Rechtsprechung
| EuGH, 20.11.2008 - C-209/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Wettbewerb - Art. 81 Abs. 1 EG - Begriff 'Vereinbarung, die eine Einschränkung des Wettbewerbs bezweckt' - Vereinbarung einer Reduzierung von Erzeugungskapazitäten - Rindfleisch
- Judicialis
EG Art. 81 Abs. 1
- Europäischer Gerichtshof
Beef Industry Development und Barry Brothers
Wettbewerb - Art. 81 Abs. 1 EG - Begriff "Vereinbarung, die eine Einschränkung des Wettbewerbs bezweckt" - Vereinbarung einer Reduzierung von Erzeugungskapazitäten - Rindfleisch
- EU-Kommission
Beef Industry Development Society und Barry Brothers
Wettbewerb - Art. 81 Abs. 1 EG - Begriff "Vereinbarung, die eine Einschränkung des Wettbewerbs bezweckt" - Vereinbarung einer Reduzierung von Erzeugungskapazitäten - Rindfleisch
- EU-Kommission
Beef Industry Development Society und Barry Brothers
Wettbewerb - Art. 81 Abs. 1 EG - Begriff ‚Vereinbarung, die eine Einschränkung des Wettbewerbs bezweckt‘ - Vereinbarung einer Reduzierung von Erzeugungskapazitäten - Rindfleisch“
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit einer Vereinbarung über die Verringerung der Verarbeitungskapazitäten für Rindfleisch in der Größenordnung von 25% durch die zehn Hauptrindfleischverarbeiter in Irland; Prüfung einer Vereinbarung zur Verringerung der Verarbeitungskapazitäten von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Beef Industry Development und Barry Brothers
Wettbewerb - Art. 81 Abs. 1 EG - Begriff "Vereinbarung, die eine Einschränkung des Wettbewerbs bezweckt" - Vereinbarung einer Reduzierung von Erzeugungskapazitäten - Rindfleisch
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Supreme Court (Irland), eingereicht am 20. April 2007 - The Competition Authority / Beef Industry Development Society Ltd, Barry Brothers (Carrigmore) Meats Ltd
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Supreme Court (Irland) - Auslegung von Art. 81 Abs. 1 EG - Maßnahmen, die die Erzeugung einschränken oder kontrollieren - Einschluss einer Vereinbarung mit der Wirkung einer punktuellen Verringerung der strukturellen Kapazitäten?
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-209/07
- EuGH, 20.11.2008 - C-209/07
Wird zitiert von ... (56) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 06.04.2006 - C-551/03
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS, MIT DEM DAS WETTBEWERBSWIDRIGE …
Auszug aus EuGH, 20.11.2008 - C-209/07
Diese Prüfung ist vor dem Hintergrund des Inhalts der Vereinbarung und des wirtschaftlichen Zusammenhangs, in den sie sich einfügt, vorzunehmen (Urteile vom 28. März 1984, CRAM und Rheinzink/Kommission, 29/83 und 30/83, Slg. 1984, 1679, Randnr. 26, und vom 6. April 2006, General Motors/Kommission, C-551/03 P, Slg. 2006, I-3173, Randnr. 66).Denn bei einer Vereinbarung kann auch dann ein wettbewerbsbeschränkender Zweck angenommen werden, wenn sie nicht ausschließlich auf eine Beschränkung des Wettbewerbs abzielt, sondern auch andere, zulässige Zwecke verfolgt (Urteil General Motors/Kommission, Randnr. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 28.03.1984 - 29/83
CRAM / Kommission
Auszug aus EuGH, 20.11.2008 - C-209/07
Diese Prüfung ist vor dem Hintergrund des Inhalts der Vereinbarung und des wirtschaftlichen Zusammenhangs, in den sie sich einfügt, vorzunehmen (Urteile vom 28. März 1984, CRAM und Rheinzink/Kommission, 29/83 und 30/83, Slg. 1984, 1679, Randnr. 26, und vom 6. April 2006, General Motors/Kommission, C-551/03 P, Slg. 2006, I-3173, Randnr. 66). - EuG, 31.01.2001 - T-197/97
Weyl Beef Products / Kommission
Auszug aus EuGH, 20.11.2008 - C-209/07
Rn. 28 Nach Ansicht von BIDS lassen die Entscheidungspraxis der Kommission und die Rechtsprechung nicht den Schluss zu, dass eine bezweckte Beschränkung vorliege (…vgl. u. a. Entscheidungen 84/380/EWG der Kommission vom 4. Juli 1984 betreffend ein Verfahren nach Artikel [81] des EWG-Vertrags [IV/30.810 - Kunstfasern] [ABl. L 207, S. 17] und 94/296/EG der Kommission vom 29. April 1994 in einem Verfahren gemäß Artikel [81] des EG-Vertrags [Sache IV/34.456 - Stichting Baksteen] [ABl. L 131, S. 15] sowie Urteil des Gerichts vom 31. Januar 2001, Weyl Beef Products u. a./Kommission, T-197/97 und T-198/97, Slg. 2001, II-303).
- EuGH, 21.12.2023 - C-333/21
Wettbewerb
Derartige Verhaltensweisen sind nämlich geeignet, eine Erhöhung der Preise oder eine Verringerung der Produktion und damit des Angebots nach sich zu ziehen, was eine Fehlallokation von Ressourcen zum Nachteil der verbrauchenden Unternehmen und der Verbraucher zur Folge hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. November 2008, Beef Industry Development Society und Barry Brothers, C-209/07, EU:C:2008:643, Rn. 17 und 33…, vom 11. September 2014, CB/Kommission, C-67/13 P, EU:C:2014:2204, Rn. 51, …und vom 16. Juli 2015, 1NG Pensii, C-172/14, EU:C:2015:484, Rn. 32).Dagegen sind der Umstand, dass die beteiligten Unternehmen ohne die subjektive Absicht, den Wettbewerb zu verhindern, einzuschränken oder zu verfälschen, gehandelt haben, und die Tatsache, dass sie bestimmte legitime Zwecke verfolgt haben, für die Anwendung von Art. 101 Abs. 1 AEUV nicht entscheidend (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. April 2006, General Motors/Kommission, C-551/03 P, EU:C:2006:229, Rn. 64 und 77 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 20. November 2008, Beef Industry Development Society und Barry Brothers, C-209/07, EU:C:2008:643, Rn. 21).
Rn. 187 Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken, können daher nur in Anwendung von Art. 101 Abs. 3 AEUV und nur dann, wenn alle in dieser Bestimmung vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind, in den Genuss einer Freistellung vom Verbot des Art. 101 Abs. 1 AEUV kommen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. November 2008, Beef Industry Development Society und Barry Brothers, C-209/07, EU:C:2008:643, Rn. 21).
- EuGH, 04.06.2009 - C-8/08
EIN EINZIGES TREFFEN ZWISCHEN UNTERNEHMEN KANN EINE ABGESTIMMTE VERHALTENSWEISE …
Rn. 27 Um zu beurteilen, ob eine abgestimmte Verhaltensweise wettbewerbswidrig ist, ist auf die objektiven Ziele, die sie zu erreichen sucht, sowie den wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhang, in den sie sich einfügt, abzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. November 1983, 1AZ International Belgium u. a./Kommission, 96/82 bis 102/82, 104/82, 105/82, 108/82 und 110/82, Slg. 1983, 3369, Randnr. 25, und vom 20. November 2008, Beef Industry Development Society und Barry Brothers, C-209/07, Slg. 2008, I-0000, Randnrn. - EuG, 08.09.2016 - T-472/13
Lundbeck / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Antidepressiva mit dem …
Die Erfahrung zeigt nämlich, dass solche Verhaltensweisen Minderungen der Produktion und Preiserhöhungen nach sich ziehen, die zu einer schlechten Verteilung der Ressourcen zulasten insbesondere der Verbraucher führen (…vgl. Urteil CB/Kommission, oben in Rn. 78 angeführt, EU:C:2014:2204, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 20. November 2008, Beef Industry Development Society und Barry Brothers, C-209/07, im Folgenden: BIDS-Urteil, EU:C:2008:643, Rn. 33 und 34).Insbesondere gehe der angefochtene Beschluss erstens dadurch fehl, dass er diese Vereinbarungen den Vereinbarungen gleichstelle, die in der Rechtssache, in der das BIDS-Urteil (oben in Rn. 341 angeführt, EU:C:2008:643) ergangen sei, sowie in anderen klassischen Rechtssachen über Marktaufteilungen, die sich nicht auf den Schutz von Patenten bezögen, in Rede gestanden hätten, zweitens dadurch, dass in ihm die Auffassung vertreten werde, ein Vermögenstransfer allein könne aus einem Patentvergleich eine bezweckte Wettbewerbsbeschränkung machen, drittens dadurch, dass nicht eingeräumt werde, dass das mit den streitigen Vereinbarungen verfolgte Ziel, nämlich die Beachtung der Patente von Lundbeck sicherzustellen, der Feststellung einer bezweckten Wettbewerbsbeschränkung entgegenstehe, und viertens dadurch, dass nicht erkannt werde, dass die Situation, so wie sie sich ohne die streitigen Vereinbarungen dargestellt hätte (im Folgenden: kontrafaktisches Szenario), vorliegend eine bezweckte Wettbewerbsbeschränkung ausschließe.
Rn. 418 Die Klägerinnen meinen, die Kommission habe im angefochtenen Beschluss fehlerhaft die streitigen Vereinbarungen solchen über eine Aufteilung der Märkte, wie sie im BIDS-Urteil (oben in Rn. 341 angeführt, EU:C:2008:643) in Rede gestanden hätten, gleichgestellt.
Rn. 419 In diesem Zusammenhang machen die Klägerinnen erstens geltend, mit den im BIDS-Urteil (oben in Rn. 341 angeführt, EU:C:2008:643) in Rede stehenden Vereinbarungen habe - anders als im vorliegenden Fall - kein Patent geschützt werden sollen, das seinem Inhaber das Recht verleihe, den Markteintritt rechtsverletzender Erzeugnisse und den damit zusammenhängenden irreparablen Schaden zu verhindern.
Rn. 420 Zweitens wären die Unternehmen, die sich aufgrund der Vereinbarungen in der Rechtssache, in der das BIDS-Urteil (oben in Rn. 341 angeführt, EU:C:2008:643) ergangen sei, vom relevanten Markt zurückgezogen hätten, anders als im vorliegenden Fall zweifellos mit den auf diesem Markt verbleibenden Unternehmen in Wettbewerb getreten, wenn die genannten Vereinbarungen nicht geschlossen worden wären.
Rn. 421 Drittens habe für die im BIDS-Urteil (oben in Rn. 341 angeführt, EU:C:2008:643) in Rede stehenden Vereinbarungen anders als im vorliegenden Fall die Vermutung gegolten, dass sie auch ohne Zahlung den Wettbewerb beschränkten.
Rn. 423 Erstens ist darauf hinzuweisen, dass die Analogie, die die Kommission in den Erwägungsgründen 657 und 658 des angefochtenen Beschlusses zwischen den Vereinbarungen, um die es in der Rechtssache ging, in der das BIDS-Urteil (oben in Rn. 341 angeführt, EU:C:2008:643) ergangen ist, und den streitigen Vereinbarungen gezogen hat, frei von Rechtsfehlern ist.
Rn. 425 Daraus folgt, dass es sowohl in der Rechtssache, in der das BIDS-Urteil (oben in Rn. 341 angeführt, EU:C:2008:643) ergangen ist, als auch in der vorliegenden Rechtssache um Vereinbarungen ging, die eine Beschränkung der Möglichkeit in Wettbewerb stehender Wirtschaftsteilnehmer beinhalteten, autonom zu bestimmen, welche Politik sie auf dem Markt zu betreiben gedachten, wodurch verhindert wurde, dass der Wettbewerbsprozess seinen normalen Gang gehen konnte (vgl. in diesem Sinne BIDS-Urteil, oben in Rn. 341 angeführt, EU:C:2008:643, Rn. 33 bis 35).
Rn. 426 Was das Argument der Klägerinnen angeht, die im vorliegenden Fall streitigen Vereinbarungen seien - anders als in der Rechtssache, in der das BIDS-Urteil (oben in Rn. 341 angeführt, EU:C:2008:643) ergangen ist - in einem Kontext geschlossen worden, in dem sie Patente besessen hätten, mit denen sie den Markteintritt rechtsverletzender Erzeugnisse hätten verhindern können, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass das Bestehen der neuen Verfahrenspatente von Lundbeck der Einstufung der Generikahersteller als deren potenzielle Wettbewerber nicht entgegenstand, wie sich aus der Prüfung des ersten Klagegrundes ergibt.
Darüber hinaus kann bei einer Vereinbarung auch dann ein wettbewerbsbeschränkender Zweck angenommen werden, wenn sie nicht ausschließlich auf eine Beschränkung des Wettbewerbs abzielt, sondern auch andere, zulässige Zwecke verfolgt (vgl. BIDS-Urteil, oben in Rn. 341 angeführt, EU:C:2008:643, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 428 Zweitens waren die in Rede stehenden Unternehmen in der Rechtssache, in der das BIDS-Urteil (oben in Rn. 341 angeführt, EU:C:2008:643) ergangen ist, zwar tatsächliche Wettbewerber, da es darum ging, Unternehmen zum Austritt aus dem betreffenden Markt zu veranlassen, die dort bereits tätig waren, während Lundbeck und die Generikahersteller im vorliegenden Fall nur potenzielle Wettbewerber waren; der Gerichtshof hat von der Kommission in jenem Urteil gleichwohl nicht verlangt, darzutun, dass die Unternehmen ohne die Vereinbarungen auf dem Markt verblieben wären.
Er hat daher festgestellt, dass diese Art der Vereinbarungen offenkundig nicht mit dem Grundgedanken der Wettbewerbsvorschriften des Vertrags zusammenpasst, wonach jeder Wirtschaftsteilnehmer autonom zu bestimmen hat, welche Politik er auf dem Markt zu betreiben gedenkt, und darauf hingewiesen, dass Art. 101 Abs. 1 AEUV jede Art der Koordination verbietet, die eine praktische Zusammenarbeit zwischen Unternehmen an die Stelle des mit Risiken verbundenen Wettbewerbs treten lässt (BIDS-Urteil, oben in Rn. 341 angeführt, EU:C:2008:643, Rn. 33 und 34).
Rn. 430 Drittens ist auch das Argument der Klägerinnen zurückzuweisen, die Vereinbarungen, die in der Rechtssache in Rede standen, in der das BIDS-Urteil (oben in Rn. 341 angeführt, EU:C:2008:643) ergangen ist, wären im Gegensatz zu den streitigen Vereinbarungen selbst dann wettbewerbswidrig gewesen, wenn aufgrund dieser Vereinbarungen keine Zahlungen getätigt worden wären.
So wären die austretenden Unternehmen in der Rechtssache, in der das BIDS-Urteil (oben in Rn. 341 angeführt, EU:C:2008:643) ergangen ist, vermutlich kaum damit einverstanden gewesen, sich ohne die von den verbleibenden Unternehmen geleisteten Zahlungen vom Markt zurückzuziehen.
Rn. 490 Angesichts dieser Rechtsprechung und der Art. 101 AEUV innewohnenden Ziele, die u. a. verlangen, dass jeder Wirtschaftsteilnehmer autonom bestimmt, welche Politik er auf dem Markt zu betreiben gedenkt (vgl. in diesem Sinne BIDS-Urteil, oben in Rn. 341 angeführt, EU:C:2008:643, Rn. 33 und 34), um die Verbraucher vor ungerechtfertigten Preiserhöhungen zu schützen, die sich aus einer Absprache zwischen Wettbewerbern ergeben (…siehe oben, Rn. 386), hat die Kommission die Anwendung des Kriteriums des Schutzbereichs des Patents bei der Prüfung der streitigen Vereinbarungen anhand von Art. 101 Abs. 1 AEUV im vorliegenden Fall zu Recht zurückgewiesen.
Rn. 758 In der bisherigen Rechtsprechung, insbesondere im BIDS-Urteil (oben in Rn. 341 angeführt, EU:C:2008:643), ließen sich keine Anhaltspunkte finden, aufgrund deren vorhersehbar gewesen sei, dass die in den streitigen Vereinbarungen festgelegten umgekehrten Zahlungen der Kommission als entscheidender Faktor für die Feststellung dienen würden, dass diese Vereinbarungen gegen Art. 101 Abs. 1 AEUV verstießen.
Darüber hinaus habe das BIDS-Urteil (oben in Rn. 341 angeführt, EU:C:2008:643) zum Zeitpunkt des Abschlusses der streitigen Vereinbarungen noch gar nicht vorgelegen.
Rn. 769 Erstens trifft es zwar zu, dass das von der Kommission im angefochtenen Beschluss angeführte BIDS-Urteil (oben in Rn. 341 angeführt, EU:C:2008:643) nach Abschluss der streitigen Vereinbarungen ergangen ist, doch wurde in der früheren Rechtsprechung klargestellt, dass eine Vereinbarung nicht allein deshalb dem Wettbewerbsrecht entzogen ist, weil sie sich auf ein Patent bezieht oder mit ihr ein Patentstreit gütlich beigelegt werden soll (…vgl. in diesem Sinne Urteil Bayer und Maschinenfabrik Hennecke, oben in Rn. 427 angeführt, EU:C:1988:448, Rn. 15), und dass es offenkundig nicht zum spezifischen Gegenstand des Patents gehört und eine Beschränkung des freien Wettbewerbs darstellt, wenn die Ermessensentscheidung einer der Parteien an die Stelle von Entscheidungen der nationalen Gerichte gesetzt wird, um festzustellen, ob eine Patentverletzung vorliegt (…vgl. in diesem Sinne Urteil Windsurfing, oben in Rn. 119 angeführt, EU:C:1986:75, Rn. 52 und 92).
- EuGH, 13.12.2012 - C-226/11
Expedia - Wettbewerb - Art. 101 Abs. 1 AEUV - Kartell - Spürbarkeit einer …
Rn. 36 In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof unterstrichen, dass die Unterscheidung zwischen "bezweckten Verstößen" und "bewirkten Verstößen" darin begründet liegt, dass bestimmte Formen der Kollusion zwischen Unternehmen schon ihrer Natur nach als schädlich für das gute Funktionieren des normalen Wettbewerbs angesehen werden (Urteile vom 20. November 2008, Beef Industry Development Society und Barry Brothers, C-209/07, Slg. 2008, I-8637, Randnr. 17, sowie vom 4. Juni 2009, T-Mobile Netherlands u. a., C-8/08, Slg. 2009, I-4529, Randnr. 29). - EuGH, 21.12.2023 - C-124/21
Wettbewerb
Derartige Verhaltensweisen sind nämlich geeignet, eine Erhöhung der Preise oder eine Verringerung der Produktion und damit des Angebots nach sich zu ziehen, was eine Fehlallokation von Ressourcen zum Nachteil der verbrauchenden Unternehmen und der Verbraucher zur Folge hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. November 2008, Beef Industry Development Society und Barry Brothers, C-209/07, EU:C:2008:643, Rn. 17 und 33…, vom 11. September 2014, CB/Kommission, C-67/13 P, EU:C:2014:2204, Rn. 51, …und vom 16. Juli 2015, 1NG Pensii, C-172/14, EU:C:2015:484, Rn. 32).Dagegen sind der Umstand, dass die beteiligten Unternehmen ohne die subjektive Absicht, den Wettbewerb zu verhindern, einzuschränken oder zu verfälschen, gehandelt haben, und die Tatsache, dass sie bestimmte legitime Zwecke verfolgt haben, für die Anwendung von Art. 101 Abs. 1 AEUV nicht entscheidend (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. April 2006, General Motors/Kommission, C-551/03 P, EU:C:2006:229, Rn. 64 und 77 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 20. November 2008, Beef Industry Development Society und Barry Brothers, C-209/07, EU:C:2008:643, Rn. 21).
Rn. 114 Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken, können daher nur in Anwendung von Art. 101 Abs. 3 AEUV und nur dann, wenn alle in dieser Bestimmung vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind, in den Genuss einer Freistellung vom Verbot des Art. 101 Abs. 1 AEUV kommen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. November 2008, Beef Industry Development Society und Barry Brothers, C-209/07, EU:C:2008:643, Rn. 21).
- EuGH, 21.12.2023 - C-680/21
Freizügigkeit
Derartige Verhaltensweisen sind nämlich geeignet, eine Erhöhung der Preise oder eine Verringerung der Produktion und damit des Angebots nach sich zu ziehen, was eine Fehlallokation von Ressourcen zum Nachteil der verbrauchenden Unternehmen und der Verbraucher zur Folge hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. November 2008, Beef Industry Development Society und Barry Brothers, C-209/07, EU:C:2008:643, Rn. 17 und 33…, vom 11. September 2014, CB/Kommission, C-67/13 P, EU:C:2014:2204, Rn. 51, …und vom 16. Juli 2015, 1NG Pensii, C-172/14, EU:C:2015:484, Rn. 32).Dagegen sind der Umstand, dass die beteiligten Unternehmen ohne die subjektive Absicht, den Wettbewerb zu verhindern, einzuschränken oder zu verfälschen, gehandelt haben, und die Tatsache, dass sie bestimmte legitime Zwecke verfolgt haben, für die Anwendung von Art. 101 Abs. 1 AEUV nicht entscheidend (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. April 2006, General Motors/Kommission, C-551/03 P, EU:C:2006:229, Rn. 64 und 77 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 20. November 2008, Beef Industry Development Society und Barry Brothers, C-209/07, EU:C:2008:643, Rn. 21).
Rn. 116 Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken, können daher nur in Anwendung von Art. 101 Abs. 3 AEUV und nur dann, wenn alle in dieser Bestimmung vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind, in den Genuss einer Freistellung vom Verbot des Art. 101 Abs. 1 AEUV kommen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. November 2008, Beef Industry Development Society und Barry Brothers, C-209/07, EU:C:2008:643, Rn. 21).
- EuG, 02.02.2022 - T-799/17
Das Gericht weist die Klage von Scania ab und bestätigt die von der Kommission …
Wie der Gerichtshof entschieden hat, kann bei einem kollusiven Verhalten auch dann ein wettbewerbsbeschränkender Zweck angenommen werden, wenn es nicht ausschließlich auf eine Beschränkung des Wettbewerbs abzielt, sondern auch andere, zulässige Zwecke verfolgt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. November 2008, Beef Industry Development Society und Barry Brothers, C-209/07, EU:C:2008:643, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 12.12.2018 - T-691/14
Servier u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Missbrauch einer …
Der Umstand allein, dass eine Vereinbarung auch zulässige Zwecke verfolgt, hindert jedoch nicht an ihrer Einstufung als bezweckte Wettbewerbsbeschränkung (Urteil vom 20. November 2008, Beef Industry Development Society und Barry Brothers, C-209/07, EU:C:2008:643, Rn. 21; vgl. in diesem Sinne auch Urteile vom 8. November 1983, 1AZ International Belgium u. a./Kommission, …Der Gerichtshof hat jedoch nicht die Rechtsprechung in Frage gestellt, wonach die in Art. 101 Abs. 1 Buchst. a bis e AEUV genannten Arten von Vereinbarungen keine abschließende Liste der verbotenen Kollusionen darstellen (Urteil vom 20. November 2008, Beef Industry Development Society und Barry Brothers, C-209/07, EU:C:2008:643, Rn. 23; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 11. September 2014, CB/Kommission, C-67/13 P, EU:C:2014:2204, Rn. 58), wie sich aus der Verwendung des Wortes "insbesondere" in Art. 101 Abs. 1 AEUV ergibt (Schlussanträge von Generalanwältin Trstenjak in der Rechtssache Beef Industry Development Society und Barry Brothers, C-209/07, EU:C:2008:467, Nr. 46).
Es ist jedoch zu beachten, dass die in Art. 101 Abs. 1 Buchst. a bis e AEUV genannten Verhaltensweisen keine abschließende Liste der verbotenen Kollusionen darstellen (Urteil vom 20. November 2008, Beef Industry Development Society und Barry Brothers, C-209/07, EU:C:2008:643, Rn. 23) und dass, obwohl die Erfahrung unbestreitbar bestätigen kann, dass bestimmte Arten der Kooperation per se für den Wettbewerb schädlich sind (…Urteil vom 11. September 2014, CB/Kommission, C-67/13 P, EU:C:2014:2204, Rn. 51), der Umstand, dass die Kommission in der Vergangenheit Vereinbarungen eines bestimmten Typs nicht als schon ihrem Zweck nach wettbewerbsbeschränkend angesehen hat, als solcher kein Hinderungsgrund ist, dies künftig aufgrund einer eingehenden Einzelprüfung der streitigen Maßnahmen im Hinblick auf ihren Inhalt, Zweck und Kontext zu tun (…vgl. Urteil vom 8. September 2016, Lundbeck/Kommission, T-472/13, mit Rechtsmittel angefochten, EU:T:2016:449, Rn. 438 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Derartige Vereinbarungen stellen aber in Wirklichkeit einen Abkauf von Wettbewerb dar und müssen deshalb als bezweckte Wettbewerbsbeschränkungen eingestuft werden, wie sich aus dem Urteil vom 20. November 2008, Beef Industry Development Society und Barry Brothers (C-209/07, EU:C:2008:643, Rn. 8 und 31 bis 34), und den Schlussanträgen von Generalanwältin Trstenjak in der Rechtssache Beef Industry Development Society und Barry Brothers (C-209/07, EU:C:2008:467, Nr. 77) ergibt, die u. a. in den Rn. 1139 und 1140 des angefochtenen Beschlusses angeführt werden.
Bestätigt wird dies auch durch die Einstufung der streitigen Vereinbarungen als bezweckte Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des Urteils vom 20. November 2008, Beef Industry Development Society und Barry Brothers (C-209/07, EU:C:2008:643), durch die Kommission, ohne dass an dieser Stelle auf diese Einstufung einzugehen ist.
Er hat im Gegenteil eine solche Analyse dieses Kontexts sowie der Klauseln und der Ziele dieser Vereinbarungen vorgenommen, um daraus zu schließen, dass es sich um Marktausschlussvereinbarungen und folglich "offenkundig" ihrem Zweck nach wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen handelte (Urteil vom 20. November 2008, Beef Industry Development Society und Barry Brothers, C-209/07, EU:C:2008:643, Rn. 31 bis 40).
Der Gerichtshof hat zwar erst in einem nach Abschluss der streitigen Vereinbarungen erlassenen Urteil entschieden, dass Marktausschlussvereinbarungen, mit denen die im Markt verbleibenden die aus diesem ausscheidenden Unternehmen entschädigen, eine bezweckte Wettbewerbsbeschränkung darstellen, er hat jedoch ausgeführt, dass diese Art von Vereinbarungen "offenkundig" nicht mit dem Grundgedanken der Wettbewerbsvorschriften des EG-Vertrags zusammenpasst, wonach jeder Wirtschaftsteilnehmer autonom zu bestimmen hat, welche Politik er auf dem Markt zu betreiben gedenkt (Urteil vom 20. November 2008, Beef Industry Development Society und Barry Brothers, C-209/07, EU:C:2008:643, Rn. 8 und 32 bis 34).
- EuGH, 30.01.2020 - C-307/18
Der Gerichtshof stellt klar, unter welchen Voraussetzungen eine Vereinbarung zur …
Rn. 83 Der Gerichtshof hat ferner entschieden, dass Vereinbarungen, mit denen sich Wettbewerber bewusst für eine praktische Zusammenarbeit entscheiden anstatt sich auf einen mit Risiken verbundenen Wettbewerb einzulassen, eine bezweckte Beschränkung darstellen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. November 2008, Beef Industry Development Society und Barry Brothers, C-209/07, EU:C:2008:64, Rn. 34). - EuGH, 11.09.2014 - C-382/12
Der Gerichtshof bestätigt das Urteil des Gerichts und billigt damit die …
Rn. 184 Insoweit ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass bestimmte Arten von Koordinierungen zwischen Unternehmen den Wettbewerb so stark beeinträchtigen, dass ihre Auswirkungen auf den Wettbewerb nicht geprüft zu werden brauchen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile LTM, EU:C:1966:38, 303 und 304, Beef Industry Development Society und Barry Brothers, C-209/07, EU:C:2008:643, Rn. 15, sowie Allianz Hungária Biztosító u. a., EU:C:2013:160, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 16.12.2020 - T-93/18
Das Gericht bestätigt, dass die Regeln der Internationalen Eislaufunion (ISU), …
- EuGH, 06.10.2009 - C-501/06
DIE KOMMISSION MUSS ERNEUT PRÜFEN, OB DIE ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN VON …
- EuGH, 11.09.2014 - C-67/13
Nach Auffassung des Gerichtshofs ist das Gericht zu Unrecht zu dem Ergebnis …
- EuGH, 23.01.2018 - C-179/16
Die Absprache zwischen den Arzneimittelherstellern Roche und Novartis, mit der …
- EuGH, 30.04.2026 - C-133/24
Wettbewerb: Die von den portugiesischen Fußballvereinen während der …
- EuG, 26.03.2025 - T-441/21
Kartell bei europäischen Staatsanleihen: Das Gericht bestätigt im Wesentlichen …
- EuGH, 14.03.2013 - C-32/11
Vereinbarungen zwischen Versicherungsgesellschaften und Kfz-Reparaturwerkstätten …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2015 - C-373/14
Toshiba Corporation / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Markt für …
- EuGH, 27.06.2024 - C-176/19
Der Gerichtshof entscheidet über die Frage, ob auf dem Markt für Perindopril …
- BGH, 17.10.2017 - KZR 59/16
Wettbewerbsbeschränkung: Vertikale Preisbindung im Rahmen einer Rabattgewährung …
- OLG Düsseldorf, 30.01.2019 - Kart 7/16
Bankenunabhängiges Bezahlverfahren für den Internethandel
- EuGH, 27.06.2024 - C-201/19
Der Gerichtshof entscheidet über die Frage, ob auf dem Markt für Perindopril …
- OLG Düsseldorf, 07.09.2020 - U (Kart) 4/20
- EuGH, 25.03.2021 - C-611/16
Der Gerichtshof weist die Rechtsmittel mehrerer Arzneimittelhersteller zurück, …
- EuG, 12.12.2018 - T-677/14
Das Gericht erklärt den Beschluss der Europäischen Kommission, mit dem Kartelle …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2017 - C-179/16
F. Hoffmann-La Roche u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Wettbewerb - Art. 101 …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2020 - C-307/18
Generalanwältin Kokott schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass ein …
- OLG Düsseldorf, 13.03.2024 - U (Kart) 2/23
FIFA-Regelungen zu Spielervermittlern: Berufung im Eilverfahren zurückgewiesen
- BGH, 12.06.2018 - KZR 4/16
Zuwiderhandlung gegen das Kartellverbot: Austauschvertrag als bezweckte …
- OLG Celle, 14.11.2024 - 13 U 13/24
Kooperationsvertrag; Rahmen-Liefervertrag; Absatzmittlungsverhältnis; …
- EuG, 14.03.2013 - T-588/08
Dole Food und Dole Germany / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Bananenmarkt - …
- EuG, 14.03.2013 - T-587/08
Fresh Del Monte Produce / Kommission - 'Wettbewerb - Kartelle - Bananenmarkt - …
- EuG, 16.06.2015 - T-655/11
FSL u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Bananen in …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.02.2009 - C-8/08
T-Mobile Netherlands u.a. - Wettbewerb - Art. 81 Abs. 1 EG - Aufeinander …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2025 - C-133/24
CD Tondela u. a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Art. 101 AEUV - …
- EuGH, 16.07.2015 - C-172/14
ING Pensii - Vorlage zur Vorabentscheidung - Absprachen - Modalitäten zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-17/10
Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott schließt das Verbot der Doppelbestrafung …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-286/13
Dole Food und Dole Fresh Fruit Europe / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2011 - C-439/09
Generalanwalt Mazák hält die strikte Weigerung des Kosmetikunternehmens …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019 - C-228/18
Budapest Bank u.a. - Wettbewerb - Art. 101 Abs. 1 AEUV - Kartelle - "Bezweckte" …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2009 - C-501/06
EIN PHARMAUNTERNEHMEN, DAS ZUR EINSCHRÄNKUNG DES PARALLELHANDELS ERHÖHTE …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2012 - C-226/11
Expedia - Wettbewerb - Art. 81 EG - Spürbare Beeinträchtigung des Wettbewerbs - …
- EuG, 10.12.2014 - T-90/11
Das Gericht bestätigt, dass der französische Ordre national des pharmaciens den …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2012 - C-32/11
Allianz Hungária Biztosító u.a. - Wettbewerb - Zweiseitige Vereinbarungen …
- EuG, 27.09.2012 - T-357/06
Koninklijke Wegenbouw Stevin / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - …
- EuGH, 06.10.2009 - C-513/06
Kommission / GlaxoSmithKline - Rechtsmittel - Kartelle - Begrenzung des …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2014 - C-67/13
CB / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Markt für die Ausgabe von …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-671/15
Nach Ansicht von Generalanwalt Wahl können landwirtschaftliche …
- EuGH, 06.10.2009 - C-515/06
EAEPC / GlaxoSmithKline - Rechtsmittel - Kartelle - Begrenzung des …
- EuG, 09.07.2009 - T-450/05
Peugeot und Peugeot Nederland / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Vertrieb von …
- OLG Düsseldorf, 07.07.2021 - U (Kart) 1/21
Verstoß gegen das Kartellverbot durch einseitige Vornahme von Zuchtbedingungen …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2009 - C-513/06
Kommission / GlaxoSmithKline - Rechtsmittel - Wettbewerb - Beschränkung des …
- EuG, 27.09.2012 - T-362/06
Ballast Nedam Infra / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2009 - C-519/06
Aseprofar / GlaxoSmithKline - Rechtsmittel - Wettbewerb - Beschränkung des …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2009 - C-515/06
EAEPC / GlaxoSmithKline - Rechtsmittel - Wettbewerb - Beschränkung des …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2015 - C-172/14
ING Pensii - Wettbewerb - Absprachen - Modalitäten zur Aufteilung der Kunden auf …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-209/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Beef Industry Development und Barry Brothers
Art. 81 Abs. 1 EG - Bezweckte Wettbewerbsbeschränkung - Art. 81 Abs. 1 Buchst. b EG - Maßnahmen zur Einschränkung oder Kontrolle der Erzeugung - Vereinbarung mit dem Ziel einer punktuellen Reduzierung von Überkapazitäten - Art. 81 Abs. 3 EG - Skaleneffekte - Rindfleisch
- EU-Kommission
Beef Industry Development Society und Barry Brothers
Art. 81 Abs. 1 EG - Bezweckte Wettbewerbsbeschränkung - Art. 81 Abs. 1 Buchst. b EG - Maßnahmen zur Einschränkung oder Kontrolle der Erzeugung - Vereinbarung mit dem Ziel einer punktuellen Reduzierung von Überkapazitäten - Art. 81 Abs. 3 EG - Skaleneffekte - Rindfleisch
- EU-Kommission
Beef Industry Development Society und Barry Brothers
Art. 81 Abs. 1 EG - Bezweckte Wettbewerbsbeschränkung - Art. 81 Abs. 1 Buchst. b EG - Maßnahmen zur Einschränkung oder Kontrolle der Erzeugung - Vereinbarung mit dem Ziel einer punktuellen Reduzierung von Überkapazitäten - Art. 81 Abs. 3 EG - Skaleneffekte - Rindfleisch“
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-209/07
- EuGH, 20.11.2008 - C-209/07
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (24)
- EuG, 27.09.2006 - T-168/01
DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG TEILWEISE FÜR NICHTIG, MIT DER GLAXO …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-209/07
Aus dem Urteil GlaxoSmithKline Services/Kommission{FN-VERWEIS:6} ergebe sich, dass solche Umstände berücksichtigt werden müssten.Aus dem Urteil GlaxoSmithKline Services/Kommission{FN-VERWEIS:7} könnten keine Rückschlüsse auf das vorliegende Verfahren gezogen werden.
Die vorliegende Situation ist auch nicht vergleichbar mit dem Sachverhalt, der dem Urteil GlaxoSmithKline Services/Kommission{FN-VERWEIS:60} zugrunde liegt.
{FN:6} - Urteil vom 27. September 2006, GlaxoSmithKline Services/Kommission (T-168/01, Slg. 2006, II-2969).
{FN:18} - Urteile LTM (in Fn. 9 angeführt, S. 303), vom 28. März 1984, CRAM und Rheinzink/Kommission (29/83 und 30/83, Slg. 1984, 1679, Randnrn. 25 bis 28, Randnr. 26), und Urteil GlaxoSmithKline Services/Kommission (in Fn. 6 angeführt, Randnr. 110).
{FN:33} - Urteil GlaxoSmithKline Services/Kommission (in Fn. 6 angeführt, Randnrn. 114 bis 147): Zweifel an Auswirkungen auf Preiswettbewerb, da Preise an Endverbraucher aufgrund gesetzlicher Bestimmungen weitgehend dem Spiel von Angebot und Nachfrage entzogen sind.
- EuGH, 08.07.1999 - C-49/92
Kommission / Anic Partecipazioni - "Rechtsmittel - Geschäftsordnung der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-209/07
{FN:16} - Urteile vom 25. Oktober 1977, Metro SB-Großmärkte/Kommission (26/76, Slg. 1977, 1875, Randnr. 20), vom 8. Juli 1999, Kommission/Anic Partecipazioni (C-49/92 P, I-4125, Slg. 1999, Randnr. 117), und vom 23. November 2006, Asnef-Equifax und Administración del Estado (C-238/05, Slg. 2006, I-11125, Randnr. 52); insbesondere zum Aspekt der Verbraucherwohlfahrt siehe Leupold, H., Weidenbach, G., "Neues zum Verhältnis zwischen Art. 81 Abs. 1 und Art. 81 Abs. 3 EG-Vertrag?", Wirtschaft und Wettbewerb, 2006, S. 1003, 1008, Fn. 28 mit weiteren Nachweisen.{FN:17} - In Fn. 16 angeführte Urteile Kommission/Anic Partecipazioni, Randnr. 117, und Asnef-Equifax und Administración del Estado, Randnr. 52. Grundlegend zur Spürbarkeit: Urteil vom 9. Juli 1969, Völk/Vervake (5/69, Slg. 1969, 295, Randnrn. 5 bis 7).
{FN:66} - Vgl. Urteil Kommission/Anic Partecipazioni (in Fn. 16 angeführt, Randnrn. 116 und 117).
- EuG, 15.09.1998 - T-374/94
DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE NACHTZUGVERBINDUNGEN …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-209/07
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus Randnr. 136 des Urteils vom 15. September 1998, European Night Services u. a./Kommission (T-374/94, T-375/94, T-384/94 und T-388/94, Slg. 1998, II-3141).{FN:32} - Urteil European Night Services u. a./Kommission (in Fn. 26 angeführt): potenzieller Wettbewerb nicht nachgewiesen.
- EuG, 10.03.1992 - T-14/89
Montedipe SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-209/07
{FN:38} - Urteile vom 10. März 1992, Montedipe/Kommission (T-14/89, Slg. 1992, II-1155, Randnr. 265), vom 6. April 1995, Tréfilunion/Kommission (T-148/89, Slg. 1995, II-1063, Randnr. 109), und vom 18. September 2001, M6 u. a./Kommission (T-112/99, Slg. 2001, II-2459, Randnrn. 72 bis 74).{FN:46} - Urteile Montedipe/Kommission (in Fn. 38 angeführt, Randnr. 265), Tréfilunion/Kommission (in Fn. 38 angeführt, Randnr. 109), und M6 u. a./Kommission (in Fn. 38 angeführt, Randnrn. 72 bis 74).
- EuGH, 23.11.2006 - C-238/05
ASNEF-EQUIFAX - Wettbewerb - Artikel 81 EG - System zum Informationsaustausch …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-209/07
{FN:16} - Urteile vom 25. Oktober 1977, Metro SB-Großmärkte/Kommission (26/76, Slg. 1977, 1875, Randnr. 20), vom 8. Juli 1999, Kommission/Anic Partecipazioni (C-49/92 P, I-4125, Slg. 1999, Randnr. 117), und vom 23. November 2006, Asnef-Equifax und Administración del Estado (C-238/05, Slg. 2006, I-11125, Randnr. 52); insbesondere zum Aspekt der Verbraucherwohlfahrt siehe Leupold, H., Weidenbach, G., "Neues zum Verhältnis zwischen Art. 81 Abs. 1 und Art. 81 Abs. 3 EG-Vertrag?", Wirtschaft und Wettbewerb, 2006, S. 1003, 1008, Fn. 28 mit weiteren Nachweisen.{FN:17} - In Fn. 16 angeführte Urteile Kommission/Anic Partecipazioni, Randnr. 117, und Asnef-Equifax und Administración del Estado, Randnr. 52. Grundlegend zur Spürbarkeit: Urteil vom 9. Juli 1969, Völk/Vervake (5/69, Slg. 1969, 295, Randnrn. 5 bis 7).
- EuGH, 18.07.2006 - C-519/04
DIE DOPINGKONTROLLREGELN DES INTERNATIONALEN OLYMPISCHEN KOMITEES UNTERLIEGEN DEM …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-209/07
30 bis 45), sowie Tätigkeitsbeschränkungen, welche für die Bestimmung des Standesrechts freier Berufe (Urteil vom 19. Februar 2002, Wouters u. a., C-309/99, Slg. 2002, I-1577, Randnr. 97) oder für einen dopingfreien Sport (Urteil vom 18. Juli 2006, Meca-Medina und Majcen/Kommission, C-519/04, Slg. 2006, I-6991, Randnrn. - EuGH, 19.02.2002 - C-309/99
DAS IN DEN NIEDERLANDEN GELTENDE VERBOT GEMISCHTER SOZIETÄTEN ZWISCHEN …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-209/07
30 bis 45), sowie Tätigkeitsbeschränkungen, welche für die Bestimmung des Standesrechts freier Berufe (Urteil vom 19. Februar 2002, Wouters u. a., C-309/99, Slg. 2002, I-1577, Randnr. 97) oder für einen dopingfreien Sport (Urteil vom 18. Juli 2006, Meca-Medina und Majcen/Kommission, C-519/04, Slg. 2006, I-6991, Randnrn. - EuGH, 28.02.1991 - C-234/89
Delimitis / Henninger Bräu
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-209/07
{FN:73} - Urteil vom 28. Februar 1991, Delimitis (C-234/89, Slg. 1991, I-935, Randnr. 21). - EuGH, 12.09.2000 - C-180/98
Pavlov u.a. - "Pflichtmitgliedschaft in einem Berufsrentenfonds - Vereinbarkeit …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-209/07
{FN:68} - Urteil vom 12. September 2000, Pavlov u. a. (C-180/98, Slg. 2000, I-6451, Randnrn. - EuGH, 11.07.1985 - 42/84
Remia / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-209/07
{FN:35} - Beispiele für Nebenabreden sind Wettbewerbsverbote, ohne die ein Unternehmensverkauf nicht möglich wäre (Urteil vom 11. Juli 1985, Remia u. a./Kommission, 42/84, Slg. 1985, 2545, Randnrn. 19 und 20), Beteiligungsverbote oder Tätigkeitsbeschränkungen, soweit diese für das Funktionieren einer Gesellschaft mit einem wettbewerblich unbedenklichen Zweck erforderlich sind (Urteil vom 15. Dezember 1994, DLG, C-250/92, Slg. 1994, I-5641, Randnrn. - EuGH, 15.12.1994 - C-250/92
Gøttrup-Klim und others Grovvareforeninger / Dansk Landbrugs Grovvareselskab
- EuGH, 28.03.1984 - 29/83
CRAM / Kommission
- EuG, 18.09.2001 - T-112/99
M6 u.a. / Kommission
- EuGH, 08.06.1982 - 258/78
Nungesser / Kommission
- EuGH, 08.07.1999 - C-235/92
Montecatini / Kommission - "Rechtsmittel - Geschäftsordnung der Kommission - …
- EuGH, 01.02.1978 - 19/77
Miller / Kommission
- EuGH, 08.11.1983 - 96/82
IAZ / Kommission
- EuGH, 06.04.2006 - C-551/03
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS, MIT DEM DAS WETTBEWERBSWIDRIGE …
- EuG, 20.04.1999 - T-305/94
DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT …
- EuG, 13.12.2006 - T-217/03
DAS GERICHT BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, GEGEN EIN …
- EuG, 28.02.2002 - T-395/94
Atlantic Container Line u.a. / Kommission
- EuG, 06.04.1995 - T-148/89
Tréfilunion SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …
- EuGH, 25.10.1977 - 26/76
Metro / Kommission
- EuGH, 09.07.1969 - 5/69
Voelk / Vervaecke
- EuG, 12.12.2018 - T-691/14
Servier u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Missbrauch einer …
Der Gerichtshof hat jedoch nicht die Rechtsprechung in Frage gestellt, wonach die in Art. 101 Abs. 1 Buchst. a bis e AEUV genannten Arten von Vereinbarungen keine abschließende Liste der verbotenen Kollusionen darstellen (…Urteil vom 20. November 2008, Beef Industry Development Society und Barry Brothers, C-209/07, EU:C:2008:643, Rn. 23;… vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 11. September 2014, CB/Kommission, C-67/13 P, EU:C:2014:2204, Rn. 58), wie sich aus der Verwendung des Wortes "insbesondere" in Art. 101 Abs. 1 AEUV ergibt (Schlussanträge von Generalanwältin Trstenjak in der Rechtssache Beef Industry Development Society und Barry Brothers, C-209/07, EU:C:2008:467, Nr. 46).Derartige Vereinbarungen stellen aber in Wirklichkeit einen Abkauf von Wettbewerb dar und müssen deshalb als bezweckte Wettbewerbsbeschränkungen eingestuft werden, wie sich aus dem Urteil vom 20. November 2008, Beef Industry Development Society und Barry Brothers (…C-209/07, EU:C:2008:643, Rn. 8 und 31 bis 34), und den Schlussanträgen von Generalanwältin Trstenjak in der Rechtssache Beef Industry Development Society und Barry Brothers (C-209/07, EU:C:2008:467, Nr. 77) ergibt, die u. a. in den Rn. 1139 und 1140 des angefochtenen Beschlusses angeführt werden.
- EuG, 12.12.2018 - T-677/14
Das Gericht erklärt den Beschluss der Europäischen Kommission, mit dem Kartelle …
Solche Vereinbarungen stellen in Wirklichkeit einen Freikauf vom Wettbewerb dar und sind daher als bezweckte Wettbewerbsbeschränkungen anzusehen, wie sich aus dem Urteil vom 20. November 2008, Beef Industry Development Society und Barry Brothers (C-209/07, EU:C:2008:643, Rn. 8 und 31 bis 34), und den Schlussanträgen der Generalanwältin Trstenjak in der Rechtssache Beef Industry Development Society und Barry Brothers (C-209/07, EU:C:2008:467, Nr. 75), die in den Rn. 1139 und 1140 des angefochtenen Beschlusses angeführt werden, ergibt.Rn. 175 Selbst wenn Biogaran mit dem Erwerb der Zulassungsdossiers von Niche auch zulässige Ziele verfolgt hätte, stünde dies allein einer Einstufung als bezweckte Wettbewerbsbeschränkung nicht entgegen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. November 1983, 1AZ International Belgium u. a./Kommission, 96/82 bis 102/82, 104/82, 105/82, 108/82 und 110/82, EU:C:1983:310, Rn. 25…, vom 6. April 2006, General Motors/Kommission, C-551/03 P, EU:C:2006:229, Rn. 64, und vom 20. November 2008, Beef Industry Development Society und Barry Brothers, C-209/07, EU:C:2008:643, Rn. 21).
Er hat jedoch klargestellt, dass solche Vereinbarungen "offenkundig" nicht mit dem Grundgedanken der Wettbewerbsvorschriften des Vertrags zusammenpassen, wonach jeder Wirtschaftsteilnehmer autonom zu bestimmen hat, welche Politik er auf dem Markt zu betreiben gedenkt (Urteil vom 20. November 2008, Beef Industry Development Society und Barry Brothers, C-209/07, EU:C:2008:643, Rn. 8 und 32 bis 34).
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019 - C-228/18
Budapest Bank u.a. - Wettbewerb - Art. 101 Abs. 1 AEUV - Kartelle - "Bezweckte" …
{FN:16} Urteil vom 20. November 2008 (C-209/07, EU:C:2008:643).{FN:47} Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak in der Rechtssache Beef Industry Development Society und Barry Brothers (C-209/07, EU:C:2008:467, Nr. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- BFH, 07.12.2022 - I R 15/19
EG-Kartellgeldbuße: Abziehbarer Abschöpfungsteil nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 …
Dieser verbietet nicht nur das "Bewirken", sondern bereits das "Bezwecken" von Wettbewerbsbeschränkungen, so dass es sich in dieser Tatbestandsalternative um ein abstraktes Gefährdungsdelikt handelt (vgl. auch Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 04.09.2008 Beef Industry Development Society und Barry Brothers - C-209/07, EU:C:2008:467, Rz 46, m.w.N.; Stockenhuber in Grabitz/Hilf/Nettesheim, Das Recht der Europäischen Union, Art. 101 AEUV Rz 143, m.w.N.). - Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2017 - C-179/16
F. Hoffmann-La Roche u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Wettbewerb - Art. 101 …
Vgl. in diesem Sinne Ibañez Colomo, P., und Lamadrid, A., "On the notion of restriction of competition: what we know and what we don't know we know", The Notion of Restriction of Competition, Gerard, D., Merola, M., und Meyring, B. (Hrsg.), Bruylant, Brüssel, 2017, S. 353 bis 358. Vgl. auch Urteil vom 4. Oktober 2011, Football Association Premier League u. a. (…C-403/08 und C-429/08, EU:C:2011:631, Rn. 143), und Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak in der Rechtssache Beef Industry Development Society und Barry Brothers (C-209/07, EU:C:2008:467, Nrn. 51 bis 53). - Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2008 - C-531/07
Fachverband der Buch- und Medienwirtschaft - Buchpreisbindung - Art. 28 EG - …
Wie ich bereits in meinen Schlussanträgen vom 4. September 2008 in der Rechtssache Beef Industry Development Society und Barry Brothers (C-209/07, Urteil vom 20. November 2008, Slg. 2008, I-0000, Nrn. 51 bis 58) ausgeführt habe, führt nicht jeder mögliche Vorteil einer Vereinbarung für die Verbraucherwohlfahrt dazu, dass eine Wettbewerbsbeschränkung entfällt.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".