Rechtsprechung
| LAG Hamm, 21.04.2015 - 14 Sa 1249/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Arbeitsentgelt, Sittenwidrigkeit, Prozessvortrag, Verschwiegenheitspflicht, Verlustrisiko
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 138 BGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 57 StBerG,; § 62 StBerG, § 203 StGB, § 138 ZPO
Arbeitsentgelt, Sittenwidrigkeit, Prozessvortrag, Verschwiegenheitspflicht, Verlustrisiko - IWW
§ 57 Abs. 1 StBerG, § ... 203 StGB, § 57 StBerG, § 204 StGB, §§ 87 ff. HGB, § 87 HGB, § 138 Abs. 3 ZPO, § 138 Abs. 1 BGB, BGB § 138 Nr. 47, II, BGB § 139 Nr. 47, § 87 a Abs. 5 HGB, § 139 BGB, § 62 StBerG, § 241 Abs. 2 BGB, § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 193 StGB, § 34 StGB, § 203 Abs. 3 Satz 2 StGB, § 288, 291 BGB, § 92 Abs. 2 ZPO
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit der Vereinbarung der Abhängigkeit einer Beteiligung des Arbeitnehmers am Honorar von Mandanten des Arbeitgebers von der tatsächlichen Zahlung des Honorars
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Arbeitsrecht: Sittenwidriger Arbeitslohn bei Belastung des Arbeitnehmers mit wirtschaftlichem Risiko
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Arbeitnehmer trägt das Betriebs- oder Wirtschaftsrisiko?
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Unwirksame Vergütungsabrede bei Belastung des Arbeitnehmers mit Betriebsrisiko des Arbeitnehmers
- anwalt.de (Kurzinformation)
Leistungsabhängige Vergütung nicht abhängig von Zahlung der Kunden
- juraforum.de (Kurzinformation)
Kürzung von Lohn wegen Zahlungsausfällen?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wirksamkeit der Vereinbarung der Abhängigkeit einer Beteiligung des Arbeitnehmers am Honorar von Mandanten des Arbeitgebers von der tatsächlichen Zahlung des Honorars
Verfahrensgang
- ArbG Iserlohn, 12.08.2014 - 5 Ca 672/14
- LAG Hamm, 21.04.2015 - 14 Sa 1249/14
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (13)
- BGH, 25.03.1993 - IX ZR 192/92
Nichtige Abtretung der anwaltlichen Honorarforderung
Auszug aus LAG Hamm, 21.04.2015 - 14 Sa 1249/14
Rn. 36 bb) Soweit keine ausdrückliche oder zumindest stillschweigende Einwilligung des betroffenen Mandanten vorliegt, ist die Offenlegung von Tatsachen, die unter das Berufsgeheimnis fallen, nur bei Vorliegen eines besonderen Rechtfertigungsgrundes zulässig (vgl. BGH, 10. Juli, 1991, VIII ZR 296/90, NJW 1991, 2955, II. 2. b) cc) bis ee) der Gründe (zur ärztlichen Honorarforderung); 25. März 1993, IX ZR 192/92, NJW 1993, 1638; II. 2. b) und c) der Gründe (zur anwaltlichen Honorarforderung); Stöber, ZIP 2007, 1492, 1493).Rn. 37 Allerdings ist sowohl zivilrechtlich (vgl. BGH, 25. März 1993, IX ZR 192/92 NJW 1993, 1638, II. 2. c) der Gründe; 10. August 1995, IX ZR 220/94, NJW 1995, 2915, II. 2. b) der Gründe; 11. November 2004, IX ZR 240/03, NJW 2005, 508, II. 2. b) bb) der Gründe; Stöber, ZIP 2007, 1492, 1494 f.) als auch strafrechtlich im Hinblick auf eine Strafbarkeit nach § 203 StGB (vgl. BGH, 9. Oktober 1951, 1 StR 159/51, NJW 1952, 151; 15. Mai 1956, 1 StR 55/56, MDR 1956, 625;… Fischer, StGB, 61. Auflage, 2014, § 203 Rn. 45 f.;… Schönke/Schröder/Eisele/Lenckner, StGB, 29. Auflage 2014, § 203 StGB Rn. 30 ff.) anerkannt, dass bei der Durchsetzung von Honoraransprüchen gegen den Mandanten, zur Verteidigung im Regressprozess, zur Verteidigung gegen Beschuldigungen im Strafprozess und zur Abwehr von rechtswidrigen Angriffen auf Vermögen oder Ehre sowie von Gefahren für Dritte und die Allgemeinheit die Offenbarung von dem Berufsgeheimnis unterliegenden Tatsachen im gerichtlichen Verfahren zulässig ist.
- BGH, 10.08.1995 - IX ZR 220/94
Wirksamkeit der Zession von Honoraransprüchen eines Rechtsanwalts
Auszug aus LAG Hamm, 21.04.2015 - 14 Sa 1249/14
Rn. 37 Allerdings ist sowohl zivilrechtlich (vgl. BGH, 25. März 1993, IX ZR 192/92 NJW 1993, 1638, II. 2. c) der Gründe; 10. August 1995, IX ZR 220/94, NJW 1995, 2915, II. 2. b) der Gründe; 11. November 2004, IX ZR 240/03, NJW 2005, 508, II. 2. b) bb) der Gründe; Stöber, ZIP 2007, 1492, 1494 f.) als auch strafrechtlich im Hinblick auf eine Strafbarkeit nach § 203 StGB (vgl. BGH, 9. Oktober 1951, 1 StR 159/51, NJW 1952, 151; 15. Mai 1956, 1 StR 55/56, MDR 1956, 625;… Fischer, StGB, 61. Auflage, 2014, § 203 Rn. 45 f.;… Schönke/Schröder/Eisele/Lenckner, StGB, 29. Auflage 2014, § 203 StGB Rn. 30 ff.) anerkannt, dass bei der Durchsetzung von Honoraransprüchen gegen den Mandanten, zur Verteidigung im Regressprozess, zur Verteidigung gegen Beschuldigungen im Strafprozess und zur Abwehr von rechtswidrigen Angriffen auf Vermögen oder Ehre sowie von Gefahren für Dritte und die Allgemeinheit die Offenbarung von dem Berufsgeheimnis unterliegenden Tatsachen im gerichtlichen Verfahren zulässig ist.Der Kläger hat daher seine Kenntnisse hinsichtlich der Mandantennamen, der von ihm erbrachten Leistungen, der Rechnungsnummer und der Rechnungsbeträge in zulässiger Weise ohne eigenen oder fremden Verstoß gegen Verschwiegenheitspflichten erlangt (vgl. zum Ganzen allgemein: BGH, 10. August 1995, IX ZR 220/94, NJW 1995, 2915, II. 2. b) der Gründe).
- BAG, 10.10.1990 - 5 AZR 404/89
Verlustbeteiligung des Arbeitnehmers
Auszug aus LAG Hamm, 21.04.2015 - 14 Sa 1249/14
Rn. 28 Eine Vergütungsvereinbarung ist sittenwidrig, wenn der Arbeitnehmer mit dem Betriebs- oder Wirtschaftsrisiko des Arbeitgebers belastet wird, was insbesondere dann anzunehmen ist, wenn eine Vergütungsabrede eine Verlustbeteiligung des Arbeitnehmers vorsieht (vgl. BAG, 10. Oktober 1990, 5 AZR 404/89, AP BGB § 138 Nr. 47, II. 1. der Gründe).Rn. 29 Die von der Beklagten behauptete Vereinbarung führt ohne angemessenen Ausgleich bzw. nennenswerte Gegenleistung (vgl. BAG, 10. Oktober 1990, 5 AZR 404/89, AP BGB § 139 Nr. 47, Leitsatz bzw. III. der Gründe) zu einer Beteiligung des Klägers an ihren Umsatzverlusten, die ihr durch die Weigerung von Mandanten entstehen, für erbrachte Leistungen zu zahlen.
- BAG, 27.09.1988 - 3 AZR 59/87
Auskunft eines Steuerberaters über Konkurrenz
Auszug aus LAG Hamm, 21.04.2015 - 14 Sa 1249/14
Ähnlich wie ein angestellter Steuerberater nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis ohne Verstoß gegen § 57 Abs. 1 StBerG verpflichtet ist, gegenüber seinem ehemaligen Arbeitgeber offen zu legen, welche ehemaligen Mandanten er vertragswidrig nunmehr berät, ohne gegen Vorschriften aus dem Bundesdatenschutzgesetz, gegen § 203 StGB oder § 57 Abs. 1 StBerG zu verstoßen (vgl. BAG, 27. September 1988, 3 AZR 59/87, NZA 1989, 467, II. der Gründe), kann auch der ehemals Angestellte von seinem Arbeitgeber im Rahmen des mit ihm geführten Zahlungsprozesses nicht nur ggfs. Auskünfte verlangen, sondern ihm bereits bekannte Informationen über Mandate in den Prozess einführen, die zur Begründung seines Vergütungsanspruchs aufgrund einer entsprechenden Beteiligungsvereinbarung am Umsatz zur Begründung der Forderung erforderlich sind. - BGH, 10.07.1991 - VIII ZR 296/90
Wirksamkeit der Abtretung einer ärztlichen Honorarforderung an eine …
Auszug aus LAG Hamm, 21.04.2015 - 14 Sa 1249/14
Rn. 36 bb) Soweit keine ausdrückliche oder zumindest stillschweigende Einwilligung des betroffenen Mandanten vorliegt, ist die Offenlegung von Tatsachen, die unter das Berufsgeheimnis fallen, nur bei Vorliegen eines besonderen Rechtfertigungsgrundes zulässig (vgl. BGH, 10. Juli, 1991, VIII ZR 296/90, NJW 1991, 2955, II. 2. b) cc) bis ee) der Gründe (zur ärztlichen Honorarforderung); 25. März 1993, IX ZR 192/92, NJW 1993, 1638; II. 2. b) und c) der Gründe (zur anwaltlichen Honorarforderung); Stöber, ZIP 2007, 1492, 1493). - BGH, 30.11.1979 - V ZR 214/77
Entgangener Gewinn bei verbotswidrigen Verträgen; Nutzungsausfall als …
Auszug aus LAG Hamm, 21.04.2015 - 14 Sa 1249/14
Der Lohnanspruch des Arbeitnehmers richtet sich gegen den Arbeitgeber und darf nicht von Umständen abhängig sein, auf die der Arbeitnehmer keinen Einfluss hat (vgl. LAG Hamm, 3. Oktober 1979, 1 Sa 946/79, DB 1980, 587 f.). - BGH, 09.10.1951 - 1 StR 159/51
Rechtsmittel
Auszug aus LAG Hamm, 21.04.2015 - 14 Sa 1249/14
Rn. 37 Allerdings ist sowohl zivilrechtlich (vgl. BGH, 25. März 1993, IX ZR 192/92 NJW 1993, 1638, II. 2. c) der Gründe; 10. August 1995, IX ZR 220/94, NJW 1995, 2915, II. 2. b) der Gründe; 11. November 2004, IX ZR 240/03, NJW 2005, 508, II. 2. b) bb) der Gründe; Stöber, ZIP 2007, 1492, 1494 f.) als auch strafrechtlich im Hinblick auf eine Strafbarkeit nach § 203 StGB (vgl. BGH, 9. Oktober 1951, 1 StR 159/51, NJW 1952, 151; 15. Mai 1956, 1 StR 55/56, MDR 1956, 625;… Fischer, StGB, 61. Auflage, 2014, § 203 Rn. 45 f.;… Schönke/Schröder/Eisele/Lenckner, StGB, 29. Auflage 2014, § 203 StGB Rn. 30 ff.) anerkannt, dass bei der Durchsetzung von Honoraransprüchen gegen den Mandanten, zur Verteidigung im Regressprozess, zur Verteidigung gegen Beschuldigungen im Strafprozess und zur Abwehr von rechtswidrigen Angriffen auf Vermögen oder Ehre sowie von Gefahren für Dritte und die Allgemeinheit die Offenbarung von dem Berufsgeheimnis unterliegenden Tatsachen im gerichtlichen Verfahren zulässig ist. - BGH, 11.11.2004 - IX ZR 240/03
Abtretung von Honorarforderungen eines Rechtsanwalts
Auszug aus LAG Hamm, 21.04.2015 - 14 Sa 1249/14
Rn. 37 Allerdings ist sowohl zivilrechtlich (vgl. BGH, 25. März 1993, IX ZR 192/92 NJW 1993, 1638, II. 2. c) der Gründe; 10. August 1995, IX ZR 220/94, NJW 1995, 2915, II. 2. b) der Gründe; 11. November 2004, IX ZR 240/03, NJW 2005, 508, II. 2. b) bb) der Gründe; Stöber, ZIP 2007, 1492, 1494 f.) als auch strafrechtlich im Hinblick auf eine Strafbarkeit nach § 203 StGB (vgl. BGH, 9. Oktober 1951, 1 StR 159/51, NJW 1952, 151; 15. Mai 1956, 1 StR 55/56, MDR 1956, 625;… Fischer, StGB, 61. Auflage, 2014, § 203 Rn. 45 f.;… Schönke/Schröder/Eisele/Lenckner, StGB, 29. Auflage 2014, § 203 StGB Rn. 30 ff.) anerkannt, dass bei der Durchsetzung von Honoraransprüchen gegen den Mandanten, zur Verteidigung im Regressprozess, zur Verteidigung gegen Beschuldigungen im Strafprozess und zur Abwehr von rechtswidrigen Angriffen auf Vermögen oder Ehre sowie von Gefahren für Dritte und die Allgemeinheit die Offenbarung von dem Berufsgeheimnis unterliegenden Tatsachen im gerichtlichen Verfahren zulässig ist. - BFH, 14.05.2002 - IX R 31/00
Zeugnisverweigerungsrecht eines Steuerberaters
Auszug aus LAG Hamm, 21.04.2015 - 14 Sa 1249/14
Sie bezieht sich auch auf die Identität des Mandanten und die Tatsache seiner Beratung (vgl. BFH, 14. Mai 2002, IX R 31/00, NJW 2002, 2903, II. 1. a) bb) der Gründe). - BGH, 20.04.1983 - VIII ZR 46/82
Ablehnung eines Beweisangebotes bei Indizienbeweisen; Prüfung der Schlüssigkeit …
Auszug aus LAG Hamm, 21.04.2015 - 14 Sa 1249/14
Die Verschwiegenheitspflicht bezieht sich auf alles, was dem Steuerberater in Ausübung oder bei Gelegenheit seiner Berufstätigkeit anvertraut worden oder bekannt geworden ist, auch auf solche Tatsachen, die keine unmittelbare Verbindung zur eigentlichen Berufstätigkeit haben (vgl. BGH, 20.April 1983, VIII ZR 46/82, ZIP 1983, 735, II. 4. a) der Gründe ; Stöber, ZIP 2007, 1492, 1493). - OLG Rostock, 28.10.2005 - 8 U 91/04
Auskunftsanspruch zur Vorbereitung eines Anspruchs aus ungerechtfertigter …
- LAG Hamm, 03.10.1979 - 1 Sa 946/79
Abhängigkeit einer Umsatzprovision von der Zahlungsfähigkeit des Kunden, …
- BGH, 15.05.1956 - 1 StR 55/56
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Rechtsprechung
| LAG Hessen, 18.09.2015 - 14 Sa 1249/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 77 III BetrVG, § 75 BetrVG, § 242 BGB, III BetrVG § 77, § 75 BetrVG, § 242 BGB
Die bei der Beklagten bestehende "Betriebsvereinbarung Ziff. 6.160/01 Zukunftsvertrag 2018" verstößt nicht gegen § 77 III BetrVG, gegen § 75 BetrVG, gegen die Hessische Verfassung oder gegen Diskriminierungsverbote. Durch sie wurden verschiedene, zuvor in einzelnen ... - IWW
Art. 20 Abs. 1 GG, § ... 77 Abs. 3 BetrVG, § 2 KSchG, § 158 BGB, § 7 Abs. 1 TVöD, § 5 ArbSchG, § 75 BetrVG, §§ 7, 8 TVöD, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1, 2b ArbGG, §§ 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, 520 Abs. 3 Nr. 2 ZPO, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 517, 519, 520 Abs. 1, 3 ZPO, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 533 ZPO, § 529 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 ZPO, Richtlinie EG 2003/88, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, Art. 267 AEUV, §§ 77 Abs. 3 BetrVG, 4 Abs. 4 TVG, § 315 BGB, § 69 Abs. 2 ArbGG, Art. 20 GG, § 75 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 6 Abs. 1 Satz 2 TVöD, § 293 ZPO, § 26 BGB, § 7 Abs. 4 BUrlG, § 251 BGB, § 256 ZPO, § 322 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 256 Abs. 2 ZPO, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG
- rechtsportal.de
III BetrVG § 77 ; BetrVG § 75 ; BGB § 242
Wirksamkeit der Anrechnung einer Besitzstandszulage auf künftige Tariferhöhungen auf Grund einer Betriebsvereinbarung - Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 23.07.2014 - 23 Ca 9550/13
- LAG Hessen, 18.09.2015 - 14 Sa 1249/14
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (28)
- LAG Hessen, 13.05.2011 - 3 Sa 1167/10
Erschwerniszulage - Fäkalien- und Entsorgungsfahrer - Rückwirkung von …
Auszug aus LAG Hessen, 18.09.2015 - 14 Sa 1249/14
Die nachfolgend aufgeführten "Richtlinien für die Zuweisung zu den einzelnen Zuschlagsgruppen" machen deutlich, dass - im Rahmen dieser Richtlinien - ein weiter Spielraum der Betriebspartner für die Zuweisung der einzelnen Zuschlagsgruppen besteht (…ebenso Hess. LAG 25. Juli 2014 - 14 Sa 167/13 - a.a.O; Hess. LAG 13. Mai 2011 - 3 Sa 1167/10 - a.a.O.). Unzulässig ist hiernach lediglich, dass die Betriebspartner eine Arbeit als nicht zuschlagspflichtig ansehen, die in den Richtlinien als Beispiel für zuschlagspflichtige Arbeit aufgezählt ist oder die einem der dort aufgeführten Beispiele hinsichtlich der vorhandenen Erschwernis gleich steht.Soweit sich die Betriebspartner im Rahmen der im Landesbezirkstarifvertrag Nr. 184 vorgegebenen Richtlinien halten, besteht gegen die Feststellung, dass zuschlagspflichtige Arbeiten im Betrieb der Beklagten nicht vorliegen, keine Bedenken (ebenso Hess. LAG 13. Mai 2011 - 3 Sa 1167/10 - a. a. O.;… Hess. LAG 25. Juli 2014 - 14 Sa 167/13 - a.a.O; vergl. zur Festsetzung einer Jahresleistung auf null durch Betriebsvereinbarung aufgrund einer Öffnungsklausel im Tarifvertrag, wonach Arbeitgeber und Betriebsrat die Höhe und den Auszahlungsgrund der Jahresleistungen bestimmen können: LAG Köln 6. September 2002 - 4 Sa 503/02 - Juris).
Nach der vom Hessischen Landesarbeitsgericht dem Urteil vom 13. Mai 2011 (3 Sa 1167/10 - Juris) zufolge eingeholten Stellungnahme der beteiligten Tarifvertragsparteien gemäß § 293 ZPO ist die Unterzeichnung des Tarifvertrags Nr. 34/2009 seitens der Gewerkschaft zwischen dem 28. Oktober und dem 29. November 2010 erfolgt, die Beklagte hat am 3. Dezember 2010 und der KAV am 16. Dezember 2010 unterschrieben.
Seine Rückdatierung führt für sich genommen jedoch nicht zur Unwirksamkeit eines Tarifvertrags (Hess. LAG 13. Mai 2011 - 3 Sa 1167/10 - a. a. O.; BAG 9. August 1995 - 6 AZR 1047/94 -NZA 1996, 994)..
Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn die Norm unterworfenen mit einer Rückwirkung rechnen müssen (vergl. BAG 21. August 2007 - 3 AZR 102/06 - AP Nr. 69 zu § 1 BetrVG Versorgungskassen; Hess. LAG 13. Mai 2011 - 3 Sa 1167/10 - Juris). So liegt der Fall hier.
Damit bestehen im Hinblick auf Vertrauensschutzgesichtspunkte keine Bedenken gegen eine rückwirkende Wirkung des TV Nr. 34/2009 (ebenso Hess. LAG 13. Mai 2011 - 3 Sa 1167/10 - Juris)..
- LAG Hessen, 25.07.2014 - 14 Sa 167/13
Anforderungen an die vorherige Bekanntmachung der Tagesordnung einer …
Auszug aus LAG Hessen, 18.09.2015 - 14 Sa 1249/14
Weder § 23 Abs. 1 BMT-G II noch § 23 Abs. 3 BMT-G II in Verbindung mit § 1 Abs. 1, Abs. 4 des Landesbezirkstarifvertrags Nr. 184 begründen einen Anspruch auf einen Dauerzuschlag (vgl. Hess. LAG 13. Mai 2011 - 3Sa 1177/10 - Juris; Hess. LAG 25. Juli 2014 - 14 Sa 167/13 - Juris). § 23 BMT-G II sieht vor, dass die zuschlagspflichtigen Arbeiten durch landesbezirkliche Tarifregelungen festgelegt werden.Die nachfolgend aufgeführten "Richtlinien für die Zuweisung zu den einzelnen Zuschlagsgruppen" machen deutlich, dass - im Rahmen dieser Richtlinien - ein weiter Spielraum der Betriebspartner für die Zuweisung der einzelnen Zuschlagsgruppen besteht (ebenso Hess. LAG 25. Juli 2014 - 14 Sa 167/13 - a.a.O;… Hess. LAG 13. Mai 2011 - 3 Sa 1167/10 - a.a.O.). Unzulässig ist hiernach lediglich, dass die Betriebspartner eine Arbeit als nicht zuschlagspflichtig ansehen, die in den Richtlinien als Beispiel für zuschlagspflichtige Arbeit aufgezählt ist oder die einem der dort aufgeführten Beispiele hinsichtlich der vorhandenen Erschwernis gleich steht.
Soweit sich die Betriebspartner im Rahmen der im Landesbezirkstarifvertrag Nr. 184 vorgegebenen Richtlinien halten, besteht gegen die Feststellung, dass zuschlagspflichtige Arbeiten im Betrieb der Beklagten nicht vorliegen, keine Bedenken (…ebenso Hess. LAG 13. Mai 2011 - 3 Sa 1167/10 - a. a. O.; Hess. LAG 25. Juli 2014 - 14 Sa 167/13 - a.a.O; vergl. zur Festsetzung einer Jahresleistung auf null durch Betriebsvereinbarung aufgrund einer Öffnungsklausel im Tarifvertrag, wonach Arbeitgeber und Betriebsrat die Höhe und den Auszahlungsgrund der Jahresleistungen bestimmen können: LAG Köln 6. September 2002 - 4 Sa 503/02 - Juris).
Wie dargestellt, begründet weder § 23 Abs. 1 BMT-G II noch § 23 Abs. 3 BMT-G II in Verbindung mit § 1 Abs. 1, Abs. 4 des Landesbezirkstarifvertrags Nr. 184 einen entsprechenden Anspruch (vergleiche Hess. LAG 13. Mai 2011 -3 Sa 1177/10 - Juris; Hess. LAG 25. Juli 2014 -14 Sa 167/13 - Juris)..
Ein Angebot auf Vertragsänderung dergestalt, dass der Anspruch künftig individualrechtlich unabhängig vom kollektivrechtlichen Ansprüchen bestehen soll, liegt hierin erkennbar auch dann nicht, wenn das Schreiben Positionen aufführt, die Ansprüche des Klägers aus Betriebsvereinbarungen betreffen (vergl. insgesamt zur Bedeutung eines solchen Überleitungsschreibens der Beklagten auch Hess. LAG 25. Juli 2014 - 14 Sa 167/13 - Juris).
- BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 856/09
Unwirksamkeit einer Tarifbestimmung - (Teil-) Nichtigkeit eines Tarifvertrages
Auszug aus LAG Hessen, 18.09.2015 - 14 Sa 1249/14
Hierzu gehört mit seinem Inkrafttreten auch der TV Nr. 34/2009, der in seinem Anwendungsbereich den TVöD-F verdrängt (vergl. BAG 16. November 2011 - 4 AZR 856/09 - NZA - RR 2012, 308)..(aaa) Die Beklagte und der KAV-Hessen konnten mit der Gewerkschaft K den TV Nr. 34/2009 als firmenbezogenen Tarifvertrag, der durch die beiden Vertragspartner auf Arbeitgeberseite gleichzeitig "Firmentarif und "firmenbezogener Verbandstarif ist, wirksam abschließen (vergl. BAG 16. November 2011 - 4 AZR 856/09 - NZA-RR 2012, 308). Ein Arbeitgeber kann trotz Verbandszugehörigkeit und trotz eines für ihn gültigen Verbandstarifvertrags einen konkurrierenden oder ergänzenden Firmentarifvertrag abschließen.
Etwas anderes folgt auch nicht aus § 68 der K Satzung (vergl. auch BAG 16. November 2011 - 4 AZR 856/09 - NZA RR 2012, 308).
Ohne Belang für die formale Wirksamkeit eines Tarifvertrags sind schließlich interne Entscheidungen des Kontroll- und Beschwerdeausschusses der Gewerkschaft K (vergl. BAG 16. November 2011 -4 AZR 856/09 - NZA RR 2012, 308). Nichts anderes gilt im Hinblick auf die behauptete Nichtbefassung des Päsidiums des KAV Hessen mit dem Tarifvertrag Nr. 34/2009.
Dies ist grundsätzlich von der Tarifautonomie bedeckt (BAG 16. November 2011 -4 AZR 856/09 - NZA RR 2012, 308)..
- BAG, 16.10.2013 - 10 AZR 1053/12
Wechselschichtarbeit nach BMT-G und TVöD-F
Auszug aus LAG Hessen, 18.09.2015 - 14 Sa 1249/14
Dabei fordert § 7 Abs. 1 Satz 1 TVöD-F, dass der Beschäftigte durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen wird (vergl. im Einzelnen auch BAG 16. Oktober 2013 - 10 AZR 1053/12 - NZA RR 2014, 361). Für die Jahre 2011, 2012 und das erste Halbjahr 2013 hat der Kläger gar keinen Vortrag geleistet.(a) Ein Arbeitnehmer, auf dessen Arbeitsverhältnis der TV Schichtlohnzuschlag Anwendung fand, kann einen Anspruch auf einen Schichtlohnzuschlag wegen ständiger Wechselschicht nur nach dem BMT-G haben, nicht aber nach §§ 7 Abs. 1, 8 Abs. 5 Satz 1 des TVöD-F (BAG 16. Oktober 2013 - 10 AZR 1053/12 - NZA RR 2014, 361). Maßgeblich ist daher sowohl hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen als auch hinsichtlich der Höhe des Anspruchs § 24 BMT-G. Die Anspruchsvoraussetzungen nach § 24 BMT-G in Verbindung mit § 1 Abs. 1 TV Schichtlohnzuschlag sind nicht erfüllt, wenn es an der durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erforderlichen Heranziehung zur Nachtschicht (nach Schichtfolge) fehlt.
Die Nachtarbeit muss also die Schicht zeitlich überwiegen (BAG 16. November 2013 -10 AZR 1053/12 - NZA RR 2014, 361)..
- LAG Hessen, 18.09.2015 - 14 Sa 1241/14
Die bei der Beklagten bestehende "Betriebsvereinbarung Ziff. 6.160/01 …
Auszug aus LAG Hessen, 18.09.2015 - 14 Sa 1249/14
Im gleichzeitig mit dem hiesigen Verfahren verhandelten Verfahren 14 Sa 1241/14 hat der Kläger im Berufungstermin am 18. November 2015 einen weiteren, teilweise handschriftlichen Schriftsatz eingereicht, den er im hiesigen Verfahren in Bezug genommen hat.Auf die Behauptung des Klägers in dem in Bezug genommenen Schriftsatz aus dem Verfahren 14 Sa 1241/14, dass die Herren E und F zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Tarifvertrags weder Vorsitzender noch stellvertretender Vorsitzender von K gewesen seien, kommt es angesichts der Regelung in § 42 Nr. 3 der Satzung der Gewerkschaft K nicht an.
- LAG Köln, 19.04.2013 - 4 Sa 1122/12
Antrag auf künftige Leistungen von Vergütung - Einhaltung des …
Auszug aus LAG Hessen, 18.09.2015 - 14 Sa 1249/14
Ein entsprechender Antrag wäre mangels ausreichender Bestimmtheit ebenfalls unzulässig, weil der Begriff der Wechselschichtarbeit nicht eindeutig und zwischen den Parteien im Streit ist (vergl. zu einem entsprechenden Antrag LAG Köln 19. April 2013 - 4 Sa 1122/12 - Juris). - LAG Köln, 06.09.2002 - 4 Sa 503/02
Tariföffnungsklausel/Jahresleistung
Auszug aus LAG Hessen, 18.09.2015 - 14 Sa 1249/14
Soweit sich die Betriebspartner im Rahmen der im Landesbezirkstarifvertrag Nr. 184 vorgegebenen Richtlinien halten, besteht gegen die Feststellung, dass zuschlagspflichtige Arbeiten im Betrieb der Beklagten nicht vorliegen, keine Bedenken (…ebenso Hess. LAG 13. Mai 2011 - 3 Sa 1167/10 - a. a. O.;… Hess. LAG 25. Juli 2014 - 14 Sa 167/13 - a.a.O; vergl. zur Festsetzung einer Jahresleistung auf null durch Betriebsvereinbarung aufgrund einer Öffnungsklausel im Tarifvertrag, wonach Arbeitgeber und Betriebsrat die Höhe und den Auszahlungsgrund der Jahresleistungen bestimmen können: LAG Köln 6. September 2002 - 4 Sa 503/02 - Juris). - BAG, 05.03.2013 - 1 AZR 417/12
Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Betriebsvereinbarungsoffenheit
Auszug aus LAG Hessen, 18.09.2015 - 14 Sa 1249/14
Die Frage, ob auf allgemeinen Arbeitsbedingungen beruhende Regelungen mit kollektivem Bezug ohnehin als betriebsvereinbarungsoffen eingestuft werden müssen (vergl. BAG 5. März 2013 - 1 AZR 417/12 -NZA 2013, 916) kann damit offen bleiben. - BAG, 20.03.2012 - 9 AZR 529/10
Urlaubsdauer - Altersdiskriminierung
Auszug aus LAG Hessen, 18.09.2015 - 14 Sa 1249/14
Zwar ist eine Feststellungsklage, mit der ein Arbeitnehmer den Umfang des ihm in einem Kalenderjahr zustehenden Urlaubs gerichtlich festgestellt wissen will, grundsätzlich zulässig (BAG 21. Oktober 2014 - 9 AZR 956/12 - Juris; BAG 20. März 2012 - 9 AZR 529/10 - BAGE 141 73; BAG 12. April 2011 - 9 AZR 80/10 - BAGE 137, 328). - BAG, 21.10.2014 - 9 AZR 956/12
Urlaubsdauer - Staffelung nach dem Alter
Auszug aus LAG Hessen, 18.09.2015 - 14 Sa 1249/14
Zwar ist eine Feststellungsklage, mit der ein Arbeitnehmer den Umfang des ihm in einem Kalenderjahr zustehenden Urlaubs gerichtlich festgestellt wissen will, grundsätzlich zulässig (BAG 21. Oktober 2014 - 9 AZR 956/12 - Juris; BAG 20. März 2012 - 9 AZR 529/10 - BAGE 141 73; BAG 12. April 2011 - 9 AZR 80/10 - BAGE 137, 328). - BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 251/04
Tätigkeit für das THW während des Erholungsurlaubs
- BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 80/10
Mehrurlaub - Arbeitsunfähigkeit - Verfall
- BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 874/12
Vergütung für höherwertige Vertretungstätigkeit
- BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 523/05
Geltendmachung von Urlaub - Urlaubserteilung - Urlaubsübertragung.
- BAG, 20.04.2012 - 9 AZR 504/10
Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - statische oder dynamische …
- BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 918/11
Arbeitsbereitschaft - Bereitschaftsdienst - Zeitzuschläge - Arbeitszeitkonto
- BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06
Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei …
- BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 102/06
Tarifliche Ablösung einer umlagefinanzierten Versorgung
- BAG, 12.08.2014 - 3 AZR 764/12
Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung
- BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 552/09
Anforderungen an die Berufungsbegründung
- BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 675/10
Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Vertragserfüllung - Maßregelungsverbot - …
- BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 543/11
Gesetzliche Anforderungen an die Begründung der Berufung
- BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 254/10
Eingruppierung einer Kontrollschaffnerin - Auslegung eines Tarifvertrages
- BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 26/10
Auslegung einer Verweisungsklausel in einem Altersteilzeitarbeitsvertrag
- BAG, 16.05.1995 - 3 AZR 535/94
Verschlechternder Tarifvertrag nach Betriebsübergang
- BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 426/10
Bewährungsaufstieg - Tätigkeit in der maßgebenden Fallgruppe
- BAG, 09.08.1995 - 6 AZR 1047/94
Wirksamwerden eines Tarifvertrags - Ermittlung durch Gericht
- BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 347/08
Eingruppierung in den Tarifvertrag für Altbeschäftigte der Unternehmensgruppe TÜV …
- ArbG Oberhausen, 06.09.2017 - 1 Ca 388/17 Etwas anderes kann dann gelten, wenn die Normunterworfenen mit einer Rückwirkung rechnen müssen (LAG Hessen v. 18.09.2015 - 14 Sa 1249/14, Rn. 110, zitiert nach juris;… LAG Hessen v. 13.05.2011 - 3 Sa 1167/10, Rn. 132, zitiert nach juris).
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