Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,40297
BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13 (https://dejure.org/2019,40297)
BVerfG, Entscheidung vom 06.11.2019 - 1 BvR 16/13 (https://dejure.org/2019,40297)
BVerfG, Entscheidung vom 06. November 2019 - 1 BvR 16/13 (https://dejure.org/2019,40297)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,40297) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • DFR

    Recht auf Vergessen I

  • openjur.de

    Recht auf Vergessen I

  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Recht auf Vergessen I - Grundrechte des GG als primärer Prüfungsmaßstab hinsichtlich der Anwendung von unionsrechtlich teilharmonisiertem Fachrecht (hier: datenschutzrechtliches Medienprivileg) - Zur Reichweite des Schutzes der äußerungsrechtlichen Ausprägungen des ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 1 Abs 3 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG, Art 5 Abs 1 S 2 GG
    Recht auf Vergessen I - Bundesverfassungsgericht prüft innerstaatliches Recht und dessen Anwendung auch dann primär am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes, wenn es im Anwendungsbereich des Unionsrechts liegt, dabei aber durch dieses nicht vollständig determiniert ...

  • JurPC

    Recht auf Vergessen I

  • kanzlei.biz

    Recht auf Vergessen I: Online-Pressearchive können zu Schutzvorkehrungen gegen zeitlich unbegrenzte Verbreitung personenbezogener Berichte durch Suchmaschinen verpflichtet werden

  • Betriebs-Berater

    Recht auf Vergessen I

  • doev.de PDF

    Verpflichtung von Online-Pressearchiven, Schutzvorkehrungen gegen die zeitlich unbegrenzte Verbreitung personenbezogener Berichte durch Suchmaschinen zu treffen

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Identifizierender Bericht über zurückliegende Straftat im Onlinearchiv - Recht auf Vergessen I

  • Europarat PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilrechtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs; Verhältnis der Grundrechte des Grundgesetzes zur Charta der Grundrechte der Europäischen Union; Bedeutung des Zeitpunkts der Veröffentlichung für die verfassungsrechtliche Beurteilung ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zivilrecht/Datenschutzrecht: Recht auf Vergessen I

  • datenbank.nwb.de

    Recht auf Vergessen I - Bundesverfassungsgericht prüft innerstaatliches Recht und dessen Anwendung auch dann primär am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes, wenn es im Anwendungsbereich des Unionsrechts liegt, dabei aber durch dieses nicht vollständig determiniert ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte prüft das Bundesverfassungsgericht primär die deutschen Grundrechte; Online-Pressearchive können zu Schutzvorkehrungen gegen die zeitlich unbegrenzte Verbreitung personenbezogener Berichte durch Suchmaschinen ...

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte prüft das Bundesverfassungsgericht primär die deutschen Grundrechte; Online-Pressearchive können zu Schutzvorkehrungen gegen die zeitlich unbegrenzte Verbreitung personenbezogener Berichte durch Suchmaschinen ...

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Recht auf Vergessen im Netz gestärkt

  • heise.de (Pressemeldung, 27.11.2019)

    "Recht auf Vergessen" auch bei schweren Straftaten

  • lto.de (Pressebericht, 27.11.2019)

    Recht auf Vergessen bei Online-Archiven: Eine Firewall für das Persönlichkeitsrecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Recht auf Vergessen I - auch für Mörder

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Bundesverfassungsgericht - und die EU-Grundrechte

  • archive.ph (Pressebericht, 27.11.2019)

    "Recht auf Vergessen" - mit Einschränkungen

  • taz.de (Pressebericht, 27.11.2019)

    Vergessenwerden im Internet: Chance auf einen Neuanfang

  • datev.de (Kurzinformation)

    Verletzung von Grundrechten - Recht auf Vergessen I

  • esche.de (Kurzinformation)

    Recht auf Vergessenwerden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Recht auf Vergessen: Online-Archive müssen Schutzvorkehrungen gegen zeitlich unbegrenzte Verbreitung personenbezogener Berichte durch Suchmaschinen treffen

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Recht auf Vergessenwerden in Online-Archiven - Auch Mörder haben Recht auf Löschung

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Recht auf Vergessenwerden gilt auch bei schweren Straftaten

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Recht auf Vergessen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Recht auf Vergessen im Internet gestärkt

  • verweyen.legal (Kurzinformation und Auszüge)

    Recht auf Vergessen im Internet auch bei schweren Straftaten wie Mord

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Recht auf Vergessen: Online-Pressearchive können zu Schutzvorkehrungen gegen zeitlich unbegrenzte Verbreitung personenbezogener Berichte durch Suchmaschinen verpflichtet sein - Bei Abwägung zwischen Persönlichkeitsrechten und Pressefreiheit muss besonders zeitlicher ...

  • taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 02.01.2017)

    Recht auf Vergessen: Peter T. versucht zu verschwinden

Besprechungen u.ä. (14)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Balance zwischen Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    In Vielfalt geeinte Grundrechte

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Karlsruhe im Luxemburger Gewand, aber dennoch eigenständig

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Neue starke Stimme in der europäischen Grundrechts-Polyphonie

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    "Grundrechtsvielfalt" als Allzweckwaffe im Rechtsprechungsverbund

  • faz.net (Entscheidungsbesprechung)

    Grundrechte: Botschaft aus Karlsruhe

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Recht-auf-Vergessen-Entscheidungen: Wie das BVerfG die Grundrechtsprüfung neu ordnet

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Recht auf Vergessen I und II Teil 2: Was bedeuten die Entscheidungen für Bürger, Gerichte und den EuGH?

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Grenzfall Anwendungsbereich Mitgliedstaaten

  • examensgerecht.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Recht auf Vergessen I & II | Allgemeines Persönlichkeitsgrundrecht, GG Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I, GG Art. 23 I, GG Art. 5, GG Art. 93 I Nr. 4a, Mittelbare Drittwirkung, Prüfungsmaßstab des BVerfG, Recht auf Vergessen

  • sueddeutsche.de (Pressekommentar, 27.11.2019)

    Recht auf Erinnern

  • tagesspiegel.de (Pressekommentar, 29.12.2019)

    Bundesverfassungsgericht im EU-Dialog: Freiheit ist auch nur ein Prozess

  • cr-online.de (Entscheidungsbesprechung)

    Recht auf Vergessen: BVerfG stärkt das Medienprivileg, Art. 5 GG wird zum eigenständigen Erlaubnistatbestand

  • zis-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Strafrechtliche Verfassungsbeschwerden im Anschluss an die Entscheidungen des 1. Bundesverfassungsgerichtssenats zum Recht auf Vergessen I und II - Inwieweit bleibt Bedarf und Raum für die Rüge einer Identitätskontrolle?

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +3
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BGH, 22.09.2020 - VI ZR 476/19

    Klage auf Unterlassung der namentlichen Identifizierung des Klägers in einer

    BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13

    Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte

    BGH, 13.11.2012 - VI ZR 330/11

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Zurverfügungstellung eines Artikel über einen

    OLG Hamburg, 01.11.2011 - 7 U 49/11

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung der

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Apollonia (Kriminalfall)

Sonstiges (2)

  • dgri.eu PDF (Dokument mit Bezug zur Entscheidung)

    Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. nach § 27a BVerfGG

  • taz.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 29.11.2019)

    EuGH und BVerfG haben sich lieb: Kompetenzstreit fällt aus

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 152, 152
  • NJW 2020, 300
  • NVwZ 2020, 53
  • GRUR 2020, 74
  • EuZW 2019, 1021
  • MMR 2020, 99
  • ZUM 2020, 58
  • afp 2020, 35
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (346)Zitiert selbst (94)

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13
    Es zielt jedoch darauf, die Grundbedingungen dafür zu sichern, dass die einzelne Person ihre Individualität selbstbestimmt entwickeln und wahren kann (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 79, 256 ; 90, 263 ; 117, 202 ; 141, 186 ; 147, 1 ).

    Freilich gehört es umgekehrt zu den Aufgaben der Presse, über Straftaten und Täter zu berichten (vgl. BVerfGE 35, 202 ).

    Während die Rechtsprechung für die aktuelle Berichterstattung über Straftaten in der Regel dem Informationsinteresse den Vorrang einräumt und jedenfalls bezüglich rechtskräftig verurteilter Straftäter grundsätzlich auch identifizierende Berichte als zulässig ansieht (vgl. BVerfGE 35, 202 ), hat sie gleichzeitig klargestellt, dass sich das Interesse an der öffentlichen Berichterstattung über eine Straftat mit dem zunehmenden zeitlichen Abstand zum Ereignis verändert.

    Die Rechtfertigung für eine Berichterstattung über Personen verschiebt sich von einem auf Tat und Täter konzentrierten Interesse mehr zu einem Interesse an einer Analyse der Voraussetzungen und Konsequenzen der Tat (vgl. BVerfGE 35, 202 ).

    Mit der Befriedigung des aktuellen Informationsinteresses gewinnt so das Recht des Betroffenen, "allein gelassen zu werden", an Bedeutung (vgl. BVerfGE 35, 202 ).

    Das entscheidende Kriterium liegt darin, ob die betreffende Berichterstattung gegenüber der aktuellen Information eine erhebliche neue oder zusätzliche Beeinträchtigung des Täters zu bewirken geeignet ist (vgl. BVerfGE 35, 202 ).

    Hierbei kann an die bisherige Rechtsprechung angeknüpft werden (vgl. BVerfGE 35, 202 ).

    Rn. 111 a) Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG schützt die freie Berichterstattung über öffentlich bedeutsame Ereignisse, zu der grundsätzlich auch eine vollständige, die Person des Täters einbeziehende Information der Öffentlichkeit über vorgefallene Straftaten und die zu ihrer Entstehung führenden Vorgänge gehört (vgl. BVerfGE 35, 202 ).

  • EGMR, 28.06.2018 - 60798/10

    Namen der Sedlmayr-Mörder bleiben im Netz

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13
    So würdigt der Menschenrechtsgerichtshof das Interesse eines Straftäters, nach dem Ablauf einer gewissen Zeit mit früheren Taten in Blick auf seine Reintegration in die Gesellschaft nicht mehr konfrontiert zu werden, ausdrücklich als menschenrechtlichen Belang (vgl. EGMR, M. L. und W. W. v. Deutschland, Urteil vom 28. Juni 2018, Nr. 60798/10 und 65599/10, § 100).

    Anforderungen an den Persönlichkeitsschutz dürften nicht so gestaltet sein, dass sie der Presse berechtigten Grund geben, auf eine individualisierende Berichterstattung ganz zu verzichten (vgl. EGMR, M. L. und W. W. v. Deutschland, Urteil vom 28. Juni 2018, Nr. 60798/10 und 65599/10, §§ 104, 105; zur Bedeutung identifizierender Berichterstattung vgl. auch EGMR, F. v. Deutschland, Urteil vom 19. Oktober 2017, Nr. 71233/13, § 37).

    Für Bildung und Erziehung sowie für die öffentliche Debatte in der Demokratie kommt ihnen eine wichtige Rolle zu (vgl. dazu auch EGMR, M. L. und W. W. v. Deutschland, Urteil vom 28. Juni 2018, Nr. 60798/10 und 65599/10, § 90 unter Hinweis auf EGMR, Times Newspapers Ltd v. das Vereinigte Königreich, Urteil vom 10. März 2009, Nr. 3002/03 und 23676/03, §§ 27 und 45 sowie EGMR, Węgrzynowski und Smolczewski v. Polen, Urteil vom 16. Juli 2013, Nr. 33846/07, § 59).

    Eine solche proaktive Prüfpflicht müsste auf Presseverlage Druck ausüben, entweder von einer identifizierenden Berichterstattung überhaupt abzusehen oder aber auf deren Bereitstellung in Onlinearchiven ganz zu verzichten und damit ihre Informationsaufgabe in wichtiger Hinsicht nicht mehr zu erfüllen (vgl. BGH…, Urteil vom 18. Dezember 2018 - VI ZR 439/17 -, juris, Rn. 26 m.w.N.; auch EGMR, M. L. und W. W. v. Deutschland, Urteil vom 28. Juni 2018, Nr. 60798/10 und 65599/10, § 104).

    Die Bedeutung der Vollständigkeit der Archive nicht nur als Grundlage gesellschaftlicher Kommunikation und Selbstverständigung, sondern auch als Grundlage späterer Forschung steht dem Verlangen nach einer späteren endgültig-substantiellen Veränderung solcher Dokumente entgegen (vgl. EGMR, M. L. und W. W. v. Deutschland, Urteil vom 28. Juni 2018, Nr. 60798/10 und 65599/10, § 90 unter Hinweis auf EGMR, Times Newspapers Ltd v. das Vereinigte Königreich, Urteil vom 10. März 2009, Nr. 3002/03 und 23676/03, §§ 27 und 45 sowie EGMR, Węgrzynowski und Smolczewski v. Polen, Urteil vom 16. Juli 2013, Nr. 33846/07, § 59).

    Rn. 151 Damit unterscheidet sich der Fall auch von den Fällen, über die - ausgehend von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs - zunächst die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts und dann der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zu entscheiden hatten (EGMR, M. L. und W. W. v. Deutschland, Urteil vom 28. Juni 2018, Nr. 60798/10 und 65599/10).

    Auch hierauf hat der Menschenrechtsgerichtshof ausdrücklich abgestellt (vgl. EGMR, M. L. und W. W. v. Deutschland, Urteil vom 28. Juni 2018, Nr. 60798/10 und 65599/10, §§ 98, 108 f., 113).

    Rn. 152 Im Übrigen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dabei ausdrücklich auf einen weiten Einschätzungsspielraum der Konventionsstaaten verwiesen (vgl. EGMR, M. L. und W. W. v. Deutschland, Urteil vom 28. Juni 2018, Nr. 60798/10 und 65599/10, § 94) und damit die Versagung von Schutz zwar für menschenrechtskonform gehalten, nicht aber etwa als durch Art. 11 Abs. 1 EMRK geboten beurteilt.

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13
    Diese Schutzgehalte werden insoweit aber nicht als abschließend umschriebene und voneinander abzugrenzende Gewährleistungen verstanden, sondern als Ausprägungen, die in Blick auf den konkreten Schutzbedarf jeweils anhand des zu entscheidenden Falles herauszuarbeiten sind (vgl. BVerfGE 54, 148 ; 65, 1 ).

    Rn. 84 aa) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst nach ständiger Rechtsprechung als eigenständige Ausprägung auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 78, 77 ; 118, 168 ; stRspr).

    Das Grundrecht gewährleistet damit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 120, 274 ).

    Wer nicht mit hinreichender Sicherheit überschauen kann, welche ihn betreffenden Informationen in bestimmten Bereichen seiner sozialen Umwelt bekannt sind, und wer das Wissen möglicher Kommunikationspartner nicht einigermaßen abzuschätzen vermag, kann in seiner Freiheit wesentlich gehemmt werden, aus eigener Selbstbestimmung zu planen oder zu entscheiden (BVerfGE 65, 1 ).

    Rn. 85 bb) Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wurde von der Rechtsprechung zunächst als Schutz gegenüber der Datenerhebung und -verarbeitung des Staates und seiner Behörden entwickelt (vgl. nur BVerfGE 65, 1 ; 113, 29 ; 118, 168 ; 133, 277 ; 141, 220 ; 150, 244 ).

    Rn. 90 Ausgehend von dem Ziel des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, Schutz vor Gefahren angesichts neuartiger Möglichkeiten der Datenverarbeitung zu gewähren (vgl. BVerfGE 65, 1 ), ist es primär als Gewährleistung zu verstehen, die - neben der ungewollten Preisgabe von Daten auch im Rahmen privater Rechtsbeziehungen (vgl. BVerfGE 84, 192 ) - insbesondere vor deren intransparenter Verarbeitung und Nutzung durch Private schützt.

    Was für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gilt (vgl. BVerfGE 65, 1 ), gilt insoweit für das allgemeine Persönlichkeitsrecht allgemein.

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13
    Die Rechtsprechung hat aus dem Grundrecht insoweit verschiedene Schutzdimensionen abgeleitet wie den Schutz eines unantastbaren Bereichs privater Lebensgestaltung, die Garantie der Privatsphäre, das Recht am eigenen Bild oder gesprochenen Wort oder das Recht auf die Darstellung der eigenen Person, die soziale Anerkennung sowie die persönliche Ehre (vgl. BVerfGE 27, 1 ; 27, 344 ; 32, 373 ; 34, 238 ; 47, 46 ; 54, 148 ; 99, 185 ; 101, 361 ; 106, 28 ; 114, 339 ; 120, 180 ).

    Der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist insoweit flexibel und durch die Einbindung der Person in ihre sozialen Beziehungen relativiert (vgl. BVerfGE 101, 361 ; 141, 186 ; 147, 1 ; stRspr; siehe auch BGHZ 183, 353 ; 209, 139 ; 219, 233 ; stRspr).

    Dementsprechend schützt das Persönlichkeitsrecht grundsätzlich vor dem heimlichen Abhören, der Verbreitung von Fotos aus dem zurückgezogenen Lebensbereich oder vor dem Unterschieben nichtgetätigter Äußerungen (vgl. BVerfGE 34, 269 ; 54, 148 ; 101, 361 ; 120, 180 ).

    So unterscheidet die Rechtsprechung im Ausgangspunkt insbesondere zwischen der Verbreitung wahrer Tatsachen in Wort und Schrift, die grundsätzlich erlaubt, und der Verbreitung von Bildnissen, die grundsätzlich rechtfertigungsbedürftig ist (vgl. BVerfGE 101, 361 ; 120, 180 ; stRspr).

    Rn. 112 b) Auf Seiten der von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützten Pressefreiheit ist das Recht der Presse einzustellen, selbst zu entscheiden, worüber sie wann, wie lange und in welcher Form berichtet (vgl. BVerfGE 101, 361 ; 120, 180 ; stRspr).

  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13
    Die Rechtsprechung hat aus dem Grundrecht insoweit verschiedene Schutzdimensionen abgeleitet wie den Schutz eines unantastbaren Bereichs privater Lebensgestaltung, die Garantie der Privatsphäre, das Recht am eigenen Bild oder gesprochenen Wort oder das Recht auf die Darstellung der eigenen Person, die soziale Anerkennung sowie die persönliche Ehre (vgl. BVerfGE 27, 1 ; 27, 344 ; 32, 373 ; 34, 238 ; 47, 46 ; 54, 148 ; 99, 185 ; 101, 361 ; 106, 28 ; 114, 339 ; 120, 180 ).

    Dementsprechend schützt das Persönlichkeitsrecht grundsätzlich vor dem heimlichen Abhören, der Verbreitung von Fotos aus dem zurückgezogenen Lebensbereich oder vor dem Unterschieben nichtgetätigter Äußerungen (vgl. BVerfGE 34, 269 ; 54, 148 ; 101, 361 ; 120, 180 ).

    So unterscheidet die Rechtsprechung im Ausgangspunkt insbesondere zwischen der Verbreitung wahrer Tatsachen in Wort und Schrift, die grundsätzlich erlaubt, und der Verbreitung von Bildnissen, die grundsätzlich rechtfertigungsbedürftig ist (vgl. BVerfGE 101, 361 ; 120, 180 ; stRspr).

    Es enthält damit die Gewährleistung, über der eigenen Person geltende Zuschreibungen selbst substantiell mitzuentscheiden (vgl. entsprechend BVerfGE 120, 180 ).

    Rn. 112 b) Auf Seiten der von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützten Pressefreiheit ist das Recht der Presse einzustellen, selbst zu entscheiden, worüber sie wann, wie lange und in welcher Form berichtet (vgl. BVerfGE 101, 361 ; 120, 180 ; stRspr).

  • EuGH, 26.02.2013 - C-617/10

    Åkerberg Fransson - Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte, Grundsatz des …

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13
    Allerdings ist dabei dafür Sorge zu tragen, dass das Schutzniveau der Charta, wie sie vom Gerichtshof ausgelegt wird, nicht beeinträchtigt wird (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Februar 2013, Åkerberg Fransson, C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 29; siehe auch EuGH…, Urteil vom 26. Februar 2013, Melloni, C-399/11, EU:C:2013:107, Rn. 60;… Urteil vom 29. Juli 2019, Pelham u.a., C-476/17, EU:C:2019:624, Rn. 80 f.).

    Rn. 51 (1) Soweit es um Regelungsbereiche geht, für die den Mitgliedstaaten unionsrechtlich ein Umsetzungsspielraum zukommt und die damit unterschiedlicher Gestaltung unterliegen, zielt das nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Februar 2013, Åkerberg Fransson, C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 29;… Urteil vom 29. Juli 2019, Pelham u.a., C-476/17, EU:C:2019:624, Rn. 80 f.) zu wahrende Schutzniveau der Charta regelmäßig nicht auf eine Einheitlichkeit des Grundrechtsschutzes.

    Es kann dabei für die Umsetzung mitgliedstaatlicher Gestaltungsspielräume grundrechtliche Maßgaben enthalten (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Februar 2013, Åkerberg Fransson, C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 29;… Urteil vom 29. Juli 2019, Pelham u.a., C-476/17, EU:C:2019:624, Rn. 80 f.), die jedoch nach dem Subsidiaritätsgrundsatz (…oben Rn. 48) regelmäßig Grundrechtsvielfalt zulassen.

    Rn. 65 aa) Zwar kann in Übereinstimmung mit der auf Vielfalt ausgerichteten Anlage der Charta davon ausgegangen werden, dass dort, wo den Mitgliedstaaten fachrechtlich Spielräume belassen sind, in der Regel auch grundrechtlich verschiedene Wertungen zum Tragen kommen können; jedoch kann das Fachrecht ausnahmsweise auch für Umsetzungsspielräume engere grundrechtliche Maßgaben enthalten und damit die Reichweite der Grundrechte des Grundgesetzes als nationale Schutzstandards im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. Urteil vom 26. Februar 2013, Åkerberg Fransson, C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 29) bei Durchführung von Unionsrecht insoweit weiter beschränken (…siehe oben Rn. 59).

    Inwiefern die - im Umsetzungsspielraum weiterhin anwendbaren - Grundrechte des Grundgesetzes den unionsrechtlichen Maßgaben (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Februar 2013, Åkerberg Fransson, C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 29;… Urteil vom 26. Februar 2013, Melloni, C-399/11, EU:C:2013:107, Rn. 60;… Urteil vom 29. Juli 2019, Pelham u.a., C-476/17, EU:C:2019:624, Rn. 80 f.) entsprechen, ist dann näher zu prüfen.

  • EuGH, 29.07.2019 - C-476/17

    Das Sampling kann einen Eingriff in die Rechte des Tonträgerherstellers …

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13
    Allerdings ist dabei dafür Sorge zu tragen, dass das Schutzniveau der Charta, wie sie vom Gerichtshof ausgelegt wird, nicht beeinträchtigt wird (vgl. EuGH…, Urteil vom 26. Februar 2013, Åkerberg Fransson, C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 29; siehe auch EuGH…, Urteil vom 26. Februar 2013, Melloni, C-399/11, EU:C:2013:107, Rn. 60; Urteil vom 29. Juli 2019, Pelham u.a., C-476/17, EU:C:2019:624, Rn. 80 f.).

    Rn. 51 (1) Soweit es um Regelungsbereiche geht, für die den Mitgliedstaaten unionsrechtlich ein Umsetzungsspielraum zukommt und die damit unterschiedlicher Gestaltung unterliegen, zielt das nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. EuGH…, Urteil vom 26. Februar 2013, Åkerberg Fransson, C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 29; Urteil vom 29. Juli 2019, Pelham u.a., C-476/17, EU:C:2019:624, Rn. 80 f.) zu wahrende Schutzniveau der Charta regelmäßig nicht auf eine Einheitlichkeit des Grundrechtsschutzes.

    Es kann dabei für die Umsetzung mitgliedstaatlicher Gestaltungsspielräume grundrechtliche Maßgaben enthalten (vgl. EuGH…, Urteil vom 26. Februar 2013, Åkerberg Fransson, C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 29; Urteil vom 29. Juli 2019, Pelham u.a., C-476/17, EU:C:2019:624, Rn. 80 f.), die jedoch nach dem Subsidiaritätsgrundsatz (…oben Rn. 48) regelmäßig Grundrechtsvielfalt zulassen.

    Inwiefern die - im Umsetzungsspielraum weiterhin anwendbaren - Grundrechte des Grundgesetzes den unionsrechtlichen Maßgaben (vgl. EuGH…, Urteil vom 26. Februar 2013, Åkerberg Fransson, C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 29;… Urteil vom 26. Februar 2013, Melloni, C-399/11, EU:C:2013:107, Rn. 60; Urteil vom 29. Juli 2019, Pelham u.a., C-476/17, EU:C:2019:624, Rn. 80 f.) entsprechen, ist dann näher zu prüfen.

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13
    Hieraus folgt zwar kein unmittelbarer Verfassungsrang der Konvention; auch verlangt die Heranziehung der Konvention als Auslegungshilfe keine schematische Parallelisierung der Aussagen des Grundgesetzes mit deren Gewährleistungen, sondern nur ein Aufnehmen von deren Wertungen, soweit dies methodisch vertretbar und mit den Vorgaben des Grundgesetzes vereinbar ist (vgl. BVerfGE 111, 307 ; 128, 326 ; 131, 268 ; 148, 296 ).

    Nach den Grundsätzen der Völker- und Europarechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes, wie sie sich aus der Präambel sowie aus Art. 1 Abs. 2, Art. 23 Abs. 1, Art. 24, Art. 25, Art. 26, Art. 59 Abs. 2 GG ergeben, stellt das Grundgesetz die Auslegung der Grundrechte und die Fortentwicklung des Grundrechtsschutzes in die Entwicklung des internationalen Menschenrechtsschutzes und insbesondere in die europäische Grundrechtstradition (vgl. BVerfGE 111, 307 ; 112, 1 ; 128, 326 ; 148, 296 ).

    Eine europa- und völkerrechtsfreundliche Auslegung, die andere überstaatliche Grundrechtskataloge berücksichtigt und sich von deren Interpretation inspirieren lässt, bedeutet nicht, dass unter Nutzung des offenen Wortlauts der Grundrechte jede Interpretation internationaler oder europäischer Entscheidungsinstanzen und Gerichte zu übernehmen ist (vgl. BVerfGE 128, 326 ; 142, 313 ; 149, 293 ).

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13
    Bei der Auslegung und Anwendung der zivilrechtlichen Vorschriften müssen die zuständigen Gerichte aber die betroffenen Grundrechte interpretationsleitend berücksichtigen, damit deren wertsetzender Gehalt auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 85, 1 ; 114, 339 ; stRspr).

    Eine wesentliche Gewährleistung ist der Schutz vor Äußerungen, die geeignet sind, sich abträglich auf das Ansehen der Person, insbesondere ihr Bild in der Öffentlichkeit, auszuwirken (vgl. BVerfGE 114, 339 ).

    Die Rechtsprechung hat aus dem Grundrecht insoweit verschiedene Schutzdimensionen abgeleitet wie den Schutz eines unantastbaren Bereichs privater Lebensgestaltung, die Garantie der Privatsphäre, das Recht am eigenen Bild oder gesprochenen Wort oder das Recht auf die Darstellung der eigenen Person, die soziale Anerkennung sowie die persönliche Ehre (vgl. BVerfGE 27, 1 ; 27, 344 ; 32, 373 ; 34, 238 ; 47, 46 ; 54, 148 ; 99, 185 ; 101, 361 ; 106, 28 ; 114, 339 ; 120, 180 ).

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13
    Die Rechtsprechung hat aus dem Grundrecht insoweit verschiedene Schutzdimensionen abgeleitet wie den Schutz eines unantastbaren Bereichs privater Lebensgestaltung, die Garantie der Privatsphäre, das Recht am eigenen Bild oder gesprochenen Wort oder das Recht auf die Darstellung der eigenen Person, die soziale Anerkennung sowie die persönliche Ehre (vgl. BVerfGE 27, 1 ; 27, 344 ; 32, 373 ; 34, 238 ; 47, 46 ; 54, 148 ; 99, 185 ; 101, 361 ; 106, 28 ; 114, 339 ; 120, 180 ).

    Diese Schutzgehalte werden insoweit aber nicht als abschließend umschriebene und voneinander abzugrenzende Gewährleistungen verstanden, sondern als Ausprägungen, die in Blick auf den konkreten Schutzbedarf jeweils anhand des zu entscheidenden Falles herauszuarbeiten sind (vgl. BVerfGE 54, 148 ; 65, 1 ).

    Dementsprechend schützt das Persönlichkeitsrecht grundsätzlich vor dem heimlichen Abhören, der Verbreitung von Fotos aus dem zurückgezogenen Lebensbereich oder vor dem Unterschieben nichtgetätigter Äußerungen (vgl. BVerfGE 34, 269 ; 54, 148 ; 101, 361 ; 120, 180 ).

  • EuGH, 26.02.2013 - C-399/11

    Die Übergabe einer Person an die Justizbehörden eines anderen Mitgliedstaats zur …

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06

    Fraport

  • BVerfG, 10.10.2017 - 1 BvR 2019/16

    Personenstandsrecht muss weiteren positiven Geschlechtseintrag zulassen

  • EuGH, 14.03.2017 - C-157/15

    G4S Secure Solutions - Kopftuchverbot am Arbeitsplatz

  • BVerfG, 11.04.2018 - 1 BvR 3080/09

    Stadionverbot - Zur Ausstrahlungswirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes in das …

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

  • BVerfG, 12.06.2018 - 2 BvR 1738/12

    Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß

  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 276/17

    Recht auf Vergessen II - BVerfG prüft innerstaatliche Anwendung unionsrechtlich …

  • BVerfG, 19.04.2016 - 1 BvR 3309/13

    Gegenüber dem mutmaßlich leiblichen Vater gebietet das Grundgesetz keinen …

  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03

    Abruf von Kontostammdaten

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

  • BGH, 18.12.2018 - VI ZR 439/17

    Anspruch auf Unterlassen der Bereitsstellung einer identifizierende …

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 239/90

    Offenbarung der Entmündigung

  • EGMR, 10.03.2009 - 3002/03

    TIMES NEWSPAPERS LTD c. ROYAUME-UNI (N° 1 et N° 2)

  • EGMR, 16.07.2013 - 33846/07

    Kein unbedingter Anspruch auf Löschung unrichtiger Zeitungsartikel aus …

  • BVerfG, 24.04.2013 - 1 BvR 1215/07

    Antiterrordatei ist in ihren Grundstrukturen mit dem Grundgesetz vereinbar, nicht …

  • BGH, 13.11.2012 - VI ZR 330/11

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Zurverfügungstellung eines Artikel über einen …

  • FG Münster, 02.09.1987 - V 1982/83
  • BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15

    Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals bei …

  • BGH, 15.05.2018 - VI ZR 233/17

    Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess

  • EuGH, 13.05.2014 - C-131/12

    Der Betreiber einer Internetsuchmaschine ist bei personenbezogenen Daten, die auf …

  • BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09

    Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen …

  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

  • BGH, 10.07.2018 - VI ZR 225/17

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Verwendung einer E-Mail-Adresse zum Zwecke der …

  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08

    Lehrerbewertungen im Internet

  • BGH, 20.02.2018 - VI ZR 30/17

    jameda.de - Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen eines …

  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

  • EuGH, 08.04.2014 - C-293/12

    Der Gerichtshof erklärt die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten für …

  • BGH, 27.02.2018 - VI ZR 489/16

    Zur Prüfungspflicht des Betreibers einer Internet-Suchmaschine (www.google.de) …

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

  • BVerfG, 31.05.2016 - 1 BvR 1585/13

    Die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann einen Eingriff in …

  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvR 2735/14

    Gewährleistung einzelfallbezogenen Grundrechtsschutzes im Rahmen der …

  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

  • EuGH, 12.06.2003 - C-112/00

    Sperrung der Brennerautobahn durch Demonstranten führt nicht zur Staatshaftung …

  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

  • BVerfG, 18.12.2018 - 1 BvR 142/15

    Automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen nach dem Bayerischen …

  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

  • BVerfG, 26.07.2016 - 1 BvL 8/15

    Die Beschränkung ärztlicher Zwangsbehandlung auf untergebrachte Betreute ist mit …

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern …

  • EuGH, 14.10.2004 - C-36/02

    das gemeinschaftsrecht steht dem in deutschland ausgesprochenen verbot der …

  • BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71

    Tonband

  • BVerfG, 16.07.1969 - 1 BvL 19/63

    Mikrozensus

  • EuGH, 24.09.2019 - C-136/17

    Das Verbot der Verarbeitung bestimmter Kategorien sensibler personenbezogener …

  • BGH, 18.06.2019 - VI ZR 80/18

    Strafverfahrensbegleitende identifizierende Wort- und Bildberichterstattung: …

  • BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Kenntnis der eigenen Abstammung

  • EuGH, 14.02.2019 - C-345/17

    Buivids - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verarbeitung personenbezogener Daten - …

  • BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 421/05

    Vaterschaftsfeststellung

  • BGH, 15.12.2009 - VI ZR 227/08

    Sedlmayr-Mörder I - Löschung aus dem Online-Archiv einer Rundfunkanstalt

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07

    Gerichtsfernsehen

  • EuGH, 15.01.2014 - C-176/12

    Art. 27 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der das Recht auf …

  • EuGH, 09.03.2017 - C-398/15

    Nach Ansicht des Gerichtshofs gibt es kein Recht auf Vergessenwerden für die im …

  • EuGH, 16.12.2008 - C-73/07

    Der Gerichtshof präzisiert das Verhältnis zwischen Datenschutz und Pressefreiheit

  • EuGH, 19.06.2014 - C-501/12

    Specht u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG …

  • BGH, 30.10.2012 - VI ZR 4/12

    Meldung im "Online-Archiv" über Ermittlungsverfahren wegen falscher …

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09

    Individualisierende Medienberichterstattung auch bei Sexualstraftaten …

  • EuGH, 12.10.2010 - C-45/09

    Die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des …

  • BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71

    Ärztliche Schweigepflicht

  • BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvR 955/00

    Bodenreform III

  • BGH, 26.05.2009 - VI ZR 191/08

    Spielfilm über "Kannibalen von Rotenburg" darf gezeigt werden

  • BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1048/11

    Vorbehaltene Sicherungsverwahrung ist - mit Ausnahme des Verstoßes gegen das …

  • EuGH, 16.10.2007 - C-411/05

    Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit …

  • BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86

    Publikation der Entmündigung

  • BVerfG, 15.01.1970 - 1 BvR 13/68

    Ehescheidungsakten

  • BVerfG, 25.11.1999 - 1 BvR 348/98

    Lebach II

  • EuGH, 21.07.2011 - C-159/10

    Fuchs und Köhler - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der …

  • EuGH, 14.02.2008 - C-244/06

    FSK-Altersfreigabekennzeichen und freier Warenverkehr (Art. 28 EG)

  • EGMR, 19.10.2017 - 71233/13

    FUCHSMANN v. GERMANY

  • EuGH, 06.03.2001 - C-274/99

    Connolly / Kommission - "Rechtsmittel - Beamte - Disziplinarverfahren - Artikel …

  • BVerfG, 15.11.1982 - 1 BvR 108/80

    Boykottaufruf

  • BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 118/53

    Berufsverbot I

  • BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1299/89

    Ehelichkeitsanfechtung

  • EuGH, 15.03.2017 - C-528/15

    Al Chodor u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Kriterien und Verfahren zur …

  • EuGH, 03.09.2015 - C-398/13

    Der Gerichtshof bestätigt die Gültigkeit der Verordnung über den Handel mit …

  • EuGH, 11.11.2014 - C-530/13

    Schmitzer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG …

  • BVerfG, 25.02.1993 - 1 BvR 172/93

    Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht - Getilgte Vorstrafe

  • BVerfG, 20.08.2007 - 1 BvR 1913/07

    Verfassungsmäßigkeit der Zulassung der Presseberichterstattung über die …

  • BFH, 14.04.2016 - VI R 61/13

    Zivilprozesskosten zur Unterbindung einer medialen Berichterstattung über eine …

  • EGMR, 25.05.2004 - 57597/00
  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

  • BGH, 29.07.2021 - III ZR 179/20

    Facebooks Regeln gegen "Hassrede" verstoßen gegen AGB-Recht

    Dieses Grundrecht entfaltet im Privatrecht seine Wirkkraft über die Vorschriften, die das jeweilige Rechtsgebiet unmittelbar beherrschen (sog. mittelbare Drittwirkung; hierzu grundlegend BVerfGE 7, 198, 205 f; 152, 152 Rn. 76 ff), und ist insbesondere bei der Auslegung von Generalklauseln (BVerfGE 7, 198, 206; 152, 152 Rn. 76), wie hier von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, zu beachten.

    Dabei können die Unausweichlichkeit von Situationen, das Ungleichgewicht zwischen sich gegenüberstehenden Parteien, die gesellschaftliche Bedeutung bestimmter Leistungen oder die soziale Mächtigkeit einer Seite eine maßgebliche Rolle spielen (BVerfGE 152, 152 Rn. 77 mwN;… 148, 267 Rn. 33).

    Je nach den Umständen kann die Grundrechtsbindung Privater einer Grundrechtsbindung des Staates nahe- oder auch gleichkommen, insbesondere wenn sie in tatsächlicher Hinsicht in eine vergleichbare Pflichten- oder Garantenstellung hineinwachsen wie traditionell der Staat (BVerfGE 152, 152 Rn. 88; 128, 226, 248;… BVerfG, NJW 2015, 2485 Rn. 6).

    Für den Schutz der Kommunikation kommt das insbesondere dann in Betracht, wenn private Unternehmen die Bereitstellung schon der Rahmenbedingungen öffentlicher Kommunikation selbst übernehmen und damit in Funktionen eintreten, die - wie die Sicherstellung der Post- und Telekommunikationsdienstleistungen - früher dem Staat als Aufgabe der Daseinsvorsorge zugewiesen waren (BVerfGE 152, 152 aaO; 128, 226, 249 f;… BVerfG, NJW 2015, 2485 aaO).

    Insbesondere übernimmt die Beklagte nicht die - vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 152, 152 aaO; 128, 226, 249 f;… BVerfG, NJW 2015, 2485 aaO) als Voraussetzung für eine staatsgleiche Grundrechtsbindung genannte - Bereitstellung der Rahmenbedingungen öffentlicher Kommunikation wie etwa die Sicherstellung der Telekommunikationsdienstleistungen.

    Dabei kollidierende Grundrechtspositionen sind in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz so in Ausgleich zu bringen, dass sie für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (BVerfGE 152, 152 Rn. 76;… 148, 267 Rn. 32).

  • BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18

    Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

    Dies schließt jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 152, 152 m.w.N. - Recht auf Vergessen I) und des Europäischen Gerichtshofs (vgl. EuGH…, Urteil vom 26. Februar 2013, Åkerberg, C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 29) eine Überprüfung am Maßstab des Grundgesetzes nicht aus.
  • BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22

    Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche …

    Daher besteht hier kein Anlass, das grundrechtsgleiche Recht des Art. 103 Abs. 3 GG im Lichte der EU-Grundrechtecharta auszulegen (vgl. BVerfGE 152, 152 - Recht auf Vergessen I).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerfG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht