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Weitere Entscheidung unten: EuGH, 18.10.1979

Rechtsprechung
   EuGH, 27.03.1980 - 129/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,431
EuGH, 27.03.1980 - 129/79 (https://dejure.org/1980,431)
EuGH, Entscheidung vom 27.03.1980 - 129/79 (https://dejure.org/1980,431)
EuGH, Entscheidung vom 27. März 1980 - 129/79 (https://dejure.org/1980,431)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 119; ; Richtlinie Nr. 75/117/EWG 1975 Art. 1; ; Equal Pay Act

  • EU-Kommission PDF

    Macarthys / Smith

    1 . SOZIALPOLITIK - MÄNNLICHE UND WEIBLICHE ARBEITNEHMER - ENTGELT - GLEICHHEIT - GRUNDSATZ - TRAGWEITE - ANWENDUNG NICHT AUF DIE GLEICHZEITIGE LEISTUNG DER ' ' GLEICHEN ARBEIT ' ' BESCHRÄNKT - UNTERSCHIEDLICHE ENTLOHNUNG AUFGRUND VON UMSTÄNDEN , DIE NICHTS MIT EINER ...

  • EU-Kommission

    Macarthys / Smith

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. SOZIALPOLITIK - MÄNNLICHE UND WEIBLICHE ARBEITNEHMER - ENTGELT - GLEICHHEIT - GRUNDSATZ - TRAGWEITE - ANWENDUNG NICHT AUF DIE GLEICHZEITIGE LEISTUNG DER ' ' GLEICHEN ARBEIT ' ' BESCHRÄNKT - UNTERSCHIEDLICHE ENTLOHNUNG AUFGRUND VON UMSTÄNDEN , DIE NICHTS MIT EINER ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2014
 
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Wird zitiert von ... (36)Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA - Grundsatz der Gleichheit des Arbeitsentgelts männlicher und …

    Auszug aus EuGH, 27.03.1980 - 129/79
    a) Nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 8. April 1976 {De/renne, 43/75 - Slg. 1976, 455) diene Artikel 119 EWG- Vertrag einem doppelten, nämlich einem wirtschaftlichen und einem sozialen Zweck.

    Dieses Urteil ist ebenso wie das des Industrial Tribunal auf den Equal Pay Act gestützt; zusätzlich bezieht es sich auf Artikel 119 EWG- Vertrag und dessen Auslegung durch das Urteil des Gerichtshofes vom 8. April 1976 in der Rechtssache 43/75 {Gabrielle Defrenne/Sabena - Slg. 1976, 455).

  • BAG, 23.10.2025 - 8 AZR 300/24

    Entgeltgleichheit - Paarvergleich - Beweislast

    Es obliegt dann dem Arbeitgeber zu beweisen, dass nicht gegen den Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen verstoßen wurde, indem er mit allen rechtlich vorgesehenen Mitteln entweder nachweist, dass die von den beiden betroffenen Arbeitnehmern tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten in Wirklichkeit nicht vergleichbar sind, oder, dass die festgestellte unterschiedliche Entlohnung durch objektive Faktoren, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben, gerechtfertigt ist (…vgl. EuGH 28. Februar 2013 - C-427/11 - [Kenny ua.] Rn. 19 ff.;… 26. Juni 2001 - C-381/99 - [Brunnhofer] Rn. 58 ff.; vgl. auch EuGH 27. März 1980 - 129/79 - [Macarthys/Smith] Rn. 14, 16;… zu größeren Vergleichsgruppen vgl. EuGH 27. Oktober 1993 - C-127/92 - [Enderby] Rn. 14 ff.). Damit kann jede Frau und jeder Mann zur Durchsetzung der Entgeltgleichheit eine Person des anderen Geschlechts als Vergleichsmaßstab heranziehen, selbst wenn die Gruppe der Arbeitnehmer des anderen Geschlechts, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten, aus mehreren Personen besteht.

    Dies ist der Fall, wenn er entweder nachweist, dass die von der klagenden Partei und der Vergleichsperson tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten in Wirklichkeit nicht vergleichbar sind, oder, dass die unterschiedliche Vergütung durch objektive Faktoren, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben, gerechtfertigt ist (…vgl. EuGH 28. Februar 2013 - C-427/11 - [Kenny ua.] Rn. 19 ff.;… 26. Juni 2001 - C-381/99 - [Brunnhofer] Rn. 58 ff.; 27. Oktober 1993 - C-127/92 - [Enderby]; 27. März 1980 - 129/79 - [Macarthys/Smith] Rn. 14, 16).

    Ein solche Schlussfolgerung hindert den Arbeitgeber nach den vorstehend dargelegten Grundsätzen (…vgl. EuGH 28. Februar 2013 - C-427/11 - [Kenny ua.] Rn. 19 ff.;… 26. Juni 2001 - C-381/99 - [Brunnhofer] Rn. 58 ff.; 27. März 1980 - 129/79 - [Macarthys/Smith] Rn. 14, 16) nicht, nachzuweisen, dass die zum Vergleich herangezogene Person tatsächlich keine gleichwertige Arbeit ausführt bzw. ausgeführt hat.

  • EuGH, 26.06.2001 - C-381/99

    Brunnhofer - "Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Voraussetzungen für die …

    So verstanden verbietet der in Artikel 119 EG-Vertrag genannte und in der Richtlinie ausgeführte Grundsatz jede das Entgelt betreffende Ungleichbehandlung von Männern und Frauen bei gleichem Arbeitsplatz oder gleichwertiger Arbeit ohne Rücksicht darauf, woraus sich diese Ungleichbehandlung ergibt (vgl. Urteil Barber, Randnr. 32), es sei denn, das unterschiedliche Entgelt ist durch objektive Faktoren gerechtfertigt, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (vgl. insbesondere Urteile vom 27. März 1980 in der Rechtssache 129/79, Macarthys, Slg. 1980, 1275, Randnr. 12, und vom 17. Juni 1998 in der Rechtssache C-243/95, Hill und Stapleton, Slg. 1998, I-3739, Randnr. 34).

    Um diesen Aspekt der Vorabentscheidungsfragen zu beantworten, ist daran zu erinnern, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes die Begriffe "gleiche Arbeit", "gleicher Arbeitsplatz" und "gleichwertige Arbeit" im Sinne von Artikel 119 EG-Vertrag und Artikel 1 der Richtlinie eine rein qualitative Bedeutung haben, da sie ausschließlich mit der Art der von den betroffenen Arbeitnehmern verrichteten Arbeit zusammenhängt (vgl. Urteile Macarthys, Randnr. 11, und vom 1. Juli 1986 in der Rechtssache 237/85, Rummler, Slg. 1986, 2101, Randnrn.

    Anders verhielte es sich nur, wenn die Ungleichbehandlung durch objektive Faktoren gerechtfertigt wäre, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (vgl. insbesondere Urteile Macarthys, Randnr. 12, sowie Hill und Stapleton, Randnr. 34).

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1993 - C-109/91

    Gerardus Cornelis Ten Oever gegen Stichting Bedrijfspensioenfonds voor het …

    Im Urteil Macarthys hat sich der Gerichtshof ausdrücklich gegen die Auffassung gewandt, daß eine Arbeitnehmerin sich auf Artikel 119 berufen könne, um das Entgelt zu verlangen, auf das sie Anspruch hätte, wenn sie ein Mann wäre, auch wenn in dem betroffenen Unternehmen oder Dienst kein Mann ist oder war, der eine vergleichbare Arbeit verrichtet oder verrichtete (sogenanntes Kriterium des "hypothetischen männlichen Arbeitnehmers").

    ( 4 ) Das Zitat stammt aus dem Urteil vom 27. März 1980 in der Rechtssache 129/79 (Macarthys, Slg. 1980, 1275, Randnr. 10), das insoweit ausdrücklich auf das Urteil Defrenne II verweist; zum Urteil Defrenne II selbst vgl. Urteil vom 8. April 19S6 in der Rechtssache 43/75 (Slg. 1976, 455, insbesondere Randnrn. 18, 21, 24 und 40).

    ( 60 ) Ein deutliches Beispiel dafür findet sich im Urteil Macarthys: Obwohl das vorlegende Gericht dem Gerichtshof vor allem Fragen in bezug auf die Tragweite der Richtlinie 75/117/EWG vorgelegt hatte, befand der Gerichtshof, daß die Rechtssache schon anhand der Auslegung von Artikel 119 EWG-Vertrag entschieden werden konnte; vgl. Randnr. 17 dieses Urteils.

    ( 64 ) Der Hinweis auf das "Gericht" kommt erstmals vor im Urteil Macarthys, Randnr. 10; vgl. auch die Urteile Worringham, Randnr. 23, und Jenkins, Randnr. 17. In Randnr. 38 des Urteils Barber spricht der Gerichtshof vom "vorlegenden Gericht".

    ( 65 ) Urteile Macarthys, Randnr. 10, Worringham, Randnr. 23, Jenkins, Randnr. 17, Barber, Randnr. 37.

    22 bis 23, Macarthys, Randnr. 10, Worringham, Randnr. 23, und Jenkins, Randnr. 17.

    ( 114 ) Urteil Macarthys, Randnr. 15.

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Rechtsprechung
   EuGH, 18.10.1979 - 125/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,160
EuGH, 18.10.1979 - 125/78 (https://dejure.org/1979,160)
EuGH, Entscheidung vom 18.10.1979 - 125/78 (https://dejure.org/1979,160)
EuGH, Entscheidung vom 18. Oktober 1979 - 125/78 (https://dejure.org/1979,160)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 17/62 Art. 3; ; VO (EWG) Nr. 17/62 Art. 19; ; EWG-Vertrag Art. 85; ; EWG-Vertrag Art. 86 EWG-Vertrag; ; VO (EWG) Nr. 99/63 Art. 6

  • EU-Kommission PDF

    GEMA / Kommission

    1 . WETTBEWERB - VERWALTUNGSVERFAHREN - EINLEITUNG AUF ANTRAG VON PERSONEN ODER PERSONENVEREINIGUNGEN - VERPFLICHTUNG DER KOMMISSION , DAS VERFAHREN DURCH EINE ENTSCHEIDUNG IM SINNE VON ARTIKEL 189 DES VERTRAGES ABZUSCHLIESSEN - FEHLEN EINER SOLCHEN VERPFLICHTUNG - ...

  • EU-Kommission

    GEMA / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften; Mißbrauch einer marktbeherrschenden Marktstellung

  • rechtsportal.de

    1. WETTBEWERB - VERWALTUNGSVERFAHREN - EINLEITUNG AUF ANTRAG VON PERSONEN ODER PERSONENVEREINIGUNGEN - VERPFLICHTUNG DER KOMMISSION , DAS VERFAHREN DURCH EINE ENTSCHEIDUNG IM SINNE VON ARTIKEL 189 DES VERTRAGES ABZUSCHLIESSEN - FEHLEN EINER SOLCHEN VERPFLICHTUNG - ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2014
  • GRUR Int. 1980, 110
 
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Wird zitiert von ... (61)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 08.03.1972 - 42/71

    Nordgetreide GmbH & Co. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 18.10.1979 - 125/78
    In Fällen, in denen die Kommission innerhalb der in Artikel 175 vorgeschriebenen Frist Stellung genommen habe, seien "die Voraussetzungen für die Anwendung dieses Artikels ... daher nicht gegeben" (Urteil 42/71, Nordgetreide/Kommission, Slg. 1972, 105; S. 110, Randnummer 4).
  • EuGH, 13.07.1971 - 8/71

    Deutscher Komponistenverband / Kommission

    Auszug aus EuGH, 18.10.1979 - 125/78
    Zur Unterstützung dieser Auffassung verweist die Kommission auf das Urteil 8/71 (Komponistenverband/Kommission, Slg. 1971, 705), in dem der Gerichtshof (S. 710, Randnummer 2) entschieden habe, daß Artikel 175 "die Untätigkeit durch Nichtbescheidung oder Nichtstellungnahme meint".
  • EuGH, 21.12.2023 - C-124/21

    Wettbewerb

    Nach ständiger Rechtsprechung verfügten diese nämlich bei der Behandlung der bei ihnen eingegangenen Beschwerden über ein weites Ermessen und könnten daher nicht gezwungen werden, ihnen durch Einstufung des beanstandeten Sachverhalts nach den Wettbewerbsregeln stattzugeben (Urteile vom 18. Oktober 1979, GEMA/Kommission, 125/78, EU:C:1979:237, und vom 19. September 2013, EFIM/Kommission, C-56/12 P, EU:C:2013:575).
  • EuG, 18.09.1992 - T-24/90

    Automec Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 18. Oktober 1979 in der Rechtssache 125/78, GEMA/Kommission, Slg. 1979, 3173, 3179) sei die Kommission aber nicht verpflichtet, eine endgültige Entscheidung darüber zu treffen, ob die behauptete Zuwiderhandlung vorliege oder nicht.

    75 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 18. Oktober 1979, GEMA, Slg. 1979, 3173, 3189) gehört zu den Rechten, die die Verordnungen Nr. 17 und Nr. 99/63 den beschwerdeführenden Parteien eingeräumt haben, nicht der Anspruch auf eine Entscheidung der Kommission in Sinne von Artikel 189 EWG-Vertrag darüber, ob die behauptete Zuwiderhandlung vorliegt oder nicht.

  • EuG, 27.06.1995 - T-186/94

    Guérin Automobiles gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb …

    15 Die Kommission vertritt unter Hinweis auf die Urteile des Gerichtshofes vom 18. Oktober 1979 in der Rechtssache 125/78 (GEMA/Kommission, Slg. 1979, 3173, Randnr. 21) und des Gerichts vom 18. September 1992 in der Rechtssache T-28/90 (Asia Motor France u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2285, Randnrn. 35 f.; nachstehend: Asia Motor I) die Auffassung, die Übersendung des Schreibens vom 13. Juni 1994 gemäß Artikel 6 der Verordnung Nr. 99/63 sei eine Stellungnahme im Sinne des Artikels 175 des Vertrages.

    23 Nach ständiger Rechtsprechung gibt Artikel 3 der Verordnung Nr. 17 demjenigen, der einen Antrag nach dieser Vorschrift stellt, keinen Anspruch darauf, daß die Kommission eine Entscheidung im Sinne von Artikel 189 EG-Vertrag über das Vorliegen einer Zuwiderhandlung gegen Artikel 85 und/oder Artikel 86 des Vertrages erlässt, es sei denn, der Gegenstand der Beschwerde fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der Kommission (Urteile GEMA/Kommission, a. a. O., Randnr. 17, Automec II, a. a. O., Randnrn. 75 f., und Urteil des Gerichts vom 18. November 1992 in der Rechtssache T-16/91, Rendo u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2417, Randnr. 98).

    32 Folglich hat die Kommission dadurch, daß sie am 13. Juni 1994 eine Mitteilung nach Artikel 6 der Verordnung Nr. 99/63 an die Beschwerdeführerin gerichtet hat, eine Stellungnahme im Sinne des Artikels 175 Absatz 2 des Vertrages zu der Beschwerde abgegeben (Urteil GEMA/Kommission, a. a. O.).

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