Rechtsprechung
| BGH, 16.01.2025 - 4 ARs 11/24 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
Art. 4 Abs. 1 GG; Art. 4 Abs. 3 GG; ... Art. 12a GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 25 GG; Art. 100 Abs. 2 GG; Art. 115 GG; Art. 267 AEUV; Art. 51 EuGrCh; Art. 3 EMRK; Art. 6 EMRK; Art. 9 EMRK; Art. 15 EMRK; Art. 4 Abs. 2 IPbpR; Art. 18 IPbpR; § 78c StGB; § 134
Vorlage nach § 42 Abs. 1 IRG (Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung; Divergenzvorlage; Entscheidungserheblichkeit; Vorlegungsfrage); Verjährung (Unterbrechung; funktionsäquivalente Regelung im ausländischen Recht); Auslieferungshindernis (unabdingbare Grundsätze der ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Auslieferung eines Ukrainers zur Strafverfolgung an die Ukraine trotz Kriegsdienstverweigerung und Möglichkeit der Einziehung zum Militärdienst
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 3 MRK, Art 9 MRK, Art 15 MRK, Art 4 Abs 1 GG, Art 4 Abs 3 GG
Auslieferung eines Ukrainers zur Strafverfolgung an die Ukraine trotz Kriegsdienstverweigerung und Möglichkeit der Einziehung zum Militärdienst - IWW
Art. 4 Abs. 3 GG, § ... 42 IRG, Art. 4 Abs. 1 GG, § 73 IRG, Art. 9 EMRK, § 6 IRG, Art. 79 Abs. 3 GG, Art. 25 GG, Art. 9 Abs. 1 EMRK, Art. 6 EMRK, § 42 Abs. 1 IRG, § 42 Abs. 1 Alternative 2 IRG, § 42 Abs. 1 Alternative 1 IRG, § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB, § 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StGB, § 134 StPO, § 114 StPO, § 78c Abs. 3 Satz 2 StGB, Art. 3 EMRK, Art. 1, Art. 20 GG, Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 18 Abs. 1 IPbpR, Art. 4 GG, Art. 115a Abs. 1 GG, Art. 4 Abs. 3 Satz 2 GG, Art. 12a Abs. 2 Satz 3 GG, Art. 12a Abs. 3 Satz 1 GG, Art. 12a Abs. 3 Satz 2 GG, Art. 12a Abs. 4 GG, Art. 12a Abs. 5 Satz 2 GG, Art. 12a Abs. 6 Satz 1 GG, § 11 Abs. 1 Nr. 1 KDVG, § 11 Abs. 1 Nr. 2 KDVG, § 11 Abs. 1 Nr. 3 KDVG, § 11 Abs. 2 KDVG, Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG, Art. 19 Abs. 2 GG, Art. 16a Abs. 1 GG, Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG, Art. 9 Abs. 2 EMRK, Art. 4 Abs. 3 b) EMRK, Art. 4 Abs. 2 EMRK, Art. 15 Abs. 1 EMRK, Art. 15 Abs. 2 EMRK, Art. 18 Abs. 1 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, Art. 18 IPbpR, Art. 4 Abs. 2 IPbpR, Art. 4 Abs. 1 IPbpR, Art. 18 Abs. 3 IPbpR, Art. 100 Abs. 2 GG, Art. 267 AEUV, § 1 Abs. 3 IRG
- Informationsverbund Asyl und Migration
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Auslieferung eines Ukrainers zur Strafverfolgung an die Ukraine trotz Kriegsdienstverweigerung und Möglichkeit der Einziehung zum Militärdienst
Kurzfassungen/Presse (4)
- lawblog.de (Kurzinformation)
Ukraine: Auslieferung ist trotz drohendem Kriegsdienst zulässig
- lto.de (Kurzinformation)
Russischer Angriffskrieg auf Ukraine: Kriegsdienstverweigerung schützt nicht vor Auslieferung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Auslieferung eines Kriegsdienstverweigers in die Ukraine
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Auslieferung in die Ukraine auch für Kriegsdienstverweigerer
Besprechungen u.ä.
- verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Kriegsdienstverweigerung im Kriegsfall verboten
Verfahrensgang
- OLG Dresden, 09.08.2024 - OAus 174/24
- BGH, 16.01.2025 - 4 ARs 11/24
Papierfundstellen
- (Für BGHSt vorgesehen)
- NJW 2025, 1512
- NStZ-RR 2025, 225
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (41)
- BVerfG, 21.05.2024 - 2 BvR 1694/23
Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines türkischen Staatsangehörigen …
Auszug aus BGH, 16.01.2025 - 4 ARs 11/24
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unterliegen die deutschen Gerichte bei der Beurteilung der Zulässigkeit einer Auslieferung der verfassungsrechtlichen Pflicht, zu prüfen, ob die erbetene Auslieferung die gemäß Art. 79 Abs. 3 GG in Verbindung mit Art. 1 und Art. 20 GG unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätze beziehungsweise das unabdingbare Maß an Grundrechtsschutz verletzt (vgl. BVerfGE 59, 280, 282 f.; 63, 332, 337; 108, 129, 136;… 140, 317, 346 f. Rn. 60; BVerfG…, Beschluss vom 26. Februar 2018 - 2 BvR 107/18 Rn. 23; Beschluss vom 21. Mai 2024 - 2 BvR 1694/23 Rn. 55).b) Bei der Beurteilung der Zulässigkeit einer Auslieferung sind die deutschen Gerichte ferner - insbesondere im Auslieferungsverkehr mit Staaten, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind - verpflichtet, zu prüfen, ob die Auslieferung und die ihr zugrundeliegenden Akte den nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard wahren (vgl. BVerfGE 59, 280, 282 f.; 63, 332, 337 f.; 75, 1, 19; 108, 129, 136; 113, 154, 162; BVerfG…, Beschluss vom 26. Februar 2018 - 2 BvR 107/18 Rn. 24; Beschluss vom 21. Mai 2024 - 2 BvR 1694/23 Rn. 55).
Sie sind auch verpflichtet, alles zu unterlassen, was einer unter Verstoß gegen allgemeine Regeln des Völkerrechts vorgenommenen Handlung nichtdeutscher Hoheitsträger im Geltungsbereich des Grundgesetzes Wirksamkeit verschafft, und sind gehindert, an einer gegen die allgemeinen Regeln des Völkerrechts verstoßenden Handlung nichtdeutscher Hoheitsträger bestimmend mitzuwirken (vgl. BVerfGE 75, 1, 18 f.; BVerfG…, Beschluss vom 26. Februar 2018 - 2 BvR 107/18 Rn. 25; Beschluss vom 21. Mai 2024 - 2 BvR 1694/23 Rn. 56).
Sind für die Beurteilung eines Sachverhalts Entscheidungen des Gerichtshofs einschlägig, so sind die von diesem in seiner Abwägung berücksichtigten Aspekte auch in die verfassungsrechtliche Würdigung einzubeziehen und es hat eine Auseinandersetzung mit den vom Gerichtshof gefundenen Abwägungsergebnissen stattzufinden (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 26. Februar 2018 - 2 BvR 107/18 Rn. 26; Beschluss vom 21. Mai 2024 - 2 BvR 1694/23 Rn. 56;… Beschluss vom 5. Juli 2006 - 2 BvR 1317/05 Rn. 12;… Beschluss vom 2. Mai 2007 - 2 BvR 411/07 Rn. 6; vgl. auch BVerfGE 111, 307, 323 f.).
Von der Begehung von Rechtsverletzungen, die die zukünftige Funktionsfähigkeit des Auslieferungsverkehrs zwangsläufig beeinträchtigen würden, wird ein ersuchender Staat schon deshalb regelmäßig Abstand nehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Mai 2024 - 2 BvR 1694/23 Rn. 57;… Beschluss vom 8. Dezember 2021 - 2 BvR 1282/21 Rn. 18 mwN).
Dieser Grundsatz kann so lange Geltung beanspruchen, wie er nicht durch entgegenstehende Tatsachen, etwa systemische Defizite im Zielstaat, erschüttert wird (vgl. BVerfGE 109, 13, 35 f.; 109, 38, 61; BVerfG, Beschluss vom 21. Mai 2024 - 2 BvR 1694/23 Rn. 58).
dd) Soweit die rechtlichen Maßstäbe des Aufenthalts- und Abschiebungsrechts nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf Auslieferungen angesichts der vergleichbaren Gefährdungslage grundsätzlich zu übertragen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Mai 2024 - 2 BvR 1694/23 Rn. 62;… Beschluss vom 15. Dezember 2015 - 2 BvR 2735/14, BVerfGE 140, 317 Rn. 106), folgt hieraus nichts Abweichendes.
aa) Die Maßstäbe des Grundgesetzes gebieten im Auslieferungsverkehr einen Vergleich der Rechtsordnung des ersuchenden Staates mit der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland und auf dessen Grundlage, Strukturen und Inhalte fremder Rechtsordnungen und -anschauungen grundsätzlich zu achten, auch wenn sie im Einzelnen nicht mit den deutschen innerstaatlichen Auffassungen übereinstimmen, solange sie nicht unabdingbare Grundsätze der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung verletzen (vgl. BVerfGE 59, 280, 282 f.; 63, 332, 337; 108, 129, 136 f.; 113, 154, 162 f.;… 140, 317, 346 f. Rn. 60; BVerfG…, Beschluss vom 26. Februar 2018 - 2 BvR 107/18 Rn. 23; Beschluss vom 21. Mai 2024 - 2 BvR 1694/23 Rn. 55).
- BVerfG, 26.02.2018 - 2 BvR 107/18
Auslieferung an die Schweiz zum Zwecke der Strafvollstreckung (Wahrung des …
Auszug aus BGH, 16.01.2025 - 4 ARs 11/24
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unterliegen die deutschen Gerichte bei der Beurteilung der Zulässigkeit einer Auslieferung der verfassungsrechtlichen Pflicht, zu prüfen, ob die erbetene Auslieferung die gemäß Art. 79 Abs. 3 GG in Verbindung mit Art. 1 und Art. 20 GG unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätze beziehungsweise das unabdingbare Maß an Grundrechtsschutz verletzt (vgl. BVerfGE 59, 280, 282 f.; 63, 332, 337; 108, 129, 136;… 140, 317, 346 f. Rn. 60; BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 2018 - 2 BvR 107/18 Rn. 23;… Beschluss vom 21. Mai 2024 - 2 BvR 1694/23 Rn. 55).Sofern der in gegenseitigem Interesse bestehende zwischenstaatliche Auslieferungsverkehr erhalten und auch die außenpolitische Handlungsfreiheit der Bundesregierung unangetastet bleiben soll, dürfen deutsche Gerichte nur die Verletzung der unabdingbaren Grundsätze der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung als unüberwindbares Hindernis für eine Auslieferung zugrunde legen (BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 2018 - 2 BvR 107/18 Rn. 23).
b) Bei der Beurteilung der Zulässigkeit einer Auslieferung sind die deutschen Gerichte ferner - insbesondere im Auslieferungsverkehr mit Staaten, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind - verpflichtet, zu prüfen, ob die Auslieferung und die ihr zugrundeliegenden Akte den nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard wahren (vgl. BVerfGE 59, 280, 282 f.; 63, 332, 337 f.; 75, 1, 19; 108, 129, 136; 113, 154, 162; BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 2018 - 2 BvR 107/18 Rn. 24;… Beschluss vom 21. Mai 2024 - 2 BvR 1694/23 Rn. 55).
Sie sind auch verpflichtet, alles zu unterlassen, was einer unter Verstoß gegen allgemeine Regeln des Völkerrechts vorgenommenen Handlung nichtdeutscher Hoheitsträger im Geltungsbereich des Grundgesetzes Wirksamkeit verschafft, und sind gehindert, an einer gegen die allgemeinen Regeln des Völkerrechts verstoßenden Handlung nichtdeutscher Hoheitsträger bestimmend mitzuwirken (vgl. BVerfGE 75, 1, 18 f.; BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 2018 - 2 BvR 107/18 Rn. 25;… Beschluss vom 21. Mai 2024 - 2 BvR 1694/23 Rn. 56).
Sind für die Beurteilung eines Sachverhalts Entscheidungen des Gerichtshofs einschlägig, so sind die von diesem in seiner Abwägung berücksichtigten Aspekte auch in die verfassungsrechtliche Würdigung einzubeziehen und es hat eine Auseinandersetzung mit den vom Gerichtshof gefundenen Abwägungsergebnissen stattzufinden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 2018 - 2 BvR 107/18 Rn. 26;… Beschluss vom 21. Mai 2024 - 2 BvR 1694/23 Rn. 56;… Beschluss vom 5. Juli 2006 - 2 BvR 1317/05 Rn. 12;… Beschluss vom 2. Mai 2007 - 2 BvR 411/07 Rn. 6; vgl. auch BVerfGE 111, 307, 323 f.).
Deren Strukturen und Inhalte sind im Rechtshilfeverkehr jedoch grundsätzlich - wie eingangs ausgeführt - selbst dann zu achten, wenn sie mit dem innerstaatlichen Schutz eines rechtsstaatlichen, von der Achtung der Würde des Menschen bestimmten Kernbereichs nicht identisch sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 2018 - 2 BvR 107/18 Rn. 23).
aa) Die Maßstäbe des Grundgesetzes gebieten im Auslieferungsverkehr einen Vergleich der Rechtsordnung des ersuchenden Staates mit der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland und auf dessen Grundlage, Strukturen und Inhalte fremder Rechtsordnungen und -anschauungen grundsätzlich zu achten, auch wenn sie im Einzelnen nicht mit den deutschen innerstaatlichen Auffassungen übereinstimmen, solange sie nicht unabdingbare Grundsätze der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung verletzen (vgl. BVerfGE 59, 280, 282 f.; 63, 332, 337; 108, 129, 136 f.; 113, 154, 162 f.;… 140, 317, 346 f. Rn. 60; BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 2018 - 2 BvR 107/18 Rn. 23;… Beschluss vom 21. Mai 2024 - 2 BvR 1694/23 Rn. 55).
Ob die Zulässigkeit einer Auslieferung unbeschadet § 1 Abs. 3 IRG auch im völkervertraglich geregelten Auslieferungsverkehr bereits unter dem einfachrechtlichen Vorbehalt des § 73 IRG steht, kann offenbleiben, da der auslieferungsrechtliche Prüfungsmaßstab kein anderer wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 2018 - 2 BvR 107/18 Rn. 23).
- EGMR, 07.07.2011 - 23459/03
Bayatyan v. Armenia
Auszug aus BGH, 16.01.2025 - 4 ARs 11/24
(2) Gleichwohl auch nur unterstellt, dass die Art. 9 EMRK in der jüngeren Rechtsprechung des Gerichtshofs entnommenen Garantien ebenfalls geeignet sind, ein Auslieferungshindernis zu begründen, entnimmt der Gerichtshof dem Umstand, dass die in Art. 4 Abs. 3 b) EMRK enthaltene Herausnahme des Wehr- oder Ersatzdienstes vom Zwangs- oder Pflichtarbeitsverbot des Art. 4 Abs. 2 EMRK nur für Länder gilt, in denen die Dienstverweigerung aus Gewissensgründen anerkannt ist, nicht (mehr), dass das Übereinkommen als solches kein Recht auf Verweigerung aus Gewissensgründen gewährleiste (vgl. EGMR (GK), Bayatyan v. Armenia, Urteil vom 7. Juli 2011, Nr. 23459/03, § 96, 109).Die Gewährleistung kann mithin Einschränkungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die öffentliche Sicherheit, zum Schutz der öffentlichen Ordnung, Gesundheit oder Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer (vgl. EGMR (GK), Bayatyan v. Armenia, Urteil vom 7. Juli 2011, Nr. 23459/03, § 112; Adyan and others v. Armenia, Urteil vom 12. Oktober 2017, Nr. 75604/11, § 65).
Bei der Entscheidung, ob und in welchem Umfang ein Eingriff erforderlich ist, belässt der Gerichtshof den Vertragsstaaten der EMRK allerdings einen gewissen Ermessensspielraum und beschränkt sich auf die Prüfung, ob die auf nationaler Ebene getroffenen Maßnahmen grundsätzlich gerechtfertigt und verhältnismäßig waren (vgl. EGMR (GK), Bayatyan v. Armenia, Urteil vom 7. Juli 2011, Nr. 23459/03, § 121; Kanatli c. Türkiye, Urteil vom 12. März 2024, Nr. 18382/15, § 63).
Bei dieser Prüfung berücksichtigt er auch einen etwaigen Konsens und gemeinsame Werte, die sich aus der Praxis der Vertragsstaaten ergeben (vgl. EGMR (GK), Bayatyan v. Armenia, Urteil vom 7. Juli 2011, Nr. 23459/03, § 122).
Er hat in diesem Zusammenhang jedoch darauf hingewiesen, dass fast alle Mitgliedstaaten des Europarats, in denen jemals eine Wehrpflicht galt oder vorgesehen ist, Alternativen zu diesem Wehrdienst eingeführt haben, um den möglichen Konflikt zwischen individuellem Gewissen und militärischen Verpflichtungen in Einklang zu bringen (vgl. EGMR (GK), Bayatyan v. Armenia, Urteil vom 7. Juli 2011, Nr. 23459/03, § 123).
Hierzu muss er dartun, dass der Eingriff einem "dringenden gesellschaftlichen Bedürfnis" entspricht (vgl. EGMR (GK), Bayatyan v. Armenia, Urteil vom 7. Juli 2011, Nr. 23459/03, § 123) und es keine gangbaren und wirksamen Alternativen gibt, um den konkurrierenden Interessen Rechnung zu tragen (EGMR (GK), Bayatyan v. Armenia, aaO § 124).
- BGH, 24.05.1977 - 4 ARs 6/77
Auslieferung von Wehrdienstverweigerern
Auszug aus BGH, 16.01.2025 - 4 ARs 11/24
a) Nach der durch das Oberlandesgericht herangezogenen Rechtsprechung des Senats zu Art. 6 Abs. 1 des deutsch-jugoslawischen Auslieferungsvertrags vom 26. November 1970 - wonach der ersuchte Staat die Personen nicht ausliefert, deren Auslieferung er nach seiner Verfassung nicht für zulässig hält - ist eine Auslieferung unzulässig, wenn sie dazu führt, dass der Verfolgte unmittelbar nach der Verbüßung der Strafe, noch ehe er das Land, an das er ausgeliefert wird, wieder verlassen kann, zum Wehrdienst mit der Waffe herangezogen wird und, falls er aus Gewissensgründen diesen Dienst verweigert, Bestrafung zu gewärtigen hat (BGH, Beschluss vom 24. Mai 1977 - 4 ARs 6/77, BGHSt 27, 191, 194 f., juris Rn. 10).Das Bundesverwaltungsgericht spreche sogar von einem allgemeinen Menschenrecht im Sinne des Grundgesetzes (BGH, Beschluss vom 24. Mai 1977 - 4 ARs 6/77, BGHSt 27, 191, 193 f., juris Rn. 7).
bb) Eine Entscheidung, die zur Folge habe, dass jemand gegen sein Gewissen zum Wehrdienst mit der Waffe gezwungen werde, verstoße deshalb unabhängig davon, ob dieser Dienst im Inland oder im Ausland abgeleistet werden solle und ob der Betroffene nach deutschem Recht wehrpflichtig sei oder nicht, stets gegen Art. 4 Abs. 3 GG (BGH, Beschluss vom 24. Mai 1977 - 4 ARs 6/77, BGHSt 27, 191, 194, juris Rn. 10; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 15. März 1984 - 4 ARs 23/83, BGHSt 32, 314, 324, juris Rn. 27).
Allerdings könne die Befürchtung einer entsprechenden Folge durch eine förmliche Zusicherung des ersuchenden Staates ausgeräumt werden, wenn sie die Gewähr gebe, dass der Verfolgte im Anschluss an die Strafverbüßung innerhalb der Frist, in welcher ihm die Ausreise aus dem ersuchenden Staat gestattet sei, nicht zum Wehrdienst mit der Waffe einberufen werde (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 1977 - 4 ARs 6/77, BGHSt 27, 191, 195 f., juris Rn. 12).
Ob auch die Voraussetzungen einer Divergenzvorlage im Sinne von § 42 Abs. 1 Alternative 2 IRG gegeben sind, weil das Oberlandesgericht mit der von ihm beabsichtigten Entscheidung von dem genannten Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24. Mai 1977 (4 ARs 6/77, BGHSt 27, 191) abwiche, erscheint zweifelhaft.
aa) Es kann offenbleiben, ob an der Rechtsprechung des Senats festzuhalten ist, wonach das Grundrecht aus Art. 4 Abs. 3 GG nicht nur für Personen gilt, die in der Bundesrepublik nach dem Wehrpflichtgesetz wehrpflichtig sind, sondern ohne Einschränkung für jeden, der zum Kriegsdienst mit der Waffe herangezogen werden kann, und ob Art. 4 Abs. 3 GG damit nicht nur die Verweigerung des Dienstes mit der Waffe in den deutschen Streitkräften erfasst, sondern auch die Heranziehung zu ausländischen Streitkräften (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 1977 - 4 ARs 6/77, BGHSt 27, 191, 193 f., juris Rn. 7;… Beschluss vom 15. März 1984 - 4 ARs 23/83, BGHSt 32, 314, 324, juris Rn. 27;… Mager in von Münch/Kunig, GG, 7. Aufl., Art. 4 Rn. 131;… a.A. Bethge in Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, 2. Aufl., Band IV, § 137 Rn. 52;… de Wall in Stern/Sodan/Möstl, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, 2. Aufl., Band IV, § 113 Rn. 8;… Mückl in Kahl/Waldhoff/Walter, Bonner Kommentar zum GG, Stand: Februar 2021, Art. 4 Rn. 232;… Wolff in Hömig/Wolff, GG, 13. Aufl., Art. 4 Rn. 23;… Starck in von Mangoldt/Klein/Starck, GG, 7. Aufl. 2018, Art. 4 Rn. 176; Stein, NJW 1978, 2426, 2428; ungeachtet der Reichweite von Art. 4 Abs. 3 GG jedenfalls einen Anspruch nicht der deutschen Wehrpflicht unterliegender Ausländer auf Durchführung eines förmlichen Anerkennungsverfahrens verneinend BVerwG…, Beschluss vom 27. Oktober 2004 - 6 B 54/04 Rn. 8).
- BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60
Kriegsdienstverweigerung I
Auszug aus BGH, 16.01.2025 - 4 ARs 11/24
Denn auch wenn eine solche situationsbezogene Gewissensentscheidung nicht dem Schutzgehalt des Art. 4 Abs. 3 GG unterfiele (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 1960 - 1 BvL 21/60, BVerfGE 12, 45 Rn. 35 f., 39), sondern der Schutzbereich des Art. 4 Abs. 1 GG betroffen wäre (vgl. BVerwG…, Urteil vom 21. Juni 2005 - 2 WD 12/04, BVerwGE 127, 302 Rn. 143 ff.), vermöchte eine Erstreckung des persönlichen Anwendungsbereichs auch von Art. 4 Abs. 1 GG auf im Inland nicht Wehrpflichtige ebenso wenig, das Schutzniveau dieses Grundrechts für die mit dem Ausgangsverfahren vorgelegte Auslieferungskonstellation zu bestimmen.Das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen setzt hiernach der verfassungsrechtlich verankerten Pflicht, sich an der bewaffneten Landesverteidigung und damit insoweit an der Sicherung der staatlichen Existenz zu beteiligen, eine "unüberwindliche" Schranke entgegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 1960 - 1 BvL 21/60, BVerfGE 12, 45 Rn. 27;… Urteil vom 13. April 1978 - 2 BvF 1/77, BVerfGE 48, 127 Rn. 65;… Urteil vom 24. April 1985 - 2 BvF 2/83, BVerfGE 69, 1 Rn. 45).
(4) Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach auch darauf hingewiesen, dass der Vorrang, den der Schutz des freien Gewissens nach der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung selbst in ernsten Konfliktlagen erfährt, im Vergleich mit anderen demokratisch-rechtsstaatlichen Verfassungen bemerkenswert weit geht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 1960 - 1 BvL 21/60, BVerfGE 12, 45 Rn. 27;… Urteil vom 13. April 1978 - 2 BvF 1/77, BVerfGE 48, 127 Rn. 65;… Urteil vom 24. April 1985 - 2 BvF 2/83, BVerfGE 69, 1 Rn. 45).
(5) Explizit offengelassen - und ohne dabei auch nur die Wesensgehaltsgarantie des Art. 19 Abs. 2 GG vorzubehalten - hat das Bundesverfassungsgericht zudem, ob selbst jemand, der an sich zur Kriegsdienstverweigerung berechtigt erscheint, durch überragende Treuepflichten in außerordentlicher Lage gehindert sein kann, das Grundrecht geltend zu machen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 1960 - 1 BvL 21/60, BVerfGE 12, 45 Rn. 37), und ob die für das Anerkennungsverfahren im Frieden geltenden Maßstäbe im Kriegsfall im Hinblick auf die dann bestehenden außergewöhnlichen Verhältnisse zu modifizieren sind (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 26. Mai 1970 - 1 BvR 83/69, BVerfGE 28, 243, 263, juris Rn. 62).
- BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvR 2735/14
Gewährleistung einzelfallbezogenen Grundrechtsschutzes im Rahmen der …
Auszug aus BGH, 16.01.2025 - 4 ARs 11/24
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unterliegen die deutschen Gerichte bei der Beurteilung der Zulässigkeit einer Auslieferung der verfassungsrechtlichen Pflicht, zu prüfen, ob die erbetene Auslieferung die gemäß Art. 79 Abs. 3 GG in Verbindung mit Art. 1 und Art. 20 GG unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätze beziehungsweise das unabdingbare Maß an Grundrechtsschutz verletzt (vgl. BVerfGE 59, 280, 282 f.; 63, 332, 337; 108, 129, 136; 140, 317, 346 f. Rn. 60; BVerfG…, Beschluss vom 26. Februar 2018 - 2 BvR 107/18 Rn. 23;… Beschluss vom 21. Mai 2024 - 2 BvR 1694/23 Rn. 55).e) Nicht nur im Rechtshilfeverkehr unter Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sondern auch im allgemeinen völkerrechtlichen Auslieferungsverkehr gilt der Grundsatz, dass dem ersuchenden Staat im Hinblick auf die Einhaltung der Grundsätze der Rechtshilfe in Strafsachen sowie des Völkerrechts Vertrauen entgegenzubringen ist (vgl. BVerfGE 109, 13, 35 f.; 109, 38, 61; 140, 317, 349 Rn. 68).
dd) Soweit die rechtlichen Maßstäbe des Aufenthalts- und Abschiebungsrechts nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf Auslieferungen angesichts der vergleichbaren Gefährdungslage grundsätzlich zu übertragen sind (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 21. Mai 2024 - 2 BvR 1694/23 Rn. 62; Beschluss vom 15. Dezember 2015 - 2 BvR 2735/14, BVerfGE 140, 317 Rn. 106), folgt hieraus nichts Abweichendes.
aa) Die Maßstäbe des Grundgesetzes gebieten im Auslieferungsverkehr einen Vergleich der Rechtsordnung des ersuchenden Staates mit der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland und auf dessen Grundlage, Strukturen und Inhalte fremder Rechtsordnungen und -anschauungen grundsätzlich zu achten, auch wenn sie im Einzelnen nicht mit den deutschen innerstaatlichen Auffassungen übereinstimmen, solange sie nicht unabdingbare Grundsätze der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung verletzen (vgl. BVerfGE 59, 280, 282 f.; 63, 332, 337; 108, 129, 136 f.; 113, 154, 162 f.; 140, 317, 346 f. Rn. 60; BVerfG…, Beschluss vom 26. Februar 2018 - 2 BvR 107/18 Rn. 23;… Beschluss vom 21. Mai 2024 - 2 BvR 1694/23 Rn. 55).
- BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03
Auslieferung nach Indien
Auszug aus BGH, 16.01.2025 - 4 ARs 11/24
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unterliegen die deutschen Gerichte bei der Beurteilung der Zulässigkeit einer Auslieferung der verfassungsrechtlichen Pflicht, zu prüfen, ob die erbetene Auslieferung die gemäß Art. 79 Abs. 3 GG in Verbindung mit Art. 1 und Art. 20 GG unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätze beziehungsweise das unabdingbare Maß an Grundrechtsschutz verletzt (vgl. BVerfGE 59, 280, 282 f.; 63, 332, 337; 108, 129, 136;… 140, 317, 346 f. Rn. 60; BVerfG…, Beschluss vom 26. Februar 2018 - 2 BvR 107/18 Rn. 23;… Beschluss vom 21. Mai 2024 - 2 BvR 1694/23 Rn. 55).Es gebietet damit, insbesondere im Rechtshilfeverkehr Strukturen und Inhalte fremder Rechtsordnungen und -anschauungen grundsätzlich zu achten (vgl. BVerfGE 75, 1, 16 f.; 108, 129, 137; 113, 154, 162 f.), auch wenn sie im Einzelnen nicht mit den deutschen innerstaatlichen Auffassungen übereinstimmen.
b) Bei der Beurteilung der Zulässigkeit einer Auslieferung sind die deutschen Gerichte ferner - insbesondere im Auslieferungsverkehr mit Staaten, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind - verpflichtet, zu prüfen, ob die Auslieferung und die ihr zugrundeliegenden Akte den nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard wahren (vgl. BVerfGE 59, 280, 282 f.; 63, 332, 337 f.; 75, 1, 19; 108, 129, 136; 113, 154, 162; BVerfG…, Beschluss vom 26. Februar 2018 - 2 BvR 107/18 Rn. 24;… Beschluss vom 21. Mai 2024 - 2 BvR 1694/23 Rn. 55).
aa) Die Maßstäbe des Grundgesetzes gebieten im Auslieferungsverkehr einen Vergleich der Rechtsordnung des ersuchenden Staates mit der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland und auf dessen Grundlage, Strukturen und Inhalte fremder Rechtsordnungen und -anschauungen grundsätzlich zu achten, auch wenn sie im Einzelnen nicht mit den deutschen innerstaatlichen Auffassungen übereinstimmen, solange sie nicht unabdingbare Grundsätze der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung verletzen (vgl. BVerfGE 59, 280, 282 f.; 63, 332, 337; 108, 129, 136 f.; 113, 154, 162 f.;… 140, 317, 346 f. Rn. 60; BVerfG…, Beschluss vom 26. Februar 2018 - 2 BvR 107/18 Rn. 23;… Beschluss vom 21. Mai 2024 - 2 BvR 1694/23 Rn. 55).
- BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83
Italienisches Abwesenheitsverfahren
Auszug aus BGH, 16.01.2025 - 4 ARs 11/24
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unterliegen die deutschen Gerichte bei der Beurteilung der Zulässigkeit einer Auslieferung der verfassungsrechtlichen Pflicht, zu prüfen, ob die erbetene Auslieferung die gemäß Art. 79 Abs. 3 GG in Verbindung mit Art. 1 und Art. 20 GG unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätze beziehungsweise das unabdingbare Maß an Grundrechtsschutz verletzt (vgl. BVerfGE 59, 280, 282 f.; 63, 332, 337; 108, 129, 136;… 140, 317, 346 f. Rn. 60; BVerfG…, Beschluss vom 26. Februar 2018 - 2 BvR 107/18 Rn. 23;… Beschluss vom 21. Mai 2024 - 2 BvR 1694/23 Rn. 55).b) Bei der Beurteilung der Zulässigkeit einer Auslieferung sind die deutschen Gerichte ferner - insbesondere im Auslieferungsverkehr mit Staaten, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind - verpflichtet, zu prüfen, ob die Auslieferung und die ihr zugrundeliegenden Akte den nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard wahren (vgl. BVerfGE 59, 280, 282 f.; 63, 332, 337 f.; 75, 1, 19; 108, 129, 136; 113, 154, 162; BVerfG…, Beschluss vom 26. Februar 2018 - 2 BvR 107/18 Rn. 24;… Beschluss vom 21. Mai 2024 - 2 BvR 1694/23 Rn. 55).
aa) Die Maßstäbe des Grundgesetzes gebieten im Auslieferungsverkehr einen Vergleich der Rechtsordnung des ersuchenden Staates mit der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland und auf dessen Grundlage, Strukturen und Inhalte fremder Rechtsordnungen und -anschauungen grundsätzlich zu achten, auch wenn sie im Einzelnen nicht mit den deutschen innerstaatlichen Auffassungen übereinstimmen, solange sie nicht unabdingbare Grundsätze der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung verletzen (vgl. BVerfGE 59, 280, 282 f.; 63, 332, 337; 108, 129, 136 f.; 113, 154, 162 f.;… 140, 317, 346 f. Rn. 60; BVerfG…, Beschluss vom 26. Februar 2018 - 2 BvR 107/18 Rn. 23;… Beschluss vom 21. Mai 2024 - 2 BvR 1694/23 Rn. 55).
- BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86
Völkerrecht
Auszug aus BGH, 16.01.2025 - 4 ARs 11/24
Es gebietet damit, insbesondere im Rechtshilfeverkehr Strukturen und Inhalte fremder Rechtsordnungen und -anschauungen grundsätzlich zu achten (vgl. BVerfGE 75, 1, 16 f.; 108, 129, 137; 113, 154, 162 f.), auch wenn sie im Einzelnen nicht mit den deutschen innerstaatlichen Auffassungen übereinstimmen.b) Bei der Beurteilung der Zulässigkeit einer Auslieferung sind die deutschen Gerichte ferner - insbesondere im Auslieferungsverkehr mit Staaten, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind - verpflichtet, zu prüfen, ob die Auslieferung und die ihr zugrundeliegenden Akte den nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard wahren (vgl. BVerfGE 59, 280, 282 f.; 63, 332, 337 f.; 75, 1, 19; 108, 129, 136; 113, 154, 162; BVerfG…, Beschluss vom 26. Februar 2018 - 2 BvR 107/18 Rn. 24;… Beschluss vom 21. Mai 2024 - 2 BvR 1694/23 Rn. 55).
Sie sind auch verpflichtet, alles zu unterlassen, was einer unter Verstoß gegen allgemeine Regeln des Völkerrechts vorgenommenen Handlung nichtdeutscher Hoheitsträger im Geltungsbereich des Grundgesetzes Wirksamkeit verschafft, und sind gehindert, an einer gegen die allgemeinen Regeln des Völkerrechts verstoßenden Handlung nichtdeutscher Hoheitsträger bestimmend mitzuwirken (vgl. BVerfGE 75, 1, 18 f.; BVerfG…, Beschluss vom 26. Februar 2018 - 2 BvR 107/18 Rn. 25;… Beschluss vom 21. Mai 2024 - 2 BvR 1694/23 Rn. 56).
- BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2259/04
Auslieferung IV
Auszug aus BGH, 16.01.2025 - 4 ARs 11/24
Es gebietet damit, insbesondere im Rechtshilfeverkehr Strukturen und Inhalte fremder Rechtsordnungen und -anschauungen grundsätzlich zu achten (vgl. BVerfGE 75, 1, 16 f.; 108, 129, 137; 113, 154, 162 f.), auch wenn sie im Einzelnen nicht mit den deutschen innerstaatlichen Auffassungen übereinstimmen.b) Bei der Beurteilung der Zulässigkeit einer Auslieferung sind die deutschen Gerichte ferner - insbesondere im Auslieferungsverkehr mit Staaten, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind - verpflichtet, zu prüfen, ob die Auslieferung und die ihr zugrundeliegenden Akte den nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard wahren (vgl. BVerfGE 59, 280, 282 f.; 63, 332, 337 f.; 75, 1, 19; 108, 129, 136; 113, 154, 162; BVerfG…, Beschluss vom 26. Februar 2018 - 2 BvR 107/18 Rn. 24;… Beschluss vom 21. Mai 2024 - 2 BvR 1694/23 Rn. 55).
aa) Die Maßstäbe des Grundgesetzes gebieten im Auslieferungsverkehr einen Vergleich der Rechtsordnung des ersuchenden Staates mit der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland und auf dessen Grundlage, Strukturen und Inhalte fremder Rechtsordnungen und -anschauungen grundsätzlich zu achten, auch wenn sie im Einzelnen nicht mit den deutschen innerstaatlichen Auffassungen übereinstimmen, solange sie nicht unabdingbare Grundsätze der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung verletzen (vgl. BVerfGE 59, 280, 282 f.; 63, 332, 337; 108, 129, 136 f.; 113, 154, 162 f.;… 140, 317, 346 f. Rn. 60; BVerfG…, Beschluss vom 26. Februar 2018 - 2 BvR 107/18 Rn. 23;… Beschluss vom 21. Mai 2024 - 2 BvR 1694/23 Rn. 55).
- BVerfG, 26.01.1982 - 2 BvR 856/81
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung
- BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 83/69
Dienstpflichtverweigerung
- BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77
Wehrpflichtnovelle
- BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83
Kriegsdienstverweigerung II
- BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03
Auslieferungslist
- BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1506/03
Auslieferung in die Vereinigten Staaten von Amerika
- EGMR, 12.10.2017 - 75604/11
ADYAN AND OTHERS v. ARMENIA
- EGMR, 12.03.2024 - 18382/15
KANATLI v. TURKEY
- BGH, 15.03.1984 - 4 ARs 23/83
Prüfung des hinreichenden Tatverdachts
- BGH, 18.08.2022 - 4 ARs 13/21
Anrufung des Bundesgerichtshofs im Auslieferungsverfahren …
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
- BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13
Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte …
- BVerfG, 11.04.2018 - 1 BvR 3080/09
Stadionverbot - Zur Ausstrahlungswirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes in das …
- BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04
EGMR-Entscheidungen
- BVerwG, 21.06.2005 - 2 WD 12.04
Befehl; Gehorsam; Unverbindlichkeit von Befehlen; Gewissensfreiheit; …
- EGMR, 12.06.2012 - 42730/05
SAVDA v. TURKEY
- BVerfG, 05.07.2006 - 2 BvR 1317/05
Anspruch auf faires Verfahren (Gesamtbetrachtung); Konfrontationsrecht (fehlende …
- BVerfG, 08.12.2021 - 2 BvR 1282/21
Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung …
- BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 6.80
Anforderungen an die Anerkennung eines aus dem Libanon stammenden staatenlosen …
- BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 22.88
Ausländer - Politische Verfolgung - Latente Gefährdungslage - Republikflucht - …
- BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 411/07
Faires Verfahren (Konfrontationsrecht; Fragerecht; Berücksichtigung der EMRK); …
- BVerwG, 27.10.2004 - 6 B 54.04
Kriegsdienstverweigerung; deutsche Staatsangehörigkeit; isoliertes Verfahren auf …
- EGMR, 10.07.2017 - 71537/14
HARKINS v. THE UNITED KINGDOM
- EGMR, 28.02.2006 - 27034/05
Z. et T. c. ROYAUME-UNI
- EGMR, 25.03.2014 - 59297/12
M.G. c. BULGARIE
- EGMR, 29.04.2022 - 28492/15
Kirgisistan: nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohende …
- EGMR, 29.10.2015 - 44095/14
A.L. (X.W.) v. RUSSIA
- EGMR, 26.04.2022 - 29836/20
M.A.M. c. SUISSE
- EGMR, 17.07.2012 - 9078/06
TARHAN c. TURQUIE
- BGH, 19.06.1986 - 4 StR 622/85
Inlandsbezug eines Verstoßes gegen Lenk- und Ruhezeiten
- BGH, 10.08.1993 - 4 ARs 13/93
Zulässigkeit einer Auslieferung bei höherer Haftstrafe im Ausland als in …
- BGH, 02.07.2026 - 4 StR 235/25
Feststellung des Nichtvorliegens eines Beweisverwertungsverbots nach Vorlage der …
Da die Rohmessdaten nach der bindenden Tatsachenbewertung im Ausgangsverfahren (vgl. BGH…, Beschluss vom 18. Dezember 2025 - 4 ARs 7/25 Rn. 15; Beschluss vom 16. Januar 2025 - 4 ARs 11/24 Rn. 17;… Beschluss vom 10. August 1993 - 4 ARs 13/93, juris Rn. 11; Beschluss vom 19. Juni 1986 - 4 StR 622/85. BGHSt 34, 101, 105) durch das Messgerät nicht gespeichert wurden, bedurfte es keines weitergehenden Antrags des Verteidigers zur Ausschöpfung seiner prozessualen Möglichkeiten. - BGH, 18.12.2025 - 4 ARs 7/25
Örtliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für die Entscheidung in wegen …
Rn. 14 2. Die Rechtsfrage ist auch, wie § 42 IRG ferner voraussetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2025 - 4 ARs 11/24 Rn. 16;… Beschluss vom 18. August 2022 - 4 ARs 13/21 Rn. 12 mwN), für den Fortgang des im Ausgangsverfahren anhängigen Auslieferungsverfahrens von Bedeutung.Hierzu hat das Kammergericht in vertretbarer Rechtsauffassung und Tatsachenbewertung und damit für den Senat bindend (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2025 - 4 ARs 11/24 Rn. 17;… Beschluss vom 10. August 1993 - 4 ARs 13/93, juris Rn. 11; Beschluss vom 19. Juni 1986 - 4 StR 622/85, BGHSt 34, 101, 105) angenommen, dass auch T. und G. zum Zwecke der Auslieferung ergriffen bzw. ermittelt wurden.
- VG Berlin, 21.11.2025 - 39 K 236.25 In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass die Gewissenfreiheit aus Art. 9 EMRK Eingriffen grundsätzlich zugänglich ist (Art. 9 Abs. 2 EMRK) und gemäß Art. 15 Abs. 1 EMRK von den Verpflichtungen des Art. 9 EMRK im Fall einer Bedrohung des Lebens, einer Nation durch Krieg oder einen anderen öffentlichen Notstand, abgewichen werden kann, soweit es die Lage unbedingt erfordert und wenn die Maßnahmen nicht im Widerspruch zu den sonstigen völkerrechtlichen Verpflichtungen der Vertragspartei stehen (hierzu ausführlich vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2025 - 4 ARs 11/24 -, juris Rn. 40 ff.).
- VGH Bayern, 16.01.2026 - 10 CE 26.29
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, Anordnungsanspruch (nicht …
Im Übrigen hält die Rechtsprechung die Aussetzung des Rechts auf Wehrdienstverweigerung dann nicht ohne Weiteres für unzumutbar, wenn das Land sich gegen einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg verteidigen muss (BGH, B.v. 16.1.2025 - 4 ARs 11/24 - juris Rn. 29 ff. in Bezug auf die Ukraine).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".