Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 03.12.2008 - 4 U 142/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 172 Abs 2 BGB, § 705 BGB, § 128 Abs 1 HGB
Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Anwendbarkeit der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft bei Gründung durch einen vollmachtlosen Vertreter - Judicialis
BGB § 184 Abs. 1; ; BGB § ... 170; ; BGB § 171; ; BGB § 172; ; BGB § 172 Abs. 2; ; BGB § 173; ; BGB § 676; ; BGB §§ 812 ff.; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt.; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1, 2. Alt.; ; BGB § 818 Abs. 2; ; BGB § 868; ; BGB § 931; ; HGB § 15 Abs. 3; ; HGB § 128; ; HGB § 128 Abs. 1; ; DepotG § 18 Abs. 3; ; DepotG § 24 Abs. 2; ; DepotG § 24 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 705; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2
Prozessfähigkeit einer unwirksam errichteten BGB -Gesellschaft; Rückforderung einer Fehlbuchung durch eine Bank - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Prozessfähigkeit einer unwirksam errichteten BGB-Gesellschaft; Rückforderung einer Fehlbuchung durch eine Bank
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 09.05.2008 - 1 O 33/07
- OLG Frankfurt, 03.12.2008 - 4 U 142/08
- BGH, 01.06.2010 - XI ZR 389/09
- BGH - II ZR 40/09 (anhängig)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.04.2008 - XI ZR 371/07
Rückabwicklung einer irrtümlichen Zuvielüberweisung
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2008 - 4 U 142/08
Im Urteil vom 29.4.2008 (XI ZR 371/07, NJW 2008, 1118 = BGHZ 176, 234) hat der Bundesgerichtshof für den Fall einer Zuvielüberweisung (Überweisung eines höheren Betrages als angewiesen) noch eine Leistung des Kunden an dem Empfänger angenommen.Zum anderen ist klärungsbedürftig, ob in Abgrenzung zur Entscheidung BGHZ 176, 234 eine Leistung des Kunden anzunehmen ist, wenn die angewiesene Bank dieselbe Summe fehlerhaft erneut überweist.
- BGH, 05.07.2006 - VIII ZR 172/05
Rückabwicklung der Veräußerung einer Steuerberaterpraxis; Umfang der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2008 - 4 U 142/08
Dass der Wert der Anteile dem an diesem Tag (vgl. BGHZ 168, 220, 234 f.) erzielten Verkaufspreis von 5.140,17 Euro entspricht, ist von keiner der Parteien in Zweifel gezogen worden. - BGH, 31.05.1976 - VII ZR 260/75
Bereicherungsausgleich bei Geldüberweisungen an falschen Empfänger
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2008 - 4 U 142/08
Denn auch im Fall des Vorliegens einer zurechenbaren Anweisung kommt ein unmittelbarer Bereicherungsanspruch der Bank dann in Betracht, wenn dem Zuwendungsempfänger der Widerruf einer Anweisung an die Bank bekannt war (BGHZ 66, 372, 375 f.).
- BGH, 01.06.2010 - XI ZR 389/09
Rechtsscheinhaftung eines vermeintlichen Gesellschafters einer Scheingesellschaft …
Rn. 7 Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 3. Dezember 2008 - 4 U 142/08, juris) im Wesentlichen ausgeführt:.
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 01.07.2009 - 4 U 142/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
SGB III § 37c; ; SGB III § 37c Abs. 1 S. 1; ; SGB III § ... 37c Abs. 2 S. 6 a.F.; ; SGB III §§ 183 ff.; ; SGB III § 187; ; SGB III § 187 S. 1; ; SGB III § 367; ; SGB III § 367 Abs. 1; ; AÜG § 3 Abs. 1; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 166 Abs. 1; ; BGB § 241 Abs. 1; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 280 Abs. 2; ; BGB § 286 Abs. 2 Nr. 3; ; BGB § 288 Abs. 2; ; BGB § 311 Abs. 1; ; BGB § 305 c; ; BGB § 320; ; InsO § 38; ; InsO § 55 Abs. 3; ; InsO § 94; ; InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3; ; InsO § 103 Abs. 1; ; InsO § 130; ; InsO § 130 Abs. 1; ; InsO § 130 Abs. 1 Nr. 2; ; KO § 55 Nr. 3; ; KO § 55 Nr. 3 S. 2; ; KO § 59 Abs. 1 Nr. 3 a; ; KO § 59 Abs. 2 S. 1; ; KO § 61 Abs. 1 Nr. 1; ; AFG § 141m
- rechtsportal.de
InsO § 103 Abs. 1
Ansprüche des Insolvenzverwalters aus Verträgen mit der Agentur für Arbeit über die Einrichtung und den Betrieb einer Personal-Service-Agentur - Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Ansprüche des Insolvenzverwalters aus Verträgen mit der Agentur für Arbeit über die Einrichtung und den Betrieb einer Personal-Service-Agentur
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 06.10.2008 - 2 O 475/07
- OLG Brandenburg, 01.07.2009 - 4 U 142/08
Papierfundstellen
- ZIP 2009, 1478
- NZI 2009, 518
- NZA-RR 2009, 602
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- BGH, 02.02.1996 - V ZR 239/94
Wissenszurechnung bei arbeitsteiliger Organisationsform
Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2009 - 4 U 142/08
Der Geschäftsherr muss sich nur dieses "Wissensvertreters" im rechtsgeschäftlichen Verkehr wie eines Vertreters bedienen, so dass bei rein interner Beratung des Geschäftsherrn die sinngemäße Anwendung des § 166 Abs. 1 BGB ausscheidet (…so der BGH bereits zuvor im Urteil vom 24.01.1992 - V ZR 262/90 - Rn. 11, zit. nach juris; ferner im Urteil vom 02.02.1996 - V ZR 239/94 - Rn. 20, zit. nach juris).Es kommt mithin nicht entscheidend darauf an, dass der Wissensvertreter eigenverantwortlich handelt, vielmehr auf die Verfügbarkeit derjenigen Informationen, die "typischerweise aktenmäßig festgehalten" werden (BGH, Urteil vom 02.02.1996 - V ZR 239/94 - Rn. 20, zit. nach juris).
- BGH, 14.12.2006 - IX ZR 102/03
Bestand des Vermieterpfandrechts in der Insolvenz des Mieters
Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2009 - 4 U 142/08
Erfasst sind mithin rechtsgeschäftsähnliche Handlungen oder Realakte, denen das Gesetz Rechtsfolgen beimisst (BGH NZI 2007, 158; WM 2004, 666;… MüKoInsO/Kirchhoff, 2. Aufl. 2008, § 129 Rn. 7, zit. nach beck-online;… Gottwald, Handbuch des Insolvenzrechts, 3. Aufl., 2006, § 46 Rn. 19, zit. nach beck-online). - BGH, 12.02.2004 - IX ZR 98/03
Zulässigkeit einer Kontosperre; Anfechtbarkeit der Entstehung eines Pfandrechts …
Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2009 - 4 U 142/08
Erfasst sind mithin rechtsgeschäftsähnliche Handlungen oder Realakte, denen das Gesetz Rechtsfolgen beimisst (BGH NZI 2007, 158; WM 2004, 666;… MüKoInsO/Kirchhoff, 2. Aufl. 2008, § 129 Rn. 7, zit. nach beck-online;… Gottwald, Handbuch des Insolvenzrechts, 3. Aufl., 2006, § 46 Rn. 19, zit. nach beck-online).
- BSG, 15.12.1994 - 12 RK 69/93
Konkursausfallgeld - BfA - Beitragserstattungsanspruch - Aufrechnung
Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2009 - 4 U 142/08
(4) Auch soweit des Bundessozialgericht in einer Hilfsbegründung zu § 55 Nr. 3 KO entschieden hat, dass der Übergang der Lohnforderung auf die Bundesanstalt für Arbeit weder auf einer Rechtsabtretung noch auf einer Befriedigung des Arbeitnehmers durch die Beklagte beruht habe, sondern nach § 141m AFG allein darauf, dass Konkursausfallgeld beantragt worden sei und die Beklagte gesetzlich zur Zahlung des Konkursausfallgeldes verpflichtet gewesen sei (BSG, Urteil vom 15.12.1994 - 12 RK 69/93 - Rn. 25, zit. nach juris), rekurriert es damit ausdrücklich auf die Ausnahmebestimmung des § 55 Nr. 3 S. 2 KO, wonach die Aufrechnung im Konkurs zulässig war, wenn der Erwerber zur Übernahme der Forderung oder zu Befriedigung des Gläubigers verpflichtet war und zu der Zeit, als er die Verpflichtung einging, weder von der Zahlungseinstellung noch von dem Eröffnungsantrag Kenntnis hatte. - BFH, 16.10.2008 - VII B 17/08
Aufrechnung mit Steuerforderungen im Insolvenzverfahren
Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2009 - 4 U 142/08
(3) Soweit die Beklagte des weiteren mit dem Landgericht Neuruppin auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 16.10.2008 (Az.: VII B 17/08, zit. nach juris) verweist, wo ausgeführt wird, dass der dort zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Finanzamts allein auf der Erfüllung der gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen beruhe und deshalb keine anfechtbare Rechtshandlung gegeben sei, ist damit zugleich auch der entscheidende Unterschied zu dem hier zu beurteilenden Fall angesprochen. - BAG, 04.06.1977 - 5 AZR 663/75
Konkursausfallgeld - Konkursverwalter - Urlaubsentgelt - Massenschuld
Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2009 - 4 U 142/08
Die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen Ansprüche auf Arbeitsentgelt sind auch nach § 187 S. 1 SGB III zum Zeitpunkt der Antragsstellung, mithin ebenfalls vor Verfahrenseröffnung auf die Beklagte übergegangen (…vgl. Peters-Gagel, SGB 111, 34. Ergänzungslieferung, 2009, § 187 Rn. 5; BAG, Urteil vom 04.06.1977 - 5 AZR 663/75 - zit. nach juris). - LG Neuruppin, 09.01.2009 - 3 O 374/07
Lohnansprüche im Falle der Arbeitgeberinsolvenz: Aufrechnung seitens der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2009 - 4 U 142/08
(2) Soweit die Beklagte unter Berufung auf eine Entscheidung des Landgerichts Neuruppin (Urteil vom 09.01.2009 - 3 O 374/07 - Rn. 29, zit. nach juris) meint, dass es an einer willentlichen Rechtshandlung, d.h. an einer willensgesteuerten Rechtshandlung fehle, ist dieser Sichtweise nicht zu folgen. - BGH, 25.04.2002 - IX ZR 313/99
Teilbarkeit aufgrund gegenseitiger Verträge geschuldeten Leistungen bei Insolvenz …
Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2009 - 4 U 142/08
Gemäß § 103 Abs. 1 InsO verlieren noch nicht erfüllte im Gegenseitigkeitsverhältnis zu einander stehende vertragliche Ansprüche mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens - wegen der beiderseitigen Nichterfüllungseinreden der Vertragspartner nach § 320 BGB - ihre Durchsetzbarkeit (grundlegend dazu BGH, Urteil vom 25.04.2002 - IX ZR 313/99 - Rn. 24 zit. nach juris = BGHZ 150, 353, 359). - BGH, 24.01.1992 - V ZR 262/90
Begriff des "Wissenvertreters" und Zurechnung seines Wissens analog § 166 BGB zu …
Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2009 - 4 U 142/08
Der Geschäftsherr muss sich nur dieses "Wissensvertreters" im rechtsgeschäftlichen Verkehr wie eines Vertreters bedienen, so dass bei rein interner Beratung des Geschäftsherrn die sinngemäße Anwendung des § 166 Abs. 1 BGB ausscheidet (so der BGH bereits zuvor im Urteil vom 24.01.1992 - V ZR 262/90 - Rn. 11, zit. nach juris;… ferner im Urteil vom 02.02.1996 - V ZR 239/94 - Rn. 20, zit. nach juris). - AG Hamburg, 22.04.2004 - 67c IN 46/04
Grenzen der gerichtlichen Prüfungskompetenz im Rahmen der Maatwerk-Entscheidung
Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2009 - 4 U 142/08
Am 01.05.2004 wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Hamburg - 67c IN 46/04 - das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Insolvenzschuldnerin eröffnet und der Kläger zum Insolvenzverwalter bestellt (Bl. 11 f. d.A.).
- OLG Brandenburg, 02.09.2009 - 4 U 15/09
Insolvenzrechtliche Anfechtung eines Antrags auf Insolvenzgeld; …
Dies gilt auch, soweit teilweise in die PSA-Verträge, die die Insolvenzschuldnerin mit anderen als der hier beteiligten örtlichen Agentur für Arbeit geschlossen hat, ausdrücklich auch der Passus aus dem Vergabeprotokoll vom 24.03.2003 oder ein ähnlich lautender, inhaltsgleicher Text aufgenommen wurde, wie sich dies - anders als noch dem der Senatsentscheidung vom 01.07.2009 (4 U 142/08) zugrunde liegenden Sachverhalt - nunmehr aus der vorgelegten Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 08.05.2009 - I-12 U 12/09 - (B. 490 ff. d.A.) ergibt.
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