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Weitere Entscheidung unten: EuG, 15.12.1992

Rechtsprechung
   EuG, 27.04.1995 - T-96/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4667
EuG, 27.04.1995 - T-96/92 (https://dejure.org/1995,4667)
EuG, Entscheidung vom 27.04.1995 - T-96/92 (https://dejure.org/1995,4667)
EuG, Entscheidung vom 27. April 1995 - T-96/92 (https://dejure.org/1995,4667)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 4064/89 Art. 18 Absatz 4

  • EU-Kommission

    Comité central d'entreprise de la Société générale des grandes sources und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Verordnung Nr. 4064/89 - Entscheidung, mit der ein Zusammenschluss für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wird - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Gewerkschaften und Personalvertretungen - Hinreichendes Interesse, das den rechtlich anerkannten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt ; Bedenken wegen der sozialen Auswirkungen eines angemeldeten Zusammenschlusses ; Unmittelbare und individuelle Betroffenheit des Klägers; Befugnisse der rechtlich anerkannten Vertreter der Arbeitnehmer der ...

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 25.10.1977 - 26/76

    Metro / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.04.1995 - T-96/92
    Sie trägt vor, daß der Gerichtshof sowohl auf dem Gebiet des Wettbewerbs wie der staatlichen Beihilfen, des Dumping und der Subventionen die Klagebefugnis Dritter, die über Verfahrensgarantien verfügten, gerade mit dem Ziel anerkannt habe, daß ihm die Kontrolle der Beachtung dieser verfahrensmässigen Rechte ermöglicht werde (vgl. Urteile vom 25. Oktober 1977 in der Rechtssache 26/76, Metro/Kommission, Slg. 1977, 1875, vom 4. Oktober 1983 in der Rechtssache 191/82, Fediol/Kommission, Slg. 1983, 2913, und vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 169/84, Cofaz/Kommission, Slg. 1986, 391).

    14 und 15, vom 20. März 1985 in der Rechtssache 264/82, Timex/Rat und Kommission, Slg. 1985, 849, Randnr. 11 bis 17, Cofaz u. a./Kommission, a. a. O., Randnr. 25, und vom 22. Oktober 1986 in der Rechtssache 75/84, Metro/Kommission, Slg. 1986, 3021, Randnrn.

  • EuGH, 09.07.1987 - 43/85

    Ancides / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.04.1995 - T-96/92
    Diese Auslegung wird durch das Urteil des Gerichtshofes vom 9. Juli 1987 in der Rechtssache 43/85 (Ancides/Kommission, Slg. 1987, 3131, Randnr. 8) bestätigt, nach dem im Rahmen der Verordnung Nr. 17 vom 6. Februar 1962, Erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln 85 und 86 des Vertrages (…ABl. 1962, Nr. 13, S. 204), deren Artikel 19 Absatz 2 ausdrücklich und in gleicher Weise wie Artikel 18 Absatz 4 der Verordnung Nr. 4064/89 bestimmt, daß die Dritten, die ein hinreichendes Interesse darlegen, nur auf Antrag zu hören sind, die verfahrensrechtliche Stellung der qualifizierten Dritten nicht mit der der Beteiligten gleichgesetzt werden kann.
  • EuGH, 15.07.1963 - 25/62

    Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

    Auszug aus EuG, 27.04.1995 - T-96/92
    Was erstens die Zulässigkeitsvoraussetzung der Individualisierung der Kläger betrifft, so ist nach gefestigter Rechtsprechung noch erforderlich, daß die angefochtene Entscheidung sie wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt und sie daher in ähnlicher Weise individualisiert wie den Adressaten (Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann/Kommission, Slg. 1963, 213, 238, und vom 10. Dezember 1969 in den Rechtssachen 10/68 und 18/68, Eridania u. a./Kommission, Slg. 1969, 459, Randnr. 7, sowie Urteil des Gerichts vom 28. Oktober 1993 in der Rechtssache T-83/92, Zunis Holding u. a./Kommission, Slg. 1993, II-1169, Randnrn.
  • EuGH, 17.01.1985 - 11/82

    Piraiki-Patraiki / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.04.1995 - T-96/92
    Vor allem angesichts des Verhandlungsspielraums der verschiedenen Sozialpartner besteht nicht nur theoretisch die Möglichkeit, daß solche Maßnahmen nicht getroffen werden, so daß die Vertreter der Arbeitnehmer durch die Entscheidung, mit der der Zusammenschluß genehmigt wird, nicht unmittelbar betroffen sein können (vgl. die Urteile des Gerichtshofes vom 17. Januar 1985 in der Rechtssache 11/82, Piraiki Patraiki u. a./Kommission, Slg. 1985, 207, und Cofaz u. a./Kommission, a. a. O.).
  • EuGH, 22.10.1986 - 75/84

    Metro / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.04.1995 - T-96/92
    14 und 15, vom 20. März 1985 in der Rechtssache 264/82, Timex/Rat und Kommission, Slg. 1985, 849, Randnr. 11 bis 17, Cofaz u. a./Kommission, a. a. O., Randnr. 25, und vom 22. Oktober 1986 in der Rechtssache 75/84, Metro/Kommission, Slg. 1986, 3021, Randnrn.
  • EuGH, 28.01.1986 - 169/84

    Cofaz / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.04.1995 - T-96/92
    Sie trägt vor, daß der Gerichtshof sowohl auf dem Gebiet des Wettbewerbs wie der staatlichen Beihilfen, des Dumping und der Subventionen die Klagebefugnis Dritter, die über Verfahrensgarantien verfügten, gerade mit dem Ziel anerkannt habe, daß ihm die Kontrolle der Beachtung dieser verfahrensmässigen Rechte ermöglicht werde (vgl. Urteile vom 25. Oktober 1977 in der Rechtssache 26/76, Metro/Kommission, Slg. 1977, 1875, vom 4. Oktober 1983 in der Rechtssache 191/82, Fediol/Kommission, Slg. 1983, 2913, und vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 169/84, Cofaz/Kommission, Slg. 1986, 391).
  • EuGH, 12.11.1992 - C-209/91

    Rask und Christensen / ISS Kantineservice

    Auszug aus EuG, 27.04.1995 - T-96/92
    Sollte nach dieser Veräusserung der Tarifvertrag gleichwohl in Frage gestellt werden, so sieht Artikel L.132-8 Absatz 7 des französischen Arbeitsgesetzbuches gemäß den Bestimmungen der Richtlinie 77/187 dieselbe Regelung vor wie für jede Kündigung durch einen oder mehrere Unterzeichner unabhängig vom Fall des Unternehmensübergangs (vgl. insbesondere Urteil des Gerichtshofes vom 12. November 1992 in der Rechtssache C-209/91, Watson Rask und Christensen, Slg. 1992, I-5755, Randnrn.
  • EuGH, 20.03.1985 - 264/82

    Timex / Rat und Kommission

    Auszug aus EuG, 27.04.1995 - T-96/92
    14 und 15, vom 20. März 1985 in der Rechtssache 264/82, Timex/Rat und Kommission, Slg. 1985, 849, Randnr. 11 bis 17, Cofaz u. a./Kommission, a. a. O., Randnr. 25, und vom 22. Oktober 1986 in der Rechtssache 75/84, Metro/Kommission, Slg. 1986, 3021, Randnrn.
  • EuGH, 04.10.1983 - 191/82

    FEDIOL / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.04.1995 - T-96/92
    Sie trägt vor, daß der Gerichtshof sowohl auf dem Gebiet des Wettbewerbs wie der staatlichen Beihilfen, des Dumping und der Subventionen die Klagebefugnis Dritter, die über Verfahrensgarantien verfügten, gerade mit dem Ziel anerkannt habe, daß ihm die Kontrolle der Beachtung dieser verfahrensmässigen Rechte ermöglicht werde (vgl. Urteile vom 25. Oktober 1977 in der Rechtssache 26/76, Metro/Kommission, Slg. 1977, 1875, vom 4. Oktober 1983 in der Rechtssache 191/82, Fediol/Kommission, Slg. 1983, 2913, und vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 169/84, Cofaz/Kommission, Slg. 1986, 391).
  • EuGH, 11.10.1983 - 210/81

    Demo-Studio Schmidt

    Auszug aus EuG, 27.04.1995 - T-96/92
    Der Gerichtshof hat niemals entschieden, daß die Beteiligung dieser Dritten an dem Verfahren eine notwendige Voraussetzung für die Annahme bildet, daß sie durch die Entscheidung der Kommission individuell betroffen sind (vgl. insbesondere die Urteile des Gerichtshofes Metro/Kommission, a. a. O., Randnr. 13, Fediol/Kommission, a. a. O., Randnrn. 28 bis 31, vom 11. Oktober 1983 in der Rechtssache 210/81, Demo-Studio Schmidt/Kommission, Slg. 1983, 3045, Randnrn.
  • EuGH, 10.12.1969 - 10/68

    Eridania Zuccherifici u.a. / Kommission

  • EuGH, 31.03.1977 - 88/76

    Exportation des Sucres / Kommission

  • EuGH, 10.07.1986 - 282/85

    DEFI / Kommission

  • EuG, 28.10.1993 - T-83/92

    Zunis Holding SA, Finan Srl und Massinvest SA gegen Kommission der Europäischen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.1995 - C-480/93

    Zunis Holding SA, Finan Srl und Massinvest SA gegen Kommission der Europäischen …

    ( 47 ) Urteile vom 27. April 1995 in der Rechtssache T-96/92 (Comité central d'entreprise de la Société générale des grandes sources u. aVKommission, Slg. 1995, II-1213) und in der Rechtssache T-12/93 (Comité central d'entreprise de la société anonyme Vittel u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1247).

    ( 48 ) Urteil in der Rechtssache T-96/92, Randnrn.

    ( 49 ) Urteil in der Rechtssache T-96/92, Randnr. 46; Urteil in der Rechtssache T-12/93, Randnr. 59.

  • EuG, 27.11.1997 - T-290/94

    Kaysersberg / Kommission

    Während nämlich die von dem betreffenden Zusammenschluß betroffenen Personen, d. h. die an dem der Kommission zur Prüfung vorgelegten Zusammenschlußvorhaben Beteiligten, nachdiesen Bestimmungen über besondere Garantien verfügen, durch die die Beachtung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör im Verwaltungsverfahren gewährleistet ist, wird Dritten, die gegebenenfalls nur durch die Folgewirkungen der Entscheidung berührt werden, in Artikel 18 Absatz 4 nur das Recht auf Anhörung durch die Kommission zuerkannt, sofern sie dies beantragt und den Nachweis erbracht haben, daß sie insoweit über ein hinreichendes Interesse verfügen (Urteil des Gerichts vom 27. April 1995 in der Rechtssache T-96/92, CCE de la Société générale des grandes sources u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1213, Randnr. 56, …und Urteil Dan Air, a. a. O., Randnr. 81).

    Dies gilt um so mehr, als das berechtigte Interesse der qualifizierten Dritten an einer Anhörung zwar die Gewährung einer ausreichenden Frist hierfür erforderlich machen kann, dieses Erfordernis aber mit dem Beschleunigungsgebot in Einklang gebracht werden muß, das für die allgemeine Systematik der Verordnung Nr. 4064/89 kennzeichnend ist und von der Kommission verlangt, Ausschlußfristen für den Erlaß der endgültigen Entscheidung einzuhalten, da sonst das Vorhaben als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt gilt (…vgl. Urteil Dan Air, a. a. O., Randnr. 67, und Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 15. Dezember 1992 in der Rechtssache T-96/92, CCE del la Société générale des grandes sources u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2579, Randnr. 30).

  • EuG, 13.11.2024 - T-69/20

    Fusionskontrolle: Das Gericht bestätigt den Beschluss der Kommission, mit dem der …

    In der Erwiderung weist die Klägerin noch darauf hin, dass das Gericht in dem Urteil vom 27. April 1995, CCE de la Société générale des grandes sources u. a./Kommission (T-96/92, EU:T:1995:77, Rn. 64), angenommen habe, dass bei einem hinreichenden Interesse Akteneinsicht zu gewähren sei.

    Rn. 304 Was schließlich das Urteil vom 27. April 1995, CCE de la Société générale des grandes sources u. a./Kommission (T-96/92, EU:T:1995:77), angeht, auf das sich die Klägerin beruft, ist festzustellen, dass das Gericht in Rn. 64 dieses Urteils zum einen klargestellt hat, dass Art. 18 Abs. 3 der Verordnung Nr. 4064/89 (jetzt Art. 18 Abs. 3 der Verordnung Nr. 139/2004), wonach zumindest die unmittelbar Betroffenen das Recht der Akteneinsicht haben, wobei die berechtigten Interessen der Unternehmen an der Wahrung ihrer Geschäftsgeheimnisse zu berücksichtigen sind, keinesfalls dahin ausgelegt werden kann, dass die Kommission danach verpflichtet wäre, jedem Dritten, der gegebenenfalls auf seinen eigenen Antrag oder auf Initiative der Kommission im Verwaltungsverfahren angehört wird, Akteneinsicht zu gewähren.

  • EuG, 11.07.1996 - T-528/93

    Freistellung der Regeln über den Erwerb und die Nutzung von Fernsehrechten von …

    Wollte man nämlich die Klagebefugnis qualifizierter Dritter, denen in einem Verwaltungsverfahren Verfahrensrechte zustehen, von ihrer tatsächlichen Beteiligung an diesem Verfahren abhängig machen, so käme dies letztlich der Einführung einer zusätzlichen Zulässigkeitsvoraussetzung in Form eines zwingenden Vorverfahrens gleich, die in Artikel 173 des Vertrages nicht vorgesehen ist (vgl. Urteile des Gerichts vom 27. April 1995 in der Rechtssache T-96/92, Comité central d' entreprise de la Société générale des grandes sources u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1213, Randnrn.
  • EuGH, 23.05.2000 - C-106/98

    Comité d'entreprise de la Société française de production u.a. / Kommission - …

    Sodann hat das Gericht zu dem auf seine Urteile vom 27. April 1995 in der Rechtssache T-96/92 (CCE de la Société générale des grandes sources u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1213) sowie in der Rechtssache T-12/93 (CCE de Vittel u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1247) gestützten Vorbringen der Rechtsmittelführer in Randnummer 36 des angefochtenen Beschlusses ausgeführt, daß es in diesen beiden Urteilen deshalb davon ausgegangen sei, daß die anerkannten Vertreter der Arbeitnehmer der fraglichen Unternehmen individuell von der Maßnahme betroffen gewesen seien, weil sie in der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (…ABl. L 395, S. 1) unter den Dritten, die ein für eine Anhörung durch die Kommission im Verwaltungsverfahren hinreichendes Interesse dargelegt hätten, ausdrücklich genannt und damit aus dem Kreis aller übrigen Dritten hervorgehoben worden seien.
  • EuG, 01.12.1999 - T-125/96

    Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH und C.H. Boehringer Sohn gegen Rat der …

    Nach der Verordnung Nr. 2377/90 ist BI Vetmedica zudem als für das Inverkehrbringen der betroffenen Tierarzneimittel verantwortliche juristische Person ausdrücklich am Verfahren der Festsetzung der HMR zu beteiligen (vgl. analog Urteil des Gerichts vom 27. April 1995 in der Rechtssache T-96/92, CCE de la Société générale des grandes sources u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1213, Randnrn.
  • EuG, 17.06.1998 - T-135/96

    UEAPME / Rat

    Außerdem ergebe sich aus dem Urteil des Gerichts vom 27. April 1995 in der Rechtssache T-96/92 (CCE de la Société générale des grandes sources u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1213, Randnrn. 35 und 36), daß sie schon dann durch die Richtlinie individuell betroffen sei, wenn ihr das Recht auf Teilnahme an den Verhandlungen zustehe; eine effektive Teilnahme sei nicht erforderlich.
  • EuG, 08.07.2003 - T-374/00

    Verband der freien Rohrwerke u.a. / Kommission

    Zweitens macht die Kommission geltend, die Kläger beriefen sich zu Unrecht auf das Urteil vom 27. April 1995 in der Rechtssache T-96/92 (CCE de la Société générale des grandes sources u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1213), in dem das Gericht festgestellt habe, dass der Umstand, dass in Artikel 18 Absatz 4 der Verordnung Nr. 4064/89 die rechtlich anerkannten Vertreter der Arbeitnehmer der an einem Zusammenschluss beteiligten Unternehmen unter den Dritten, die ein für eine Anhörung durch die Kommission hinreichendes Interesse darlegten, ausdrücklich genannt würden, ausreiche, um sie als von der Entscheidung der Kommission über die Vereinbarkeit dieses Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt individuell betroffen anzusehen.
  • EuG, 12.12.1996 - T-87/92

    BVBA Kruidvat gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Selektives …

    67 Jedoch gestattet die Tatsache allein, daß die Klägerin nicht an dem Verwaltungsverfahren beteiligt gewesen ist, dem Gericht nicht die Feststellung, daß sie von der Entscheidung nicht individuell betroffen ist (vgl. die Urteile des Gerichts vom 27. April 1995 in der Rechtssache T-96/92, CCE de la Société générale des grandes sources u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1213, Randnrn.
  • EuG, 30.09.2003 - T-346/02

    Cableuropa u.a. / Kommission

    Insoweit sei hinzuweisen auf die Urteile des Gerichts vom 24. März 1994 in der Rechtssache T-3/93 (Air France/Kommission, Slg. 1994, II-121) und vom 27. April 1995 in der Rechtssache T-96/92 (CCE de la Société générale des grandes sources u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1213, Randnr. 40), auf die Rechtsprechung zur Klagebefugnis von Einzelnen für die Anfechtung von Entscheidungen über staatliche Beihilfen (Urteil des Gerichts vom 5. Dezember 2002 in der Rechtssache T-114/00, Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum/Kommission, Slg. 2002, II-5121, Randnr. 73) und von Richtlinien (Urteil des Gerichts vom 27. Juni 2000 in den verbundenen Rechtssachen T-172/98, T-175/98 bis T-177/98, Slg. 2000. II-2487, Randnr. 70).
  • EuG, 12.10.2011 - T-224/10

    Verbraucherverbände haben unter zwei Voraussetzungen ein Anhörungsrecht im …

  • EuG, 18.02.1998 - T-189/97

    Comité d'entreprise de la Société française de production u.a. / Kommission - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.1998 - C-70/97

    Kruidvat BVBA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1997 - C-68/94

    Französische Republik und Société commerciale des potasses et de l'azote (SCPA) …

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1997 - C-386/96

    Société Louis Dreyfus & Cie und Compagnie Continentale (France) SA gegen …

  • EuG, 07.04.2000 - T-326/99

    Fern Olivieri / Kommission und EMEA - "Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.1999 - C-106/98

    'Comité d''entreprise de la Société française de production u.a. / Kommission'

  • EuG, 03.11.2021 - T-729/20

    Aurubis/ Kommission - Nichtigkeitsklage - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - …

  • EuGöD, 19.07.2011 - F-105/10

    Bömcke / EIB

  • EuGöD, 19.07.2011 - F-127/10

    Bömcke / EIB

  • EuG, 03.11.2021 - T-731/20

    ExxonMobil Production Deutschland/ Kommission - Nichtigkeitsklage - Umwelt - …

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Rechtsprechung
   EuG, 15.12.1992 - T-96/92 R   

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https://dejure.org/1992,3429
EuG, 15.12.1992 - T-96/92 R (https://dejure.org/1992,3429)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 185; ; EWG-Vertrag Art. 186; ; EWG-Vertrag Art. 85; ; EWG-Vertrag Art. 86; ; VO (EWG) Nr. 4064/89 Art. 4; ; VO (EWG) Nr. 4064/89 Art. 6; ; VO (EWG) Nr. 4064/89 Art. 8

  • EU-Kommission

    Comité Central d'Entreprise de la Société Générale des Grandes Sources und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen.

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ; Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften ; Vermutung des Bestehens eines Kartells ; Genehmigung eines angemeldeten Zusammenschlusses

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 25.10.1977 - 26/76

    Metro / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.12.1992 - T-96/92
    32 Wer nicht Adressat einer Entscheidung ist, kann nur dann geltend machen, von ihr im Sinne von Artikel 173 Absatz 2 betroffen zu sein, wenn die Entscheidung ihn wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, ihn aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt und ihn daher in ähnlicher Weise individualisiert wie den Adressaten (Urteil des Gerichtshofes vom 22. Oktober 1986 in der Rechtssache 75/84 Metro/Kommission, Slg. 1986, 3021).

    33 Zur Klagebefugnis Dritter hat der Gerichtshof auf dem Rechtsgebiet des Wettbewerbs und der staatlichen Beihilfen wie auch in Dumping- und Subventionsfällen entschieden, daß Unternehmen, denen eine Verordnung prozessuale Rechte gewährt, die es ihnen gestatten, bei der Kommission die Feststellung einer Zuwiderhandlung gegen das Gemeinschaftsrecht zu beantragen oder im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens Bemerkungen vorzutragen, über eine Klagemöglichkeit zum Schutz ihrer berechtigten Interessen verfügen können (siehe die Urteile des Gerichtshofes vom 25. Oktober 1977 in der Rechtssache 26/76, Metro/Kommission, Slg. 1977, 1875, vom 4. Oktober 1983 in der Rechtssache 191/82, Fediol/Kommission, Slg. 1983, 2913, und vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 169/84, Cofaz/Kommission, Slg. 1986, 391).

  • EuGH, 22.10.1986 - 75/84

    Metro / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.12.1992 - T-96/92
    32 Wer nicht Adressat einer Entscheidung ist, kann nur dann geltend machen, von ihr im Sinne von Artikel 173 Absatz 2 betroffen zu sein, wenn die Entscheidung ihn wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, ihn aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt und ihn daher in ähnlicher Weise individualisiert wie den Adressaten (Urteil des Gerichtshofes vom 22. Oktober 1986 in der Rechtssache 75/84 Metro/Kommission, Slg. 1986, 3021).
  • EuGH, 28.01.1986 - 169/84

    Cofaz / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.12.1992 - T-96/92
    33 Zur Klagebefugnis Dritter hat der Gerichtshof auf dem Rechtsgebiet des Wettbewerbs und der staatlichen Beihilfen wie auch in Dumping- und Subventionsfällen entschieden, daß Unternehmen, denen eine Verordnung prozessuale Rechte gewährt, die es ihnen gestatten, bei der Kommission die Feststellung einer Zuwiderhandlung gegen das Gemeinschaftsrecht zu beantragen oder im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens Bemerkungen vorzutragen, über eine Klagemöglichkeit zum Schutz ihrer berechtigten Interessen verfügen können (siehe die Urteile des Gerichtshofes vom 25. Oktober 1977 in der Rechtssache 26/76, Metro/Kommission, Slg. 1977, 1875, vom 4. Oktober 1983 in der Rechtssache 191/82, Fediol/Kommission, Slg. 1983, 2913, und vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 169/84, Cofaz/Kommission, Slg. 1986, 391).
  • EuGH, 04.10.1983 - 191/82

    FEDIOL / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.12.1992 - T-96/92
    33 Zur Klagebefugnis Dritter hat der Gerichtshof auf dem Rechtsgebiet des Wettbewerbs und der staatlichen Beihilfen wie auch in Dumping- und Subventionsfällen entschieden, daß Unternehmen, denen eine Verordnung prozessuale Rechte gewährt, die es ihnen gestatten, bei der Kommission die Feststellung einer Zuwiderhandlung gegen das Gemeinschaftsrecht zu beantragen oder im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens Bemerkungen vorzutragen, über eine Klagemöglichkeit zum Schutz ihrer berechtigten Interessen verfügen können (siehe die Urteile des Gerichtshofes vom 25. Oktober 1977 in der Rechtssache 26/76, Metro/Kommission, Slg. 1977, 1875, vom 4. Oktober 1983 in der Rechtssache 191/82, Fediol/Kommission, Slg. 1983, 2913, und vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 169/84, Cofaz/Kommission, Slg. 1986, 391).
  • EuGH, 15.06.1987 - 142/87

    Belgien / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.12.1992 - T-96/92
    22 Was den Plan für den Abbau von 740 Stellen im Laufe des Jahres 1993 angehe, so wäre es Sache der Antragsteller gewesen, den Nachweis dafür zu erbringen, daß weder das nationale Recht noch die innerstaatlichen Rechtsbehelfe ihnen die Möglichkeit eröffneten, den Schaden abzuwenden, der durch die Verwirklichung dieses Planes entstuende (siehe den Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 15. Juni 1987 in der Rechtssache 142/87 R, Belgien/Kommission, Slg. 1987, 2589).
  • EuGH, 22.05.1978 - 92/78

    Simmenthal / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.12.1992 - T-96/92
    39 Bei dieser Rechts- und Sachlage muß der Richter der einstweiligen Anordnung nicht nur die Interessen der Antragsteller einerseits und das Interesse der Kommission an der Wiederherstellung eines wirksamen Wettbewerbs andererseits gegeneinander abwägen (siehe die Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 16. Februar 1987 in der Rechtssache 45/87 R, Kommission/Irland, Slg. 1987, 783, und vom 13. Juni 1989 in der Rechtssache 56/89 R, Publishers Association/Kommission, Slg. 1989, 1693; siehe ferner den Beschluß des Präsidenten des Gerichts von 16. Juni 1992 in den verbundenen Rechtssache T-24/92 R und 29/92 R, Langnese und Schöller/Kommission, Slg. 1992, II-1839), sondern auch die Interessen Dritter wie Nestlé einbeziehen (siehe den Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 22. Mai 1978 in der Rechtssache 92/78 R, Simmenthal/Kommission, Slg. 1978, 1129), um zu verhindern, daß eine unumkehrbare Situation entsteht oder die Parteien des Rechtsstreits, ein Dritter oder sogar das Allgemeininteresse einen schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden erleiden.
  • EuGH, 16.02.1987 - 45/87

    Kommission / Irland

    Auszug aus EuG, 15.12.1992 - T-96/92
    39 Bei dieser Rechts- und Sachlage muß der Richter der einstweiligen Anordnung nicht nur die Interessen der Antragsteller einerseits und das Interesse der Kommission an der Wiederherstellung eines wirksamen Wettbewerbs andererseits gegeneinander abwägen (siehe die Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 16. Februar 1987 in der Rechtssache 45/87 R, Kommission/Irland, Slg. 1987, 783, und vom 13. Juni 1989 in der Rechtssache 56/89 R, Publishers Association/Kommission, Slg. 1989, 1693; siehe ferner den Beschluß des Präsidenten des Gerichts von 16. Juni 1992 in den verbundenen Rechtssache T-24/92 R und 29/92 R, Langnese und Schöller/Kommission, Slg. 1992, II-1839), sondern auch die Interessen Dritter wie Nestlé einbeziehen (siehe den Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 22. Mai 1978 in der Rechtssache 92/78 R, Simmenthal/Kommission, Slg. 1978, 1129), um zu verhindern, daß eine unumkehrbare Situation entsteht oder die Parteien des Rechtsstreits, ein Dritter oder sogar das Allgemeininteresse einen schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden erleiden.
  • EuG, 23.03.1992 - T-10/92

    Cimenteries CBR SA u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …

    Auszug aus EuG, 15.12.1992 - T-96/92
    Nach ständiger Rechtsprechung habe der Richter in einem solchen Verfahren jedoch festzustellen, ob die Klage auf den ersten Blick Merkmale aufweise, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit den Schluß auf ihre Zulässigkeit gestatteten (siehe zuletzt den Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 23. März 1992 in den verbundenen Rechtssachen T-10/92 R, 11/92 R, 12/92 R, 14/92 R und 15/92 R, Cimenteries CBR u. a./Kommission, Slg. 1992, II-1571).
  • EuG, 16.06.1992 - T-24/92

    Langnese Iglo GmbH und Schöller Lebensmittel GmbH & Co KG gegen Kommission der …

    Auszug aus EuG, 15.12.1992 - T-96/92
    39 Bei dieser Rechts- und Sachlage muß der Richter der einstweiligen Anordnung nicht nur die Interessen der Antragsteller einerseits und das Interesse der Kommission an der Wiederherstellung eines wirksamen Wettbewerbs andererseits gegeneinander abwägen (siehe die Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 16. Februar 1987 in der Rechtssache 45/87 R, Kommission/Irland, Slg. 1987, 783, und vom 13. Juni 1989 in der Rechtssache 56/89 R, Publishers Association/Kommission, Slg. 1989, 1693; siehe ferner den Beschluß des Präsidenten des Gerichts von 16. Juni 1992 in den verbundenen Rechtssache T-24/92 R und 29/92 R, Langnese und Schöller/Kommission, Slg. 1992, II-1839), sondern auch die Interessen Dritter wie Nestlé einbeziehen (siehe den Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 22. Mai 1978 in der Rechtssache 92/78 R, Simmenthal/Kommission, Slg. 1978, 1129), um zu verhindern, daß eine unumkehrbare Situation entsteht oder die Parteien des Rechtsstreits, ein Dritter oder sogar das Allgemeininteresse einen schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden erleiden.
  • EuGH, 13.06.1989 - C-56/89

    Publishers Association / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.12.1992 - T-96/92
    39 Bei dieser Rechts- und Sachlage muß der Richter der einstweiligen Anordnung nicht nur die Interessen der Antragsteller einerseits und das Interesse der Kommission an der Wiederherstellung eines wirksamen Wettbewerbs andererseits gegeneinander abwägen (siehe die Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 16. Februar 1987 in der Rechtssache 45/87 R, Kommission/Irland, Slg. 1987, 783, und vom 13. Juni 1989 in der Rechtssache 56/89 R, Publishers Association/Kommission, Slg. 1989, 1693; siehe ferner den Beschluß des Präsidenten des Gerichts von 16. Juni 1992 in den verbundenen Rechtssache T-24/92 R und 29/92 R, Langnese und Schöller/Kommission, Slg. 1992, II-1839), sondern auch die Interessen Dritter wie Nestlé einbeziehen (siehe den Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 22. Mai 1978 in der Rechtssache 92/78 R, Simmenthal/Kommission, Slg. 1978, 1129), um zu verhindern, daß eine unumkehrbare Situation entsteht oder die Parteien des Rechtsstreits, ein Dritter oder sogar das Allgemeininteresse einen schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden erleiden.
  • EuG, 07.06.1991 - T-19/91

    Société d'hygiène dermatologique de Vichy gegen Kommission der Europäischen …

  • EuG, 16.07.1992 - T-29/92
  • EuGH, 13.06.1989 - 56/89

    Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Voraussetzungen - …

  • EuG, 11.02.1999 - T-86/96

    Arbeitsgemeinschaft Deutscher Luftfahrt-Unternehmen und Hapag-Lloyd / Kommission

    Bereits dieser Umstand berechtige sie dazu, Klage zu erheben, um überprüfen zu lassen, ob die ihr zustehenden Verfahrensgarantien beachtet worden seien und ob die streitige Entscheidung gegen das Gemeinschaftsrecht verstoße (Urteil des Gerichtshofes vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 169/84, Cofaz u. a./Kommission, Slg. 1986, 391, Randnr. 23, sowie Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 15. Dezember 1992 in der Rechtssache T-96/92 R, CCE de la Société Générale des Grandes Sources u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2579, Randnr. 33, und vom 2. April 1993 in der Rechtssache T-12/93 R, CCE de Vittel u. a./Kommission, Slg. 1993, II-449, Randnr. 22).

    Es komme nicht darauf an, ob sie sich an dem Verfahren gemäß Artikel 93 Absatz 2 tatsächlich beteiligt habe (Urteile des Gerichts vom 27. April 1995 in der Rechtssache T-96/92, CCE de la Société Générale des Grandes Sources u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1213, Randnr. 36, vom 27. April 1995 in der Rechtssache T-12/93, CCE de Vittel u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1247, Randnr. 47, und vom 11. Juli 1996 in den Rechtssachen T-528/93, T-542/93, T-543/93 und T-546/93, Métropole Télévision u. a./Kommission, Slg. 1996, II-649, Randnr. 62).

  • EuG, 02.10.1997 - T-213/97

    Eurocoton u.a. / Rat - "Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Antidumping - …

    Unter diesen Umständen müßten die Antragsteller glaubhaft machen, daß sie sich ohne die beantragten einstweiligen Anordnungen einer Situation gegenübersähen, die ihre Existenz bedrohe (Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 15. Dezember 1992 in der Rechtssache T-96/92 R, CCE de la Société générale des grandes sources u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2579, Randnr. 40).
  • EuG, 15.06.2001 - T-339/00

    Bactria / Kommission - "Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Verordnung …

    Selbst wenn man unterstellt, dass die Antragstellerin hinreichend nachgewiesen hat, dass ihr ohne eine Aussetzung des Vollzugs der angefochtenen Verordnung ein schwerer und nicht wieder gutzumachender Schaden entstehen würde, führt jedenfalls eine Abwägung ihres Interesses am Erlass der beantragten vorläufigen Maßnahme gegen das öffentliche Interesse an der Durchführung eines Rechtsetzungsaktes und die Interessen Dritter, die von einer etwaigen Aussetzung der Verordnung Nr. 1896/2000 unmittelbar betroffen wären (in diesem Sinne Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 15. Dezember 1992 in derRechtssache T-96/92 R, CCE des Grandes Sources u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2579, Randnr. 39, vom 10. Mai 1994 in der Rechtssache T-88/94 R, Société commerciale des potasses et de l'azote et Entreprise minière et chimique/Commission, Slg. 1994, II- 263, Randnr. 44, vom 2. Dezember 1994 in der Rechtssache T-322/94 R, Union Carbide/Kommission, Slg. 1994, II-1159, Randnr. 36, und vom 17. Januar 2001 in der Rechtssache T-342/00 R, Petrolessence et SG2R/Kommission, Slg. 2001, II-67, Randnr. 51), zur Zurückweisung des vorliegenden Antrags.
  • EuG, 28.05.2001 - T-53/01

    Poste Italiane / Kommission - "Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Artikel …

    Hinsichtlich der Interessenabwägung sei im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes eine Gesamtwürdigung unter Berücksichtigung nicht nur der Interessen der Beteiligten, einschließlich des Interesses der Kommission, die Verletzung der Wettbewerbsvorschriften des Vertrages sofort zu beenden, vorzunehmen, sondern auch des allgemeineren Interesses an einem ordnungsgemäßen Funktionieren der Gerichtsbarkeit und der Interessen Dritter (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 13. Juni 1989 in der Rechtssache C-56/89 R, Publishers Association/Kommission, Slg. 1989, I-1693, Randnr. 35; Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 16. Juni 1992 in den Rechtssachen T-24/92 R und T-28/92 R, Langnese-Iglo und Schöller Lebensmittel/Kommission, Slg. 1992, II-1839, Randnr. 28, und vom 15. Dezember 1992 in der Rechtssache T-96/92 R, CCE de la Société générale des grandes sources u. a./Kommission, T-96/92 R, Slg. 1992, II-2579, Randnr. 39).
  • EuG, 07.11.1995 - T-168/95

    Eridania Zuccherifici Nazionali SpA und andere gegen Rat der Europäischen Union. …

    44 und 54, vom 15. Dezember 1992 in der Rechtssache T-96/92 R, CCE de la Société générale des grandes sources u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2579, Randnrn.
  • EuG, 28.10.1993 - T-83/92

    Zunis Holding SA, Finan Srl und Massinvest SA gegen Kommission der Europäischen …

    Sie betonen, ihre Interessen seien in jedem Falle unmittelbarer betroffen als diejenigen der Angestellten der beteiligten Unternehmen, deren potentielles Interesse in der einstweiligen Anordnung des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 15. Dezember 1992 in der Rechtssache T-96/92 R (Comité Central d' Entreprise de la Société Générale des Grandes Sources u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2579, Randnrn. 31 ff.) anerkannt worden sei.
  • EuG, 17.01.2001 - T-342/00

    Petrolessence und SG2R / Kommission - "Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - …

    Was die Interessenabwägung angehe, sei das Interesse der Antragstellerinnen offensichtlich nicht vom gleichen Gewicht wie das der Kommission, der an dem Zusammenschluss Beteiligten und der als Erwerber zugelassenen Dritten (Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 15. Dezember 1992 in der Rechtssache T-96/92 R, CCE de la Société générale des Grandes sources u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2579, Randnrn.
  • EuG, 13.05.1993 - T-24/93

    Compagnie Maritime Belge Transport NV gegen Kommission der Europäischen …

    31 Nach ständiger Rechtsprechung (Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 15. Dezember 1992 in der Rechtssache T-96/92 R, CCE Grandes Sources u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2579, Randnr. 42) bemisst sich die Dringlichkeit eines Antrags auf einstweilige Anordnung danach, ob die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes erforderlich ist, um zu verhindern, daß dem Antragsteller ein schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden entsteht.
  • EuG, 02.04.1993 - T-12/93

    Comité Central d'Entreprise de la SA Vittel und Comité d'Etablissement de Pierval …

    Nach Ansicht der Kommission wird diese Schlußfolgerung nicht berührt durch den Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 15. Dezember 1992 in der Rechtssache T-96/92 R (CCE Grandes Sources u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2579), wonach die Frage, inwieweit die anerkannten Vertreter der Arbeitnehmer eines an einem Zusammenschluß beteiligten Unternehmens zum Schutz ihrer berechtigten Interessen über ein Klagerecht verfügen, einer eingehenden Prüfung bedürfe und der Richter im Verfahren der einstweiligen Anordnung daher nicht auf die offensichtliche Unzulässigkeit der Klage erkennen könne.
  • EuG, 15.03.1995 - T-6/95

    Cantine dei Colli Berici Coop. ARL gegen Kommission der Europäischen …

    Wie sich nämlich aus einer ständigen Rechtsprechung ergibt, ist die Frage der Zulässigkeit der Klage zwar grundsätzlich nicht im Verfahren der einstweiligen Anordnung zu prüfen, um der Entscheidung in der Hauptsache nicht vorzugreifen... wenn die offensichtliche Unzulässigkeit der Klage geltend gemacht wird, [doch hat] der Richter im Verfahren der einstweiligen Anordnung festzustellen..., ob die Klage auf den ersten Blick Merkmale aufweist, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit den Schluß zulassen, daß sie zulässig ist (vgl. insbesondere die Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 27. Juni 1991 in der Rechtssache C-117/91 R, Bosman/Kommission, Slg. 1991, I-3353, und vom 9. Juli 1993 in der Rechtssache C-64/93 R, Donatab u. a./Kommission, Slg. 1993, I-3955, sowie den Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 15. Dezember 1992 in der Rechtssache T-96/92 R, CCE Grandes Sources u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2579).
  • EuG, 06.07.1993 - T-12/93

    Comité Central d'Entreprise de la SA Vittel und Comité d'Etablissement de Pierval …

  • EuG, 02.12.1994 - T-322/94

    Union Carbide Corporation gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …

  • EuG, 23.03.1993 - T-115/92

    Anne Hogan gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Verfahren des vorläufigen …

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