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Weitere Entscheidung unten: EuGH, 18.07.2013

Rechtsprechung
   BAG, 24.04.2013 - 7 ABR 71/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,18799
BAG, 24.04.2013 - 7 ABR 71/11 (https://dejure.org/2013,18799)
BAG, Entscheidung vom 24.04.2013 - 7 ABR 71/11 (https://dejure.org/2013,18799)
BAG, Entscheidung vom 24. April 2013 - 7 ABR 71/11 (https://dejure.org/2013,18799)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Betriebsvereinbarung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, Abs. 2 BetrVG

  • openjur.de

    Unternehmenseinheitlicher Betriebsrat; Sachdienlichkeit; Betriebsvereinbarung nach § 3 Abs 1 Nr 1 Buchst a, Abs 2 BetrVG

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsvereinbarung zur Bildung eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrats

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Zur Bildung eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrats

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsvereinbarung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, Abs. 2 BetrVG

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Betriebsvereinbarung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, Abs. 2 BetrVG

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bildung eines einheitlichen Betriebsrats in Großunternehmen mit mehreren Betrieben erschwert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 145, 60
  • ZIP 2013, 1932 (Ls.)
  • BB 2013, 2035
  • DB 2013, 1913
  • JR 2014, 225
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (9)

  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 70/11

    Tarifvertrag nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG

    Auszug aus BAG, 24.04.2013 - 7 ABR 71/11
    Das ist verfassungsgemäß (…vgl. zur Befugnis der Tarifvertragsparteien, abweichende Betriebsverfassungsstrukturen zu vereinbaren, BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 27/08 - Rn. 16 ff., BAGE 131, 277; 13. März 2013 - 7 ABR 70/11 - Rn. 32).

    Das Gesetz lässt Abweichungen von der gesetzlichen Betriebsverfassung nicht voraussetzungslos zu (vgl. BAG 13. März 2013 - 7 ABR 70/11 - Rn. 35).

    Dies ist von den Gerichten bei der Überprüfung einer entsprechenden Regelung zu beachten (vgl. zu einer tariflichen Regelung BAG 13. März 2013 - 7 ABR 70/11 - Rn. 38).

    Ob die Betriebsparteien hierbei die gesetzlichen Vorgaben eingehalten oder überschritten haben, unterliegt allerdings im Streitfall der gerichtlichen Überprüfung (vgl. zu einer tariflichen Regelung BAG 13. März 2013 - 7 ABR 70/11 - Rn. 32 mwN).

  • BAG, 21.09.2011 - 7 ABR 54/10

    Betriebsratswahl in gewillkürter Organisationseinheit

    Auszug aus BAG, 24.04.2013 - 7 ABR 71/11
    Anhaltspunkte für eine Nichtigkeit der Wahl bestehen nicht (vgl. zu den strengen Anforderungen an die Nichtigkeit einer Betriebsratswahl BAG 21. September 2011 - 7 ABR 54/10 - Rn. 26 mwN, BAGE 139, 197).

    Selbst wenn dies nicht der Fall gewesen sein sollte, läge lediglich eine Verkennung des Betriebsbegriffs vor, die zwar eine Anfechtung der Wahl rechtfertigt, regelmäßig aber nicht die Nichtigkeit der Wahl zur Folge hat (BAG 21. September 2011 - 7 ABR 54/10 - Rn. 26 mwN, aaO).

    An ihnen darf sich bei der Schaffung einer betriebsverfassungsrechtlichen Organisationseinheit die maßgebliche Regelung orientieren (vgl. BAG 21. September 2011 - 7 ABR 54/10 - Rn. 43, BAGE 139, 197, für Zusammenfassung mehrerer Betriebe nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BetrVG durch Tarifvertrag).

  • BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 27/08

    Betriebsverfassung - Tarifvertrag - Mehrheit von Gewerkschaften - Wahlanfechtung

    Auszug aus BAG, 24.04.2013 - 7 ABR 71/11
    Das ist verfassungsgemäß (vgl. zur Befugnis der Tarifvertragsparteien, abweichende Betriebsverfassungsstrukturen zu vereinbaren, BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 27/08 - Rn. 16 ff., BAGE 131, 277;… 13. März 2013 - 7 ABR 70/11 - Rn. 32).

    Dies erfordert zum einen die Einschätzung, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine vom gesetzlichen Modell abweichende Arbeitnehmervertretungsstruktur vorliegen, sowie zum anderen die Beurteilung, in welcher Weise von der durch das Gesetz eröffneten Regelungsmöglichkeit Gebrauch gemacht werden soll (vgl. BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 27/08 - Rn. 27, BAGE 131, 277).

  • BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 9/02

    Betriebsvereinbarung über die vorübergehende Veränderung der Dauer der …

    Auszug aus BAG, 24.04.2013 - 7 ABR 71/11
    In diesen Fällen ist eine Betriebsvereinbarung insgesamt unwirksam, wenn sie ohne die unwirksame Regelung nicht abgeschlossen worden wäre (vgl. BAG 21. Januar 2003 - 1 ABR 9/02 - zu B III 2 der Gründe).
  • BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 38/08

    Betrieb und Betriebsteil

    Auszug aus BAG, 24.04.2013 - 7 ABR 71/11
    Das Verfahren nach § 18 Abs. 2 BetrVG klärt damit die für zahlreiche betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen bedeutsame Vorfrage, welche Organisationseinheit als der Betrieb anzusehen ist, in dem ein Betriebsrat zu wählen ist und in dem er seine Beteiligungsrechte wahrnehmen kann (vgl. BAG 9. Dezember 2009 - 7 ABR 38/08 - Rn. 18).
  • BAG, 07.05.2008 - 7 ABR 15/07

    Betriebsratsfähigkeit von Einzelhandelsfilialen

    Auszug aus BAG, 24.04.2013 - 7 ABR 71/11
    Der Zweck dieser Regelung besteht nach der ständigen Rechtsprechung des Senats darin, den Arbeitnehmern von Betriebsteilen eine effektive Vertretung durch einen eigenen Betriebsrat zu ermöglichen, wenn wegen der räumlichen Trennung des Hauptbetriebs von dem Betriebsteil die persönliche Kontaktaufnahme so erschwert ist, dass der Betriebsrat des Hauptbetriebs die Interessen der Arbeitnehmer in dem Betriebsteil nicht mit der nötigen Intensität und Sachkunde wahrnehmen kann und sich die Arbeitnehmer nur unter erschwerten Bedingungen an den Betriebsrat wenden können (BAG 7. Mai 2008 - 7 ABR 15/07 - Rn. 26 mwN).
  • BAG, 14.03.2012 - 7 AZR 147/11

    Bestimmtheit der Urteilsformel - Wiedereinstellungsanspruch - Auslegung einer …

    Auszug aus BAG, 24.04.2013 - 7 ABR 71/11
    Im Zweifel gebührt der Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (vgl. etwa BAG 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 49 mwN).
  • BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 330/97

    Protokollnotiz zu Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 24.04.2013 - 7 ABR 71/11
    Diese Grundsätze gelten auch für die Auslegung von Protokollnotizen zu Betriebsvereinbarungen (vgl. BAG 9. Dezember 1997 - 1 AZR 330/97 - zu II 2 a der Gründe).
  • LAG München, 11.08.2011 - 2 TaBV 5/11

    Unternehmenseinheitlicher Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 24.04.2013 - 7 ABR 71/11
    Auf die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 3. wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 11. August 2011 - 2 TaBV 5/11 - aufgehoben.
  • BAG, 23.11.2016 - 7 ABR 3/15

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Betriebsbegriff

    Für künftige Betriebsratswahlen besteht nach wie vor ein Interesse an der Feststellung, in welcher Organisationseinheit ein Betriebsrat zu wählen ist (BAG 24. April 2013 - 7 ABR 71/11 - Rn. 22, BAGE 145, 60; 17. August 2005 - 7 ABR 62/04 - zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 25.10.2023 - 7 ABR 25/22

    Antragsänderung im Rechtsbeschwerdeverfahren - Betriebsratswahl - Anfechtung - …

    Insoweit hat der Antragsteller allein ein gegenwarts- und zukunftsbezogenes Interesse an der Feststellung, in welcher Organisationseinheit ein Betriebsrat zu wählen ist (…vgl. allg. BAG 23. November 2016 - 7 ABR 3/15 - Rn. 57; 24. April 2013 - 7 ABR 71/11 - Rn. 22, BAGE 145, 60; 17. August 2005 - 7 ABR 62/04 - zu B II 1 der Gründe).

    Dieser ist von den Gerichten bei der Überprüfung einer entsprechenden Regelung zu beachten (vgl. BAG 24. April 2013 - 7 ABR 71/11 - Rn. 31, BAGE 145, 60), was seinerseits eine Äußerungsmöglichkeit der Betriebsparteien, die die Betriebsvereinbarung geschlossen haben, gebietet.

  • BAG, 24.03.2021 - 7 ABR 16/20

    Unternehmenseinheitlicher Betriebsrat - Belegschaftsbeschluss - Auswirkungen …

    Für künftige Betriebsratswahlen besteht hingegen ein Interesse an der Feststellung, in welcher Organisationseinheit ein Betriebsrat zu wählen ist (…BAG 23. November 2016 - 7 ABR 3/15 - Rn. 57; 24. April 2013 - 7 ABR 71/11 - Rn. 22, BAGE 145, 60; 17. August 2005 - 7 ABR 62/04 - zu B II 1 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 02.05.2018 - 12 TaBVGa 3/18

    Gerichtlicher Abbruch der Wahl des Gesamtbetriebsrats auf der Grundlage einer …

    Der Gesamtbetriebsrat ist originär zuständig, ohne dass die örtlichen Betriebsräte ein Vetorecht haben (BAG 24.04.2013 - 7 ABR 71/11, juris Rn. 37 ff).

    Zu deren Voraussetzungen hat das Bundesarbeitsgericht (Beschluss vom 24.04.2013 a.a.O. Rn. 24 ff.) Folgendes ausgeführt:.

    Rn. 116 (4)Soweit ggfs. andere Teile der GBV Gesamt unwirksam sind, wie z.B. zur Frage der Freistellungen oder zu den Schwellenwerten im Betriebsverfassungsrecht oder im Kündigungsrecht, führt dies nicht zur Gesamtnichtigkeit der GBV Gesamt (vgl. dazu BAG 24.04.2013 a.a.O. Rn. 42 ff.).

  • LAG Köln, 17.07.2020 - 9 TaBV 73/19

    Joint Venture - Internationale Matrixstruktur - Betriebsbegriff - Einstellung - …

    Gemäß § 19 Abs. 1 BetrVG kann die Wahl eines Betriebsrats zwar angefochten werden, wenn bei der Wahl der betriebsverfassungsrechtliche Betriebsbegriff verkannt wurde (BAG…, Beschluss vom 23. November 2016 - 7 ABR 3/15 -, Rn. 30, juris) oder wenn die Wahl unter Anwendung eines nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BetrVG unwirksamen Tarifvertrags bzw. einer nach § 3 Abs. 2 BetrVG unwirksamen Betriebsvereinbarung durchgeführt wurde oder der Wahlvorstand bei der Anwendung des Tarifvertrags bzw. der Betriebsvereinbarung die danach maßgebliche betriebsverfassungsrechtliche Organisationseinheit verkannt hat (vgl. BAG…, Beschluss vom 13. März 2013 - 7 ABR 70/11 -, BAGE 144, 290-305, Rn. 26; BAG, Beschluss vom 24. April 2013 - 7 ABR 71/11 -, BAGE 145, 60-75, Rn. 25 ff.;… Fitting, 30. Aufl. 2020 Rn. 21, § 3 BetrVG, Rn. 21).
  • BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 40/16

    Wahlanfechtung - Gemeinschaftsbetrieb

    Gegenstand und Ziel einer derartigen Entscheidung des Arbeitsgerichts, die nach § 18 Abs. 2 BetrVG außerhalb und ohne Zusammenhang mit einer Betriebsratswahl herbeigeführt werden kann, bestehen ua. darin, Streitigkeiten über die Zuständigkeit eines gewählten oder noch zu wählenden Betriebsrats zu klären und für den Zeitpunkt der letzten mündlichen Anhörung in der Tatsacheninstanz verbindlich festzulegen, welche Organisationseinheit als der Betrieb anzusehen ist, in dem ein Betriebsrat gewählt wird und in dem er seine Beteiligungsrechte wahrnehmen kann (…vgl. BAG 23. November 2016 - 7 ABR 3/15 - Rn. 57; 24. April 2013 - 7 ABR 71/11 - Rn. 22 , BAGE 145, 60 ; 17. August 2005 - 7 ABR 62/04 - zu B II 1 der Gründe).
  • LAG Nürnberg, 02.09.2022 - 8 TaBV 15/22

    Hauptbetrieb - Betriebsteil - unternehmenseinheitlicher Betriebsrat - …

    Nach der vom Arbeitsgericht zu Recht herangezogenen Entscheidung des BAG vom 24.04.2013, Az.: 7 ABR 71/11, habe das BAG deutlich formuliert, dass die Bildung eines UEB dann vom Zweck der Regelung nicht mehr gedeckt sei, wenn die Erleichterung der Bildung von Betriebsräten ohne Weiteres bereits durch eine Zusammenfassung von Betrieben nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 b in Verbindung mit Abs. 2 BetrVG erreicht werden könne und sich demgegenüber die Bildung eines UEB als ersichtlich weniger sachgerechte Lösung darstelle.

    Rn. 123 (2.) Das BAG hat die Voraussetzungen für die gewillkürte Schaffung eines UEB und die Möglichkeit der Grenzen einer gerichtlichen Überprüfung daher wie folgt zusammengefasst (BAG, Beschluss vom 24.04.2013 - Az.: 7 ABR 71/11 - in juris recherchiert).

  • ArbG Düsseldorf, 19.04.2018 - 7 BV 20/18

    Beurteilung der Nichtigkeit einer Wahlvorstandsbestellung zur Durchführung einer …

    Die Einführung einer gewillkürten Betriebsstruktur gerichtet auf einen unternehmenseinheitlichen Betriebsrat kann denklogisch nur das Gesamtunternehmen betreffen nicht innerhalb verschiedener Betriebe (u.U. unterschiedlich) geregelt werden (vgl. BAG, 24.04.2013, Az.: 7 ABR 71/11, Juris).

    Einem regionalen Betriebsrat steht insoweit kein Vetorecht zu (BAG, 24.04.2013, Az.: 7 ABR 71/11, Juris).

    Rn. 110 (BAG, 24.04.2013, Az.: 7 ABR 71/11, Juris).

  • ArbG Düsseldorf, 29.03.2018 - 7 BVGa 5/18
    Die Einführung einer gewillkürten Betriebsstruktur gerichtet auf einen unternehmenseinheitlichen Betriebsrat kann denklogisch nur das Gesamtunternehmen betreffen nicht innerhalb verschiedener Betriebe (u.U. unterschiedlich) geregelt werden (vgl. BAG, 24.04.2013, Az.: 7 ABR 71/11, Juris).

    Einem regionalen Betriebsrat steht insoweit kein Vetorecht zu (BAG, 24.04.2013, Az.: 7 ABR 71/11, Juris).

    Rn. 100 (BAG, 24.04.2013, Az.: 7 ABR 71/11, Juris).

  • LAG Hessen, 10.02.2020 - 16 TaBV 32/19

    1. Nach § 3 Absatz 3 BetrVG können die Arbeitnehmer mit Stimmenmehrheit die Wahl …

    Wenn das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 24. April 2013-7 ABR 71/11-13 die Frage stelle, ob eine Regelung in einer Gesamtbetriebsvereinbarung zur Schaffung eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrats gemäß § 3 Abs. 2 BetrVG wirksam ist, die den hiernach gebildeten Unternehmensbetriebsrat auch auf künftig hinzukommende Betriebe erstrecken möchte, müsse eine derartige Folgewirkung erst recht bei einer Abstimmung, wie sie im Jahr 2002 erfolgt ist und bei der die Frage der Einbeziehung künftiger Betriebe überhaupt nicht zu Entscheidung anstand, verneint werden.

    Für künftige Betriebsratswahlen besteht nach wie vor ein Interesse an der Feststellung, in welcher Organisationseinheit ein Betriebsrat zu wählen ist (…BAG 23. November 2016 -7 ABR 3/15- Rn. 57; 24. April 2013 - 7 ABR 71/11 - Rn. 22, BAGE 145, 60; 17. August 2005 - 7 ABR 62/04 - zu B II 1 der Gründe).

  • LAG Düsseldorf, 25.10.2016 - 8 TaBV 62/16

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung hinsichtlich eines Teilnahmerechts des …

  • LAG Düsseldorf, 15.11.2023 - 12 TaBV 35/23

    Flugbetrieb; betriebsratsfähige Einheit; Unzulässigkeit eines einseitigen Antrags

  • LAG Nürnberg, 29.11.2022 - 1 TaBV 22/22

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Unternehmenseinheitlicher Betriebsrat - …

  • LAG Köln, 29.10.2021 - 9 TaBV 17/21

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Entscheidung in Matrixstruktur; …

  • LAG Hessen, 10.02.2025 - 16 TaBV 30/24
  • LAG Baden-Württemberg, 16.08.2023 - 10 TaBV 2/23

    Zweifelhaftigkeit des Bestehens einer betriebsratsfähigen Organisationseinheit - …

  • LAG Düsseldorf, 05.12.2017 - 4 TaBVGa 7/17

    Weitergehende Verpflichtung zur Darlegung des Verfügungsgrundes bei nicht …

  • LAG Nürnberg, 24.10.2024 - 5 TaBV 6/24

    Betriebsvereinbarung über unternehmenseinheitlichen Betriebsrat

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2018 - 21 Sa 1034/17

    Vergütung tariflich bestimmter Arbeitsbereitschaft im Rettungsdienst des …

  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 03.02.2022 - 3 BV 9/21

    Betriebsrat, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Gesamtbetriebsvereinbarung, …

  • ArbG Frankfurt/Main, 23.09.2020 - 17 BV 351/18

    Wahlanfechtungsverfahren einer Aufsichtsratwahl

  • LAG Hessen, 11.03.2024 - 16 TaBVGa 29/24
  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 06.12.2023 - 3 BV 3/23

    Unternehmenseinheitlicher Betriebsrat - Wahl - Betriebsvereinbarung

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Rechtsprechung
   EuGH, 18.07.2013 - C-147/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,16773
EuGH, 18.07.2013 - C-147/12 (https://dejure.org/2013,16773)
EuGH, Entscheidung vom 18.07.2013 - C-147/12 (https://dejure.org/2013,16773)
EuGH, Entscheidung vom 18. Juli 2013 - C-147/12 (https://dejure.org/2013,16773)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Zuständiges Gericht - Besondere Zuständigkeiten, 'wenn ein Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag den Gegenstand des Verfahrens bilden' und 'wenn eine unerlaubte Handlung oder eine ...

  • Europäischer Gerichtshof

    ÖFAB

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Zuständiges Gericht - Besondere Zuständigkeiten, "wenn ein Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag den Gegenstand des Verfahrens bilden" und "wenn eine unerlaubte Handlung oder eine Handlung, die ...

  • EU-Kommission

    ÖFAB

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Zuständiges Gericht - Besondere Zuständigkeiten, ‚wenn ein Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag den Gegenstand des Verfahrens bilden‘ und ‚wenn eine unerlaubte Handlung oder ...

  • Wolters Kluwer

    Zuständiges Gericht für Haftungsklage des Gläubigers einer Aktiengesellschaft gegen Mitglieder des Verwaltungsrates und Anteilseigner wegen Unterkapitalisierung; Vorabentscheidungsersuchen des schwedischen Hovrätt för Nedre Norrland

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Deliktsgerichtsstand bei Anspruch aus Durchgriffshaftung gegen Verwaltungsratsmitglied und Anteilseigner ("ÖFAB")

  • rechtsportal.de

    Zuständiges Gericht für Haftungsklage des Gläubigers einer Aktiengesellschaft gegen Mitglieder des Verwaltungsrates und Anteilseigner wegen Unterkapitalisierung; Vorabentscheidungsersuchen des schwedischen Hovrätt för Nedre Norrland

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    ÖFAB

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen " Hovrätten för Nedre Norrland Sundsvall - Auslegung des Art. 5 Nrn. 1 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- ...

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 1932
  • EuZW 2013, 703
  • NZI 2013, 1065
  • NZG 2013, 1073
 
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Wird zitiert von ... (59)Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 25.10.2011 - C-509/09

    Die Opfer mittels des Internets begangener Persönlichkeitsverletzungen können …

    Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-147/12
    Rn. 27 Zur Beantwortung der Fragen 1 bis 3 ist zum einen darauf hinzuweisen, dass die Begriffe "Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag" und "eine unerlaubte Handlung oder eine Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, oder Ansprüche aus einer solchen Handlung" im Sinne von Art. 5 Nr. 1 Buchst. a und Nr. 3 der Verordnung Nr. 44/2001 nach ständiger Rechtsprechung autonom und hauptsächlich unter Berücksichtigung der Systematik und der Zielsetzungen dieser Verordnung auszulegen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Oktober 2011, eDate Advertising und Martinez, C-509/09 und C-161/10, Slg. 2011, I-10269, Randnr. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 28 Da zum anderen die Verordnung Nr. 44/2001 in den Beziehungen der Mitgliedstaaten das Übereinkommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (…ABl. 1972, L 299, S. 32) in der durch die aufeinanderfolgenden Übereinkommen über den Beitritt neuer Mitgliedstaaten zu diesem Übereinkommen geänderten Fassung (im Folgenden: Brüsseler Übereinkommen) ersetzt hat, gilt die Auslegung der Bestimmungen dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof auch für die Verordnung, soweit die Bestimmungen dieser Gemeinschaftsrechtsakte als gleichbedeutend angesehen werden können (vgl. u. a. Urteil eDate Advertising und Martinez, Randnr. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 49 Zur Beantwortung dieser Fragen ist zum einen darauf hinzuweisen, dass die besondere Zuständigkeitsregel, mit der in Art. 5 Nr. 3 der Verordnung Nr. 44/2001 von der allgemeinen Regel der Zuständigkeit der Gerichte am Beklagtenwohnsitz abgewichen wird, nach ständiger Rechtsprechung darauf beruht, dass zwischen der Streitigkeit und den Gerichten des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist, eine besonders enge Beziehung besteht, die aus Gründen einer geordneten Rechtspflege und einer sachgerechten Gestaltung des Prozesses eine Zuständigkeit dieser Gerichte rechtfertigt (vgl. in diesem Sinne Urteile eDate Advertising und Martinez, Randnr. 40, sowie vom 25. Oktober 2012, Folien Fischer und Fofitec, C-133/11, Randnr. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Diese beiden Orte können unter dem Aspekt der gerichtlichen Zuständigkeit eine signifikante Verknüpfung begründen, da jeder von ihnen je nach Lage des Falles für die Beweiserhebung und für die Gestaltung des Prozesses einen besonders sachgerechten Anhaltspunkt liefern kann (vgl. Urteil eDate Advertising und Martinez, Randnr. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 16.07.2009 - C-189/08

    Zuid-Chemie - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen - …

    Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-147/12
    In Anbetracht dieser Bedeutungsgleichheit ist entsprechend dem 19. Erwägungsgrund der Verordnung die Kontinuität bei der Auslegung dieser beiden Rechtsakte zu wahren (vgl. u. a. Urteil vom 16. Juli 2009, Zuid-Chemie, C-189/08, Slg. 2009, I-6917, Randnr. 19).

    Nur als Ausnahme von der allgemeinen Regel der Zuständigkeit der Gerichte des Wohnsitzstaats des Beklagten sieht Kapitel II Abschnitt 2 der Verordnung Nr. 44/2001 eine Reihe besonderer Zuständigkeitsregeln vor, zu denen Art. 5 Nr. 3 dieser Verordnung gehört (vgl. in diesem Sinne Urteile Zuid-Chemie, Randnrn. 20 und 21, sowie vom 12. Mai 2011, BVG, C-144/10, Slg. 2011, I-3961, Randnr. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 31 Der Gerichtshof hat außerdem entschieden, dass diese besonderen Zuständigkeitsregeln eng auszulegen sind und keine Auslegung erlauben, die über die in der Verordnung ausdrücklich geregelten Fälle hinausgeht (vgl. in diesem Sinne Urteil Zuid-Chemie, Randnr. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 34 Zum anderen kommt nach ständiger Rechtsprechung eine Haftung aus unerlaubter Handlung oder aus einer dieser gleichgestellten Handlung nur in Betracht, wenn ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Schaden und dem ihm zugrunde liegenden Ereignis feststellbar ist (vgl. zur Auslegung des Brüsseler Übereinkommens Urteil vom 30. November 1976, Bier, "Mines de potasse d'Alsace", 21/76, Slg. 1976, 1735, Randnr. 16, und Urteil Zuid-Chemie, Randnr. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 25.10.2012 - C-133/11

    Folien Fischer und Fofitec - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - …

    Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-147/12
    Rn. 49 Zur Beantwortung dieser Fragen ist zum einen darauf hinzuweisen, dass die besondere Zuständigkeitsregel, mit der in Art. 5 Nr. 3 der Verordnung Nr. 44/2001 von der allgemeinen Regel der Zuständigkeit der Gerichte am Beklagtenwohnsitz abgewichen wird, nach ständiger Rechtsprechung darauf beruht, dass zwischen der Streitigkeit und den Gerichten des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist, eine besonders enge Beziehung besteht, die aus Gründen einer geordneten Rechtspflege und einer sachgerechten Gestaltung des Prozesses eine Zuständigkeit dieser Gerichte rechtfertigt (vgl. in diesem Sinne Urteile eDate Advertising und Martinez, Randnr. 40, sowie vom 25. Oktober 2012, Folien Fischer und Fofitec, C-133/11, Randnr. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 50 Bei unerlaubten Handlungen oder ihnen gleichgestellten Handlungen ist nämlich das Gericht des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht, insbesondere wegen der Nähe zum Streitgegenstand und der leichteren Beweisaufnahme in der Regel am besten in der Lage, den Rechtsstreit zu entscheiden (vgl. u. a. Urteil Folien Fischer und Fofitec, Randnr. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 51 Zum anderen bezieht sich die Wendung "Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht" in Art. 5 Nr. 3 der Verordnung Nr. 44/2001 sowohl auf den Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs als auch auf den Ort des für den Schaden ursächlichen Geschehens meint, so dass der Beklagte nach Wahl des Klägers vor dem Gericht eines dieser beiden Orte verklagt werden kann (vgl. Urteil Folien Fischer und Fofitec, Randnr. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 01.12.2011 - C-145/10

    Eine Porträtfotografie genießt denselben urheberrechtlichen Schutz wie jedes …

    Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-147/12
    Rn. 45 Nach ständiger Rechtsprechung macht es die Notwendigkeit, zu einer dem nationalen Gericht sachdienlichen Auslegung des Unionsrechts zu gelangen, erforderlich, dass dieses Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen, in den sich die von ihm gestellten Fragen einfügen, festlegt oder zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutert, auf denen diese Fragen beruhen (vgl. u. a. Urteile vom 17. Februar 2005, Viacom Outdoor, C-134/03, Slg. 2005, I-1167, Randnr. 22, vom 12. April 2005, Keller, C-145/03, Slg. 2005, I-2529, Randnr. 29, und vom 1. Dezember 2011, Painer, C-145/10, Slg. 2011, I-12533, Randnr. 46).
  • EuGH, 25.02.2010 - C-381/08

    Car Trim - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen - Verordnung …

    Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-147/12
    In einem solchen Fall steht aber das Ziel der räumlichen Nähe, das die besonderen Zuständigkeitsregeln des Art. 5 Nrn. 1 und 3 der Verordnung Nr. 44/2001 - die darauf beruhen, dass zwischen dem Vertrag oder dem Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist, und dem zur Entscheidung berufenen Gericht eine besonders enge Beziehung besteht - verfolgen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 25. Februar 2010, Car Trim, C-381/08, Slg. 2010, I-1255, Randnr. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 16. Mai 2013, Melzer, C-228/11, Randnr. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung), dem entgegen, dass die Bestimmung des zuständigen Gerichts von der Art der Verbindlichkeiten der betreffenden Gesellschaft abhängen kann.
  • EuGH, 16.05.2013 - C-228/11

    Melzer - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Besondere Zuständigkeiten im …

    Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-147/12
    In einem solchen Fall steht aber das Ziel der räumlichen Nähe, das die besonderen Zuständigkeitsregeln des Art. 5 Nrn. 1 und 3 der Verordnung Nr. 44/2001 - die darauf beruhen, dass zwischen dem Vertrag oder dem Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist, und dem zur Entscheidung berufenen Gericht eine besonders enge Beziehung besteht - verfolgen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 25. Februar 2010, Car Trim, C-381/08, Slg. 2010, I-1255, Randnr. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 16. Mai 2013, Melzer, C-228/11, Randnr. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung), dem entgegen, dass die Bestimmung des zuständigen Gerichts von der Art der Verbindlichkeiten der betreffenden Gesellschaft abhängen kann.
  • EuGH, 08.09.2011 - C-177/10

    Wird für die Beförderung von Berufsbeamten im Wege einer internen Ausschreibung …

    Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-147/12
    Rn. 44 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass es Sache der nationalen Gerichte ist, dem Gerichtshof die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben zu liefern, die für eine sachdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteile vom 14. September 1999, Gruber, C-249/97, Slg. 1999, I-5295, Randnr. 19, und vom 8. September 2011, Rosado Santana, C-177/10, Slg. 2011, I-7907, Randnr. 33).
  • EuGH, 12.04.2005 - C-145/03

    DIE BEHANDLUNGSKOSTEN EINER PERSON, DIE IM BESITZ DER FORMBLÄTTER E 111 UND E 112 …

    Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-147/12
    Rn. 45 Nach ständiger Rechtsprechung macht es die Notwendigkeit, zu einer dem nationalen Gericht sachdienlichen Auslegung des Unionsrechts zu gelangen, erforderlich, dass dieses Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen, in den sich die von ihm gestellten Fragen einfügen, festlegt oder zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutert, auf denen diese Fragen beruhen (vgl. u. a. Urteile vom 17. Februar 2005, Viacom Outdoor, C-134/03, Slg. 2005, I-1167, Randnr. 22, vom 12. April 2005, Keller, C-145/03, Slg. 2005, I-2529, Randnr. 29, und vom 1. Dezember 2011, Painer, C-145/10, Slg. 2011, I-12533, Randnr. 46).
  • EuGH, 17.02.2005 - C-134/03

    Viacom Outdoor

    Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-147/12
    Rn. 45 Nach ständiger Rechtsprechung macht es die Notwendigkeit, zu einer dem nationalen Gericht sachdienlichen Auslegung des Unionsrechts zu gelangen, erforderlich, dass dieses Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen, in den sich die von ihm gestellten Fragen einfügen, festlegt oder zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutert, auf denen diese Fragen beruhen (vgl. u. a. Urteile vom 17. Februar 2005, Viacom Outdoor, C-134/03, Slg. 2005, I-1167, Randnr. 22, vom 12. April 2005, Keller, C-145/03, Slg. 2005, I-2529, Randnr. 29, und vom 1. Dezember 2011, Painer, C-145/10, Slg. 2011, I-12533, Randnr. 46).
  • EuGH, 14.09.1999 - C-249/97

    Gruber - Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Abfindung bei Auflösung des …

    Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-147/12
    Rn. 44 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass es Sache der nationalen Gerichte ist, dem Gerichtshof die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben zu liefern, die für eine sachdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteile vom 14. September 1999, Gruber, C-249/97, Slg. 1999, I-5295, Randnr. 19, und vom 8. September 2011, Rosado Santana, C-177/10, Slg. 2011, I-7907, Randnr. 33).
  • EuGH, 27.09.1988 - 189/87

    Kalfelis / Schröder u.a.

  • EuGH, 30.11.1976 - 21/76

    Handelskwekerij Bier / Mines de Potasse d'Alsace

  • EuGH, 17.09.2002 - C-334/00

    Tacconi - "Brüsseler Übereinkommen - Artikel 5 Nummern 1 und 3 - Besondere …

  • EuGH, 20.01.2005 - C-27/02

    Engler

  • EuGH, 27.10.1998 - C-51/97

    Réunion européenne u.a. - Brüsseler Übereinkommen - Auslegung von Artikel 5 …

  • EuGH, 14.03.2013 - C-419/11

    Česká spořitelna - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Gerichtliche …

  • EuGH, 26.03.1992 - C-261/90

    Reichert und Kockler / Dresdner Bank

  • EuGH, 19.04.2012 - C-213/10

    F-Tex - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 …

  • EuGH, 12.05.2011 - C-144/10

    BVG - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivilsachen - Art. 22 Nr. 2 und Art. 27 der …

  • EuGH, 02.07.2009 - C-111/08

    SCT Industri - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche …

  • EuGH, 24.11.2020 - C-59/19

    Die Plattform Booking.com kann von einem Hotel, das sie nutzt, grundsätzlich vor …

    Rn. 25 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind die beiden in diesen Bestimmungen festgelegten besonderen Zuständigkeitsregeln autonom unter Berücksichtigung der Systematik und der Ziele der Verordnung Nr. 1215/2012 auszulegen, um ihre einheitliche Anwendung in allen Mitgliedstaaten zu sichern (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. September 1988, Kalfelis, 189/87, EU:C:1988:459, Rn. 16…, vom 17. September 2002, Tacconi, C-334/00, EU:C:2002:499, Rn. 19, und vom 18. Juli 2013, ÖFAB, C-147/12, EU:C:2013:490, Rn. 27).
  • EuGH, 21.05.2015 - C-352/13

    Die durch ein rechtswidriges Kartell Geschädigten können Ersatz ihrer Schäden vor …

    Im Hinblick darauf, dass im Ausgangsrechtsstreit eine Reihe etwaiger Schadensersatzansprüche in der Person der Klägerin des Ausgangsverfahrens gebündelt sind, der sie von mehreren angeblich durch das Wasserstoffperoxid-Kartell geschädigten Unternehmen abgetreten wurden, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass sich eine vom ursprünglichen Gläubiger vorgenommene Forderungsabtretung für sich allein nicht auf die Bestimmung des zuständigen Gerichts nach Art. 5 Nr. 3 der Verordnung Nr. 44/2001 auswirken kann (Urteil ÖFAB, C-147/12, EU:C:2013:490, Rn. 58).
  • EuGH, 25.01.2018 - C-498/16

    Keine Sammelklage gegen Facebook mit abgetretenen Ansprüche durch Maximilian …

    Rn. 48 Eine Forderungsabtretung kann nämlich, wie der Gerichtshof in einem anderen Zusammenhang klargestellt hat, für sich allein keinen Einfluss auf die Bestimmung des zuständigen Gerichts haben (Urteile vom 18. Juli 2013, ÖFAB, C-147/12, EU:C:2013:490, Rn. 58, …und vom 21. Mai 2015, CDC Hydrogen Peroxide, C-352/13, EU:C:2015:335, Rn. 35).
  • BGH, 18.08.2015 - X ZR 2/15

    Zum Gerichtsstand für Ausgleichsansprüche wegen Flugverspätung

    Der Ort der unerlaubten Handlung umfasste dann zwar sowohl den Ort des für den Schaden ursächlichen Geschehens als auch den Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs (EuGH, Urteil vom 18. Juli 2013 - C-147/12, EuZW 2013, 703 Rn. 51 - ÖFAB).
  • EuGH, 13.03.2014 - C-548/12

    Brogsitter - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Gerichtliche …

    Rn. 18 Sodann ist darauf hinzuweisen, dass die Begriffe "Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag" und "eine unerlaubte Handlung oder eine Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, oder Ansprüche aus einer solchen Handlung" im Sinne von Art. 5 Nrn. 1 Buchst. a und 3 der Verordnung Nr. 44/2001 nach ständiger Rechtsprechung autonom und hauptsächlich unter Berücksichtigung der Systematik und der Zielsetzungen dieser Verordnung auszulegen sind, um deren einheitliche Anwendung in allen Mitgliedstaaten zu sichern (vgl. u. a. Urteil vom 18. Juli 2013, ÖFAB, C-147/12, Rn. 27).

    Rn. 19 Da die Verordnung Nr. 44/2001 in den Beziehungen der Mitgliedstaaten das Übereinkommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (…ABl. 1972, L 299, S. 32) in der durch die aufeinanderfolgenden Übereinkommen über den Beitritt neuer Mitgliedstaaten zu diesem Übereinkommen geänderten Fassung (im Folgenden: Brüsseler Übereinkommen) ersetzt hat, gilt die Auslegung der Bestimmungen des Brüsseler Übereinkommens durch den Gerichtshof auch für die Bestimmungen der Verordnung, soweit die Bestimmungen dieser Rechtsakte als gleichbedeutend angesehen werden können (Urteil ÖFAB, Rn. 28).

    Dies ist bei Art. 5 Nrn. 1 Buchst. a und 3 der Verordnung Nr. 44/2001 und Art. 5 Nrn. 1 und 3 des Brüsseler Übereinkommens der Fall (vgl. in diesem Sinne Urteil ÖFAB, Rn. 29).

  • BGH, 24.06.2014 - VI ZR 315/13

    Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen gegen Organ einer schweizer …

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (zukünftig: Gerichtshof) beziehen sich die Begriffe "unerlaubte Handlung" und "Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist" im gleichlautenden Art. 5 Nr. 3 EuGVVO auf jede Klage, mit der eine Schadenshaftung geltend gemacht wird, die nicht an einen Vertrag im Sinne des Art. 5 Nr. 1 EuGVVO anknüpft (vgl. EuGH, Urteile vom 18. Juli 2013 - C-147/12, RIW 2013, 617 Rn. 32 - ÖFAB;… vom 13. März 2014 - C-548/12, ZIP 2014, 843 Rn. 20 - Brogsitter; jeweils mwN; ebenso zu Art. 5 Nr. 3 LugÜ I Senat…, Urteil vom 27. Mai 2008 - VI ZR 69/07, aaO;… vom 31. Mai 2011 - VI ZR 154/10, aaO Rn. 32; jeweils mwN; zu Art. 5 Nr. 3 EuGVVO Senat…, Urteil vom 8. Mai 2012 - VI ZR 217/08, VersR 2012, 994 Rn. 13;… BGH, Urteile vom 24. Oktober 2005 - II ZR 329/03, NJW 2006, 689 Rn. 6;… vom 13. Juli 2010 - XI ZR 57/08, aaO Rn. 21 mwN, und - XI ZR 28/09, aaO Rn. 23 mwN;… vom 12. Oktober 2010 - XI ZR 394/08, aaO Rn. 23 mwN;… vom 15. November 2011 - XI ZR 54/09, aaO Rn. 23 mwN;… vom 29. Januar 2013 - KZR 8/10, GRUR-RR 2013, 228 Rn. 12 mwN).

    Außerdem muss zwischen dem geltend gemachten Schaden und dem ihm zugrunde liegenden Ereignis ein ursächlicher Zusammenhang feststellbar sein (EuGH, Urteile vom 18. Juli 2013 - C-147/12, aaO Rn. 34;… vom 16. Juli 2009 - C-189/08, Slg. 2009, I-6917 Rn. 28 - Zuid-Chemie; jeweils mwN).

    Rn. 26 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs zum insoweit gleichlautenden Art. 5 Nr. 1 Buchst. a EuGVVO (…EuGH, Urteile vom 14. März 2013 - C-419/11, RIW 2013, 292 Rn. 46 f. - Česká spořitelna; vom 18. Juli 2013 - C-147/12, aaO Rn. 33; jeweils mwN) kann der Begriff "Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag" nicht so verstanden werden, dass er eine Situation erfasst, in der es an einer von einer Partei gegenüber einer anderen freiwillig eingegangenen Verpflichtung fehlt.

    Rn. 27 Wird eine Klage gegen ein Organ einer Gesellschaft, mit dem dieses für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftbar gemacht werden soll, nicht auf eine von diesem freiwillig eingegangene Verpflichtung gestützt, sondern auf die Behauptung, das Organ sei seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen, dann handelt es sich beim Gegenstand der Klage folglich nicht um einen Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag (EuGH, Urteil vom 18. Juli 2013 - C-147/12, aaO Rn. 36 ff.).

    Bei auf ein Fehlverhalten von Organmitgliedern gestützten Klagen liegt vielmehr die erforderliche enge Verbindung nicht vor (vgl. EuGH, Urteil vom 18. Juli 2013 - C-147/12, aaO Rn. 39 ff.).

    Beide Orte können demnach unter dem Aspekt der gerichtlichen Zuständigkeit eine signifikante Verknüpfung begründen, da jeder von beiden je nach Lage des Falles für die Beweiserhebung und für die Gestaltung des Prozesses einen besonders sachgerechten Anhaltspunkt liefern kann (…EuGH, Urteile vom 16. Juli 2009 - C-189/08, aaO Rn. 23 f. mwN;… vom 25. Oktober 2011 - C-509/09 und C-161/10, Slg. 2011, I-10269 Rn. 40 f. mwN - eDate Advertising u.a.;… vom 19. April 2012 - C-523/10, aaO Rn. 18 ff.;… vom 25. Oktober 2012 - C-133/11, NJW 2013, 287 Rn. 37 ff. mwN - Folien Fischer und Fofitec;… vom 16. Mai 2013 - C-228/11, WM 2013, 1257 Rn. 25 ff. mwN - Melzer; vom 18. Juli 2013 - C-147/12, aaO Rn. 49 ff.;… vom 3. Oktober 2013 - C-170/12, NJW 2013, 3627 Rn. 26 f. - Pinckney; zu Art. 5 Nr. 3 LugÜ I bereits Senat…, Urteil vom 6. November 2007 - VI ZR 34/07, aaO Rn. 17, 24;… zu Art. 5 Nr. 3 EuGVVO BGH, Urteile vom 13. Juli 2010 - XI ZR 57/08, aaO Rn. 19, 23, und - XI ZR 28/09, aaO Rn. 21, 25;… vom 12. Oktober 2010 - XI ZR 394/08, aaO Rn. 21, 25;… vom 15. November 2011 - XI ZR 54/09, aaO Rn. 21, 25; jeweils mwN).

    Die Bestimmung des Erfolgsorts hat nach der Rechtsprechung zu Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ, die entsprechend für die Auslegung der nahezu gleichlautenden Bestimmung des Art. 5 Nr. 3 EuGVVO (…vgl. EuGH, Urteile vom 16. Juli 2009 - C-189/08, aaO Rn. 18 f. mwN;… vom 25. Oktober 2011 - C-509/09 und C-161/10, aaO Rn. 39;… vom 25. Oktober 2012 - C-133/11, aaO Rn. 31 f.; vom 18. Juli 2013 - C-147/12, aaO Rn. 28) und damit auch von Art. 5 Nr. 3 LugÜ II herangezogen werden kann, losgelöst von nationalen Vorschriften über die außervertragliche zivilrechtliche Haftung zu erfolgen (so EuGH…, Urteil vom 19. September 1995 - C-364/93, Slg. 1995, I-2719 Rn. 18 f. - Marinari; vgl. auch EuGH…, Urteil vom 16. Mai 2013 - C-228/11, aaO Rn. 34 mwN).

    Auch der Vorhersehbarkeit der Zuständigkeitsvorschriften für beide Parteien und der Gewährleistung von Rechtssicherheit (…EuGH, Urteile vom 25. Oktober 2011 - C-509/09 und C-161/10, aaO Rn. 50 mwN;… vom 19. April 2012 - C-523/10, aaO Rn. 23;… vom 25. Oktober 2012 - C-133/11, aaO Rn. 45 mwN;… vom 16. Mai 2013 - C-228/11, aaO Rn. 28; vom 18. Juli 2013 - C-147/12, aaO Rn. 52;… vom 16. Januar 2014 - C-45/13, NJW 2014, 1166 Rn. 28 - Kainz) ist hierdurch Genüge getan.

  • EuGH, 21.01.2016 - C-359/14

    ERGO Insurance - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

    Rn. 43 Was zum anderen den jeweiligen Anwendungsbereich der Rom-I-Verordnung und der Rom-II-Verordnung betrifft, sind die dort verwendeten Begriffe "vertragliches Schuldverhältnis" und "außervertragliches Schuldverhältnis" autonom und in erster Linie unter Berücksichtigung der Systematik und der Ziele dieser Verordnungen auszulegen (vgl. entsprechend Urteil ÖFAB, C-147/12, EU:C:2013:490, Rn. 27).

    Rn. 45 Zum Begriff "außervertragliches Schuldverhältnis" im Sinne von Art. 1 der Rom-II-Verordnung ist festzustellen, dass sich der Begriff "unerlaubte Handlung oder Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, oder … Ansprüche aus einer solchen Handlung" im Sinne von Art. 5 Nr. 3 der Brüssel-I-Verordnung auf jede Klage bezieht, mit der eine Schadenshaftung des Beklagten geltend gemacht wird und die nicht an einen "Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag" im Sinne von Nr. 1 dieses Art. 5 anknüpft (Urteil ÖFAB, C-147/12, EU:C:2013:490, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BGH, 24.06.2014 - VI ZR 347/12

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Schadensersatzanspruch eines …

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (zukünftig: Gerichtshof) beziehen sich die Begriffe "unerlaubte Handlung" und "Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist" im gleichlautenden Art. 5 Nr. 3 EuGVVO auf jede Klage, mit der eine Schadenshaftung geltend gemacht wird und die nicht an einen Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag im Sinne des Art. 5 Nr. 1 EuGVVO anknüpft (vgl. EuGH, Urteile vom 18. Juli 2013 - C-147/12, RIW 2013, 617 Rn. 32 - ÖFAB;… vom 13. März 2014 - C-548/12, ZIP 2014, 843 Rn. 20 - Brogsitter; jeweils mwN;… ebenso zu Art. 5 Nr. 3 LugÜ I Senat, Urteile vom 27. Mai 2008 - VI ZR 69/07, aaO;… vom 31. Mai 2011 - VI ZR 154/10, aaO Rn. 32; jeweils mwN; zu Art. 5 Nr. 3 EuG-VVO Senat…, Urteil vom 8. Mai 2012 - VI ZR 217/08, VersR 2012, 994 Rn. 13;… BGH, Urteile vom 24. Oktober 2005 - II ZR 329/03, NJW 2006, 689 Rn. 6;… vom 13. Juli 2010 - XI ZR 57/08, aaO Rn. 21 mwN, und - XI ZR 28/09, aaO Rn. 23 mwN;… vom 12. Oktober 2010 - XI ZR 394/08, aaO Rn. 23 mwN;… vom 15. November 2011 - XI ZR 54/09, aaO Rn. 23 mwN;… vom 29. Januar 2013 - KZR 8/10, GRUR-RR 2013, 228 Rn. 12 mwN).

    Außerdem muss zwischen dem geltend gemachten Schaden und dem ihm zugrunde liegenden Ereignis ein ursächlicher Zusammenhang feststellbar sein (EuGH, Urteile vom 18. Juli 2013 - C-147/12, aaO Rn. 34;… vom 16. Juli 2009 - C-189/08, Slg. 2009, I-6917 Rn. 28 - Zuid-Chemie; jeweils mwN).

    Rn. 25 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs zum insoweit gleichlautenden Art. 5 Nr. 1 Buchst. a EuGVVO (…hierzu EuGH, Urteile vom 14. März 2013 - C-419/11, RIW 2013, 292 Rn. 46 f. - Ceskä sporitelna; vom 18. Juli 2013 - C-147/12, aaO; jeweils mwN) kann der Begriff "Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag" nicht so verstanden werden, dass er eine Situation erfasst, in der es an einer von einer Partei gegenüber einer anderen freiwillig eingegangenen Verpflichtung fehlt.

    Rn. 26 Wird eine Klage gegen ein Organ einer Gesellschaft, mit dem dieses für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftbar gemacht werden soll, nicht auf eine von diesem freiwillig eingegangene Verpflichtung gestützt, sondern auf die Behauptung, das Organ sei seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen, dann handelt es sich beim Gegenstand der Klage folglich nicht um einen Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag (EuGH, Urteil vom 18. Juli 2013 - C-147/12, aaO Rn. 36 ff.).

    Bei auf ein Fehlverhalten von Organmitgliedern gestützten Klagen liegt nämlich die erforderliche enge Verbindung nicht vor (vgl. EuGH, Urteil vom 18. Juli 2013 - C-147/12, aaO Rn. 39 ff.).

    Beide Orte können unter dem Aspekt der gerichtlichen Zuständigkeit eine signifikante Verknüpfung begründen, da jeder von beiden je nach Lage des Falles für die Beweiserhebung und für die Gestaltung des Prozesses einen besonders sachgerechten Anhaltspunkt liefern kann (…EuGH, Urteile vom 16. Juli 2009 - C-189/08, aaO Rn. 23 f. mwN;… vom 25. Oktober 2011 - C-509/09 und C-161/10, Slg. 2011, I-10269 Rn. 40 f. mwN - eDate Advertising u.a.;… vom 19. April 2012 - C-523/10, aaO Rn. 18 ff.;… vom 25. Oktober 2012 - C-133/11, NJW 2013, 287 Rn. 37 ff. mwN - Folien Fischer und Fofitec;… vom 16. Mai 2013 - C-228/11, WM 2013, 1257 Rn. 25 ff. mwN - Melzer; vom 18. Juli 2013 - C-147/12, aaO Rn. 49 ff.;… vom 3. Oktober 2013 - C-170/12, NJW 2013, 3627 Rn. 26 f. - Pinckney; zu Art. 5 Nr. 3 LugÜ I Senat…, Urteil vom 6. November 2007 - VI ZR 34/07, aaO Rn. 17, 24;… zu Art. 5 Nr. 3 EuGVVO BGH, Urteile vom 13. Juli 2010 - XI ZR 57/08, aaO Rn. 19, 23, und - XI ZR 28/09, aaO Rn. 21, 25;… vom 12. Oktober 2010 - XI ZR 394/08, aaO Rn. 21, 25;… vom 15. November 2011 - XI ZR 54/09, aaO Rn. 21, 25; jeweils mwN).

    Die Bestimmung des Erfolgsorts hat nach der Rechtsprechung zu Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ, die entsprechend für die Auslegung der nahezu gleichlautenden Bestimmung des Art. 5 Nr. 3 EuGVVO (…vgl. EuGH, Urteile vom 16. Juli 2009 - C-189/08, aaO Rn. 18 f. mwN;… vom 25. Oktober 2011 - C-509/09 und C-161/10, aaO Rn. 39;… vom 25. Oktober 2012 - C-133/11, aaO Rn. 31 f.; vom 18. Juli 2013 - C-147/12, aaO Rn. 28 f.) und damit auch von Art. 5 Nr. 3 LugÜ II herangezogen werden kann, losgelöst von nationalen Vorschriften über die außervertragliche zivilrechtliche Haftung zu erfolgen (so EuGH…, Urteil vom 19. September 1995 - C-364/93, Slg. 1995, I-2719 Rn. 18 f. - Marinari; vgl. auch EuGH…, Urteil vom 16. Mai 2013 - C-228/11, aaO Rn. 34 mwN).

    Auch der Vorhersehbarkeit der Zuständigkeitsvorschriften für beide Parteien und der Gewährleistung von Rechtssicherheit (…EuGH, Urteile vom 25. Oktober 2011 - C-509/09 und C-161/10, aaO Rn. 50 mwN;… vom 19. April 2012 - C- 523/10, aaO Rn. 23;… vom 25. Oktober 2012 - C-133/11, aaO Rn. 45 mwN; vom 18. Juli 2013 - C-147/12, aaO Rn. 52;… vom 16. Januar 2014 - C-45/13, NJW 2014, 1166 Rn. 28 - Kainz) ist hierdurch Genüge getan.

  • BGH, 17.03.2015 - VI ZR 11/14

    Schadensersatzprozess wegen des Erwerbs von Aktien einer nicht börsennotierten …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (nachfolgend: Gerichtshof) ist die Wendung "Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist" in Art. 5 Nr. 3 EuGVVO a.F. so zu verstehen, dass sie sowohl den Ort des ursächlichen Geschehens (Handlungsort) als auch den Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs (Erfolgsort) meint (…EuGH, NJW 2013, 2099 Rn. 25 mwN; NZG 2013, 1073 Rn. 51;… NJW 2013, 3627 Rn. 26;… NJW 2014, 1793 Rn. 27;… GRUR 2014, 806 Rn. 46;… zu Art. 5 Nr. 3 LugÜ I und II bereits Senatsurteil vom 24. Juni 2014 - VI ZR 315/13, WM 2014, 1614 Rn. 29 mwN).
  • EuGH, 16.01.2014 - C-45/13

    Kainz - Vorabentscheidungsersuchen - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und …

    Nur als Ausnahme von der allgemeinen Regel der Zuständigkeit der Gerichte des Wohnsitzstaats des Beklagten sehen die Bestimmungen des Kapitels II Abschnitt 2 der Verordnung Nr. 44/2001 eine Reihe besonderer Zuständigkeitsregeln vor, zu denen Art. 5 Nr. 3 dieser Verordnung gehört (Urteil vom 18. Juli 2013, ÖFAB, C-147/12, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 22 Diese besonderen Zuständigkeitsregeln sind eng auszulegen und erlauben keine Auslegung, die über die in dieser Verordnung ausdrücklich geregelten Fälle hinausgeht (Urteil ÖFAB, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BGH, 15.06.2021 - II ZB 35/20

    Geltung der Gerichtsstandsvereinbarung aus dem Darlehensvertrag für die Ansprüche …

  • EuGH, 14.07.2016 - C-196/15

    Granarolo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- …

  • BGH, 18.10.2016 - VI ZR 618/15

    Internationale Zuständigkeit: Voraussetzungen des Gerichtsstands des …

  • BGH, 11.12.2018 - KZR 66/17

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Verordnung über die …

  • BGH, 13.10.2020 - VI ZR 63/19

    Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV folgende Frage …

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-59/19

    Wikingerhof - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …

  • EuGH, 15.06.2017 - C-249/16

    Kareda - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und …

  • BGH, 14.06.2016 - X ZR 92/15

    Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Art. 267 AEUV folgende Fragen …

  • BGH, 02.12.2014 - II ZR 119/14

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der EG-Verordnung über das …

  • EuGH, 10.03.2022 - C-498/20

    BMA Nederland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

  • EuGH, 08.05.2019 - C-25/18

    Kerr - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2015 - C-359/14

    ERGO Insurance - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Bestimmung des …

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.10.2017 - C-274/16

    flightright - Vorabentscheidungsersuchen - Verordnungen (EG) Nr. 44/2001 und (EU) …

  • EuGH, 21.04.2016 - C-572/14

    Austro-Mechana - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - …

  • EuGH, 04.10.2018 - C-337/17

    Bei der Klage eines Gläubigers auf Feststellung der Unwirksamkeit einer …

  • KG, 03.12.2020 - 2 W 1009/20

    EU-Zivilprozessrecht: Aussetzung eines Klageverfahrens wegen gegenläufiger …

  • BGH, 14.06.2016 - X ZR 80/15

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Verordnung über die …

  • OLG Stuttgart, 31.01.2025 - 5 U 89/24

    Zur Rückforderung von Verlusten aus Online-Glücksspielen

  • OLG Stuttgart, 24.07.2026 - 5 U 17/24
  • OLG Köln, 10.07.2026 - 19 U 9/25

    Rückzahlung von finanziellen Verlusten eines Spielers und Verbrauchers aus der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-242/20

    HRVATSKE ŠUME - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der …

  • BGH, 25.01.2022 - II ZR 215/20

    Tatrichterliche Ermittlung des in einem anderen Staat geltenden Rechts; …

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2017 - C-498/16

    Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek kann sich Herr Schrems hinsichtlich der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-102/15

    Siemens Aktiengesellschaft Österreich - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-352/13

    Nach Auffassung von Generalanwalt Jääskinen können die durch ein rechtswidriges …

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2015 - C-47/14

    Holterman Ferho Exploitatie u.a. - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2021 - C-498/20

    BMA Nederland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

  • OLG Stuttgart, 26.10.2015 - 5 U 46/15

    Internationale Zuständigkeit für Schadensersatzansprüche gegen eine …

  • BGH, 17.03.2015 - VI ZR 12/14

    Internationale Zuständigkeit: Stillschweigende Bezugnahme auf eine …

  • EuGH, 09.10.2025 - C-551/24

    Deutsche Lufthansa (Cession d'une créance découlant d'un contrat de transport) - …

  • EuGH, 28.07.2016 - C-102/15

    Siemens Aktiengesellschaft Österreich - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2019 - C-421/18

    Ordre des avocats du barreau de Dinant - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2020 - C-709/19

    Vereniging van Effectenbezitters - Vorabentscheidungsersuchen - Verordnung (EU) …

  • OLG München, 12.06.2026 - 36 U 1331/25

    Online-Glücksspiel, Verbraucherschutz, Prozessfinanzierung, internationale …

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2018 - C-308/17

    Generalanwalt Bot schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass die …

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2019 - C-25/18

    Kerr - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2017 - C-64/16

    Associação Sindical dos Juízes Portugueses - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. …

  • OLG München, 22.05.2026 - 36 U 2520/24

    Parteiwechsel, Globalzession, Online-Glücksspiel, Prozessstandschaft, …

  • OLG Köln, 24.04.2026 - 19 U 134/25

    Rückzahlung von Glücksspielverlusten aus Online-Casinospielen; Autonome Auslegung …

  • OLG Stuttgart, 29.09.2025 - 5 U 113/25
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2025 - C-34/24

    Stichting Right to Consumer Justice und Stichting App Stores Claims - Vorlage zur …

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2026 - C-232/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - …

  • OLG Köln, 21.02.2025 - 19 U 19/24

    Anspruch der Klägerin aus abgetretendem Recht auf Rückzahlung von …

  • OLG Hamburg, 14.10.2021 - 6 U 116/20

    Internationale Gerichtszuständigkeit bei Streitigkeit aus Transportverträgen

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.12.2014 - C-516/13

    Dimensione Direct Sales und Labianca - Urheberrecht - Richtlinie 2001/29/EG - …

  • LG Dortmund, 10.03.2021 - 8 O 8/20
  • LG Frankfurt/Main, 15.09.2016 - 24 S 74/15
  • AG Hamburg, 12.05.2017 - 25b C 413/16

    Vorlagebeschluss / Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 / Internationale Zuständigkeit / …

  • LG Duisburg, 25.10.2024 - 7 O 41/23
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