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Rechtsprechung
   BGH, 09.05.2017 - 1 StR 265/16   

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https://dejure.org/2017,21365
BGH, 09.05.2017 - 1 StR 265/16 (https://dejure.org/2017,21365)
BGH, Entscheidung vom 09.05.2017 - 1 StR 265/16 (https://dejure.org/2017,21365)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 2017 - 1 StR 265/16 (https://dejure.org/2017,21365)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • HRR Strafrecht

    § 370 Abs. 1 AO; § ... 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 EStG; § 13 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 263 Abs. 1 StGB; § 22 StGB; § 269 ZPO; § 371 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO; § 30 OWiG; § 17 Abs. 1 Satz 4 OWiG; § 332 Abs. 1 StGB; § 444 Abs. 2 StPO; § 437 Abs. 1 StPO; § 27 Abs.
    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Garantenstellung aus Ingerenz: Begrenzung der Handlungspflicht durch den Schutzweck der verletzten Pflicht, keine steuerrechtliche Handlungspflicht durch Bestechungen; mögliche mittelbare Täterschaft durch Verschweigen der ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 OWiG, § 30 OWiG, § 130 Abs 1 S 1 OWiG
    Verhängung einer Geldbuße gegen einen Nebenbeteiligten im Steuerstrafverfahren: Minderung der Geldbuße gegen eine sog. Leitungsperson bei Installation eines Compliance-Systems zur Vermeidung von Rechtsverstößen

  • IWW

    § 30 Abs. 1 OWiG, § ... 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 EStG, § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO, § 398a AO, § 261 StPO, § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 27 StGB, § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO, § 334 Abs. 1 StGB, Art. 2 § 1, Art. 2 § 2 EUBestG, § 370 Abs. 1 AO, § 27 Abs. 1 StGB, §§ 331, 335b HGB, § 370 Abs. 4 Satz 1 AO, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EStG, § 22 Nr. 3 EStG, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 EStG, § 20 EStG, § 371 AO, § 170 Abs. 1, § 203 StPO, § 337 Abs. 1 StPO, § 437 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 444 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 437 Abs. 1 bis 3 StPO, § 444 Abs. 2 Satz 2, § 30 OWiG, § 370 Abs. 3 Satz 1 AO, § 370 Abs. 3 Satz 2 AO, § 25 Abs. 2 StGB, § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO, §§ 27, 13 StGB, § 13 StGB, §§ 331 ff. StGB, § 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB, § 13 Abs. 1 StGB, §§ 263, 22 StGB, § 22 StGB, § 128 Abs. 1, § 137 Abs. 3 Satz 1 ZPO, §§ 22, 23 Abs. 1, § 263 Abs. 2 StGB, § 263 Abs. 1 StGB, § 137 Abs. 1, 3 Satz 1 ZPO, § 46 Abs. 2 ArbGG, § 331 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 138 Abs. 1 ZPO, § 264 Abs. 1 StPO, § 687 Abs. 2 BGB, § 675 BGB, § 30 Abs. 3, § 17 Abs. 4 Satz 1 OWiG, § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Bewertung einer gewinnmindernden Geltendmachung einer Provisionszahlung als Steuerhinterziehung; Geltendmachung der Provisionszahlung in der Feststellungserklärung; Erfolgen der Zahlung in Erfüllung einer Bestechungsabrede; Begrenzung der Ingerenz nach dem Schutzzweck ...

  • Betriebs-Berater

    Compliance Management System kann Geldbuße mindern

  • opinioiuris.de

    Unwahre Tatsachenbehauptung im Verfahren

  • rewis.io

    Verhängung einer Geldbuße gegen einen Nebenbeteiligten im Steuerstrafverfahren: Minderung der Geldbuße gegen eine sog. Leitungsperson bei Installation eines Compliance-Systems zur Vermeidung von Rechtsverstößen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewertung einer gewinnmindernden Geltendmachung einer Provisionszahlung als Steuerhinterziehung; Geltendmachung der Provisionszahlung in der Feststellungserklärung; Erfolgen der Zahlung in Erfüllung einer Bestechungsabrede; Begrenzung der Ingerenz nach dem Schutzzweck ...

  • rechtsportal.de

    Bewertung einer gewinnmindernden Geltendmachung einer Provisionszahlung als Steuerhinterziehung; Geltendmachung der Provisionszahlung in der Feststellungserklärung; Erfolgen der Zahlung in Erfüllung einer Bestechungsabrede; Begrenzung der Ingerenz nach dem Schutzzweck ...

  • datenbank.nwb.de

    Verhängung einer Geldbuße gegen einen Nebenbeteiligten im Steuerstrafverfahren: Minderung der Geldbuße gegen eine sog. Leitungsperson bei Installation eines Compliance-Systems zur Vermeidung von Rechtsverstößen

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Bemessung einer Geldbuße gegen juristische Person unter Berücksichtigung der Installation eines effizienten Compliance-Systems

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Tax Compliance System kann Strafe mildern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Funktion von Compliance-Management-Systemen beim Strafmaß

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige bei Tatentdeckung durch andere Staaten

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Compliance Management Systeme haben bußgeldmindernde Wirkung

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Tax-CMS auch für ausländische Unternehmen mit Steuerpflichten in Deutschland notwendig?

  • kartellblog.de (Auszüge)

    Compliance-Management als bußgeldrelevanter Faktor

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Prozessbetrug nicht vor dem Antrag im Termin zur mündlichen Verhandlung

  • esche.de (Kurzinformation)

    Erstmals ein bestehendes Compliance-System für konkret relevant in Bezug auf die Höhe der Unternehmensgeldbuße gehalten

Besprechungen u.ä. (7)

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bußgeldmindernde Wirkung eines Compliance-Management-Systems

  • deloitte-tax-news.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bußgeldmindernde Wirkung eines Compliance Management Systems (CMS)

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Berücksichtigung von Compliance-Systemen bei der Bußgeldbemessung

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschluss einer strafbefreienden Selbstanzeige bei Tatentdeckung durch ausländische Behörden

  • d-kart.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Compliancesysteme als mildernder Umstand?

  • noerr.com (Entscheidungsbesprechung)

    Funktion von Compliance-Management-Systemen beim Strafmaß

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Compliance-Management-System kann Unternehmensbußgelder reduzieren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 3798
  • ZIP 2017, 2205
  • NZI 2018, 18
  • StV 2018, 36
  • BB 2017, 1931
  • NZG 2018, 36
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (61)

  • BGH, 19.12.1997 - 5 StR 569/96

    Urteil gegen Dr. Johannes Zwick aufgehoben

    Auszug aus BGH, 09.05.2017 - 1 StR 265/16
    In Fällen der Beihilfe durch Unterlassen kann es nach der Rechtsprechung ausreichen, dass die Tatvollendung durch das Einschreiten erschwert oder abgeschwächt worden oder für den Handelnden riskanter geworden wäre (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 5 StR 569/96, BGHSt 43, 381, 397 mwN; vgl. auch Ransiek aaO sowie BFH, Urteil vom 21. November 2000 - VII R 8/00, HFR 2001, 543).

    Danach ist aufgrund wertender Betrachtung abzuwägen, ob die innere Haltung des Unterlassenden zur Begehungstat des anderen als Ausdruck eines sich die Tat des anderen zu Eigen machenden Täterwillens aufzufassen ist oder ob seine innere Einstellung davon geprägt ist, dass er sich dem Handelnden im Willen unterordnet und das Geschehen ohne innere Beteiligung und ohne Interesse am drohenden Erfolg im Sinne bloßen Gehilfenwillens lediglich ablaufen lässt (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 5 StR 569/96, BGHSt 43, 381, 397).

    Die Garantenpflicht aus vorangegangenem gefährdenden Tun beruht auf dem allgemeinen Gedanken, dass derjenige, der durch sein Verhalten die Gefahr eines Schadens geschaffen oder mitgeschaffen hat, rechtlich verpflichtet ist, den dadurch drohenden Schaden abzuwenden (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 1963 - 4 StR 267/63, BGHSt 19, 152, 154 und Urteile vom 26. Juni 1990 - 2 StR 549/89, BGHSt 37, 106, 115 sowie vom 19. Dezember 1997 - 5 StR 569/96, BGHSt 43, 381, 397).

    Dabei ist es aber erforderlich, dass das vorangegangene Verhalten nicht nur gefahrschaffend oder -erhöhend, sondern zugleich pflichtwidrig war (vgl. nur BGH, Urteile vom 19. Juli 1973 - 4 StR 284/73, BGHSt 25, 218, 221 f.; vom 6. Mai 1986 - 4 StR 150/86, BGHSt 34, 82, 84; vom 26. Juni 1990 - 2 StR 549/89, BGHSt 37, 106, 115 und vom 19. Dezember 1997 - 5 StR 569/96, BGHSt 43, 381, 397; vgl. auch Kudlich in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 3. Aufl., § 13 Rn. 24 mwN).

  • BGH, 20.05.2010 - 1 StR 577/09

    Gesetzlichkeitsprinzip (Analogieverbot; Verbot der teleologischen Reduktion eines

    Auszug aus BGH, 09.05.2017 - 1 StR 265/16
    Dabei dürfen die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeitsprognose nicht überspannt werden, weil sie auf einer (noch) schmalen Tatsachenbasis erfolgen muss (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2010 - 1 StR 577/09, BGHSt 55, 180, 187; vgl. auch Jäger in Klein, AO, 13. Aufl., § 371 Rn. 156).

    Vielmehr genügt es, dass konkrete Anhaltspunkte für die Tat als solche bekannt sind (BGH aaO, BGHSt 55, 180, 187 mwN).

    Ist das Vorliegen eines Sachverhalts wahrscheinlich, der die Aburteilung als Steuerstraftat oder -ordnungswidrigkeit rechtfertigen würde, ist die Tat entdeckt (BGH aaO, BGHSt 55, 180, 186).

    Eine Entdeckung der Tat ist somit bei verschleierten Steuerquellen bereits vor einem Abgleich mit den Steuererklärungen des Steuerpflichtigen denkbar, wenn die Art und Weise der Verschleierung nach kriminalistischer Erfahrung ein signifikantes Indiz für unvollständige oder unrichtige Angaben ist (BGH aaO, BGHSt 55, 180, 188; vgl. auch Jäger in Klein, AO, 13. Aufl., § 371 Rn. 159).

  • BGH, 06.07.1990 - 2 StR 549/89

    Strafrechtliche Produkthaftung: Lederspray

    Auszug aus BGH, 09.05.2017 - 1 StR 265/16
    Die Garantenpflicht aus vorangegangenem gefährdenden Tun beruht auf dem allgemeinen Gedanken, dass derjenige, der durch sein Verhalten die Gefahr eines Schadens geschaffen oder mitgeschaffen hat, rechtlich verpflichtet ist, den dadurch drohenden Schaden abzuwenden (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 1963 - 4 StR 267/63, BGHSt 19, 152, 154 und Urteile vom 26. Juni 1990 - 2 StR 549/89, BGHSt 37, 106, 115 sowie vom 19. Dezember 1997 - 5 StR 569/96, BGHSt 43, 381, 397).

    Dabei ist es aber erforderlich, dass das vorangegangene Verhalten nicht nur gefahrschaffend oder -erhöhend, sondern zugleich pflichtwidrig war (vgl. nur BGH, Urteile vom 19. Juli 1973 - 4 StR 284/73, BGHSt 25, 218, 221 f.; vom 6. Mai 1986 - 4 StR 150/86, BGHSt 34, 82, 84; vom 26. Juni 1990 - 2 StR 549/89, BGHSt 37, 106, 115 und vom 19. Dezember 1997 - 5 StR 569/96, BGHSt 43, 381, 397; vgl. auch Kudlich in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 3. Aufl., § 13 Rn. 24 mwN).

    Maßgeblich ist, ob die Pflichtwidrigkeit gerade in einer Verletzung eines solchen Gebots besteht, das dem Schutz des Rechtsguts zu dienen bestimmt ist (Pflichtwidrigkeitszusammenhang; vgl. BGH aaO BGHSt 37, 106, 115; vgl. dazu auch Merz in Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl., § 13 StGB, Rn. 29).

  • BGH, 28.07.2021 - 1 StR 519/20

    Besonders schwere Steuerhinterziehung (Strafbarkeit von beantragten

    Auf weitere etwaige Bedenken gar verfassungsrechtlicher Art gegen einen nach § 431 StPO nur eingeschränkten Prüfungsumfang (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2013 - 3 StR 167/13 Rn. 30 (insoweit in BGHSt 59, 34 nicht abgedruckt) und vom 12. Februar 2020 - 1 StR 518/19 Rn. 7 mwN sowie Urteil vom 9. Mai 2017 - 1 StR 265/16 Rn. 47) kommt es damit nach umfassender Prüfung nicht mehr an.
  • BGH, 31.10.2019 - 1 StR 219/17

    Prozessbetrug (prozessrechtsakzessorische Auslegung der Tatbestandsmerkmale:

    (2) Das Landgericht musste sich hier aber gleichwohl bereits mit einem bedingten Täuschungsvorsatz der Angeklagten nicht näher befassen, weil die zivilprozessuale Wahrheitspflicht die Grenze der Strafbarkeit wegen Prozessbetruges bildet (vgl. auch bereits BGH, Urteile vom 9. Mai 2017 - 1 StR 265/16 Rn. 99, 106 und vom 12. November 1957 - 5 StR 447/57, JR 1958, 106; OLG Koblenz, Beschluss vom 25. Januar 2001 - 2 Ws 30/01 Rn. 3) und § 138 ZPO grundsätzlich nur bewusst falschen (und unvollständigen) Vortrag untersagt.

    Mit dieser Prozessrechtsakzessorietät des Betrugstatbestands geht einher, dass die Versuchsstrafbarkeit im Zivilprozess an die Antragstellung in der mündlichen Verhandlung mitsamt der (konkludenten) Bezugnahme auf die vorbereitenden Schriftsätze nach § 137 Abs. 1, 3 Satz 1 ZPO geknüpft ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 2017 - 1 StR 265/16 Rn. 98-100).

  • BGH, 26.01.2021 - 1 StR 289/20

    Unerlaubte Einreise ins Bundesgebiet (Vorliegen eines Aufenthaltstitels eines

    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 21. August 2019 - 1 StR 218/19 Rn. 8; vom 9. Mai 2017 - 1 StR 265/16 Rn. 11; vom 16. Juni 2016 - 1 StR 49/16 Rn. 11; vom 21. April 2016 - 1 StR 629/15, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 43 Rn. 9 und vom 14. Dezember 2011 - 1 StR 501/11 Rn. 15, jeweils mwN).
  • BGH, 04.05.2022 - 1 StR 138/21

    Betrug durch AGG-Hopping (konkludente Täuschung: Erklärungsinhalt bei

    Handelt es sich bei einem Betrug um ein mehraktiges Geschehen, so ist erst diejenige Täuschungshandlung maßgeblich, die den Getäuschten unmittelbar zur irrtumsbedingten Vermögensverfügung bestimmen und den Vermögensschaden herbeiführen soll; entscheidend ist, ob die Täuschung ohne weitere wesentliche Zwischenschritte in die angestrebte Vermögensverschiebung mündet oder diese nur vorbereitet (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 2017 - 1 StR 265/16 Rn. 95; Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 StR 540/10 Rn. 7).

    a) Hat der Angeklagte damit gerechnet, dass durch sein Vorbringen im Prozess die auf Beklagtenseite auftretenden Personen getäuscht werden und diese irrtumsbedingt zu einer selbstschädigenden Vermögensverfügung veranlasst werden, kann er sich - wovon das Landgericht im Ansatz auch zutreffend ausgegangen ist - wegen Betruges im Prozess strafbar machen; seine Strafbarkeit entfällt auch dann nicht, wenn das unwahre oder unvollständige Vorbringen in erster Linie für den Richter bestimmt war (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 2017 - 1 StR 265/16 Rn. 101 und 105).

  • BGH, 01.07.2021 - 3 StR 518/19

    Urteil wegen Einziehung des durch die Ausfuhr von Waffen nach Kolumbien Erlangten

    ee) Ob hinsichtlich des Umfangs der Prüfungskompetenz insoweit anderes gilt, wenn es sich um eine Revision einer Nebenbeteiligten wegen einer nach § 30 OWiG verhängten Geldbuße handelt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2013 - 3 StR 167/13, juris Rn. 30 mwN; Urteil vom 9. Mai 2017 - 1 StR 265/16, juris Rn. 47), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BGH, 04.05.2022 - 1 StR 3/21

    Betrug durch AGG-Hopping (konkludente Täuschung: Erklärungsinhalt bei

    Handelt es sich bei einem Betrug um ein mehraktiges Geschehen, so ist erst diejenige Täuschungshandlung maßgeblich, die den Getäuschten unmittelbar zur irrtumsbedingten Vermögensverfügung bestimmen und den Vermögensschaden herbeiführen soll; entscheidend ist, ob die Täuschung ohne weitere wesentliche Zwischenschritte in die angestrebte Vermögensverschiebung mündet oder diese nur vorbereitet (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 2017 - 1 StR 265/16 Rn. 95; Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 StR 540/10 Rn. 7).

    a) Hat der Angeklagte damit gerechnet, dass durch sein Vorbringen im Prozess die auf Beklagtenseite auftretenden Personen getäuscht werden und diese irrtumsbedingt zu einer selbstschädigenden Vermögensverfügung veranlasst werden, kann er sich - wovon das Landgericht im Ansatz auch zutreffend ausgegangen ist - wegen Betruges im Prozess strafbar machen; seine Strafbarkeit entfällt auch dann nicht, wenn das unwahre oder unvollständige Vorbringen in erster Linie für den Richter bestimmt war (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 2017 - 1 StR 265/16 Rn. 101 und 105).

  • LAG Baden-Württemberg, 03.11.2021 - 10 Sa 7/21

    Außerordentliche Kündigung - Beginn der zweiwöchigen Kündigungserklärungsfrist -

    Entsprechend ist z.B. für die Bemessung einer Geldbuße von Bedeutung, inwieweit die Pflicht, Rechtsverletzungen aus der Sphäre des Unternehmens zu unterbinden, genügt und ein effizientes Compliance-Management installiert ist, das auf die Vermeidung von Rechtsverstößen ausgelegt sein muss (BGH 9. Mai 2017 - 1 StR 265/16 - Rn. 118) .
  • BGH, 23.10.2018 - 1 StR 234/17

    Untreue (Pflichtverletzung: Voraussetzungen eines tatbestandsauschließenden

    Etwas anderes folgt auch nicht aus der von der Revision herangezogenen Entscheidung des Senats vom 9. Mai 2017 (1 StR 265/16, wistra 2017, 390 ff.).
  • OLG Hamm, 09.04.2019 - 3 RVs 10/19

    Zum Versuchsbeginn bei einer sexuellen Nötigung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat ein Täter die nach § 22 StGB für den Versuchsbeginn maßgebliche Schwelle regelmäßig überschritten, wenn er bereits ein Merkmal des gesetzlichen Tatbestandes verwirklicht hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. September 2016 - 2 StR 43/16 - NJW 2017, 1189, Rdnr. 4; vom 7. August 2014 - 3 StR 105/14 - NStZ 2015, 207 und vom 12. Januar 2011 - 1 StR 540/10 - NStZ 2011, 400, 401 m.w.N.; BGH, Urteil vom 9. Mai 2017 - 1 StR 265/16 -, juris, Rdnr. 95; Fischer, StGB, 66. Auflage, § 22, Rdnr. 9).

    Wann danach ein unmittelbares Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung gegeben ist, kann daher nicht für alle Straftatbestände einheitlich bestimmt werden, sondern richtet sich nach den Besonderheiten des jeweiligen Tatbestandes, und ist für jedes Delikt gesondert zu bestimmen (vgl. BGH, Urteil vom 09. Mai 2017 - 1 StR 265/16 -, juris, Rdnr. 96).

  • BGH, 20.07.2021 - II ZR 152/20

    Schadensersatzanspruch gegen den Zulieferer der in den Dieselfahrzeugen verbauten

    Maßgeblich ist, ob die Pflichtwidrigkeit gerade in einer Verletzung eines solchen Gebots besteht, das dem Schutz des Rechtsguts zu dienen bestimmt ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 2017 - 1 StR 265/16, BGHR AO § 371 Abs. 2 Nr. 2 Tatentdeckung 5 Rn. 78 mwN).

    Fehlt es daran, kommt Ingerenz nicht in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 2017 - 1 StR 265/16, BGHR AO § 371 Abs. 2 Nr. 2 Tatentdeckung 5 Rn. 77 ff., 81).

  • FG Hamburg, 26.02.2020 - 5 K 95/17

    Festsetzungsfristen im Falle von Nacherklärungen durch die Erben

  • BGH, 27.04.2022 - 5 StR 278/21

    Revision der Nebenbeteiligten gegen die Unternehmensgeldbuße (Ahndungs- und

  • OLG Bremen, 19.03.2024 - 1 Ws 28/24

    Betrugsmasche "falsche Polizeibeamte bzw. Bankmitarbeiter", Versuch, Rücktritt

  • BGH, 20.10.2021 - 1 StR 136/21

    Strafzumessung (besondere Begründungsanforderungen bei außergewöhnlich hohen

  • OLG Köln, 10.04.2019 - 13 U 231/17

    Zeugnisverweigerungsrecht im Verfahren um Übernahme der Postbank

  • BGH, 21.09.2021 - II ZR 233/20

    Berichtigung eines Urteils aufgrund eines Schreibfehlers

  • BGH, 17.12.2019 - 1 StR 171/19

    Betrug (Täuschung: Täuschung über Tatsachen durch Prognosen, Aufklärungspflichten

  • BGH, 28.06.2017 - 1 StR 677/16

    Eingeschränkte Revisibilität der Beweiswürdigung; Revisionsgründe

  • BGH, 20.07.2021 - II ZR 229/20

    Schadensersatzanspruch eines Aktionärs im Zusammenhang mit dem Dieselskandal:

  • BGH, 20.07.2021 - II ZR 233/20

    Beihilfeleisten eines Gehilfen zur nicht rechtzeitigen Information des

  • BGH, 20.07.2021 - II ZR 234/20

    Beihilfeleisten eines Gehilfen zur nicht rechtzeitigen Information des

  • BGH, 20.07.2021 - II ZR 228/20

    Beihilfeleisten zur nicht rechtzeitigen Information des Kapitalmarkts durch die

  • BGH, 20.07.2021 - II ZR 231/20

    Beihilfeleisten zur nicht rechtzeitigen Information des Kapitalmarkts durch die

  • BGH, 20.07.2021 - II ZR 227/20

    Ersatz des Unterschiedsbetrags zwischen Erwerbsaufwendungen und dem

  • BGH, 20.07.2021 - II ZR 230/20

    Hilfeleisten zur unrichtigen oder nicht rechtzeitigen Unterrichtung potentieller

  • BGH, 20.07.2021 - II ZR 157/20

    Erfüllen des objektiven Tatbestands der Beihilfe zum Kapitalmarktdelikt durch

  • BayObLG, 24.06.2021 - 202 ObOWi 660/21

    Auslegung des Merkmals "ohne triftigen Grund" der Bayerischen

  • BGH, 01.06.2022 - 1 StR 65/22

    Unmittelbares Ansetzen eines Täters zur Verwirklichung einer schweren

  • BGH, 23.01.2019 - 1 StR 450/18

    Beihilfe (erforderliche Feststellungen im Urteil: Tatzeit der Haupttat)

  • LG Nürnberg-Fürth, 04.05.2022 - 12 Ns 508 Js 2272/20

    Steuerhinterziehung: Keine strafbefreiende Selbstanzeige bei späterer Angabe

  • BGH, 19.05.2021 - 1 StR 442/20

    Inbegriffsrüge (keine Darstellung aller Beweismittel in Einzelheiten im Urteil

  • AG Tübingen, 08.01.2019 - 16 OWi 16 Js 16727/18

    Bußgeldsache in Baden-Württemberg: Weitergabe einer Urne zur Bestattung im

  • BGH, 06.02.2018 - 1 StR 199/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

  • BGH, 29.10.2020 - 1 StR 124/20

    Beschränkung des Verfahrens auf den Vorwurf der Urkundenfälschung

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Rechtsprechung
   BGH, 24.05.2017 - 1 StR 418/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,31563
BGH, 24.05.2017 - 1 StR 418/16 (https://dejure.org/2017,31563)
BGH, Entscheidung vom 24.05.2017 - 1 StR 418/16 (https://dejure.org/2017,31563)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 2017 - 1 StR 418/16 (https://dejure.org/2017,31563)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 370 Abs. 1 AO; § 52 StGB; § 53 StGB; § 46 StGB
    Steuerhinterziehung (Konkurrenzen bei Hinterziehung mehrerer Steuerarten); Strafzumessung (keine strafschärfende Berücksichtigung der geplanten Vermeidung von Tatspuren)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 370 Abs 1 AO, § 52 StGB, § 46 StGB, § 53 StGB
    Steuerhinterziehung: Konkurrenzverhältnisse bei Abgabe mehrerer Steuererklärungen; Strafzumessung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 53 StGB, § 52 StGB, § 379 Abs. 1 Nr. 3 AO, § 353 StPO, § 267 Abs. 3 StPO

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Konkurrenzverhältnisse von Steuerstraftaten; Wertung der Abgabe jeder einzelnen unrichtigen Steuererklärung als selbständige Tat

  • rewis.io

    Steuerhinterziehung: Konkurrenzverhältnisse bei Abgabe mehrerer Steuererklärungen; Strafzumessung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Beurteilung der Konkurrenzverhältnisse von Steuerstraftaten; Wertung der Abgabe jeder einzelnen unrichtigen Steuererklärung als selbständige Tat

  • rechtsportal.de

    StGB § 52 ; StGB § 53
    Beurteilung der Konkurrenzverhältnisse von Steuerstraftaten; Wertung der Abgabe jeder einzelnen unrichtigen Steuererklärung als selbständige Tat

  • datenbank.nwb.de

    Steuerhinterziehung: Konkurrenzverhältnisse bei Abgabe mehrerer Steuererklärungen; Strafzumessung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die besonders sorgfältig verschleierten Schwarzlieferungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Konkurrenzverhältnisse bei Steuerstraftaten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die versagte Strafaussetzung zur Bewährung - und ihre floskelhafte Begründung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 315
  • StV 2018, 36
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.03.1996 - 5 StR 73/96

    Steuerhinterziehung - Hinterziehung verschiedener Steuerarten - Gleichzeitige

    Auszug aus BGH, 24.05.2017 - 1 StR 418/16
    b) Übereinstimmende unrichtige Angaben im Sinne dieser Rechtsprechung können beispielsweise im Verhältnis von Körperschaftsteuerhinterziehung, Gewerbesteuerhinterziehung und Umsatzsteuerhinterziehung (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 1995 - 5 StR 197/95, wistra 1996, 62) oder im Verhältnis von Einkommensteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 1996 - 5 StR 73/96, wistra 1996, 231) vorliegen.

    Denn hier werden übereinstimmende unrichtige Angaben regelmäßig deshalb abgegeben, weil der Täter sich bei unterschiedlichen Angaben über die steuerlich erheblichen Tatsachen in den verschiedenen Steuererklärungen, die letztlich denselben Lebenssachverhalt betreffen, einem erhöhtem Entdeckungsrisiko aussetzen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 1996 - 5 StR 73/96, wistra 1996, 231).

  • BGH, 27.10.2015 - 1 StR 373/15

    Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall (Steuerverkürzung im großen

    Auszug aus BGH, 24.05.2017 - 1 StR 418/16
    Entscheidend dabei ist, dass die Abgabe im äußeren Vorgang zusammenfällt und überdies in den Erklärungen übereinstimmend unrichtige Angaben über die Besteuerungsgrundlagen enthalten sind (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 1985 - 1 StR 583/84, BGHSt 33, 163; Urteile vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 276/04, NStZ-RR 2005, 53 und vom 27. Oktober 2015 - 1 StR 373/15, BGHSt 61, 28, Rn. 20 ff., jeweils mwN).
  • BGH, 10.11.2009 - 1 StR 283/09

    Voraussetzungen der Schätzung der Schwarzlohnsumme bei Steuerhinterziehung

    Auszug aus BGH, 24.05.2017 - 1 StR 418/16
    Das Landgericht hätte zwar straferschwerend auf die Verletzung von Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten hinsichtlich geschäftlicher Unterlagen abstellen können (vgl. u.a. § 379 Abs. 1 Nr. 3 AO sowie BGH, Beschlüsse vom 10. November 2009 - 1 StR 283/09, NStZ 2010, 635, 637 und vom 28. Juli 2010 - 1 StR 643/09, NStZ 2011, 233, 235).
  • BGH, 28.07.2010 - 1 StR 643/09

    Steuerhinterziehung (Schätzung des Taterfolges: konkrete und pauschale Schätzung;

    Auszug aus BGH, 24.05.2017 - 1 StR 418/16
    Das Landgericht hätte zwar straferschwerend auf die Verletzung von Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten hinsichtlich geschäftlicher Unterlagen abstellen können (vgl. u.a. § 379 Abs. 1 Nr. 3 AO sowie BGH, Beschlüsse vom 10. November 2009 - 1 StR 283/09, NStZ 2010, 635, 637 und vom 28. Juli 2010 - 1 StR 643/09, NStZ 2011, 233, 235).
  • BGH, 28.10.2004 - 5 StR 276/04

    Gewerbsmäßige Steuerhinterziehung; Bestimmtheitsgrundsatz; besonders schwerer

    Auszug aus BGH, 24.05.2017 - 1 StR 418/16
    Entscheidend dabei ist, dass die Abgabe im äußeren Vorgang zusammenfällt und überdies in den Erklärungen übereinstimmend unrichtige Angaben über die Besteuerungsgrundlagen enthalten sind (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 1985 - 1 StR 583/84, BGHSt 33, 163; Urteile vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 276/04, NStZ-RR 2005, 53 und vom 27. Oktober 2015 - 1 StR 373/15, BGHSt 61, 28, Rn. 20 ff., jeweils mwN).
  • BGH, 19.05.2015 - 1 StR 200/15

    Strafzumessung (Vermeidung von Tatspuren als Strafschärfungsgrund)

    Auszug aus BGH, 24.05.2017 - 1 StR 418/16
    In der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass die sorgfältig geplante Vermeidung von Tatspuren oder deren Beseitigung vor der Tat als die Tat prägende Umstände strafschärfend herangezogen werden dürfen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2015 - 1 StR 200/15, NStZ-RR 2015, 239 mwN).
  • BGH, 21.03.1985 - 1 StR 583/84

    Tatmehrheit oder Tateinheit zwischen fortgesetzter

    Auszug aus BGH, 24.05.2017 - 1 StR 418/16
    Entscheidend dabei ist, dass die Abgabe im äußeren Vorgang zusammenfällt und überdies in den Erklärungen übereinstimmend unrichtige Angaben über die Besteuerungsgrundlagen enthalten sind (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 1985 - 1 StR 583/84, BGHSt 33, 163; Urteile vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 276/04, NStZ-RR 2005, 53 und vom 27. Oktober 2015 - 1 StR 373/15, BGHSt 61, 28, Rn. 20 ff., jeweils mwN).
  • BGH, 28.07.2011 - 4 StR 283/11

    Entscheidung über die Vollstreckung von jeweils aussetzungsfähigen

    Auszug aus BGH, 24.05.2017 - 1 StR 418/16
    Unabhängig von der verfahrensrechtlichen Vorschrift des § 267 Abs. 3 StPO sind aus materiellrechtlichen Gründen Ausführungen im Urteil zur Strafaussetzung zur Bewährung erforderlich, wenn eine Erörterung dieser Frage als Grundlage für die revisionsrechtliche Nachprüfung geboten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juli 2011 - 4 StR 283/11 mwN).
  • BGH, 20.09.1995 - 5 StR 197/95

    Hinterziehung verschiedener Steuern - Tateinheit

    Auszug aus BGH, 24.05.2017 - 1 StR 418/16
    b) Übereinstimmende unrichtige Angaben im Sinne dieser Rechtsprechung können beispielsweise im Verhältnis von Körperschaftsteuerhinterziehung, Gewerbesteuerhinterziehung und Umsatzsteuerhinterziehung (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 1995 - 5 StR 197/95, wistra 1996, 62) oder im Verhältnis von Einkommensteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 1996 - 5 StR 73/96, wistra 1996, 231) vorliegen.
  • BGH, 22.01.2018 - 1 StR 535/17

    Steuerhinterziehung (Konkurrenzen bei Abgabe mehrere Steuerhinterziehungen über

    Ausnahmsweise kann (dennoch) Tateinheit vorliegen, wenn die Hinterziehungen durch die dieselbe Erklärung bewirkt werden oder wenn mehrere Steuererklärungen im äußeren Vorgang zusammenfallen und überdies in den Erklärungen übereinstimmende unrichtige Angaben über die Besteuerungsgrundlagen enthalten sind (etwa BGH, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 276/04, NJW 2005, 374, 375; Beschlüsse vom 21. März 1985 - 1 StR 583/84, BGHSt 33, 163, 165 f.; vom 23. Juli 2014 - 1 StR 207/14, wistra 2014, 443 f. und vom 24. Mai 2017 - 1 StR 418/16, NZWiSt 2017, 473 mit Anmerkung Rolletschke; siehe zudem ders./Steinhart NZWiSt 2015, 71 ff. mwN).

    Übereinstimmende unrichtige Angaben im Sinne der vorstehend dargestellten Rechtsprechung sollen beispielsweise im Verhältnis von Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung sowie im Verhältnis von Einkommensteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung in Betracht kommen (BGH, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 1 StR 418/16, NZWiSt 2017, 473 mwN).

  • LG Nürnberg-Fürth, 21.11.2023 - 18 KLs 105 Js 10084/20

    Zuständigkeit der allgemeinen Großen Strafkammer für Abrechnungsbetrug gegenüber

    Von Tatmehrheit ist bei Steuerdelikten (anknüpfend auch an BGH, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 1 StR 418/16 und BGH, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 276/04) also auszugehen, wenn die abgegebenen Steuererklärungen verschiedene Steuerarten, verschiedene Besteuerungszeiträume oder verschiedene Steuerpflichtige betreffen.
  • LG Nürnberg-Fürth, 24.05.2023 - 18 KLs 104 Js 10095/22

    Zuständigkeit der allgemeinen Großen Strafkammer für Abrechnungsbetrug gegenüber

    Von Tatmehrheit ist bei Steuerdelikten (anknüpfend auch an BGH, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 1 StR 418/16 und BGH, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 276/04) also auszugehen, wenn die abgegebenen Steuererklärungen verschiedene Steuerarten, verschiedene Besteuerungszeiträume oder verschiedene Steuerpflichtige betreffen.
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Rechtsprechung
   BGH, 08.06.2017 - 1 StR 217/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,23354
BGH, 08.06.2017 - 1 StR 217/17 (https://dejure.org/2017,23354)
BGH, Entscheidung vom 08.06.2017 - 1 StR 217/17 (https://dejure.org/2017,23354)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 2017 - 1 StR 217/17 (https://dejure.org/2017,23354)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 168 Satz 1 AO; § 168 Satz 2 AO; § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO
    Steuerhinterziehung (Tatvariante des aktiven Tuns: Vollendungszeitpunkt in Fällen der Steueranmeldung unter Vorbehalt der Nachprüfung bzw. der Herabsetzung der bisher zu entrichtenden Steuer oder der Steuervergütung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 370 Abs 1 AO, § 168 S 1 AO, § 168 S 2 AO, § 1 UStG, §§ 1 ff UStG
    Steuerstrafverfahren: Notwendige Urteilsfeststellungen zur Abgrenzung einer versuchten von einer vollendeten Umsatzsteuerhinterziehung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 168 Satz 2 AO, § 168 Satz 1 AO, § 370 Abs. 1 AO, § 168 Satz 1 oder Satz 2 AO, § 357 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung des Vorliegens von Tatvollendung oder Versuch i.R. der Steuerhinterziehung; Aufhebung des Urteils im Schuld- und Strafausspruch

  • rewis.io

    Steuerstrafverfahren: Notwendige Urteilsfeststellungen zur Abgrenzung einer versuchten von einer vollendeten Umsatzsteuerhinterziehung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Beurteilung des Vorliegens von Tatvollendung oder Versuch i.R. der Steuerhinterziehung; Aufhebung des Urteils im Schuld- und Strafausspruch

  • datenbank.nwb.de

    Steuerhinterziehung: Urteilsfeststellungen bei Abgrenzung einer versuchten und einer vollendeten Umsatzsteuerhinterziehung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umsatzsteuerhinterziehung - Vollendung oder Versuch?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2018, 36
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.03.2013 - 1 StR 318/12

    Umsatzsteuerhinterziehung durch den Einsatz eines Missing Traders oder durch die

    Auszug aus BGH, 08.06.2017 - 1 StR 217/17
    Vollendung tritt erst ein, wenn der Täter durch seine Tathandlung Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt hat (BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 318/12, BGHR AO § 370 Abs. 1 Nr. 1 Vollendung 3 mwN).
  • BGH, 05.02.2014 - 1 StR 422/13

    Steuerhinterziehung bei Umsatzsteuerkarussellen (unrichtige Angaben über

    Auszug aus BGH, 08.06.2017 - 1 StR 217/17
    In den Konstellationen des § 168 Satz 1 AO ist die Steuerhinterziehung dagegen bereits mit der (unrichtigen) Anmeldung selbst vollendet (BGH aaO; siehe auch BGH, Beschluss vom 5. Februar 2014 - 1 StR 422/13, NStZ 2014, 335, 336; Beschluss vom 23. Juli 2014 - 1 StR 196/14, NStZ 2015, 282).
  • BGH, 23.07.2014 - 1 StR 196/14

    Umsatzsteuerhinterziehung (Eintritt des Erfolges bei falscher Steueranmeldung);

    Auszug aus BGH, 08.06.2017 - 1 StR 217/17
    In den Konstellationen des § 168 Satz 1 AO ist die Steuerhinterziehung dagegen bereits mit der (unrichtigen) Anmeldung selbst vollendet (BGH aaO; siehe auch BGH, Beschluss vom 5. Februar 2014 - 1 StR 422/13, NStZ 2014, 335, 336; Beschluss vom 23. Juli 2014 - 1 StR 196/14, NStZ 2015, 282).
  • BGH, 25.01.2018 - 1 StR 264/17

    Steuerhinterziehung (Vollendung durch Steuerverkürzung; Vollendung im Falle der

    aa) Bei der Straftat der Steuerhinterziehung, bei der es sich nicht lediglich um ein Erklärungsdelikt, sondern auch um ein Erfolgsdelikt handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2017 - 1 StR 217/17, Rn. 2), tritt Vollendung erst dann ein, wenn der Täter durch seine Tathandlung Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt (§ 370 Abs. 1 AO).
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