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Rechtsprechung
   EuGH, 19.09.1985 - 172/83, 226/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,533
EuGH, 19.09.1985 - 172/83, 226/83 (https://dejure.org/1985,533)
EuGH, Entscheidung vom 19.09.1985 - 172/83, 226/83 (https://dejure.org/1985,533)
EuGH, Entscheidung vom 19. September 1985 - 172/83, 226/83 (https://dejure.org/1985,533)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    EGKSV Art. 33 Abs. 2; ; EGKSV Art. 33 Abs. 3; ; EGKSV Art. 39; ; EGKSV Art. 5; ; EGKSV Art. 15; ; EWG-Vertr Art. 173 Abs. 2

  • EU-Kommission PDF

    Hoogovens Groep / Kommission

    1 . NICHTIGKEITSKLAGE - KLAGE GEGEN EINE NOCH NICHT ZUGESTELLTE ODER VERÖFFENTLICHTE EGKS-EINZELFALLENTSCHEIDUNG - ZULÄSSIGKEIT - IDENTISCHE KLAGE NACH VERÖFFENTLICHUNG DER ENTSCHEIDUNG - UNZULÄSSIGKEIT

  • EU-Kommission

    Hoogovens Groep / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Einreichung einer Klage vor Veröffentlichung der angefochtenen Entscheidung; Zulässigkeit einer Klage bezüglich der Aufhebung von Entscheidungen über Beihilfen; Betroffenheit eines Unternehmens von einer Entscheidung der Kommission; Verpflichtung zur Begründung einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. NICHTIGKEITSKLAGE - KLAGE GEGEN EINE NOCH NICHT ZUGESTELLTE ODER VERÖFFENTLICHTE EGKS-EINZELFALLENTSCHEIDUNG - ZULÄSSIGKEIT - IDENTISCHE KLAGE NACH VERÖFFENTLICHUNG DER ENTSCHEIDUNG - UNZULÄSSIGKEIT

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigkeitsklage - Artikel 33 EGKS-Vertrag - Beihilfen für die Stahlindustrie.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (65)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 18.03.1980 - 154/78

    Valsabbia / Kommission

    Auszug aus EuGH, 19.09.1985 - 172/83
    25 NACH DER RECHTSPRECHUNG DES GERICHTSHOFES IN BEZUG AUF ALLGEMEIN ANWENDBARE MASSNAHMEN , INSBESONDERE NACH DEM URTEIL VOM 18. MÄRZ 1980 IN DEN VERBUNDENEN RECHTSSACHEN 154, 205, 206, 226 BIS 228, 263 UND 264/78 SOWIE 39, 31, 83 UND 85/79 ( VALSABBIA/KOMMISSION , SLG. 1980, 907 ), IST DIE KOMMISSION NACH DEN ARTIKELN 5 UND 15 EGKS-VERTRAG VERPFLICHTET , IN DER BEGRÜNDUNG IHRER ENTSCHEIDUNG DIE GESAMTLAGE ANZUGEBEN , DIE ZU DEREN ERLASS GEFÜHRT HAT , UND DIE ALLGEMEINEN ZIELE ZU BEZEICHNEN , DIE MIT IHNEN ERREICHT WERDEN SOLLEN.
  • EuGH, 26.11.1981 - 195/80

    Michel / Parlament

    Auszug aus EuGH, 19.09.1985 - 172/83
    NACH DEM URTEIL VOM 26. NOVEMBER 1981 IN DER RECHTSSACHE 195/80 ( MICHEL/PARLAMENT , SLG. 1981, 2861 ) KÖNNE EINE UNZUREICHENDE BEGRÜNDUNG DER ANGEFOCHTENEN ENTSCHEIDUNG NICHT DADURCH GEHEILT WERDEN , DASS DIE KOMMISSION IM VERFAHREN VOR DEM GERICHTSHOF IHRE GRÜNDE ERLÄUTERE.
  • EuGH, 09.12.1982 - 258/81

    Metallurgiki Halyps / Kommission

    Auszug aus EuGH, 19.09.1985 - 172/83
    29 ZUR GERÜGTEN VERLETZUNG DES EIGENTUMSRECHTS SCHLIESSLICH HAT DER GERICHTSHOF BEREITS IN SEINEM URTEIL VOM 9. DEZEMBER 1982 IN DER RECHTSSACHE 258/81 ( METALLURGIKI HALYPS/KOMMISSION , SLG. 1982, 4261 ) AUSGEFÜHRT , DASS ES NICHT ALS EIN VERSTOSS GEGEN DAS EIGENTUMSRECHT BETRACHTET WERDEN KANN , WENN DIE DURCH DIE WIRTSCHAFTLICHE LAGE GEBOTENEN PRODUKTIONSBESCHRÄNKUNGEN DIE RENTABILITÄT UND DIE SUBSTANZ BESTIMMTER UNTERNEHMEN BEEINTRÄCHTIGEN.
  • EuGH, 28.10.1981 - 275/80

    Krupp / Kommission

    Auszug aus EuGH, 19.09.1985 - 172/83
    21 ZUR BEGRÜNDUNG MACHT DIE KLAEGERIN ERSTENS GELTEND , NACH DER RECHTSPRECHUNG DES GERICHTSHOFES , INSBESONDERE DEN URTEILEN VOM 28. OKTOBER 1981 IN DEN VERBUNDENEN RECHTSSACHEN 275/80 UND 24/81 ( KRUPP STAHL/KOMMISSION , SLG. 1981, 2489 ) UND VOM 3. MÄRZ 1982 IN DER RECHTSSACHE 14/81 ( ALPHA STEEL/KOMMISSION , SLG. 1982, 766 ), DÜRFE DIE KOMMISSION SICH NUR DANN AUF EINE SUMMARISCHE BEGRÜNDUNG BESCHRÄNKEN , WENN DIE WESENTLICHEN GEDANKENGÄNGE IN DER ALLGEMEINEN ENTSCHEIDUNG , AUFGRUND DEREN DIE EINZELFALLENTSCHEIDUNG ERLASSEN WORDEN SEI , DARGELEGT SEIEN ; DAS SEIEN IM VORLIEGENDEN FALL DIE ANGABEN , DIE ES ERMÖGLICHTEN , DIE VERBINDUNG ZWISCHEN DER HÖHE DER GEPLANTEN BEIHILFE UND DEM UMFANG DES ANGEORDNETEN ABBAUS HERZUSTELLEN.
  • EuG, 05.09.2014 - T-471/11

    Das Gericht weist die Klage von Odile Jacob in der den Erwerb von Vivendi …

    Zurückweisende Urteile entfalten nämlich eine derartige Rechtskraft, die lediglich zur Folge hat, dass jede neue Klage, die denselben Gegenstand und dieselben Parteien betrifft sowie auf derselben Grundlage beruht, unzulässig ist (Urteil vom 19. September 1985, Hoogovens Groep/Kommission, 172/83 und 226/83, Slg, EU:C:1985:355, Rn. 9).

    Dieses Auswahlverfahren, dem zufolge allein Lagardère befugt war, der Kommission einen Erwerber der Vermögenswerte von Editis vorzuschlagen, während die Kommission nur zu prüfen hatte, ob der von Lagardère ausgewählte Erwerber die in den Verpflichtungszusagen festgelegten Kriterien erfüllte, um einen wirksamen Wettbewerb auf den betroffenen Märkten aufrecht zu erhalten, ist somit nicht durch die angefochtene Entscheidung eindeutig festgelegt worden, sondern durch die mit Auflagen verbundene Genehmigungsentscheidung vom 7. Januar 2004, deren Rechtmäßigkeit die Klägerin nicht mehr in Frage stellen kann, da das Urteil T-452/04 (EU:T:2010:385) relative Rechtskraft erlangt hat (Urteil Hoogovens Groep/Kommission, oben in Rn. 117 angeführt, EU:C:1985:355, Rn. 9).

  • EuG, 28.09.2004 - T-310/00

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DAS VERBOT DES …

    Sie besteht daher vor und unabhängig von der Erhebung einer Klage, wobei im Übrigen die fehlende aufschiebende Wirkung einer Klage den Fortbestand des Rechtsschutzinteresses in Fällen begründet, in denen die Fusion während des laufenden Verfahrens aufgegeben wird (Urteil des Gerichtshofes vom 19. September 1985 in den Rechtssachen 172/83 und 226/83 (Hoogovens Groep/Kommission, Slg. 1985, 2831, Randnr. 19).
  • EuG, 05.08.2003 - T-116/01

    Diputación Foral de Vizcaya / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung steht die Rechtskraft eines Urteils der Zulässigkeit einer Klage entgegen, wenn die Klage, die zu dem fraglichen Urteil geführt hat, dieselben Parteien und denselben Gegenstand betraf und auf denselben Grund gestützt wurde (Urteile des Gerichtshofes vom 19. September 1985 in den Rechtssachen 172/83 und 226/83, Hoogovens Groep/Kommission, Slg. 1985, 2831, Randnr. 9, und vom 22. September 1988 in den Rechtssachen 358/85 und 51/86, Frankreich/Parlament, Slg. 1988, 4821, Randnr. 12; Urteil des Gerichts vom 8. März 1990 in der Rechtssache T-28/89, Maindiaux u. a./WSA, Slg. 1990, II-59, Randnr. 23), wobei diese Voraussetzungen nebeneinander vorliegen müssen (Urteil des Gerichts vom 5. Juni 1996 in der Rechtssache T-162/94, NMB France u. a./Kommission, Slg. 1996, II-427, Randnr. 37).
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