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Rechtsprechung
   EuGH, 19.05.2009 - C-171/07, C-172/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,25
EuGH, 19.05.2009 - C-171/07, C-172/07 (https://dejure.org/2009,25)
EuGH, Entscheidung vom 19.05.2009 - C-171/07, C-172/07 (https://dejure.org/2009,25)
EuGH, Entscheidung vom 19. Mai 2009 - C-171/07, C-172/07 (https://dejure.org/2009,25)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG - Gesundheit der Bevölkerung - Apotheken - Vorschriften, die allein Apothekern das Recht vorbehalten, eine Apotheke zu betreiben - Rechtfertigung - Sichere und qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln - ...

  • Judicialis

    EG Art. 43; ; EG Art. 48

  • Europäischer Gerichtshof

    Apothekerkammer des Saarlandes u.a.

    Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG - Gesundheit der Bevölkerung - Apotheken - Vorschriften, die allein Apothekern das Recht vorbehalten, eine Apotheke zu betreiben - Rechtfertigung - Sichere und qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Apothekerkammer des Saarlandes u.a.

    Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG - Gesundheit der Bevölkerung - Apotheken - Vorschriften, die allein Apothekern das Recht vorbehalten, eine Apotheke zu betreiben - Rechtfertigung - Sichere und qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln - ...

  • EU-Kommission PDF

    Apothekerkammer des Saarlandes u.a.

    Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG - Gesundheit der Bevölkerung - Apotheken - Vorschriften, die allein Apothekern das Recht vorbehalten, eine Apotheke zu betreiben - Rechtfertigung - Sichere und qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln - ...

  • EU-Kommission

    Apothekerkammer des Saarlandes u.a.

    Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG - Gesundheit der Bevölkerung - Apotheken - Vorschriften, die allein Apothekern das Recht vorbehalten, eine Apotheke zu betreiben - Rechtfertigung - Sichere und qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln - ...

  • Deutsches Notarinstitut

    EG Art. 43, 48, 234; ApoG §§ 1, 2, 7, 8, 13 Abs. 1
    Nationale Regelung über Verbot des Besitzes und Betriebs von Apotheken durch Nicht-Apotheker verstößt nicht gegen europarechtliche Niederlassungsfreiheit

  • Wolters Kluwer

    Europarechtliche Koordinierung der Bedingungen für die Aufnahme und die Ausübung der Tätigkeiten des Apothekers; Vereinbarkeit mitgliedstaatlicher Zulassungsbeschränkungen hinsichtlich des Betriebs von Apotheken mit der europarechtlichen Dienstleistungsfreiheit; ...

  • Wolters Kluwer

    Europarechtliche Koordinierung der Bedingungen für die Aufnahme und die Ausübung der Tätigkeiten des Apothekers; Vereinbarkeit mitgliedstaatlicher Zulassungsbeschränkungen hinsichtlich des Betriebs von Apotheken mit der europarechtlichen Dienstleistungsfreiheit; ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    EG Art. 43 und Art. 48; Richtlinie 2005/36/EG
    Niederlassungsfreiheit und Fremdbesitzverbot für Apotheken - "Doc Morris"

  • kanzlei.biz

    DocMorris - Nur ein Apotheker darf Apotheken betreiben

  • kanzlei.biz

    DocMorris - Nur ein Apotheker darf Apotheken betreiben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG - Gesundheit der Bevölkerung - Apotheken - Vorschriften, die allein Apothekern das Recht vorbehalten, eine Apotheke zu betreiben - Rechtfertigung - Sichere und qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln - ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "DocMorris"

  • datenbank.nwb.de

    Sichere und qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln - Berufliche Unabhängigkeit der Apotheker

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    Mitgliedsstaaten dürfen den Besitz und Betrieb einer Apotheke Apothekern vorbehalten - Doc Morris

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Apothekerkammer des Saarlandes u.a.

    Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG - Gesundheit der Bevölkerung - Apotheken - Vorschriften, die allein Apothekern das Recht vorbehalten, eine Apotheke zu betreiben - Rechtfertigung - Sichere und qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln - ...

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Apothekenketten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Besitz und Betrieb einer Apotheke dürfen Apothekern vorbehalten bleiben

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Besitz und Betrieb von Apotheken dürfen Apothekern vorbehalten bleiben

  • akademiker-im-www.de (Kurzinformation)

    Apothekenketten bleiben in Deutschland verboten - Schlappe für Doc Morris

  • spiegel.de (Pressebericht)

    Apotheker besiegen Pharmadiscounter

  • europa.eu PDF (Zusammenfassung)
  • wekwerth.de (Kurzinformation)

    EuGH bestätigt Verbot von Apothekenketten in Deutschland (Fremdbesitzverbot)

  • spiegel.de (Pressebericht)

    Regierung bejubelt Urteil gegen Discount-Apotheken

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    DocMorris

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Fremdbesitzverbot bei Apotheken verstößt nicht gegen Europarecht

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Fremdbesitzverbot bei Apotheken verstößt nicht gegen Europarecht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Besitz und Betrieb von Apotheken bleibt ausschließlich Apothekern vorbehalten - Italienische und deutsche Rechtsvorschriften sind durch das Ziel der angemessenen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln gerechtfertigt

Besprechungen u.ä. (6)

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Abwägung von Zielen der europäischen Integration und mitgliedstaatlichen Interessen in der Rechtsprechung des EuGH

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 43, 48, 234 EG
    Vereinbarkeit des Fremdbesitzverbots für Apotheken mit der Niederlassungsfreiheit aus Art. 43 EG (DocMorris II)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV ("DocMorris II")

  • bundestag.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zum Fremdbesitzverbot bei Apotheken (Dr. Christina Last)

  • esmt.org PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Arzneimitteldistribution im Umbruch (Dr. Katharina Lange; Pharm. Ind. 2008, 1307)

  • reference-global.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Der EuGH hält das Fremdbesitzerverbot für Apotheken für mit dem EG-Vertrag vereinbar (Prof. Dr. Claus Dieter Classen; JURA 2010, 56)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +3
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    EuGH, 19.05.2009 - C-171/07

    Apothekerkammer des Saarlandes u.a. - Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG -

    LG Saarbrücken, 09.08.2006 - 7I O 77/06

    Urteilsbegründung zum "Doc-Morris-Streit": Doc Morris darf Apotheke in

    OLG Hamm, 21.09.2004 - 4 U 74/04

    Zum Wettbewerbsverstoß durch Arzneimittelversand einer niederländischen Apotheke

    EuGH, 11.12.2003 - C-322/01

    DAS NATIONALE VERBOT DES VERSANDHANDELS MIT ARZNEIMITTELN LÄUFT DEM

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    DocMorris

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts des Saarlandes (Deutschland) eingereicht am 30. März 2007 - Apothekerin Helga Neumann-Seiwert gegen das Saarland und das Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales, beigeladen: DocMorris N.V.

  • info-medizinrecht.de PDF (Sitzungsbericht)

    Kapitalgesellschaften als Apothekenbetreiber?

  • sueddeutsche.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    DocMorris sperrt in Saarbrücken wieder auf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2112
  • EuZW 2009, 409
  • NJ 2009, 422
  • DVBl 2009, 837
  • DÖV 2009, 633
  • NZG 2009, 791
  • WRP 2009, 797
 
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Wird zitiert von ... (127)Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 16.05.2006 - C-372/04

    DIE VERPFLICHTUNG, DIE KOSTEN VON KRANKENHAUSBEHANDLUNGEN IN EINEM ANDEREN …

    Auszug aus EuGH, 19.05.2009 - C-171/07
    Diese Bestimmungen untersagen es den Mitgliedstaaten, ungerechtfertigte Beschränkungen der Ausübung dieser Freiheiten im Bereich der Gesundheitsversorgung einzuführen oder beizubehalten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Mai 2006, Watts, C-372/04, Slg. 2006, I-4325, Randnrn.

    Rn. 33 Eine übermäßige Einnahme oder falsche Verwendung von Arzneimitteln führt außerdem zu einer Verschwendung finanzieller Mittel, die umso schädlicher ist, als der Pharmabereich erhebliche Kosten verursacht und wachsenden Bedürfnissen entsprechen muss, während die finanziellen Mittel, die für die Gesundheitspflege bereitgestellt werden können, unabhängig von der Art und Weise der Finanzierung nicht unbegrenzt sind (vgl. entsprechend für die Krankenhausversorgung Urteile vom 13. Mai 2003, Müller-Fauré und van Riet, C-385/99, Slg. 2003, I-4509, Randnr. 80, sowie Watts, Randnr. 109).

  • EuGH, 11.09.2008 - C-141/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Maßnahmen …

    Auszug aus EuGH, 19.05.2009 - C-171/07
    Da sich dieses Niveau von einem Mitgliedstaat zum anderen unterscheiden kann, ist den Mitgliedstaaten ein Wertungsspielraum zuzuerkennen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Dezember 2003, Deutscher Apothekerverband, C-322/01, Slg. 2003, I-14887, Randnr. 103, vom 11. September 2008, Kommission/Deutschland, C-141/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 51, und Hartlauer, Randnr. 30).

    Rn. 28 Im Einzelnen lassen sich Beschränkungen der genannten Verkehrsfreiheiten mit dem Ziel rechtfertigen, eine sichere und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteile Deutscher Apothekerverband, Randnr. 106, und vom 11. September 2008, Kommission/Deutschland, Randnr. 47).

  • EuGH, 13.05.2003 - C-385/99

    DER GRUNDSATZ DES FREIEN DIENSTLEISTUNGSVERKEHRS STEHT DER NIEDERLÄNDISCHEN …

    Auszug aus EuGH, 19.05.2009 - C-171/07
    Rn. 33 Eine übermäßige Einnahme oder falsche Verwendung von Arzneimitteln führt außerdem zu einer Verschwendung finanzieller Mittel, die umso schädlicher ist, als der Pharmabereich erhebliche Kosten verursacht und wachsenden Bedürfnissen entsprechen muss, während die finanziellen Mittel, die für die Gesundheitspflege bereitgestellt werden können, unabhängig von der Art und Weise der Finanzierung nicht unbegrenzt sind (vgl. entsprechend für die Krankenhausversorgung Urteile vom 13. Mai 2003, Müller-Fauré und van Riet, C-385/99, Slg. 2003, I-4509, Randnr. 80, sowie Watts, Randnr. 109).
  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN …

    Auszug aus EuGH, 19.05.2009 - C-171/07
    Rn. 42 Hierzu geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass eine nationale Regelung nur dann geeignet ist, die Erreichung des geltend gemachten Ziels zu gewährleisten, wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, es in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen (vgl. Urteile vom 6. März 2007, Placanica u. a., C-338/04, C-359/04 und C-360/04, Slg. 2007, I-1891, Randnrn.
  • EuGH, 05.06.2007 - C-170/04

    DAS VERBOT DER EINFUHR VON ALKOHOLISCHEN GETRÄNKEN DURCH PRIVATPERSONEN NACH …

    Auszug aus EuGH, 19.05.2009 - C-171/07
    Außerdem kann der Mitgliedstaat diejenigen Maßnahmen treffen, die eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung, wozu im Einzelnen eine Gefahr für die sichere und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung der Bevölkerung gehört, weitestmöglich verringern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juni 2007, Rosengren u. a., C-170/04, Slg. 2007, I-4071, Randnr. 49).
  • EuGH, 17.06.1997 - C-70/95

    Sodemare u.a.

    Auszug aus EuGH, 19.05.2009 - C-171/07
    Rn. 39 Folglich kann ein Mitgliedstaat im Rahmen seines in Randnr. 19 des vorliegenden Urteils erwähnten Wertungsspielraums der Ansicht sein, dass der Betrieb einer Apotheke durch einen Nichtapotheker im Unterschied zu einer von einem Apotheker betriebenen Apotheke eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung, insbesondere für die Sicherheit und Qualität des Einzelhandelsvertriebs der Arzneimittel, darstellen kann, weil das Gewinnstreben im Rahmen eines derartigen Betriebs nicht mit mäßigenden Faktoren wie den in Randnr. 37 des vorliegenden Urteils angeführten einhergeht, die die Tätigkeit der Apotheker kennzeichnen (vgl. entsprechend für Leistungen der Sozialhilfe Urteil vom 17. Juni 1997, Sodemare u. a., C-70/95, Slg. 1997, I-3395, Randnr. 32).
  • EuGH, 21.03.1991 - 369/88

    Strafverfahren gegen Delattre

    Auszug aus EuGH, 19.05.2009 - C-171/07
    Rn. 31 In diesem Zusammenhang ist der ganz besondere Charakter der Arzneimittel zu betonen, deren therapeutische Wirkungen sie substanziell von den übrigen Waren unterscheiden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. März 1991, Delattre, C-369/88, Slg. 1991, I-1487, Randnr. 54).
  • EuGH, 17.07.2008 - C-500/06

    RECHTSVORSCHRIFTEN, DIE ZU EINEM VERBOT VON WERBUNG FÜR MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE …

  • EuGH, 31.03.1993 - C-19/92

    Kraus / Land Baden-Württemberg

  • EuGH, 14.10.2004 - C-299/02

    Kommission / Niederlande

  • EuGH, 13.07.2016 - C-187/15

    Pöpperl - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 45 AEUV - Freizügigkeit der …

    Rn. 33 Doch sind nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs eine nationale Regelung und die verschiedenen einschlägigen Regeln nur dann geeignet, die Erreichung des angestrebten Ziels zu gewährleisten, wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht werden, es in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. März 2009, Hartlauer, C-169/07, EU:C:2009:141, Rn. 55, und vom 19. Mai 2009, Apothekerkammer des Saarlandes u. a., C-171/07 und C-172/07, EU:C:2009:316, Rn. 42).
  • VG Karlsruhe, 04.04.2019 - 3 K 5393/17

    Untersagung des Verkaufs von Arzneimitteln mittels pharmazeutischer Videoberatung …

    Diese Bestimmungen untersagen es den Mitgliedstaaten, ungerechtfertigte Beschränkungen der Ausübung dieser Freiheiten im Bereich der Gesundheitsversorgung einzuführen oder beizubehalten (EuGH, Urteil vom 19.05.2009 - C-171/07 und C-172/07 -, juris, Rn. 18).

    Personen wie der Klägerin, die über keine Apothekenbetriebserlaubnis verfügen, darf der Besitz und der Betrieb einer Apotheke inklusive der Abgabe von Arzneimitteln zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen verwehrt werden (vgl. EuGH, Urteile vom 19.05.2009 - C-531/06, C-171/07, C-172/07, C-171/07 und C-172/07 -, alle juris).

    Rn. 129 Das erkennende Gericht folgt insofern dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19.05.2009 - C-171/07 und C-172/07 -, wonach Vorschriften wie § 43 Abs. 1 AMG, die allein Apothekern das Recht vorbehalten, eine Apotheke zu betreiben, einen gerechtfertigten Eingriff in die Grundfreiheiten darstellen.

    Das in § 43 Abs. 1 AMG normierte Verbot, wonach der Besitz und der Betrieb einer Apotheke nur durch Apotheker zulässig ist, und der hierdurch entstehende Eingriff in die Warenverkehrsfreiheit, lassen sich mit dem Ziel rechtfertigen, eine sichere und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherzustellen (EuGH, Urteil vom 19.05.2009 - C-171/07 und C-172/07 -, juris, Rn. 28).

    Außerdem kann der Mitgliedstaat diejenigen Maßnahmen treffen, die eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung, wozu im Einzelnen eine Gefahr für die sichere und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung der Bevölkerung gehört, weitest möglich verringern (EuGH, Urteil vom 19.05.2009 - C-171/07 und C-172/07 -, juris, Rn. 30).

    Zwischen diesen finanziellen Mitteln und den Gewinnen von auf dem Pharmasektor tätigen Wirtschaftsteilnehmern besteht zudem eine unmittelbare Beziehung, denn die Verschreibung von Arzneimitteln wird von den betreffenden Krankenversicherungsträgern erstattet (EuGH, Urteil vom 19.05.2009 - C-171/07 und C-172/07 -, juris, Rn. 32 f.).

    Sie können auch Maßnahmen treffen, die geeignet sind, eine Gefahr der Beeinträchtigung dieser Unabhängigkeit zu beseitigen oder zu verringern, da eine derartige Beeinträchtigung geeignet wäre, sich auf das Niveau der Sicherheit und der Qualität der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung auszuwirken (EuGH, Urteil vom 19.05.2009 - C-171/07 und C-172/07 -, juris, Rn. 34 f.).

    Folglich kann ein Mitgliedstaat im Rahmen seines Wertungsspielraums der Ansicht sein, dass der Betrieb einer Apotheke durch einen Nichtapotheker im Unterschied zu einer von einem Apotheker betriebenen Apotheke eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung, insbesondere für die Sicherheit und Qualität des Einzelhandelsvertriebs der Arzneimittel, darstellen kann, weil das Gewinnstreben im Rahmen eines derartigen Betriebs nicht mit mäßigenden Faktoren, wie seine Ausbildung, seine berufliche Erfahrung und die ihm obliegende Verantwortung, einhergeht, die die Tätigkeit der Apotheker kennzeichnen (EuGH, Urteil vom 19.05.2009 - C-171/07 und C-172/07 -, juris, Rn. 37 ff.).

    Er darf außerdem beurteilen, ob die Gefahr besteht, dass Betreiber, die keine Apotheker sind, die Unabhängigkeit der angestellten Apotheker dadurch beeinträchtigen, dass sie diese dazu anhalten, Arzneimittel zu verkaufen, deren Bevorratung nicht mehr einträglich ist, oder dass diese Betreiber Betriebskostenkürzungen vornehmen, die geeignet wären, die Modalitäten des Einzelhandelsvertriebs der Arzneimittel zu beeinträchtigen (EuGH, Urteil vom 19.05.2009 - C-171/07 und C-172/07 -, juris, Rn. 39 f.).

    Rn. 133 Diesen Wertungsspielraum hat der deutsche Gesetzgeber mit dem in § 43 Abs. 1 AMG normierten Apothekenmonopol nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 19.05.2009 - C-171/07 und C-172/07 - unionsrechtskonform ausgeschöpft.

    Rn. 134 Hierbei wird die Regel des Ausschlusses von Nichtapothekern durch den deutschen Gesetzgeber in kohärenter Weise verfolgt (EuGH, Urteil vom 19.05.2009 - C-171/07 und C-172/07 -, juris, Rn. 41 ff.).

    In Anbetracht des besonderen Charakters der Arzneimittel und ihres Marktes, die sich als für die Gesundheit sehr schädlich erweisen können, wenn sie ohne Not oder falsch eingenommen werden, und der Verschwendung öffentlicher Finanzmittel im Falle eines medizinisch nicht gerechtfertigten Verkaufs von Arzneimitteln, ist der Eingriff in die Warenverkehrsfreiheit gerechtfertigt (EuGH, Urteil vom 19.05.2009 - C-171/07 und C-172/07 -, juris, Rn. 54 ff.).

  • EuGH, 16.12.2010 - C-137/09

    Das Verbot, Gebietsfremden den Zutritt zu niederländischen "Coffeeshops" zu …

    Rn. 70 Eine beschränkende Maßnahme kann nur als geeignet angesehen werden, die Erreichung des angestrebten Ziels zu gewährleisten, wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, es in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. März 2009, Hartlauer, C-169/07, Slg. 2009, I-1721, Randnr. 55, vom 19. Mai 2009, Apothekerkammer des Saarlandes u. a., C-171/07 und C-172/07, Slg. 2009, I-4171, Randnr. 42, und vom 8. September 2009, Liga Portuguesa de Futebol Profissional und Bwin International, C-42/07, Slg. 2009, I-7633, Randnrn.
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