Rechtsprechung
| OLG Hamm, 26.09.2002 - 6 U 14/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Tierhalterhaftung - Haftungsprivilegierung auf Grund der Mithilfe bei einer tierärztlichen Behandlung(§§ 2 Abs. 2 Satz 1, 105 Abs. 1, 106 Abs. 3 SGB VII); § 833 Satz 1 BGB)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schadensersatz wegen einer schweren Bissverletzung im Gesicht durch einen Schäferhund; Ausschluss aus dem Schutzbereich der Tierhalterhaftung durch ein Begeben in den Gefahrenbereich eines Tieres als Tierarzthelferin; Hilfe durch den anwesenden Tierhalter ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- hessen.de (Kurzinformation)
Tierschutz - Veterinärrecht - Hund
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 833
Schutzbereich der Tierhalterhaftung
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 27.11.2001 - 2 O 170/00
- OLG Hamm, 26.09.2002 - 6 U 14/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 239
- NJW-RR 2003, 240
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BGH, 27.06.2002 - III ZR 234/01
Umfang der Haftungsprivilegierung; Geltung für Amtshaftungsansprüche
Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2002 - 6 U 14/02
Unabdingbare Voraussetzung für eine Haftungsprivilegierung nach § 106 Abs. 3 SGB VII ist aber, daß der Schädiger selbst zum Kreis der versicherten Personen zählt (vgl. BGH, Urteil vom 27.06.2002 - III ZR 234/01 - r+s 02, 374). - BGH, 13.11.1973 - VI ZR 152/72
Tierhalterhaftung - Schutzzweck der Tierhalterhaftung - Reitunfall - Pferd - …
Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2002 - 6 U 14/02
Ob dies anders zu beurteilen ist, wenn der Geschädigte in seinem alleinigen Eigeninteresse das Tier übernommen hat (vgl. dazu BGH VersR 74, 356) oder eine grobe vermeidbare Selbstgefährdung vorliegt (dazu OLG Frankfurt, VersR 83, 1040), kann hier dahinstehen. - BGH, 16.12.1986 - VI ZR 5/86
Haftungsausschluß bei Vornahme unentgeltlicher Arbeiten an einem Pkw
Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2002 - 6 U 14/02
Rn. 33 Zwar läßt sich im vorliegenden Fall der tierärztliche Behandlungsraum für den Unfallzeitpunkt als gemeinsame Betriebsstätte der Tierarztpraxis einerseits und der privaten Hundehaltung der Beklagten andererseits begreifen, und es ist anerkannt, daß auch eine private Kfz- oder Tierhaltung unfallversicherungsrechtlich unter den weiten Unternehmensbegriff dieser Vorschrift fallen kann (vgl. BGH VersR 87, 202 = NJW 87, 1643 = r+s 87, 133; OLG Stuttgart, zfs 02, 384;… Ricke, in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Band 2, Rdn. 4 und 6 zu § 121 SGB VII).
- BGH, 28.05.1968 - VI ZR 35/67
Übernahme der mit einem Hufbeschlag verbundenen Tiergefahr bei Abschluß eines …
Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2002 - 6 U 14/02
Das gilt jedenfalls dann, wenn die Behandlung - wie im vorliegenden Fall - in Gegenwart und unter Mitwirkung des Halters erfolgt (BGH NJW 68, 1932, 1933). - BGH, 28.10.1986 - VI ZR 181/85
Unternehmer - Hilfeleistung - Unfallbetrieb - Unfallversicherung
Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2002 - 6 U 14/02
Dient die Tätigkeit beiden Interessenbereichen, so ist regelmäßig davon auszugehen, daß die Förderung der eigenwirtschaftlichen Zwecke im Vordergrund stand; entscheidend sind dabei die aufgrund von objektiven Anhaltspunkten nachvollziehbaren subjektiven Vorstellungen des Helfers (…vgl. Lemcke, ZAP 98, 1211, 1216 - Fach 2, Seite 204 - Leube, a.a.O., Rdn. 38; BGH VersR 87, 384 = r+s 87, 228). - OLG Düsseldorf, 07.06.1990 - 8 U 89/89
Versicherungsschutz für Tierhüter bei Katzenbiß beim Tierarzt
Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2002 - 6 U 14/02
Deswegen hat in einem teilweise vergleichbaren Fall das OLG Düsseldorf die (damals in der RVO geregelte) Haftungsablösung durchgreifen lassen und demjenigen, der als Helfer bei einer tierärztlichen Behandlung von dem Tier verletzt worden war, zivilrechtliche Ansprüche auf Ersatz des Personenschadens mit der Begründung versagt, er sei aufgrund seiner helfenden Tätigkeit gesetzlich versichert gewesen (VersR 91, 1036 = NJW-RR 91, 605; ebenso OLG Oldenburg, r+s 02, 283). - OLG Düsseldorf, 22.06.1976 - 4 U 292/75
Mieten eines Reitpferdes; Schaden; Tierhalterhaftung; Sorgfalt
Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2002 - 6 U 14/02
Zwar wird teilweise vertreten, daß der Geschädigte Vertragspartner des Tierhalters - das gleiche müßte für dessen Erfüllungsgehilfen gelten - zunächst beweisen müsse, daß er seine vertraglichen Pflichten erfüllt hat (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 76, 2137; BGH VersR 92, 1146). - LSG Rheinland-Pfalz, 28.03.1990 - L 3 U 104/89
Kein UV-Schutz (§ 539 Abs. 2 RVO) des Tierhalters beim Festhalten einer Katze …
Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2002 - 6 U 14/02
Rn. 25 Demgegenüber hat das LSG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 28.03.1990 - L 3 U 104/89, veröffentlicht in: HV-Info 1990, 1274) in einem ganz ähnlichen Fall dem verletzten Tierhalter gesetzlichen Versicherungsschutz versagt (und ihm damit den Weg zur Durchsetzung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche eröffnet), und zwar mit der Begründung, das Festhalten seiner Katze rechtfertige nicht die Gleichstellung mit einem Praxisgehilfen des Tierarztes.
- LG Berlin, 06.12.2005 - 10 O 415/05
Schadensersatz und Schmerzensgeld für die Verletzung durch ein Tier, Hundebiss
Auch das OLG Hamm (NJW-RR 2003, 239 ff.) hat bei einer Deformierung der Nase einer erwachsenen Frau 30.000,00 DM (15338,76 EUR) zuerkannt. - BGH, 23.03.2004 - VI ZR 160/03
Begriff der Tätigkeit in demselben Betrieb; Verladetätigkeiten betriebsfremder …
Hingegen sind im übrigen die Vorschriften über den Versicherungsschutz in den hier maßgeblichen Punkten der Sache nach nicht verändert worden (vgl. BSG, HVBG-Info 2000, 2316, 2318; HVBG-Info 2002, 1175, 1180; OLG Hamm, OLGR 2000, 171; NJW-RR 2002, 1317, 1318; NJW-RR 2003, 239, 240 f.; OLG Koblenz, VersR 2002, 574 f.; RIW 2002, 880, 882; Urteil vom 5. Mai 2003 - 12 U 291/02 - mit die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückweisendem Senatsbeschluß vom 16. Dezember 2003 - VI ZR 162/03).Auch die Schaffung eines zusätzlichen Haftungsprivilegs für die Fälle, in denen Versicherte mehrerer Unternehmen vorübergehend betriebliche Tätigkeiten auf einer gemeinsamen Betriebsstätte verrichten (§ 106 Abs. 3, 3. Alternative SGB VII), gibt keine Veranlassung, von der bisherigen Rechtsprechung zur Reichweite des § 539 Abs. 2 RVO abzuweichen und auch solche Tätigkeiten in den Versicherungsschutz gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII einzubeziehen, die von ihrer Zweckbestimmung her nicht fremdwirtschaftlich geprägt, sondern gleichermaßen dem eigenen wie dem fremden Unternehmen zu dienen bestimmt sind (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2003, 239, 240 f.).
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 10.12.2002 - 17 U 97/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
- rechtsportal.de
BGB § 554; BGB § 554a; BGB § 566 (a.F.); BGB § 242
Voraussetzungen der fristlosen Kündigung eines Mietverhältnisses - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gewerberaummietrecht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- vermoegenaufbauen.de (Kurzinformation)
Unpünktliche Mietzahlung
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Fortdauernde unpünktliche Zahlung der Miete; Recht zur fristlosen Kündigung durch den Vermieter; Strenge Anforderungen an die Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung; Vom Vermieter geltend gemachte unberechtigte Mietanpassung ; Widerspruchslose Hinnahme und Zahlung des ...
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 08.05.2002 - 11 O 153/01
- OLG Karlsruhe, 10.12.2002 - 17 U 97/02
Papierfundstellen
- NJW 2003, 2759 (Ls.)
- NJW-RR 2003, 945
- NZM 2003, 513
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (25)
- BGH, 23.09.1987 - VIII ZR 265/86
Nachträgliche Beseitigung von Kündigungsgründen durch Ausgleich von …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.12.2002 - 17 U 97/02
Zwar kann eine fortdauernde unpünktliche Zahlung des Mietzinses den Vermieter zu einer fristlosen Kündigung gemäß § 554 a BGB a. F. berechtigen (vgl. BGH NJW-RR 1997, 203 f. BGH, NJW-RR 1988, 77 f.; OLG Koblenz NJW-RR 1993, 583 ff.; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 1163).Bereits dieses Zuwarten zeigt, dass die Klägerin die im Zeitraum vom März 2000 bis September 2000 jeweils um mehrere Kalendertage verspätet erfolgten Gutschriften nicht als so schwerwiegend eingestuft hat, um hierin einen Anlass zur sofortigen Vertragsbeendigung zu sehen (vgl. BGH, WM 1983, 660; WM 1984, 1537; NJW-RR 1988, 77 f.;… Grapentin, in: Bub/Treier, a.a.O., IV. Rdn. 190;… Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8. Aufl., Rdn. 1006).
Bereits dieses Zuwarten zeigt, dass die Klägerin trotz der aufgezeigten Wartungsversäumnisse keine Veranlassung zur sofortigen Beendigung des Vertragsverhältnisses gesehen hat (vgl. BGH, WM 1983, 660; WM 1984, 1537; NJW-RR 1988, 77 f.).
- OLG Hamm, 24.04.1998 - 33 U 97/97
Abmahnung vor fristloser Kündigung wegen Mietrückständen
Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.12.2002 - 17 U 97/02
Nach Lage der Dinge wäre die Klägerin nämlich jedenfalls gemäß § 242 BGB gehalten gewesen, vor der am 09.02.2002 ausgesprochenen Kündigung eine erneute Abmahnung vorzunehmen (vgl. OLG Hamm, ZMR 1998, 493 f.;… Palandt/Weidenkaff, a.a.O., § 543 Rdn. 50).Letztlich kann auch diese Frage dahin gestellt bleiben, weil die Klägerin jedenfalls - wie bereits oben unter b) aufgezeigt - gemäß § 242 BGB gehalten war, vor der am 09.02.2002 ausgesprochenen Kündigung eine erneute Abmahnung vorzunehmen (vgl. OLG Hamm, ZMR 1998, 493 f.;… Palandt/Weidenkaff, a.a.O., § 543 Rdn. 50).
- OLG München, 09.02.1996 - 21 U 4494/94
Änderungen am Verwendungszweck der Mietsache - außerordentliche Kündigung durch …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.12.2002 - 17 U 97/02
Denn auch wenn die unabdingbare Vorschrift des § 554 a BGB a. F (vgl. hierzu BGH, NJW 1992, 2628, 2629) grundsätzlich keine Abmahnung voraussetzt (BGH, NJW 92, 496, 497), wird - von besonders schwerwiegenden Vertragsverletzungen abgesehen - ein Grund zur fristlosen Kündigung nur dann angenommen werden können, wenn der Mieter auf eine Abmahnung hin sein Verhalten nicht ändert und hierdurch sein Vertragsverstoß ein besonderes Gewicht erhält (vgl. OLG München, ZMR 1996, 487;… Grapentin, in: Bub/Treier, a.a.O.).Von besonders schwerwiegenden Vertragsverletzungen abgesehen wird ein Grund zur fristlosen Kündigung nach diesen Vorschriften nämlich nur dann angenommen werden können, wenn der Mieter auf eine Abmahnung hin sein Verhalten nicht ändert und hierdurch sein Vertragsverstoß ein besonderes Gewicht erhält (vgl. OLG München, ZMR 1996, 487;… Grapentin, in: Bub/Treier, a.a.O.).
- BGH, 24.06.1998 - XII ZR 195/96
Einigung auf Fortsetzung des Mietverhältnisses bei vorzeitiger Kündigung eines …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.12.2002 - 17 U 97/02
Die Beklagte verweist zwar darauf, dass in der vom Landgericht herangezogenen Entscheidung des BGH (BGHZ 139, 123 ff.) zusätzlich zu der streitgegenständlichen Klausel der ausdrückliche Zusatz enthalten war, für die Rechtzeitigkeit der Leistung komme es nicht auf die Absendung, sondern auf die Ankunft des Geldes an.Allerdings wird der Begriff "Rückstand" nicht in allen Fällen im Sinne eines unverschuldeten Zahlungsrückstands verwendet, sondern zum Teil auch als Synonym für Verzug aufgefasst (vgl. etwa BGHZ 139, 123).
- BGH, 23.03.1983 - VIII ZR 336/81
Außerordentliche Kündigung eines Pachtverhältnisses - Folgen eines zu langen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.12.2002 - 17 U 97/02
Bereits dieses Zuwarten zeigt, dass die Klägerin die im Zeitraum vom März 2000 bis September 2000 jeweils um mehrere Kalendertage verspätet erfolgten Gutschriften nicht als so schwerwiegend eingestuft hat, um hierin einen Anlass zur sofortigen Vertragsbeendigung zu sehen (vgl. BGH, WM 1983, 660; WM 1984, 1537; NJW-RR 1988, 77 f.;… Grapentin, in: Bub/Treier, a.a.O., IV. Rdn. 190;… Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8. Aufl., Rdn. 1006).Bereits dieses Zuwarten zeigt, dass die Klägerin trotz der aufgezeigten Wartungsversäumnisse keine Veranlassung zur sofortigen Beendigung des Vertragsverhältnisses gesehen hat (vgl. BGH, WM 1983, 660; WM 1984, 1537; NJW-RR 1988, 77 f.).
- OLG Hamm, 03.12.1991 - 7 U 145/91
Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.12.2002 - 17 U 97/02
Zwar kann eine fortdauernde unpünktliche Zahlung des Mietzinses den Vermieter zu einer fristlosen Kündigung gemäß § 554 a BGB a. F. berechtigen (vgl. BGH NJW-RR 1997, 203 f. BGH, NJW-RR 1988, 77 f.; OLG Koblenz NJW-RR 1993, 583 ff.; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 1163).Dies gilt insbesondere dann, wenn - wie hier - verspätete Zahlungen vom bisherigen Vermieter in der Vergangenheit nicht beanstandet wurden (vgl. auch OLG Hamm, NJW-RR 1993, 1163; aA OLG Oldenburg, NJW-RR 1992, 79) und sich der Mieter zudem darauf einstellen durfte, dass die Klägerin entsprechend der im Mietvertrag getroffenen Regelung eine Abmahnung vornimmt.
- OLG Koblenz, 13.10.1992 - 3 U 637/92
Fortdauernd unpünktliche Mietzahlung als wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.12.2002 - 17 U 97/02
Zwar kann eine fortdauernde unpünktliche Zahlung des Mietzinses den Vermieter zu einer fristlosen Kündigung gemäß § 554 a BGB a. F. berechtigen (vgl. BGH NJW-RR 1997, 203 f. BGH, NJW-RR 1988, 77 f.; OLG Koblenz NJW-RR 1993, 583 ff.; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 1163).Denn der Wortlaut der Klausel lässt auch ohne einen entsprechenden ausdrücklichen Hinweis die Deutung zu, der Mietzins müsse am 5. Werktag eines Monats auf dem Vermieterkonto eingegangen sein (vgl. auch OLG Koblenz, NJW-RR 1993, 583).
- BGH, 04.02.1981 - VIII ZR 313/79
Vorlage der Vollmacht in beglaubigter Abschrift
Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.12.2002 - 17 U 97/02
Nach ständiger Rechtsprechung genügt jedoch die Vorlage beglaubigter Abschriften einer Vollmacht nicht den Anforderungen des § 174 BGB (BGH NJW 1981, 1210; BGH, NJW 1994, 1472).Denn Abschriften oder Kopien unterliegen nicht der Rückgabepflicht nach § 175 BGB und besagen somit nichts über den Verbleib der Vollmachtsurkunde und den Fortbestand der Vollmacht (vgl. BGHZ 102, 60, 63; BGH, NJW 1981, 1210).
- BGH, 05.06.1992 - LwZR 11/91
Pflichten des Pächters bei Aufgabe von Grünland
Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.12.2002 - 17 U 97/02
Denn auch wenn die unabdingbare Vorschrift des § 554 a BGB a. F (vgl. hierzu BGH, NJW 1992, 2628, 2629) grundsätzlich keine Abmahnung voraussetzt (BGH, NJW 92, 496, 497), wird - von besonders schwerwiegenden Vertragsverletzungen abgesehen - ein Grund zur fristlosen Kündigung nur dann angenommen werden können, wenn der Mieter auf eine Abmahnung hin sein Verhalten nicht ändert und hierdurch sein Vertragsverstoß ein besonderes Gewicht erhält (vgl. OLG München, ZMR 1996, 487;… Grapentin, in: Bub/Treier, a.a.O.). - BGH, 09.10.1991 - XII ZR 122/90
Voraussetzungen für die fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.12.2002 - 17 U 97/02
Denn auch wenn die unabdingbare Vorschrift des § 554 a BGB a. F (vgl. hierzu BGH, NJW 1992, 2628, 2629) grundsätzlich keine Abmahnung voraussetzt (BGH, NJW 92, 496, 497), wird - von besonders schwerwiegenden Vertragsverletzungen abgesehen - ein Grund zur fristlosen Kündigung nur dann angenommen werden können, wenn der Mieter auf eine Abmahnung hin sein Verhalten nicht ändert und hierdurch sein Vertragsverstoß ein besonderes Gewicht erhält (vgl. OLG München, ZMR 1996, 487;… Grapentin, in: Bub/Treier, a.a.O.). - OLG Oldenburg, 18.07.1991 - 5 UH 2/91
Fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses; Ordentliche Kündigung; Verzögerte …
- BGH, 02.07.1975 - VIII ZR 223/73
Schriftform bei Mieterbeitritt - Treuwidrige Berufung auf fehlende Schriftform
- BGH, 08.10.1997 - VIII ZR 373/96
Bindung der Verpflichtung des Eigentümers einer Mietwohnung zur Begrenzung von …
- BGH, 22.12.1999 - XII ZR 339/97
Verpflichtung zur Zahlung des Mietzinses bei Nichtbezug durch den Mieter und …
- BGH, 25.02.1992 - X ZR 88/90
Vergütung für die Beseitigung von Fehlern einer elektrischen Anlage; Aufrechnung …
- BGH, 15.04.1987 - VIII ZR 126/86
Berechnung des rückständigen Mietzinses; Vertragliche Einschränkung des …
- BGH, 25.03.1987 - VIII ZR 71/86
Kündigung des Pachtverhältnisses wegen Zahlungsverzugs des Pächters
- BGH, 17.12.1986 - VIII ZR 279/85
Rechte von Leasingnehmer und -geber bei Mängeln des Leasingobjekts; …
- OLG München, 12.07.1996 - 21 U 4334/95
Zurückweisung der Kündigung eines Mietvertrages wegen fehlender Anwaltsvollmacht; …
- BGH, 15.10.1987 - III ZR 235/86
Vorlage der Vollmachtsurkunde in Urschrift; Rechtsscheinhaftung bei unwirksamer …
- BGH, 10.02.1994 - IX ZR 109/93
Pflicht des Rechtsanwalts zur Vorlage der Vollmachtsurkunde im Original; Umfang …
- BGH, 06.11.1996 - XII ZR 60/95
Auslegung einer Räumungsklage als (erneute) Kündigung
- BGH, 29.11.1965 - VII ZR 202/63
Rechte der Vertragsparteien eines gekündigten Handelsvertretervertrages bei …
- BVerfG, 31.03.1992 - 1 BvR 1492/91
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine …
- OLG München, 04.08.1995 - 21 U 5934/94
Unwirksamkeit einer Kündigung eines Mietverhältnisses; Zurückweisung einer …
- BGH, 25.11.2015 - XII ZR 114/14
Mietvertrag über eine Zahnarztpraxis: Schriftformerfordernis bei Vereinbarung …
Rn. 16 Demgegenüber wird auch vertreten, eine dauerhafte Änderung der Miethöhe sei immer vertragswesentlich und daher stets nach § 550 BGB schriftlich zu vereinbaren (…vgl. etwa Blank in Blank/Börstinghaus Miete 4. Aufl. § 550 BGB Rn. 53;… FA-MietRWEG/Schmid 5. Aufl. Kap. 3 Rn. 362;… MünchKommBGB/Bieber 6. Aufl. § 550 Rn. 7;… Schmidt-Futterer/Lammel Miete 12. Aufl. § 550 BGB Rn. 41 f.;… Soergel/Heintzmann BGB 13. Aufl. § 550 Rn. 8; Späth ZMR 2010, 585, 589; wohl auch OLG Karlsruhe NZM 2003, 513, 517). - BGH, 11.01.2006 - VIII ZR 364/04
Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen unpünktlicher Mietzahlung
Das Berufungsgericht geht zwar zu Recht davon aus, dass fortdauernd unpünktliche Mietzahlungen einen Grund zur außerordentlichen fristlosen Kündigung im Sinne von § 543 Abs. 1 BGB bilden können (Senatsurteil vom 23. September 1987 - VIII ZR 265/86, NJW-RR 1988, 77 = WM 1988, 62 = WuM 1988, 125, unter II 2, zu § 554a BGB a.F.; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 945, 946;… Ehlert in Bamberger/Roth, BGB, § 543 Rdnr. 35; Staudinger/Emmerich, BGB [2003], § 543 Rdnrn. 68-70; Kraemer, NZM 2001, 553, 561). - OLG Naumburg, 26.07.2012 - 9 U 38/12
Gewerberaummietvertrag: Wirksamkeit der mündlichen Abänderung eines befristeten …
Rn. 14 Schließlich ist es einer Partei verwehrt, sich auf einen Formmangel zu berufen, wenn sie zuvor längerer Zeit besondere Vorteile aus dem Vertrag gezogen hat (vgl. BGH, NJW 2004, 113 m.w.N.) oder durch eine nicht formgerechte Vertragsänderung begünstigt wird (vgl. BGHZ 65, 49; NJW 2007, 288; NJW 2008, 365; OLG Koblenz, NZM 2002, 293; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 945; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2004, 373).
- OLG Köln, 18.09.2015 - 1 U 28/15
Anforderungen an die Schriftform eines Mietvertrages
Abreden, die für den Inhalt des Vertrags, auf den die Parteien sich geeinigt haben, von nur nebensächlicher Bedeutung sind, unterliegen nicht diesen (strengen) Anforderungen (BGH NJW 1999, 3257 (3258); BGH NJW 2000, 1105 (1106); BGH NJW 2008, 365 (366); KG NZM 2005, 457 (458); Staudinger-Emmerich, BGB, Neubearbeitung 2011, § 550, Rdnr.28;… X/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts 9. Aufl. 2004, Rdnr.95 ff.;… Palandt-Weidenkaff, BGB 74. Aufl. 2015, § 550 Rdnr.10;… a.A., wonach es bei einem Mietvertrag keine unwesentlichen Änderungen gibt: Schmidt-Futterer-Lammel, Mietrecht, Mietrecht, 12. Aufl. 2015, § 550, Rdnr.41; OLG Karlsruhe NZM 2003, 513 (517); OLG Rostock OLG-Report 2002, 34 (35)). - KG, 28.09.2020 - 8 U 147/17
Geschäftraummiete: Wirksamkeit der fristlosen Kündigung wegen Verstoß des …
Rn. 26 Dass die Beklagten die Konkurrenzsituation längere Zeit hingenommen haben, spricht dafür, dass sie der Vertragsverletzung nicht so ein erhebliches Gewicht beigemessen haben (…vgl. hierzu Schmidt-Futterer/Blank, a.a.O., § 543 BGB, Rdnr. 174 a für jahrelange rügelose Hinnahme von unpünktlichen Mietzahlungen; vgl. BGH NJW 2011, 2201; OLG Karlsruhe NZM 2003, 513, Tz. 33). - OLG Düsseldorf, 19.03.2013 - 24 U 103/12
Rechtsfolgen der Vereinbarung von Mieterhöhungen im Rahmen eines langfristigen …
Die außerplanmäßigen Mieterhöhungsverlangen konnte die Mieterin nur so verstehen, dass die Vermieterin künftig eine höhere Miete verlange; die nachfolgend unbeanstandete Zahlung der geforderten Miete konnte die Vermieterin nur als Zustimmung zur Mieterhöhung werten (…vgl. auch Senat v. 22.12.2009, 21 U 14/09 Rn. 38f betr. Nebenkostenmehrforderungen; OLG Karlsruhe v. 10.12.2002, 17 U 97/02 Rn. 49 betr.Rn. 43 Die Frage, ob zeitlich nicht beschränkte Änderungen der Mietzinshöhe stets wesentlich sind (so: OLG Karlsruhe v. 22.03.2001, 9 U 174/00, Rn. 20f und v. 10.12.2002, 17 U 97/02 Rn. 48;… OLG Rostock v. 25.06.2001, 3 U 162/00, Rn. 52f) oder nur dann, wenn sie eine Wesentlichkeitsgrenze von etwa 10% oder mehr überschreiten, wobei es verlässliche und berechenbare Maßstäbe für die Unterscheidung nicht gibt (so: OLG Jena v. 13.03.2008, 1 U 130/07 Rn. 100ff mwN; OLG Naumburg v. 25.09.2007, 9 U 89/07 Rn. 53; OLG Hamm v. 26.10.2005, 30 U 121/05, Rn. 63; offengelassen in:.
- OLG Hamburg, 04.11.2020 - 4 U 40/20
Gewerberaummiete: Kündigung eines lästig gewordenen langfristigen Mietvertrages …
Demgemäß stellt sich eine Mieterhöhung als allein für den Vermieter vorteilhaft dar mit der Folge, dass eine von ihm erklärte Kündigung wegen eines Mangels der Schriftform der Mieterhöhung rechtsmissbräuchlich ist (OLG München NJW-RR 1996, 654, 655; OLG Koblenz NZM 2002, 293; OLG Karlsruhe NZM 2003, 513, 517;… Schmidt-Futterer/Lammel, Mietrecht, 14. Aufl., § 550, Rn. 66;… Lindner-Figura/ Oprée/Stellmann-Lindner-Figura, Geschäftsraummiete, 4. Aufl., Kap. 6, Rn. 103). - OLG Düsseldorf, 08.07.2008 - 24 U 177/07
Fristlose Kündigung aufgrund ständig verspäteter Mietzahlungen
Ständig verspätete Mietzahlungen, ohne dass die in § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB umschriebenen Rückstände erreicht werden, rechtfertigen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, jedenfalls nach vorheriger Abmahnung, die fristlose Kündigung (BGH WM 2008, 31; 2007, 155; 2006, 193; 1997, 540; NJW-RR 1988, 77; vgl. auch OLG Rostock OLGR 2003, 30; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 945; Senat n.v. Beschluss vom 11.09.2007 - I-24 U 68/07). - KG, 16.03.2023 - 8 U 178/22
Gewerberaummietvertrag über längere Zeit als ein Jahr: Rechtsmissbräuchlichkeit …
Das Urteil des OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 945 betraf keine Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB. - KG, 28.02.2005 - 12 U 74/03
Wohnungsmietvertrag mit mehr als einjähriger Laufzeit: Wahrung des …
Ebenso wie das Landgericht Berlin in der angefochtenen Entscheidung (NZM 2003, 284) gehen das OLG Karlsruhe (OLGR 2001, 233 und OLGR 2003, 201, 207), das OLG Rostock (OLGR 2002, 34, 35) und das Landgericht Gießen (ZMR 2002, 272) davon aus, dass jede nachträgliche, zeitlich nicht beschränkte Änderung der Höhe der Miete wesentlich ist. - OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 24 U 145/09
Wahrung der Schriftform bei Übernahme eines Mietvertrages durch einen …
- LG Bamberg, 28.03.2024 - 45 O 600/23
Was war zuerst da: Kündigung oder Zahlung?
- LG Münster, 29.06.2010 - 25 O 173/09
Zur Formbedürftigkeit des Mietvertrags
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 28.10.2002 - 24 U 81/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
ZPO § 92; ; ZPO § 97; ; ZPO § 522; ; ZPO § 522 Abs. 2 n.F.; ; ZPO § 524 Abs. 4 n.F.
- rechtsportal.de
Kostenverteilung bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss
- Wolters Kluwer
Zurückweisung der Berufung; Wirkungslos gewordene Anschlussberufung; Beschlussverfahren
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 26.04.2002 - 15 O 448/01
- OLG Düsseldorf, 28.10.2002 - 24 U 81/02
Papierfundstellen
- NJW 2003, 1260
- MDR 2003, 288
- Rpfleger 2003, 45
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.03.1981 - GSZ 1/80
Kosten der Anschlußrevision bei Nichtannahme
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2002 - 24 U 81/02
Denn die Wirkungslosigkeit der Anschlussberufung auf Grund der einstimmigen Zurückweisung der Berufung gemäß §§ 522 Abs. 2, 524 Abs. 4 ZPO n. F. ist entsprechend der Rechtsprechung des BGH zur Kostenverteilung bei Nichtannahme der Revision und infolgedessen wirkungslos gewordener Anschlussrevision (BGHZ 80, 146) zu bewerten (…ebenso Zöller/Gummer aaO Rn. 44, Musielak/Ball, ZPO 3. Aufl. § 516 Rn. 17; Piekenbrock Anm. zu OLG Celle MDR 2002, 1142, 1145).Im Falle der unzulässigen Revision ist aber anerkannt, dass der Anschlussrevisionskläger mit seinen Kosten belastet bleibt (vgl. BGHZ 4, 229; 80, 146;… Zöller/Gummer aaO Rn. 43).
- BGH, 17.12.1951 - GSZ 2/51
Unselbständige Anschlußrevision. Kosten
- OLG Oldenburg, 24.07.2002 - 6 U 25/02
Kostentragung einer Anschlussberufung durch den Berufungskläger nach Rücknahme …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2002 - 24 U 81/02
Ob dies nach Wegfall des Zustimmungserfordernisses in die Rechtsmittelrücknahme für die Rücknahme der Berufung in jedem Verfahrensstadium zu gelten hat (…so Zöller/Gummer aaO 23. Aufl. § 524 Rn. 43; vgl. zum Meinungsstand OLG Oldenburg MDR 2002, 1208 m.w.N.), kann dahinstehen. - OLG Celle, 12.07.2002 - 16 U 93/02
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2002 - 24 U 81/02
Denn die Wirkungslosigkeit der Anschlussberufung auf Grund der einstimmigen Zurückweisung der Berufung gemäß §§ 522 Abs. 2, 524 Abs. 4 ZPO n. F. ist entsprechend der Rechtsprechung des BGH zur Kostenverteilung bei Nichtannahme der Revision und infolgedessen wirkungslos gewordener Anschlussrevision (BGHZ 80, 146) zu bewerten (…ebenso Zöller/Gummer aaO Rn. 44, Musielak/Ball, ZPO 3. Aufl. § 516 Rn. 17; Piekenbrock Anm. zu OLG Celle MDR 2002, 1142, 1145).
- OLG Naumburg, 12.07.2005 - 12 U 29/05
Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einer überholten Radfahrerin; …
Der Senat schließt sich insoweit der überwiegenden Auffassung der Oberlandesgerichte an, wonach anders als bei der Rücknahme der Hauptberufung, die auch nach neuem Zivilprozessrecht dazu führt, dass der Berufungskläger die Kosten der Anschließung zu tragen hat, die Kosten der Anschlussberufung im Fall der Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO dem Berufungskläger nicht aufzuerlegen sind, weil in diesem Fall der Bestand der Anschlussberufung nicht vom Willen des Berufungsklägers abhängt (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 2003, 1260; OLG Brandenburg MDR 2003, 1261; OLG Brandenburg OLGR 2004, 308; OLG Celle NJW 2003, 2755; OLG Dresden BauR 2003, 1431; OLG München OLGR 2004, 456; OLG Celle OLGR 2005, 119;… Wieczorek/Schütze/Gerken, Rnr. 53 zu § 524 ZPO, Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Rdn. 22 zu § 524 ZPO;… Zöller/Gummer/Heßler, Rnr. 44 zu § 524 ZPO). - BGH, 07.02.2006 - XI ZB 9/05
Kosten der Anschlussberufung nach Zurücknahme der (Haupt-)Berufung
Ob der Berufungskläger auch bei einer Zurückweisung der Berufung gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO die Kosten der Anschlussberufung trägt (so: OLG Celle, 16. Zivilsenat, MDR 2004, 592; OLG Hamburg MDR 2003, 1251; OLG Köln OLG-Report 2004, 397 f.; Handschumacher BauR 2003, 1431, 1432; Hülk/Timme MDR 2004, 14, 15; Ludwig MDR 2003, 670, 671; a.A. (Kostenteilung) OLG Düsseldorf MDR 2003, 288; OLG Brandenburg MDR 2003, 1261, 1262; OLG Dresden BauR 2003, 1431; OLG Celle, 2. Zivilsenat, NJW 2003, 2755, 2756; OLG München OLG-Report 2004, 456; Pape NJW 2003, 1150, 1153), bedarf keiner Entscheidung. - OLG Celle, 27.01.2004 - 16 U 158/03
Möglichkeiten sowie Kostenverteilung bei der Rücknahme und Erhebung einer …
Wird die Berufung durch Beschluss (§ 522 Abs. 2 ZPO) zurückgewiesen, trägt der Berufungsführer auch die Kosten der Anschlussberufung (ebenso OLG Hamburg, MDR 2003, 1251; anders OLG Düsseldorf, MDR 2003, 288;… OLG Celle, Nds. Rpfl.Rn. 8 Die Frage, ob bei einer Zurückweisung der Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO die Anschlussberufungskläger die Kosten des Berufungsverfahrens anteilig zu tragen haben (so OLG Celle, 2. Zivilsenat, Nds. Rpfl. 2003, 181
; OLG Düsseldorf, MDR 2003, 288) oder diese insgesamt dem Berufungskläger aufzuerlegen sind (so OLG Hamburg, MDR 2003, 1251, ebenso Ludwig, MDR 2003, 670, jeweils mit Nachweisen) wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum unterschiedlich beantwortet.
- OLG Jena, 30.11.2004 - 4 U 109/04
Zur Kostentragungspflicht der Kosten einer wirkungslos gewordenen …
Eine verbreitete Meinung legt die (anteiligen) Kosten der Anschlussberufung dem Anschlussberufungsführer auf, dem das Risiko des § 524 Abs. 4 ZPO, dass die Anschließung im Falle der Zurückweisung der Berufung durch Beschluss ihre Rechtswirkung verliert, bekannt sei und der deshalb das kostenrechtliche Risiko für den Misserfolg seines Angriffs tragen müsse (vgl. OLG Dresden, OLGR 2004, 309; OLG Brandenburg, OLGR 2003, 457; OLG Celle, NJW 2003, 2755; OLG Düsseldorf NJW 2003, 1260;… BLAH-Albers, 63. Aufl., Rn. 22 zu § 524 ZPO;… Münch-Komm-Aktualisierungsband/Rimmelpacher, 2. Aufl., Rn. 64 zu § 524;… Zöller-Gummer/Heßler, 24. Aufl., Rn. 44 zu § 524 ZPO; Pape, NJW 2003, 1150 ff).Ferner führen die Vertreter einer Kostenquotelung im Verhältnis der Werte von Berufung und Anschlussberufung an, die Wirkungslosigkeit der Anschlussberufung sei Folge der gerichtlichen Entscheidung (der Zurückweisung der Hauptberufung), nicht der Entschließung des Berufungsklägers und unterliege auch nicht dem Einfluss des Anschlussberufungsführers, weshalb eine gegenüber der Klagerücknahme andere Kostenverteilung gerechtfertigt sei (vgl. OLG Dresden, OLGR 2004, 309; OLG Celle, NJW 2003, 2755; OLG Düsseldorf NJW 2003, 1260;… Zöller-Gummer/Heßler, 24. Aufl., Rn. 44 zu § 524 ZPO).
- OLG Nürnberg, 03.09.2012 - 6 U 844/12
Kosten der Anschlussberufung bei Zurückweisung der Hauptberufung durch Beschluss
29 Nach einer Meinung fallen die Kosten der Berufung beiden Parteien im Verhältnis der Werte von Berufung und Anschlussberufung zur Last (OLG Nürnberg, 5. Zivilsenat, Beschluss vom 23. Juli 2012 - 5 U 256/11, zitiert nach juris, unter Aufgabe des früheren Standpunkts, wonach auf den Rechtsgedanken des § 91a ZPO abzustellen sei; ebenso OLG Celle, 2. Zivilsenat, NJW 2003, 2755; 4. Zivilsenat MDR 2005, 1017; OLG Düsseldorf NJW 2003, 1260; OLG Brandenburg MDR 2003, 1261; OLG München OLGR 2004, 456; OLG Dresden MDR 2004, 1386; OLG Koblenz OLGR 2005, 419; OLG Schleswig MDR 2009, 532; OLG Stuttgart MDR 2009, 585; KG MDR 2008, 1062; OLG Düsseldorf MDR 2010, 769;… ferner Musielak/Ball, ZPO, 9. Auflage, § 524 Rn 31a;… Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 32. Auflage, § 524 Rn 20). - OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - 24 U 181/07
Zur Aktivlegitimation des Untervermieters
Ausführungen hierzu sind aufgrund des derzeitigen Verfahrensstands deshalb nicht veranlasst (Senat NJW 2003, 1260). - OLG Düsseldorf, 22.09.2009 - 24 U 39/09
Kosten der unselbstständigen Anschlussberufung bei Zurückweisung der Berufung …
Die Kosten einer unselbstständigen Anschlussberufung fallen dem sich Anschließenden zur Last, wenn die Berufung durch Beschluss zurückgewiesen wird (Bestätigung von Senat NJW 2003, 1260).a) Der Senat hat entschieden, bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO seien die Kosten im Verhältnis der Werte von Haupt- und Anschlussberufung zu quoteln (Senat NJW 2003, 1260 = MDR 2003, 288 m.w.N.; ebs.
- OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - 24 U 7/07
Beginn der Verjährungsfrist für Ersatzansprüche des Vermieters
Wegen der beabsichtigten Kostenentscheidung verweist der Senat auf NJW 2003, 1260. - OLG Celle, 10.01.2005 - 4 U 225/04
Entgegenstehende Rechtskraft eines Urteils bei inzwischen eingetretener Änderung …
Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle (OLG Celle NJW 2003, 2755 f) an, wonach anders als bei der Rücknahme der Hauptberufung, die auch nach neuem Zivilprozessrecht dazu führt, dass der Berufungskläger auch die Kosten der Anschließung zu tragen hat, weil sie der Entscheidung über die Anschließung wesentlich den Boden entzieht, die Kosten der Anschlussberufung im Fall der Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO dem Berufungskläger nicht aufzuerlegen sind, weil in diesem Fall der Bestand der Anschlussberufung nicht vom Willen des Berufungsklägers abhängt (wie hier: OLG Düsseldorf, NJW 2003, 1260; OLG Brandenburg MDR 2003, 1261; OLG Dresden BauR 2003, 1431; a. A. u. a. OLG Celle (16. Senat) in MDR 2004, 592; OLG Celle (1. Senat), OLG Report Celle 2004, 318;… zum Meinungsstand ferner Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 25. Aufl., § 524 Rn. 44). - OLG Koblenz, 19.06.2006 - 2 U 1134/05
Verfahrensrecht - Kosten der wirkungslos gewordenen Anschlussberufung
Die Kosten der durch die Zurückweisung der Berufung wirkungslos gewordenen Anschlussberufung sind quotenmäßig der Berufungsklägerin und der Anschlussberufungsklägerin aufzuerlegen (im Anschluss an OLG Koblenz Beschluss vom 10.11.2004 - 10 U 152/04 - OLGR 2005, 419; OLG Celle 2. Zivilsenat, NJW 2003, 2755-2756; OLG Düsseldorf, NJW 2003, 1260 = MDR 2003, 288; OLG Brandenburg MDR 2003, 1261, 1262; OLG München OLGR 2004, 456; LG Mainz Beschluss vom 10.3.2003 - 3 S 349/02; Pape NJW 2003, 1150, 1153).Die Kosten der durch die Zurückweisung der Berufung wirkungslos gewordenen Anschlussberufung waren quotenmäßig der Klägerin und Anschlussberufungsklägerin aufzuerlegen (vgl. OLG Koblenz Beschluss vom 10.11.2004 - 10 U 152/04 - OLGR 2005, 419; OLG Celle 2. Zivilsenat, NJW 2003, 2755-2756; OLG Düsseldorf, NJW 2003, 1260 = MDR 2003, 288; OLG Brandenburg MDR 2003, 1261, 1262; OLG München OLGR 2004, 456; LG Mainz Beschluss vom 10.3.2003 - 3 S 349/02; Pape NJW 2003, 1150, 1153).
- OLG Köln, 23.08.2004 - 11 U 196/03
Kosten der Anschlussberufung bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss
- OLG Düsseldorf, 28.12.2009 - 24 U 79/09
Beratungspflichten eines Rechtsanwalts in einer güterrechtlichen …
- KG, 17.04.2008 - 12 U 86/07
Kosten der Anschlussberufung bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss
- OLG Dresden, 17.05.2004 - 6 U 2010/03
Tragung der Kosten Anschlussberufung bei Zurückweisung der Hauptberufung
- OLG Brandenburg, 07.07.2003 - 13 U 31/03
Zur Kostentragung für Berufungsverfahren und Anschlussberufung bei Zurückweisung …
- OLG Schleswig, 28.01.2009 - 4 U 192/07
Kostenentscheidung bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss und …
- OLG Zweibrücken, 02.08.2004 - 7 U 251/03
Kostenentscheidung im Berufungsverfahren: Kostenquotelung zwischen …
- OLG Düsseldorf, 18.02.2010 - 24 U 113/09
Umfang der Nutzungsentschädigung; Rechtsfolgen der Zurückweisung der Berufung …
- OLG Karlsruhe, 30.03.2004 - 14 U 63/02
Kostenentscheidung im Berufungsverfahren: Kosten der Anschlussberufung nach …
- OLG Bremen, 24.06.2008 - 2 U 13/08
Kosten der Anschlussberufung bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss
- KG, 21.09.2009 - 23 U 8/09
Kostenentscheidung: Kosten der Anschlussberufung bei Zurückweisung der Berufung …
- OLG Brandenburg, 01.04.2004 - 1 U 26/03
Rechtsbehelf gem. § 321a ZPO analog gegen unanfechtbaren …
- KG, 21.08.2006 - 20 U 10/05
Zurückweisung der Berufung: Kostentragungspflicht hinsichtlich der …
- LG Köln, 04.05.2004 - 9 S 33/04
Quotelung der Kosten des Berufungsverfahrens zwischen den Parteien bei …
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 11.12.2002 - 2 W 91/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Befugnisse des schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters: Besitzerstellung hinsichtlich Schuldnervermögen; Entscheidungsbefugnis hinsichtlich der Rückgabe einer Mietsache
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 858 Abs. 1 BGB; § 22 Abs. 1 InsO; § 22 Abs. 2 InsO
Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Wiedereinräumung des Besitzes vormals gemieteter Räume; Verbotene Eigenmacht bei Vorliegen eines fristlos gekündigten Mietvertrages; Inbesitznahme des Schuldnervermögens durch einen Insolvenzverwalter - Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Besitzverhältnisse bei vorläufiger Insolvenzverwaltung
- Wolters Kluwer
Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Wiedereinräumung des Besitzes vormals gemieteter Räume; Verbotene Eigenmacht bei Vorliegen eines fristlos gekündigten Mietvertrages; Inbesitznahme des Schuldnervermögens durch einen Insolvenzverwalter
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Keine Inbesitznahme des Schuldnervermögens durch "schwachen" vorläufigen Insolvenzverwalter; Entscheidung des Schuldners über die Rückgabe von Mieträumen nach fristloser Kündigung
Verfahrensgang
- LG Verden, 31.10.2002 - 4 O 428/02
- OLG Celle, 11.12.2002 - 2 W 91/02
Papierfundstellen
- ZIP 2003, 87
- NZI 2003, 97
- NZM 2003, 554
- Rpfleger 2003, 316
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.07.2002 - IX ZR 195/01
Verbindlichkeiten aus Dauerschuldverhältnissen in der Insolvenz des Schuldners; …
Auszug aus OLG Celle, 11.12.2002 - 2 W 91/02
All dies folgt aus der bereits dem Landgericht vorliegenden Entscheidung des BGH vom 18. Juli 2002 (ZInsO 2002, 819), die das Landgericht trotz ihrer Vorlage durch die Verfügungsbeklagte völlig unbeachtet gelassen hat. - OLG Celle, 06.02.2002 - 2 U 201/01
Herausgabeanspruch; Gutgläubiger Erwerb; Insolvenzverwalter; Konkursverfahren; …
Auszug aus OLG Celle, 11.12.2002 - 2 W 91/02
Aus dieser Entscheidung ergibt sich auch, dass die fristlose Kündigung der Verfügungsbeklagten gegenüber der Schuldnerin wirksam war, weil die Schuldnerin während des Eröffnungsverfahrens einen Zahlungsrückstand von zwei Monatsmieten hatte auflaufen lassen, so dass der Kündigungsgrund des § 543 Abs. 2 Nr. 3 a BGB gegeben war (so auch bereits Senat, Urt. v. 6.2.2002 - 2 U 201/01, ZInsO 2002, 326).
- OLG Hamm, 16.04.2020 - 18 U 38/20
Einhaltung der Vollziehungsfrist, Verfügungsgrund
Die Entscheidung über die Rückgabe der Mietsache nach fristloser Kündigung wegen im Eröffnungsverfahren aufgelaufener Zahlungsrückstände obliegt auch bei einer vorläufigen Insolvenzverwaltung mit Zustimmungsvorbehalt weiter dem Schuldner; Erklärungen des vorläufigen Verwalters im Hinblick auf das Mietverhältnis haben für den Schuldner allenfalls den Charakter von Empfehlungen (…BGH Urt. v. 18.07.02, Az. IX ZR 195/01; OLG Celle Beschluss v. 11.12.02, Az. 2 W 91/02). - BGH, 08.02.2006 - XII ZR 86/03
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Anforderungen an die …
Die Entscheidung des OLG Düsseldorf (Grundeigentum 2003, 183) befasst sich damit, ob die Gesamtheit der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts deren Ansprüche im eigenen Namen geltend machen kann. - OLG Naumburg, 23.04.2008 - 5 U 19/08
Rechtsstellung des Grundpfandgläubigers hinsichtlich der Erträge eines …
Trotz Zustimmungsvorbehalts können einseitige Gestaltungserklärungen anderer Personen weiter gegenüber dem Schuldner persönlich abgegeben werden, weil dessen Verfügungsbefugnis nicht Voraussetzung für einen wirksamen Zugang ist (OLG Celle ZIP 2003, 87 ;… Kirchhof, aaO., § 21 Rn. 18). - AG Kiel, 01.06.2012 - 120 C 111/12
Hallenhandballspiel - Sportverletzung durch Regelverstoß - Haftung
Dabei kann der Haftungsmaßstab je nach Spielklasse verschieden sein, in unteren Spielklasse eher milder, in oberen Spielklassen eher strenger (vgl. zum Haftungsmaßstab insbesondere BGHZ 63, 145; LG Marburg NJW-RR 1988, 1243; OLG Köln, OLGR Köln 2003, 23).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 18.03.2003 - 16 U 192/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Strafverfolgungsentschädigung: Bindung des Zivilgerichts durch die Grundentscheidung des Strafgerichts
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 8 StrEG
Strafgerichtliche Entscheidung nach § 8 Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG); Bindung des Zivilgerichts; Eigentum an beschlagnahmten Sachen ; Sachnähe des Strafrichters; Erkenntnisse über die Straftat - Judicialis
StrEG § 8
- rechtsportal.de
StrEG § 8
Zur Bindung eines Zivilgerichts an die strafgerichtliche Entscheidung hinsichtlich der Eigentumsfrage bei beschlagnahmten Sachen - Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Strafgerichtliche Entscheidung nach § 8 Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG); Bindung des Zivilgerichts; Eigentum an beschlagnahmten Sachen ; Sachnähe des Strafrichters; Erkenntnisse über die Straftat
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 07.08.2002 - 2 O 73/02
- OLG Celle, 18.03.2003 - 16 U 192/02
- OLG Celle, 01.04.2003 - 16 U 192/02
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 31.10.1974 - III ZR 87/73
§ 254 BGB im Verfahren nach dem Strafrechts-Entschädigungsgesetz
Auszug aus OLG Celle, 18.03.2003 - 16 U 192/02
Zwar hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung eine Bindungswirkung der Zivilgerichte insoweit bejaht, als das Strafgericht über den Grund des Entschädigungsanspruchs entschieden hat (vgl. BGHZ 63, 209 f.; 103, 113 ff.).Darüber hinaus hat der Bundesgerichtshof unmissverständlich klargestellt, dass sich die Bindungswirkung nur auf diejenigen Umstände erstreckt, die der Strafrichter im Rahmen seiner Erkenntnisse über die vorgeworfene Straftat, also aufgrund seiner Sachnähe zur Strafverfolgungsmaßnahme, zu berücksichtigen hat (vgl. BGHZ 63, 209, 212 f.).
- BGH, 21.01.1988 - III ZR 157/86
Entschädigung für Verlust des Arbeitsplatzes
Auszug aus OLG Celle, 18.03.2003 - 16 U 192/02
Zwar hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung eine Bindungswirkung der Zivilgerichte insoweit bejaht, als das Strafgericht über den Grund des Entschädigungsanspruchs entschieden hat (vgl. BGHZ 63, 209 f.; 103, 113 ff.).
- LG Stuttgart, 26.05.2009 - 15 O 306/08
Strafverfolgungsentschädigung: Ersatzanspruch für die entgangene Möglichkeit zur …
Die vom beklagten Land angeführten Entscheidungen verschiedener Oberlandesgerichte (OLG Celle, Urteil vom 18.3.2003, Az.: 16 U 192/02 - juris; OLG München, Beschluss vom 25.10.2006, Az.: 1 W 2247/06 - juris; OLG Nürnberg, NStZ-RR 2003, 62) betreffen andere Fallgestaltungen.
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 30.01.2003 - 3 U 4/99 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 823 Abs 1 BGB, § 284 ZPO
Schadensersatz: Voraussetzung wegen gesundheitlicher Schäden durch eine Holzschutzmittelvergiftung; Anforderung an den Nachweis der Schadensursache - Judicialis
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Holzschutzmittel Xyladecor - Schadensersatz wegen toxischer Belastungen
- rechtsportal.de
BGB § 823; BGB § 847
Beweislast für Gesundheitschäden durch Holzschutzmittel - Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Gesundheitliche Schäden durch Holzschutzmittel; Einwirkung chemischer Ausdünstungen ; Beweislast des Geschädigten; Abweichung vom Beweislastgrundsatz; Kausalität des Produktmangels für Schadensauslösung ; Giftstoffkonzentration in der Raumluft über Grenzwerten
- ibr-online
Baustoffe - Gesundheitsschäden durch Holzschutzmittel: Schadensersatz?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Limburg, 25.11.1998 - 1 O 245/96
- OLG Frankfurt, 30.01.2003 - 3 U 4/99
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.09.1987 - II ZR 20/87
Feststellungsinteresse bei Rufschädigung mit möglichen künftigen Schadensfolgen
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2003 - 3 U 4/99
Dann muss nicht ein Teil des Schadens bereits beziffert werden, auch wenn es einen nicht unbeträchtlichen Teil der Schadenspositionen betrifft (BGH NJW-RR 1988, S. 445). - BGH, 11.06.1996 - VI ZR 202/95
Darlegungs- und Beweislast im Produkthaftpflichtprozeß
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2003 - 3 U 4/99
Auch aus der von den Klägern herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (VersR 1996, S. 1116) ergibt sich nichts anders.
- OLG München, 04.02.2016 - 34 Wx 396/15
Zulässige Bezugnahme auf einen Lageplan bei der Bezeichnung eines …
In dem Bauträgervertrag für die Wohnung Nr. 1 - andere liegen dem Senat nicht vor - findet sich eine entsprechende, nach außen hin - gegenüber dem Grundbuchamt - unbeschränkte, nicht offensichtlich unwirksame (BayObLG OLG-Report 2003, 149) Abänderungsvollmacht (§ 11 Nr. 2 a) mit internen Bindungen ("...soweit das Vertragsobjekt nicht wesentlich nachteilig berührt wird und dessen jeweiligem Eigentümer keine wesentlichen zusätzlichen Verpflichtungen auferlegt werden ..."), die nicht offensichtlich überschritten sind (siehe dazu Senat vom 20.2.2013, 34 Wx 439/12 = FGPrax 2013, 111).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 15.01.2003 - 7 U 64/00 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Bauvertrag: Technische Vertragsnormen der VOB/C als Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1 Nr. 3 VOB/B; § 1 Nr. 4 VOB/B; § 2 Nr. 6 Abs. 2 VOB/B; § 16 Nr. 5 Abs. 3 VOB/B
Anspruch auf Zahlung von Werklohn nach Auftrag zur Durchführung von Dachdeckerarbeiten und Dachklempnerarbeiten; Inhalt der Leistungsbeschreibung bei der Abgrenzung zwischen unmittelbar vertraglich geschuldeten und zusätzlichen Leistungen; Angemessenheit der Preise ... - IWW
- rechtsportal.de
Rechtsnatur der VOB/C
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Zahlung von Werklohn nach Auftrag zur Durchführung von Dachdeckerarbeiten und Dachklempnerarbeiten; Inhalt der Leistungsbeschreibung bei der Abgrenzung zwischen unmittelbar vertraglich geschuldeten und zusätzlichen Leistungen; Angemessenheit der Preise ...
- ibr-online
Technische Vertragsnormen der VOB/C stellen AGB dar
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Auch die Technischen Vertragsbedingungen der VOB/C sind AGB! (IBR 2003, 289)
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 09.02.2000 - 8 O 446/97
- OLG Celle, 15.01.2003 - 7 U 64/00
Papierfundstellen
- MDR 2004, 1163 (Kurzinformation)
- BauR 2003, 1040
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.02.2002 - VII ZR 376/00
Bestimmung einer nach VOB/A ausgeschriebenen Leistung
Auszug aus OLG Celle, 15.01.2003 - 7 U 64/00
In Übereinstimmung damit hat der BGH entschieden, dass es für die Abgrenzung zwischen unmittelbar vertraglich geschuldeten und zusätzlichen Leistungen auf den Inhalt der Leistungsbeschreibung ankommt und nicht auf die Unterscheidung in den DIN-Vorschriften zwischen Nebenleistungen und besonderen Leistungen (BGH BauR 2002, 935 [936]).
- KG, 01.04.2010 - 2 W 36/10
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch einen Gesellschafter und …
Rn. 47 Die einhellige Rechtsprechung zu § 885 Abs. 1 BGB lässt schon seit geraumer Zeit eine Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung im Einzelfall zu ( OLG Koblenz , Beschluss vom 27.04.2007 - 5 W 309/07; OLG Brandenburg , Urteil vom 16.2.2005 - 4 U 129/04; OLG Hamm , Urteil vom 4.11.2003 - 21 U 44/03; OLG Celle , Urteil vom 15.1.2003 - 7 U 64/00; OLG Düsseldorf , Urteil vom 10.12.1999 - 22 U 170/99; KG , Urteil vom 26.4.1994 - 7 U 414/94;… zustimmend: Pastor in Bauprozess, 12. Aufl. 2008, Rdnr. 277;… dagegen freilich: Gursky in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2008, § 885 Rdnr. 29, m.w.N.).
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 23.08.2002 - 10 U 1787/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
VGB 88 § 21 Nr. 1 Abs. 1; ; VGB 88 § 4 Nr. 1 b); ; VGB 88 § 6 Nr. 1 a
- rechtsportal.de
Leitungswasserschaden
- ibr-online
Arglistige Täuschung: Versicherung muß nicht zahlen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Leitungswasserschaden infolge Verstopfung der Hauptleitung und Abwasserleitung durch Bauschutt; Entschädigungsanspruch aus Wohngebäudeversicherung; Verwirkung gem. § 21 Nr. 1 Abs. 1 VGB 88 wegen arglistiger Täuschung über Tatsachen; Nicht gedeckte witterungsbedingte ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Arglistige Täuschung über Umfang des versicherten Leitungswasserschadens: Verlust des Versicherungsschutzes! (IBR 2003, 1009)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 16.10.2001 - 9 O 594/98
- OLG Koblenz, 23.08.2002 - 10 U 1787/01
Papierfundstellen
- VersR 2003, 241 (Ls.)
- BauR 2003, 599 (Ls.)
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 08.05.2002 - 7 U 66/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
InsO § 131 § 143; BGB § 631 § 641
Maßgeblicher Zeitpunkt für Insolvenzanfechtung bei Pfändung einer zukünftigen Forderung
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 01.03.2001 - 20 O 235/00
- OLG Frankfurt, 08.05.2002 - 7 U 66/01
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.04.2000 - IX ZR 122/99
Begriff der Gläubigerbenachteiligung
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2002 - 7 U 66/01
Rn. 16 Danach entsteht bei der Pfändung einer künftigen Forderung die zur Absonderung berechtigende Rechtsposition entgegen der Auffassung des Beklagten nicht schon mit der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, sondern erst mit Entstehung der gepfändeten - zukünftigen - Forderung (vgl. BGH in ZIP 1996, 2080 ff. 2082; BGH in ZIP 1997, 513, 514; BGH in ZIP 2000, 932 ff., 934;… Kreft in Heidelberger Kommentar a. a. O. § 140 InsO, Rdn. 4;… Wimmer in Frankfurter Kommentar a. a. O. § 140 InsO, Rdn. 6; desgleichen Begründung des Regierungsentwurfs in RWS Dokumentation 18, § 140 InsO).Rn. 17 Entstanden ist die gepfändete Werklohnforderung mit Abschluss des Werkvertrages (…vgl. Palandt-Sprau 61. Auflage, § 632 BGB Rdn. 1; BGH in ZIP 2000, 932), der nach dem unwidersprochenen Vortrag des Beklagten am 4. Februar 1999 abgeschlossen wurde.
- BGH, 20.03.1997 - IX ZR 71/96
Umfang der Pfändung der künftigen Ansprüche aus einem Girovertrag; Erstreckung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2002 - 7 U 66/01
Rn. 19 Dass der Kläger die Anfechtung nicht ausdrücklich auf § 131 Abs. 1 Nr. 2 InsO gestützt hat, ist unschädlich, denn die Insolvenzanfechtung ist keine Gestaltungserklärung, sondern die gerichtliche Geltendmachung der Rechtsfolge der §§ 131, 143 InsO (vgl. BGH in ZIP 1997, 737 für die regelungsgleiche Konkursanfechtung), so dass es ausreicht, dass der Insolvenzverwalter lediglich die Tatsachen vorträgt, aus denen sich die erstrebte Rechtsfolge (Rückgewähr der inkongruenten Deckung) ergibt. - BGH, 24.10.1996 - IX ZR 284/95
Entstehung und Anfechtbarkeit eines Pfandrechts aufgrund einer Pfandklausel im …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2002 - 7 U 66/01
Rn. 16 Danach entsteht bei der Pfändung einer künftigen Forderung die zur Absonderung berechtigende Rechtsposition entgegen der Auffassung des Beklagten nicht schon mit der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, sondern erst mit Entstehung der gepfändeten - zukünftigen - Forderung (vgl. BGH in ZIP 1996, 2080 ff. 2082; BGH in ZIP 1997, 513, 514; BGH in ZIP 2000, 932 ff., 934;… Kreft in Heidelberger Kommentar a. a. O. § 140 InsO, Rdn. 4;… Wimmer in Frankfurter Kommentar a. a. O. § 140 InsO, Rdn. 6; desgleichen Begründung des Regierungsentwurfs in RWS Dokumentation 18, § 140 InsO).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 21.06.2002 - 6 U 50/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
UWG § 3; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 542 Abs. 2; ; ZPO § 543 Abs. 1 a.F.; ; EGZPO § 26 Nr. 5; ; EGZPO § 26 Nr. 7
- aufrecht.de
Alleinstellungswerbung
- rechtsportal.de
UWG §§ 1 3
UWG - und Verbraucherrecht: unzulässige Aussage "Der Verbraucher hat entschieden": "Es gibt kein besseres Produkt als H...."" - Wolters Kluwer
Werbeaussage "Es gibt kein besseres Produkt als H. "; Unzutreffende Alleinstellungsbehauptung; "Angabe" im Sinne des Irreführungstatbestandes; Werbung in Lebensmittel-Zeitung; Beeinflussung der der Einzelhändler im Sinne einer fehlerhaften Umsatzerwartung; ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 18.01.2002 - 81 O 180/01
- OLG Köln, 21.06.2002 - 6 U 50/02
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 10.10.2002 - 1 W 40/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
Lauf der Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen einen gegen den Geschäftsführer einer GmbH ergangenen Ordnungsgeldbeschluss
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg - 419 O 155/01
- OLG Hamburg, 10.10.2002 - 1 W 40/02
- BGH, 18.03.2003 - X ZB 41/02
Wird zitiert von ... (8)
- LAG Hessen, 15.02.2008 - 4 Ta 39/08
Ordnungsgeld - Anordnung des persönlichen Erscheinens - Ausbleiben im Termin - …
- LAG Hessen, 01.11.2005 - 4 Ta 475/05
Ladung - persönliches Erscheinen - Vertretung - Ordnungsgeld
Kommt es daher auf das persönliche Verschulden des geladenen gesetzlichen Vertreters an, muss auch die Rechtsfolge des Verschuldens - das festzusetzende Ordnungsgeld - diese Person treffen (vgl. Hess. LAG 16. Februar 2005 - 18/4 Ta 686/04 - n.v., zu 2 a; OLG Nürnberg 28. März 2001 - 1 W 887/01 - MDR 2001/954; OLG Hamburg 10. Oktober 2002 - 1 W 40/02 - OLGR Hamburg 2003/50;… Leipold a.a.O. § 141 Rz 50;… Greger a.a.O. § 141 Rz 14). - LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2008 - L 8 R 239/07
Anspruch auf Leistungen nach dem Gesetz über die Zahlbarmachung von …
Kommt es daher auf das persönliche Verschulden des geladenen gesetzlichen Vertreters an, muss auch die Rechtsfolge des Verschuldens - das festgesetzte Ordnungsgeld - diese Person treffen (Hessisches LAG, Beschluss vom 1.11.2005 - 4 Ta 475/05 - und Beschluss vom 16.2.2005 - 18/04 Ta 686/04 - OLG Nürnberg 28.3.2001 - 1 W 887/01 - OLG Hamburg 10.10.2002 - 1 W 40/02 - ebenso für das sozialgerichtliche Verfahren Leitherer aaO § 111 Rn 6b).
- OLG Frankfurt, 08.04.2005 - 19 W 16/05
Ordnungsgeldverhängung bei Nichterscheinen des persönlich geladenen …
Eine Ersatzzustellung gemäß § 180 ZPO durch Einlegen in den Briefkasten der GmbH konnte an ihn nicht erfolgen (BayObLG MDR 2000, 105; OLG Hamburg OLGR 2003, 50). - BGH, 18.03.2003 - X ZB 41/02
Anfechtung eines Ordnungsgeldbeschlusses
Die Beschwerde gegen den Beschluß des 1. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 10. Oktober 2002 (1 W 40/02) wird auf Kosten des Beschwerdeführers zurückgewiesen. - OLG Köln, 15.11.2006 - 22 W 65/06
Persönliche Zustellung des Ordnungsgeldbeschlusses wegen Nichterscheinens der …
Betrifft der Beschluss ein Ordnungsmittel gegen den gesetzlichen Vertreter einer Partei, ist die Zustellung an den Betroffenen erforderlich (OLG Hamburg, OLG-Report 2003, 50 f.;… Leipold in: Stein/Jonas, ZPO, 22.Aufl., § 141, Rdn. 50). - OLG Hamburg, 29.04.2010 - 13 W 5/10
Zustellung: Erforderlichkeit der Zustellung eines Ordnungsgeldbeschlusses an den …
Etwas anderes folgt insbesondere nicht aus § 141 Abs. 3 Satz 1 ZPO, der auf die für einen im Vernehmungstermin nicht erschienenen Zeugen geltenden Vorschriften verweist (entgegen OLG Köln…, Beschluss vom 15.11.2006, 22 W 65/06, juris, Rn. 6; LAG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 28.07.2008, 8 Ta 134/08, juris, Rn. 2; LAG Nürnberg…, Beschluss vom 10.07.2008, 2 Ta 115/08, juris, Rn. 6; OLG Hamburg OLGR 2003, 50, 51). - VG Saarlouis, 20.11.2009 - 2 L 954/09
Zur vorrangigen Beförderung gleich beurteilter Beamter anhand des Innehabens …
Rn. 29 vgl. zur Geltendmachung einer gezielten Manipulation im Geschäftsbereich des Antragsgegners, für die indes keinerlei nachprüfbare Anhaltspunkte gegeben waren, OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.03.2003 -1 W 40/02-.
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Rechtsprechung
| OLG München, 12.09.2002 - 6 U 4952/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
UWG § 1 § 3
Verjährung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs - Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bewerbung von Geräten der Unterhaltungselektronik und der Telekommunikation durch den Einzelhandel in Zeitungen; Werbung mit der an den Abschluss eines Netzkartenvertrages gekoppelten unentgeltlichen oder besonders günstigen Abgabe eines Mobiltelefons; Übertriebenes ...
Verfahrensgang
- LG München I, 09.07.1997 - 1 HKO 422/97
- OLG München, 12.09.2002 - 6 U 4952/97
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97
00 DM - Übertriebenes Anlocken, Handy für 0
Auszug aus OLG München, 12.09.2002 - 6 U 4952/97
In diesem Zusammenhang ist aber auch darauf hinzuweisen, dass die vom Revisionsgericht zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 08.10.1998 (BGHZ 139, 368, 374 f - Handy für 0, 00 DM) sich vom vorliegenden Fall vor allem dadurch unterscheidet, dass dort beantragt war, die Beklagte unter Androhung von Ordnungsmitteln zu verurteilen, "es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken mit einem Angebot von Telefonnetzkarten ein Telefon-Handy ohne Entgelt anzukündigen, anzubieten oder zu gewähren, wie dies aus der......(vorstehenden Kopie) ersichtlich ist.".
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 07.10.2002 - 3 WF 198/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)
- rechtsportal.de
ZPO § 36 §§ 114 ff.
Zuständigkeitsbestimmung, PKH-Verfahren, Unzulässigkeit der PKH-Entscheidung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Prozesskostenhilfe; Zuständigkeitsbestimmung im PKH-Prüfungsverfahren; Bindungswirkung
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.06.1991 - XII ARZ 14/91
Bestimmung der Gerichtszuständigkeit im Verfahren über der Gewährung von …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.10.2002 - 3 WF 198/02
Diese Vorschrift gilt nicht nur im Streitverfahren, sondern auch im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren (BGH NJW-RR 1991, 1342 m. N.).
- LG Berlin, 04.10.2006 - 82 T 261/06 Die Kosten für ein vorprozessual eingeholtes Privatgutachten können nur dann ausnahmsweise als Kosten des Rechtsstreits angesehen werden, wenn sie prozessbezogen sind ( BGH NJW 2003, 1398 [BGH 17.12.2002 - VI ZB 56/02] = AGS 2003, 168 mit Anmerkung Leupertz = JurBüro 2003, 309 = BRAGOreport 2003, 96 ).
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