Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2021

Rechtsprechung
   EuGH, 10.03.2022 - C-519/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,4524
EuGH, 10.03.2022 - C-519/20 (https://dejure.org/2022,4524)
EuGH, Entscheidung vom 10.03.2022 - C-519/20 (https://dejure.org/2022,4524)
EuGH, Entscheidung vom 10. März 2022 - C-519/20 (https://dejure.org/2022,4524)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,4524) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Landkreis Gifhorn

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Einwanderungspolitik - Richtlinie 2008/115/EG - Inhaftnahme für die Zwecke der Abschiebung - Art. 16 Abs. 1 - Unmittelbare Wirkung - Spezielle Hafteinrichtung - Begriff - Inhaftierung in einer gewöhnlichen Haftanstalt - Voraussetzungen - ...

  • doev.de PDF

    K - Inhaftnahme für die Zwecke der Abschiebung

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Einwanderungspolitik - Richtlinie 2008/115/EG - Inhaftnahme für die Zwecke der Abschiebung - Art. 16 Abs. 1 - Unmittelbare Wirkung - Spezielle Hafteinrichtung - Begriff - Inhaftierung in einer gewöhnlichen Haftanstalt - Voraussetzungen - ...

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Unterbringung bei Abschiebehaft: Das war wohl keine Notlage

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2022, 783
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (34)Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 14.05.2020 - C-924/19

    Die Verwahrung von Asylbewerbern bzw. Drittstaatsangehörigen, die Gegenstand …

    Auszug aus EuGH, 10.03.2022 - C-519/20
    Rn. 35 Folglich sollen es spezielle Hafteinrichtungen im Sinne dieser Bestimmung den Mitgliedstaaten ermöglichen, eine Entscheidung zu vollstrecken, mit der die Inhaftnahme eines illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen im Sinne von Art. 15 der Richtlinie angeordnet wird, d. h. eine Zwangsmaßnahme, mit der der betreffenden Person ihre Bewegungsfreiheit entzogen und sie von der übrigen Bevölkerung isoliert wird, indem sie dazu gezwungen wird, sich ständig in einem eingegrenzten, geschlossenen Bereich aufzuhalten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Mai 2020, 0rszágos Idegenrendészeti Főigazgatóság Dél-alföldi Regionális Igazgatóság, C-924/19 PPU und C-925/19 PPU, EU:C:2020:367, Rn. 223 und 225).

    Die Mitgliedstaaten dürfen der betreffenden Person folglich nur dann durch Inhaftnahme die Freiheit entziehen, wenn die Vollstreckung der Rückkehrentscheidung mittels Abschiebung durch das Verhalten des Betroffenen gefährdet zu werden droht, was für den konkreten Einzelfall zu beurteilen ist (Urteil vom 14. Mai 2020, 0rszágos Idegenrendészeti Főigazgatóság Dél-alföldi Regionális Igazgatóság, C-924/19 PPU und C-925/19 PPU, EU:C:2020:367, Rn. 268 und 269 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 40 Hierzu ist insbesondere hervorzuheben, dass jede angeordnete Inhaftnahme, die unter die Richtlinie 2008/115 fällt, in den Bestimmungen ihres Kapitels IV streng geregelt ist, damit zum einen die Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf die eingesetzten Mittel und die angestrebten Ziele und zum anderen die Wahrung der Grundrechte der betreffenden Drittstaatsangehörigen gewährleistet sind (Urteil vom 14. Mai 2020, 0rszágos Idegenrendészeti Főigazgatóság Dél-alföldi Regionális Igazgatóság, C-924/19 PPU und C-925/19 PPU, EU:C:2020:367, Rn. 274 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 63 Es liefe zudem dem Wesensgehalt des in Art. 47 der Charta garantierten Anspruchs auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz zuwider, wenn kein Gericht prüfen dürfte, ob eine Entscheidung über die Anordnung von Abschiebehaft gemäß der Richtlinie 2008/115 im Einklang mit den Rechten und Freiheiten steht, die das Unionsrecht einem in einem Mitgliedstaat illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen garantiert (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Mai 2020, 0rszágos Idegenrendészeti Főigazgatóság Dél-alföldi Regionális Igazgatóság, C-924/19 PPU und C-925/19 PPU, EU:C:2020:367, Rn. 290).

    Rn. 101 Zum anderen ist nach dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts jedes im Rahmen seiner Zuständigkeit angerufene nationale Gericht, sofern es eine nationale Regelung nicht den Anforderungen des Unionsrechts entsprechend auslegen kann, als Organ eines Mitgliedstaats verpflichtet, eine nationale Bestimmung, die einer Bestimmung des Unionsrechts, die in dem bei ihm anhängigen Rechtsstreit unmittelbare Wirkung hat, entgegensteht, unangewendet zu lassen (Urteil vom 14. Mai 2020, 0rszágos Idegenrendészeti Főigazgatóság Dél-alföldi Regionális Igazgatóság, C-924/19 PPU und C-925/19 PPU, EU:C:2020:367, Rn. 139).

  • EuGH, 02.07.2020 - C-18/19

    Stadt Frankfurt am Main - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der …

    Auszug aus EuGH, 10.03.2022 - C-519/20
    Rn. 34 Insoweit ist erstens darauf hinzuweisen, dass Art. 16 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie den Grundsatz aufstellt, dass die Inhaftierung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger zur Sicherung der Abschiebung in speziellen Hafteinrichtungen erfolgt (Urteil vom 2. Juli 2020, Stadt Frankfurt am Main, C-18/19, EU:C:2020:511, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 69 Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedstaaten von dem in Art. 16 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2008/115 aufgestellten Grundsatz, nach dem Drittstaatsangehörige in speziellen Hafteinrichtungen in Abschiebehaft unterzubringen sind, sowohl gemäß Art. 16 Abs. 1 Satz 2 als auch gemäß Art. 18 der Richtlinie abweichen dürfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Juli 2020, Stadt Frankfurt am Main, C-18/19, EU:C:2020:511, Rn. 36 und 39).

    Rn. 92 Als Zweites ist darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedstaaten nach Art. 16 Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie 2008/115 ausnahmsweise und über die in deren Art. 18 Abs. 1 ausdrücklich genannten Fälle hinaus illegal aufhältige Drittstaatsangehörige, soweit sie von gewöhnlichen Strafgefangenen getrennt sind, zur Sicherung der Abschiebung in einer gewöhnlichen Haftanstalt unterbringen dürfen, wenn diese Mitgliedstaaten die Inhaftierung in speziellen Hafteinrichtungen aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht sicherstellen und dadurch die mit der Richtlinie verfolgten Ziele nicht einhalten können (Urteil vom 2. Juli 2020, Stadt Frankfurt am Main, C-18/19, EU:C:2020:511, Rn. 39).

    Rn. 93 Der Gerichtshof hat somit entschieden, dass eine solche, eng auszulegende Bestimmung insbesondere die Inhaftierung eines Drittstaatsangehörigen zur Sicherung der Abschiebung in einer gewöhnlichen Haftanstalt erlaubt, wenn von ihm eine tatsächliche, gegenwärtige und hinreichend erhebliche Gefahr für ein Grundinteresse der Gesellschaft oder für die innere oder äußere Sicherheit des betreffenden Mitgliedstaats ausgeht, soweit dieser Drittstaatsangehörige von Strafgefangenen getrennt wird (Urteil vom 2. Juli 2020, Stadt Frankfurt am Main, C-18/19, EU:C:2020:511, Rn. 31 und 48).

  • EuGH, 15.03.2017 - C-528/15

    Al Chodor u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Kriterien und Verfahren zur …

    Auszug aus EuGH, 10.03.2022 - C-519/20
    Bei der Auslegung von Art. 6 der Charta ist somit Art. 5 EMRK als Mindestschutzstandard zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. März 2017, Al Chodor, C-528/15, EU:C:2017:213, Rn. 37).

    Rn. 62 Schließlich ist zu betonen, dass bei einer Entscheidung, mit der die Inhaftnahme oder die Haftverlängerung des betreffenden Drittstaatsangehörigen angeordnet wird, insoweit strenge Garantien, nämlich insbesondere der Schutz vor Willkür, einzuhalten sind, als diese Entscheidung sein in Art. 6 der Charta verankertes Recht auf Freiheit verletzen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. März 2017, Al Chodor, C-528/15, EU:C:2017:213, Rn. 40).

  • EuGH, 05.06.2014 - C-146/14

    Die gerichtliche Prüfung einer Haftverlängerung muss es dem zuständigen Gericht …

    Auszug aus EuGH, 10.03.2022 - C-519/20
    Rn. 59 Zunächst ist festzustellen, dass Inhaftnahme und Haftverlängerung vergleichbar sind, weil dem betreffenden Drittstaatsangehörigen durch beide zur Vorbereitung seiner Rückführung und/oder zur Durchführung seiner Abschiebung die Freiheit entzogen wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juni 2014, Mahdi, C-146/14 PPU, EU:C:2014:1320, Rn. 44).

    Folglich können die Befugnisse des Gerichts keinesfalls auf die von der betreffenden Verwaltungsbehörde angeführten Umstände und Beweise beschränkt werden (vgl. entsprechend Urteil vom 5. Juni 2014, Mahdi, C-146/14 PPU, EU:C:2014:1320, Rn. 62).

  • EuGH, 27.09.2017 - C-24/16

    Nintendo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Verordnung (EG) …

    Auszug aus EuGH, 10.03.2022 - C-519/20
    Weichen die verschiedenen Sprachfassungen eines Unionstexts voneinander ab, muss die fragliche Vorschrift anhand der allgemeinen Systematik und des Zwecks der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (Urteil vom 27. September 2017, Nintendo, C-24/16 und C-25/16, EU:C:2017:724, Rn. 72).
  • EuGH, 17.07.2014 - C-473/13

    Ein Mitgliedstaat darf sich nicht auf das Fehlen spezieller Hafteinrichtungen in …

    Auszug aus EuGH, 10.03.2022 - C-519/20
    Der Gerichtshof hat zudem entschieden, dass die nationalen Behörden, die die zur Umsetzung von Art. 16 der Richtlinie 2008/115 erlassenen nationalen Rechtsvorschriften anzuwenden haben, grundsätzlich in der Lage sein müssen, die Haft in speziellen Hafteinrichtungen zu vollziehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Juli 2014, Bero und Bouzalmate, C-473/13 und C-514/13, EU:C:2014:2095, Rn. 29).
  • EuGH, 11.09.2014 - C-19/13

    Fastweb - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 10.03.2022 - C-519/20
    Rn. 77 Insoweit ist Art. 18 der Richtlinie 2008/115, wie in Rn. 71 des vorliegenden Urteils festgestellt, zwar eng auszulegen, wobei diese Auslegung allerdings mit den von diesem Artikel verfolgten Zielen in Einklang stehen muss und ihm nicht seine Wirkung nehmen darf (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. September 2014, Fastweb, C-19/13, EU:C:2014:2194, Rn. 40).
  • EuGH, 28.04.2011 - C-61/11

    El Dridi - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 10.03.2022 - C-519/20
    Rn. 100 Die zuletzt genannte Bestimmung ist zum einen unbedingt und hinreichend genau, um unmittelbare Wirkung zu haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. April 2011, El Dridi, C-61/11 PPU, EU:C:2011:268, Rn. 47).
  • EuGH, 03.07.2019 - C-242/18

    UniCredit Leasing - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames …

    Auszug aus EuGH, 10.03.2022 - C-519/20
    Dagegen hat der Gerichtshof dem vorlegenden Gericht alle erforderlichen Hinweise zu geben, um es bei dieser Beurteilung zu leiten (Urteil vom 3. Juli 2019, UniCredit Leasing, C-242/18, EU:C:2019:558, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 28.01.2021 - C-649/19

    Spetsializirana prokuratura (Déclaration des droits) - Vorlage zur …

    Auszug aus EuGH, 10.03.2022 - C-519/20
    Rn. 64 Daraus ergibt sich, dass ein Gericht, wenn es im Rahmen seiner Zuständigkeiten auf Grundlage von Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats zur Umsetzung von Art. 18 der Richtlinie 2008/115 über die Anordnung zu befinden hat, einen Drittstaatsangehörigen in einer gewöhnlichen Haftanstalt in Haft zu nehmen oder die Inhaftierung dieses Drittstaatsangehörigen in einer solchen Haftanstalt zu verlängern, in der Lage sein muss, vor seiner Entscheidung eine Prüfung der Vereinbarkeit solcher Rechtsvorschriften mit dem Unionsrecht vorzunehmen und folglich zu kontrollieren, ob sie mit dem von Art. 18 Erlaubten in Einklang stehen (vgl. entsprechend Urteil vom 28. Januar 2021, Spetsializirana prokuratura [Erklärung der Rechte], C-649/19, EU:C:2021:75, Rn. 74 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EGMR, 28.02.2019 - 19951/16

    Herabsetzende Behandlung junger Flüchtlinge: Griechenland verurteilt

  • EGMR, 13.12.2011 - 15297/09

    [FRE]

  • EuGH, 17.07.2014 - C-514/13

    Keine Unterbringung von Abschiebehäftlingen in normalen Gefängnissen

  • EuGH, 14.01.2021 - C-441/19

    Vor Erlass einer Rückkehrentscheidung gegenüber einem unbegleiteten …

  • EuGH, 01.10.2020 - C-331/19

    Staatssecretaris van Financiën (Taux réduit de TVA pour aphrodisiaques) - …

  • EuGH, 19.10.2023 - C-660/20

    Arbeitszeit: Teilzeitbeschäftigte dürfen nicht schlechter behandelt werden, wenn …

    Dagegen hat der Gerichtshof dem vorlegenden Gericht alle erforderlichen Hinweise zu geben, um es bei dieser Beurteilung zu leiten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. März 2022, Landkreis Gifhorn, C-519/20, EU:C:2022:178, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • LG Nürnberg-Fürth, 30.01.2024 - 18 T 227/24

    Erlöschen der Duldung mit Bekanntgabe des Abschiebungstermins

    Ebenfalls ist dem Wortlaut zu entnehmen, dass sich "spezielle" Hafteinrichtungen von "gewöhnlichen" Haftanstalten zu unterscheiden haben, d. h. dass die Haftbedingungen in diesen Einrichtungen gewisse Besonderheiten gegenüber normalen Bedingungen der Vollstreckung von Freiheitsstrafen in gewöhnlichen Haftanstalten aufweisen müssen (EuGH 10.3.2022 - C-519/20, NVwZ 2022, 783 Rn. 36).

    Dass die Inhaftnahme dabei "keinerlei auf Bestrafung gerichtete Zielsetzung" verfolgen darf (EuGH 10.3.2022 - C-519/20, NVwZ 2022, 783 Rn. 38), versteht sich von selbst.

    Rn. 30 Da die Unterbringung gleichwohl in einer Hafteinrichtung erfolgen darf - wenngleich in einer "speziellen" - darf der illegal Aufhältige durch die Gestaltung und Ausstattung der Räumlichkeiten sowie durch die vorhandenen Organisations- und Funktionsmodalitäten gezwungen werden, ständig in einem eingegrenzten, geschlossenen Bereich zu verbleiben; im Übrigen müssen die in einer solchen Einrichtung geltenden Haftbedingungen jedoch so gestaltet sein, dass mit ihnen so weit wie möglich verhindert wird, dass die Unterbringung in der Abschiebehafteinrichtung einer Gefängnisumgebung gleichkommt, wie sie für eine Strafhaft kennzeichnend ist (EuGH 10.3.2022 - C-519/20, NVwZ 2022, 783 Rn. 45).

    Etwas anderes ist auch nicht den Entscheidungen des EuGH zu entnehmen, als dieser vielmehr ausdrücklich anerkennt, dass es sich um eine Abwägungsentscheidung mit verschiedenen Indizien und Argumentationssträngen handelt, bei der keine isolierte Prüfung zu erfolgen hat, sondern "Ort und Bedingungen der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Inhaftnahme in ihrer Gesamtheit betrachtet" werden müssen (EuGH 10.3.2022 - C-519/20, NVwZ 2022, 783 Rn. 48).

    Rn. 31 Ob es sich um eine "spezielle" Hafteinrichtung in diesem Sinne handelt (oder um eine gewöhnliche Hafteinrichtung), ist somit im Wege einer Gesamtwürdigung zu entscheiden (EuGH 10.3.2022 - C-519/20, NVwZ 2022, 783 Rn. 48).

    Rn. 35 Wenn zumindest der größte Teil des mit der Betreuung von Ausreisepflichtigen in der Abschiebehaft betrauten Personals sowie die Hauptverantwortlichen für das Funktionieren der Einrichtung, in der die Inhaftierung stattfindet, über eine besondere Ausbildung für eine solche Betreuung verfügen, stellt dies einen Anhaltspunkt dar, der für eine Einstufung der Einrichtung als "spezielle Hafteinrichtung" spricht (EuGH 10.3.2022 - C-519/20, NVwZ 2022, 783 Rn. 56).

    Gleiches gilt für den Umstand, dass das Personal in unmittelbarem Kontakt mit den Abschiebehäftlingen ausschließlich der Einrichtung zugeordnet ist, in der ihre Unterbringung erfolgt, und nicht gleichzeitig einer Einrichtung, die zur Inhaftierung von Strafgefangenen dient (EuGH 10.3.2022 - C-519/20, NVwZ 2022, 783 Rn. 56).

    Rn. 36 Die rein administrative Anbindung, wie sie vorliegend an die JVA H. gegeben ist und was die Kammer ausdrücklich in ihre Erwägungen eingestellt hat, ist demgegenüber unschädlich, solange hiermit - was vorliegend nicht der Fall ist - keine entsprechend angebundenen Haftbedingungen einhergehen (EuGH 10.3.2022 - C-519/20, NVwZ 2022, 783 Rn. 50).

    Dies hat die Kammer als gewichtiges gegen eine spezielle Hafteinrichtung sprechendes Indiz gesehen (vgl. EuGH 10.3.2022 - C-519/20, NVwZ 2022, 783 Rn. 55) und in ihre Würdigung eingeschlossen.

    Rn. 39 Entscheidend für die Gesamtwürdigung sind namentlich die Ausstattung der Räumlichkeiten, die anstaltsbezogenen Regelungen zu den Haftbedingungen sowie die besondere Qualifikation des Personals, das für die Abschiebehafteinrichtung zuständig ist (EuGH 10.3.2022 - C-519/20, NVwZ 2022, 783 Rn. 54).

  • BGH, 26.03.2024 - XIII ZB 85/22

    Ausgestaltung der Haft zur Sicherung der Zurückweisung ins Ausland - …

    Dabei verlangt Art. 5 Abs. 1 EMRK, dass der Ort der Unterbringung und ihre Bedingungen angemessen sein müssen und zwischen dem Grund für die zulässige Freiheitsentziehung und dem Ort und den Umständen der Unterbringung eine Beziehung bestehen muss (EuGH, NVwZ 2022, 783 Rn. 41 bis 43 mwN).

    Das gilt auch für den Umstand, dass das Personal in unmittelbarem Kontakt mit den Drittstaatsangehörigen ausschließlich dieser Einrichtung zuzuordnen ist und nicht gleichzeitig einer Einrichtung, die der Inhaftierung von Strafgefangenen dient (EuGH, NVwZ 2022, 783 Rn. 45 bis 57).

    Der Mitgliedstaat muss ferner auch die in der Grundrechtecharta, insbesondere in Art. 6 GrCh verankerten Grundrechte beachten und folglich sicherstellen, dass sich die Haftbedingungen von in gewöhnlichen Haftanstalten in Abschiebungshaft untergebrachten Drittstaatsangehörigen so weit wie möglich von den Haftbedingungen der dort inhaftierten Strafgefangenen unterscheiden (EuGH, NVwZ 2022, 783 Rn. 88, Rn. 91).

    Er kann - wie sich aus den obigen Ausführungen ergibt - durch die den nationalen Gerichten zugewiesene Anwendung der durch die Entscheidung des Unionsgerichtshofs (EuGH, NVwZ 2022, 783 Rn. 45 bis 57) geklärten Grundsätze auf den vorliegenden Einzelfall entschieden werden.

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2022 - C-704/20

    Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Examen d'office de la rétention) - …

    {FN:26} Wie der Gerichtshof bereits ausgeführt hat, sind Inhaftnahme und Haftverlängerung vergleichbar, weil dem betreffenden Drittstaatsangehörigen durch beide die Freiheit entzogen wird: vgl. zur Richtlinie 2008/115 Urteil vom 10. März 2022, Landkreis Gifhorn (C-519/20, EU:C:2022:178, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Vgl. auch Urteil vom 10. März 2022, Landkreis Gifhorn (C-519/20, EU:C:2022:178, Rn. 65).

    {FN:42} Vgl. u. a. zur Richtlinie 2008/115 Urteil vom 10. März 2022, Landkreis Gifhorn (C-519/20, EU:C:2022:178, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:43} Vgl. u. a. zur Richtlinie 2008/115 Urteil vom 10. März 2022, Landkreis Gifhorn (C-519/20, EU:C:2022:178, Rn. 41).

    {FN:46} Vgl. u. a. Urteil vom 10. März 2022, Landkreis Gifhorn (C-519/20, EU:C:2022:178, Rn. 62).

  • BGH, 26.03.2024 - XIII ZB 30/22

    Unterbringung in speziellen Hafteinrichtungen; Beginn der Sicherungshaft - …

    Ist nach den insoweit geltenden Grundsätzen (siehe dazu im Einzelnen das nach dem angegriffenen Beschluss ergangene Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 10. März 2022 - C-519/20, NVwZ 2022, 783 Rn. 45 bis 57) absehbar, dass der Betroffene rechtswidrig untergebracht werden wird oder untergebracht ist, muss der Haftrichter im Hinblick auf das Gebot einer möglichst wirksamen Anwendung des Rechts der Union (effet utile) die Anordnung von Haft ablehnen (…BGH, Beschlüsse vom 17. September 2014 - V ZB 189/13, InfAuslR 2015, 23 Rn. 4;… vom 5. Dezember 2023 - XIII ZB 45/22, juris Rn. 15).

    In einem solchen Fall darf die Unterbringung in einer gewöhnlichen Haftanstalt zunächst für eine kurze Dauer angeordnet werden, die einige Tage nicht überschreiten und nur dem Zweck dienen darf, dem betreffenden Mitgliedstaat die Möglichkeit zu geben, dringlich Maßnahmen zu ergreifen, damit die Inhaftierung in einer spezialisierten Hafteinrichtung fortgeführt wird (EuGH, NVwZ 2022, 783 Rn. 94 bis 97).

    Rn. 17 (3) Nach alledem kann ferner dahinstehen, ob ohne plötzliche und momentane Auslastung der Transportkapazitäten die Unterbringung der Betroffenen in der Justizvollzugsanstalt A unzulässig und dieses strukturelle Defizit zudem für den Haftrichter am 19. Januar 2022 angesichts des damals geltenden § 62a Abs. 1 AufenthG 2019 vor der Entscheidung des Unionsgerichtshofs vom 10. März 2022 (aaO) nach den obigen Grundsätzen absehbar gewesen wäre.

  • EuGH, 04.09.2025 - C-313/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - …

    Daher dient die zur Abschiebung angeordnete Inhaftnahme eines illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen nur zur Gewährleistung der Wirksamkeit des Rückkehrverfahrens und verfolgt keinerlei auf Bestrafung gerichtete Zielsetzung (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. März 2022, Landkreis Gifhorn, C-519/20, EU:C:2022:178, Rn. 38).

    Daher kann eine Inhaftierung nur unter Beachtung der allgemeinen und abstrakten Regeln, die ihre Voraussetzungen und Modalitäten festlegen, angeordnet oder verlängert werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. März 2022, Landkreis Gifhorn, C-519/20, EU:C:2022:178, Rn. 62, …sowie Urteil vom 8. November 2022, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Von Amts wegen erfolgende Prüfung der Haft], C-704/20 und C-39/21, EU:C:2022:858, Rn. 75).

  • EuGH, 08.11.2022 - C-704/20

    Das nationale Gericht hat von sich aus zu prüfen, ob eine gegen einen illegal …

    Daher kann eine Inhaftierung nur unter Beachtung der allgemeinen und abstrakten Regeln, die deren Voraussetzungen und Modalitäten festlegen, angeordnet oder verlängert werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. März 2022, Landkreis Gifhorn, C-519/20, EU:C:2022:178, Rn. 62).

    Ihre Befugnisse im Rahmen einer Überprüfung können keinesfalls auf die von der Verwaltungsbehörde angeführten Umstände und Beweise beschränkt werden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Juni 2014, Mahdi, C-146/14 PPU, EU:C:2014:1320, Rn. 62 und 64, sowie vom 10. März 2022, Landkreis Gifhorn, C-519/20, EU:C:2022:178, Rn. 65).

  • EuGH, 06.10.2022 - C-241/21

    Politsei- ja Piirivalveamet (Placement en rétention - Risque de commettre une …

    Rn. 31 Die Mitgliedstaaten dürfen den Betroffenen folglich nur dann durch Inhaftnahme die Freiheit entziehen, wenn die Vollstreckung der Rückkehrentscheidung mittels Abschiebung durch das Verhalten des Betroffenen gefährdet zu werden droht, was für den konkreten Einzelfall zu beurteilen ist (Urteil vom 10. März 2022, Landkreis Gifhorn, C-519/20, EU:C:2022:178, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 32 Daraus ergibt sich, dass die zur Abschiebung angeordnete Inhaftnahme eines illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen nur zur Gewährleistung der Wirksamkeit des Rückkehrverfahrens dient und keinerlei auf Bestrafung gerichtete Zielsetzung verfolgt (Urteil vom 10. März 2022, Landkreis Gifhorn, C-519/20, EU:C:2022:178, Rn. 38).

    Rn. 41 Es ist darauf hinzuweisen, dass mit der Richtlinie 2008/115 eine wirksame Rückkehr- und Rückübernahmepolitik unter vollständiger Wahrung der Grundrechte und der Würde der betroffenen Personen eingeführt werden soll (Urteil vom 10. März 2022, Landkreis Gifhorn, C-519/20, EU:C:2022:178, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 42 Jede Inhaftnahme, die unter diese Richtlinie fällt, ist somit in den Bestimmungen ihres Kapitels IV streng geregelt, damit zum einen die Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf die eingesetzten Mittel und die angestrebten Ziele und zum anderen die Wahrung der Grundrechte von Drittstaatsangehörigen gewährleistet sind (Urteil vom 10. März 2022, Landkreis Gifhorn, C-519/20, EU:C:2022:178, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • LG Nürnberg-Fürth, 05.06.2024 - 18 T 3035/24

    Erfolglose Beschwerde eines iranischen Staatsangehörigen gegen die Anordnung von …

    Ebenfalls ist dem Wortlaut zu entnehmen, dass sich "spezielle" Hafteinrichtungen von "gewöhnlichen" Haftanstalten zu unterscheiden haben, d. h. dass die Haftbedingungen in diesen Einrichtungen gewisse Besonderheiten gegenüber normalen Bedingungen der Vollstreckung von Freiheitsstrafen in gewöhnlichen Haftanstalten aufweisen müssen (EuGH 10.3.2022 - C-519/20, NVwZ 2022, 783 Rn. 36).

    Dass die Inhaftnahme dabei "keinerlei auf Bestrafung gerichtete Zielsetzung" verfolgen darf (EuGH 10.3.2022 - C-519/20, NVwZ 2022, 783 Rn. 38), versteht sich von selbst.

    Die Haftbedingungen müssen jedoch so gestaltet sein, dass mit ihnen so weit wie möglich verhindert wird, dass die Unterbringung in der Abschiebehafteinrichtung einer Gefängnisumgebung gleichkommt, wie sie für eine Strafhaft kennzeichnend ist, und dass sowohl die von der Europäischen Grundrechtscharta garantierten Grundrechte als auch die in Art. 16 Abs. 2- 5 und Art. 17 RL 2008/115/EG verankerten Rechte beachtet werden (EuGH 10.3.2022 - C-519/20, NVwZ 2022, 783 Rn. 57;… BayObLG 30.10.2023 - 203 StObWs 290/23, BeckRS 2023, 44762 Rn. 22).

    Ob es sich um eine "spezielle" Hafteinrichtung in diesem Sinne handelt (oder um eine gewöhnliche Hafteinrichtung), ist somit im Wege einer Gesamtwürdigung zu entscheiden (EuGH 10.3.2022 - C-519/20, NVwZ 2022, 783 Rn. 48).

  • BGH, 05.12.2023 - XIII ZB 45/22

    Abschiebungshaftsache: Anforderungen an einen zulässigen Haftantrag; Ermittlung …

    Besondere Aufmerksamkeit hat das Gericht dabei der Ausstattung der speziell zur Inhaftierung von Drittstaatsangehörigen bestimmten Räumlichkeiten, den Regelungen über deren Haftbedingungen sowie der besonderen Qualifikation und den Aufgaben des Personals, das für die Einrichtung zuständig ist, zu widmen (EuGH, Urteil vom 10. März 2022 - C-519/20, juris Rn. 45 ff., 50, 54 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2025 - C-150/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Asyl und Einwanderung - Richtlinie 2008/115/EG - …

  • BayObLG, 30.10.2023 - 203 StObWs 290/23

    Verhängung von Disziplinarmaßnahmen bei Abschiebehaft

  • EuGH, 05.03.2026 - C-150/24

    Rückführung von illegal aufhältigen Personen: Bei der Berechnung der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2025 - C-580/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - …

  • EuGH, 26.04.2023 - C-629/22

    Migrationsverket - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung …

  • LG Paderborn, 10.05.2024 - 5 T 93/24
  • LG Würzburg, 11.03.2024 - 3 T 314/24

    Vollzug der Abschiebungshaft in der Abschiebungshafteinrichtung Hof

  • LG Coburg, 07.11.2022 - 41 T 25/21

    Keine (Abschiebungs-)Haftunfähigkeit wegen Selbstmordgefahr

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2026 - C-218/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Einwanderungspolitik - Richtlinie 2008/115/EG - …

  • EuGH, 11.12.2025 - C-602/22

    ABLV Bank/ CRU - Rechtsmittel - Wirtschafts- und Währungspolitik - Bankenunion - …

  • AG Berlin-Tiergarten, 17.06.2024 - 383 XIV 1037/24

    Ein gemeinsamer Vollzug von Abschiebungshaft und Sicherungsverwahrung ist …

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2026 - C-414/25

    und Asylverfahren vereinbar, sofern die Rechte der Migranten vollständig gewahrt …

  • AG Berlin-Tiergarten, 18.07.2024 - 383 XIV 1037/24

    Unterbringung von Abschiebungshäftlingen und Sicherungsverwahrten in der JVA …

  • LG Düsseldorf, 17.04.2023 - 25 T 117/21
  • EuGH, 20.10.2022 - C-825/21

    Centre public d'action sociale de Liège (Retrait ou suspension d'une décision de …

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.08.2025 - C-313/25

    Generalanwalt Spielmann: Das Gericht, das die Rechtmäßigkeit der Inhaftnahme …

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-387/24

    Bouskoura - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Raum …

  • EuGH, 18.12.2025 - C-345/24

    AGCOM - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zustellung von Postpaketen an die …

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2022 - C-241/21

    Politsei- ja Piirivalveamet (Placement en rétention - Risque de commettre une …

  • LG Paderborn, 28.03.2024 - 5 T 63/24
  • AG Hof, 20.04.2022 - 16 XIV 141/22

    Abschiebungshaft - Vollzug in speziellen Hafteinrichtungen

  • LG Berlin II, 29.08.2024 - 84 T 133/24

    Abschiebungshaft-Unterbringung in der JVA Tegel rechtlich zulässig

  • LG Hof, 19.10.2022 - 22 T 68/22

    Begründung der Rechtsbeschwerde, Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts, …

  • LG Traunstein, 26.09.2025 - 4 T 3408/21
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2021 - C-519/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,47578
Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2021 - C-519/20 (https://dejure.org/2021,47578)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25.11.2021 - C-519/20 (https://dejure.org/2021,47578)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25. November 2021 - C-519/20 (https://dejure.org/2021,47578)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,47578) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Landkreis Gifhorn

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie 2008/115/EG - Gemeinsame Normen und Verfahren im Bereich der Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger - Inhaftnahme für die Zwecke der Abschiebung - Art. 16 Abs. 1 ...

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie 2008/115/EG - Gemeinsame Normen und Verfahren im Bereich der Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger - Inhaftnahme für die Zwecke der Abschiebung - Art. 16 Abs. 1 ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (28)

  • EuGH, 17.07.2014 - C-474/13

    Pham - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie 2008/115/EG …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2021 - C-519/20
    Rn. 117 Ich weise auch darauf hin, dass der Gerichtshof im Urteil Pham entschieden hat, dass das Gebot der Trennung über eine bloße spezifische Durchführungsmodalität der Inhaftierung in gewöhnlichen Haftanstalten hinausgeht und eine materielle Voraussetzung für diese Unterbringung darstellt, ohne deren Erfüllung die Unterbringung grundsätzlich nicht mit der Richtlinie in Einklang stünde{FN-VERWEIS:71}.

    {FN:4} C-474/13, im Folgenden: Urteil Pham, EU:C:2014:2096.

    {FN:24} Vgl. Urteil Pham (…Rn. 22).

    {FN:26} Vgl. Urteil Pham (…Rn. 17).

    {FN:27} Urteil Pham (…Rn. 19).

    {FN:28} Ich weise jedoch darauf hin, dass der Gerichtshof im Urteil Pham im Rahmen der Auslegung von Art. 16 Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie 2008/115 entschieden hat, dass das Gebot der Trennung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger von Strafgefangenen "ohne Ausnahme gilt" und "eine materielle Voraussetzung für [die Inhaftierung von Drittstaatsangehörigen in gewöhnlichen Haftanstalten darstellt], ohne deren Erfüllung die Unterbringung grundsätzlich nicht mit [dieser] Richtlinie in Einklang stünde" (…Rn. 19 und 21).

    Vgl. insoweit auch die Erörterung dieser Frage durch Generalanwalt Bot in seinen Schlussanträgen in den Rechtssachen Bero und Bouzalmate (C-473/13, C-474/13 und C-514/13, EU:C:2014:295, Nrn. 91ff.).

    {FN:71} Vgl. Urteil Pham (…Rn. 21).

    {FN:72} Vgl. Urteil Pham (…Rn. 17 und 19).

  • EuGH, 17.07.2014 - C-514/13

    Keine Unterbringung von Abschiebehäftlingen in normalen Gefängnissen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2021 - C-519/20
    Rn. 29 Bevor ich diese Frage beantworte, werde ich in einem ersten Schritt auf die Grundsätze eingehen, die der Gerichtshof in den Urteilen Bero und Bouzalmate, Pham sowie Stadt Frankfurt am Main zu den Haftbedingungen aufgestellt hat, die der Unionsgesetzgeber in Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115 in ihrer französischen Sprachfassung festlegt{FN-VERWEIS:12}.

    {FN:3} C-473/13 und C-514/13, im Folgenden: Urteil Bero und Bouzalmate, EU:C:2014:2095.

    {FN:12} Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115 ist nicht in allen Sprachfassungen gleich formuliert, wie der Gerichtshof im Urteil Bero und Bouzalmate festgestellt hat (…Rn. 26 und 27).

    {FN:18} Vgl. Urteil Bero und Bouzalmate (…Rn. 28).

    {FN:19} Vgl. Urteil Bero und Bouzalmate (…Rn. 31).

    {FN:25} Urteil Bero und Bouzalmate (…Rn. 31).

    Vgl. insoweit auch die Erörterung dieser Frage durch Generalanwalt Bot in seinen Schlussanträgen in den Rechtssachen Bero und Bouzalmate (C-473/13, C-474/13 und C-514/13, EU:C:2014:295, Nrn. 91ff.).

  • EuGH, 14.05.2020 - C-924/19

    Die Verwahrung von Asylbewerbern bzw. Drittstaatsangehörigen, die Gegenstand …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2021 - C-519/20
    {FN:44} Vgl. Urteile vom 14. Mai 2020, 0rszágos Idegenrendészeti Főigazgatóság Dél-alföldi Regionális Igazgatóság (C-924/19 PPU und C-925/19 PPU, EU:C:2020:367, Rn. 274 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie Stadt Frankfurt am Main (…Rn. 38).

    {FN:46} Vgl. im Zusammenhang mit der Inhaftnahme einer Person, die internationalen Schutz beantragt, Urteil vom 14. Mai 2020, 0rszágos Idegenrendészeti Főigazgatóság Dél-alföldi Regionális Igazgatóság (C-924/19 PPU und C-925/19 PPU, EU:C:2020:367, Rn. 258 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:60} Vgl. Urteil vom 14. Mai 2020, 0rszágos Idegenrendészeti Főigazgatóság Dél-alföldi Regionális Igazgatóság (C-924/19 PPU und C-925/19 PPU, EU:C:2020:367, Rn. 224).

    {FN:63} Vgl. Urteil vom 14. Mai 2020, 0rszágos Idegenrendészeti Főigazgatóság Dél-alföldi Regionális Igazgatóság (C-924/19 PPU und C-925/19 PPU, EU:C:2020:367, Rn. 216 bis 223).

  • EGMR, 19.01.2012 - 39472/07

    [FRE]

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2021 - C-519/20
    {FN:16} So hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil vom 19. Januar 2012, Popov/Frankreich, CE:ECHR:2012:0119JUD003947207, § 119, darauf hingewiesen, dass "die Unterbringung in Verwaltungshaft ein letztes Mittel [ist], für das es keine Alternative geben [kann]".

    Nach Ansicht von Generalanwalt Bot setzt der Unionsgesetzgeber damit die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte um, wonach ein Freiheitsentzug nur dann mit Art. 5 Abs. 1 Buchst. f EMRK vereinbar ist, wenn er in Durchführung eines Ausweisungsverfahrens erfolgt und in angemessenem Verhältnis zu diesem Ziel steht (vgl. Urteile des EGMR vom 15. November 1996, Chahal/Vereinigtes Königreich, CE:ECHR:1996:1115JUD002241493, § 112 und 113, sowie vom 19. Januar 2012, Popov/Frankreich, CE:ECHR:2012:0119JUD003947207, § 140) (Fn. 33 [der angeführten Schlussanträge]).

    {FN:67} Vgl. insbesondere Urteile des EGMR vom 19. Januar 2012, Popov/Frankreich, CE:ECHR:2012:0119JUD003947207, § 89 ff., und vom 15. Dezember 2016, Khlaifia u. a./Italien, CE:ECHR:2016:1215JUD001648312, § 163 ff.

    {FN:68} Vgl. Urteil des EGMR vom 19. Januar 2012, Popov/Frankreich, CE:ECHR:2012:0119JUD003947207.

  • EuGH, 28.04.2011 - C-61/11

    El Dridi - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2021 - C-519/20
    {FN:14} Vgl. insoweit Urteil vom 28. April 2011, El Dridi (C-61/11 PPU, EU:C:2011:268, Rn. 39 und 41).

    {FN:15} Vgl. insoweit Urteil vom 28. April 2011, El Dridi (C-61/11 PPU, EU:C:2011:268, Rn. 42).

    {FN:39} Vgl. Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115 sowie Urteil vom 28. April 2011, El Dridi (C-61/11 PPU, EU:C:2011:268, Rn. 39 und 41).

  • EuGH, 14.01.2021 - C-441/19

    Vor Erlass einer Rückkehrentscheidung gegenüber einem unbegleiteten …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2021 - C-519/20
    {FN:29} Vgl. zur Veranschaulichung Urteil vom 14. Januar 2021, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid ([Rückführung] eines unbegleiteten Minderjährigen) (C-441/19, EU:C:2021:9, Rn. 42), sowie Returning unaccompanied children: fundamental rights considerations, Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA), September 2019, S. 7.

    {FN:41} Vgl. insbesondere Urteile Stadt Frankfurt am Main (…Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung), vom 14. Januar 2021, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid ([Rückführung] eines unbegleiteten Minderjährigen) (C-441/19, EU:C:2021:9, Rn. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie vom 24. Februar 2021, M u. a. (Überstellung in einen Mitgliedstaat) (…C-673/19, EU:C:2021:127, Rn. 28).

  • EGMR, 15.12.2016 - 16483/12

    Lampedusa-Haft war illegal

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2021 - C-519/20
    Vgl. auch Urteil des EGMR vom 15. Dezember 2016, Khlaifia u. a./Italien, CE:ECHR:2016:1215JUD001648312, § 161 ff.

    {FN:67} Vgl. insbesondere Urteile des EGMR vom 19. Januar 2012, Popov/Frankreich, CE:ECHR:2012:0119JUD003947207, § 89 ff., und vom 15. Dezember 2016, Khlaifia u. a./Italien, CE:ECHR:2016:1215JUD001648312, § 163 ff.

  • EGMR, 05.04.2011 - 8687/08

    [FRE]

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2021 - C-519/20
    {FN:51} Vgl. Urteile des EGMR vom 5. April 2011, Rahimi/Griechenland, CE:ECHR:2011:0405JUD000868708, sowie vom 13. Dezember 2011, Kanagaratnam u. a./Belgien, CE:ECHR:2011:1213JUD001529709, betreffend die Inhaftierung der Beschwerdeführer (einer Mutter und ihrer drei Kinder) in einem geschlossenen Gebäude für Erwachsene.

    {FN:52} EGMR, 5. April 2011, CE:ECHR:2011:0405JUD000868708.

  • EGMR, 13.12.2011 - 15297/09

    [FRE]

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2021 - C-519/20
    Vgl. insbesondere Urteil des EGMR vom 13. Dezember 2011, Kanagaratnam u. a./Belgien, CE:ECHR:2011:1213JUD001529709, § 84.

    {FN:51} Vgl. Urteile des EGMR vom 5. April 2011, Rahimi/Griechenland, CE:ECHR:2011:0405JUD000868708, sowie vom 13. Dezember 2011, Kanagaratnam u. a./Belgien, CE:ECHR:2011:1213JUD001529709, betreffend die Inhaftierung der Beschwerdeführer (einer Mutter und ihrer drei Kinder) in einem geschlossenen Gebäude für Erwachsene.

  • EuGH, 06.09.2017 - C-643/15

    Der Gerichtshof weist die Klagen der Slowakei und Ungarns gegen die vorläufige …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2021 - C-519/20
    {FN:11} Vgl. insoweit Urteil vom 6. September 2017, Slowakei und Ungarn/Rat (C-643/15 und C-647/15, EU:C:2017:631), betreffend den Beschluss (EU) 2015/1601 des Rates vom 22. September 2015 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland (…ABl. 2015, L 248, S. 80).
  • EuGH, 15.02.2016 - C-601/15

    Das Unionsrecht gestattet die Inhaftierung eines Asylbewerbers, wenn dies aus …

  • EuGH, 17.07.2014 - C-473/13

    Ein Mitgliedstaat darf sich nicht auf das Fehlen spezieller Hafteinrichtungen in …

  • EuGH, 17.12.2020 - C-808/18

    Ungarn hat gegen seine Verpflichtungen aus dem Unionsrecht im Bereich der …

  • EGMR, 15.11.1996 - 22414/93
  • EuGH, 24.02.2021 - C-673/19

    M u.a. (Transfert vers un État membre) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Asyl und …

  • EuGH, 02.07.2020 - C-18/19

    Stadt Frankfurt am Main - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der …

  • EuGH, 05.06.2014 - C-146/14

    Die gerichtliche Prüfung einer Haftverlängerung muss es dem zuständigen Gericht …

  • EuGH, 15.04.2021 - C-30/19

    Das Unionsrecht steht einer nationalen Rechtsvorschrift entgegen, die ein mit …

  • EuGH, 14.01.2016 - C-517/15

    AGC Glass Europe u.a./ Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Rechtsmittel - …

  • EGMR, 28.02.2019 - 12267/16

    Menschenrechte: Frankreich wegen Umgangs mit Flüchtlingskind verurteilt

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2014 - C-473/13

    Nach Auffassung von Generalanwalt Bot darf sich ein Mitgliedstaat, außer bei …

  • EuGH, 22.06.2021 - C-718/19

    Die Maßnahmen zur Vollstreckung einer Entscheidung über die Ausweisung eines …

  • EuGH, 12.02.2019 - C-8/19

    RH - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Justizielle …

  • EuGH - C-369/20 (anhängig)

    Bezirkshauptmannschaft Leibnitz

  • EGMR, 23.07.2013 - 42337/12

    SUSO MUSA v. MALTA

  • EGMR, 04.04.2017 - 39061/11

    THIMOTHAWES c. BELGIQUE

  • EGMR, 22.11.2016 - 25794/13

    ABDULLAHI ELMI v. MALTA and 1 other application

  • EuGH, 03.06.2021 - C-186/21

    Republika Slovenija (Rétention d'un demandeur de protection internationale) - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2022 - C-241/21

    Politsei- ja Piirivalveamet (Placement en rétention - Risque de commettre une …

    {FN:7} Vgl. dagegen zu Art. 16 Abs. 1 Satz 1 dieser Richtlinie Urteil vom 10. März 2022, Landkreis Gifhorn (C-519/20, im Folgenden: Urteil Landkreis Gifhorn, EU:C:2022:178, Rn. 100).

    {FN:16} Vgl. insbesondere Urteil Landkreis Gifhorn (…Rn. 39) sowie meine Schlussanträge vom 3. März 2022 in der Rechtssache Sofiyska rayonna prokuratura u. a. (Procès d'un accusé éloigné du territoire [Verfahren gegen einen aus dem Hoheitsgebiet abgeschobenen Angeklagten]) (C-420/20, EU:C:2022:157, Nrn. 80 und 81).

    {FN:17} Vgl. Urteil Landkreis Gifhorn (…Rn. 40).

    {FN:18} Zum Grundsatz, wonach die Inhaftnahme grundsätzlich das letzte Mittel ist, vgl. die Verweise auf entsprechende Fundstellen auf europäischer Ebene in meinen Schlussanträgen in der Rechtssache Landkreis Gifhorn (C-519/20, EU:C:2021:958, Nr. 34).

    {FN:20} Vgl. Urteil Landkreis Gifhorn (…Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:22} Urteil Landkreis Gifhorn (…Rn. 38).

    {FN:23} Vgl. Urteil Landkreis Gifhorn (…Rn. 41).

    Zum ständigen Hinweis in der Rechtsprechung des Gerichtshofs zum Rückkehrverfahren Drittstaatsangehöriger auf die strikte Regelung der Inhaftnahme zur Sicherstellung der Beachtung ihrer Grundrechte vgl. insbesondere Urteile vom 28. April 2011, El Dridi (…C-61/11 PPU, EU:C:2011:268, Rn. 42), vom 25. Juni 2014, Mahdi (…C-146/14 PPU, EU:C:2014:1320, Rn. 55), und vom 7. Juni 2016, Affum (…C-47/15, EU:C:2016:408, Rn. 62), sowie Urteil Landkreis Gifhorn (…Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Vgl. Urteil vom 14. Mai 2020, 0rszágos Idegenrendészeti Főigazgatóság Dél-alföldi Regionális Igazgatóság (…C-924/19 PPU und C-925/19 PPU, EU:C:2020:367, Rn. 274 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie Urteil Landkreis Gifhorn (…Rn. 37).

    {FN:39} Zu dieser Anforderung vgl. zweiter Erwägungsgrund der Richtlinie 2008/115 sowie insbesondere Urteil Landkreis Gifhorn (…Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht Generalanwalt beim EuGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht