Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 13.06.2008 | Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2009

Rechtsprechung
   EuGH, 29.06.2010 - C-28/08 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1345
EuGH, 29.06.2010 - C-28/08 P (https://dejure.org/2010,1345)
EuGH, Entscheidung vom 29.06.2010 - C-28/08 P (https://dejure.org/2010,1345)
EuGH, Entscheidung vom 29. Juni 2010 - C-28/08 P (https://dejure.org/2010,1345)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,1345) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Gemeinschaftsorgane - Dokument über ein im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens stattgefundenes Treffen - Schutz personenbezogener Daten - Verordnung (EG) Nr. 45/2001 - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Bavarian Lager

    Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Gemeinschaftsorgane - Dokument über ein im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens stattgefundenes Treffen - Schutz personenbezogener Daten - Verordnung (EG) Nr. 45/2001 - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001

  • EU-Kommission PDF

    Commission / Bavarian Lager

    Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Gemeinschaftsorgane - Dokument über ein im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens stattgefundenes Treffen - Schutz personenbezogener Daten - Verordnung (EG) Nr. 45/2001 - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001

  • EU-Kommission

    Commission / Bavarian Lager

    Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Gemeinschaftsorgane - Dokument über ein im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens stattgefundenes Treffen - Schutz personenbezogener Daten - Verordnung (EG) Nr. 45/2001 - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001“

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Zugänglichkeit von Dokumenten der Unionsorgane und Privatsphäre bei der Verarbeitung personenbezogener Daten

  • Wolters Kluwer

    Zugang zu Dokumenten der Gemeinschaftsorgane im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens; Schutz personenbezogener Daten; Europäische Kommission gegen The Bavarian Lager Co. Ltd

  • lda.brandenburg.de PDF

    Aussonderungen, Konkurrierende Rechtsvorschriften, Personenbezogene Daten

  • fragdenstaat.de

    Aussonderungen - Konkurrierende Rechtsvorschriften - Personenbezogene Daten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zugang zu Dokumenten der Gemeinschaftsorgane im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens; Schutz personenbezogener Daten; Europäische Kommission gegen The Bavarian Lager Co. Ltd

  • datenbank.nwb.de

    Zugang zu Dokumenten der Gemeinschaftsorgane - Dokument über ein im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens stattgefundenes Treffen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freier Warenverkehr - Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Schutzes personenbezogener Daten beim Zugang zu Dokumenten der Unionsorgane

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Commission v Bavarian Lager

    Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Gemeinschaftsorgane - Dokument über ein im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens stattgefundenes Treffen - Schutz personenbezogener Daten - Verordnung (EG) Nr. 45/2001 - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Persönlichkeitsschutz und der Zugang zu EU-Dokumenten

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Konkurrierende Rechtsvorschriften, Aussonderungen, Personenbezogene Daten

  • beck.de (Kurzinformation)

    Datenschutz bei Zugang zu Dokumenten der Unionsorgane

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Umfang des Schutzes personenbezogener Daten beim Zugang zu Dokumenten der Unionsorgane präzisiert - Zustimmung betroffener Personen bei Preisgabe sie betreffender personenbezogener Daten notwendig

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 24. Januar 2008 von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 8. November 2007 in der Rechtssache T-194/04, Kommission der Europäischen Gemeinschaften / The Bavarian Lager Co. Ltd, ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 8. November 2007 in der Rechtssache T-194/04 (The Bavarian Lager Co. Ltd / Kommission der Europäischen Gemeinschaften), mit dem die Entscheidung der Kommission vom 18. März 2004 für nichtig erklärt ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2010, 617
  • K&R 2010, 574
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (34)Zitiert selbst (3)

  • EuG, 08.11.2007 - T-194/04

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG FÜR NICHTIG, MIT DER DIE KOMMISSION ES …

    Auszug aus EuGH, 29.06.2010 - C-28/08
    Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 8. November 2007, Bavarian Lager/Kommission (T-194/04, Slg. 2007, II-4523, im Folgenden: angefochtenes Urteil), aufzuheben, soweit mit diesem die Entscheidung der Kommission vom 18. März 2004 (im Folgenden: streitige Entscheidung) über die Ablehnung des Antrags von The Bavarian Lager Co. Ltd (im Folgenden: Bavarian Lager) auf Gewährung des Zugangs zum vollständigen Protokoll des im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens abgehaltenen Treffens vom 11. Oktober 1996 (im Folgenden: Treffen vom 11. Oktober 1996) für nichtig erklärt worden ist.

    Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 8. November 2007, Bavarian Lager/Kommission (T-194/04), wird aufgehoben, soweit mit diesem die Entscheidung der Kommission vom 18. März 2004 über die Ablehnung des Antrags auf Gewährung des Zugangs zum vollständigen Protokoll des Treffens vom 11. Oktober 1996 einschließlich aller Namen für nichtig erklärt worden ist und die Europäische Kommission zur Tragung der Kosten von The Bavarian Lager Co. Ltd verurteilt worden ist..

  • EuG, 14.10.1999 - T-309/97

    Bavarian Lager / Kommission

    Auszug aus EuGH, 29.06.2010 - C-28/08
    25 Gegen die Entscheidung vom 18. September 1997 erhob [Bavarian Lager] beim Gericht eine Klage, die unter dem Aktenzeichen T-309/97 in das Register der Kanzlei eingetragen wurde.

    Mit Urteil vom 14. Oktober 1999, Bavarian Lager/Kommission (T-309/97, Slg. 1999, II-3217), wies das Gericht diese Klage mit der Begründung ab, die Sicherung des Zwecks, es dem Mitgliedstaat zu ermöglichen, seine Vertragspflichten freiwillig zu erfüllen oder gegebenenfalls seine Position zu rechtfertigen, rechtfertige es, zum Schutz des öffentlichen Interesses den Zugang zu einem Entwurf zu verweigern, der sich auf die Untersuchungsphase eines Verfahrens nach Art. 169 [EG] beziehe.

  • EuGH, 08.09.2009 - C-42/07

    Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote

    Auszug aus EuGH, 29.06.2010 - C-28/08
    Rn. 36 Der Gerichtshof kann nach Art. 61 seiner Verfahrensordnung von Amts wegen, auf Vorschlag des Generalanwalts oder auf Antrag der Parteien die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung anordnen, wenn er sich für unzureichend unterrichtet hält oder ein zwischen den Parteien nicht erörtertes Vorbringen als entscheidungserheblich ansieht (Urteil vom 8. September 2009, Liga Portuguesa de Futebol Profissional und Bwin International, C-42/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 09.11.2010 - C-92/09

    Die Rechtsvorschriften der Union über die Veröffentlichung von Informationen über …

    Er ermöglicht eine bessere Beteiligung der Bürger am Entscheidungsprozess und gewährleistet eine größere Legitimität, Effizienz und Verantwortung der Verwaltung gegenüber dem Bürger in einem demokratischen System (vgl. Urteile vom 6. März 2003, 1nterporc/Kommission, C-41/00 P, Slg. 2003, I-2125, Randnr. 39, und vom 29. Juni 2010, Kommission/Bavarian Lager, C-28/08 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 54).
  • EuGH, 17.07.2014 - C-141/12

    YS u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Schutz natürlicher Personen bei der …

    Rn. 47 In einem ähnlichen Zusammenhang betreffend die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Unionsorgane, die durch die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr (…ABl. L 8, S. 1) und die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (…ABl. L 145, S. 43) geregelt ist, hat der Gerichtshof in Rn. 49 des Urteils Kommission/Bavarian Lager (C-28/08 P, EU:C:2010:378) bereits festgestellt, dass diese Verordnungen unterschiedliche Ziele haben und dass die Verordnung Nr. 45/2001 - im Gegensatz zur Verordnung Nr. 1049/2001 - nicht durch eine Erleichterung der Ausübung des Rechts auf Zugang zu Dokumenten für die Transparenz des Entscheidungsprozesses staatlicher Stellen sorgen und eine gute Verwaltungspraxis fördern soll.
  • EGMR, 08.11.2016 - 18030/11

    MAGYAR HELSINKI BIZOTTSÁG v. HUNGARY

    In its judgment of 29 June 2010, the Court of Justice of the European Union (Grand Chamber) held, in Case C-28/08 P, Commission v. the Bavarian Lager Co. Ltd regarding the company's claim to have full access to the minutes of a meeting, as follows:.
  • EuG, 15.07.2015 - T-115/13

    Dennekamp / Parlament - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - …

    Das Gericht führte im Wesentlichen aus, dass der Kläger in seinem Antrag auf Zugang zu den Dokumenten den durch das Urteil vom 29. Juni 2010, Kommission/Bavarian Lager (C-28/08 P, Slg, EU:C:2010:378, Rn. 63), aufgestellten Grundsatz nicht berücksichtigt hatte, dem zufolge bei einem Antrag, der auf den Zugang zu Dokumenten gerichtet ist, die personenbezogene Daten enthalten, die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr (…ABl. 2001, L 8, S. 1) in vollem Umfang anzuwenden ist.

    Für eine Anwendung von Art. 8 Buchst. b der Verordnung Nr. 45/2001 sei es erforderlich, dass der Antragsteller die Notwendigkeit der Übermittlung personenbezogener Daten nachweise, doch das vom Antragsteller verfolgte Ziel ermögliche Personen, die eine solche Notwendigkeit nicht nachgewiesen hätten, den Zugang zu diesen Daten, was dem Grundsatz widerspreche, der durch das Urteil Kommission/Bavarian Lager (oben in Rn. 4 angeführt, EU:C:2010:378, Rn. 63) aufgestellt worden sei.

    Rn. 32 Der erste Teil des Klagegrundes besteht aus vier Rügen, mit denen der Kläger geltend macht, erstens sei der Nachweis für die Notwendigkeit der Übermittlung der personenbezogenen Daten, der ein Kriterium des Art. 8 Buchst. b der Verordnung Nr. 45/2001 sei, ausgelegt im Licht der Urteile Kommission/Bavarian Lager, oben in Rn. 4 angeführt (EU:C:2010:378, Rn. 63), und Dennekamp/Parlament, oben in Rn. 4 angeführt (…EU:T:2011:688, Rn. 31 bis 35), von ihm erbracht worden, zweitens sei das Kriterium der Notwendigkeit nicht eng auszulegen, drittens habe er ausdrücklich einen Zusammenhang zwischen dem Ziel seines Antrags und der Notwendigkeit, alle angeforderten Namen offenzulegen, hergestellt, und dieses Mittel sei für die Erreichung des Ziels am besten geeignet, und viertens seien Aufbau und Ziel der Verordnung Nr. 1049/2001 in der angefochtenen Entscheidung nicht ausreichend berücksichtigt.

    Die zweite Verordnung bezweckt, den Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten und insbesondere den Schutz der Privatsphäre natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sicherzustellen (Urteile Kommission/Bavarian Lager, oben in Rn. 4 angeführt, EU:C:2010:378, Rn. 49, und Dennekamp/Parlament, oben in Rn. 4 angeführt, EU:T:2011:688, Rn. 23).

    Rn. 41 Da die Verordnungen Nrn. 45/2001 und 1049/2001 keine Bestimmungen enthalten, die ausdrücklich den Vorrang der einen gegenüber der anderen dieser Verordnungen vorsähen, ist grundsätzlich ihre volle Anwendung sicherzustellen (Urteile Kommission/Bavarian Lager, oben in Rn. 4 angeführt, EU:C:2010:378, Rn. 56, und Dennekamp/Parlament, oben in Rn. 4 angeführt, EU:T:2011:688, Rn. 24).

    Somit enthält die Bestimmung eine spezifische, verstärkte Schutzregelung für Personen, deren personenbezogene Daten gegebenenfalls veröffentlicht werden könnten (Urteile Kommission/Bavarian Lager, oben in Rn. 4 angeführt, EU:C:2010:378, Rn. 59 und 60, und Dennekamp/Parlament, oben in Rn. 4 angeführt, EU:T:2011:688, Rn. 25).

    Rn. 43 Richtet sich ein nach der Verordnung Nr. 1049/2001 gestellter Antrag auf die Gewährung des Zugangs zu Dokumenten, die personenbezogene Daten enthalten, werden die Bestimmungen der Verordnung Nr. 45/2001 - einschließlich Art. 8 - in vollem Umfang anwendbar (Urteile Kommission/Bavarian Lager, oben in Rn. 4 angeführt, EU:C:2010:378, Rn. 63, und Dennekamp/Parlament, oben in Rn. 4 angeführt, EU:T:2011:688, Rn. 26).

    Nach dem Urteil Kommission/Bavarian Lager, oben in Rn. 4 angeführt (EU:C:2010:378), sei es nicht zulässig, die Verordnung Nr. 1049/2001 ihrer praktischen Wirksamkeit zu berauben, indem die maßgeblichen Bestimmungen dahin gehend ausgelegt würden, dass eine rechtmäßige Offenlegung niemals das Ziel der uneingeschränkten Verbreitung in der Öffentlichkeit verfolgen dürfe.

    Rn. 47 Die Argumentation des Klägers stützt sich auf die Vorstellung, dass die Anwendung der Verordnungen Nrn. 1049/2001 und 45/2001 in Übereinstimmung mit dem Urteil Kommission/Bavarian Lager, oben in Rn. 4 angeführt (EU:C:2010:378), nicht dazu führen dürfe, dass die Bestimmungen der Verordnung Nr. 1049/2001 und somit das Grundrecht auf Zugang zu Dokumenten der Organe der Union, das jedem europäischen Bürger zustehe, jegliche Bedeutung verlören.

    Diese Regelung verlangt, dass etwaige Beeinträchtigungen der Privatsphäre oder der Integrität des Einzelnen nach den Unionsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten, insbesondere nach der Verordnung Nr. 45/2001, geprüft und beurteilt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Bavarian Lager, oben in Rn. 4 angeführt, EU:C:2010:378, Rn. 59).

    Rn. 50 Wenn die angeforderten Dokumente personenbezogene Daten im Sinne von Art. 2 Buchst. a der Verordnung Nr. 45/2001 enthalten, muss das Organ grundsätzlich sicherstellen, dass die zwei Verordnungen auf den Zugangsantrag voll angewandt werden (Urteile Kommission/Bavarian Lager, oben in Rn. 4 angeführt, EU:C:2010:378, Rn. 56, und Dennekamp/Parlament, oben in Rn. 4 angeführt, EU:T:2011:688, Rn. 24).

    Allerdings enthält die Verordnung Nr. 45/2001 eine spezifische, verstärkte Schutzregelung für Personen, deren personenbezogene Daten gegebenenfalls veröffentlicht werden könnten, und bei der Prüfung des Antrags auf Zugang werden ihre Bestimmungen einschließlich ihres Art. 8 in vollem Umfang anwendbar (Urteile Kommission/Bavarian Lager, oben in Rn. 4 angeführt, EU:C:2010:378, Rn. 60 und 63, und Dennekamp/Parlament, oben in Rn. 4 angeführt, EU:T:2011:688, Rn. 25 und 26).

    Rn. 53 Da jedoch Art. 4 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 1049/2001 die Organe verpflichtet, die Gefahr einer Beeinträchtigung der Privatsphäre oder der Integrität des Einzelnen anhand der Verordnung Nr. 45/2001 und der Beschränkungen und Grenzen, die sie für die Bearbeitung personenbezogener Daten insbesondere durch ihren Art. 8 Buchst. b festlegt, zu untersuchen, verlangt er mittelbar vom Antragsteller, durch eine oder mehrere ausdrückliche rechtliche Begründungen darzutun, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten, die in den angeforderten Dokumenten enthalten sind, notwendig ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Bavarian Lager, oben in Rn. 4 angeführt, EU:C:2010:378, Rn. 78, und Dennekamp/Parlament, oben in Rn. 4 angeführt, EU:T:2011:688, Rn. 30).

    Darüber hinaus verpflichtet Art. 8 Buchst. b der Verordnung Nr. 45/2001 das befasste Organ, in einem zweiten Schritt zu prüfen, ob die Übermittlung personenbezogener Daten die berechtigten Interessen der Betroffenen beeinträchtigen könnte, und im Rahmen dieser Prüfung festzustellen, ob das Ziel des Antragstellers eine solche Wirkung haben könnte (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Bavarian Lager, oben in Rn. 4 angeführt, EU:C:2010:378, Rn. 78, und Dennekamp/Parlament, oben in Rn. 4 angeführt, EU:T:2011:688, Rn. 30).

    Daher beinhaltet die Erfüllung der Voraussetzung der Notwendigkeit den Nachweis, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten unter allen denkbaren Maßnahmen die Maßnahme ist, die sich am besten dazu eignet, das Ziel des Antragstellers zu erreichen, und diese Maßnahme in einem angemessenen Verhältnis zu dem Ziel steht, weshalb der Antragsteller verpflichtet ist, insoweit ausdrückliche rechtliche Begründungen vorzutragen (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Bavarian Lager, oben in Rn. 4 angeführt, EU:C:2010:378, Rn. 78, und Dennekamp/Parlament, oben in Rn. 4 angeführt, EU:T:2011:688, Rn. 30 und 34).

    Innerhalb des Systems von Bestimmungen zum Schutz dieser konkurrierenden Rechte wird auch das Recht auf Zugang zu Dokumenten geschützt, da - wie im vorliegenden Fall - die obligatorische Anwendung von Art. 8 Buchst. b der Verordnung Nr. 45/2001 zunächst nur den Antragsteller verpflichtet, einen Nachweis dafür zu erbringen, dass die Übermittlung personenbezogener Daten notwendig ist, d. h. zu beweisen, dass es sich um ein angemessenes Mittel handelt, das für das Erreichen des vom Antragsteller verfolgten Ziels am besten geeignet ist (…vgl. in diesem Sinne Urteil Dennekamp/Parlament, oben in Rn. 4 angeführt, EU:T:2011:688, Rn. 34), und anschließend das Organ verpflichtet, zu prüfen, ob die Übermittlung der personenbezogenen Daten angesichts des vom Antragsteller verfolgten Ziels die berechtigten Interessen der Betroffenen beeinträchtigen könnte (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Bavarian Lager, oben in Rn. 4 angeführt, EU:C:2010:378, Rn. 78, und Dennekamp/Parlament, oben in Rn. 4 angeführt, EU:T:2011:688, Rn. 30).

    Rn. 69 Der Kläger ist der Auffassung, er habe den Nachweis für die Notwendigkeit der Übermittlung personenbezogener Daten, der ein Kriterium des Art. 8 Buchst. b der Verordnung Nr. 45/2001 sei, ausgelegt im Licht der Urteile Kommission/Bavarian Lager, oben in Rn. 4 angeführt (EU:C:2010:378, Rn. 63), und Dennekamp/Parlament, oben in Rn. 4 angeführt (…EU:T:2011:688, Rn. 31 bis 35), erbracht und ausdrücklich einen Zusammenhang zwischen dem Ziel seines Antrags und der Notwendigkeit, alle angeforderten Namen offenzulegen, hergestellt.

    Rn. 116 Vorab ist festzustellen, dass nach der Rechtsprechung das Organ bzw. die Einrichtung der Union, das bzw. die mit einem Antrag auf Zugang zu Dokumenten mit personenbezogenen Daten befasst ist, in Fällen, in denen die Notwendigkeit der Übermittlung dieser Daten nachgewiesen wurde, verpflichtet ist, die verschiedenen Interessen der Beteiligten gegeneinander abzuwägen und gemäß Art. 8 Buchst. b der Verordnung Nr. 45/2001 zu prüfen, ob ein Grund für die Annahme, dass durch diese Übermittlung möglicherweise die berechtigten Interessen der Betroffenen beeinträchtigt werden können, besteht oder nicht (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Bavarian Lager, oben in Rn. 4 angeführt, EU:C:2010:378, Rn. 78, und Dennekamp/Parlament, oben in Rn. 4 angeführt, EU:T:2011:688, Rn. 30).

    Der Wortlaut des Art. 8 Buchst. b der Verordnung Nr. 45/2001 enthält keinen Anhaltspunkt für die Anerkennung einer solchen Vermutung, da die Beurteilung eines Antrags auf Übermittlung personenbezogener Daten eine Abwägung der bestehenden Interessen voraussetzt, nachdem der Antragsteller die Notwendigkeit einer Übermittlung der Daten nachgewiesen hat (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Bavarian Lager, oben in Rn. 4 angeführt, EU:C:2010:378, Rn. 79, und Dennekamp/Parlament, oben in Rn. 4 angeführt, EU:T:2011:688, Rn. 34), und diese Voraussetzung eng auszulegen ist und vom Antragsteller verlangt, dass er eine ausdrückliche rechtliche Begründung für die von ihm geltend gemachte Notwendigkeit liefert.

    Rn. 134 Darüber hinaus werden die Bestimmungen der Verordnung Nr. 45/2001 - einschließlich Art. 8 - in vollem Umfang anwendbar, wenn ein nach der Verordnung Nr. 1049/2001 gestellter Antrag auf die Gewährung des Zugangs zu Dokumenten gerichtet ist, die personenbezogene Daten enthalten (Urteile Kommission/Bavarian Lager, oben in Rn. 4 angeführt, EU:C:2010:378, Rn. 63, und Dennekamp/Parlament, oben in Rn. 4 angeführt, EU:T:2011:688, Rn. 26).

  • BVerwG, 27.09.2018 - 7 C 5.17

    Bayerischer Landtag muss der Presse Auskunft über die Höhe der Vergütung der im …

    Das Erfordernis des Nachweises der Notwendigkeit der Übermittlung personenbezogener Daten ergibt sich ausdrücklich aus Art. 8 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr - EU-DatenschutzVO - (ABl. 2001, L 8 S. 1), der bei der Prüfung eines Antrags auf Informationszugang auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission - TransparenzVO - (ABl. L 145 S. 43) bei dem absoluten Ablehnungsgrund nach deren Art. 4 Abs. 1 Buchst. b (Schutz der Privatsphäre und der Integrität des Einzelnen) heranzuziehen und in vollem Umfang anwendbar ist (EuGH, Urteile vom 29. Juni 2010 - C-28/08 P [ECLI:EU:C:2010:378], Bavarian Lager - Rn. 63 ff., 77 …und vom 16. Juli 2015 - C-615/13 P [ECLI:EU:C:2015:489], Client Earth u.a. - Rn. 44 ff.).
  • EuGH, 02.10.2014 - C-127/13

    Strack / Kommission - Rechtsmittel - Anspruch auf rechtliches Gehör - Recht auf …

    Rn. 70 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs geht nämlich hervor, dass die Bestimmungen der Verordnung Nr. 45/2001 in vollem Umfang anwendbar werden, wenn ein nach der Verordnung Nr. 1049/2001 gestellter Antrag auf die Gewährung des Zugangs zu Dokumenten gerichtet ist, die personenbezogene Daten enthalten (Urteil Kommission/Bavarian Lager, C-28/08 P, EU:C:2010:378, Rn. 63).

    Rn. 101 Zur Rüge, dass das Gericht im angefochtenen Urteil die von der Kommission unter Heranziehung der in Art. 4 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 1049/2001 vorgesehenen Ausnahme vom Zugang zu Dokumenten vorgenommene Schwärzung personenbezogener Daten für rechtmäßig erachtet habe, ist auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs hinzuweisen, wonach die Bestimmungen der Verordnung Nr. 45/2001, unter denen die Art. 8 Buchst. b und 18 von wesentlicher Bedeutung sind, in vollem Umfang anwendbar werden, wenn ein aufgrund der Verordnung Nr. 1049/2001 gestellter Antrag auf die Gewährung des Zugangs zu Dokumenten gerichtet ist, die personenbezogene Daten enthalten (Urteil Kommission/Bavarian Lager, EU:C:2010:378, Rn. 63 und 64).

    Rn. 102 Die Weitergabe solcher Daten fällt unter die Definition der "Verarbeitung" im Sinne der Verordnung Nr. 45/2001 (Urteil Kommission/Bavarian Lager, EU:C:2010:378, Rn. 69).

    Rn. 107 Es ist vielmehr Sache des Antragstellers, die Notwendigkeit der Übermittlung dieser Daten nachzuweisen (vgl. Urteil Kommission/Bavarian Lager, EU:C:2010:378, Rn. 77).

    Rn. 115 Das Gericht hat jedoch, ohne einen Rechtsfehler zu begehen, die Rechtmäßigkeit der Heranziehung dieser Bestimmung durch die Kommission bestätigt, da - wie bereits in den Rn. 70 und 71 des vorliegenden Urteils ausgeführt - die Berufung auf Art. 4 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 1049/2001 notwendigerweise die Anwendbarkeit der Verordnung Nr. 45/2001 impliziert (Urteil Kommission/Bavarian Lager, EU:C:2010:378, Rn. 63).

  • EuGH, 27.02.2014 - C-365/12

    Kommission / EnBW - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Zugang zu …

    Rn. 84 Da die genannten Verordnungen keine Bestimmung enthalten, die ausdrücklich den Vorrang der einen gegenüber der anderen vorsähe, ist sicherzustellen, dass jede dieser Verordnungen in einer Weise angewandt wird, die mit der Anwendung der jeweils anderen vereinbar ist und somit ihre kohärente Anwendung erlaubt (vgl. entsprechend Urteile vom 29. Juni 2010, Kommission/Bavarian Lager, C-28/08 P, Slg. 2010, I-6055, Rn. 56, Kommission/Éditions Odile Jacob, Rn. 110, und Kommission/Agrofert Holding, Rn. 52).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2015 - C-615/13

    ClientEarth und PAN Europe / EFSA - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der …

    {FN:10} - Rechtssache C-28/08 P (EU:C:2010:378).

    {FN:16} - Kommission/Bavarian Lager (C-28/08 P, EU:C:2010:378, Rn. 63).

    {FN:17} - Kommission/Bavarian Lager (C-28/08 P, EU:C:2010:378, Rn. 65).

    {FN:18} - Kommission/Bavarian Lager (C-28/08 P, EU:C:2010:378, Rn. 64).

    {FN:19} - Kommission/Bavarian Lager (C-28/08 P, EU:C:2010:378, Rn. 68 bis 70).

  • EuG, 19.09.2018 - T-39/17

    Chambre de commerce und d'industrie métropolitaine Bretagne-Ouest (port de …

    Rn. 13 La Commission a fait valoir que, en vertu de la jurisprudence issue de l'arrêt du 29 juin 2010, Commission/Bavarian Lager (C-28/08 P, EU:C:2010:378), des demandes visant à obtenir l'accès à des documents comprenant des données à caractère personnel tombaient sous le champ d'application du règlement (CE) no 45/2001 du Parlement européen et du Conseil, du 18 décembre 2000, relatif à la protection des personnes physiques à l'égard du traitement des données à caractère personnel par les institutions et organes communautaires et à la libre circulation de ces données (JO 2001, L 8, p. 1).

    Cette disposition établit ainsi un régime spécifique et renforcé de protection d'une personne dont les données à caractère personnel pourraient, le cas échéant, être communiquées au public (arrêts du 29 juin 2010, Commission/Bavarian Lager, C-28/08 P, EU:C:2010:378, points 59 et 60, et du 11 juin 2015, McCullough/Cedefop, T-496/13, non publié, EU:T:2015:374, point 43).

    Rn. 36 Il s'ensuit que, lorsqu'une demande fondée sur le règlement no 1049/2001 vise à obtenir l'accès à des documents comprenant des données à caractère personnel, les dispositions du règlement no 45/2001 deviennent intégralement applicables (arrêts du 29 juin 2010, Commission/Bavarian Lager, C-28/08 P, EU:C:2010:378, point 63, et du 11 juin 2015, McCullough/Cedefop, T-496/13, non publié, EU:T:2015:374, point 44).

    Rn. 39 Il a également été jugé que la communication de données à caractère personnel par la divulgation d'un document dont l'accès a été demandé sur le fondement du règlement no 1049/2001 entre dans la définition de « traitement de données à caractère personnel ", telle qu'établie par l'article 2, sous b), du règlement no 45/2001 (voir, en ce sens, arrêt du 29 juin 2010, Commission/Bavarian Lager, C-28/08 P, EU:C:2010:378, point 69).

    En l'absence de raison de cette nature, il y a lieu de procéder au transfert sollicité, tandis que, dans le cas contraire, l'institution concernée doit mettre en balance les différents intérêts en présence aux fins de se prononcer sur la demande d'accès (arrêt du 16 juillet 2015, ClientEarth et PAN Europe/EFSA, C-615/13 P, EU:C:2015:489, point 47 ; voir également, en ce sens, arrêts du 29 juin 2010, Commission/Bavarian Lager, C-28/08 P, EU:C:2010:378, points 77 et 78, et du 2 octobre 2014, Strack/Commission, C-127/13 P, EU:C:2014:2250, points 107 et 108).

  • EuG, 03.05.2018 - T-653/16

    Malta/ Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - …

    Rn. 78 Diese Feststellung wird dadurch bestätigt, dass die Verordnung Nr. 1049/2001 gemäß ihrem Art. 1 Buchst. a "ein[en] größtmögliche[n] Zugang zu Dokumenten gewährleiste[n]" soll und dass sie auf dem in ihrem elften Erwägungsgrund zum Ausdruck gebrachten Grundsatz beruht, dass "alle Dokumente der Organe für die Öffentlichkeit zugänglich sein [sollten]." Die Verordnung, insbesondere aber ihre Verfahrensvorschriften, sollen die Ausübung des Rechts auf Zugang zu Dokumenten so weit wie möglich erleichtern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Juni 2010, Kommission/Bavarian Lager, C-28/08 P, EU:C:2010:378, Rn. 49), nicht aber die Ausübung dieses Rechts, insbesondere durch Unterwerfung unter nicht erforderliche formale Sachzwänge, erschweren.

    Sie soll also die Ausübung des Rechts auf Zugang zu Dokumenten so weit wie möglich erleichtern und eine gute Verwaltungspraxis fördern (vgl. entsprechend Urteil vom 29. Juni 2010, Kommission/Bavarian Lager, C-28/08 P, EU:C:2010:378, Rn. 49).

    Daher ist eine Anwendung beider Verordnungen sicherzustellen, die mit der Anwendung der jeweils anderen vereinbar ist und somit eine kohärente Anwendung ermöglicht (vgl. entsprechend Urteile vom 29. Juni 2010, Kommission/Bavarian Lager, C-28/08 P, EU:C:2010:378, Rn. 56, …und vom 28. Juni 2012, Kommission/Éditions Odile Jacob, C-404/10 P, EU:C:2012:393, Rn. 110).

    Rn. 142 Richtet sich ein nach der Verordnung Nr. 1049/2001 gestellter Antrag auf Gewährung des Zugangs zu Dokumenten, die Daten im Sinne der Verordnung Nr. 1224/2009 enthalten, werden folglich die Bestimmungen des Art. 113 Abs. 2 und 3 der letztgenannten Verordnung in vollem Umfang anwendbar (vgl. entsprechend Urteile vom 29. Juni 2010, Kommission/Bavarian Lager, C-28/08 P, EU:C:2010:378, Rn. 63, …und vom 2. Oktober 2014, Strack/Kommission, C-127/13 P, EU:C:2014:2250, Rn. 70).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-245/20

    Autoriteit Persoonsgegevens - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher …

  • EuG, 21.09.2016 - T-363/14

    Secolux / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - …

  • EuG, 25.09.2018 - T-639/15

    Das Gericht der EU bestätigt die Weigerung des Parlaments, Zugang zu Dokumenten …

  • EuG, 07.07.2015 - T-677/13

    Axa Versicherung / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. …

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2022 - C-37/20

    Luxembourg Business Registers - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verhinderung der …

  • EuGH, 16.07.2015 - C-615/13

    ClientEarth und PAN Europe / EFSA - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der …

  • EuGH, 28.06.2012 - C-477/10

    Kommission / Agrofert Holding - Rechtsmittel - Zugang zu den Dokumenten der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2026 - C-631/24

    Generalanwalt Rantos: Die Kommission hat der Öffentlichkeit keinen ausreichend …

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-175/20

    Valsts ieņēmumu dienests (Traitement des données personnelles à des …

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2014 - C-127/13

    Strack / Kommission - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Zugang zu …

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2023 - C-61/22

    Nach Ansicht von Generalanwältin Medina ist die obligatorische Erfassung und …

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2014 - C-212/13

    Ryneš - Rechtsangleichung - Verarbeitung personenbezogener Daten - …

  • EuG, 27.11.2018 - T-314/16

    MS / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - …

  • EuG, 15.01.2013 - T-392/07

    Strack / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - …

  • EuG, 09.09.2011 - T-29/08

    LPN / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - …

  • EuGH, 30.09.2010 - C-132/09

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zuständigkeit …

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2016 - C-41/15

    Dowling u.a. - Gesellschaftsrecht - Richtlinie 77/91/EWG - Schutz der …

  • EuG, 22.05.2012 - T-300/10

    Internationaler Hilfsfonds / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) …

  • EuG, 03.12.2015 - T-343/13

    CN / Parlament - Außervertragliche Haftung - Petition an das Parlament - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.10.2010 - C-524/09

    Ville de Lyon - Umweltpolitik - Richtlinie 2003/87/EG - Handel mit …

  • EuG, 20.07.2016 - T-483/13

    Oikonomopoulos / Kommission - Außervertragliche Haftung - Schäden, die von der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2014 - C-207/13

    Wagenborg Passagiersdiensten u.a. - Freier Dienstleistungsverkehr - Verordnung …

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2011 - C-477/10

    Kommission / Agrofert Holding - Rechtsmittel - Recht auf Zugang zu Dokumenten im …

  • EuG, 14.02.2019 - T-903/16

    RE/ Kommission - Personenbezogene Daten - Schutz natürlicher Personen bei der …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH

Rechtsprechung
   EuGH, 13.06.2008 - C-28/08 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,38130
EuGH, 13.06.2008 - C-28/08 P (https://dejure.org/2008,38130)
EuGH, Entscheidung vom 13.06.2008 - C-28/08 P (https://dejure.org/2008,38130)
EuGH, Entscheidung vom 13. Juni 2008 - C-28/08 P (https://dejure.org/2008,38130)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,38130) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2009 - C-28/08 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,10026
Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2009 - C-28/08 P (https://dejure.org/2009,10026)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.10.2009 - C-28/08 P (https://dejure.org/2009,10026)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15. Oktober 2009 - C-28/08 P (https://dejure.org/2009,10026)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,10026) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Bavarian Lager

    Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Gemeinschaftsorgane - Dokument über ein im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens erfolgtes Treffen

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Bavarian Lager

    Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Gemeinschaftsorgane - Dokument über ein im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens erfolgtes Treffen

  • EU-Kommission

    Kommission / Bavarian Lager

    Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Gemeinschaftsorgane - Dokument über ein im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens erfolgtes Treffen“

Besprechungen u.ä.

  • lehofer.at (Kurzanmerkung)

    Transparenz ist unser Bier: Schlussanträge in der Rechtssache "Bavarian Lager"

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (40)

  • EuG, 08.11.2007 - T-194/04

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG FÜR NICHTIG, MIT DER DIE KOMMISSION ES …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2009 - C-28/08
    Die Kommission hat beantragt, das Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-194/04 aufzuheben und dem Unternehmen Bavarian Lager sämtliche Kosten aufzuerlegen.

    Rn. 220 Mit ihrem Rechtsmittel ficht die Kommission auch an, dass das Gericht sie zur Tragung der Kosten verurteilt hat, da sie der Ansicht ist, dass das Gericht in der Rechtssache T-194/04 lediglich einer der in der Nichtigkeitsklage der Bavarian Lager geltend gemachten Rügen stattgegeben und die übrigen drei Rügen für unzulässig erklärt habe.

    Rn. 225 Dementsprechend schlage ich dem Gerichtshof vor, die Verurteilung in die Kosten in der Rechtssache T-194/04 aufrechtzuerhalten und der Kommission die Kosten des Rechtsmittels aufzuerlegen.

    {FN:3} - Angefochten wird das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 8. November 2007, Bavarian Lager/Kommission (T-194/04, Slg. 2007, II-4523).

  • EuGH, 06.11.2003 - C-101/01

    Bodil Lindqvist - Verwendung personenbezogener Daten im Internet

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2009 - C-28/08
    Rn. 125 Eine sehr klare Schlussfolgerung aus dem Urteil Lindqvist besteht darin, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten, sobald sie ganz oder teilweise automatisiert erfolgt, in den Anwendungsbereich der Datenschutzregelungen fällt, sei es unter die Richtlinie 95/46 oder unter die Verordnung Nr. 45/2001.

    Rn. 143 Allerdings besteht eine Schwierigkeit fort, da der Gerichtshof im Urteil Lindqvist festgestellt hat, dass die Verarbeitung, sobald sie automatisch oder halbautomatisch erfolgt, den Bestimmungen über den Datenschutz unterliegt und die Art und Weise ihrer Speicherung irrelevant ist.

    {FN:52} - Urteil vom 6. November 2003, Lindqvist (C-101/01, Slg. 2003, I-12971).

  • EuGH, 12.06.2003 - C-112/00

    Sperrung der Brennerautobahn durch Demonstranten führt nicht zur Staatshaftung …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2009 - C-28/08
    {FN:37} - Urteile vom 12. Juni 2003, Schmidberger (C-112/00, Slg. 2003, I-5659, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-245/20

    Autoriteit Persoonsgegevens - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher …

    Vgl. allerdings die Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Kommission/Bavarian Lager (C-28/08 P, EU:C:2009:624, Nrn. 142 bis 150).

    {FN:33} Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston vom 15. Oktober 2009 in der Rechtssache Kommission/Bavarian Lager (C-28/08 P, EU:C:2009:624, Nrn. 135 bis 146).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2015 - C-615/13

    ClientEarth und PAN Europe / EFSA - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der …

    {FN:20} - Insoweit teile ich im Wesentlichen das klassifizierende Kriterium, das Generalanwältin Sharpston in ihren Schlussanträgen vom 15. Oktober 2006 in der Rechtssache Kommission/Bavarian Lager (C-28/08 P, EU:C:2009:624, Nrn. 158 bis 166) vorgeschlagen hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht Generalanwalt beim EuGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht