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Rechtsprechung
   BAG, 29.06.2023 - 2 AZR 296/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,15005
BAG, 29.06.2023 - 2 AZR 296/22 (https://dejure.org/2023,15005)
BAG, Entscheidung vom 29.06.2023 - 2 AZR 296/22 (https://dejure.org/2023,15005)
BAG, Entscheidung vom 29. Juni 2023 - 2 AZR 296/22 (https://dejure.org/2023,15005)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot

  • rechtsinformationen.bund.de

    Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 103 Abs 1 GG, Art 7 EUGrdRCh, Art 8 EUGrdRCh
    Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot

  • IWW

    § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § ... 563 Abs. 3 ZPO, § 705 Satz 1 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ZPO, § 133 BGB, § 4 Satz 1 KSchG, § 626 Abs. 1 BGB, § 138 Abs. 3 ZPO, Art. 23 Abs. 1 Buchst. f und j DSGVO, § 3 BDSG, §§ 138, 286, 371 ff. ZPO, Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. e DSGVO, Art. 6 Abs. 3 Satz 1 Buchst. b DSGVO, Art. 6 Abs. 3 Satz 4 DSGVO, Art. 6 Abs. 4 DSGVO, Art. 23 Abs. 1 DSGVO, Art. 23 Abs. 1 Buchst. f DSGVO, Art. 23 Abs. 1 Buchst. j DSGVO, 355 ff. ZPO, Art. 267 Abs. 3 AEUV, Art. 17 DSGVO, Art. 4 Nr. 2 DSGVO, Art. 17 Abs. 3 Buchst. e DSGVO, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 82 DSGVO, Art. 83 DSGVO, Art. 1 Abs. 3 GG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 823 Abs. 1 BGB, Art. 13 Abs. 1, Abs. 2 DSGVO, § 561 ZPO, § 102 BetrVG, §§ 371 ff. ZPO, § 286 Abs. 1 ZPO, § 2 Abs. 1 BetrVG, § 88 BetrVG, 286 Abs. 1 ZPO, § 626 BGB, § 134 BGB, Art. 88 Abs. 1 DSGVO, Art. 6 DSGVO, Art. 88 Abs. 2 DSGVO, § 87 Abs. 1 Nr. 6, § 77 BetrVG, § 626 Abs. 2 BGB, § 102 Abs. 1 BetrVG, § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG, § 46g Satz 1 ArbGG, § 139 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO

  • JurPC

    Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot

  • Wolters Kluwer

    Kündigungs- und Datenschutzrecht; Offene Videoüberwachung; Sachvortrags- und Beweisverwertungsverbot; (fehlende) Regelungsmacht der Betriebsparteien für ein Verwertungsverbot

  • Betriebs-Berater

    Offene Videoüberwachung - Sachvortrags- und Beweisverwertungsverbot - (fehlende) Regelungsmacht der Betriebsparteien für ein Verwertungsverbot

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Offene Videoüberwachung am Arbeitsplatz: Trotz Datenschutzbedenken im Kündigungsschutzprozess verwertbar

Kurzfassungen/Presse (26)

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Referentenentwurf des Beschäftigtendatengesetzes - Was Arbeitgeber wissen müssen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kein Verwertungsverbot im Kündigungsschutzprozess bei offener Videoüberwachung auch wenn nicht alle datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden

  • lto.de (Kurzinformation)

    Abwägung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen: Videoüberwachung am Arbeitsplatz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Offene Videoüberwachung - und die Frage des Verwertungsverbots

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Verwertungsverbot: Offene Videoüberwachung als Beweismittel im Kündigungsschutzprozess ...

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Kündigungsschutzprozess: Kein Verwertungsverbot bei offener Videoüberwachung

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Überwachungsvideo trotz Datenschutzbedenken in Kündigungsstreit verwertbar - Überwachungsvideo trotz Datenschutzbedenken in Kündigungsstreit verwertbar

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Kündigungsschutzprozess: Kein Verwertungsverbot bei offener Videoüberwachung

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung bei Überwachungsmaßnahme des Arbeitgebers

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Datenschutzverstoß bei offener Videoüberwachung am Arbeitsplatz - nicht zwingend ein Beweisverwertungsverbot

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verwertbarkeit von Videoaufzeichnungen im Kündigungsschutzprozess

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Videoüberwachung am Arbeitsplatz: Datenschutz begründet keinen Täterschutz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kameraaufnahmen dürfen ggfs. im Kündigungsschutzprozess als Beweis verwendet werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verwertbarkeit der Aufzeichnungen offener Videoüberwachung am Arbeitsplatz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Begründung einer Kündigung durch Videoüberwachung?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Videoüberwachung am Arbeitsplatz führt zu keinem generellen Verwertungsverbot im Kündigungsschutzprozess

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Datenschutz schützt kein rechtswidriges Verhalten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kein Verwertungsverbot für Videoaufzeichnungen im Kündigungsschutzprozess

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Beweisverwertungsverbot bei offene Videoüberwachung im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Material aus Videoüberwachung trotz Datenschutzbedenken in Kündigungsschutzprozess verwertbar - BAG kippt Entscheidung des LAG und weist die Sache zurück an das LAG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)
  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Kündigungs- und Datenschutzrecht - Offene Videoüberwachung; Sachvortrags- und Beweisverwertungsverbot; (fehlende) Regelungsmacht der Betriebsparteien für ein Verwertungsverbot

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Kündigungs- und Datenschutzrecht - Offene Videoüberwachung; Sachvortrags- und Beweisverwertungsverbot; (fehlende) Regelungsmacht der Betriebsparteien für ein Verwertungsverbot

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Zum Verwertungsverbot im Kündigungsschutzprozess

Besprechungen u.ä. (3)

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Datenschutz ist doch kein Täterschutz

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Videoüberwachung: Beweisverwertungsverbot bei fristloser Kündigung?

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verwertung offener Videoaufzeichnungen im Arbeitsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 3113
  • NZA 2023, 1105
  • NZA-RR 2023, 620
 
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Wird zitiert von ... (42)Zitiert selbst (28)

  • BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 133/18

    Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot

    Auszug aus BAG, 29.06.2023 - 2 AZR 296/22
    Rn. 22 d) Angesichts eines unzureichenden Bestreitens des Vorwurfs der Nichtableistung der Mehrarbeitsschicht in Täuschungsabsicht durch den Kläger hätte das Landesarbeitsgericht nicht nur ein Beweiserhebungs-, sondern vorrangig ein Sachvortragsverwertungsverbot (zu dessen Wirkung vgl. BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 16, BAGE 163, 239) betreffend das Vorbringen der Beklagten prüfen müssen, aus dem sie das Fehlen einer Arbeitsleistung des Klägers am 2. Juni 2018 ableitet.

    Jenseits der sie treffenden Pflicht, ungerechtfertigte Grundrechtseingriffe zu unterlassen, können die Gerichte allenfalls dann wegen einer verfassungsrechtlichen Schutzpflicht gehalten sein, einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Private aktiv zu begegnen und Sachvortrag oder Beweisantritte einer Partei aus Gründen der Generalprävention außer Acht zu lassen, wenn andernfalls die verletzte Schutznorm in den betreffenden Fällen leerliefe (BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 14, BAGE 163, 239).

    Das grundgesetzlich verbürgte Recht auf informationelle Selbstbestimmung kann nicht zu dem alleinigen Zweck in Anspruch genommen werden, sich der Verantwortung für vorsätzlich rechtswidriges Handeln zu entziehen (vgl. BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 30, BAGE 163, 239; BGH 24. November 1981 - VI ZR 164/79 - zu II 2 b der Gründe).

    Rn. 33 (bb) Aspekte der Generalprävention könnten allenfalls dann zu einem Verwertungsverbot in Bezug auf vorsätzliches Fehlverhalten des Arbeitnehmers führen, wenn sich die Überwachungsmaßnahme des Arbeitgebers als solche trotz ihrer offenen Durchführung als schwerwiegende Verletzung des durch Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Rechts darstellt (denkbar zB bei offener Überwachung von Toiletten oder Umkleideräumen oder offener Dauerüberwachung ohne Rückzugsmöglichkeit, vgl. BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 35, BAGE 163, 239).

    Vielmehr kann in der weiteren Verarbeitung - eindeutig - irrelevanter Sequenzen und deren Einführung in einen Rechtsstreit eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung liegen, für die er unter den Voraussetzungen von § 823 Abs. 1 BGB iVm. Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG eine Geldentschädigung (BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 36, BAGE 163, 239) oder nach Art. 82 DSGVO immateriellen Schadenersatz schuldet (EuGH 4. Mai 2023 - C-300/21 - [Österreichische Post]).

    Anders hätte es allenfalls gelegen, wenn die Beklagte ihn in Bezug auf die Erfassung und Speicherung von vorsätzlichen Pflichtverletzungen "in Sicherheit gewiegt" hätte (vgl. BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 44, BAGE 163, 239).

    Eine schwere Grundrechtsverletzung folgt auch nicht daraus, dass die Beklagte möglicherweise lange mit der erstmaligen Sichtung des Bildmaterials zugewartet und es bis dahin vorgehalten hat (vgl. BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 30, 33, BAGE 163, 239).

    Denn dabei handelt es sich regelmäßig um die zuverlässigsten Erkenntnisquellen (vgl. BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 27, BAGE 163, 239).

  • EuGH, 02.03.2023 - C-268/21

    Norra Stockholm Bygg - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener …

    Auszug aus BAG, 29.06.2023 - 2 AZR 296/22
    Davon ist auszugehen, wenn die Zivilgerichte (EuGH 2. März 2023 - C-268/21 - [Norra Stockholm Bygg] Rn. 32) - zu denen nach unionsrechtlichem Verständnis auch die Gerichte für Arbeitssachen gehören (…zu einem Kündigungsschutzprozess als zivilrechtliche Streitigkeit iSd. Brüssel Ia-VO vgl. BAG 7. Mai 2020 - 2 AZR 692/19 - Rn. 16) - die ihnen durch das nationale Recht übertragenen gerichtlichen Befugnisse ausüben (…EuGH 4. Mai 2023 - C-60/22 - [Bundesrepublik Deutschland] Rn. 73).

    Ausweislich des Erwägungsgrundes 50 ist der Verantwortliche zum Schutz dieser wichtigen Ziele des allgemeinen öffentlichen Interesses berechtigt, die personenbezogenen Daten ungeachtet dessen weiterzuverarbeiten, ob sich die Verarbeitung mit den Zwecken, für die die personenbezogenen Daten ursprünglich erhoben wurden, vereinbaren ließ (EuGH 2. März 2023 - C-268/21 - [Norra Stockholm Bygg] Rn. 33).

    Darüber hinaus stellt nach Art. 23 Abs. 1 Buchst. j DSGVO die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche ebenfalls ein Ziel dar, das eine Verarbeitung personenbezogener Daten zu einem anderen Zweck als demjenigen rechtfertigen kann, zu dem sie erhoben wurden (vgl. EuGH 2. März 2023 - C-268/21 - [Norra Stockholm Bygg] Rn. 38).

    Insoweit ist es unerheblich, ob deren Verarbeitung auf einer materiell-rechtlichen oder verfahrensrechtlichen Vorschrift des nationalen Rechts beruht (vgl. EuGH 2. März 2023 - C-268/21 - [Norra Stockholm Bygg] Rn. 40).

    Den vorstehenden unionsrechtlichen Vorgaben genügen - was zu beurteilen Sache der deutschen Gerichte ist (vgl. EuGH 2. März 2023 - C-268/21 - [Norra Stockholm Bygg] Rn. 39, 53) - die §§ 138, 286, 355 ff. ZPO.

    Da die Vorschrift andernfalls leerliefe und Art. 47 Abs. 2 GRC das Recht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz und insbesondere auf ein faires Verfahren verbürgt, wonach die Parteien eines Zivilprozesses grds. in der Lage sein müssen, ihr Rechtschutzziel hinreichend zu begründen und unter Beweis zu stellen (vgl. EuGH 2. März 2023 - C-268/21 - [Norra Stockholm Bygg] Rn. 53), könnte sich die gerichtliche Verarbeitung von rechtswidrig durch den Arbeitgeber erhobenen personenbezogenen Daten des klagenden Arbeitnehmers jedenfalls nur als unangemessen (unverhältnismäßig im engeren Sinn) darstellen, wenn sich die Überwachungsmaßnahme nach Unionsrecht als schwerwiegende Verletzung von Art. 7 und Art. 8 GRC erwiese und andere mögliche Sanktionen für den Arbeitgeber (zB Schadenersatz nach Art. 82 DSGVO und Verhängung von Geldbußen nach Art. 83 DSGVO) gänzlich unzureichend wären.

    Selbst wenn eine Zweckänderung vom Eigentums- hin zum Vermögensschutz vorläge, ergibt die - vom nationalen Gericht vorzunehmende (vgl. EuGH 2. März 2023 - C-268/21 - [Norra Stockholm Bygg] Rn. 48) - Abwägung der wechselseitigen Interessen, dass die Grundrechtspositionen des Klägers aus Art. 7 und Art. 8 GRC nicht das durch Art. 47 Abs. 2 GRC garantierte, in concreto besonders hoch zu bewertende Recht der Beklagten auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz gegenüber einem - vermeintlich - vorsätzlichen Fehlverhalten ihres Arbeitnehmers überwiegen.

  • EuGH, 30.03.2023 - C-34/21

    Der Videokonferenz-Livestream des öffentlichen Schulunterrichts fällt unter die …

    Auszug aus BAG, 29.06.2023 - 2 AZR 296/22
    Das betrifft namentlich die in Art. 6 DSGVO enthaltenen Vorgaben (vgl. EuGH 30. März 2023 - C-34/21 - [Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer] Rn. 51, 59, 68 ff. und 79).

    Ebenso erscheint zweifelhaft, ob es sich bei solchen Verwertungsverboten um geeignete und besondere Maßnahmen zur Wahrung ua. der berechtigten Interessen und der Grundrechte der betroffenen Arbeitgeber iSv. Art. 88 Abs. 2 DSGVO handelt (vgl. EuGH 30. März 2023 - C-34/21 - [Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer] Rn. 64).

  • BAG, 31.01.2019 - 2 AZR 426/18

    Ordentliche Verdachtskündigung - Sachvortragsverwertungsverbot

    Auszug aus BAG, 29.06.2023 - 2 AZR 296/22
    Rn. 53 (a) Den Betriebsparteien fehlt die Regelungsmacht, ein über das formelle Verfahrensrecht der Zivilprozessordnung hinausgehendes Verwertungsverbot zu begründen oder die Möglichkeit des Arbeitgebers wirksam zu beschränken, in einem Individualrechtsstreit Tatsachenvortrag über betriebliche Geschehnisse zu halten (zweifelnd bereits BAG 31. Januar 2019 - 2 AZR 426/18 - Rn. 68, BAGE 165, 255) und diesen unter Beweis zu stellen.

    Insofern wird ggf. zu beachten sein, dass die Erklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB für eine ordentliche Tat-, aber auch Verdachtskündigung nicht gilt (vgl. BAG 31. Januar 2019 - 2 AZR 426/18 - Rn. 31, BAGE 165, 255).

  • BAG, 16.12.2021 - 2 AZR 356/21

    Verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

    Auszug aus BAG, 29.06.2023 - 2 AZR 296/22
    Das Landesarbeitsgericht hat die Grundsätze der abgestuften Darlegungslast verkannt, die eingreifen, wenn der Arbeitgeber Vortrag zu einer negativen Tatsache (hier: die Nichtableistung der Schicht nach vorherigem Vorspiegeln der Präsenz) halten muss (vgl. BAG 16. Dezember 2021 - 2 AZR 356/21 - Rn. 31 ff.).

    Der Beklagten obläge sodann (nur) der Nachweis, dass diese Darstellung nicht zutrifft (vgl. BAG 16. Dezember 2021 - 2 AZR 356/21 - Rn. 31 f.).

  • EuGH, 04.05.2023 - C-300/21

    Der bloße Verstoß gegen die DSGVO begründet keinen Schadenersatzanspruch

    Auszug aus BAG, 29.06.2023 - 2 AZR 296/22
    Vielmehr kann in der weiteren Verarbeitung - eindeutig - irrelevanter Sequenzen und deren Einführung in einen Rechtsstreit eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung liegen, für die er unter den Voraussetzungen von § 823 Abs. 1 BGB iVm. Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG eine Geldentschädigung (…BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 36, BAGE 163, 239) oder nach Art. 82 DSGVO immateriellen Schadenersatz schuldet (EuGH 4. Mai 2023 - C-300/21 - [Österreichische Post]).
  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 848/15

    Außerordentliche Kündigung - Videoüberwachung

    Auszug aus BAG, 29.06.2023 - 2 AZR 296/22
    Der Schutzzweck von § 87 Abs. 1 Nr. 6 und § 77 BetrVG gebietet ein Verwertungsverbot jedenfalls dann nicht, wenn die Verwertung der Information bzw. des Beweismittels - wie hier - nach allgemeinen Grundsätzen zulässig ist (…vgl. BAG 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 36, BAGE 157, 69; 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 44, BAGE 156, 370).
  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 442/19

    Schwerbehinderte Menschen - außerordentliche Kündigung

    Auszug aus BAG, 29.06.2023 - 2 AZR 296/22
    Insbesondere darf es das Nichterreichen eines ausreichenden Grads an Gewissheit nicht allein darauf stützen, es seien andere Erklärungen theoretisch denkbar (vgl. BAG 11. Juni 2020 - 2 AZR 442/19 - Rn. 62, BAGE 171, 66).
  • BAG, 20.10.2016 - 2 AZR 395/15

    Außerordentliche Kündigung - verdeckte Überwachung

    Auszug aus BAG, 29.06.2023 - 2 AZR 296/22
    Der Schutzzweck von § 87 Abs. 1 Nr. 6 und § 77 BetrVG gebietet ein Verwertungsverbot jedenfalls dann nicht, wenn die Verwertung der Information bzw. des Beweismittels - wie hier - nach allgemeinen Grundsätzen zulässig ist (vgl. BAG 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 36, BAGE 157, 69;… 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 44, BAGE 156, 370).
  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 611/17

    Außerordentliche Tat- und Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 29.06.2023 - 2 AZR 296/22
    Rn. 57 h) Falls das Landesarbeitsgericht zwar nicht von einer "Tat" durch den Kläger überzeugt sein, aber einen entsprechenden dringenden Verdacht bejahen sollte, wäre zu prüfen, ob der Kläger - wofür alles spricht - dazu ordnungsgemäß angehört worden ist (zu den Anforderungen vgl. BAG 25. April 2018 - 2 AZR 611/17 - Rn. 31 f.).
  • BGH, 24.11.1981 - VI ZR 164/79

    Belästigung durch anonyme Anrufe - Überwachung des Telefonanschlusses durch die …

  • BAG, 29.06.2023 - 2 AZR 297/22

    Offene Videoüberwachung - elektronische Anwesenheitserfassung - Verwertungsverbot

  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 516/90

    Auflösend bedingter Umschulungsvertrag

  • BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 49/08

    Zustimmungsersetzung - Vereinbarung über die Verweigerung der Zustimmung des …

  • EGMR, 27.05.2014 - 10764/09

    Keine Bedenken gegen Dashcam-Videos vor Gericht?

  • BAG, 29.06.2023 - 2 AZR 298/22

    Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot

  • BAG, 28.10.1971 - 2 AZR 15/71

    Verstoß gegen die Arbeitszeitordnung als wichtiger Kündigungsgrund

  • BGH, 22.11.1994 - XI ZR 219/93

    Verkennung von Beweislastpflicht und Beweisführungspflicht - Erheblichkeit der …

  • BAG, 18.12.1961 - 5 AZR 104/61

    Zustimmung des Betriebsrates - Außerordentliche Kündigung - …

  • EuGH, 24.09.2019 - C-136/17

    Das Verbot der Verarbeitung bestimmter Kategorien sensibler personenbezogener …

  • EuGH, 04.05.2023 - C-60/22

    Bundesrepublik Deutschland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher …

  • BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 933/13

    Befristeter Arbeitsvertrag - Schriftform - "Auflockerungsrechtsprechung"

  • BAG, 07.05.2020 - 2 AZR 692/19

    Kündigung eines Flugbegleiters - Anwendbarkeit deutschen Rechts - § 18 BEEG als …

  • BGH, 19.04.2001 - I ZR 238/98

    DIE PROFIS; Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen

  • LAG Niedersachsen, 06.07.2022 - 8 Sa 1149/20

    Kündigung wegen Arbeitszeitbetruges - Beweismittel Videoaufzeichnung und …

  • BGH, 08.01.2019 - II ZR 139/17

    Aufklärungsmangel im Falle unterbliebener Prospektübergabe: Umfang der Haftung …

  • BAG, 10.12.2020 - 2 AZR 308/20

    Kündigungsschutzklage - Wirksamkeitsfiktion - Verwirkung

  • BAG, 27.09.2022 - 2 AZR 508/21

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- und Verdachtskündigung - …

  • BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 17/23

    Chatgruppe - berechtigte Vertraulichkeitserwartung

    Die DSGVO regelt die Zulässigkeit von Datenverarbeitungen auch im Verfahren vor den nationalen Zivilgerichten (vgl. hierzu und zum Folgenden BAG 29. Juni 2023 - 2 AZR 296/22 - Rn. 23 ff.).

    Rn. 18 bb) Ein Sachvortrags- oder Beweisverwertungsverbot kommt - gerade auch im Geltungsbereich der DSGVO und im Lichte von Art. 47 Abs. 2 GRC - nur in Betracht, wenn die Nichtberücksichtigung von Vorbringen oder eines Beweismittels wegen einer durch Unionsrecht oder Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Rechtsposition des Arbeitnehmers zwingend geboten ist (vgl. BAG 29. Juni 2023 - 2 AZR 296/22 - Rn. 27 f.).

    Dies hätte wiederum zur Folge, dass auch eine unionsrechtliche Ermächtigung für die Datenverarbeitung durch ein Gericht nicht vorhanden wäre (vgl. BAG 29. Juni 2023 - 2 AZR 296/22 - Rn. 29).

  • BGH, 12.03.2024 - VI ZR 1370/20

    Datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Verwertung einer unzulässigen …

    Die Verwertung dieser Protokolle bei der gerichtlichen Entscheidungsfindung fällt unter den Begriff der "Verarbeitung" (vgl. EuGH…, Urteil vom 8. Dezember 2022 - C-180/21, ZD 2023, 147 (insoweit nicht abgedruckt), juris Rn. 70 ff. - Inspektor v Inspektorata kam Visshia sadeben savet; BAG, NJW 2023, 3113 Rn. 23 f.).

    Rn. 37 (a) Die genannten Bestimmungen verpflichten das Gericht, das Vorbringen der Parteien vollständig zur Kenntnis zu nehmen, erheblichen Beweisanträgen nachzugehen und sich seine Überzeugung unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlung und des Ergebnisses der Beweisaufnahme zu bilden (…vgl. Senatsurteile vom 15. Mai 2018 - VI ZR 233/17, BGHZ 218, 348 Rn. 29;… vom 18. Mai 2021 - VI ZR 401/19, VersR 2021, 1046 Rn. 23;… BGH, Urteile vom 16. März 2023 - III ZR 104/21, BGHZ 236, 339 Rn. 15 ff.;… vom 16. Juli 1998 - I ZR 32/96, NJW 1999, 363, 364, juris Rn. 21; BAG, NJW 2023, 3113 Rn. 25 a.E.).

    Die Unzulässigkeit der Informationsgewinnung führt nicht ohne Weiteres zu einem Verbot der Verwertung im gerichtlichen Verfahren (…vgl. Senatsurteil vom 15. Mai 2018 - VI ZR 233/17, BGHZ 218, 348 Rn. 29 mwN; im Ergebnis ebenso: BAG, NJW 2023, 3113 Rn. 26).

    Rn. 38 (b) Ein Verwertungsverbot kann sich aber aus einer verfassungskonformen Auslegung der genannten zivilprozessualen Bestimmungen ergeben (…vgl. Senatsurteil vom 15. Mai 2018 - VI ZR 233/17, BGHZ 218, 348 Rn. 28 ff. mwN ;… BVerfGE 117, 202, 240 f., juris Rn. 93 ff.;… BVerfGE 106, 28, 48, juris Rn. 56 ff.;… BVerfG, NJW 1992, 815, juris Rn. 13, 18;… BAGE 163, 239 Rn. 14 ff.; offenlassend: BAG, NJW 2023, 3113 Rn. 29 ff.).

    Ob der in der gerichtlichen Verwertung liegende Grundrechtseingriff gerechtfertigt ist, richtet sich nach dem Ergebnis der Abwägung zwischen dem gegen die Verwertung streitenden allgemeinen Persönlichkeitsrecht - und ggf. weiteren betroffenen Rechtspositionen - auf der einen und einem für die Verwertung sprechenden rechtlich geschützten Interesse auf der anderen Seite (…vgl. Senatsurteil vom 15. Mai 2018 - VI ZR 233/17, BGHZ 218, 348 Rn. 29;… BVerfGE 117, 202, 240 f., juris Rn. 94;… BVerfGE 106, 28, 49, juris Rn. 59;… BVerfG, NJW 1992, 815, juris Rn. 13, 18;… BAGE 163, 239 Rn. 14 ff.; BAG, NJW 2023, 3113 Rn. 29 ff.).

    Rn. 41 Die Bestimmungen sind zur Erreichung dieses Zwecks auch geeignet, erforderlich und verhältnismäßig (so auch BAG, NJW 2023, 3113 Rn. 24;… vgl. zu den Kriterien: EuGH [Große Kammer], Urteil vom 5. Juni 2023 - C-204/21, NJW 2023, 2837 Rn. 361 - Europäische Kommission/Republik Polen).

    Diese Frage ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten (…ein Sachvortragsverwertungsverbot bejahend: BGH, Urteile vom 12. Januar 2005 - XII ZR 60/03, FamRZ 2005, 342, 343, juris Rn. 22 und XII ZR 227/03, BGHZ 162, 1, 4, juris Rn. 19;… vom 1. März 2006 - XII ZR 210/04, BGHZ 166, 283 Rn. 10;… BAGE 156, 370 Rn. 20, 23;… 163, 239 Rn. 16; BAG, NJW 2023, 3113 Rn. 29 ff.;… OLG Karlsruhe, NJW 2000, 1577, 1578, juris Rn. 52;… OLG Celle, NJW 2004, 449, 450, juris Rn. 14;… Dyck/Ittner, NJW 2021, 1633 Rn. 18 ff., 23; Weber, ZZP 129 (2016), 57, 82 f.; Knaut, Die Bedeutung des Datenschutzrechts bei Beweisverwertungsverboten in Zivil- und Arbeitsgerichtsbarkeit, S. 76 ff. ; verneinend und das Problem auf der materiell-rechtlichen Ebene lösend: BGH…, Urteil vom 28. Oktober 2009 - IV ZR 140/08, VersR 2010, 97 Rn. 21 ff., 32;… Beschlüsse vom 25. Mai 2011 - IV ZR 191/09, VersR 2011, 1249 Rn. 7 f. …und vom 21. September 2011 - IV ZR 203/09, VersR 2012, 297 Rn. 7 f.;… Urteil vom 5. Juli 2017 - IV ZR 121/15, VersR 2017, 1129 Rn. 37 f., 44;… verneinend , aber "Recht zur Lüge": OLG Saarbrücken, ZfSch 2009, 631, juris Rn. 41; LAG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 15. April 2008 - 11 Sa 522/07, juris Rn. 41 ;… Wöstmann in: Saenger, ZPO, 10. Aufl., § 138 Rn. 2; Heinemann, MDR 2001, 137, 142).

  • BAG, 19.09.2024 - 8 AZR 21/24

    Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG - Benachteiligung wegen des …

    Davon ist auszugehen, wenn die Zivilgerichte (…EuGH 2. März 2023 - C-268/21 - [Norra Stockholm Bygg] Rn. 32), zu denen nach unionsrechtlichem Verständnis auch die Gerichte für Arbeitssachen gehören (vgl. BAG 29. Juni 2023 - 2 AZR 296/22 - Rn. 24 mwN), die ihnen durch das nationale Recht übertragenen gerichtlichen Befugnisse ausüben (…EuGH 4. Mai 2023 - C-60/22 - [Bundesrepublik Deutschland] Rn. 73).

    Ein Sachvortragsverwertungsverbot, das - gerade auch im Geltungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung - allenfalls in Betracht kommt, wenn die Nichtberücksichtigung von Vorbringen wegen einer durch Unionsrecht oder Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Rechtsposition des Betroffenen zwingend geboten ist (…vgl. dazu: BAG 24. August 2023 - 2 AZR 17/23 - Rn. 18 ff.; 29. Juni 2023 - 2 AZR 296/22 - Rn. 27 ff. mwN), scheidet hier aus.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.10.2025 - 7 SLa 252/24

    Außerordentliche Kündigung - Restaurantleiter - Umwandlung von Getränkeumsatz in …

    Dabei genügt für eine Überzeugungsbildung im Sinn des § 286 Abs. 1 ZPO ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der verbleibenden Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. nur BAG 29.06.2023 - 2 AZR 296/22 - Rn. 46).

    Die DSGVO regelt die Zulässigkeit von Datenverarbeitungen auch im Verfahren vor den nationalen Zivilgerichten (BAG 29.06.2023 - 2 AZR 296/22 - Rn. 23).

    Davon ist auszugehen, wenn die Zivilgerichte - zu denen nach unionsrechtlichem Verständnis auch die Gerichte für Arbeitssachen gehören - die ihnen durch das nationale Recht übertragenen gerichtlichen Befugnisse ausüben (BAG 29.06.2023 - 2 AZR 296/22 - Rn. 24 mwN.).

    Ausweislich des Erwägungsgrundes 50 ist der Verantwortliche zum Schutz dieser wichtigen Ziele des allgemeinen öffentlichen Interesses berechtigt, die personenbezogenen Daten ungeachtet dessen weiterzuverarbeiten, ob sich die Verarbeitung mit den Zwecken, für die die personenbezogenen Daten ursprünglich erhoben wurden, vereinbaren ließ (BAG 29.06.2023 - 2 AZR 296/22 - Rn. 25 mwN.).

    j DSGVO die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche ebenfalls ein Ziel dar, das eine Verarbeitung personenbezogener Daten zu einem anderen Zweck als demjenigen rechtfertigen kann, zu dem sie erhoben wurden (BAG 29.06.2023 - 2 AZR 296/22 - Rn. 25 mwN.).

    Sie stellen nach Art. 6 Abs. 3 Satz 1 Buchst. b DSGVO erforderliche Rechtsgrundlagen für entsprechende Verarbeitungen im gerichtlichen Verfahren dar (BAG 29.06.2023 - 2 AZR 296/22 - Rn. 25).

    Rn. 136 (3) Die - gegebenenfalls zweckändernde - Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch das Gericht kommt selbst dann in Betracht, wenn die vor- oder außergerichtliche Erhebung dieser Daten durch eine Prozesspartei sich nach Maßgabe der DSGVO oder des nationalen Datenschutzrechts als rechtswidrig darstellt (BAG 29.06.2023 - 2 AZR 296/22 - Rn. 26).

    Dies folgt aus Art. 17 DSGVO (BAG 29.06.2023 - 2 AZR 296/22 - Rn. 26).

    Selbst wenn Art. 17 Abs. 3 Buchst. e DSGVO keine Rechtsgrundlage für die weitere Verarbeitung in diesen Fällen darstellte, läge der notwendige Erlaubnistatbestand in Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. e iVm. Abs. 3 und gegebenenfalls Abs. 4 iVm. Art. 23 Abs. 1 Buchst. f und j DSGVO iVm. § 3 BDSG iVm. §§ 138, 286, 355 ff. ZPO (BAG 29.06.2023 - 2 AZR 296/22 - Rn. 26).

    Dies ist bei einer von ihm vorsätzlich begangenen Pflichtverletzung, die von einer offenen Überwachungsmaßnahme erfasst wurde, regelmäßig nicht der Fall (BAG 29.06.2023 - 2 AZR 296/22 - Rn. 27).

    Rn. 138 Ein auf Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG gestütztes Verwertungsverbot scheidet - selbst unter Berücksichtigung der zugunsten des Arbeitnehmers unterstellten Vorgaben aus Art. 17 Abs. 3 Buchst. e DSGVO - regelmäßig in Bezug auf solche Bildsequenzen aus einer offenen Videoüberwachung aus, die vorsätzlich begangene Pflichtverletzungen zu Lasten des Arbeitgebers zeigen (sollen), ohne dass es auf die Rechtmäßigkeit der gesamten Überwachungsmaßnahme ankäme (BAG 29.06.2023 - 2 AZR 296/22 - Rn. 31).

    Doch muss der Arbeitnehmer diese - von ihm angesichts der Offenheit der Überwachung erkennbare - Folge hinnehmen, soweit die betreffende Bildsequenz dazu verwendet wird, den "Tatbeweis" in einem Kündigungsschutzprozess zu führen, also lediglich der Durchsetzung rechtlich geschützter Belange des Arbeitnehmers dienen soll (BAG 29.06.2023 - 2 AZR 296/22 - Rn. 32 mwN.).

    Das grundgesetzlich verbürgte Recht auf informationelle Selbstbestimmung kann nicht zu dem alleinigen Zweck in Anspruch genommen werden, sich der Verantwortung für vorsätzlich rechtswidriges Handeln zu entziehen (BAG 29.06.2023 - 2 AZR 296/22 - Rn. 32 mwN.).

    Eine Beweiserhebung darf auch nicht auf die bloße Möglichkeit ihrer Grundrechtswidrigkeit hin - weil sie womöglich gar kein Verhalten des Arbeitnehmers zeigt, das eine vorsätzliche Verletzung der Rechtsgüter des Arbeitgebers darstellt oder doch auf eine solche hindeutet, unterbleiben, weil Art. 103 Abs. 1 GG und Art. 47 Abs. 2 GRC grundsätzlich gebieten, einem erheblichen Beweisantritt nachzugehen (vgl. BAG 29.06.2023 - 2 AZR 296/22 - Rn. 34).

    Eine schwere Grundrechtsverletzung folgt auch nicht daraus, dass der Beklagte möglicherweise mit der erstmaligen Sichtung des Bildmaterials zugewartet und es bis dahin vorgehalten hat (vgl. BAG 29.06.2023 - 2 AZR 296/22 - Rn. 37 f. mwN.).

    Der maßgebliche abstrakte Zweck der Datenerhebung (Schutz der berechtigten Interessen des Beklagten und widrigenfalls Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche) stimmt mit dem Zweck der Datenverarbeitung im vorliegenden Verfahren (Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche) überein (vgl. BAG 29.06.2023 - 2 AZR 296/22 - Rn. 38 mwN.).

    Selbst wenn eine Zweckänderung vom Eigentums- hin zum Vermögensschutz vorläge, ergibt die Abwägung der wechselseitigen Interessen, dass die Grundrechtspositionen des Klägers aus Art. 7 und Art. 8 GRC nicht das durch Art. 47 Abs. 2 GRC garantierte, in concreto besonders hoch zu bewertende Recht des Beklagten auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz gegenüber einem - vermeintlich - vorsätzlichen Fehlverhalten seines Arbeitnehmers überwiegen (vgl. BAG 29.06.2023 - 2 AZR 296/22 - Rn. 38).

  • LAG Baden-Württemberg, 18.08.2026 - 2 Sa 14/24

    Equal Pay - Entgelttransparenz - Gleichbehandlungsgrundsatz - Medianentgelt

    Erfolgt die Verarbeitung zu einem anderen Zweck als zu demjenigen, zu dem die Daten erhoben wurden, ist die Rechtmäßigkeit anhand von Art. 6 Abs. 4 DSGVO zu beurteilen (BAG 29. Juni 2023 - 2 AZR 296/22 - BAGE 181, 282 ff, Rn. 25).
  • BAG, 20.03.2025 - 7 AZR 46/24

    Betriebsratsmitglied - Anpassung der Vergütung

    Sie stellen nach Art. 6 Abs. 3 Satz 1 Buchst. b DSGVO erforderliche Rechtsgrundlagen für entsprechende Verarbeitungen im gerichtlichen Verfahren dar (BAG 29. Juni 2023 - 2 AZR 296/22 - Rn. 23 ff., BAGE 181, 282).
  • BAG, 04.12.2025 - 2 AZR 55/25

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Arbeitnehmers - Urlaub

    Hiermit hat sich die Beklagte in ihrer Berufungsbegründung nicht auseinandergesetzt (vgl. BAG 29. Juni 2023 - 2 AZR 296/22 - Rn. 12, BAGE 181, 282).
  • BAG, 29.06.2023 - 2 AZR 297/22

    Offene Videoüberwachung - elektronische Anwesenheitserfassung - Verwertungsverbot

    In diesem Zusammenhang könnte es auch eine Rolle spielen, wenn der Kläger des vorliegenden Rechtsstreits sowie die Kläger der vom Senat am selben Tag entschiedenen Parallelverfahren - 2 AZR 296/22 und 2 AZR 298/22 - das Werksgelände zwar in kurzen Abständen vor Beginn der Mehrarbeitsschicht durch Tor 5 verlassen haben, es aber jeweils "unbemerkt" rechtzeitig durch ein anderes Tor wieder betreten haben wollen.
  • BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 19/23

    Chatgruppe - berechtigte Vertraulichkeitserwartung - Tenorberichtigung

    Die DSGVO regelt die Zulässigkeit von Datenverarbeitungen auch im Verfahren vor den nationalen Zivilgerichten (vgl. hierzu und zum Folgenden BAG 29. Juni 2023 - 2 AZR 296/22 - Rn. 23 ff.).

    Rn. 18 bb) Ein Sachvortrags- oder Beweisverwertungsverbot kommt - gerade auch im Geltungsbereich der DSGVO und im Lichte von Art. 47 Abs. 2 GRC - nur in Betracht, wenn die Nichtberücksichtigung von Vorbringen oder eines Beweismittels wegen einer durch Unionsrecht oder Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Rechtsposition des Arbeitnehmers zwingend geboten ist (vgl. BAG 29. Juni 2023 - 2 AZR 296/22 - Rn. 27 f.).

    Dies hätte wiederum zur Folge, dass auch eine unionsrechtliche Ermächtigung für die Datenverarbeitung durch ein Gericht nicht vorhanden wäre (vgl. BAG 29. Juni 2023 - 2 AZR 296/22 - Rn. 29).

  • BAG, 14.12.2023 - 2 AZR 66/23

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Täuschung über die ärztliche …

    Mit einem Hauptantrag hat sie sich gegen die außerordentliche fristlose, mit einem unechten Hilfsantrag gegen die hilfsweise außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist gewandt (vgl. BAG 29. Juni 2023 - 2 AZR 296/22 - Rn. 14).
  • BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 18/23

    Chatgruppe - berechtigte Vertraulichkeitserwartung - Integrationsamt

  • ArbG Göttingen, 30.01.2024 - 1 Ca 219/23

    Fristlose Busfahrerkündigung wegen Tätlichkeit gegen Fahrgast

  • LAG Niedersachsen, 15.01.2025 - 2 SLa 31/24

    Befragung sämtlicher Mitarbeiter des Betriebes im Zusammenhang mit …

  • ArbG Heilbronn, 27.03.2026 - 7 Ca 314/25

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Erschütterung des Beweiswerts der …

  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 14.12.2023 - 2 Ca 2206/23

    Außerordentliche Kündigung eines low performers

  • ArbG Köln, 08.11.2023 - 18 Ca 206/23

    Verdachtskündigung, Observation durch Detektive, Sachvortrags- bzw. …

  • OLG Dresden, 09.01.2024 - 4 U 1274/23

    Datenschutzrechtlich zulässige Zweckänderung im Einzelfall; Nutzung von durch …

  • LAG Düsseldorf, 15.05.2024 - 14 SLa 81/24

    Anspruch auf Vergütung wegen Annahmeverzugs sowie auf Schadensersatz wegen der …

  • BAG, 29.06.2023 - 2 AZR 298/22

    Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot

  • LAG Düsseldorf, 14.01.2025 - 3 SLa 537/24

    Außerordentliche Kündigung; Whistleblowing

  • LAG Niedersachsen, 29.04.2025 - 11 SLa 472/24

    Nullhypothese; sexuelle Belästigung; verhaltensbedingte Kündigung; …

  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 14.12.2023 - 2 Ca 2207/23
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.11.2023 - 5 Sa 141/22

    Widersprüchlicher Sachvortrag

  • LG Berlin II, 05.12.2024 - 27 O 226/22

    Erwischt! - Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch …

  • VG Schleswig, 19.05.2025 - 15 A 67/22

    Anforderungen an die Zustimmung zu einer Kündigung eines Schwerbehinderten

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2023 - 6 Sa 115/23

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung - …

  • ArbG Heilbronn, 13.06.2025 - 7 BV 3/24

    Unbefugtes Öffnen einer "Compliance-Meldung" durch den Betriebsratsvorsitzenden - …

  • LAG Niedersachsen, 27.06.2024 - 5 Sa 663/23

    Tarifliche Eingruppierung eines Beschäftigten als freigestelltes …

  • LAG Düsseldorf, 09.02.2026 - 4 SLa 145/25

    Entschädigungsanspruch; Stellenbesetzung; Auskunftsanspruch

  • LSG Thüringen, 15.02.2024 - L 1 U 265/21

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität - …

  • LAG Baden-Württemberg, 23.01.2025 - 17 Sa 14/24

    Kündigung - außerordentliche Tat- und hilfsweise Verdachtskündigung - …

  • LAG Hessen, 13.03.2026 - 10 SLa 797/25
  • LAG Niedersachsen, 27.06.2024 - 5 Sa 672/23

    Tarifliche Eingruppierung eines Beschäftigten als freigestelltes …

  • VG Düsseldorf, 07.06.2024 - 29 K 2674/22
  • ArbG Düsseldorf, 18.10.2024 - 11 Ca 67/24
  • LAG Hessen, 12.06.2025 - 5 TaBV 134/24
  • ArbG Gelsenkirchen, 10.06.2025 - 1 Ca 357/25
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2023 - 2 Sa 206/22

    Arbeitsvergütung - Aufrechnung - Schadensersatz - Beweiswürdigung

  • LG Berlin II, 20.03.2025 - 27 O 504/23

    Veröffentlichung rechtswidrig erlangter Informationen

  • ArbG Heilbronn, 16.01.2026 - 7 Ca 278/25

    Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG nach diskriminierender …

  • ArbG Düsseldorf, 10.01.2024 - 14 Ca 4408/23
  • ArbG Dortmund, 09.01.2024 - 5 Ca 3025/23
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