Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 3 - Sachenrecht (§§ 854 - 1296) |
Abschnitt 8 - Pfandrecht an beweglichen Sachen und an Rechten (§§ 1204 - 1296) |
Titel 1 - Pfandrecht an beweglichen Sachen (§§ 1204 - 1259) |
Hat das Pfand einen Börsen- oder Marktpreis, so kann der Pfandgläubiger den Verkauf aus freier Hand durch einen zu solchen Verkäufen öffentlich ermächtigten Handelsmakler oder durch eine zur öffentlichen Versteigerung befugte Person zum laufenden Preis bewirken.
Fassung aufgrund des Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser vom 12.06.2020
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
23.12.2020 | Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser | 12.06.2020 |
Rechtsprechung zu § 1221 BGB
29 Entscheidungen zu § 1221 BGB in unserer Datenbank:
- LG Frankfurt/Main, 27.06.2019 - 5 O 38/18
Stada Arzneimittel AG: Spruchverfahren wegen Beherrschungs- und ...
- BGH, 20.06.2013 - I ZR 132/12
Lagervertrag: Pfandrecht des Lagerhalters an eingelagerten Elektronikartikeln und ...
- VG Aachen, 02.01.2012 - 6 K 2252/09
Überprüfung der Höhe der Veräußerungserlöse durch das Verwaltungsgericht i.R.d. § ...
- LG Stuttgart, 08.05.2019 - 31 O 25/13
Squeeze-Out: Bestimmung der Angemessenheit der Abfindung und des Ausgleichs von ...
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.09.2012 - 8 A 10236/12
Stadt darf sichergestellte Häuser nicht verwerten
- VGH Bayern, 01.07.2014 - 15 B 12.2287
Denkmalschutzrecht
- LG München I, 30.12.2008 - 5 HKO 11661/08
Aktiengesellschaft: Fristgerechte Einberufung zur Hauptversammlung; ...
- LG Frankfurt/Main, 25.11.2014 - 5 O 43/13
Unter besonderen Umständen kann sich die Schätzung des Gerichts im ...
- LG München I, 18.12.2008 - 5 HKO 11182/08
Zur Nichtigkeit der Beschlüsse der Hauptversammlung wegen behaupteter Verstöße ...
- VK Südbayern, 06.05.2002 - 120.3-3194.1-12-04/02
Behauptete Unterangebote sind unverzüglich zu rügen!
Querverweise
Auf § 1221 BGB verweisen folgende Vorschriften:
Redaktionelle Querverweise zu § 1221 BGB:
- Ausführungsgesetz BGB (AGBGB)
- Zuständigkeitsregelungen
- § 5 (Öffentliche Ermächtigung von Handelsmaklern)