Grundgesetz
| II. Der Bund und die Länder (Art. 20 - 37) |
(1) 1Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. 2In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. 3Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar. 4In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten.
(2) 1Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. 2Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. 3Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.
(3) Der Bund gewährleistet, daß die verfassungsmäßige Ordnung der Länder den Grundrechten und den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entspricht.
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu Art. 28 GG
9.198 Entscheidungen zu Art. 28 GG in unserer Datenbank:
- BVerfG, 07.05.2026 - 2 BvR 2097/16
Unzulässige Kommunalverfassungsbeschwerde gegen durch das Stärkungspaktgesetz ...
- BVerfG, 25.01.2023 - 2 BvR 2189/22
Erfolgloser Eilantrag gegen die Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 09.12.2024 - 2 BvR 2189/22
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Wiederholungswahl zum ...
- VerfGH Berlin, 16.11.2022 - VerfGH 154/21
Ungültigerklärung der Wahlen zum 19. Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den ...
- BVerfG, 09.12.2024 - 2 BvR 2189/22
- BVerfG, 16.07.2026 - 2 BvR 118/26
Unzulässige Kommunalverfassungsbeschwerde gegen verschiedene Vorschriften des ...
- BVerwG, 24.06.2026 - 9 A 2.26
Klage der Stadt Marktredwitz gegen den Planfeststellungsbeschluss für den ...
- OVG Niedersachsen, 04.09.2026 - 10 ME 280/26
Exklusivität des Wahlprüfungsverfahrens; Bewerber; Kandidat; effektiver ...
- VGH Bayern, 27.07.2026 - 1 CS 26.808
Unterkunft für Flüchtlinge und Asylbegehrende, Ersetzung des gemeindlichen ...
- VG Würzburg, 29.07.2026 - W 5 S 26.1436
Einstweiliger Rechtsschutz der Gemeinde Himmelstadt gegen Gemeinschaftsunterkunft ...
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2017 - VerfGH 9/16
2,5 %-Sperrklausel für die Wahlen der Gemeinderäte und Kreistage ...
Art. 28 GG in Nachschlagewerken
- Art. 28 GG wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Republik
Vorrang des Gesetzes
Kommunale Finanzhoheit
Kommunalrecht (Deutschland)
Kommunaler Finanzausgleich
Homogenitätsprinzip
Ausländerstimm- und -wahlrecht
Land (Deutschland)
Kommunale Aufgabenstruktur
Rechtsstaat (Deutschland) (geltendes Verfassungsrecht)
Einrichtungsgarantie
Staatsformmerkmal
Republikprinzip
Vorrang der Verfassung
Kommunale Selbstverwaltung (Deutschland)
Artikel 28 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
Querverweise
Auf Art. 28 GG verweisen folgende Vorschriften:
- Grundgesetz (GG)
- IX. Die Rechtsprechung
- Art. 94
- Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG)
- Besondere Verfahrensvorschriften
- Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 8a
- § 91
Redaktionelle Querverweise zu Art. 28 GG:
- Grundgesetz (GG)
- I. Die Grundrechte
- Art. 13 VI 3
- VII. Die Gesetzgebung des Bundes
- Art. 79 III
- VIII. Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung
- Art. 85 I 2
- X. Das Finanzwesen
- Art. 106 V, Va, VI, VII
- XI. Übergangs- und Schlußbestimmungen
- Art. 137 I
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
- Gemeinsame Vorschriften
- § 92 II (Begriffsbestimmungen) (zu Art. 28 I 1)
- Gemeindeordnung (GemO)
- Wesen und Aufgaben der Gemeinde
- Einwohner und Bürger
- § 12 (Bürgerrecht) (zu Art. 28 I 3)
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Steuern
- § 9 II (Gemeindesteuern) (zu Art. 28 II 3)
- EG-Vertrag (EG)
- Die Unionsbürgerschaft
- Art. 19 (ex-Art. 8b) (zu Art. 28 I 3)