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Rechtsprechung
   EuGH, 05.05.2015 - C-146/13, C-147/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,9401
EuGH, 05.05.2015 - C-146/13, C-147/13 (https://dejure.org/2015,9401)
EuGH, Entscheidung vom 05.05.2015 - C-146/13, C-147/13 (https://dejure.org/2015,9401)
EuGH, Entscheidung vom 05. Mai 2015 - C-146/13, C-147/13 (https://dejure.org/2015,9401)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Spanien / Parlament und Rat

    Nichtigkeitsklage - Umsetzung einer verstärkten Zusammenarbeit - Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes - Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 - Art. 118 Abs. 1 AEUV - Rechtsgrundlage - Art. 291 AEUV - Übertragung von Befugnissen an Einrichtungen außerhalb der Europäischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    CORE - Der Gerichtshof weist die beiden Klagen Spaniens gegen die Verordnungen zur Umsetzung der verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes ab

  • heise.de (Pressebericht, 06.05.2015)

    Erweiterte Klage gegen EU-Einheitspatent abgewiesen

  • heise.de (Pressebericht, 16.04.2013)

    EU-Gemeinschaftspatent

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Klagen Spaniens gegen die Verordnungen zur Umsetzung der verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes abgewiesen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes

  • juve.de (Kurzinformation)

    Kein Erfolg für spanische Klagen gegen EU-Patent

  • noerr.com (Kurzinformation)

    EU-Patent: Spanien scheitert mit Klagen

Besprechungen u.ä. (3)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Olé! - Fortsetzung im spanischen Kampf gegen das Konzept des Europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung

  • stjerna.de PDF (Sitzungsbericht und Anmerkung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    "Einheitspatent" und Gerichtsbarkeit - Die mündliche Verhandlung der Klagen Spaniens beim EuGH

  • stjerna.de (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    "Zypriotischer Kompromiss" kompromittiert - Methoden zur Durchsetzung des "Einheitspatent-Pakets"

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Spanien / Parlament und Rat

  • mueller.legal (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Zur Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2012 über die Umsetzung der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes (ABl. L 361, S. 1) - Fehlende Rechtsgrundlage ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2015, 562
  • GRUR Int. 2015, 551
  • EuZW 2015, 548
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 13.06.1958 - 9/56

    Meroni & Co., Industrie Metallurgiche, SpA gegen Hohe Behörde der Europäischen …

    Auszug aus EuGH, 05.05.2015 - C-146/13
    Rn. 23 Das Königreich Spanien stützt seine Klage auf sieben Klagegründe, mit denen eine Verletzung der rechtsstaatlichen Werte, das Fehlen einer Rechtsgrundlage, ein Ermessensmissbrauch, ein Verstoß gegen Art. 291 Abs. 2 AEUV und, hilfsweise, gegen die im Urteil Meroni/Hohe Behörde (9/56, EU:C:1958:7) formulierten Grundsätze, ein Verstoß gegen ebendiese Grundsätze wegen der Übertragung bestimmter Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit dem EPEW auf das EPA und im sechsten und im siebten Klagegrund ein Verstoß gegen die Grundsätze der Autonomie und der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts gerügt werden.

    Zum vierten und zum fünften Klagegrund: Verstoß gegen Art. 291 Abs. 2 AEUV und gegen die im Urteil Meroni/Hohe Behörde (9/56, EU:C:1958:7) dargelegten Grundsätze.

    Die Zuweisung einer solchen Durchführungsbefugnis an die teilnehmenden Mitgliedstaaten stelle einen Verstoß gegen Art. 291 AEUV und die im Urteil Meroni/Hohe Behörde (9/56, EU:C:1958:7) dargelegten Grundsätze dar.

    Rn. 62 Das Königreich Spanien macht, hilfsweise, falls der Gerichtshof der Ansicht sein sollte, dass gegen Art. 291 Abs. 2 AEUV nicht verstoßen wurde, geltend, die in Rede stehende Befugnisübertragung erfülle nicht die Bedingungen, die im Urteil Meroni/Hohe Behörde (9/56, EU:C:1958:7), das durch die Urteile Romano (98/80, EU:C:1981:104), Tralli/EZB (C-301/02 P, EU:C:2005:306) und Vereinigtes Königreich/Rat und Parlament (C-270/12, EU:C:2014:18) bestätigt worden sei, festgelegt worden seien.

    Rn. 63 Im Rahmen des fünften Klagegrundes macht das Königreich Spanien geltend, Art. 9 Abs. 1 der angefochtenen Verordnung, der bestimmte Verwaltungsaufgaben dem EPA übertrage, verstoße gegen die im Urteil Meroni/Hohe Behörde (9/56, EU:C:1958:7) dargelegten Grundsätze.

    Es bezweifelt außerdem die Erheblichkeit des Urteils Meroni/Hohe Behörde (9/56, EU:C:1958:7) im Fall der Zuweisung von Befugnissen an eine internationale Einrichtung wie den engeren Ausschuss des Verwaltungsrats der Europäischen Patentorganisation.

    Somit sei das Urteil Meroni/ Hohe Behörde (9/56, EU:C:1958:7) im vorliegenden Fall unerheblich.

    Rn. 66 Jedenfalls liegen nach Ansicht des Parlaments und des Rates die durch das Urteil Meroni/Hohe Behörde (9/56, EU:C:1958:7) festgelegten Bedingungen vor.

    Rn. 67 In Beantwortung des fünften Klagegrundes ist nach Ansicht des Parlaments und des Rates die sich aus dem Urteil Meroni/Hohe Behörde (9/56, EU:C:1958:7) ergebende Rechtsprechung aus den in ihrer Erwiderung zum vierten Klagegrund dargelegten Gründen nicht einschlägig.

    Das zweite Argument, auf das der vierte sowie der fünfte Klagegrund gestützt werden, betrifft einen Verstoß gegen die im Urteil Meroni/Hohe Behörde (9/56, EU:C:1958:7) dargelegten Grundsätze.

    Rn. 84 Zweitens ist das Argument eines Verstoßes gegen die im Urteil Meroni/Hohe Behörde (9/56, EU:C:1958:7) dargelegten Grundsätze, auf das der vierte und der fünfte Klagegrund gestützt werden, zu prüfen.

    Im Rahmen dieser Rechtsprechung hat der Gerichtshof insbesondere entschieden, dass eine Übertragung von Befugnissen, die nach freiem Ermessen auszuüben sind, einen weiten Ermessensspielraum voraussetzen und, je nach der Art ihrer Ausübung, die Verwirklichung einer ausgesprochenen Wirtschaftspolitik ermöglichen, durch ein Unionsorgan an eine private Einrichtung mit dem AEU-Vertrag unvereinbar ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Meroni/Hohe Behörde, 9/56, EU:C:1958:7, S. 43, 44 und 45, und Vereinigtes Königreich/Parlament und Rat, C-270/12, EU:C:2014:18, Rn. 41 und 42).

    Rn. 87 Da der Unionsgesetzgeber entgegen dem Vorbringen des Königreichs Spanien weder den teilnehmenden Mitgliedstaaten noch dem EPA ihm aufgrund des Unionsrechts eigene Durchführungsbefugnisse übertragen hat, können die vom Gerichtshof im Urteil Meroni/Hohe Behörde (9/56, EU:C:1958:7) aufgestellten Grundsätze keine Anwendung finden.

  • EuGH, 16.04.2013 - C-274/11

    Der Gerichtshof weist die von Spanien und Italien gegen den Beschluss des Rates …

    Auszug aus EuGH, 05.05.2015 - C-146/13
    Diese durch den Vertrag von Lissabon in den AEU-Vertrag eingeführte Bestimmung bezieht sich speziell auf die Verwirklichung und das Funktionieren des Binnenmarkts, der zu einem Bereich der geteilten Zuständigkeiten der Union gemäß Art. 4 AEUV gehört (vgl. in diesem Sinne Urteil Spanien und Italien/Rat, C-274/11 und C-295/11, EU:C:2013:240, Rn. 16 bis 26).

    Rn. 41 Der Gerichtshof hat ferner zu den Worten "in der Union" in dieser Bestimmung festgestellt, dass der auf diese Weise geschaffene europäische Rechtstitel für geistiges Eigentum und der durch diesen gewährte einheitliche Schutz, da die durch diese Vorschrift übertragene Zuständigkeit im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit ausgeübt wird, nicht in der gesamten Union, sondern nur im Gebiet der teilnehmenden Mitgliedstaaten zu gelten haben (vgl. in diesem Sinne Urteil Spanien und Italien/Rat, C-274/11 und C-295/11, EU:C:2013:240, Rn. 67 und 68).

    Entgegen dem Vorbringen des Parlaments habe der Gerichtshof in seinem Urteil Spanien und Italien/Rat (C-274/11 und C-295/11, EU:C:2013:240) über diese Frage nicht entschieden.

    Das Parlament führt aus, der Gerichtshof habe in seinem Urteil Spanien und Italien/Rat (C-274/11 und C-295/11, EU:C:2013:240) das Vorbringen des Königreichs Spanien und der Italienischen Republik zu einem Ermessensmissbrauch zurückgewiesen.

    Rn. 56 Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Rechtshandlung nur dann ermessensmissbräuchlich, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, dass sie ausschließlich oder zumindest vorwiegend zu anderen Zwecken als denen, zu denen die betreffende Befugnis eingeräumt wurde, oder mit dem Ziel erlassen worden ist, ein Verfahren zu umgehen, das der AEU-Vertrag speziell vorsieht, um die konkrete Sachlage zu bewältigen (Urteile Fedesa u. a., C-331/88, EU:C:1990:391, Rn. 24, und Spanien und Italien/Rat, C-274/11 und C-295/11, EU:C:2013:240, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 22.01.2014 - C-270/12

    Die Befugnis der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, in …

    Auszug aus EuGH, 05.05.2015 - C-146/13
    Rn. 62 Das Königreich Spanien macht, hilfsweise, falls der Gerichtshof der Ansicht sein sollte, dass gegen Art. 291 Abs. 2 AEUV nicht verstoßen wurde, geltend, die in Rede stehende Befugnisübertragung erfülle nicht die Bedingungen, die im Urteil Meroni/Hohe Behörde (9/56, EU:C:1958:7), das durch die Urteile Romano (98/80, EU:C:1981:104), Tralli/EZB (C-301/02 P, EU:C:2005:306) und Vereinigtes Königreich/Rat und Parlament (C-270/12, EU:C:2014:18) bestätigt worden sei, festgelegt worden seien.

    Im Rahmen dieser Rechtsprechung hat der Gerichtshof insbesondere entschieden, dass eine Übertragung von Befugnissen, die nach freiem Ermessen auszuüben sind, einen weiten Ermessensspielraum voraussetzen und, je nach der Art ihrer Ausübung, die Verwirklichung einer ausgesprochenen Wirtschaftspolitik ermöglichen, durch ein Unionsorgan an eine private Einrichtung mit dem AEU-Vertrag unvereinbar ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Meroni/Hohe Behörde, 9/56, EU:C:1958:7, S. 43, 44 und 45, und Vereinigtes Königreich/Parlament und Rat, C-270/12, EU:C:2014:18, Rn. 41 und 42).

  • EuGH, 08.03.2011 - Gutachten 1/09

    Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV - Übereinkommensentwurf - Schaffung eines …

    Auszug aus EuGH, 05.05.2015 - C-146/13
    Rn. 90 Mit dem ersten Teil des sechsten Klagegrundes führt das Königreich Spanien aus, es gebe keinen substanziellen Unterschied zwischen dem EPG-Übereinkommen und dem Entwurf eines Übereinkommens zur Schaffung eines für Rechtsstreitigkeiten im Bereich der europäischen Patente und Gemeinschaftspatente zuständigen Gerichts, den der Gerichtshof für nicht mit dem EU- und dem AEU-Vertrag vereinbar erklärt habe (Gutachten 1/09, EU:C:2011:123).
  • EuGH, 14.06.2012 - C-606/10

    Das Unionsrecht steht der französischen Regelung nicht entgegen, die es …

    Auszug aus EuGH, 05.05.2015 - C-146/13
    Rn. 105 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs setzt die unmittelbare Anwendbarkeit einer Verordnung gemäß Art. 288 Abs. 2 AEUV voraus, dass die Verordnung in Kraft tritt und zugunsten oder zulasten der Rechtssubjekte Anwendung findet, ohne dass es irgendwelcher Maßnahmen zur Umwandlung in nationales Recht bedarf, sofern die betreffende Verordnung nicht den Mitgliedstaaten die Aufgabe überlässt, selbst die erforderlichen Rechts-, Verwaltungs- und Finanzvorschriften zu erlassen, damit die Bestimmungen der Verordnung durchgeführt werden können (vgl. Urteile Bussone, 31/78, EU:C:1978:217, Rn. 32, und ANAFE, C-606/10, EU:C:2012:348, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.05.1981 - 98/80

    Romano

    Auszug aus EuGH, 05.05.2015 - C-146/13
    Rn. 62 Das Königreich Spanien macht, hilfsweise, falls der Gerichtshof der Ansicht sein sollte, dass gegen Art. 291 Abs. 2 AEUV nicht verstoßen wurde, geltend, die in Rede stehende Befugnisübertragung erfülle nicht die Bedingungen, die im Urteil Meroni/Hohe Behörde (9/56, EU:C:1958:7), das durch die Urteile Romano (98/80, EU:C:1981:104), Tralli/EZB (C-301/02 P, EU:C:2005:306) und Vereinigtes Königreich/Rat und Parlament (C-270/12, EU:C:2014:18) bestätigt worden sei, festgelegt worden seien.
  • EuGH, 26.05.2005 - C-301/02

    Tralli / EZB - Rechtsmittel - Mitarbeiter der Europäischen Zentralbank - …

    Auszug aus EuGH, 05.05.2015 - C-146/13
    Rn. 62 Das Königreich Spanien macht, hilfsweise, falls der Gerichtshof der Ansicht sein sollte, dass gegen Art. 291 Abs. 2 AEUV nicht verstoßen wurde, geltend, die in Rede stehende Befugnisübertragung erfülle nicht die Bedingungen, die im Urteil Meroni/Hohe Behörde (9/56, EU:C:1958:7), das durch die Urteile Romano (98/80, EU:C:1981:104), Tralli/EZB (C-301/02 P, EU:C:2005:306) und Vereinigtes Königreich/Rat und Parlament (C-270/12, EU:C:2014:18) bestätigt worden sei, festgelegt worden seien.
  • EuGH, 17.09.2014 - C-562/12

    Liivimaa Lihaveis - Vorabentscheidungsersuchen - Strukturfonds - Verordnungen …

    Auszug aus EuGH, 05.05.2015 - C-146/13
    Rn. 102 Im Rahmen einer solchen Klage ist der Unionsrichter auch nicht für die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer Maßnahme zuständig, die von einer nationalen Behörde getroffen wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil Liivimaa Lihaveis, C-562/12, EU:C:2014:2229, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 30.11.1978 - 31/78

    Bussone

    Auszug aus EuGH, 05.05.2015 - C-146/13
    Rn. 105 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs setzt die unmittelbare Anwendbarkeit einer Verordnung gemäß Art. 288 Abs. 2 AEUV voraus, dass die Verordnung in Kraft tritt und zugunsten oder zulasten der Rechtssubjekte Anwendung findet, ohne dass es irgendwelcher Maßnahmen zur Umwandlung in nationales Recht bedarf, sofern die betreffende Verordnung nicht den Mitgliedstaaten die Aufgabe überlässt, selbst die erforderlichen Rechts-, Verwaltungs- und Finanzvorschriften zu erlassen, damit die Bestimmungen der Verordnung durchgeführt werden können (vgl. Urteile Bussone, 31/78, EU:C:1978:217, Rn. 32, und ANAFE, C-606/10, EU:C:2012:348, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.11.1990 - 331/88

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte FEDESA u.a.

    Auszug aus EuGH, 05.05.2015 - C-146/13
    Rn. 56 Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Rechtshandlung nur dann ermessensmissbräuchlich, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, dass sie ausschließlich oder zumindest vorwiegend zu anderen Zwecken als denen, zu denen die betreffende Befugnis eingeräumt wurde, oder mit dem Ziel erlassen worden ist, ein Verfahren zu umgehen, das der AEU-Vertrag speziell vorsieht, um die konkrete Sachlage zu bewältigen (Urteile Fedesa u. a., C-331/88, EU:C:1990:391, Rn. 24, und Spanien und Italien/Rat, C-274/11 und C-295/11, EU:C:2013:240, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.12.2014 - C-81/13

    Vereinigtes Königreich / Rat - Nichtigkeitsklage - Koordinierung der Systeme der …

  • EuGH, 11.06.2014 - C-377/12

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Beschluss 2012/272/EU des Rates über die …

  • BVerfG, 13.02.2020 - 2 BvR 739/17

    Gesetz zum Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht nichtig

    Der Gerichtshof wies beide Klagen ab (vgl. EuGH, Urteile vom 5. Mai 2015, Spanien/Parlament und Rat, C-146/13 und C-147/13, EU:C:2015:298 und EU:C:2015:299).

    Denn die Erteilung der europäischen Patente werde nicht durch die angefochtene Verordnung geregelt und das Erteilungsverfahren auch nicht durch die akzessorische Anknüpfung in das Unionsrecht integriert (vgl. EuGH, Urteil vom 5. Mai 2015, Spanien/Parlament und Rat, C-146/13, EU:C:2015:298, Rn. 28 ff.).

  • EuGH, 08.12.2020 - C-620/18

    Der Gerichtshof weist die Nichtigkeitsklagen Ungarns und Polens gegen die …

    Rn. 82 Zum zweiten Teil dieses Klagegrundes ist festzustellen, dass eine Maßnahme nur dann ermessensmissbräuchlich ist, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, dass sie ausschließlich oder zumindest vorwiegend zu anderen Zwecken als denen, zu denen die betreffende Befugnis eingeräumt wurde, oder mit dem Ziel erlassen worden ist, ein Verfahren zu umgehen, das der AEU-Vertrag speziell vorsieht, um die konkrete Sachlage zu bewältigen (Urteil vom 5. Mai 2015, Spanien/Parlament und Rat, C-146/13, EU:C:2015:298, Rn. 56).
  • EuG, 28.02.2017 - T-192/16

    Flüchtlingsabkommen: EuG ist für Klage von Asylbewerbern nicht zuständig

    Rn. 73 Im Rahmen einer Klage nach Art. 263 AEUV ist das Gericht aber nicht befugt, über die Rechtmäßigkeit einer von den Mitgliedstaaten geschlossenen internationalen Übereinkunft zu entscheiden (Urteil vom 5. Mai 2015, Spanien/Parlament und Rat, C-146/13, EU:C:2015:298, Rn. 101).
  • EuG, 28.02.2017 - T-193/16

    NG / Europäischer Rat - Nichtigkeitsklage - Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016 …

    Rn. 74 Im Rahmen einer Klage nach Art. 263 AEUV ist das Gericht aber nicht befugt, über die Rechtmäßigkeit einer von den Mitgliedstaaten geschlossenen internationalen Übereinkunft zu entscheiden (Urteil vom 5. Mai 2015, Spanien/Parlament und Rat, C-146/13, EU:C:2015:298, Rn. 101).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.05.2020 - C-620/18

    Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona schlägt dem Gerichtshof vor, die von Ungarn …

    {FN:66} Ein Befugnismissbrauch liegt vor, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, dass ein Rechtsakt ausschließlich oder zumindest überwiegend zu anderen Zwecken als denen, zu denen die betreffende Befugnis eingeräumt wurde, oder mit dem Ziel erlassen wurde, ein Verfahren zu umgehen, das der AEUV speziell vorsieht, um die konkrete Sachlage zu bewältigen (Urteile vom 5. Mai 2015, Spanien/Parlament und Rat, C-146/13, EU:C:2015:298, Rn. 56, …und vom 16. April 2013, Spanien und Italien/Rat, C-274/11 und C-295/11, EU:C:2013:240, Rn. 33).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2021 - C-157/21

    Polen/ Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Art. 151 Abs. 1 der …

    {FN:32} Urteile vom 8. Dezember 2020, Ungarn/Parlament und Rat (…C-620/18, EU:C:2020:1001, Rn. 82), vom 5. Mai 2015, Spanien/Parlament und Rat (C-146/13, EU:C:2015:298, Rn. 56), und vom 13. November 1990, Fedesa u. a. (…C-331/88, EU:C:1990:391, Rn. 24).
  • EuG, 03.06.2026 - T-1097/23
    Rn. 137 À cet égard, il y a lieu de rappeler que, selon une jurisprudence constante, un acte n'est entaché de détournement de pouvoir que s'il apparaît, sur la base d'indices objectifs, pertinents et concordants, avoir été pris exclusivement ou à tout le moins de manière déterminante à des fins autres que celles pour lesquelles le pouvoir en cause a été conféré ou dans le but d'éluder une procédure spécialement prévue par le traité FUE pour parer aux circonstances de l'espèce (voir arrêt du 5 mai 2015, Espagne/Parlement et Conseil, C-146/13, EU:C:2015:298, point 56 et jurisprudence citée).
  • EuGH, 11.12.2025 - C-602/22

    ABLV Bank/ CRU - Rechtsmittel - Wirtschafts- und Währungspolitik - Bankenunion - …

    Rn. 162 Das Gericht hat in Rn. 204 des angefochtenen Urteils nämlich zu Recht darauf hingewiesen, dass nach ständiger Rechtsprechung eine Rechtshandlung nur dann einen Missbrauch von Befugnissen darstellt, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, dass sie ausschließlich oder zumindest vorwiegend zu anderen Zwecken als denen, zu denen die betreffende Befugnis eingeräumt wurde, oder mit dem Ziel erlassen worden ist, ein Verfahren zu umgehen, das der AEU-Vertrag speziell vorsieht, um die konkrete Sachlage zu bewältigen (Urteil vom 5. Mai 2015, Spanien/Parlament und Rat, C-146/13, EU:C:2015:298, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 28.02.2017 - T-257/16

    NM / Europäischer Rat - Nichtigkeitsklage - Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016 …

    Rn. 72 Im Rahmen einer Klage nach Art. 263 AEUV ist das Gericht aber nicht befugt, über die Rechtmäßigkeit einer von den Mitgliedstaaten geschlossenen internationalen Übereinkunft zu entscheiden (Urteil vom 5. Mai 2015, Spanien/Parlament und Rat, C-146/13, EU:C:2015:298, Rn. 101).
  • EuGH, 24.11.2022 - C-259/21

    Parlament/ Rat (Mesures techniques relatives aux possibilités de pêche) - …

    Rn. 61 Nach ständiger Rechtsprechung stellt eine Rechtshandlung nur dann einen Missbrauch von Befugnissen dar, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, dass sie ausschließlich oder zumindest vorwiegend zu anderen Zwecken als denen, zu denen die betreffende Befugnis eingeräumt wurde, oder mit dem Ziel erlassen worden ist, ein Verfahren zu umgehen, das die Verträge speziell vorsehen, um die konkrete Sachlage zu bewältigen (Urteil vom 5. Mai 2015, Spanien/Parlament und Rat, C-146/13, EU:C:2015:298, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-438/23

    Protéines France u. a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung

  • EuG, 25.06.2025 - T-648/22

    ClientEarth / Rat

  • FG Berlin-Brandenburg, 23.08.2022 - 2 K 2115/19

    Vorsteuerabzug für die für den Kreisstraßen-Betrieb bezogenen Lieferungen und …

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Rechtsprechung
   EuGH, 05.05.2015 - C-147/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,9425
EuGH, 05.05.2015 - C-147/13 (https://dejure.org/2015,9425)
EuGH, Entscheidung vom 05.05.2015 - C-147/13 (https://dejure.org/2015,9425)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Spanien / Rat

    Nichtigkeitsklage - Umsetzung einer verstärkten Zusammenarbeit - Einheitliches Patent - Verordnung (EU) Nr. 1260/2012 - Bestimmungen über die Übersetzungsregelungen - Grundsatz der Nichtdiskriminierung - Art. 291 AEUV - Übertragung von Befugnissen an Einrichtungen außerhalb ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • heise.de (Pressebericht, 06.05.2015)

    Erweiterte Klage gegen EU-Einheitspatent abgewiesen

  • heise.de (Pressebericht, 16.04.2013)

    EU-Gemeinschaftspatent

  • lto.de (Kurzinformation)

    Einheitlicher Patentschutz: Spanien klagt vergeblich gegen Einheitspatent

  • juve.de (Kurzinformation)

    Kein Erfolg für spanische Klagen gegen EU-Patent

  • noerr.com (Kurzinformation)

    EU-Patent: Spanien scheitert mit Klagen

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Beide Klagen Spaniens gegen die Verordnungen zur Umsetzung der verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes abgewiesen

Besprechungen u.ä. (2)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Olé! - Fortsetzung im spanischen Kampf gegen das Konzept des Europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung

  • stjerna.de PDF (Sitzungsbericht und Anmerkung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    "Einheitspatent" und Gerichtsbarkeit - Die mündliche Verhandlung der Klagen Spaniens beim EuGH

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Spanien / Rat

  • mueller.legal (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Zur Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Verordnung (EU) Nr. 1260/2012 des Rates vom 17. Dezember 2012 über die Umsetzung der verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes im Hinblick auf die anzuwendenden Übersetzungsregelungen (ABl. L 361, S. 89) - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2015, 567
  • GRUR Int. 2015, 558
  • EuZW 2015, 552
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 13.06.1958 - 9/56

    Meroni & Co., Industrie Metallurgiche, SpA gegen Hohe Behörde der Europäischen …

    Auszug aus EuGH, 05.05.2015 - C-147/13
    Rn. 21 Zur Stützung seiner Klage bringt das Königreich Spanien fünf Klagegründe vor, mit denen es einen Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtdiskriminierung aufgrund der Sprache, einen Verstoß gegen die im Urteil Meroni/Hohe Behörde (9/56, EU:C:1958:7) aufgestellten Grundsätze, weil dem EPA Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit dem EPEW übertragen worden seien, das Fehlen einer Rechtsgrundlage, einen Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit und einen Verstoß gegen den Grundsatz der Autonomie des Unionsrechts geltend macht.

    Zum zweiten Klagegrund: Verstoß gegen die im Urteil Meroni/Hohe Behörde (9/56, EU:C:1958:7) aufgestellten Grundsätze .

    Rn. 49 Das Königreich Spanien macht geltend, der Rat habe dadurch, dass er dem EPA in den Art. 5 und 6 Abs. 2 der angefochtenen Verordnung die Verwaltung des Kompensationssystems zur Erstattung der Übersetzungskosten und die Veröffentlichung der Übersetzungen im Rahmen der Übergangsregelung übertragen habe, gegen die Grundsätze verstoßen, die in dem in den Urteilen Romano (98/80, EU:C:1981:104) und Tralli/EZB (C-301/02 P, EU:C:2005:306) bestätigten Urteil Meroni/Hohe Behörde (9/56, EU:C:1958:7) aufgestellt worden seien.

    Rn. 51 Zweitens gehe aus dem Urteil Meroni/Hohe Behörde (9/56, EU:C:1958:7) hervor, dass die Übertragung sich nur auf genau umgrenzte Durchführungsbefugnisse beziehen dürfe, bei denen es keinen Ermessensspielraum gebe und deren Wahrnehmung deshalb einer strengen Überprüfung im Hinblick auf die von der übertragenden Behörde festgelegten Kriterien zugänglich sei.

    Die in den Urteilen Meroni/Hohe Behörde (9/56, EU:C:1958:7), Romano (98/80, EU:C:1981:104) und Tralli/EZB (C-301/02 P, EU:C:2005:306) aufgestellten Grundsätze seien nicht einschlägig.

    Rn. 56 Vorab ist festzustellen, dass sich aus den Schriftsätzen des Königreichs Spanien ergibt, dass dieses geltend macht, dass die Voraussetzungen für die angebliche Übertragung von Befugnissen, die der Rat in den Art. 5 und 6 Abs. 2 der angefochtenen Verordnung vorgenommen habe, nicht erfüllt seien, so dass ein Verstoß gegen die im Urteil Meroni/Hohe Behörde (9/56, EU:C:1958:7) genannten Grundsätze vorliege.

    Rn. 63 Da der Rat entgegen der Auffassung des Königreichs Spanien den teilnehmenden Mitgliedstaaten oder dem EPA keine Durchführungsbefugnisse übertragen hat, die ihm gemäß dem Unionsrecht selbst zustanden, sind die vom Gerichtshof im Urteil Meroni/Hohe Behörde (9/56, EU:C:1958:7) aufgestellten Grundsätze nicht anwendbar.

  • EuGH, 14.05.1981 - 98/80

    Romano

    Auszug aus EuGH, 05.05.2015 - C-147/13
    Rn. 49 Das Königreich Spanien macht geltend, der Rat habe dadurch, dass er dem EPA in den Art. 5 und 6 Abs. 2 der angefochtenen Verordnung die Verwaltung des Kompensationssystems zur Erstattung der Übersetzungskosten und die Veröffentlichung der Übersetzungen im Rahmen der Übergangsregelung übertragen habe, gegen die Grundsätze verstoßen, die in dem in den Urteilen Romano (98/80, EU:C:1981:104) und Tralli/EZB (C-301/02 P, EU:C:2005:306) bestätigten Urteil Meroni/Hohe Behörde (9/56, EU:C:1958:7) aufgestellt worden seien.

    Die in den Urteilen Meroni/Hohe Behörde (9/56, EU:C:1958:7), Romano (98/80, EU:C:1981:104) und Tralli/EZB (C-301/02 P, EU:C:2005:306) aufgestellten Grundsätze seien nicht einschlägig.

  • EuGH, 26.05.2005 - C-301/02

    Tralli / EZB - Rechtsmittel - Mitarbeiter der Europäischen Zentralbank - …

    Auszug aus EuGH, 05.05.2015 - C-147/13
    Rn. 49 Das Königreich Spanien macht geltend, der Rat habe dadurch, dass er dem EPA in den Art. 5 und 6 Abs. 2 der angefochtenen Verordnung die Verwaltung des Kompensationssystems zur Erstattung der Übersetzungskosten und die Veröffentlichung der Übersetzungen im Rahmen der Übergangsregelung übertragen habe, gegen die Grundsätze verstoßen, die in dem in den Urteilen Romano (98/80, EU:C:1981:104) und Tralli/EZB (C-301/02 P, EU:C:2005:306) bestätigten Urteil Meroni/Hohe Behörde (9/56, EU:C:1958:7) aufgestellt worden seien.

    Die in den Urteilen Meroni/Hohe Behörde (9/56, EU:C:1958:7), Romano (98/80, EU:C:1981:104) und Tralli/EZB (C-301/02 P, EU:C:2005:306) aufgestellten Grundsätze seien nicht einschlägig.

  • EuGH, 09.09.2003 - C-361/01

    Kik / HABM - "Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Artikel 115 - Sprachenregelung des …

    Auszug aus EuGH, 05.05.2015 - C-147/13
    Rn. 31 Gemäß der Rechtsprechung des Gerichtshofs können die in den Verträgen enthaltenen Bezugnahmen auf die Verwendung der Sprachen in der Union nicht als Ausdruck eines allgemeinen Grundsatzes des Unionsrechts angesehen werden, nach dem alles, was die Interessen eines Unionsbürgers berühren könnte, unter allen Umständen in seiner Sprache verfasst sein müsste (Urteile Kik/HABM, C-361/01 P, EU:C:2003:434, Rn. 82, und Polska Telefonia Cyfrowa, C-410/09, EU:C:2011:294, Rn. 38).

    Rn. 41 Insoweit hat der Gerichtshof in Rn. 92 des Urteils Kik/HABM (C-361/01 P, EU:C:2003:434) auf den gebotenen Ausgleich hingewiesen, der zum einen zwischen den Interessen der Wirtschaftsteilnehmer und denen der Allgemeinheit, was die Verfahrenskosten betrifft, und zum anderen zwischen den Interessen der Anmelder von Rechten des geistigen Eigentums und denen der anderen Wirtschaftsteilnehmer in Bezug auf den Zugang zu Übersetzungen von Papieren, die Rechte verleihen, oder Verfahren, die mehrere Wirtschaftsteilnehmer betreffen, zu wahren ist.

  • EuGH, 08.12.2011 - C-81/10

    Der Gerichtshof bestätigt das Urteil des Gerichts, nach dem France Télécom in …

    Auszug aus EuGH, 05.05.2015 - C-147/13
    Rn. 79 Nach ständiger Rechtsprechung gebietet der Grundsatz der Rechtssicherheit, dass Rechtsvorschriften klar, bestimmt und in ihren Auswirkungen vorhersehbar sind, damit sich die Betroffenen bei unter das Unionsrecht fallenden Tatbeständen und Rechtsbeziehungen orientieren können (vgl. Urteile France Télécom/Kommission, C-81/10 P, EU:C:2011:811, Rn. 100 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie LVK - 56, C-643/11, EU:C:2013:55, Rn. 51).
  • EuGH, 31.01.2013 - C-643/11

    LVK - 56 - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Grundsatz der …

    Auszug aus EuGH, 05.05.2015 - C-147/13
    Rn. 79 Nach ständiger Rechtsprechung gebietet der Grundsatz der Rechtssicherheit, dass Rechtsvorschriften klar, bestimmt und in ihren Auswirkungen vorhersehbar sind, damit sich die Betroffenen bei unter das Unionsrecht fallenden Tatbeständen und Rechtsbeziehungen orientieren können (vgl. Urteile France Télécom/Kommission, C-81/10 P, EU:C:2011:811, Rn. 100 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie LVK - 56, C-643/11, EU:C:2013:55, Rn. 51).
  • EuGH, 14.06.2012 - C-606/10

    Das Unionsrecht steht der französischen Regelung nicht entgegen, die es …

    Auszug aus EuGH, 05.05.2015 - C-147/13
    Rn. 94 Die unmittelbare Anwendbarkeit einer Verordnung gemäß Art. 288 Abs. 2 AEUV setzt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs voraus, dass die Verordnung in Kraft tritt und zugunsten oder zulasten der Rechtssubjekte Anwendung findet, ohne dass es irgendwelcher Maßnahmen zur Umwandlung in nationales Recht bedarf, sofern die betreffende Verordnung nicht den Mitgliedstaaten die Aufgabe überlässt, selbst die erforderlichen Rechts-, Verwaltungs- und Finanzvorschriften zu erlassen, damit die Bestimmungen der Verordnung wirksam durchgeführt werden können (vgl. Urteile Bussone, 31/78, EU:C:1978:217, Rn. 32, und ANAFE, C-606/10, EU:C:2012:348, Rn. 72 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.12.2014 - C-81/13

    Vereinigtes Königreich / Rat - Nichtigkeitsklage - Koordinierung der Systeme der …

    Auszug aus EuGH, 05.05.2015 - C-147/13
    Rn. 68 Nach ständiger Rechtsprechung ist die Wahl der Rechtsgrundlage eines Rechtsakts der Union auf objektive, gerichtlich nachprüfbare Umstände zu gründen, zu denen insbesondere das Ziel und der Inhalt des Rechtsakts gehören (Urteile Kommission/Rat, C-377/12, EU:C:2014:1903, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Vereinigtes Königreich/Rat, C-81/13, EU:C:2014:2449, Rn. 35).
  • EuGH, 11.06.2014 - C-377/12

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Beschluss 2012/272/EU des Rates über die …

    Auszug aus EuGH, 05.05.2015 - C-147/13
    Rn. 68 Nach ständiger Rechtsprechung ist die Wahl der Rechtsgrundlage eines Rechtsakts der Union auf objektive, gerichtlich nachprüfbare Umstände zu gründen, zu denen insbesondere das Ziel und der Inhalt des Rechtsakts gehören (Urteile Kommission/Rat, C-377/12, EU:C:2014:1903, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Vereinigtes Königreich/Rat, C-81/13, EU:C:2014:2449, Rn. 35).
  • EuGH, 30.11.1978 - 31/78

    Bussone

    Auszug aus EuGH, 05.05.2015 - C-147/13
    Rn. 94 Die unmittelbare Anwendbarkeit einer Verordnung gemäß Art. 288 Abs. 2 AEUV setzt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs voraus, dass die Verordnung in Kraft tritt und zugunsten oder zulasten der Rechtssubjekte Anwendung findet, ohne dass es irgendwelcher Maßnahmen zur Umwandlung in nationales Recht bedarf, sofern die betreffende Verordnung nicht den Mitgliedstaaten die Aufgabe überlässt, selbst die erforderlichen Rechts-, Verwaltungs- und Finanzvorschriften zu erlassen, damit die Bestimmungen der Verordnung wirksam durchgeführt werden können (vgl. Urteile Bussone, 31/78, EU:C:1978:217, Rn. 32, und ANAFE, C-606/10, EU:C:2012:348, Rn. 72 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 27.11.2012 - C-566/10

    Die Veröffentlichung der EU-Stellenausschreibungen in drei Sprachen und die …

  • EuGH, 21.09.1999 - C-44/98

    BASF - Freier Warenverkehr - Maßnahmen gleicher Wirkung - Unwirksamkeit eines …

  • EuGH, 12.05.2011 - C-410/09

    Mit den Leitlinien der Kommission zur Marktanalyse und Ermittlung beträchtlicher …

  • BVerfG, 13.02.2020 - 2 BvR 739/17

    Gesetz zum Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht nichtig

    Der Gerichtshof wies beide Klagen ab (vgl. EuGH, Urteile vom 5. Mai 2015, Spanien/Parlament und Rat, C-146/13 und C-147/13, EU:C:2015:298 und EU:C:2015:299).

    Im Urteil zur Verordnung (EU) Nr. 1260/2012 verneinte der Gerichtshof darüber hinaus eine Diskriminierung aufgrund der Sprachenregelung sowie einen Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit wegen nicht hinreichender Übersetzungen in alle Amtssprachen (vgl. EuGH, Urteil vom 5. Mai 2015, Spanien/Parlament und Rat, C-147/13, EU:C:2015:299, Rn. 22 ff., 76 ff.).

  • EuGH, 06.09.2017 - C-643/15

    Der Gerichtshof weist die Klagen der Slowakei und Ungarns gegen die vorläufige …

    Rn. 203 Auch wenn die Union, wie der Gerichtshof bereits ausgeführt hat, der Erhaltung der Mehrsprachigkeit verbunden ist, deren Bedeutung in Art. 3 Abs. 3 Unterabs. 4 EUV hervorgehoben wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Mai 2015, Spanien/Rat, C-147/13, EU:C:2015:299, Rn. 42), ist der vom Rat vorgenommenen Auslegung seiner Geschäftsordnung zu folgen.
  • EuGH, 03.12.2019 - C-482/17

    Der Gerichtshof weist die Klage der Tschechischen Republik gegen die Richtlinie …

    Rn. 148 Was zweitens die Vereinbarkeit der in Anhang I Abschnitt II Kategorie A Nrn. 7 und 8 der Richtlinie 91/477 in der durch die angefochtene Richtlinie geänderten Fassung mit dem Grundsatz der Rechtssicherheit angeht, ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung der Grundsatz der Rechtssicherheit gebietet, dass Rechtsvorschriften klar, bestimmt und in ihren Auswirkungen vorhersehbar sind, damit sich die Betroffenen bei unter das Unionsrecht fallenden Tatbeständen und Rechtsbeziehungen orientieren können (Urteil vom 5. Mai 2015, Spanien/Rat, C-147/13, EU:C:2015:299, Rn. 79 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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dejure.org Übersicht EuGH

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2014 - C-146/13, C-147/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,35243
Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2014 - C-146/13, C-147/13 (https://dejure.org/2014,35243)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18.11.2014 - C-146/13, C-147/13 (https://dejure.org/2014,35243)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18. November 2014 - C-146/13, C-147/13 (https://dejure.org/2014,35243)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Spanien / Parlament und Rat

    Nichtigkeitsklage - Umsetzung einer verstärkten Zusammenarbeit - Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes - Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 - Effektive gerichtliche Kontrolle - Fehlen einer Rechtsgrundlage - Ermessensmissbrauch - Grundsätze der Autonomie und der ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    CORE - Nach Auffassung von Generalanwalt Yves Bot sind die Klagen Spaniens gegen die Verordnungen, die die verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes umsetzen, abzuweisen

  • wolterskluwer-online.de (Zusammenfassung)

    Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes

  • juve.de (Kurzinformation)

    Kaum noch Aussicht auf Erfolg für spanische Klage gegen EU-Patent

Sonstiges

  • mueller.legal (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Zur Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 16.04.2013 - C-274/11

    Der Gerichtshof weist die von Spanien und Italien gegen den Beschluss des Rates …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2014 - C-146/13
    Dieser Beschluss war Gegenstand zweier vom Königreich Spanien und von der Italienischen Republik eingereichter Nichtigkeitsklagen, die vom Gerichtshof mit seinem Urteil Spanien und Italien/Rat (C-274/11 und C-295/11, EU:C:2013:240) abgewiesen wurden.

    {FN:25} - EU:C:2013:240.

    {FN:27} - Eine Folge, die sich zwangsläufig aus Art. 20 EUV ergibt, der in seinem Abs. 4 bestimmt, dass "[a]n die im Rahmen einer Verstärkten Zusammenarbeit erlassenen Rechtsakte … nur die an dieser Zusammenarbeit beteiligten Mitgliedstaaten gebunden [sind]" (vgl. Urteil Spanien und Italien/Rat, EU:C:2013:240, Rn. 68).

    {FN:28} - Vgl. Urteil Spanien und Italien/Rat (EU:C:2013:240, Rn. 62).

    Vgl. zu den Worten "auf Unionsebene" Urteil Spanien und Italien/Rat (EU:C:2013:240, Rn. 68).

    {FN:33} - EU:C:2013:240.

    {FN:52} - Rn. 62. Der Gerichtshof hat ferner für Recht erkannt, dass es den Mitgliedstaaten obliegt, unter Inanspruchnahme der Organe der Union nach den im AEU-Vertrag vorgesehenen Modalitäten ein einheitliches Patent einzuführen und die zugehörigen Vorschriften zu erlassen, gegebenenfalls einschließlich spezieller Vorschriften zum Bereich der Gerichtsbarkeit (vgl. Urteil Spanien und Italien/Rat, EU:C:2013:240, Rn. 92).

  • EuGH, 13.06.1958 - 9/56

    Meroni & Co., Industrie Metallurgiche, SpA gegen Hohe Behörde der Europäischen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2014 - C-146/13
    {FN:11} - 9/56, EU:C:1958:7.

    {FN:35} - EU:C:1958:7.

    {FN:45} - EU:C:1958:7.

    {FN:47} - EU:C:1958:7.

    {FN:49} - EU:C:1958:7.

  • EuGH, 08.03.2011 - Gutachten 1/09

    Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV - Übereinkommensentwurf - Schaffung eines …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2014 - C-146/13
    Insoweit hat der Gerichtshof in seinem Gutachten 1/09{FN-VERWEIS:51} festgestellt, dass Art. 262 AEUV die "Möglichkeit" vorsieht, die Zuständigkeiten der Unionsgerichte auf Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung von Unionsrechtsakten zur Schaffung europäischer Rechtstitel für das geistige Eigentum auszudehnen, und dass er folglich kein Monopol des Gerichtshofs in dem betrachteten Bereich schafft und nicht die Wahl des gerichtlichen Rahmens präjudiziert, der für Rechtsstreitigkeiten zwischen Einzelnen im Zusammenhang mit Rechtstiteln des geistigen Eigentums eingerichtet werden könnte{FN-VERWEIS:52}.

    Rn. 158 Ich bin der Meinung, dass das Königreich Spanien, wie mehrere Verfahrensbeteiligte des Rechtsstreits vortragen, allem Anschein nach in Wirklichkeit versucht, mit den genannten Rügen die Rechtmäßigkeit des UPC-Abkommens im Hinblick auf das Unionsrecht in Abrede zu stellen und zu beweisen, dass dieses Übereinkommen das Gutachten 1/09{FN-VERWEIS:55} nicht beachte.

    {FN:51} - EU:C:2011:123.

    {FN:53} - Gutachten 1/09 (EU:C:2011:123).

    {FN:55} - EU:C:2011:123.

  • EuGH, 03.09.2008 - C-402/05

    und Sicherheitspolitik - DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE VERORDNUNG, MIT DER DIE …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2014 - C-146/13
    {FN:56} - C-402/05 P und C-415/05 P, EU:C:2008:461.

    {FN:57} - Vgl. Urteil Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission (EU:C:2008:461, Rn. 289).

  • EuGH, 22.01.2014 - C-270/12

    Die Befugnis der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, in …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2014 - C-146/13
    {FN:46} - C-270/12, EU:C:2014:18.

    {FN:48} - EU:C:2014:18.

  • EuGH, 18.03.2014 - C-427/12

    Kommission / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Wahl der Rechtsgrundlage - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2014 - C-146/13
    {FN:38} - Vgl. Urteil Kommission/Parlament und Rat (C-427/12, EU:C:2014:170, Rn. 33).

    {FN:64} - Vgl. Urteil Kommission/Parlament und Rat (EU:C:2014:170, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2013 - C-427/12

    Kommission / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Auslegung der Art. 290 AEUV …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2014 - C-146/13
    {FN:38} - Vgl. Urteil Kommission/Parlament und Rat (C-427/12, EU:C:2014:170, Rn. 33).

    {FN:62} - In Nr. 17 seiner Stellungnahme zu den Streithilfeschriftsätzen stützt sich das Königreich Spanien in diesem Sinne auf Nr. 19 der Schlussanträge des Generalanwalts Cruz Villalón in der Rechtssache Kommission/Parlament und Rat (C-427/12, EU:C:2013:871).

  • EuGH, 04.05.2010 - C-533/08

    TNT Express Nederland - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2014 - C-146/13
    {FN:54} - Vgl. Urteil TNT Express Nederland (C-533/08, EU:C:2010:243, Rn. 38).
  • EuGH, 10.03.1998 - C-122/95

    DISKRIMINIERUNG VON IMPORTEUREN VON BANANEN AUS BESTIMMTEN LATEINAMERIKANISCHEN …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2014 - C-146/13
    Vgl. auch Gutachten 3/94 (…EU:C:1995:436, Rn. 22) und Urteil Deutschland/Rat (C-122/95, EU:C:1998:94, Rn. 42).
  • EuGH, 26.09.2013 - C-431/11

    Vereinigtes Königreich / Rat - Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2014 - C-146/13
    {FN:26} - Vgl. Urteil Vereinigtes Königreich/Rat (C-431/11, EU:C:2013:589, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.12.1995 - Gutachten 3/94
  • EGMR, 18.02.1999 - 26083/94
  • EuGH, 28.11.2013 - C-348/12

    Rat / Manufacturing Support & Procurement Kala Naft - Rechtsmittel - Restriktive …

  • EGMR, 18.02.1999 - 28934/95
  • EKMR, 09.09.1998 - 39025/97

    LENZING AG v. GERMANY

  • BVerfG, 13.02.2020 - 2 BvR 739/17

    Gesetz zum Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht nichtig

    Im Kontext der Europäischen Union kommt hinzu, dass sich aus Art. 4 Abs. 3 EUV die Pflicht ergeben kann, eine einmal erteilte Zustimmung nicht mehr zurückzuziehen (vgl. etwa Generalanwalt Bot, Schlussanträge vom 18. November 2014, C-146/13, EU:C:2014:2380, Rn. 175 ff.), woraus sich eine zusätzliche spezifische Gefährdungslage für den zukünftigen Inhalt des Rechts auf demokratische Selbstbestimmung ergeben könnte.

    Die dort vorgesehenen Regelungen wurden jedoch in das "Europäische Patentpaket" übernommen, das neben dem EPGÜ auch die Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 und die Verordnung (EU) Nr. 1260/2012 umfasst (vgl. Generalanwalt Bot, Schlussanträge vom 18. November 2014, C-146/13, EU:C:2014:2380, Rn. 3) und - losgelöst von Zuständigkeitsfragen - vom Europäischen Parlament nachdrücklich befördert worden ist (…vgl. Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Dezember 2012, 2011/2176 , ABl EU Nr. C 434 vom 23. Dezember 2015, S. 34 ff.).

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Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2014 - C-147/13 (https://dejure.org/2014,35235)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18.11.2014 - C-147/13 (https://dejure.org/2014,35235)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18. November 2014 - C-147/13 (https://dejure.org/2014,35235)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Spanien / Rat

    Nichtigkeitsklage - Umsetzung einer verstärkten Zusammenarbeit - Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes - Verordnung (EU) Nr. 1260/2012 - Anzuwendende Übersetzungsregelungen - Grundsatz der Nichtdiskriminierung - Delegation von Befugnissen an Einrichtungen ...

Sonstiges

  • mueller.legal (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Zur Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 09.09.2003 - C-361/01

    Kik / HABM - "Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Artikel 115 - Sprachenregelung des …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2014 - C-147/13
    {FN:14} - Der Begriff "Allgemeinheit" ist im Urteil Kik/HABM (C-361/01 P, EU:C:2003:434) verwendet worden.

    {FN:16} - EU:C:2003:434.

    {FN:21} - Urteil Kik/HABM (EU:C:2003:434, Rn. 94).

    {FN:28} - Vgl. Urteil Kik/HABM (EU:C:2003:434, Rn. 88).

    {FN:37} - EU:C:2003:434.

    {FN:39} - Vgl. in diesem Sinne Urteil Kik/HABM (EU:C:2003:434, Rn. 92).

  • EuGH, 13.06.1958 - 9/56

    Meroni & Co., Industrie Metallurgiche, SpA gegen Hohe Behörde der Europäischen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2014 - C-147/13
    {FN:13} - 9/56, EU:C:1958:7.

    {FN:46} - EU:C:1958:7.

  • EuGH, 18.03.2014 - C-427/12

    Kommission / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Wahl der Rechtsgrundlage - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2014 - C-147/13
    {FN:68} - Vgl. Urteil Kommission/Parlament und Rat (C-427/12, EU:C:2014:170, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.07.2012 - C-130/10

    Parlament / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Verordnung (EG) Nr. …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2014 - C-147/13
    {FN:48} - Vgl. Urteil Parlament/Rat (C-130/10, EU:C:2012:472, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 31.01.2013 - C-643/11

    LVK - 56 - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Grundsatz der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2014 - C-147/13
    {FN:54} - Vgl. Urteil LVK - 56 (C-643/11, EU:C:2013:55, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.03.2005 - C-160/03

    DIE KLAGE SPANIENS GEGEN DIE STELLENAUSSCHREIBUNGEN VON EUROJUST IST UNZULÄSSIG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2014 - C-147/13
    {FN:17} - Rn. 82. Vgl. auch die zweite Klassifizierungshypothese, die Generalanwalt Poiares Maduro in seinen Schlussanträgen Spanien/Eurojust (C-160/03, EU:C:2004:817, Nrn. 42 ff.) in der Rechtssache aufgestellt hat, in der das Urteil Spanien/Eurojust (C-160/03, EU:C.2005:168) ergangen ist und der die vorliegende Rechtssache, hier aber im besonderen Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit und des Systems des EPA, ähnelt.
  • EuG, 12.07.2001 - T-120/99

    Kik / HABM (Kik)

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2014 - C-147/13
    {FN:33} - Vgl. Urteil Kik/HABM (T-120/99, EU:T:2001:189, Rn. 63).
  • EuGH, 26.09.2013 - C-431/11

    Vereinigtes Königreich / Rat - Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2014 - C-147/13
    {FN:49} - Vgl. Urteil Vereinigtes Königreich/Rat (C-431/11, EU:C:2013:589, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2004 - C-160/03

    NACH ANSICHT VON GENERALANWALT POIARES MADURO IST DIE AUSSCHREIBUNG VON EUROJUST …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2014 - C-147/13
    {FN:17} - Rn. 82. Vgl. auch die zweite Klassifizierungshypothese, die Generalanwalt Poiares Maduro in seinen Schlussanträgen Spanien/Eurojust (C-160/03, EU:C:2004:817, Nrn. 42 ff.) in der Rechtssache aufgestellt hat, in der das Urteil Spanien/Eurojust (C-160/03, EU:C.2005:168) ergangen ist und der die vorliegende Rechtssache, hier aber im besonderen Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit und des Systems des EPA, ähnelt.
  • EuGH, 16.04.2013 - C-274/11

    Der Gerichtshof weist die von Spanien und Italien gegen den Beschluss des Rates …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2014 - C-147/13
    Dieser Beschluss ist Gegenstand zweier Nichtigkeitsklagen des Königreichs Spanien und der Italienischen Republik gewesen, die der Gerichtshof mit dem Urteil Spanien und Italien/Rat (C-274/11 und C-295/11, EU:C:2013:240) abgewiesen hat.
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