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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2017

Rechtsprechung
   EuGH, 02.05.2018 - C-331/16, C-366/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,10660
EuGH, 02.05.2018 - C-331/16, C-366/16 (https://dejure.org/2018,10660)
EuGH, Entscheidung vom 02.05.2018 - C-331/16, C-366/16 (https://dejure.org/2018,10660)
EuGH, Entscheidung vom 02. Mai 2018 - C-331/16, C-366/16 (https://dejure.org/2018,10660)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    K. (Aufenthaltsrecht und Vorwürfe von Kriegsverbrechen)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 27 Abs. 2 Unterabs. 2 - Beschränkungen des Einreise- und Aufenthaltsrechts aus Gründen der öffentlichen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    K. (Aufenthaltsrecht und Vorwürfe von Kriegsverbrechen)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 27 Abs. 2 Unterabs. 2 - Beschränkungen des Einreise- und Aufenthaltsrechts aus Gründen der öffentlichen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    K. (Aufenthaltsrecht und Vorwürfe von Kriegsverbrechen)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 27 Abs. 2 Unterabs. 2 - Beschränkungen des Einreise- und Aufenthaltsrechts aus Gründen der öffentlichen ...

  • doev.de PDF

    K. u. H.F. - Aufenthaltsbeschränkungen für Unionsbürger oder deren Familienangehörige

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 27 Abs. 2 Unterabs. 2 - Beschränkungen des Einreise- und Aufenthaltsrechts aus Gründen der öffentlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Unionsbürgerschaft - Die Erforderlichkeit einer Beschränkung der Freizügigkeit und des Aufenthaltsrechts eines Unionsbürgers oder eines seiner Familienangehörigen, der im Verdacht steht, in der Vergangenheit an Kriegsverbrechen beteiligt gewesen zu sein, ist von Fall zu ...

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    K. (Aufenthaltsrecht und Vorwürfe von Kriegsverbrechen)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 27 Abs. 2 Unterabs. 2 - Beschränkungen des Einreise- und Aufenthaltsrechts aus Gründen der öffentlichen ...

  • lto.de (Kurzinformation)

    Freizügigkeit und Aufenthaltsrecht: Kriegsverbrecher müssen draußen bleiben

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    EU-Bügern kann wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen Aufenthaltsrecht verweigert werden

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 23.11.2010 - C-145/09

    Tsakouridis - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 Abs. 4 und Art. 28 …

    Auszug aus EuGH, 02.05.2018 - C-331/16
    Dieser Schluss beruhe zum einen auf der außergewöhnlichen Schwere der von Art. 1 Abschnitt F Buchst. a des Genfer Abkommens erfassten Verbrechen und zum anderen auf der Rechtsprechung des Gerichtshofs, insbesondere den Urteilen vom 9. November 2010, B und D (C-57/09 und C-101/09, EU:C:2010:661), vom 23. November 2010, Tsakouridis, (C-145/09, EU:C:2010:708), und vom 22. Mai 2012, I (C-348/09, EU:C:2012:300).

    Rn. 42 Zum Begriff der öffentlichen Sicherheit geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass er sowohl die innere als auch die äußere Sicherheit eines Mitgliedstaats umfasst (Urteil vom 23. November 2010, Tsakouridis, C-145/09, EU:C:2010:708, Rn. 43).

    Die äußere Sicherheit kann insbesondere durch die Gefahr einer erheblichen Störung der auswärtigen Beziehungen dieses Mitgliedstaats oder des friedlichen Zusammenlebens der Völker beeinträchtigt sein (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. November 2010, Tsakouridis, C-145/09, EU:C:2010:708, Rn. 44).

    Rn. 62 Diese Bewertung erfordert eine Abwägung der Gefahr, die das persönliche Verhalten des Betroffenen für die Grundwerte der Aufnahmegesellschaft darstellt, gegen den Schutz der den Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen nach der Richtlinie 2004/38 zustehenden Rechte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. November 2010, Tsakouridis, C-145/09, EU:C:2010:708, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 63 Im Rahmen dieser Bewertung ist den Grundrechten Rechnung zu tragen, deren Beachtung der Gerichtshof sichert, insbesondere dem in Art. 7 der Charta und in Art. 8 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten niedergelegten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Urteil vom 23. November 2010, Tsakouridis, C-145/09, EU:C:2010:708, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 71 Zum Schutz nach Art. 28 Abs. 3 Buchst. a der Richtlinie 2004/38 ist darauf hinzuweisen, dass mit der Richtlinie eine auf dem Maß der Integration der betroffenen Personen im Aufnahmemitgliedstaat beruhende Regelung zum Schutz vor Ausweisungsmaßnahmen geschaffen wird, so dass die Garantien, die für Unionsbürger und ihre Familienangehörigen gegenüber einer Ausweisung bestehen, umso stärker sind, je besser sie in den Aufnahmemitgliedstaat integriert sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. November 2010, Tsakouridis, C-145/09, EU:C:2010:708, Rn. 25, …und vom 17. April 2018, B und Vomero, C-316/16 und C-424/16, EU:C:2018:256, Rn. 44).

    Rn. 72 Art. 28 Abs. 3 Buchst. a der Richtlinie 2004/38, wonach gegen Unionsbürger, die ihren Aufenthalt in den letzten zehn Jahren im Aufnahmemitgliedstaat gehabt haben, eine Ausweisung nur aus "zwingenden Gründen der öffentlichen Sicherheit" verfügt werden darf, fügt sich in die Systematik dieser Regelung ein und verstärkt erheblich den Schutz der Personen, auf die diese Bestimmung Anwendung findet, vor etwaigen Ausweisungsmaßnahmen ihnen gegenüber (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. November 2010, Tsakouridis, C-145/09, EU:C:2010:708, Rn. 28).

  • EuGH, 22.05.2012 - C-348/09

    Straftaten im Bereich besonders schwerer Kriminalität, die im Vertrag über die …

    Auszug aus EuGH, 02.05.2018 - C-331/16
    Dieser Schluss beruhe zum einen auf der außergewöhnlichen Schwere der von Art. 1 Abschnitt F Buchst. a des Genfer Abkommens erfassten Verbrechen und zum anderen auf der Rechtsprechung des Gerichtshofs, insbesondere den Urteilen vom 9. November 2010, B und D (C-57/09 und C-101/09, EU:C:2010:661), vom 23. November 2010, Tsakouridis, (C-145/09, EU:C:2010:708), und vom 22. Mai 2012, I (C-348/09, EU:C:2012:300).

    Rn. 40 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs steht es den Mitgliedstaaten im Wesentlichen zwar weiterhin frei, nach ihren nationalen Bedürfnissen, die je nach Mitgliedstaat und Zeitpunkt unterschiedlich sein können, zu bestimmen, was die öffentliche Ordnung und Sicherheit, insbesondere als Rechtfertigung einer Ausnahme vom grundlegenden Prinzip der Freizügigkeit, erfordern, doch sind diese Anforderungen eng zu verstehen, so dass ihre Tragweite nicht von jedem Mitgliedstaat einseitig ohne Kontrolle durch die Unionsorgane bestimmt werden kann (Urteil vom 22. Mai 2012, I, C-348/09, EU:C:2012:300, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung;… vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Juli 2017, E, C-193/16, EU:C:2017:542, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die innere Sicherheit kann insbesondere durch eine unmittelbare Bedrohung der Ruhe und der physischen Sicherheit der Bevölkerung des betreffenden Mitgliedstaats beeinträchtigt sein (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Mai 2012, I, C-348/09, EU:C:2012:300, Rn. 28).

  • EuGH, 09.11.2010 - C-57/09

    Eine Person kann von der Anerkennung als Flüchtling ausgeschlossen werden, wenn …

    Auszug aus EuGH, 02.05.2018 - C-331/16
    Dieser Schluss beruhe zum einen auf der außergewöhnlichen Schwere der von Art. 1 Abschnitt F Buchst. a des Genfer Abkommens erfassten Verbrechen und zum anderen auf der Rechtsprechung des Gerichtshofs, insbesondere den Urteilen vom 9. November 2010, B und D (C-57/09 und C-101/09, EU:C:2010:661), vom 23. November 2010, Tsakouridis, (C-145/09, EU:C:2010:708), und vom 22. Mai 2012, I (C-348/09, EU:C:2012:300).

    Rn. 50 Insoweit ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die in Art. 1 Abschnitt F des Genfer Abkommens und in Art. 12 Abs. 2 der Richtlinie 2011/95 vorgesehenen Gründe für den Ausschluss von der Anerkennung als Flüchtling mit dem Ziel geschaffen wurden, von dieser Anerkennung Personen auszuschließen, die als des damit verbundenen Schutzes unwürdig angesehen werden, und zu verhindern, dass diese Anerkennung es den Urhebern bestimmter schwerwiegender Straftaten ermöglicht, sich einer strafrechtlichen Verantwortung zu entziehen, so dass der Ausschluss von der Anerkennung als Flüchtling nicht vom Bestehen einer gegenwärtigen Gefahr für den Aufnahmemitgliedstaat abhängt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. November 2010, B und D, C-57/09 und C-101/09, EU:C:2010:661, Rn. 104).

  • EuGH, 21.12.2011 - C-424/10

    Der Erwerb des Rechts auf Daueraufenthalt wird nur durch einen Aufenthalt …

    Auszug aus EuGH, 02.05.2018 - C-331/16
    Aus Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38 geht aber hervor, dass dieses Recht nur erworben werden kann, wenn sich der Betroffene rechtmäßig fünf Jahre lang ununterbrochen im Aufnahmemitgliedstaat aufgehalten hat, im Einklang mit den Voraussetzungen nach der Richtlinie, insbesondere ihres Art. 7 Abs. 1 (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Dezember 2011, Ziolkowski und Szeja, C-424/10 und C-425/10, EU:C:2011:866, Rn. 46), oder eines Unionsrechtsakts, der vor dem 30. April 2006 galt, an dem die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 2004/38 ablief (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Oktober 2010, Lassal, C-162/09, EU:C:2010:592, Rn. 33 bis 40).

    Rn. 74 Ein im Einklang mit dem Recht eines Mitgliedstaats stehender Aufenthalt, der jedoch nicht die Voraussetzungen des Unionsrechts erfüllt, kann dagegen nicht als rechtmäßiger Aufenthalt im Sinne von Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38 angesehen werden, so dass bei einem Unionsbürger, der sich im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats allein auf der Grundlage des nationalen Rechts dieses Staates mehr als fünf Jahre lang aufgehalten hat, nicht davon ausgegangen werden kann, dass er nach dieser Bestimmung das Recht auf Daueraufenthalt erworben hat, wenn er während seines Aufenthalts die genannten Voraussetzungen nicht erfüllte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Dezember 2011, Ziolkowski und Szeja, C-424/10 und C-425/10, EU:C:2011:866, Rn. 47 und 51).

  • EuGH, 17.04.2018 - C-316/16

    Der verstärkte Schutz vor Ausweisung ist u. a. an die Voraussetzung geknüpft, …

    Auszug aus EuGH, 02.05.2018 - C-331/16
    Rn. 71 Zum Schutz nach Art. 28 Abs. 3 Buchst. a der Richtlinie 2004/38 ist darauf hinzuweisen, dass mit der Richtlinie eine auf dem Maß der Integration der betroffenen Personen im Aufnahmemitgliedstaat beruhende Regelung zum Schutz vor Ausweisungsmaßnahmen geschaffen wird, so dass die Garantien, die für Unionsbürger und ihre Familienangehörigen gegenüber einer Ausweisung bestehen, umso stärker sind, je besser sie in den Aufnahmemitgliedstaat integriert sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. November 2010, Tsakouridis, C-145/09, EU:C:2010:708, Rn. 25, und vom 17. April 2018, B und Vomero, C-316/16 und C-424/16, EU:C:2018:256, Rn. 44).

    Rn. 73 Art. 28 Abs. 3 Buchst. a der Richtlinie 2004/38 ist, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 17. April 2018, B und Vomero (C-316/16 und C-424/16, EU:C:2018:256, Rn. 61), entschieden hat, jedoch dahin auszulegen, dass der in dieser Bestimmung vorgesehene Schutz vor einer Ausweisung davon abhängt, dass der Betroffene über ein Recht auf Daueraufenthalt im Sinne von Art. 16 und Art. 28 Abs. 2 der Richtlinie verfügt.

  • EuGH, 11.06.2015 - C-554/13

    Zh. und O. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …

    Auszug aus EuGH, 02.05.2018 - C-331/16
    Wie sich aus Rn. 50 des Urteils vom 11. Juni 2015, Zh. und O. (C-554/13, EU:C:2015:377), ergebe, sei der vom Staatssekretär angeführte allgemeine Grund, dass er eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstelle, mit dem Unionsrecht unvereinbar.

    Rn. 58 Insoweit ist die seitdem vergangene Zeit zwar ein bei der Prüfung, ob eine Gefahr wie die in Art. 27 Abs. 2 Unterabs. 2 der Richtlinie 2004/38 genannte vorliegt, relevanter Gesichtspunkt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juni 2015, Zh. und O., C-554/13, EU:C:2015:377, Rn. 60 bis 62).

  • EuGH, 27.10.1977 - 30/77

    Regina / Bouchereau

    Auszug aus EuGH, 02.05.2018 - C-331/16
    Rn. 56 Darüber hinaus ist es - auch wenn in der Regel die Feststellung einer ein Grundinteresse der Gesellschaft berührenden tatsächlichen, gegenwärtigen und erheblichen Gefahr im Sinne von Art. 27 Abs. 2 Unterabs. 2 der Richtlinie 2004/38 eine Neigung des Betroffenen nahelegt, das Verhalten, das diese Gefahr darstellt, in Zukunft beizubehalten - auch möglich, dass allein das frühere Verhalten den Tatbestand einer solchen Gefahr erfüllt (Urteil vom 27. Oktober 1977, Bouchereau, 30/77, EU:C:1977:172, Rn. 29).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-482/01

    Oliveri

    Auszug aus EuGH, 02.05.2018 - C-331/16
    Rn. 52 Maßnahmen, die aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder der öffentlichen Sicherheit gerechtfertigt sind, können nur getroffen werden, wenn sich nach einer Einzelfallprüfung durch die zuständigen nationalen Behörden herausstellt, dass das individuelle Verhalten der betreffenden Person eine gegenwärtige, hinreichend schwere Gefahr für ein Grundinteresse der Gesellschaft darstellt (…Urteil vom 8. Dezember 2011, Ziebell, C-371/08, EU:C:2011:809, Rn. 82 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 29. April 2004, 0rfanopoulos und Oliveri, C-482/01 und C-493/01, EU:C:2004:262, Rn. 77).
  • EuGH, 24.06.2015 - C-373/13

    T. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …

    Auszug aus EuGH, 02.05.2018 - C-331/16
    Rn. 41 Deshalb ist der in den Art. 27 und 28 der Richtlinie 2004/38 enthaltene Begriff der öffentlichen Ordnung in der Rechtsprechung des Gerichtshofs dahin ausgelegt worden, dass er jedenfalls voraussetzt, dass außer der Störung der sozialen Ordnung, die jeder Gesetzesverstoß darstellt, eine tatsächliche, gegenwärtige und hinreichend erhebliche Gefahr vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (Urteil vom 24. Juni 2015, H. T., C-373/13, EU:C:2015:413, Rn. 79 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.12.2011 - C-371/08

    Ziebell - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …

    Auszug aus EuGH, 02.05.2018 - C-331/16
    Rn. 52 Maßnahmen, die aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder der öffentlichen Sicherheit gerechtfertigt sind, können nur getroffen werden, wenn sich nach einer Einzelfallprüfung durch die zuständigen nationalen Behörden herausstellt, dass das individuelle Verhalten der betreffenden Person eine gegenwärtige, hinreichend schwere Gefahr für ein Grundinteresse der Gesellschaft darstellt (Urteil vom 8. Dezember 2011, Ziebell, C-371/08, EU:C:2011:809, Rn. 82 und die dort angeführte Rechtsprechung;… vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 29. April 2004, 0rfanopoulos und Oliveri, C-482/01 und C-493/01, EU:C:2004:262, Rn. 77).
  • EuGH, 07.10.2010 - C-162/09

    Lassal - Vorabentscheidungsersuchen - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - …

  • EuGH, 17.11.2011 - C-430/10

    Gaydarov - Freizügigkeit von Unionsbürgern - Richtlinie 2004/38/EG - Verbot, das …

  • EuGH, 17.11.2011 - C-434/10

    Aladzhov - Freizügigkeit von Unionsbürgern - Richtlinie 2004/38/EG - Verbot, das …

  • EuGH, 13.07.2017 - C-193/16

    E - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Recht, sich im …

  • EuGH, 02.04.2020 - C-715/17

    Durch die Weigerung, den vorübergehenden Mechanismus zur Umsiedlung von …

    Rn. 146 Die Tragweite der Erfordernisse bezüglich der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit kann daher nicht von jedem Mitgliedstaat einseitig ohne Kontrolle durch die Organe der Union bestimmt werden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juni 2015, Zh. und O., C-554/13, EU:C:2015:377, Rn. 48, sowie vom 2. Mai 2018, K. und H. F. [Aufenthaltsrecht und Vorwürfe von Kriegsverbrechen], C-331/16 und C-366/16, EU:C:2018:296, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2020 - 11 S 955/19

    Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt wegen Straftaten …

    Da dieses Schutzniveau nur ein Unionsbürger erlangt, der im Vorfeld die Voraussetzungen für die Entstehung eines Daueraufenthaltsrechts gemäß § 4a FreizügG/EU (Art. 16 RL 2004/38/EG) erfüllt und damit in den Genuss des Schutzniveaus gemäß § 6 Abs. 4 FreizügG/EU (Art. 28 Abs. 2 RL 2004/38/EG) kommt (EuGH, Urteile vom 02.05.2018 - C-331/16 und C-355/16 -, Rn. 73 ff., …und vom 17.04.2018 - C-316/16 und C-424/16 -, Rn. 40 ff.), sind auch der Bestand eines Daueraufenthaltsrechts und die damit verbundenen Gewährleistungen des § 6 Abs. 4 FreizügG/EU zum Zeitpunkt des Erlasses der Verlustfeststellung zu beurteilen (…vgl. Kurzidem, in: Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, 27. Ed. 01.10.2020, § 6 FreizügG/EU Rn. 17).

    Rn. 77 1. Die Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt gemäß § 6 Abs. 1 FreizügG/EU setzt voraus, dass das persönliche Verhalten des Unionsbürgers eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit begründet, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (vgl. Art. 27 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 UA 2 Satz 1 RL 2004/38/EG; EuGH, Urteil vom 02.05.2018 - C-331/16 und C-355/16 -, Rn. 52 und 65).

    Rn. 80 Ein Grundinteresse der Gesellschaft kann insbesondere bei einer mit den in Art. 2 und 3 EUV genannten Grundwerten wie der Menschenwürde und den Menschenrechten unvereinbaren Haltung des Betroffenen, unter den in Art. 12 Abs. 2 RL 2011/95/EU genannten Umständen sowie in den in Art. 83 Abs. 1 UA 2 AEUV genannten Kriminalitätsbereichen berührt sein, aber auch in anderen Fällen erheblichen strafrechtlichen Fehlverhaltens (vgl. EuGH, Urteil vom 02.05.2018 - C-331/16 und C-355/16 -, Rn. 41 ff., vom 04.10.2007 - C-349/06 -, Rn. 35; OVG Bremen…, Urteil vom 30.09.2020 - 2 LC 166/20 -, juris Rn. 51;… Bay. VGH, Beschlüsse vom 12.11.2019 - 10 ZB 18.2467 -, juris Rn. 7…, vom 15.10.2019 - 19 ZB 19.914 -, juris Rn. 9 f., …und vom 10.07.2017 - 19 ZB 15.1916 -, juris Rn. 15; Thür.

    Die äußere Sicherheit kann insbesondere durch die Gefahr einer erheblichen Störung der auswärtigen Beziehungen oder der militärischen Interessen dieses Mitgliedstaats oder des friedlichen Zusammenlebens der Völker beeinträchtigt sein (vgl. EuGH, Urteile vom 02.05.2018 - C-331/16 und C-355/16 -, Rn. 42…, vom 08.05.2018 - C-82/16 -, Rn. 91…, vom 13.09.2016 - C-304/14 -, Rn. 39…, vom 13.09.2016 - C-165/14 -, Rn. 83…, vom 15.02.2016 - C-601/15 PPU -, Rn. 65 f., vom 22.05.2012 - C-348/09 -, Rn. 33…, vom 23.11.2010 - C-145/09 -, Rn. 43 f., …und vom 26.11.2002 - C-100/01 -, Rn. 12 und 35).

    Dabei sind alle relevanten Umstände des Einzelfalls einzubeziehen, insbesondere die einer strafrechtlichen Verurteilung zugrundeliegenden Umstände, die Entwicklung des Betroffenen nach der Tat, seine Persönlichkeit und seine Lebensumstände sowie das Gewicht der in Rede stehenden Rechtsgüter (vgl. EuGH, Urteil vom 02.05.2018 - C-331/16 und C-355/16 -, Rn. 66; BVerwG…, Beschluss vom 11.09.2015 - 1 B 39.15 -, juris Rn. 8;… VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21.01.2020 - 11 S 3477/19 -, juris Rn. 40 ; Bay. VGH, Beschluss vom 23.07.2020 - 10 ZB 20.1171 -, juris Rn. 11).

    Ausgeschlossen ist damit eine Verlustfeststellung, die als automatische Folge einer strafrechtlichen Verurteilung (§ 6 Abs. 2 Satz 1 FreizügG/EU) oder einer sonstigen Sanktion verfügt wird, ohne das persönliche Verhalten des Betroffenen oder die von ihm ausgehende Gefahr zu berücksichtigen (vgl. EuGH, Urteile vom 02.05.2018 - C-331/16 und C-355/16 -, Rn. 41 ff., …und vom 13.09.2016 - C-165/14 -, Rn. 59 ff.; siehe auch BVerwG, Urteil vom 03.08.2004 - 1 C 30.02 -, juris Rn. 26).

    Auch der Gerichtshof der Europäischen Union geht davon aus, dass die für Einschränkungen von Aufenthaltsrechten erforderliche erhebliche Gefahr keine statische Wahrscheinlichkeit bedeutet, sondern dass in jedem Einzelfall auch der Grad der aktuellen Gefährlichkeit des Betroffenen zu ermitteln ist (EuGH, Urteile vom 02.05.2018 - C-331/16 und C-355/16 -, Rn. 70…, vom 13.09.2016 - C-165/14 -, Rn. 86…, vom 08.05.2018 - C-82/16 -, Rn. 94, und vom 13.09.2016 - C-304/14 -, Rn. 42), was eine Dynamik dieses Gefahrengrads impliziert.

    Das Erfordernis einer Ermessensentscheidung setzt die unionsrechtliche Anforderung um, unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und der Grundrechte die Gefahr, die das persönliche Verhalten des Unionsbürgers darstellt, gegen den Schutz der diesem nach der Richtlinie 2004/38/EG zustehenden Rechte abzuwägen (vgl. EuGH, Urteile vom 02.05.2018 - C-331/16 und C-355/16 -, Rn. 62…, vom 22.05.2012 - C-348/09 -, Rn. 34, …und vom 29.04.2004 - C-482/01 und C-493/01 -, Rn. 99).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2021 - 11 S 800/19

    Klage gegen Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt; …

    Da dieses Schutzniveau nur ein Unionsbürger erlangt, der im Vorfeld die Voraussetzungen für die Entstehung eines Daueraufenthaltsrechts gemäß § 4a FreizügG/EU (Art. 16 RL 2004/38/EG) erfüllt und damit in den Genuss des Schutzniveaus gemäß § 6 Abs. 4 FreizügG/EU (Art. 28 Abs. 2 RL 2004/38/EG) kommt (EuGH, Urteile vom 02.05.2018 - C-331/16 und C-355/16 -, Rn. 73 ff., …und vom 17.04.2018 - C-316/16 und C-424/16 -, Rn. 40 ff.), sind auch der Bestand eines Daueraufenthaltsrechts und die damit verbundenen Gewährleistungen des § 6 Abs. 4 FreizügG/EU zum Zeitpunkt des Erlasses der Verlustfeststellung zu beurteilen (…vgl. Kurzidem, in: Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, 29. Ed. 01.01.2021, § 6 FreizügG/EU Rn. 17).

    Die äußere Sicherheit kann insbesondere durch die Gefahr einer erheblichen Störung der auswärtigen Beziehungen oder der militärischen Interessen dieses Mitgliedstaats oder des friedlichen Zusammenlebens der Völker beeinträchtigt sein (vgl. EuGH, Urteile vom 02.05.2018 - C-331/16 und C-355/16 -, Rn. 42…, vom 08.05.2018 - C-82/16 -, Rn. 91…, vom 13.09.2016 - C-304/14 -, Rn. 39…, vom 13.09.2016 - C-165/14 -, Rn. 83…, vom 15.02.2016 - C-601/15 PPU -, Rn. 65 f., vom 22.05.2012 - C-348/09 -, Rn. 33…, vom 23.11.2010 - C-145/09 -, Rn. 43 f., …und vom 26.11.2002 - C-100/01 -, Rn. 12 und 35).

    Dabei sind alle relevanten Umstände des Einzelfalls einzubeziehen, insbesondere die einer strafrechtlichen Verurteilung zugrundeliegenden Umstände, die Entwicklung des Betroffenen nach der Tat, seine Persönlichkeit und seine Lebensumstände sowie das Gewicht der in Rede stehenden Rechtsgüter (…VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.12.2020 - 11 S 955/19 -, juris Rn. 82 , …und Beschluss vom 21.01.2020 - 11 S 3477/19 -, juris Rn. 40 ; vgl. EuGH, Urteil vom 02.05.2018 - C-331/16 und C-355/16 -, Rn. 66; BVerwG…, Beschluss vom 11.09.2015 - 1 B 39.15 -, juris Rn. 8; Bay. VGH…, Beschluss vom 23.07.2020 - 10 ZB 20.1171 -, juris Rn. 11).

    Ausgeschlossen ist damit eine Verlustfeststellung, die als automatische Folge einer strafrechtlichen Verurteilung (§ 6 Abs. 2 Satz 1 FreizügG/EU) oder einer sonstigen Sanktion verfügt wird, ohne das persönliche Verhalten des Betroffenen oder die von ihm ausgehende Gefahr zu berücksichtigen (…VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.12.2020 - 11 S 955/19 -, juris Rn. 83 ; vgl. EuGH, Urteile vom 02.05.2018 - C-331/16 und C-355/16 -, Rn. 41 ff., …und vom 13.09.2016 - C-165/14 -, Rn. 59 ff.; siehe auch BVerwG…, Urteil vom 03.08.2004 - 1 C 30.02 -, juris Rn. 26).

    Auch der Gerichtshof der Europäischen Union geht davon aus, dass die für Einschränkungen von Aufenthaltsrechten erforderliche erhebliche Gefahr keine statische Wahrscheinlichkeit bedeutet, sondern dass in jedem Einzelfall auch der Grad der aktuellen Gefährlichkeit des Betroffenen zu ermitteln ist (EuGH, Urteile vom 02.05.2018 - C-331/16 und C-355/16 -, Rn. 70…, vom 13.09.2016 - C-165/14 -, Rn. 86…, vom 08.05.2018 - C-82/16 -, Rn. 94, …und vom 13.09.2016 - C-304/14 -, Rn. 42), was eine Dynamik dieses Gefahrengrads impliziert.

    Das Erfordernis einer Ermessensentscheidung setzt die unionsrechtliche Anforderung um, unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und der Grundrechte die Gefahr, die das persönliche Verhalten des Unionsbürgers darstellt, gegen den Schutz der diesem nach der Richtlinie 2004/38/EG zustehenden Rechte abzuwägen (vgl. EuGH, Urteile vom 02.05.2018 - C-331/16 und C-355/16 -, Rn. 62…, vom 22.05.2012 - C-348/09 -, Rn. 34, …und vom 29.04.2004 - C-482/01 und C-493/01 -, Rn. 99).

  • VG Aachen, 27.10.2022 - 8 K 3635/19

    Verlustfeststellung; Zuständigkeit bei Haftfällen; Anhörung nur auf deutsch; …

    Rn. 113 Vgl. auch: EuGH, Urteil vom 2. Mai 2018 - C-331/16 u.a. (K.) -, juris, Rn. 52; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Dezember 2020 - 11 S 955/19 -, juris, Rn. 77.

    Rn. 117 Vgl. EuGH, Urteil vom 2. Mai 2018 - C-331/16 u.a. (K.) -, juris, Rn. 58, 66; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Dezember 2020 - 11 S 955/19 -, juris, Rn. 82 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 11. September 2015 - 1 B 39/15 -, juris, Rn. 8.

    Rn. 119 Vgl. EuGH, Urteil vom 2. Mai 2018 - C-331/16 u.a. (K.) -, juris, Rn. 41; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Dezember 2020 - 11 S 955/19 -, juris, Rn. 85.

    Rn. 125 Vgl. EuGH, Urteil vom 2. Mai 2018 - C-331/16 u.a. (K.) -, juris, Rn. 70; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Dezember 2020 - 11 S 955/19 -, juris, Rn. 87.

    Rn. 131 Vgl. EuGH, Urteil vom 2. Mai 2018 - C-331/16 u.a. (K.) -, juris, Rn. 41 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Dezember 2020 - 11 S 955/19 -, juris, Rn. 80 m.w.N.

    Rn. 199 Vgl. EuGH, Urteil vom 2. Mai 2018 - C-331/16 u.a. (K.) -, juris, Rn. 61 ff.

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2019 - C-311/18

    Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe ist der Beschluss 2010/87/EU der …

    Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Mai 2018, K. und H. F. (Aufenthaltsrecht und Vorwürfe von Kriegsverbrechen) (C-331/16 und C-366/16, EU:C:2018:296, Rn. 40 bis 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.06.2024 - C-62/23

    Pedro Francisco - Vorlage zur Vorabentscheidung - Recht der Unionsbürger und …

    Rn. 29 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs steht es den Mitgliedstaaten im Wesentlichen zwar weiterhin frei, nach ihren nationalen Bedürfnissen, die je nach Mitgliedstaat und Zeitpunkt unterschiedlich sein können, zu bestimmen, was die öffentliche Ordnung und Sicherheit, insbesondere als Rechtfertigung einer Ausnahme vom grundlegenden Prinzip der Freizügigkeit, erfordern, doch sind diese Anforderungen eng zu verstehen, so dass ihre Tragweite nicht von jedem Mitgliedstaat einseitig ohne Kontrolle durch die Unionsorgane bestimmt werden kann (Urteil vom 2. Mai 2018, K. und H. F. [Aufenthaltsrecht und Vorwürfe von Kriegsverbrechen], C-331/16 und C-366/16, EU:C:2018:296, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 32 Folglich können nach Art. 27 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38 Maßnahmen, die aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder der öffentlichen Sicherheit gerechtfertigt sind, nur getroffen werden, wenn sich gemäß Art. 27 Abs. 2 nach einer Einzelfallprüfung durch die zuständigen nationalen Behörden herausstellt, dass das individuelle Verhalten des Betroffenen gegenwärtig eine tatsächliche, erhebliche Gefahr darstellt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Mai 2018, K. und H. F. [Aufenthaltsrecht und Vorwürfe von Kriegsverbrechen], C-331/16 und C-366/16, EU:C:2018:296, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 33 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof entschieden hat, dass beim Erlass von Maßnahmen aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit im Sinne von Art. 27 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38 Straftaten oder Handlungen, die dem Betroffenen vorgeworfen werden und nicht zu einer strafrechtlichen Verurteilung geführt haben, wie die Festnahme des Klägers des Ausgangsverfahrens als mutmaßlicher Straftäter, relevante Gesichtspunkte darstellen können, sofern sie im Rahmen einer Einzelfallprüfung berücksichtigt werden, die den in dieser Bestimmung vorgesehenen Anforderungen entspricht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Mai 2018, K. und H. F. [Aufenthaltsrecht und Vorwürfe von Kriegsverbrechen], C-331/16 und C-366/16, EU:C:2018:296, Rn. 53).

    Rn. 35 In Ermangelung einer rechtskräftigen Verurteilung und gar einer strafrechtlichen Verfolgung spiegelt diese Festnahme nämlich nur das Vorliegen eines Verdachts gegen die betreffende Person wider, so dass eine Prüfung unter Berücksichtigung aller ihre Situation kennzeichnenden relevanten Gesichtspunkte umso notwendiger ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Mai 2018, K. und H. F. [Aufenthaltsrecht und Vorwürfe von Kriegsverbrechen], C-331/16 und C-366/16, EU:C:2018:296, Rn. 54 und 55).

    Bei dieser umfassenden Prüfung muss auch berücksichtigt werden, wie viel Zeit seit der mutmaßlichen Begehung dieser Straftaten bzw. Handlungen vergangen ist und wie sich der Betroffene später verhalten hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Mai 2018, K. und H. F. [Aufenthaltsrecht und Vorwürfe von Kriegsverbrechen], C-331/16 und C-366/16, EU:C:2018:296, Rn. 66).

    Im Rahmen dieser Bewertung ist den Grundrechten Rechnung zu tragen, deren Beachtung der Gerichtshof sichert, insbesondere dem in Art. 7 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in Art. 8 der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten niedergelegten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Mai 2018, K. und H. F. [Aufenthaltsrecht und Vorwürfe von Kriegsverbrechen], C-331/16 und C-366/16, EU:C:2018:296, Rn. 61 bis 63 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2021 - C-91/20

    Bundesrepublik Deutschland (Maintien de l'unité familiale) - Vorlage zur …

    {FN:46} Vgl. Urteil vom 2. Mai 2018, K. und H. F. (Aufenthaltsrecht und Vorwürfe von Kriegsverbrechen) (C-331/16 und C-366/16, EU:C:2018:296, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:49} Vgl. Urteil vom 2. Mai 2018, K. und H. F. (Aufenthaltsrecht und Vorwürfe von Kriegsverbrechen) (C-331/16 und C-366/16, EU:C:2018:296, Rn. 53 und 54).

  • EuGH, 06.07.2023 - C-8/22

    Aberkennung und Ablehnung der Flüchtlingseigenschaft: Der Gerichtshof erläutert …

    Rn. 63 Im Rahmen der Umstände, die bei der Würdigung dessen zu berücksichtigen sind, ob eine Gefahr für die Allgemeinheit besteht, ist es - auch wenn in der Regel die Feststellung einer ein Grundinteresse der Gesellschaft berührenden tatsächlichen, gegenwärtigen und erheblichen Gefahr eine Neigung des Betroffenen impliziert, das Verhalten, das diese Gefahr darstellt, in Zukunft beizubehalten - auch möglich, dass allein das frühere Verhalten den Tatbestand einer solchen Gefahr erfüllt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Mai 2018, K. und H. F. [Aufenthaltsrecht und Vorwürfe von Kriegsverbrechen], C-331/16 und C-366/16, EU:C:2018:296, Rn. 56).

    Rn. 67 Von dieser Möglichkeit ist insbesondere unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit Gebrauch zu machen, der eine Abwägung der Gefahr, die der betreffende Drittstaatsangehörige für die Allgemeinheit des Mitgliedstaats darstellt, in dem er sich aufhält, gegen die Rechte beinhaltet, die gemäß dieser Richtlinie den Personen zu gewährleisten sind, die die materiellen Voraussetzungen von Art. 2 Buchst. d der Richtlinie erfüllen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. Mai 2018, K. und H. F. [Aufenthaltsrecht und Vorwürfe von Kriegsverbrechen], C-331/16 und C-366/16, EU:C:2018:296, Rn. 62…, vom 12. Dezember 2019, G. S. und V. G. [Gefährdung der öffentlichen Ordnung], C-381/18 und C-382/18, EU:C:2019:1072, Rn. 64, …sowie vom 9. Februar 2023, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid u. a. [Entzug des Aufenthaltsrechts eines türkischen Arbeitnehmers], C-402/21, EU:C:2023:77, Rn. 72).

    Rn. 68 Im Rahmen dieser Würdigung muss die zuständige Behörde auch den durch das Unionsrecht garantierten Grundrechten Rechnung tragen und insbesondere die Möglichkeit prüfen, andere, die Flüchtlings- und Grundrechte weniger beeinträchtigende Maßnahmen zu ergreifen, die die Allgemeinheit des Mitgliedstaats, in dem sich der betreffende Drittstaatsangehörige aufhält, ebenso wirksam schützen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Mai 2018, K. und H. F. [Aufenthaltsrecht und Vorwürfe von Kriegsverbrechen], C-331/16 und C-366/16, EU:C:2018:296, Rn. 63 und 64).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2025 - 11 S 296/24

    Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt im Gebiet der …

    Dabei sind alle relevanten Umstände des Einzelfalls einzubeziehen, insbesondere die einer strafrechtlichen Verurteilung zugrundeliegenden Umstände, die Entwicklung des Betroffenen nach der Tat, seine Persönlichkeit und seine Lebensumstände sowie das Gewicht der in Rede stehenden Rechtsgüter (…VGH Bad.-Württ., Urteile vom 17.05.2021 - 11 S 800/19 - juris Rn. 120 …und vom 16.12.2020 - 11 S 955/19 - juris Rn. 82 ;… Beschluss vom 21.01.2020 - 11 S 3477/19 - juris Rn. 40 ; vgl. EuGH, Urteil vom 02.05.2018 - C-331/16 und C-355/16 - Rn. 66; BayVGH…, Beschluss vom 23.07.2020 - 10 ZB 20.1171 - juris Rn. 11).

    Ausgeschlossen ist damit eine Verlustfeststellung, die als automatische Folge einer strafrechtlichen Verurteilung (§ 6 Abs. 2 Satz 1 FreizügG/EU) oder einer sonstigen Sanktion verfügt wird, ohne das persönliche Verhalten des Betroffenen oder die von ihm ausgehende Gefahr zu berücksichtigen (…VGH Bad.-Württ., Urteile vom 17.05.2021 - 11 S 800/19 - juris Rn. 120 …und vom 16.12.2020 - 11 S 955/19 - juris Rn. 83 ; vgl. EuGH, Urteile vom 02.05.2018 - C-331/16 und C-355/16 - Rn. 41 ff. …und vom 13.09.2016 - C-165/14 - Rn. 59 ff.; siehe auch BVerwG…, Urteil vom 03.08.2004 - 1 C 30.02 - juris Rn. 26).

    Auch der Gerichtshof der Europäischen Union geht davon aus, dass die für Einschränkungen von Aufenthaltsrechten erforderliche erhebliche Gefahr in jedem Einzelfall anhand des Grads der aktuellen Gefährlichkeit des Betroffenen zu ermitteln ist (EuGH, Urteile vom 02.05.2018 - C-331/16 und C-355/16 - Rn. 70…, vom 13.09.2016 - C-165/14 - Rn. 86…, vom 08.05.2018 - C-82/16 - Rn. 94 …und vom 13.09.2016 - C-304/14 - Rn. 42), was eine Dynamik dieses Gefahrengrads impliziert.

    Das Erfordernis einer Ermessensentscheidung setzt die unionsrechtliche Anforderung um, unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und der Grundrechte die Gefahr, die das persönliche Verhalten des Unionsbürgers darstellt, gegen den Schutz der diesem nach der Richtlinie 2004/38/EG zustehenden Rechte abzuwägen (vgl. EuGH, Urteile vom 02.05.2018 - C-331/16 und C-355/16 - Rn. 62…, vom 22.05.2012 - C-348/09 - Rn. 34 …und vom 29.04.2004 - C-482/01 und C-493/01 - Rn. 99).

  • EuGH, 05.12.2023 - C-128/22

    Covid-19: Der Gerichtshof bestätigt bestimmte Reiseverbote sowie Screening- und …

    Zum anderen entspricht der Begriff "innere Sicherheit" dem inneren Aspekt der öffentlichen Sicherheit eines Mitgliedstaats und umfasst insbesondere die Beeinträchtigung des Funktionierens der Einrichtungen des Staates und seiner wichtigen öffentlichen Dienste sowie das Überleben der Bevölkerung und die Beeinträchtigung der militärischen Interessen oder unmittelbare Bedrohungen der Ruhe und der physischen Sicherheit der Bevölkerung (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Februar 2016, N., C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 65 und 66 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 2. Mai 2018, K. und H. F. [Aufenthaltsrecht und Vorwürfe von Kriegsverbrechen], C-331/16 und C-366/16, EU:C:2018:296, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • VG Sigmaringen, 06.07.2022 - 8 K 1689/20

    Vorliegen zwingender Gründe der öffentlichen Sicherheit i.S.v. § 6 Abs. 5 Satz 1 …

  • EuGH, 30.04.2025 - C-63/24

    Galte - Vorlage zur Vorabentscheidung - Asylpolitik - Flüchtlingseigenschaft oder …

  • VG Stuttgart, 05.03.2025 - 11 K 2389/23

    Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt nach § 6

  • VG Freiburg, 22.05.2025 - 10 K 29/23

    Rechtsnatur des Ausspruchs eines befristeten Einreise- und Aufenthaltsverbots

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.08.2024 - 2 L 35/24

    Verlust des Freizügigkeitsrechts wegen Unterstützung der PKK; Verletzung der …

  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2018 - 11 S 2019/18

    EU-Bürger; Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt im …

  • VG Berlin, 06.05.2026 - 21 K 158.25

    Feststellung des Verlusts des EU-Freizügigkeitsrechts

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2020 - C-18/19

    Stadt Frankfurt am Main - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der …

  • VG Berlin, 10.04.2025 - 24 L 91.25

    Verlustfeststellung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU

  • VG Berlin, 02.07.2019 - 3 K 265.18
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.06.2021 - C-709/20

    Advocate General Richard de la Tour: The grant without conditions as to resources …

  • EuGH, 03.09.2020 - C-503/19

    Subdelegación del Gobierno en Barcelona (Langfristig Aufenthaltsberechtigte) - …

  • VG Sigmaringen, 26.11.2021 - A 13 K 348/18

    Afghanistan: Klage abgewiesen. Bescheid des Bundesamtes rechtmäßig.

  • VG Berlin, 24.09.2018 - 36 L 358.18

    Drohende Abschiebung in die Türkei bei Zweifel an schwerwiegenden Gründen im …

  • EGMR, 19.03.2024 - 12174/22

    KIRKOROV v. LITHUANIA

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   Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2017 - C-331/16, C-366/16   

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Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2017 - C-331/16, C-366/16 (https://dejure.org/2017,48170)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14.12.2017 - C-331/16, C-366/16 (https://dejure.org/2017,48170)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2017 - C-331/16, C-366/16 (https://dejure.org/2017,48170)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    K. (Aufenthaltsrecht und Vorwürfe von Kriegsverbrechen)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 27 Abs. 2 - Beschränkung der Freizügigkeit und der Aufenthaltsfreiheit aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit - Tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr, die ein ...

  • Europäischer Gerichtshof

    K. (Aufenthaltsrecht und Vorwürfe von Kriegsverbrechen)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 27 Abs. 2 - Beschränkung der Freizügigkeit und der Aufenthaltsfreiheit aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit - Tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr, die ein ...

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 27 Abs. 2 - Beschränkung der Freizügigkeit und der Aufenthaltsfreiheit aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit - Tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr, die ein ...

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (39)

  • EuGH, 09.11.2010 - C-57/09

    Eine Person kann von der Anerkennung als Flüchtling ausgeschlossen werden, wenn …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2017 - C-331/16
    {FN:9} Urteil vom 9. November 2010 (C-57/09 und C-101/09, EU:C:2010:661, Rn. 103 bis 105).

    {FN:17} Vgl. Urteil vom 9. November 2010, B und D (C-57/09 und C-101/09, EU:C:2010:661, Rn. 115 bis 120).

    {FN:36} Urteil vom 9. November 2010 (C-57/09 und C-101/09, EU:C:2010:661, Rn. 104).

    {FN:37} Im Urteil vom 9. November 2010, B und D (C-57/09 und C-101/09, EU:C:2010:661, Rn. 101), heißt es, dass "eine möglicherweise von einem Flüchtling für den betreffenden Mitgliedstaat ausgehende gegenwärtige Gefahr nicht im Rahmen des Art. 12 Abs. 2 der Richtlinie Berücksichtigung findet, sondern im Rahmen zum einen ihres Art. 14 Abs. 4 Buchst. a, wonach dieser Mitgliedstaat die einem Flüchtling zuerkannte Rechtsstellung insbesondere dann aberkennen kann, wenn es stichhaltige Gründe für die Annahme gibt, dass dieser eine Gefahr für die Sicherheit darstellt, und zum anderen ihres Art. 21 Abs. 2, nach dem der Aufnahmemitgliedstaat, wozu ihn auch Art. 33 Abs. 2 [des Genfer Abkommens] ermächtigt, einen Flüchtling zurückweisen kann, wenn es stichhaltige Gründe für die Annahme gibt, dass dieser eine Gefahr für die Sicherheit oder die Allgemeinheit dieses Mitgliedstaats darstellt".

    {FN:38} Urteil vom 9. November 2010, B und D (C-57/09 und C-101/09, EU:C:2010:661, Rn. 105).

    {FN:50} Urteil vom 9. November 2010 (C-57/09 und C-101/09, EU:C:2010:661, Rn. 87).

    {FN:54} Urteil vom 9. November 2010 (C-57/09 und C-101/09, EU:C:2010:661, Rn. 88 bis 99).

    {FN:55} Urteil vom 9. November 2010, B und D (C-57/09 und C-101/09, EU:C:2010:661, Rn. 97).

    {FN:60} Urteil vom 9. November 2010 (C-57/09 und C-101/09, EU:C:2010:661, Rn. 88 bis 99).

    {FN:88} Wie der Gerichtshof im Urteil vom 9. November 2010, B und D (C-57/09 und C-101/09, EU:C:2010:661, Rn. 110), hervorgehoben hat, impliziert der Ausschluss vom Flüchtlingsstatus keine Stellungnahme dazu, ob der Betroffene in sein Herkunftsland ausgewiesen werden darf.

  • EuGH, 23.11.2010 - C-145/09

    Tsakouridis - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 Abs. 4 und Art. 28 …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2017 - C-331/16
    Vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 23. November 2010, Tsakouridis (C-145/09, EU:C:2010:708, Rn. 50).

    {FN:69} Urteil vom 17. November 2011, Aladzhov (…C-434/10, EU:C:2011:750, Rn. 47), sowie entsprechend Urteil vom 23. November 2010, Tsakouridis (C-145/09, EU:C:2010:708, Rn. 49).

    {FN:76} Vgl. u. a. Urteile vom 23. November 2010, Tsakouridis (C-145/09, EU:C:2010:708, Rn. 52), vom 13. September 2016, Rendón Marín (…C-165/14, EU:C:2016:675, Rn. 81), und vom 13. September 2016, CS (…C-304/14, EU:C:2016:674, Rn. 41).

    {FN:82} Insbesondere in den Urteilen vom 23. November 2010, Tsakouridis (C-145/09, EU:C:2010:708, Rn. 2), vom 22. Mai 2012, I (…C-348/09, EU:C:2012:300, Rn. 2), und vom 17. März 2016, Bensada Benallal (…C-161/15, EU:C:2016:175, Rn. 2), hat der Gerichtshof Maßnahmen, die mit dem Verlust des Rechts auf Einreise und auf Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats einhergingen und den Betroffenen unter Androhung einer Abschiebung aufgaben, das Hoheitsgebiet zu verlassen, ohne dass diese Drohung jedoch umgesetzt worden wäre, als Ausweisungen im Sinne von Art. 28 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38 behandelt.

    In den Urteilen vom 23. November 2010, Tsakouridis(C-145/09, EU:C:2010:708, Rn. 53), vom 13. September 2016, Rendón Marín (…C-165/14, EU:C:2016:675, Rn. 86), und vom 13. September 2016, CS (…C-304/14, EU:C:2016:674, Rn. 42), hat der Gerichtshof ebenfalls die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts als einen der Faktoren erwähnt, die bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer restriktiven Maßnahme und ihrer Vereinbarkeit mit den Grundrechten zu berücksichtigen sind.

    {FN:96} Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache Tsakouridis (C-145/09, EU:C:2010:322, Nr. 45).

    {FN:101} Im Urteil vom 23. November 2010, Tsakouridis(C-145/09, EU:C:2010:708, Rn. 50), hat der Gerichtshof ausgeführt, dass die Integration eines Unionsbürgers neben dessen individuellen Interessen auch die Interessen der Union im Allgemeinen betrifft.

    {FN:102} Urteile vom 23. November 2010, Tsakouridis (C-145/09, EU:C:2010:708, Rn. 31), und vom 16. Januar 2014, G. (…C-400/12, EU:C:2014:9, Rn. 23).

  • EuGH, 27.10.1977 - 30/77

    Regina / Bouchereau

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2017 - C-331/16
    Seine Zweifel beruhen sowohl auf dem Wortlaut dieser Bestimmung als auch auf der Rechtsprechung des Gerichtshofs, insbesondere in den Urteilen Bouchereau{FN-VERWEIS:8}, B und D{FN-VERWEIS:9}, I{FN-VERWEIS:10} und H. T.{FN-VERWEIS:11}.

    {FN:8} Urteil vom 27. Oktober 1977 (30/77, EU:C:1977:172, Rn. 27 bis 29).

    {FN:18} Vgl. entsprechend Urteil vom 27. Oktober 1977, Bouchereau (30/77, EU:C:1977:172, Rn. 21).

    {FN:21} Vgl. u. a. Urteile vom 28. Oktober 1975, Rutili (…36/75, EU:C:1975:137, Rn. 26 und 27), vom 27. Oktober 1977 (30/77, EU:C:1977:172, Rn. 33 und 34), und vom 22. Mai 2012, I (…C-348/09, EU:C:2012:300, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:28} Vgl. u. a. Urteile vom 27. Oktober 1977, Bouchereau (30/77, EU:C:1977:172, Rn. 28), vom 29. April 2004, 0rfanopoulos und Oliveri (…C-482/01 und C-493/01, EU:C:2004:262, Rn. 77), und vom 7. Juni 2007, Kommission/Niederlande (…C-50/06, EU:C:2007:325, Rn. 41).

    {FN:29} Urteile vom 27. Oktober 1977, Bouchereau (30/77, EU:C:1977:172, Rn. 29), und vom 22. Mai 2012, I (…C-348/09, EU:C:2012:300, Rn. 30).

    {FN:30} Urteil vom 27. Oktober 1977, Boucheau (30/77, EU:C:1977:172, Rn. 29).

    {FN:39} Vgl. Urteil vom 27. Oktober 1977, Bouchereau (30/77, EU:C:1977:172, Rn. 27), sowie entsprechend Urteil vom 11. Juni 2015, Zh. und O. (…C-554/13, EU:C:2015:377, Rn. 59).

  • EuGH, 24.06.2015 - C-373/13

    T. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2017 - C-331/16
    {FN:11} Urteil vom 24. Juni 2015 (C-373/13, EU:C:2015:413, Rn. 92).

    {FN:35} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Juni 2015, H. T. (C-373/13, EU:C:2015:413, Rn. 77).

    {FN:59} Urteil vom 24. Juni 2015 (C-373/13, EU:C:2015:413).

    {FN:61} Urteil vom 24. Juni 2015, H. T. (C-373/13, EU:C:2015:413, Rn. 77 und 79).

    {FN:62} Urteil vom 24. Juni 2015, H. T. (C-373/13, EU:C:2015:413, Rn. 86 bis 90).

    {FN:63} Urteil vom 24. Juni 2015 (C-373/13, EU:C:2015:413, Rn. 77).

  • EuGH, 13.09.2016 - C-165/14

    Das Unionsrecht gestattet es nicht, einem für einen minderjährigen Unionsbürger …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2017 - C-331/16
    {FN:19} Vgl. u. a. Urteil vom 13. September 2016, Rendón Marín (C-165/14, EU:C:2016:675, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:24} Urteil vom 13. September 2016, Rendón Marín (C-165/14, EU:C:2016:675, Rn. 83 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:27} Vgl. u. a. Urteile vom 29. April 2004, 0rfanopoulos und Oliveri (…C-482/01 und C-493/01, EU:C:2004:262, Rn. 68 und 93), vom 17. November 2011, Gaydarov (…C-430/10, EU:C:2011:749, Rn. 38), und vom 13. September 2016, Rendón Marín (C-165/14, EU:C:2016:675, Rn. 64 bis 67).

    {FN:76} Vgl. u. a. Urteile vom 23. November 2010, Tsakouridis (…C-145/09, EU:C:2010:708, Rn. 52), vom 13. September 2016, Rendón Marín (C-165/14, EU:C:2016:675, Rn. 81), und vom 13. September 2016, CS (…C-304/14, EU:C:2016:674, Rn. 41).

    {FN:77} Urteile vom 13. September 2016, Rendón Marín (C-165/14, EU:C:2016:675, Rn. 81), und vom 13. September 2016, CS (…C-304/14, EU:C:2016:674, Rn. 36).

    In den Urteilen vom 23. November 2010, Tsakouridis(…C-145/09, EU:C:2010:708, Rn. 53), vom 13. September 2016, Rendón Marín (C-165/14, EU:C:2016:675, Rn. 86), und vom 13. September 2016, CS (…C-304/14, EU:C:2016:674, Rn. 42), hat der Gerichtshof ebenfalls die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts als einen der Faktoren erwähnt, die bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer restriktiven Maßnahme und ihrer Vereinbarkeit mit den Grundrechten zu berücksichtigen sind.

  • EuGH, 13.09.2016 - C-304/14

    CS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2017 - C-331/16
    {FN:22} Vgl. u. a. Urteil vom 13. September 2016, CS (C-304/14, EU:C:2016:674, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 13. September 2016, CS (C-304/14, EU:C:2016:674, Rn. 46).

    {FN:76} Vgl. u. a. Urteile vom 23. November 2010, Tsakouridis (…C-145/09, EU:C:2010:708, Rn. 52), vom 13. September 2016, Rendón Marín (…C-165/14, EU:C:2016:675, Rn. 81), und vom 13. September 2016, CS (C-304/14, EU:C:2016:674, Rn. 41).

    {FN:77} Urteile vom 13. September 2016, Rendón Marín (…C-165/14, EU:C:2016:675, Rn. 81), und vom 13. September 2016, CS (C-304/14, EU:C:2016:674, Rn. 36).

    In den Urteilen vom 23. November 2010, Tsakouridis(…C-145/09, EU:C:2010:708, Rn. 53), vom 13. September 2016, Rendón Marín (…C-165/14, EU:C:2016:675, Rn. 86), und vom 13. September 2016, CS (C-304/14, EU:C:2016:674, Rn. 42), hat der Gerichtshof ebenfalls die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts als einen der Faktoren erwähnt, die bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer restriktiven Maßnahme und ihrer Vereinbarkeit mit den Grundrechten zu berücksichtigen sind.

  • EuGH, 29.04.2004 - C-482/01

    Oliveri

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2017 - C-331/16
    Im Urteil vom 29. April 2004, 0rfanopoulos und Oliveri (C-482/01 und C-493/01, EU:C:2004:262, Rn. 65), hat der Gerichtshof entschieden, dass Ausnahmen von Rechten, die an den Unionsbürgerstatus anknüpfen, "besonders eng" auszulegen sind.

    {FN:27} Vgl. u. a. Urteile vom 29. April 2004, 0rfanopoulos und Oliveri (C-482/01 und C-493/01, EU:C:2004:262, Rn. 68 und 93), vom 17. November 2011, Gaydarov (…C-430/10, EU:C:2011:749, Rn. 38), und vom 13. September 2016, Rendón Marín (…C-165/14, EU:C:2016:675, Rn. 64 bis 67).

    {FN:28} Vgl. u. a. Urteile vom 27. Oktober 1977, Bouchereau (…30/77, EU:C:1977:172, Rn. 28), vom 29. April 2004, 0rfanopoulos und Oliveri (C-482/01 und C-493/01, EU:C:2004:262, Rn. 77), und vom 7. Juni 2007, Kommission/Niederlande (…C-50/06, EU:C:2007:325, Rn. 41).

    Das Bestehen einer Gefahr im Sinne von Art. 27 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38 ist nämlich nach der Rechtsprechung zu dem Zeitpunkt zu beurteilen, zu dem die betreffende restriktive Maßnahme ergriffen wird (Urteil vom 29. April 2004, 0rfanopoulos und Oliveri, C-482/01 und C-493/01, EU:C:2004:262, Rn. 77 bis 79).

    {FN:75} Vgl. u. a. Urteil vom 29. April 2004, 0rfanopoulos und Oliveri (C-482/01 und C-493/01, EU:C:2004:262, Rn. 95).

  • EuGH, 22.05.2012 - C-348/09

    Straftaten im Bereich besonders schwerer Kriminalität, die im Vertrag über die …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2017 - C-331/16
    {FN:10} Urteil vom 22. Mai 2012 (C-348/09, EU:C:2012:300, Rn. 30).

    {FN:21} Vgl. u. a. Urteile vom 28. Oktober 1975, Rutili (…36/75, EU:C:1975:137, Rn. 26 und 27), vom 27. Oktober 1977 (…30/77, EU:C:1977:172, Rn. 33 und 34), und vom 22. Mai 2012, I (C-348/09, EU:C:2012:300, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:29} Urteile vom 27. Oktober 1977, Bouchereau (…30/77, EU:C:1977:172, Rn. 29), und vom 22. Mai 2012, I (C-348/09, EU:C:2012:300, Rn. 30).

    {FN:82} Insbesondere in den Urteilen vom 23. November 2010, Tsakouridis (…C-145/09, EU:C:2010:708, Rn. 2), vom 22. Mai 2012, I (C-348/09, EU:C:2012:300, Rn. 2), und vom 17. März 2016, Bensada Benallal (…C-161/15, EU:C:2016:175, Rn. 2), hat der Gerichtshof Maßnahmen, die mit dem Verlust des Rechts auf Einreise und auf Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats einhergingen und den Betroffenen unter Androhung einer Abschiebung aufgaben, das Hoheitsgebiet zu verlassen, ohne dass diese Drohung jedoch umgesetzt worden wäre, als Ausweisungen im Sinne von Art. 28 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38 behandelt.

  • EGMR, 02.08.2001 - 54273/00
    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2017 - C-331/16
    {FN:78} EGMR, 2. August 2001 (CE:ECHR:2001:0802JUD005427300, § 48).

    {FN:80} Vgl. u. a. EGMR, 2. August 2001, Boultif gegen Schweiz (CE:ECHR:2001:0802JUD005427300, § 39).

    {FN:85} EGMR, 2. August 2001 (CE:ECHR:2001:0802JUD005427300, § 48).

  • EGMR, 03.10.2014 - 12738/10

    [ENG]

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2017 - C-331/16
    Vgl. auch EGMR, 3. Oktober 2014, Jeunesse gegen Niederlande (CE:ECHR:2014:1003JUD001273810, § 109 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:87} Vgl. u. a. EGMR, 3. November 2011, Arvelo Aponte gegen Niederlande (CE:ECHR:2011:1103JUD002877005, §§ 55 und 59), und EGMR, 3. Oktober 2014, Jeunesse gegen Niederlande (CE:ECHR:2014:1003JUD001273810, §§ 108 und 113 bis 123).

    {FN:90} Vgl. u. a. EGMR, 28. Juni 2011, Nunez gegen Norwegen (CE:ECHR:2011:0628JUD005559709, § 68), EGMR, 3. November 2011, Arvelo Aponte gegen Niederlande (CE:ECHR:2011:1103JUD002877005, § 53), und EGMR, 3. Oktober 2014, Jeunesse gegen Niederlande (CE:ECHR:2014:1003JUD001273810, § 106).

  • EuGH, 11.06.2015 - C-554/13

    Zh. und O. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …

  • EuGH, 21.07.2011 - C-325/09

    Dias - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 - Recht auf …

  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

  • EuGH, 21.12.2011 - C-424/10

    Der Erwerb des Rechts auf Daueraufenthalt wird nur durch einen Aufenthalt …

  • EuGH, 10.07.2008 - C-33/07

    NATIONALE BESCHRÄNKUNGEN DES RECHTS AUF FREIZÜGIGKEIT MÜSSEN AUF DAS PERSÖNLICHE …

  • EuGH, 16.01.2014 - C-400/12

    G - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 28 Abs. 3 Buchst. a …

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2017 - C-316/16

    Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar ist der Erwerb eines Rechts auf …

  • EGMR, 03.11.2011 - 28770/05

    Arvelo Aponte ./. Niederlande

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2000 - C-357/98

    Yiadom

  • EGMR, 25.09.2012 - 33403/11

    K. v. THE NETHERLANDS

  • EuGH, 17.11.2011 - C-430/10

    Gaydarov - Freizügigkeit von Unionsbürgern - Richtlinie 2004/38/EG - Verbot, das …

  • EuGH, 17.11.2011 - C-434/10

    Aladzhov - Freizügigkeit von Unionsbürgern - Richtlinie 2004/38/EG - Verbot, das …

  • EuGH, 04.12.1974 - 41/74

    Van Duyn / Home Office

  • EuGH, 16.01.2014 - C-378/12

    Zeiträume der Strafhaft können weder für den Erwerb eines Daueraufenthaltstitels …

  • EuGH, 05.10.2010 - C-400/10

    Das Verbringen eines Kindes in einen anderen Mitgliedstaat durch einen Elternteil …

  • EuGH, 31.01.2017 - C-573/14

    Ein Asylantrag kann abgelehnt werden, wenn der Antragsteller an den Aktivitäten …

  • EGMR, 28.06.2011 - 55597/09

    [ENG]

  • EuGH, 26.11.2002 - C-100/01

    Oteiza Olazabal - "Freizügigkeit - Beschränkungen - Öffentliche Ordnung - …

  • EuGH, 31.01.2006 - C-503/03

    DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT ERSTMALS DIE BEZIEHUNGEN ZWISCHEN DEM ÜBEREINKOMMEN …

  • EuGH, 06.09.2012 - C-147/11

    Czop und Punakova - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Richtlinie 2004/38/EG - Recht …

  • EGMR, 21.10.2013 - 55508/07

    Massaker von Katyn

  • EuGH, 09.11.2000 - C-357/98

    Yiadom - "Freizügigkeit - Ausnahmen - Ausländerrechtliche Entscheidungen - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2010 - C-145/09

    Tsakouridis - Richtlinie 2004/38/EG - Freizügigkeit - Unionsbürger - …

  • EuGH, 17.03.2016 - C-161/15

    Bensada Benallal - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/38/EG - …

  • EuGH, 19.01.1999 - C-348/96

    AUSWEISUNG AUF LEBENSZEIT FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG ERKLÄRT

  • EuGH, 28.10.1975 - 36/75

    Rutili / Ministre de l'intérieur

  • EuGH, 12.02.2009 - C-138/07

    Cobelfret - Richtlinie 90/435/EWG - Art. 4 Abs. 1 - Unmittelbare Wirkung - …

  • EuGH, 07.06.2007 - C-50/06

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …

  • EuGH, 28.01.1999 - C-181/97

    van der Kooy - "Vierter Teil des EG-Vertrags Artikel 227 EG-Vertrag Artikel 7 …

  • EuG, 12.12.2019 - T-683/18

    Ein Zeichen, das auf Marihuana anspielt, darf beim gegenwärtigen Stand des Rechts …

    So können die Erfordernisse der öffentlichen Ordnung, auch wenn sie weder den Schutz wirtschaftlicher Interessen noch die bloße Vermeidung von Störungen der gesellschaftlichen Ordnung, die jeder Gesetzesverstoß darstellt, erfassen, den Schutz verschiedener Interessen umfassen, die der betreffende Mitgliedstaat als grundlegend für sein eigenes Wertesystem ansieht (vgl. entsprechend Schlussanträge des Generalanwalts Saugmandsgaard Øe in den verbundenen Rechtssachen K. und H. [Aufenthaltsrecht und mutmaßliche Kriegsverbrechen], C-331/16 und C-366/16, EU:C:2017:973, Nrn. 60 und 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 12.05.2021 - T-178/20

    Bavaria Weed/ EUIPO (BavariaWeed) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionsbildmarke …

    So können die Erfordernisse der öffentlichen Ordnung, auch wenn sie weder den Schutz wirtschaftlicher Interessen noch die bloße Vermeidung von Störungen der gesellschaftlichen Ordnung, die jeder Gesetzesverstoß darstellt, erfassen, den Schutz verschiedener Interessen umfassen, die der betreffende Mitgliedstaat als grundlegend für sein eigenes Wertesystem ansieht (Urteil vom 12. Dezember 2019, CANNABIS STORE AMSTERDAM, T-683/18, EU:T:2019:855, Rn. 71, vgl. auch entsprechend Schlussanträge des Generalanwalts Saugmandsgaard Øe in den verbundenen Rechtssachen K. und H. [Aufenthaltsrecht und mutmaßliche Kriegsverbrechen], C-331/16 sowie C-366/16, EU:C:2017:973, Rn. 60 und 63 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2019 - C-381/18

    G.S. (Gefahr für die öffentliche Ordnung) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Vgl. ähnlich Nr. 119 der Schlussanträge von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe in den verbundenen Rechtssachen K. und H. (C-331/16 und C-366/16, EU:C:2017:973).
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