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Weitere Entscheidung unten: LAG Schleswig-Holstein, 05.11.2015

Rechtsprechung
   BGH, 04.02.2016 - IX ZB 13/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,2702
BGH, 04.02.2016 - IX ZB 13/15 (https://dejure.org/2016,2702)
BGH, Entscheidung vom 04.02.2016 - IX ZB 13/15 (https://dejure.org/2016,2702)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 2016 - IX ZB 13/15 (https://dejure.org/2016,2702)
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Volltextveröffentlichungen (16)

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  • lexetius.com

    InsO § 296 Abs. 1, Abs. 2, § 295 Abs. 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Versagung der Restschuldbefreiung: Glaubhaftmachung einer Beeinträchtigung der Gläubigerbefriedigung durch einen selbständig tätigen Schuldner; rechtliche Einordnung einer Stellungnahme des Schuldners zum Versagungsantrag; Voraussetzungen der Versagung wegen nicht ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 295 Abs 2 InsO, § 296 Abs 1 InsO, § 296 Abs 2 S 1 InsO, § 296 Abs 2 S 2 InsO, § 296 Abs 2 S 3 InsO
    Versagung der Restschuldbefreiung: Glaubhaftmachung einer Beeinträchtigung der Gläubigerbefriedigung durch einen selbständig tätigen Schuldner; rechtliche Einordnung einer Stellungnahme des Schuldners zum Versagungsantrag; Voraussetzungen der Versagung wegen nicht ...

  • IWW

    § 295 Abs. 2 InsO, § ... 296 Abs. 1 Satz 1 InsO, § 296 Abs. 1 Satz 3 InsO, Art. 103h EGInsO, § 850c ZPO, § 294 Abs. 2 InsO, § 577 Abs. 3 ZPO, § 296 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 296 Abs. 2 Satz 3 InsO, § 296 Abs. 2 Satz 2 InsO, § 296 Abs. 2 Satz 1 InsO, § 577 Abs. 4 Satz 1 ZPO, § 850c Abs. 4 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Glaubhaftmachung einer auf der Obliegenheitsverletzung beruhenden Beeinträchtigung der Befriedigung der Insolvenzgläubiger durch den Gläubiger; Versagung der Restschuldbefreiung wegen nicht fristgerecht abgegebener eidesstattlicher Versicherung

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Versagung der Restschuldbefreiung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Glaubhaftmachung einer auf der Obliegenheitsverletzung beruhenden Beeinträchtigung der Befriedigung der Insolvenzgläubiger durch den Gläubiger; Versagung der Restschuldbefreiung wegen nicht fristgerecht abgegebener eidesstattlicher Versicherung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Restschuldbefreiung - und die nicht fristgerecht abgegebene eidesstattliche Versicherung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versagung der Restschuldbefreiung - bei einen selbständig tätigen Schuldner

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Restschuldbefreiung - und die Stellung des Schuldners zum Versagungsantrag

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Versagung der Restschuldbefreiung bei Darlegung einer Beeinträchtigung der Gläubiger

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Insolvenzverfahren des VM, Wohlverhaltensperiode des VM, angemessenes Dienstverhältnis für VM in der Insolvenz, angestellte Ehefrau des VM, Wohlverhaltenspflichten des VM in der Insolvenz, Beeinträchtigung der Befriedigungsmöglichkeiten der Gläubiger in der Insolvenz, ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Versagung der Restschuldbefreiung bei Darlegung einer Beeinträchtigung der Gläubiger

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Glaubhaftmachung der Gläubigerbeeinträchtigung eines selbständig tätigen Schuldners

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 1449
  • MDR 2016, 913
  • NZI 2016, 269
  • WM 2016, 468
  • Rpfleger 2016, 367
  • ZInsO 2016, 593
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.05.2011 - IX ZB 224/09

    Restschuldbefreiung: Anforderungen an die Bewerbungsbemühungen des Schuldners

    Auszug aus BGH, 04.02.2016 - IX ZB 13/15
    Rn. 10 Im Fall des § 295 Abs. 2 InsO genügt der Gläubiger seiner Pflicht zur Glaubhaftmachung einer Obliegenheitsverletzung und der Beeinträchtigung der Befriedigung der Insolvenzgläubiger bereits dann, wenn er darlegt, dass der Schuldner an den Treuhänder nicht den Betrag abgeführt hat, den er bei Ausübung einer vergleichbaren abhängigen Tätigkeit hätte abführen müssen (BGH…, Beschluss vom 7. Mai 2009 - IX ZB 133/07, ZInsO 2009, 1217 Rn. 5; vom 19. Mai 2011 - IX ZB 224/09, ZInsO 2011, 1301 Rn. 7;… vom 10. Oktober 2013 - IX ZB 119/12, ZInsO 2014, 47 Rn. 8, 11).

    Rn. 25 a) Ob der Gläubiger glaubhaft gemacht hat, dass der Schuldner eine seiner Obliegenheiten verletzt und dadurch die Befriedigung der Insolvenzgläubiger beeinträchtigt hat, richtet sich allein nach den innerhalb der laufenden Antragsfrist des § 296 Abs. 1 Satz 2 InsO vom Gläubiger vorgetragenen Versagungsgründen; nach Ablauf der Antragsfrist kann der Gläubiger keine neuen Versagungsgründe mehr vorbringen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2011- IX ZB 224/09, ZInsO 2011, 1301 Rn. 21).

    Rn. 27 Hingegen ist es - wie der Senat wiederholt entschieden hat - für eine Obliegenheitsverletzung nach § 295 Abs. 2 InsO unerheblich, ob der Schuldner als selbständig Tätiger einen Gewinn erzielt hat oder ob er einen höheren Gewinn hätte erwirtschaften können (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2011 - IX ZB 224/09, ZInsO 2011, 1301 Rn. 6;… vom 17. Januar 2013 - IX ZB 98/11, ZInsO 2013, 405 Rn. 10;… vom 26. Februar 2013 - IX ZB 165/11, ZInsO 2013, 625 Rn. 7).

  • BGH, 26.02.2013 - IX ZB 165/11

    Restschuldbefreiungsverfahren: Grenzen der Auskunftspflichten eines selbständig …

    Auszug aus BGH, 04.02.2016 - IX ZB 13/15
    Rn. 27 Hingegen ist es - wie der Senat wiederholt entschieden hat - für eine Obliegenheitsverletzung nach § 295 Abs. 2 InsO unerheblich, ob der Schuldner als selbständig Tätiger einen Gewinn erzielt hat oder ob er einen höheren Gewinn hätte erwirtschaften können (BGH…, Beschluss vom 19. Mai 2011 - IX ZB 224/09, ZInsO 2011, 1301 Rn. 6;… vom 17. Januar 2013 - IX ZB 98/11, ZInsO 2013, 405 Rn. 10; vom 26. Februar 2013 - IX ZB 165/11, ZInsO 2013, 625 Rn. 7).

    Angemessen ist nur eine dem Schuldner mögliche abhängige Tätigkeit (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2013 aaO mwN).

  • BGH, 10.10.2013 - IX ZB 119/12

    Restschuldbefreiungsverfahren: Zeitpunkt für die Stellung eines Versagungsantrags …

    Auszug aus BGH, 04.02.2016 - IX ZB 13/15
    Rn. 10 Im Fall des § 295 Abs. 2 InsO genügt der Gläubiger seiner Pflicht zur Glaubhaftmachung einer Obliegenheitsverletzung und der Beeinträchtigung der Befriedigung der Insolvenzgläubiger bereits dann, wenn er darlegt, dass der Schuldner an den Treuhänder nicht den Betrag abgeführt hat, den er bei Ausübung einer vergleichbaren abhängigen Tätigkeit hätte abführen müssen (BGH…, Beschluss vom 7. Mai 2009 - IX ZB 133/07, ZInsO 2009, 1217 Rn. 5;… vom 19. Mai 2011 - IX ZB 224/09, ZInsO 2011, 1301 Rn. 7; vom 10. Oktober 2013 - IX ZB 119/12, ZInsO 2014, 47 Rn. 8, 11).

    Für die Verletzung der den Schuldner aus § 295 Abs. 2 InsO treffenden Obliegenheit beginnt die Frist grundsätzlich erst mit Abschluss der Treuhandperiode (BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - IX ZB 119/12, ZInsO 2014, 47 Rn. 7 mwN).

  • BGH, 14.05.2009 - IX ZB 116/08

    Verpflichtung zur ausdrücklichen Belehrung i.R.d. Anhörung über eine mögliche …

    Auszug aus BGH, 04.02.2016 - IX ZB 13/15
    Insoweit liegt der Streitfall anders als der vom Senat mit Beschluss vom 14. Mai 2009 (IX ZB 116/08, ZInsO 2009, 1268) entschiedene Fall.
  • BGH, 07.05.2009 - IX ZB 133/07

    Unzureichender Verdienst eines Schuldners in der Wohlverhaltensphase mit der von …

    Auszug aus BGH, 04.02.2016 - IX ZB 13/15
    Rn. 10 Im Fall des § 295 Abs. 2 InsO genügt der Gläubiger seiner Pflicht zur Glaubhaftmachung einer Obliegenheitsverletzung und der Beeinträchtigung der Befriedigung der Insolvenzgläubiger bereits dann, wenn er darlegt, dass der Schuldner an den Treuhänder nicht den Betrag abgeführt hat, den er bei Ausübung einer vergleichbaren abhängigen Tätigkeit hätte abführen müssen (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2009 - IX ZB 133/07, ZInsO 2009, 1217 Rn. 5;… vom 19. Mai 2011 - IX ZB 224/09, ZInsO 2011, 1301 Rn. 7;… vom 10. Oktober 2013 - IX ZB 119/12, ZInsO 2014, 47 Rn. 8, 11).
  • BGH, 17.01.2013 - IX ZB 98/11

    Versagung der Restschuldbefreiung für einen selbstständigen Schuldner: …

    Auszug aus BGH, 04.02.2016 - IX ZB 13/15
    Rn. 27 Hingegen ist es - wie der Senat wiederholt entschieden hat - für eine Obliegenheitsverletzung nach § 295 Abs. 2 InsO unerheblich, ob der Schuldner als selbständig Tätiger einen Gewinn erzielt hat oder ob er einen höheren Gewinn hätte erwirtschaften können (BGH…, Beschluss vom 19. Mai 2011 - IX ZB 224/09, ZInsO 2011, 1301 Rn. 6; vom 17. Januar 2013 - IX ZB 98/11, ZInsO 2013, 405 Rn. 10;… vom 26. Februar 2013 - IX ZB 165/11, ZInsO 2013, 625 Rn. 7).
  • BGH, 12.06.2008 - IX ZB 91/06

    Anforderungen an die Begründung eines Antrags auf Versagung der …

    Auszug aus BGH, 04.02.2016 - IX ZB 13/15
    Rn. 9 Der Gläubiger hat eine auf der Obliegenheitsverletzung beruhende Beeinträchtigung der Befriedigung der Insolvenzgläubiger dann glaubhaft gemacht, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung eine konkret messbare Schlechterstellung der Gläubiger wahrscheinlich ist (BGH, Beschluss vom 12. Juni 2008- IX ZB 91/06, VuR 2008, 434 Rn. 3 mwN;… vom 22. September 2011 - IX ZB 133/08, ZInsO 2011, 2101 Rn. 7).
  • BGH, 22.09.2011 - IX ZB 133/08

    Restschuldbefreiung: Zulassungsvoraussetzungen für Versagungsantrag; Verschweigen …

    Auszug aus BGH, 04.02.2016 - IX ZB 13/15
    Rn. 9 Der Gläubiger hat eine auf der Obliegenheitsverletzung beruhende Beeinträchtigung der Befriedigung der Insolvenzgläubiger dann glaubhaft gemacht, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung eine konkret messbare Schlechterstellung der Gläubiger wahrscheinlich ist (BGH…, Beschluss vom 12. Juni 2008- IX ZB 91/06, VuR 2008, 434 Rn. 3 mwN; vom 22. September 2011 - IX ZB 133/08, ZInsO 2011, 2101 Rn. 7).
  • BGH, 21.06.2012 - IX ZB 265/11

    Restschuldbefreiung: Unzulässigkeit des Versagungsantrags bei fehlender …

    Auszug aus BGH, 04.02.2016 - IX ZB 13/15
    Die Befriedigung der Gläubiger ist nach der Rechtsprechung des Senats allerdings auch dann beeinträchtigt, wenn durch die Obliegenheitsverletzung nur Massegläubiger, wozu auch die Staatskasse bezüglich der Verfahrenskosten gehört, benachteiligt werden (BGH, Beschluss vom 21. Juni 2012 - IX ZB 265/11, ZInsO 2012, 1581 Rn. 8).
  • BVerfG, 07.12.2016 - 2 BvR 1602/16

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs …

    Rn. 28 Bei seiner erneuten Entscheidung über die Beschwerde gegen den die Restschuldbefreiung versagenden Beschluss des Amtsgerichts wird das Landgericht neben der oben (unter III. 2.) genannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 295 Abs. 2, § 296 Abs. 2 Satz 2 InsO gegebenenfalls auch zu prüfen haben, ob die Aufforderung des Insolvenzgerichts, den übersandten Anhörungsfragebogen vollständig auszufüllen und zurückzusenden, ein nach § 296 Abs. 2 Satz 3 InsO sanktionsfähiges gerichtliches Auskunftsverlangen darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2016 - IX ZB 13/15 -, WM 2016, S. 468 , Rn. 21).
  • BGH, 01.03.2018 - IX ZB 32/17

    Restschuldbefreiungsverfahren: Pflicht des teilzeitbeschäftigten Schuldners zur …

    Entscheidend ist danach, dass für die Befriedigung der Gläubiger, unter Umständen auch allein für die Staatskasse, - hätte der Schuldner die Obliegenheit beachtet - wirtschaftlich mehr Mittel zur Verfügung gestanden hätten als dies tatsächlich der Fall war (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2016 - IX ZB 13/15, NJW 2016, 1449 Rn. 9).
  • AG Hamburg, 19.04.2016 - 67c IN 232/13

    Insolvenzverfahren: Anforderungen an einen Insolvenzplan

    Weiterhin können die Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit in ihrer Höhe Indiz für das erzielbare Einkommen in einem abhängigen Dienstverhältnis sein, wenn der Schuldner seine selbständige Tätigkeit auch in der Form eines angemessenen Dienstverhältnisses ausüben könnte (BGH v. 4.2.2016, ZInsO 2016, 593 Rn. 27 a.E.).

    Rn. 59 Zwar löst die Vorschrift des §§ 35 Abs. 2 i.V.m. § 295 Abs. 2 InsO den wirtschaftlichen Erfolg beim "Weiterwirtschaften" von der Abführungspflicht (BGH v. 19.5.2011, ZInsO 2011, 1301 Rn.6;… BGH v. 26.2.2013, ZInsO 2013, 625 Rn. 7), aber zumindest können die Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit in ihrer Höhe Indiz für das erzielbare Einkommen in einem abhängigen Dienstverhältnis sein, wenn der Schuldner seine selbständige Tätigkeit auch in der Form eines angemessenen Dienstverhältnisses ausüben könnte (BGH v. 4.2.2016, ZInsO 2016, 593 Rn. 27 a.E.: "Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit können unter Umständen ein Indiz dafür sein, dass der Schuldner ein Einkommen aus einem Dienstverhältnis erzielen kann, wenn der Schuldner seine selbständige Tätigkeit auch in der Form eines angemessenen Dienstverhältnisses ausüben könnte.")..

  • LG Oldenburg, 18.05.2016 - 17 T 412/16

    Beeinträchtigung der Befriedigung der Insolvenzgläubiger durch eine …

    Dies ist der Fall, wenn der Schuldner aus einer angemessenen Erwerbstätigkeit ein Einkommen hätte erzielen können, aus dem unter Berücksichtigung etwaiger Unterhaltspflichten ein nach den Bestimmungen des § 850c ZPO pfändbarer Betrag verblieben wäre ( BGH, Beschluss vom 04. Februar 2016 - IX ZB 13/15 -, Rn. 9, ).
  • LG Kassel, 16.12.2016 - 3 T 569/16
    Auskünfte über etwaige Gewinne aus seiner selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit muss der Schuldner nicht erteilen, weil es für eine Obliegenheitsverletzung nach § 295 Abs. 2 InsO, welche das Amtsgericht vorliegend allein angenommen hat, unerheblich ist, ob der Schuldner als selbständig Tätiger einen Gewinn erzielt hat oder ob er einen höheren Gewinn hätte erwirtschaften können (zuletzt BGH, Beschluss vom 04. Februar 2016 - IX ZB 13/15 -, Rn. 27, juris).

    Im Streitfall hätten die beiden Gläubiger, was indessen nicht geschehen ist, glaubhaft machen müssen, dass dem Schuldner eine Beschäftigung in einem Dienstverhältnis im oben genannten Sinne möglich gewesen wäre und welches Einkommen der Schuldner hieraus erzielt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 04. Februar 2016 - IX ZB 13/15 -, Rn. 26, juris).

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Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 05.11.2015 - 5 Sa 437/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,44359
LAG Schleswig-Holstein, 05.11.2015 - 5 Sa 437/14 (https://dejure.org/2015,44359)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05.11.2015 - 5 Sa 437/14 (https://dejure.org/2015,44359)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05. November 2015 - 5 Sa 437/14 (https://dejure.org/2015,44359)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 324 UmwG 1995, § 613a Abs 1 S 1 BGB, § 323 Abs 2 UmwG 1995
    Unternehmensspaltung - Betriebsspaltung - Zuordnung durch Interessenausgleich mit Namensliste

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Betriebsaufspaltung, Zuordnung, Arbeitnehmer, Betriebsübergang, Betriebsteil, Kündigungsschutz, Umgehung, Beschäftigungsanspruch, Sozialauswahl, Interessenausgleich, Namensliste, grobe Fehlerhaftigkeit

  • IWW

    § 123 UmwG, § ... 613a BGB, § 323 Abs. 2 UmwG, § 613a Abs. 5 BGB, § 324 UmwG, § 613a Abs. 4 BGB, § 99 BetrVG, §§ 1, 2 KSchG, § 64 Abs. 2 lit. c ArbGG, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 519 ZPO, § 533 ZPO, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 533 Nr. 2 Alt. 2 und Nr. 2 ZPO, § 529 ZPO, §§ 529, 533 Nr. 2 ZPO, § 50 BetrVG, § 58 Absatz 1 Satz 1 BetrVG, § 111 BetrVG, § 58 BetrVG, § 111 Satz 3 Nr. 1 BetrVG, § 111 Satz 3 Nr. 3 BetrVG, § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB, § 123 Abs. 1 UmwG, § 613a Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 BGB, Richtlinie 2001/23/EG, § 1 Abs. 2, 3 KSchG, § 9 MuSchG, § 18 BEEG, § 85 ff. SGB IX, § 138 BGB, § 139 BGB, § 1 Abs. 3 KSchG, § 323 Abs. 1 UmwG, § 112 BetrVG, § 12 TzBfG, § 99 Abs. 1 BetrVG, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Betriebliche Zuordnung eines Arbeitnehmers durch Interessenausgleich mit Namensliste im Rahmen einer Unternehmensspaltung nach dem Umwandlungsgesetz

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Betriebszuordnung eines Arbeitnehmers durch Interessenausgleich mit Namensliste bei Unternehmensspaltung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unternehmensspaltung - und die Zuordnung durch Interessenausgleich mit Namensliste

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der erstmals in der Berufungsinstanz gestellten Beschäftigungsantrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufspaltung einer Prozesspartei

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unternehmensspaltung und die Zuordnung durch Interessenausgleich mit Namensliste

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betriebliche Zuordnung eines Arbeitnehmers durch Interessenausgleich mit Namensliste im Rahmen einer Unternehmensspaltung nach dem Umwandlungsgesetz; Unbegründeter Beschäftigungs- und Feststellungsantrag bei unzureichenden Darlegungen des Arbeitnehmers zur groben ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 1500
  • ZInsO 2016, 593
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (20)

  • LAG Schleswig-Holstein, 05.11.2015 - 4 Sa 28/15

    Betriebsaufspaltung, Zuordnung, Arbeitnehmer, Betriebsübergang, Betriebsteil, …

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 05.11.2015 - 5 Sa 437/14
    Dem Inhaber eines Betriebs bleibt es unbenommen, die bisherige arbeitsorganisatorische Einheit (Betrieb) in ihren Strukturen völlig zu zerschlagen und daraus zwei neue, getrennt geführte Betriebe zu bilden, auf die wegen der völligen Zerstörung der betrieblichen Strukturen auch keine Betriebsteile übergingen ( LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 05.11.2015 - 4 Sa 28/15 -).

    Sie hat sich sozusagen nicht in das "gemachte Bett" einer bereits aufgebauten Arbeitsorganisation gelegt und dadurch den Aufbau einer eigenen Arbeitsorganisation erspart ( LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 05.11.2015 - 4 Sa 28/15 -).

    § 613a BGB kommt in diesem Fall erst dann zum Tragen, wenn nach der Zerschlagung der bisherigen wirtschaftlichen Einheit (hier: N.er Betrieb der LRS) und Bildung neuer Betriebe ("LBGS H." und "LRS neu") die Unternehmensaufspaltung nach Umwandlungsgesetz durch Eintragung im Handelsregister vollzogen wird, indem die neuen Betriebe auf andere Rechtsträger (Beklagte und LJS) aufgespalten/übertragen werden ( LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 05.11.2015 - 4 Sa 28/15 -).

    Insoweit schließt sich die Berufungskammer den Ausführungen der 4. Kammer in dem Urteil vom 05.11.2015 - 4 Sa 28/15 - an.

  • BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 77/06

    Spaltung eines Betriebs

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 05.11.2015 - 5 Sa 437/14
    In Fällen der Abspaltung besteht der Ursprungsbetrieb fort (BAG, Urt. v. 18.03.2008 - 1 ABR 77/06 -, Rn. 12, juris;… LAG Düsseldorf, Urt. v. 17.02.2011 - 11 Sa 1542/10 -, Rn. 48, juris).

    Die Spaltung kann auch mit der Veräußerung eines Betriebsteils i. S. v. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB verbunden sein (BAG 18.03.2008 - 1 ABR 77/06 - Rz. 12 a.a.O.;… LAG Düsseldorf 11.01.2011 - 17 Sa 828/10 - Rz. 69 juris).

    Dieses Erfordernis ist auch erfüllt, wenn ein abgespaltener Betriebsteil anschließend in einen anderen Betrieb - desselben Arbeitgebers oder eines Betriebsteilerwerbers - eingegliedert wird und dabei untergeht (BAG 18.03.2008 - 1 ABR 77/06 -, Rn. 13, juris).

  • BAG, 19.03.2015 - 8 AZR 119/14

    Betriebsteilübergang - Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 05.11.2015 - 5 Sa 437/14
    Die Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit ist in diesem Fall anzunehmen, wenn der neue Betriebsinhaber nicht nur die betreffende Tätigkeit weiterführt, sondern auch einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil des Personals übernimmt, das sein Vorgänger gezielt für diese Tätigkeit eingesetzt hat (…EuGH, Urt. v. 06.09.2011 - C-108/10 - [Scattolon], Rn. 49 ff., juris;… EuGH, Urt. v. 20.01.2011 - C-463/09 - [CLECE] Rn. 36, 39, juris;… BAG, Urt. v. 27.09.2007 - 8 AZR 941/06 -, Rn. 20, juris; BAG, Urt. v. 19.03.2015 - 8 AZR 119/14 - , Rn. 19, juris;… BAG, Urt. v. 10.11.2011 - 8 AZR 538/10 -, Rn. 18, juris).

    Dies ist unabhängig davon, ob die übergegangene wirtschaftliche Einheit ihre Selbständigkeit innerhalb der Struktur des Erwerbers bewahrt oder nicht; es genügt, wenn die funktionelle Verknüpfung zwischen den übertragenen Produktionsfaktoren beibehalten und es dem Erwerber derart ermöglicht wird, diese Faktoren zu nutzen, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen (…EuGH, Urt. v. 12.02.2009 - C-466/07 - [Klarenberg], Rn. 53, juris; BAG, Urt. v. 19.03.2015 - 8 AZR 119/14 -, Rn. 20, juris).

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 268/11

    Ein-Tages-Arbeitsverhältnis - Betriebsübergang - Lohnwucher - verwerfliche …

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 05.11.2015 - 5 Sa 437/14
    Die Arbeitsvertragsparteien sind nicht gezwungen, statt Einzelarbeitsverträgen ein Abrufarbeitsverhältnis nach § 12 TzBfG zu begründen (BAG, Urt. v. 16.05.2012 - 5 AZR 268/11 -, Rn. 21, juris).
  • LAG München, 08.09.2011 - 3 SaGa 21/11

    Weiterbeschäftigungsanspruch, Unmöglichkeit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 05.11.2015 - 5 Sa 437/14
    Rn. 108 Indessen darf nicht verkannt werden, dass der Arbeitnehmer auch im bestehenden Arbeitsverhältnis keinen erzwingbaren Anspruch auf vertragsgerechte Beschäftigung hat, wenn es dem Arbeitgeber aufgrund objektiver Umstände unmöglich ist, den Arbeitnehmer vertragsgerecht zu beschäftigen (vgl. LAG München, Urt. v. 08.09.2011 - 3 SaGa 21/11 -, Rn. 24, juris;… vgl. LAG B.-Brandenburg, Urt. v. 20.02.2009 - 22 Sa 1377/08 -, Rn. 24, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.02.2009 - 22 Sa 1377/08
    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 05.11.2015 - 5 Sa 437/14
    Rn. 108 Indessen darf nicht verkannt werden, dass der Arbeitnehmer auch im bestehenden Arbeitsverhältnis keinen erzwingbaren Anspruch auf vertragsgerechte Beschäftigung hat, wenn es dem Arbeitgeber aufgrund objektiver Umstände unmöglich ist, den Arbeitnehmer vertragsgerecht zu beschäftigen (…vgl. LAG München, Urt. v. 08.09.2011 - 3 SaGa 21/11 -, Rn. 24, juris; vgl. LAG B.-Brandenburg, Urt. v. 20.02.2009 - 22 Sa 1377/08 -, Rn. 24, juris).
  • EuGH, 12.02.2009 - C-466/07

    Klarenberg - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen - …

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 05.11.2015 - 5 Sa 437/14
    Dies ist unabhängig davon, ob die übergegangene wirtschaftliche Einheit ihre Selbständigkeit innerhalb der Struktur des Erwerbers bewahrt oder nicht; es genügt, wenn die funktionelle Verknüpfung zwischen den übertragenen Produktionsfaktoren beibehalten und es dem Erwerber derart ermöglicht wird, diese Faktoren zu nutzen, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen (EuGH, Urt. v. 12.02.2009 - C-466/07 - [Klarenberg], Rn. 53, juris;… BAG, Urt. v. 19.03.2015 - 8 AZR 119/14 -, Rn. 20, juris).
  • EuGH, 06.09.2011 - C-108/10

    Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Schutzes von Arbeitnehmerrechten bei …

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 05.11.2015 - 5 Sa 437/14
    Die Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit ist in diesem Fall anzunehmen, wenn der neue Betriebsinhaber nicht nur die betreffende Tätigkeit weiterführt, sondern auch einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil des Personals übernimmt, das sein Vorgänger gezielt für diese Tätigkeit eingesetzt hat (EuGH, Urt. v. 06.09.2011 - C-108/10 - [Scattolon], Rn. 49 ff., juris;… EuGH, Urt. v. 20.01.2011 - C-463/09 - [CLECE] Rn. 36, 39, juris;… BAG, Urt. v. 27.09.2007 - 8 AZR 941/06 -, Rn. 20, juris;… BAG, Urt. v. 19.03.2015 - 8 AZR 119/14 - , Rn. 19, juris;… BAG, Urt. v. 10.11.2011 - 8 AZR 538/10 -, Rn. 18, juris).
  • EuGH, 20.01.2011 - C-463/09

    CLECE - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen - …

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 05.11.2015 - 5 Sa 437/14
    Die Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit ist in diesem Fall anzunehmen, wenn der neue Betriebsinhaber nicht nur die betreffende Tätigkeit weiterführt, sondern auch einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil des Personals übernimmt, das sein Vorgänger gezielt für diese Tätigkeit eingesetzt hat (…EuGH, Urt. v. 06.09.2011 - C-108/10 - [Scattolon], Rn. 49 ff., juris; EuGH, Urt. v. 20.01.2011 - C-463/09 - [CLECE] Rn. 36, 39, juris;… BAG, Urt. v. 27.09.2007 - 8 AZR 941/06 -, Rn. 20, juris;… BAG, Urt. v. 19.03.2015 - 8 AZR 119/14 - , Rn. 19, juris;… BAG, Urt. v. 10.11.2011 - 8 AZR 538/10 -, Rn. 18, juris).
  • BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 416/99

    Betriebsübergang und Umwandlung - Kreiskrankenhaus

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 05.11.2015 - 5 Sa 437/14
    Indessen enthält § 324 UmwG nicht lediglich eine Rechtsfolgenverweisung, sondern eine Rechtsgrundverweisung (BAG, Urt. v. 25.05.2000 - 8 AZR 416/99 - Rn. 66, juris;… ErfK, 15. Auf. 2015, Rn. 181 zu § 613a BGB).
  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 316/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BGH, 27.01.2012 - V ZR 92/11

    Vollstreckungsgegenklage und Klauselgegenklage bei Vollstreckung aus einer …

  • BGH, 04.07.2012 - VIII ZR 109/11

    Abstehen vom Urkundenprozess in der Berufungsinstanz

  • BAG, 27.09.2007 - 8 AZR 941/06

    Betriebsübergang: Betrieb und Teilbetrieb bei einer Müllsortieranlage - …

  • BAG, 10.11.2011 - 8 AZR 538/10

    Betriebsübergang - Begriff des übergangsfähigen Betriebsteils - …

  • BAG, 20.12.1983 - 1 AZR 442/82

    Sozialplan - Abfindung - Betriebsänderung - GerichtlicheSchritte gegen Kündigung

  • LAG Düsseldorf, 11.01.2011 - 17 Sa 828/10

    Betriebsbedingte Kündigung nach wirksamen Widerspruch gegen einen …

  • LAG Hamm, 28.02.2014 - 10 Sa 1394/13

    Mitwirkung an Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • LAG Düsseldorf, 17.02.2011 - 11 Sa 1542/10

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsänderung bei Verstoß gegen …

  • LAG Schleswig-Holstein, 18.09.2003 - 5 Sa 539/03
  • LAG Hamburg, 11.01.2017 - 6 Sa 54/16

    Unternehmensspaltung - Betriebsspaltung - Zuordnung der Arbeitnehmer durch eine …

    (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 05.11.2015 - 5 Sa 437/14 - juris).

    Vielmehr ist es unter Wahrung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats auch zulässig, vor der eigentlichen Unternehmensaufspaltung einen zuvor einheitlichen Betrieb nach Arbeitsprozessen zu "zerschlagen" und hierdurch eigenständige Betriebe zu bilden, um hernach diese eigenständigen Betriebe im Wege der Unternehmensaufspaltung auf andere Rechtsträger zu übertragen (so das LAG Schleswig-Holstein 05.11.2015, im Parallelverfahren - 5 Sa 437/14 - juris Rn 83;… Fitting 28. Aufl., § 111 BetrVG Rn 59).

    Unbeschadet von § 324 UmwG i. V. m. § 613a BGB liegt es in der Privatautonomie der beteiligten Rechtsträger, die Zuordnung von Betrieben und Betriebsteilen für die Zeit nach der Umwandlung zu regeln, insbesondere bestehende Betriebe organisatorisch zu spalten und die so entstehenden Betriebsteile auf jeweils verschiedene Rechtsträger zu übertragen (LAG Schleswig-Holstein 05.11.2015 - 5 Sa 437/14 - juris Rn 83;… HWK/Willemsen, Arbeitsrecht Kommentar, 6. Aufl. 2014, Rn. 23 zu § 324 UmwG).

    Die Unternehmensaufspaltung und damit die unternehmerische Übertragung einzelner Betriebe auf zwei oder mehrere andere Unternehmen ist keine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG (so auch LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 05.11.2015 zum Parallelverfahren zum Az. 5 Sa 437/14 juris Rn 69 ff.).

    Der Vorrang des § 613a BGB i. V. m. § 324 UmwG vor einer Zuordnung gemäß § 323 Abs. 2 UmwG gilt mithin nur dann, wenn mit der Umwandlungsmaßnahme tatsächlich ein Betrieb oder Betriebsteil auf einen anderen Rechtsträger übergeht (LAG Schleswig-Holstein 05.11.2015 - Az. 5 Sa 437/14 - juris Rn 87).

    In dieser Situation können die Betriebsparteien in einem Interessenausgleich zur Betriebsspaltung die namentliche Zuordnung der Arbeitnehmer zu den neu geschaffenen Betrieben vornehmen (so auch LAG Schleswig-Holstein 05.11.2015 - Az. 5 Sa 437/14 - juris Rn 86).

    Insoweit unterliegen Betriebsvereinbarungen einer gerichtlichen Inhaltskontrolle (vgl. LAG Schleswig-Holstein 05.11.2015 - Az. 5 Sa 437/14 - juris Rn 101).

    Die Kammer schließt sich nach eigener Prüfung den Ausführungen LAG Schleswig Holstein im Urteil vom 05.11.2015 im Parallelverfahren zum Az. 5 Sa 437/14, juris Rn 103ff. an.

    (vgl. hierzu LAG Schleswig-Holstein 05.11.2015 in den Parallelverfahren zu den Az. 5 Sa 437/14, juris Rn 107 und 4 Sa 28/15, juris Rn 121 f.).

  • LAG Hamburg, 26.04.2017 - 6 Sa 76/16

    Unternehmensspaltung - Betriebsspaltung - Zuordnung der Arbeitnehmer durch eine …

    (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 05.11.2015 - 5 Sa 437/14 - juris).

    Vielmehr ist es unter Wahrung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats auch zulässig, vor der eigentlichen Unternehmensaufspaltung einen zuvor einheitlichen Betrieb nach Arbeitsprozessen zu "zerschlagen" und hierdurch eigenständige Betriebe zu bilden, um hernach diese eigenständigen Betriebe im Wege der Unternehmensaufspaltung auf andere Rechtsträger zu übertragen (so das LAG Schleswig-Holstein 05.11.2015, im Parallelverfahren - 5 Sa 437/14 - juris Rn 83;… Fitting 28. Aufl., § 111 BetrVG Rn 59).

    Unbeschadet von § 324 UmwG i. V. m. § 613a BGB liegt es in der Privatautonomie der beteiligten Rechtsträger, die Zuordnung von Betrieben und Betriebsteilen für die Zeit nach der Umwandlung zu regeln, insbesondere bestehende Betriebe organisatorisch zu spalten und die so entstehenden Betriebsteile auf jeweils verschiedene Rechtsträger zu übertragen (LAG Schleswig-Holstein 05.11.2015 - 5 Sa 437/14 - juris Rn 83;… HWK/Willemsen, Arbeitsrecht Kommentar, 6. Aufl. 2014, Rn. 23 zu § 324 UmwG).

    Die Unternehmensaufspaltung und damit die unternehmerische Übertragung einzelner Betriebe auf zwei oder mehrere andere Unternehmen ist keine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG (so auch LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 05.11.2015 zum Parallelverfahren zum Az. 5 Sa 437/14 juris Rn 69 ff.).

    Der Vorrang des § 613a BGB i. V. m. § 324 UmwG vor einer Zuordnung gemäß § 323 Abs. 2 UmwG gilt mithin nur dann, wenn mit der Umwandlungsmaßnahme tatsächlich ein Betrieb oder Betriebsteil auf einen anderen Rechtsträger übergeht (LAG Schleswig-Holstein 05.11.2015 - Az. 5 Sa 437/14 - juris Rn 87).

    In dieser Situation können die Betriebsparteien in einem Interessenausgleich zur Betriebsspaltung die namentliche Zuordnung der Arbeitnehmer zu den neu geschaffenen Betrieben vornehmen (so auch LAG Schleswig-Holstein 05.11.2015 - Az. 5 Sa 437/14 - juris Rn 86).

    Insoweit unterliegen Betriebsvereinbarungen einer gerichtlichen Inhaltskontrolle (vgl. LAG Schleswig-Holstein 05.11.2015 - Az. 5 Sa 437/14 - juris Rn 101).

    Die Kammer schließt sich nach eigener Prüfung den Ausführungen LAG Schleswig Holstein im Urteil vom 05.11.2015 im Parallelverfahren zum Az. 5 Sa 437/14, juris Rn 103ff. an.

    (vgl. hierzu LAG Schleswig-Holstein 05.11.2015 in den Parallelverfahren zu den Az. 5 Sa 437/14, juris Rn 107 und 4 Sa 28/15, juris Rn 121 f.).

  • LAG Hamburg, 04.05.2016 - 6 Sa 2/16

    Unternehmensspaltung - Betriebsspaltung - Zuordnung der Arbeitnehmer durch eine …

    (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 05.11.2015 - 5 Sa 437/14 - juris).

    Vielmehr ist es unter Wahrung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats auch zulässig, vor der eigentlichen Unternehmensaufspaltung einen zuvor einheitlichen Betrieb nach Arbeitsprozessen zu "zerschlagen" und hierdurch eigenständige Betriebe zu bilden, um hernach diese eigenständigen Betriebe im Wege der Unternehmensaufspaltung auf andere Rechtsträger zu übertragen (so das LAG Schleswig-Holstein 05.11.2015, im Parallelverfahren - 5 Sa 437/14 - juris Rn 83;… Fitting 28. Aufl., § 111 BetrVG Rn 59).

    Unbeschadet von § 324 UmwG i. V. m. § 613a BGB liegt es in der Privatautonomie der beteiligten Rechtsträger, die Zuordnung von Betrieben und Betriebsteilen für die Zeit nach der Umwandlung zu regeln, insbesondere bestehende Betriebe organisatorisch zu spalten und die so entstehenden Betriebsteile auf jeweils verschiedene Rechtsträger zu übertragen (LAG Schleswig-Holstein 05.11.2015 - 5 Sa 437/14 - juris Rn 83;… HWK/Willemsen, Arbeitsrecht Kommentar, 6. Aufl. 2014, Rn. 23 zu § 324 UmwG).

    Die Unternehmensaufspaltung und damit die unternehmerische Übertragung einzelner Betriebe auf zwei oder mehrere andere Unternehmen ist keine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG (so auch LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 05.11.2015 zum Parallelverfahren zum Az. 5 Sa 437/14 juris Rn 69 ff.).

    Der Vorrang des § 613a BGB i. V. m. § 324 UmwG vor einer Zuordnung gemäß § 323 Abs. 2 UmwG gilt mithin nur dann, wenn mit der Umwandlungsmaßnahme tatsächlich ein Betrieb oder Betriebsteil auf einen anderen Rechtsträger übergeht (LAG Schleswig-Holstein 05.11.2015 - Az. 5 Sa 437/14 - juris Rn 87).

    In dieser Situation können die Betriebsparteien in einem Interessenausgleich zur Betriebsspaltung die namentliche Zuordnung der Arbeitnehmer zu den neu geschaffenen Betrieben vornehmen (so auch LAG Schleswig-Holstein 05.11.2015 - Az. 5 Sa 437/14 - juris Rn 86).

    Insoweit unterliegen Betriebsvereinbarungen einer gerichtlichen Inhaltskontrolle (vgl. LAG Schleswig-Holstein 05.11.2015 - Az. 5 Sa 437/14 - juris Rn 101).

    Die Kammer schließt sich nach eigener Prüfung den Ausführungen LAG Schleswig Holstein im Urteil vom 05.11.2015 im Parallelverfahren zum Az. 5 Sa 437/14, juris Rn 103ff. an.

    (vgl. hierzu LAG Schleswig-Holstein 05.11.2015 in den Parallelverfahren zu den Az. 5 Sa 437/14, juris Rn 107 und 4 Sa 28/15, juris Rn 121 f.).

  • LAG Hamburg, 31.05.2016 - 7 Sa 3/16

    Verhältnis von Unternehmensaufspaltung und Betriebsübergang

    Vielmehr ist es unter Wahrung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats auch zulässig, vor der eigentlichen Unternehmensaufspaltung einen zuvor einheitlichen Betrieb nach Arbeitsprozessen zu "zerschlagen" und hierdurch eigenständige Betriebe zu bilden, um hernach diese eigenständigen Betriebe im Wege der Unternehmensaufspaltung auf andere Rechtsträger zu übertragen (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 05. November 2015 - 5 Sa 437/14 -, Rn. 83, juris;… Fitting, BetrVG, 28. Aufl., § 111 BetrVG Rn. 59).

    Unbeschadet von § 324 UmwG i.V.m. § 613a BGB liegt es in der Privatautonomie der beteiligten Rechtsträger, die Zuordnung von Betrieben und Betriebsteilen für die Zeit nach der Umwandlung zu regeln, insbesondere bestehende Betriebe organisatorisch zu spalten und die so entstehenden Betriebsteile auf jeweils verschiedene Rechtsträger zu übertragen (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 05. November 2015 - 5 Sa 437/14 -, Rn. 83, juris;… HWK/Willemsen, Arbeitsrecht Kommentar, 6. Aufl., Rn. 23 zu § 324 UmwG).

    Die Unternehmensaufspaltung und damit die unternehmerische Übertragung einzelner Betriebe auf zwei oder mehrere andere Unternehmen ist keine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG (so auch LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 05. November 2015 - 5 Sa 437/14 -, Rn. 69, juris).

    Der Vorrang des § 613a BGB i.V.m. § 324 UmwG vor einer Zuordnung gemäß § 323 Abs. 2 UmwG gilt mithin nur dann, wenn mit der Umwandlungsmaßnahme tatsächlich ein Betrieb oder Betriebsteil auf einen anderen Rechtsträger übergeht (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 05. November 2015 - 5 Sa 437/14 -, Rn. 87, juris).

    In dieser Situation können die Betriebsparteien in einem Interessenausgleich zur Betriebsspaltung die namentliche Zuordnung der Arbeitnehmer zu den neu geschaffenen Betrieben vornehmen (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 05. November 2015 - 5 Sa 437/14 -, Rn. 86, juris).

    Insoweit unterliegen Betriebsvereinbarungen einer gerichtlichen Inhaltskontrolle (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 05. November 2015 - 5 Sa 437/14 -, Rn. 101, juris).

    Diese Auffassung überzeugt nicht (vgl. auch LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 05. November 2015 - 5 Sa 437/14 -, Rn. 103, juris):.

    Die fehlende vertragsgemäße Beschäftigungsmöglichkeit beruht nicht auf einer willkürlichen Entscheidung der Betriebsparteien oder der L3 GmbH, sondern auf dem Umstand, dass die entsprechenden Tätigkeiten nicht mehr abverlangt werden und ins Ausland verlagert worden sind (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 05. November 2015 - 5 Sa 437/14 -, Rn. 107, juris; LAG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 05. November 2015 - 4 Sa 28/15 -, Rn. 121, juris).

  • LAG Hamburg, 30.01.2017 - 5 Sa 42/16

    Unternehmensspaltung - Betriebsspaltung - Zuordnung der Arbeitnehmer durch eine …

    Die Zuordnungsentscheidung ist nach § 323 Abs. 2 UmwG nur auf grobe Fehlerhaftigkeit zu überprüfen (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 05.11.2015 - 5 Sa 437/14 -, juris).

    Vielmehr ist es unter Wahrung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats auch zulässig, vor der eigentlichen Unternehmensaufspaltung einen zuvor einheitlichen Betrieb nach Arbeitsprozessen zu "zerschlagen" und hierdurch eigenständige Betriebe zu bilden, um hernach diese eigenständigen Betriebe im Wege der Unternehmensaufspaltung auf andere Rechtsträger zu übertragen (so das LAG Schleswig-Holstein 05.11.2015, im Parallelverfahren - 5 Sa 437/14 - juris Rn 83;… Fitting 28. Aufl., § 111 BetrVG Rn 59).

    Unbeschadet von § 324 UmwG i. V. m. § 613a BGB liegt es in der Privatautonomie der beteiligten Rechtsträger, die Zuordnung von Betrieben und Betriebsteilen für die Zeit nach der Umwandlung zu regeln, insbesondere bestehende Betriebe organisatorisch zu spalten und die so entstehenden Betriebsteile auf jeweils verschiedene Rechtsträger zu übertragen (LAG Schleswig-Holstein 05.11.2015 - 5 Sa 437/14 - juris Rn 83;… HWK/Willemsen, Arbeitsrecht Kommentar, 6. Aufl. 2014, Rn. 23 zu § 324 UmwG).

    Der Vorrang des § 613a BGB i. V. m. § 324 UmwG vor einer Zuordnung gemäß § 323 Abs. 2 UmwG gilt mithin nur dann, wenn mit der Umwandlungsmaßnahme tatsächlich ein Betrieb oder Betriebsteil auf einen anderen Rechtsträger übergeht (LAG Schleswig-Holstein 05.11.2015 - Az. 5 Sa 437/14 - juris Rn 87).

    In dieser Situation können die Betriebsparteien in einem Interessenausgleich zur Betriebsspaltung die namentliche Zuordnung der Arbeitnehmer zu den neu geschaffenen Betrieben vornehmen (so auch LAG Schleswig-Holstein 05.11.2015 - Az. 5 Sa 437/14 - juris Rn 86).

    Insoweit unterliegen Betriebsvereinbarungen einer gerichtlichen Inhaltskontrolle (vgl. LAG Schleswig-Holstein 05.11.2015 - Az. 5 Sa 437/14 - juris Rn 101).

    Die Kammer schließt sich nach eigener Prüfung den Ausführungen LAG Schleswig Holstein im Urteil vom 05.11.2015 im Parallelverfahren zum Az. 5 Sa 437/14, juris Rn 103ff. an.

    (vgl. hierzu LAG Schleswig-Holstein 05.11.2015 in den Parallelverfahren zu den Az. 5 Sa 437/14, juris Rn 107 und 4 Sa 28/15, juris Rn 121 f.).

  • LAG Hamburg, 18.09.2017 - 7 Sa 82/16

    Verhältnis von Aufspaltung eines Unternehmens und Betriebsübergang

    Vielmehr ist es unter Wahrung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats auch zulässig, vor der eigentlichen Unternehmensaufspaltung einen zuvor einheitlichen Betrieb nach Arbeitsprozessen zu "zerschlagen" und hierdurch eigenständige Betriebe zu bilden, um hernach diese eigenständigen Betriebe im Wege der Unternehmensaufspaltung auf andere Rechtsträger zu übertragen (so in einem Parallelverfahren das LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 05.11.2015 - 5 Sa 437/14 - Tz 83;… vgl. auch Fitting, BetrVG, 28. Aufl., § 111 Tz 59).

    Unbeschadet von § 324 UmwG in Verbindung mit § 613a BGB liegt es in der Privatautonomie der beteiligten Rechtsträger, die Zuordnung von Betrieben und Betriebsteilen für die Zeit nach der Umwandlung zu regeln, insbesondere bestehende Betriebe organisatorisch zu spalten und die so entstehenden Betriebsteile auf jeweils verschiedene Rechtsträger zu übertragen (LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 05.11.2015 - 5 Sa 437/14 - Tz 83;… HWK/Willemsen, Arbeitsrecht Kommentar, 6. Aufl., Tz 23 zu § 324 UmwG).

    Die Unternehmensaufspaltung und damit die unternehmerische Übertragung einzelner Betriebe auf zwei oder mehrere andere Unternehmen ist keine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG (so auch LAG Schleswig-Holstein v. 05.11.2015 - 5 Sa 437/14 - Tz 69 ff.).

    Der Vorrang des § 613a BGB in Verbindung mit § 324 UmwG vor einer Zuordnung gemäß § 323 II UmwG gilt mithin nur dann, wenn mit der Umwandlungsmaßnahme tatsächlich ein Betrieb oder Betriebsteil auf einen anderen Rechtsträger übergeht (LAG Schleswig-Holstein v. 05.11.2015 - 5 Sa 437/14 - Tz 87).

    In dieser Situation können die Betriebsparteien in einem Interessenausgleich zur Betriebsspaltung die namentliche Zuordnung der Arbeitnehmer zu den neu geschaffenen Betrieben vornehmen (so auch LAG Schleswig-Holstein v. 05.11.2015 - 5 Sa 437/14 - Tz 86).

    Insoweit unterliegen Betriebsvereinbarungen einer gerichtlichen Inhaltskontrolle (vgl. LAG Schleswig-Holstein v. 05.11.2015 - 5 Sa 437/14 - Tz 101).

    Die Kammer schließt sich nach eigener Prüfung den Ausführungen LAG Schleswig- Holstein im Urteil vom 05.11.2015 im Parallelverfahren (5 Sa 437/14 - Tz 103ff) an.

    (vgl. hierzu auch LAG Schleswig-Holstein v. 05.11.2015 - 5 Sa 437/14 - Tz 107).

  • LAG Hamburg, 15.03.2017 - 8 Sa 43/16

    Aufspaltung - Unternehmensübergang - Betriebsübergang

    Vielmehr ist es unter Wahrung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats auch zulässig, vor der eigentlichen Unternehmensaufspaltung einen zuvor einheitlichen Betrieb nach Arbeitsprozessen zu "zerschlagen" und hierdurch eigenständige Betriebe zu bilden, um hernach diese eigenständigen Betriebe im Wege der Unternehmensaufspaltung auf andere Rechtsträger zu übertragen (so in einem Parallelverfahren das LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 05.11.2015 - 5 Sa 437/14 - Tz 83;… vgl. auch Fitting, BetrVG, 28. Aufl., § 111 Tz 59).

    Unbeschadet von § 324 UmwG in Verbindung mit § 613a BGB liegt es in der Privatautonomie der beteiligten Rechtsträger, die Zuordnung von Betrieben und Betriebsteilen für die Zeit nach der Umwandlung zu regeln, insbesondere bestehende Betriebe organisatorisch zu spalten und die so entstehenden Betriebsteile auf jeweils verschiedene Rechtsträger zu übertragen (LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 05.11.2015 - 5 Sa 437/14 - Tz 83;… HWK/Willemsen, Arbeitsrecht Kommentar, 6. Aufl., Tz 23 zu § 324 UmwG).

    Die Unternehmensaufspaltung und damit die unternehmerische Übertragung einzelner Betriebe auf zwei oder mehrere andere Unternehmen ist keine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG (so auch LAG Schleswig-Holstein v. 05.11.2015 - 5 Sa 437/14 - Tz 69 ff.).

    Der Vorrang des § 613a BGB in Verbindung mit § 324 UmwG vor einer Zuordnung gemäß § 323 II UmwG gilt mithin nur dann, wenn mit der Umwandlungsmaßnahme tatsächlich ein Betrieb oder Betriebsteil auf einen anderen Rechtsträger übergeht (LAG Schleswig-Holstein v. 05.11.2015 - 5 Sa 437/14 - Tz 87).

    In dieser Situation können die Betriebsparteien in einem Interessenausgleich zur Betriebsspaltung die namentliche Zuordnung der Arbeitnehmer zu den neu geschaffenen Betrieben vornehmen (so auch LAG Schleswig-Holstein v. 05.11.2015 - 5 Sa 437/14 - Tz 86).

    Insoweit unterliegen Betriebsvereinbarungen einer gerichtlichen Inhaltskontrolle (vgl. LAG Schleswig-Holstein v. 05.11.2015 - 5 Sa 437/14 - Tz 101).

    Die Kammer schließt sich nach eigener Prüfung den Ausführungen LAG Schleswig- Holstein im Urteil vom 05.11.2015 im Parallelverfahren (5 Sa 437/14 - Tz 103ff) an.

    (vgl. hierzu auch LAG Schleswig-Holstein v. 05.11.2015 - 5 Sa 437/14 - Tz 107).

  • LAG Hamburg, 07.11.2016 - 8 Sa 12/16

    Verhältnis von Aufspaltung eines Unternehmens und Betriebsübergang

    Vielmehr ist es unter Wahrung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats auch zulässig, vor der eigentlichen Unternehmensaufspaltung einen zuvor einheitlichen Betrieb nach Arbeitsprozessen zu "zerschlagen" und hierdurch eigenständige Betriebe zu bilden, um hernach diese eigenständigen Betriebe im Wege der Unternehmensaufspaltung auf andere Rechtsträger zu übertragen (so in einem Parallelverfahren das LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 05.11.2015 - 5 Sa 437/14 - Tz 83;… vgl. auch Fitting, BetrVG, 28. Aufl., § 111 Tz 59).

    Unbeschadet von § 324 UmwG in Verbindung mit § 613a BGB liegt es in der Privatautonomie der beteiligten Rechtsträger, die Zuordnung von Betrieben und Betriebsteilen für die Zeit nach der Umwandlung zu regeln, insbesondere bestehende Betriebe organisatorisch zu spalten und die so entstehenden Betriebsteile auf jeweils verschiedene Rechtsträger zu übertragen (LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 05.11.2015 - 5 Sa 437/14 - Tz 83;… HWK/Willemsen, Arbeitsrecht Kommentar, 6. Aufl., Tz 23 zu § 324 UmwG).

    Die Unternehmensaufspaltung und damit die unternehmerische Übertragung einzelner Betriebe auf zwei oder mehrere andere Unternehmen ist keine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG (so auch LAG Schleswig-Holstein v. 05.11.2015 - 5 Sa 437/14 - Tz 69 ff.).

    Der Vorrang des § 613a BGB in Verbindung mit § 324 UmwG vor einer Zuordnung gemäß § 323 II UmwG gilt mithin nur dann, wenn mit der Umwandlungsmaßnahme tatsächlich ein Betrieb oder Betriebsteil auf einen anderen Rechtsträger übergeht (LAG Schleswig-Holstein v. 05.11.2015 - 5 Sa 437/14 - Tz 87).

    In dieser Situation können die Betriebsparteien in einem Interessenausgleich zur Betriebsspaltung die namentliche Zuordnung der Arbeitnehmer zu den neu geschaffenen Betrieben vornehmen (so auch LAG Schleswig-Holstein v. 05.11.2015 - 5 Sa 437/14 - Tz 86).

    Insoweit unterliegen Betriebsvereinbarungen einer gerichtlichen Inhaltskontrolle (vgl. LAG Schleswig-Holstein v. 05.11.2015 - 5 Sa 437/14 - Tz 101).

    Die Kammer schließt sich nach eigener Prüfung den Ausführungen LAG Schleswig-Holstein im Urteil vom 05.11.2015 im Parallelverfahren (5 Sa 437/14 - Tz 103ff) an.

    Die fehlende vertragsgemäße Beschäftigungsmöglichkeit beruht nicht auf einer willkürlichen Entscheidung der Betriebsparteien beziehungsweise der L3, sondern auf dem Umstand, dass die entsprechenden Tätigkeiten nicht mehr abverlangt werden und ins Ausland verlagert wurden (vgl. hierzu auch LAG Schleswig-Holstein v. 05.11.2015 - 5 Sa 437/14 - Tz 107).

  • LAG Hamburg, 15.03.2017 - 8 Sa 75/16

    Aufspaltung - Unternehmensübergang - Betriebsübergang

    Vielmehr ist es unter Wahrung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats auch zulässig, vor der eigentlichen Unternehmensaufspaltung einen zuvor einheitlichen Betrieb nach Arbeitsprozessen zu "zerschlagen" und hierdurch eigenständige Betriebe zu bilden, um hernach diese eigenständigen Betriebe im Wege der Unternehmensaufspaltung auf andere Rechtsträger zu übertragen (so in einem Parallelverfahren das LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 05.11.2015 - 5 Sa 437/14 - Tz 83;… vgl. auch Fitting, BetrVG, 28. Aufl., § 111 Tz 59).

    Unbeschadet von § 324 UmwG in Verbindung mit § 613a BGB liegt es in der Privatautonomie der beteiligten Rechtsträger, die Zuordnung von Betrieben und Betriebsteilen für die Zeit nach der Umwandlung zu regeln, insbesondere bestehende Betriebe organisatorisch zu spalten und die so entstehenden Betriebsteile auf jeweils verschiedene Rechtsträger zu übertragen (LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 05.11.2015 - 5 Sa 437/14 - Tz 83;… HWK/Willemsen, Arbeitsrecht Kommentar, 6. Aufl., Tz 23 zu § 324 UmwG).

    Die Unternehmensaufspaltung und damit die unternehmerische Übertragung einzelner Betriebe auf zwei oder mehrere andere Unternehmen ist keine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG (so auch LAG Schleswig-Holstein v. 05.11.2015 - 5 Sa 437/14 - Tz 69 ff.).

    Der Vorrang des § 613a BGB in Verbindung mit § 324 UmwG vor einer Zuordnung gemäß § 323 II UmwG gilt mithin nur dann, wenn mit der Umwandlungsmaßnahme tatsächlich ein Betrieb oder Betriebsteil auf einen anderen Rechtsträger übergeht (LAG Schleswig-Holstein v. 05.11.2015 - 5 Sa 437/14 - Tz 87).

    In dieser Situation können die Betriebsparteien in einem Interessenausgleich zur Betriebsspaltung die namentliche Zuordnung der Arbeitnehmer zu den neu geschaffenen Betrieben vornehmen (so auch LAG Schleswig-Holstein v. 05.11.2015 - 5 Sa 437/14 - Tz 86).

    Insoweit unterliegen Betriebsvereinbarungen einer gerichtlichen Inhaltskontrolle (vgl. LAG Schleswig-Holstein v. 05.11.2015 - 5 Sa 437/14 - Tz 101).

    Die Kammer schließt sich nach eigener Prüfung den Ausführungen LAG Schleswig-Holstein im Urteil vom 05.11.2015 im Parallelverfahren (5 Sa 437/14 - Tz 103ff) an.

    (vgl. hierzu auch LAG Schleswig-Holstein v. 05.11.2015 - 5 Sa 437/14 - Tz 107).

  • ArbG Hamburg, 29.06.2016 - 8 Ca 77/15

    Betriebsübergang im Zuge einer Unternehmensaufspaltung - Zuordnung der …

    Vielmehr ist es unter Wahrung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats auch zulässig, vor der eigentlichen Unternehmensaufspaltung einen zuvor einheitlichen Betrieb nach Arbeitsprozessen zu "zerschlagen" und hierdurch eigenständige Betriebe zu bilden, um hernach diese eigenständigen Betriebe im Wege der Unternehmensaufspaltung auf andere Rechtsträger zu übertragen (so das LAG Schleswig-Holstein 05.11.2015, im Parallelverfahren - 5 Sa 437/14 - juris Rn 83;… Fitting 28. Aufl., § 111 BetrVG Rn 59).

    Unbeschadet von § 324 UmwG i. V. m. § 613a BGB liegt es in der Privatautonomie der beteiligten Rechtsträger, die Zuordnung von Betrieben und Betriebsteilen für die Zeit nach der Umwandlung zu regeln, insbesondere bestehende Betriebe organisatorisch zu spalten und die so entstehenden Betriebsteile auf jeweils verschiedene Rechtsträger zu übertragen (LAG Schleswig-Holstein 05.11.2015 - 5 Sa 437/14 - juris Rn 83;… HWK/Willemsen, Arbeitsrecht Kommentar, 6. Aufl. 2014, Rn. 23 zu § 324 UmwG).

    Die Unternehmensaufspaltung und damit die unternehmerische Übertragung einzelner Betriebe auf zwei oder mehrere andere Unternehmen ist keine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG (so auch LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 05.11.2015 zum Parallelverfahren zum Az. 5 Sa 437/14 juris Rn 69 ff.).

    Der Vorrang des § 613a BGB i. V. m. § 324 UmwG vor einer Zuordnung gemäß § 323 Abs. 2 UmwG gilt mithin nur dann, wenn mit der Umwandlungsmaßnahme tatsächlich ein Betrieb oder Betriebsteil auf einen anderen Rechtsträger übergeht (LAG Schleswig-Holstein 05.11.2015 - Az. 5 Sa 437/14 - juris Rn 87).

    In dieser Situation können die Betriebsparteien in einem Interessenausgleich zur Betriebsspaltung die namentliche Zuordnung der Arbeitnehmer zu den neu geschaffenen Betrieben vornehmen (so auch LAG Schleswig-Holstein 05.11.2015 - Az. 5 Sa 437/14 - juris Rn 86).

    Insoweit unterliegen Betriebsvereinbarungen einer gerichtlichen Inhaltskontrolle (vgl. LAG Schleswig-Holstein 05.11.2015 - Az. 5 Sa 437/14 - juris Rn 101).

    Die Kammer schließt sich nach eigener Prüfung den Ausführungen LAG Schleswig Holstein im Urteil vom 05.11.2015 im Parallelverfahren zum Az. 5 Sa 437/14, juris Rn 103ff. an.

    (vgl. hierzu LAG Schleswig-Holstein 05.11.2015 in den Parallelverfahren zu den Az. 5 Sa 437/14, juris Rn 107 und 4 Sa 28/15, juris Rn 121 f.).

  • LAG Hamburg, 26.04.2016 - 4 Sa 2/16
  • ArbG Hamburg, 23.02.2016 - 11 Ca 152/15

    Beschäftigungsanspruch - Betriebsübergang - Umwandlung - Zuordnungsentscheidung - …

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