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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2009

Rechtsprechung
   EuGH, 01.10.2009 - C-141/08 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6578
EuGH, 01.10.2009 - C-141/08 P (https://dejure.org/2009,6578)
EuGH, Entscheidung vom 01.10.2009 - C-141/08 P (https://dejure.org/2009,6578)
EuGH, Entscheidung vom 01. Oktober 2009 - C-141/08 P (https://dejure.org/2009,6578)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Handelspolitik - Dumping - Einfuhren von Bügelbrettern und -tischen mit Ursprung in China - Verordnung (EG) Nr. 384/96 - Art. 2 Abs. 7 Buchst. c und 20 Abs. 4 und 5 - Status eines in einer Marktwirtschaft tätigen Unternehmens - Verteidigungsrechte - ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 384/96 Art. 2 Abs. 7 Buchst. c; ; Verordnung (EG) Nr. 384/96 Art. 20 Abs. 4; ; Verordnung (EG) Nr. 384/96 Art. 20 Abs. 5

  • Europäischer Gerichtshof

    Foshan Shunde Yongjian Housewares & Hardware / Rat

    Rechtsmittel - Handelspolitik - Dumping - Einfuhren von Bügelbrettern und -tischen mit Ursprung in China - Verordnung (EG) Nr. 384/96 - Art. 2 Abs. 7 Buchst. c und 20 Abs. 4 und 5 - Status eines in einer Marktwirtschaft tätigen Unternehmens - Verteidigungsrechte - ...

  • EU-Kommission PDF

    Foshan Shunde Yongjian Housewares & Hardware / Rat

    Rechtsmittel - Handelspolitik - Dumping - Einfuhren von Bügelbrettern und -tischen mit Ursprung in China - Verordnung (EG) Nr. 384/96 - Art. 2 Abs. 7 Buchst. c und 20 Abs. 4 und 5 - Status eines in einer Marktwirtschaft tätigen Unternehmens - Verteidigungsrechte - ...

  • EU-Kommission

    Foshan Shunde Yongjian Housewares & Hardware / Rat

    Rechtsmittel - Handelspolitik - Dumping - Einfuhren von Bügelbrettern und -tischen mit Ursprung in China - Verordnung (EG) Nr. 384/96 - Art. 2 Abs. 7 Buchst. c und 20 Abs. 4 und 5 - Status eines in einer Marktwirtschaft tätigen Unternehmens - Verteidigungsrechte - ...

  • datenbank.nwb.de

    Einfuhren von Bügelbrettern und -tischen mit Ursprung in China - Status eines in einer Marktwirtschaft tätigen Unternehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Foshan Shunde Yongjian Housewares & Hardware / Rat

    Rechtsmittel - Handelspolitik - Dumping - Einfuhren von Bügelbrettern und -tischen mit Ursprung in China - Verordnung (EG) Nr. 384/96 - Art. 2 Abs. 7 Buchst. c und 20 Abs. 4 und 5 - Status eines in einer Marktwirtschaft tätigen Unternehmens - Verteidigungsrechte - ...

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 7. April 2008 von Foshan Shunde Yongjian Housewares & Hardware Co. Ltd gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Sechste Kammer) vom 29. Januar 2008 in der Rechtssache T-206/07, Foshan Shunde Yongjian Housewares & Hardware / Rat der Europäischen ...

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    VO (EG)452/2007
    Antidumpingzoll; Bügelbrett; Bügeltisch; China; Einfuhr; Ukraine

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EGV 452/2007, EGV 384/96 Art 2 Abs 7 Buchst c, EGV 384/96 Art 20 Abs 5
    Antidumpingzoll, vorläufiger Zoll

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Sechste Kammer) vom 29. Januar 2008, Foshan Shunde Yongjian Housewares & Hardware / Rat (T-206/07), mit dem das Gericht die Klage der Rechtsmittelführerin auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 452/2007 des Rates ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2009, I-9147
 
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Wird zitiert von ... (59)Zitiert selbst (13)

  • EuG, 14.11.2006 - T-138/02

    Nanjing Metalink / Rat - Dumping - Einfuhr von Ferromolybdän mit Ursprung in …

    Auszug aus EuGH, 01.10.2009 - C-141/08
    Art. 2 Abs. 7 Buchst. c der Grundverordnung in der Auslegung des Urteils des Gerichts vom 14. November 2006, Nanjing Metalink/Rat (T-138/02, Slg. 2006, II-4347), schließe keineswegs aus, dass die Kommission unter Umständen wie hier ihren ursprünglichen Standpunkt ändern könne.

    Rn. 38 Die Bemerkungen in dem Schreiben vom 2. April 2007 zur Anwendung des letzten Satzes von Art. 2 Abs. 7 Buchst. c der Grundverordnung und zum Urteil Nanjing Metalink/Rat seien jedenfalls, so das Gericht in Randnr. 75 des angefochtenen Urteils, nicht geeignet, den Inhalt dieser Verordnung zu beeinflussen, weil sich, wie bereits in Zusammenhang mit dem ersten Klagegrund festgestellt, die Versagung der Zuerkennung des Status eines in einer Marktwirtschaft tätigen Unternehmens auf die Anwendung materieller Kriterien gestützt habe.

    Rn. 44 Der Rat habe selbst anerkannt, dass die Kommission gerade deshalb zu ihrem ursprünglich festgestellten Ergebnis zurückgekehrt sei, weil sie der Ansicht gewesen sei, dass die Voraussetzungen für dessen Änderung, wie sie in dem Urteil Nanjing Metalink/Rat dargelegt worden seien, nicht vorgelegen hätten.

    Außerdem fühle sie sich keineswegs verpflichtet, dem Rat Maßnahmen vorzuschlagen, die nach ihrer Kenntnis falsch seien, und das Urteil Nanjing Metalink/Rat könne nicht so verstanden werden, als schreibe es eine derartige Beschränkung vor.

  • EuGH, 02.10.2003 - C-194/99

    Thyssen Stahl / Kommission - Rechtsmittel - Vereinbarungen und verabredete …

    Auszug aus EuGH, 01.10.2009 - C-141/08
    Rn. 81 Zu dem Vorbringen der Rechtsmittelführerin zur Stützung ihres zweiten Rechtsmittelgrundes ist zunächst festzustellen, dass das Gericht in Randnr. 71 des angefochtenen Urteils zu Recht entschieden hat, dass die Nichtbeachtung der Zehntagefrist des Art. 20 Abs. 5 der Grundverordnung nur dann zur Nichtigerklärung der streitigen Verordnung führen kann, wenn das Verwaltungsverfahren aufgrund dieses Verfahrensfehlers zu einem anderen Ergebnis hätte führen können und damit die Verteidigungsrechte der Klägerin konkret beeinträchtigt wurden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Juli 1980, Distillers Company/Kommission, 30/78, Slg. 1980, 2229, Randnr. 26, vom 21. März 1990, Belgien/Kommission, "Tubemeuse", C-142/87, Slg. 1990, I-959, Randnr. 48, und vom 2. Oktober 2003, Thyssen Stahl/Kommission, C-194/99 P, Slg. 2003, I-10821, Randnr. 31).

    Rn. 94 Außerdem ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass von der Rechtsmittelführerin nicht der Nachweis verlangt werden darf, dass die angefochtene Entscheidung der Kommission inhaltlich anders ausgefallen wäre, sondern lediglich, dass dies nicht völlig ausgeschlossen ist, wenn sich die Rechtsmittelführerin ohne diesen Verfahrensfehler besser hätte verteidigen können (vgl. Urteil Thyssen Stahl/Kommission, Randnr. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 29.01.2008 - T-206/07

    Foshan Shunde Yongjian Housewares & Hardware / Rat - Dumping - Einfuhren von …

    Auszug aus EuGH, 01.10.2009 - C-141/08
    Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Foshan Shunde Yongjian Housewares & Hardware Co. Ltd. die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 29. Januar 2008, Foshan Shunde Yongjian Housewares & Hardware/Rat (T-206/07, Slg. 2008, II-1, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 452/2007 des Rates vom 23. April 2007 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Bügelbrettern und -tischen mit Ursprung in der Volksrepublik China und der Ukraine (…ABl. L 109, S. 12, im Folgenden: streitige Verordnung) abgewiesen hat, soweit darin für Einfuhren von von ihr produzierten Bügelbrettern und -tischen ein Antidumpingzoll eingeführt wird.

    Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 29. Januar 2008, Foshan Shunde Yongjian Housewares & Hardware/Rat (T-206/07), wird aufgehoben, soweit das Gericht entschieden hat, dass die Verteidigungsrechte der Foshan Shunde Yongjian Housewares & Hardware Co. Ltd durch den Verstoß gegen Art. 20 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 384/96 des Rates vom 22. Dezember 1995 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern nicht beeinträchtigt worden seien..

  • EuGH, 21.09.2006 - C-113/04

    CEF City Electrical Factors und CEF Holdings / Nederlandse Federatieve Vereniging …

    Auszug aus EuGH, 01.10.2009 - C-141/08
    15 bis 17, sowie entsprechend vom 21. September 2006, Technische Unie/Kommission, C-113/04 P, Slg. 2006, I-8831, Randnr. 55).
  • EuGH, 27.06.1991 - 49/88

    Al-Jubail Fertilizer Company u.a. / Rat

    Auszug aus EuGH, 01.10.2009 - C-141/08
    Rn. 93 In diesem Zusammenhang ist zu betonen, dass der Beachtung der Verteidigungsrechte in Verfahren wie dem vorliegenden größte Bedeutung zukommt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Juni 1991, Al-Jubail Fertilizer/Rat, C-49/88, Slg. 1991, I-3187, Randnrn.
  • EuGH, 21.03.1990 - 142/87

    Belgien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 01.10.2009 - C-141/08
    Rn. 81 Zu dem Vorbringen der Rechtsmittelführerin zur Stützung ihres zweiten Rechtsmittelgrundes ist zunächst festzustellen, dass das Gericht in Randnr. 71 des angefochtenen Urteils zu Recht entschieden hat, dass die Nichtbeachtung der Zehntagefrist des Art. 20 Abs. 5 der Grundverordnung nur dann zur Nichtigerklärung der streitigen Verordnung führen kann, wenn das Verwaltungsverfahren aufgrund dieses Verfahrensfehlers zu einem anderen Ergebnis hätte führen können und damit die Verteidigungsrechte der Klägerin konkret beeinträchtigt wurden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Juli 1980, Distillers Company/Kommission, 30/78, Slg. 1980, 2229, Randnr. 26, vom 21. März 1990, Belgien/Kommission, "Tubemeuse", C-142/87, Slg. 1990, I-959, Randnr. 48, und vom 2. Oktober 2003, Thyssen Stahl/Kommission, C-194/99 P, Slg. 2003, I-10821, Randnr. 31).
  • EuGH, 15.06.2000 - C-237/98

    Dorsch Consult / Rat und Kommission - "Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung - …

    Auszug aus EuGH, 01.10.2009 - C-141/08
    Die Würdigung der Tatsachen ist, sofern die dem Gericht vorgelegten Beweise nicht verfälscht werden, daher keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs unterliegt (vgl. Urteile vom 11. Februar 1999, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, C-390/95 P, Slg. 1999, I-769, Randnr. 29, vom 15. Juni 2000, Dorsch Consult/Rat und Kommission, C-237/98 P, Slg. 2000, I-4549, Randnr. 35, sowie vom 23. April 2009, AEPI/Kommission, C-425/07 P, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 44).
  • EuGH, 11.02.1999 - C-390/95

    Antillean Rice Mills u.a. - Befugnis des Rates, Einfuhrbeschränkungen für …

    Auszug aus EuGH, 01.10.2009 - C-141/08
    Die Würdigung der Tatsachen ist, sofern die dem Gericht vorgelegten Beweise nicht verfälscht werden, daher keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs unterliegt (vgl. Urteile vom 11. Februar 1999, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, C-390/95 P, Slg. 1999, I-769, Randnr. 29, vom 15. Juni 2000, Dorsch Consult/Rat und Kommission, C-237/98 P, Slg. 2000, I-4549, Randnr. 35, sowie vom 23. April 2009, AEPI/Kommission, C-425/07 P, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 44).
  • EuGH, 24.10.1996 - C-32/95

    Kommission / Lisrestal u.a.

    Auszug aus EuGH, 01.10.2009 - C-141/08
    Dieser Grundsatz gebietet es, dass die Adressaten von Entscheidungen, die deren Interessen spürbar beeinträchtigen, in die Lage versetzt werden, ihren Standpunkt in sachdienlicher Weise vorzutragen (vgl. insbesondere Urteile vom 24. Oktober 1996, Kommission/Lisrestal u. a., C-32/95 P, Slg. 1996, I-5373, Randnr. 21, vom 21. September 2000, Mediocurso/Kommission, C-462/98 P, Slg. 2000, I-7183, Randnr. 36, und vom 9. Juni 2005, Spanien/Kommission, C-287/02, Slg. 2005, I-5093, Randnr. 37).
  • EuGH, 10.07.1980 - 30/78

    Distillers / Kommission

    Auszug aus EuGH, 01.10.2009 - C-141/08
    Rn. 81 Zu dem Vorbringen der Rechtsmittelführerin zur Stützung ihres zweiten Rechtsmittelgrundes ist zunächst festzustellen, dass das Gericht in Randnr. 71 des angefochtenen Urteils zu Recht entschieden hat, dass die Nichtbeachtung der Zehntagefrist des Art. 20 Abs. 5 der Grundverordnung nur dann zur Nichtigerklärung der streitigen Verordnung führen kann, wenn das Verwaltungsverfahren aufgrund dieses Verfahrensfehlers zu einem anderen Ergebnis hätte führen können und damit die Verteidigungsrechte der Klägerin konkret beeinträchtigt wurden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Juli 1980, Distillers Company/Kommission, 30/78, Slg. 1980, 2229, Randnr. 26, vom 21. März 1990, Belgien/Kommission, "Tubemeuse", C-142/87, Slg. 1990, I-959, Randnr. 48, und vom 2. Oktober 2003, Thyssen Stahl/Kommission, C-194/99 P, Slg. 2003, I-10821, Randnr. 31).
  • EuGH, 23.04.2009 - C-425/07

    AEPI / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Zurückweisung einer Beschwerde …

  • EuGH, 21.09.2000 - C-462/98

    Mediocurso / Kommission - "Rechtsmittel - Europäischer Sozialfonds - Berufliche …

  • EuGH, 09.06.2005 - C-287/02

    Spanien / Kommission - EAGFL - Rechnungsabschluss - Haushaltsjahr 2001 - …

  • EuG, 30.06.2016 - T-424/13

    Jinan Meide Casting / Rat - Dumping - Einfuhren von gegossenen Rohrformstücken, …

    Wie jedoch die Beteiligten in der mündlichen Verhandlung bestätigt haben, erklärt sich diese Formulierung dadurch, dass die Kommission nach der Rechtsprechung im Lauf der Untersuchung die Möglichkeit hat, ihre Entscheidung über die MWB zu ändern (Urteil vom 1. Oktober 2009, Foshan Shunde Yongjian Housewares & Hardware/Rat, C-141/08 P, Slg, EU:C:2009:598, Rn. 110 bis 113).

    Rn. 70 Zweitens hat, anders als von den Organen dargestellt, die von Art. 2 Abs. 7 Buchst. c Unterabs. 2 der Grundverordnung festgesetzte Frist nicht lediglich Hinweischarakter, weil nach den Rn. 110 bis 113 des Urteils Foshan Shunde Yongjian Housewares & Hardware/Rat, oben in Rn. 62 angeführt (EU:C:2009:598), die Kommission zu jedem Zeitpunkt des Untersuchungsverfahrens ihre ursprüngliche Entscheidung ändern kann.

    Der Gerichtshof hat daraus abgeleitet, dass, wenn die Kommission feststellt, dass ihre erste Beurteilung einen solchen Fehler aufwies, sie folglich daraus die angemessenen Schlussfolgerungen zu ziehen und dabei die Verfahrensgarantien zu beachten hat (Urteil Foshan Shunde Yongjian Housewares & Hardware/Rat, oben in Rn. 62 angeführt, EU:C:2009:598, Rn. 111 und 112).

    Rn. 81 Nach ständiger Rechtsprechung insbesondere im Bereich des Dumpings kann eine Unregelmäßigkeit in Bezug auf die Verteidigungsrechte nur dann zur Nichtigerklärung der streitigen Verordnung führen, wenn die Möglichkeit, dass wegen dieser Unregelmäßigkeit das Verwaltungsverfahren zu einem anderen Ergebnis hätte führen können und damit die Verteidigungsrechte des Antragstellers konkret beeinträchtigt wurden, nicht völlig ausgeschlossen werden kann (Urteile Foshan Shunde Yongjian Housewares & Hardware/Rat, oben in Rn. 62 angeführt, EU:C:2009:598, Rn. 81 und 94, …sowie vom 16. Februar 2012, Rat und Kommission/Interpipe Niko Tube und Interpipe NRTP, C-191/09 P und C-200/09 P, Slg, EU:C:2012:78, Rn. 78 und 79).

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Klägerin nicht verpflichtet ist, nachzuweisen, dass die angefochtene Entscheidung der Organe anders ausgefallen wäre, sondern nur, dass dies nicht völlig ausgeschlossen ist, da sie sich ohne den festgestellten Verfahrensfehler besser hätte verteidigen können (Urteile Foshan Shunde Yongjian Housewares & Hardware/Rat, oben in Rn. 62 angeführt, EU:C:2009:598, Rn. 81 und 94, sowie Rat und Kommission/Interpipe Niko Tube und Interpipe NRTP, oben in Rn. 81 angeführt, EU:C:2012:78, Rn. 78 und 79).

    Wie der Gerichtshof nämlich bereits entschieden hat, ist die Möglichkeit, dass das Untersuchungsverfahren ohne eine Unregelmäßigkeit wie die oben in Rn. 193 festgestellte zu einem anderen Ergebnis führen könnte, auszuschließen, wenn die anwendbaren Bestimmungen der Grundverordnung der Kommission jedenfalls untersagten, dem Antrag der Klägerin stattzugeben (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil Foshan Shunde Yongjian Housewares & Hardware/Rat, oben in Rn. 62 angeführt, EU:C:2009:598, Rn. 109).

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass sich die Organe nicht auf Rn. 81 des Urteils Foshan Shunde Yongjian Housewares & Hardware/Rat, oben in Rn. 62 angeführt (EU:C:2009:598) stützen können, um geltend zu machen, dass es der Klägerin oblegen habe, nachzuweisen, dass das Verfahren zu einem anderen Ergebnis geführt hätte, wenn sie die Berechnungen des Normalwerts zur Verfügung gehabt hätte.

    Zwar hat der Gerichtshof in dieser Rn. 81 des Urteils Foshan Shunde Yongjian Housewares & Hardware/Rat, oben in Rn. 62 angeführt (EU:C:2009:598), auf den Grundsatz hingewiesen, dass es einem Kläger obliegt, nachzuweisen, dass das Verwaltungsverfahren aufgrund des von ihm beanstandeten Verfahrensfehlers zu einem anderen Ergebnis hätte führen können und damit seine Verteidigungsrechte konkret beeinträchtigt wurden.

    Der Gerichtshof hat jedoch in Rn. 94 dieses Urteils zur Tragweite dieses Grundsatzes festgestellt, dass sich aus der Rechtsprechung ergibt, dass aufgrund dieser Verpflichtung vom Kläger nicht der Nachweis verlangt werden darf, dass die angefochtene Entscheidung der Kommission inhaltlich anders ausgefallen wäre, sondern lediglich, dass dies nicht völlig ausgeschlossen ist, wenn sich der Kläger ohne den fraglichen Verfahrensfehler besser hätte verteidigen können (vgl. Urteil Foshan Shunde Yongjian Housewares & Hardware/Rat, oben in Rn. 62 angeführt, EU:C:2009:598, Rn. 81 bis 94).

  • EuG, 09.06.2016 - T-276/13

    Growth Energy und Renewable Fuels Association/ Rat - Dumping - Einfuhren von …

    Dieser Grundsatz gebietet es, dass die Adressaten von Entscheidungen, die deren Interessen spürbar beeinträchtigen, in die Lage versetzt werden, ihren Standpunkt in sachdienlicher Weise vorzutragen (vgl. Urteil vom 1. Oktober 2009, Foshan Shunde Yongjian Housewares & Hardware/Rat, C-141/08 P, Slg, EU:C:2009:598, Rn. 83 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 251 In diesem Zusammenhang ist zu betonen, dass der Beachtung der Verteidigungsrechte in Verfahren wie dem vorliegenden größte Bedeutung zukommt (vgl. Urteil Foshan Shunde Yongjian Housewares & Hardware/Rat, oben in Rn. 250 angeführt, EU:C:2009:598, Rn. 93 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zum Nachweis eines solchen Verstoßes braucht ein Kläger nicht darzutun, dass die Entscheidung der Kommission inhaltlich anders ausgefallen wäre, sondern lediglich, dass er sich ohne den Fehler besser hätte verteidigen können, z. B. deshalb, weil er zu seiner Verteidigung Schriftstücke hätte einsetzen können, in die ihm im Verwaltungsverfahren keine Einsicht gewährt wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil Foshan Shunde Yongjian Housewares & Hardware/Rat, oben in Rn. 250 angeführt, EU:C:2009:598, Rn. 94 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Hierzu ist entschieden worden, dass die Nichtbeachtung der Zehntagefrist des Art. 20 Abs. 5 der Grundverordnung nur dann zur Nichtigerklärung der streitigen Verordnung führen kann, wenn das Verwaltungsverfahren aufgrund dieses Verfahrensfehlers zu einem anderen Ergebnis hätte führen können und damit die Verteidigungsrechte der Klägerinnen konkret beeinträchtigt wurden (vgl. in diesem Sinne Urteil Foshan Shunde Yongjian Housewares & Hardware/Rat, oben in Rn. 250 angeführt, EU:C:2009:598, Rn. 81 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 04.02.2016 - C-659/13

    Die Verordnung zur Einführung eines Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter …

    Überdies darf von der Person, die sich auf einen solchen Verfahrensfehler beruft, zwar nicht der Nachweis verlangt werden, dass die betreffende Verordnung ohne diesen Fehler einen für sie günstigeren Inhalt gehabt hätte, doch muss sie zumindest konkret nachweisen, dass dies nicht völlig ausgeschlossen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Foshan Shunde Yongjian Housewares & Hardware/Rat, C-141/08 P, EU:C:2009:598, Rn. 81, 94 und 114, sowie Ningbo Yonghong Fasteners/Rat, C-601/12 P, EU:C:2014:115, Rn. 34, 40 und 42).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2009 - C-141/08 P   

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https://dejure.org/2009,23947
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14. Mai 2009 - C-141/08 P (https://dejure.org/2009,23947)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Foshan Shunde Yongjian Housewares & Hardware / Rat

    Rechtsmittel - Antidumpinguntersuchung - Zuerkennung des Status eines in einer Marktwirtschaft tätigen Unternehmens - Gründe, die die Kommission zur Änderung ihrer Festlegung veranlassen - Rüge der Verfälschung von Beweismitteln durch das Gericht erster Instanz - ...

  • EU-Kommission PDF

    Foshan Shunde Yongjian Housewares & Hardware / Rat

    Rechtsmittel - Antidumpinguntersuchung - Zuerkennung des Status eines in einer Marktwirtschaft tätigen Unternehmens - Gründe, die die Kommission zur Änderung ihrer Festlegung veranlassen - Rüge der Verfälschung von Beweismitteln durch das Gericht erster Instanz - ...

  • EU-Kommission

    Foshan Shunde Yongjian Housewares & Hardware / Rat

    Rechtsmittel - Antidumpinguntersuchung - Zuerkennung des Status eines in einer Marktwirtschaft tätigen Unternehmens - Gründe, die die Kommission zur Änderung ihrer Festlegung veranlassen - Rüge der Verfälschung von Beweismitteln durch das Gericht erster Instanz - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2009, I-9147
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (12)

  • EuG, 11.07.2007 - T-170/06

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DER DIE VON …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2009 - C-141/08
    Yongjian will aus dem Urteil Alrosa/Kommission{FN-VERWEIS:41} herleiten, dass eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann als reiner Formverstoß unbeachtet bleiben dürfe, wenn ein anderes Ergebnis unter keinen Umständen möglich gewesen wäre, dass jedoch ein materieller Verstoß vorliege, der die Gültigkeit einer erlassenen Maßnahme berühre, wenn sich das Ausmaß der möglichen Beeinflussung des Ergebnisses nur nicht eindeutig ermitteln lasse.

    {FN:29} - Urteil des Gerichts vom 11. Juli 2007, Alrosa/Kommission (T-170/06, Slg. 2007, II-2601, Randnr. 203).

  • EuG, 14.11.2006 - T-138/02

    Nanjing Metalink / Rat - Dumping - Einfuhr von Ferromolybdän mit Ursprung in …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2009 - C-141/08
    14 Der Kommission wurde insbesondere vorgeworfen, gegen Art. 7 Abs. 2 Buchst. c [sic] der Antidumping-Grundverordnung in der Auslegung durch das Urteil vom 14. November 2006, Metalink (T-138/02), verstoßen zu haben.

    {FN:7} - Urteil des Gerichts vom 14. November 2006 (T-138/02, Slg. 2006, II-4347, insbesondere Randnrn. 44 und 47).

  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2009 - C-141/08
    {FN:26} - Urteil des Gerichtshofs vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission (C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, Slg. 2004, I-123, Randnr. 50).
  • EuGH, 02.03.1994 - C-53/92

    Hilti / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2009 - C-141/08
    {FN:33} - Urteil des Gerichtshofs vom 2. März 1994 (C-53/92 P, Slg. 1994, I-667, Randnr. 42).
  • EuGH, 27.06.1991 - 49/88

    Al-Jubail Fertilizer Company u.a. / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2009 - C-141/08
    {FN:27} - Urteil des Gerichtshofs vom 27. Juni 1991, Al-Jubail Fertilizer/Rat (C-49/88, Slg. 1991, I-3187, Randnr. 16).
  • EuGH, 05.10.1994 - C-280/93

    Deutschland / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2009 - C-141/08
    {FN:19} - Randnr. 66 mit Verweis auf das Urteil des Gerichtshofs vom 5. Oktober 1994, Deutschland/Rat (C-280/93, Slg. 1994, I-4973, Randnr. 36).
  • EuGH, 22.12.2008 - C-487/06

    British Aggregates / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2009 - C-141/08
    {FN:3} - Vgl. zuletzt Urteil des Gerichtshofs vom 22. Dezember 2008, British Aggregates/Kommission ("BAA", C-487/06 P, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 97).
  • EuGH, 11.02.1999 - C-390/95

    Antillean Rice Mills u.a. - Befugnis des Rates, Einfuhrbeschränkungen für …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2009 - C-141/08
    {FN:25} - Urteil des Gerichtshofs vom 11. Februar 1999, Antillean Rice Mills u. a./Kommission (C-390/95 P, Slg. 1999, I-769, Randnr. 29).
  • EuGH, 10.07.1980 - 30/78

    Distillers / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2009 - C-141/08
    {FN:22} - Randnr. 71 mit Verweis auf das Urteil des Gerichtshofs vom 10. Juli 1980, Distillers Company/Kommission (30/78, Slg. 1980, 2229, Randnr. 26), und das Urteil des Gerichts vom 28. Oktober 2004, Shanghai Teraoka Electronic/Rat (T-35/01, Slg. 2004, II-3663, Randnr. 331).
  • EuG, 28.10.2004 - T-35/01

    Shanghai Teraoka Electronic / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2009 - C-141/08
    {FN:22} - Randnr. 71 mit Verweis auf das Urteil des Gerichtshofs vom 10. Juli 1980, Distillers Company/Kommission (30/78, Slg. 1980, 2229, Randnr. 26), und das Urteil des Gerichts vom 28. Oktober 2004, Shanghai Teraoka Electronic/Rat (T-35/01, Slg. 2004, II-3663, Randnr. 331).
  • EuG, 29.01.2008 - T-206/07

    Foshan Shunde Yongjian Housewares & Hardware / Rat - Dumping - Einfuhren von …

  • EuG, 19.11.1998 - T-147/97

    Champion Stationery Mfg Co. Ltd, Sun Kwong Metal Manufacturer Co. Ltd und US Ring …

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-154/14

    SKW Stahl-Metallurgie und SKW Stahl-Metallurgie Holding / Kommission - …

    {FN:37} - Im Urteil Foshan Shunde Yongjian Housewares & Hardware/Rat (C-141/08 P, EU:C:2009:598) hat sich der Gerichtshof den Schlussanträgen der Generalanwältin Sharpston (EU:C:2009:307) nicht angeschlossen und das Urteil des Gerichts aufgehoben, das trotz des von der Kommission begangenen Verstoßes gegen die Vorschrift, der zufolge für die Einreichung einer Stellungnahme eine Mindestfrist von zehn Tagen eingeräumt werden muss, die Möglichkeit eines anderen Ergebnisses eines Antidumpingzoll-Verfahrens ausgeschlossen hatte (…vgl. insbesondere Rn. 88, 94, 96 und 102 bis 104).
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