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Weitere Entscheidung unten: BAG, 24.11.2011

Rechtsprechung
   EuGH, 03.05.2012 - C-337/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,9562
EuGH, 03.05.2012 - C-337/10 (https://dejure.org/2012,9562)
EuGH, Entscheidung vom 03.05.2012 - C-337/10 (https://dejure.org/2012,9562)
EuGH, Entscheidung vom 03. Mai 2012 - C-337/10 (https://dejure.org/2012,9562)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Sozialpolitik - Richtlinie 2003/88/EG - Arbeitsbedingungen - Arbeitszeitgestaltung - Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub - Finanzielle Vergütung im Krankheitsfall - Beamte (Feuerwehrleute)

  • Europäischer Gerichtshof

    Neidel

    Sozialpolitik - Richtlinie 2003/88/EG - Arbeitsbedingungen - Arbeitszeitgestaltung - Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub - Finanzielle Vergütung im Krankheitsfall - Beamte (Feuerwehrleute)

  • EU-Kommission

    Neidel

    Sozialpolitik - Richtlinie 2003/88/EG - Arbeitsbedingungen - Arbeitszeitgestaltung - Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub - Finanzielle Vergütung im Krankheitsfall - Beamte (Feuerwehrleute)“

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Herleitung eines Anspruchs eines in den Ruhestand getretenen Beamten auf Abgeltung von nicht genommenen Erholungsurlaub bzw. Jahresurlaub aus Europarecht; Anspruch eines Beamten bei Eintritt in den Ruhestand auf eine finanzielle Vergütung für bezahlten Jahresurlaub bei ...

  • hensche.de

    Urlaubsabgeltung, Krankheit: Urlaub, Urlaub: Krankheit, Beamter

  • hensche.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsabgeltungsanspruch eines beamteten Feuerwehrmanns bei Eintritt in den Ruhestand infolge Dienstunfähigkeit; Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Sozialpolitik - Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle Vergütung, wenn er seinen Anspruch auf bezahlten Mindestjahresurlaub von vier Wochen aus Krankheitsgründen ganz oder zum Teil nicht ausüben konnte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die finanzielle Vergütung des Mindestjahresurlaubs

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kranke Beamte haben trotzdem Urlaubsanspruch!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Urlaubsabfindung für kranke Beamte

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Vergütung für nicht genommenen Urlaub

  • spiegel.de (Pressemeldung, 03.05.2012)

    Beamte bekommen Geld für verpassten Urlaub

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Vergütung des Mindesturlaubs bei Krankheit und Eintritt in Ruhestand

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Beamte haben Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei Ausscheiden

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Urlaub: des Deutschen "liebstes Kind”?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beamter hat bei Eintritt in den Ruhestand Anspruch auf finanzielle Vergütung für nicht genommenen Mindestjahresurlaub - Über den Mindestanspruch hinaus gehender Urlaub muss nicht zwingend finanziell ausgeglichen werden

Besprechungen u.ä. (3)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mindesturlaub: Urlaubsentschädigung auch für kranke Beamte

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Haben Beamte infolge mehrjähriger Krankheit keinen Urlaub nehmen können, steht ihnen Urlaubsabgeltung zu, wenn sie in den Ruhestand treten

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Geld für Urlaub?

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main (Deutschland) eingereicht am 7. Juli 2010 - Georg Neidel gegen Stadt Frankfurt am Main

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Verwaltungsgericht Frankfurt am Main - Auslegung von Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (ABl. L 299, S. 9) - Anspruch auf Abgeltung ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2420
  • NVwZ 2012, 688
  • EuZW 2012, 516
  • NJ 2012, 387
  • BB 2012, 1279
  • DÖV 2012, 567
 
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Wird zitiert von ... (289)Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 24.01.2012 - C-282/10

    Die Richtlinie über Arbeitszeitgestaltung steht einer nationalen Regelung …

    Auszug aus EuGH, 03.05.2012 - C-337/10
    Rn. 34 Insoweit ist zu beachten, dass der Gerichtshof entschieden hat, dass die Richtlinie 2003/88 Bestimmungen des nationalen Rechts nicht entgegensteht, die einen Anspruch auf einen bezahlten Jahresurlaub von mehr als vier Wochen vorsehen, der unter den in diesen nationalen Bestimmungen niedergelegten Bedingungen für die Inanspruchnahme und Gewährung eingeräumt wird (Urteil vom 24. Januar 2012, Dominguez, C-282/10, Randnr. 47).

    Rn. 35 Aus dem Wortlaut von Art. 1 Abs. 1 und 2 Buchst. a, Art. 7 Abs. 1 und Art. 15 der Richtlinie 2003/88 geht nämlich ausdrücklich hervor, dass die Richtlinie sich auf die Aufstellung von Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitszeitgestaltung beschränkt und die Befugnis der Mitgliedstaaten unberührt lässt, für den Schutz der Arbeitnehmer günstigere nationale Vorschriften anzuwenden (Urteil Dominguez, Randnr. 48).

    Rn. 36 Da es somit den Mitgliedstaaten freisteht, je nach der Ursache für die Fehlzeiten des krankgeschriebenen Arbeitnehmers einen bezahlten Jahresurlaub vorzusehen, der länger als die durch die Richtlinie 2003/88 gewährleistete Mindestdauer von vier Wochen oder genauso lang wie diese ist (Urteil Dominguez, Randnr. 50), ist es zum einen ihre Sache, zu entscheiden, ob sie den Beamten zusätzlich zum Anspruch auf einen bezahlten Mindestjahresurlaub von vier Wochen weitere Ansprüche auf bezahlten Urlaub gewähren und ob sie dabei einen Anspruch des in den Ruhestand tretenden Beamten auf eine finanzielle Vergütung für den Fall vorsehen, dass ihm diese zusätzlichen Ansprüche nicht haben zugutekommen können, weil er aus Krankheitsgründen keinen Dienst geleistet hat, und zum anderen, die Voraussetzungen für eine solche Gewährung festzulegen.

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus EuGH, 03.05.2012 - C-337/10
    Dieser Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, der nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs als ein besonders bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts der Union anzusehen ist, wird somit jedem Arbeitnehmer gewährt (vgl. Urteil vom 20. Januar 2009, Schultz-Hoff u. a., C-350/06 und C-520/06, Slg. 2009, I-179, Randnr. 54).

    Um zu verhindern, dass dem Arbeitnehmer wegen dieser Unmöglichkeit jeder Genuss dieses Anspruchs, selbst in finanzieller Form, verwehrt wird, sieht Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88 vor, dass der Arbeitnehmer Anspruch auf eine finanzielle Vergütung hat (Urteil Schultz-Hoff u. a., Randnr. 56).

    Rn. 30 Infolgedessen hat der Gerichtshof entschieden, dass Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88 dahin auszulegen ist, dass er einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entgegensteht, nach denen für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub am Ende des Arbeitsverhältnisses keine finanzielle Vergütung gezahlt wird, wenn der Arbeitnehmer während des gesamten Bezugszeitraums und/oder Übertragungszeitraums oder eines Teils davon krankgeschrieben bzw. im Krankheitsurlaub war und deshalb seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht ausüben konnte (Urteil Schultz-Hoff u. a., Randnr. 62).

  • EuGH, 22.11.2011 - C-214/10

    KHS - Zu Urlaubsansprüchen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit: Verfall schon nach …

    Auszug aus EuGH, 03.05.2012 - C-337/10
    Rn. 39 Hierzu ist zunächst festzustellen, dass der Gerichtshof im Urteil vom 22. November 2011, KHS (C-214/10, Slg. 2011, I-11757, Randnr. 35), entschieden hat, dass in Bezug auf den Übertragungszeitraum, nach dessen Ende der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub erlöschen kann, wenn Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub angesammelt werden, in Anbetracht von Art. 7 der Richtlinie 2003/88 zu beurteilen ist, ob dieser Zeitraum vernünftigerweise als Zeitraum eingestuft werden kann, bei dessen Überschreitung der bezahlte Jahresurlaub für den Arbeitnehmer keine positive Wirkung als Erholungszeit mehr hat.
  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE …

    Auszug aus EuGH, 03.05.2012 - C-337/10
    Diese Ausnahmen sind nämlich allein zu dem Zweck erlassen worden, das ordnungsgemäße Funktionieren der Dienste zu gewährleisten, die in Situationen von besonderer Schwere und besonderem Ausmaß für den Schutz der öffentlichen Sicherheit, Gesundheit und Ordnung unerlässlich sind (Urteil vom 5. Oktober 2004, Pfeiffer u. a., C-397/01 bis C-403/01, Slg. 2004, I-8835, Randnr. 55, und Beschluss vom 7. April 2011, May, C-519/09, Slg. 2011, I-2761, Randnr. 19).
  • EuGH, 03.10.2000 - C-303/98

    DIE GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN ÜBER BESTIMMTE ASPEKTE DER …

    Auszug aus EuGH, 03.05.2012 - C-337/10
    Rn. 21 Daher hat der Gerichtshof entschieden, dass der Anwendungsbereich der Richtlinie 89/391 weit zu verstehen ist, so dass die in Art. 2 Abs. 2 Unterabs. 1 dieser Richtlinie vorgesehenen Ausnahmen eng auszulegen sind (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 3. Oktober 2000, Simap, C-303/98, Slg. 2000, I-7963, Randnrn.
  • EuGH, 03.07.1986 - 66/85

    Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus EuGH, 03.05.2012 - C-337/10
    Das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses besteht nach dieser Rechtsprechung darin, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (vgl. u. a. Urteile vom 3. Juli 1986, Lawrie-Blum, 66/85, Slg. 1986, 2121, Randnrn. 16 und 17, vom 23. März 2004, Collins, C-138/02, Slg. 2004, I-2703, Randnr. 26, und vom 7. September 2004, Trojani, C-456/02, Slg. 2004, I-7573, Randnr. 15).
  • EuGH, 07.09.2004 - C-456/02

    Trojani

    Auszug aus EuGH, 03.05.2012 - C-337/10
    Das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses besteht nach dieser Rechtsprechung darin, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (vgl. u. a. Urteile vom 3. Juli 1986, Lawrie-Blum, 66/85, Slg. 1986, 2121, Randnrn. 16 und 17, vom 23. März 2004, Collins, C-138/02, Slg. 2004, I-2703, Randnr. 26, und vom 7. September 2004, Trojani, C-456/02, Slg. 2004, I-7573, Randnr. 15).
  • EuGH, 12.02.1974 - 152/73

    Sotgiu / Deutsche Bundespost

    Auszug aus EuGH, 03.05.2012 - C-337/10
    Diese rechtlichen Qualifizierungen können je nach den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften verschiedenen Inhalt haben und sind deswegen für die Bedürfnisse des Unionsrechts als Auslegungsmerkmal ungeeignet (vgl. Urteil vom 12. Februar 1974, Sotgiu, 152/73, Slg. 1974, 153, Randnr. 5).
  • EuGH, 14.07.2005 - C-52/04

    Personalrat der Feuerwehr Hamburg - Artikel 104 Absatz 3 der Verfahrensordnung - …

    Auszug aus EuGH, 03.05.2012 - C-337/10
    Rn. 22 Da im Fall eines Beamten wie des Klägers des Ausgangsverfahrens keine dieser Situationen vorliegt, fällt dessen Tätigkeit in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2003/88 (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 14. Juli 2005, Personalrat der Feuerwehr Hamburg, C-52/04, Slg. 2005, I-7111, Randnrn. 57 bis 59).
  • EuGH, 23.03.2004 - C-138/02

    DER GERICHTSHOF PRÜFT, INWIEWEIT EINE NATIONALE REGELUNG DIE GEWÄHRUNG EINER …

    Auszug aus EuGH, 03.05.2012 - C-337/10
    Das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses besteht nach dieser Rechtsprechung darin, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (vgl. u. a. Urteile vom 3. Juli 1986, Lawrie-Blum, 66/85, Slg. 1986, 2121, Randnrn. 16 und 17, vom 23. März 2004, Collins, C-138/02, Slg. 2004, I-2703, Randnr. 26, und vom 7. September 2004, Trojani, C-456/02, Slg. 2004, I-7573, Randnr. 15).
  • EuGH, 07.04.2011 - C-519/09

    May - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Sozialpolitik - …

  • EuGH, 12.01.2006 - C-132/04

    Kommission / Spanien - Sozialvorschriften

  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Ein solcher Übertragungszeitraum müsse die Dauer des Bezugszeitraums, für den er gewährt werde, deutlich überschreiten (…EuGH 22. November 2011 - C-214/10 - [KHS] Rn. 38, aaO; 3. Mai 2012 - C-337/10 - [Neidel] Rn. 41, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 9).

    Rn. 37 (a) Nach der Rechtsprechung des EuGH folgt aus Art. 7 Abs. 1 der Arbeitszeitrichtlinie, dass ein Übertragungszeitraum die Dauer des Bezugszeitraums, für den er gewährt wird, deutlich überschreiten muss (…EuGH 22. November 2011 - C-214/10 - [KHS] Rn. 38, AP Richtlinie 2003/88/EG Nr. 6 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 7; 3. Mai 2012 - C-337/10 - [Neidel] Rn. 41, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 9).

  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 541/15

    Verfall von Urlaubsansprüchen - Obliegenheiten des Arbeitgebers

    Ihre Regelungsmacht ist nicht durch die für gesetzliche Urlaubsansprüche erforderliche richtlinienkonforme Auslegung der §§ 1, 7 BUrlG beschränkt (…vgl. BAG 5. August 2014 - 9 AZR 77/13 - Rn. 30; vgl. ferner EuGH 3. Mai 2012 - C-337/10 - [Neidel] Rn. 34 ff. mwN).
  • EuGH, 08.11.2012 - C-229/11

    Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub kann bei in einem Sozialplan vereinbarter …

    Rn. 22 Hierzu ist erstens darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, der jedem Arbeitnehmer gewährt wird, als ein besonders bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts der Union anzusehen ist (vgl. Urteile vom 20. Januar 2009, Schultz-Hoff u. a., C-350/06 und C-520/06, Slg. 2009, I-179, Randnr. 54, und vom 3. Mai 2012, Neidel, C-337/10, Randnr. 28).

    Dieser Anspruch jedes Arbeitnehmers ist als Grundsatz des Sozialrechts der Union in Art. 31 Abs. 2 der Charta ausdrücklich verankert, der von Art. 6 Abs. 1 EUV der gleiche rechtliche Rang wie den Verträgen zuerkannt wird (Urteile vom 22. November 2011, KHS, C-214/10, Slg. 2011, I-11757, Randnr. 37, und Neidel, Randnr. 40).

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Rechtsprechung
   BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 429/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,49017
BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 429/10 (https://dejure.org/2011,49017)
BAG, Entscheidung vom 24.11.2011 - 2 AZR 429/10 (https://dejure.org/2011,49017)
BAG, Entscheidung vom 24. November 2011 - 2 AZR 429/10 (https://dejure.org/2011,49017)
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Volltextveröffentlichungen (16)

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  • lexetius.com

    Schwerbehinderter Mensch - Kündigungserklärungsfrist

  • openjur.de

    Schwerbehinderter Mensch; Kündigungserklärungsfrist; Kündigungsschutz in der Elternzeit

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Schwerbehinderter Mensch - Kündigungserklärungsfrist - Kündigungsschutz in der Elternzeit

  • rechtsinformationen.bund.de

    Schwerbehinderter Mensch - Kündigungserklärungsfrist - Kündigungsschutz in der Elternzeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 SGB 9, § 88 Abs 3 SGB 9, § 91 Abs 2 SGB 9, § 91 Abs 5 SGB 9, § 9 Abs 1 S 2 KSchG
    Schwerbehinderter Mensch - Kündigungserklärungsfrist - Kündigungsschutz in der Elternzeit

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kündigung eins schwerbehinderten Menschen in Elternzeit - Kündigungserklärungsfrist - Zustimmungserfordernis des § 18 BErzGG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen; Zustimmung des Integrationsamts; Kündigungserklärungsfrist des § 88 Abs. 3 SGB IX; Erfordernis einer weiteren bei Fristablauf noch nicht erteilten behördlichen Erlaubnis; Kündigungsausspruch nach Fristablauf; ...

  • bag-urteil.com

    Schwerbehinderter Mensch - Kündigungserklärungsfrist

  • Betriebs-Berater

    Kündigungserklärungsfrist schwerbehinderter Menschen

  • hensche.de

    Schwerbehinderung, Kündigung: Erklärungsfrist, Integrationsamt, Kündigungserklärung: Frist

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Kündigung; Schwerbehindertenrecht; Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen; Zustimmung des Integrationsamts; Kündigungserklärungsfrist des § 88 Abs. 3 SGB IX; Erfordernis einer weiteren bei Fristablauf noch nicht erteilten behördlichen Erlaubnis; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigungserklärungsfrist bei schwerbehinderten Arbeitnehmern

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kündigungserklärungsfrist behinderter Menschen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen - Zustimmung des Integrationsamts

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Arbeitsrechtliche Entscheidungen - Kommentierte Rechtsprechung, Teil 4

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen - Zustimmung des Integrationsamts

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Kündigungserklärungsfrist behinderter Menschen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schwerbehindert und in Elternzeit: Wann ist die Kündigung unwirksam?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 140, 47
  • NJW 2012, 2135
  • NZA 2012, 610
  • BB 2012, 1279
  • DB 2012, 1390
 
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Wird zitiert von ... (53)Zitiert selbst (29)

  • BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 682/08

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 429/10
    Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt ist derjenige der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht (BAG 8. Oktober 2009 - 2 AZR 682/08 - Rn. 14 mwN, AP KSchG 1969 § 9 Nr. 65 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 57 ).

    Entscheidend ist, ob die objektive Lage die Besorgnis rechtfertigt, dass die weitere gedeihliche Zusammenarbeit gefährdet ist (BAG 8. Oktober 2009 - 2 AZR 682/08 - Rn. 15, AP KSchG 1969 § 9 Rn. 65 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 57).

    Das Revisionsgericht kann aber nachprüfen, ob das Berufungsgericht die Voraussetzungen für den Auflösungsantrag verkannt und bei Prüfung der vorgetragenen Auflösungsgründe alle wesentlichen Umstände vollständig und widerspruchsfrei berücksichtigt und gewürdigt hat (…BAG 23. Februar 2010 - 2 AZR 554/08 - Rn. 33, AP KSchG 1969 § 9 Nr. 61 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 58; 8. Oktober 2009 - 2 AZR 682/08 - Rn. 16, AP KSchG 1969 § 9 Rn. 65 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 57).

  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 554/08

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 429/10
    Rn. 19 a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Arbeitgeber die Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG nur verlangen, wenn die Rechtsunwirksamkeit der ordentlichen Kündigung allein auf der Sozialwidrigkeit und nicht auch auf anderen Gründen iSv. § 13 Abs. 3 KSchG beruht (BAG 23. Februar 2010 - 2 AZR 554/08 - Rn. 54 mwN, AP KSchG 1969 § 9 Nr. 61 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 58;… 28. August 2008 - 2 AZR 63/07 - Rn. 27 mwN, BAGE 127, 329).

    An die Auflösungsgründe sind deshalb strenge Anforderungen zu stellen (…BAG 24. März 2011 - 2 AZR 674/09 - Rn. 20, EzA KSchG § 9 nF Nr. 62; 23. Februar 2010 - 2 AZR 554/08 - Rn. 22, AP KSchG 1969 § 9 Nr. 61 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 58).

    Das Revisionsgericht kann aber nachprüfen, ob das Berufungsgericht die Voraussetzungen für den Auflösungsantrag verkannt und bei Prüfung der vorgetragenen Auflösungsgründe alle wesentlichen Umstände vollständig und widerspruchsfrei berücksichtigt und gewürdigt hat (BAG 23. Februar 2010 - 2 AZR 554/08 - Rn. 33, AP KSchG 1969 § 9 Nr. 61 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 58;… 8. Oktober 2009 - 2 AZR 682/08 - Rn. 16, AP KSchG 1969 § 9 Rn. 65 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 57).

  • BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 425/06

    Personenbedingte Kündigung - Krankheit - Schwerbehindertenschutz

    Auszug aus BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 429/10
    Der Arbeitgeber erhält eine begrenzte Erlaubnis, die beabsichtigte ordentliche Kündigung zu erklären (BAG 8. November 2007 - 2 AZR 425/06 - Rn. 22, AP KSchG 1969 § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 30 = EzA SGB IX § 88 Nr. 1; zur Vorgängerregelung des § 18 Abs. 3 SchwbG idF vom 26. August 1986: 16. Oktober 1991 - 2 AZR 332/91 - zu B II 2 d bb der Gründe mwN, BAGE 68, 333).

    Daran hat sich durch die Ersetzung von § 17 Abs. 3 SchwbG durch § 88 Abs. 3 SGB IX nichts geändert (BAG 8. November 2007 - 2 AZR 425/06 - Rn. 23, AP KSchG 1969 § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 30 = EzA SGB IX § 88 Nr. 1).

    Unabhängig davon stellt die Kündigungserklärungsfrist sicher, dass der vom Integrationsamt festgestellte und seiner Entscheidung zugrunde gelegte Sachverhalt auch wirklich die Grundlage der Kündigung des Arbeitgebers bildet und dieser Bezug nicht durch Zeitablauf verloren geht (BAG 8. November 2007 - 2 AZR 425/06 - Rn. 24 aaO mwN).

  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 63/07

    Anforderungen an die Antragstellung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 429/10
    Rn. 19 a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Arbeitgeber die Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG nur verlangen, wenn die Rechtsunwirksamkeit der ordentlichen Kündigung allein auf der Sozialwidrigkeit und nicht auch auf anderen Gründen iSv. § 13 Abs. 3 KSchG beruht (…BAG 23. Februar 2010 - 2 AZR 554/08 - Rn. 54 mwN, AP KSchG 1969 § 9 Nr. 61 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 58; 28. August 2008 - 2 AZR 63/07 - Rn. 27 mwN, BAGE 127, 329).

    Für dieses Verständnis des § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG sprechen sowohl die Entstehungsgeschichte als auch systematische und teleologische Gründe (BAG 28. August 2008 - 2 AZR 63/07 - Rn. 31 - 40 mwN, aaO).

  • BAG, 16.10.1991 - 2 AZR 332/91

    Zustimmung zur ordentlichen Kündigung eines Schwerbehinderten

    Auszug aus BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 429/10
    Der Arbeitgeber erhält eine begrenzte Erlaubnis, die beabsichtigte ordentliche Kündigung zu erklären (…BAG 8. November 2007 - 2 AZR 425/06 - Rn. 22, AP KSchG 1969 § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 30 = EzA SGB IX § 88 Nr. 1; zur Vorgängerregelung des § 18 Abs. 3 SchwbG idF vom 26. August 1986: 16. Oktober 1991 - 2 AZR 332/91 - zu B II 2 d bb der Gründe mwN, BAGE 68, 333).

    Die Kündigung kann erst nach förmlicher Zustellung des die Zustimmung enthaltenden Bescheids wirksam ausgesprochen werden (BAG 16. Oktober 1991 - 2 AZR 332/91 - zu B II 2 a der Gründe, aaO; 17. Februar 1982 - 7 AZR 846/79 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 38, 42).

  • BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06

    Kündigung - Anforderungsprofil - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 429/10
    Von diesem Standpunkt aus ist zu fragen, ob in der Zukunft eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zu erwarten ist (BAG 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - Rn. 43, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 181 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 163).
  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 674/09

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 429/10
    An die Auflösungsgründe sind deshalb strenge Anforderungen zu stellen (BAG 24. März 2011 - 2 AZR 674/09 - Rn. 20, EzA KSchG § 9 nF Nr. 62;… 23. Februar 2010 - 2 AZR 554/08 - Rn. 22, AP KSchG 1969 § 9 Nr. 61 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 58).
  • BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02

    Anforderungen an Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 429/10
    Es fehlt - auch unter Einbeziehung des Vorbringens in der Nichtzulassungsbeschwerde - an hinreichenden Darlegungen, zu welchem konkreten tatsächlichen Gesichtspunkt das Landesarbeitsgericht eine Beweisaufnahme hätte durchführen sollen (…zu den Voraussetzungen der Verfahrensrüge im Einzelnen: BAG 12. April 2011 - 9 AZR 36/10 - Rn. 88; 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - zu II 3 d aa der Gründe, BAGE 109, 145).
  • BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 171/09

    Außerordentliche Kündigung - Personalratsbeteiligung

    Auszug aus BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 429/10
    Wie § 88 Abs. 3 SGB IX verfolgen aber § 626 Abs. 2 BGB und § 91 Abs. 2 SGB IX den Zweck, dem Arbeitnehmer in angemessener Zeit Klarheit darüber zu verschaffen, ob der Kündigungsberechtigte einen bestimmten Sachverhalt zum Anlass für eine Kündigung nimmt, und zu verhindern, dass sich der Arbeitgeber die Kündigungsmöglichkeit "aufsparen" kann, um den Arbeitnehmer unter einem gewissen Druck zu halten (für § 626 Abs. 2 BGB grundlegend: BAG 28. Oktober 1971 - 2 AZR 32/71 - zu II der Gründe, BAGE 23, 475, seither st. Rspr., vgl. 25. November 2010 - 2 AZR 171/09 - Rn. 15, AP BGB § 626 Nr. 231 = EzA BPersVG § 108 Nr. 5).
  • BAG, 22.03.2005 - 1 ABN 1/05

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Gehörsverletzung

    Auszug aus BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 429/10
    Hierfür bedürfte es besonderer Anhaltspunkte (vgl. BVerfG 31. März 2006 - 1 BvR 2444/04 - zu III 1 der Gründe, BVerfGK 7, 485, vgl. auch BAG 22. März 2005 - 1 ABN 1/05 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 114, 157), die nicht zu erkennen sind.
  • BAG, 12.05.2005 - 2 AZR 159/04

    Fristlose Kündigung einer ordentlich unkündbaren schwerbehinderten Arbeitnehmerin …

  • BVerfG, 31.03.2006 - 1 BvR 2444/04

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • BAG, 28.10.1971 - 2 AZR 32/71

    Ausschlußfrist - Kündigung - Arbeitgeberkündigung

  • BAG, 03.07.1980 - 2 AZR 340/78

    Kündigungsregelung im Sinne des Schwerbehindertengesetzes

  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 36/10

    Unterbliebene Insolvenzsicherung von Altersteilzeitwertguthaben - persönliche …

  • BAG, 22.01.1987 - 2 ABR 6/86

    Auswirkung der Fristen des § 18 SchwbG auf das Verfahren nach § 103 BetrVG - …

  • BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 107/10

    Betriebsübergang - Arztpraxis

  • BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 378/99

    Krankheitsbedingte Kündigung

  • BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 626/93

    Abmahnung; Beteiligung des Personalrats

  • BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 57/05

    Außerordentliche Kündigung - Kündigungserklärungsfrist - Beteiligung des …

  • BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 276/99

    Personalvertretungsrechtliche Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen …

  • BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 295/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Elternzeit

  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 949/07

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Unwirksamkeit der Kündigung aus anderen …

  • BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 118/74

    Betriebsrat: Kündigung eines betriebsratsmitglieds

  • BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 375/99

    Außerordentliche Kündigung - Personalratsbeteiligung

  • BAG, 09.10.1979 - 6 AZR 1059/77

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Kündigung - Sozialwidrigkeit - …

  • LAG Hessen, 09.10.2009 - 3 Sa 684/08

    Kündigung wegen Zweifel an attestierter Arbeitsunfähigkeit - Auslegung § 21a MTV …

  • BAG, 17.02.1982 - 7 AZR 846/79

    Erfüllungsmodalitäten für die nach SchwbG § 12 erforderliche Zustimmung zur …

  • BAG, 21.10.1983 - 7 AZR 281/82

    Außerordentliche Kündigung - Mitbestimmungsverfahren - Verletzung von Bundesrecht

  • LAG Baden-Württemberg, 20.12.2018 - 17 Sa 11/18

    Auskunftsanspruch nach der Datenschutzgrundverordnung EUV 2016/679 - berechtigte …

    Es ist nach seiner Konzeption ein Bestandsschutz- und kein Abfindungsgesetz (BAG, 24. November 2011 - 2 AZR 429/10, Rn. 41, juris).

    Entscheidend ist, ob die objektive Lage die Besorgnis rechtfertigt, dass die weitere gedeihliche Zusammenarbeit gefährdet ist (BAG, 24. November 2011 - 2 AZR 429/10, Rn. 42, juris).

    Auf deren Grundlage ist zu fragen, ob in der Zukunft eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zu erwarten ist (BAG, 24. November 2011 - 2 AZR 429/10, Rn. 41, juris).

  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 378/18

    Kündigung - Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

    Die Vorschrift rechnet zu den sonstigen, zumindest auch den Arbeitnehmer schützenden Unwirksamkeitsgründen, die einen arbeitgeberseitigen Auflösungsantrag "sperren" (dazu BAG 24. November 2011 - 2 AZR 429/10 - Rn. 19, BAGE 140, 47; 27. September 2001 - 2 AZR 389/00 - zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 700/15

    Sonderkündigungsschutz als schwerbehinderter Mensch - Betriebsratsanhörung

    Eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung auf Antrag des Arbeitgebers nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG kommt nur in Betracht, wenn eine ordentliche Kündigung allein aufgrund ihrer Sozialwidrigkeit und nicht aus anderen Gründen iSv. § 13 Abs. 3 KSchG rechtsunwirksam ist (…BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 434/13 - Rn. 44; 24. November 2011 - 2 AZR 429/10 - Rn. 19, BAGE 140, 47).
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