Rechtsprechung
| EuGH, 25.07.2002 - C-459/99 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Einem Drittstaat angehörende Ehegatten von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten - Visumpflicht - Einreiserecht für Ehegatten ohne Ausweis oder Visum - Aufenthaltsrecht für illegal eingereiste Ehegatten - Aufenthaltsrecht für legal eingereiste Ehegatten, deren Visum zum ...
- Judicialis
Richtlinie 64/221/EWG Art. 1 Abs. 2; ; Richtlinie 68/360/EWG; ; Richtlinie 73/148/EWG; ; Verordnung 2317/95/EWG
- Europäischer Gerichtshof
MRAX
"Einem Drittstaat angehörende Ehegatten von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten - Visumpflicht - Einreiserecht für Ehegatten ohne Ausweis oder Visum - Aufenthaltsrecht für illegal eingereiste Ehegatten - Aufenthaltsrecht für legal eingereiste Ehegatten, deren Visum zum ...
- EU-Kommission
Mouvement contre le racisme, l'antisémitisme et la xénophobie ASBL (MRAX) gegen Belgischer Staat.
Verordnung Nr. 2317/95 des Rates; Richtlinien 68/360 des Rates, Artikel 3 und 10, und 73/148, Artikel 3 und 8
1. Freizügigkeit Einreise- und Aufenthaltsrecht der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten Einreiserecht der Familienangehörigen Ehegatte aus einem Drittstaat, der nicht über Ausweispapiere oder ein Visum verfügt, aber seine Identität und die Ehe nachweisen kann Keine ... - EU-Kommission
MRAX
- Wolters Kluwer
Einem Drittstaat angehörende Ehegatten von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten; Einreiserecht für Ehegatten ohne Ausweis oder Visum; Aufenthaltsrecht für illegal eingereiste Ehegatten; Aufenthaltsrecht für legal eingereiste Ehegatten; Abgelaufenes Visum zum Zeitpunkt ...
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
RL 68/360/EWG Art. 3; RL 73/148/EWG Art. 3; RL 68/360 Art. 10; RL 73/148 Art. 6; RL 68/360 Art. 3; RL 68/360 Art. 4 Abs. 3; RL 64/221 Art. 1 Abs. 2; RL 64/221 Art. 9 Abs. 2
D (A), Einreise, unerlaubte Einreise, Ehegatte, Ehegattennachzug, Unionsbürger, Grenzkontrollen, Visum, Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung, Visum nach Einreise - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einem Drittstaat angehörende Ehegatten von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten - Visumpflicht - Einreiserecht für Ehegatten ohne Ausweis oder Visum - Aufenthaltsrecht für illegal eingereiste Ehegatten - Aufenthaltsrecht für legal eingereiste Ehegatten, deren Visum zum ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
Freizügigkeit - DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE BEDEUTUNG, DIE DER GEWÄHRLEISTUNG DES SCHUTZES DES FAMILIENLEBENS DER UNTER DIE GEMEINSCHAFTSREGELUNG ÜBER DIE FREIZÜGIGKEIT FALLENDEN STAATSANGEHÖRIGEN DER MITGLIEDSTAATEN ZUKOMMT.
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
MRAX
- 123recht.net (Pressemeldung)
Aufenthaltsrecht von Ehepartnern aus Nicht-EU-Staaten // EU-Staaten dürfen Einreise nicht unnötig erschweren
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des belgischen Conseil d'Etat - Auslegung der Artikel 3 und 4 der Richtlinie 68/360/EWG vom 15. Oktober 1968 zur Aufhebung der Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen für Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten und ihre Familienangehörigen innerhalb der ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2001 - C-459/99
- EuGH, 25.07.2002 - C-459/99
Papierfundstellen
- NJW 2003, 195 (Ls.)
- NVwZ 2002, 121
- EuZW 2002, 595
- DÖV 2003, 259
Wird zitiert von ... (95) Zitiert selbst (16)
- EuGH, 08.04.1976 - 48/75
Royer
Auszug aus EuGH, 25.07.2002 - C-459/99
So dehnen Artikel 10 der Verordnung Nr. 1612/68, Artikel 1 der Richtlinie 68/360 und Artikel 1 der Richtlinie 73/148 mit den gleichen Worten die Anwendung des Gemeinschaftsrechts auf dem Gebiet der Einreise und des Aufenthalts im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten auf die Ehegatten der unter diese Bestimmungen fallenden Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten aus (Urteil vom 8. April 1976 in der Rechtssache 48/75, Royer, Slg. 1976, 497, Randnr. 13).Insoweit habe der Gerichtshof im Urteil Royer für Recht erkannt, dass die bloße Tatsache, dass der Staatsangehörige eines Mitgliedstaats die für Einreise, Ortswechsel und Aufenthalt von Ausländern geltenden Formalitäten nicht erfüllt habe, als solche kein die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdendes Verhalten darstellen und daher für sich allein weder eine Entfernung aus dem Hoheitsgebiet noch eine mit diesem Ziel angeordnete vorläufige Freiheitsentziehung rechtfertigen könne.
Im Übrigen hindert das Gemeinschaftsrecht die Mitgliedstaaten nicht daran, die Verletzung nationaler Vorschriften zur Überwachung von Ausländern mit allen geeigneten Sanktionen zu belegen, die zur Gewährleistung der Wirksamkeit dieser Vorschriften erforderlich sein können (Urteil Royer, Randnr. 42), sofern diese Sanktionen verhältnismäßig sind (vgl. u. a. Urteil vom 3. Juli 1980 in der Rechtssache 157/79, Pieck, Slg. 1980, 2171, Randnr. 19).
Dagegen würden eine Verweigerung der Aufenthaltserlaubnis und erst recht eine Entfernung aus dem Hoheitsgebiet, die ausschließlich darauf gestützt wären, dass der Betroffene gesetzliche Formalitäten in Bezug auf die Ausländerüberwachung nicht erfüllt hat, den Kern des unmittelbar durch das Gemeinschaftsrecht verliehenen Aufenthaltsrechts antasten und stünden offensichtlich außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung (vgl. analog dazu u. a. Urteil Royer, Randnr. 40).
Die Tatsache, dass die für Einreise, Ortswechsel und Aufenthalt von Ausländern geltenden gesetzlichen Formalitäten nicht erfüllt sind, kann jedoch als solche nicht zur Anwendung der in Artikel 3 der Richtlinie 64/221 erwähnten Maßnahmen führen (Urteil Royer, Randnrn. 47 und 48).
Wenn der Ehegatte eines Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats diese familiäre Beziehung nachweise, seien die Richtlinien 68/360 und 73/148 anwendbar, und die Mitgliedstaaten müssten ihm eine Aufenthaltserlaubnis erteilen, wie sich aus dem Urteil Royer ergebe.
Die österreichische Regierung trägt vor, eine Entscheidung über die Entfernung aus dem Hoheitsgebiet könne außer im Fall absoluter Dringlichkeit nicht gegenüber einer durch das Gemeinschaftsrecht geschützten Person vollzogen werden, bevor diese nicht die ihr durch die Artikel 8 und 9 der Richtlinie 64/221 garantierten Rechtsbehelfsverfahren habe ausschöpfen können (Urteile Royer und vom 22. Mai 1980 in der Rechtssache 131/79, Santillo, Slg. 1980, 1585).
- EuGH, 14.07.1977 - 8/77
Sagulo u.a.
Auszug aus EuGH, 25.07.2002 - C-459/99
Der Gerichtshof habe sich nie zu der Sanktion geäußert, die gegen einen Staatsangehörigen eines Drittstaats zu verhängen sei, der illegal in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats eingereist sei; er habe jedoch entschieden, dass ein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats, der nicht im Besitz des für den Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats erforderlichen Dokuments (Reisepass) sei, nicht ausgewiesen werden dürfe, aber zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt werden könne (vgl. Urteil vom 14. Juli 1977 in der Rechtssache 8/77, Sagulo u. a., Slg. 1977, 1495).Nach dieser Rechtsprechung könnten die Mitgliedstaaten im Fall einer illegalen Einreise in ihr Hoheitsgebiet verhältnismäßige Sanktionen wie eine Geldbuße verhängen (Urteil Sagulo u. a., Randnr. 6).
- EuGH, 05.02.1991 - C-363/89
Roux / Belgischer Staat
Auszug aus EuGH, 25.07.2002 - C-459/99
Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats ist, wie der Gerichtshof mehrfach ausgeführt hat (vgl. u. a. Urteil vom 5. Februar 1991 in der Rechtssache C-363/89, Roux, Slg. 1991, I-273, Randnr. 12), nicht als rechtsbegründende Handlung zu betrachten, sondern als Handlung eines Mitgliedstaats, die dazu dient, die individuelle Situation eines Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats im Hinblick auf die Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts festzustellen.Insoweit ergibt sich aus Artikel 4 Absatz 3 der Richtlinie 68/360 und Artikel 6 der Richtlinie 73/148, dass die Mitgliedstaaten die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis von der Vorlage des Ausweises abhängig machen können, mit dem der Betroffene in ihr Hoheitsgebiet eingereist ist (vgl. Urteil Roux, Randnrn.
- EuGH, 11.07.2002 - C-60/00
EIN ANGEHÖRIGER EINES MITGLIEDSTAATS, DER IN DIESEM STAAT WOHNT UND EINE …
Auszug aus EuGH, 25.07.2002 - C-459/99
10 bis 12, und vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-60/00, Carpenter, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 28). - EuGH, 15.10.1987 - 222/86
Unectef / Heylens
Auszug aus EuGH, 25.07.2002 - C-459/99
Denn im Bereich des Gemeinschaftsrechts stellt das Erfordernis einer gerichtlichen Kontrolle jeder Entscheidung einer nationalen Behörde einen allgemeinen Grundsatz dar, der sich aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten ergibt und der in den Artikeln 6 und 13 EMRK verankert ist (Urteile vom 15. Oktober 1987 in der Rechtssache 222/86, Heylens u. a., Slg. 1987, 4097, Randnr. 14, vom 3. Dezember 1992 in der Rechtssache C-97/91, Oleificio Borelli/Kommission, Slg. 1992, I-6313, Randnr. 14, und vom 11. Januar 2001 in der Rechtssache C-226/99, Siples, Slg. 2001, I-277, Randnr. 17). - EuGH, 07.07.1976 - 118/75
Watson und Belmann
Auszug aus EuGH, 25.07.2002 - C-459/99
Die Kommission fügt hinzu, dass der Gerichtshof im Urteil vom 7. Juli 1976 in der Rechtssache 118/75 (Watson und Belmann, Slg. 1976, 1185) seinen Standpunkt zu den Sanktionen deutlich gemacht habe, die die Mitgliedstaaten im Fall des Verstoßes gegen bestimmte in der Gemeinschaftsregelung vorgesehene Formalitäten verhängen könnten. - EuGH, 03.12.1992 - C-97/91
Oleificio Borelli / Kommission
Auszug aus EuGH, 25.07.2002 - C-459/99
Denn im Bereich des Gemeinschaftsrechts stellt das Erfordernis einer gerichtlichen Kontrolle jeder Entscheidung einer nationalen Behörde einen allgemeinen Grundsatz dar, der sich aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten ergibt und der in den Artikeln 6 und 13 EMRK verankert ist (Urteile vom 15. Oktober 1987 in der Rechtssache 222/86, Heylens u. a., Slg. 1987, 4097, Randnr. 14, vom 3. Dezember 1992 in der Rechtssache C-97/91, Oleificio Borelli/Kommission, Slg. 1992, I-6313, Randnr. 14, und vom 11. Januar 2001 in der Rechtssache C-226/99, Siples, Slg. 2001, I-277, Randnr. 17). - EuGH, 17.06.1997 - C-65/95
Shingara
Auszug aus EuGH, 25.07.2002 - C-459/99
Falls die Rechtsbehelfe gegen die Verwaltungsakte nur die Rechtmäßigkeit der Entscheidung betreffen, soll die Beteiligung der zuständigen Stelle es ermöglichen, eine Überprüfung der Tatsachen und Umstände einschließlich der Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte, die die beabsichtigte Maßnahme rechtfertigen, herbeizuführen, bevor die Entscheidung endgültig erlassen wird (in diesem Sinne Urteil vom 17. Juni 1997 in den Rechtssachen C-65/95 und C-111/95, Shingara und Radiom, Slg. 1997, I-3343, Randnrn. - EuGH, 03.07.1980 - 157/79
Regina / Pieck
Auszug aus EuGH, 25.07.2002 - C-459/99
Im Übrigen hindert das Gemeinschaftsrecht die Mitgliedstaaten nicht daran, die Verletzung nationaler Vorschriften zur Überwachung von Ausländern mit allen geeigneten Sanktionen zu belegen, die zur Gewährleistung der Wirksamkeit dieser Vorschriften erforderlich sein können (Urteil Royer, Randnr. 42), sofern diese Sanktionen verhältnismäßig sind (vgl. u. a. Urteil vom 3. Juli 1980 in der Rechtssache 157/79, Pieck, Slg. 1980, 2171, Randnr. 19). - EuGH, 05.03.1991 - C-376/89
Giagounidis / Reutlingen
Auszug aus EuGH, 25.07.2002 - C-459/99
Zum einen kann der Betroffene nämlich grundsätzlich ohne gültigen Personalausweis oder Reisepass, die es ihrem Inhaber ermöglichen sollen, Beweis für seine Identität und seine Staatsangehörigkeit zu erbringen (in diesem Sinne u. a. Urteil vom 5. März 1991 in der Rechtssache C-376/89, Giagounidis, Slg. 1991, I-1069, Randnrn. - EuGH, 11.01.2001 - C-226/99
Siples - "Zollkodex der Gemeinschaften - Rechtsbehelf - Aussetzung des Vollzugs …
- EuGH, 05.03.1980 - 98/79
Pecastaing / Belgischer Staat
- EuGH, 22.05.1980 - 131/79
Regina / Secretary of State for Home Affairs, ex parte Santillo
- EuGH, 30.05.1991 - C-68/89
Kommission / Niederlande
- EuGH, 16.12.1992 - C-206/91
Koua Poirrez / Caisse d'allocations familiales de la Seine-Saint-Denis
- EuGH, 10.06.1997 - C-392/95
Parlament / Rat
- EuGH, 25.07.2008 - C-127/08
DER NICHT DIE UNIONSBÜRGERSCHAFT BESITZENDE EHEGATTE EINES UNIONSBÜRGERS DARF …
Rn. 56 Bereits vor Erlass der Richtlinie 2004/38 hat der Gemeinschaftsgesetzgeber die Bedeutung anerkannt, die der Gewährleistung des Schutzes des Familienlebens der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten für die Beseitigung der Hindernisse bei der Ausübung der vom EG-Vertrag garantierten Grundfreiheiten zukommt (Urteile vom 11. Juli 2002, Carpenter, C-60/00, Slg. 2002, I-6279, Randnr. 38, vom 25. Juli 2002, MRAX, C-459/99, Slg. 2002, I-6591, Randnr. 53, vom 14. April 2005, Kommission/Spanien, C-157/03, Slg. 2005, I-2911, Randnr. 26, vom 31. Januar 2006, Kommission/Spanien, C-503/03, Slg. 2006, I-1097, Randnr. 41, vom 27. April 2006, Kommission/Deutschland, C-441/02, Slg. 2006, I-3449, Randnr. 109, und vom 11. Dezember 2007, Eind, C-291/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 44).Denn der Genuss solcher Rechte kann nicht davon abhängen, dass sich der mit einem Unionsbürger verheiratete Drittstaatsangehörige zuvor rechtmäßig in einem anderen Mitgliedstaat aufgehalten hat (vgl. in diesem Sinne Urteile MRAX, Randnr. 59, und vom 14. April 2005, Kommission/Spanien, Randnr. 28).
Rn. 97 Auch wenn der Erlass von Maßnahmen aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit im Sinne von Art. 27 der Richtlinie 2004/38 aufgrund des persönlichen Verhaltens des Betreffenden nicht gerechtfertigt ist, behält der Mitgliedstaat jedoch das Recht, gegen ihn andere, die Freizügigkeit und das Aufenthaltsrecht nicht beeinträchtigende Sanktionen - wie etwa eine Geldbuße -zu verhängen sofern sie verhältnismäßig sind (vgl. in diesem Sinne Urteil MRAX, Randnr. 77 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2006 - C-1/05
Jia - Auslegung von Artikel 43 EG und Artikel 10 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 …
Oder reicht es vielmehr aus, wenn sie ihr Verwandtschaftsverhältnis zu einem Bürger der Europäischen Union nachweisen, wie dies der Gerichtshof im Urteil MRAX{FN-VERWEIS:3} festgestellt hat?.Mit Schreiben vom 7. Mai 2004 an die Ständige Vertretung Schwedens bei der Europäischen Union teilte die Kommission mit, dass die Entscheidung des Migrationsverk nicht mit den Artikeln 1 Absatz 1 Buchstabe d und 4 Absatz 3 der Richtlinie 73/148, Artikel 8 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (im Folgenden: EMRK) und der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere dem Urteil MRAX{FN-VERWEIS:5}, in Einklang zu stehen scheine.
Wie der Gerichtshof im Urteil MRAX ausgeführt habe, ergebe sich das Recht dieser Familienangehörigen, bei dem Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats Wohnung zu nehmen, allein aus der familiären Beziehung.
Der großzügige Ansatz hat sich im Urteil MRAX gezeigt, in dem der Gerichtshof ausgeführt hat, dass sich das Recht des mit einem Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats verheirateten Staatsangehörigen eines Drittstaats auf Einreise in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten nach dem Gemeinschaftsrecht allein aus der familiären Beziehung ergibt.
Im Urteil Kommission/Spanien{FN-VERWEIS:21}, das über ein Jahr nach dem Urteil Akrich erging, hat der Gerichtshof jedoch bei der Prüfung der spanischen Formalitäten, die die einem Drittstaat angehörenden Familienangehörigen von migrierenden Gemeinschaftsbürgern vor Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis erfüllen müssen, wieder den im Urteil MRAX gewählten Ansatz verfolgt.
Es besteht daher anscheinend ein Widerspruch in der Rechtsprechung, der aus den voneinander abweichenden Ansätzen in den Urteilen MRAX und Kommission/Spanien einerseits und im Urteil Akrich andererseits resultiert.
In diesem Fall wäre dem Ansatz im Urteil MRAX zufolge die familiäre Beziehung zu einem migrierenden EU-Bürger ausreichend, um das Einreise- und Aufenthaltsrecht in einem Mitgliedstaat zu begründen.
Schließlich möchte ich auf die Urteile MRAX und Kommission/Spanien verweisen, in denen der Gerichtshof seine Ausführungen aus dem Urteil Carpenter wiederholt hat, dass, wie insbesondere aus den Verordnungen und Richtlinien des Rates über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und Selbständigen innerhalb der Gemeinschaft hervorgehe, der Gemeinschaftsgesetzgeber anerkannt habe, welche Bedeutung der Gewährleistung des Schutzes des Familienlebens der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten für die Beseitigung der Hindernisse bei der Ausübung der vom Vertrag garantierten Grundfreiheiten zukomme{FN-VERWEIS:28}.
Insoweit würde entsprechend dem Urteil MRAX die familiäre Beziehung das Aufenthaltsrecht begründen.
Soweit der Gerichtshof zuerst im Urteil Carpenter und später im Urteil MRAX ausgeführt hat, dass durch den Erlass der Verordnungen und Richtlinien "der Gemeinschaftsgesetzgeber erkannt hat, welche Bedeutung es hat, den Schutz des Familienlebens der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten zu gewährleisten, um die Hindernisse für die Ausübung der vom Vertrag garantierten Grundfreiheiten zu beseitigen"{FN-VERWEIS:36}, so war dies - unter Berücksichtigung der Zeit, zu der diese Rechtsakte erlassen wurden - lediglich eine implizite und bestenfalls sekundäre Erwägung.
{FN:3} - Urteil vom 25. Juli 2002 in der Rechtssache C-459/99 (MRAX, Slg. 2002, I-6591).
{FN:12} - Urteil MRAX (zitiert in Fußnote 3, Randnr. 59) und Urteil vom 14. April 2005 in der Rechtssache C-157/03 (Kommission/Spanien, Slg. 2005, I-2911, Randnr. 28).
{FN:17} - Vgl. Urteil MRAX (zitiert in Fußnote 3, Randnrn. 59 bis 62).
{FN:18} - Vgl. Urteil MRAX (zitiert in Fußnote 3, Randnr. 80).
{FN:28} - Vgl. Urteile MRAX (zitiert in Fußnote 3, Randnr. 53) und Kommission/Spanien (zitiert in Fußnote 12, Randnr. 26).
- BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 23.09
Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Einreise; Heirat in …
Selbst die Einreise ohne ein zulässigerweise gefordertes Einreisevisum in Gestalt eines Schengen-Visums darf allenfalls zur Belegung mit Verwaltungssanktionen, nicht aber zur Versagung des Aufenthaltsrechts und erst recht nicht zur Entfernung aus dem Hoheitsgebiet führen (EuGH, Urteil vom 25. Juli 2002 - Rs. C-459/99, MRAX - InfAuslR 2002, 417 Rn. 56 und 59).
- EuGH, 06.11.2003 - C-243/01
GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN …
34 bis 39, und vom 25. Juli 2002 in der Rechtssache C-459/99, MRAX, Slg. 2002, I-6591, Randnrn. - BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 17.09
Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Heirat in Dänemark; …
Selbst die Einreise ohne ein zulässigerweise gefordertes Einreisevisum in Gestalt eines Schengen-Visums darf allenfalls zur Belegung mit Verwaltungssanktionen, nicht aber zur Versagung des Aufenthaltsrechts und erst recht nicht zur Entfernung aus dem Hoheitsgebiet führen (EuGH, Urteil vom 25. Juli 2002 - Rs. C-459/99, MRAX - InfAuslR 2002, 417 Rn. 56 und 59). - BAG, 29.06.2017 - 6 AZR 364/16
Beschäftigungszeit iSv. § 34 Abs. 3 TV-L
- BAG, 23.02.2017 - 6 AZR 843/15
Stufenzuordnung und Arbeitnehmerfreizügigkeit
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit kann deshalb nicht auf die Situation von Personen angewandt werden, die von dieser Freiheit nie Gebrauch gemacht haben (vgl. EuGH 25. Juli 2002 - C-459/99 - [MRAX] Rn. 39, Slg. 2002, I-6591). - VG Schleswig, 10.08.2026 - 11 B 147/26
Einstweiliger Rechtsschutz gegen laufende Abschiebung: Rechtswidrigkeit der …
Rn. 28 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist in Anbetracht der Bedeutung, die der Gemeinschaftsgesetzgeber dem Schutz des Familienlebens beigemessen hat, die Zurückweisung jedenfalls dann unverhältnismäßig und damit untersagt, wenn der Staatsangehörige eines Drittstaats, der mit einem Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats verheiratet ist, seine Identität und die Ehe nachweisen kann und wenn es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass er eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit im Sinne von Art. 10 der Richtlinie 68/360 und Art. 8 der Richtlinie 73/148 darstellt (EuGH, Urt. v. 25.07.2002 - C-459/99 -, juris Rn. 61).Einem Mitgliedstaat ist es nicht gestattet, dem Staatsangehörigen eines Drittstaats, der seine Identität und die Tatsache, dass er mit einem Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats verheiratet ist, nachweisen kann, die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu verweigern und ihm gegenüber eine Maßnahme zur Entfernung aus dem Hoheitsgebiet zu ergreifen, nur weil er illegal in das Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats eingereist ist (EuGH, Urt. v. 25.07.2002 - C-459/99 -, juris Rn. 80).
Im Übrigen dürfte die Trennung in Anbetracht der Bedeutung, die der Gemeinschaftsgesetzgeber dem Schutz des Familienlebens beigemessen hat (vgl. EuGH, Urt. v. 25.07.2002 - C-459/99 -, juris Rn. 53 ff.), europarechtswidrig sein.
Rn. 73 Gerade vor dem Hintergrund, dass der Antragsteller aufgrund europarechtlicher Vorgaben ohne das gemäß § 2a Abs. 2 FreizügG/EU erforderliche Visum in die Bundesrepublik Deutschland einreisen darf, weil nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ein Mitgliedstaat einen mit einem Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats verheirateten Staatsangehörigen eines Drittstaats, der versucht, in sein Hoheitsgebiet einzureisen, ohne über einen gültigen Personalausweis oder Reisepass oder gegebenenfalls ein Visum zu verfügen, nicht an der Grenze zurückweisen darf, wenn der Betroffene seine Identität und die Ehe nachweisen kann und wenn es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass er eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit im Sinne von Art. 10 der Richtlinie 68/360 und Art. 8 der Richtlinie 73/148 darstellt (EuGH, Urt. v. 25.07.2002 - C-459/99 -, juris Ls. 1), hat der Antragsteller keine schweren und unzumutbaren, anders nicht abwendbaren Nachteile vorgetragen und glaubhaft gemacht.
- EuGH, 17.02.2005 - C-215/03
Oulane
25 Kann der Betroffene zwar keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen, seine Staatsangehörigkeit aber zweifelsfrei mit anderen Mitteln nachweisen, so kann der Aufnahmemitgliedstaat dessen Aufenthaltsrecht nicht schon mit der Begründung in Zweifel ziehen, dass er weder das eine noch das andere der genannten Dokumente vorgelegt habe (vgl. in diesem Sinne in Bezug auf Angehörige von Drittländern Urteil vom 25. Juli 2002 in der Rechtssache C-459/99, MRAX, Slg. 2002, I-6591, Randnr. 62).18 und 19, vom 12. Dezember 1989 in der Rechtssache C-265/88, Messner, Slg. 1989, I-4209, Randnr. 14, und Urteil MRAX, Randnr. 78).
Die Tatsache, dass die für Einreise, Ortswechsel und Aufenthalt von Ausländern geltenden gesetzlichen Formalitäten nicht erfüllt sind, kann jedoch als solche keine Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit bedeuten (vgl. Urteile Royer, Randnr. 47, und MRAX, Randnr. 79).
- EuGH, 14.04.2005 - C-157/03
Kommission / Spanien - Vertragsverletzung - Richtlinien 68/360/EWG, 73/148/EWG, …
21 Daraus folge, dass es gegen die Gemeinschaftsbestimmungen wie auch gegen die Gemeinschaftsrechtsprechung (Urteil vom 25. Juli 2002 in der Rechtssache C-459/99, MRAX, Slg. 2002, I-6591) verstoße, eine Regelung einzuführen, wonach ein Drittstaatsangehöriger sich einem Zuwanderungsverfahren unterziehen müsse, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erlangen, deren Erteilung im Wesentlichen auf dem Nachweis der Eigenschaft eines Familienangehörigen eines Gemeinschaftsbürgers beruhe.26 Zunächst ist daran zu erinnern, dass der Gemeinschaftsgesetzgeber anerkannt hat, welche Bedeutung der Gewährleistung des Schutzes des Familienlebens der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten für die Beseitigung der Hindernisse bei der Ausübung der vom Vertrag garantierten Grundfreiheiten zukommt (Urteile vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-60/00, Carpenter, Slg. 2002, I-6279, Randnr. 38, und MRAX, Randnr. 53).
Somit ist die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen mit einem Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats verheirateten Drittstaatsangehörigen nicht als rechtsbegründende Handlung zu betrachten, sondern als Handlung eines Mitgliedstaats, die dazu dient, die individuelle Situation eines Drittstaatsangehörigen im Hinblick auf die Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts festzustellen (vgl. Urteil MRAX, Randnr. 74).
Die Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen der Mitgliedstaaten im Besitz eines Visums sein müssen, wurde in der Verordnung (EG) Nr. 2317/95 des Rates vom 25. September 1995 zur Bestimmung der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen der Mitgliedstaaten im Besitz eines Visums sein müssen (…ABl. L 234, S. 1), festgelegt, die durch die Verordnung (EG) Nr. 574/1999 des Rates vom 12. März 1999 (…ABl. L 72, S. 2) ersetzt wurde, an deren Stelle dann die Verordnung Nr. 539/2001 getreten ist (Urteil MRAX, Randnr. 56).
Der Gerichtshof hat hierzu bereits entschieden, dass das Visum unverzüglich und nach Möglichkeit an den Einreisestellen in das nationale Hoheitsgebiet zu erteilen ist, soll nicht die volle Wirksamkeit der Bestimmungen der Richtlinien 68/360 und 73/148 beeinträchtigt werden (Urteil MRAX, Randnr. 60).
37 Außerdem gehört zu den in den Richtlinien 68/360, 73/148 und 90/365 vorgesehenen Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige von Gemeinschaftsbürgern kein Visum der nach spanischem Recht erforderlichen Art (vgl. in diesem Sinne Urteil MRAX, Randnr. 56).
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- VG Augsburg, 12.10.2017 - Au 2 K 17.661
Höhe des Altersgeldes mit Unionsrecht vereinbar
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2008 - 18 B 191/08
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- VG Schleswig, 21.03.2017 - 8 B 8/17
Erteilung einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige
- VG Düsseldorf, 22.06.2010 - 27 K 8945/08
Dänemarkehe Rückkehrer Unionsbürger
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2011 - 18 B 377/11
Aufenthaltsrecht des drittstaatsangehörigen Ehegatten eines Deutschen im …
- VG Düsseldorf, 10.09.2009 - 27 L 2043/08
Dänemarkehe Freizügigkeit Unionsbürger Schengen-Visum
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2011 - 12 B 37.09
Ausländerrecht: Ehegattennachzug eines Drittstaatsangehörigen zu einer …
- OVG Bremen, 31.07.2009 - 1 B 169/09
Freizügigkeit; Unionsbürger; Familienangehöriger; Bescheinigung; Passpflicht; …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.06.2004 - C-467/02
Cetinkaya
- Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2009 - C-480/08
Teixeira - Freier Personenverkehr - Aufenthaltsrecht - Bedingungen - Ehemaliger …
- VGH Baden-Württemberg, 12.05.2004 - 13 S 422/04
Nichtigkeit einer Aufenthaltserlaubnis
- VGH Bayern, 01.03.2021 - 10 CS 20.2828
Ausweisung wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung
- VG Schleswig, 16.03.2020 - 11 B 7/20
Ausländerrecht - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
- VG Augsburg, 12.10.2017 - Au 2 K 17.397
§ 7 Abs. 1 S. 1 AltGG ist mit der Art. 3 GG und Art. 45 AEUV vereinbar
- Generalanwalt beim EuGH, 22.12.2008 - C-553/07
Rijkeboer - Datenschutz - Grundrechte - Richtlinie 95/46/EG - Recht auf Auskunft …
- VG Augsburg, 18.05.2018 - Au 6 E 18.394
Anspruch auf Bescheinigung über die Einreichung des Antrags auf Ausstellung einer …
- OVG Hamburg, 05.11.2012 - 2 Bs 28/12
Aufenthaltstitel, Erteilung eines Aufenthaltstitels, Titelerteilungssperre, …
- VGH Hessen, 07.07.2011 - 7 B 1254/11
Aufenthaltsrecht eines drittstaatsangehörigen Ehegatten nach primärem Unionsrecht
- OLG Karlsruhe, 22.11.2019 - 15 U 73/19
Planervertrag vor dem 28.12.2009 geschlossen: HOAI-Mindestsätze verbindlich!
- Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2011 - C-325/09
Dias - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 - Recht auf …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.02.2008 - C-33/07
Jipa - Unionsbürgerschaft - Art. 18 EG - Art. 4 und 27 der Richtlinie 2004/38/EG …
- VGH Hessen, 30.01.2025 - 3 B 2358/24
Das Visumverfahren zum Nachzug eines Drittstaatsangehörigen zum deutschen …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2020 - C-754/18
Ryanair Designated Activity Company - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- VG München, 14.09.2017 - M 16 S 17.3330
Betrieb mehrerer Spielhallen in einem Gebäude
- OVG Bremen, 17.08.2010 - 1 B 166/10
Anspruch einer Person mit gambischer Staatsangehörigkeit und einem Ehegatten mit …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2005 - C-10/05
Mattern und Cikotic - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Abgeleitete Rechte von …
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2008 - 2 S 75.08
Rechtsschutz gegen Abschiebeandrohung
- Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2007 - C-426/05
Tele2 Telecommunication - Elektronische Kommunikation - Netze und Dienste - …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2023 - C-1/23
Afrin - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung - …
- VG Augsburg, 12.10.2017 - Au 2 K 17.820
Vereinbarkeit des Altersgeldes für ausgeschiedene Berufssoldaten mit der …
- OVG Bremen, 08.01.2004 - 1 B 411/03
Gemeinschaftsrecht; Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsgrund; Erlaubnisfiktion; …
- VGH Bayern, 29.09.2009 - 19 CS 09.1405
Aufenthaltserlaubnis für die Ehegattin eines Deutschen; Schengenvisum für einen …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2005 - C-408/03
Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Belgien - …
- VG Aachen, 04.04.2014 - 2 K 1273/13
Dublin II; Abschiebungsanordnung; inlandsbezogenes Abschiebungshindernis; …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2010 - C-306/09
B. - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Europäischer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2011 - 18 A 1749/10
Rechtmäßige Versagung der Ausstellung einer Aufenthaltskarte sowie der Erteilung …
- EuG, 22.12.2005 - T-146/04
Gorostiaga Atxalandabaso / Parlament - Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung …
- VG Münster, 03.09.2008 - 8 K 1316/07
D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ehegattennachzug, nachträgliche Befristung, …
- VG Hamburg, 04.07.2014 - 9 K 2066/12
Familiennachzug zu daueraufenthaltsberechtigten Familienangehörigen, die mit …
- VG Magdeburg, 16.06.2014 - 3 A 91/13
Erfolglose Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
- VG Trier, 30.08.2006 - 5 K 268/06
Anfechtung der bestandskräftigen Ausweisung eines EU-Bürgers.
- SG Mannheim, 18.02.2009 - S 11 AS 3336/08
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB 2 für Unionsbürger
- VG Bayreuth, 14.02.2019 - B 6 S 19.74
Eine Ausschreibung zur Einreiseverweigerung berechtigt nicht zum Erlass einer …
- VG Aachen, 07.02.2014 - 4 L 64/14
Abschiebungsanordnung; Dublin II; versäumte Antragsfrist; Wiedereinsetzung in den …
- VG Potsdam, 06.12.2004 - 14 L 1157/04
Nigerianer, Schweden (A), Aufenthaltserlaubnis, Deutschverheiratung, …
- VG Augsburg, 24.08.2011 - Au 6 K 09.1056
Aufenthaltskarte als Familienangehöriger eines Unionsbürgers
- OVG Hamburg, 18.10.2007 - 4 Bf 75/06
D (A), Abschiebungskosten, Kostenrecht, Personalkosten, Verjährung, …
- VG München, 21.03.2011 - M 12 E 10.6019
Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsgrund; Regelerteilungsvoraussetzung; Ausnahme; …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2001 - C-459/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
MRAX
- EU-Kommission
Mouvement contre le racisme, l'antisémitisme et la xénophobie ASBL (MRAX) gegen Belgischer Staat.
Einem Drittstaat angehörende Ehegatten von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten - Visumpflicht - Einreiserecht für Ehegatten ohne Ausweis oder Visum - Aufenthaltsrecht für illegal eingereiste Ehegatten - Aufenthaltsrecht für legal eingereiste Ehegatten, deren Visum zum ...
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
Freizügigkeit - DIE GENERALANWÄLTIN PRÜFT DIE BEFUGNIS EINES MITGLIEDSTAATS, BESTIMMTE EINREISENDE AN DER GRENZE ZURÜCKZUWEISEN, IHNEN NACH EINREISE DIE AUFENTHALTSERLAUBNIS ZU VERSAGEN ODER SIE AUSZUWEISEN
- 123recht.net (Pressemeldung)
Auslandstätigkeit stärkt Aufenthaltsrechte ausländischer Angehöriger
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2001 - C-459/99
- EuGH, 25.07.2002 - C-459/99
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (28)
- EuGH, 08.04.1976 - 48/75
Royer
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2001 - C-459/99
Auf der Grundlage der familiären Bindung mit einem Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats seien die Richtlinien 68/380 und 73/148 ebenso wie das Urteil Royer(36) anzuwenden.27: - Urteil des EGMR Abdulaziz, Cabales und Balkandali/Vereinigtes Königreich, Serie A, Nr. 94, § 62.28: - Urteil des EGMR Ahmut/Niederlande vom 28. November 1996, Reports 1996-VI, 2031, § 63.29: - Urteil vom 14. Dezember 2000 in der Rechtssache C-446/98 (Fazenda Pública, Slg. 2000, I-11435), Randnr. 23.30: - Siehe dazu das Urteil des EGMR Abdulaziz, Cabales und Balkandali/Vereinigtes Königreich, Serie A, Nr. 94.31: - Urteil vom 8. April 1976 in der Rechtssache 48/75 (Royer, Slg. 1976, 497, Randnrn. 31/33).
32: - Urteil in der Rechtssache 48/75 (zitiert in Fußnote 31), Randnrn.
36: - Urteil in der Rechtssache 48/75 (zitiert in Fußnote 31).
37: - Urteil in der Rechtssache 48/75 (zitiert in Fußnote 31), Randnrn.
41/42.38: - Urteil in der Rechtssache 48/75 (zitiert in Fußnote 31), Randnrn.
- EuGH, 15.05.1986 - 222/84
Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2001 - C-459/99
20: - Urteil vom 6. März 2001 in der Rechtssache C-274/99 P (Connolly/Kommission, Slg. 2001, I-1611), Randnr. 37.21: - Urteil in der Rechtssache C-274/99 P (zitiert in Fußnote 20), Randnr. 38.22: - Zur Auslegung einer Verordnung im Lichte von Artikel 8 EMRK siehe das Urteil vom 18. Mai 1989 in der Rechtssache 249/86 (Kommission/Deutschland, Slg. 1989, 1263, Randnr. 10); vgl. auch das Urteil vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84 (Johnston, Slg. 1986, 1651, Randnr. 18) betreffend die Auslegung einer Richtlinie im Lichte der Menschenrechte und Grundfreiheiten.45: - Urteil vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84 (Johnston, Slg. 1986, 1651, Randnr. 18).
- EuGH, 14.07.1977 - 8/77
Sagulo u.a.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2001 - C-459/99
35: - Urteil vom 14. Juli 1977 in der Rechtssache 8/77 (Sagulo, Slg. 1977, 1495, Randnr. 6).41/42.39: - Urteil in der Rechtssache 8/77 (zitiert in Fußnote 35), Randnr. 6.40: - Urteil vom 17. Juni 1997 in den verbundenen Rechtssachen C-65/95 und C-111/95 (Shingara und Radiom, Slg. 1997, I-3343).
- EuGH, 16.12.1976 - 33/76
Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2001 - C-459/99
47: - Siehe dazu das Urteil vom 8. März 2001 in den verbundenen Rechtssachen C-397/98 und C-410/98 (Metallgesellschaft Ltd u. a., Slg. 2001, I-1727, Randnr. 85) und die dort zitierte Rechtsprechung sowie die Urteile vom 16. Dezember 1976 in der Rechtssache 33/76 (Rewe, Slg. 1976, 1989, Randnr. 5) sowie in der Rechtssache 45/76 (Comet, Slg. 1976, 2043, Randnrn. 12 bis 16). - EuGH, 30.09.1987 - 12/86
Demirel / Stadt Schwäbisch Gmünd
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2001 - C-459/99
19: - Urteile vom 11. Juli 1985 in den verbundenen Rechtsachen 60 und 64/84 (Cinéthèque, Slg. 1985, 2605, Randnr. 26) und vom 30. September 1987 in der Rechtssache 12/86 (Demirel, Slg. 1987, 3719, Randnr. 28). - EuGH, 06.03.2001 - C-274/99
Connolly / Kommission - "Rechtsmittel - Beamte - Disziplinarverfahren - Artikel …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2001 - C-459/99
20: - Urteil vom 6. März 2001 in der Rechtssache C-274/99 P (Connolly/Kommission, Slg. 2001, I-1611), Randnr. 37.21: - Urteil in der Rechtssache C-274/99 P (zitiert in Fußnote 20), Randnr. 38.22: - Zur Auslegung einer Verordnung im Lichte von Artikel 8 EMRK siehe das Urteil vom 18. Mai 1989 in der Rechtssache 249/86 (Kommission/Deutschland, Slg. 1989, 1263, Randnr. 10); vgl. auch das Urteil vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84 (Johnston, Slg. 1986, 1651, Randnr. 18) betreffend die Auslegung einer Richtlinie im Lichte der Menschenrechte und Grundfreiheiten. - EuGH, 19.10.1977 - 117/76
Ruckdeschel u.a. / Hauptzollamt Hamburg-St. Annen
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2001 - C-459/99
18: - Urteile vom 19. Oktober 1977 in den verbundenen Rechtssachen 117/76 und 16/77 (Ruckdeschel, Slg. 1997, 1753, Randnr. 7) und vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-309/96 (Annibaldi, Slg. 1997, I-7493, Randnr. 18). - EuGH, 18.05.1982 - 115/81
Adoui und Cornuaille / Belgischer Staat
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2001 - C-459/99
42: - Urteil vom 18. Mai 1982 in den verbundenen Rechtssachen 115 und 116/81 (Adoui und Cornuaille/Belgien, Slg. 1982, 1665), Randnr. 15.43: - Urteile in den verbundenen Rechtssachen 115 und 116/81 (zitiert in Fußnote 42), Randnr. 15, und vom 18. Oktober 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-297/88 und C-197/89 (Dzodzi, Slg. 1990, I-3763, Randnr. 62). - EuGH, 02.08.1993 - C-271/91
Marshall / Southampton und South West Hampshire Area Health Authority
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2001 - C-459/99
46: - Urteile vom 22. September 1998 in der Rechtssache C-185/97 (Coote, Slg. 1998, I-5199, Randnr. 20) und vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-271/91 (Marshall, Slg. 1993, I-4367, Randnr. 22). - EuGH, 11.07.1985 - 60/84
Cinéthèque / Fédération nationale des cinémas français
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2001 - C-459/99
19: - Urteile vom 11. Juli 1985 in den verbundenen Rechtsachen 60 und 64/84 (Cinéthèque, Slg. 1985, 2605, Randnr. 26) und vom 30. September 1987 in der Rechtssache 12/86 (Demirel, Slg. 1987, 3719, Randnr. 28). - EuGH, 08.03.2001 - C-397/98
Metallgesellschaft u.a. - "Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - …
- EuGH, 18.12.1997 - C-309/96
Annibaldi / Sindaco del Comune di Guidonia und Presidente Regione Lazio - …
- EuGH, 18.10.1990 - 297/88
Dzodzi / Belgischer Staat
- EuGH, 16.12.1976 - 45/76
Comet BV /Produktschap voor Siergewassen
- EuGH, 17.06.1997 - C-65/95
Shingara
- EuGH, 18.05.1989 - 249/86
Kommission / Deutschland
- EuGH, 22.09.1998 - C-185/97
Coote / Granada Hospitality - Richtlinie 76/207/EWG des Rates - Weigerung eines …
- EuGH, 11.01.2001 - C-226/99
Siples - "Zollkodex der Gemeinschaften - Rechtsbehelf - Aussetzung des Vollzugs …
- EuGH, 22.05.1980 - 131/79
Regina / Secretary of State for Home Affairs, ex parte Santillo
- EuGH, 16.12.1992 - C-206/91
Koua Poirrez / Caisse d'allocations familiales de la Seine-Saint-Denis
- EuGH, 11.07.1985 - 64/84
- EuGH, 19.10.1977 - 16/77
- EGMR, 13.06.1979 - 6833/74
- EGMR, 28.05.1985 - 9214/80
- EuGH, 14.12.2000 - C-446/98
Fazenda Pública - "Steuerrecht - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - …
- EuGH, 07.07.1976 - 118/75
Watson und Belmann
- EuGH, 03.07.1980 - 157/79
Regina / Pieck
- RG, 16.12.1922 - V 21/22
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