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Rechtsprechung
   BGH, 20.11.2013 - IV ZR 54/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,35187
BGH, 20.11.2013 - IV ZR 54/13 (https://dejure.org/2013,35187)
BGH, Entscheidung vom 20.11.2013 - IV ZR 54/13 (https://dejure.org/2013,35187)
BGH, Entscheidung vom 20. November 2013 - IV ZR 54/13 (https://dejure.org/2013,35187)
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Volltextveröffentlichungen (15)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das gemeinsame Testament und die beeinträchtigende Schenkung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Erbvertrag: Herausgabeanspruch des Vertragserben gegen einen Dritten bei beeinträchtigender ...

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Herausgabeanspruch eines Vertragserbens auch gegen Dritte

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Schlusserbe eines Berliner Testaments ist vor beeinträchtigenden Schenkungen seiner Eltern geschützt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Herausgabeanspruch eines Vertragserbens auch gegen Dritte

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Zur Durchgriffsmöglichkeit des Vertrags- oder bindend eingesetzten Schlusserben auf einen Zweitbeschenkten

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Herausgabeanspruch des Schlusserben gegen den zu Lebzeiten des Erblassers Beschenkten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Der lange Arm der verstorbenen ersten Ehefrau

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beeinträchtigung des Vertragserben

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Herausgabeanspruch eines Vertragserbens auch gegen Dritte

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Beeinträchtigende Schenkung - unentgeltliche Zuwendung des Geschenks an Dritten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 199, 123
  • NJW 2014, 782
  • MDR 2014, 163
  • DNotZ 2014, 371
  • FamRZ 2014, 200
  • WM 2014, 474
  • JR 2015, 132
  • ZEV 2014, 53
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (17)

  • BGH, 20.07.2007 - V ZR 245/06

    Wirkung an einer Vormerkung

    Auszug aus BGH, 20.11.2013 - IV ZR 54/13
    Streitbefangen ist eine Sache nur, wenn die für das Verfahren maßgebliche Sachlegitimation des Rechtsvorgängers auf seiner rechtlichen Beziehung zu der Sache beruht und diese den unmittelbaren Gegenstand des Rechtsstreits bildet (BGH, Urteile vom 20. Juli 2007 - V ZR 245/06, NJW-RR 2008, 102 Rn. 26; vom 5. Juli 2002 - V ZR 97/01, MDR 2002, 1185 unter II 1; vom 16. Januar 1963 - V ZR 237/60, BGHZ 39, 21, 25 f.;… Musielak/Foerste, ZPO 10. Aufl. § 265 Rn. 3;… Roth in Stein/Jonas, ZPO 22. Aufl. § 265 Rn. 7).

    Dies ist im Regelfall dann gegeben, wenn das Eigentum oder ein dingliches Recht an der Sache streitig ist (Urteil des BGH vom 20. Juli 2007 aaO;… Roth in Stein/Jonas aaO Rn. 7 f.).

    Eine Ausnahme kann lediglich in Betracht kommen, wenn nichtdingliche Rechte einer Sache in einer dinglichen Rechten vergleichbaren Weise anhaften (BGH, Urteil vom 20. Juli 2007 aaO).

  • BGH, 10.02.2004 - X ZR 117/02

    Zum Bereicherungsanspruch gegen den "Zweitbeschenkten"

    Auszug aus BGH, 20.11.2013 - IV ZR 54/13
    Insoweit ist allerdings bereits im Bereicherungsrecht streitig, ob § 822 BGB eine eigenständige Anspruchsgrundlage darstellt (…so Staudinger/Lorenz, BGB (2007) § 822 Rn. 2;… anders MünchKomm-BGB/Schwab, 6. Aufl. § 822 Rn. 7; offen gelassen von BGH, Urteil vom 10. Februar 2004 - X ZR 117/02, BGHZ 158, 63, 67).

    So hat auch bereits der Bundesgerichtshof auf den Rückforderungsanspruch des bedürftigen Schenkers nach § 528 BGB die Regelung des § 822 BGB entsprechend angewendet (Urteile vom 3. Februar 1989 - V ZR 190/87, BGHZ 106, 354, 357 f.; vom 10. Februar 2004 aaO 65).

  • BGH, 28.09.1983 - IVa ZR 168/82

    § 2287 BGB - Verhältnis zum Pflichtteilsanspruch des Beschenkten

    Auszug aus BGH, 20.11.2013 - IV ZR 54/13
    Zwar entspricht es der Rechtsprechung des Senats, dass durch Schenkungen des Erblassers an einen Pflichtteilsberechtigten die Vertragserben nicht beeinträchtigt werden, sofern die Schenkungen dem Pflichtteil wertmäßig entsprechen (Senatsurteile vom 28. September 1983 - IVa ZR 168/82, BGHZ 88, 269, 272; vom 29. Juni 2005 - IV ZR 56/04, ZEV 2005, 479 unter 3 b; Senatsbeschluss vom 3. Mai 2006 - IV ZR 72/05, ZEV 2006, 505 unter II 3 a;… MünchKomm-BGB/Musielak, 6. Aufl. § 2287 Rn. 10).

    Der Gläubiger muss, wenn er die Herausgabe des Geschenks beansprucht und verlangen kann, zugleich den fiktiven Pflichtteil an den beschenkten Pflichtteilsberechtigten auskehren (vgl. Senatsurteil vom 28. September 1983 - IVa ZR 168/82, BGHZ 88, 269, 272).

  • BGH, 05.07.2002 - V ZR 97/01

    Begründetheit des Grundbuchberichtigungsanspruchs bei Umschreibung einer …

    Auszug aus BGH, 20.11.2013 - IV ZR 54/13
    Streitbefangen ist eine Sache nur, wenn die für das Verfahren maßgebliche Sachlegitimation des Rechtsvorgängers auf seiner rechtlichen Beziehung zu der Sache beruht und diese den unmittelbaren Gegenstand des Rechtsstreits bildet (…BGH, Urteile vom 20. Juli 2007 - V ZR 245/06, NJW-RR 2008, 102 Rn. 26; vom 5. Juli 2002 - V ZR 97/01, MDR 2002, 1185 unter II 1; vom 16. Januar 1963 - V ZR 237/60, BGHZ 39, 21, 25 f.;… Musielak/Foerste, ZPO 10. Aufl. § 265 Rn. 3;… Roth in Stein/Jonas, ZPO 22. Aufl. § 265 Rn. 7).

    Schuldrechtliche Ansprüche gegen den Eigentümer auf Herausgabe oder auf Auflassung aufgrund eines Schuldverhältnisses werden dagegen in der Regel von § 265 ZPO nicht erfasst (BGH…, Urteil vom 16. Januar 1963 aaO;… Roth in Stein/Jonas, aaO Rn. 9;… Musielak/Foerste, ZPO 10. Aufl. § 265 Rn. 4; offen gelassen im Urteil vom 5. Juli 2002 - V ZR 97/01, MDR 2002, 1148 unter II 1).

  • BGH, 16.01.1963 - V ZR 237/60

    Vormerkung. Vorläufige Vollstreckbarkeit

    Auszug aus BGH, 20.11.2013 - IV ZR 54/13
    Streitbefangen ist eine Sache nur, wenn die für das Verfahren maßgebliche Sachlegitimation des Rechtsvorgängers auf seiner rechtlichen Beziehung zu der Sache beruht und diese den unmittelbaren Gegenstand des Rechtsstreits bildet (…BGH, Urteile vom 20. Juli 2007 - V ZR 245/06, NJW-RR 2008, 102 Rn. 26; vom 5. Juli 2002 - V ZR 97/01, MDR 2002, 1185 unter II 1; vom 16. Januar 1963 - V ZR 237/60, BGHZ 39, 21, 25 f.;… Musielak/Foerste, ZPO 10. Aufl. § 265 Rn. 3;… Roth in Stein/Jonas, ZPO 22. Aufl. § 265 Rn. 7).

    Schuldrechtliche Ansprüche gegen den Eigentümer auf Herausgabe oder auf Auflassung aufgrund eines Schuldverhältnisses werden dagegen in der Regel von § 265 ZPO nicht erfasst (BGH, Urteil vom 16. Januar 1963 aaO;… Roth in Stein/Jonas, aaO Rn. 9;… Musielak/Foerste, ZPO 10. Aufl. § 265 Rn. 4; offen gelassen im Urteil vom 5. Juli 2002 - V ZR 97/01, MDR 2002, 1148 unter II 1).

  • BGH, 25.10.2012 - VII ZR 146/11

    Internet-Domain: Voraussetzungen eines Providerwechsels nach den …

    Auszug aus BGH, 20.11.2013 - IV ZR 54/13
    Solange dagegen die Möglichkeit besteht, dass der Dritte dem Schuldner die Verfügungsmacht wieder einräumt oder der Verfügung zustimmt, steht sein Unvermögen nicht fest (BGH, Versäumnisurteil vom 26. März 1999 - V ZR 368/97, BGHZ 141, 179, 181 f.; Urteil vom 25. Oktober 2012 - VII ZR 146/11, BGHZ 195, 195 Rn. 33).
  • BGH, 26.03.1999 - V ZR 368/97

    Voraussetzungen der Unmöglichkeit bei einem Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus BGH, 20.11.2013 - IV ZR 54/13
    Solange dagegen die Möglichkeit besteht, dass der Dritte dem Schuldner die Verfügungsmacht wieder einräumt oder der Verfügung zustimmt, steht sein Unvermögen nicht fest (BGH, Versäumnisurteil vom 26. März 1999 - V ZR 368/97, BGHZ 141, 179, 181 f.;… Urteil vom 25. Oktober 2012 - VII ZR 146/11, BGHZ 195, 195 Rn. 33).
  • BGH, 26.10.2011 - IV ZR 72/11

    Schenkung zum Nachteil des Vertragserben: Lebzeitiges Eigeninteresse des …

    Auszug aus BGH, 20.11.2013 - IV ZR 54/13
    Diese Regelung ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auf wechselbezügliche letztwillige Verfügungen eines gemeinschaftlichen Testaments, das nach dem Tod des erstverstorbenen Ehegatten unwiderruflich geworden ist, entsprechend anzuwenden (Beschluss vom 26. Oktober 2011 - IV ZR 72/11, ZEV 2012, 37 Rn. 7; Urteil vom 26. November 1975 - IV ZR 138/74, BGHZ 66, 8, 15).
  • BGH, 16.01.2002 - IV ZB 20/01

    Erbrecht - Wechselbezüglichkeit nach Wegfall des Schlußerben

    Auszug aus BGH, 20.11.2013 - IV ZR 54/13
    Zwar kann die Wiederverheiratungsklausel im Einzelfall ein Indiz für die Wechselbezüglichkeit der Verfügungen sein (Senatsbeschluss vom 16. Januar 2002 - IV ZB 20/01, BGHZ 149, 363, 365 f.).
  • BGH, 29.06.2005 - IV ZR 56/04

    Wirksamkeit beeinträchtigende Verfügungen; Begriff des lebzeitigen …

    Auszug aus BGH, 20.11.2013 - IV ZR 54/13
    Zwar entspricht es der Rechtsprechung des Senats, dass durch Schenkungen des Erblassers an einen Pflichtteilsberechtigten die Vertragserben nicht beeinträchtigt werden, sofern die Schenkungen dem Pflichtteil wertmäßig entsprechen (Senatsurteile vom 28. September 1983 - IVa ZR 168/82, BGHZ 88, 269, 272; vom 29. Juni 2005 - IV ZR 56/04, ZEV 2005, 479 unter 3 b; Senatsbeschluss vom 3. Mai 2006 - IV ZR 72/05, ZEV 2006, 505 unter II 3 a;… MünchKomm-BGB/Musielak, 6. Aufl. § 2287 Rn. 10).
  • BGH, 26.11.1975 - IV ZR 138/74

    Zuwendung auf den Todesfall

  • BGH, 07.06.1991 - V ZR 214/89

    Eintritt der Bedürftigkeit nach dem Tod des Beschenkten

  • BGH, 19.03.1981 - IVa ZR 30/80

    Gastwirtschaft gegen Umsatzbeteiligung - § 2329 BGB, Ergänzungsanspruch des …

  • BGH, 03.05.2006 - IV ZR 72/05

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2002 - 24 U 129/01

    Anwendung des Verbots der Nichtwissenserklärung des § 138 Abs. 4 ZPO auch auf …

  • BGH, 03.02.1989 - V ZR 190/87

    Rückforderungsanspruch des bedürftigen Schenkers gegen den Weiterbeschenkten

  • BGH, 11.03.1996 - II ZR 26/95

    Gegenstand und Grenzen der Hausgabepflicht des Beauftragten

  • OLG Karlsruhe, 12.10.2021 - 24 U 7/21

    Haftung mehrerer Beschenkter eines Hausgrundstücks im Falle der Verarmung des …

    Rn. 29 Bei dem Verweis in § 528 BGB auf das Bereicherungsrecht handelt es sich um eine Rechtsfolgenverweisung, so dass jedenfalls die §§ 818-821 BGB Anwendung finden (vgl. BGH…, Urteil vom 19.12.2000 - X ZR 146/99 -, juris, Rn. 12; BGH, Urteil vom 20.11.2013 - IV ZR 54/13 -, NJW 2014, 782, Rn. 16).
  • BGH, 14.04.2016 - IX ZR 176/15

    Insolvenzverfahren: Erforderlichkeit der Fristsetzung wegen Verzögerung der …

    Streitbefangen ist eine Sache ferner dann, wenn die für das Verfahren maßgebliche Sachlegitimation auf der rechtlichen Beziehung zu dieser Sache beruht und diese den unmittelbaren Gegenstand des Rechtsstreits bildet, wenn also ihre Veräußerung dem Kläger die Aktivlegitimation, dem Beklagten die Passivlegitimation nimmt (BGH, Urteil vom 20. November 2013 - IV ZR 54/13, BGHZ 199, 123 Rn. 25).
  • OLG München, 29.11.2018 - 32 U 4346/16

    Gültigkeit eines Unterpachtvertrags

    Auch eine verschärfte Haftung gemäß §§ 818 Abs. 4, 819 BGB ändert nichts daran, dass sich eine Befreiung des Kondiktionsschuldners von der Leistungspflicht aus allgemeinen Vorschriften, etwa wegen Unmöglichkeit der Herausgabe nach § 275 Abs. 1 BGB, ergeben kann (BGH, Urteil vom 20. November 2013 - IV ZR 54/13, NJW 2014, 782 Rn. 26;… Palandt/Sprau, BGB 77. Aufl. § 818 Rn. 53).
  • BGH, 26.09.2014 - V ZR 58/14

    Hofübergabevertrag: Auslegung einer Wertsicherungsklausel hinsichtlich der …

    Die von dem Berufungsgericht als Zulassungsgrund gewertete Auslegung des Übergabevertrags ist dem Tatrichter vorbehalten und kann von dem Revisionsgericht nur eingeschränkt überprüft werden (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH, Urteil vom 20. November 2013 - IV ZR 54/13, BGHZ 199, 123 Rn. 14; Urteil vom 23. April 1997 - VIII ZR 212/96, BGHZ 135, 269, 273 jeweils mwN).

    Da das Berufungsgericht den Vertrag selbst ausgelegt hat, kann dies nach ständiger Rechtsprechung (vgl. statt aller BGH, Urteil vom 20. November 2013 - IV ZR 54/13, BGHZ 199, 123 Rn. 14) von dem Senat nur darauf überprüft werden, ob gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, die Denkgesetze oder allgemein anerkannte Erfahrungssätze verletzt worden sind oder ob die Auslegung auf einem im Revisionsverfahren gerügten Verfahrensfehler beruht.

  • LG Bonn, 17.06.2016 - 1 O 388/14

    Anerkennenswertes lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers für Zuwendungen; …

    Da aber die Klägerin von der Beklagten hier auf Herauszahlung dieses bei ihr noch verbliebenen Betrages in Anspruch genommen wird und dieser Anspruch der Beklagten aus § 2287 Abs. 1 BGB auf das beschränkt ist, was nach Begleichung des Pflichtteils des Klägerin noch übrig bleibt, erscheint die Einordnung dieses Betrages unter Nachlassaktiva bei den Pflichtteilsansprüchen systematisch zutreffend (vgl. BGH NJW 2014, 782, 784 Rd.23: Auskehrung des "fiktiven Pflichtteils" an den Beschenkten).
  • BGH, 21.06.2017 - IV ZR 394/14

    Beteiligungsverhältnis zwischen einem Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes …

    aa) Die Feststellung des Zustandekommens vertraglicher Vereinbarungen betrifft ebenso wie ihre Auslegung die dem Tatrichter obliegende Würdigung des konkreten Einzelfalles, die in der Revisionsinstanz grundsätzlich nur beschränkt darauf überprüft werden kann, ob sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verstößt (vgl. Senatsurteil vom 20. November 2013 - IV ZR 54/13, BGHZ 199, 123 Rn. 14; BGH…, Beschluss vom 13. November 2014 - VII ZR 259/13, BauR 2015, 535 Rn. 8; Urteile vom 23. April 1997 - VIII ZR 212/96, NJW 1997, 1845 unter II 1 b; vom 25. Februar 1992 - X ZR 88/90, NJW 1992, 1967 unter II 3 a; jeweils m. w. N.).
  • OLG Dresden, 15.01.2024 - 4 U 1887/21

    Ausgeschiedener Miteigentümer ist nicht (mehr) prozessführungsbefugt!

    Da dem einzelnen Berechtigten jedoch nicht die Wahrnehmung des Interesses der anderen anvertraut ist, er weder das ausschließliche Prozessführungsrecht hat, noch er materiell-rechtlich über das gesamte Recht verfügen kann, erstreckt sich die Rechtskraftwirkung eines auf die Einzelklage hin ergehenden Urteils nicht auf den anderen Berechtigten (…vgl. Althammer in Stein/Jonas, a.a.O., § 325 Rn. 59 m.w.N;… ders. in: Zöller, a.a.O., Vorbemerkungen zu §§ 50-58, Rn. 33;… Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 325 ZPO, Rn. 7; BGH, Urteil vom 20.11.2018 - VI ZR 394/17, NJW 2019, 1751, Tz 12, m.w.N.; BGHZ 92, 354; BGH, Urteil vom 20. November 2013 - IV ZR 54/13 -, BGHZ 199, 123-136, Rn. 24 - 25 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 13.06.2025 - 2 U 95/23

    Herausgabe einer beeinträchtigenden Schenkung: Wann Erben Geld zurückerhalten

    Rn. 69 4. Soweit die Beklagte einwendet, dass von den insgesamt sieben Überweisungen zwei Überweisungen in Höhe von insgesamt 4.500 EUR an E. W. und zwei Überweisungen in Höhe von insgesamt 5.000 EUR an R. W. bewirkt wurden, sie selbst also zu keinem Zeitpunkt etwas erlangte, ist sie nicht passivlegitimiert (vgl. BGH, Urteil vom 20.11.2013, IV ZR 54/13, BGHZ 199, 123, in juris Rz. 15).
  • OLG Dresden, 21.11.2023 - 4 U 1887/21

    Rechtsnachfolge; Prozessstandschaft; Sachbefugnis; Aussetzung; Restitution

    Da dem einzelnen Berechtigten jedoch nicht die Wahrnehmung des Interesses der anderen anvertraut ist, er weder das ausschließliche Prozessführungsrecht hat, noch er materiell-rechtlich über das gesamte Recht verfügen kann, erstreckt sich die Rechtskraftwirkung eines auf die Einzelklage hin ergehenden Urteils nicht auf den anderen Berechtigten (…vgl. Althammer in Stein/Jonas, a.a.O., § 325 Rn. 59 m.w.N;… ders. in: Zöller, a.a.O., Vorbemerkungen zu §§ 50-58, Rn. 33;… Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 325 ZPO, Rn. 7; BGH, Urteil vom 20.11.2018 - VI ZR 394/17, NJW 2019, 1751, Tz 12, m.w.N.; BGHZ 92, 354; BGH, Urteil vom 20. November 2013 - IV ZR 54/13 -, BGHZ 199, 123-136, Rn. 24 - 25 m.w.N.).
  • LG Traunstein, 05.10.2017 - 5 O 4172/05

    Bauvertragliche Mängelansprüche bei vereinbarter Ausführungsart unter Verstoß …

    Rn. 30 Eine Sache ist streitbefangen, wenn die für das Verfahren maßgebliche Sachlegitimation einer Partei auf der rechtlichen Beziehung zu der Sache beruht und diese den unmittelbaren Gegenstand des Rechtsstreits bildet (BGH, NJW 2014, 782, 784 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.11.2013 - I-3 Wx 98/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,35057
OLG Düsseldorf, 04.11.2013 - I-3 Wx 98/13 (https://dejure.org/2013,35057)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.11.2013 - I-3 Wx 98/13 (https://dejure.org/2013,35057)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. November 2013 - I-3 Wx 98/13 (https://dejure.org/2013,35057)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Deutsches Notarinstitut

    FamFG §§ 26, 352 Abs. 1; BGB §§ 2229 Abs. 4, 2353, 2359
    Keine amtswegige Aufklärungspflicht des Nachlassgerichts bei fehlendem Anhalt für Demenzerkrankung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Aufklärungspflicht des Nachlassgerichts hinsichtlich der Testierfähigkeit des Erblassers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufklärungspflicht des Nachlassgerichts hinsichtlich der Testierfähigkeit des Erblassers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erhöhte Pflegestufe des Erlasser lässt keine Rückschlüsse auf Testierfähigkeit zu

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Erblasserin geistesschwach? - Geschwister bestreiten Wirksamkeit ihres Testaments wegen Demenz

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erhöhte Pflegestufe des Erlasser lässt keine Rückschlüsse auf Testierfähigkeit zu

  • erbrecht-papenmeier.de (Kurzinformation)

    Testierunfähigkeit: Kein Gutachten ohne Anhaltspunkte (3)

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Behauptung einer bestehenden Demenz genügt nicht, um von Amts wegen Aufklärungsmaßnahmen zur Feststellung der Testierunfähigkeit zu veranlassen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 262
  • MDR 2014, 546
  • FGPrax 2014, 70
  • FamRZ 2014, 1141
  • ZEV 2014, 53
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • KG, 07.09.1999 - 1 W 4291/98

    Wirksamkeit eines (früheren) privatschriftlichen Testaments der Erblasserin auf …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2013 - 3 Wx 98/13
    Bestehen dann weiter Zweifel an der Testierfähigkeit (KG FamRZ 2000, 912), sind diese regelmäßig durch das Gutachten eines psychiatrischen oder nervenärztlichen Sachverständigen zu klären (BayObLG FamRZ 2001, 55), wobei der Sachverständige anhand von Anknüpfungstatsachen den medizinischen Befund nicht nur festzustellen, sondern vor allem dessen Auswirkungen auf die Einsichts- und Willensbildungsfähigkeit des Erblassers zu klären hat (BayObLG FamRZ 2002, 1066; vgl. auch Senat, NJW-RR 2012, 1100).

    Rn. 34 Aus Pflegebedürftigkeit der Stufe 3, einer Skoliose (Deformation der Wirbelsäule), der Notwendigkeit der Rollstuhlbenutzung, drei oder vier nicht näher beschriebenen Aneurysmen (Ruptur?) sowie der Behauptung der Beteiligten zu 2, die Erblasserin sei in den letzten 20 Jahren "in die Demenz abgedriftet", lassen sich auf objektivierbare Tatsachen oder Hilfstatsachen gegründete Zweifel an der Testierfähigkeit der Erblasserin zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung nicht herleiten, die Anlass geben könnten, sie durch Einholung des Gutachtens eines psychiatrischen oder nervenfachärztlichen Sachverständigen zu klären (vgl. KG FamRZ 2000, 912;… Palandt-Weidlich, a.a.O. Rdz. 12).

  • BayObLG, 14.09.2001 - 1Z BR 124/00

    Testierunfähigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2013 - 3 Wx 98/13
    Bestehen dann weiter Zweifel an der Testierfähigkeit (KG FamRZ 2000, 912), sind diese regelmäßig durch das Gutachten eines psychiatrischen oder nervenärztlichen Sachverständigen zu klären (BayObLG FamRZ 2001, 55), wobei der Sachverständige anhand von Anknüpfungstatsachen den medizinischen Befund nicht nur festzustellen, sondern vor allem dessen Auswirkungen auf die Einsichts- und Willensbildungsfähigkeit des Erblassers zu klären hat (BayObLG FamRZ 2002, 1066; vgl. auch Senat, NJW-RR 2012, 1100).
  • BayObLG, 24.03.2005 - 1Z BR 107/04

    Testierfreiheit und Einflüsse interessierter Dritter - tatrichterliche Prüfung …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2013 - 3 Wx 98/13
    Entscheidend ist, ob die psychischen Funktionen des Urteilens und des kritischen Stellungnehmens durch die Geisteskrankheit oder -schwäche so sehr beeinträchtigt sind, dass der Erblasser nicht mehr fähig ist, die Bedeutung seiner letztwilligen Verfügung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln, ob krankhafte Empfindungen und Vorstellungen die Bestimmbarkeit des Willens durch normale, vernünftige Erwägungen aufgehoben haben (so BayObLG ZEV 2005, 345).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2012 - 3 Wx 273/11

    Voraussetzungen der Einholung eines psychiatrischen Sachverständigenutachtens zur …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2013 - 3 Wx 98/13
    Bestehen dann weiter Zweifel an der Testierfähigkeit (KG FamRZ 2000, 912), sind diese regelmäßig durch das Gutachten eines psychiatrischen oder nervenärztlichen Sachverständigen zu klären (BayObLG FamRZ 2001, 55), wobei der Sachverständige anhand von Anknüpfungstatsachen den medizinischen Befund nicht nur festzustellen, sondern vor allem dessen Auswirkungen auf die Einsichts- und Willensbildungsfähigkeit des Erblassers zu klären hat (BayObLG FamRZ 2002, 1066; vgl. auch Senat, NJW-RR 2012, 1100).
  • OLG Frankfurt, 15.11.1995 - 20 W 144/94

    Voraussetzungen für die Einziehung eines Erbscheins; Ausschöpfung der …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2013 - 3 Wx 98/13
    Rn. 29 Die Klärung der im Wesentlichen auf dem Gebiet des Tatsächlichen angesiedelten Frage, ob die Voraussetzungen der Testierunfähigkeit bei dem Erblasser (hier: zur Zeit der Errichtung des Testaments zugunsten der Beteiligten zu 3 am 04. Mai 2011) gegeben waren, verlangt vom Gericht, die konkreten auffälligen Verhaltensweisen des Erblassers aufzuklären, sodann Klarheit über den medizinischen Befund zu schaffen und anschließend die hieraus zu ziehenden Schlüsse zu prüfen (vgl. Hamm OLGZ 1989, 271; Frankfurt NJW-RR 1996, 1159;… Palandt-Weidlich BGB 71. Auflage 2012 § 2229 Rdz. 11).
  • BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 159/99

    Testierfähigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2013 - 3 Wx 98/13
    Bestehen dann weiter Zweifel an der Testierfähigkeit (KG FamRZ 2000, 912), sind diese regelmäßig durch das Gutachten eines psychiatrischen oder nervenärztlichen Sachverständigen zu klären (BayObLG FamRZ 2001, 55), wobei der Sachverständige anhand von Anknüpfungstatsachen den medizinischen Befund nicht nur festzustellen, sondern vor allem dessen Auswirkungen auf die Einsichts- und Willensbildungsfähigkeit des Erblassers zu klären hat (BayObLG FamRZ 2002, 1066; vgl. auch Senat, NJW-RR 2012, 1100).
  • OLG Hamm, 13.03.1989 - 15 W 40/89
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2013 - 3 Wx 98/13
    Rn. 29 Die Klärung der im Wesentlichen auf dem Gebiet des Tatsächlichen angesiedelten Frage, ob die Voraussetzungen der Testierunfähigkeit bei dem Erblasser (hier: zur Zeit der Errichtung des Testaments zugunsten der Beteiligten zu 3 am 04. Mai 2011) gegeben waren, verlangt vom Gericht, die konkreten auffälligen Verhaltensweisen des Erblassers aufzuklären, sodann Klarheit über den medizinischen Befund zu schaffen und anschließend die hieraus zu ziehenden Schlüsse zu prüfen (vgl. Hamm OLGZ 1989, 271; Frankfurt NJW-RR 1996, 1159;… Palandt-Weidlich BGB 71. Auflage 2012 § 2229 Rdz. 11).
  • OLG Hamm, 15.11.2019 - 10 W 143/17

    Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Testierunfähigkeit eines …

    Auch wenn kein Anhalt dafür besteht, dass beim Erblasser von ärztlicher Seite eine geistige Erkrankung festgestellt worden oder er wegen in diese Richtung weisender Krankheitssymptome jemals behandelt worden ist, so ist für amtswegige Aufklärungsmaßnahmen im Hinblick auf eine aus einer solchen Erkrankung herzuleitende Testierunfähigkeit des Erblassers kein Raum (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.11.2013 - I-3 Wx 98/13 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 03.12.2025 - 21 W 96/23

    Einwände gegen Erteilung Europäischen Nachlasszeugnisses

    Jedoch handelt es sich bei ihm um keine psychiatrisch oder nervenärztlich ausgebildete Person, so dass die Entscheidung bei bestehenden Zweifeln an der Testierfähigkeit regelmäßig nicht allein auf seine Einschätzung gestützt werden kann (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2014, 262;… Grüneberg/Weidlich, BGB, 84. Aufl. 2025, § 2229 Rn. 12).
  • OLG Brandenburg, 10.01.2022 - 3 W 101/21

    Beschwerde in einem Erbscheinerteilungsverfahren; Wechselbezüglichkeit der …

    Bestehen dann weiter Zweifel an der Testierfähigkeit, sind diese regelmäßig durch das Gutachten eines psychiatrischen oder nervenärztlichen Sachverständigen zu klären, wobei der Sachverständige anhand von Anknüpfungstatsachen den medizinischen Befund nicht nur festzustellen, sondern vor allem dessen Auswirkungen auf die Einsichts- und Willensbildungsfähigkeit des Erblassers zu klären hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4.11.2013 - I-3 Wx 98/13).
  • AG Düsseldorf, 01.09.2016 - 92b VI 75/16

    Anforderungen an die wirksame Errichtung eines Nottestaments gem. § 2250 Abs. 2 …

    Das Gesetz verbindet danach nicht mit jeder Geisteskrankheit oder -schwäche die Testierunfähigkeit, sondern sieht die Fähigkeit des Erblassers, die Bedeutung der letztwilligen Verfügung zu erkennen und sich bei seiner Entscheidung von normalen Erwägungen leiten zu lassen, als maßgebend an (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 04.11.2013, Az.: I-3 Wx 98/13, zitiert bei www.juris.de).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.09.2013 - I-15 W 251/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,35204
OLG Hamm, 20.09.2013 - I-15 W 251/13 (https://dejure.org/2013,35204)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.09.2013 - I-15 W 251/13 (https://dejure.org/2013,35204)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. September 2013 - I-15 W 251/13 (https://dejure.org/2013,35204)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Genehmigungserfordernis, Veräußerung, erbengemeinschaftliches Grundstück

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 1643 Abs. 1, BGB § 1821 Abs. 1 Nr. 1
    Genehmigungserfordernis, Veräußerung, erbengemeinschaftliches Grundstück

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1643; BGB § 1821
    Zu den Genehmigungserfordernissen bei der Veräußerung eines erbengemeinschaftlichen Grundstücks unter Beteiligung Minderjähriger

  • rechtsportal.de

    BGB § 1643 Abs. 1, BGB § 1821 Abs. 1 Nr. 1
    Bestellung eines Ergänzungspflgers für die Veräußerung eines im erbengemeinschaftlichen Eigentum eines minderjährigen Kindes und seiner Eltern stehenden Grundstücks

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Elternteil und minderjähriges Kind veräußern Grundstück - Muss ein Ergänzungspfleger bestellt werden?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erfordernis der Bestellung eines Ergänzungspflegers für die Veräußerung eines im erbengemeinschaftlichen Eigentum eines minderjährigen Kindes und seiner Eltern stehenden Grundstücks

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Familienrechtliche Genehmigungserfordernisse bei Verkauf eines erbengemeinschaftlichen Grundstücks

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2014, 11
  • FamRZ 2014, 492
  • ZEV 2014, 53
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (8)

  • OLG Zweibrücken, 22.12.2004 - 3 W 130/04

    Betreuung: Notwendige vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer …

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2013 - 15 W 251/13
    Rn. 14 b) Nach h.M. in der Rechtsprechung und Literatur ist bei Veräußerung eines Grundstückes des Kindes neben der Genehmigung der Veräußerung eine zusätzliche familiengerichtliche Genehmigung für die Bestellung eines Grundpfandrechts zur Finanzierung des Kaufpreises erforderlich, selbst wenn diese unter Ausnutzung einer in dem Kaufvertrag erteilten Belastungsvollmacht bestellt wurde und die Erklärungen der Eltern in dem Kaufvertrag einschließlich der Belastungsvollmacht bereits familiengerichtlich genehmigt worden ist (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 59 = FamRZ 2005, 832; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Juni 2011 - 20 W 251/11 -, juris;… Palandt/Götz, a.a.O., § 1821 Rn. 10;… Schöner/Stöber, a.a.O., Rn. 3688).
  • BGH, 20.09.1962 - II ZR 209/61

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung bei Gesellschaftsvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2013 - 15 W 251/13
    Wie das OLG Frankfurt und das OLG Zweibrücken überzeugend ausgeführt haben, bedarf der Kreis der genehmigungsbedürftigen Verfügungen im Sinne des § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB im Interesse der Rechtssicherheit einer klaren Abgrenzung, die sich an formalen Kriterien zu orientieren hat und eindeutig zu bestimmen sein muss, so dass zur Abgrenzung der genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäfte kein Raum für eine wertende, an der wirtschaftlichen oder sonstigen Bedeutung orientierten Betrachtungsweise ist (vgl. BGHZ 17, 160; 38, 26/28 und 52, 316/319; KG NJW-RR 1993, 331).
  • BGH, 30.04.1955 - II ZR 202/53

    Minderjähriger als Kommanditist

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2013 - 15 W 251/13
    Wie das OLG Frankfurt und das OLG Zweibrücken überzeugend ausgeführt haben, bedarf der Kreis der genehmigungsbedürftigen Verfügungen im Sinne des § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB im Interesse der Rechtssicherheit einer klaren Abgrenzung, die sich an formalen Kriterien zu orientieren hat und eindeutig zu bestimmen sein muss, so dass zur Abgrenzung der genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäfte kein Raum für eine wertende, an der wirtschaftlichen oder sonstigen Bedeutung orientierten Betrachtungsweise ist (vgl. BGHZ 17, 160; 38, 26/28 und 52, 316/319; KG NJW-RR 1993, 331).
  • BGH, 22.09.1969 - II ZR 144/68

    Auflösung einer GmbH Stimmabgabe für Minderjährige

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2013 - 15 W 251/13
    Wie das OLG Frankfurt und das OLG Zweibrücken überzeugend ausgeführt haben, bedarf der Kreis der genehmigungsbedürftigen Verfügungen im Sinne des § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB im Interesse der Rechtssicherheit einer klaren Abgrenzung, die sich an formalen Kriterien zu orientieren hat und eindeutig zu bestimmen sein muss, so dass zur Abgrenzung der genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäfte kein Raum für eine wertende, an der wirtschaftlichen oder sonstigen Bedeutung orientierten Betrachtungsweise ist (vgl. BGHZ 17, 160; 38, 26/28 und 52, 316/319; KG NJW-RR 1993, 331).
  • OLG Frankfurt, 16.06.2011 - 20 W 251/11

    Grundbuch: Genehmigungsbedürftigkeit von Grundpfandrechtsbestellung trotz …

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2013 - 15 W 251/13
    Rn. 14 b) Nach h.M. in der Rechtsprechung und Literatur ist bei Veräußerung eines Grundstückes des Kindes neben der Genehmigung der Veräußerung eine zusätzliche familiengerichtliche Genehmigung für die Bestellung eines Grundpfandrechts zur Finanzierung des Kaufpreises erforderlich, selbst wenn diese unter Ausnutzung einer in dem Kaufvertrag erteilten Belastungsvollmacht bestellt wurde und die Erklärungen der Eltern in dem Kaufvertrag einschließlich der Belastungsvollmacht bereits familiengerichtlich genehmigt worden ist (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 59 = FamRZ 2005, 832; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Juni 2011 - 20 W 251/11 -, juris;… Palandt/Götz, a.a.O., § 1821 Rn. 10;… Schöner/Stöber, a.a.O., Rn. 3688).
  • LG Schwerin, 29.02.1996 - 5 T 350/95

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung zu Finanzierungsgrundschuld

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2013 - 15 W 251/13
    Nach a.A. bedarf es keiner zusätzlichen Genehmigung, wenn in dem genehmigten Kaufvertrag bereits die wesentlichen Vertragsbestimmungen für die Bestellung des Grundpfandrechts enthalten sind (vgl. LG Schwerin MittBayNot 1997, 297; LG Saarbrücken Rpfleger 1982, 25; vgl. zum Meinungsstand DNotI-Report 2003, 129).
  • KG, 17.11.1992 - 1 W 4462/92

    Genehmigungsbedürftigkeit einer Grundstücksveräußerung im Wege privatrechtlicher …

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2013 - 15 W 251/13
    Wie das OLG Frankfurt und das OLG Zweibrücken überzeugend ausgeführt haben, bedarf der Kreis der genehmigungsbedürftigen Verfügungen im Sinne des § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB im Interesse der Rechtssicherheit einer klaren Abgrenzung, die sich an formalen Kriterien zu orientieren hat und eindeutig zu bestimmen sein muss, so dass zur Abgrenzung der genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäfte kein Raum für eine wertende, an der wirtschaftlichen oder sonstigen Bedeutung orientierten Betrachtungsweise ist (vgl. BGHZ 17, 160; 38, 26/28 und 52, 316/319; KG NJW-RR 1993, 331).
  • OLG Bamberg, 28.01.1981 - 2 WF 6/81
    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2013 - 15 W 251/13
    Nach a.A. bedarf es keiner zusätzlichen Genehmigung, wenn in dem genehmigten Kaufvertrag bereits die wesentlichen Vertragsbestimmungen für die Bestellung des Grundpfandrechts enthalten sind (vgl. LG Schwerin MittBayNot 1997, 297; LG Saarbrücken Rpfleger 1982, 25; vgl. zum Meinungsstand DNotI-Report 2003, 129).
  • OLG Düsseldorf, 01.08.2023 - 3 Wx 86/23

    Kein Erfordernis einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung bei Bestellung einer …

    Die Bestellung einer Grundschuld zur Kaufpreisfinanzierung unterfällt dann nicht dem Erfordernis einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung, wenn die Grundschuld vom Grundstückskäufer in Ausübung einer ihm im notariellen Grundstückskaufvertrag erteilten, konkret umgrenzten Belastungsvollmacht bestellt worden ist (a.A: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22. Dezember 2004 - 3 W 130/04; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16. Juni 2011 - 20 W 251/11 und OLG Hamm, Beschluss vom 20. September 2013 - I-15 W 251/13).

    Bei verständiger Betrachtung kann sich alleine die Frage stellen, ob eine Grundschuld auch dann der betreuungsgerichtlichen Genehmigung nach den §§ 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB (2009) bedurfte, wenn sie vom Grundstückskäufer in Ausübung einer ihm im notariellen Grundstückskaufvertrag erteilten und konkret umrissenen Belastungsvollmacht bestellt worden ist (so: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.12.2004, 3 W 130/04; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.6.2011, 20 W 251/11; OLG Hamm, Beschluss vom 20.9.2013, I-15 W 251/13).

    bb) Zum anderen teilt der Senat die in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretene Auffassung, wonach eine Grundschuld auch dann der betreuungsgerichtlichen Genehmigung bedarf, wenn sie vom Grundstückskäufer in Ausübung einer ihm im notariellen Grundstückskaufvertrag erteilten und konkret umrissenen Belastungsvollmacht zur Kaufpreisfinanzierung bestellt worden ist (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.12.2004, 3 W 130/04; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.6.2011, 20 W 251/11; OLG Hamm, Beschluss vom 20.9.2013, I-15 W 251/13), nicht.

  • OLG Frankfurt, 11.12.2024 - 20 W 130/24

    Erforderlichkeit einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung

    Die - soweit ersichtlich - nach wie vor herrschende Auffassung in Literatur und Rechtsprechung geht aber davon aus, dass die vom Betreuungsgericht erteilte Genehmigung des notariellen Kaufvertrags, der eine Belastungsvollmacht enthält, die Genehmigungsbedürftigkeit der nachfolgenden und in Ausnutzung dieser Vollmacht durchgeführten Grundpfandrechtsbestellung nicht entfallen lässt (vgl. zunächst die vom Grundbuchamt im Nichtabhilfebeschluss zitierten - und derjenigen des OLG Düsseldorf zeitlich vorangehenden - Entscheidungen des OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 59; OLG Hamm FGPrax 2014, 11;… wohl auch KG FGPrax 2022, 148, Tz. 8 bei juris, und nach der zitierten Entscheidung des OLG Düsseldorf: BeckOK BGB/Kadelbach, Stand: 01.11.2024, § 1850 Rz. 6;… BeckOK GBO/Reetz, Stand: 09.12.2024, Sonderbereich "Vertretungsmacht" Rz. 107;… Bauer/Lütgens/Schwedler/Harm, HK zum Betreuungs- und Unterbringungsrecht, 150. Lieferung - 8/2024, § 1850 BGB Rz. 47;… jurisPK-BGB/Herberger, Stand: 10.12.2024, § 1850 Rz. 30, sowie die vielfältigen Nachweise in den Anmerkungen zur Entscheidung des OLG Düsseldorf von Dressler-Berlin FGPrax 2023, 246; Frie Rpfleger 2024, 61; Lamberz FamRZ 2023, 1820 und ErbR 2024, 74; Böttcher NJW 2024, 2886; Braun DNotZ 2024, 924).
  • KG, 01.03.2022 - 1 W 471/21

    Grundbuchverfahrensrecht: Zustimmung des Ehegatten bei Veräußerung eines …

    Es entspricht der herrschenden, von dem Senat geteilten Meinung, dass durch die familien- oder betreuungsgerichtliche Genehmigung eines Kaufvertrags über ein Grundstück die Genehmigungsbedürftigkeit des nachfolgenden dinglichen Geschäfts der Grundpfandrechtsbestellung nicht entfällt (OLG Hamm, FGPrax 2014, 11, 12; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 16. Juni 2011 - 20 W 251/11 - juris; OLG Zweibrücken, DNotZ 2005, 634, 635;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl., Rdn. 3688).
  • OLG Köln, 18.11.2024 - 2 Wx 192/24

    Genehmigungsbedürftigkeit der Grundschuldbestellung

    Die herrschende Meinung hält eine eigenständige Genehmigung der auf der Grundlage der Finanzierungsvollmacht vorgenommenen Belastung für erforderlich (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.12.2004, 3 W 130/04; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.6.2011, 20 W 251/11; OLG Hamm, Beschluss vom 20.9.2013, I-15 W 251/13; ablehnend gegenüber der Entscheidung des OLG Düsseldorf: Lamberz, FamRZ 2023, 1820 ff.).
  • OLG Celle, 18.09.2025 - 20 W 40/25

    Eintragung einer Grundschuld i.R.e. Grundstücksverkaufs

    b) Dagegen geht die überwiegende oberlandesgerichtliche Rechtsprechung davon aus, dass die vom Familiengericht bzw. Betreuungsgericht erteilte Genehmigung des notariellen Kaufvertrages, der eine Belastungsvollmacht enthalte, die Genehmigungsbedürftigkeit der nachfolgenden Grundpfandrechtsbestellung nicht entfallen lasse (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 18.11.2024 - 2 Wx 192/24; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.12.2024 - 20 W 130/24; OLG Hamm, Beschluss vom 20.09.2013 - 15 W 251/13; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.06.2011 - 20 W 251/11; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.12.2004 - 3 W 130/04, alle juris; vgl. auch Harm in: Bauer/Lütgens/Schwedler, Heidelberger Kommentar zum Betreuungs- und Unterbringungsrecht - HK-BUR, 154. Lieferung, 6/2025, § 1850 BGB, Rn. 49; BT-Drs.
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2024 - 3 Wx 158/24

    Erlass einer Zwischenverfügung des Grundbuchamts nur bei behebbaren Hindernissen …

    Rn. 17 2. Ebenso wenig bedarf die vom Beteiligten zu 2. bestellte Finanzierungsgrundschuld einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung (a.A.: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.12.2004, 3 W 130/04; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.6.2011, 20 W 251/11; OLG Hamm, Beschluss vom 20.9.2013, I-15 W 251/13).
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2024 - 2 Wx 158/24
    Rn. 17 2. Ebenso wenig bedarf die vom Beteiligten zu 2. bestellte Finanzierungsgrundschuld einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung (a.A.: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.12.2004, 3 W 130/04; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.6.2011, 20 W 251/11; OLG Hamm, Beschluss vom 20.9.2013, I-15 W 251/13).
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Rechtsprechung
   OLG München, 24.10.2013 - 31 Wx 139/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,30129
OLG München, 24.10.2013 - 31 Wx 139/13 (https://dejure.org/2013,30129)
OLG München, Entscheidung vom 24.10.2013 - 31 Wx 139/13 (https://dejure.org/2013,30129)
OLG München, Entscheidung vom 24. Oktober 2013 - 31 Wx 139/13 (https://dejure.org/2013,30129)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gemeinschaftliches Testament für den Fall des "gleichzeitigen Versterbens" gilt unter Umständen auch bei erheblichen zeitlichen Sterbeabstand

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Erbeinsetzung "für den Fall des gleichzeitigen Versterbens" kann auslegungsbedürftig sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gemeinschaftliches Testament für den Fall des "gleichzeitigen Versterbens" gilt unter Umständen auch bei erheblichen zeitlichen Sterbeabstand

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Formulierung "für den Fall gleichzeitigen Versterbens"

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Gemeinschaftliches Testament für den Fall des "gleichzeitigen Versterbens" gilt unter Umständen auch für erheblichen zeitlichen Sterbeabstand

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 71
  • MDR 2013, 1407
  • FGPrax 2014, 33
  • FamRZ 2014, 1064
  • Rpfleger 2014, 142
  • ZEV 2014, 53
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG München, 24.10.2013 - 31 Wx 139/13
    Vielmehr ist der Wortsinn der vom Erblasser benutzten Ausdrücke zu hinterfragen, um festzustellen, was er mit seinen Worten sagen wollte und ob er mit ihnen genau das unmissverständlich wiedergab, was er zum Ausdruck bringen wollte (BGHZ 86, 45; NJW 1993, 256).
  • BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 6/80

    Zum Begriff "gesetzliche Erbfolge" in einem Testament

    Auszug aus OLG München, 24.10.2013 - 31 Wx 139/13
    Ein Abweichen vom Wortsinn setzt allerdings voraus, dass Umstände vorliegen, aus denen geschlossen werden kann, dass der Erklärende mit seinem Worten einen anderen Sinn verbunden hat, als es dem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht (BGHZ 80, 246; BayObLG FamRZ 1986, 835).
  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 131/89

    Verkündung einer Verfügung von Todes wegen

    Auszug aus OLG München, 24.10.2013 - 31 Wx 139/13
    Bei gemeinsamen Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament ist für jede zu prüfen, ob ein nach dem Verhalten des einen Testierenden mögliches Auslegungsergebnis auch dem Willen des anderen entsprochen hat, wobei der übereinstimmende Wille zur Zeit der Testamentserrichtung maßgebend ist (BGHZ 112, 229/233).
  • OLG München, 14.10.2010 - 31 Wx 84/10

    Testamentsauslegung: Verständnis der Formulierung "bei gleichzeitigem …

    Auszug aus OLG München, 24.10.2013 - 31 Wx 139/13
    Eine Ausnahme hiervon kann nur angenommen werden, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls festgestellt werden kann, dass die Testierenden den Begriff des "gleichzeitigen Versterbens" bzw. "gleichzeitigen Ablebens" entgegen dem Wortsinn dahin verstanden haben, dass er auch das Versterben in erheblichem zeitlichem Abstand umfassen sollte, und wenn sich darüber hinaus eine Grundlage in der vorliegenden Verfügung von Todes wegen findet (vgl. dazu OLG München FamRZ 2008, 921; NJW-RR 2011, 444).
  • OLG München, 16.07.2007 - 31 Wx 35/07

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments zum "gleichzeitigen Ableben" - …

    Auszug aus OLG München, 24.10.2013 - 31 Wx 139/13
    Eine Ausnahme hiervon kann nur angenommen werden, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls festgestellt werden kann, dass die Testierenden den Begriff des "gleichzeitigen Versterbens" bzw. "gleichzeitigen Ablebens" entgegen dem Wortsinn dahin verstanden haben, dass er auch das Versterben in erheblichem zeitlichem Abstand umfassen sollte, und wenn sich darüber hinaus eine Grundlage in der vorliegenden Verfügung von Todes wegen findet (vgl. dazu OLG München FamRZ 2008, 921; NJW-RR 2011, 444).
  • BayObLG, 18.12.2003 - 1Z BR 130/02

    Auslegung einer für den Fall des "gleichzeitigen Versterbens" der Eheleute in …

    Auszug aus OLG München, 24.10.2013 - 31 Wx 139/13
    Auf diese Fallgestaltung wollen Ehegatten mit der Verwendung von Formulierungen wie "bei gleichzeitigem Ableben" die Erbeinsetzung des Drittbedachten regelmäßig beschränken und so dem Überlebenden von ihnen die Bestimmung überlassen, wer ihn beerben soll (vgl. BayObLG FGPrax 2004, 80/81 m.w.N.;… Reimann/Bengel/ J.Mayer § 2269 Rn. 20;… Palandt/Weidlich BGB 72. Auflage § 2269 Rn. 9).
  • BayObLG, 30.09.1996 - 1Z BR 42/96

    Auslegung der Formulierung "gleichzeitiger Tod" in einem gemeinschaftlichen …

    Auszug aus OLG München, 24.10.2013 - 31 Wx 139/13
    Rn. 11 c) Die Formulierungen "bei gleichzeitigem Ableben" oder "bei gleichzeitigem Versterbens" werden in der neueren Rechtsprechung über den strengen Wortsinn hinaus - nach dem nur der Fall geregelt wäre, in dem die untereinander erbberechtigten Personen im gleichen Bruchteil einer Sekunde den Tod finden (vgl. BayObLGZ 1996, 243/247) - so ausgelegt, dass sie auch noch Fallgestaltungen betreffen, in denen von einem "gleichzeitigen Tod" nur im weiteren Sinne die Rede sein kann, in denen aber im Hinblick auf den Sinn einer derartigen Regelung praktisch kein Unterschied zum gleichzeitigen Tod der Ehegatten im engeren Sinne besteht.
  • BayObLG, 09.12.1985 - BReg. 1 Z 90/85

    Auslegung eines Testamentszusatzes; Gesonderte Unterzeichnung nachträglicher …

    Auszug aus OLG München, 24.10.2013 - 31 Wx 139/13
    Ein Abweichen vom Wortsinn setzt allerdings voraus, dass Umstände vorliegen, aus denen geschlossen werden kann, dass der Erklärende mit seinem Worten einen anderen Sinn verbunden hat, als es dem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht (BGHZ 80, 246; BayObLG FamRZ 1986, 835).
  • OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - 3 Wx 193/14

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments hinsichtlich des Versterbens "zu …

    Wenn auch hier von einem "gleichzeitigen Tod" nur im weiteren Sinne die Rede sein kann, so besteht in diesen Situationen aber im Hinblick auf den Sinn einer derartigen Regelung praktisch kein Unterschied zum gleichzeitigen Tod der Ehegatten im engeren Sinne (OLG München FGPrax 2014, 33, 34).
  • OLG Frankfurt, 23.10.2018 - 21 W 38/18

    Testamentsauslegung "für den Fall eines gleichzeitigen Ablebens"

    Die obergerichtliche Rechtsprechung (OLG Düsseldorf v. 01.07.2015, Az. I - 3 Wx 193/14, BeckRS 2015, 14452; OLG Jena v. 23.02.2015, Az. 6 W 516/14, BeckRS 2015, 09957; OLG München v. 24.10.2013, Az. 31 Wx 139/13, juris), der sich der Senat anschließt, legt die Formulierung "bei gleichzeitigem Ableben" oder "bei gleichzeitigem Versterben" dahingehend aus, dass hiervon auch diejenigen Fälle erfasst werden sollen, in welchen die Ehegatten innerhalb eines kurzen Zeitraums nacheinander versterben und der Überlebende in dieser Zeitspanne daran gehindert ist, ein neues Testament zu errichten.

    Auf diese Fallgestaltung wollen Ehegatten mit der Verwendung von Formulierungen wie "bei gleichzeitigem Ableben" die Erbeinsetzung des Drittbedachten regelmäßig beschränken und so dem Überlebenden von ihnen die Bestimmung überlassen, wer ihn beerben soll (OLG München v. 24.10.2013, Az. 31 Wx 139/13, juris Rz. 12 m.w.N.).

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von der von den Beschwerdeführern zitierten Entscheidung des OLG München vom 24.10.2013 (Az. 31 Wx 139/13) sowie den Entscheidungen des OLG München vom 16.07.2007 (Az. 31 Wx 35/07, juris) und 14.10.2010 (Az. Wx 84/10), in denen die Erblasser jeweils zusätzlich zu der Formulierung des "gleichzeitigen Versterbens" weitere Bestimmungen trafen, Motive darlegten oder weitere Erläuterungen machten, die darauf schließen ließen, dass die Erblasser eine Schlusserbeneinsetzung vornehmen und damit auch den Fall des Versterbens in erheblich zeitlichem Abstand erfassen wollten.

  • OLG München, 30.01.2024 - 33 Wx 191/23

    Zur Auslegung eines gemeinschaftlichen notariellen Testaments, in dem "unsere …

    Rn. 10 Maßgeblich ist allein der übereinstimmende Wille der Ehegatten zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung (BGH, Urteil vom 26.09.1990, IV ZR 131/89, NJW 1991, 169; BayObLG…, Beschluss vom 24.04.1997, 1Z BR 234/96, juris Rn. 16; OLG München, 31 Wx 139/13, juris Rn. 10).
  • OLG Brandenburg, 14.05.2019 - 3 W 29/19

    Beschwerde im Erbscheinverfahren

    Auf einen solchen Fall soll eine für den Fall des "gleichzeitigen Versterbens" getroffene Erbeinsetzung nur dann anzuwenden sein, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls festgestellt werden kann, dass die Testierenden den Begriff entgegen seinem Wortsinn dahin verstanden haben, dass er auch das Versterben in erheblichem zeitlichem Abstand umfassen sollte, dies allerdings nach der sogenannten Andeutungstheorie nur dann, wenn sich darüber hinaus eine Grundlage in der vorliegenden Verfügung von Todes wegen selbst findet (OLG Frankfurt, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 21 W 38/18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Juli 2017 - I-3 Wx 91/16 -FamRZ 2018, 211; OLG München, Beschluss vom 14.10.2010, 31 Wx 84/10, FamRZ 2011, 504, OLG München, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 31 Wx 139/13, MDR 2013, 1407; OLG Hamm, Beschluss vom 1. Juli 2011 - I-15 W 327/10, FamRZ 2012, 64; OLG München, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - 31 Wx 84/10, NJW-RR 2011, 444).
  • OLG Braunschweig, 26.03.2026 - 10 W 11/26

    Wechselbezügliche Verfügungen; gemeinschaftliches Ehegattentestament; …

    In der Rechtsprechung wird im Grundsatz davon ausgegangen, dass eine für den Fall des "gleichzeitigen Versterbens" getroffene Erbeinsetzung nicht für den Fall gilt, dass die Ehegatten nacheinander - in "erheblichem" zeitlichem Abstand - versterben (vgl. BGH…, Beschluss vom 19. Juni 2019 - IV ZB 30/18 -, Rn. 9, juris; OLG München, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 31 Wx 139/13 -, Rn. 13, juris; anders für die Formulierung: "bei einem gemeinsamen Tod", vgl. dazu Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 16. September 2025 - 3 W 16/25 -, Rn. 26 f., juris).

    Voraussetzung für eine so weitgehende Auslegung ist jedoch, dass aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls festgestellt werden kann, dass die Testierenden mit der von ihnen gewählten Formulierung das Versterben in erheblichem zeitlichem Abstand umfassen wollten, und wenn sich darüber hinaus eine Grundlage in der vorliegenden Verfügung von Todes wegen findet (OLG München…, Beschluss vom 16. Juli 2007 - 31 Wx 35/07 -, Rn. 12, juris; OLG München, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 31 Wx 139/13 -, Rn. 13, juris).

    Weit überwiegend atmet das gemeinschaftliche Testament explizit den Geist, dem überlebendem Ehegatten freie Hand zu lassen (a.A. in einer vergleichbaren Konstellation: OLG München, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 31 Wx 139/13 -, Rn. 15, juris).

  • OLG Brandenburg, 31.01.2019 - 3 W 37/18

    Auslegung eines Testaments

    Auf einen solchen Fall soll eine für den Fall des "gleichzeitigen Versterbens" getroffene Erbeinsetzung nur dann anzuwenden sein, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls festgestellt werden kann, dass die Testierenden den Begriff entgegen seinem Wortsinn dahin verstanden haben, dass er auch das Versterben in erheblichem zeitlichem Abstand umfassen sollte, dies allerdings nach der so genannten Andeutungstheorie nur dann, wenn sich darüber hinaus eine Grundlage in der vorliegenden Verfügung von Todes wegen selbst findet (OLG Frankfurt, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 21 W 38/18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Juli 2017 - I-3 Wx 91/16 - FamRZ 2018, 211; OLG München, Beschluss vom 14.10.2010, 31 Wx 84/10, FamRZ 2011, 504, OLG München, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 31 Wx 139/13, MDR 2013, 1407; OLG Hamm, Beschluss vom 1. Juli 2011 - I-15 W 327/10, FamRZ 2012, 64; OLG München, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - 31 Wx 84/10, NJW-RR 2011, 444).
  • BGH, 14.03.2016 - NotZ(Brfg) 6/15

    Besetzung einer Notarstelle: Rechnerische Ermittlung der für die Bewertung der …

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob - was im Hinblick auf die formellen Anforderungen des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG zweifelhaft erscheint (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Juni 1975 - 7 C 38.74, juris; vom 20. November 1979 - 7 B 236/79, juris) - die Außerachtlassung der dritten Dezimalstelle (oder weiterer Dezimalstellen) allein durch eine Verwaltungsvorschrift, wie die vom Beklagten herangezogene Allgemeinverfügung des Ministeriums der Justiz vom 7. April 2014 (NDS. RPfl. 2014, 142), geregelt werden dürfte.
  • OLG München, 13.08.2018 - 31 Wx 49/17

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Es ist daher sinnvoll und naheliegend, wenn die Ehegatten die gegenseitige Beerbung anordnen und im Übrigen dem Überlebenden freie Hand lassen wollen, eine zusätzliche Regelung jedenfalls für den Fall zu treffen, dass keiner den anderen überlebt oder der Überlebende wegen zeitnahen Nachversterbens zu einer letztwilligen Verfügung nicht mehr in der Lage ist (vgl. dazu OLG München NJW-RR 2014, 71).
  • OLG München, 01.12.2021 - 31 Wx 314/19

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Es ist daher sinnvoll und naheliegend, wenn die Ehegatten die gegenseitige Beerbung anordnen und im Übrigen dem Überlebenden freie Hand lassen wollen, eine zusätzliche Regelung jedenfalls für den Fall zu treffen, dass keiner den anderen überlebt oder der Überlebende wegen zeitnahen Nachversterbens zu einer letztwilligen Verfügung nicht mehr in der Lage ist (vgl. dazu OLG München NJW-RR 2014, 71).
  • OLG Schleswig, 01.02.2023 - 3 Wx 29/22

    Auslegung einer Gleichzeitigkeits- bzw. Katastrophenklausel in einem …

    Die Rechtsprechung hat das in den Obersatz gekleidet, dass Gleichzeitigkeit auch dann noch vorliegt, wenn der überlebende Ehegatte keine Möglichkeit mehr hat, eine neue Verfügung von Todes wegen zu errichten (Senat v. 16.12.2020 - 3 Wx 43/20 - n.v.; OLG Frankfurt v. 23.10.2018 - 21 W 38/18, DNotZ 2019, 368ff, bei juris Tz. 15f m.w.N.; OLG München v. 24.10.2013 - 31 Wx 139/13, FamRZ 2014, 1064ff, bei juris Tz. 12; OLG Jena vom 23.02.2015 - 6 W 516/14, FamRZ 2016, 412 = BeckRS 2015, 09957; BayObLG v. 13.04.1995 - 1Z BR 32/95, FamRZ 2995, 1446; OLG Stuttgart v. 29.12.1993 - 8 W 583/92, NJW-RR 1994, 592f; OLG Stuttgart v. 10.03.1982 - 8 W 224/81, FamRZ 1982, 1136f; OLG Düsseldorf v. 01.07.2015 - 3 Wx 193/14, FamZR 2016, 408 = BeckRS 2015, 14452, bei juris Tz. 38; KG v. 29.11.2005 - 1 W 17/05, FamRZ 2006, 511).
  • OLG Jena, 23.02.2015 - 6 W 516/14

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments - Tod des …

  • OLG Brandenburg, 16.09.2025 - 3 W 16/25

    Einziehung eines Erbschein wegen materieller Unrichtigkeit durch Ausweisung drt …

  • OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - 3 Wx 91/16

    Antrag einer Nacherbin auf Ausstellung eines Erbscheins aufgrund eines Testaments …

  • OLG Rostock, 11.01.2022 - 3 W 70/20

    Erbscheinverfahren: Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments; Erbeinsetzung …

  • OLG München, 30.01.2024 - 34 Wx 191/23

    Auslegung eines gemeinschaftlichen notariellen Testaments; Einsetzung der …

  • OLG Frankfurt, 29.01.2026 - 20 W 261/24

    Auslegung Ehegattentestament

  • AG Dachau, 25.10.2024 - VI 815/20

    Gemeinschaftliches Testament, Wechselbezüglichkeit, Schlusserbeneinsetzung, …

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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 22.11.2013 - 4 VA 1939/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,34971
OLG Nürnberg, 22.11.2013 - 4 VA 1939/13 (https://dejure.org/2013,34971)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22.11.2013 - 4 VA 1939/13 (https://dejure.org/2013,34971)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22. November 2013 - 4 VA 1939/13 (https://dejure.org/2013,34971)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Miterben müssen mit Verwertung eines Nachlassgegenstandes im Wege des Pfandverkaufs einverstanden sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Miterben müssen mit Verwertung eines Nachlassgegenstandes im Wege des Pfandverkaufs einverstanden sein

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verwertung von Nachlassgegenständen durch öffentliche Versteigerung zur Herbeiführung der Erbauseinandersetzung; Rechtsmittel gegen die Weigerung des Gerichtsvollziehers

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 165
  • FamRZ 2014, 796
  • ZEV 2014, 53
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.06.2007 - V ZB 102/06

    Verfügung eines Ehegatten über einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück; …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.11.2013 - 4 VA 1939/13
    Der Antrag auf Teilung gemäß § 753 Abs. 1 BGB ist jedoch einer Verfügung über den Nachlassgegenstand gleichzusetzen (vgl. BGH, Beschl. v. 14.05.2009, ZEV 2009, 391; BGH, Beschluss vom 14.6. 2007, NJW 2007, 3124), die gemäß §§ 2032 Abs. 2, 2033 Abs. 2, 2038 Abs. 1 BGB nur durch alle Erben gemeinsam getroffen werden kann.
  • BGH, 14.05.2009 - V ZB 176/08

    Ausschluss der Anordnung der Versteigerung eines Grundstücks zum Zwecke der …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.11.2013 - 4 VA 1939/13
    Der Antrag auf Teilung gemäß § 753 Abs. 1 BGB ist jedoch einer Verfügung über den Nachlassgegenstand gleichzusetzen (vgl. BGH, Beschl. v. 14.05.2009, ZEV 2009, 391; BGH, Beschluss vom 14.6. 2007, NJW 2007, 3124), die gemäß §§ 2032 Abs. 2, 2033 Abs. 2, 2038 Abs. 1 BGB nur durch alle Erben gemeinsam getroffen werden kann.
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2008 - 3 VA 2/08

    Pfandverwertungspflicht des Gerichtsvollziehers trotz ungeklärter …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.11.2013 - 4 VA 1939/13
    Die Ablehnung des Antrags auf Durchführung des Pfandverkaufs im Wege der öffentlichen Versteigerung gemäß §§ 1233 ff BGB i.V.m. §§ 238, 244 Nr. 1 GVGA a.F. stellte eine Maßnahme der Gerichtsvollzieherin außerhalb der Zwangsvollstreckung dar, die nicht mit den - gemäß § 23 Abs. 3 EGGVG das Verfahren nach §§ 23 ff EGGVG ausschließenden - zwangsvollstreckungsrechtlichen Rechtsbehelfen angegriffen werden kann (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 15.07.2010, Rpfleger 2011, 93; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.04.2008, MDR 2008, 1365).
  • OLG Hamm, 15.07.2010 - 15 VA 10/09

    Rechtsmittel gegen die Verweiger der Zustellung einer titelumschreibenden …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.11.2013 - 4 VA 1939/13
    Die Ablehnung des Antrags auf Durchführung des Pfandverkaufs im Wege der öffentlichen Versteigerung gemäß §§ 1233 ff BGB i.V.m. §§ 238, 244 Nr. 1 GVGA a.F. stellte eine Maßnahme der Gerichtsvollzieherin außerhalb der Zwangsvollstreckung dar, die nicht mit den - gemäß § 23 Abs. 3 EGGVG das Verfahren nach §§ 23 ff EGGVG ausschließenden - zwangsvollstreckungsrechtlichen Rechtsbehelfen angegriffen werden kann (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 15.07.2010, Rpfleger 2011, 93; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.04.2008, MDR 2008, 1365).
  • OLG Hamm, 22.03.2016 - 11 UF 142/15

    Ermittlung der Leistungsfähigkeit eines im Ausland lebenden Unterhaltsschuldners; …

    Wie diese Verschränkung der Lebensstellungen in ein angemessenes Maß des Unterhalts umzusetzen ist, wird in Rechtsprechung und Lehre unterschiedlich beantwortet (…zusammenfassend Oberlandesgericht Stuttgart, FamRZ 2014, 850 -juris-Rz. 18 ff.-), und ist in seinen Einzelheiten der tatrichterlichen Beurteilung vorbehalten (Bundesgerichtshof, FamRZ 2014, 796 juris-Rz. 34).

    Rn. 67 Nach einer vom Oberlandesgericht Oldenburg (…FamRZ 2013, 891, -juris-Rz. 63 ff.) begründeten und vom Bundesgerichtshof (FamRZ 2014, 796, -juris-Rz. 32 ff.-) gebilligten Rechtsprechung soll das ausländische Einkommen zunächst in ausländischer Währung um Steuern usw. bereinigt und dann entsprechend den Preisniveauindizes nach Eurostat berücksichtigt werden.

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 27.11.2013 - 5 U 851/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,38563
OLG Koblenz, 27.11.2013 - 5 U 851/13 (https://dejure.org/2013,38563)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.11.2013 - 5 U 851/13 (https://dejure.org/2013,38563)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. November 2013 - 5 U 851/13 (https://dejure.org/2013,38563)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vermächtnis setzt Begünstigungswillen voraus

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Eines von fünf Kindern erhält im Testament einen Vorteil - Ist dies eine Teilungsanordnung oder ein Vorausvermächtnis?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vermächtnis setzt Begünstigungswillen voraus

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kriterien zur Abgrenzung von Vermächtnis und Teilungsanordnung bei Festlegung eines Wohnrechts zugunsten der Lebensgefährtin des Erblassers in einem Berliner Testament

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Vermächtnis setzt Begünstigungswillen voraus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 967
  • FamRZ 2014, 874
  • ZEV 2014, 53
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2013 - 5 U 851/13
    Denn das hätte in den - dem Formzwang des § 2231 BGB unterworfenen - Äußerungen des Erblassers Anklang finden müssen (BGHZ 80, 242; BGHZ 86, 41).
  • BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 4/80

    Zweck der Testamentsform

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2013 - 5 U 851/13
    Denn das hätte in den - dem Formzwang des § 2231 BGB unterworfenen - Äußerungen des Erblassers Anklang finden müssen (BGHZ 80, 242; BGHZ 86, 41).
  • LG Detmold, 19.05.2020 - 2 O 191/19
    Ein dem Erblasser bekannter objektiver Vermögensvorteil wird Indiz für einen Begünstigungswillen sein (…vgl. Weidlich - Palandt, BGB 79.Auflage, § 2048, Rdnr. 7; OLG Hamm, Urteil vom 03.März 2009 - 10 U 95/08; m.w.N.) Weiterhin spricht für ein Vorausvermächtnis, wenn die Regelung abgekoppelt vom Erbe gelten soll (OLG Koblenz, Urteil vom 27.11.2013 - 5 U 851/13).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.10.2013 - I-3 Wx 151/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,32124
OLG Düsseldorf, 25.10.2013 - I-3 Wx 151/13 (https://dejure.org/2013,32124)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.10.2013 - I-3 Wx 151/13 (https://dejure.org/2013,32124)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Oktober 2013 - I-3 Wx 151/13 (https://dejure.org/2013,32124)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    FamFG § 59; BGB § 1960
    Zulässigkeit der Beschwerde des Vermächtnisnehmers gegen die Anordnung oder Aufhebung einer Nachlasspflegschaft

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Statthaftigkeit der Beschwerde eines Vermächtnisnehmers gegen die Anordnung oder Aufhebung einer Nachlasspflegschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 1404
  • FamRZ 2014, 513
  • ZEV 2014, 53
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.04.2013 - IV ZB 42/12

    Beschwerdeberechtigung des Vermächtnisnehmers gegen die Ablehnung der …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.10.2013 - 3 Wx 151/13
    Die angefochtene Entscheidung muss daher ein bestehendes Recht des Beschwerdeführers aufheben, beschränken, mindern ungünstig beeinflussen oder gefährden, die Ausübung dieses Rechts stören oder dem Beschwerdeführer die mögliche Verbesserung seiner Rechtsstellung vorenthalten oder erschweren; nicht ausreichend sind demgegenüber lediglich wirtschaftliche, rechtliche oder sonstige berechtigte Interessen (BGH, ZEV 2013, 440).
  • OLG München, 26.02.2010 - 31 Wx 16/10

    Anordnung der Nachlasspflegschaft: Beschwerderecht des Inhabers einer …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.10.2013 - 3 Wx 151/13
    Rn. 12 Die Nachlasspflegschaft (§ 1960 BGB) dient der Wahrung der Interessen der noch nicht oder nicht sicher bekannten Erben (OLG München NJW 2010, 2364;… Palandt/Weidlich, BGB, 71. Auflage 2012, § 1960 Rdz. 11).
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