Rechtsprechung
| EuGH, 12.03.2026 - C-43/24 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 21 Abs. 1 AEUV - Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten - Hindernisse - Antrag auf Änderung von Daten betreffend das Geschlecht in Personenstandsregistern - Richtlinie ...
- Europäischer Gerichtshof
Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 21 Abs. 1 AEUV - Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten - Hindernisse - Antrag auf Änderung von Daten betreffend das Geschlecht in Personenstandsregistern - Richtlinie ...
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Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 21 Abs. 1 AEUV - Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten - Hindernisse - Antrag auf Änderung von Daten betreffend das Geschlecht in Personenstandsregistern - Richtlinie ...
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Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 21 Abs. 1 AEUV - Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten - Hindernisse - Antrag auf Änderung von Daten betreffend das Geschlecht in Personenstandsregistern - Richtlinie ...
Kurzfassungen/Presse (4)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Eine Regelung eines Mitgliedstaats, die es nicht zulässt, die Daten betreffend das Geschlecht eines Staatsangehörigen dieses Mitgliedstaats, der von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht hat, zu ändern, verstößt gegen das Unionsrecht
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
EU-Staaten in der Pflicht: Recht auf Ausweise, die der gelebten Geschlechtsidentität entsprechen
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Identitätsdokumente transsexueller Personen
- famrz.de (Kurzinformation)
Recht auf Änderung geschlechtsbezogener Daten
Besprechungen u.ä.
- lawblog.de (Entscheidungsanmerkung)
EU: Transpersonen brauchen Papiere nach Wunsch
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Shipov
- EUR-Lex (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Varhoven kasatsionen sad (Bulgarien), eingereicht am 23. Januar 2024 - K. M. H./Obshtina Stara Zagora
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Shipov
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2025 - C-43/24
- EuGH, 12.03.2026 - C-43/24
Papierfundstellen
- EuZW 2026, 916
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (34)
- EuGH, 04.10.2024 - C-4/23
Mirin - Änderungen des Geschlechts und des Vornamens müssen anerkannt werden
Auszug aus EuGH, 12.03.2026 - C-43/24
Rn. 26 Es steht fest, dass sich ein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats, der in seiner Eigenschaft als Unionsbürger von seinem Recht, sich in einem anderen Mitgliedstaat als seinem Herkunftsmitgliedstaat frei zu bewegen und aufzuhalten, Gebrauch gemacht hat, auf die mit dieser Eigenschaft verbundenen Rechte, insbesondere die in Art. 21 Abs. 1 AEUV vorgesehenen, berufen kann, und zwar gegebenenfalls auch gegenüber seinem Herkunftsmitgliedstaat (…Urteile vom 23. Oktober 2007, Morgan und Bucher, C-11/06 und C-12/06, EU:C:2007:626, Rn. 22…, vom 5. Juni 2018, Coman u. a., C-673/16, EU:C:2018:385, Rn. 31, sowie vom 4. Oktober 2024, Mirin, C-4/23, EU:C:2024:845, Rn. 41).Bei der Ausübung dieser Zuständigkeit müssen die Mitgliedstaaten jedoch das Unionsrecht und insbesondere die Bestimmungen des AEU-Vertrags über das jedem Unionsbürger zuerkannte Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, beachten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Juni 2018, MB [Geschlechtsumwandlung und Altersrente], C-451/16, EU:C:2018:492, Rn. 29…, vom 14. Dezember 2021, Stolichna obshtina, rayon "Pancharevo", C-490/20, EU:C:2021:1008, Rn. 52, und vom 4. Oktober 2024, Mirin, C-4/23, EU:C:2024:845, Rn. 53).
Daher können dem Angehörigen eines Mitgliedstaats aus der Weigerung, die Geschlechtsidentität, die er in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig erworben hat, zu ändern und anzuerkennen, schwerwiegende Nachteile administrativer, beruflicher und privater Art erwachsen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Oktober 2024, Mirin, C-4/23, EU:C:2024:845, Rn. 55).
Rn. 39 Für einen Unionsbürger, der von seinem Recht Gebrauch gemacht hat, sich in einem anderen Mitgliedstaat frei zu bewegen und aufzuhalten, und der während seines Aufenthalts in diesem anderen Mitgliedstaat seinen Vornamen und seine Geschlechtsidentität geändert hat, besteht aufgrund der Tatsache, dass er zwei verschiedene Vornamen trägt und ihm zwei unterschiedliche Geschlechtsidentitäten zugewiesen werden, die konkrete Gefahr, dass er Zweifel an seiner Identität sowie an der Echtheit der von ihm vorgelegten Ausweisdokumente oder an der Wahrheitsgemäßheit der darin enthaltenen Daten ausräumen muss; dieser Umstand ist geeignet, die Ausübung des Rechts aus Art. 21 AEUV zu behindern (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Oktober 2008, Grunkin und Paul, C-353/06, EU:C:2008:559, Rn. 28…, vom 22. Dezember 2010, Sayn-Wittgenstein, C-208/09, EU:C:2010:806, Rn. 69 und 70, sowie vom 4. Oktober 2024, Mirin, C-4/23, EU:C:2024:845, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 49 Wie aus den Erläuterungen zur Charta der Grundrechte (…ABl. 2007, C 303, S. 17) hervorgeht, haben nach Art. 52 Abs. 3 der Charta die in deren Art. 7 verbürgten Rechte die gleiche Bedeutung und Tragweite wie die Rechte aus Art. 8 EMRK, wobei die letztgenannte Bestimmung einen Mindestschutzstandard darstellt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Dezember 2021, Stolichna obshtina, rayon "Pancharevo", C-490/20, EU:C:2021:1008, Rn. 60, vom 4. Oktober 2024, Mirin, C-4/23, EU:C:2024:845, Rn. 63, …und vom 25. November 2025, Wojewoda Mazowiecki, C-713/23, EU:C:2025:917, Rn. 64).
Zudem verfügen die Staaten angesichts der besonderen Bedeutung dieses Rechts in diesem Bereich nur über einen begrenzten Gestaltungsspielraum (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Oktober 2024, Mirin, C-4/23, EU:C:2024:845, Rn. 64 und 65 sowie die dort angeführte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, …und vom 13. März 2025, Deldits, C-247/23, EU:C:2025:172, Rn. 47 und 48 sowie die dort angeführte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte).
Rn. 51 So ergibt sich aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, dass die Staaten nach Art. 8 EMRK verpflichtet sind, ein klares und vorhersehbares Verfahren für die rechtliche Anerkennung der Geschlechtsidentität vorzusehen, das eine Änderung der Daten betreffend das Geschlecht und damit des Vor-, Vaters- oder Familiennamens oder der Personenidentifikationsnummer in amtlichen Dokumenten auf schnelle, transparente und zugängliche Weise ermöglicht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Oktober 2024, Mirin, C-4/23, EU:C:2024:845, Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte).
Rn. 53 Jedenfalls ist in diesem Zusammenhang auch darauf hinzuweisen, dass eine nationale Regelung, die es verhindert, dass eine Transgender-Person wegen fehlender Anerkennung ihrer neuen Geschlechtsidentität eine notwendige Voraussetzung erfüllen kann, um in den Genuss eines unionsrechtlich geschützten Anspruchs zu gelangen, grundsätzlich als mit dem Unionsrecht unvereinbar anzusehen ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Januar 2004, K. B., C-117/01, EU:C:2004:7, Rn. 30 bis 34…, vom 27. April 2006, Richards, C-423/04, EU:C:2006:256, Rn. 31, und vom 4. Oktober 2024, Mirin, C-4/23, EU:C:2024:845, Rn. 60).
- EuGH, 25.11.2025 - C-713/23
Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 20 und 21 AEUV - Art. 7 …
Auszug aus EuGH, 12.03.2026 - C-43/24
Rn. 45 Eine Beschränkung der Freizügigkeit wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende kann nach ständiger Rechtsprechung nur dann gerechtfertigt sein, wenn sie auf objektiven Erwägungen des Allgemeininteresses beruht und in einem angemessenen Verhältnis zu dem mit dem nationalen Recht legitimerweise verfolgten Zweck steht (…Urteile vom 22. Dezember 2010, Sayn-Wittgenstein, C-208/09, EU:C:2010:806, Rn. 81…, vom 5. Juni 2018, Coman u. a., C-673/16, EU:C:2018:385, Rn. 41, sowie vom 25. November 2025, Wojewoda Mazowiecki, C-713/23, EU:C:2025:917, Rn. 55).Rn. 48 Ferner stellt eine Maßnahme eines Mitgliedstaats, mit der eine durch den AEU-Vertrag gewährleistete Grundfreiheit beschränkt wird, wenn sie durch einen im Unionsrecht anerkannten zwingenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt wird, eine Durchführung des Rechts der Union im Sinne von Art. 51 Abs. 1 der Charta dar, so dass sie mit den in der Charta verankerten Grundrechten und insbesondere mit dem in Art. 7 der Charta verankerten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens im Einklang stehen muss (vgl. Urteil vom 25. November 2025, Wojewoda Mazowiecki, C-713/23, EU:C:2025:917, Rn. 55 und 63 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 49 Wie aus den Erläuterungen zur Charta der Grundrechte (…ABl. 2007, C 303, S. 17) hervorgeht, haben nach Art. 52 Abs. 3 der Charta die in deren Art. 7 verbürgten Rechte die gleiche Bedeutung und Tragweite wie die Rechte aus Art. 8 EMRK, wobei die letztgenannte Bestimmung einen Mindestschutzstandard darstellt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Dezember 2021, Stolichna obshtina, rayon "Pancharevo", C-490/20, EU:C:2021:1008, Rn. 60…, vom 4. Oktober 2024, Mirin, C-4/23, EU:C:2024:845, Rn. 63, und vom 25. November 2025, Wojewoda Mazowiecki, C-713/23, EU:C:2025:917, Rn. 64).
Sollte das vorlegende Gericht feststellen, dass eine unionsrechtskonforme Auslegung seines nationalen Rechts nicht in Betracht kommt, wäre es daher verpflichtet, im Rahmen seiner Befugnisse den den Einzelnen aus diesen Artikeln erwachsenden Rechtsschutz zu gewährleisten und für die volle Wirksamkeit dieser Artikel zu sorgen, indem es erforderlichenfalls die betreffenden nationalen Bestimmungen unangewendet lässt (Urteil vom 25. November 2025, Wojewoda Mazowiecki, C-713/23, EU:C:2025:917, Rn. 76).
- EuGH, 22.02.2024 - C-491/21
Bürgerschaft: Es verstößt gegen Unionsrecht, wenn ein Mitgliedstaat einem seiner …
Auszug aus EuGH, 12.03.2026 - C-43/24
Insoweit kann der Gerichtshof veranlasst sein, unionsrechtliche Vorschriften zu berücksichtigen, die das nationale Gericht in seiner Frage nicht angeführt hat (…vgl. Urteile vom 20. März 1986, Tissier, 35/85, EU:C:1986:143, Rn. 9, und vom 22. Februar 2024, Direcţia pentru Evidenţa Persoanelor şi Administrarea Bazelor de Date, C-491/21, EU:C:2024:143, Rn. 23).Letztere sind in der Richtlinie 2004/38 vorgesehen, die u. a. die Bedingungen für die Ausübung dieser Rechte und deren Beschränkungen festlegen soll (Urteil vom 22. Februar 2024, Direcţia pentru Evidenţa Persoanelor şi Administrarea Bazelor de Date, C-491/21, EU:C:2024:143, Rn. 27).
Rn. 34 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass Art. 4 Abs. 3 dieser Richtlinie die Mitgliedstaaten verpflichtet, ihren Staatsangehörigen gemäß ihren Rechtsvorschriften einen Personalausweis oder Reisepass auszustellen, der ihre Staatsangehörigkeit angibt, um ihnen die Ausübung des Rechts, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zu ermöglichen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Februar 2024, Direcţia pentru Evidenţa Persoanelor şi Administrarea Bazelor de Date, C-491/21, EU:C:2024:143, Rn. 35).
Rn. 47 Insoweit fällt zwar die Ausstellung von Ausweisdokumenten wie Personalausweisen oder Reisepässen in die ausschließliche Zuständigkeit der Behörden des Mitgliedstaats, dessen Staatsangehörigkeit die betreffende Person besitzt, doch müssen diese Ausweisdokumente gemäß Art. 4 Abs. 3 der Richtlinie 2004/38 ausgestellt werden, damit diese Person von ihrem Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, Gebrauch machen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Februar 2024, Direcţia pentru Evidenţa Persoanelor şi Administrarea Bazelor de Date, C-491/21, EU:C:2024:143, Rn. 35).
- EuGH, 22.12.2010 - C-208/09
Ein Mitgliedstaat darf es aus Erwägungen der öffentlichen Ordnung ablehnen, den …
Auszug aus EuGH, 12.03.2026 - C-43/24
Rn. 39 Für einen Unionsbürger, der von seinem Recht Gebrauch gemacht hat, sich in einem anderen Mitgliedstaat frei zu bewegen und aufzuhalten, und der während seines Aufenthalts in diesem anderen Mitgliedstaat seinen Vornamen und seine Geschlechtsidentität geändert hat, besteht aufgrund der Tatsache, dass er zwei verschiedene Vornamen trägt und ihm zwei unterschiedliche Geschlechtsidentitäten zugewiesen werden, die konkrete Gefahr, dass er Zweifel an seiner Identität sowie an der Echtheit der von ihm vorgelegten Ausweisdokumente oder an der Wahrheitsgemäßheit der darin enthaltenen Daten ausräumen muss; dieser Umstand ist geeignet, die Ausübung des Rechts aus Art. 21 AEUV zu behindern (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Oktober 2008, Grunkin und Paul, C-353/06, EU:C:2008:559, Rn. 28, vom 22. Dezember 2010, Sayn-Wittgenstein, C-208/09, EU:C:2010:806, Rn. 69 und 70, …sowie vom 4. Oktober 2024, Mirin, C-4/23, EU:C:2024:845, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 43 Der Gerichtshof hat im Übrigen in dieser Hinsicht bereits mehrfach entschieden, dass viele alltägliche Handlungen im öffentlichen wie im privaten Bereich den Nachweis der eigenen Identität erfordern, der normalerweise durch einen Reisepass oder einen Personalausweis erbracht wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Dezember 2010, Sayn-Wittgenstein, C-208/09, EU:C:2010:806, Rn. 61…, vom 12. Mai 2011, Runevič-Vardyn und Wardyn, C-391/09, EU:C:2011:291, Rn. 73, …und vom 2. Juni 2016, Bogendorff von Wolffersdorff, C-438/14, EU:C:2016:401, Rn. 43).
Rn. 45 Eine Beschränkung der Freizügigkeit wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende kann nach ständiger Rechtsprechung nur dann gerechtfertigt sein, wenn sie auf objektiven Erwägungen des Allgemeininteresses beruht und in einem angemessenen Verhältnis zu dem mit dem nationalen Recht legitimerweise verfolgten Zweck steht (Urteile vom 22. Dezember 2010, Sayn-Wittgenstein, C-208/09, EU:C:2010:806, Rn. 81…, vom 5. Juni 2018, Coman u. a., C-673/16, EU:C:2018:385, Rn. 41, …sowie vom 25. November 2025, Wojewoda Mazowiecki, C-713/23, EU:C:2025:917, Rn. 55).
- EuGH, 14.12.2021 - C-490/20
Minderjähriges Kind, das Unionsbürger ist und dessen vom Aufnahmemitgliedstaat …
Auszug aus EuGH, 12.03.2026 - C-43/24
Gilt die in der Rechtsprechung des Gerichtshofs (durch die Urteile vom 5. Juni 2018, Coman u. a., C-673/16, EU:C:2018:385, sowie vom 14. Dezember 2021, Stolichna obshtina, rayon "Pancharevo", C-490/20, EU:C:2021:1008) in Bezug auf die Anwendung der Richtlinie 2004/38 und Art. 21 Abs. 1 AEUV anerkannte Verpflichtung der Mitgliedstaaten der Union, den Personenstand einer Person anzuerkennen, der in einem anderen Mitgliedstaat nach dessen Recht festgestellt wurde, auch in Bezug auf das Geschlecht als einen wesentlichen Bestandteil des Personenstandseintrags, und erfordert die in einem anderen Mitgliedstaat festgestellte Änderung des Geschlechts einer Person, die auch die bulgarische Staatsangehörigkeit besitzt, den Eintrag dieser Änderung in die entsprechenden Register Bulgariens?.Bei der Ausübung dieser Zuständigkeit müssen die Mitgliedstaaten jedoch das Unionsrecht und insbesondere die Bestimmungen des AEU-Vertrags über das jedem Unionsbürger zuerkannte Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, beachten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Juni 2018, MB [Geschlechtsumwandlung und Altersrente], C-451/16, EU:C:2018:492, Rn. 29, vom 14. Dezember 2021, Stolichna obshtina, rayon "Pancharevo", C-490/20, EU:C:2021:1008, Rn. 52, …und vom 4. Oktober 2024, Mirin, C-4/23, EU:C:2024:845, Rn. 53).
Rn. 49 Wie aus den Erläuterungen zur Charta der Grundrechte (…ABl. 2007, C 303, S. 17) hervorgeht, haben nach Art. 52 Abs. 3 der Charta die in deren Art. 7 verbürgten Rechte die gleiche Bedeutung und Tragweite wie die Rechte aus Art. 8 EMRK, wobei die letztgenannte Bestimmung einen Mindestschutzstandard darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Dezember 2021, Stolichna obshtina, rayon "Pancharevo", C-490/20, EU:C:2021:1008, Rn. 60…, vom 4. Oktober 2024, Mirin, C-4/23, EU:C:2024:845, Rn. 63, …und vom 25. November 2025, Wojewoda Mazowiecki, C-713/23, EU:C:2025:917, Rn. 64).
- EuGH, 05.06.2018 - C-673/16
Der Begriff "Ehegatte" im Sinne der unionsrechtlichen Bestimmungen über die …
Auszug aus EuGH, 12.03.2026 - C-43/24
Gilt die in der Rechtsprechung des Gerichtshofs (durch die Urteile vom 5. Juni 2018, Coman u. a., C-673/16, EU:C:2018:385, sowie vom 14. Dezember 2021, Stolichna obshtina, rayon "Pancharevo", C-490/20, EU:C:2021:1008) in Bezug auf die Anwendung der Richtlinie 2004/38 und Art. 21 Abs. 1 AEUV anerkannte Verpflichtung der Mitgliedstaaten der Union, den Personenstand einer Person anzuerkennen, der in einem anderen Mitgliedstaat nach dessen Recht festgestellt wurde, auch in Bezug auf das Geschlecht als einen wesentlichen Bestandteil des Personenstandseintrags, und erfordert die in einem anderen Mitgliedstaat festgestellte Änderung des Geschlechts einer Person, die auch die bulgarische Staatsangehörigkeit besitzt, den Eintrag dieser Änderung in die entsprechenden Register Bulgariens?.Rn. 26 Es steht fest, dass sich ein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats, der in seiner Eigenschaft als Unionsbürger von seinem Recht, sich in einem anderen Mitgliedstaat als seinem Herkunftsmitgliedstaat frei zu bewegen und aufzuhalten, Gebrauch gemacht hat, auf die mit dieser Eigenschaft verbundenen Rechte, insbesondere die in Art. 21 Abs. 1 AEUV vorgesehenen, berufen kann, und zwar gegebenenfalls auch gegenüber seinem Herkunftsmitgliedstaat (…Urteile vom 23. Oktober 2007, Morgan und Bucher, C-11/06 und C-12/06, EU:C:2007:626, Rn. 22, vom 5. Juni 2018, Coman u. a., C-673/16, EU:C:2018:385, Rn. 31, …sowie vom 4. Oktober 2024, Mirin, C-4/23, EU:C:2024:845, Rn. 41).
Rn. 45 Eine Beschränkung der Freizügigkeit wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende kann nach ständiger Rechtsprechung nur dann gerechtfertigt sein, wenn sie auf objektiven Erwägungen des Allgemeininteresses beruht und in einem angemessenen Verhältnis zu dem mit dem nationalen Recht legitimerweise verfolgten Zweck steht (…Urteile vom 22. Dezember 2010, Sayn-Wittgenstein, C-208/09, EU:C:2010:806, Rn. 81, vom 5. Juni 2018, Coman u. a., C-673/16, EU:C:2018:385, Rn. 41, …sowie vom 25. November 2025, Wojewoda Mazowiecki, C-713/23, EU:C:2025:917, Rn. 55).
- EuGH, 22.02.2022 - C-430/21
Das Unionsrecht steht einer nationalen Regelung entgegen, wonach die nationalen …
Auszug aus EuGH, 12.03.2026 - C-43/24
Rn. 58 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass das nationale Gericht, das von der ihm nach Art. 267 Abs. 2 AEUV eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, gegebenenfalls von der Beurteilung eines höheren nationalen Gerichts abweichen muss, wenn es angesichts der Auslegung durch den Gerichtshof der Auffassung ist, dass sie nicht dem Unionsrecht entspricht, indem es erforderlichenfalls die nationale Vorschrift, die es verpflichtet, den Entscheidungen dieses höheren Gerichts nachzukommen, unangewendet lässt (…vgl. Urteile vom 16. Januar 1974, Rheinmühlen-Düsseldorf, 166/73, EU:C:1974:3, Rn. 4 und 5…, vom 5. Oktober 2010, Elchinov, C-173/09, EU:C:2010:581, Rn. 30 und 31, vom 22. Februar 2022, RS [Wirkung der Urteile eines Verfassungsgerichts], C-430/21, EU:C:2022:99, Rn. 75, …und vom 26. September 2024, Energotehnica, C-792/22, EU:C:2024:788, Rn. 61).Rn. 59 Diese Verpflichtung gilt auch dann, wenn ein ordentliches Gericht an eine Entscheidung eines nationalen Verfassungsgerichts gebunden ist, die es für unionsrechtswidrig hält (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Januar 2013, Križan u. a., C-416/10, EU:C:2013:8, Rn. 70 und 71, vom 22. Februar 2022, RS [Wirkung der Urteile eines Verfassungsgerichts], C-430/21, EU:C:2022:99, Rn. 76, …und vom 26. September 2024, Energotehnica, C-792/22, EU:C:2024:788, Rn. 62).
- EuGH, 15.01.2013 - C-416/10
Die Öffentlichkeit muss Zugang zu einer städtebaulichen Entscheidung über den …
Auszug aus EuGH, 12.03.2026 - C-43/24
Rn. 59 Diese Verpflichtung gilt auch dann, wenn ein ordentliches Gericht an eine Entscheidung eines nationalen Verfassungsgerichts gebunden ist, die es für unionsrechtswidrig hält (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Januar 2013, Križan u. a., C-416/10, EU:C:2013:8, Rn. 70 und 71…, vom 22. Februar 2022, RS [Wirkung der Urteile eines Verfassungsgerichts], C-430/21, EU:C:2022:99, Rn. 76, …und vom 26. September 2024, Energotehnica, C-792/22, EU:C:2024:788, Rn. 62).Rn. 60 Diese Verpflichtung besteht nämlich, da es nach gefestigter Rechtsprechung nicht zugelassen werden kann, dass nationale Rechtsvorschriften, auch wenn sie Verfassungsrang haben, die einheitliche Geltung des Unionsrechts beeinträchtigen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Dezember 1970, 1nternationale Handelsgesellschaft, 11/70, EU:C:1970:114, Rn. 3…, vom 8. September 2010, Winner Wetten, C-409/06, EU:C:2010:503, Rn. 61, und vom 15. Januar 2013, Križan u. a., C-416/10, EU:C:2013:8, Rn. 70).
- EuGH, 26.09.2024 - C-792/22
Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf: Ein nationaler Richter ist nicht …
Auszug aus EuGH, 12.03.2026 - C-43/24
Rn. 58 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass das nationale Gericht, das von der ihm nach Art. 267 Abs. 2 AEUV eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, gegebenenfalls von der Beurteilung eines höheren nationalen Gerichts abweichen muss, wenn es angesichts der Auslegung durch den Gerichtshof der Auffassung ist, dass sie nicht dem Unionsrecht entspricht, indem es erforderlichenfalls die nationale Vorschrift, die es verpflichtet, den Entscheidungen dieses höheren Gerichts nachzukommen, unangewendet lässt (…vgl. Urteile vom 16. Januar 1974, Rheinmühlen-Düsseldorf, 166/73, EU:C:1974:3, Rn. 4 und 5…, vom 5. Oktober 2010, Elchinov, C-173/09, EU:C:2010:581, Rn. 30 und 31…, vom 22. Februar 2022, RS [Wirkung der Urteile eines Verfassungsgerichts], C-430/21, EU:C:2022:99, Rn. 75, und vom 26. September 2024, Energotehnica, C-792/22, EU:C:2024:788, Rn. 61).Rn. 59 Diese Verpflichtung gilt auch dann, wenn ein ordentliches Gericht an eine Entscheidung eines nationalen Verfassungsgerichts gebunden ist, die es für unionsrechtswidrig hält (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Januar 2013, Križan u. a., C-416/10, EU:C:2013:8, Rn. 70 und 71…, vom 22. Februar 2022, RS [Wirkung der Urteile eines Verfassungsgerichts], C-430/21, EU:C:2022:99, Rn. 76, und vom 26. September 2024, Energotehnica, C-792/22, EU:C:2024:788, Rn. 62).
- EGMR, 27.09.2022 - 46509/20
P.H. c. BULGARIE
Auszug aus EuGH, 12.03.2026 - C-43/24
Rn. 52 Im vorliegenden Fall ergibt sich, wie der Generalanwalt in den Nrn. 91 und 92 seiner Schlussanträge festgestellt hat, aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte - insbesondere aus dem Urteil des EGMR vom 9. Juli 2020, Y. T./Bulgarien (CE:ECHR:2020:0709JUD004170116), dessen Tragweite in diesem Punkt durch das im Wiederaufnahmeverfahren ergangene Urteil des EGMR vom 4. Juli 2024, Y. T./Bulgarien (CE:ECHR:2024:0704JUD004170116, §§ 42 und 43), nicht berührt wurde, und aus dem Urteil des EGMR vom 27. September 2022, P. H./Bulgarien (CE:ECHR:2022:0927JUD004650920) -, dass die im Ausgangsverfahren in Rede stehende bulgarische Regelung als mit Art. 8 EMRK unvereinbar anzusehen ist.Aus den angeführten Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 9. Juli 2020, Y. T./Bulgarien (CE:ECHR:2020:0709JUD004170116, §§ 24 bis 30), und vom 27. September 2022, P. H./Bulgarien (CE:ECHR:2022:0927JUD004650920, § 6), geht nämlich hervor, dass vor dem Erlass der Auslegungsentscheidung eine Rechtsprechungslinie das bulgarische Recht dahin auslegte, dass es die Anerkennung der Neuzuweisung des Geschlechts zuließ.
- EGMR, 09.07.2020 - 41701/16
Y.T. c. BULGARIE
- EuGH, 17.12.1970 - 11/70
Internationale Handelsgesellschaft mbH / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide …
- EuGH, 08.09.2010 - C-409/06
Mit dem im Rahmen der Organisation von Sportwetten und Lotterien in Deutschland …
- EuGH, 14.10.2008 - C-353/06
DEUTSCHLAND KANN SEINEN STAATSBÜRGERN NICHT DIE ANERKENNUNG DES NACHNAMENS …
- EuGH, 02.06.2016 - C-438/14
Ein Nachname, der mehrere Adelsbestandteile enthält und von einem Deutschen in …
- EuGH, 19.04.2016 - C-441/14
DI - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Charta der Grundrechte der …
- EuGH, 30.04.1996 - C-13/94
P ./. S und Cornwall County Council - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - …
- EuGH, 13.03.2025 - C-247/23
DSGVO erfordert Anpassung von Registern an Geschlechtsänderungen
- EuGH, 12.05.2011 - C-391/09
Der Gerichtshof äußert sich zur Umschrift von Vor- und Nachnamen von …
- EuGH, 16.01.1974 - 166/73
Rheinmühlen Düsseldorf / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel
- EuGH, 05.10.2010 - C-173/09
Elchinov - Soziale Sicherheit - Freier Dienstleistungsverkehr - …
- EuGH, 07.01.2004 - C-117/01
EINE NATIONALE REGELUNG, DIE DIE NEUE SEXUELLE IDENTITÄT VON TRANSSEXUELLEN NACH …
- EuGH, 26.06.2018 - C-451/16
MB (Geschlechtsumwandlung und Altersrente) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- EuGH, 27.04.2006 - C-423/04
DIE WEIGERUNG, EINER TRANSSEXUELLEN, DIE SICH EINER GESCHLECHTSUMWANDLUNG VOM …
- EGMR, 04.07.2024 - 41701/16
Y.T. c. BULGARIE
- EuGH, 26.02.2013 - C-617/10
Åkerberg Fransson - Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte, Grundsatz des …
- EuGH, 23.10.2007 - C-11/06
DAS BUNDESAUSBILDUNGSFÖRDERUNGSGESETZ BESCHRÄNKT DIE FREIZÜGIGKEIT DER …
- EuGH, 01.08.2025 - C-758/24
Internationaler Schutz: Die Bestimmung eines Drittstaats als "sicherer …
- EuGH, 16.12.1981 - 244/80
Foglia / Novello
- EuGH, 29.11.1978 - 83/78
Redmond
- EuGH - C-759/24 (anhängig)
Canpelli
- EuGH, 20.03.1986 - 35/85
Procureur de la République / Tissier
- EuGH, 01.12.2022 - C-409/21
DELID - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) - …
- VG der Evangelischen Landeskirche in Baden, 28.07.2020 - 2/20
- Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2026 - C-279/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 21 Abs. 1 AEUV - Recht, …
Vgl. u. a. Urteil vom 12. März 2026, Shipova (C-43/24, EU:C:2026:183, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2026 - C-285/25
Vorabentscheidungsersuchen - Wettbewerb - Schadensersatzklagen nach nationalem …
m. Prahy (…C-107/19, EU:C:2021:722, Rn. 49), und vom 12. März 2026, Shipova (C-43/24, EU:C:2026:183, Rn. 58 bis 62).
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2025 - C-43/24 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Shipov
Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 21 Abs. 1 AEUV - Art. 7 und 45 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten - Hindernisse - Antrag auf Änderung der ...
- Europäischer Gerichtshof
Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 21 Abs. 1 AEUV - Art. 7 und 45 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten - Hindernisse - Antrag auf Änderung der ...
- rechtsportal.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 21 Abs. 1 AEUV - Art. 7 und 45 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten - Hindernisse - Antrag auf Änderung der ...
- rechtsportal.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 21 Abs. 1 AEUV - Art. 7 und 45 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten - Hindernisse - Antrag auf Änderung der ...
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Generalanwalt Richard de la Tour: Der Herkunftsmitgliedstaat einer transsexuellen Person ist verpflichtet, Identitätsdokumente im Einklang mit der gelebten Geschlechtsidentität auszustellen
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Bulgarien muss gelebtes Geschlecht respektieren: Ausweis ist auf Wunsch anzupassen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2025 - C-43/24
- EuGH, 12.03.2026 - C-43/24
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (29)
- EuGH, 13.03.2025 - C-247/23
DSGVO erfordert Anpassung von Registern an Geschlechtsänderungen
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2025 - C-43/24
{FN:5} Vgl. Urteile vom 26. Juni 2018, MB (Geschlechtsumwandlung und Altersrente) (…C-451/16, EU:C:2018:492, Rn. 29), und vom 13. März 2025, Deldits (C-247/23, im Folgenden: Urteil Deldits, EU:C:2025:172, Rn. 37).{FN:38} Vgl. entsprechend Urteil Deldits (…Rn. 32).
{FN:61} Vgl. Urteil Direcţia pentru Evidenţa Persoanelor şi Administrarea Bazelor de Date (…Rn. 38) bzw. Urteil Deldits (…Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:89} Vgl. Urteil Deldits (…Rn. 45).
{FN:90} Vgl. Urteil Deldits (…Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:91} Vgl. Urteil Deldits (…Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 21.03.2024 - C-61/22
Die Verpflichtung zur Aufnahme von zwei Fingerabdrücken im Personalausweis ist …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2025 - C-43/24
Sie ersetzt die Verordnung (EU) 2019/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben (…ABl. 2019, L 188, S. 67), deren Wirkungen der Gerichtshof in seinem Urteil, mit dem sie für ungültig erklärt wurde, unter bestimmten Bedingungen aufrechterhalten hat (vgl. Urteil vom 21. März 2024, Landeshauptstadt Wiesbaden, C-61/22, EU:C:2024:251, Rn. 128).Vgl. auch zur Aufnahme biometrischer Daten, nämlich zweier Fingerabdrücke und eines Gesichtsbilds, in die Personalausweise, wobei die Fingerabdrücke das Gesichtsbild ergänzen, Urteil vom 21. März 2024, Landeshauptstadt Wiesbaden (C-61/22, EU:C:2024:251, Rn. 91, 98 und 99).
{FN:37} Vgl. Urteil vom 21. März 2024, Landeshauptstadt Wiesbaden (C-61/22, EU:C:2024:251, Rn. 51).
{FN:62} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. März 2024, Landeshauptstadt Wiesbaden (C-61/22, EU:C:2024:251, Rn. 91).
- Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2024 - C-4/23
Nach Ansicht von Generalanwalt Richard de la Tour verstößt die Weigerung eines …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2025 - C-43/24
Ich weise erneut darauf hin (vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Mirin, C-4/23, EU:C:2024:385, Nr. 73), dass 25 der 27 Mitgliedstaaten ein Verfahren zur Änderung des Personenstands vorsehen, um die bei der Geburt zugewiesene rechtliche Identität nachträglich aufgrund einer individuellen Wahl des Geschlechts zu ändern.Vgl. zu dieser terminologischen Frage meine Schlussanträge in der Rechtssache Mirin (C-4/23, EU:C:2024:385, Fn. 4) sowie Urteile Mirin (…Rn. 2) und Deldits (…Rn. 2 und 39).
{FN:39} Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Mirin (C-4/23, EU:C:2024:385, Fn. 4).
Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Mirin (C-4/23, EU:C:2024:385, Nr. 16).
- EuGH, 29.04.2025 - C-181/23
Unionsbürgerschaft: Das maltesische Staatsbürgerschaftsprogramm für Investoren …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2025 - C-43/24
{FN:24} Vgl. zur Feststellung, dass sich der Unionsbürgerstatus automatisch aus der Eigenschaft als Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats ergibt, Urteil vom 29. April 2025, Kommission/Malta (Staatsbürgerschaft für Investoren) (C-181/23, EU:C:2025:283, Rn. 92).Vgl. auch zur Erinnerung an den Grundsatz, wonach der Unionsbürgerstatus der grundlegende Status der Angehörigen der Mitgliedstaaten ist, sowie an die mit diesem Status verbundenen Rechte Urteil Mirin (…Rn. 51 und 52 sowie die dort angeführte Rechtsprechung) und Urteil vom 29. April 2025, Kommission/Malta (Staatsbürgerschaft für Investoren) (C-181/23, EU:C:2025:283, Rn. 92 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:35} Vgl. Urteil vom 29. April 2025, Kommission/Malta (Staatsbürgerschaft für Investoren) (C-181/23, EU:C:2025:283, Rn. 84 bis 86 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 30.04.1996 - C-13/94
P ./. S und Cornwall County Council - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2025 - C-43/24
{FN:18} C-13/94, EU:C:1996:170.Vgl. dazu Husser, A., a. a. O., S. 155, Nr. 222. Vgl. ferner Urteil vom 30. April 1996, P./S. (C-13/94, EU:C:1996:170, Rn. 19 und 20), in dem der Gerichtshof bekräftigt hat, dass er die Einhaltung des Rechts - eines der Grundrechte des Menschen -, nicht aufgrund des Geschlechts diskriminiert zu werden, zu sichern hat, und sich dabei für einen Ansatz ausspricht, der das Gefühl berücksichtigt, einem anderen als dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht anzugehören.
- EuGH, 26.06.2018 - C-451/16
MB (Geschlechtsumwandlung und Altersrente) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2025 - C-43/24
{FN:5} Vgl. Urteile vom 26. Juni 2018, MB (Geschlechtsumwandlung und Altersrente) (C-451/16, EU:C:2018:492, Rn. 29), und vom 13. März 2025, Deldits (…C-247/23, im Folgenden: Urteil Deldits, EU:C:2025:172, Rn. 37).Vgl. Urteile vom 7. Januar 2004, K. B. (…C-117/01, EU:C:2004:7, Rn. 12), vom 27. April 2006, Richards (…C-423/04, EU:C:2006:256, Rn. 28), und vom 26. Juni 2018, MB (Geschlechtsumwandlung und Altersrente) (C-451/16, EU:C:2018:492, Rn. 22 und 35), in denen der Gerichtshof diese Umwandlung als vollzogen betrachtet, weil der Begriff "Geschlecht" nicht auf das biologische Geschlecht beschränkt ist.
- EGMR, 16.07.2014 - 37359/09
HÄMÄLÄINEN v. FINLAND
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2025 - C-43/24
{FN:73} Vgl. Urteil P.H./Bulgarien (§ 12 mit dem Hinweis, dass die allgemeinen Grundsätze für die Beurteilung der in diesem Bereich geltenden positiven Verpflichtungen des Staates im Urteil des EGMR vom 16. Juli 2014, Hämäläinen/Finnland, CE:ECHR:2014:0716JUD003735909, §§ 65 bis 67, zusammengefasst worden seien).{FN:74} Vgl. in diesem Sinne Urteil des EGMR vom 16. Juli 2014, Hämäläinen/Finnland (CE:ECHR:2014:0716JUD003735909, § 68 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 27.04.2006 - C-423/04
DIE WEIGERUNG, EINER TRANSSEXUELLEN, DIE SICH EINER GESCHLECHTSUMWANDLUNG VOM …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2025 - C-43/24
Vgl. Urteile vom 7. Januar 2004, K. B. (…C-117/01, EU:C:2004:7, Rn. 12), vom 27. April 2006, Richards (C-423/04, EU:C:2006:256, Rn. 28), und vom 26. Juni 2018, MB (Geschlechtsumwandlung und Altersrente) (…C-451/16, EU:C:2018:492, Rn. 22 und 35), in denen der Gerichtshof diese Umwandlung als vollzogen betrachtet, weil der Begriff "Geschlecht" nicht auf das biologische Geschlecht beschränkt ist.{FN:88} Vgl. Urteil vom 27. April 2006, Richards (C-423/04, EU:C:2006:256, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EGMR, 17.02.2022 - 74131/14
Y. v. POLAND
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2025 - C-43/24
{FN:85} CE:ECHR:2022:0217JUD007413114.{FN:86} Vgl. Urteil des EGMR vom 17. Februar 2022, Y/Polen (CE:ECHR:2022:0217JUD007413114, § 79).
- EuGH, 05.06.2018 - C-673/16
Der Begriff "Ehegatte" im Sinne der unionsrechtlichen Bestimmungen über die …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2025 - C-43/24
Gilt die in der Rechtsprechung des Gerichtshofs (durch das Urteil vom 5. Juni 2018, Coman u. a., C-673/16, EU:C:2018:385, und das Urteil Pancharevo) in Bezug auf die Anwendung der Richtlinie 2004/38 und Art. 21 Abs. 1 AEUV anerkannte Verpflichtung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den Personenstand einer Person anzuerkennen, der in einem anderen Mitgliedstaat nach dessen Recht festgestellt wurde, auch in Bezug auf das Geschlecht als einen wesentlichen Bestandteil des Personenstandseintrags, und erfordert die in einem anderen Mitgliedstaat festgestellte Änderung des Geschlechts einer Person, die auch die bulgarische Staatsangehörigkeit besitzt, den Eintrag dieser Tatsache in die entsprechenden Register der Republik Bulgarien?.{FN:4} Vgl. zur Ehe zwischen Personen gleichen Geschlechts Urteil vom 5. Juni 2018, Coman u. a. (C-673/16, EU:C:2018:385, Rn. 45 und 46), sowie zur Abstammung im Verhältnis zu Personen gleichen Geschlechts Urteil vom 14. Dezember 2021, Stolichna obshtina, rayon "Pancharevo" (…C-490/20, im Folgenden: Urteil Pancharevo, EU:C:2021:1008, Rn. 57).
- EGMR, 11.07.2002 - 28957/95
Christine Goodwin ./. Vereinigtes Königreich
- EuGH, 14.10.2008 - C-353/06
DEUTSCHLAND KANN SEINEN STAATSBÜRGERN NICHT DIE ANERKENNUNG DES NACHNAMENS …
- EuGH, 14.12.2021 - C-490/20
Minderjähriges Kind, das Unionsbürger ist und dessen vom Aufnahmemitgliedstaat …
- EuGH, 04.10.2024 - C-4/23
Mirin - Änderungen des Geschlechts und des Vornamens müssen anerkannt werden
- EGMR, 06.04.2017 - 79885/12
A.P. c. FRANCE
- EuGH, 15.01.2013 - C-416/10
Die Öffentlichkeit muss Zugang zu einer städtebaulichen Entscheidung über den …
- EuGH, 07.01.2004 - C-117/01
EINE NATIONALE REGELUNG, DIE DIE NEUE SEXUELLE IDENTITÄT VON TRANSSEXUELLEN NACH …
- EuGH, 02.10.2014 - C-101/13
U - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Verordnung (EG) Nr. …
- EGMR, 19.01.2021 - 2145/16
X. c. ROUMANIE et 1 autre affaire
- EuGH, 26.09.2024 - C-792/22
Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf: Ein nationaler Richter ist nicht …
- EuGH, 21.01.2021 - C-308/19
Whiteland Import Export - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Von der …
- EGMR, 11.10.2018 - 55216/08
Italien verurteilt: Warten auf den neuen Namen
- EuGH, 22.02.2024 - C-491/21
Bürgerschaft: Es verstößt gegen Unionsrecht, wenn ein Mitgliedstaat einem seiner …
- EuGH, 16.05.2024 - C-222/23
Toplofikatsia Sofia (Notion de domicile du défendeur) - Vorlage zur …
- EuGH, 20.03.1986 - 35/85
Procureur de la République / Tissier
- EuGH, 24.06.2025 - C-351/23
Der Verbraucherschutz und das Erfordernis eines wirksamen gerichtlichen …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2025 - C-713/23
Generalanwalt Richard de la Tour: Das Unionsrecht verpflichtet einen …
- EGMR, 09.07.2020 - 41701/16
Y.T. c. BULGARIE
- EGMR, 27.09.2022 - 46509/20
P.H. c. BULGARIE
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