Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 03.01.2006 - 5 U 1242/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7417
OLG Koblenz, 03.01.2006 - 5 U 1242/05 (https://dejure.org/2006,7417)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03.01.2006 - 5 U 1242/05 (https://dejure.org/2006,7417)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03. Januar 2006 - 5 U 1242/05 (https://dejure.org/2006,7417)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • nomos.de PDF, S. 40

    Rückforderung des Entgelts für Partnerschaftsvermittlung, AGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Anspruchs auf die Erbringung von Dienstleistungen zum Zwecke des Zustandekommens einer Partnerschaft; Bestehen eines erfolgsabhängigen Partnerschaftsvermittlungsvertrags; Anspruch auf Rückzahlung eines Honorars aufgrund der Unterbreitung untauglicher ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der Schlechterfüllung eines Partnerschaftsvermittlungsvertrages; Formularmäßige Vereinbarung der Billigung von Partnervorschlägen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unpassende Damen vorgeschlagen - Kunde eines Partnerschaftsvermittlers fordert Honorar zurück

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 419
  • MDR 2006, 800
  • ZMR 2007, 282
  • FamRZ 2006, 1200
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.05.1990 - IX ZR 208/89

    Rechtsfolgen der Schlechterfüllung eines Dienstvertrages; Unmöglichkeit von

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.01.2006 - 5 U 1242/05
    Daraus wird weit überwiegend gefolgert, auch eine schlechte Dienstleistung sei zu vergüten (vgl. die Nachweise bei Roth VersR 1979, 494 ff und 600 ff; außerdem Ullrich in NJW 1984, 585 ff und - für den GmbH - Geschäftsführer BGH Betrieb 1988, 387 sowie für den Detektiv BGH NJW 1990, 2549).
  • OLG Koblenz, 19.12.2002 - 5 U 669/02

    Anwaltsgebühren bei Schlechterfüllung des Geschäftsbesorgungsvertrages; Erfallen

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.01.2006 - 5 U 1242/05
    Ist nach alledem von einer der völligen Nichtleistung gleichstehenden Schlechterfüllung auszugehen, steht der Beklagten das Vertragshonorar nicht zu (vgl. zu einem ähnlichen Fall -  Anwaltsdienstvertrag -  das in VersR 2003, 1255 - 1256 =  OLGR Koblenz 2005, 688 - 690 auszugsweise abgedruckte Senatsurteil vom 19.12.2002 - 5 U 669/02 -).
  • BGH, 25.11.2004 - I ZR 210/01

    Darlegungs- und Beweislast für grob fahrlässiges Verhalten eines Spediteurs

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.01.2006 - 5 U 1242/05
    Erst ein derartiges Verteidigungsvorbringen hätte es erfordert, in eine Beweiserhebung über den - dann hinreichend substantiiert bestrittenen - Sachvortrag des Klägers einzutreten (vgl. zu Inhalt und Umfang der sekundären Behauptungslast einer nicht beweisbelasteten Prozesspartei BGH 1. Zivilsenat, Urteil vom 25. November 2004, I ZR 210/01 in BGHReport 2005, 711 - 713   m. w. N.).
  • AG Neumarkt/Oberpfalz, 09.04.2015 - 1 C 28/15

    Widerrufsrecht, Geschäftsbedingungen, Sittenwidrigkeit, Klägers

    Die Schlechtleistung des Vertragspartners führt daher grundsätzlich nicht zum Wegfall der Vergütungspflicht (OLG Koblenz, Entscheidung vom 3.1. 2006, 5 U 1242/05).
  • OLG Koblenz, 18.12.2006 - 12 U 1230/03

    Partnerschaftsvermittlung: Anspruch auf Rückzahlung des gezahlten Honorars bei

    Nur wenn die Leistung völlig unbrauchbar ist, kann gegenüber dem Honoraranspruch die Einrede des nicht erfüllten Vertrags eingreifen (OLG Koblenz NJW-RR 2006, 419 ff.); ein Rückzahlungsanspruch nach erfolgter Honorarzahlung ergibt sich daraus aber immer noch nicht ohne weiteres.
  • OLG Koblenz, 26.02.2007 - 12 U 1433/04

    Einrede des nicht erfüllten Vertrages bei Polypragmasie eines Heilpraktikers

    Wenn die Leistung des Dienstverpflichteten aber völlig unbrauchbar ist, kann gegenüber dem Honoraranspruch die Einrede des nicht erfüllten Vertrags eingreifen (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2006, 419 ff.; Urt. vom 18. Dezember 2006 -12 U 1230/03).
  • OLG Zweibrücken, 15.07.2013 - 7 U 244/11

    Anwaltsvertrag: Schlechterfüllung eines Anwaltsvertrages; Sorgfaltspflichten bei

    Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Schlechtleistung des Rechtsanwalts kann demnach auch nicht ausnahmsweise bei einer völlig unbrauchbaren Leistung die Einrede des nichterfüllten Vertrages (§ 320 BGB) greifen (so aber OLG Koblenz, NJW-RR 2007, 997 Heilpraktiker; NJW-RR 2007, 769; NJW-RR 2006, 419 Partnerschaftsvermittlung; NJW-RR 2003, 274 Anwaltsvertrag; offengelassen von OLG Düsseldorf, NJOZ 2012, 342, zu einem Unternehmensberatungsvertrag).
  • LG Hamburg, 12.07.2006 - 318 S 146/05

    Partnerschaftsvermittlungsvertrag: Anspruch auf Rückzahlung des

    Ist aber lediglich die Schlechterfüllung des Vertrages gegeben, bleibt der Vergütungsanspruch unberührt (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2006, 419, 420).
  • AG Mönchengladbach, 08.02.2008 - 4 C 117/07
    Die Schlechterfüllung eines Partnerschaftsvermittlungsdienstvertrages lässt den Vergütungsanspruch grundsätzlich unberührt (OLG Koblenz, NJW-RR 2006, 419, Leitsatz).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.09.2005 - 16 WF 115/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5938
OLG Karlsruhe, 20.09.2005 - 16 WF 115/05 (https://dejure.org/2005,5938)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.09.2005 - 16 WF 115/05 (https://dejure.org/2005,5938)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. September 2005 - 16 WF 115/05 (https://dejure.org/2005,5938)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Klageveranlassung für eine Unterhaltsabänderungsklage bei Nichtherausgabe des abzuändernden Titels

  • Wolters Kluwer

    Abänderung des Unterhalts für den Ehegatten; Rechtsschutzinteresse für eine Vollstreckungsabwehrklage gegen einen nur auf eine einmalige Leistung gerichteten Titel; Titel auf wiederkehrende Unterhaltsleistungen; Verringerung eines Unterhaltsanspruchs wegen Veränderung ...

  • Judicialis

    ZPO § 93

  • rechtsportal.de

    ZPO § 93 § 323
    Abänderungsklage gegen Unterhaltsgläbiger bei Verweigerung der Herausgabe eines abzuändernden Titels

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 630
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.02.1984 - IVb ZR 52/82

    Vollstreckungsgegenklage gegen Titel auf wiederkehrende Leistungen; Kürzung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.09.2005 - 16 WF 115/05
    Es wird deshalb als sachgerecht angesehen, gegenüber einem Titel auf wiederkehrende Unterhaltsleistungen, solange der Gläubiger diesen für erst künftig fällig werdende Leistungen noch benötigt, das Rechtsschutzinteresse für die Vollstreckungsabwehrklage erst dann zu verneinen, wenn eine Zwangsvollstreckung nach den Umständen des Falles unzweifelhaft nicht mehr droht (BGH MDR 1984, 830); die abstrakte Vollstreckbarkeit des Titels insoweit, als der Gläubiger für die Vergangenheit befriedigt ist, reicht deshalb für eine Vollstreckungsabwehrklage nicht aus.
  • OLG Karlsruhe, 11.11.1999 - 16 WF 131/99
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.09.2005 - 16 WF 115/05
    Mit ihrem Vorbehalt wollte die Beklagte erreichen, dass dem Kläger diese ihm günstige prozessuale Stellung im Falle einer zukünftigen Erhöhung des Unterhaltsanspruches der Beklagten genommen wird (vgl. zum Rechtsschutzbedürfnis des Unterhaltsschuldners für eine Abänderungsklage nach widerruflichem Vollstreckungsverzicht des Unterhaltsgläubigers: Senatsbeschluss vom 11. November 1999 - 16 WF 131/99 - OLG R Karlsruhe 2000, 174 = NJW E - FER 2000, 98 = DAVorm 2000, 165 = FamRZ 2000, 905 Ls).
  • BGH, 12.07.1955 - V ZR 11/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.09.2005 - 16 WF 115/05
    Dieser Fall tritt erst mit der Herausgabe des Titels an den Schuldner ein (vgl. bereits BGH NJW 1955, 1556).
  • OLG Karlsruhe, 19.07.2007 - 16 WF 131/07

    Unterhalt des minderjährigen Kindes: Negative Feststellungsklage des

    Der Gläubiger kann zwar grundsätzlich darauf verwiesen werden, sich eine weitere vollstreckbare Ausfertigung mit einer eingeschränkten Vollstreckungsklausel erteilen zu lassen (Senat FamRZ 2006, 630) und den Titel im übrigen herauszugeben.
  • OLG Brandenburg, 15.07.2013 - 3 UF 102/12

    Entscheidung des Gerichts bei einseitiger Erledigungserklärung im

    Der Unterhaltsschuldner kann vielmehr verlangen, dass der Unterhaltstitel gänzlich beseitigt wird, und den Unterhalts-gläubiger darauf verweisen, ihn bei Vorliegen der sachlichen Voraussetzungen für den Unterhaltsanspruch erneut in Anspruch zu nehmen sowie gegebenenfalls einen erneuten Unterhaltstitel zu erstreiten (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 11.11.1999 - 16 WF 131/99 - zit. n. juris; OLG Karlsruhe FamRZ 2006, 630 u.H.a. BGH MDR 1984, 830).

    Die Erklärung, aus dem Titel nur noch in eingeschränkter Höhe vollstrecken zu wollen, genügt auch vor allem dann nicht, wenn diese Erklärung unter dem Vorbehalt der erneuten Änderung der Verhältnisse erfolgt ist (OLG Hamm BeckRS 2011, 04733; OLG Karlsruhe FamRZ 2006, 630).

  • OLG Saarbrücken, 09.06.2009 - 6 WF 55/09

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Abänderungsklage des Unterhaltsschuldners

    Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn der Unterhaltsgläubiger den Titel nicht herausgibt und nur einen widerruflichen Vollstreckungsverzicht bis zu dem Zeitpunkt erklärt, in dem sich die zu Grunde liegenden Verhältnisse wieder ändern (OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 630; OLGR Karlsruhe 2000, 174).
  • OLG Oldenburg, 15.02.2011 - 14 UF 213/10

    Kostenentscheidung nach Anerkenntnis im Unterhalts-Abänderungsverfahren

    Dies wäre nur einer der Wege gewesen, dem berechtigten Interesse des Antragstellers auch ohne gerichtliches Verfahren Rechnung zu tragen, vor einer unberechtigten Vollstreckung aus dem Titel geschützt zu sein ( vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 20. September 2005, 16 WF 115/05, FamRZ 2006, 630, 631).
  • OLG Hamm, 02.02.2011 - 8 WF 262/10

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Kostenentscheidung nach Erledigung der

    Auch die Erklärung des Gläubigers, aus einem abzuändernden Titel nur noch in eingeschränkter Höhe zu vollstrecken, beseitigt nach Herget (a.a.O., FamFG, § 243 Rz. 5 mit Verweis auf OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, S. 630) nicht die Veranlassung zum Verfahren.
  • OLG Köln, 13.08.2018 - 10 UF 91/18

    Berücksichtigung von Nebenforderungen bei der Berechnung der Rechtsmittelbeschwer

    Ebenso ist bereits entschieden, dass - wenn die Frage, ob zukünftig nach einer erneuten Änderung der Verhältnisse wieder ein Unterhaltsanspruch entsteht, noch völlig offen ist - der Unterhaltsgläubiger gehalten wäre, im Fall einer solchen Änderung ein neues Verfahren einzuleiten, und diese - auch in der Darlegungslast für den potentiell späteren Unterhaltsschuldner günstige (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 20.09.2005 - 16 WF 115/05, FamRZ 2006, 630) - Rechtslage nicht damit vereinbar ist, dass der Antragsgegner den Unterhaltstitel behält und sich damit die Möglichkeit vorbehält, stets dann, wenn er meint, wieder einen Unterhaltsanspruch zu haben, aus dem Titel vollstrecken zu können (vgl. OLG Saarbrücken, Beschl. v. 09.06.2009 - 6 WF 55/09, FamRZ 2009, 1938).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.10.2005 - 30 U 106/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2885
OLG Hamm, 28.10.2005 - 30 U 106/05 (https://dejure.org/2005,2885)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.10.2005 - 30 U 106/05 (https://dejure.org/2005,2885)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Oktober 2005 - 30 U 106/05 (https://dejure.org/2005,2885)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz und Schmerzensgeld; Haftung wegen Nichteinhaltung der Streupflicht durch einen Mieter; Ersatzpflichtige Versicherung bei Bestehen einer Gebäudehaftpflicht und einer privaten Haftpflicht des Mieters; Regressansprüche bei Vorliegen einer Doppelversicherung; ...

  • Judicialis

    VVG § 59 II; ; VVG § 67; ; VVG § 67 I 1; ; VVG § 156 I; ; BGB § 426; ; BGB § 426 I 1

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 67 Abs. 1; VVG § 59 Abs. 2; BGB § 426; BGB § 823 Abs. 1
    Kein Rückgriffsanspruch des Haftpflichtversicherers des Mieters gegen den Vermieter

  • rechtsportal.de

    VVG § 59 Abs. 2 § 67 § 156 Abs. 1; BGB § 426
    Kein Regressanspruch des privathaftpflichtversicherten Gewerberaummieters gegen den Vermieter, auch wenn er vereinbarungsgemäß die anteilige Prämie für die Gebäudehaftpflichtversicherung zahlt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftungsausgleich bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Mieterregress

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Auf der Treppe des Arztes gestürzt - Versicherungen streiten um Schadenersatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 399
  • NZM 2006, 195
  • VersR 2006, 690
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 08.11.2000 - IV ZR 298/99

    Regreßverzicht in der Gebäude-Feuer-Versicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2005 - 30 U 106/05
    Diese auf einen Lösungsansatz des Reichsgerichts [RGZ 122, 292, 294] gegründete, früher vor allem vom VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs [BGHZ 131, 288 = VersR 1996, 320 = NJW 1996, 715] für den Mieterregress des Sachversicherers vertretene, mietvertragliche oder haftungsrechtliche Lösung, der seinerzeit die Obergerichte weitgehend gefolgt sind [OLG Saarbrücken OLGR 1997, 77; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 1159 = NZM 1998, 728; OLG Hamm VersR 1999, 843 = NZM 1998, 728 und OLG Celle NJW-RR 1998, 728 = NZM 1998, 731; a.A. LG Köln VersR 1999, 183; VersR 1999, 184], ist vornehmlich im Schrifttum auf unterschiedliche Kritik gestoßen [Nachw. in BGHZ 145, 393, 396 f.].

    Sie ist inzwischen durch die vom IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes entwickelte versicherungsrechtliche Lösung ersetzt worden [BGHZ 145, 393 = VersR 2001, 94 m. Anm. Lorenz und Wolter = NJW 2001, 1353 = LM Nr. 62 zu § 67 VVG m. Anm. Dörner = MDR 2001, 272 m. Anm. van C].

    Der Bundesgerichtshof hat in dem Fall, bei dem der Mieter die Kosten der Gebäudeversicherung nach dem Mietvertrag ebenfalls anteilig zu tragen hatte, erneut betont, die versicherungrechtliche Lösung trage dem Umstand Rechnung, dass "der Vermieter im Einzelfall beachtenswerte Gründe haben kann, den Versicherer nicht in Anspruch zu nehmen und sich stattdessen an den Mieter zu halten" [BGH NZM 2005, 100, 101 unter Hinweis auf BGHZ 145, 393, 396 f. = NJW 2001, 1353; Armbrüster NVersZ 2001, 193, 194; Prölss ZMR 2001, 157].

    Der Senat verkennt nicht, dass der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in seiner für die versicherungsrechtliche Lösung grundlegenden Entscheidung ausgeführt hat: "Die allgemeine ergänzende Vertragsauslegung kann nicht davon abhängen, ob der Mieter im Einzelfall eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat" [BGHZ 145, 393, 399 = VersR 2001, 94 = NJW 2001, 1353; ebenso: OLG Stuttgart VersR 2004, 592; OLG Dresden VersR 2003, 497; vgl. auch: OLG Hamm VersR 2002, 1280 = NZM 2002, 502].

  • BGH, 03.11.2004 - VIII ZR 28/04

    Darlegungs- und Beweislast für eine Beschädigung der Mietwohnung durch den

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2005 - 30 U 106/05
    Der VIII. Zivilsenat hat darüber hinaus seine frühere haftungsrechtliche Lösung auch ausdrücklich aufgegeben [BGH VersR 2005, 498 m. Anm. Breideneichen = BGHR 2005, 352 m. Anm. Jendrek = NZM 2005, 100].

    Der Bundesgerichtshof hat in dem Fall, bei dem der Mieter die Kosten der Gebäudeversicherung nach dem Mietvertrag ebenfalls anteilig zu tragen hatte, erneut betont, die versicherungrechtliche Lösung trage dem Umstand Rechnung, dass "der Vermieter im Einzelfall beachtenswerte Gründe haben kann, den Versicherer nicht in Anspruch zu nehmen und sich stattdessen an den Mieter zu halten" [BGH NZM 2005, 100, 101 unter Hinweis auf BGHZ 145, 393, 396 f. = NJW 2001, 1353; Armbrüster NVersZ 2001, 193, 194; Prölss ZMR 2001, 157].

    Das gilt auch dann, wenn man im Anschluss an den VIII. Zivilsenat [BGH VersR 2005, 498 = NZM 2005, 100] davon ausgeht, dass dem Mietvertrag jedenfalls die Vermieterpflicht zu entnehmen ist, grundsätzlich die Versicherung in Anspruch zu nehmen [Jendrek Anm. zu BGHR 2005, 355].

  • BGH, 17.01.1989 - VI ZR 186/88

    Übertragung der Wegereinigung auf einen Dritten in einer Wohnungseigentumsanlage

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2005 - 30 U 106/05
    Mit der Übernahme der Verkehrssicherungspflicht wurde der Mieter zwar selbst deliktsrechtlich für den Schutz derjenigen Personen verantwortlich, mit deren Gefährdung der Pflichtige üblicherweise rechnen muss (BGH NJW-RR 1989, 394, 395; m.w.N.; OLG Frankfurt NJW-RR 1999, 532; Palandt/Sprau BGB 64. Aufl. 2005 § 823 Rn. 47, 50).

    Die mit der Übernahme der Verkehrssicherungspflicht begründete deliktische Einstandspflicht des Mieters besteht anerkanntermaßen nicht nur gegenüber Dritten (Passanten, Besuchern und anderen Mietern), sondern auch gegenüber dem Vermieter (BGH NJW-RR 1989, 394, 395; Palandt/Sprau a.a.O. Rn. 50).

  • OLG Dresden, 15.10.2002 - 5 U 451/02

    Konkludenter Regressverzicht bei leichter Fahrlässigkeit auch gegenüber einem

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2005 - 30 U 106/05
    Denkt man diesen Ansatz weiter, kann der Vermieter - entsprechend OLG Dresden [VersR 2003, 497] - bei offener Abwälzung der Versicherungskosten auf den Mieter darüber hinaus womöglich verpflichtet sein, seine Deckungsansprüche gegen die Gebäudehaftpflichtversicherung abzutreten, wenn ein Versicherungsfall vorliegt und ein Regress des Versicherers gegen den Mieter ausgeschlossen ist.

    Der Senat verkennt nicht, dass der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in seiner für die versicherungsrechtliche Lösung grundlegenden Entscheidung ausgeführt hat: "Die allgemeine ergänzende Vertragsauslegung kann nicht davon abhängen, ob der Mieter im Einzelfall eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat" [BGHZ 145, 393, 399 = VersR 2001, 94 = NJW 2001, 1353; ebenso: OLG Stuttgart VersR 2004, 592; OLG Dresden VersR 2003, 497; vgl. auch: OLG Hamm VersR 2002, 1280 = NZM 2002, 502].

  • BGH, 12.12.2001 - XII ZR 153/99

    Auslegung eines Gebäude-Feuer-Versicherungsvertrages; Verursachung des

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2005 - 30 U 106/05
    Dem haben sich die Mietrechtssenate des Bundesgerichtshofes, der VIII. [BGH VersR 2001, 856] und der XII. Zivilsenat [BGH VersR 2002, 433 = NJW-RR 2002, 1243], angeschlossen.
  • BGH, 14.02.2001 - VIII ZR 292/98

    Regreßverzicht in der Gebäude-Feuer-Versicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2005 - 30 U 106/05
    Dem haben sich die Mietrechtssenate des Bundesgerichtshofes, der VIII. [BGH VersR 2001, 856] und der XII. Zivilsenat [BGH VersR 2002, 433 = NJW-RR 2002, 1243], angeschlossen.
  • OLG Köln, 23.12.2003 - 22 U 146/03

    Regressverzicht in der Feuerversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2005 - 30 U 106/05
    Von einem für den Gebäudehaftpflichtversicherer erkennbaren Interesse seines Versicherungsnehmers, dem als Vermieter grundsätzlich daran gelegen sein wird, das in der Regel auf längere Zeit angelegte Vertragsverhältnis zu seinem Mieter so weit wie möglich unbelastet zu lassen, ist dann nicht ohne weiteres auszugehen, wenn und weil der durch seine eigene Privathaftpflichtversicherung bereits geschützte Mieter nicht belastet wird [ebenso: OLG Köln VersR 2004, 593 = NJOZ 2004, 1123; LG Lübeck VersR 2004, 233].
  • OLG Köln, 17.11.1995 - 19 U 37/95

    Haftung des streupflichtigen Anliegers bei Glatteisunfall

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2005 - 30 U 106/05
    Die Beklagte blieb aber zur Überwachung und Kontrolle des Mieters verpflichtet, so dass sie bei Nichterfüllung dieser (Rest)Pflicht gegebenenfalls mit dem Mieter gesamtschuldnerisch haftete (BGH NJW-RR 1996, 655; OLG Köln VersR 1996, 246; OLG Celle VersR 1990, 169; Palandt/Sprau a.a.O. Rn. 229).
  • OLG Frankfurt, 30.04.1998 - 24 U 61/96

    Verkehrssicherungspflicht eines Betriebsinhabers gegenüber fremden Bauarbeitern

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2005 - 30 U 106/05
    Mit der Übernahme der Verkehrssicherungspflicht wurde der Mieter zwar selbst deliktsrechtlich für den Schutz derjenigen Personen verantwortlich, mit deren Gefährdung der Pflichtige üblicherweise rechnen muss (BGH NJW-RR 1989, 394, 395; m.w.N.; OLG Frankfurt NJW-RR 1999, 532; Palandt/Sprau BGB 64. Aufl. 2005 § 823 Rn. 47, 50).
  • LG Lübeck, 28.05.2003 - 4 O 254/02

    Schadensersatz einer Versicherungsnehmerin eines Feuerversicherungsvertrages bei

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2005 - 30 U 106/05
    Von einem für den Gebäudehaftpflichtversicherer erkennbaren Interesse seines Versicherungsnehmers, dem als Vermieter grundsätzlich daran gelegen sein wird, das in der Regel auf längere Zeit angelegte Vertragsverhältnis zu seinem Mieter so weit wie möglich unbelastet zu lassen, ist dann nicht ohne weiteres auszugehen, wenn und weil der durch seine eigene Privathaftpflichtversicherung bereits geschützte Mieter nicht belastet wird [ebenso: OLG Köln VersR 2004, 593 = NJOZ 2004, 1123; LG Lübeck VersR 2004, 233].
  • OLG Celle, 14.12.1988 - 9 U 47/87
  • BGH, 13.12.1995 - VIII ZR 41/95

    Annahme einer Haftungsbegrenzung des Wohnungsmieters bei anteiliger Zahlung der

  • BGH, 28.10.2004 - VII ZR 385/02

    Formularmäßige Vereinbarung einer Ausschlussfrist für die Geltendmachung von

  • OLG Stuttgart, 30.12.2003 - 7 U 165/03

    Konkludenter Regressverzicht des Hausrats- und Gebäudeversicherers eines

  • BGH, 31.03.1976 - IV ZR 29/75

    Handel und Handwerk - Unfallschaden - Kundenfahrzeug - Doppelversicherung -

  • OLG München, 13.01.2005 - 19 U 3792/04

    Anforderungen an die Haftung wegen Herbeiführung eines Wasserschadens im Haus

  • OLG Hamm, 09.01.2002 - 20 U 58/01

    Regreßverzicht des Gebäudefeuerversicherers für Fälle leichter Fahrlässigkeit des

  • OLG Düsseldorf, 20.03.1997 - 24 U 102/94

    Erstrecken des Versicherungsschutzes der Feuerversicherung des Vermieters auf den

  • OLG Celle, 19.03.1998 - 2 U 184/96

    Schadensersatz wegen eines eingetretenen Wasserschadens ; Pflichtverletzungen im

  • RG, 02.11.1928 - VII 215/28

    Feuerversicherung

  • OLG Hamm, 13.12.1996 - 11 UF 60/96
  • LG Köln, 29.04.1998 - 10 S 459/97

    Keine den Regreß ausschließende Haftungserleichterung für Mieter bei

  • LG Köln, 27.08.1998 - 6 S 61/98

    Keine den Regreß ausschließende Haftungserleichterung für Mieter trotz Umlage der

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 30.11.2005 - 3 U 34/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10689
OLG Brandenburg, 30.11.2005 - 3 U 34/05 (https://dejure.org/2005,10689)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.11.2005 - 3 U 34/05 (https://dejure.org/2005,10689)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. November 2005 - 3 U 34/05 (https://dejure.org/2005,10689)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Objektive Sinnlosigkeit der Geltendmachung von Primäransprüchen auf Erfüllung als auch für die Durchsetzung von Sekundäransprüchen auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen; Abgrenzung zwischen Zahlungsstockung und Zahlungsunfähigkeit; Voraussetzung für die ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    InsO § 103; ; InsO § ... 108; ; InsO § 109 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 275 Abs. 1; ; BGB § 284; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 283 Satz 1; ; BGB § 275 Abs. 4; ; BGB § 311b Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 550; ; BGB § 578; ; BGB § 305c Abs. 1; ; BGB § 151 Satz 1; ; BGB § 580a Abs. 2; ; BGB § 140; ; BGB § 543 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 313 Abs. 3 Satz 2; ; BGB § 314 Abs. 1; ; BGB § 314 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; BGB § 239 Abs. 2; ; ZPO § 259; ; ZPO § 533; ; ZPO § 314 Satz 1; ; ZPO § 531 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 888; ; ZPO § 156 Abs. 2; ; ZPO § 92 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 Satz 1; ; ZPO § 711 Satz 2; ; ZPO § 709 Satz 2; ; ZPO § 108 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 108 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    InsO § 103 § 108 § 109 Abs. 1 Satz 1
    Auswirkung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf den Fortbestand eines Vertragsverhältnisses

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04

    Begriff der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.11.2005 - 3 U 34/05
    Schon die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vermieters wegen Zahlungsunfähigkeit ist regelmäßig ein hinreichendes Indiz für fehlende Kreditwürdigkeit (zur Abgrenzung zwischen Zahlungsstockung und Zahlungsunfähigkeit vgl. BGH, Urt. v. 24.05.2005 - IX ZR 123/04, WM 2005, 1468 = NJW 2005, 3062).
  • BGH, 12.03.2003 - XII ZR 18/00

    Prüfung der Schriftform durch das Revisionsgericht; Zustimmung des Mieters zu

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.11.2005 - 3 U 34/05
    Ob der Schuldner für die Primärleistungspflicht eine Garantiehaftung übernommen hat, spielt - anders als die Klägerin meint - in diesem Zusammenhang keine maßgebliche Rolle; aus der von ihr zitierten Entscheidung BGHZ 154, 171, 181 f. ergibt sich nichts Abweichendes.
  • BGH, 28.02.1989 - IX ZR 130/88

    Wirksamkeit des Abschlusses risikoreicher Geschäfte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.11.2005 - 3 U 34/05
    Unabhängig davon würde dies aus dem Prinzip der unbeschränkten Vermögenshaftung folgen (vgl. BGHZ 107, 92, 101 f.).
  • BGH, 06.04.2005 - XII ZR 132/03

    Formularmäßige Vereinbarung einer salvatorischen Erhaltungsklausel bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.11.2005 - 3 U 34/05
    In Fällen dieser Art ergeben sich selbst mit Blick auf § 550 i.V.m. § 578 BGB keine Bedenken (vgl. BGH, Urt. v. 06.04.2005 - XII ZR 132/03, WM 2005, 1291 = NJW 2005, 2225).
  • BGH, 02.06.1976 - VIII ZR 97/74

    Treuwidrigkeitseinwand gegenüber vereinbarter Schriftform

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.11.2005 - 3 U 34/05
    Gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der sich der Senat angeschlossen hat, kann eine solche Klausel - falls nicht überhaupt nur schriftlich (vgl. dazu BGHZ 66, 378, 380) - jedenfalls nicht ohne den Nachweis einer Einigung über die Änderung der Schriftformklausel selbst durch mündliche Abreden geändert werden (vgl. BGH, Urt. v. 17.04.1991 - XII ZR 15/90, WM 1991, 1398 = NJW-RR 1991, 1289).
  • BGH, 07.10.2004 - I ZR 18/02

    Ausserordentliche Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses wegen Einstellung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.11.2005 - 3 U 34/05
    Daran fehlt es hier aber, weil der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit zweifelsfrei in den Risikobereich des Gemeinschuldners fällt (zur Betriebseinstellung, um ein Insolvenzverfahren zu vermeiden, vgl. BGH, Urt. v. 07.10.2004 - I ZR 18/02, ZIP 2005, 534 = GuT 2005, 60).
  • BGH, 26.03.2003 - VIII ZR 333/02

    Pflicht des Zwangsverwalters zur Abrechnung der Nebenkosten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.11.2005 - 3 U 34/05
    Denn zu diesem Zeitpunkt gehen lediglich - ähnlich wie bei der Beschlagnahme im Rahmen der Zwangsverwaltung (vgl. dazu BGH; Urt. v. 16.07.2003 - VIII ZR 11/03, NJW 2003, 3342 = ZMR 2003, 903 [Kautionsrückzahlung]; ferner BGH, Urt. v. 26.03.2003 -VIII ZR 333/02, NZM 2003, 473 = NJW 2003, 2320 [Nebenkostenabrechnung]) - die Verwaltungsund Verfügungsbefugnis betreffend das zur Masse gehörende Schuldnervermögen auf den Insolvenzverwalter über; ein Eigentumswechsel oder ein sonstiger Rechtsübergang findet dagegen nicht stattfindet (§ 80 Abs. 1 InsO).
  • BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 11/03

    Verpflichtung des Zwangsverwalters zur Herausgabe der Mietkaution

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.11.2005 - 3 U 34/05
    Denn zu diesem Zeitpunkt gehen lediglich - ähnlich wie bei der Beschlagnahme im Rahmen der Zwangsverwaltung (vgl. dazu BGH; Urt. v. 16.07.2003 - VIII ZR 11/03, NJW 2003, 3342 = ZMR 2003, 903 [Kautionsrückzahlung]; ferner BGH, Urt. v. 26.03.2003 -VIII ZR 333/02, NZM 2003, 473 = NJW 2003, 2320 [Nebenkostenabrechnung]) - die Verwaltungsund Verfügungsbefugnis betreffend das zur Masse gehörende Schuldnervermögen auf den Insolvenzverwalter über; ein Eigentumswechsel oder ein sonstiger Rechtsübergang findet dagegen nicht stattfindet (§ 80 Abs. 1 InsO).
  • BGH, 26.11.1997 - XII ZR 308/95

    Auslegung einer mietvertraglichen Klausel über den Mietbeginn

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.11.2005 - 3 U 34/05
    (1) § 2 Nr. 1 des Mietvertrags enthält - bei zutreffendem Verständnis (vgl. dazu BGH, Urt. v. 26.11.1997 - XII ZR 308/95, NJW-RR 1998, 801 = NZM 1998, 156) - lediglich eine Fälligkeitsregelung für die Überlassung des Objekts und die damit korrespondierende Verpflichtung zur Mietzinszahlung.
  • BGH, 17.04.1991 - XII ZR 15/90

    Einigung über die Verlängerung eines Mietvertrages; Abbedingung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.11.2005 - 3 U 34/05
    Gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der sich der Senat angeschlossen hat, kann eine solche Klausel - falls nicht überhaupt nur schriftlich (vgl. dazu BGHZ 66, 378, 380) - jedenfalls nicht ohne den Nachweis einer Einigung über die Änderung der Schriftformklausel selbst durch mündliche Abreden geändert werden (vgl. BGH, Urt. v. 17.04.1991 - XII ZR 15/90, WM 1991, 1398 = NJW-RR 1991, 1289).
  • OLG Dresden, 24.09.1998 - 7 U 937/98

    Schriftformerfordernis bei Mietverträgen; Beweislast für den Zugang der

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 21.02.2006 - 14 U 149/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7835
OLG Celle, 21.02.2006 - 14 U 149/05 (https://dejure.org/2006,7835)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.02.2006 - 14 U 149/05 (https://dejure.org/2006,7835)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. Februar 2006 - 14 U 149/05 (https://dejure.org/2006,7835)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verkehrsunfallhaftung: Voraussetzungen für die Annahme eines gestellten Unfalls nach dem "Berliner Modell"

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Ausschluss der Haftung des Versicherers bei einem Unfall nach dem sog. "Berliner Modell"; Voraussetzungen des Vorliegens eines vorgetäuschten Unfalls; Erforderlichkeit der Einholung eines gerichtlichen Unfallrekonstruktionsgutachtens

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss der Haftung des Versicherers bei einem Unfall nach dem sog. "Berliner Modell"; Voraussetzungen des Vorliegens eines vorgetäuschten Unfalls; Erforderlichkeit der Einholung eines gerichtlichen Unfallrekonstruktionsgutachtens

  • Judicialis

    StVG § 7; ; BGB § 823; ; ZPO § 402 f

  • rechtsportal.de

    Haftungsausschluss bei gestelltem Unfall nach "Berliner Modell" - Feststellung des Unfallhergangs durch Sachverständigengutachten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Voraussetzungen des Vorliegens eines nach dem sog. "Berliner Modell" vorgetäuschten Unfalls

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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Celle, 15.09.2011 - 14 W 28/11

    Berücksichtigung eines Anspruchs auf Prozesskostenvorschuss gegen den anderen

    15 c) Neben diesen Ungereimtheiten in Bezug auf den Fahrzeugerwerb besteht aber vor allem ein nicht erschütterter Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Unfall "gestellt" worden ist, um Ersatzansprüche zu erlangen (vgl. dazu auch Senat, Urteile vom 30. Juni 2010 - 14 U 6/10 -, Prozessrecht aktiv 2010, 156 = OLG-Report Nord 29/2010, Anm. 9; vom 18. April 2007 - 14 U 176/06 -, OLGR 2007, 467; vom 21. Februar 2006 - 14 U 149/05 -, OLGR 2006, 273; alle Urteile vollständig bei juris abrufbar).
  • OLG Celle, 30.06.2010 - 14 U 6/10

    Anforderungen an den Nachweis eines "fingierten" Verkehrsunfalls bei fehlender

    Eine Gesamtbetrachtung dieser Tatsachen lässt für den Senat nur den Schluss zu, dass hier ein "manipulierter Unfall" vorgelegen hat (vgl. dazu bereits Senat, Urteil vom 18. April 2007 - 14 U 176/06, OLGR 2007, 467; Urteil vom 21. Februar 2006 - 14 U 149/05, OLGR 2006, 273).
  • OLG Celle, 18.04.2007 - 14 U 176/06

    Anforderungen an die Feststellung eines vorgetäuschten Unfalls

    Darüber hinaus hat die Kammer auch nicht die - grundsätzlich erforderliche (vgl. Senat, Urteil vom 13. Juni 2002 - 14 U 272/01, juris; Urteil vom 13. Mai 2004 - 14 U 241/03, OLGR 2004, 456; Urteil vom 21. Februar 2006 - 14 U 149/05, OLGR 2006, 273) - Gesamtschau der Indizien vorgenommen.
  • LG Osnabrück, 22.02.2007 - 5 O 1452/06

    Ausschluss der Haftung des Kfz-Versicherers im Falle der vorsätzlichen

    (vgl. aus der Vielzahl der zum "Berliner Modell" ergangenen Entscheidungen beispielhaft OLG Celle, OLGR 2006, 273 und OLGR 1997, 141; OLG Hamburg, OLGR 2005, 85 und OlGR 1998, 120; OLG Schleswig, OLGR 2003, 105; zur Mehrfachkollision KG, VersR 2003, 613).
  • LG Itzehoe, 13.05.2016 - 6 O 390/14

    Verkehrsunfall - Beweislast für das Stattfindens eines Unfalls

    Gerade wenn an dem beschädigten Fahrzeug überwiegend Blech-, Lack- und Streifschäden entstanden sind, können diese kostengünstig selbst repariert werden, während bei der Abrechnung der fiktiven Reparaturkosten regelmäßig die Preise einer teuren Fachwerkstatt zugrunde gelegt werden, so dass eine hohe Gewinnspanne entsteht (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2009 - I-1 U 209/07; OLG Celle, Urteil vom 21.02.2006 - 14 U 149/05).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 11.11.2004 - 5 U 128/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,11055
OLG Brandenburg, 11.11.2004 - 5 U 128/03 (https://dejure.org/2004,11055)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.11.2004 - 5 U 128/03 (https://dejure.org/2004,11055)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. November 2004 - 5 U 128/03 (https://dejure.org/2004,11055)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen des Betriebs einer illegalen, aber geduldeten Deponie; Die jeweiligen Gemeinden und Kreise als Gesamtrechtsnachfolger der ehemaligen Räte der Gemeinden und Kreise in der DDR; Voraussetzungen der Funktionsnachfolge und der Einzelrechtsnachfolge; ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 830 Abs. 1 S. 2; ; BGB § ... 1004; ; VerkFlBerG § 1 Abs. 1 S. 1; ; VerkFlBerG § 1 Abs. 1 S. 4; ; VerkFlBerG § 9 Abs. 1 S. 4; ; VerkFlBerG § 9 Abs. 1 S. 1; ; VerkFlBerG § 9 Abs. 2; ; VerkFlBerG § 9 Abs. 2 S. 2; ; VerkFlBerG § 9 Abs. 2 S. 3; ; VerkFlBerG § 9 Abs. 2 S. 4; ; VerkFlBerG § 9 Abs. 2 S. 5; ; KrW-/AbfG § 35 Abs. 2; ; KrW-/AbfG § 36; ; KrW-/AbfG § 36 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Geltendmachung von Nutzungsentgeltansprüchen nach § 9 Abs. 1 S. 1 VerkFlBerG - Nachsorgepflicht bei einer Deponie

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2006, 382
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.11.1994 - LwZR 12/93

    Landkreise in den neuen Bundesländern sind nicht Rechtsnachfolger der Räte der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.11.2004 - 5 U 128/03
    Bei den neuen Gemeinden und Kreisen handelt es sich um neu errichtete Gebietskörperschaften, die durch das Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR vom 17. Mai 1990 (GBl. DDR 1, 255) errichtet wurden; demgegenüber waren die Räte der Gemeinden und Kreise gerade keine selbständigen Träger öffentlicher Verwaltung, sondern Organe des Zentralstaates (BGH VIZ 1995, 171 ff. und BGH VIZ 1997, 379, 380 f.).

    Der Haftungsgrund der Funktionsnachfolge wurde von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches in Betracht gezogen, um dringende Ansprüche durchzusetzen, deren Befriedigung wegen ihres öffentlich-rechtlichen Charakters nicht aufgeschoben werden konnte, ohne dass der Berechtigte oder die Rechtsordnung Schaden erlitten hätten (BGHZ 36, 245, 249).Weitere grundlegende Voraussetzung ist, dass der neue Funktionsträger die gleichen oder doch überwiegend gleichen Funktionen ausübt wie sein Vorgänger (BGH VIZ 1995, 171, 173).

  • BGH, 23.01.1997 - VII ZR 218/95

    Ostdeutsche Gemeinden sind keine Rechtsnachfolger der Räte der Gemeinden der DDR

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.11.2004 - 5 U 128/03
    Bei den neuen Gemeinden und Kreisen handelt es sich um neu errichtete Gebietskörperschaften, die durch das Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR vom 17. Mai 1990 (GBl. DDR 1, 255) errichtet wurden; demgegenüber waren die Räte der Gemeinden und Kreise gerade keine selbständigen Träger öffentlicher Verwaltung, sondern Organe des Zentralstaates (BGH VIZ 1995, 171 ff. und BGH VIZ 1997, 379, 380 f.).
  • BVerwG, 02.05.1995 - 7 B 270.94

    Die behördliche Befugnis, Nachsorgemaßnahmen für Deponien zu verlangen, gilt für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.11.2004 - 5 U 128/03
    Da dem Regelungsbereich des § 36 KrW-/AbfG auch illegale Deponien unterfallen, die bislang lediglich geduldet worden sind (vgl. dazu BVerWG DVBl 1996, 38; Beckmann, in: Landmann/Rohmer, UmweltR Bd. III, § 36 Krw-/AbfG Rz. 18) gilt die Vorschrift auch für die streitgegenständliche Deponie, ohne dass es auf die Frage ankäme, ob für die Deponie eine Genehmigung vorlag oder nicht.
  • BGH, 21.12.1961 - III ZR 157/60

    Funktionsnachfolge bei Haftentschädigungen nach Wiederaufnahme

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.11.2004 - 5 U 128/03
    Der Haftungsgrund der Funktionsnachfolge wurde von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches in Betracht gezogen, um dringende Ansprüche durchzusetzen, deren Befriedigung wegen ihres öffentlich-rechtlichen Charakters nicht aufgeschoben werden konnte, ohne dass der Berechtigte oder die Rechtsordnung Schaden erlitten hätten (BGHZ 36, 245, 249).Weitere grundlegende Voraussetzung ist, dass der neue Funktionsträger die gleichen oder doch überwiegend gleichen Funktionen ausübt wie sein Vorgänger (BGH VIZ 1995, 171, 173).
  • OLG Brandenburg, 10.04.2008 - 5 U 68/07

    Ankaufsanspruch (Erwerbsrecht) des öffentlichen Nutzers von Grundeigentum gegen

    Wurde die Nutzung dagegen vor diesem Zeitpunkt aufgegeben, ist das Rechtsverhältnis zwischen öffentlichem Nutzer und Eigentümer nach den allgemeinen Vorschriften abzuwickeln (vgl. Senat, Urteil v. 11. November 2004 - 5 U 128/03 - = OLG-NL 2006, 273; Kimme/Matthiessen, aaO., § 1 VerkFlBerG Rdn. 10).
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