Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
Weitere Entscheidungen unten: EuG, 06.05.2009 | EuG, 01.09.2010

Rechtsprechung
   EuG, 06.05.2009 - T-127/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5627
EuG, 06.05.2009 - T-127/04 (https://dejure.org/2009,5627)
EuG, Entscheidung vom 06.05.2009 - T-127/04 (https://dejure.org/2009,5627)
EuG, Entscheidung vom 06. Mai 2009 - T-127/04 (https://dejure.org/2009,5627)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,5627) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Kupfer-Industrierohre - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Festsetzung von Preisen und Aufteilung der Märkte - Geldbußen - Konkrete Auswirkungen auf den Markt - Größe des betreffenden Marktes - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    KME Germany u.a. / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Kupfer-Industrierohre - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Festsetzung von Preisen und Aufteilung der Märkte - Geldbußen - Konkrete Auswirkungen auf den Markt - Größe des betreffenden Marktes - ...

  • EU-Kommission PDF

    KME Germany u.a. / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Kupfer-Industrierohre - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Festsetzung von Preisen und Aufteilung der Märkte - Geldbußen - Konkrete Auswirkungen auf den Markt - Größe des betreffenden Marktes - ...

  • EU-Kommission

    KME Germany u.a. / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Kupfer-Industrierohre - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Festsetzung von Preisen und Aufteilung der Märkte - Geldbußen - Konkrete Auswirkungen auf den Markt - Größe des betreffenden Marktes - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 81
    Begründungserfordernis bei Verhängung einer Geldbuße wegen Wettbewerbsverstößen [Markt für Kupfer-Industrierohre] - [KME Germany AG, KME France SAS, KME Italy SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    KME Germany u.a. / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Kupfer-Industrierohre - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Festsetzung von Preisen und Aufteilung der Märkte - Geldbußen - Konkrete Auswirkungen auf den Markt - Größe des betreffenden Marktes - ...

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Bestätigung der Geldbuße betreffend eines Kartells auf dem Markt für Kupferindustrierohre

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begründungserfordernis bei Verhängung einer Geldbuße wegen Wettbewerbsverstößen [Markt für Kupfer-Industrierohre] - [KME Germany AG KME France SAS KME Italy SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften]

Sonstiges

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (32)

  • EuG, 29.04.2004 - T-236/01

    Das Gericht erster Instanz setzt die Geldbussen herab, die die Kommission mit …

    Auszug aus EuG, 06.05.2009 - T-127/04
    Rn. 62 Nach der Rechtsprechung stellt nämlich der Anteil jedes der betreffenden Unternehmen an dem Markt, der Gegenstand einer beschränkenden Verhaltensweise war, ein objektives Kriterium dar, das zutreffend die Verantwortung jedes der Unternehmen an der Schädlichkeit dieser Verhaltensweise auf den normalen Wettbewerb angibt (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 29. April 2004, Tokai Carbon u. a./Kommission, T-236/01, T-239/01, T-244/01 bis T-246/01, T-251/01 und T-252/01, Slg. 2004, II-1181, Randnr. 197).

    129 und 130; Urteil Tokai Carbon u. a./Kommission, oben in Randnr. 62 angeführt, Randnr. 225; vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Mischo in der Rechtssache C-283/98 P, Urteil des Gerichtshofs vom 16. November 2000, Mo och Domsjö/Kommission, Slg. 2000, I-9855, I-9858, Nrn. 95 bis 101).

    Kartelle entstehen nämlich im Allgemeinen gerade dann, wenn eine Branche in Schwierigkeiten ist (vgl. Urteil Tokai Carbon u. a./Kommission, oben in Randnr. 62 angeführt, Randnr. 345 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 27.09.2006 - T-322/01

    Roquette Frères / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat - Artikel …

    Auszug aus EuG, 06.05.2009 - T-127/04
    176 bis 178, Roquette Frères/Kommission, T-322/01, Slg. 2006, II-3137, Randnrn.

    Rn. 70 Aus der Rechtsprechung geht jedoch hervor, dass die Kommission auf der Grundlage der in der vorstehenden Randnummer genannten Indizien annehmen darf, dass die Zuwiderhandlung konkrete Auswirkungen auf den Markt hatte (vgl. in diesem Sinne Urteile Jungbunzlauer/Kommission, oben in Randnr. 68 angeführt, Randnr. 159, Roquette Frères/Kommission, oben in Randnr. 68 angeführt, Randnr. 78, vom 27. September 2006, Archer Daniels Midland/Kommission, T-59/02, oben in Randnr. 68 angeführt, Randnr. 165, Archer Daniels Midland/Kommission, T-329/01, oben in Randnr. 68 angeführt, Randnr. 181; Urteil des Gerichts vom 14. Dezember 2006, Raiffeisen Zentralbank Österreich u. a./Kommission, T-259/02 bis T-264/02 und T-271/02, Slg. 2006, II-5169, Randnrn.

    Rn. 86 Im Übrigen kann die Kommission bei der Ermittlung des allgemeinen Ausgangsbetrags der Geldbuße die Größe des betroffenen Marktes berücksichtigen, ohne jedoch hierzu verpflichtet zu sein (Urteile des Gerichts vom 15. März 2006, BASF/Kommission, T-15/02, Slg. 2006, II-497, Randnr. 134, und Roquette Frères/Kommission, oben in Randnr. 68 angeführt, Randnrn.

  • EuGH, 08.02.2007 - C-3/06

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS, MIT DEM EIN …

    Auszug aus EuG, 06.05.2009 - T-127/04
    Rn. 37 Im Übrigen greifen der Wertungsspielraum der Kommission und die diesem von ihr selbst gezogenen Grenzen grundsätzlich nicht der Ausübung der dem Gemeinschaftsrichter zustehenden Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung vor (Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2004, JFE Engineering u. a./Kommission, T-67/00, T-68/00, T-71/00 und T-78/00, Slg. 2004, II-2501, Randnr. 538), die ihn ermächtigt, die von der Kommission verhängte Geldbuße für nichtig zu erklären, zu ermäßigen oder zu erhöhen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 8. Februar 2007, Groupe Danone/Kommission, C-3/06 P, Slg. 2007, I-1331, Randnrn.

    Rn. 71 Soweit die Klägerinnen geltend machen, dass die Akte Beispiele für die Nichteinhaltung der Kartellvereinbarungen enthalte, ist dem entgegenzuhalten, dass die Tatsache, dass sich die Kartellmitglieder nicht immer an die Vereinbarungen hielten, nicht ausreicht, um eine Auswirkung auf den Markt auszuschließen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts Groupe Danone/Kommission, oben in Randnr. 65 angeführt, Randnr. 148).

  • EuG, 27.09.2006 - T-43/02

    Jungbunzlauer / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Zitronensäure - Artikel 81 …

    Auszug aus EuG, 06.05.2009 - T-127/04
    Rn. 68 Das Gericht hat nämlich mehrfach entschieden, dass die konkreten Auswirkungen eines Kartells auf den Markt als hinreichend nachgewiesen anzusehen sind, wenn die Kommission in der Lage ist, konkrete und glaubhafte Indizien dafür vorzulegen, dass das Kartell mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Auswirkungen auf den Markt hatte (vgl. u. a. Urteile des Gerichts Scandinavian Airlines System/Kommission, oben in Randnr. 36 angeführt, Randnr. 122, vom 27. September 2006, Archer Daniels Midland/Kommission, T-59/02, Slg. 2006, II-3627, Randnrn. 159 bis 161, Jungbunzlauer/Kommission, T-43/02, Slg. 2006, II-3435, Randnrn.

    Rn. 70 Aus der Rechtsprechung geht jedoch hervor, dass die Kommission auf der Grundlage der in der vorstehenden Randnummer genannten Indizien annehmen darf, dass die Zuwiderhandlung konkrete Auswirkungen auf den Markt hatte (vgl. in diesem Sinne Urteile Jungbunzlauer/Kommission, oben in Randnr. 68 angeführt, Randnr. 159, Roquette Frères/Kommission, oben in Randnr. 68 angeführt, Randnr. 78, vom 27. September 2006, Archer Daniels Midland/Kommission, T-59/02, oben in Randnr. 68 angeführt, Randnr. 165, Archer Daniels Midland/Kommission, T-329/01, oben in Randnr. 68 angeführt, Randnr. 181; Urteil des Gerichts vom 14. Dezember 2006, Raiffeisen Zentralbank Österreich u. a./Kommission, T-259/02 bis T-264/02 und T-271/02, Slg. 2006, II-5169, Randnrn.

  • EuGH, 25.01.2007 - C-407/04

    Dalmine / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für nahtlose …

    Auszug aus EuG, 06.05.2009 - T-127/04
    68 bis 77, und vom 25. Januar 2007, Dalmine/Kommission, C-407/04 P, Slg. 2007, I-829, Randnrn.

    In dieser Hinsicht ist zunächst festzustellen, dass die Schwere der Zuwiderhandlung unter Heranziehung zahlreicher Faktoren zu ermitteln ist, in Bezug auf die die Kommission über ein Ermessen verfügt (Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 2007, BASF/Kommission, T-101/05 und T-111/05, Slg. 2007, II-4949, Randnr. 65), ohne dass es eine zwingende oder abschließende Liste von Kriterien gäbe, die auf jeden Fall berücksichtigt werden müssten (Urteil Dalmine/Kommission, oben in Randnr. 64 angeführt, Randnr. 129); es ist daher nicht Sache des Gemeinschaftsrichters, sondern der Kommission, im Rahmen ihres Ermessensspielraums und innerhalb der sich aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz und der Verordnung Nr. 17 ergebenden Grenzen die Kriterien und die Zahlen auszuwählen, die sie berücksichtigen will, um eine Politik umzusetzen, die die Einhaltung der in Art. 81 EG genannten Verbote sicherstellt.

  • EuG, 27.09.2006 - T-59/02

    Archer Daniels Midland / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Zitronensäure - …

    Auszug aus EuG, 06.05.2009 - T-127/04
    Rn. 68 Das Gericht hat nämlich mehrfach entschieden, dass die konkreten Auswirkungen eines Kartells auf den Markt als hinreichend nachgewiesen anzusehen sind, wenn die Kommission in der Lage ist, konkrete und glaubhafte Indizien dafür vorzulegen, dass das Kartell mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Auswirkungen auf den Markt hatte (vgl. u. a. Urteile des Gerichts Scandinavian Airlines System/Kommission, oben in Randnr. 36 angeführt, Randnr. 122, vom 27. September 2006, Archer Daniels Midland/Kommission, T-59/02, Slg. 2006, II-3627, Randnrn. 159 bis 161, Jungbunzlauer/Kommission, T-43/02, Slg. 2006, II-3435, Randnrn.

    Rn. 70 Aus der Rechtsprechung geht jedoch hervor, dass die Kommission auf der Grundlage der in der vorstehenden Randnummer genannten Indizien annehmen darf, dass die Zuwiderhandlung konkrete Auswirkungen auf den Markt hatte (vgl. in diesem Sinne Urteile Jungbunzlauer/Kommission, oben in Randnr. 68 angeführt, Randnr. 159, Roquette Frères/Kommission, oben in Randnr. 68 angeführt, Randnr. 78, vom 27. September 2006, Archer Daniels Midland/Kommission, T-59/02, oben in Randnr. 68 angeführt, Randnr. 165, Archer Daniels Midland/Kommission, T-329/01, oben in Randnr. 68 angeführt, Randnr. 181; Urteil des Gerichts vom 14. Dezember 2006, Raiffeisen Zentralbank Österreich u. a./Kommission, T-259/02 bis T-264/02 und T-271/02, Slg. 2006, II-5169, Randnrn.

  • EuG, 27.09.2006 - T-329/01

    Archer Daniels Midland / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat - …

    Auszug aus EuG, 06.05.2009 - T-127/04
    153 bis 155, Archer Daniels Midland/Kommission, T-329/01, Slg. 2006, II-3255, Randnrn.

    Rn. 70 Aus der Rechtsprechung geht jedoch hervor, dass die Kommission auf der Grundlage der in der vorstehenden Randnummer genannten Indizien annehmen darf, dass die Zuwiderhandlung konkrete Auswirkungen auf den Markt hatte (vgl. in diesem Sinne Urteile Jungbunzlauer/Kommission, oben in Randnr. 68 angeführt, Randnr. 159, Roquette Frères/Kommission, oben in Randnr. 68 angeführt, Randnr. 78, vom 27. September 2006, Archer Daniels Midland/Kommission, T-59/02, oben in Randnr. 68 angeführt, Randnr. 165, Archer Daniels Midland/Kommission, T-329/01, oben in Randnr. 68 angeführt, Randnr. 181; Urteil des Gerichts vom 14. Dezember 2006, Raiffeisen Zentralbank Österreich u. a./Kommission, T-259/02 bis T-264/02 und T-271/02, Slg. 2006, II-5169, Randnrn.

  • EuG, 20.03.2002 - T-31/99

    ABB Asea Brown Boveri / Kommission

    Auszug aus EuG, 06.05.2009 - T-127/04
    Rn. 140 Zum von den Klägerinnen angestellten Vergleich des vorliegenden Falles mit der früheren Praxis der Kommission ist festzustellen, dass nach der Rechtsprechung allein aus der Tatsache, dass die Kommission in früheren Entscheidungen bei einem bestimmten Verhalten die Geldbuße in bestimmtem Umfang herabgesetzt hat, nicht abgeleitet werden kann, dass sie verpflichtet ist, bei der Beurteilung eines ähnlichen Verhaltens im Rahmen eines späteren Verwaltungsverfahrens dieselbe Herabsetzung vorzunehmen (vgl. Urteil des Gerichts vom 20. März 2002, ABB Asea Brown Boveri/Kommission, T-31/99, Slg. 2002, II-1881, Randnr. 239 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 143 Es ist nicht zu beanstanden, dass die Kommission bei der Anwendung von Abschnitt D der Mitteilung von 1996 über Zusammenarbeit die Spontaneität berücksichtigt hat, mit der ihr die Informationen geliefert wurden (Urteil ABB Asea Brown Boveri/Kommission, oben in Randnr. 140 angeführt, Randnrn.

  • EuG, 18.07.2005 - T-241/01

    Scandinavian Airlines System / Kommission - Wettbewerb - Kartell - Luftfahrt - …

    Auszug aus EuG, 06.05.2009 - T-127/04
    Rn. 36 Daher ist in den Bereichen, in denen die Kommission über einen Ermessensspielraum verfügt, z. B. in Bezug auf den Erhöhungssatz nach Maßgabe der Dauer, die Rechtmäßigkeitskontrolle dieser Wertungen auf die Prüfung beschränkt, dass kein offensichtlicher Beurteilungsfehler vorliegt (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 18. Juli 2005, Scandinavian Airlines System/Kommission, T-241/01, Slg. 2005, II-2917, Randnrn. 64 und 79).

    Rn. 68 Das Gericht hat nämlich mehrfach entschieden, dass die konkreten Auswirkungen eines Kartells auf den Markt als hinreichend nachgewiesen anzusehen sind, wenn die Kommission in der Lage ist, konkrete und glaubhafte Indizien dafür vorzulegen, dass das Kartell mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Auswirkungen auf den Markt hatte (vgl. u. a. Urteile des Gerichts Scandinavian Airlines System/Kommission, oben in Randnr. 36 angeführt, Randnr. 122, vom 27. September 2006, Archer Daniels Midland/Kommission, T-59/02, Slg. 2006, II-3627, Randnrn. 159 bis 161, Jungbunzlauer/Kommission, T-43/02, Slg. 2006, II-3435, Randnrn.

  • EuG, 17.09.2007 - T-201/04

    Microsoft / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - …

    Auszug aus EuG, 06.05.2009 - T-127/04
    Rn. 57 Was die Rüge der Kommission angeht, dass der zweite ergänzende Bericht, obwohl es sich um eine Anlage handele, Argumente enthalte, mit denen in der Sache auf von ihr in der Klagebeantwortung vorgebrachte Argumente geantwortet werde, ist daran zu erinnern, dass es nicht Sache des Gerichts ist, die Klagegründe und Argumente, auf die sich die Klage möglicherweise stützen lässt, in den Anlagen zu suchen und zu identifizieren, denn die Anlagen haben eine bloße Beweis- und Hilfsfunktion (vgl. Urteil des Gerichts vom 17. September 2007, Microsoft/Kommission, T-201/04, Slg. 2007, II-3601, Randnr. 94 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

  • EuG, 30.09.2003 - T-203/01

    Michelin / Kommission

  • EuGH, 16.11.2000 - C-286/98

    Stora Kopparbergs Bergslags / Kommission - "Rechtsmittel - Wettbewerb - Artikel …

  • EuG, 15.03.2000 - T-25/95

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN DAS ZEMENTKARTELL VERHÄNGTEN GELDBUSSEN UM FAST 140 …

  • EuG, 14.12.2006 - T-259/02

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IN WEITEN TEILEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER …

  • EuGH, 17.12.1998 - C-185/95

    DER GERICHTSHOF STELLT DIE ÜBERSCHREITUNG EINER "ANGEMESSENEN VERFAHRENSDAUER" …

  • EuG, 08.07.2004 - T-67/00

    Nippon Steel / Kommission

  • EuGH, 17.07.1997 - C-219/95

    Ferriere Nord / Kommission

  • EuG, 08.07.2004 - T-44/00

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ SETZT DIE GELDBUSSEN, DIE DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION …

  • EuGH, 10.05.2007 - C-328/05

    SGL Carbon / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Leitlinien für …

  • EuG, 09.07.2003 - T-224/00

    Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients / Kommission

  • EuG, 25.10.2005 - T-38/02

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER EINE …

  • EuG, 15.03.2006 - T-15/02

    BASF / Kommission - Wettbewerb - Kartelle auf dem Gebiet der Vitaminprodukte - …

  • EuG, 12.12.2007 - T-101/05

    DAS GERICHT ERHÖHT DIE VON DER KOMMISSION WEGEN BETEILIGUNG AN EINEM KARTELL AUF …

  • EuG, 21.10.2003 - T-368/00

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ZUM …

  • EuG, 08.07.2004 - T-50/00

    Dalmine / Kommission

  • EuGH, 16.11.2000 - C-283/98

    Mo och Domsjö / Kommission - Prasymas priimti prejudicinį sprendima - Direktyva …

  • EuG, 11.03.1999 - T-157/94

    Ensidesa / Kommission

  • EuG, 15.03.2006 - T-26/02

    Daiichi Pharmaceutical / Kommission - Wettbewerb - Kartelle auf dem Gebiet der …

  • EuG, 12.09.2007 - T-448/04

    Kommission / Trends u.a.

  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ …

  • EuGH, 18.05.2006 - C-397/03

    Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients / Kommission - …

  • EuG, 26.10.2017 - T-704/14

    Marine Harvest/ Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Beschluss zur …

    Sie beruft sich insoweit auf die Urteile vom 27. September 2006, Roquette Frères/Kommission (…T-322/01, EU:T:2006:267, Rn. 75), vom 27. September 2006, Jungbunzlauer/Kommission (T-43/02, EU:T:2006:270), vom 27. September 2006, Archer Daniels Midland/Kommission (…T-59/02, EU:T:2006:272, Rn. 161), und vom 6. Mai 2009, KME Germany u. a./Kommission (T-127/04, EU:T:2009:142, Rn. 68).

    Beispielsweise heißt es in Rn. 68 des Urteils vom 6. Mai 2009, KME Germany u. a./Kommission (T-127/04, EU:T:2009:142), dass das Gericht "mehrfach entschieden [hat], dass die konkreten Auswirkungen eines Kartells auf den Markt als hinreichend nachgewiesen anzusehen sind, wenn die Kommission in der Lage ist, konkrete und glaubhafte Indizien dafür vorzulegen, dass das Kartell mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Auswirkungen auf den Markt hatte".

  • EuG, 29.02.2016 - T-254/12

    Kühne + Nagel International u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - …

    Zu diesen Faktoren können je nach Fall die Menge und der Wert der von der Zuwiderhandlung erfassten Waren sowie die Größe und die Wirtschaftskraft des Unternehmens und damit der Einfluss gehören, den es auf den Markt ausüben konnte (…Urteile vom 7. Juni 1983, Musique Diffusion française u. a./Kommission, 100/80 bis 103/80, Slg, EU:C:1983:158, Rn. 121, vom 3. September 2009, Prym und Prym Consumer/Kommission, C-534/07 P, Slg, EU:C:2009:505, Rn. 96, und KME Germany u. a./Kommission, oben in Rn. 33 angeführt, EU:C:2011:816, Rn. 58 und 59).

    Rn. 211 Speziell zur Menge und zum Wert der von der Zuwiderhandlung erfassten Waren hat das Gericht bereits festgestellt, dass der Umsatz eines Unternehmens oder eines Marktes zwar unbestreitbar als Beurteilungskriterium für die Schwere der Zuwiderhandlung zwangsläufig vage und unvollkommen ist, doch trotz seines Näherungscharakters gegenwärtig sowohl vom Unionsgesetzgeber als auch von der Kommission und vom Gerichtshof als angemessenes Kriterium angesehen wird, um im Rahmen des Wettbewerbsrechts die Größe und die Wirtschaftskraft der betreffenden Unternehmen zu beurteilen (Urteil vom 6. Mai 2009, KME Germany u. a./Kommission, T-127/04, Slg, EU:T:2009:142, Rn. 93).

    Die Kosten der Inputs, die in den Preisen der verkauften Waren und Dienstleistungen enthalten sind, sind also, auch wenn sie einen bedeutenden Teil des Umsatzes ausmachen, nicht vom Umsatz abzuziehen (vgl. in diesem Sinne Urteile KME Germany u. a./Kommission, oben in Rn. 33 angeführt, EU:C:2011:816, Rn. 53, und KME Germany u. a./Kommission, oben in Rn. 211 angeführt, EU:T:2009:142, Rn. 91).

    Rn. 259 Zwar wird in der Rechtsprechung auch darauf hingewiesen, dass dem Umsatz bei der Festsetzung der Höhe der Geldbußen keine übermäßige Bedeutung zugemessen werden darf (Urteil KME Germany u. a./Kommission, oben in Rn. 33 angeführt, EU:C:2011:816, Rn. 60).

  • EuG, 30.03.2022 - T-340/17

    Kartell auf dem Luftfrachtmarkt: Das Gericht entscheidet über die Klagen mehrerer …

    Rn. 302 Die Urteile vom 6. Mai 2009, KME Germany u. a./Kommission (T-127/04, EU:T:2009:142), sowie vom 19. Mai 2010, KME Germany u. a./Kommission (T-25/05, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:206), seien für die Kommission nicht von Nutzen.

    Rn. 304 Es ist darauf hinzuweisen, dass der Umsatzbegriff im Sinne von Ziff. 13 der Leitlinien von 2006 dem Preis ohne Steuern entspricht, wie er dem Kunden für die Ware oder Dienstleistung, die Gegenstand der fraglichen Zuwiderhandlung gewesen ist, in Rechnung gestellt wurde (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Mai 2009, KME Germany u. a./Kommission, T-127/04, EU:T:2009:142, Rn. 91, …sowie vom 18. Juni 2013, 1CF/Kommission, T-406/08, EU:T:2013:322, Rn. 176 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 309 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass es keinen stichhaltigen Grund dafür gibt, Ausgangsstoffe, deren Kosten sich der Kontrolle durch die Parteien der behaupteten Zuwiderhandlung entziehen, vom Wert der Verkäufe auszunehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Mai 2009, KME Germany u. a./Kommission, T-127/04, EU:T:2009:142, Rn. 91).

    Rn. 387 Zu den Verweisen auf frühere Entscheidungen der Kommission genügt der Hinweis, dass allein aus der Tatsache, dass die Kommission in früheren Entscheidungen bei einem bestimmten Verhalten die Geldbuße in bestimmtem Umfang herabgesetzt hat, nicht abgeleitet werden kann, dass sie verpflichtet ist, bei der Beurteilung eines ähnlichen Verhaltens im Rahmen eines späteren Verwaltungsverfahrens dieselbe Herabsetzung vorzunehmen (vgl. Urteil vom 6. Mai 2009, KME Germany u. a./Kommission, T-127/04, EU:T:2009:142, Rn. 140 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 29.02.2016 - T-265/12

    Schenker / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Internationale Speditionsdienste …

    Zu diesen Faktoren können je nach Fall die Menge und der Wert der Waren, auf die sich die Zuwiderhandlung erstreckte, sowie die Größe und Wirtschaftskraft des Unternehmens und damit der Einfluss gehören, den es auf den Markt ausüben konnte (…Urteile vom 7. Juni 1983, Musique Diffusion française u. a./Kommission, 100/80 bis 103/80, Slg, EU:C:1983:158, Rn. 121; vom 3. September 2009, Prym und Prym Consumer/Kommission, C-534/07 P, Slg, EU:C:2009:505, Rn. 96, und KME Germany u. a./Kommission, oben in Rn. 34 angeführt, EU:C:2011:816, Rn. 58 und 59).

    Rn. 247 Was insbesondere Menge und Wert der Waren angeht, auf die sich die Zuwiderhandlung erstreckte, hat das Gericht bereits festgestellt, dass es zwar unbestreitbar ist, dass der Umsatz eines Unternehmens oder eines Marktes als Beurteilungskriterium für die Schwere der Zuwiderhandlung zwangsläufig vage und unvollkommen ist, jedoch trotz seines Näherungscharakters gegenwärtig sowohl vom Unionsgesetzgeber als auch von der Kommission und vom Gerichtshof als angemessenes Kriterium angesehen wird, um im Rahmen des Wettbewerbsrechts die Größe und Wirtschaftskraft der betroffenen Unternehmen zu beurteilen (Urteil vom 6. Mai 2009, KME Germany u. a./Kommission, T-127/04, Slg, EU:T:2009:142, Rn. 93).

    Daher sind die in den Preisen der verkauften Waren und Dienstleistungen enthaltenen Kosten der Inputs nicht vom Wert der Verkäufe abzuziehen, selbst wenn die Kosten der Inputs einen erheblichen Teil des Wertes der Verkäufe darstellen (vgl. in diesem Sinne Urteile KME Germany u. a./Kommission, oben in Rn. 34 angeführt, EU:C:2011:816, Rn. 58 bis 65, und KME Germany u. a./Kommission, oben in Rn. 247 angeführt, EU:T:2009:142, Rn. 91).

    Rn. 286 Dem Wert der Verkäufe ist im Rahmen der Berechnung des Betrags der Geldbußen sicherlich keine unverhältnismäßige Bedeutung beizumessen (Urteil KME Germany u. a./Kommission, oben in Rn. 34 angeführt, EU:C:2011:816, Rn. 60).

  • EuG, 30.03.2022 - T-324/17

    Kartell auf dem Luftfrachtmarkt: Das Gericht entscheidet über die Klagen mehrerer …

    Rn. 809 Es ist darauf hinzuweisen, dass der Umsatzbegriff im Sinne von Ziff. 13 der Leitlinien von 2006 dem Preis ohne Steuern entspricht, wie er dem Kunden für die Ware oder Dienstleistung, die Gegenstand der fraglichen Zuwiderhandlung gewesen ist, in Rechnung gestellt wurde (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Mai 2009, KME Germany u. a./Kommission, T-127/04, EU:T:2009:142, Rn. 91, …sowie vom 18. Juni 2013, 1CF/Kommission, T-406/08, EU:T:2013:322, Rn. 176 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 814 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass es keinen stichhaltigen Grund dafür gibt, Ausgangsstoffe, deren Kosten sich der Kontrolle durch die Parteien der behaupteten Zuwiderhandlung entziehen, vom Wert der Verkäufe auszunehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Mai 2009, KME Germany u. a./Kommission, T-127/04, EU:T:2009:142, Rn. 91).

    Rn. 895 Zum Verweis der Klägerinnen auf die Entscheidung K(2008) 5955 endgültig der Kommission vom 15. Oktober 2008 in einem Verfahren nach Artikel [101 AEUV] (Sache COMP/39.188 - Bananen) genügt der Hinweis, dass allein aus der Tatsache, dass die Kommission in früheren Entscheidungen bei einem bestimmten Verhalten die Geldbuße in bestimmtem Umfang herabgesetzt hat, nicht abgeleitet werden kann, dass sie verpflichtet ist, bei der Beurteilung eines ähnlichen Verhaltens im Rahmen eines späteren Verwaltungsverfahrens dieselbe Herabsetzung vorzunehmen (vgl. Urteil vom 6. Mai 2009, KME Germany u. a./Kommission, T-127/04, EU:T:2009:142, Rn. 140 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2012 - C-286/11

    Kommission / Tomkins - Kartelle - Europäischer Markt für Rohrverbindungen aus …

    {FN:9} - Vgl. in diesem Sinne die Klage auf Herabsetzung der Geldbuße, die den Urteilen des Gerichts vom 6. Mai 2009, KME Germany u. a./Kommission (T-127/04, Slg. 2009, II-1167), und des Gerichtshofs vom 8. Dezember 2011, KME Germany u. a./Kommission (C-272/09 P, Slg. 2011, I-12789, zugrunde lag.

    {FN:11} - Vgl. u. a. Urteil des Gerichtshofs, KME Germany u. a./Kommission, oben in Fn. 9 angeführt (Randnrn. 62 bis 71), sowie Urteile des Gerichts, KME Germany u. a./Kommission, oben in Fn. 9 angeführt (Randnrn. 100 bis 105), und vom 16. November 2011, Sachsa Verpackung/Kommission (T-79/06, nicht in der Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 179 bis 181 und 191 bis 198) (gegen dieses Urteil ist ein Rechtsmittel eingelegt worden, das unter dem Aktenzeichen C-40/12 P, Gascogne Sack Deutschland/Kommission, in das Register eingetragen wurde).

    {FN:24} - Urteile KME Germany u. a./Kommission, oben in Fn. 9 angeführt (Randnr. 104), Chalkor/Kommission (C 386/10 P, Slg. 2011, I-13085, Randnr. 64) und KME Germany u. a./Kommission (C-389/10 P, Slg. 2011, I-13125, Randnr. 131).

    Die Änderung der Höhe einer Geldbuße in diesem Fall würde meines Erachtens auch ermöglichen, sicherzustellen, dass eine "umfassende rechtliche und tatsächliche Kontrolle" im Sinne u. a des Urteils KME Germany u. a./Kommission, oben in Fn. 9 angeführt (Randnr. 136), der Höhe der gegen die Unternehmen verhängten Geldbußen durch ein unparteiisches und unabhängiges Gericht de facto beachtet wird.

  • EuGH, 08.12.2011 - C-272/09

    Der Gerichtshof bestätigt die Urteile des Gerichts und die Entscheidungen der …

    Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragen die KME Germany AG, vormals KM Europa Metal AG, die KME France SAS, vormals Tréfimétaux SA, und die KME Italy SpA, vormals Europa Metalli SpA (im Folgenden zusammen: KME-Gruppe), das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 6. Mai 2009, KME Germany u. a./Kommission (T-127/04, Slg. 2009, II-1167, im Folgenden: angefochtenes Urteil), aufzuheben, mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung oder Herabsetzung der Geldbußen abgewiesen hat, die gegen sie gemäß Art. 2 Buchst. c bis e der Entscheidung C(2003) 4820 endg.
  • EuG, 30.11.2011 - T-208/06

    Das Gericht setzt die von der Kommission gegen bestimmte Unternehmen des …

    Die Frage nach ihren möglichen konkreten Auswirkungen auf den Markt, insbesondere die Frage, inwieweit die Wettbewerbsbeschränkung zu einem höheren Marktpreis geführt hat als dem, der ohne Kartell zu erzielen gewesen wäre, ist für die Bestimmung der Höhe der Geldbußen kein entscheidendes Kriterium (Urteil des Gerichts vom 6. Mai 2009, KME Germany u. a./Kommission, T-127/04, Slg. 2009, II-1167, Randnr. 64).

    Rn. 245 Selbst wenn sich zum anderen das Marktverhalten von Barlo von dem der anderen Unternehmen, an die die angefochtene Entscheidung gerichtet war, wesentlich unterschieden hätte, ist festzustellen, dass die Leitlinien der Kommission nicht vorschreiben, alle in Nr. 3 der Leitlinien aufgeführten mildernden Umstände stets gesondert zu berücksichtigen (Urteil KME Germany u. a./Kommission, oben in Randnr. 189 angeführt, Randnr. 114).

  • EuG, 27.03.2014 - T-56/09

    Das Gericht setzt die im Rahmen eines Kartells auf dem europäischen …

    Zweitens könnte eine eventuelle Pflicht der Kommission, jede Situation einer wirtschaftlichen Krise für eine Herabsetzung der Höhe der bei Zuwiderhandlungen gegen Art. 81 Abs. 1 EG verhängten Geldbußen zu berücksichtigen, die Effizienz des in dieser Vorschrift enthaltenen Verbots massiv beeinträchtigen, da Kartelle häufig gerade dann entstehen, wenn eine Branche in Schwierigkeiten ist (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 6. Mai 2009, KME Germany u. a./Kommission, T-127/04, Slg. 2009, II-1167, Rn. 122).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2011 - C-272/09

    KME Germany u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell zur …

    {FN:3} - Urteil des Gerichts vom 6. Mai 2009, KME Germany u. a./Kommission (T-127/04, Slg. 2009, II-1167, im Folgenden: angefochtenes Urteil).
  • EuG, 13.09.2013 - T-566/08

    Total Raffinage Marketing / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …

  • EuG, 12.12.2014 - T-551/08

    H&R ChemPharm / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Paraffinwachse - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2014 - C-580/12

    Guardian Industries und Guardian Europe / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2018 - C-123/16

    Orange Polska/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer …

  • EuG, 12.12.2014 - T-544/08

    Hansen & Rosenthal und H&R Wax Company Vertrieb / Kommission - Wettbewerb - …

  • EuG, 07.06.2011 - T-217/06

    Arkema France u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Methacrylate …

  • EuG, 09.12.2014 - T-91/10

    Lucchini / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Bewehrungsrundstahl in …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuG

Rechtsprechung
   EuG, 06.05.2009 - T-116/04, T-122/04, T-127/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3613
EuG, 06.05.2009 - T-116/04, T-122/04, T-127/04 (https://dejure.org/2009,3613)
EuG, Entscheidung vom 06.05.2009 - T-116/04, T-122/04, T-127/04 (https://dejure.org/2009,3613)
EuG, Entscheidung vom 06. Mai 2009 - T-116/04, T-122/04, T-127/04 (https://dejure.org/2009,3613)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,3613) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Kupfer-Industrierohre - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Festsetzung von Preisen und Aufteilung der Märkte - Geldbußen - Grundsatz der gesetzlichen Bestimmtheit von Strafen - Größe des ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Wieland-Werke / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Kupfer-Industrierohre - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Festsetzung von Preisen und Aufteilung der Märkte - Geldbußen - Grundsatz der gesetzlichen Bestimmtheit von Strafen - Größe des ...

  • EU-Kommission PDF

    Wieland-Werke / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Kupfer-Industrierohre - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Festsetzung von Preisen und Aufteilung der Märkte - Geldbußen - Grundsatz der gesetzlichen Bestimmtheit von Strafen - Größe des ...

  • EU-Kommission

    Wieland-Werke / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Kupfer-Industrierohre - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Festsetzung von Preisen und Aufteilung der Märkte - Geldbußen - Grundsatz der gesetzlichen Bestimmtheit von Strafen - Größe des ...

  • rechtsportal.de

    EG Art. 81
    Begründungserfordernis bei Verhängung einer Geldbuße wegen Wettbewerbsverstößen [Markt für Kupfer-Industrierohre] - [Wieland-Werke AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften]

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Wettbewerb - DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION BETREFFEND EIN KARTELL AUF DEM MARKT FÜR KUPFERINDUSTRIEROHRE

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Wieland-Werke / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Kupfer-Industrierohre - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Festsetzung von Preisen und Aufteilung der Märkte - Geldbußen - Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Strafen - Größe des betreffenden ...

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Bestätigung der Geldbuße betreffend eines Kartells auf dem Markt für Kupferindustrierohre

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Begründungserfordernis bei Verhängung einer Geldbuße wegen Wettbewerbsverstößen [Markt für Kupfer- Industrierohre]; [Wieland-Werke AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften]

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung C(2003)8420 endgültig corr. der Kommission vom 16. Dezember 2003 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/E-1/38.840 - Industrierohre) betreffend die Festsetzung von Preisen und die Aufteilung der Märkte im ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (35)

  • EuG, 05.04.2006 - T-279/02

    Degussa / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartelle - Markt für …

    Auszug aus EuG, 06.05.2009 - T-116/04
    Rn. 49 In der Sache genügt die Feststellung, dass aus den Urteilen des Gerichts vom 5. April 2006, Degussa/Kommission (T-279/02, Slg. 2006, II-897, Randnrn. 66 bis 88), und vom 27. September 2006, Jungbunzlauer/Kommission (T-43/02, Slg. 2006, II-3435, Randnrn.

    Im Rahmen der Ermittlung der Geldbuße anhand der Schwere der Zuwiderhandlung ist nämlich, selbst wenn wegen der Einteilung in Gruppen für bestimmte Unternehmen trotz deren unterschiedlicher Größe der gleiche Ausgangsbetrag festgesetzt wird, diese unterschiedliche Behandlung objektiv gerechtfertigt, weil der Art der Zuwiderhandlung bei der Bestimmung ihrer Schwere ein sehr viel größeres Gewicht zukommt als der Unternehmensgröße (vgl. Urteil Degussa/Kommission, oben in Randnr. 49 angeführt, Randnr. 330 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 94 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Geldbuße zur Berücksichtigung des Abschreckungszwecks angepasst wird, um der gewünschten Auswirkung auf das Unternehmen, gegen das sie verhängt wird, Rechnung zu tragen, damit sie in Einklang mit den Anforderungen, die sich aus der Notwendigkeit, ihre Wirksamkeit zu gewährleisten, und der Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ergeben, im Hinblick auf die Finanzkraft des betreffenden Unternehmens weder zu niedrig noch zu hoch ausfällt (Urteil Degussa/Kommission, oben in Randnr. 49 angeführt, Randnr. 283).

  • EuG, 30.09.2003 - T-203/01

    Michelin / Kommission

    Auszug aus EuG, 06.05.2009 - T-116/04
    169 bis 171, und Urteil des Gerichts vom 30. September 2003, Michelin/Kommission, T-203/01, Slg. 2003, II-4071, Randnr. 292 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 106 Was zweitens die materielle Begründetheit angeht, ist daran zu erinnern, dass eine Erhöhung der Geldbuße nach Maßgabe der Dauer nicht auf den Fall beschränkt ist, dass zwischen der Dauer und einer erhöhten Schädigung der mit den Wettbewerbsregeln verfolgten Ziele der Gemeinschaft ein unmittelbarer Zusammenhang besteht (vgl. in diesem Sinne Urteil Michelin/Kommission, oben in Randnr. 85 angeführt, Randnr. 278 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    DSM und DSM Kunststoffen / Kommission

    Auszug aus EuG, 06.05.2009 - T-116/04
    Rn. 59 Was die Festlegung von Geldbußen für Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht betrifft, so sind die Anforderungen aufgrund des wesentlichen Formerfordernisses, um das es sich bei der Begründungspflicht handelt, erfüllt, wenn die Kommission in ihrer Entscheidung die Beurteilungsgesichtspunkte angibt, die es ihr ermöglicht haben, Schwere und Dauer der Zuwiderhandlung zu ermitteln (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, Slg. 2002, I-8375, Randnr. 463 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 78 Soweit Wieland der Kommission vorwirft, nicht den Grund dafür angegeben zu haben, dass sie sich gegenüber Outokumpu für einen Erhöhungssatz von 50 % entschieden habe, ist zunächst daran zu erinnern, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Begründungspflicht genügt ist, wenn die Kommission in ihrer Entscheidung die Beurteilungskriterien angibt, die es ihr ermöglichten, Schwere und Dauer der begangenen Zuwiderhandlung zu ermessen (Urteil Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, oben in Randnr. 59 angeführt, Randnr. 463).

  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    Kommission / Sytraval und Brink's France - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …

    Auszug aus EuG, 06.05.2009 - T-116/04
    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, weil die Frage, ob sie den Erfordernissen des Art. 253 EG genügt, nicht nur anhand des Wortlauts des fraglichen Rechtsakts zu beurteilen ist, sondern auch anhand des Zusammenhangs, in dem dieser Rechtsakt erlassen wurde, sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France, C-367/95 P, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dass diese Antwort fehlerhaft sein könnte, ändert nichts daran, dass die Begründung der angefochtenen Entscheidung hinreichend ist, da die Feststellung, dass ein solcher Fehler vorliegt, zur Kontrolle der materiellen Rechtmäßigkeit der Entscheidung gehört (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs Kommission/Sytraval und Brink's France, oben in Randnr. 58 angeführt, Randnrn.

  • EuG, 13.12.2001 - T-48/98

    Acerinox / Kommission

    Auszug aus EuG, 06.05.2009 - T-116/04
    Rn. 127 Ferner geht aus der Rechtsprechung hervor, dass der Gesichtspunkt der zeitlichen Reihenfolge bei der Beurteilung des Umfangs der jeweiligen Mitarbeit zweier Unternehmen nicht berücksichtigt werden kann, wenn die Informationen der Beteiligten zügig und in einem mehr oder weniger gleichen Stadium des Verwaltungsverfahrens erfolgten (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 13. Dezember 2001, Acerinox/Kommission, T-48/98, Slg. 2001, II-3859, Randnr. 139, und vom 25. Oktober 2005, Groupe Danone/Kommission, T-38/02, Slg. 2005, II-4407, Randnr. 467).

    Dieses ist keineswegs gezwungen, das Bestehen des Kartells einzuräumen (Urteile vom 14. Juli 2005, Acerinox/Kommission, oben in Randnr. 133 angeführt, Randnr. 89, und ThyssenKrupp/Kommission, oben in Randnr. 133 angeführt, Randnr. 52).

  • RFH, 04.04.1939 - V 1/38
    Auszug aus EuG, 06.05.2009 - T-116/04
    der Kommission vom 16. Dezember 2003 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/E-1/38.240 - Industrierohre) oder Herabsetzung der in Art. 2 Buchst. a der Entscheidung gegen die Klägerin verhängten Geldbuße.

    in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/E-1/38.240 - Industrierohre) (im Folgenden: angefochtene Entscheidung), von der eine Zusammenfassung im Amtsblatt der Europäischen Union vom 28. April 2004 (…ABl. L 125, S. 50) veröffentlicht wurde.

  • EuGH, 15.07.1970 - 41/69

    Chemiefarma / Kommission

    Auszug aus EuG, 06.05.2009 - T-116/04
    Die Klägerin stützt diese Feststellung auch auf die Gemeinschaftsrechtsprechung (Urteil des Gerichtshofs vom 15. Juli 1970, ACF Chemiefarma/Kommission, 41/69, Slg. 1970, 661, Randnrn.
  • EuG, 15.03.2000 - T-25/95

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN DAS ZEMENTKARTELL VERHÄNGTEN GELDBUSSEN UM FAST 140 …

    Auszug aus EuG, 06.05.2009 - T-116/04
    Wie die Kommission zu Recht festgestellt hat, gibt es in allen Industriezweigen Kosten des Endprodukts, die der Hersteller nicht beherrschen kann, die aber gleichwohl einen wesentlichen Bestandteil seiner Tätigkeit insgesamt bilden und daher im Rahmen der Festsetzung des Ausgangsbetrags der Geldbuße nicht von seinem Umsatz ausgenommen werden dürfen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 15. März 2000, Cimenteries CBR u. a./Kommission, T-25/95, T-26/95, T-30/95 bis T-32/95, T-34/95 bis T-39/95, T-42/95 bis T-46/95, T-48/95, T-50/95 bis T-65/95, T-68/95 bis T-71/95, T-87/95, T-88/95, T-103/95 und T-104/95, Slg. 2000, II-491, Randnrn.
  • EuGH, 08.02.2007 - C-3/06

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS, MIT DEM EIN …

    Auszug aus EuG, 06.05.2009 - T-116/04
    Rn. 33 Im Übrigen greifen das Ermessen der Kommission und die diesem von ihr selbst gezogenen Grenzen grundsätzlich nicht der Ausübung der dem Gemeinschaftsrichter zustehenden Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung vor (Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2004, JFE Engineering u. a./Kommission, T-67/00, T-68/00, T-71/00 und T-78/00, Slg. 2004, II-2501, Randnr. 538), die ihn ermächtigt, die von der Kommission verhängte Geldbuße aufzuheben, zu ermäßigen oder zu erhöhen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 8. Februar 2007, Groupe Danone/Kommission, C-3/06 P, Slg. 2007, I-1331, Randnrn.
  • EuG, 08.07.2004 - T-67/00

    Nippon Steel / Kommission

    Auszug aus EuG, 06.05.2009 - T-116/04
    Rn. 33 Im Übrigen greifen das Ermessen der Kommission und die diesem von ihr selbst gezogenen Grenzen grundsätzlich nicht der Ausübung der dem Gemeinschaftsrichter zustehenden Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung vor (Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2004, JFE Engineering u. a./Kommission, T-67/00, T-68/00, T-71/00 und T-78/00, Slg. 2004, II-2501, Randnr. 538), die ihn ermächtigt, die von der Kommission verhängte Geldbuße aufzuheben, zu ermäßigen oder zu erhöhen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 8. Februar 2007, Groupe Danone/Kommission, C-3/06 P, Slg. 2007, I-1331, Randnrn.
  • EuGH, 16.11.2000 - C-279/98

    Cascades / Kommission - "Rechtsmittel - Wettbewerb - Artikel 85 Absatz 1 …

  • EuG, 27.09.2006 - T-43/02

    Jungbunzlauer / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Zitronensäure - Artikel 81 …

  • EuGH, 22.05.2008 - C-266/06

    Evonik Degussa / Kommission und Rat - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt …

  • EuGH, 25.01.2007 - C-407/04

    Dalmine / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für nahtlose …

  • EuGH, 10.05.2007 - C-328/05

    SGL Carbon / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Leitlinien für …

  • EuG, 25.10.2005 - T-38/02

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER EINE …

  • EuG, 15.03.2006 - T-15/02

    BASF / Kommission - Wettbewerb - Kartelle auf dem Gebiet der Vitaminprodukte - …

  • EuG, 13.12.2001 - T-45/98

    Krupp Thyssen Stainless / Kommission

  • EuGH, 14.07.2005 - C-65/02

    ThyssenKrupp / Kommission - Rechtsmittel - EGKS-Vertrag - Kartelle - …

  • EuG, 21.10.2003 - T-368/00

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ZUM …

  • EuG, 14.05.1998 - T-338/94

    Finnboard / Kommission

  • EuGH, 02.10.2003 - C-172/01

    International Power (früher National Power) / Kommission - "Rechtsmittel - …

  • EuG, 14.05.1998 - T-311/94

    BPB de Eendracht NV, vormals Kartonfabriek de Eendracht NV, gegen Kommission der …

  • EuG, 27.09.2006 - T-322/01

    Roquette Frères / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat - Artikel …

  • EuGH, 14.07.2005 - C-57/02

    Acerinox / Kommission - Rechtsmittel - EGKS-Vertrag - Kartelle - …

  • EuG, 04.07.2006 - T-304/02

    Hoek Loos / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer Markt für …

  • EuGH, 21.01.2003 - C-512/99

    Deutschland / Kommission - "Rechtsangleichung - Richtlinie 97/69/EG - Gefährliche …

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-250/99

    Degussa / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-252/99

    Wacker-Chemie und Hoechst / Kommission

  • EuG, 20.03.2002 - T-15/99

    Brugg Rohrsysteme / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-319/94

    Fiskeby Board AB gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …

  • EuG, 29.11.2005 - T-62/02

    Union Pigments / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell - …

  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ …

  • EuGH, 18.05.2006 - C-397/03

    Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients / Kommission - …

  • EuG, 18.07.2005 - T-241/01

    Scandinavian Airlines System / Kommission - Wettbewerb - Kartell - Luftfahrt - …

  • EuG, 13.07.2011 - T-138/07

    Das Gericht setzt die Geldbußen herab, die gegen mehrere Gesellschaften der …

    Diese Methode entspricht einer pauschalierenden Betrachtungsweise, wonach der anhand der Schwere des Verstoßes ermittelte allgemeine Ausgangsbetrag der Geldbuße nach Maßgabe von Art und räumlichem Umfang des Verstoßes sowie dessen konkreten Auswirkungen auf den Markt, sofern diese messbar sind, berechnet wird (Urteile des Gerichts BASF/Kommission, oben in Randnr. 243 angeführt, Randnr. 134, und vom 6. Mai 2009, Wieland-Werke/Kommission, T-116/04, Slg. 2009, II-1087, Randnr. 62).

    So kann die Kommission bei der Ermittlung des allgemeinen Ausgangsbetrags der Geldbuße den Wert des Marktes, auf den sich die Zuwiderhandlung bezieht, berücksichtigen, ohne hierzu jedoch verpflichtet zu sein (vgl. in diesem Sinne Urteile BASF/Kommission, oben in Randnr. 243 angeführt, Randnr. 134, und Wieland-Werke/Kommission, oben in Randnr. 246 angeführt, Randnr. 63).

  • EuG, 13.07.2011 - T-144/07

    ThyssenKrupp Liften Ascenseurs / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …

    Diese Methode entspricht einer pauschalierenden Betrachtungsweise, wonach der anhand der Schwere der Zuwiderhandlung des Verstoßes ermittelte allgemeine Ausgangsbetrag der Geldbuße nach Maßgabe von Art und räumlichem Umfang des Verstoßes sowie dessen konkreten Auswirkungen auf den Markt, sofern diese messbar sind, berechnet wird (Urteile des Gerichts vom 15. März 2006, BASF/Kommission, T-15/02, Slg. 2006, II-497, Randnr. 134, und vom 6. Mai 2009, Wieland-Werke/Kommission, T-116/04, Slg. 2009, II-1087, Randnr. 62).

    Rn. 210 So kann die Kommission bei der Ermittlung des allgemeinen Ausgangsbetrags der Geldbuße den Wert des Marktes, auf den sich die Zuwiderhandlung bezieht, berücksichtigen, ohne hierzu jedoch verpflichtet zu sein (vgl. in diesem Sinne Urteile BASF/Kommission, oben in Randnr. 207 angeführt, Randnr. 134, und Wieland-Werke/Kommission, oben in Randnr. 207 angeführt, Randnr. 63).

  • EuG, 29.03.2012 - T-336/07

    Das Gericht bestätigt die von der Kommission gegen Telefónica wegen Missbrauchs …

    Rn. 431 Ferner ist festzustellen, dass die in Nr. 1 Abschnitt A der Leitlinien von 1998 dargelegte Methode einer Pauschallogik entspricht, wonach der Ausgangsbetrag der Geldbuße nach Maßgabe der Schwere des Verstoßes berechnet wird, die unter Berücksichtigung seiner Art und der konkreten Auswirkungen auf den Markt, sofern diese messbar sind, und des Umfangs des betreffenden räumlichen Marktes bestimmt wird (Urteil des Gerichts vom 6. Mai 2009, Wieland-Werke/Kommission, T-116/04, Slg. 2009, II-1087, Randnr. 62).
  • EuG, 14.07.2011 - T-189/06

    Das Gericht erhält die gegen Arkema France und deren Muttergesellschaften, Total …

    Rn. 156 Viertens kann sich die Klägerin nicht auf die aus dem Urteil des Gerichts vom 6. Mai 2009, Wieland-Werke/Kommission (T-116/04, Slg. 2009, II-1087, Randnr. 127), folgende Lösung berufen, wonach der Gesichtspunkt der zeitlichen Reihenfolge bei der Beurteilung des Umfangs der Mitarbeit zweier Unternehmen nicht berücksichtigt werden kann, wenn die Informationen der Beteiligten zügig und in einem mehr oder weniger gleichen Stadium des Verwaltungsverfahrens erfolgten.

    Rn. 157 Es genügt der Hinweis, dass sich die geltend gemachte Lösung auf Abschnitt D der Mitteilung der Kommunikation über die Nichtfestsetzung oder die niedrigere Festsetzung von Geldbußen in Kartellsachen (…ABl. 1996, C 207, S. 4) bezieht, in dem nicht auf das Kriterium der früheren Zusammenarbeit eines Unternehmens gegenüber einem anderen Bezug genommen wird, und im Übrigen das Gericht in dem geltend gemachten Urteil das Vorbringen, das auf die analoge Anwendung von Nr. 23 der hier anwendbaren Mitteilung über Zusammenarbeit gestützt wird, zurückgewiesen hat (Urteil Wieland-Werke/Kommission, oben in Randnr. 156 angeführt, Randnrn. 126 und 129).

    Daher kann nur ein offensichtlicher Beurteilungsfehler der Kommission beanstandet werden (vgl. Urteil Wieland-Werke/Kommission, oben in Randnr. 156 angeführt, Randnr. 124 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 13.07.2011 - T-141/07

    General Technic-Otis u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für die …

    Diese Methode entspricht einer pauschalierenden Betrachtungsweise, wonach der anhand der Schwere des Verstoßes ermittelte allgemeine Ausgangsbetrag der Geldbuße nach Maßgabe von Art und räumlichem Umfang des Verstoßes sowie dessen konkreten Auswirkungen auf den Markt, sofern diese messbar sind, berechnet wird (Urteile des Gerichts vom 15. März 2006, BASF/Kommission, T-15/02, Slg. 2006, II-497, Randnr. 134, und vom 6. Mai 2009, Wieland-Werke/Kommission, T-116/04, Slg. 2009, II-1087, Randnr. 62).

    Rn. 169 So kann die Kommission bei der Ermittlung des allgemeinen Ausgangsbetrags der Geldbuße den Wert des Marktes, auf den sich die Zuwiderhandlung bezieht, berücksichtigen, ohne hierzu jedoch verpflichtet zu sein (vgl. in diesem Sinne Urteile BASF/Kommission, oben in Randnr. 167 angeführt, Randnr. 134, und Wieland-Werke/Kommission, oben in Randnr. 167 angeführt, Randnr. 63).

  • EuG, 12.07.2011 - T-132/07

    Fuji Electric / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Projekte im …

    In den Bereichen, in denen sich die Kommission einen Ermessensspielraum bewahrt hat, z. B. in Bezug auf den Erhöhungssatz der Geldbuße nach Maßgabe der Zuwiderhandlungsdauer oder der Notwendigkeit, der Sanktion eine abschreckende Wirkung zu verleihen, oder in Bezug auf die Bewertung der Qualität und des Nutzens der Mitarbeit eines Unternehmens im Verwaltungsverfahren, insbesondere im Hinblick auf die Beiträge anderer Unternehmen, greift daher der Umstand, dass sich die Rechtmäßigkeitskontrolle im Rahmen der Nichtigkeitsklage nach Art. 263 AEUV (ex-Art. 230 EG) auf die Prüfung beschränkt, dass kein offensichtlicher Beurteilungsfehler vorliegt, grundsätzlich nicht der Ausübung der dem Unionsrichter zustehenden Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung vor (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 15. Juni 2005, Tokai Carbon u. a./Kommission, oben in Randnr. 59 angeführt, Randnr. 164 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 6. Mai 2009, Wieland-Werke/Kommission, T-116/04, Slg. 2009, II-1087, Randnrn. 32, 33 und 124).
  • EuG, 30.11.2011 - T-208/06

    Das Gericht setzt die von der Kommission gegen bestimmte Unternehmen des …

    Auch handelt es sich nach der in den Leitlinien dargelegten Methode nicht um einen bestimmenden Faktor für die Bestimmung des Ausgangsbetrags der Geldbuße (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 6. Mai 2009, Wieland-Werke/Kommission, T-116/04, Slg. 2009, II-1087, Randnrn. 62 bis 64).

    Die Leitlinien enthalten verschiedene Spielräume, die es der Kommission ermöglichen, ihr Ermessen im Einklang mit den Vorschriften der Verordnung Nr. 1/2003 in ihrer Auslegung durch den Gerichtshof auszuüben (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts Wieland-Werke/Kommission, oben in Randnr. 212 angeführt, Randnr. 31, und vom 30. September 2009, Hoechst/Kommission, T-161/05, Slg. 2009, II-3555, Randnr. 129).

  • EuG, 13.07.2011 - T-151/07

    Kone u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für die Montage und …

    Diese Methode entspricht einer pauschalierenden Betrachtungsweise, wonach der anhand der Schwere des Verstoßes ermittelte allgemeine Ausgangsbetrag der Geldbuße nach Maßgabe von Art und räumlichem Umfang des Verstoßes sowie dessen konkreten Auswirkungen auf den Markt, sofern diese messbar sind, berechnet wird (Urteile des Gerichts vom 15. März 2006, BASF/Kommission, T-15/02, Slg. 2006, II-497, Randnr. 134, und vom 6. Mai 2009, Wieland-Werke/Kommission, T-116/04, Slg. 2009, II-1087, Randnr. 62).

    So kann die Kommission bei der Ermittlung des Ausgangsbetrags der Geldbuße den Wert des Marktes, auf den sich die Zuwiderhandlung bezieht, berücksichtigen, ohne hierzu jedoch verpflichtet zu sein (vgl. in diesem Sinne Urteile BASF/Kommission, oben in Randnr. 45 angeführt, Randnr. 134, und Wieland-Werke/Kommission, oben in Randnr. 45 angeführt, Randnr. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 27.03.2014 - T-56/09

    Das Gericht setzt die im Rahmen eines Kartells auf dem europäischen …

    Zwar darf die Kommission bei der Beurteilung der Zusammenarbeit der an einer Vereinbarung Beteiligten nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen (Urteil des Gerichts vom 6. Mai 2009, Wieland-Werke/Kommission, T-116/04, Slg. 2009, II-1087, Rn. 124), der verbietet, vergleichbare Sachverhalte unterschiedlich zu behandeln, es sei denn, eine solche Behandlung ist objektiv gerechtfertigt (…vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 15. Oktober 2009, Audiolux u. a., C-101/08, Slg. 2009, I-9823, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 16.06.2011 - T-186/06

    Solvay / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Wasserstoffperoxid und …

    Daher kann nur ein offensichtlicher Beurteilungsfehler der Kommission beanstandet werden (vgl. Urteil des Gerichts vom 6. Mai 2009, Wieland-Werke/Kommission, T-116/04, Slg. 2009, II-1087, Randnr. 124 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2011 - C-272/09

    KME Germany u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell zur …

  • EuG, 05.10.2011 - T-11/06

    Romana Tabacchi / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Italienischer Markt für …

  • EuG, 19.05.2010 - T-11/05

    In den Rechtssachen betreffend das Kupfer-Installationsrohr-Kartell ermäßigt das …

  • EuG, 27.09.2012 - T-357/06

    Koninklijke Wegenbouw Stevin / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - …

  • EuG, 07.06.2011 - T-217/06

    Arkema France u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Methacrylate …

  • EuG, 27.09.2012 - T-362/06

    Ballast Nedam Infra / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuG

Rechtsprechung
   EuG, 01.09.2010 - T-127/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,37239
EuG, 01.09.2010 - T-127/04 (https://dejure.org/2010,37239)
EuG, Entscheidung vom 01.09.2010 - T-127/04 (https://dejure.org/2010,37239)
EuG, Entscheidung vom 01. September 2010 - T-127/04 (https://dejure.org/2010,37239)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,37239) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Herabsetzung der Geldbuße, die den Klägerinnen durch die Entscheidung C(2003) 4820 endg. ber. der Kommission vom 16. Dezember 2003 über ein Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/E-1/38.240 - Industrierohre) betreffend die ...

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht