Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 3 - Sachenrecht (§§ 854 - 1296) |
| Abschnitt 8 - Pfandrecht an beweglichen Sachen und an Rechten (§§ 1204 - 1296) |
| Titel 1 - Pfandrecht an beweglichen Sachen (§§ 1204 - 1259) |
1Sind Eigentümer und Pfandgläubiger Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, können sie für die Verwertung des Pfandes, das einen Börsen- oder Marktpreis hat, schon bei der Verpfändung vereinbaren, dass der Pfandgläubiger den Verkauf aus freier Hand zum laufenden Preis selbst oder durch Dritte vornehmen kann oder dem Pfandgläubiger das Eigentum an der Sache bei Fälligkeit der Forderung zufallen soll. 2In diesem Fall gilt die Forderung in Höhe des am Tag der Fälligkeit geltenden Börsen- oder Marktpreises als von dem Eigentümer berichtigt. 3Die §§ 1229 und 1233 bis 1239 finden keine Anwendung.
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2002/47/EG vom 6. Juni 2002 über Finanzsicherheiten und zur Änderung des Hypothekenbankgesetzes und anderer Gesetze vom 05.04.2004
Vorherige Gesetzesfassungen
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 09.04.2004 | Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2002/47/EG vom 6. Juni 2002 über Finanzsicherheiten und zur Änderung des Hypothekenbankgesetzes und anderer Gesetze | 05.04.2004 |
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 1259 BGB
14 Entscheidungen zu § 1259 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 13.12.2022 - II ZR 14/21
Übernahme der Postbank durch Deutsche Bank
Zum selben Verfahren:
- LG Köln, 20.10.2017 - 82 O 11/15
Urteile gegen Deutsche Bank: Postbank-Übernahme könnte weitere 3 Milliarden Euro ...
- OLG Köln, 16.12.2020 - 13 U 231/17
Übernahme der Postbank - Klagen ehemaliger Postsbankaktionäre gegen die Deutsche ...
- LG Köln, 20.10.2017 - 82 O 11/15
- BGH, 13.12.2022 - II ZR 9/21
Übernahme der Postbank durch Deutsche Bank
Zum selben Verfahren:
- OLG Köln, 16.12.2020 - 13 U 166/11
Übernahme der Postbank - Klagen ehemaliger Postsbankaktionäre gegen die Deutsche ...
- OLG Köln, 16.12.2020 - 13 U 166/11
- OLG Naumburg, 18.12.2014 - 2 U 53/14
Zusammenfassung mehrerer Fotovoltaikanlagen zum Zwecke der Ermittlung der ...
- LG Stuttgart, 03.04.2018 - 31 O 138/15
Kässbohrer: Spruchverfahren wegen Squeeze-out ohne Erhöhung der Abfindung ...
- OLG Hamburg, 06.12.2012 - 6 U 182/11
Binnenschifffahrt: Umfang der Schiffsgläubigerrechte; Übergang von ...
- BFH, 02.05.2000 - IX R 99/97
Einkünfte aus der Vermietung von Flugzeugen
- BFH, 02.05.2000 - IX R 71/96
Einkunftsart bei Flugzeugvermietung
Querverweise
Auf § 1259 BGB verweisen folgende Vorschriften:
Redaktionelle Querverweise zu § 1259 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Personen
- Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer
- § 14 (Unternehmer)