Rechtsprechung
| BVerfG, 23.04.2014 - 1 BvR 2851/13 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Nichtannahmebeschluss: Anspruch auf gesetzlichen Richter (Art 101 Abs 1 S 2 GG) und Handhabung der Revisionszulassung im Zivilprozess - Nichtzulassung eines Rechtsmittels ggf begründungspflichtig, wenn dessen Zulassung nahe gelegen hätte - hier: Eigenbedarfskündigung des ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 573 Abs 2 Nr 2 BGB, § 543 Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO
Nichtannahmebeschluss: Anspruch auf gesetzlichen Richter (Art 101 Abs 1 S 2 GG) und Handhabung der Revisionszulassung im Zivilprozess - Nichtzulassung eines Rechtsmittels ggf begründungspflichtig, wenn dessen Zulassung nahe gelegen hätte - hier: Eigenbedarfskündigung des ... - IWW
- Deutsches Notarinstitut
GG Artt. 14, 101; BGB § 573 Abs. 2
Voraussetzungen für Eigenbedarfskündigung - Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit eines Räumungsurteils nach Kündigung einer gemieteten Wohnung wegen Eigenbedarfs
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
GG Art. 14 Abs. 1, 101 Abs. 1 Satz 2; BGB § 573 Abs. 2 Nr. 2
Vernünftige und nachvollziehbare Gründe reichen für Eigenbedarfskündigung; zur Verletzung des Rechts auf gesetzlichen Richter durch Nichtzulassung der Revision - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit eines Räumungsurteils nach Kündigung einer gemieteten Wohnung wegen Eigenbedarfs
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Eigenbedarfskündigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (23)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Eigenbedarfskündigung
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Eigenbedarfskündigung
- lawblog.de (Kurzinformation)
Eigenbedarf kann vieles sein
- faz.net (Pressemeldung, 09.05.2014)
Wohnungsbesitzer haben Recht auf Eigenbedarfskündigung
- lto.de (Kurzinformation)
Mieterin scheitert vor BVerfG - Wunsch nach Zweitwohnung kann Eigenbedarf begründen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Eigenbedarfskündigung für die Zweitwohnung - der gesetzliche Richter und die Revisionszulassung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Eigenbedarfskündigung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Eigenbedarfskündigung
- spiegel.de (Pressemeldung, 09.05.2014)
Vermieter darf auch Zweitwohnung für Eigenbedarf kündigen
- proeigentum.de (Kurzinformation)
Eigenbedarf auch bei Nutzung als Zweitwohnung
- anwaltauskunft.de (Kurzinformation)
Eigenbedarf bei Mietwohnungen: Was rechtlich gilt
- haufe.de (Kurzinformation)
Eigenbedarf auch für Zweitwohnung möglich
- haufe.de (Kurzinformation)
Eigenbedarf auch für Zweitwohnung möglich
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Eigenbedarfskündigung: Auch Zweitwohnung zählt als Eigenbedarf
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Eigenbedarfskündigung: Bedarf bei Zweitwohnung
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Kündigung wegen Eigenbedarfs bei gelegentlicher Nutzung
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Kündigung wegen Eigenbedarfs bei gelegentlicher Nutzung zulässig
- gevestor.de (Kurzinformation)
Eigenbedarfskündigung für Zweitwohnung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Eigenbedarf liegt auch bei gelegentlicher Nutzung vor
- anwalt.de (Kurzinformation)
Eigenbedarfskündigung: Auch Zweitwohnung zählt als Eigenbedarf
- schneideranwaelte.de (Kurzinformation)
Eigenbedarf für Zweitwohnung? - Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verfassungsbeschwerde gegen Eigenbedarfskündigung erfolglos - Begründung über Verletzung des Eigentumsgrundrechts nicht ausreichend
- rechtsportal.de (Kurzinformation)
Eigenbedarf auch bei Nutzung als Zweitwohnung
Besprechungen u.ä. (3)
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Entscheidungsbesprechung)
Eigenbedarf grds. auch bei Nutzung als Zweitwohnung möglich
- anwalt.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)
Eigenbedarfskündigung - Voraussetzungen des Eigenbedarfs
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Verfassungsbeschwerde gegen Eigenbedarfskündigung erfolglos! (IMR 2014, 265)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 06.02.2012 - 13 C 61/11
- LG Berlin, 22.08.2013 - 67 S 121/12
- BVerfG, 23.04.2014 - 1 BvR 2851/13
Papierfundstellen
- NJW 2014, 2417
- DNotZ 2014, 918
- NZM 2014, 624
- ZMR 2015, 278
Wird zitiert von ... (84) Zitiert selbst (34)
- BGH, 20.01.1988 - VIII ARZ 4/87
Eigenbedarf des Vermieters
Auszug aus BVerfG, 23.04.2014 - 1 BvR 2851/13
Rn. 28 (a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (grundlegend BGH, Rechtsentscheid vom 20. Januar 1988 - VIII ARZ 4/87 -, NJW 1988, S. 904) reicht zwar allein der Wille des Vermieters, in den eigenen Räumen zu wohnen oder eine der in § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB genannten Personen dort wohnen zu lassen, für die Annahme von Eigenbedarf noch nicht aus.Ausreichend sind jedoch vernünftige und nachvollziehbare Gründe für die Inanspruchnahme des Wohnraumes (vgl. BGH, Rechtsentscheid vom 20. Januar 1988 - VIII ARZ 4/87 -, a.a.O.).
Weder dem Wortlaut noch dem Zweck der Vorschrift sei - so der Bundesgerichtshof - zu entnehmen, dass dem Vermieter ein Kündigungsrecht nur zustehe, wenn er oder eine begünstigte Person einen Mangel an Wohnraum habe oder der Vermieter sich in einer wohnbedarfstypischen Lage befinde (vgl. BGH, Rechtsentscheid vom 20. Januar 1988 - VIII ARZ 4/87 -, a.a.O.).
- BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2365/11
Zum unerlaubten Filesharing im Internet
Auszug aus BVerfG, 23.04.2014 - 1 BvR 2851/13
Zwar kommt eine Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls in Betracht, wenn die Entscheidung des Gerichts über die Nichtzulassung nicht näher begründet ist, obwohl die Zulassung des Rechtsmittels nahe gelegen hätte (vgl. BVerfGK 19, 364 ).Liegt die Zulassung des Rechtsmittels allerdings nahe, weil vieles dafür spricht, dass die Voraussetzungen der Revisionszulassung vorliegen, so verlangt eine die Zulassung dennoch ablehnende Entscheidung eine nachvollziehbare Begründung, die erkennen lässt, dass die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts auf sachgerechten Erwägungen beruht (vgl. BVerfGK 2, 202 ; 19, 364 ).
Nur mittels einer nachvollziehbaren Begründung sind die Beteiligten und insbesondere das Bundesverfassungsgericht in der Lage zu überprüfen, ob das Gericht das von der Rechtsordnung nicht nur grundsätzlich eröffnete, sondern im konkreten Fall auch nahe liegende Rechtsmittel ineffektiv gemacht (vgl. BVerfGK 19, 364 ) und damit den Rechtsuchenden den gesetzlichen Richter entzogen hat.
- BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 792/83
Eigenbedarf I
Auszug aus BVerfG, 23.04.2014 - 1 BvR 2851/13
Insbesondere setzt sich die Beschwerdeführerin allenfalls oberflächlich und keineswegs hinreichend mit der umfangreichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Voraussetzungen einer Eigenbedarfskündigung auseinander (vgl. BVerfGE 68, 361 ; 79, 292 ; 89, 1 ; 89, 237 ).Rn. 31 (b) Die genannte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht in Einklang mit der zu den Voraussetzungen der Eigenbedarfskündigung ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 68, 361 ).
- BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93
Besitzrecht des Mieters
Auszug aus BVerfG, 23.04.2014 - 1 BvR 2851/13
Insbesondere setzt sich die Beschwerdeführerin allenfalls oberflächlich und keineswegs hinreichend mit der umfangreichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Voraussetzungen einer Eigenbedarfskündigung auseinander (vgl. BVerfGE 68, 361 ; 79, 292 ; 89, 1 ; 89, 237 ).Dabei steht es der Annahme einer willkürlichen Entscheidung entgegen, wenn sich das Gericht mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 zu Art. 3 Abs. 1 GG).
- BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92
Vorlagepflicht
Auszug aus BVerfG, 23.04.2014 - 1 BvR 2851/13
Rn. 22 a) Wird in einem Urteil von der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit der Zulassung der Revision kein Gebrauch gemacht, so verstößt dies grundsätzlich dann gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn sich die Entscheidung insoweit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (vgl. BVerfGE 42, 237 ; 67, 90 ; 87, 282 ; zu einer Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG durch die Nichtzulassung eines Rechtsmittels: BVerfGE 125, 104 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 -, NJW 2013, S. 3506).Hierfür genügt die nur einfachrechtlich fehlerhafte Handhabung der maßgeblichen Zulassungsvorschriften noch nicht (vgl. BVerfGE 67, 90 ; 87, 282 ; BVerfGK 2, 202 ).
- BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83
Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot
Auszug aus BVerfG, 23.04.2014 - 1 BvR 2851/13
Rn. 22 a) Wird in einem Urteil von der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit der Zulassung der Revision kein Gebrauch gemacht, so verstößt dies grundsätzlich dann gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn sich die Entscheidung insoweit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (vgl. BVerfGE 42, 237 ; 67, 90 ; 87, 282 ; zu einer Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG durch die Nichtzulassung eines Rechtsmittels: BVerfGE 125, 104 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 -, NJW 2013, S. 3506).Hierfür genügt die nur einfachrechtlich fehlerhafte Handhabung der maßgeblichen Zulassungsvorschriften noch nicht (vgl. BVerfGE 67, 90 ; 87, 282 ; BVerfGK 2, 202 ).
- BVerfG, 07.01.2004 - 1 BvR 31/01
Verletzung des gesetzlichen Richters durch Nichtzulassung der Revision
Auszug aus BVerfG, 23.04.2014 - 1 BvR 2851/13
Hierfür genügt die nur einfachrechtlich fehlerhafte Handhabung der maßgeblichen Zulassungsvorschriften noch nicht (vgl. BVerfGE 67, 90 ; 87, 282 ; BVerfGK 2, 202 ).Liegt die Zulassung des Rechtsmittels allerdings nahe, weil vieles dafür spricht, dass die Voraussetzungen der Revisionszulassung vorliegen, so verlangt eine die Zulassung dennoch ablehnende Entscheidung eine nachvollziehbare Begründung, die erkennen lässt, dass die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts auf sachgerechten Erwägungen beruht (vgl. BVerfGK 2, 202 ; 19, 364 ).
- BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen …
Auszug aus BVerfG, 23.04.2014 - 1 BvR 2851/13
Eine zulassungsrelevante Divergenz wäre überdies nur dann gegeben, wenn in der angefochtenen Entscheidung ein tragender abstrakter Rechtssatz aufgestellt würde, der von einem tragenden Rechtssatz in der Entscheidung eines höherrangigen oder gleichrangigen anderen Gerichts oder eines anderen Spruchkörpers desselben Gerichts abwiche (vgl. BGH…, Beschluss vom 1. Oktober 2002 - XI ZR 71/02 -, NJW 2003, S. 65 ; Beschluss vom 27. März 2003 - V ZR 291/02 -, NJW 2003, S. 1943 ). - BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02
Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler
Auszug aus BVerfG, 23.04.2014 - 1 BvR 2851/13
Eine zulassungsrelevante Divergenz wäre überdies nur dann gegeben, wenn in der angefochtenen Entscheidung ein tragender abstrakter Rechtssatz aufgestellt würde, der von einem tragenden Rechtssatz in der Entscheidung eines höherrangigen oder gleichrangigen anderen Gerichts oder eines anderen Spruchkörpers desselben Gerichts abwiche (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2002 - XI ZR 71/02 -, NJW 2003, S. 65 ;… Beschluss vom 27. März 2003 - V ZR 291/02 -, NJW 2003, S. 1943 ). - AG Berlin-Köpenick, 17.09.2013 - 14 C 16/13
Eigenbedarfskündigung: 18 Jahre alte Azubi braucht keine 102 qm große Wohnung!
Auszug aus BVerfG, 23.04.2014 - 1 BvR 2851/13
Soweit ersichtlich wurde der Wunsch einer Zweitwohnung lediglich vereinzelt in erstinstanzlichen Entscheidungen generell als unzureichend zur Begründung eines Eigenbedarfs bewertet (AG Schöneberg…, Urteil vom 30. Mai 1991 - 2 C 436/90 -, WuM 1992, S. 19; AG Charlottenburg…, Urteil vom 2. Oktober 1992 - 12b C 135/92 -, NJW-RR 1993, S. 908; AG Wolfratshausen…, Urteil vom 28. Juni 2012 - 8 C 51/12 -, NZM 2013, S. 758; AG München…, Urteil vom 4. Juli 2003 - 433 C 6556/03 -, ZMR 2004, S. 44 ; AG Berlin-Köpenick, Urteil vom 17. September 2013 - 14 C 16/13 -, WuM 2013, S. 678). - LG Hamburg, 01.03.2001 - 307 S 114/00
- AG Wolfratshausen, 28.06.2012 - 8 C 51/12
Zweitwohnung: Keine Kündigung wegen Eigenbedarfs!
- LG Hamburg, 07.05.1992 - 307 S 409/91
- LG Hamburg, 01.03.1994 - 316 S 168/93
- LG Berlin, 04.06.1996 - 65 S 48/96
- AG München, 04.07.2003 - 433 C 6556/03
Wenn Eigenbedarf vorgeschoben wurde...
- AG Berlin-Schöneberg, 30.05.1991 - 2 C 436/90
- AG München, 02.12.1988 - 222 C 14008/88
- LG Regensburg, 25.06.1991 - S 495/90
- LG Hamburg, 13.10.1989 - 11 S 43/89
- AG Berlin-Charlottenburg, 02.10.1992 - 12b C 135/92
- BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88
Eigenbedarf II
- BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11
Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung …
- BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07
Personenbeförderung Sachsen-Anhalt
- BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02
Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung …
- BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88
Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine …
- BGH, 20.10.2004 - VIII ZR 246/03
Überprüfung der Interessenabwägung im Rahmen einer Eigenbedarfskündigung durch …
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93
Fink
- LG Berlin, 22.08.2013 - 67 S 121/12
Kündigung wegen Eigenbedarf: Nutzung als Zweitwohnung ausreichend!
- BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 381/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie im …
- BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52
Bindung durch Rechtsinstanz
- BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision
- BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 25/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung einer Eigenbedarfskündigung
- BVerfG, 29.06.1976 - 2 BvR 948/75
Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter durch Nichtvorlage bei …
- BGH, 22.05.2019 - VIII ZR 180/18
Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung; sogenannte Sozialklausel in §§ 574 ff. …
Zur Wahrung berechtigter Belange des Mieters dürfen die Gerichte allerdings den Eigennutzungswunsch des Vermieters darauf überprüfen, ob er ernsthaft verfolgt wird, ob er von vernünftigen und nachvollziehbaren Gründen getragen ist oder ob er rechtsmissbräuchlich ist (BVerfG, NJW 1994, 994 f.; WuM 2002, 21 f.; NJW 2014, 2417 Rn. 28; NJW 1993, 1637 f.; NJW 1994, 309 f.;… Senatsurteile vom 4. März 2015 - VIII ZR 166/14, aaO Rn. 15;… vom 15. März 2017 - VIII ZR 270/15, NJW 2017, 1474 Rn. 19). - BGH, 04.03.2015 - VIII ZR 166/14
Eigenbedarfskündigung bei Wohnraummiete: Prüfungsgrenzen für die Gerichte bei der …
Vielmehr kann auch ein zeitlich begrenzter Bedarf eine Eigenbedarfskündigung rechtfertigen (vgl. BVerfG, NJW 2014, 2417 Rn. 29; Senatsurteil vom 20. Oktober 2004 - VIII ZR 246/03, NZM 2005, 143 unter II 1). - BGH, 21.08.2018 - VIII ZR 186/17
Wohnraummiete: Eigenbedarfskündigung wegen beabsichtigter Nutzung einer Wohnung …
Rn. 15 Das Berufungsgericht hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO) zugelassen, da die Frage der Eigenbedarfskündigung zum Zwecke der Nutzung als Ferienwohnung - auch unter Berücksichtigung der im Berufungsurteil genannten Grundsätze des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 23. April 2014 (NJW 2014, 2417 Rn. 27-30) und des Senatsurteils vom 4. März 2015 (…VIII ZR 166/14, BGHZ 204, 216 Rn. 13 ff.) - noch nicht ausdrücklich entschieden worden sei.Rn. 20 a) Durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts sind die wesentlichen Fragen der Eigenbedarfskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB geklärt (so auch BVerfG, NJW 2014, 2417 Rn. 27 ff. mwN).
Rn. 22 b) Auch ist - wie das Berufungsgericht ebenfalls zutreffend erkannt hat - höchstrichterlich bereits entschieden, dass sowohl ein zeitlich begrenzter Bedarf hinsichtlich der Wohnung (vgl. hierzu Senatsurteile vom 20. Oktober 2004- VIII ZR 246/03, NZM 2005, 143 unter II 1;… vom 4. März 2015 - VIII ZR 166/14, aaO Rn. 31 ff.; BVerfG, NJW 2014, 2417 Rn. 29) als auch ein Wohnbedarf, der zwar nicht von seiner Gesamtdauer her zeitlich begrenzt ist, der aber nicht die ständige, sondern nur eine zeitweise Nutzung der Wohnung umfasst, die Voraussetzungen des "Benötigens" der Räume "als Wohnung" und damit die Voraussetzungen einer Eigenbedarfskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB erfüllen kann.
- BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvR 873/15
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
Eine Abweichung in diesem Sinne liegt nur vor, wenn die anzufechtende Entscheidung ein und dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Vergleichsentscheidung, mithin einen Rechtssatz aufstellt, der sich mit einem in der Vergleichsentscheidung aufgestellten und diese tragenden Rechtssatz nicht deckt (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. April 2014 - 1 BvR 2851/13 -, juris, Rn. 34; BGHZ 152, 182 , 154, 288 jeweils m.w.N.). - BGH, 22.08.2017 - VIII ZR 19/17
Wohnraummiete: Eigenbedarfskündigung wegen der beabsichtigten Nutzung der Wohnung …
Wie das Berufungsgericht unter Bezugnahme auf die grundlegende Entscheidung des Senats (Beschluss [Rechtsentscheid] vom 20. Januar 1988 - VIII ARZ 4/87, BGHZ 103, 91;… vgl. ferner Senatsurteil vom 4. März 2015 - VIII ZR 166/14, BGHZ 204, 216 Rn. 14-16) und den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. April 2014 (NJW 2014, 2417) richtig erkannt hat, ist der Begriff des "Benötigens" (früher § 564b Abs. 2 Nr. 2, jetzt § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB) höchstrichterlich dahin geklärt, dass damit ernsthafte, vernünftige und nachvollziehbare Gründe des Vermieters vorausgesetzt werden, die Wohnung künftig selbst oder durch nahe Angehörige zu nutzen. - OLG München, 17.02.2017 - 10 U 2007/16
Ausschluss der Einstandspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers bei vorsätzlicher …
Gründe, die die Zulassung der Revision gemäß § 543 II 1 ZPO rechtfertigen würden, sind nicht gegeben, denn weder eine grundsätzliche Bedeutung der Sache (BVerfG NJW 2014, 2417 [2419, Tz. 26-32]; BGH NJW-RR 2014, 505) noch die Fortbildung des Rechts (…BVerfG a.a.O. Tz. 33) oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (…BVerfG a.a.O. [2420, Tz. 34]; BGH NJW 2003, 1943) erfordern eine Entscheidung des Revisionsgerichts. - OLG München, 23.01.2015 - 10 U 1620/14
Ersatzfähiger Schaden des Leasingnehmers bei der Beschädigung des …
Mit Rücksicht darauf, dass die Entscheidung einen Einzelfall betrifft, erfordern weder eine grundsätzliche Bedeutung der Sache (BVerfG NJW 2014, 2417 f. [2419, Abs. 26 - 32]), noch die Fortbildung des Rechts (…BVerfG, a. a. O. [2419, Abs. 33]) oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (…BVerfG, a. a. O. [2420, Abs. 34]) eine Entscheidung des Revisionsgerichts. - OLG München, 23.01.2015 - 10 U 299/14
Anscheinsbeweis bei Kollision zwischen Grundstücksabbieger und alkoholisiertem …
Mit Rücksicht darauf, dass die Entscheidung einen Einzelfall betrifft, erfordern weder eine grundsätzliche Bedeutung der Sache (BVerfG NJW 2014, 2417 f. [2419, Abs. 26 - 32]), noch die Fortbildung des Rechts (…BVerfG, a. a. O. [2419, Abs. 33]) oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (…BVerfG, a. a. O. [2420, Abs. 34]) eine Entscheidung des Revisionsgerichts. - OLG München, 05.08.2016 - 10 U 4616/15
Haftungsverteilung bei Verletzung der Wartepflicht durch Radfahrer, der einen …
Gründe, die die Zulassung der Revision gemäß § 543 II 1 ZPO rechtfertigen würden, sind nicht gegeben, denn weder eine grundsätzliche Bedeutung der Sache (BVerfG NJW 2014, 2417 [2419, Tz. 26-32]; BGH NJW-RR 2014, 505) noch die Fortbildung des Rechts (…BVerfG a. a. O. Tz. 33) oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (…BVerfG a. a. O. [2420, Tz. 34]; BGH NJW 2003, 1943) erfordern eine Entscheidung des Revisionsgerichts. - OLG München, 05.05.2017 - 10 U 1750/15
Haftungsverteilung nach einer Kollision zwischen einem die Fahrbahn überquerenden …
Gründe, die die Zulassung der Revision gemäß § 543 II 1 ZPO rechtfertigen würden, sind nicht gegeben, denn weder eine grundsätzliche Bedeutung der Sache (BVerfG NJW 2014, 2417 [2419, Tz. 26-32]; BGH NJW-RR 2014, 505) noch die Fortbildung des Rechts (…BVerfG a.a.O. Tz. 33) oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (…BVerfG a.a.O. [2420, Tz. 34]; BGH NJW 2003, 1943) erfordern eine Entscheidung des Revisionsgerichts. - BVerfG, 28.05.2019 - 1 BvR 2006/16
Stattgebender Kammerbeschluss: Willkürliche Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde …
- BVerfG, 04.09.2020 - 2 BvR 1206/19
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
- OLG München, 15.09.2017 - 10 U 739/16
Ersatz von Erwerbsnachteilen nach einem Verkehrsunfall
- OLG München, 13.05.2016 - 10 U 4529/15
Notwendige Feststellungen bei Schadensersatzansprüchen nach einem berührungslosen …
- OLG München, 31.07.2015 - 10 U 4733/14
Kollision einer 11-jährigen Tretrollerfahrerin mit einem Auto beim Überqueren der …
- BAG, 06.01.2015 - 6 AZB 105/14
Verwerfung der Berufung - Nichtzulassungsbeschwerde
- BVerfG, 17.08.2023 - 2 BvR 1851/22
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung grundrechtlicher …
- BVerfG, 23.09.2016 - 2 BvR 1797/15
Nichtannahmebeschluss: Nichtzulassung der zivilprozessualen Revision trotz …
- OLG München, 12.06.2015 - 10 U 3981/14
Kollision eines erheblich alkoholisierten Fußgängers mit einem Kfz bei Dunkelheit
- BVerfG, 07.09.2015 - 1 BvR 1863/12
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch …
- BVerfG, 12.08.2014 - 2 BvR 176/12
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Grundrechts auf effektiven …
- OLG München, 24.03.2016 - 10 U 3730/14
Haftung der Eltern bei vom Kind verursachtem Fahrradunfall
- OLG München, 01.12.2017 - 10 U 3025/17
Haftungsverteilung nach Verkehrsunfall infolge Spurwechsels beim mehrspurigen …
- VerfGH Baden-Württemberg, 21.03.2016 - 1 VB 92/15
Verwendung der Abkürzung "Prof." als Titel im geschäftlichen Verkehr zum Zwecke …
- OLG München, 14.10.2016 - 10 U 2269/16
Keine Berücksichtigung verjährter Entschädigungsleistungen
- OLG München, 21.10.2016 - 10 U 2372/16
Verfahrensfehler bei nicht ausreichender Ermittlung und Feststellung …
- VerfG Brandenburg, 18.10.2019 - VfGBbg 36/18
Verfassungsbeschwerde begründet; effektiver Rechtsschutz; Zivilprozess; …
- OLG München, 11.03.2016 - 10 U 4087/15
Unvollständige Beweiserhebung und unzulängliche Beweiswürdigung in einem …
- OLG München, 24.07.2015 - 10 U 3313/13
Erhöhung des Schmerzensgeldanspruchs durch zögerliches Regulierungsverhalten des …
- AG Köln, 23.06.2020 - 210 C 224/17
Schwere psychische Beeinträchtigungen stehen Räumung wegen Eigenbedarfes entgegen
- BVerfG, 21.01.2022 - 2 BvR 946/19
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie im …
- VerfG Brandenburg, 17.02.2017 - VfGBbg 97/15
Effektiver Rechtsschutz; Parkplatzunfall; Schadensquote; Grundsätzliche Bedeutung …
- BVerfG, 23.09.2016 - 2 BvR 2193/15
Nichtannahmebeschluss: Nichtzulassung der zivilprozessualen Revision trotz …
- VerfGH Baden-Württemberg, 03.02.2022 - 1 VB 85/17
Zur Grundrechtsfähigkeit inländischer juristischer Personen mit Sitz außerhalb …
- OLG München, 01.12.2017 - 10 U 2627/17
Verfahrensfehler bei nicht ausreichender Ermittlung und Feststellung …
- BVerfG, 20.11.2019 - 1 BvR 2400/17
Nichtannahmebeschluss: Divergenzzulassung eines Rechtsmittels ist nicht bereits …
- OLG München, 23.10.2015 - 10 U 2231/15
Gesamtschuldner, Teilschmerzensgeld, Schmerzensgeld, Mitverschulden, …
- OLG München, 11.09.2015 - 10 U 1455/13
Sturz eines Rollerfahrers aufgrund Abbiegens eines vor ihm fahrenden Pedelecs …
- OLG München, 19.05.2017 - 10 U 1209/15
Nachweis eines gestellten Unfalls
- VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 2/16
Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Vorlage der angegriffenen …
- AG Aachen, 20.05.2021 - 121 C 109/19
Räumungsfrist bis ins Jahr 2022 u.a. wegen Coronavirus-Pandemielage
- OLG München, 04.09.2015 - 10 U 3814/14
Tatsachenfeststellung im Verkehrsunfallprozess
- OLG München, 22.07.2016 - 10 U 3969/15
Mangelnder Sicherheitsabstand und Vollbremsung ohne Anlass beim Vorfahrenden: …
- OLG München, 07.07.2016 - 10 U 76/14
Zur Haftungsverteilung bei einer Kollision eines Radfahrers mit einem Traktor auf …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.05.2020 - VerfGH 24/20
Verfassungsbeschwerde wegen der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs
- OLG München, 13.10.2017 - 10 U 3415/15
Zurückverweisung durch Berufungsgericht wegen unvollständiger Beweiserhebung und …
- OLG Karlsruhe, 22.09.2017 - 1 Rb 7 Ss 486/17
Verwerfung eines Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde muss nicht begründet …
- OLG München, 26.02.2016 - 10 U 153/15
Erfolgreiche Berufung nach abgewiesener Klage auf Schadensersatz und …
- OLG München, 22.12.2017 - 10 U 2850/16
Haftung von Berufsgenossenschaft und Haftpflichtversicherung bei Vorliegen eines …
- VerfG Brandenburg, 19.01.2024 - VfGBbg 25/21
Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig; Rechtsweg nicht erschöpft; …
- OLG München, 18.11.2016 - 10 U 1447/16
Ansprüche gegen Vollkaskoversicherer bei Verdacht eines absichtlich …
- AG Berlin-Schöneberg, 24.06.2020 - 104 C 37/20
Wohnraummiete: Eigenbedarfskündigung durch den Erwerber einer in Wohnungseigentum …
- VerfGH Berlin, 13.06.2022 - VerfGH 205/20
Verletzung von Art 7 (Rechtsstaatsprinzip) und Art 15 Abs 5 S 2 VvB ( …
- BVerfG, 04.05.2015 - 2 BvR 2053/14
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 durch …
- AG Berlin-Mitte, 24.11.2021 - 9 C 278/20
Sog. "Nest-Modell" als Eigenbedarf?
- LG Wiesbaden, 12.05.2017 - 3 S 73/16
Eigebedarfskündiigung wegen beabsichtigter Nutzung einer Wohnung als …
- OLG Düsseldorf, 27.04.2018 - 22 U 170/17
Ansprüche eines Künstlers wegen Nichtdurchführung eines Konzertes durch den …
- VerfG Brandenburg, 22.05.2015 - VfGBbg 5/14
Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Änderung des gerichtlichen …
- OLG Stuttgart, 18.05.2022 - 9 U 237/21
Immobiliar-Verbraucherdarlehen: Notwendige Angaben über die Berechnung der …
- OLG München, 30.06.2017 - 10 U 3545/14
Verwertung beigezogener Strafakten
- OLG München, 24.07.2015 - 10 U 4220/14
Keine Beendigung der Verjährungshemmung durch Teilzahlung des …
- OLG München, 12.06.2015 - 10 U 3673/14
Haftungsverteilung bei Sturz eines Kradfahrers im Begegnungsverkehr - Darlegungs- …
- OLG München, 30.04.2015 - 10 U 2283/14
Zusammenstoß zwischen Mountainbike und Geländewagen
- OLG München, 13.11.2015 - 10 U 2226/15
Aufhebung und und Zurückverweisung durch das Berufungsgericht wegen schwerer …
- OLG München, 31.07.2015 - 10 U 601/15
Auffahrunfall auf der Autobahn
- LG München I, 24.01.2018 - 14 S 9552/17
Zweitwohnungsbedarf als Grund der Eigenbedarfskündigung
- OLG München, 13.11.2015 - 10 U 3964/14
Haftungsverteilung bei der Kollision eines Kraftfahrzeugs mit einem Fußgänger
- OLG München, 30.11.2016 - 10 U 1006/16
Verdienstausfallschaden - Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs durch nicht …
- AG Hamburg, 08.09.2020 - 25a C 286/19
Eigenbedarfskündigung wegen geplanter Wohnungszusammenlegung zulässig?
- OLG München, 31.07.2015 - 10 U 4575/14
Zurückverweisung aufgrund Mitwirkung eines nicht der mündlichen Verhandlung …
- OLG München, 23.10.2015 - 10 U 2580/14
Arbeitsverhältnis im, Gesamtschuldner, Anstellungsvertrag, Arbeitnehmer, …
- OLG München, 24.02.2015 - 10 U 4467/14
Berufungszurückweisung nach unstatthaften Angriffen der klagenden Partei gegen …
- OLG München, 30.04.2015 - 10 U 4107/14
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall zwischen Fahrzeuggespann und rückwärts in …
- OLG München, 11.08.2017 - 10 U 2683/14
Zu den Anforderungen an die Tatsachenfeststellung bei Schadensersatzansprüchen
- OLG München, 30.10.2015 - 10 U 2360/14
Zurücktreten der Betriebsgefahr bei der Haftungsverteilung nach einem …
- OLG München, 06.02.2015 - 10 U 70/14
Mangelhafte Beweisaufnahme nach einem Verkehrsunfall auf der Autobahn
- OLG München, 16.01.2015 - 10 U 1930/14
Kollision eines Pkw mit einem Fußgänger an einer Fußgängerfurt
- OLG München, 24.07.2015 - 10 U 3996/13
Haftungsverteilung bei unaufgeklärtem Unfallgeschehen
- AG Eutin, 02.02.2016 - 23 C 862/15
Eigenbedarf: Vorübergehende Wohnnutzung bei Besuchen ist ausreichend!
- OLG München, 01.04.2015 - 10 U 4467/14
Zurückweisung der Berufung ohne mündliche Verhandlung wenn Entscheidung des …
- LG Osnabrück, 30.11.2018 - 1 S 9/18
Abgeltungsvergleich - Anfechtung bei unwirksamer Eigenbedarfskündigung
- AG München, 19.01.2016 - 461 C 26027/14
Kündigung wegen Eigenbedarfs und Härtefallabwägung bei Zweitwohnung
- OLG München, 22.09.2014 - 10 U 14/14
Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten mit einem …
- BSG, 05.06.2014 - B 13 R 104/14 B
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Rechtsprechung
| EuGH, 05.06.2014 - C-557/12 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
"Art. 101 AEUV - Ersatz des Schadens, der durch ein nach diesem Artikel verbotenes Kartell verursacht wurde - Schaden, der sich aus dem höheren Preis ergibt, der von einem Unternehmen als Folge eines verbotenen Kartells, an dem es nicht beteiligt ist, verlangt wird ...
- Europäischer Gerichtshof
Kone u.a.
Art. 101 AEUV - Ersatz des Schadens, der durch ein nach diesem Artikel verbotenes Kartell verursacht wurde - Schaden, der sich aus dem höheren Preis ergibt, der von einem Unternehmen als Folge eines verbotenen Kartells, an dem es nicht beteiligt ist, verlangt wird ...
- EU-Kommission
Kone AG und andere gegen ÖBB Infrastruktur AG.
Ersuchen um Vorabentscheidung: Oberster Gerichtshof - Österreich. Art. 101 AEUV - Ersatz des Schadens, der durch ein nach diesem Artikel verbotenes Kartell verursacht wurde - Schaden, der sich aus dem höheren Preis ergibt, der von einem Unternehmen als Folge eines ...
- Wolters Kluwer
Haftung kartellbeteiligter Unternehmen für Schäden der Kunden unbeteiligter Unternehmen aus im Windschatten des Kartells erhöhter Preisgestaltung; Vorabentscheidungsersuchen des österreichischen Obersten Gerichtshofs
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Haftung von Kartellanten für Preisschirmeffekte bei Kartellaußenseitern ("Kone u.a.")
- Betriebs-Berater
Umbrella Pricing - Haftung der Kartellanten erweitert
- Betriebs-Berater
Schadensersatzpflicht von Kartellanten für Preisschirmeffekte bestätigt
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
AEUV Art. 101
Zur zivilrechtlichen Haftung für auf Preisschirmeffekten beruhende Schäden - rechtsportal.de
AEUV Art. 101; AEUV Art. 267
Haftung kartellbeteiligter Unternehmen für Schäden der Kunden unbeteiligter Unternehmen aus im Windschatten des Kartells erhöhter Preisgestaltung; Vorabentscheidungsersuchen des österreichischen Obersten Gerichtshofs - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kone u. a./ÖBB-Infrastruktur
- ibr-online
Wer sich an einem Kartell beteiligt, der haftet auch auf Schadensersatz!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Wettbewerb - Führt ein Kartell dazu, dass die Wettbewerber sich veranlasst sehen, ihre Preise zu erhöhen, können die Kartellbeteiligten für den dadurch entstandenen Schaden haftbar sein
- nomos.de
(Auszüge und Entscheidungsanmerkung)
Umbrella Pricing (Aufzugskartell)
- lto.de (Kurzinformation)
Kartell-Beteiligten - Haftung auch für hohe Preise der Wettbewerber
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Kartellbeteiligte können für höhere Preise von Wettbewerbern haften
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Preiserhöhung durch Kartell - Haftbarkeit der Kartellbeteiligten
- haufe.de (Kurzinformation)
Kartellstrafen könnten in Zukunft höher ausfallen
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Umbrella Pricing - Haftung der Kartellanten erweitert
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kartellbeteiligte haften für die durch wettbewerbswidrige Absprachen entstandene Schäden
Besprechungen u.ä. (5)
- nomos.de
(Auszüge und Entscheidungsanmerkung)
Umbrella Pricing (Aufzugskartell)
- deutscheranwaltspiegel.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Kartellrechtliche Schadenersatzansprüche und Preisschirmeffekte
- deutscheranwaltspiegel.de (Entscheidungsbesprechung)
Preisschirmeffekte als Kartellschaden
- fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)
Kartellrecht: Schadensersatzhaftung von Kartellbeteiligten
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Kartellmitglieder haften auch für die Verfälschung der Marktpreise (VPR 2014, 170)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Kone u.a.
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Oberster Gerichtshof - Auslegung von Art. 101 AEUV - Ersatz des Schadens, der durch ein nach diesem Artikel verbotenes Kartell verursacht wurde - Schaden, der sich aus dem höheren Preis ergibt, der von einem Unternehmen als Folge eines ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2014 - C-557/12
- EuGH, 05.06.2014 - C-557/12
Papierfundstellen
- NJW 2014, 2417
- ZIP 2014, 1301
- ZIP 2014, 47
- GRUR 2014, 1018
- GRUR Int. 2014, 864
- EuZW 2014, 586
- NZBau 2014, 650
- BB 2014, 1473
- BB 2014, 1550
- BauR 2014, 2147
- VergabeR 2014, 781
Wird zitiert von ... (78) Zitiert selbst (7)
- EuGH, 13.07.2006 - C-295/04
Manfredi - Artikel 81 EG - Wettbewerb - Kartell - Durch Kraftfahrzeuge, Schiffe …
Auszug aus EuGH, 05.06.2014 - C-557/12
Rn. 12 Der von den Rekurswerberinnen des Ausgangsverfahrens angerufene Oberste Gerichtshof wirft die Frage auf, unter welchen Voraussetzungen die Haftung der an einem Kartell Beteiligten gemäß Art. 101 AEUV und der Rechtsprechung des Gerichtshofs, insbesondere der Urteile Courage und Crehan (C-453/99, EU:C:2001:465), Manfredi u. a. (C-295/04 bis C-298/04, EU:C:2006:461) und Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389), eintritt.Rn. 20 Es ist darauf hinzuweisen, dass die Art. 101 Abs. 1 AEUV und 102 AEUV in den Beziehungen zwischen Einzelnen unmittelbare Wirkungen erzeugen und unmittelbar in deren Person Rechte entstehen lassen, die die nationalen Gerichte zu wahren haben (vgl. Urteile BRT und Société belge des auteurs, compositeurs et éditeurs, 127/73, EU:C:1974:25, Rn. 16, Courage und Crehan, EU:C:2001:465, Rn. 23, sowie Manfredi u. a., EU:C:2006:461, Rn. 39).
Rn. 21 Die volle Wirksamkeit des Art. 101 AEUV und insbesondere die praktische Wirksamkeit des in seinem Abs. 1 ausgesprochenen Verbots wären beeinträchtigt, wenn nicht jedermann Ersatz des Schadens verlangen könnte, der ihm durch einen Vertrag, der den Wettbewerb beschränken oder verfälschen kann, oder durch ein entsprechendes Verhalten entstanden ist (Urteile Courage und Crehan, EU:C:2001:465, Rn. 26, Manfredi u. a., EU:C:2006:461, Rn. 60, Otis u. a., C-199/11, EU:C:2012:684, Rn. 41, sowie Donau Chemie u. a., C-536/11, EU:C:2013:366, Rn. 21).
Rn. 22 Daher kann jedermann Ersatz des ihm entstandenen Schadens verlangen, wenn zwischen dem Schaden und einem nach Art. 101 AEUV verbotenen Kartell oder Verhalten ein ursächlicher Zusammenhang besteht (Urteile Manfredi u. a., EU:C:2006:461, Rn. 61, sowie Otis u. a., EU:C:2012:684, Rn. 43).
Rn. 23 Das Recht eines jeden, Ersatz eines solchen Schadens zu verlangen, erhöht nämlich die Durchsetzungskraft der Wettbewerbsregeln der Union und ist geeignet, Unternehmen von - oft verschleierten - Vereinbarungen oder Verhaltensweisen abzuhalten, die den Wettbewerb beschränken oder verfälschen können; damit trägt es zur Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs in der Europäischen Union bei (Urteile Courage und Crehan, EU:C:2001:465, Rn. 27, Manfredi u. a., EU:C:2006:461, Rn. 91, Pfleiderer, EU:C:2011:389, Rn. 29, Otis u. a., EU:C:2012:684, Rn. 42, sowie Donau Chemie u. a., EU:C:2013:366, Rn. 23).
Rn. 24 In Ermangelung einer einschlägigen Unionsregelung ist die Regelung der Modalitäten für die Ausübung dieses Rechts einschließlich derjenigen für die Anwendung des Begriffs "ursächlicher Zusammenhang" Aufgabe der innerstaatlichen Rechtsordnung des einzelnen Mitgliedstaats, wobei der Äquivalenz- und der Effektivitätsgrundsatz zu beachten sind (Urteil Manfredi u. a., EU:C:2006:461, Rn. 64).
Rn. 25 Daher dürfen die Vorschriften über die Rechtsbehelfe, die den Schutz der dem Einzelnen aus der unmittelbaren Wirkung des Unionsrechts erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, nicht weniger günstig sein als bei entsprechenden Rechtsbehelfen, die nur innerstaatliches Recht betreffen (Äquivalenzgrundsatz), und sie dürfen die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. Urteile Courage und Crehan, EU:C:2001:465, Rn. 29, Manfredi u. a., EU:C:2006:461, Rn. 62, Pfleiderer, EU:C:2011:389, Rn. 24, sowie Donau Chemie u. a., EU:C:2013:366, Rn. 27).
- EuGH, 14.06.2011 - C-360/09
Pfleiderer - Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Im Rahmen eines nationalen …
Auszug aus EuGH, 05.06.2014 - C-557/12
Rn. 12 Der von den Rekurswerberinnen des Ausgangsverfahrens angerufene Oberste Gerichtshof wirft die Frage auf, unter welchen Voraussetzungen die Haftung der an einem Kartell Beteiligten gemäß Art. 101 AEUV und der Rechtsprechung des Gerichtshofs, insbesondere der Urteile Courage und Crehan (C-453/99, EU:C:2001:465), Manfredi u. a. (C-295/04 bis C-298/04, EU:C:2006:461) und Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389), eintritt.Rn. 23 Das Recht eines jeden, Ersatz eines solchen Schadens zu verlangen, erhöht nämlich die Durchsetzungskraft der Wettbewerbsregeln der Union und ist geeignet, Unternehmen von - oft verschleierten - Vereinbarungen oder Verhaltensweisen abzuhalten, die den Wettbewerb beschränken oder verfälschen können; damit trägt es zur Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs in der Europäischen Union bei (Urteile Courage und Crehan, EU:C:2001:465, Rn. 27, Manfredi u. a., EU:C:2006:461, Rn. 91, Pfleiderer, EU:C:2011:389, Rn. 29, Otis u. a., EU:C:2012:684, Rn. 42, sowie Donau Chemie u. a., EU:C:2013:366, Rn. 23).
Rn. 25 Daher dürfen die Vorschriften über die Rechtsbehelfe, die den Schutz der dem Einzelnen aus der unmittelbaren Wirkung des Unionsrechts erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, nicht weniger günstig sein als bei entsprechenden Rechtsbehelfen, die nur innerstaatliches Recht betreffen (Äquivalenzgrundsatz), und sie dürfen die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. Urteile Courage und Crehan, EU:C:2001:465, Rn. 29, Manfredi u. a., EU:C:2006:461, Rn. 62, Pfleiderer, EU:C:2011:389, Rn. 24, sowie Donau Chemie u. a., EU:C:2013:366, Rn. 27).
Rn. 26 Dabei dürfen diese Vorschriften speziell im Bereich des Wettbewerbsrechts nicht die wirksame Anwendung der Art. 101 AEUV und 102 AEUV beeinträchtigen (vgl. Urteile VEBIC, C-439/08, EU:C:2010:739, Rn. 57, Pfleiderer, EU:C:2011:389, Rn. 24, sowie Donau Chemie u. a., EU:C:2013:366, Rn. 27).
Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Kronzeugenregelung eine von der Kommission mit ihrer Mitteilung über den Erlass und die Ermäßigung von Geldbußen in Kartellsachen (…ABl. 2006, C 298, S. 17) eingeführte Regelung ist, die keine Gesetzeskraft besitzt und für die Mitgliedstaaten nicht verbindlich ist (Urteil Pfleiderer, EU:C:2011:389, Rn. 21).
- EuGH, 20.09.2001 - C-453/99
Courage und Crehan - Schadensersatz im Kartellrecht
Auszug aus EuGH, 05.06.2014 - C-557/12
Rn. 12 Der von den Rekurswerberinnen des Ausgangsverfahrens angerufene Oberste Gerichtshof wirft die Frage auf, unter welchen Voraussetzungen die Haftung der an einem Kartell Beteiligten gemäß Art. 101 AEUV und der Rechtsprechung des Gerichtshofs, insbesondere der Urteile Courage und Crehan (C-453/99, EU:C:2001:465), Manfredi u. a. (C-295/04 bis C-298/04, EU:C:2006:461) und Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389), eintritt.Rn. 20 Es ist darauf hinzuweisen, dass die Art. 101 Abs. 1 AEUV und 102 AEUV in den Beziehungen zwischen Einzelnen unmittelbare Wirkungen erzeugen und unmittelbar in deren Person Rechte entstehen lassen, die die nationalen Gerichte zu wahren haben (vgl. Urteile BRT und Société belge des auteurs, compositeurs et éditeurs, 127/73, EU:C:1974:25, Rn. 16, Courage und Crehan, EU:C:2001:465, Rn. 23, sowie Manfredi u. a., EU:C:2006:461, Rn. 39).
Rn. 21 Die volle Wirksamkeit des Art. 101 AEUV und insbesondere die praktische Wirksamkeit des in seinem Abs. 1 ausgesprochenen Verbots wären beeinträchtigt, wenn nicht jedermann Ersatz des Schadens verlangen könnte, der ihm durch einen Vertrag, der den Wettbewerb beschränken oder verfälschen kann, oder durch ein entsprechendes Verhalten entstanden ist (Urteile Courage und Crehan, EU:C:2001:465, Rn. 26, Manfredi u. a., EU:C:2006:461, Rn. 60, Otis u. a., C-199/11, EU:C:2012:684, Rn. 41, sowie Donau Chemie u. a., C-536/11, EU:C:2013:366, Rn. 21).
Rn. 23 Das Recht eines jeden, Ersatz eines solchen Schadens zu verlangen, erhöht nämlich die Durchsetzungskraft der Wettbewerbsregeln der Union und ist geeignet, Unternehmen von - oft verschleierten - Vereinbarungen oder Verhaltensweisen abzuhalten, die den Wettbewerb beschränken oder verfälschen können; damit trägt es zur Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs in der Europäischen Union bei (Urteile Courage und Crehan, EU:C:2001:465, Rn. 27, Manfredi u. a., EU:C:2006:461, Rn. 91, Pfleiderer, EU:C:2011:389, Rn. 29, Otis u. a., EU:C:2012:684, Rn. 42, sowie Donau Chemie u. a., EU:C:2013:366, Rn. 23).
Rn. 25 Daher dürfen die Vorschriften über die Rechtsbehelfe, die den Schutz der dem Einzelnen aus der unmittelbaren Wirkung des Unionsrechts erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, nicht weniger günstig sein als bei entsprechenden Rechtsbehelfen, die nur innerstaatliches Recht betreffen (Äquivalenzgrundsatz), und sie dürfen die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. Urteile Courage und Crehan, EU:C:2001:465, Rn. 29, Manfredi u. a., EU:C:2006:461, Rn. 62, Pfleiderer, EU:C:2011:389, Rn. 24, sowie Donau Chemie u. a., EU:C:2013:366, Rn. 27).
- EuGH, 06.06.2013 - C-536/11
Donau Chemie u.a. - Wettbewerb - Akteneinsicht - Gerichtsverfahren betreffend …
Auszug aus EuGH, 05.06.2014 - C-557/12
Rn. 21 Die volle Wirksamkeit des Art. 101 AEUV und insbesondere die praktische Wirksamkeit des in seinem Abs. 1 ausgesprochenen Verbots wären beeinträchtigt, wenn nicht jedermann Ersatz des Schadens verlangen könnte, der ihm durch einen Vertrag, der den Wettbewerb beschränken oder verfälschen kann, oder durch ein entsprechendes Verhalten entstanden ist (Urteile Courage und Crehan, EU:C:2001:465, Rn. 26, Manfredi u. a., EU:C:2006:461, Rn. 60, Otis u. a., C-199/11, EU:C:2012:684, Rn. 41, sowie Donau Chemie u. a., C-536/11, EU:C:2013:366, Rn. 21).Rn. 23 Das Recht eines jeden, Ersatz eines solchen Schadens zu verlangen, erhöht nämlich die Durchsetzungskraft der Wettbewerbsregeln der Union und ist geeignet, Unternehmen von - oft verschleierten - Vereinbarungen oder Verhaltensweisen abzuhalten, die den Wettbewerb beschränken oder verfälschen können; damit trägt es zur Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs in der Europäischen Union bei (Urteile Courage und Crehan, EU:C:2001:465, Rn. 27, Manfredi u. a., EU:C:2006:461, Rn. 91, Pfleiderer, EU:C:2011:389, Rn. 29, Otis u. a., EU:C:2012:684, Rn. 42, sowie Donau Chemie u. a., EU:C:2013:366, Rn. 23).
Rn. 25 Daher dürfen die Vorschriften über die Rechtsbehelfe, die den Schutz der dem Einzelnen aus der unmittelbaren Wirkung des Unionsrechts erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, nicht weniger günstig sein als bei entsprechenden Rechtsbehelfen, die nur innerstaatliches Recht betreffen (Äquivalenzgrundsatz), und sie dürfen die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. Urteile Courage und Crehan, EU:C:2001:465, Rn. 29, Manfredi u. a., EU:C:2006:461, Rn. 62, Pfleiderer, EU:C:2011:389, Rn. 24, sowie Donau Chemie u. a., EU:C:2013:366, Rn. 27).
Rn. 26 Dabei dürfen diese Vorschriften speziell im Bereich des Wettbewerbsrechts nicht die wirksame Anwendung der Art. 101 AEUV und 102 AEUV beeinträchtigen (vgl. Urteile VEBIC, C-439/08, EU:C:2010:739, Rn. 57, Pfleiderer, EU:C:2011:389, Rn. 24, sowie Donau Chemie u. a., EU:C:2013:366, Rn. 27).
- EuGH, 06.11.2012 - C-199/11
Die Grundrechtecharta hindert die Kommission nicht daran, im Namen der Union vor …
Auszug aus EuGH, 05.06.2014 - C-557/12
Rn. 21 Die volle Wirksamkeit des Art. 101 AEUV und insbesondere die praktische Wirksamkeit des in seinem Abs. 1 ausgesprochenen Verbots wären beeinträchtigt, wenn nicht jedermann Ersatz des Schadens verlangen könnte, der ihm durch einen Vertrag, der den Wettbewerb beschränken oder verfälschen kann, oder durch ein entsprechendes Verhalten entstanden ist (Urteile Courage und Crehan, EU:C:2001:465, Rn. 26, Manfredi u. a., EU:C:2006:461, Rn. 60, Otis u. a., C-199/11, EU:C:2012:684, Rn. 41, sowie Donau Chemie u. a., C-536/11, EU:C:2013:366, Rn. 21).Rn. 22 Daher kann jedermann Ersatz des ihm entstandenen Schadens verlangen, wenn zwischen dem Schaden und einem nach Art. 101 AEUV verbotenen Kartell oder Verhalten ein ursächlicher Zusammenhang besteht (Urteile Manfredi u. a., EU:C:2006:461, Rn. 61, sowie Otis u. a., EU:C:2012:684, Rn. 43).
Rn. 23 Das Recht eines jeden, Ersatz eines solchen Schadens zu verlangen, erhöht nämlich die Durchsetzungskraft der Wettbewerbsregeln der Union und ist geeignet, Unternehmen von - oft verschleierten - Vereinbarungen oder Verhaltensweisen abzuhalten, die den Wettbewerb beschränken oder verfälschen können; damit trägt es zur Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs in der Europäischen Union bei (Urteile Courage und Crehan, EU:C:2001:465, Rn. 27, Manfredi u. a., EU:C:2006:461, Rn. 91, Pfleiderer, EU:C:2011:389, Rn. 29, Otis u. a., EU:C:2012:684, Rn. 42, sowie Donau Chemie u. a., EU:C:2013:366, Rn. 23).
- EuGH, 07.12.2010 - C-439/08
VEBIC - Wettbewerbspolitik - Nationales Verfahren - Beteiligung von nationalen …
Auszug aus EuGH, 05.06.2014 - C-557/12
Rn. 26 Dabei dürfen diese Vorschriften speziell im Bereich des Wettbewerbsrechts nicht die wirksame Anwendung der Art. 101 AEUV und 102 AEUV beeinträchtigen (vgl. Urteile VEBIC, C-439/08, EU:C:2010:739, Rn. 57, Pfleiderer, EU:C:2011:389, Rn. 24, sowie Donau Chemie u. a., EU:C:2013:366, Rn. 27).Nach der in Rn. 26 des vorliegenden Urteils angeführten Rechtsprechung des Gerichtshofs müssen diese nationalen Regeln jedoch die volle Wirksamkeit des Wettbewerbsrechts der Union sicherstellen (vgl. in diesem Sinne Urteil VEBIC, EU:C:2010:739, Rn. 63).
- EuGH, 27.03.1974 - 127/73
BRT / SABAM
Auszug aus EuGH, 05.06.2014 - C-557/12
Rn. 20 Es ist darauf hinzuweisen, dass die Art. 101 Abs. 1 AEUV und 102 AEUV in den Beziehungen zwischen Einzelnen unmittelbare Wirkungen erzeugen und unmittelbar in deren Person Rechte entstehen lassen, die die nationalen Gerichte zu wahren haben (vgl. Urteile BRT und Société belge des auteurs, compositeurs et éditeurs, 127/73, EU:C:1974:25, Rn. 16, Courage und Crehan, EU:C:2001:465, Rn. 23, sowie Manfredi u. a., EU:C:2006:461, Rn. 39).
- OLG Karlsruhe, 09.11.2016 - 6 U 204/15
Grauzementkartell - Kartellschadensersatz: Zulässigkeit der Feststellungsklage; …
Gegenteiliges ergibt sich entgegen der Auffassung der Beklagten auch nicht aus der Entscheidung Kone des EuGH (Urt. v. 05.06.2014 -C - 557/12, juris). - EuGH, 14.03.2019 - C-724/17
Skanska - Kartellschadensersatz kann auch gegen Nachfolgesellschaft bestehen
Rn. 24 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass Art. 101 Abs. 1 und Art. 102 AEUV in den Beziehungen zwischen Einzelnen unmittelbare Wirkungen erzeugen und unmittelbar in deren Person Rechte entstehen lassen, die die nationalen Gerichte zu wahren haben (Urteil vom 5. Juni 2014, Kone u. a., C-557/12, EU:C:2014:1317, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 25 Nach ständiger Rechtsprechung wären die volle Wirksamkeit des Art. 101 AEUV und insbesondere die praktische Wirksamkeit des in seinem Abs. 1 ausgesprochenen Verbots beeinträchtigt, wenn nicht jedermann Ersatz des Schadens verlangen könnte, der ihm durch einen Vertrag, der den Wettbewerb beschränken oder verfälschen kann, oder durch ein entsprechendes Verhalten entstanden ist (Urteil vom 5. Juni 2014, Kone u. a., C-557/12, EU:C:2014:1317, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 26 Daher kann jedermann Ersatz des ihm entstandenen Schadens verlangen, wenn zwischen dem Schaden und einem nach Art. 101 AEUV verbotenen Kartell oder Verhalten ein ursächlicher Zusammenhang besteht (Urteil vom 5. Juni 2014, Kone u. a., C-557/12, EU:C:2014:1317, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 27 In Ermangelung einer einschlägigen Unionsregelung ist die Regelung der Modalitäten für die Ausübung des Rechts, Ersatz des sich aus einem nach Art. 101 AEUV verbotenen Kartell oder Verhalten ergebenden Schadens zu verlangen, zwar Aufgabe der innerstaatlichen Rechtsordnung des einzelnen Mitgliedstaats, wobei der Äquivalenz- und der Effektivitätsgrundsatz zu beachten sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juni 2014, Kone u. a., C-557/12, EU:C:2014:1317, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 44 Denn dieses Recht erhöht die Durchsetzungskraft der Wettbewerbsregeln der Union und ist geeignet, Unternehmen von - oft verschleierten - Vereinbarungen oder Verhaltensweisen abzuhalten, die den Wettbewerb beschränken oder verfälschen können; damit trägt es zur Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs in der Europäischen Union bei (Urteil vom 5. Juni 2014, Kone u. a., C-557/12, EU:C:2014:1317, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2019 - C-435/18
Otis u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Wettbewerb - Kartellrecht - Private …
{FN:2} Siehe schon Urteile vom 6. November 2012, 0tis u. a. (C-199/11, EU:C:2012:684), vom 18. Juli 2013, Schindler Holding u. a./Kommission (C-501/11 P, EU:C:2013:522), sowie vom 5. Juni 2014, Kone u. a. (C-557/12, EU:C:2014:1317).{FN:3} Vgl. ebenso Urteil vom 5. Juni 2014, Kone u. a. (C-557/12, EU:C:2014:1317, Rn. 18); siehe auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Kone u. a. (C-557/12, EU:C:2014:45, Nr. 17).
{FN:8} Vgl. dazu auch Urteile vom 6. November 2012, 0tis u. a. (…C-199/11, EU:C:2012:684, Rn. 18 ff.), vom 18. Juli 2013, Schindler Holding u. a./Kommission (…C-501/11 P, EU:C:2013:522, Rn. 10 ff.), und vom 5. Juni 2014, Kone u. a. (C-557/12, EU:C:2014:1317, Rn. 5 und 6), sowie meine Schlussanträge in der Rechtssache Kone u. a. (C-557/12, EU:C:2014:45, Nr. 5).
{FN:11} Vgl. hierzu auch Urteil vom 5. Juni 2014, Kone u. a. (C-557/12, EU:C:2014:1317, Rn. 7 ff.), sowie meine Schlussanträge in der Rechtssache Kone u. a. (C-557/12, EU:C:2014:45, Nrn. 6 ff.).
{FN:16} Urteil vom 5. Juni 2014, Kone u. a. (C-557/12, EU:C:2014:1317).
{FN:29} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. September 2001, Courage und Crehan (…C-453/99, EU:C:2001:465, Rn. 23 bis 26), vom 13. Juli 2006, Manfredi u. a. (…C-295/04 bis C-298/04, EU:C:2006:461, Rn. 58 bis 61 und 63), vom 5. Juni 2014, Kone u. a. (C-557/12, EU:C:2014:1317, Rn. 20 bis 22), und vom 14. März 2019, Skanska Industrial Solutions u. a. (…C-724/17, EU:C:2019:204, Rn. 24 bis 26), sowie meine Schlussanträge in der Rechtssache Kone u. a. (C-557/12, EU:C:2014:45, Nr. 26).
{FN:30} Vgl. Urteile vom 20. September 2001, Courage und Crehan (…C-453/99, EU:C:2001:465, Rn. 29), vom 13. Juli 2006, Manfredi u. a. (…C-295/04 bis C-298/04, EU:C:2006:461, Rn. 62 und 64), vom 5. Juni 2014, Kone u. a. (C-557/12, EU:C:2014:1317, Rn. 24 bis 26), sowie vom 14. März 2019, Skanska Industrial Solutions u. a. (…C-724/17, EU:C:2019:204, Rn. 27).
{FN:44} Urteil vom 5. Juni 2014, Kone u. a. (C-557/12, EU:C:2014:1317, Rn. 24 und 32).
{FN:45} Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Skanska Industrial Solutions u. a. (C-724/17, EU:C:2019:100, Nr. 37 und Fn. 20) sowie Urteil vom 5. Juni 2014, Kone u. a. (C-557/12, EU:C:2014:1317, Rn. 27 ff. und insbesondere Rn. 34 und 37).
{FN:47} Urteil vom 5. Juni 2014, Kone u. a. (C-557/12, EU:C:2014:1317).
{FN:48} Vgl. Urteil vom 5. Juni 2014, Kone u. a. (C-557/12, EU:C:2014:1317, Rn. 27 ff.).
{FN:51} Vgl. Urteil vom 5. Juni 2014, Kone u. a. (C-557/12, EU:C:2014:1317, Rn. 34).
{FN:55} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Juni 2014, Kone u. a. (C-557/12, EU:C:2014:1317, Rn. 32), und vom 22. Oktober 2015, AC-Treuhand/Kommission (…C-194/14 P, EU:C:2015:717, Rn. 36).
{FN:56} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. September 2001, Courage und Crehan (…C-453/99, EU:C:2001:465, Rn. 26), vom 13. Juli 2006, Manfredi u. a. (…C-295/04 bis C-298/04, EU:C:2006:461, Rn. 60), und vom 5. Juni 2014, Kone u. a. (C-557/12, EU:C:2014:1317, Rn. 21).
{FN:57} Vgl. Urteil vom 5. Juni 2014, Kone u. a. (C-557/12, EU:C:2014:1317, Rn. 23 und die dort zitierte Rechtsprechung).
{FN:61} Urteil vom 5. Juni 2014, Kone u. a. (C-557/12, EU:C:2014:1317, Rn. 19, 33 und 37).
{FN:81} Urteil vom 5. Juni 2014, Kone u. a. (C-557/12, EU:C:2014:1317, Rn. 33).
{FN:85} Urteil vom 5. Juni 2014, Kone u. a. (C-557/12, EU:C:2014:1317, Rn. 30 und 34).
- BGH, 28.01.2020 - KZR 24/17
Schienenkartell II - Erforderlichkeit eines konkreten Schadensnachweises bei …
Damit sind nicht nur die Marktteilnehmer auf den von der Kartellabsprache betroffenen oder benachbarten Märkten - insbesondere die unmittelbaren und mittelbaren Abnehmer oder Lieferanten der Kartellbeteiligten (…vgl. BGHZ 190, 145 Rn. 25 ff. - ORWI) - sowie der Kartellaußenseiter (EuGH, Urteil vom 5. Juni 2014 - C-557/12, WuW 2014, 783 = NZKart 2014, 263 Rn. 30 ff. - Kone) berechtigt, Schadensersatzansprüche gegen die Kartellbeteiligten geltend zu machen.Da es an einer näheren Ausgestaltung dieses Begriffs im Unionsrecht fehlt, obliegt es aber dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten, die Modalitäten der Ausübung und Durchsetzung des unionsrechtlich begründeten Schadensersatzanspruchs unter Einschluss des Kausalitätsbegriffs zu regeln (EuGH, NZKart 2014, 263 Rn. 24 f. - Kone), wobei die Mitgliedstaaten nach den Grundsätzen der Effektivität und der Äquivalenz verpflichtet sind, die wirksame Anwendung der Wettbewerbsregeln und des sich aus ihnen ergebenden Schadensersatzanspruchs sicherzustellen (…BGHZ 211, 146 Rn. 37 - Lottoblock II mwN).
- BGH, 19.05.2020 - KZR 8/18
Schienenkartell IV - Anspruch auf Ersatz eines kartellbedingten Schadens - …
Weil es sich bei diesen Wirkungen um eine mögliche und aus Sicht der Kartellbeteiligten grundsätzlich vorhersehbare Folge einer verbotenen Kartellabsprache handelt, darf das nationale Recht der Mitgliedstaaten nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union eine zivilrechtliche Haftung der Kartellanten für durch Preisschirmeffekte verursachte Schäden nicht kategorisch ausschließen, auch wenn es sich bei der Preissetzung um eine autonome Entscheidung des Kartellaußenseiters handelt (EuGH, Urteil vom 5. Juni 2014 - C-557/12, WuW 2014, 783 = EuZW 2014, 586 Rn. 29 ff. - Kone).Rn. 39 b) Ob und in welcher Höhe ein Preisschirmeffekt auf einem von einer Kartellabsprache beeinflussten Markt zu verzeichnen ist, hängt angesichts der wettbewerblichen Reaktionsverbundenheit der Marktakteure von einer Vielzahl von Faktoren ab und ist typischerweise nur aufgrund einer umfassenden Würdigung der Umstände des Einzelfalls zu beantworten (EuGH, WuW 2014, 783 Rn. 34; Coppik/Haucap, WuW 2016, 50, 55).
- LG Dortmund, 30.09.2020 - 8 O 115/14
Freie Schätzung von Kartellschäden
Rn. 75 Die weitergehende Auslegung, die dem Merkmal insbesondere in der jüngsten instanzgerichtlichen Rechtsprechung gegeben worden ist, wonach gar vertiefter klägerischer Vortrag dazu erforderlich sei, dass der einzelne Erwerbsvorgang Gegenstand einer Kartellabrede gewesen sei (z.B. OLG Nürnberg, B. v. 08.07.2019, 3 U 1876/18 Tz 86 - HEMA-Vertriebskreis II - juris, NZKart 2020, 38 = BeckRS 2019, 26970; auf gleicher Linie aber auch LG Nürnberg-Fürth, U. v. 17.10.2019, 19 O 9543/16 - KWR-Arbeitskreis, NZKart 2019, 678; LG Leipzig, U. v. 13.08.2019, 5 O 1850/15 - Schienenkartell, NZKart 2019, 614, Rn 81 ff.) ist bereits nicht mit der Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache "Kone" (U. v. 05.06.2014, C-557/12, NZKart 2014, 263) und insbesondere nicht mit der Entscheidung in der Rechtssache "Otis" (EuGH, C-435/18, EuZW 2020, 198) vereinbar.Da es an einer näheren Ausgestaltung dieses Begriffs im Unionsrecht fehlt, obliegt es aber dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten, die Modalitäten der Ausübung und Durchsetzung des unionsrechtlich begründeten Schadensersatzanspruchs unter Einschluss des Kausalitätsbegriffs zu regeln (vgl. auch EuGH, NZKart 2014, 263 Tz 24 f. - Kone), wobei die Mitgliedstaaten nach den Grundsätzen der Effektivität und der Äquivalenz verpflichtet sind, die wirksame Anwendung der Wettbewerbsregeln und des sich aus ihnen ergebenden Schadensersatzanspruchs sicherzustellen (BGH, KZR 25/14 Tz 37 mwN - Lottoblock II - juris).
- KG, 15.09.2021 - 5 U 35/20
Bereits kurze Werbung im E-Mail-Footer unzulässig ohne Einwilligung
Rn. 96 bb) Der Anspruch unterliegt dem allgemeinen nationalen Haftungsregime des BGB, sodass die §§ 249 ff. BGB zur Anwendung kommen (…BeckOK DatenschutzR/Quaas, 37. Ed. 1.8.2021, DS-GVO Art. 82 Rn. 10, 28;… Nemitz in: Ehmann/Selmayr, DS-GVO, 2. Aufl., Art. 82 Rn. 16;… so wohl auch Frenzel in: Paal/Pauly, DS-GVO, 3. Aufl., Art. 82 Rn. 19; zum ähnlichen Problem beim Kartellschadensersatz vgl. EuGH, Urteil vom 05. Juni 2014 - C-557/12 -, Rn. 24, juris - Kone;… Urteil vom 13. Juli 2006 - C-295/04 bis C-298/04 -, Rn. 64, juris - Manfredi).Die dort dargestellten Grundsätze sind nicht nur dem deutschen Schadensrecht immanent und verstoßen auch nicht gegen den unionsrechtlichen Effektivitätsgrundsatz, denn auch bei Befolgung dieser Grundsätze wird die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte weder praktisch unmöglich gemacht noch übermäßig erschwert (vgl. zum Effektivitätsgrundsatz etwa EuGH, Urteil vom 05. Juni 2014 - C-557/12 -, Rn. 24 f., juris - Kone).
- EuGH, 30.04.2019 - Gutachten 1/17
Der in dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) …
Diese Frage ist daher unter dem Blickwinkel des Gebots der Wirksamkeit des Wettbewerbsrechts der Union zu prüfen, einer Ausprägung des Verbots der Beschränkung der Anwendung der Vorschriften des AEU-Vertrags zur Aufrechterhaltung eines unverfälschten Wettbewerbs im Binnenmarkt (vgl. u. a. Urteil vom 5. Juni 2014, Kone, C-557/12, EU:C:2014:1317, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 28.03.2019 - C-637/17
Cogeco Communications - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 102 AEUV - …
Rn. 38 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass Art. 102 AEUV in den Beziehungen zwischen Einzelnen unmittelbare Wirkungen erzeugt und unmittelbar in deren Person Rechte entstehen lässt, die die Gerichte der Mitgliedstaaten zu wahren haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juni 2014, Kone u. a., C-557/12, EU:C:2014:1317, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 39 Die volle Wirksamkeit von Art. 102 AEUV und insbesondere die praktische Wirksamkeit des in diesem Artikel ausgesprochenen Verbots wären beeinträchtigt, wenn nicht jedermann Ersatz des Schadens verlangen könnte, der ihm durch ein missbräuchliches Verhalten eines beherrschenden Unternehmens, das den Wettbewerb beschränken oder verfälschen kann, entstanden ist (vgl. entsprechend Urteil vom 5. Juni 2014, Kone u. a., C-557/12, EU:C:2014:1317, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 40 Daher kann jedermann Ersatz des ihm entstandenen Schadens verlangen, wenn zwischen dem Schaden und einem nach Art. 102 AEUV verbotenen Missbrauch einer beherrschenden Stellung ein ursächlicher Zusammenhang besteht (vgl. entsprechend Urteil vom 5. Juni 2014, Kone u. a., C-557/12, EU:C:2014:1317, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 41 Das Recht eines jeden, Ersatz eines solchen Schadens zu verlangen, erhöht nämlich die Durchsetzungskraft der Wettbewerbsregeln der Union und ist geeignet, Unternehmen vom Missbrauch einer beherrschenden Stellung abzuhalten, der den Wettbewerb beschränken oder verfälschen kann; damit trägt es zur Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs in der Europäischen Union bei (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juni 2014, Kone u. a., C-557/12, EU:C:2014:1317, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 42 In Ermangelung einer zeitlich anwendbaren einschlägigen Unionsregelung ist die Regelung der Modalitäten für die Ausübung des Rechts, Ersatz des sich aus einem nach Art. 102 AEUV verbotenen Missbrauch einer beherrschenden Stellung ergebenden Schadens zu verlangen, einschließlich derjenigen für die Verjährungsfristen, Aufgabe der innerstaatlichen Rechtsordnung des einzelnen Mitgliedstaats, wobei der Äquivalenz- und der Effektivitätsgrundsatz zu beachten sind (vgl. entsprechend Urteil vom 5. Juni 2014, Kone u. a., C-557/12, EU:C:2014:1317, Rn. 24).
Rn. 43 Daher dürfen die Vorschriften über die Rechtsbehelfe, die den Schutz der dem Einzelnen aus der unmittelbaren Wirkung des Unionsrechts erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, nicht weniger günstig sein als bei entsprechenden Rechtsbehelfen, die nur innerstaatliches Recht betreffen (Äquivalenzgrundsatz), und sie dürfen die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (Urteil vom 5. Juni 2014, Kone u. a., C-557/12, EU:C:2014:1317, Rn. 25).
Rn. 44 Dabei dürfen speziell im Bereich des Wettbewerbsrechts diese Vorschriften nicht die wirksame Anwendung von Art. 102 AEUV beeinträchtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juni 2014, Kone u. a., C-557/12, EU:C:2014:1317, Rn. 26).
- EuG, 16.12.2020 - T-93/18
Das Gericht bestätigt, dass die Regeln der Internationalen Eislaufunion (ISU), …
Rn. 157 Viertens ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass jedermann ein nationales Gericht anrufen und Ersatz des ihm entstandenen Schadens verlangen kann, wenn zwischen dem Schaden und einem nach Art. 101 AEUV verbotenen Kartell oder Verhalten ein ursächlicher Zusammenhang besteht (Urteil vom 5. Juni 2014, Kone u. a., C-557/12, EU:C:2014:1317, Rn. 22).Rn. 158 Das Recht von jedermann, den Ersatz eines solchen Schadens zu verlangen, erhöht nämlich die Durchsetzungskraft der Wettbewerbsregeln der Union und ist geeignet, von - oft verschleierten - Vereinbarungen oder Verhaltensweisen abzuhalten, die den Wettbewerb beschränken oder verfälschen können, indem sie so zur Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs in der Union beitragen (…Urteile vom 20. September 2001, Courage und Crehan, C-453/99, EU:C:2001:465, Rn. 27, und vom 5. Juni 2014, Kone u. a., C-557/12, EU:C:2014:1317, Rn. 23).
- OLG Frankfurt, 12.05.2020 - 11 U 98/18
Kartellschadensersatzansprüche als Folge eines Informationsaustauschs auf …
- OLG Stuttgart, 20.11.2025 - 2 U 263/21
Praktiker Baumarkt: Insolvenzverwalter erstreitet 2.900.000 Euro Schadenersatz …
- LG Dortmund, 27.06.2018 - 8 O 13/17
- OLG Düsseldorf, 22.08.2018 - U (Kart) 1/17
Schadensersatzansprüche eines kommunalen Verkehrsunternehmens wegen Verstoßes der …
- BGH, 19.05.2020 - KZR 70/17
Umfang der gesamtschuldnerischen Haftung der an einer Grundabsprache beteiligten …
- EuGH, 12.12.2019 - C-435/18
Personen, die nicht als Anbieter oder Nachfrager auf dem von einem Kartell …
- EuGH, 22.06.2022 - C-267/20
The Court specifies the temporal scope of the rules governing the limitation …
- LG Dortmund, 21.12.2016 - 8 O 90/14
Schadenersatzanspruch wegen eines Kartellrechtsverstoßes
- BGH, 17.09.2024 - KRB 101/23
Verjährungsbeginn bei verbotenen Submissionsabsprachen
- Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2019 - C-637/17
Cogeco Communications - Vorabentscheidungsersuchen - Wettbewerb - Private …
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- Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-882/19
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Schadensersatzansprüche gegen Schienenkartell
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- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2022 - C-25/21
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Staatssecretaris van Veiligheid en Justitie (Aufschiebende Wirkung des …
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- LG Dortmund, 04.10.2017 - 8 O 19/16
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- Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-151/20
Nordzucker u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Von zwei …
- OLG Düsseldorf, 02.07.2014 - U (Kart) 22/13
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- LG Dortmund, 04.10.2017 - 8 O 11/15
- Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2025 - C-672/23
Electricity & Water Authority of the Government of Bahrain u. a. - Vorlage zur …
- LG Dortmund, 28.06.2017 - 8 O 89/14
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- EuG, 16.12.2015 - T-46/11
Nichtigerklärung des Beschlusses C(2010) 7694 final der Kommission vom 9. …
- EuG, 16.12.2015 - T-40/11
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- EuG, 16.12.2015 - T-63/11
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- EuG, 16.12.2015 - T-62/11
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- EuG, 16.12.2015 - T-38/11
Nichtigerklärung der Entscheidung K(2010) 7694 endg. der Kommission vom 9. …
- EuG, 16.12.2015 - T-28/11
Nichtigerklärung der Entscheidung K(2010) 7694 endg. der Kommission vom 9. …
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Saatgut-Treuhandverwaltung - Gemeinschaftlicher Sortenschutz - Verordnung (EG) …
- LG Kassel, 22.02.2018 - 8 O 2217/14
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