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Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 19.09.2006 | Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2006

Rechtsprechung
   EuGH, 19.09.2006 - C-506/04, C-193/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,807
EuGH, 19.09.2006 - C-506/04, C-193/05 (https://dejure.org/2006,807)
EuGH, Entscheidung vom 19.09.2006 - C-506/04, C-193/05 (https://dejure.org/2006,807)
EuGH, Entscheidung vom 19. September 2006 - C-506/04, C-193/05 (https://dejure.org/2006,807)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Niederlassungsfreiheit - Richtlinie 98/5/EG - Ständige Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die Qualifikation erworben wurde - Voraussetzungen für die Eintragung bei der zuständigen Stelle des Aufnahmemitgliedstaats - Vorherige ...

  • Judicialis

    Richtlinie 98/5/EG

  • Europäischer Gerichtshof

    Wilson

    Niederlassungsfreiheit - Richtlinie 98/5/EG - Ständige Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die Qualifikation erworben wurde - Voraussetzungen für die Eintragung bei der zuständigen Stelle des Aufnahmemitgliedstaats - Vorherige ...

  • EU-Kommission PDF

    Wilson

    Niederlassungsfreiheit - Richtlinie 98/5/EG - Ständige Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die Qualifikation erworben wurde - Voraussetzungen für die Eintragung bei der zuständigen Stelle des Aufnahmemitgliedstaats - Vorherige ...

  • EU-Kommission

    Wilson

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer , Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht

  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzmöglichkeiten bei einer Verweigerung der Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union im Falle des Nichterwerbs der Qualifikation im Aufnahmeland; Anforderungen an eine Vorlage einer Vorabentscheidung an den Gerichtshof der ...

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Niederlassungsfreiheit - Gerichtliches Rechtsmittel nach innerstaatlichem Recht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 98/5/EG
    Niederlassungsfreiheit - Richtlinie 98/5/EG - Ständige Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die Qualifikation erworben wurde - Voraussetzungen für die Eintragung bei der zuständigen Stelle des Aufnahmemitgliedstaats - Vorherige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freier Dienstleistungsverkehr - DIE BESTIMMUNGEN DES LUXEMBURGISCHEN RECHTS ÜBER DIE SPRACHKENNTNISSE, DIE EUROPÄISCHE RECHTSANWÄLTE BESITZEN MÜSSEN, UM BEI EINER RECHTSANWALTSKAMMER EINGETRAGEN WERDEN ZU KÖNNEN, WIDERSPRECHEN DEM GEMEINSCHAFTSRECHT

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Wilson

    Niederlassungsfreiheit - Richtlinie 98/5/EG - Ständige Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die Qualifikation erworben wurde - Voraussetzungen für die Eintragung bei der zuständigen Stelle des Aufnahmemitgliedstaats - Vorherige ...

  • europa-mobil.de (Pressemitteilung)

    Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderen Mitgliedstaat - Eintragung bei Anwaltschaft des Aufnahmestaats darf nicht von Sprachtest abhängig gemacht werden

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Keine Sprachprüfung für den in einem anderen Mitgliedstaat tätigen Rechtsanwalt

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Niederlassungsfreiheit - Gerichtliches Rechtsmittel nach innerstaatlichem Recht

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 46 (Leitsatz und Entscheidungsbesprechung)

    RL 98/5/EG
    Niederlassungsfreiheit - Gerichtliches Rechtsmittel nach innerstaatlichem Recht

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Urteil der Cour administrative (Großherzogtum Luxemburg) vom 7. Dezember 2004 in dem Rechtsstreit Graham J. Wilson gegen Conseil de l'ordre des avocats du barreau de Luxembourg

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Cour administrative (Luxemburg) - Auslegung der Richtlinie 98/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 zur Erleichterung der ständigen Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3697
  • EuZW 2006, 658
 
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Wird zitiert von ... (91)Zitiert selbst (25)

  • EuGH, 07.11.2000 - C-168/98

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE DES GROSSHERZOGTUMS LUXEMBURG AB UND BESTÄTIGT …

    Auszug aus EuGH, 19.09.2006 - C-506/04
    64 Insoweit wollte der Gemeinschaftsgesetzgeber, wie sich aus der sechsten Begründungserwägung der Richtlinie 98/5 ergibt, mit dieser Richtlinie insbesondere die Unterschiedlichkeit der nationalen Vorschriften über die Voraussetzungen der Eintragung bei den zuständigen Stellen beenden, die den Ungleichheiten und Hindernissen für die Freizügigkeit zugrunde lagen (vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 7. November 2000 in der Rechtssache C-168/98, Luxemburg/Parlament und Rat, Slg. 2000, I-9131, Randnr. 64).

    69 Wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat, hat der Gemeinschaftsgesetzgeber, um einer bestimmten Kategorie zuwandernder Rechtsanwälte die Ausübung der Niederlassungsfreiheit, einer Grundfreiheit, zu erleichtern, davon abgesehen, einem System der Vorabkontrolle der Kenntnisse der Betroffenen den Vorzug zu geben (vgl. Urteil Luxemburg/Parlament und Rat, Randnr. 43).

    71 Wie Herr Wilson, die Regierung des Vereinigten Königreichs und die Kommission betont haben, geht der Verzicht auf ein System der Vorabkontrolle der Kenntnisse, insbesondere der Sprachkenntnisse, des europäischen Rechtsanwalts jedoch in der Richtlinie 98/5 mit einer Reihe von Regeln einher, die darauf abzielen, auf einem in der Gemeinschaft akzeptablen Niveau den Schutz der Rechtsunterworfenen und eine geordnete Rechtspflege sicherzustellen (vgl. Urteil Luxemburg/Parlament und Rat, Randnrn.

    72 So zielt die den europäischen Rechtsanwälten durch Artikel 4 der Richtlinie 98/5 auferlegte Verpflichtung, ihre Anwaltstätigkeit in diesem Mitgliedstaat unter ihrer ursprünglichen Berufsbezeichnung auszuüben, nach der neunten Begründungserwägung dieser Richtlinie darauf ab, eine Unterscheidung dieser Rechtsanwälte von den Rechtsanwälten, die in den Berufsstand des genannten Mitgliedstaats integriert sind, zu ermöglichen, damit der Rechtsunterworfene darüber informiert ist, dass der Anwalt, dem er die Wahrnehmung seiner Interessen anvertraut, seine Qualifikation nicht im Aufnahmestaat erworben hat (vgl. in diesem Sinne Urteil Luxemburg/Parlament und Rat, Randnr. 34) und nicht unbedingt über die Kenntnisse, insbesondere in sprachlicher Hinsicht, verfügt, die für die Bearbeitung seines Falles angemessen sind.

    74 Gemäß den Artikeln 6 und 7 der Richtlinie 98/5 hat der europäische Rechtsanwalt nicht nur die Berufs- und Standesregeln des Herkunftsmitgliedstaats, sondern auch die des Aufnahmestaats zu beachten; im Fall eines Verstoßes drohen ihm disziplinarische Maßnahmen und die Inanspruchnahme aus seiner Berufshaftpflicht (vgl. Urteil Luxemburg/Parlament und Rat, Randnrn.

    Die für Rechtsanwälte geltenden Standesregeln enthalten meist wie die vom Rat der Anwaltschaften der Europäischen Union (CCBE) beschlossenen Standesregeln für den Anwalt eine disziplinarrechtlich abgesicherte Verpflichtung, keine Fälle zu bearbeiten, von denen er weiß oder wissen muss, dass er, z. B. mangels Sprachkenntnissen, nicht die erforderlichen Fähigkeiten besitzt (vgl. in diesem Sinne Urteil Luxemburg/Parlament und Rat, Randnr. 42).

  • EuGH, 06.07.2000 - C-407/98

    DIE VORRANGIGE EINSTELLUNG VON FRAUEN IM ÖFFENTLICHEN DIENST DARF NICHT …

    Auszug aus EuGH, 19.09.2006 - C-506/04
    51 Der erste, externe, Aspekt setzt voraus, dass die Stelle vor Interventionen oder Druck von außen geschützt ist, die die Unabhängigkeit des Urteilens ihrer Mitglieder im Hinblick auf die ihnen unterbreiteten Rechtsstreite gefährden könnten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Februar 1999 in der Rechtssache C-103/97, Köllensperger und Atzwanger, Slg. 1999, I-551, Randnr. 21, und vom 6. Juli 2000 in der Rechtssache C-407/98, Abrahamsson und Anderson, Slg. 2000, I-5539, Randnr. 36; vgl. hierzu auch Urteil des EGMR vom 28. Juni 1984 in der Rechtssache Campbell und Fell/Vereinigtes Königreich, Serie A Nr. 80, § 78).

    Dieser Aspekt verlangt, dass Sachlichkeit obwaltet (vgl. in diesem Sinne Urteil Abrahamsson und Anderson, Randnr. 32) und neben der strikten Anwendung der Rechtsnormen keinerlei Interesse am Ausgang des Rechtsstreits besteht.

  • EuGH, 04.02.1999 - C-103/97

    Köllensperger und Atzwanger - "Begriff des .einzelstaatlichen Gerichts' im Sinne …

    Auszug aus EuGH, 19.09.2006 - C-506/04
    51 Der erste, externe, Aspekt setzt voraus, dass die Stelle vor Interventionen oder Druck von außen geschützt ist, die die Unabhängigkeit des Urteilens ihrer Mitglieder im Hinblick auf die ihnen unterbreiteten Rechtsstreite gefährden könnten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Februar 1999 in der Rechtssache C-103/97, Köllensperger und Atzwanger, Slg. 1999, I-551, Randnr. 21, und vom 6. Juli 2000 in der Rechtssache C-407/98, Abrahamsson und Anderson, Slg. 2000, I-5539, Randnr. 36; vgl. hierzu auch Urteil des EGMR vom 28. Juni 1984 in der Rechtssache Campbell und Fell/Vereinigtes Königreich, Serie A Nr. 80, § 78).

    53 Diese Garantien der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit setzen voraus, dass es Regeln insbesondere für die Zusammensetzung der Einrichtung, die Ernennung, die Amtsdauer und die Gründe für Enthaltung, Ablehnung und Abberufung ihrer Mitglieder gibt, die es ermöglichen, bei den Rechtsunterworfenen jeden berechtigten Zweifel an der Unempfänglichkeit der genannten Stelle für Einflussnahmen von außen und an ihrer Neutralität in Bezug auf die einander gegenüberstehenden Interessen auszuräumen (vgl. hierzu Urteile Dorsch Consult, Randnr. 36, Köllensperger und Atzwanger, Randnrn.

  • EuGH, 17.09.1997 - C-54/96

    GESELLSCHAFTSRECHT

    Auszug aus EuGH, 19.09.2006 - C-506/04
    48 Der genannte Terminus ist in der Rechtsprechung des Gerichtshofes über den Begriff des einzelstaatlichen Gerichts im Sinne von Artikel 234 EG unter Aufführung einer bestimmten Anzahl von Kriterien umschrieben worden, die die betreffende Stelle erfüllen muss, wie ihre gesetzliche Grundlage, ihre Dauerhaftigkeit, die obligatorische Gerichtsbarkeit, das streitige Verfahren und die Anwendung von Rechtsnormen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 30. Juni 1966 in der Rechtssache 61/65, Vaassen-Göbbels, Slg. 1966, 584, 602, und vom 17. September 1997 in der Rechtssache C-54/96, Dorsch Consult, Slg. 1997, I-4961, Randnr. 23) sowie Unabhängigkeit und Unparteilichkeit (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 11. Juni 1987 in der Rechtssache 14/86, Pretore di Salò/X, Slg. 1987, 2545, Randnr. 7, vom 21. April 1988 in der Rechtssache 338/85, Pardini, Slg. 1988, 2041, Randnr. 9, und vom 29. November 2001 in der Rechtssache C-17/00, De Coster, Slg. 2001, I-9445, Randnr. 17).

    53 Diese Garantien der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit setzen voraus, dass es Regeln insbesondere für die Zusammensetzung der Einrichtung, die Ernennung, die Amtsdauer und die Gründe für Enthaltung, Ablehnung und Abberufung ihrer Mitglieder gibt, die es ermöglichen, bei den Rechtsunterworfenen jeden berechtigten Zweifel an der Unempfänglichkeit der genannten Stelle für Einflussnahmen von außen und an ihrer Neutralität in Bezug auf die einander gegenüberstehenden Interessen auszuräumen (vgl. hierzu Urteile Dorsch Consult, Randnr. 36, Köllensperger und Atzwanger, Randnrn.

  • EuGH, 29.11.2001 - C-17/00

    DIE ERHEBUNG EINER GEMEINDEABGABE, DIE NUR PARABOLANTENNEN BETRIFFT, VERSTÖSST …

    Auszug aus EuGH, 19.09.2006 - C-506/04
    48 Der genannte Terminus ist in der Rechtsprechung des Gerichtshofes über den Begriff des einzelstaatlichen Gerichts im Sinne von Artikel 234 EG unter Aufführung einer bestimmten Anzahl von Kriterien umschrieben worden, die die betreffende Stelle erfüllen muss, wie ihre gesetzliche Grundlage, ihre Dauerhaftigkeit, die obligatorische Gerichtsbarkeit, das streitige Verfahren und die Anwendung von Rechtsnormen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 30. Juni 1966 in der Rechtssache 61/65, Vaassen-Göbbels, Slg. 1966, 584, 602, und vom 17. September 1997 in der Rechtssache C-54/96, Dorsch Consult, Slg. 1997, I-4961, Randnr. 23) sowie Unabhängigkeit und Unparteilichkeit (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 11. Juni 1987 in der Rechtssache 14/86, Pretore di Salò/X, Slg. 1987, 2545, Randnr. 7, vom 21. April 1988 in der Rechtssache 338/85, Pardini, Slg. 1988, 2041, Randnr. 9, und vom 29. November 2001 in der Rechtssache C-17/00, De Coster, Slg. 2001, I-9445, Randnr. 17).

    20 bis 23, und De Coster, Randnrn.

  • EuGH, 21.09.1999 - C-67/96

    Albany - Pflichtmitgliedschaft in einem Betriebsrentenfonds - Vereinbarkeit mit …

    Auszug aus EuGH, 19.09.2006 - C-506/04
    38 In dieser Hinsicht ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung eine dem nationalen Gericht dienliche Auslegung des Gemeinschaftsrechts nur möglich ist, wenn dieses den Sachverhalt und die Rechtslage, in denen sich seine Fragen stellen, darlegt oder zumindest die tatsächlichen Annahmen, auf denen diese Fragen beruhen, erläutert (vgl. u. a. Urteile vom 21. September 1999 in der Rechtssache C-67/96, Albany, Slg. 1999, I-5751, Randnr. 39, und vom 11. April 2000 in den Rechtssachen C-51/96 und C-191/97, Deliège, Slg. 2000, I-2549, Randnr. 30).

    Der Gerichtshof hat darauf zu achten, dass diese Möglichkeit gewahrt wird, wobei zu berücksichtigen ist, dass den Beteiligten nach dieser Vorschrift nur die Vorlageentscheidungen zugestellt werden (vgl. insbesondere Urteile Albany, Randnr. 40, und vom 12. April 2005 in der Rechtssache C-145/03, Keller, Slg. 2005, I-2529, Randnr. 30).

  • EuGH, 15.05.1986 - 222/84

    Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary

    Auszug aus EuGH, 19.09.2006 - C-506/04
    45 Nach dieser Bestimmung haben die Mitgliedstaaten Maßnahmen zu treffen, die so wirksam sind, dass das Ziel der Richtlinie 98/5 erreicht wird, und dafür Sorge zu tragen, dass die Betroffenen die ihnen dadurch verliehenen Rechte auch tatsächlich vor den innerstaatlichen Gerichten geltend machen können (vgl. analog Urteil vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84, Johnston, Slg. 1986, 1651, Randnr. 17).

    46 Wie die französische Regierung und die Kommission betont haben, ist die von dieser Bestimmung verlangte gerichtliche Kontrolle Ausdruck eines allgemeinen Grundsatzes des Gemeinschaftsrechts, der sich aus den gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten ergibt und in den Artikeln 6 und 13 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten verankert ist (vgl. u. a. Urteile Johnston, Randnr. 18, vom 15. Oktober 1987 in der Rechtssache 222/86, Heylens u. a., Slg. 1987, 4097, Randnr. 14, vom 27. November 2001 in der Rechtssache C-424/99, Kommission/Österreich, Slg. 2001, I-9285, Randnr. 45, und vom 25. Juli 2002 in der Rechtssache C-459/99, MRAX, Slg. 2002, I-6591, Randnr. 101).

  • EuGH, 07.07.1994 - C-130/93

    Lamaire / Nationale Dienst voor Afzet van Land- en Tuinbouwprodukten

    Auszug aus EuGH, 19.09.2006 - C-506/04
    34 Zwar ist es im Rahmen eines Verfahrens nach Artikel 234 EG nicht Sache des Gerichtshofes, über die Vereinbarkeit nationaler Rechtsvorschriften mit dem Gemeinschaftsrecht zu entscheiden (vgl. u. a. Urteil vom 7. Juli 1994 in der Rechtssache C-130/93, Lamaire, Slg. 1994, I-3215, Randnr. 10).

    35 Doch ist der Gerichtshof befugt, dem nationalen Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu geben, die es diesem ermöglichen, über die Frage der Vereinbarkeit nationaler Rechtsvorschriften mit dem Gemeinschaftsrecht zu entscheiden (vgl. u. a. Urteil Lamaire, Randnr. 10).

  • EGMR, 28.06.1984 - 7819/77
    Auszug aus EuGH, 19.09.2006 - C-506/04
    51 Der erste, externe, Aspekt setzt voraus, dass die Stelle vor Interventionen oder Druck von außen geschützt ist, die die Unabhängigkeit des Urteilens ihrer Mitglieder im Hinblick auf die ihnen unterbreiteten Rechtsstreite gefährden könnten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Februar 1999 in der Rechtssache C-103/97, Köllensperger und Atzwanger, Slg. 1999, I-551, Randnr. 21, und vom 6. Juli 2000 in der Rechtssache C-407/98, Abrahamsson und Anderson, Slg. 2000, I-5539, Randnr. 36; vgl. hierzu auch Urteil des EGMR vom 28. Juni 1984 in der Rechtssache Campbell und Fell/Vereinigtes Königreich, Serie A Nr. 80, § 78).
  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    DSM und DSM Kunststoffen / Kommission

    Auszug aus EuGH, 19.09.2006 - C-506/04
    Auf jeden Fall verlangt der genannte Artikel 9 für den Fall, dass das nationale Recht einen Rechtsbehelf bei einem außergerichtlichen Organ vorsieht, dass der effektive Zugang zu einem für eine Entscheidung über die Sach- und Rechtslage zuständigen Gericht im Sinne des Gemeinschaftsrechts binnen einer angemessenen Frist gegeben ist (vgl. analog Urteile vom 15. Oktober 2002 in den Rechtssachen C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Slg. 2002, I-8375, Randnrn.
  • EGMR, 26.10.1984 - 9186/80
  • EuGH, 30.03.1993 - C-24/92

    Corbiau / Administration des contributions

  • EuGH, 30.05.2002 - C-516/99

    Schmid - "Begriff des nationalen Gerichts im Sinne des Artikels 234 EG - …

  • EuGH, 22.10.1998 - C-9/97

    Jokela - Begriff des einzelstaatlichen Gerichts - Landwirtschaft - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-250/99

    Degussa / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-252/99

    Wacker-Chemie und Hoechst / Kommission

  • EuGH, 25.07.2002 - C-459/99

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE BEDEUTUNG, DIE DER GEWÄHRLEISTUNG DES SCHUTZES DES …

  • EuGH, 30.06.1966 - 61/65

    Vaassen-Goebbels / Beambtenfonds voor het Mijnbedrijf

  • EuGH, 11.04.2000 - C-51/96

    DIE AUSWAHLREGELN DER SPORTVERBÄNDE FÜR INTERNATIONALE TURNIERE VERSTOSSEN FÜR …

  • EuGH, 15.10.1987 - 222/86

    Unectef / Heylens

  • EuGH, 11.06.1987 - 14/86

    Pretore di Salò / X

  • EuGH, 12.10.1993 - C-37/92

    Strafverfahren gegen Vanacker und Lesage

  • EuGH, 12.04.2005 - C-145/03

    DIE BEHANDLUNGSKOSTEN EINER PERSON, DIE IM BESITZ DER FORMBLÄTTER E 111 UND E 112 …

  • EuGH, 21.04.1988 - 338/85

    Pardini / Ministero del commercio con l'estero

  • EuGH, 27.11.2001 - C-424/99

    Kommission / Österreich - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

  • EuGH, 27.02.2018 - C-64/16

    Die Kürzungen der Bezüge der Richter des portugiesischen Tribunal de Contas …

    Rn. 42 Die Unabhängigkeit, die dem Auftrag des Richters inhärent ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. September 2006, Wilson, C-506/04, EU:C:2006:587, Rn. 49…, vom 14. Juni 2017, 0nline Games u. a., C-685/15, EU:C:2017:452, Rn. 60, …und vom 13. Dezember 2017, El Hassani, C-403/16, EU:C:2017:960, Rn. 40), ist nicht nur auf der Ebene der Union für die Richter der Union und die Generalanwälte des Gerichtshofs zu gewährleisten (Art. 19 Abs. 2 Unterabs. 3 EUV), sondern auch auf der Ebene der Mitgliedstaaten für die nationalen Gerichte.

    Rn. 44 Der Begriff der Unabhängigkeit setzt u. a. voraus, dass die betreffende Einrichtung ihre richterlichen Funktionen in völliger Autonomie ausübt, ohne mit irgendeiner Stelle hierarchisch verbunden oder ihr untergeordnet zu sein und ohne von irgendeiner Stelle Anordnungen oder Anweisungen zu erhalten, und dass sie auf diese Weise vor Interventionen oder Druck von außen geschützt ist, die die Unabhängigkeit des Urteils ihrer Mitglieder gefährden und deren Entscheidungen beeinflussen könnten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. September 2006, Wilson, C-506/04, EU:C:2006:587, Rn. 51, …und vom 16. Februar 2017, Margarit Panicello, C-503/15, EU:C:2017:126, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 45 Neben der Nichtabsetzbarkeit der Mitglieder der betreffenden Einrichtung (vgl. u. a. Urteile vom 19. September 2006, Wilson, C-506/04, EU:C:2006:587, Rn. 51) stellt auch eine der Bedeutung der ausgeübten Funktionen entsprechende Vergütung eine wesentliche Garantie für die richterliche Unabhängigkeit dar.

  • EuGH, 25.07.2018 - C-216/18

    Eine Justizbehörde, die zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls …

    Rn. 64 Diese unerlässliche Freiheit von derartigen äußeren Einflüssen erfordert bestimmte Garantien, die geeignet sind, die mit der Aufgabe des Richtens Betrauten in ihrer Person zu schützen, wie z. B. die Unabsetzbarkeit (Urteil vom 19. September 2006, Wilson, C-506/04, EU:C:2006:587, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dieser Aspekt verlangt, dass Sachlichkeit obwaltet und neben der strikten Anwendung der Rechtsnormen keinerlei Interesse am Ausgang des Rechtsstreits besteht (Urteil vom 19. September 2006, Wilson, C-506/04, EU:C:2006:587, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • VG Wiesbaden, 28.03.2019 - 6 K 1016/15

    Die Vorlage dient der Klärung, ob der Petitionsausschuss des Hessischen Landtages …

    {RN: 57.} Der erste, externe, Aspekt setzt voraus, dass die Einrichtung ihre Funktionen in völliger Autonomie ausübt, ohne mit irgendeiner Stelle hierarchisch verbunden oder ihr untergeordnet zu sein und ohne von irgendeiner Stelle Anordnungen oder Anweisungen zu erhalten (…vgl. Urteile vom 17. Juli 2014, Torresi, C-58/13 und C-59/13, EU:C:2014:2088, Rn. 22, …sowie vom 6. Oktober 2015, Consorci Sanitari del Maresme, C-203/14, EU:C:2015:664, Rn. 19), wodurch sie vor Interventionen oder Druck von außen geschützt ist, die die Unabhängigkeit des Urteils ihrer Mitglieder im Hinblick auf die ihnen unterbreiteten Rechtsstreitigkeiten gefährden könnten (vgl. Urteile vom 19. September 2006, Wilson, C-506/04, EU:C:2006:587, Rn. 51…, vom 9. Oktober 2014, TDC, C-222/13, EU:C:2014:2265, Rn. 30, …sowie vom 6. Oktober 2015, Consorci Sanitari del Maresme, C-203/14, EU:C:2015:664, Rn. 19); EuGH, Urteil vom 16.02.2017, Ramón Margarit Panicello, Az. C-503/15, EU:C:2017:126, Rn. 37).

    Dieser Aspekt verlangt, dass Sachlichkeit obwaltet und neben der strikten Anwendung der Rechtsnormen keinerlei Interesse am Ausgang des Rechtsstreits besteht (vgl. u. a. Urteile vom 19. September 2006, Wilson, C-506/04, EU:C:2006:587, Rn. 52…, vom 9. Oktober 2014, TDC, C-222/13, EU:C:2014:2265, Rn. 31, …und vom 6. Oktober 2015, Consorci Sanitari del Maresme, C-203/14, EU:C:2015:664, Rn. 20; EuGH…, Urteil vom 16.02.2017, Ramón Margarit Panicello, Az. C-503/15, EU:C:2017:126, Rn. 38).

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EuGH, 19.09.2006 - C-193/05 (https://dejure.org/2006,5810)
EuGH, Entscheidung vom 19.09.2006 - C-193/05 (https://dejure.org/2006,5810)
EuGH, Entscheidung vom 19. September 2006 - C-193/05 (https://dejure.org/2006,5810)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Niederlassungsfreiheit - Richtlinie 98/5/EG - Ständige Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die Qualifikation erworben wurde - Voraussetzungen für die Eintragung bei der zuständigen ...

  • Judicialis

    Richtlinie 98/5/EG

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Luxemburg

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Niederlassungsfreiheit - Richtlinie 98/5/EG - Ständige Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die Qualifikation erworben wurde - Voraussetzungen für die Eintragung bei der zuständigen ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Luxemburg

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Niederlassungsfreiheit - Richtlinie 98/5/EG - Ständige Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die Qualifikation erworben wurde - Voraussetzungen für die Eintragung bei der zuständigen ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Luxemburg

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer , Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/5/EG zur Erleichterung der ständigen Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderen Mitgliedstaat; Eintragung bei der zuständigen nationalen Stelle von Rechtsanwälten mit einer beruflichen Qualifikation in einem ...

  • BRAK-Mitteilungen

    Niederlassungsfreiheit - Berechtigung eines Rechtsanwalts zur Berufsausübung in einem anderen Mitgliedstaat ohne vorherige Sprachprüfung

  • rechtsportal.de

    Richtlinie 98/5/EG
    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Niederlassungsfreiheit - Richtlinie 98/5/EG - Ständige Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die Qualifikation erworben wurde - Voraussetzungen für die Eintragung bei der zuständigen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Luxemburg

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Niederlassungsfreiheit - Richtlinie 98/5/EG - Ständige Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die Qualifikation erworben wurde - Vorherige Überprüfung der Kenntnis der Sprachen des ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Großherzogtum Luxemburg, eingereicht am 29. April 2005

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die Artikel 2, 3 und 5 der Richtlinie 98/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 zur Erleichterung der ständigen Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderen Mitgliedstaat als dem, ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3701 (Ls.)
  • EuZW 2006, 672 (Ls.)
  • BB 2006, 2150
  • BB 2007, 125
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 07.11.2000 - C-168/98

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE DES GROSSHERZOGTUMS LUXEMBURG AB UND BESTÄTIGT …

    Auszug aus EuGH, 19.09.2006 - C-193/05
    25 Hierzu verweist sie auf das Urteil vom 7. November 2000 in der Rechtssache C-168/98 (Luxemburg/Parlament und Rat, Slg. 2000, I-9131) und insbesondere auf die Randnummer 43 dieses Urteils.

    34 Wie sich aus der sechsten Begründungserwägung der Richtlinie 98/5 ergibt, wollte der Gemeinschaftsgesetzgeber mit dieser Richtlinie insbesondere die Unterschiedlichkeit der nationalen Vorschriften über die Voraussetzungen der Eintragung bei den zuständigen Stellen beenden, die den Ungleichheiten und Hindernissen für die Freizügigkeit zugrunde lagen (vgl. in diesem Sinne auch Urteil Luxemburg/Parlament und Rat, Randnr. 64).

    39 Wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat, hat der Gemeinschaftsgesetzgeber, um einer bestimmten Kategorie zuwandernder Rechtsanwälte die Ausübung der Niederlassungsfreiheit, einer Grundfreiheit, zu erleichtern, davon abgesehen, einem System der Vorabkontrolle der Kenntnisse der Betroffenen den Vorzug zu geben (vgl. Urteil Luxemburg/Parlament und Rat, Randnr. 43).

    41 Wie die Kommission betont hat, geht der Verzicht auf ein System der Vorabkontrolle der Kenntnisse, insbesondere der Sprachkenntnisse, des europäischen Rechtsanwalts jedoch in der Richtlinie 98/5 mit einer Reihe von Regeln einher, die darauf abzielen, auf einem in der Gemeinschaft akzeptablen Niveau den Schutz der Rechtsunterworfenen und eine geordnete Rechtspflege sicherzustellen (vgl. Urteil Luxemburg/Parlament und Rat, Randnrn.

    42 So zielt die den europäischen Rechtsanwälten durch Artikel 4 der Richtlinie 98/5 auferlegte Verpflichtung, ihre Anwaltstätigkeit in diesem Mitgliedstaat unter ihrer ursprünglichen Berufsbezeichnung auszuüben, nach der neunten Begründungserwägung dieser Richtlinie darauf ab, eine Unterscheidung dieser Rechtsanwälte von den Rechtsanwälten, die in den Berufsstand des genannten Mitgliedstaat integriert sind, zu ermöglichen, damit der Rechtsunterworfene darüber informiert ist, dass der Anwalt, dem er die Wahrnehmung seiner Interessen anvertraut, seine Qualifikation nicht im Aufnahmestaat erworben hat (vgl. in diesem Sinne Urteil Luxemburg/Parlament und Rat, Randnr. 34) und nicht unbedingt über die Sprachkenntnisse verfügt, die für die Bearbeitung seines Falles angemessen sind.

    44 Gemäß den Artikeln 6 und 7 der Richtlinie 98/5 hat der europäische Rechtsanwalt nicht nur die Berufs- und Standesregeln des Herkunftsmitgliedstaats, sondern auch die des Aufnahmestaats zu beachten; im Fall eines Verstoßes drohen ihm disziplinarische Maßnahmen und die Inanspruchnahme aus seiner Berufshaftpflicht (vgl. Urteil Luxemburg/Parlament und Rat, Randnrn.

    Die für Rechtsanwälte geltenden Standesregeln enthalten meist wie die vom Rat der Anwaltschaften der Europäischen Union (CCBE) beschlossenen Standesregeln für den Anwalt eine disziplinarrechtlich abgesicherte Verpflichtung, keine Fälle zu bearbeiten, von denen er weiß oder wissen muss, dass er, z. B. mangels Sprachkenntnissen, nicht die erforderlichen Fähigkeiten besitzt (vgl. in diesem Sinne Urteil Luxemburg/Parlament und Rat, Randnr. 42).

    60 Im Übrigen ist zu betonen, dass die Richtlinie 98/5 insbesondere eine Kumulierung der vom europäischen Rechtsanwalt zu beachtenden Berufs- und Standesregeln, eine Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder den Beitritt zu einer Berufsgarantiekasse und eine die zuständigen Stellen des Herkunftsstaats und des Aufnahmestaats einbeziehende Disziplinarregelung vorsieht (vgl. in diesem Sinne das oben angeführte Urteil Luxemburg/Parlament und Rat, Randnr. 43).

  • EuGH, 04.07.2000 - C-424/97

    Haim - "Haftung eines Mitgliedstaats bei Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht - …

    Auszug aus EuGH, 19.09.2006 - C-193/05
    29 Sodann macht der genannte Mitgliedstaat unter Hinweis auf das sich auf den Beruf des Zahnarzts beziehende Urteil vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-424/97 (Haim, Slg. 2000, I-5123) geltend, dass die in diesem Urteil vorgebrachten Gründe, die aus der erforderlichen Zuverlässigkeit der Verständigung mit den Kunden sowie den Verwaltungsbehörden und den berufsständischen Organisationen des Aufnahmestaats hergeleitet worden seien, dafür sprächen, dass man von europäischen Rechtsanwälten Sprachkenntnisse verlangen könne.
  • EuGH, 25.02.2003 - C-59/01

    Kommission / Italien - "Vertragsverletzung - Richtlinie 92/49/EWG - Tariffreiheit …

    Auszug aus EuGH, 19.09.2006 - C-193/05
    59 Was das von der luxemburgischen Regierung genannte Risiko von Auswüchsen betrifft, so kann dergleichen nicht zur Rechtfertigung der Einführung oder der Beibehaltung von nationalen Bestimmungen angeführt werden, die den Grundsatz beeinträchtigen, der in Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 98/5 aufgestellt wird und dessen Ausnahmen Gegenstand harmonisierter Regeln in Artikel 5 Absätze 2 und 3 sind (vgl. analog Urteil vom 25. Februar 2003 in der Rechtssache C-59/01, Kommission/Italien, Slg. 2003, I-1759, Randnr. 38).
  • EuGH, 17.07.2014 - C-58/13

    In einen Mitgliedstaat zurückzukehren, um dort den Rechtsanwaltsberuf unter der …

    Rn. 37 Wie sich aus dem sechsten Erwägungsgrund der Richtlinie 98/5 ergibt, wollte der Unionsgesetzgeber mit dieser Richtlinie zudem insbesondere der Unterschiedlichkeit der nationalen Vorschriften über die Voraussetzungen der Eintragung bei den zuständigen Stellen ein Ende setzen, die den Ungleichheiten und Hindernissen für die Freizügigkeit zugrunde lagen (vgl. Urteile Kommission/Luxemburg, C-193/05, EU:C:2006:588, Rn. 34, und Wilson, EU:C:2006:587, Rn. 64).

    Rn. 38 In diesem Zusammenhang nimmt Art. 3 der Richtlinie 98/5 eine vollständige Harmonisierung der Voraussetzungen für die Ausübung des mit dieser Richtlinie verliehenen Niederlassungsrechts vor, indem er bestimmt, dass jeder Rechtsanwalt, der seinen Beruf in einem anderen Mitgliedstaat ausüben möchte als dem, in dem er seine Berufsqualifikation erworben hat, sich bei der zuständigen Stelle dieses Mitgliedstaats eintragen zu lassen hat, die die Eintragung des Rechtsanwalts "anhand einer Bescheinigung über dessen Eintragung bei der zuständigen Stelle des Herkunftsstaats" vorzunehmen hat (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Luxemburg, EU:C:2006:588, Rn. 35 und 36, und Wilson, EU:C:2006:587, Rn. 65 und 66).

    Rn. 39 Insoweit hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass sich die Vorlage einer Bescheinigung über die Eintragung bei der zuständigen Stelle des Herkunftsmitgliedstaats gegenüber der zuständigen Stelle des Aufnahmemitgliedstaats als die einzige Voraussetzung für die Eintragung des Betreffenden im Aufnahmemitgliedstaat erweist, die es ihm ermöglicht, in diesem Mitgliedstaat unter seiner ursprünglichen Berufsbezeichnung tätig zu sein (vgl. Urteile Kommission/Luxemburg, EU:C:2006:588, Rn. 37, und Wilson, EU:C:2006:587, Rn. 67).

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2018 - C-431/17

    Monachos Eirinaios - Richtlinie 98/5/EG - Art. 3 - Art. 6 - Eintragung eines …

    Vgl. auch Urteil vom 19. September 2006, Kommission/Luxemburg (C-193/05, EU:C:2006:588, Rn. 40).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2006 - C-193/05   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11.05.2006 - C-193/05 (https://dejure.org/2006,22682)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11. Mai 2006 - C-193/05 (https://dejure.org/2006,22682)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Luxemburg

    Vertragsverletzung - Richtlinie 98/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 zur Erleichterung der ständigen Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die Qualifikation erworben wurde - Überprüfung von ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Luxemburg

    Vertragsverletzung - Richtlinie 98/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 zur Erleichterung der ständigen Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die Qualifikation erworben wurde - Überprüfung von ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Luxemburg

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer , Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 02.07.1996 - C-473/93

    Kommission / Luxemburg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2006 - C-193/05
    42 bis 44) und vom 2. Juli 1996 in der Rechtssache C-473/93 (Kommission/Luxemburg, Slg. 1996, I-3207, Randnr. 35).

    {FN:20} - Urteil in der Rechtssache C-473/93 (zitiert in Fußnote 18), Randnr. 35.

  • EuGH, 04.07.2000 - C-424/97

    Haim - "Haftung eines Mitgliedstaats bei Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2006 - C-193/05
    {FN:17} - Urteil vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-424/97 (Haim, Slg. 2000, I-5123, Randnrn.

    {FN:23} - Schlussanträge von Generalanwalt Mischo vom 19. Mai 1999 in der Rechtssache C-424/97 (Urteil zitiert in Fußnote 17), Nrn. 89 bis 91.

  • EuGH, 06.06.2000 - C-281/98

    EIN PRIVATUNTERNEHMEN DARF ALS VORAUSSETZUNG FÜR DIE EINSTELLUNG NICHT DEN BESITZ …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2006 - C-193/05
    {FN:18} - Vgl. die Urteile vom 6. Juni 2000 in der Rechtssache C-281/98 (Angonese, Slg. 2000, I-4139, Randnrn.
  • EuGH, 13.05.1997 - C-233/94

    Deutschland / Parlament und Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2006 - C-193/05
    {FN:25} - Urteile in der Rechtssache C-168/98 (zitiert in Fußnote 8), Randnr. 32, und vom 13. Mai 1997 in der Rechtssache C-233/94 (Deutschland/Parlament und Rat, Slg. 1997, I-2405, Randnr. 17).
  • EuGH, 10.07.1986 - 79/85

    Segers / Bedrijfsvereniging voor Bank- en Verzekeringswezen, Groothandel en Vrije …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2006 - C-193/05
    {FN:32} - Urteile vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 79/85 (Segers, Slg. 1986, 2375), vom 29. Oktober 1998 in der Rechtssache C-114/97 (Kommission/Spanien, Slg. 1998, I-6717) und vom 9. März 2000 in der Rechtssache C-355/98 (Kommission/Belgien, Slg. 2000, I-1221).
  • EuGH, 29.10.1998 - C-114/97

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2006 - C-193/05
    {FN:32} - Urteile vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 79/85 (Segers, Slg. 1986, 2375), vom 29. Oktober 1998 in der Rechtssache C-114/97 (Kommission/Spanien, Slg. 1998, I-6717) und vom 9. März 2000 in der Rechtssache C-355/98 (Kommission/Belgien, Slg. 2000, I-1221).
  • EuGH, 09.03.2000 - C-355/98

    Kommission / Belgien - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2006 - C-193/05
    {FN:32} - Urteile vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 79/85 (Segers, Slg. 1986, 2375), vom 29. Oktober 1998 in der Rechtssache C-114/97 (Kommission/Spanien, Slg. 1998, I-6717) und vom 9. März 2000 in der Rechtssache C-355/98 (Kommission/Belgien, Slg. 2000, I-1221).
  • EuGH, 28.11.1989 - 379/87

    Groener / Minister for Education und City of Dublin Vocational Education …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2006 - C-193/05
    {FN:16} - Urteil vom 28. November 1989 in der Rechtssache 379/87 (Groener, Slg. 1989, 3967, Randnrn. 17 bis 20).
  • EuGH, 07.11.2000 - C-168/98

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE DES GROSSHERZOGTUMS LUXEMBURG AB UND BESTÄTIGT …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2006 - C-193/05
    {FN:8} - Urteil vom 7. November 2000 in der Rechtssache C-168/98 (Luxemburg/Parlament und Rat, Slg. 2000, I-9131, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2007 - C-331/05

    Internationaler Hilfsfonds / Kommission - Rechtsmittel - Außervertragliche …

    {FN:25} - Vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Stix-Hackl vom 11. Mai 2006 in der Rechtssache C-193/05 (Kommission/Luxemburg, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Nr. 64).
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