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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2019

Rechtsprechung
   EuGH, 03.12.2019 - C-414/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,41547
EuGH, 03.12.2019 - C-414/18 (https://dejure.org/2019,41547)
EuGH, Entscheidung vom 03.12.2019 - C-414/18 (https://dejure.org/2019,41547)
EuGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2019 - C-414/18 (https://dejure.org/2019,41547)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Iccrea Banca

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2014/59/EU - Bankenunion - Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen - Jährliche Beiträge - Berechnung - Verordnung (EU) Nr. 806/2014 - Durchführungsverordnung (EU) 2015/81 - Einheitliches Verfahren für ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Iccrea Banca

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2014/59/EU - Bankenunion - Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen - Jährliche Beiträge - Berechnung - Verordnung (EU) Nr. 806/2014 - Durchführungsverordnung (EU) 2015/81 - Einheitliches Verfahren für ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2014/59/EU - Bankenunion - Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen - Jährliche Beiträge - Berechnung - Verordnung (EU) Nr. 806/2014 - Durchführungsverordnung (EU) 2015/81 - Einheitliches Verfahren für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Iccrea Banca

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2014/59/EU - Bankenunion - Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen - Jährliche Beiträge - Berechnung - Verordnung (EU) Nr. 806/2014 - Durchführungsverordnung (EU) 2015/81 - Einheitliches Verfahren für ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Iccrea Banca

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2020, 30
 
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Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 19.12.2018 - C-219/17

    Für die Prüfung, ob die Rechtmäßigkeit des EZB-Beschlusses, mit dem dem Erwerb …

    Auszug aus EuGH, 03.12.2019 - C-414/18
    Rn. 37 Was als Erstes die Aspekte des Vorabentscheidungsersuchens betrifft, die es dem vorlegenden Gericht ermöglichen sollen, über die Beteiligung der Banca d'Italia in dem Verfahrensabschnitt vor dem Erlass der Beschlüsse des SRB über die Berechnung der im Voraus erhobenen Beiträge zum SRF zu entscheiden, ist festzustellen, dass nach Art. 263 AEUV nur der Gerichtshof der Europäischen Union dafür zuständig ist, Handlungen der Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union, zu denen der SRB gehört, auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Dezember 2018, Berlusconi und Fininvest, C-219/17, EU:C:2018:1023, Rn. 42).

    Rn. 38 Die etwaige Beteiligung nationaler Behörden im Lauf des Verfahrens, das zur Vornahme solcher Handlungen führt, kann deren Einstufung als Handlungen der Union nicht in Frage stellen, wenn die Handlungen der nationalen Behörden eine Stufe in einem Verfahren darstellen, in dem eine Einrichtung oder sonstige Stelle der Union die Befugnis zur endgültigen Entscheidung allein ausübt, ohne durch vorbereitende Handlungen oder Vorschläge nationaler Behörden gebunden zu sein (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Dezember 2018, Berlusconi und Fininvest, C-219/17, EU:C:2018:1023, Rn. 43).

    Rn. 39 In einem solchen Fall, in dem das Unionsrecht die ausschließliche Entscheidungsbefugnis einer Einrichtung oder sonstigen Stelle der Union festlegt, hat nämlich der Unionsrichter gemäß seiner auf der Grundlage von Art. 263 AEUV bestehenden ausschließlichen Zuständigkeit für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Handlungen der Union über die Rechtmäßigkeit der von der betreffenden Einrichtung oder sonstigen Stelle erlassenen endgültigen Entscheidung zu entscheiden und zur Gewährleistung eines wirksamen gerichtlichen Rechtsschutzes der Beteiligten die etwaigen Mängel der vorbereitenden Handlungen oder Vorschläge der nationalen Behörden zu prüfen, die die Gültigkeit der endgültigen Entscheidung beeinträchtigen könnten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Dezember 2018, Berlusconi und Fininvest, C-219/17, EU:C:2018:1023, Rn. 44).

    Rn. 40 Im Übrigen ergibt sich aus Art. 263 AEUV in Verbindung mit dem in Art. 4 Abs. 3 EUV niedergelegten Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit zwischen der Union und den Mitgliedstaaten, dass Handlungen, die nationale Behörden im Rahmen eines Verfahrens vornehmen, wie es in den vorstehenden Randnummern beschrieben ist, von den Gerichten der Mitgliedstaaten nicht überprüft werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Dezember 2018, Berlusconi und Fininvest, C-219/17, EU:C:2018:1023, Rn. 47).

    Rn. 41 Insoweit hat der Gerichtshof entschieden, dass der Unionsgesetzgeber mit der Wahl eines Verwaltungsverfahrens, das die Vornahme von Handlungen nationaler Behörden zur Vorbereitung einer Rechtswirkungen erzeugenden und potenziell beschwerenden endgültigen Entscheidung eines Unionsorgans vorsieht, zwischen dem Organ und den nationalen Behörden einen besonderen Mechanismus der Zusammenarbeit einrichten möchte, der auf der ausschließlichen Entscheidungsbefugnis des Unionsorgans beruht (Urteil vom 19. Dezember 2018, Berlusconi und Fininvest, C-219/17, EU:C:2018:1023, Rn. 48).

    Rn. 42 Die Wirksamkeit eines solchen Entscheidungsprozesses setzt jedoch zwangsläufig eine einzige gerichtliche Überprüfung voraus, die nur durch die Unionsgerichte und erst nach Erlass der das Verwaltungsverfahren abschließenden Entscheidung des Unionsorgans vorgenommen wird, die allein verbindliche Rechtswirkungen erzeugen kann, die die Interessen des Klägers durch eine qualifizierte Änderung seiner Rechtsstellung berühren können (Urteil vom 19. Dezember 2018, Berlusconi und Fininvest, C-219/17, EU:C:2018:1023, Rn. 49).

    Rn. 48 Folglich ist allein das Unionsgericht dafür zuständig, im Zuge der Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Beschlusses des SRB, mit dem der im Voraus erhobene Beitrag eines Instituts zum SRF festgesetzt wird, zu prüfen, ob eine von einer nationalen Abwicklungsbehörde in Vorbereitung dieses Beschlusses vorgenommene Handlung unter Mängeln leidet, die auf den Beschluss des SRB durchschlagen können; diese nationale Handlung ist der Prüfung durch das nationale Gericht entzogen (vgl. entsprechend Urteil vom 19. Dezember 2018, Berlusconi und Fininvest, C-219/17, EU:C:2018:1023, Rn. 57).

    Rn. 52 In Anbetracht des Erfordernisses einer einzigen gerichtlichen Überprüfung solcher Beschlüsse des SRB ändern weder die Art des nationalen Rechtsbehelfs, mit dem vorbereitende Handlungen nationaler Behörden der Überprüfung durch ein mitgliedstaatliches Gericht unterworfen werden, noch das Wesen der zu diesem Zweck gestellten Anträge oder vorgebrachten Gründe etwas an der Ausschließlichkeit der Zuständigkeit der Unionsgerichte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Dezember 2018, Berlusconi und Fininvest, C-219/17, EU:C:2018:1023, Rn. 51).

    Es bestünde nämlich die Gefahr, dass das nationale Gericht und die Unionsgerichte, die später unter Umständen im Rahmen der Prüfung einer gemäß Art. 263 AEUV erhobenen Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses des SRB inzident über die Rechtmäßigkeit der Mitwirkung der nationalen Abwicklungsbehörde zu befinden haben, in ein und demselben Verfahren unterschiedlich entscheiden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Dezember 2018, Berlusconi und Fininvest, C-219/17, EU:C:2018:1023, Rn. 50).

  • EuGH, 25.07.2018 - C-135/16

    Georgsmarienhütte u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - …

    Auszug aus EuGH, 03.12.2019 - C-414/18
    Rn. 63 Jedenfalls kann sich nur derjenige im Rahmen einer Klage vor einem innerstaatlichen Gericht auf die Ungültigkeit von Bestimmungen in einem Unionsrechtsakt, der Grundlage für eine ihm gegenüber ergangene nationale Entscheidung ist, berufen, der auch nach Art. 263 Abs. 4 AEUV fristgerecht eine Nichtigkeitsklage gegen den betreffenden Unionsrechtsakt erhoben hat oder dies deshalb nicht getan hat, weil er nicht ohne jeden Zweifel dazu befugt war (Urteil vom 25. Juli 2018, Georgsmarienhütte u. a., C-135/16, EU:C:2018:582, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 68 Zum anderen können andere Personen als die Adressaten eines Beschlusses nur dann geltend machen, individuell betroffen zu sein, wenn der Beschluss sie wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt und sie dadurch in ähnlicher Weise individualisiert wie einen Adressaten (Urteil vom 25. Juli 2018, Georgsmarienhütte u. a., C-135/16, EU:C:2018:582, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 72 Was den Beschluss des SRB vom 20. Mai 2016 betrifft, so kann sich Iccrea Banca, da sie gegen diesen Beschluss keine Nichtigkeitsklage beim Gericht erhoben hat, vor einem nationalen Gericht nicht auf seine Ungültigkeit berufen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Juli 2018, Georgsmarienhütte u. a., C-135/16, EU:C:2018:582, Rn. 43).

  • EuGH, 14.12.2000 - C-344/98

    Masterfoods und HB - "Wettbewerb - Artikel 85 und 86 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 …

    Auszug aus EuGH, 03.12.2019 - C-414/18
    Rn. 60 Weder die nationalen Abwicklungsbehörden noch die nationalen Gerichte, die die Aufgabe haben, die Tätigkeit der nationalen Abwicklungsbehörden zu kontrollieren, können aber wirksam Entscheidungen treffen, die den Beschlüssen des SRB über die Berechnung der im Voraus erhobenen Beiträge zum SRF zuwiderlaufen und diesen in der Praxis ihre Wirksamkeit nehmen, indem die Erhebung der Beiträge verhindert wird (vgl. entsprechend Urteile vom 14. Dezember 2000, Masterfoods und HB, C-344/98, EU:C:2000:689, Rn. 52…, vom 20. November 2008, Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading, C-375/07, EU:C:2008:645, Rn. 66, …und vom 6. November 2012, 0tis u. a., C-199/11, EU:C:2012:684, Rn. 50 und 51).

    Rn. 61 Hängt die Entscheidung des bei einem nationalen Gericht anhängigen Rechtsstreits von der Gültigkeit eines Beschlusses des SRB ab, kann das nationale Gericht dem Gerichtshof jedoch eine Frage nach der Gültigkeit dieses Beschlusses zur Vorabentscheidung vorlegen (vgl. entsprechend Urteile vom 14. Dezember 2000, Masterfoods und HB, C-344/98, EU:C:2000:689, Rn. 57, …und vom 20. November 2008, Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading, C-375/07, EU:C:2008:645, Rn. 68).

  • EuGH, 20.11.2008 - C-375/07

    Heuschen & Schrouff Oriental Foods Trading - Vorabentscheidungsersuchen - …

    Auszug aus EuGH, 03.12.2019 - C-414/18
    Rn. 60 Weder die nationalen Abwicklungsbehörden noch die nationalen Gerichte, die die Aufgabe haben, die Tätigkeit der nationalen Abwicklungsbehörden zu kontrollieren, können aber wirksam Entscheidungen treffen, die den Beschlüssen des SRB über die Berechnung der im Voraus erhobenen Beiträge zum SRF zuwiderlaufen und diesen in der Praxis ihre Wirksamkeit nehmen, indem die Erhebung der Beiträge verhindert wird (…vgl. entsprechend Urteile vom 14. Dezember 2000, Masterfoods und HB, C-344/98, EU:C:2000:689, Rn. 52, vom 20. November 2008, Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading, C-375/07, EU:C:2008:645, Rn. 66, …und vom 6. November 2012, 0tis u. a., C-199/11, EU:C:2012:684, Rn. 50 und 51).

    Rn. 61 Hängt die Entscheidung des bei einem nationalen Gericht anhängigen Rechtsstreits von der Gültigkeit eines Beschlusses des SRB ab, kann das nationale Gericht dem Gerichtshof jedoch eine Frage nach der Gültigkeit dieses Beschlusses zur Vorabentscheidung vorlegen (…vgl. entsprechend Urteile vom 14. Dezember 2000, Masterfoods und HB, C-344/98, EU:C:2000:689, Rn. 57, und vom 20. November 2008, Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading, C-375/07, EU:C:2008:645, Rn. 68).

  • EuGH, 19.04.2018 - C-152/17

    Consorzio Italian Management e Catania Multiservizi - Vorlage zur …

    Auszug aus EuGH, 03.12.2019 - C-414/18
    Rn. 27 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist es im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten aufgrund der Notwendigkeit, zu einer dem nationalen Gericht dienlichen Auslegung des Unionsrechts zu gelangen, erforderlich, dass das nationale Gericht die Anforderungen an den Inhalt eines Vorabentscheidungsersuchens, die ausdrücklich in Art. 94 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs aufgeführt sind, sorgfältig beachtet (Urteil vom 19. April 2018, Consorzio Italian Management und Catania Multiservizi, C-152/17, EU:C:2018:264, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 28 So ist es nach Art. 94 Buchst. a der Verfahrensordnung unerlässlich, dass die Vorlageentscheidung u. a. eine kurze Darstellung des maßgeblichen Sachverhalts, wie er vom vorlegenden Gericht festgestellt worden ist, oder zumindest eine Darstellung der tatsächlichen Umstände, auf denen die Fragen beruhen, enthält (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. April 2018, Consorzio Italian Management und Catania Multiservizi, C-152/17, EU:C:2018:264, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 06.11.2018 - C-622/16

    Der Gerichtshof erklärt die Entscheidung der Kommission, von der Anordnung der …

    Auszug aus EuGH, 03.12.2019 - C-414/18
    Rn. 66 Zum einen erfordert die in Art. 263 Abs. 4 AEUV genannte Voraussetzung, dass eine natürliche oder juristische Person von dem klagegegenständlichen Beschluss unmittelbar betroffen sein muss, nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass zwei Kriterien kumulativ erfüllt sind, nämlich erstens, dass sich die beanstandete Maßnahme unmittelbar auf die Rechtsstellung des Einzelnen auswirkt, und zweitens, dass sie den Adressaten, die mit ihrer Durchführung betraut sind, keinerlei Ermessensspielraum lässt, ihre Umsetzung vielmehr rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Unionsregelung ohne Anwendung weiterer Durchführungsvorschriften ergibt (Urteile vom 6. November 2018, Scuola Elementare Maria Montessori/Kommission, Kommission/Scuola Elementare Maria Montessori und Kommission/Ferracci, C-622/16 P bis C-624/16 P, EU:C:2018:873, Rn. 42, …und vom 5. November 2019, EZB u. a./Trasta Komercbanka u. a., C-663/17 P, C-665/17 P und C-669/17 P, EU:C:2019:923, Rn. 103).
  • EuGH, 06.11.2012 - C-199/11

    Die Grundrechtecharta hindert die Kommission nicht daran, im Namen der Union vor …

    Auszug aus EuGH, 03.12.2019 - C-414/18
    Rn. 60 Weder die nationalen Abwicklungsbehörden noch die nationalen Gerichte, die die Aufgabe haben, die Tätigkeit der nationalen Abwicklungsbehörden zu kontrollieren, können aber wirksam Entscheidungen treffen, die den Beschlüssen des SRB über die Berechnung der im Voraus erhobenen Beiträge zum SRF zuwiderlaufen und diesen in der Praxis ihre Wirksamkeit nehmen, indem die Erhebung der Beiträge verhindert wird (…vgl. entsprechend Urteile vom 14. Dezember 2000, Masterfoods und HB, C-344/98, EU:C:2000:689, Rn. 52…, vom 20. November 2008, Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading, C-375/07, EU:C:2008:645, Rn. 66, und vom 6. November 2012, 0tis u. a., C-199/11, EU:C:2012:684, Rn. 50 und 51).
  • EuGH, 05.11.2019 - C-663/17

    EZB/ Trasta Komercbanka u. a. - Rechtsmittel - Zulässigkeit - Vertretung einer …

    Auszug aus EuGH, 03.12.2019 - C-414/18
    Rn. 66 Zum einen erfordert die in Art. 263 Abs. 4 AEUV genannte Voraussetzung, dass eine natürliche oder juristische Person von dem klagegegenständlichen Beschluss unmittelbar betroffen sein muss, nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass zwei Kriterien kumulativ erfüllt sind, nämlich erstens, dass sich die beanstandete Maßnahme unmittelbar auf die Rechtsstellung des Einzelnen auswirkt, und zweitens, dass sie den Adressaten, die mit ihrer Durchführung betraut sind, keinerlei Ermessensspielraum lässt, ihre Umsetzung vielmehr rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Unionsregelung ohne Anwendung weiterer Durchführungsvorschriften ergibt (…Urteile vom 6. November 2018, Scuola Elementare Maria Montessori/Kommission, Kommission/Scuola Elementare Maria Montessori und Kommission/Ferracci, C-622/16 P bis C-624/16 P, EU:C:2018:873, Rn. 42, und vom 5. November 2019, EZB u. a./Trasta Komercbanka u. a., C-663/17 P, C-665/17 P und C-669/17 P, EU:C:2019:923, Rn. 103).
  • EuGH, 13.03.2018 - C-384/16

    European Union Copper Task Force/ Kommission - Rechtsmittel - …

    Auszug aus EuGH, 03.12.2019 - C-414/18
    Rn. 64 Die Zulässigkeit einer Klage, die von einer natürlichen oder juristischen Person gegen eine nicht an sie gerichtete Handlung erhoben wird, setzt nach Art. 263 Abs. 4 AEUV u. a. voraus, dass die Handlung die Person unmittelbar und individuell betrifft (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. März 2018, European Union Copper Task Force/Kommission, C-384/16 P, EU:C:2018:176, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2019 - C-663/17

    EZB/ Trasta Komercbanka u. a. - Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - …

    Auszug aus EuGH, 03.12.2019 - C-414/18
    Rn. 66 Zum einen erfordert die in Art. 263 Abs. 4 AEUV genannte Voraussetzung, dass eine natürliche oder juristische Person von dem klagegegenständlichen Beschluss unmittelbar betroffen sein muss, nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass zwei Kriterien kumulativ erfüllt sind, nämlich erstens, dass sich die beanstandete Maßnahme unmittelbar auf die Rechtsstellung des Einzelnen auswirkt, und zweitens, dass sie den Adressaten, die mit ihrer Durchführung betraut sind, keinerlei Ermessensspielraum lässt, ihre Umsetzung vielmehr rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Unionsregelung ohne Anwendung weiterer Durchführungsvorschriften ergibt (…Urteile vom 6. November 2018, Scuola Elementare Maria Montessori/Kommission, Kommission/Scuola Elementare Maria Montessori und Kommission/Ferracci, C-622/16 P bis C-624/16 P, EU:C:2018:873, Rn. 42, und vom 5. November 2019, EZB u. a./Trasta Komercbanka u. a., C-663/17 P, C-665/17 P und C-669/17 P, EU:C:2019:923, Rn. 103).
  • EuG, 19.11.2018 - T-494/17

    Iccrea Banca/ Kommission u.a. - Nichtigkeits- und Schadensersatzklage - …

  • EuGH, 09.03.1994 - C-188/92

    TWD / Bundesrepublik Deutschland

  • EuGH, 04.12.2018 - C-378/17

    Minister for Justice and Equality und Commissioner of the Garda Síochána - …

  • EuGH, 17.01.2019 - C-639/17

    KPMG Baltics - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wirksamkeit von Abrechnungen in …

  • EuG, 08.05.2024 - T-393/21

    Max Heinr.Sutor/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - …

    Rn. 39 Aus der Rechtsprechung ergibt sich, dass Art. 5 Abs. 1 der Delegierten Verordnung 2015/63 dem SRB kein Ermessen hinsichtlich des Ausschlusses bestimmter Verbindlichkeiten im Wege der Anpassung der im Voraus erhobenen Beiträge entsprechend dem Risikoprofil der Institute einräumt, sondern klar aufführt, unter welchen Voraussetzungen Verbindlichkeiten ausgeschlossen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Dezember 2019, 1ccrea Banca, C-414/18, EU:C:2019:1036, Rn. 93).

    Die Delegierte Verordnung 2015/63 regelt nämlich verschiedene Fälle, die erhebliche, unmittelbar mit den Risiken der betreffenden Verbindlichkeiten zusammenhängende Besonderheiten aufweisen (Urteil vom 3. Dezember 2019, 1ccrea Banca, C-414/18, EU:C:2019:1036, Rn. 95).

    Rn. 152 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es nach der Rechtsprechung nicht mit dem Wortlaut von Art. 5 Abs. 1 Buchst. e der Delegierten Verordnung 2015/63 vereinbar ist, diese Bestimmung auf Sachverhalte anzuwenden, die mit den von ihr erfassten Situationen vergleichbar sind, auch wenn nicht alle in dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Dezember 2019, 1ccrea Banca, C-414/18, EU:C:2019:1036, Rn. 92).

    Rn. 153 So hat der Gerichtshof entschieden, dass Art. 5 Abs. 1 der Delegierten Verordnung 2015/63 den zuständigen Behörden kein Ermessen hinsichtlich des Ausschlusses bestimmter Verbindlichkeiten im Wege der Anpassung der im Voraus erhobenen Beiträge entsprechend dem Risikoprofil der Institute gemäß Art. 103 Abs. 2 der Richtlinie 2014/59 einräumt, sondern klar aufführt, unter welchen Voraussetzungen bestimmte Verbindlichkeiten von der Berechnung der im Voraus erhobenen Beiträge ausgeschlossen werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Dezember 2019, 1ccrea Banca, C-414/18, EU:C:2019:1036, Rn. 93).

    Die Delegierte Verordnung 2015/63 regelt nämlich verschiedene Fälle, die erhebliche, unmittelbar mit den Risiken der betreffenden Verbindlichkeiten zusammenhängende Besonderheiten aufweisen (Urteil vom 3. Dezember 2019, 1ccrea Banca, C-414/18, EU:C:2019:1036, Rn. 95).

    Rn. 204 Das Vorbringen der Klägerin beruht nämlich auf dem Umstand, dass ihr nicht genug Zeit eingeräumt worden sei, ihre Stellungnahme zum Antwortentwurf des SRB betreffend dessen Position zur durch den Gerichtshof im Urteil vom 3. Dezember 2019, 1ccrea Banca (C-414/18, EU:C:2019:1036), vorgenommenen Auslegung von Art. 5 Abs. 1 der Delegierten Verordnung 2015/63 zu übermitteln.

    Rn. 205 In seinem Antwortentwurf hat der SRB jedoch lediglich auf die Rn. 92, 93 und 95 des Urteils vom 3. Dezember 2019, 1ccrea Banca (C-414/18, EU:C:2019:1036), verwiesen, ohne diese auszulegen oder näher darauf einzugehen, welche Bedeutung sie für den vorliegenden Fall haben.

    Rn. 206 Die sich aus Rn. 92 des Urteils vom 3. Dezember 2019, 1ccrea Banca (C-414/18, EU:C:2019:1036), ergebende Auslegung von Art. 5 Abs. 1 der Delegierten Verordnung 2015/63 wurde zudem im Wesentlichen in Rn. 15 des Entwurfs des angefochtenen Beschlusses wiedergegeben.

    Rn. 207 Was den Standpunkt des SRB zur Auslegung von Art. 5 Abs. 1 der Delegierten Verordnung 2015/63 im Urteil vom 3. Dezember 2019, 1ccrea Banca (C-414/18, EU:C:2019:1036), betrifft, enthält der Antwortentwurf des SRB somit keine anderen Informationen als jene, die die Klägerin bereits der Rn. 15 des Entwurfs des angefochtenen Beschlusses entnehmen konnte, den sie im Rahmen des ersten Konsultationsverfahrens auf Unionsebene prüfen konnte, also bevor sie im Rahmen des zweiten Konsultationsverfahrens Zugang zum Antwortentwurf des SRB erhielt.

  • EuG, 30.04.2025 - T-499/20

    Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher …

    Rn. 72 In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof darauf hingewiesen, dass Art. 5 Abs. 1 Buchst. a der Delegierten Verordnung 2015/63 nicht dazu dienen sollte, jegliche Form der doppelten Berücksichtigung von Verbindlichkeiten vollständig auszuschließen, sondern eine doppelte Berücksichtigung nur ausgeschlossen hat, soweit ausreichende Garantien dafür bestehen, dass gruppeninterne Finanzierungspositionen im Fall einer Verschlechterung der finanziellen Solidität der Gruppe abgedeckt sind (Urteil vom 3. Dezember 2019, 1ccrea Banca, C-414/18, EU:C:2019:1036, Rn. 94).

    Danach setzt das Verhältnis Mutterunternehmen-Tochterunternehmen eine Form der Kontrolle voraus, bei der das Mutterunternehmen die Mehrheit der von den Anteilseignern oder Gesellschaftern im Tochterunternehmen ausgeübten Stimmrechte hält, das Recht hat, bestimmte Mitglieder der Geschäftsleitung zu bestellen oder abzuberufen, oder einen beherrschenden Einfluss auf das Tochterunternehmen ausübt (Urteil vom 3. Dezember 2019, 1ccrea Banca, C-414/18, EU:C:2019:1036, Rn. 85 und 86).

    Rn. 81 Unter diesen Umständen lässt sich ein Verhältnis zwischen Mutterunternehmen und Tochterunternehmen nicht allein durch die Existenz von Wirtschaftsbeziehungen in Gestalt einer Partnerschaft mehrerer Institute belegen, von denen keines die übrigen Mitglieder des Verbunds, den es mit diesen Instituten bildet, kontrolliert (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Dezember 2019, 1ccrea Banca, C-414/18, EU:C:2019:1036, Rn. 87).

    Rn. 83 In Bezug auf die von der Klägerin beanstandete doppelte Berücksichtigung von Verbindlichkeiten hat der Gerichtshof, wie oben in Rn. 72 ausgeführt, bereits entschieden, dass Art. 5 Abs. 1 der Delegierten Verordnung 2015/63 nicht jegliche Form der doppelten Berücksichtigung von Verbindlichkeiten ausschließen sollte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Dezember 2019, 1ccrea Banca, C-414/18, EU:C:2019:1036, Rn. 94).

    Rn. 84 Darüber hinaus kann die Berücksichtigung der Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Verhältnismäßigkeit zu keinem anderen Ergebnis führen, da die Delegierte Verordnung 2015/63 verschiedene Fälle regelt, die erhebliche, unmittelbar mit den Risiken der betreffenden Verbindlichkeiten zusammenhängende Besonderheiten aufweisen (vgl. Urteil vom 3. Dezember 2019, 1ccrea Banca, C-414/18, EU:C:2019:1036, Rn. 95 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 85 Außerdem hat der Gerichtshof im Urteil vom 3. Dezember 2019, 1ccrea Banca (C-414/18, EU:C:2019:1036), entschieden, dass Art. 5 Abs. 1 der Delegierten Verordnung 2015/63 den zuständigen Behörden kein Ermessen hinsichtlich des Ausschlusses bestimmter Verbindlichkeiten im Wege der Anpassung der Beiträge entsprechend dem Risikoprofil der Institute gemäß Art. 103 Abs. 2 der Richtlinie 2014/59 einräumt, sondern klar aufführt, unter welchen Voraussetzungen Verbindlichkeiten ausgeschlossen werden.

    Rn. 86 Es trifft zwar zu, dass das Vorabentscheidungsersuchen im Urteil vom 3. Dezember 2019, 1ccrea Banca (C-414/18, EU:C:2019:1036), nicht die Rechtmäßigkeit von Art. 5 Abs. 1 der Delegierten Verordnung 2015/63 betraf, aber nach Prüfung des Rechtsrahmens, der u. a. die Richtlinie 2014/59 und die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Verhältnismäßigkeit umfasste, hat der Gerichtshof keinen Grund für eine weiter gehende Auslegung der in Art. 5 Abs. 1 der Delegierten Verordnung 2015/63 aufgeführten Ausnahmen gesehen.

  • EuG, 14.05.2025 - T-427/20

    Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher …

    Rn. 41 Aus der Rechtsprechung ergibt sich, dass Art. 5 Abs. 1 der Delegierten Verordnung 2015/63 dem SRB kein Ermessen hinsichtlich des Ausschlusses bestimmter Verbindlichkeiten im Wege der Anpassung der im Voraus erhobenen Beiträge entsprechend dem Risikoprofil der Institute einräumt, sondern klar aufführt, unter welchen Voraussetzungen Verbindlichkeiten ausgeschlossen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Dezember 2019, 1ccrea Banca, C-414/18, EU:C:2019:1036, Rn. 93).

    Die Delegierte Verordnung 2015/63 regelt nämlich verschiedene Fälle, die erhebliche, unmittelbar mit den Risiken der betreffenden Verbindlichkeiten zusammenhängende Besonderheiten aufweisen (Urteil vom 3. Dezember 2019, 1ccrea Banca, C-414/18, EU:C:2019:1036, Rn. 95).

    Rn. 163 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es nach der Rechtsprechung nicht mit dem Wortlaut von Art. 5 Abs. 1 Buchst. e der Delegierten Verordnung 2015/63 vereinbar ist, diese Bestimmung auf Sachverhalte anzuwenden, die mit den von ihr erfassten Situationen vergleichbar sind, auch wenn nicht alle in dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Dezember 2019, 1ccrea Banca, C-414/18, EU:C:2019:1036, Rn. 92).

    Rn. 164 So hat der Gerichtshof entschieden, dass Art. 5 Abs. 1 der Delegierten Verordnung 2015/63 den zuständigen Behörden kein Ermessen hinsichtlich des Ausschlusses bestimmter Verbindlichkeiten im Wege der Anpassung der im Voraus erhobenen Beiträge entsprechend dem Risikoprofil der Institute gemäß Art. 103 Abs. 2 der Richtlinie 2014/59 einräumt, sondern klar aufführt, unter welchen Voraussetzungen bestimmte Verbindlichkeiten von der Berechnung der im Voraus erhobenen Beiträge ausgeschlossen werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Dezember 2019, 1ccrea Banca, C-414/18, EU:C:2019:1036, Rn. 93).

    Die Delegierte Verordnung 2015/63 regelt nämlich verschiedene Fälle, die erhebliche, unmittelbar mit den Risiken der betreffenden Verbindlichkeiten zusammenhängende Besonderheiten aufweisen (Urteil vom 3. Dezember 2019, 1ccrea Banca, C-414/18, EU:C:2019:1036, Rn. 95).

  • EuGH, 10.02.2026 - C-97/23

    DSGVO: Die Klage von WhatsApp Ireland gegen den verbindlichen Beschluss 1/2021 …

    Rn. 92 Die Zulässigkeit einer Klage, die von einer natürlichen oder juristischen Person gegen eine nicht an sie gerichtete Handlung erhoben wird, setzt nach Art. 263 Abs. 4 AEUV namentlich voraus, dass die Handlung die Person unmittelbar und individuell betrifft (Urteil vom 3. Dezember 2019, 1ccrea Banca, C-414/18, EU:C:2019:1036, Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 95 Bevor geprüft wird, ob diese beiden Voraussetzungen im vorliegenden Fall erfüllt sind, ist klarzustellen, dass der Umstand, dass die angefochtene Handlung der Rechtsmittelführerin nicht unmittelbar entgegengehalten werden kann, und auch der Umstand, dass diese Handlung nicht den letzten Schritt eines mehrere Abschnitte umfassenden Verfahrens darstellt, nicht dem entgegenstehen, dass die Rechtsmittelführerin von dieser Handlung unmittelbar betroffen sein kann, wenn der Adressat dieser Handlung über keinerlei Ermessen verfügt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Juni 1992, 1nfortec/Kommission, C-157/90, EU:C:1992:243, Rn. 13 und 17, vom 3. Dezember 2019, 1ccrea Banca, C-414/18, EU:C:2019:1036, Rn. 65 und 67, …und vom 12. Juli 2022, Nord Stream 2/Parlament und Rat, C-348/20 P, EU:C:2022:548, Rn. 74).

  • EuGH, 04.03.2021 - C-581/19

    Frenetikexito - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - …

    Rn. 17 So ist es nach Art. 94 Buchst. a der Verfahrensordnung unerlässlich, dass die Vorlageentscheidung u. a. eine kurze Darstellung des maßgeblichen Sachverhalts, wie er vom vorlegenden Gericht festgestellt worden ist, oder zumindest eine Darstellung der tatsächlichen Umstände, auf denen die Fragen beruhen, enthält (Urteil vom 3. Dezember 2019, 1ccrea Banca, C-414/18, EU:C:2019:1036, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung) und sowohl die Gründe nennt, aus denen das vorlegende Gericht Zweifel bezüglich der Auslegung oder der Gültigkeit bestimmter Vorschriften des Unionsrechts hat, als auch den Zusammenhang angibt, den es zwischen diesen Vorschriften und dem auf den Ausgangsrechtsstreit anwendbaren nationalen Recht herstellt (…Beschluss vom 5. Juni 2019, Wilo Salmson France, C-10/19, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:464, Rn. 15).
  • EuG, 23.09.2020 - T-411/17

    Das Gericht erklärt den Beschluss des Einheitlichen Abwicklungsausschusses über …

    Rn. 28 In seinem Urteil vom 3. Dezember 2019, 1ccrea Banca (C-414/18, EU:C:2019:1036, Rn. 65), hat der Gerichtshof im Wesentlichen entschieden, dass, obwohl die Beschlüsse des SRB über die Berechnung der im Voraus erhobenen Beiträge zum SRF gemäß Art. 5 Abs. 1 der Durchführungsverordnung 2015/81 an die nationalen Abwicklungsbehörden (national resolution authorities, im Folgenden: NRA) gerichtet sind, die beitragspflichtigen Institute zweifellos von diesen Beschlüssen unmittelbar und individuell betroffen sind.
  • EuG, 29.05.2024 - T-360/21

    Portigon/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher …

    Er verwies dazu auf die auf das Urteil vom 3. Dezember 2019, 1ccrea Banca (C-414/18, EU:C:2019:1036, Rn. 93), zurückgehende Rechtsprechung, nach der Art. 5 Abs. 1 der Delegierten Verordnung 2015/63 den zuständigen Behörden - in diesem Fall dem SRB - kein Ermessen hinsichtlich des Ausschlusses bestimmter Verbindlichkeiten im Wege der Anpassung entsprechend dem Risikoprofil der Institute gemäß Art. 103 Abs. 2 der Richtlinie 2014/59 einräumt, sondern klar aufführt, unter welchen Voraussetzungen Verbindlichkeiten ausgeschlossen werden.

    Diese Bestimmung räumt dem SRB nämlich kein Ermessen hinsichtlich des Ausschlusses bestimmter Verbindlichkeiten im Wege der Anpassung der jährlichen Grundbeiträge entsprechend dem Risikoprofil der Institute ein, sondern führt klar und abschließend auf, unter welchen Voraussetzungen Verbindlichkeiten ausgeschlossen werden (vgl. Urteil vom 3. Dezember 2019, 1ccrea Banca, C-414/18, EU:C:2019:1036, Rn. 93).

  • EuG, 21.02.2024 - T-466/16

    NRW. Bank/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher …

    Rn. 44 Aus der Rechtsprechung geht hervor, dass Art. 5 Abs. 1 der Delegierten Verordnung 2015/63 dem SRB kein Ermessen hinsichtlich des Ausschlusses bestimmter Verbindlichkeiten im Wege der Anpassung der im Voraus erhobenen Beiträge entsprechend dem Risikoprofil der Institute einräumt, sondern klar aufführt, unter welchen Voraussetzungen Verbindlichkeiten ausgeschlossen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Dezember 2019, 1ccrea Banca, C-414/18, EU:C:2019:1036, Rn. 93).

    Die Delegierte Verordnung 2015/63 regelt nämlich verschiedene Fälle, die erhebliche, unmittelbar mit den Risiken der betreffenden Verbindlichkeiten zusammenhängende Besonderheiten aufweisen (Urteil vom 3. Dezember 2019, 1ccrea Banca, C-414/18, EU:C:2019:1036, Rn. 95).

  • EuG, 11.03.2025 - T-478/19

    Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher …

    Rn. 55 Aus der Rechtsprechung geht hervor, dass Art. 5 Abs. 1 der Delegierten Verordnung 2015/63 dem SRB kein Ermessen hinsichtlich des Ausschlusses bestimmter Verbindlichkeiten im Wege der Anpassung der im Voraus erhobenen Beiträge entsprechend dem Risikoprofil der Institute einräumt, sondern klar aufführt, unter welchen Voraussetzungen Verbindlichkeiten ausgeschlossen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Dezember 2019, 1ccrea Banca, C-414/18, EU:C:2019:1036, Rn. 93).

    Die Delegierte Verordnung 2015/63 regelt nämlich verschiedene Fälle, die erhebliche, unmittelbar mit den Risiken der betreffenden Verbindlichkeiten zusammenhängende Besonderheiten aufweisen (Urteil vom 3. Dezember 2019, 1ccrea Banca, C-414/18, EU:C:2019:1036, Rn. 95).

  • EuG, 22.03.2023 - T-72/20

    Satabank/ EZB - Wirtschafts- und Währungspolitik - Aufsicht über Kreditinstitute …

    Rn. 71 Zwar kann nach der Rechtsprechung eine etwaige Beteiligung nationaler Behörden im Lauf des Verfahrens, das zur Vornahme von Handlungen der Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union führt, deren Einstufung als Handlungen der Union nicht in Frage stellen, wenn die Handlungen der nationalen Behörden eine Stufe in einem Verfahren darstellen, in dem eine Einrichtung oder sonstige Stelle der Union die Befugnis zur endgültigen Entscheidung allein ausübt, ohne durch vorbereitende Handlungen oder Vorschläge nationaler Behörden gebunden zu sein (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Dezember 2018, Berlusconi und Fininvest, C-219/17, EU:C:2018:1023, Rn. 42 und 43, und Urteil vom 3. Dezember 2019, 1ccrea Banca, C-414/18, EU:C:2019:1036, Rn. 37 und 38).

    Rn. 72 In einem solchen Fall, in dem das Unionsrecht die ausschließliche Entscheidungsbefugnis einer Einrichtung oder sonstigen Stelle der Union festlegt, hat der Unionsrichter gemäß seiner auf der Grundlage von Art. 263 AEUV bestehenden ausschließlichen Zuständigkeit für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Handlungen der Union über die Rechtmäßigkeit der von der betreffenden Einrichtung oder sonstigen Stelle der Union erlassenen endgültigen Entscheidung zu entscheiden und zur Gewährleistung eines wirksamen gerichtlichen Rechtsschutzes der Beteiligten die etwaigen Mängel der vorbereitenden Handlungen oder Vorschläge der nationalen Behörden zu prüfen, die die Gültigkeit der endgültigen Entscheidung beeinträchtigen könnten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Dezember 2018, Berlusconi und Fininvest, C-219/17, EU:C:2018:1023, Rn. 44, und Urteil vom 3. Dezember 2019, 1ccrea Banca, C-414/18, EU:C:2019:1036, Rn. 39).

  • EuGH, 21.01.2021 - C-471/18

    Deutschland/ Esso Raffinage - Rechtsmittel - Registrierung, Bewertung und …

  • EuGH, 14.10.2021 - C-662/19

    NRW. Bank/ SRB - Rechtsmittel - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - …

  • EuGH, 09.11.2023 - C-125/22

    Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Notion d'atteintes graves) - Vorlage …

  • EuG, 20.01.2021 - T-758/18

    ABLV Bank/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher …

  • EuGH, 08.10.2020 - C-514/19

    Frankreich hat die Kommission wirksam über die Notwendigkeit von Notfallmaßnahmen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2025 - C-97/23

    WhatsApp Ireland/ Europäischer Datenschutzausschuss - Rechtsmittel - Schutz …

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2020 - C-730/18

    SC/ Eulex Kosovo - Rechtsmittel - Schiedsklausel - Vertragsbedienstete der …

  • EuG, 23.09.2020 - T-414/17

    Das Gericht erklärt den Beschluss des Einheitlichen Abwicklungsausschusses über …

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2020 - C-471/18

    Deutschland/ Esso Raffinage - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 …

  • EuGH, 30.09.2020 - C-402/19

    CPAS de Seraing - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der …

  • EuG, 23.09.2020 - T-420/17

    Das Gericht erklärt den Beschluss des Einheitlichen Abwicklungsausschusses über …

  • EuGH, 09.11.2023 - C-663/20

    Hypo Vorarlberg Bank/ SRB - Kostenfestsetzung

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2021 - C-551/19

    ABLV Bank/ EZB - Rechtsmittel - Bankenunion - Einheitlicher …

  • EuG, 20.03.2024 - T-404/21

    DZ Bank/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher …

  • EuG, 20.03.2024 - T-391/21

    Deutsche Kreditbank/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - …

  • EuG, 20.12.2023 - T-383/21

    Berechnung der im Voraus erhobenen Beiträge zum einheitlichen Abwicklungsfonds …

  • EuG, 30.04.2025 - T-489/19

    BPCE u. a./ SRB (Contributions ex ante 2019)

  • EuG, 20.03.2024 - T-395/21

    DZ Hyp/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher …

  • EuG, 20.03.2024 - T-394/21

    Bayerische Landesbank/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - …

  • EuG, 30.04.2025 - T-488/19

    Crédit agricole u. a./ SRB (Contributions ex ante 2019)

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2022 - C-202/21

    ABLV Bank/ SRB - Rechtsmittel - Bankenunion - Einheitlicher …

  • EuG, 30.04.2025 - T-466/19

    Société générale u. a./ SRB (Contributions ex ante 2019)

  • EuG, 17.01.2025 - T-413/18

    Portigon/ SRB (Contributions ex ante 2018) - Wirtschafts- und Währungsunion - …

  • EuGH, 15.07.2021 - C-60/20

    Latvijas dzelzceļš (Installations de service ferroviaire) - Vorlage zur …

  • EuG, 17.01.2025 - T-481/19

    Portigon/ SRB (Contributions ex ante 2019) - Wirtschafts- und Währungsunion - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2024 - C-579/23

    Consortium des Charcutiers Corses - Rechtsmittel - Landwirtschaft - Verordnung …

  • VGH Hessen, 17.07.2020 - 6 B 1818/20
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2019 - C-414/18   

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Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2019 - C-414/18 (https://dejure.org/2019,18966)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09.07.2019 - C-414/18 (https://dejure.org/2019,18966)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09. Juli 2019 - C-414/18 (https://dejure.org/2019,18966)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Iccrea Banca

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Zulässigkeit - Unzuständigkeit des nationalen Gerichts für die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Rechtsakte des Einheitlichen Abwicklungsausschusses - Pflicht zur Anfechtung der Rechtsakte des Einheitlichen Abwicklungsausschusses vor dem ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Iccrea Banca

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Zulässigkeit - Unzuständigkeit des nationalen Gerichts für die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Rechtsakte des Einheitlichen Abwicklungsausschusses - Pflicht zur Anfechtung der Rechtsakte des Einheitlichen Abwicklungsausschusses vor dem ...

  • Wolters Kluwer

    Schlussanträge des Generalanwalts M. Campos Sánchez-Bordona vom 9. Juli 2019.

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Zulässigkeit - Unzuständigkeit des nationalen Gerichts für die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Rechtsakte des Einheitlichen Abwicklungsausschusses - Pflicht zur Anfechtung der Rechtsakte des Einheitlichen Abwicklungsausschusses vor dem ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 09.03.1994 - C-188/92

    TWD / Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2019 - C-414/18
    Hierfür lassen sich zwei Argumente anführen: Erstens ist es angemessen, den Grundgedanken des Urteils Berlusconi und Fininvest{FN-VERWEIS:16} auf die Beschlüsse des SRB zu übertragen, und zweitens ist das Urteil TWD Textilwerke Deggendorf{FN-VERWEIS:17} heranzuziehen.

    Rn. 56 Nach dem Urteil TWD Textilwerke Deggendorf, das vor Kurzem durch das Urteil Georgsmarienhütte u. a.{FN-VERWEIS:34} bestätigt wurde, kann eine natürliche oder juristische Person, die zweifellos zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage gegen eine Entscheidung einer Einrichtung der Union befugt war, die Gültigkeit dieser Entscheidung nicht erneut vor den nationalen Gerichten in Frage stellen, wenn sie die Zweimonatsfrist hat verstreichen lassen, ohne die Entscheidung vor dem Gericht anzufechten.

    Rn. 60 Bei Heranziehung der mit dem Urteil TWD Textilwerke Deggendorf begründeten Rechtsprechung ist folglich festzustellen, dass die Iccrea Banca die Gültigkeit der Beschlüsse des SRB über die ordentlichen Beiträge zum SRF für 2016 nicht mehr vor den nationalen Gerichten in einem Rechtsstreit über die von einer NRA vorgenommene Mitteilung dieser Beschlüsse anfechten kann{FN-VERWEIS:37}.

    {FN:17} Urteil vom 9. März 1994 (C-188/92, im Folgenden: Urteil TWD Textilwerke Deggendorf, EU:C:1994:90, Rn. 17).

    {FN:34} Urteile TWD Textilwerke Deggendorf, Rn. 17, und vom 25. Juli 2018, Georgsmarienhütte u. a. (…C-135/16, EU:C:2018:582, Rn. 14).

  • EuGH, 25.07.2018 - C-135/16

    Georgsmarienhütte u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2019 - C-414/18
    {FN:34} Urteile TWD Textilwerke Deggendorf, Rn. 17, und vom 25. Juli 2018, Georgsmarienhütte u. a. (C-135/16, EU:C:2018:582, Rn. 14).

    {FN:37} "So kann sich nur derjenige im Rahmen einer Klage vor einem innerstaatlichen Gericht auf die Ungültigkeit von Bestimmungen in einem Unionsrechtsakt, der Grundlage für eine ihm gegenüber ergangene nationale Entscheidung ist, berufen, der auch nach Art. 263 Abs. 4 AEUV fristgerecht eine Nichtigkeitsklage gegen den betreffenden Unionsrechtsakt erhoben hat oder dies deshalb nicht getan hat, weil er nicht ohne jeden Zweifel dazu befugt war" (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Februar 2011, Bolton Alimentari, C-494/09, EU:C:2011:87, Rn. 22 und 23…, vom 28. März 2017, Rosneft, C-72/15, EU:C:2017:236, Rn. 67, und vom 25. Juli 2018, Georgsmarienhütte u. a., C-135/16, EU:C:2018:582, Rn. 17).

    {FN:38} "Dass eine natürliche oder juristische Person, um die Rechtmäßigkeit eines Unionsrechtsakts in Frage zu stellen, eine Nichtigkeitsklage nach Art. 263 AEUV erheben muss, wenn sie ohne jeden Zweifel im Sinne des Art. 263 Abs. 4 AEUV klagebefugt ist, lässt folglich ihre Möglichkeit unberührt, die Rechtmäßigkeit der nationalen Handlungen zur Durchführung des Unionsrechtsakts vor den zuständigen innerstaatlichen Gerichten in Frage zu stellen" (Urteil vom 25. Juli 2018, Georgsmarienhütte u. a., C-135/16, EU:C:2018:582, Rn. 22).

  • EuGH, 28.03.2017 - C-72/15

    Die restriktiven Maßnahmen, die der Rat im Rahmen der Ukrainekrise gegenüber …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2019 - C-414/18
    {FN:37} "So kann sich nur derjenige im Rahmen einer Klage vor einem innerstaatlichen Gericht auf die Ungültigkeit von Bestimmungen in einem Unionsrechtsakt, der Grundlage für eine ihm gegenüber ergangene nationale Entscheidung ist, berufen, der auch nach Art. 263 Abs. 4 AEUV fristgerecht eine Nichtigkeitsklage gegen den betreffenden Unionsrechtsakt erhoben hat oder dies deshalb nicht getan hat, weil er nicht ohne jeden Zweifel dazu befugt war" (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Februar 2011, Bolton Alimentari, C-494/09, EU:C:2011:87, Rn. 22 und 23, vom 28. März 2017, Rosneft, C-72/15, EU:C:2017:236, Rn. 67, …und vom 25. Juli 2018, Georgsmarienhütte u. a., C-135/16, EU:C:2018:582, Rn. 17).

    {FN:39} Urteil vom 22. Oktober 1987 (…314/85, EU:C:1987:452, Rn. 15 bis 18), vgl. auch Urteile vom 6. Oktober 2015, Schrems (…C-362/14, EU:C:2015:650, Rn. 62), und vom 28. März 2017, Rosneft (C-72/15, EU:C:2017:236, Rn. 78 und 79).

  • EuGH, 22.10.1987 - 314/85

    Foto-Frost / Hauptzollamt Lübeck-Ost

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2019 - C-414/18
    {FN:19} Urteil Berlusconi und Fininvest, Rn. 44. Vgl. entsprechend Urteil vom 22. Oktober 1987, Foto-Frost (314/85, EU:C:1987:452, Rn. 17).

    {FN:39} Urteil vom 22. Oktober 1987 (314/85, EU:C:1987:452, Rn. 15 bis 18), vgl. auch Urteile vom 6. Oktober 2015, Schrems (…C-362/14, EU:C:2015:650, Rn. 62), und vom 28. März 2017, Rosneft (…C-72/15, EU:C:2017:236, Rn. 78 und 79).

  • EuG, 19.11.2018 - T-494/17

    Iccrea Banca/ Kommission u.a. - Nichtigkeits- und Schadensersatzklage - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2019 - C-414/18
    {FN:30} Beschluss vom 19. November 2018, 1ccrea Banca/Kommission und SRB (T-494/17, EU:T:2018:804, Rn. 26), und drei Beschlüsse desselben Datums in den Rechtssachen Credito Fondiario/SRB (T-661/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:806), Landesbank Baden-Württemberg/SRB (T-14/17, nicht veröffentlich, EU:T:2018:812) und VR-Bank Rhein-Sieg/SRB (T-42/17, nicht veröffentlich, EU:T:2018:813).

    {FN:35} Dem Beschluss vom 19. November 2018, 1ccrea Banca/Kommission und SRB (T-494/17, EU:T:2018:804), zufolge hatte die Iccrea Banca durch das bei ihr am 3. Mai 2016 eingegangene Schreiben der Banca d'Italia vom selben Tag Kenntnis von der Existenz des Beschlusses des SRB erlangt.

  • EuGH, 06.10.2015 - C-362/14

    Datenschutz: Safe-Harbor-Abkommen zwischen USA und EU ist ungültig

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2019 - C-414/18
    {FN:39} Urteil vom 22. Oktober 1987 (…314/85, EU:C:1987:452, Rn. 15 bis 18), vgl. auch Urteile vom 6. Oktober 2015, Schrems (C-362/14, EU:C:2015:650, Rn. 62), und vom 28. März 2017, Rosneft (…C-72/15, EU:C:2017:236, Rn. 78 und 79).
  • EuGH, 06.11.2012 - C-199/11

    Die Grundrechtecharta hindert die Kommission nicht daran, im Namen der Union vor …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2019 - C-414/18
    Dieser Grundsatz gilt auch, wenn bei dem nationalen Gericht eine Klage auf Ersatz des Schadens anhängig ist, der aufgrund eines Kartells oder eines Verhaltens entstanden ist, für das in einer Entscheidung der Kommission die Unvereinbarkeit mit Art. 101 AEUV festgestellt wurde" (…Urteile vom 14. September 2000, Masterfoods und HB, C-344/98, EU:C:2000:689, Rn. 52, und vom 6. November 2012, 0tis u. a., C-199/11, EU:C:2012:684, Rn. 50 und 51).
  • EuGH, 14.12.2000 - C-344/98

    Masterfoods und HB - "Wettbewerb - Artikel 85 und 86 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2019 - C-414/18
    Dieser Grundsatz gilt auch, wenn bei dem nationalen Gericht eine Klage auf Ersatz des Schadens anhängig ist, der aufgrund eines Kartells oder eines Verhaltens entstanden ist, für das in einer Entscheidung der Kommission die Unvereinbarkeit mit Art. 101 AEUV festgestellt wurde" (Urteile vom 14. September 2000, Masterfoods und HB, C-344/98, EU:C:2000:689, Rn. 52, …und vom 6. November 2012, 0tis u. a., C-199/11, EU:C:2012:684, Rn. 50 und 51).
  • EuGH, 19.12.2018 - C-219/17

    Für die Prüfung, ob die Rechtmäßigkeit des EZB-Beschlusses, mit dem dem Erwerb …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2019 - C-414/18
    {FN:16} Urteil vom 19. Dezember 2018 (C-219/17, im Folgenden: Urteil Berlusconi und Fininvest, EU:C:2018:1023).
  • EuGH, 18.12.2007 - C-64/05

    Schweden / Kommission - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Zugang der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2019 - C-414/18
    {FN:18} Urteil vom 18. Dezember 2007, Schweden/Kommission (C-64/05 P, EU:C:2007:802, Rn. 93 und 94), und Urteil Berlusconi und Fininvest, Rn. 43.
  • EuGH, 17.02.2011 - C-494/09

    Bolton Alimentari - Vorabentscheidungsersuchen - Zulässigkeit - Zollrecht - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2018 - C-219/17

    Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona schlägt dem Gerichtshof vor, festzustellen, …

  • EuG, 19.11.2018 - T-14/17

    Landesbank Baden-Württemberg/ CRU - Nichtigkeitsklage - Wirtschafts- und …

  • EuG, 28.11.2019 - T-323/16

    Banco Cooperativo Español/ CRU - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - …

  • EuG, 19.11.2018 - T-661/16

    Credito Fondiario/ CRU - Nichtigkeitsklage - Wirtschafts- und Währungsunion - …

  • EuG, 19.11.2018 - T-42/17

    VR-Bank Rhein-Sieg/ CRU - Nichtigkeitsklage - Wirtschafts- und Währungsunion - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2019 - C-785/18

    GAEC Jeanningros - Vorabentscheidungsverfahren - Landwirtschaft - Schutz der …

    In der Rechtssache Iccrea Banca, in der ich meine Schlussanträge am 9. Juli 2019 verlesen habe (C-414/18, EU:C:2019:574), steht das Urteil noch aus.

    {FN:30} In meinen Schlussanträgen vom 9. Juli 2019 in der Rechtssache Iccrea Banca (C-414/18, EU:C:2019:574) habe ich vertreten, dass die Festsetzung der ordentlichen Beiträge zum Einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund, SRF) ebenfalls über ein mehrteiliges Verwaltungsverfahren stattfindet, an dem die nationalen Abwicklungsfonds zwar mitwirken, in dem die endgültige Entscheidung aber vom Einheitlichen Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board, SRB) getroffen wird.

  • EuG, 11.06.2025 - T-477/23

    Nichtigkeitsklage - Wirtschafts- und Währungspolitik - Bankenunion - …

    Rn. 58 Im Gegensatz zu komplexen Verwaltungsverfahren, an denen die nationalen Abwicklungsbehörden beteiligt sind, bei denen die endgültige Entscheidung jedoch beim SRB liegt, wie z. B. bei der Festsetzung der ordentlichen Beiträge zum einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund, SRF) (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona in der Rechtssache Iccrea Banca, C-414/18, EU:C:2019:574, Nrn. 34 und 35), stellt die angefochtene Entscheidung eine echte Vereinbarung dar, die im Rahmen einer Abstimmung gleichberechtigt zwischen der ungarischen nationalen Behörde, d. h. der ungarischen Nationalbank, und dem SRB getroffen wird und die stattfindet, bevor letztere in Ausübung ihrer jeweiligen Zuständigkeiten Entscheidungen treffen.

    Im Unterschied zur vertikalen Lage bei komplexen Verwaltungsverfahren, an denen nationale Behörden und Unionsorgane beteiligt sind, bei denen die endgültige Entscheidungsbefugnis entscheidend für die Feststellung ist, ob die gerichtliche Kontrolle durch die Unionsgerichte oder die nationalen Gerichte auszuüben ist (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona in der Rechtssache Iccrea Banca, C-414/18, EU:C:2019:574, Nr. 34), üben im vorliegenden Fall die Miturheber der gemeinsamen Entscheidung bei deren Annahme ihre jeweiligen Befugnisse unabhängig voneinander aus.

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2024 - C-579/23

    Consortium des Charcutiers Corses - Rechtsmittel - Landwirtschaft - Verordnung …

    {FN:27} Vgl. insbesondere Urteile vom 19. Dezember 2018, Berlusconi und Fininvest (C-219/17, EU:C:2018:1023), und vom 3. Dezember 2019, 1ccrea Banca, (C-414/18, EU:C:2019:1036), sowie Schlussanträgen vom 27. Juni 2018 (C-219/17, EU:C:2018:502) und vom 9. Juli 2019 (C-414/18, EU:C:2019:574), die ich in anderen Rechtssachen vorgetragen habe.
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