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Rechtsprechung
   EuGH, 09.03.2017 - C-398/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,5488
EuGH, 09.03.2017 - C-398/15 (https://dejure.org/2017,5488)
EuGH, Entscheidung vom 09.03.2017 - C-398/15 (https://dejure.org/2017,5488)
EuGH, Entscheidung vom 09. März 2017 - C-398/15 (https://dejure.org/2017,5488)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Europäischer Gerichtshof

    Manni

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Personenbezogene Daten - Schutz natürlicher Personen in Bezug auf die Verarbeitung dieser Daten - Richtlinie 95/46/EG - Art. 6 Abs. 1 Buchst. e - Der Offenlegung im Gesellschaftsregister unterliegende Daten - Erste Richtlinie 68/151/EWG - ...

  • online-und-recht.de

    Kein Recht auf Vergessen bei personenbezogenen Daten aus dem Gesellschaftsregister

  • adresshandel-und-recht.de

    Kein Recht auf Vergessen bei personenbezogenen Daten aus dem Gesellschaftsregister

  • suchmaschinen-und-recht.de

    Kein Recht auf Vergessen bei personenbezogenen Daten aus dem Gesellschaftsregister

  • datenschutz.eu

    Kein Recht auf Vergessen bei personenbezogenen Daten aus dem Gesellschaftsregister

  • Betriebs-Berater

    Personenbezogene Daten im Gesellschaftsregister - Zugangsbeschränkung nach Auflösung der Gesellschaft

  • doev.de PDF

    Manni - Führung des Handelsregisters; Recht auf Vergessen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - Nach Ansicht des Gerichtshofs gibt es kein Recht auf Vergessenwerden für die im Gesellschaftsregister eingetragenen personenbezogenen Daten

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kein Recht auf Vergessenwerden für im Handelsregister bzw Gesellschaftsregister enthaltene personenbezogene Daten

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Personenbezogene Daten im Gesellschaftsregister

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Manni

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Personenbezogene Daten - Schutz natürlicher Personen in Bezug auf die Verarbeitung dieser Daten - Richtlinie 95/46/EG - Art. 6 Abs. 1 Buchst. e - Der Offenlegung im Gesellschaftsregister unterliegende Daten - Erste Richtlinie 68/151/EWG - ...

  • lto.de (Kurzinformation)

    Recht auf Vergessen im Handelsregister? Wer mitmacht, muss offen legen

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Kein "Recht auf Vergessenwerden" für in Gesellschaftsregister enthaltene personenbezogene Daten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Recht auf Vergessen bei Daten aus dem Gesellschaftsregister

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Das begrenzte Recht auf Vergessen im Unternehmensregister

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Kein Recht auf Vergessen für personenbezogene Daten im Handelsregister

  • tw-law.de (Kurzinformation)

    Kein Recht zur Löschung von Daten aus dem Gesellschaftsregister

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Kein Recht auf Vergessenwerden für Gesellschaftsregister-Einträge

  • esche.de (Kurzinformation)

    Kein generelles Recht auf Vergessen-Werden im Handelsregister

  • esche.de (Kurzinformation)

    Kein generelles Recht auf Vergessen-Werden im Handelsregister

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Keine Anonymisierung oder Löschung amtlicher Registerdaten aus Datenschutzerwägungen

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Kein Recht auf Vergessenwerden im Gesellschaftsregister

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Manni

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Personenbezogene Daten - Schutz natürlicher Personen in Bezug auf die Verarbeitung dieser Daten - Richtlinie 95/46/EG - Art. 6 Abs. 1 Buchst. e - Der Offenlegung im Gesellschaftsregister unterliegende Daten - Erste Richtlinie 68/151/EWG - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2017, 784
  • BB 2017, 652
  • ZD 2017, 325
 
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Wird zitiert von ... (41)Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 13.05.2014 - C-131/12

    Der Betreiber einer Internetsuchmaschine ist bei personenbezogenen Daten, die auf …

    Auszug aus EuGH, 09.03.2017 - C-398/15
    Rn. 37 Die Richtlinie 95/46 zielt, wie sich aus ihrem Art. 1 und ihrem zehnten Erwägungsgrund ergibt, darauf ab, ein hohes Niveau des Schutzes der Grundrechte und Grundfreiheiten, insbesondere der Privatsphäre, natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten (vgl. Urteil vom 13. Mai 2014, Google Spain und Google, C-131/12, EU:C:2014:317, Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 41 Insbesondere ist zu den von der Richtlinie 95/46 aufgestellten allgemeinen Bedingungen für die Rechtmäßigkeit darauf hinzuweisen, dass jede Verarbeitung personenbezogener Daten - vorbehaltlich der in Art. 13 der Richtlinie 95/46 zugelassenen Ausnahmen - den in Art. 6 der Richtlinie aufgestellten Grundsätzen in Bezug auf die Qualität der Daten und einem der in Art. 7 der Richtlinie aufgeführten Grundsätze in Bezug auf die Zulässigkeit der Verarbeitung von Daten genügen muss (vgl. u. a. Urteil vom 13. Mai 2014, Google Spain und Google, C-131/12, EU:C:2014:317, Rn. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 46 Für den Fall, dass die in Art. 6 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 95/46 aufgestellte Bedingung nicht erfüllt wird, garantieren die Mitgliedstaaten der betroffenen Person nach Art. 12 Buchst. b dieser Richtlinie das Recht, vom für die Verarbeitung Verantwortlichen je nach Fall die Löschung oder Sperrung der betreffenden Daten zu erhalten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Mai 2014, Google Spain und Google, C-131/12, EU:C:2014:317, Rn. 70).

    Im Fall eines berechtigten Widerspruchs kann sich die vom für die Verarbeitung Verantwortlichen vorgenommene Verarbeitung nicht mehr auf diese Daten beziehen (vgl. Urteil vom 13. Mai 2014, Google Spain und Google, C-131/12, EU:C:2014:317, Rn. 76).

  • EuGH, 06.10.2015 - C-362/14

    Datenschutz: Safe-Harbor-Abkommen zwischen USA und EU ist ungültig

    Auszug aus EuGH, 09.03.2017 - C-398/15
    Rn. 39 Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass die Bestimmungen der Richtlinie 95/46, soweit sie die Verarbeitung personenbezogener Daten regeln, die zu Beeinträchtigungen der Grundfreiheiten und insbesondere des Rechts auf Achtung des Privatlebens führen kann, notwendigerweise im Licht der durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden: Charta) garantierten Grundrechte auszulegen sind (vgl. Urteil vom 6. Oktober 2015, Schrems, C-362/14, EU:C:2015:650, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 23.09.2004 - C-435/02

    Springer

    Auszug aus EuGH, 09.03.2017 - C-398/15
    Er hat hierzu ausgeführt, dass in Art. 54 Abs. 3 Buchst. g des EWG-Vertrags selbst, auf den diese Richtlinie gestützt wurde, vom Ziel des Schutzes der Interessen Dritter ganz allgemein die Rede ist, ohne dass insoweit einzelne Gruppen unterschieden oder ausgeschlossen würden, so dass der Begriff der Dritten im Sinne dieses Artikels nicht auf die Gläubiger der betreffenden Gesellschaft beschränkt werden kann (…vgl. Urteil vom 4. Dezember 1997, Daihatsu Deutschland, C-97/96, EU:C:1997:581, Rn. 19, 20 und 22, und Beschluss vom 23. September 2004, Springer, C-435/02 und C-103/03, EU:C:2004:552, Rn. 29 und 33).
  • EuGH, 12.07.2012 - C-138/11

    Compass-Datenbank - Wettbewerb - Art. 102 AEUV - Unternehmensbegriff - Daten …

    Auszug aus EuGH, 09.03.2017 - C-398/15
    Rn. 43 Zum Zulässigkeitsgrund nach Art. 7 Buchst. e der Richtlinie 95/46 hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Tätigkeit eines Hoheitsträgers, die darin besteht, die Daten, die Unternehmen aufgrund gesetzlicher Pflichten übermitteln müssen, in einer Datenbank zu speichern, interessierten Personen Einsicht zu gewähren und ihnen Kopien dieser Daten zur Verfügung zu stellen, zur Ausübung hoheitlicher Befugnisse gehört (vgl. Urteil vom 12. Juli 2012, Compass-Datenbank, C-138/11, EU:C:2012:449, Rn. 40 und 41).
  • EuGH, 04.12.1997 - C-97/96

    GESELLSCHAFTSRECHT

    Auszug aus EuGH, 09.03.2017 - C-398/15
    Er hat hierzu ausgeführt, dass in Art. 54 Abs. 3 Buchst. g des EWG-Vertrags selbst, auf den diese Richtlinie gestützt wurde, vom Ziel des Schutzes der Interessen Dritter ganz allgemein die Rede ist, ohne dass insoweit einzelne Gruppen unterschieden oder ausgeschlossen würden, so dass der Begriff der Dritten im Sinne dieses Artikels nicht auf die Gläubiger der betreffenden Gesellschaft beschränkt werden kann (vgl. Urteil vom 4. Dezember 1997, Daihatsu Deutschland, C-97/96, EU:C:1997:581, Rn. 19, 20 und 22, …und Beschluss vom 23. September 2004, Springer, C-435/02 und C-103/03, EU:C:2004:552, Rn. 29 und 33).
  • EuGH, 12.11.1974 - 32/74

    Haaga GmbH

    Auszug aus EuGH, 09.03.2017 - C-398/15
    Rn. 50 Der Gerichtshof hat ferner bereits entschieden, dass es Zweck der Richtlinie 68/151 ist, die Rechtssicherheit in den Beziehungen zwischen den Gesellschaften und Dritten im Hinblick auf eine Intensivierung des Geschäftsverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten nach der Schaffung des Binnenmarkts zu gewährleisten, und dass es für diese Zielsetzung wichtig ist, dass sich jeder, der den Wunsch hat, Geschäftsverbindungen mit Gesellschaften in anderen Mitgliedstaaten aufzunehmen oder fortzusetzen, unschwer Kenntnis von den wesentlichen Angaben über die Gründung der Handelsgesellschaften und über die Befugnisse der mit ihrer Vertretung betrauten Personen verschaffen kann, weshalb alle einschlägigen Angaben ausdrücklich im Register aufgeführt werden müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. November 1974, Haaga, 32/74, EU:C:1974:116, Rn. 6).
  • EuGH, 16.07.2015 - C-615/13

    ClientEarth und PAN Europe / EFSA - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der …

    Auszug aus EuGH, 09.03.2017 - C-398/15
    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich nämlich, dass diese Informationen nicht deshalb keine personenbezogenen Daten sind, weil sie im Kontext einer beruflichen Tätigkeit stehen (vgl. Urteil vom 16. Juli 2015, ClientEarth und PAN Europe/EFSA, C-615/13 P, EU:C:2015:489, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13

    Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte …

    Ähnlich führt der Europäische Gerichtshof aus, dass Personen in Blick auf Art. 7, Art. 8 GRCh verlangen können, dass ihre Namen wegen der Sensibilität der Informationen für ihr Privatleben oder ihres Ansehens im Geschäftsverkehr unter Umständen nicht mehr mit bestimmten Ereignissen verbunden werden dürfen (vgl. EuGH…, Urteil vom 13. Mai 2014, Google Spain, C-131/12, EU:C:2014:317, Rn. 98; Urteil vom 9. März 2017, Manni, C-398/15, EU:C:2017:197, Rn. 63;… Urteil vom 24. September 2019, GC u.a., C-136/17, EU:C:2019:773, Rn. 77).
  • EuGH, 12.01.2023 - C-154/21

    Jeder hat das Recht zu erfahren, an wen seine personenbezogenen Daten …

    Insoweit werden - wie der Generalanwalt in Nr. 14 seiner Schlussanträge im Wesentlichen ausgeführt hat - mit dem durch die DSGVO geschaffenen allgemeinen Rechtsrahmen die Erfordernisse umgesetzt, die sich aus dem durch Art. 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union geschützten Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten ergeben, insbesondere die ausdrücklich in Abs. 2 dieses Artikels vorgesehenen Erfordernisse (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. März 2017, Manni, C-398/15, EU:C:2017:197, Rn. 40).
  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 276/17

    Recht auf Vergessen II - BVerfG prüft innerstaatliche Anwendung unionsrechtlich …

    Dabei belässt er ihnen zum Teil erhebliche Konkretisierungsspielräume (vgl. nur EuGH…, Urteil vom 6. November 2003, Lindqvist, C-101/01, EU:C:2003:596, Rn. 86 ff., 90; Urteil vom 9. März 2017, Manni, C-398/15, EU:C:2017:197, Rn. 62 f.;… Urteil vom 27. September 2017, Puškár, C-73/16, EU:C:2017:725, Rn. 72;… vgl. auch Urteil vom 19. Oktober 2016, Breyer, C-582/14, EU:C:2016:779, Rn. 62).

    Die Bestimmungen dieser, das materielle Schutzniveau vollständig vereinheitlichenden Richtlinie sind dabei ebenso wie die diese umsetzenden innerstaatlichen Vorschriften im Lichte der Charta auszulegen (vgl. EuGH…, Urteil vom 24. November 2011, ASNEF und FECEMD, C-468/10 und C-469/10, EU:C:2011:777, Rn. 40 ff.;… Urteil vom 13. Mai 2014, Google Spain, C-131/12, EU:C:2014:317, Rn. 68;… Urteil vom 11. Dezember 2014, Ryneš, C-212/13, EU:C:2014:2428, Rn. 29;… Urteil vom 6. Oktober 2015, Schrems, C-362/14, EU:C:2015:650, Rn. 38; Urteil vom 9. März 2017, Manni, C-398/15, EU:C:2017:197, Rn. 39;… Urteil vom 24. September 2019, GC u.a., C-136/17, EU:C:2019:773, Rn. 53;… Urteil vom 24. September 2019, Google [Portée territoriale], C-507/17, EU:C:2019:772, Rn. 45;… Vedsted-Hansen, in: Peers/Hervey/Kenner/Ward, The EU Charter of Fundamental Rights, 2014, Rn. 07.72A).

    Insbesondere wird die geschäftliche und berufliche Tätigkeit hiervon nicht ausgeschlossen (vgl. EuGH…, Urteil vom 14. Februar 2008, Varec, C-450/06, EU:C:2008:91, Rn. 48; Urteil vom 9. März 2017, Manni, C-398/15, EU:C:2017:197, Rn. 34).

  • EuGH, 04.10.2024 - C-200/23

    Agentsia po vpisvaniyata - Datenschutz - Veröffentlichung eines …

    Insbesondere fragt dieses Gericht nach dem Ausgleich, der zwischen dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten einerseits und der Regelung, die die Offenlegung sowie den Zugang zu bestimmten Urkunden der Gesellschaften gewährleiste, andererseits herzustellen sei, und führt insbesondere aus, dass das Urteil vom 9. März 2017, Manni (C-398/15, EU:C:2017:197), nicht geeignet sei, die Auslegungsschwierigkeiten zu lösen, die die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Situation aufwerfe.

    Rn. 67 Die Angaben zu den Personalien dieser Personen sind jedoch als Informationen über bestimmte oder bestimmbare natürliche Personen "personenbezogene Daten" im Sinne von Art. 4 Nr. 1 DSGVO (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. März 2017, Manni, C-398/15, EU:C:2017:197, Rn. 34).

    Rn. 75 Darüber hinaus nimmt die mit der Führung des Registers betraute Stelle, indem sie die personenbezogenen Daten, die sie im Zusammenhang mit einem Antrag auf Eintragung einer Gesellschaft in das Handelsregister eines Mitgliedstaats erhalten hat, in das Register einträgt, darin aufbewahrt, gegebenenfalls auf Antrag an Dritte übermittelt und im nationalen Amtsblatt oder durch eine Maßnahme gleicher Wirkung veröffentlicht, im Sinne von Art. 4 Nrn. 2 und 7 DSGVO eine Verarbeitung personenbezogener Daten vor, für die sie "Verantwortlicher" ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. März 2017, Manni, C-398/15, EU:C:2017:197, Rn. 35).

    Für diese Zielsetzung ist es wichtig, dass sich jeder, der den Wunsch hat, Geschäftsverbindungen mit Gesellschaften in anderen Mitgliedstaaten aufzunehmen oder fortzusetzen, unschwer Kenntnis von den wesentlichen Angaben über die Gründung der Handelsgesellschaften und über die Befugnisse der mit ihrer Vertretung betrauten Personen verschaffen kann, weshalb alle einschlägigen Angaben ausdrücklich im Register aufgeführt werden müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. März 2017, Manni, C-398/15, EU:C:2017:197, Rn. 50).

    Rn. 109 Was als Zweites die Frage betrifft, ob die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem für die Verarbeitung Verantwortlichen übertragen wurde, und zwar im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. e DSGVO, auf den sich u. a. sowohl das vorlegende Gericht als auch die bulgarische Regierung und die Agentur berufen, hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Tätigkeit eines Hoheitsträgers, die darin besteht, Daten, die Unternehmen aufgrund gesetzlicher Pflichten übermitteln müssen, in einer Datenbank zu speichern, interessierten Personen Einsicht zu gewähren und ihnen Kopien dieser Daten zur Verfügung zu stellen, zur Ausübung hoheitlicher Befugnisse gehört und eine im öffentlichen Interesse liegende Aufgabe im Sinne dieser Bestimmung darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. März 2017, Manni, C-398/15, EU:C:2017:197, Rn. 43).

    Rn. 125 Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, kann es im Einzelfall aus überwiegenden und schutzwürdigen Gründen, die sich aus dem konkreten Fall der betroffenen Person ergeben, gerechtfertigt sein, den Zugang zu personenbezogenen Daten, die nach dem Unionsrecht offenlegungspflichtig sind, auf Dritte zu beschränken, die ein besonderes Interesse nachweisen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. März 2017, Manni, C-398/15, EU:C:2017:197, Rn. 60).

  • BGH, 22.02.2022 - VI ZR 14/21

    Beschränktes Auskunftsrecht über die Herkunft von Daten (Schutz Dritter)

    Rn. 18 bb) Im Hinblick darauf, dass Art. 15 DS-GVO im Lichte der durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden: Charta) garantierten Grundrechte, insbesondere des Art. 7 (Recht auf Achtung des Privatlebens) und Art. 8 der Charta (Recht auf Schutz personenbezogener Daten) auszulegen ist (vgl. EuGH, Urteile vom 9. März 2017 - C-398/15, BB 2017, 652 Rn. 39 f. …und vom 13. Mai 2014 - C-131/12, NJW 2014, 2257 Rn. 68 f. zu den Bestimmungen der Richtlinie 95/46/EG;… zum Anwendungsvorrang der Grundrechte der Charta vgl. BVerfGE 152, 216, Rn. 42 ff. - Recht auf Vergessen II), dass die Datenschutz-Grundverordnung gemäß Art. 1 Abs. 2 DS-GVO die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten schützt und dass auch laut Erwägungsgrund 63 Satz 5 die Rechte und Freiheiten anderer Personen durch die Auskunft nicht beeinträchtigt werden sollen, wäre die Annahme einer einschränkungslosen Gewährung des Auskunftsrechts in Art. 15 Abs. 1 DS-GVO - auch und gerade über die Herkunft von Daten nach Abs. 1 Halbsatz 2 lit. g - kaum zu begründen.
  • EuGH, 22.11.2022 - C-37/20

    Geldwäscherichtlinie: Die Bestimmung, dass die Angaben über die wirtschaftlichen …

    Rn. 87 Im Übrigen ist in diesem Zusammenhang der Verweis der Kommission auf das Urteil vom 9. März 2017, Manni (C-398/15, EU:C:2017:197), betreffend die Pflicht zur Offenlegung hinsichtlich der Gesellschaften, einschließlich ihrer gesetzlichen Vertreter, gemäß der Ersten Richtlinie 68/151/EWG des Rates vom 9. März 1968 zur Koordinierung der Schutzbestimmungen, die in den Mitgliedstaaten den Gesellschaften im Sinne des Artikels 58 Absatz 2 des Vertrages im Interesse der Gesellschafter sowie Dritter vorgeschrieben sind, um diese Bestimmungen gleichwertig zu gestalten (…ABl. 1968, L 65, S. 8) in der Fassung der Richtlinie 2003/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 (…ABl. 2003, L 221, S. 13) nicht relevant.
  • EuGH, 01.08.2022 - C-184/20

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts

    Der Umstand, dass diese Informationen im Kontext der beruflichen Tätigkeit der erklärungspflichtigen Person stehen, ändert hieran nichts (Urteil vom 9. März 2017, Manni, C-398/15, EU:C:2017:197, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BGH, 23.01.2024 - II ZB 7/23

    Datenschutz: Antrag eines GmbH-Geschäftsführers auf Löschung seines Geburtsdatums …

    Das mit der Führung des elektronischen Handelsregisters gemäß § 8 Abs. 1 HGB betraute Registergericht ist Verantwortlicher für diese Datenverarbeitung im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DS-GVO (vgl. EuGH, Urteil vom 9. März 2017 - C-398/15, ECLI:EU:C:2017:197 = BB 2017, 652 Rn. 35 - Manni [zu Art. 2 Buchst. d der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, ABl.

    Rn. 31 (3) Diese Wertung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, der bereits unter Geltung der Datenschutz-Richtlinie entschieden hat, dass die in Art. 2 Abs. 1 Buchst. d und j der Publizitätsrichtlinie (Erste Richtlinie 68/151/EWG des Rates vom 9. März 1968 zur Koordinierung der Schutzbestimmungen, die in den Mitgliedstaaten den Gesellschaften im Sinne des Art. 58 Abs. 2 des Vertrages im Interesse der Gesellschafter sowie Dritter vorgeschrieben sind, um diese Bestimmungen gleichwertig zu gestalten [ABl. L 65 S. 8], in der durch die Richtlinie 2003/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 [ABl. L 221 S. 13] geänderten Fassung) vorgesehene Speicherung und Offenlegung der Personalien von Vertretungsorganen von Kapitalgesellschaften sowohl dem Schutz der Interessen Dritter dienen, die wegen der bei diesen Gesellschaften auf das Gesellschaftsvermögen beschränkten Haftung ein erhöhtes wirtschaftliches Risiko tragen, als auch die - im öffentlichen Interesse liegende - Rechtssicherheit in den Beziehungen zwischen den Gesellschaften und Dritten, die Lauterkeit von Handelsgeschäften und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts gewährleisten (EuGH, Urteil vom 9. März 2017 - C-398/15,ECLI:EU:C:2017:197 = BB 2017, 652 Rn. 43, 48 ff. - Manni).

    Rn. 34 (1) Bei der nach Art. 6 Abs. 3 Satz 4 DS-GVO vorzunehmenden Abwägung ist davon auszugehen, dass Art. 1 Abs. 2 DS-GVO i.V.m. mit den Erwägungsgründen 1, 4 und 10 ein hohes Niveau des Schutzes der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gewährleisten soll (EuGH…, Urteil vom 13. Mai 2014 - C-131/12, ECLI:EU:C:2014:317 = NJW 2014, 2257 Rn. 66 - Google Spain und Google; Urteil vom 9. März 2017 - C-398/15, ECLI:EU:C:2017:197 = BB 2017, 652 Rn. 37 - Manni [jeweils zur Datenschutz-Richtlinie];… Urteil vom 24. Februar 2022 - C-175/20, ECLI:EU:C:2022:124 = ZD 2022, 271 Rn. 52 - Valsts ieņemumu dienests).

    Rn. 36 (2) Bei Maßgeblichkeit der Unionsgrundrechte sind die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung im Lichte von Art. 8 GRCh (Schutz personenbezogener Daten) und Art. 7 GRCh (Achtung des Privat- und Familienlebens) auszulegen (vgl. bereits EuGH…, Urteil vom 13. Mai 2014 - C-131/12,ECLI:EU:C:2014:317 = NJW 2014, 2257 Rn. 68 f. - Google Spain und Google;… Urteil vom 6. Oktober 2015 - C-362/14, ECLI:EU:C:2015:650 = NJW 2015, 3151 Rn. 38; Urteil vom 9. März 2017 - C-398/15, ECLI:EU:C:2017:197 = BB 2017, 652 Rn. 39 - Manni [jeweils zur Datenschutz-Richtlinie]; sowie EuGH…, Urteil vom 24. Februar 2022 - C-175/20, ECLI:EU:C:2022:124 = ZD 2022, 271 Rn. 52- Valsts ieņemumu dienests;… Urteil vom 1. August 2022 - C-184/20, ECLI:EU:C:2022:601 = RIW 2023, 49 Rn. 66 - Vyriausioji tarnybinės etikos komisija), die ihrerseits eine Entsprechung in Art. 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) haben (vgl. Art. 52 Abs. 3 GRCh; EuGH…, Urteil vom 8. Dezember 2022 - C-460/20, ECLI:EU:C:2022:962 = RIW 2023, 217 Rn. 59 - Google; BGH…, Urteil vom 27. Juli 2020 - VI ZR 405/18, BGHZ 226, 285 Rn. 27).

    Das Ziel, jeder interessierten Person die Möglichkeit zu geben, sich möglichst unschwer unabhängig von ihrem Aufenthaltsort und ohne zeitliche Verzögerung durch eine zuverlässige Informationsquelle Kenntnis von den wesentlichen Angaben über die Gründung der Handelsgesellschaften und über die mit ihrer Vertretung betrauten Personen zu verschaffen, lässt sich nur durch die Gewährung des schrankenlosen, mit keinem besonderen Aufwand oder Hindernissen verbundenen Zugangs zu diesen Daten im Internet erreichen (vgl. EuGH, Urteil vom 9. März 2017 - C-398/15, ECLI:EU:C:2017:197 = BB 2017, 652 Rn. 51 - Manni [zum GmbH-Geschäftsführer];… Schlussanträge der Generalanwältin vom 14. September 2023 - C-115/22, ECLI:EU:C:2023:676, juris Rn. 169 zur Online-Veröffentlichung von Doping-Verstößen).

    Rn. 52 (α) Zum einen ist zu berücksichtigen, dass der Geschäftsführer mit der Übernahme seines Amtes und Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister selbst bzw. ihm zurechenbar Anlass für die Datenverarbeitung gibt, wobei ihm die damit verbundene Offenlegung der hier in Rede stehenden Daten im Handelsregister in diesem Augenblick bewusst ist (vgl. EuGH, Urteil vom 9. März 2017 - C-398/15, ECLI:EU:C:2017:197 = BB 2017, 652 Rn. 59 - Manni; BVerfGE 128, 1, 53 [zum Standortregister über den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen];… BVerfG, NJW 2008, 1505 Rn. 78).

    Rn. 62 (α) Danach haben bei einer Abwägung der widerstreitenden Interessen im Fall der Offenlegung weniger personenbezogener Daten des Vertretungsorgans einer Kapitalgesellschaft grundsätzlich sowohl die Notwendigkeit, die Interessen Dritter gegenüber diesen Gesellschaften zu schützen und die Rechtssicherheit zu gewährleisten, als auch die Lauterkeit von Handelsgeschäften und damit das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts Vorrang vor den Grundrechten des Betroffenen aus Art. 7 und Art. 8 der Charta (EuGH, Urteil vom 9. März 2017 - C-398/15, ECLI:EU:C:2017:197 = BB 2017, 652 Rn. 57, 60 - Manni [zur Datenschutz-Richtlinie]).

    Abgesehen davon, dass auch danach keine vollständige Entfernung der Daten aus dem Register in Betracht kommt, liegt die endgültige Entscheidung darüber, ob der von der Datenverarbeitung betroffenen Person das Recht einzuräumen ist, eine solche Einzelfallentscheidung zu beantragen, aber beim nationalen Gesetzgeber (EuGH, Urteil vom 9. März 2017 - C-398/15, ECLI:EU:C:2017:197 = BB 2017, 652 Rn. 60 - Manni [unter Verweis auf Art. 14 Abs. 1 Buchst. a der Datenschutz-Richtlinie]).

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2022 - C-37/20

    Luxembourg Business Registers - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verhinderung der …

    {FN:32} Vgl. in diesem Sinne, u. a. in Bezug auf die Art. 6 und 7 der Richtlinie 95/46, die den Art. 5 und 6 der DSGVO entsprechen, Urteil vom 9. März 2017, Manni (C-398/15, EU:C:2017:197, Rn. 40).

    {FN:40} Vgl. entsprechend Urteil vom 9. März 2017, Manni (C-398/15, EU:C:2017:197, Rn. 34).

    {FN:41} Urteil vom 9. März 2017, Manni (C-398/15, EU:C:2017:197, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:46} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. März 2017, Manni (C-398/15, EU:C:2017:197, Rn. 35), und vom 22. Juni 2021, Latvijas Republikas Saeima (Strafpunkte) (…C-439/19, EU:C:2021:504, Rn. 101).

    Neben den bereits angeführten Urteilen vom 9. November 2010, Volker und Markus Schecke und Eifert (C-92/09 und C-93/09, EU:C:2010:662), vom 9. März 2017, Manni (C-398/15, EU:C:2017:197), und vom 22. Juni 2021, Latvijas Republikas Saeima (Strafpunkte) (C-439/19, EU:C:2021:504), ist eine ähnliche Rechtssache noch anhängig (Rechtssache C-184/20, Vyriausioji tarnybinės etikos komisija) und betrifft eine nationale Rechtsvorschrift, die zum Zweck der Verhütung von Interessenkonflikten und von Korruption im öffentlichen Sektor vorsieht, dass in Interessenerklärungen enthaltene personenbezogenen Daten im Internet veröffentlicht werden (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Pikamäe in dieser Rechtssache (EU:C:2021:991).

    {FN:71} Vgl. entsprechend im Hinblick auf die mit der Führung des Gesellschaftsregisters betraute Stelle Urteil vom 9. März 2017, Manni (C-398/15, EU:C:2017:197, Rn. 42).

    Auch die Rechtssache, in der das Urteil vom 9. März 2017, Manni (C-398/15, EU:C:2017:197), ergangen ist, betraf den Zugang Dritter zu einem Register, das personenbezogene Daten enthielt.

    Vgl. entsprechend auch Urteil vom 9. März 2017, Manni (C-398/15, EU:C:2017:197, Rn. 41).

    {FN:122} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. März 2017, Manni (C-398/15, EU:C:2017:197, Rn. 58).

    {FN:123} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. März 2017, Manni (C-398/15, EU:C:2017:197, Rn. 59).

    {FN:127} Vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 9. März 2017, Manni (C-398/15, EU:C:2017:197, Rn. 59).

    {FN:135} Vgl. entsprechend Urteil vom 9. März 2017, Manni (C-398/15, EU:C:2017:197, Rn. 59).

    {FN:136} Vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil vom 9. März 2017, Manni (C-398/15, EU:C:2017:197, Rn. 60).

  • EuGH, 22.06.2021 - C-439/19

    Das Recht der Union über den Datenschutz steht der lettischen Regelung entgegen, …

    Rn. 101 Im vorliegenden Fall steht fest, dass die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Verarbeitung personenbezogener Daten, d. h. die Übermittlung der Daten über für Verkehrsverstöße verhängte Strafpunkte an die Öffentlichkeit, durch eine öffentliche Einrichtung, die CSDD, erfolgt, die der für die Verarbeitung Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 der DSGVO ist (vgl. entsprechend Urteil vom 9. März 2017, Manni, C-398/15, EU:C:2017:197, Rn. 35).
  • BGH, 04.06.2024 - II ZB 10/23

    Anspruch eines früheren Vereinsvorstandsmitglieds auf Löschung seiner im …

  • LG Frankfurt/Main, 26.10.2017 - 3 O 190/16

    Zum Recht auf Vergessenwerden

  • BGH, 23.01.2024 - II ZB 8/23

    Datenschutz: Antrag eines Kommanditisten auf Löschung seines Geburtsdatums und …

  • EuGH, 03.04.2025 - C-710/23

    Ministerstvo zdravotnictví (Données relatives au représentant d'une personne …

  • BGH, 18.02.2026 - II ZB 2/25

    Überobligatorische Daten - Es gibt keine registerrechtliche Grundlage dafür, in …

  • OLG Köln, 09.01.2025 - 4 Wx 19/24

    Privatanschrift des GmbH-Geschäftsführers muss nicht gegenüber Handelsregister …

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2018 - C-25/17

    Jehovan todistajat - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2022 - C-460/20

    Generalanwalt Pitruzzella ist der Auffassung, dass ein auf die angebliche …

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-487/21

    Österreichische Datenschutzbehörde - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz …

  • LG Frankfurt/Main, 06.07.2017 - 3 O 232/17

    Zur Namensnennung im Zusammenhang mit dem Vorwurf eines Plagiats

  • EuGH, 17.11.2022 - C-204/20

    Bayer Intellectual Property - Art. 258 AEUV - Vertragsverletzung eines …

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2026 - C-12/25

    Recht auf Löschung nach der DSGVO kann grundsätzlich auch für personenbezogene …

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2021 - C-184/20

    Vyriausioji tarnybinės etikos komisija - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • LG Hamburg, 11.12.2020 - 324 O 30/20

    Auch juristische Personen können Löschungsansprüche aus der DSGVO herleiten

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2022 - C-154/21

    Österreichische Post (Informations relatives aux destinataires de données …

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2020 - C-439/19

    Latvijas Republikas Saeima (Points de pénalité) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2024 - C-200/23

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  • AG Syke, 26.01.2026 - 35 K 15/24

    Begrenzung des Einsichtsrechts

  • OLG München, 25.04.2024 - 34 Wx 90/24

    Löschung personenbezogener Daten aus zum Handelsregister angemeldeten …

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-204/21

    Generalanwalt Collins: Das polnische Gesetz zur Änderung der Vorschriften über …

  • VG Bayreuth, 17.01.2024 - B 6 K 23.133

    Auskunftsanspruch hinsichtlich Herkunft der Daten, behördlicher Hinweisgeber, …

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2023 - C-115/22

    Dopingbekämpfung und Datenschutz: Nach Ansicht von Generalanwältin Capeta …

  • OLG Naumburg, 11.01.2023 - 5 Wx 14/22

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  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2025 - C-798/24

    Jautiva - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie (EU) 2017/1132 - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.10.2018 - C-496/17

    Deutsche Post - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollrechtliche Rechte und …

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2024 - C-693/22

    Nach Ansicht von Generalanwalt Priit Pikamäe kann eine Datenbank mit …

  • LG Hamburg, 03.09.2021 - 324 O 86/20

    Promi-Kunden - Datenschutzrecht: Auskunftsanspruch eines Betroffenen gegen eine …

  • EGMR, 09.03.2023 - 36345/16

    L.B. v. HUNGARY

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2023 - C-231/22

    Belgischer Staat (Données traitées par un journal officiel) - Vorlage zur …

  • VG München, 11.08.2026 - M 32 E 26.3990

    Auskunftsbegehren bezüglich erlaubt privat genutzter, dienstlich zur Verfügung, …

  • VG Frankfurt/Main, 10.02.2026 - 6 K 2770/22

    Kein Anspruch auf Eintragung einer Auskunftssperre aufgrund einer im …

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