 27. Januar 2010 - 6 C 22.08 - Buchholz 442.066 § 21 TKG Nr. 1 Rn. 26…, vom 11. Dezember 2013 - 6 C 23.12 - Buchholz 442.066 § 21 TKG Nr. 4 Rn. 38 sowie - 6 C 24.12 - NVwZ 2014, 942 Rn. 57 und vom 21. September 2018 - 6 C 50.16 - BVerwGE 163, 136 Rn. 74 sowie - 6 C 8.17 - BVerwGE 163, 181 Rn. 117).

    Dabei kommt dem Umstand maßgebliche Bedeutung zu, ob es die Bundesnetzagentur selbst in der Hand hat, bei der Umsetzung die Beachtung der in der Regulierungsverfügung allgemein aufgestellten Anforderungen sicherzustellen (BVerwG, Urteile vom 21. September 2018 - 6 C 50.16 - BVerwGE 163, 136 Rn. 78 sowie - 6 C 8.17 - BVerwGE 163, 181 Rn. 120).

  • BVerwG, 22.06.2011 - 6 C 40.10

    Frequenz; Funkfrequenz; Zuteilung; Vergabe; Vergabebedingungen; …

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2021 - 6 C 8.20
    Der Katalog dieser Bedingungen ist abschließend (…EuGH, Urteile vom 4. September 2014 - C-256/13 u.a. [ECLI:EU:C:2014:2149], Belgacom u.a. - Rn. 28 …und vom 17. Dezember 2015 - C-517/13 [ECLI:EU:C:2015:820], Proximus - Rn. 29; im Ergebnis auch: BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2011 - 6 C 40.10 - Buchholz 442.066 § 61 TKG Nr. 1 Rn. 21).

    Rn. 39 In Bezug auf die in Frequenznutzungsbestimmungen enthaltenen Versorgungspflichten hat der Senat bereits früher entschieden, in § 61 Abs. 4 Satz 2 Nr. 4 TKG a.F., der Vorgängernorm des § 61 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 TKG finde sich keine Festlegung dahin, dass ein zur Erreichung der Regulierungsziele notwendiger Versorgungsgrad von dem einzelnen Zuteilungsinhaber gerade durch die konkret zur Vergabe gestellten Frequenzen erreicht werden müsse (BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2011 - 6 C 40.10 - Buchholz 442.066 § 61 TKG Nr. 1 Rn. 41).

    Rn. 49 Nach der Rechtsprechung des Senats bringt das Gesetz mit dem Bestimmungsrecht in § 61 Abs. 3 Satz 2 TKG zum Ausdruck, dass der Behörde bei der Festlegung der Vergabebedingungen - nicht auf der Tatbestandsseite, sondern auf der Rechtsfolgenseite der Norm - ein Ausgestaltungsspielraum zusteht, der einer nur eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle unterliegt (BVerwG, Urteile vom 22. Juni 2011 - 6 C 40.10 - Buchholz 442.066 § 61 TKG Nr. 1 Rn. 15 …und vom 10. Oktober 2012 - 6 C 36.11 - BVerwGE 144, 284 Rn. 38 zu der gleichlautenden Vorgängervorschrift des § 61 Abs. 4 S. 2 TKG a.F., vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. April 2014 - 1 BvR 2160/11 - NVwZ 2014, 1226 ).

    Rn. 56 aa) Bei der gerichtlichen Kontrolle der Ausfüllung des der Bundesnetzagentur auf der Rechtsfolgenseite der Ermächtigungsnorm des § 61 Abs. 3 Satz 2 TKG eingeräumten Ausgestaltungsspielraums orientiert sich der Senat an den Kriterien, die er bei der Überprüfung von (tatbestandlichen) Beurteilungsspielräumen anlegt (BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2011 - 6 C 40.10 - Buchholz 442.066 § 61 TKG Nr. 1 Rn. 15 f.;… vgl. auch Urteil vom 23. März 2011 - 6 C 6.10 - BVerwGE 139, 226 Rn. 37 f. zu den Regeln für die Durchführung des Versteigerungsverfahrens nach § 61 Abs. 4 TKG).

  • OLG Köln, 19.05.2017 - 6 U 155/16

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung des Vertriebs fabrikneuer Pkw auf der …

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2021 - 6 C 8.20
    Rn. 37 Die in § 61 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 i.V.m. § 61 Abs. 6 und Nr. 7 Anh. B GRL enthaltene Ermächtigungsgrundlage für die von der Klägerin begehrte Diensteanbieterverpflichtung wird nicht durch § 60 Abs. 1 Satz 1 TKG, sondern durch § 60 Abs. 2 Satz 1 TKG vervollständigt (a.A. im Ergebnis Wagner, CR 2017, 604 ).

    Dem Willen des Gesetzgebers, keine allgemeine Diensteanbieterverpflichtung mehr vorzusehen, sondern ihre Auferlegung im Regelfall von der Feststellung der beträchtlichen Marktmacht abhängig zu machen, läuft es nicht zuwider, wenn Vorschriften mit einem anderen Normzweck wie etwa § 61 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 TKG, Diensteanbieterverpflichtungen auch unabhängig von einer festgestellten Marktbeherrschung ermöglichen (…vgl. Trute/Kuhlmann, K&R Beilage 2018, Nr. 1, S. 7; Wagner, CR 2017, 604 ).

    Dieser Gedanke trägt jedoch nicht in Bezug auf solche Verpflichtungen, die - wie Nebenbestimmungen der Frequenzzuteilung nach § 60 Abs. 2 Satz 1 TKG oder Frequenznutzungsbestimmungen nach § 60 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 TKG - gerade ohne Rücksicht auf die sich wandelnden Marktverhältnisse auferlegt werden (Wagner, CR 2017, 604 ;… vgl. auch Trute/Kuhlmann, K&R Beilage 2018, Nr. 1, S. 10).

  • BVerfG, 22.04.2014 - 1 BvR 2160/11

    Nichtannahmebeschluss: Hinreichende finanzielle Leistungsfähigkeit von …

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2021 - 6 C 8.20
    Rn. 49 Nach der Rechtsprechung des Senats bringt das Gesetz mit dem Bestimmungsrecht in § 61 Abs. 3 Satz 2 TKG zum Ausdruck, dass der Behörde bei der Festlegung der Vergabebedingungen - nicht auf der Tatbestandsseite, sondern auf der Rechtsfolgenseite der Norm - ein Ausgestaltungsspielraum zusteht, der einer nur eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle unterliegt (…BVerwG, Urteile vom 22. Juni 2011 - 6 C 40.10 - Buchholz 442.066 § 61 TKG Nr. 1 Rn. 15 und vom 10. Oktober 2012 - 6 C 36.11 - BVerwGE 144, 284 Rn. 38 zu der gleichlautenden Vorgängervorschrift des § 61 Abs. 4 S. 2 TKG a.F., vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. April 2014 - 1 BvR 2160/11 - NVwZ 2014, 1226 ).

    Vergabebedingungen, die - wie hier - im Rahmen von Frequenznutzungsbestimmungen nach § 61 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 TKG den Zugriff auf Frequenzen als Grundlage für die berufliche Tätigkeit als Telekommunikationsunternehmen an die Verpflichtung knüpfen, mit geeigneten Diensteanbietern über die Mitnutzung von Funkkapazitäten zu verhandeln, sind als Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) zu qualifizieren (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. April 2014 - 1 BvR 2160/11 - NVwZ 2014, 1226 Rn. 20 f. zu Vergabebedingungen i.S.v. § 61 Abs. 3 Nr. 1 TKG).

    Bei dem in § 2 Abs. 2 Nr. 7 und § 61 Abs. 3 Satz 1 TKG erwähnten Ziel einer effizienten und störungsfreien Frequenznutzung handelt es sich um ein besonders wichtiges Gemeinschaftsgut (BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. April 2014 - 1 BvR 2160/11 - NVwZ 2014, 1226 Rn. 28).

  • BVerwG, 25.09.2013 - 6 C 13.12

    Telekommunikation; Zusammenschaltung von Telefonnetzen; Entgeltgenehmigung; …

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2021 - 6 C 8.20
    Da maßgeblich für die gerichtliche Kontrolle des regulierungsrechtlichen Beurteilungsspielraums allein die Begründung der Behördenentscheidung ist, prüft das Gericht, ob die Bundesnetzagentur im Hinblick auf die Kriterien, die in den relevanten Rechtsnormen ausdrücklich hervorgehoben oder doch angelegt sind, plausibel und erschöpfend argumentiert hat (BVerwG, Urteile vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 - BVerwGE 148, 48 Rn. 33 ff., vom 17. August 2016 - 6 C 50.15 - BVerwGE 156, 75 Rn. 24 …und vom 29. März 2017 - 6 C 1.16 - BVerwGE 158, 301 Rn. 32).

    Denn nach gefestigter Rechtsprechung des Senats ist für die Prüfung, ob Abwägungsfehler vorliegen, allein die Begründung der Behördenentscheidung maßgebend (…vgl. BVerwG, Urteile vom 23. November 2011 - 6 C 11.10 - Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 5 Rn. 40; vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 - BVerwGE 148, 48 Rn. 35 …und vom 21. September 2018 - 6 C 50.16 - BVerwGE 163, 136 Rn. 43 sowie - 6 C 8.17 - BVerwGE 163, 181 Rn. 45).

  • BVerwG, 12.05.2020 - 6 B 53.19

    Pflicht zur sachgemäßen Auslegung von Anträgen; Klagebefugnis bei Klage auf …

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2021 - 6 C 8.20
    Das Verwaltungsgericht hat dies - wenn auch rechtsfehlerhaft bereits im Rahmen der Prüfung der Sachurteilsvoraussetzungen (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 6 B 53.19 - juris Rn. 10 in dem vorangegangenen Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren) - im Ergebnis zutreffend verneint.

    Denn wie der Senat bereits im Beschluss vom 12. Mai 2021 (6 B 53.19 ), mit dem die Revision der Klägerin zugelassen worden ist, ausgeführt hat, hat das Verwaltungsgericht das mit dem Antrag verfolgte Rechtsschutzziel der Klägerin verkannt und hierdurch die Pflicht zur sachgemäßen Auslegung von Anträgen und Prozesserklärungen (§ 88 VwGO) sowie das rechtliche Gehör verletzt.

  • BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 9.10

    Lizenz; Mobilfunklizenz; Frequenzzuteilung; Frequenznutzungsrecht; …

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2021 - 6 C 8.20
    Bei der Festlegung von Vergabe- und Versteigerungsregeln nach § 61 Abs. 3 und 4 TKG handelt es sich um Verwaltungsakte in der Gestalt von Allgemeinverfügungen im Sinne von § 35 Satz 2 Alt. 1 VwVfG, nämlich um "konkret-generelle" Regelungen, die sich aus einem konkreten Vergabeanlass an einen noch unbestimmten, aber bestimmbaren Personenkreis richten (BVerwG, Urteil vom 17. August 2011 - 6 C 9.10 - BVerwGE 140, 221 Rn. 51;… vgl. auch Urteil vom 24. Juni 2020 - 6 C 3.19 - BVerwGE 169, 1 Rn. 15).

    Jenseits dieser Grenze gilt die Maßgabe, dass sich in dem Bietwettbewerb der ökonomisch "richtige" Marktpreis herausbildet (BVerwG, Urteil vom 17. August 2011 - 6 C 9.10 - BVerwGE 140, 221 Rn. 30, 44 f.).

  • BGH, 11.12.2012 - KVR 7/12

    Fährhafen Puttgarden II

  • BGH, 15.11.1994 - KVR 29/93

    "Gasdurchleitung"; Zuständigkeit des Bundeskartellamts für eine …

  • EuGH, 02.09.2021 - C-718/18

    Kommission/ Deutschland () und 2009/73) - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats …

  • BVerwG, 19.06.2019 - 6 C 9.18

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Funktions- bzw. Mandatsträgers der NPD

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Krankenhausfinanzierungsgesetz

  • BVerwG, 02.04.2008 - 6 C 15.07

    Marktdefinition; Marktanalyse; Beurteilungsspielraum; Terminierung; …

  • BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00

    Rechtsschutz gegen die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur Teilnahme an …

  • BGH, 24.09.2002 - KVR 15/01

    Zur Öffnung des Fährhafens Puttgarden für Konkurrenz auf der "Vogelfluglinie"

  • BVerwG, 27.01.2010 - 6 C 22.08

    Zugang; Teilnehmeranschluss; Teilnehmeranschlussleitung; Kollokation; …

  • BVerfG, 23.04.2009 - 1 BvR 3405/08

    Umfang der Rechtschutzgarantie

  • BVerwG, 23.11.2011 - 6 C 11.10

    Regulierungsbehörde; Teilnehmeranschlussleitung; Überlassungsentgelt; …

  • BVerwG, 03.12.2003 - 6 C 20.02

    Telekommunikation; "Resale" von Telekommunikationsdienstleistungen; Verpflichtung …

  • BVerwG, 31.03.2004 - 6 C 11.03

    Telekommunikation; Zusammenschaltungsanordnung; Bedingungen der …

  • BVerwG, 29.03.2017 - 6 C 1.16

    Zeitlich begrenzte Fortgeltung der Rechtsschutzbeschränkung in § 35 Abs. 5 Satz 2 …

  • BVerwG, 17.08.2016 - 6 C 24.15

    Anordnung der Bundesnetzagentur; Abrechnungs- und Erstattungsregelungen; …

  • BVerwG, 15.12.2011 - 3 C 41.10

    Apotheker; Apothekenmarkt; Berufsfreiheit; Erlaubnis zum Versand …

  • BVerwG, 17.08.2016 - 6 C 50.15

    Sachbescheidungsinteresse; formelle Begründung; Mietleitung; …

  • BVerwG, 16.06.2016 - 9 A 4.15

    Anhörung; Erörterung; Anhörungstermin; Erörterungstermin; Verhandlungsleiter; …

  • BVerwG, 28.01.2009 - 6 C 39.07

    Marktdefinition, Marktanalyse, Beurteilungsspielraum, fiktiver Markt, …

  • BVerwG, 23.03.2011 - 6 C 6.10

    Frequenz; Funkfrequenz; Zuteilung; Vergabe; Vergabeanordnung; Knappheit; …

  • BVerwG, 11.12.2013 - 6 C 23.12

    Telekommunikation; Regulierungsverfügung; Teilnehmeranschlussleitung; …

  • EuGH, 11.06.2020 - C-378/19

    Die Tatsache, dass in der Slowakei die Befugnis zur Ernennung und Entlassung des …

  • BVerwG, 11.12.2013 - 6 C 24.12

    Telekommunikation; Regulierungsverfügung; Teilnehmeranschlussleitung; …

  • BVerwG, 06.11.2020 - 6 B 31.20

    Anfechtung von Vergabebedingungen im Rahmen eines Vergabeverfahrens für …

  • BVerwG, 12.06.2013 - 6 C 10.12

    Telekommunikation; Regulierungsverfügung; Verpflichtungsklage eines …

  • EuGH, 26.07.2017 - C-560/15

    Europa Way und Persidera - Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronische …

  • BGH, 21.02.1995 - KVR 11/94

    Bezugssperre für Importarzneimittel auf der Großhandelsstufe als …

  • EuGH, 12.11.2009 - C-192/08

    TeliaSonera Finland - Telekommunikationssektor - Elektronische Kommunikation - …

  • BVerwG, 27.05.1983 - 7 C 41.80

    Rechtmäßigkeit einer auf § 26 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) gestützten …

  • EuGH, 21.03.2013 - C-375/11

    Belgacom u.a. - Telekommunikationsdienste - Richtlinie 2002/20/EG - Art. 3 und 12 …

  • EuGH, 04.09.2014 - C-256/13

    Belgacom und Mobistar - Vorabentscheidungsersuchen - Elektronische …

  • EuGH, 17.12.2015 - C-517/13

    Proximus - Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronische Kommunikationsnetze und …

  • EuGH, 06.10.2020 - C-443/19

    Vodafone España - Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronische …

  • BVerwG, 22.01.2021 - 6 C 26.19

    Wirksamkeit eines Verwaltungsakts durch Kenntnisnahme des vollständigen Inhalts …

  • BVerwG, 05.08.2015 - 6 C 8.14

    Neutrale Aufwendungen; Ausgangsentgeltniveau; postrechtliche Entgeltgenehmigung; …

  • BVerwG, 15.07.2020 - 6 C 6.19

    Klagen von Landesmedienanstalten gegen die Erteilung der Zulassung für ein …

  • VG Köln, 03.07.2019 - 9 K 8489/18
  • BVerwG, 24.06.2020 - 6 C 3.19

    Entscheidungen über die Vergabe von Frequenzen für 5 G im Wege der Versteigerung …

  • VG Köln, 26.08.2024 - 1 K 1281/22

    Entscheidung der Bundesnetzagentur über die Vergabe- und Auktionsregeln für die …

    Urteil nach teilweiser Zurückweisung des Verfahrens an das erstinstanzliche Gericht durch BVerwG - Urteil vom 20. Oktober 2021 - 6 C 8.20 - zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung.

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht durch Revisionsurteil vom 20. Oktober 2021 - 6 C 8.20 - das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 3. Juli 2019 - 9 K 8489/18 - aufgehoben hat und zur Verhandlung und Entscheidung an das Gericht zurückverwiesen hat, wird die Beklagte verpflichtet, unter Aufhebung der Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vom 26. November 2018 über die Festlegungen und Regelungen im Einzelnen (Vergaberegeln) und über die Festlegungen und Regelungen für die Durchführung des Verfahrens (Auktionsregeln) zur Vergabe von Frequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3, 6 GHz den Antrag der Klägerin vom 20. Juli 2018 (Bd. 16 Bl. 10592) und gleichlautend vom 12. Oktober 2018 (Bd. 20 Bl. 12932) unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision mit Urteil vom 20. Oktober 2021 - 6 C 8.20 - hinsichtlich der Revisionsanträge zu 1.-3.

    Darüber hinaus habe das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 20. Oktober 2021 - 6 C 8.20 - geklärt, dass die in der Präsidentenkammerentscheidung gefundene Diensteanbieterregelung ausreichende Möglichkeiten einer effizienten Durchsetzung für die Dienstanbieter und somit auch für die Klägerin enthalte.

    Die Klage ist, soweit sie nach dem Revisionsurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 2021 - 6 C 8.20 - noch rechtshängig ist, zulässig (dazu I.) und begründet.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2021 - 6 C 8.20 -, juris, Rn. 22 ff.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2021 - 6 C 8.20 -, juris, Rn. 19.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2021 - 6 C 8.20 -, juris, Rn. 49, 56 und 90.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2021 - 6 C 8.20 -, juris, Rn. 49.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2021 - 6 C 8.20 -, juris, Rn. 65.

    So bereits BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2021 - 6 C 8.20 -, juris, Rn. 73.

    vgl. dazu schon BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2021 - 6 C 8.20 -, juris, Rn. 77.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2021 - 6 C 8.20 -, juris, Rn. 82.

    Denn jedenfalls ist der Verfahrensverstoß vorliegend nicht unbeachtlich, weil es sich bei der Festlegung der Vergabebedingungen um eine komplexe Gesamtabwägung handelt, vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2021 - 6 C 8.20 -, juris, Rn. 82.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2021 - 6 C 8.20 -, juris, Rn. 85 unter Bezugnahme auf EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017 - C-560/15 -, juris, Rn. 54 f.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2021 - 6 C 8.20 -, juris, Rn. 85, 87.

    BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2021 - 6 C 8.20 -, juris, Rn. 82 f.

    vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. August 2023 - VI-3 Kart 878/21 -, juris, Rn. 116 f., zum letzten Punkt unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 20.Oktober 2021 - 6 C 8.20 -, juris, Rn. 87 f.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 20.Oktober 2021 - 6 C 8.20 -, juris, Rn. 106. Vgl. auch BVerwG, Urteil vom 21. September 2018 - 6 C 8.17 -, juris, Rn 74 f., und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. August 2023 - VI-3 Kart 878/21, 3 Kart 878/21 -, Rn. 138.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2021 - 6 C 8.20 -, juris, Rn. 31 ff.

    Insbesondere hat die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung, da da s Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 20. Oktober 2021 - 6 C 8.20 - die wesentlichen Rechtsfragen bereits geklärt hat.

  • VG Köln, 26.08.2024 - 1 K 8531/18

    Entscheidung der Bundesnetzagentur über die Vergabe- und Auktionsregeln für die …

    Die Entscheidung wurde vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 20. Oktober 2021 - 6 C 8.20 - teilweise aufgehoben und zur weiteren Sachaufklärung an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen.

    Rn. 154 Der Klageantrag zu 1. der Klägerin zu 2. sei nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 2021 - 6 C 8.20 - als zulässig anzusehen.

    Darüber hinaus habe das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 20. Oktober 2021 - 6 C 8.20 - geklärt, dass die in der Präsidentenkammerentscheidung gefundene Diensteanbieterregelung ausreichende Möglichkeiten einer effizienten Durchsetzung für die Dienstanbieter und somit auch für die Klägerinnen enthalte.

    Rn. 178 vgl. Urteil vom 20. Oktober 2021 - 6 C 8.20 -, juris, Rn. 22 ff.

    Rn. 186 Vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2021 - 6 C 8.20 -, juris, Rn. 19.

    Rn. 190 Vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2021 - 6 C 8.20 -, juris, Rn. 49, 56 und 90.

    Rn. 194 Vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2021 - 6 C 8.20 -, juris, Rn. 49.

    Rn. 202 Vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2021 - 6 C 8.20 -, juris, Rn. 65.

    Rn. 207 So bereits BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2021 - 6 C 8.20 -, juris, Rn. 73.

    Rn. 221 Vgl. dazu schon BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2021 - 6 C 8.20 -, juris, Rn. 77.

    Rn. 327 Vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2021 - 6 C 8.20 -, juris, Rn. 82.

    Rn. 347 vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2021 - 6 C 8.20 -, juris, Rn. 82.

    Rn. 354 Vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2021 - 6 C 8.20 -, juris, Rn. 85 unter Bezugnahme auf EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017 - C-560/15 -, juris, Rn. 54 f.

    Rn. 359 Vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2021 - 6 C 8.20 -, juris, Rn. 85, 87.

    Rn. 363 Vgl. zu den daraus folgenden Anhaltspunkten für einen Verstoß gegen die Unabhängigkeit der BNetzA: BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2021 - 6 C 8.20 -, juris, Rn. 82 f.

    Rn. 375 Vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. August 2023 - VI-3 Kart 878/21 -, juris, Rn. 116 f., zum letzten Punkt unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 20.Oktober 2021 - 6 C 8.20 -, juris, Rn. 87 f.

    Rn. 379 Vgl. BVerwG, Urteil vom 20.Oktober 2021 - 6 C 8.20 -, juris, Rn. 106. Vgl. auch BVerwG, Urteil vom 21. September 2018 - 6 C 8.17 -, juris, Rn 74 f., und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. August 2023 - VI-3 Kart 878/21, 3 Kart 878/21 -, Rn. 138.

    Rn. 440 Vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2021 - 6 C 8.20 -, juris, Rn. 31 ff.

    Insbesondere hat die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung, da das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 20. Oktober 2021 - 6 C 8.20 - die wesentlichen Rechtsfragen bereits geklärt hat.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2024 - 8 A 3194/21

    Kein Anspruch auf Ausnahmegenehmigung für Gesichtsschleier (Niqab) am Steuer

    Rn. 252 Vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2021 - 6 C 8.20 -, juris Rn. 49 (zum Ausgestaltungsspielraum der Bundesnetzagentur); Schröder, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, 4. EL November 2023, § 36 VwVfG Rn. 115, 128.
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 878/21

    Kein Verstoß gegen das unionsrechtliche Unabhängigkeitsgebot durch bloße Existenz …

    Rn. 81 Entscheidend ist insoweit - neben der notwendigen, hier gegebenen organisatorischen und funktionalen Eigenständigkeit der Regulierungsbehörde (…vgl. dazu etwa Hermes in: Bourwieg/Hellermann/Hermes, a.a.O., § 59 Rn. 4 ff.) - mithin, dass die Bundesnetzagentur im Anwendungs- und Regelungsbereich der StrommarktRL ihre Entscheidungen auch selbstständig und allein auf der Grundlage des öffentlichen Interesses treffen können muss, um die Einhaltung der mit dieser Richtlinie verfolgten Ziele zu gewährleisten, ohne externen Weisungen anderer öffentlicher oder privater Stellen zu unterliegen (…dazu auch BGH, a.a.O., Rn. 15 f. - Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor II;… Beschl. v. 28.06.2022 - EnVR 10/20, juris Rn. 22;… Beschl. v. 28.06.2022 - EnVR 16/20, juris Rn. 17; ferner BVerwG, Urt. v. 20.10.2021 - 6 C 8/20, juris Rn. 85 ff. zu Art. 3 der Richtlinie 2002/21/EG).

    Rn. 88 aa) Eine in dieser Hinsicht gegen das unionsrechtliche Unabhängigkeitsgebot verstoßende unzulässige Einflussnahme auf die Entscheidung der nationalen Regulierungsbehörde wäre allein dann zu bejahen, wenn den Äußerungen des Beirats bzw. seines Vorsitzenden in diesem Kontext der Charakter einer verbindlichen Weisung zukäme oder diese von der Bundesnetzagentur, namentlich der für die streitgegenständliche Entscheidung zuständigen Beschlusskammer 4, zumindest als verbindliche Weisung angesehen worden wären und diese darauf entsprechend reagiert hätte (…vgl. EuGH, Urt. v. 11.06.2020 - C-378/19, BeckRS 2020, 11948 Rn. 63;… Urt. v. 02.09.2021 - C-718/18, juris Rn. 107 ff.; ferner BVerwG, Urt. v. 20.10.2021 - 6 C 8/20, juris Rn. 87 f.).

    Die von der Beschwerdeführerin im Streitfall geschilderten Einflussnahmeversuche des Beirats und ihres Vorsitzenden beziehen sich dagegen ausschließlich auf den Präsidenten bzw. Vizepräsidenten der Bundesnetzagentur und nicht auf die Mitglieder der entscheidungszuständigen Beschlusskammer 4. Der hiesige Sachverhalt unterscheidet sich insofern von demjenigen, der der von der Beschwerde angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.10.2021 (6 C 8/20, juris) zur Vergabe von Mobilfunkfrequenzen zugrunde lag.

    Überdies führt ein derart weites, vom Kriterium der Weisungsfreiheit abgekoppeltes Unabhängigkeitsverständnis zu praktisch schwierigen Abgrenzungsproblemen dahingehend, wann die Schwelle für einen mit dem unionsrechtlichen Unabhängigkeitsgebot nicht mehr zu vereinbarenden Einflussnahmeversuch eines Dritten überschritten ist (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 20.10.2021 - 6 C 8/20, juris Rn. 87).

    Vielmehr ist insoweit zwingend auch die Reaktion der Regulierungsbehörde auf die an sie gerichtete Forderung zu berücksichtigen (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 20.10.2021 - 6 C 8/20, juris Rn. 87 f.).

    Rn. 131 (3) Darüber hinaus fehlt es auch an objektiv feststellbaren Tatsachen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände die Besorgnis rechtfertigen ("nicht ausschließen"), dass die Bundesnetzagentur als nationale Regulierungsbehörde in der Sache nicht unparteiisch, unvoreingenommen oder unbefangen entschieden hätte (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 20.10.2021 - 6 C 8/20, juris Rn. 76 m.w.N. zu § 21 Abs. 1 VwVfG).

    Die streitentscheidenden Fragen zur (richtigen) Anwendung des Unionsrechts sind insoweit hinreichend geklärt bzw. derart offenkundig, dass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum verbleibt (vgl. aber auch BVerwG, Urt. v. 20.10.2021 - 6 C 8/20, juris Rn. 87: Tendenz zur EuGH-Vorlage).

    Rn. 145 bb) Ein Abwägungsdefizit kann sich insoweit auch daraus ergeben, dass der behördliche Entscheidungsspielraum im Sinne einer faktischen Vorfestlegung vorgeprägt und dadurch verkürzt worden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.10.2021 - 6 C 8/20, juris Rn. 90, 105 ff.).

    Rn. 148 (a) Zunächst ergibt sich eine solche "Regel" (Bejahung einer unzulässigen faktischen Vorfestlegung bei Bestehen einer partiellen inhaltlichen Übereinstimmung) nicht aus der insoweit zum Beleg angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.10.2021 (6 C 8/20, juris Rn. 106 f.).

  • BGH, 09.09.2025 - EnVR 82/23

    Lichtblick II

    Rn. 13 1. Das Beschwerdegericht hat zu Recht angenommen, dass die gemäß § 59 Abs. 1 Satz 1 EnWG zuständige Beschlusskammer das Festlegungsverfahren nach § 29 Abs. 1 in Verbindung mit § 21 Abs. 2 Satz 1 EnWG 2021, § 7 StromNEV ohne Verstoß gegen die unionsrechtlich garantierte Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörde geführt hat (zu einem möglichen Verfahrensverstoß im Fall unzulässiger Einflussnahme vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2021 - 6 C 8/20, BVerwGE 174, 1 Rn. 74, 81 bis 88).

    Die Besetzung und die besondere Qualifikation der Mitglieder belegen eine justizähnliche Ausgestaltung des Beschlusskammerverfahrens, das im hierarchischen Verwaltungsaufbau eine - den Anforderungen der europäischen Richtlinien genügende - unabhängige Entscheidung gewährleisten soll (…vgl. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 14. Oktober 2004, BT-Drucks. 15/3917, S. 70; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 5. April 2022 - EnVR 36/21, BGHZ 233, 175 Rn. 16 - OPAL-Gasfernleitung;… BVerwG, Urteile vom 9. Mai 2019 - 7 C 34/17, WuW 2019, 516 Rn. 14; vom 20. Oktober 2021 - 6 C 8/20, BVerwGE 174, 1 Rn. 76).

    Dabei ist die Situation bei Gesprächen zwischen Repräsentanten der Regulierungsbehörde mit Vertretern des politischen Raums grundsätzlich anders zu beurteilen als bei einem unmittelbaren Eingreifen in den Entscheidungsprozess der Beschlusskammer (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2021 - 6 C 8/20, BVerwGE 174, 1 Rn. 83 bis 88; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 3. Dezember 2024 - KVR 8/24, juris Rn. 20 bis 28 - SPA Lufthansa/Condor).

    Bei der Beurteilung, ob eine unzulässige Weisung vorliegt, ist ferner zu berücksichtigen, wie die Regulierungsbehörde auf eine an sie gerichtete Forderung reagiert hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2021 - 6 C 8/20, BVerwGE 174, 1 Rn. 87).

    Es hat die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union berücksichtigt (…vgl. dazu Rn. 15) und in seine Erwägungen eingestellt, dass eine Weisung - unter Berücksichtigung der Reaktion der Regulierungsbehörde - umso eher anzunehmen ist, je weiter sich die Äußerung von den Merkmalen einer allgemeinen politischen Rahmenvorgabe entfernt und je detaillierter sie konkrete Entscheidungsinhalte vorgibt (vgl. BVerwGE 174, 1 Rn. 87).

    Zwar kann eine Abwägungsentscheidung auf einem Abwägungsdefizit beruhen, wenn der Ausgestaltungsspielraum faktisch vorgeprägt und dadurch verkürzt worden ist (BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2021 - 6 C 8/20, BVerwGE 174, 1 Rn. 105).

    Zwar weist das Bundesverwaltungsgericht darauf hin, dass sich angesichts der Vielgestaltigkeit der möglichen Fallkonstellationen kaum abstrakt bestimmen lässt, wo genau die Grenze zwischen noch zulässigen und unzulässigen Einflussnahmen verläuft, und dies gegebenenfalls einer Klärung durch den Gerichtshof der Europäischen Union bedarf (vgl. BVerwGE 174, 1 Rn. 87).

  • BVerwG, 19.02.2025 - 9 A 9.23

    Planfeststellung der Ortsumgehung Flöha ganz überwiegend rechtmäßig

    Ist eine solche Entscheidung wie hier unterblieben, können die Beteiligten den Einwand, es habe ein Amtsträger mitgewirkt, bei dem die Besorgnis der Befangenheit bestehe, im Zusammenhang mit der Anfechtung der Endentscheidung geltend machen (BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2021 - 6 C 8.20 - BVerwGE 174, 1 Rn. 76).

    Die rein subjektive Besorgnis, für die bei Würdigung der Tatsachen vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht nicht aus (…stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 13. Oktober 2011 - 4 A 4001.10 - BVerwGE 141, 1 Rn. 33 und vom 20. Oktober 2021 - 6 C 8.20 - BVerwGE 174, 1 Rn. 76 m. w. N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2026 - 13 E 342/25
    Rn. 6 Die Festsetzung des Verwaltungsgerichts auf 5.000.000,00 Euro für das vom Bundesverwaltungsgericht durch Revisionsurteil vom 20. Oktober 2021 - 6 C 8.20 - zurückverwiesene erstinstanzliche Verfahren 9 K 8489/18 (fortgeführt unter dem Az. 1 K 1281/22) - die Revision hatte in Bezug auf die von der Klägerin hilfsweise begehrte Neubescheidung Erfolg - ist vor diesem Hintergrund nicht zu beanstanden.

    Dass das Verwaltungsgericht dieses Interesse mit 5.000.000,00 Euro auch mit Blick auf den von der Klägerin bezifferten Umsatz aus dem Diensteanbietergeschäft (Kauf von Mobilfunkdienstleistungen von Mobilfunknetzbetreibern zur weiteren Vermarktung an Endkunden) in Höhe von ca. 33 Mio. Euro jährlich (vgl. Schriftsatz vom 8. Dezember 2021 im Verfahren 6 C 8.20, sowie Beschwerdebegründung vom 22. April 2025, S. 7: 33 Mio. Euro im Jahr 2018, 37 Mio. Euro im Jahr 2023) zu hoch angesetzt hat, ist nicht ersichtlich.

    Rn. 10 Aus der von der Klägerin übersandten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 2021 im Verfahren 6 C 8.20, mit welcher es den Streitwert ohne Begründung auf 1.000.000,00 Euro festgesetzt hatte, ergibt sich nichts anderes.

  • BVerwG, 28.05.2025 - 6 C 3.24

    Regulierungsbehördliche Anordnung zur besseren Ausnutzung der Kapazität einer …

    So hat der Senat beispielsweise als Frequenznutzungsbestimmung gemäß § 61 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 TKG a. F. (vgl. jetzt § 100 Abs. 4 Nr. 4 TKG) festgelegte Verhandlungspflichten über die Mitnutzung von Funkkapazitäten auch deshalb als mit den Anforderungen des Bestimmtheitsgebots vereinbar angesehen, weil sie den Freiraum des Gebotsadressaten nicht mehr als notwendig einengen (BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2021 - 6 C 8.20 - BVerwGE 174, 1 Rn. 57 ff. mit Verweis auf die wettbewerbsrechtliche Rechtsprechung; vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. November 1994 - KVR 29/93 - BGHZ 128, 17 …und vom 11. Dezember 2012 - KVR 7/12 - NJW 2013, 1095 Rn. 30 ).

    Im Einzelnen richten sich die Anforderungen an die notwendige Bestimmtheit eines Verwaltungsakts nach den Besonderheiten des jeweils anzuwendenden und mit dem Verwaltungsakt umzusetzenden materiellen Rechts (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2021 - 6 C 8.20 - BVerwGE 174, 1 Rn. 58 m. w. N.).

    Ferner kann es unter Bestimmtheitsaspekten zulässig sein, dass die Behörde im Verwaltungsakt zunächst nur das Ziel eines Gebots festlegt, von der Bestimmung des Mittels jedoch absieht bzw. dieses dem Betroffenen überlässt (BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2021 - 6 C 8.20 - BVerwGE 174, 1 Rn. 58 m. w. N.).

  • OLG Düsseldorf, 27.11.2024 - 3 Kart 231/23

    Untersagung der Tätigkeit als Energielieferant von Haushaltskunden mit Erdgas …

    Rn. 82 Ein Grund, der geeignet ist, Misstrauen gegen die unparteiische Amtsausübung zu rechtfertigen, liegt vor, wenn auf Grund objektiv feststellbarer Tatsachen für die Betroffenen bei vernünftiger Würdigung aller Umstände die Besorgnis nicht auszuschließen ist, ein bestimmter Amtsträger werde in der Sache nicht unparteiisch, unvoreingenommen oder unbefangen entscheiden; die rein subjektive Besorgnis, für die bei Würdigung der Tatsachen vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht hingegen nicht aus (BVerwG, Urt. v. 20.10.2021 - 6 C 8/20, BeckRS 2021, 44554 Rn. 76;… Urt. v. 13.10.2011 - 4 A 4001/10, NVwZ 2012, 432 Rn. 33;… Schmitz in: Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 21 Rn. 10;… vgl. auch BGH, Beschl. v. 12.10.2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 9).

    Bei den Beschlusskammern als unselbstständigen Organisationseinheiten innerhalb der Bundesnetzagentur handelt es sich zwar um Ausschüsse i.S.d. § 88 VwVfG (BVerwG, Urt. v. 20.10.2021 - 6 C 8.20, BeckRS 2021, 44554 Rn. 76), allerdings sieht das Gesetz insoweit kein förmliches Verwaltungsverfahren vor, was nach § 63 VwVfG Voraussetzung der Anwendung der diesbezüglichen Vorschriften der §§ 63 bis 71 VwVfG ist.

    So geht auch das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 20.10.2021 - 6 C 8.20, BeckRS 2021, 44554 Rn. 76) für den Fall, dass eine konstitutive Entscheidung der Beschlusskammer über den Ausschluss von Mitgliedern - dort erkennbar mangels entsprechender Rüge durch die Beteiligten - unterblieben ist, davon aus, dass der Einwand, es habe ein Ausschussmitglied mitgewirkt, bei dem die Besorgnis der Befangenheit bestehe, auch (erst) im Zusammenhang mit der Anfechtung der Endentscheidung gelten gemacht werden kann.

  • BGH, 03.12.2024 - KVR 8/24

    Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Bundeskartellamts

    Ebenso wie bei § 42 Abs. 2 ZPO ist deshalb allein entscheidend, ob aus der Sicht eines vernünftig und besonnen denkenden Beteiligten unter den gegebenen Umständen des konkreten Falles objektive Gründe bestehen, an der Unvoreingenommenheit des Amtswalters zu zweifeln (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Juni 1963 - 7 C 44/62, BVerwGE 16, 150, 153; vom 20. Oktober 2021 - 6 C 8/20, BVerwGE 174, 1, Rn. 76;… Vorster in BeckOK KartellR, 14. Edition, § 61 GWB Rn. 22.1).
  • OVG Niedersachsen, 13.12.2022 - 6 LD 1/22

    Befangenheit; behördliches Disziplinarverfahren; inhaltliche Bestimmheit der …

  • OLG Düsseldorf, 20.08.2025 - Kart 7/22

    Kartellrechtliche Entscheidung zur Kündigung und eingeschränkten Verlängerung …

  • VG Weimar, 23.07.2025 - 8 E 676/25

    Wegfalls der persönlichen Eignung eines Notfallsanitäter zur Durchführung …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.08.2025 - 8 A 10870/24

    Klage einer anerkannten Umweltvereinigung gegen die Erteilung von …

  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.2025 - 9 S 1224/23

    Schulausschluss durch den vom Schüler geschädigten Schulleiter

  • BVerwG, 06.11.2024 - 6 C 2.23

    Klagebefugnis Zugangsberechtigter gegen regulierungsbehördliche Festlegung des …

  • VG Köln, 25.04.2025 - 1 K 8270/24

    Untätigkeitsklage, Bescheidungsklage, Streitbeilegungsverfahren, Beschlusskammer, …

  • VG Köln, 22.03.2024 - 18 K 4166/23
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2023 - 10 LA 91/22

    Entsorgungsautarkie; Fortsetzungsfeststellungsklage; rechtliches Gehör; …

  • BGH, 05.04.2022 - EnVR 36/21

    Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Wirksamkeit einer Entscheidung der …

  • BGH, 19.07.2022 - EnVR 33/21

    Energiespezifische Dienstleistungserbringer - Vorgaben für die Erstellung und …

  • BVerwG, 21.02.2023 - 4 A 2.22

    Planfeststellung einer Höchstspannungsfreileitung - Überspannung eines …

  • VG Köln, 29.10.2025 - 21 K 6935/22
  • VG Köln, 28.06.2023 - 1 L 1095/23

    Streitbeilegungsverfahren, Veröffentlichung, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, …

  • BGH, 19.07.2022 - EnVR 29/21

    Energiewirtschaftliche Verwaltungssache: Festlegung von Vorgaben für Erstellung …

  • OVG Saarland, 07.03.2024 - 2 A 239/22

    Berufungsverfahren: Abrissgenehmigung für ehemalige Kirche

  • VG Berlin, 12.06.2026 - 1 K 214.24

    Keine Sperrung für Durchgangsverkehr im Waldseeviertel

  • VG Saarlouis, 10.05.2023 - 6 L 1586/22

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten; Erfordernis der Vorlage einer …

  • VG Gelsenkirchen, 14.11.2023 - 6 K 3519/21

    Glücksspiel Glücksspielstaatsvertrag Wettvermittlungsstelle Vermittler …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.02.2023 - 3 K 489/20

    Ordnungsgemäße Bekanntmachung eines Bebauungsplans; Bedarfanalyse bezüglich der …

  • OVG Hamburg, 03.03.2022 - 5 Bf 53/21

    Anspruch auf Zuweisung von Rundfunkübertragungskapazitäten

  • OVG Sachsen, 23.01.2025 - 1 A 887/20

    Wanderung; übergeleiteter Weg; Wegverlauf; Widmungsfiktion; …

  • VG Aachen, 24.02.2023 - 7 K 2018/18
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2022 - 19 A 339/22

    Besorgnis der Befangenheit der Mitglieder des Prüfungsausschusses für die …

  • OVG Bremen, 12.02.2025 - 1 LA 146/24

    Umdeutung einer Berufung; Unterhaltungspflicht; Erfolgloser Antrag auf Zulassung …

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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.03.2021 - 6 C 8.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,9378
BVerwG, 19.03.2021 - 6 C 8.20 (https://dejure.org/2021,9378)
BVerwG, Entscheidung vom 19.03.2021 - 6 C 8.20 (https://dejure.org/2021,9378)
BVerwG, Entscheidung vom 19. März 2021 - 6 C 8.20 (https://dejure.org/2021,9378)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 19 Abs. 4; VwGO § 65 Abs. 2; VwVfG § 35 Satz 2 Alt. 1; TKG § 61 Abs. 3
    Keine notwendige Beiladung der Frequenzzuteilungsinhaber bei Verpflichtungsklage eines Diensteanbieters auf Erlass zusätzlicher Vergaberegeln

  • rechtsinformationen.bund.de

    Keine notwendige Beiladung der Frequenzzuteilungsinhaber bei Verpflichtungsklage eines Diensteanbieters auf Erlass zusätzlicher Vergaberegeln

  • Wolters Kluwer

    Notwendige Beiladung der Frequenzzuteilungsinhaber bei Verpflichtungsklage eines Diensteanbieters auf Erlass zusätzlicher Vergaberegeln

  • rechtsportal.de

    Notwendige Beiladung; Vergabe von Frequenzen; Vergaberegeln; Allgemeinverfügung

  • rechtsportal.de

    Notwendige Beiladung; Vergabe von Frequenzen; Vergaberegeln; Allgemeinverfügung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unzulässigkeit einer notwendige Beiladung bei Streit über Vergabe- und Versteigerungsregeln nach TKG

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 22.01.2021 - 6 C 26.19

    Wirksamkeit eines Verwaltungsakts durch Kenntnisnahme des vollständigen Inhalts …

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2021 - 6 C 8.20
    Denn zum Erlasszeitpunkt dieser Regelungen steht regelmäßig noch nicht fest, welche Telekommunikationsunternehmen an einer Beteiligung an dem Vergabeverfahren interessiert sind und daher von dem Geltungsanspruch des die Vergabe- und Versteigerungsregeln festlegenden Verwaltungsakts erfasst werden (vgl. allgemein zu personenbezogenen Allgemeinverfügungen: BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2021 - 6 C 26.19 - juris Rn. 27).
  • BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 9.10

    Lizenz; Mobilfunklizenz; Frequenzzuteilung; Frequenznutzungsrecht; …

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2021 - 6 C 8.20
    Bei der Festlegung von Vergabe- und Versteigerungsregeln nach § 61 Abs. 3 und 4 TKG handelt es sich um Verwaltungsakte in der Gestalt von Allgemeinverfügungen im Sinne von § 35 Satz 2 Alt. 1 VwVfG, nämlich um "konkret-generelle" Regelungen, die sich aus einem konkreten Vergabeanlass an einen noch unbestimmten, aber bestimmbaren Personenkreis richten (BVerwG, Urteil vom 17. August 2011 - 6 C 9.10 - BVerwGE 140, 221 Rn. 51;… vgl. auch Urteil vom 24. Juni 2020 - 6 C 3.19 - NVwZ 2020, 1672 Rn. 15).
  • BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 18.12

    Informationszugang; BaFin; Staatsanwaltschaft; Aktenvorlage; strafrechtliches …

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2021 - 6 C 8.20
    Im Rahmen der Verpflichtungsklage liegen diese Voraussetzungen dann vor, wenn der Kläger den Erlass eines Verwaltungsakts begehrt, der gegen einen Dritten gerichtet sein und diesen belasten soll, ferner dann, wenn der erstrebte Verwaltungsakt zugleich den Kläger begünstigt und den Dritten belastet, wenn also die rechtsgestaltende Wirkung des erstrebten Verwaltungsakts einen Dritten unmittelbar in dessen Rechtsposition betrifft, weil er Adressat des angestrebten Verwaltungsakts sein soll (BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 18.12 - NVwZ 2015, 823 Rn. 13;… Beschlüsse vom 18. Juni 2013 - 6 C 21.12 - Buchholz 310 § 142 VwGO Nr. 18 Rn. 11 …und vom 29. Juli 2013 - 4 C 1.13 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 24.06.2020 - 6 C 3.19

    Entscheidungen über die Vergabe von Frequenzen für 5 G im Wege der Versteigerung …

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2021 - 6 C 8.20
    Bei der Festlegung von Vergabe- und Versteigerungsregeln nach § 61 Abs. 3 und 4 TKG handelt es sich um Verwaltungsakte in der Gestalt von Allgemeinverfügungen im Sinne von § 35 Satz 2 Alt. 1 VwVfG, nämlich um "konkret-generelle" Regelungen, die sich aus einem konkreten Vergabeanlass an einen noch unbestimmten, aber bestimmbaren Personenkreis richten (BVerwG…, Urteil vom 17. August 2011 - 6 C 9.10 - BVerwGE 140, 221 Rn. 51; vgl. auch Urteil vom 24. Juni 2020 - 6 C 3.19 - NVwZ 2020, 1672 Rn. 15).
  • BVerwG, 18.06.2013 - 6 C 21.12

    Bescheidungsurteil; Feststellung des Sachverhalts durch einen Dritten; …

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2021 - 6 C 8.20
    Im Rahmen der Verpflichtungsklage liegen diese Voraussetzungen dann vor, wenn der Kläger den Erlass eines Verwaltungsakts begehrt, der gegen einen Dritten gerichtet sein und diesen belasten soll, ferner dann, wenn der erstrebte Verwaltungsakt zugleich den Kläger begünstigt und den Dritten belastet, wenn also die rechtsgestaltende Wirkung des erstrebten Verwaltungsakts einen Dritten unmittelbar in dessen Rechtsposition betrifft, weil er Adressat des angestrebten Verwaltungsakts sein soll (BVerwG…, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 18.12 - NVwZ 2015, 823 Rn. 13; Beschlüsse vom 18. Juni 2013 - 6 C 21.12 - Buchholz 310 § 142 VwGO Nr. 18 Rn. 11 …und vom 29. Juli 2013 - 4 C 1.13 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 29.07.2013 - 4 C 1.13

    Notwendige Beiladung bei einer Verpflichtungsklage

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2021 - 6 C 8.20
    Im Rahmen der Verpflichtungsklage liegen diese Voraussetzungen dann vor, wenn der Kläger den Erlass eines Verwaltungsakts begehrt, der gegen einen Dritten gerichtet sein und diesen belasten soll, ferner dann, wenn der erstrebte Verwaltungsakt zugleich den Kläger begünstigt und den Dritten belastet, wenn also die rechtsgestaltende Wirkung des erstrebten Verwaltungsakts einen Dritten unmittelbar in dessen Rechtsposition betrifft, weil er Adressat des angestrebten Verwaltungsakts sein soll (BVerwG…, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 18.12 - NVwZ 2015, 823 Rn. 13;… Beschlüsse vom 18. Juni 2013 - 6 C 21.12 - Buchholz 310 § 142 VwGO Nr. 18 Rn. 11 und vom 29. Juli 2013 - 4 C 1.13 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 19.01.1984 - 3 C 88.82

    Bindungswirkung einer Normenkontrollentscheidung des Oberverwaltungsgerichts über …

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2021 - 6 C 8.20
    Rn. 5 Die Beiladung ist notwendig, wenn die vom Kläger begehrte Sachentscheidung nicht getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig unmittelbar Rechte des Beizuladenden gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1984 - 3 C 88.82 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 49 S. 12; Beschluss vom 9. Januar 1999 - 11 C 8.97 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 131 S. 1), oder anders gewendet, wenn die Entscheidung unmittelbar Rechte oder Rechtsbeziehungen Dritter gestalten soll, sie aber ohne deren Beteiligung am Verfahren nicht wirksam gestalten kann (BVerwG, Beschluss vom 12. August 1981 - 7 B 195.80 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 60 S. 1 f.).
  • BVerwG, 06.11.2020 - 6 B 31.20

    Anfechtung von Vergabebedingungen im Rahmen eines Vergabeverfahrens für …

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2021 - 6 C 8.20
    Die gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil gerichtete Beschwerde der T. GmbH hat der Senat mit Beschluss vom 6. November 2020 - 6 B 31.20 - zurückgewiesen.
  • BVerwG, 09.01.1999 - 11 C 8.97

    notwendige Beiladung; atomrechtliche Anlagenaufsicht; Auftragsverwaltung der …

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2021 - 6 C 8.20
    Rn. 5 Die Beiladung ist notwendig, wenn die vom Kläger begehrte Sachentscheidung nicht getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig unmittelbar Rechte des Beizuladenden gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1984 - 3 C 88.82 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 49 S. 12; Beschluss vom 9. Januar 1999 - 11 C 8.97 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 131 S. 1), oder anders gewendet, wenn die Entscheidung unmittelbar Rechte oder Rechtsbeziehungen Dritter gestalten soll, sie aber ohne deren Beteiligung am Verfahren nicht wirksam gestalten kann (BVerwG, Beschluss vom 12. August 1981 - 7 B 195.80 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 60 S. 1 f.).
  • BVerwG, 12.08.1981 - 7 B 195.80

    Universitätsgremium - Kosistorium - Feststellung der Unwirksamkeit einer Wahl - …

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2021 - 6 C 8.20
    Rn. 5 Die Beiladung ist notwendig, wenn die vom Kläger begehrte Sachentscheidung nicht getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig unmittelbar Rechte des Beizuladenden gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1984 - 3 C 88.82 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 49 S. 12; Beschluss vom 9. Januar 1999 - 11 C 8.97 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 131 S. 1), oder anders gewendet, wenn die Entscheidung unmittelbar Rechte oder Rechtsbeziehungen Dritter gestalten soll, sie aber ohne deren Beteiligung am Verfahren nicht wirksam gestalten kann (BVerwG, Beschluss vom 12. August 1981 - 7 B 195.80 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 60 S. 1 f.).
  • VG Berlin, 24.04.2025 - 32 L 25.25

    Pornoseiten bleiben gesperrt

    Das ist der Fall, wenn die vom Kläger bzw. Antragsteller begehrte Sachentscheidung nicht getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig unmittelbar Rechte des Dritten gestaltet, bestätigt, festgestellt, verändert oder aufgehoben werden oder - anders gewendet - wenn die Entscheidung unmittelbar Rechte oder Rechtsbeziehungen Dritter gestalten soll, sie aber ohne deren Beteiligung am Verfahren nicht wirksam gestalten kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. März 2021 - 6 C 8/20 -, juris, Rn. 5 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 18.08.2022 - 9 A 2501/20

    Beiladung eines Umweltverbands zum immissionsschutzrechtlichen …

    Dies ist hier nicht der Fall, denn auch wenn es bei dem erstinstanzlichen Verpflichtungsausspruch bliebe, würden hierdurch nicht unmittelbar Rechte oder Rechtsbeziehungen des Antragstellers gestaltet werden (vgl. zu diesem Erfordernis: BVerwG, Beschluss vom 19.03.2021 - 6 C 8.20 -, juris Rdnr. 5;… Beschluss vom 12.08 1981 - 7 B 195.80 -, juris Rdnr. 11).
  • VG Berlin, 24.04.2025 - 32 L 26.25

    Sperrung des Zugriffs auf zwei pornographische Internetangebote mit …

    Das ist der Fall, wenn die vom Kläger bzw. Antragsteller begehrte Sachentscheidung nicht getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig unmittelbar Rechte des Dritten gestaltet, bestätigt, festgestellt, verändert oder aufgehoben werden oder - anders gewendet - wenn die Entscheidung unmittelbar Rechte oder Rechtsbeziehungen Dritter gestalten soll, sie aber ohne deren Beteiligung am Verfahren nicht wirksam gestalten kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. März 2021 - 6 C 8/20 -, juris, Rn. 5 m.w.N.).
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