Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 26.09.2002 - 3 W 178/02   

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https://dejure.org/2002,5220
OLG Zweibrücken, 26.09.2002 - 3 W 178/02 (https://dejure.org/2002,5220)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 26.09.2002 - 3 W 178/02 (https://dejure.org/2002,5220)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 26. September 2002 - 3 W 178/02 (https://dejure.org/2002,5220)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der Abwesenheitspflegschaft; Funktionelle Zuständigkeit des Richters; Unwirksamkeit der Rechtspflegerentscheidung; Fürsorgebedürfnis durch Schadensersatzpflicht

  • Judicialis

    RPflG § 3 Nr. 2 a; ; RPflG § 8 Abs. 4 Satz 1; ; RPflG § 14 Abs. 1 Nr. 4; ; BGB § 1911

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtervorbehalt gemäß § 14 RPflG : Unwirksamkeit einer Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 258
  • Rpfleger 2003, 117
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 07.07.1988 - BReg. 3 Z 76/88

    Richtervorbehalt; Ersteintragung; GmbH; Handelsregister; Ergänzung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.09.2002 - 3 W 178/02
    Dies gilt auch für die Ablehnung einer solchen Maßnahme (vgl. BayObLG Rpfleger 1988, 472, 473).

    Die Sache ist an das Amtsgericht zur Entscheidung durch den Vormundschaftsrichter zurückzuverweisen (vgl. BayObLG Rpfleger 1982, 292 f; 422, 423; 1983, 443, 444; 1988, 472, 473; Dallmeyer/Eickmann aaO § 8 Rdnr. 23).

  • OLG Frankfurt, 27.02.1996 - 20 W 227/95

    Funktionelle Zuständigkeit bei Entscheidung über Übertragung des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.09.2002 - 3 W 178/02
    3 Z 76/88">1988, 472, 473; OLG Frankfurt am Main FGPrax 1996, 105; Keidel/Schmidt, FG 14. Aufl. § 1 Rdnr. 130; Arnold/Herrmann aaO § 8 Rdnr. 12; Bassenge/Herbst/Roth aaO § 8 Rdnr. 4).
  • OLG Köln, 18.10.1995 - 16 Wx 179/95

    Bestellung eines Abwesenheitspflegers

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.09.2002 - 3 W 178/02
    Auch die Vermeidung einer öffentlichen Zustellung kann im Einzelfall ein Fürsorgebedürfnis i.S. des § 1911 BGB begründen (vgl. Senat, aaO; OLG Köln FamRZ 1996, 694; Soergel/Zimmermann aaO m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 25.07.2002 - 3 W 141/02

    Eröffnung eines Erbvertrages von Eheleuten: Entbehrlichkeit der Verkündung von

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.09.2002 - 3 W 178/02
    Die Beschwerdeberechtigung des Antragstellers ergibt sich bereits aus der Zurückweisung seiner Erstbeschwerde (st. Rspr. des Senats, vgl. zuletzt Beschluss vom 25. Juli 2002 - 3 W 141/02), im Übrigen aber auch aus § 57 Abs. 1 Nr. 3 FGG (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Juni 1983 - 3 W 55/83).
  • BayObLG, 25.08.1983 - BReg. 3 Z 124/83

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Wiedereintragung als Geschäftsführer in das

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.09.2002 - 3 W 178/02
    Die Sache ist an das Amtsgericht zur Entscheidung durch den Vormundschaftsrichter zurückzuverweisen (vgl. BayObLG Rpfleger 1982, 292 f; 422, 423; 1983, 443, 444; 1988, 472, 473; Dallmeyer/Eickmann aaO § 8 Rdnr. 23).
  • OLG Hamm, 21.11.1975 - 15 W 64/75
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.09.2002 - 3 W 178/02
    Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen den verschiedenen Arten der Pflegschaft (vgl. zur Nachlasspflegschaft OLG Hamm MDR 1976, 492; ferner Arnold/Rellermeyer, RPflG 6. Aufl. § 14 Rdnr. 74 ff.; Dallmayer/Eickmann, RPflG § 14 Rdnr. 62; Bassenge/Herbst/Roth, FGG/RPflG 9. Aufl. § 14 RPflG Rdnr. 39).
  • OLG Frankfurt, 08.01.1982 - 20 W 7/82
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.09.2002 - 3 W 178/02
    2 Z 187/58">BayObLGZ 1959, 89, 93; 1996, 524, 526; BayObLG Rpfleger 1982, 422; …
  • BGH, 22.09.2010 - IX ZB 195/09

    Insolvenzverfahren: Funktionelle Zuständigkeit zur Festsetzung der Vergütung des

    3 Z 156/86">FamRZ 1987, 412, 413; OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 1288; OLG Zweibrücken FamRZ 2003, 258).
  • BGH, 02.06.2005 - IX ZB 287/03

    Entscheidung des Beschwerdegerichts bei erstinstanzlicher Entscheidung durch den

    Sie wird auch nicht dadurch wirksam, daß sie vom Erstbeschwerdegericht in der Sache gebilligt wird (BayObLG Rpfleger 1982, 292, 293; 422, 423; 1983, 443, 444; 1988, 472, 473; OLG München Rpfleger 1979, 346; OLG Frankfurt am Main NJW-RR 1996, 1288; OLG Brandenburg DZWir 1996, 472, 473; OLG Zweibrücken Rpfleger 2003, 117; LG Berlin ZVI 2005, 98, 99).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2011 - 3 Wx 6/11

    Rüge der funktionellen Unzuständigkeit des Rechtspflegers in der

    Hat - wie im vorliegenden Fall - der Rechtspfleger ein Geschäft des Richters wahrgenommen, das ihm nach dem RPflG weder übertragen ist, noch übertragen werden kann, so ist das Geschäft gemäß § 8 Abs. 4 Satz 1 unwirksam (BGH NZI 2010, 977; BGH NJW-RR 2005, 1299; OLG Frankfurt, 20 W 176/10; OLG Zweibrücken 3 W 178/02 = NJOZ 2003, 250; Bumiller/Harders, FamFG, § 2, Rdnr. 20; Keidel/Sternal, FamFG Einl., Rdnr. 91; Herrmann/Rellermeyer, RPflgG, § 8, Rdnr. 1).
  • BGH, 02.06.2005 - IX ZB 287/04
    3 Z 76/88">1988, 472, 473; OLG München Rpfleger 1979, 346; OLG Frankfurt am Main NJW-RR 1996, 1288; OLG Brandenburg DZWir 1996, 472, 473; OLG Zweibrücken Rpfleger 2003, 117; LG Berlin ZVI 2005, 98, 99).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 19.06.2003 - 4 U 2/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5944
OLG Celle, 19.06.2003 - 4 U 2/03 (https://dejure.org/2003,5944)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.06.2003 - 4 U 2/03 (https://dejure.org/2003,5944)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. Juni 2003 - 4 U 2/03 (https://dejure.org/2003,5944)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Schadenersatzklage wegen arglistiger Täuschung beim Grundstückskaufvertrag: Notwendige Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nach fehlerhaft unterbliebener Verhandlung über das Beweisergebnis; Verneinung einer arglistigen Täuschung bei Erkennbarkeit einer ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verhandlung über das Ergebnis der Beweisaufnahme ; Nachholung in Berufungsverhandlung; Vertraglich vereinbarter Gewährleistungsausschluss ; Arglistig verschwiegener Mangel; Haftung des Verkäufers eines Grundstücks ; Darlegungs- und Beweislast des Käufers; Hinweis auf ...

  • Wolters Kluwer

    Verhandlung über das Ergebnis der Beweisaufnahme ; Nachholung in Berufungsverhandlung; Vertraglich vereinbarter Gewährleistungsausschluss ; Arglistig verschwiegener Mangel; Haftung des Verkäufers eines Grundstücks ; Darlegungs- und Beweislast des Käufers; Hinweis auf ...

  • Judicialis

    ZPO § 156; ; BGB § 463 a. F.

  • rechtsportal.de

    ZPO § 156; BGB § 463 (a.F.)
    Erkennenkönnen eines Dachschadens durch den Käufer; Neueröffnung der mündlichen Verhandlung gem. § 156 ZPO bei nachträglichem neuen Vorbringen einer Partei

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Ergebnis der Beweisaufnahme muss erörtert werden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gericht muss mit den Parteien das Ergebnis der Beweisaufnahme erörtern! (IBR 2003, 460)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.02.2003 - V ZR 25/02

    Aufklärungspflicht des Verkäufers eines Hauses bei Hausschwammverdacht

    Auszug aus OLG Celle, 19.06.2003 - 4 U 2/03
    Nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, muss der Verkäufer eines Grundstücks den Käufer über solche Mängel aufklären, die für den Entschluss des Käufers zum Kauf von erheblicher Bedeutung sind, wenn diese Mängel der Verkäufer kennt oder im Sinne einer billigenden Inkaufnahme mit ihnen rechnet; nicht aufklären muss indessen der Verkäufer über solche Eigenschaften und Mängel des Grundstücks, die einer Besichtigung durch den Käufer zugänglich sind (vgl. zur Aufklärungspflicht des Verkäufers eines Hausgrundstücks zuletzt BGH NZM 2003, 409 und NZM 2003, 415; OLG Düsseldorf MDR 2003, 261).
  • BGH, 31.10.2002 - V ZR 100/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei

    Auszug aus OLG Celle, 19.06.2003 - 4 U 2/03
    Die Darlegungs- und Beweislast für Arglist des Verkäufers trifft in vollem Umfang auch hinsichtlich der subjektiven Voraussetzungen den Käufer (BGH NJW 2003, 754, 755).
  • BGH, 31.01.2003 - V ZR 389/01

    Zusicherung von Mieterträgen in einem Grundstückskaufvertrag;

    Auszug aus OLG Celle, 19.06.2003 - 4 U 2/03
    Nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, muss der Verkäufer eines Grundstücks den Käufer über solche Mängel aufklären, die für den Entschluss des Käufers zum Kauf von erheblicher Bedeutung sind, wenn diese Mängel der Verkäufer kennt oder im Sinne einer billigenden Inkaufnahme mit ihnen rechnet; nicht aufklären muss indessen der Verkäufer über solche Eigenschaften und Mängel des Grundstücks, die einer Besichtigung durch den Käufer zugänglich sind (vgl. zur Aufklärungspflicht des Verkäufers eines Hausgrundstücks zuletzt BGH NZM 2003, 409 und NZM 2003, 415; OLG Düsseldorf MDR 2003, 261).
  • OLG Düsseldorf, 28.10.2002 - 9 U 69/02

    Zugehörigkeit eines Grundstückes zu einem Landschaftsschutzgebiet als Mangel

    Auszug aus OLG Celle, 19.06.2003 - 4 U 2/03
    Nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, muss der Verkäufer eines Grundstücks den Käufer über solche Mängel aufklären, die für den Entschluss des Käufers zum Kauf von erheblicher Bedeutung sind, wenn diese Mängel der Verkäufer kennt oder im Sinne einer billigenden Inkaufnahme mit ihnen rechnet; nicht aufklären muss indessen der Verkäufer über solche Eigenschaften und Mängel des Grundstücks, die einer Besichtigung durch den Käufer zugänglich sind (vgl. zur Aufklärungspflicht des Verkäufers eines Hausgrundstücks zuletzt BGH NZM 2003, 409 und NZM 2003, 415; OLG Düsseldorf MDR 2003, 261).
  • BGH, 11.05.2001 - V ZR 14/00

    Arglistiges Verschweigen bei nicht erinnerten Mängeln

    Auszug aus OLG Celle, 19.06.2003 - 4 U 2/03
    Wenn bei einer solchen Sachlage auf Verkäuferseite keine Erinnerung an das Vorhandensein eines offenbarungspflichtigen Mangels vorhanden ist, steht das - unabhängig von der Haftung einer juristischen Person für Wissen ihrer Organe - der Annahme vom Arglist entgegen (BGH NJW 2001, 2326).
  • OLG Frankfurt, 07.08.2006 - 12 U 204/05

    Keine Hinweispflicht des Gerichts trotz Ersuchens einer Partei

    Zutreffend ist das Landgericht nach durchgeführter Beweisaufnahme, deren Ergebnis vom Berufungsgericht mit den Parteien erörtert worden ist (vgl. Oberlandesgericht Celle Urteil vom 19.06.2003, 4 U 2/03, zitiert nach juris, dort Rn. 16), zu der Überzeugung gelangt, dass die Klägerin Auftragnehmerin des Beklagten zu 1) gewesen ist.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.05.2002 - 7 U 134/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6566
OLG Frankfurt, 15.05.2002 - 7 U 134/01 (https://dejure.org/2002,6566)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.05.2002 - 7 U 134/01 (https://dejure.org/2002,6566)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Mai 2002 - 7 U 134/01 (https://dejure.org/2002,6566)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 16 Abs 1 VVG, § 22 VVG, § 123 BGB
    Lebensversicherung: Unterlassen der Anzeige einer gefahrerheblichen Gesundheitsstörung und Schweigepflichtentbindung des behandelnden Arztes

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Anfechtung eines Lebensversicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung; Anforderungen an das Bestehen einer Pflicht zur nachträglichen Anzeige einer eingetretenen Gehirnblutung während des Zustandekommens eines ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 22; BGB § 123
    Kein Täuschungswille des VN bei Nennung und Schweigepflichtentbindung des behandelnden Arztes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Der Lebensversicherung Gehirnblutung nicht angezeigt - Versicherungsnehmer verließ sich auf Information durch den Hausarzt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arglistige Täuschung verneint!

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 123; VVG §§ 16 22
    Anfechtung eines Versicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung durch unterlassene oder falsche Angaben des (zukünftigen) Versicherungsnehmers, fehlender Täuschungsvorsatz und versäumte Risikoprüfung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1115
  • VersR 2003, 357
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 19.12.1980 - 20 U 156/80

    Anfechtung; Versicherungsvertrag; Umdeutung; Kündigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2002 - 7 U 134/01
    Ebenso betrifft die Entscheidung des OLG Hamm (VersR 1981, 275) einen gänzlich anders gelagerten Fall, in welchem ein Versicherungsnehmer eindeutig zum Ausdruck brachte, sich von den Verträgen mit der Versicherung lösen zu wollen und lediglich aufgrund fehlerhafter Bewertung der Rechtslage den neuen Vertrag angefochten, jedoch zugleich den alten Vertrag vorsorglich gekündigt hat.
  • BGH, 27.02.1975 - II ZR 77/73

    Vertretung einer Gesellschaft durch die persönlich haftenden Gesellschafter -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2002 - 7 U 134/01
    Soweit von der Rechtsprechung ... (BGH NJW 1975, 1700) etwa die Umdeutung einer Anfechtung in eine Kündigung als zulässig erachtet wurde, beruht dies auf den Besonderheiten des Dienstvertragsrechts, wonach auch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nicht zu einem rückwirkenden Fortfall des Vertrages führt, sondern nur Wirkung für die Zukunft entfaltet.
  • KG, 06.03.1998 - 6 U 3077/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2002 - 7 U 134/01
    Arglist setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer durch das Verschweigen offenbarungspflichtiger Umstände auf die Entscheidung des Versicherers Einfluss nehmen wollte und sich bewusst war, dass der Versicherer möglicherweise seinen Antrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen werde, wenn er die Wahrheit sage (vgl. KG r+s 1998, 471).
  • OLG Frankfurt, 17.08.1992 - 27 U 48/91

    Anspruch auf Zahlung einer monatlichen Dienstunfähigkeitsrente ; Angabe von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2002 - 7 U 134/01
    Ebenso kann es dahingestellt bleiben, ob der Beklagten die Kenntnis des Hausarztes Dr. ...., dem die Gehirnblutung aufgrund des Krankenhausberichtes bekannt geworden war, der allerdings nicht die Aufgabe übernommen hatte, den Ehemann der Klägerin selbst zu den Gesundheitsfragen zu befragen (vgl. hierzu OLG Ffm. r+s 1994, 193), zuzurechnen ist.
  • OLG Köln, 16.09.1992 - 5 W 34/92

    Rücktritt von Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wegen Verletzung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2002 - 7 U 134/01
    Insofern muss sich die Beklagte, die als Versicherung mit der Rechtsmaterie vertraut ist, an ihrer Wortwahl festhalten lassen (vgl. OLG Köln r+s 1992, 390; Römer, a. a. O., § 22 Rz. 17).
  • OLG Saarbrücken, 02.11.2006 - 5 W 220/06

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anzeigepflichten bei Abschluss des

    Anders als bei der bei Antragstellung bestehenden Obliegenheit, jede nicht nur belanglose und alsbald vergehende Erkrankung, Störung oder Beschwerde anzuzeigen, war die Antragstellerin daher nur gehalten, von ihr erkannte nachteilige Veränderungen ihres gesundheitlichen Zustands von Gewicht nachträglich mitzuteilen (vgl. OLG Frankfurt, VersR 2003, 357 bejahend für den Fall einer Gehirnblutung; OLG Oldenburg NversZ 2001, 409, 411 verneinend für den Fall von Kniebeschwerden; OLG Hamm VersR 1996, 441 verneinend für Blutungen während einer Schwangerschaft).
  • OLG Saarbrücken, 04.11.2006 - 5 W 220/06

    Zum Umfang der vorvertraglichen Anzeigepflicht von Erkrankungen vor Abschluss

    Anders als bei der bei Antragstellung bestehenden Obliegenheit, jede nicht nur belanglose und alsbald vergehende Erkrankung, Störung oder Beschwerde anzuzeigen, war die Antragstellerin daher nur gehalten, von ihr erkannte nachteilige Veränderungen ihres gesundheitlichen Zustands von Gewicht nachträglich mitzuteilen (vgl. OLG Frankfurt, VersR 2003, 357 bejahend für den Fall einer Gehirnblutung; OLG Oldenburg NversZ 2001, 409, 411 verneinend für den Fall von Kniebeschwerden; OLG Hamm VersR 1996, 441 verneinend für Blutungen während einer Schwangerschaft).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.12.2002 - 16 Wx 245/02, 16 Wx 248/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3095
OLG Köln, 20.12.2002 - 16 Wx 245/02, 16 Wx 248/02 (https://dejure.org/2002,3095)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.12.2002 - 16 Wx 245/02, 16 Wx 248/02 (https://dejure.org/2002,3095)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Dezember 2002 - 16 Wx 245/02, 16 Wx 248/02 (https://dejure.org/2002,3095)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Richters im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Voraussetzungen einer außerordentlichen sofortigen Beschwerde ; Notfrist für die Gegenvorstellung gegen Beschlüsse; Erledigungserklärung im WEG-Verfahren; Übereinstimmende Teilerledigungserklärungen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 374 (Ls.)
  • NZM 2003, 247 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 10.05.2001 - V ZB 4/01

    Nutzung eines Spitzbodens; Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2002 - 16 Wx 245/02
    Auch wenn das Landgericht unklaren Sachvortrag in einem Sinne verstanden haben sollte, wie ihn die Antragsgegner nicht zum Ausdruck gebracht haben wollen, ist die Entscheidung noch nicht "greifbar gesetzwidrig", also mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist (so z. B. die Begriffsbestimmung in BGH NZM 2001, 623).

    Auch wegen der Kostenentscheidung haben die Antragsgegner nachvollziehbare Gesichtspunkte für eine "greifbare Gesetzwidrigkeit", die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs etwa Fälle einer Verletzung rechtlichen Gehörs nicht erfasst (BGH NZM 2001, 623), nicht dargetan.

    Auch wenn bisher im FGG-Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen eine außerordentliche Beschwerde für statthaft angesehen wurde (vgl. z. B. BGH NZM 2001, 623; BayObLG MDR 1998, 1245 sowie die Nachweise bei Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 45 Rdn. 11), kann der Senat auch ohne Vorlage an den Bundesgerichtshof gem. § 28 Abs. 2 FGG selbst in der Sache entscheiden.

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2002 - 16 Wx 245/02
    Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 07.03.2002 - IX ZB 11/02 - ist ein außerordentliches Rechtsmittel nicht mehr statthaft, weil der Gesetzgeber des Zivilprozessreformgesetzes die Problematik der Verletzung von Verfahrensgrundrechten gesehen und mit § 321a ZPO n. F. erstmals eine Abhilfemöglichkeit für Verfahren vorgesehen habe, in denen eine Überprüfung eines erstinstanzlichen Urteils bisher nicht möglich war.

    Ein Zugang zu einer im Gesetz nicht vorgesehenen weiteren Instanz sei mit diesem Verfassungsgebot nicht eröffnet (BGHNJW 2002, 1577 = MDR 2002, 901 = BGHZ 150, 133).

    Dem hat sich das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 16.05.2002 - 6 B 28/02 u. 29/02 - angeschlossen (BVerwG NJW 2002, 1055), während der Bundesfinanzhof die Frage bisher offen gelassen hat (Beschluss vom 17.09.2002 - IV B 108/02 -) und die Meinungen in der Literatur zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs teils zustimmend (Müller NJW 2002, 2743; Prütting EWiR 2002, 835) teils kritisch (E. Schneider, ZAP Fach 13, 1141; Vollkommer WuB VII A § 774 ZPO 1.02) sind.

  • BGH, 19.10.2000 - I ZR 176/00

    Bemessung der Beschwer bei Kostenentscheidung im Revisionsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2002 - 16 Wx 245/02
    Der Ausschluss der sofortigen weiteren Beschwerde gegen eine vom Amtsgericht erlassene Kostenentscheidung erfasst auch den hier gegebenen Fall dass sich die Hauptsache nur teilweise erledigt hat und es um die Anfechtbarkeit der Kostenentscheidung hinsichtlich des erledigten Teils geht (BayObLG NZM 1998, 119; ebenso BGH MDR 2001, 648 für die wegen § 567 Abs. 4 ZPO a. F. im Revisionsverfahren ausgeschlossene Überprüfung einer teilweise auf § 91a ZPO beruhenden Kostenentscheidung).
  • BayObLG, 11.09.1997 - 2Z BR 97/97

    Teilweise Erledigung der Hauptsache und Anfechtung der Kostenentscheidung

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2002 - 16 Wx 245/02
    Der Ausschluss der sofortigen weiteren Beschwerde gegen eine vom Amtsgericht erlassene Kostenentscheidung erfasst auch den hier gegebenen Fall dass sich die Hauptsache nur teilweise erledigt hat und es um die Anfechtbarkeit der Kostenentscheidung hinsichtlich des erledigten Teils geht (BayObLG NZM 1998, 119; ebenso BGH MDR 2001, 648 für die wegen § 567 Abs. 4 ZPO a. F. im Revisionsverfahren ausgeschlossene Überprüfung einer teilweise auf § 91a ZPO beruhenden Kostenentscheidung).
  • BayObLG, 08.10.1997 - 3Z BR 384/97

    Kein Rechtsmittel gegen Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer einstweiligen

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2002 - 16 Wx 245/02
    Auch wenn bisher im FGG-Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen eine außerordentliche Beschwerde für statthaft angesehen wurde (vgl. z. B. BGH NZM 2001, 623; BayObLG MDR 1998, 1245 sowie die Nachweise bei Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 45 Rdn. 11), kann der Senat auch ohne Vorlage an den Bundesgerichtshof gem. § 28 Abs. 2 FGG selbst in der Sache entscheiden.
  • BFH, 17.09.2002 - IV B 108/02

    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2002 - 16 Wx 245/02
    Dem hat sich das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 16.05.2002 - 6 B 28/02 u. 29/02 - angeschlossen (BVerwG NJW 2002, 1055), während der Bundesfinanzhof die Frage bisher offen gelassen hat (Beschluss vom 17.09.2002 - IV B 108/02 -) und die Meinungen in der Literatur zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs teils zustimmend (Müller NJW 2002, 2743; Prütting EWiR 2002, 835) teils kritisch (E. Schneider, ZAP Fach 13, 1141; Vollkommer WuB VII A § 774 ZPO 1.02) sind.
  • BVerwG, 16.05.2002 - 6 B 28.02

    Außerordentliche Beschwerde; Zivilprozessreform.

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2002 - 16 Wx 245/02
    Dem hat sich das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 16.05.2002 - 6 B 28/02 u. 29/02 - angeschlossen (BVerwG NJW 2002, 1055), während der Bundesfinanzhof die Frage bisher offen gelassen hat (Beschluss vom 17.09.2002 - IV B 108/02 -) und die Meinungen in der Literatur zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs teils zustimmend (Müller NJW 2002, 2743; Prütting EWiR 2002, 835) teils kritisch (E. Schneider, ZAP Fach 13, 1141; Vollkommer WuB VII A § 774 ZPO 1.02) sind.
  • BGH, 23.11.1995 - III ZR 67/95

    Festsetzung der Revisionsbeschwer

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2002 - 16 Wx 245/02
    Im Falle übereinstimmender Teilerledigungserklärungen sind neben der restlichen Hauptforderung auch noch die Zinsen des erledigten Teils, die nunmehr selbst Hauptforderung geworden sind, bei der Bemessung der Beschwer eines Beteiligten zu berücksichtigen, während die Kosten des erledigten Teils außer Acht zu lassen sind (vgl. BGH NJW 1994, 1869; BGH NJW-RR 1995, 1089; BGHR ZPO § 546 Abs. 2 Beschwer 10 u. 11).
  • OLG Celle, 24.09.2002 - 2 W 57/02

    Sofortige weitere Beschwerde - Wegfall des außergerichtlichen Rechtsbehelfs der

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2002 - 16 Wx 245/02
    Ebenso wie zuvor bereits andere Obergerichte (so OLG Celle InVo 2002, 496 u. InVo 2002, 499 = NJW 2002, 3715-3717 = OLGR Celle 2002, 304-307) schließt sich auch der Senat dem Bundesgerichtshof an, und zwar dahingehend, dass nicht nur in Fällen von Verstößen gegen Verfahrensgrundrechte, sondern in allen Fällen, die bisher mit dem Begriff der "greifbaren Gesetzwidrigkeit" umschrieben wurden, nur noch eine Selbstkorrektur durch das Gericht, das die Entscheidung erlassen hat, möglich ist.
  • BayObLG, 29.03.2000 - 2Z BR 119/99

    Übereinstimmende Erledigterklärung

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2002 - 16 Wx 245/02
    Auch im WEG-Verfahren gilt nach der Rspr. und der h. M. in der Literatur, der der Senat folgt, wie im Zivilprozess der Grundsatz, dass es ausreicht, wenn ein Antragsgegner einer Erledigungserklärung eines Antragstellers nicht widersprochen hat (vgl. BayObLG ZWE 2000, 348 = WuM 2001, 143; Jennissen NZM 2002, 594 m. w. Nachw.; a. A. Staudinger/Wenzel, WEG, § 44 Rdn. 48).
  • BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92

    Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen

  • BGH, 24.03.1994 - VII ZR 146/93

    Zinsen als Hauptanspruch

  • BGH, 15.03.1995 - XII ZB 29/95

    Beschwer des Berufungsführers bei Antragsänderung im Berufungsverfahren; Befugnis

  • OLG Celle, 18.04.2002 - 2 W 15/02

    Keine Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde im konkursrechtlichen

  • OLG Köln, 13.10.2000 - 16 Wx 142/00

    Verfahrensrecht; Rechtsmittel gegen Verwerfung einer Richterablehnung als

  • BayObLG, 21.11.1974 - BReg. 1 Z 102/74
  • VerfGH Berlin, 20.11.2007 - VerfGH 137/04

    Kammergerichtliche Ablehnung des Antrags auf Umgangsregelung des

    Dabei kann die vor Einführung des Rechtsbehelfs der Anhörungsrüge durch § 29 a FGG umstrittene Frage offen bleiben, ob die Gehörsrüge des § 321 a ZPO a. F. im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit und hier auf zweitinstanzliche Entscheidungen entsprechende Anwendung finden konnte (vgl. dafür: OLG Karlsruhe, FGPrax 2003, 214; OLG Köln, NJW-RR 2003, 374; OLG Naumburg, NJW-RR 2003, 353; dagegen: Schmidt, in: Keidel/Kuntze/Winkler, a. a. O., § 12 Rn. 178; dazu auch Bumiller/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 8. Aufl. 2006, § 29 a Rn. 2).
  • OLG Köln, 07.03.2005 - 16 Wx 191/04

    Gehörsrüge in Wohnungseigentumssachen

    Vor Inkrafttreten dieser Norm wurde in Fällen, in denen die Verletzung rechtlichen Gehörs in einer mit Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbaren Entscheidung geltend gemacht wurde in der neueren Rechtsprechung - u. a. vom Senat - ab dem Inkrafttreten des ZPO-Reformgesetzes § 321 a ZPO im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend angewandt und in der Kommentarliteratur hierauf hingewiesen (vgl. BayObLG NZM 2003, 246; OLG Karlsruhe FGPrax 2003, 214; Senat NJW-RR 2004, 879 = OLGReport Köln 2004, 243; OLGReport Köln 228 u. 95 = NJW-RR 2003, 374 = NZM 2003, 247, Weitnauer/Mansell, WEG 9. Auflage, § 45 Rdn. 1) und zwar nach allgemeiner Meinung mit der Maßgabe, dass auch die Formalien des § 321a Abs. 2 ZPO (in der bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung) und des § 29 Abs. 1 FGG einzuhalten waren (vgl. weiter Sternal FGPrax 2004, 170 [173]; Schuschke NZM 2003, 463 [466]).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2004 - 20 W 390/03

    Betreuungsverfahren: Außerordentliche Beschwerde der Staatskasse gegen die

    Sowohl diese neue Gesetzeslage, als auch Gründe der Vergleichbarkeit und Praktikabilität sprechen dafür, diese Grundsätze auch auf die Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu übertragen (so auch BayObLG FGPrax 2002, 218 und 271; OLG Köln NJW-RR 2003, 374 und OLG Report Köln 2003, 228).
  • OLG Köln, 05.01.2004 - 16 Wx 247/03

    Keine außerordentliche Beschwerde in Betreuungssachen

    Dies entspricht der ständigen Rechtssprechung des Senats seit Inkrafttreten der ZPO- Reform 2002 ( vergl. zum Betreuungsverfahren: Beschluss des Senats vom 9.4. 2003 - 16 Wx 95/03 - zum WEG- Verfahren: Beschluss vom 20.12.2002 - 16 Wx 245/02 - ).
  • OLG Köln, 09.04.2003 - 16 Wx 95/03

    Rüge der Verletzung von Verfahrensgrundrechten im Betreuungsrecht

    Diese Grundsätze gelten im Wege einer entsprechenden Anwendung des § 321a ZPO auch im FGG-Verfahren (vgl. näher Senatsbeschluss vom 20.12.2002 - 16 Wx 245/02 - = OLGReport Köln 2003, 94 = NJW-RR 2003, 374 LS; BayObLG NZM 2003, 246).
  • OLG Köln, 20.12.2002 - 16 Wx 248/02

    Greifbare Gesetzeswidrigkeit

    16 Wx 245/02 16 Wx 248/02.
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 30.12.2002 - 3 U 109/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9601
OLG Braunschweig, 30.12.2002 - 3 U 109/01 (https://dejure.org/2002,9601)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 30.12.2002 - 3 U 109/01 (https://dejure.org/2002,9601)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 30. Dezember 2002 - 3 U 109/01 (https://dejure.org/2002,9601)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 17 BeurkG; § 17 Abs. 1 BeurkG; §§ 23 ff. BeurkG; § 5 EGBGB ; § 14 BNotO ; § 19 Abs. 1 BNotO ; § 24 BNotO ; § 23 BNotO ; § 288 BGB ; § 291 BGB ; § 404 BGB
    Amtspflichtverletzung eines Notars im Rahmen einer Treuhandauflage; Verletzung der Pflicht zum Hinweis auf den Inhalt der Regelung des § 404 BGB; Anwendbarkeit der Grundsätze des § 17 BeurkG in Bezug auf die unmittelbar Beteiligten bei Verwahrungstätigkeiten nach § 23 BNotO; ...

  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO §§ 23, 19; BeurkG §§ 17, 54a
    Belehrungspflicht besteht auch bei notarieller Verwahrung

  • Wolters Kluwer

    Amtspflichtverletzung eines Notars im Rahmen einer Treuhandauflage; Verletzung der Pflicht zum Hinweis auf den Inhalt der Regelung des § 404 BGB; Anwendbarkeit der Grundsätze des § 17 BeurkG in Bezug auf die unmittelbar Beteiligten bei Verwahrungstätigkeiten nach § 23 BNotO; ...

  • Judicialis

    BeurkG § 17; ; BeurkG § 17 Abs. 1; ; BeurkG §§ 23 ff.; ; EGBGB § 5; ; BNotO § 14; ; BNotO § 19 Abs. 1; ; BNotO § 24; ; BNotO § 23; ; BGB § 288; ; BGB § 291; ; BGB § 404

  • rechtsportal.de

    Haftung des Notars wegen Verletzung notarieller Beratungspflichten im Zusammenhang mit Beurkundung eines Abtretungsvertrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.02.1991 - IX ZR 24/90

    Belehrungs- und Aufklärungspflicht des Notars

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.12.2002 - 3 U 109/01
    Die drohende Gefahr muss mit den Besonderheiten des einzelnen Geschäfts, d. h. mit seiner rechtlichen Anlage oder der Art seiner Durchführung zusammenhängen (vgl. BGH WM 1991, 1046, 1049; Arndt-Lerch-Sankühler, § 14 BNotO Rn. 218 und 219; Eylmann-Vaasen-Frenz, § 14 BNotO Rn. 21).
  • OLG Hamm, 12.01.2000 - 3 U 35/99

    Schmerzensgeld wegen einer zu spät durchgeführten Revisionsoperation nach

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.12.2002 - 3 U 109/01
    Der Kläger klagte die ihm abgetretenen Forderungen gegen die T. Lebensversicherung ein (Landgericht Göttingen Az.: 4 O 84/98), die Klage wurde in zweiter Instanz vom Oberlandesgericht Braunschweig abgewiesen (Az.: 3 U 35/99).
  • LG Düsseldorf, 08.07.1999 - 4 O 187/99

    NMR-Kontrastmittel

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.12.2002 - 3 U 109/01
    Die erstattungsfähigen Kosten erster Instanz in dem Verfahren 4 O 187/99 belaufen sich auf insgesamt 8.873,90 DM.
  • BGH, 23.09.1980 - VI ZR 116/79

    Umfang der notariellen Belehrungspflicht

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.12.2002 - 3 U 109/01
    Bei Sicherungsgeschäften muss der Notar den Sicherungsnehmer belehren, wenn der zur Sicherung bestimmte Gegenstand aus Rechtsgründen nicht die erwartete Sicherheit bietet und dem Sicherungsnehmer dadurch Schaden droht (vgl. BGH DNotZ 1981, 311; Arndt-Lerch-Sankühler, § 14 BNotO Rn. 223).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 12.06.2003 - 4 W 87/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6460
OLG Celle, 12.06.2003 - 4 W 87/03 (https://dejure.org/2003,6460)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.06.2003 - 4 W 87/03 (https://dejure.org/2003,6460)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. Juni 2003 - 4 W 87/03 (https://dejure.org/2003,6460)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ablehnung eines Protokollberichtigungsantrages: Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde; Ablehnung der Berichtigung des Protokolls; Feststellung des protokollierten Verhandlungshergangs

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde; Ablehnung der Berichtigung des Protokolls; Feststellung des protokollierten Verhandlungshergangs

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 23.08.1988 - 26 W 9/88
    Auszug aus OLG Celle, 12.06.2003 - 4 W 87/03
    Es ist daher auch nicht Aufgabe des Rechtsmittelgerichts, die Beweiskraft des Protokolls (§ 165 ZPO) zu ändern, solange nicht eine Protokollfälschung erwiesen ist (vgl. OLG Hamm NJW 1989, 1680).
  • OLG Stuttgart, 25.10.1988 - 10 U 325/87

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Zahlung von Konkursausfallgeld; Bestimmung

    Auszug aus OLG Celle, 12.06.2003 - 4 W 87/03
    Ein Rechtsmittel gegen die Berichtigung ist bereits begrifflich ausgeschlossen, denn das Beschwerdegericht kann nicht wissen, was eventuell unrichtig ist (vgl. OLG Frankfurt OLGZ 74, 301; OLG Hamm NJW 89, 593; OLG Nürnberg MDR 63, 603; Zöller/Stöber, ZPO, 22. Aufl., § 164 Rn. 11).
  • OLG Koblenz, 26.02.1986 - 8 W 121/86
    Auszug aus OLG Celle, 12.06.2003 - 4 W 87/03
    Die vereinzelte Auffassung (Oberlandesgericht Koblenz MDR 86, 593, Baumbach/Lauterbach/Hartmann a.a.O., Rn 14), dass eine Beschwerde gegen den die Berichtigung aus Sachgründen abweisenden Beschluss statthaft sei, wobei das Beschwerdegericht sich durch Anhörung des Erstrichters und des Protokollführers sachkundig machen solle, überzeugt nicht, da die Feststellung des protokollierten Verhandlungshergangs (§§ 160 - 162 ZPO) allein Sache des Instanzrichters und des Protokollführers ist (vgl. Zöller a. a. O.).
  • OLG Frankfurt, 11.10.1973 - 1 W 31/73
    Auszug aus OLG Celle, 12.06.2003 - 4 W 87/03
    Ein Rechtsmittel gegen die Berichtigung ist bereits begrifflich ausgeschlossen, denn das Beschwerdegericht kann nicht wissen, was eventuell unrichtig ist (vgl. OLG Frankfurt OLGZ 74, 301; OLG Hamm NJW 89, 593; OLG Nürnberg MDR 63, 603; Zöller/Stöber, ZPO, 22. Aufl., § 164 Rn. 11).
  • VGH Hessen, 27.02.2006 - 8 TJ 3206/05

    Keine Beschwerde gegen die Ablehnung einer Protokollberichtigung

    Während der Senat in seinem Beschluss vom 3. April 2001 - 8 TJ 525/01 - die Frage der Statthaftigkeit einer gegen die Ablehnung einer Protokollberichtigung eingelegten Beschwerde noch offen gelassen hat, tritt er nunmehr der überwiegend in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung bei, wonach die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht/Verwaltungsgerichtshof in derartigen Fällen nicht statthaft ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Juli 1981 - 6 CB 77.79 -, DÖV 1981, 840, und vom 14. August 1980 - 6 CB 72.80 -, DÖV 1981, 180; VGH Mannheim, Beschlüsse vom 23. Juli 2002 - 8 S 1500/02 - juris = NVwZ-RR 2003, 318, und vom 18. September 1996 - 5 S 2545/96 -, NVwZ-RR 1997, 671; Landessozialgericht Erfurt, Beschluss vom 17. Mai 2005 - L 6 B 12/05 R - juris; OLG Celle, Beschluss vom 12. Juni 2003 - 4 W 87/03 - juris; Kuntze, in: Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, Verwaltungsgerichtsordnung, 3. Aufl., 2005, Rdnr. 29 zu § 105; Redeker/von Oertzen, Verwaltungsgerichtsordnung, 14. Aufl., 2004, Rdnr. 12 zu § 105; Geiger, in: Eyermann, Verwaltungsgerichtsordnung, 10. Aufl., 1998, Rdnr. 29 zu § 105; Hartmann, in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung, 63. Aufl., 2005, Rdnr. 14 zu § 164).
  • OLG Naumburg, 27.01.2004 - 12 W 154/03

    Zulässigkeit einer Beschwerde, mit der der Beschwerdeführer die inhaltliche

    Das Beschwerdegericht kann nicht wissen, ob und inwieweit das Protokoll möglicherweise unrichtig ist (BFH BFH/NV 1994, 388; OLG Celle OLGR 2003, 405; OLG Köln OLGR 1998, 75; OLG Zweibrücken OLGR 1997, 343; OLG München OLGR 1993, 123; OLG Frankfurt OLGR 1998, 15; Zöller/Stöber, ZPO, 24. Aufl., § 164 Rn. 11).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 12.07.2002 - 11 U 227/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,13242
OLG Hamburg, 12.07.2002 - 11 U 227/01 (https://dejure.org/2002,13242)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12.07.2002 - 11 U 227/01 (https://dejure.org/2002,13242)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. Juli 2002 - 11 U 227/01 (https://dejure.org/2002,13242)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Notare Bayern PDF, S. 49 (Leitsatz und Auszüge)

    §§ 151, 153, 313 BGB
    Beurkundungspflicht für Annahme des Angebots einer Ausbietungsgarantie

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 151, 152, 313 a. F.
    Notarielle Beurkundung einer Ausbietungsgarantie

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 151 § 152 § 313 S. 1 § 305
    Wirksamkeit einer Ausbietungsgarantie in einem Zwangsversteigerungsverfahren

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 412 O 126/01
  • OLG Hamburg, 12.07.2002 - 11 U 227/01

Papierfundstellen

  • WM 2003, 376
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 22.09.1992 - III ZR 100/91

    Beurkundungspflicht bei Verpflichtung zum Grundstückserwerb in der

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.07.2002 - 11 U 227/01
    Denn auch die bedingte Erwerbsverpflichtung und damit die Ausbietungsgarantie fällt unter § 313 S. 1 a. F. BGB ( BGHZ 85, 245, 250; BGHZ 110, 319, 321; BGH, NJW-RR 1993, 14 ; OLG Gelle, NJW-RR 1991, 867 = DNotZ 1992, 302 ; Soergel/Wolf, BGB, 12. Aufl. 1990, § 313 Rdnr. 18; MünchKommBGB/Kanzleiter, 4. Aufl. 2001, § 313 Rdnr. 33; Horn, WM 1974, 1038).

    Daher bedarf es keiner Entscheidung der Frage, ob im Fall der Wahlschuld § 313 Satz 1 a. F. BGB Anwendung findet (so Staudinger/Wufka, BGB, 13. Bearb. 1995, § 313 Rdnr. 45) oder nicht (so für eine mit dem vorliegenden Fall vergleichbare Konstellation BGH, NJW-RR 1993, 14 ).

  • BGH, 02.05.1975 - V ZR 131/73

    Bestimmtheit der Eintragung des Höchstzinssatzes einer Grundschuld ohne

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.07.2002 - 11 U 227/01
    Das hat jedoch - wie beim Diskontsatz der Deutschen Bundesbank bisher auch (vgl. BGH, NJW 1975, 1314, 1315; OLG Jena a. a.O., KG a. a.O.) - nur zur - auch erforderlichen - Folge, dass der jeweils maßgebliche Zinssatz rückwirkend sicher bestimmt werden kann.

    Dem wird nur genügt, wenn der Höchstzinssatz eingetragen und in der in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung die Zinserhöhungsklausel angegeben ist, so dass die (größtmögliche) Höhe der hiernach geschuldeten Zinsen jederzeit sicher bestimmbar ist (BGH, NJW 1961, 1257, 1258; BB 1963, 68 ; LM § 1115 Nr. 5; NJW 1975, 1314, 1315; OLG Jena, JW 1932, 114; KG, JW 1934, 1506; Rpfleger 1971, 316; BayObLG, Rpfleger 1975, 221 ; …

  • OLG Celle, 09.01.1991 - 3 U 14/90
    Auszug aus OLG Hamburg, 12.07.2002 - 11 U 227/01
    Denn auch die bedingte Erwerbsverpflichtung und damit die Ausbietungsgarantie fällt unter § 313 S. 1 a. F. BGB ( BGHZ 85, 245, 250; BGHZ 110, 319, 321; BGH, NJW-RR 1993, 14 ; OLG Gelle, NJW-RR 1991, 867 = DNotZ 1992, 302 ; Soergel/Wolf, BGB, 12. Aufl. 1990, § 313 Rdnr. 18; MünchKommBGB/Kanzleiter, 4. Aufl. 2001, § 313 Rdnr. 33; Horn, WM 1974, 1038).

    Denn auch die Annahme einer Ausbietungsgarantie muss notariell beurkundet werden (OLG Gelle, NJW-RR 1991, 867 = DNotZ 1992, 302 ; Staudinger/Wufka, § 313 Rdnr. 66; MünchKommBGB/Kanzleiter, § 313 Rdnr. 33; Horn, WM 1974, 1038).

  • BGH, 05.11.1982 - V ZR 228/80

    Auftrag zur Ersteigerung eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.07.2002 - 11 U 227/01
    Denn auch die bedingte Erwerbsverpflichtung und damit die Ausbietungsgarantie fällt unter § 313 S. 1 a. F. BGB ( BGHZ 85, 245, 250; BGHZ 110, 319, 321; BGH, NJW-RR 1993, 14 ; OLG Gelle, NJW-RR 1991, 867 = DNotZ 1992, 302 ; Soergel/Wolf, BGB, 12. Aufl. 1990, § 313 Rdnr. 18; MünchKommBGB/Kanzleiter, 4. Aufl. 2001, § 313 Rdnr. 33; Horn, WM 1974, 1038).

    Die von der Klägerin angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs ( BGHZ 85, 245 , BGHZ 127, 168 und BGH, NJW 1996, 1960 ), aus denen sie ein Zurücktreten der Formvorschrift herzuleiten sucht, betreffen Konstellationen anderer Art. Insofern ist zwar nicht ausschlaggebend, dass es sich dort um Auftragsrecht handelt.

  • LG Kassel, 13.02.2001 - 3 T 23/01

    Ersuchen betr. verzinsliche Sicherungshypothek

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.07.2002 - 11 U 227/01
    Dafür, dass seit 1.5.2000 gleitende Hypothekenzinsen ohne Höchstzinssatz zulässig sind, haben sich ausgesprochen: LG Konstanz, BWNotZ 2002, 11 ; Volmer, ZfIR 2001, 246 ; Böhringer, Rpfleger 2003, 157, 163; Staudinger/Wolfsteiner (2002), Einl. zu §§ 1113 ff. BGB Rdnr. 41. Die seither erschienenen Kommentare zum BGB und GBO (z. B. Palandt, 62. Aufl. 2003, § 1115 BGB Rdnr. 10; Demharter, 24. Aufl. 2002, Anh. zu § 44 GBO Rdnr. 45) sind ohne Problembewusstsein (dasselbe gilt für KG, ZfIR 2003, 106 und LG Kassel, Rpfleger 2001, 176 - die aber einen gleitenden Zinssatz ohne Höchstbetrag bei entsprechenden gerichtlichen oder behördlichen Eintragungsersuchen für zulässig halten -, sowie Eickmann, ZfIR 2001, 183 ).
  • LG Konstanz, 10.04.2001 - 6 T 63/01
    Auszug aus OLG Hamburg, 12.07.2002 - 11 U 227/01
    Dafür, dass seit 1.5.2000 gleitende Hypothekenzinsen ohne Höchstzinssatz zulässig sind, haben sich ausgesprochen: LG Konstanz, BWNotZ 2002, 11 ; Volmer, ZfIR 2001, 246 ; Böhringer, Rpfleger 2003, 157, 163; Staudinger/Wolfsteiner (2002), Einl. zu §§ 1113 ff. BGB Rdnr. 41. Die seither erschienenen Kommentare zum BGB und GBO (z. B. Palandt, 62. Aufl. 2003, § 1115 BGB Rdnr. 10; Demharter, 24. Aufl. 2002, Anh. zu § 44 GBO Rdnr. 45) sind ohne Problembewusstsein (dasselbe gilt für KG, ZfIR 2003, 106 und LG Kassel, Rpfleger 2001, 176 - die aber einen gleitenden Zinssatz ohne Höchstbetrag bei entsprechenden gerichtlichen oder behördlichen Eintragungsersuchen für zulässig halten -, sowie Eickmann, ZfIR 2001, 183 ).
  • KG, 10.12.2002 - 1 W 288/02

    Eintragung gesetzlicher Zinsen bei Sicherungshypothek auf Ersuchen des

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.07.2002 - 11 U 227/01
    Dafür, dass seit 1.5.2000 gleitende Hypothekenzinsen ohne Höchstzinssatz zulässig sind, haben sich ausgesprochen: LG Konstanz, BWNotZ 2002, 11 ; Volmer, ZfIR 2001, 246 ; Böhringer, Rpfleger 2003, 157, 163; Staudinger/Wolfsteiner (2002), Einl. zu §§ 1113 ff. BGB Rdnr. 41. Die seither erschienenen Kommentare zum BGB und GBO (z. B. Palandt, 62. Aufl. 2003, § 1115 BGB Rdnr. 10; Demharter, 24. Aufl. 2002, Anh. zu § 44 GBO Rdnr. 45) sind ohne Problembewusstsein (dasselbe gilt für KG, ZfIR 2003, 106 und LG Kassel, Rpfleger 2001, 176 - die aber einen gleitenden Zinssatz ohne Höchstbetrag bei entsprechenden gerichtlichen oder behördlichen Eintragungsersuchen für zulässig halten -, sowie Eickmann, ZfIR 2001, 183 ).
  • BGH, 18.12.1967 - V ZB 6/67

    Eigentumsanwartschaft des Auflassungsempfängers

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.07.2002 - 11 U 227/01
    7 Amann, a. a. O. 8 BGHZ 49, 197 .
  • BGH, 09.03.1990 - V ZR 260/88

    Fortsetzung der Vollstreckung bei Genehmigung einer befreienden Schuldübernahme

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.07.2002 - 11 U 227/01
    Denn auch die bedingte Erwerbsverpflichtung und damit die Ausbietungsgarantie fällt unter § 313 S. 1 a. F. BGB ( BGHZ 85, 245, 250; BGHZ 110, 319, 321; BGH, NJW-RR 1993, 14 ; OLG Gelle, NJW-RR 1991, 867 = DNotZ 1992, 302 ; Soergel/Wolf, BGB, 12. Aufl. 1990, § 313 Rdnr. 18; MünchKommBGB/Kanzleiter, 4. Aufl. 2001, § 313 Rdnr. 33; Horn, WM 1974, 1038).
  • BGH, 07.10.1994 - V ZR 102/93

    Beurkundungsbedürftigkeit eines Auftrags zum treuhänderischen Erwerb von

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.07.2002 - 11 U 227/01
    Die von der Klägerin angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs ( BGHZ 85, 245 , BGHZ 127, 168 und BGH, NJW 1996, 1960 ), aus denen sie ein Zurücktreten der Formvorschrift herzuleiten sucht, betreffen Konstellationen anderer Art. Insofern ist zwar nicht ausschlaggebend, dass es sich dort um Auftragsrecht handelt.
  • BGH, 07.04.1961 - V ZB 2/61

    Hypothek mit veränderlichem Zinssatz

  • OLG Schleswig, 12.12.2002 - 2 W 147/02

    Angabe des Höchstzinssatzes für Hypothek

  • BGH, 02.05.1996 - III ZR 50/95

    Formbedürftigkeit eines Auftrags zur Ersteigerung eines Grundstücks;

  • BGH, 14.04.1999 - VIII ZR 370/97

    Zeitliche Bindung an ein Vertragsangebot

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.09.2002 - 5 U 65/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4862
OLG Frankfurt, 27.09.2002 - 5 U 65/02 (https://dejure.org/2002,4862)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.09.2002 - 5 U 65/02 (https://dejure.org/2002,4862)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. September 2002 - 5 U 65/02 (https://dejure.org/2002,4862)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO
    Anwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Ausschluss einer Wiedereinsetzung nach Ablehnung eines Fristverlängerungsantrages mangels Angabe des Fristendes

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist ; Ablehnung des Antrags auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist; Anführung eines rechtfertigenden erheblichen Grundes ; Nichterkennbarkeit des Fristendes der Begehrten ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 471
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.11.1998 - VIII ZB 24/98

    Ablehnung des ersten Fristverlängerungsgesuchs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2002 - 5 U 65/02
    Die Rechtsprechung, wonach ein Rechtsmittelführer im Wiedereinsetzungsverfahren nicht mit Erfolg geltend machen könne, er habe mit der Fristverlängerung durch den Vorsitzenden rechnen dürfen, sondern sei mit dem Risiko belastet, dass der Vorsitzende in Ausübung seines Ermessens eine beantragte Verlängerung auch dann versage, wenn die dafür erforderlichen Voraussetzungen vorlägen (BGH NJW 1993, 134; NJW 1999, 430; 3271), gilt nicht uneingeschränkt.

    Das ist regelmäßig bei einem ersten Verlängerungsantrag der Fall, wenn ein ihn rechtfertigender erheblicher Grund geltend gemacht wurde (BVerfG NJW 1998, 3703 f.; NJW 2000, 1634 f.; NJW 2001, 812 f.; BGH NJW 1993, 134 f; NJW 1997, 400; NJW-RR 1998, 573 f.; NJW 1999, 430; Musielak/Ball, 3. Aufl. 2002, § 520 ZPO Rn. 13; Zöller/Gummer, 23. Aufl. 2002, § 520 ZPO Rn. 19).

    Im Allgemeinen reicht es aus anzugeben, dass Vergleichsverhandlungen schweben, um einen erheblichen Grund darzutun (BGH NJW 1999, 430).

  • BGH, 05.04.2001 - VII ZB 37/00

    Verwerfung der Berufung vor Entscheidung über Verlängerungsantrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2002 - 5 U 65/02
    Der auch für die Ablehnung der Verlängerung zuständige Vorsitzende (BGH MDR 2001, 951; abw. Zöller/Stöber, 23. Aufl. 2002, § 225 ZPO Rn. 3) hat ihren am 6. Mai 2002 eingegangenen Verlängerungsantrag mit Verfügung vom 7. Mai 2002 unanfechtbar (§ 225 Abs. 3 ZPO) zurückgewiesen.

    Da die Nennung eines bestimmten Datums zweifellos nicht erforderlich ist (BGH MDR 2001, 951), sondern die Bestimmbarkeit des Endes, etwa bei einer erbetenen Verlängerung um zwei Wochen, ausreicht, lassen diese Stellungnahmen letztlich offen, wie ein Antrag zu beurteilen wäre, der die Berechnung eines Fristendes nicht erlaubt.

  • BGH, 07.10.1992 - VIII ZB 28/92

    Ausreichende Begründung des Antrags auf Verlängerung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2002 - 5 U 65/02
    Die Rechtsprechung, wonach ein Rechtsmittelführer im Wiedereinsetzungsverfahren nicht mit Erfolg geltend machen könne, er habe mit der Fristverlängerung durch den Vorsitzenden rechnen dürfen, sondern sei mit dem Risiko belastet, dass der Vorsitzende in Ausübung seines Ermessens eine beantragte Verlängerung auch dann versage, wenn die dafür erforderlichen Voraussetzungen vorlägen (BGH NJW 1993, 134; NJW 1999, 430; 3271), gilt nicht uneingeschränkt.

    Das ist regelmäßig bei einem ersten Verlängerungsantrag der Fall, wenn ein ihn rechtfertigender erheblicher Grund geltend gemacht wurde (BVerfG NJW 1998, 3703 f.; NJW 2000, 1634 f.; NJW 2001, 812 f.; BGH NJW 1993, 134 f; NJW 1997, 400; NJW-RR 1998, 573 f.; NJW 1999, 430; Musielak/Ball, 3. Aufl. 2002, § 520 ZPO Rn. 13; Zöller/Gummer, 23. Aufl. 2002, § 520 ZPO Rn. 19).

  • OLG Naumburg, 14.01.2003 - 7 W 26/02

    Wechsel der örtlichen Zuständigkeit für ein selbstständiges Beweisverfahren

    Die Parteien stritten, bzw. streiten in einem selbständigen Beweisverfahren 4 OH 52/98, in diesem selbständigen Beweisverfahren 8 OH 11/99 und mittlerweile offensichtlich in einem weiteren selbständigen Beweisverfahren 6 OH 30/02 jeweils LG Magdeburg und in einem Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf, dort mit umgekehrtem Rubrum (15 O 14/99 und jetzt 5 U 65/02 OLG Düsseldorf), um das Vorhandensein von Mängeln der verschiedensten Art an Gebäude und Außenanlagen.

    Die Antragsgegnerin beantragt, die Beschwerde zurückzuweisen und hilfsweise, das Verfahren an das Oberlandesgericht Düsseldorf, 5. Zivilsenat, Az.: 5 U 65/02, zu verweisen.

  • OLG Frankfurt, 19.07.2012 - 10 U 57/12

    Keine Wiedereinsetzung gegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei irriger

    Zwar ist anerkannt, dass sich der Rechtsmittelführer mit Erfolg im Wiedereinsetzungsverfahren auf die Nichtbescheidung seines Antrages auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist berufen kann, wenn er mit großer Wahrscheinlichkeit die Bewilligung der Fristverlängerung erwarten konnte, was regelmäßig bei einem ersten Verlängerungsantrag der Fall ist, wenn ein ihn rechtfertigender erheblicher Grund geltend gemacht wird (vgl. Zöller/Heßler, 29. Aufl., 2012, § 520 ZPO Rn. 19; BGH NJW 1991, 1359; 1999, 430; OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 27.09.2002, 5 U 65/02, zitiert nach juris, Rn. 6).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - I-23 U 240/01   

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OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - I-23 U 240/01 (https://dejure.org/2002,59671)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.12.2002 - I-23 U 240/01 (https://dejure.org/2002,59671)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Dezember 2002 - I-23 U 240/01 (https://dejure.org/2002,59671)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.11.1995 - IX ZR 148/94

    Verjährung des Regreßanspruchs gegen einen Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 23 U 240/01
    Beide Erklärungen sind rechtlich wirkungslos, weil die Beklagte mit ihnen nur eine noch laufende Verjährungsfrist verlängern, nicht aber auf das bereits entstandene Leistungsverweigerungsrecht aus § 222 Abs. 1 BGB verzichten wollte (vgl. BGH NJW 1996, 661, 663).

    Nach Eintritt der Verjährung kann der Schuldner grundsätzlich auf das daraus folgende Leistungsverweigerungsrecht verzichten (BGHZ 83, 382, 389; BGH NJW 1996, 661, 663).

    Ob die vom Bundesgerichtshof in dem bereits zitierten ganz vergleichbaren Fall (NJW 1996, 661) dargestellte Rechtsfolge (Wirkungslosigkeit einer derart beabsichtigten Verlängerung der Verjährungsfrist) nach dem seit 1.1.2002 geltenden Verjährungsrecht wegen § 202 BGB n. F. anders zu beurteilen ist, bedarf keiner Entscheidung, da auf den vorliegenden Fall wegen Art. 229 § 6 EGBGB das bis zum 31.12.2001 geltende Recht anzuwenden ist.

  • BGH, 18.12.1997 - IX ZR 180/96

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 23 U 240/01
    Danach kann die Verjährung bei einem sich nach und nach entwickelnden Schaden aus ein und derselben Verletzungshandlung bereits eingetreten sein, bevor sich ein späterer Folgenachteil einstellt (BGH NJW 1998, 1488, 1489 m. w. Nachw.; Urteile des Senats vom 5.2.2002, GI 2002, 197, 203 und vom 29.10.2002 - 23 U 205/01; Zugehör, Handbuch der Anwaltshaftung, Rdn. 1245-1247; Seite 680 zu "Spätschäden").

    Das Fehlverhalten der Beklagten im Prozess hängt vielmehr mit der allgemeinen Vertragspflicht des Steuerberaters zusammen, von ihm verursachte Nachteile seiner Mandaten abzuwenden oder wenigstens zu mindern, und ändert daher nichts an der einheitlichen Verjährungsfrist für sämtliche auf der vorangegangenen Pflichtverletzung beruhenden Folgeschäden (vgl. BGH NJW 1998, 1488, 1489; Urteile des Senats vom 5.2.2002, GI 2002, 197, 203 und vom 29.10.2002 - 23 U 205/01).

  • BGH, 11.05.1995 - IX ZR 140/94

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen einen Steuerberater; Geltung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 23 U 240/01
    Das ist nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei einer fehlerhaften Beratung des Steuerberaters in einer Steuerangelegenheit vor einer Entscheidung der Finanzbehörde mit der Bekanntgabe des belastenden Steuerbescheids der Fall (BGHZ 119, 69, 73 = NJW 1992, 2766; BGHZ 129, 386, 388 = NJW 1995, 2108; BGH NJW-RR 1998, 742, 743; Senat GI 2002, 197 f.).

    b) Auf die sogenannte Sekundärverjährung, die auch für Steuerberater gilt (BGHZ 83, 17, 23 ff.; BGHZ 129, 386, 391; BGH WM 2000, 1348, 1350), können die Kläger sich nicht mit Erfolg berufen.

  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 23 U 205/01

    Verjährung von Haftungsansprüchen gegen einen Steuerberater

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 23 U 240/01
    Danach kann die Verjährung bei einem sich nach und nach entwickelnden Schaden aus ein und derselben Verletzungshandlung bereits eingetreten sein, bevor sich ein späterer Folgenachteil einstellt (BGH NJW 1998, 1488, 1489 m. w. Nachw.; Urteile des Senats vom 5.2.2002, GI 2002, 197, 203 und vom 29.10.2002 - 23 U 205/01; Zugehör, Handbuch der Anwaltshaftung, Rdn. 1245-1247; Seite 680 zu "Spätschäden").

    Das Fehlverhalten der Beklagten im Prozess hängt vielmehr mit der allgemeinen Vertragspflicht des Steuerberaters zusammen, von ihm verursachte Nachteile seiner Mandaten abzuwenden oder wenigstens zu mindern, und ändert daher nichts an der einheitlichen Verjährungsfrist für sämtliche auf der vorangegangenen Pflichtverletzung beruhenden Folgeschäden (vgl. BGH NJW 1998, 1488, 1489; Urteile des Senats vom 5.2.2002, GI 2002, 197, 203 und vom 29.10.2002 - 23 U 205/01).

  • BGH, 21.03.2000 - IX ZR 183/98

    Verjährungsbeginn bei Haftung eines Steuerberaters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 23 U 240/01
    b) Auf die sogenannte Sekundärverjährung, die auch für Steuerberater gilt (BGHZ 83, 17, 23 ff.; BGHZ 129, 386, 391; BGH WM 2000, 1348, 1350), können die Kläger sich nicht mit Erfolg berufen.
  • BGH, 29.02.1996 - IX ZR 180/95

    Verjährung des Regreßanspruchs gegen den Steuerberater

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 23 U 240/01
    c) Bis zu diesem Zeitpunkt waren keine verjährungsunterbrechenden Maßnahmen ergriffen worden, insbesondere unterbrach das finanzgerichtliche Verfahren die Verjährung nicht (BGH NJW 1996, 1895).
  • BGH, 22.04.1982 - VII ZR 191/81

    Zulässigkeit des Verzichts auf die Erhebung der Verjährungseinrede nach

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 23 U 240/01
    Nach Eintritt der Verjährung kann der Schuldner grundsätzlich auf das daraus folgende Leistungsverweigerungsrecht verzichten (BGHZ 83, 382, 389; BGH NJW 1996, 661, 663).
  • BGH, 02.07.1992 - IX ZR 268/91

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen Steuerberater bei Außenprüfung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 23 U 240/01
    Das ist nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei einer fehlerhaften Beratung des Steuerberaters in einer Steuerangelegenheit vor einer Entscheidung der Finanzbehörde mit der Bekanntgabe des belastenden Steuerbescheids der Fall (BGHZ 119, 69, 73 = NJW 1992, 2766; BGHZ 129, 386, 388 = NJW 1995, 2108; BGH NJW-RR 1998, 742, 743; Senat GI 2002, 197 f.).
  • BGH, 20.01.1982 - IVa ZR 314/80

    Haftpflicht des Steuerberaters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 23 U 240/01
    b) Auf die sogenannte Sekundärverjährung, die auch für Steuerberater gilt (BGHZ 83, 17, 23 ff.; BGHZ 129, 386, 391; BGH WM 2000, 1348, 1350), können die Kläger sich nicht mit Erfolg berufen.
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2001 - 23 U 18/01

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 23 U 240/01
    Mangels abweichender Anhaltspunkte ist hier gemäß § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO von einer Bekanntgabe am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post, also jedenfalls noch im August 1991 auszugehen (vgl. Senat, Urteil vom 30.11.2001 - 23 U 18/01).
  • BGH, 12.02.1998 - IX ZR 190/97

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater

  • LG Münster, 22.07.2011 - 110 O 5/11

    Bedeutung der Bekanntgabe des Steuerbescheides für den Beginn des Laufs der

    Demnach ist es möglich, dass sich ein Schaden erst nach Eintritt der Verjährung einstellt (BGH NJW 1998, 1488 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2002 - 23 U 240/01 - ).

    Auch soweit der Steuerberater ein finanzgerichtliches Verfahren einleitet und einen erfolgversprechenden Ausgang in Aussicht stellt, stellt dies keinen Grund dar, einen besonderen Vertrauenstatbestand zu schaffen, der den Mandanten von der Erhebung einer Schadensersatzklage gegen den Steuerberater abhalten dürfte (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2002 - 23 U 240/01 -).

  • OLG Düsseldorf, 09.01.2004 - 23 U 34/03

    Haftung des Steuerberaters für Säumniszuschläge bei nicht rechtzeitiger Abgabe

    Das 2. Fehlverhalten des Beklagten hängt vielmehr mit der allgemeinen Vertragspflicht des Steuerberaters zusammen, von ihm verursachte Nachteile seiner Mandanten abzuwenden oder wenigstens zu mindern, und ändert nichts an der einheitlichen Verjährungsfrist für sämtliche Folgeschäden (BGH NJW 1998, 1488/1499; Senat 23 U 22/01 a.a.O.; Senat 23 U 240/01 = GI 2003, 140 f = OLGR 2003, 94 f).
  • OLG Düsseldorf, 09.12.2003 - 23 U 179/02

    Haftung des Steuerberaters wegen Beratungsfehler zur Verjährung des

    Dies ist bei einer fehlerhaften Beratung in einer Steuerangelegenheit vor einer Entscheidung der Finanzbehörde mit der Bekanntgabe des belastenden Bescheides nach §§ 122, 155 AO der Fall (BGH in NJW 2000, 2678; in NJW 1995, 2108; Senat 23 U 240/01 = OLGR 2003, 94 = GI 2003, 140 und 23 U 205/01 = OLGR 2003, 82 = GI 2003, 208 jeweils mit weiteren Nachweisen).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 28.11.2002 - 4 AR 94/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9633
OLG Celle, 28.11.2002 - 4 AR 94/02 (https://dejure.org/2002,9633)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.11.2002 - 4 AR 94/02 (https://dejure.org/2002,9633)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. November 2002 - 4 AR 94/02 (https://dejure.org/2002,9633)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 35 ZPO; § 36 ZPO; § 696 ZPO
    Angabe des Abgabegerichtes im Mahnbescheidsantrag ; Verbindliche Ausübung des Wahlrechts nach § 35 Zivilprozessordnung (ZPO); Verweisung des Abgabegerichtes ; Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses; Objektive Willkür wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit

  • Wolters Kluwer

    Angabe des Abgabegerichtes im Mahnbescheidsantrag ; Verbindliche Ausübung des Wahlrechts nach § 35 Zivilprozessordnung (ZPO); Verweisung des Abgabegerichtes ; Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses; Objektive Willkür wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit

  • Judicialis

    ZPO § 35; ; ZPO § 36; ; ZPO § 696

Verfahrensgang

  • AG Hannover - 509 C 12384/02
  • AG Leipzig - 6 C 10212/02
  • OLG Celle, 28.11.2002 - 4 AR 94/02
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 299/02

    Bindungswirkung einer Verweisung in Mahnverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 28.11.2002 - 4 AR 94/02
    b) Auch aus der von der Klägerin im Mahnbescheidsantrag mit der Angabe des Amtsgerichtes Hannover als Abgabegericht vorgenommenen wirksamen, unwiderruflichen und verbindlichen Ausübung ihres Wahlrechtes gemäss § 35 ZPO (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10. September 2002 zu X ARZ 299/02) folgt keine Zuständigkeit des Amtsgerichts Hannover, da kein Gerichtsstand insoweit eröffnet ist, sodass das Amtsgericht Hannover nicht gehindert war, eine Verweisung vorzunehmen (vgl. BGH a.a.O.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 26 U 240/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,23074
OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 26 U 240/01 (https://dejure.org/2002,23074)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.12.2002 - 26 U 240/01 (https://dejure.org/2002,23074)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Dezember 2002 - 26 U 240/01 (https://dejure.org/2002,23074)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StBerG § 68; BGB § 222 Abs. 1 (a.F.) § 242
    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 17.06.2005 - 24 U 48/05

    Berufshaftpflichtversicherung: Wirkung der Abgabe eines Haftpflichtfalles an

    aa) Die nach § 68 StBerG a. F. geltende Verjährung lief an mit Zugang des Einkommensteuerbescheides (BGH NJW 2000, 2678; 1995, 2108; OLG Düsseldorf OLGR 2003, 94) vom 24.01.1995 spätestens - unter Zugrundelegung einer Postlaufzeit von höchstens drei Tagen - am 27.01.1995.
  • OLG Düsseldorf, 09.01.2004 - 23 U 34/03

    Haftung des Steuerberaters für Säumniszuschläge bei nicht rechtzeitiger Abgabe

    Das 2. Fehlverhalten des Beklagten hängt vielmehr mit der allgemeinen Vertragspflicht des Steuerberaters zusammen, von ihm verursachte Nachteile seiner Mandanten abzuwenden oder wenigstens zu mindern, und ändert nichts an der einheitlichen Verjährungsfrist für sämtliche Folgeschäden (BGH NJW 1998, 1488/1499; Senat 23 U 22/01 a.a.O.; Senat 23 U 240/01 = GI 2003, 140 f = OLGR 2003, 94 f).
  • OLG Düsseldorf, 09.12.2003 - 23 U 179/02

    Haftung des Steuerberaters wegen Beratungsfehler zur Verjährung des

    Dies ist bei einer fehlerhaften Beratung in einer Steuerangelegenheit vor einer Entscheidung der Finanzbehörde mit der Bekanntgabe des belastenden Bescheides nach §§ 122, 155 AO der Fall (BGH in NJW 2000, 2678; in NJW 1995, 2108; Senat 23 U 240/01 = OLGR 2003, 94 = GI 2003, 140 und 23 U 205/01 = OLGR 2003, 82 = GI 2003, 208 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 23 U 208/02

    Haftung des Steuerberaters wegen Verletzung seiner Belehrungs- und

    Diese bloße Wiederholung der ursprünglichen, den Schadensersatzanspruch begründenden Pflichtverletzung ist nicht in dem Sinne selbständig, dass sie die vorangegangene schadensauslösende Pflichtverletzung gleichsam aufhob und wegen ihrer Dauerwirkung eine neue Verjährung beginnen ließ (vgl. Senat, GI 2003, 140 = OLGR Düsseldorf 2003, 94 m. w. Nachw.).
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