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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2014

Rechtsprechung
   EuGH, 11.09.2014 - C-527/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,24579
EuGH, 11.09.2014 - C-527/12 (https://dejure.org/2014,24579)
EuGH, Entscheidung vom 11.09.2014 - C-527/12 (https://dejure.org/2014,24579)
EuGH, Entscheidung vom 11. September 2014 - C-527/12 (https://dejure.org/2014,24579)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfen - Rückforderungspflicht - Art. 108 Abs. 2 AEUV - Verordnung (EG) Nr. 659/1999 - Art. 14 Abs. 3 - Beschluss der Kommission - Von den Mitgliedstaaten zu ergreifende Maßnahmen

  • Wolters Kluwer

    Unzureichende Vollstreckung einer Kommissionsentscheidung zur Rückforderung rechtwidrig gewährter Beihilfen durch den betroffenen Mitgliedstaat; Vertragsverletzungsklage der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland bei unzureichendem Nachweis völliger ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzureichende Vollstreckung einer Kommissionsentscheidung zur Rückforderung rechtwidrig gewährter Beihilfen durch den betroffenen Mitgliedstaat; Vertragsverletzungsklage der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland bei unzureichendem Nachweis völliger ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Kommission / Deutschland

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfen - Rückforderungspflicht - Art. 108 Abs. 2 AEUV - Verordnung (EG) Nr. 659/1999 - Art. 14 Abs. 3 - Beschluss der Kommission - Von den Mitgliedstaaten zu ergreifende Maßnahmen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2014, 823
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 20.05.2010 - C-210/09

    Scott und Kimberly Clark - Staatliche Beihilfe - Verordnung (EG) Nr. 659/1999 - …

    Auszug aus EuGH, 11.09.2014 - C-527/12
    Rn. 39 Obwohl der Wortlaut dieses Artikels die Erfordernisse des Effektivitätsgrundsatzes widerspiegelt (Urteil Scott und Kimberly Clark, C-210/09, EU:C:2010:294, Rn. 20), ergibt sich aus ihm auch, dass die Anwendung des Rechts des betroffenen Mitgliedstaats zum Zweck der Rückforderung mangels einschlägiger unionsrechtlicher Vorschriften nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie dieses Mitgliedstaats und unter Wahrung der Grundrechte, insbesondere des Rechts auf ein faires Verfahren, einschließlich der Verteidigungsrechte erfolgt.

    Rn. 40 Der betroffene Mitgliedstaat ist in der Wahl der Mittel frei, mit denen er seiner Pflicht zur Rückforderung einer für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärten Beihilfe nachkommt, sofern die gewählten Mittel nicht die Geltung und die Wirksamkeit des Unionsrechts beeinträchtigen (Urteil Scott und Kimberly Clark, EU:C:2010:294, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 42 Die von den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen müssen zur Wiederherstellung der normalen Wettbewerbsbedingungen geeignet sein, die durch die Gewährung der rechtswidrigen Beihilfe, deren Rückforderung durch eine Kommissionsentscheidung angeordnet wird, verfälscht wurden (Urteil Scott und Kimberly Clark, EU:C:2010:294, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 45 Insoweit ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die Kontrolle eines zur Rückforderung einer rechtswidrigen staatlichen Beihilfe erlassenen vollstreckbaren Titels durch ein nationales Gericht und die mögliche Aufhebung eines solchen Titels als bloßer Ausfluss des Grundsatzes des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes anzusehen sind, der nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Scott und Kimberly Clark, EU:C:2010:294, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 02.02.1989 - 94/87

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 11.09.2014 - C-527/12
    Rn. 48 Zur möglichen Rechtfertigung dieser erheblichen Verzögerung hat der Gerichtshof ausgeführt, dass ein Mitgliedstaat zur Verteidigung gegen eine von der Kommission gemäß Art. 108 Abs. 2 AEUV erhobene Vertragsverletzungsklage nur geltend machen kann, dass es völlig unmöglich gewesen sei, die in Rede stehende Entscheidung durchzuführen (Urteile Kommission/Deutschland, 94/87, EU:C:1989:46, Rn. 8, und Kommission/Frankreich, C-441/06, EU:C:2007:616, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In einem solchen Fall obliegen dem Mitgliedstaat und der Kommission im Licht von Art. 4 Abs. 3 EUV gegenseitige Pflichten zur loyalen Zusammenarbeit, um diese Schwierigkeiten zu überwinden (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Deutschland, EU:C:1989:46, Rn. 9, Kommission/Italien, EU:C:2012:182, Rn. 41 und 42, und Kommission/Griechenland, C-263/12, EU:C:2013:673, Rn. 32).

  • EuGH, 13.02.2014 - C-69/13

    Das nationale Gericht ist bei der Durchführung einer Entscheidung der Kommission, …

    Auszug aus EuGH, 11.09.2014 - C-527/12
    Rn. 41 Die Freiheit der Mitgliedstaaten bei der Wahl der Mittel zur Rückforderung einer solchen Beihilfe hat der Gerichtshof insofern als begrenzt eingestuft, als diese Mittel die vom Unionsrecht verlangte Rückforderung nicht praktisch unmöglich machen dürfen (vgl. in diesem Sinne Urteil Mediaset, C-69/13, EU:C:2014:71, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 56 Schließlich ist festzustellen, dass Art. 4 Abs. 3 EUV nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Anwendung der unionsrechtlichen Vorschriften im Bereich staatlicher Beihilfen für die nationalen Gerichte ebenfalls eine Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit mit der Kommission und den Unionsgerichten begründet, in deren Rahmen sie alle geeigneten allgemeinen oder speziellen Maßnahmen zur Erfüllung der aus dem Unionsrecht erwachsenden Pflichten treffen und alle Maßnahmen unterlassen müssen, die die Verwirklichung der Ziele des Vertrags gefährden können (vgl. in diesem Sinne Urteil Mediaset, EU:C:2014:71, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 29.03.2012 - C-243/10

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 11.09.2014 - C-527/12
    Die Anwendung nationaler Verfahren hängt von der Bedingung ab, dass sie die sofortige und tatsächliche Vollstreckung der Kommissionsentscheidung ermöglichen; diese Bedingung spiegelt die Erfordernisse des in der Rechtsprechung des Gerichtshofs aufgestellten Effektivitätsgrundsatzes wider (Urteil Kommission/Italien, C-243/10, EU:C:2012:182, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In einem solchen Fall obliegen dem Mitgliedstaat und der Kommission im Licht von Art. 4 Abs. 3 EUV gegenseitige Pflichten zur loyalen Zusammenarbeit, um diese Schwierigkeiten zu überwinden (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Deutschland, EU:C:1989:46, Rn. 9, Kommission/Italien, EU:C:2012:182, Rn. 41 und 42, und Kommission/Griechenland, C-263/12, EU:C:2013:673, Rn. 32).

  • EuGH, 08.12.2005 - C-38/05

    Kommission / Irland

    Auszug aus EuGH, 11.09.2014 - C-527/12
    Rn. 1 Mit ihrer Klage beantragt die Europäische Kommission, festzustellen, dass die Bundesrepublik Deutschland dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 108 Abs. 2 AEUV, Art. 288 AEUV, dem Effektivitätsgrundsatz, Art. 14 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel [108 AEUV] (…ABl. L 83, S. 1) sowie den Art. 1 bis 3 des Beschlusses 2011/471/EU der Kommission vom 14. Dezember 2010 über die staatliche Beihilfe Deutschlands zugunsten der Biria-Gruppe (C 38/05 [ex NN 52/04]) (…ABl. 2011, L 195, S. 55) verstoßen hat, dass sie nicht alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, um die sofortige und tatsächliche Vollstreckung dieses Beschlusses durch die Rückforderung der gewährten Beihilfen zu ermöglichen.

    Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 108 Abs. 2 AEUV, aus Art. 14 Abs. 3 der Verordnung Nr. 659/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel [108 AEUV] und aus den Art. 1 bis 3 des Beschlusses 2011/471/EU der Kommission vom 14. Dezember 2010 über die staatliche Beihilfe Deutschlands zugunsten der Biria-Gruppe (C 38/05 [ex NN 52/04]) verstoßen, dass sie nicht alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, um die staatliche Beihilfe, die Gegenstand dieses Beschlusses ist, vom Empfänger zurückzufordern..

  • EuGH, 21.02.1991 - 143/88

    Zuckerfabrik Süderdithmarschen und Zuckerfabrik Soest / Hauptzollamt Itzehoe und …

    Auszug aus EuGH, 11.09.2014 - C-527/12
    Rn. 57 Darüber hinaus gelten, wie der Generalanwalt in Nr. 91 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, die vom Gerichtshof in seinen Urteilen Zuckerfabrik Süderdithmarschen und Zuckerfabrik Soest (C-143/88 und C-92/89, EU:C:1991:65) und Atlanta Fruchthandelsgesellschaft u. a. (I) (C-465/93, EU:C:1995:369) aufgestellten Erfordernisse auch für die Maßnahmen, mit denen auf nationaler Ebene die Aussetzung des Verfahrens zur Rückforderung einer Beihilfe angestrebt wird, deren Rückgewährung die Kommission angeordnet hat.
  • EuGH, 09.11.1995 - C-465/93

    Atlanta Fruchthandelsgesellschaft und others (I) / Bundesamt für Ernährung und …

    Auszug aus EuGH, 11.09.2014 - C-527/12
    Rn. 57 Darüber hinaus gelten, wie der Generalanwalt in Nr. 91 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, die vom Gerichtshof in seinen Urteilen Zuckerfabrik Süderdithmarschen und Zuckerfabrik Soest (C-143/88 und C-92/89, EU:C:1991:65) und Atlanta Fruchthandelsgesellschaft u. a. (I) (C-465/93, EU:C:1995:369) aufgestellten Erfordernisse auch für die Maßnahmen, mit denen auf nationaler Ebene die Aussetzung des Verfahrens zur Rückforderung einer Beihilfe angestrebt wird, deren Rückgewährung die Kommission angeordnet hat.
  • EuGH, 05.10.2006 - C-232/05

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche …

    Auszug aus EuGH, 11.09.2014 - C-527/12
    Sollten die zivilrechtlichen Vorschriften die tatsächliche Wiedererlangung der streitigen Beihilfe nicht sicherstellen können, könnte es nach den Umständen des konkreten Einzelfalls erforderlich sein, eine nationale Vorschrift unangewendet zu lassen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Frankreich, C-232/05, EU:C:2006:651, Rn. 53) und andere Maßnahmen zu ergreifen, wobei Gründe, die im Zusammenhang mit der nationalen Rechtsordnung stehen, solche Maßnahmen nicht ausschließen können.
  • EuGH, 17.10.2013 - C-263/12

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats; Staatliche Beihilfen; Entscheidung der …

    Auszug aus EuGH, 11.09.2014 - C-527/12
    In einem solchen Fall obliegen dem Mitgliedstaat und der Kommission im Licht von Art. 4 Abs. 3 EUV gegenseitige Pflichten zur loyalen Zusammenarbeit, um diese Schwierigkeiten zu überwinden (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Deutschland, EU:C:1989:46, Rn. 9, Kommission/Italien, EU:C:2012:182, Rn. 41 und 42, und Kommission/Griechenland, C-263/12, EU:C:2013:673, Rn. 32).
  • EuG, 03.03.2010 - T-102/07

    Freistaat Sachsen u.a. / Kommission - Staatliche Beihilfen - Von Deutschland …

    Auszug aus EuGH, 11.09.2014 - C-527/12
    Diese Entscheidung wurde am 3. März 2010 im Urteil des Gerichts Freistaat Sachsen/Kommission (T-102/07 und T-120/07, EU:T:2010:62) für nichtig erklärt.
  • EuGH, 18.10.2007 - C-441/06

    Kommission / Frankreich - Staatliche Beihilfen - Rückforderungspflicht - Pflicht …

  • EuG, 03.07.2013 - T-209/11

    MB System / Kommission - Staatliche Beihilfen - Von Deutschland zugunsten der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2025 - C-545/24

    Utiledulci - Vorlage zur Vorabentscheidung - Von Portugal angewandte …

    {FN:32} Vgl. u. a. Urteile vom 14. April 2011, Kommission/Polen (…C-331/09, EU:C:2011:250, Rn. 58 und 59), vom 24. Januar 2013, Kommission/Spanien (…C-529/09, EU:C:2013:31, Rn. 91 und 92), vom 11. September 2014, Kommission/Deutschland (C-527/12, EU:C:2014:2193, Rn. 40 und 41 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 17. Januar 2018, Kommission/Griechenland (…C-363/16, EU:C:2018:12, Rn. 34 und 35).

    Vgl. außerdem Urteile vom 11. September 2014, Kommission/Deutschland (C-527/12, EU:C:2014:2193, Rn. 55), und vom 20. März 1997, Alcan Deutschland (…C-24/95, EU:C:1997:163, Rn. 30 bis 38).

    {FN:39} Vgl. Urteil vom 11. September 2014, Kommission/Deutschland (C-527/12, EU:C:2014:2193, Rn. 53 und 55).

    {FN:41} Vgl. Urteile vom 11. September 2014, Kommission/Deutschland (C-527/12, EU:C:2014:2193, Rn. 39), und vom 16. Januar 2025, Scai (…C-588/23, EU:C:2025:23, Rn. 55).

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.10.2017 - C-363/16

    Kommission/ Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche …

    {FN:12} Schlussanträge von Generalanwalt Wahl in der Rechtssache Kommission/Deutschland (C-527/12, EU:C:2014:90, Nr. 26).

    {FN:25} In dieser Hinsicht teile ich die Auffassung von Generalanwalt Wahl in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Kommission/Deutschland (C-527/12, EU:C:2014:90, Nrn. 31 bis 38).

    {FN:27} Urteil vom 11. September 2014, Kommission/Deutschland (C-527/12, EU:C:2014:2193, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:48} Urteil vom 11. September 2014, Kommission/Deutschland (C-527/12, EU:C:2014:2193, Rn. 40 bis 42).

  • EuGH, 21.05.2026 - C-545/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Mit dem Binnenmarkt …

    Rn. 21 Obwohl der Wortlaut von Art. 16 Abs. 3 der Verordnung 2015/1589 die Erfordernisse des Effektivitätsgrundsatzes widerspiegelt, ergibt sich demnach aus ihm auch, dass die Anwendung des Rechts des betroffenen Mitgliedstaats zum Zweck der Rückforderung einer rechtswidrigen Beihilfe mangels einschlägiger unionsrechtlicher Vorschriften nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie dieses Mitgliedstaats und unter Wahrung der Grundrechte, insbesondere des Rechts auf ein faires Verfahren, einschließlich der Verteidigungsrechte erfolgt (Urteil vom 11. September 2014, Kommission/Deutschland, C-527/12, EU:C:2014:2193, Rn. 39).

    Die Anwendung nationaler Verfahren hängt von der Bedingung ab, dass sie die sofortige und tatsächliche Vollstreckung des Rückforderungsbeschlusses der Kommission ermöglichen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Oktober 2006, Kommission/Frankreich, C-232/05, EU:C:2006:651, Rn. 49, und vom 11. September 2014, Kommission/Deutschland, C-527/12, EU:C:2014:2193, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 23 Ein Mitgliedstaat, der aufgrund eines Beschlusses der Kommission zur Rückforderung der rechtswidrigen Beihilfe verpflichtet ist, kann diese Verpflichtung nur erfüllen, wenn die von ihm ergriffenen Maßnahmen zur Wiederherstellung der normalen Wettbewerbsbedingungen geeignet sind, die durch die Gewährung der rechtswidrigen Beihilfe verfälscht wurden (…Urteile vom 12. Dezember 2002, Kommission/Deutschland, C-209/00, EU:C:2002:747, Rn. 35, und vom 11. September 2014, Kommission/Deutschland, C-527/12, EU:C:2014:2193, Rn. 42).

  • EuGH, 16.01.2025 - C-588/23

    Scai - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rückforderung einer rechtswidrigen und mit …

    Zu diesem Zweck haben die betreffenden Mitgliedstaaten nach Art. 16 Abs. 3 letzter Satz dieser Verordnung unbeschadet des Unionsrechts "alle" in ihren jeweiligen Rechtsordnungen verfügbaren "erforderlichen Schritte" einschließlich vorläufiger Maßnahmen zu unternehmen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Mai 2010, Scott und Kimberly Clark, C-210/09, EU:C:2010:294, Rn. 28, und vom 11. September 2014, Kommission/Deutschland, C-527/12, EU:C:2014:2193, Rn. 38).
  • EuG, 24.09.2019 - T-121/15

    Fortischem/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Chemische Industrie - Beschluss, …

    Das Unionsrecht verlangt nicht, dass die Rückforderung einer solchen Beihilfe allein auf der Grundlage der Rückforderungsentscheidung der Kommission erfolgt (Urteil vom 11. September 2014, Kommission/Deutschland, C-527/12, EU:C:2014:2193, Rn. 39).
  • EuGH, 17.01.2018 - C-363/16

    Kommission/ Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche …

    Zu diesem Zweck sind die betreffenden Mitgliedstaaten verpflichtet, unbeschadet des Unionsrechts alle in ihren jeweiligen Rechtsordnungen verfügbaren erforderlichen Schritte einschließlich vorläufiger Maßnahmen zu unternehmen (Urteil vom 11. September 2014, Kommission/Deutschland, C-527/12, EU:C:2014:2193, Rn. 38).
  • EuGH, 06.05.2015 - C-674/13

    Kommission / Deutschland

    Dasselbe gilt für den Grundsatz der Effektivität, der sich aus Art. 14 der Verordnung ergibt (Urteil Kommission/Deutschland, C-527/12, EU:C:2014:2193, Rn. 60).
  • EuGH, 09.07.2015 - C-63/14

    Frankreich hat seine Verpflichtungen verletzt, indem es unterlassen hat, eine der …

    Rn. 48 Nach ständiger Rechtsprechung kann mit Ausnahme der Fälle, in denen ein Rückforderungsbeschluss nach Art. 263 AEUV für nichtig erklärt worden ist, ein Mitgliedstaat zur Verteidigung gegen eine von der Kommission gemäß Art. 108 Abs. 2 AEUV erhobene Vertragsverletzungsklage nur geltend machen, dass es absolut unmöglich gewesen sei, den ihm gegenüber ergangenen Beschluss durchzuführen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Deutschland, C-527/12, EU:C:2014:2193, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2015 - C-89/14

    A2A - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Entscheidung über …

    {FN:21} - Urteil Kommission/Deutschland (C-527/12, EU:C:2014:2193, Rn. 39).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2017 - C-591/14

    Kommission/ Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtbefolgung …

    {FN:52} Vgl. insbesondere Urteile vom 12. Dezember 2013, Kommission/Italien (…C-411/12, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:832, Rn. 36), und vom 11. September 2014, Kommission/Deutschland (C-527/12, EU:C:2014:2193, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.11.2025 - C-632/23

    Kommission/ Bulgarien (Échanges de terrains forestiers II) - Vertragsverletzung …

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2025 - C-632/23

    Kommission/ Bulgarien (Échanges de terrains forestiers II) - Vertragsverletzung …

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   Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2014 - C-527/12   

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https://dejure.org/2014,1595
Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2014 - C-527/12 (https://dejure.org/2014,1595)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13.02.2014 - C-527/12 (https://dejure.org/2014,1595)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13. Februar 2014 - C-527/12 (https://dejure.org/2014,1595)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

    Klage nach Art. 108 Abs. 2 AEUV - Staatliche Beihilfen - Rückforderung von mit dem Binnenmarkt unvereinbaren Beihilfen - Erfolgspflicht - Absolute Unmöglichkeit - Innerstaatliches Verfahren - Anspruch auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

    Klage nach Art. 108 Abs. 2 AEUV - Staatliche Beihilfen - Rückforderung von mit dem Binnenmarkt unvereinbaren Beihilfen - Erfolgspflicht - Absolute Unmöglichkeit - Innerstaatliches Verfahren - Anspruch auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz“

  • Wolters Kluwer

    Unterlassene Rückforderung binnenmarktwidriger Beihilfen durch einen Mitgliedstaat; Schlussanträge des Generalanwalts zur Feststellungsklage der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland

  • rechtsportal.de

    Unterlassene Rückforderung binnenmarktwidriger Beihilfen durch einen Mitgliedstaat; Schlussanträge des Generalanwalts zur Feststellungsklage der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (62)

  • EuGH, 13.11.2008 - C-214/07

    Kommission / Frankreich - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2014 - C-527/12
    {FN:23} - Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. November 2008, Kommission/Frankreich (C-214/07, Slg. 2008, I-8357, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:31} - Vgl. u. a. Urteile Kommission/Spanien (…C-499/99, Rn. 37) und Kommission/Frankreich (C-214/07, Rn. 64).

    {FN:40} - Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge von Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Kommission/Frankreich (C-214/07, Nr. 76).

    {FN:44} - Vgl. z. B. Urteil Kommission/Frankreich (C-214/07, Rn. 56).

    {FN:45} - Vgl. Schlussanträge von Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Kommission/Frankreich (C-214/07, Nr. 44).

  • EuGH, 22.12.2010 - C-507/08

    Kommission / Slowakei - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2014 - C-527/12
    Rn. 37 In seinem unlängst ergangenen Urteil Kommission/Slowakei hat der Gerichtshof aus eben diesem Grund ein ähnliches Argument, wie es die deutsche Regierung im vorliegenden Verfahren anführt, verworfen{FN-VERWEIS:21}.

    {FN:18} - Vgl. Urteile vom 12. Dezember 2002, Kommission/Deutschland (…C-209/00, Slg. 2002, I-11695, Rn. 34), und vom 22. Dezember 2010, Kommission/Slowakei (C-507/08, Slg. 2010, I-13489, Rn. 51).

    {FN:21} - Urteil Kommission/Slowakei (…Rn. 47 bis 52).

    {FN:46} - Vgl. u. a. Urteil Kommission/Slowakei (…Rn. 61 bis 64).

  • EuGH, 24.01.2013 - C-529/09

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mit dem …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2014 - C-527/12
    {FN:24} - Vgl. insbesondere Urteil vom 24. Januar 2013, Kommission/Spanien (C-529/09, Rn. 70 und 71).

    {FN:31} - Vgl. u. a. Urteile Kommission/Spanien (…C-499/99, Rn. 37) und Kommission/Frankreich (…C-214/07, Rn. 64).

    {FN:61} - Nach ständiger Rechtsprechung ist die Eintragung der Forderung nach Rückerstattung der betreffenden Beihilfen in die Forderungstabelle einer in Liquidation befindlichen Gesellschaft ein den Anforderungen genügendes Mittel zur Rückforderung - vgl. z. B. Urteil Kommission/Spanien (…C-610/10, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.10.2017 - C-363/16

    Kommission/ Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche …

    {FN:12} Schlussanträge von Generalanwalt Wahl in der Rechtssache Kommission/Deutschland (C-527/12, EU:C:2014:90, Nr. 26).

    {FN:25} In dieser Hinsicht teile ich die Auffassung von Generalanwalt Wahl in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Kommission/Deutschland (C-527/12, EU:C:2014:90, Nrn. 31 bis 38).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2024 - C-147/23

    Kommission/ Polen (Directive lanceurs d'alerte) - Nichterfüllung von …

    Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Kommission/Deutschland (C-527/12, EU:C:2014:90, Nrn. 47 bis 53).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2020 - C-456/18

    Ungarn/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beschluss, das …

    {FN:14} Vgl. Urteile vom 14. Februar 1990, Frankreich/Kommission (…C-301/87, EU:C:1990:67, Rn. 23), und vom 3. Juli 2001, Kommission/Belgien (…C-378/98, EU:C:2001:370, Rn. 24), sowie Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Kommission/Deutschland (C-527/12, EU:C:2014:90, Nr. 25) und der Generalanwältin Stix-Hackl in der Rechtssache Italien/Kommission (C-400/99, EU:C:2001:191, Nr. 64).
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