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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2015

Rechtsprechung
   EuGH, 08.09.2015 - C-511/13 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,24002
EuGH, 08.09.2015 - C-511/13 P (https://dejure.org/2015,24002)
EuGH, Entscheidung vom 08.09.2015 - C-511/13 P (https://dejure.org/2015,24002)
EuGH, Entscheidung vom 08. September 2015 - C-511/13 P (https://dejure.org/2015,24002)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Philips Lighting Poland und Philips Lighting / Rat

    Rechtsmittel - Dumping - Verordnung (EG) Nr. 384/96 - Art. 4 Abs. 1, Art. 5 Abs. 4 und Art. 9 Abs. 1 - Verordnung (EG) Nr. 1205/2007 - Einfuhren integrierter elektronischer Kompakt-Leuchtstofflampen (CFL-i) mit Ursprung in China, Vietnam, Pakistan und den Philippinen - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Philips Lighting Poland und Philips Lighting / Rat

    Rechtsmittel - Dumping - Verordnung (EG) Nr. 384/96 - Art. 4 Abs. 1, Art. 5 Abs. 4 und Art. 9 Abs. 1 - Verordnung (EG) Nr. 1205/2007 - Einfuhren integrierter elektronischer Kompakt-Leuchtstofflampen (CFL-i) mit Ursprung in China, Vietnam, Pakistan und den Philippinen - ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel; Dumping; Verordnung (EG) Nr. 384/96; Art. 4 Abs. 1, Art. 5 Abs. 4 und Art. 9 Abs. 1; Verordnung (EG) Nr. 1205/2007; Einfuhren integrierter elektronischer Kompakt-Leuchtstofflampen (CFL-i) mit Ursprung in China, Vietnam, Pakistan und den Philippinen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Philips Lighting Poland und Philips Lighting / Rat

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EGV 384/96 Art 4 Abs 1, EGV 384/96 Art 5 Abs 4, EGV 384/96 Art 9 Abs 1, EGV 384/96 Art 11 Abs 2, EGV 1205/2007, EGV 1225/2009 Art 4 Abs 1, EGV 1225/2009 Art 5 Abs 4, EGV 1225/2009 ... Art 9 Abs 1, EGV 1225/2009 Art 11 Abs 2

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 11. Juli 2013, Philips Lighting Poland und Philips Lighting / Rat (T-469/07), mit dem die Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 1205/2007 des Rates vom 15. Oktober 2007 zur Einführung endgültiger ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (4)

  • EuG, 10.03.2009 - T-249/06

    Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP / Rat - Dumping - Einfuhren bestimmter …

    Auszug aus EuGH, 08.09.2015 - C-511/13
    Rn. 30 Sodann hat es in Rn. 84 des angefochtenen Urteils darauf hingewiesen, dass es in seinem Urteil Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP/Rat (T-249/06, EU:T:2009:62) bereits entschieden habe, dass Art. 5 Abs. 4 der Grundverordnung die Kommission nicht verpflichte, ein laufendes Antidumpingverfahren einzustellen, wenn die Unterstützung des Antrags nicht mindestens 25 % der Gemeinschaftsproduktion betrage, denn diese Vorschrift betreffe "nur das Maß der Unterstützung des Antrags, das für die Einleitung eines Verfahrens durch die Kommission erforderlich ist".

    In Rn. 85 des angefochtenen Urteils hat das Gericht hinzugefügt, das Urteil Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP/Rat (T-249/06, EU:T:2009:62) habe Art. 9 Abs. 1 der Grundverordnung betroffen, obwohl der Antrag in der Rechtssache, in der dieses Urteil ergangen sei, nicht zurückgenommen worden sei, sondern, wie vorgetragen worden sei, im Lauf des Verfahrens an Unterstützung eingebüßt habe.

    Rn. 45 Insoweit machen die Rechtsmittelführerinnen geltend, das Gericht habe zur Stützung dieser weiten Auslegung in Rn. 84 des angefochtenen Urteils zu Unrecht auf sein Urteil Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP/Rat (T-249/06, EU:T:2009:62) verwiesen, da zwischen der Rechtssache, in der dieses Urteil ergangen sei, und der vorliegenden Rechtssache tatsächliche Unterschiede bestünden.

    Rn. 47 Die Begründung des Gerichts stehe nicht im Widerspruch zur Verordnung und ergebe sich überdies bereits aus der früheren Rechtsprechung des Gerichts sowohl im Urteil Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP/Rat (T-249/06, EU:T:2009:62) als auch im Urteil Gem-Year und Jinn-Well Auto-Parts (Zhejiang)/Rat (T-172/09, EU:T:2012:532), aus denen hervorgehe, dass die in Art. 5 Abs. 4 der Grundverordnung aufgestellten Anforderungen an die Antragsbefugnis nur zum Zeitpunkt der Einleitung einer Untersuchung erfüllt sein müssten und nicht, während sie laufe.

  • EuGH, 15.03.2012 - C-135/10

    SCF - Ein Zahnarzt, der kostenlos Tonträger in seiner Privatpraxis wiedergibt, …

    Auszug aus EuGH, 08.09.2015 - C-511/13
    Rn. 60 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind die Bestimmungen des Unionsrechts nach Möglichkeit im Licht des Völkerrechts auszulegen, insbesondere wenn mit ihnen gerade ein von der Union geschlossener völkerrechtlicher Vertrag durchgeführt werden soll (vgl. Urteil SCF, C-135/10, EU:C:2012:140, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 10.10.2012 - T-172/09

    Gem-Year Industrial Co. Ltd und Jinn-Well Auto-Parts (Zhejiang) Co. Ltd gegen Rat …

    Auszug aus EuGH, 08.09.2015 - C-511/13
    Rn. 47 Die Begründung des Gerichts stehe nicht im Widerspruch zur Verordnung und ergebe sich überdies bereits aus der früheren Rechtsprechung des Gerichts sowohl im Urteil Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP/Rat (T-249/06, EU:T:2009:62) als auch im Urteil Gem-Year und Jinn-Well Auto-Parts (Zhejiang)/Rat (T-172/09, EU:T:2012:532), aus denen hervorgehe, dass die in Art. 5 Abs. 4 der Grundverordnung aufgestellten Anforderungen an die Antragsbefugnis nur zum Zeitpunkt der Einleitung einer Untersuchung erfüllt sein müssten und nicht, während sie laufe.
  • EuG, 11.07.2013 - T-469/07

    Philips Lighting Poland und Philips Lighting/ Rat - Dumping - Einfuhren …

    Auszug aus EuGH, 08.09.2015 - C-511/13
    Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragen die Philips Lighting Poland S.A. (im Folgenden: Philips Poland) und die Philips Lighting BV (im Folgenden: Philips Niederlande) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 11. Juli 2013, Philips Lighting Poland und Philips Lighting/Rat (T-469/07, EU:T:2013:370, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem ihre Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 1205/2007 des Rates vom 15. Oktober 2007 zur Einführung endgültiger Antidumpingzölle auf die Einfuhren integrierter elektronischer Kompakt-Leuchtstofflampen (CFL-i) mit Ursprung in der Volksrepublik China nach einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens der Maßnahmen gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 384/96 und zur Ausweitung der Antidumpingzölle auf die Einfuhren derselben aus der Sozialistischen Republik Vietnam, der Islamischen Republik Pakistan und der Republik der Philippinen versandten Ware (…ABl. L 272, S. 1, im Folgenden: angefochtene Verordnung) abgewiesen wurde.
  • EuGH, 04.02.2016 - C-659/13

    Die Verordnung zur Einführung eines Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter …

    Zum anderen muss die Unterstützung durch Unionshersteller erfolgen, auf die mindestens 25 v. H. der Gesamtproduktion des Wirtschaftszweigs der Union entfallen (Urteil Philips Lighting Poland und Philips Lighting/Rat, C-511/13 P, EU:C:2015:553, Rn. 49).

    Rn. 153 Die Verordnung Nr. 384/96 enthält jedoch keine Bestimmung darüber, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, wenn die Unterstützung des Antrags auf Einleitung einer Untersuchung seitens der Hersteller zurückgeht, so dass der Rat und die Kommission diese Untersuchung auch fortsetzen können müssen, wenn die Unterstützung der Untersuchung zurückgeht und obwohl ein solcher Rückgang impliziert, dass die Unterstützung einer Produktionsmenge entspricht, die unter einer der beiden in Art. 5 Abs. 4 dieser Verordnung vorgesehenen Schwellen liegt (vgl. in diesem Sinne Urteil Philips Lighting Poland und Philips Lighting/Rat, C-511/13 P, EU:C:2015:553, Rn. 51 bis 54).

    Dieser Begriff ist in Art. 4 Abs. 1 dieser Verordnung definiert als "die Gesamtheit der [Union]shersteller der gleichartigen Waren oder derjenigen unter ihnen, deren Produktion insgesamt einen erheblichen Teil der gesamten [Union]sproduktion dieser Waren nach Artikel 5 Absatz 4 ausmacht" (vgl. in diesem Sinne Urteil Philips Lighting Poland und Philips Lighting/Rat, C-511/13 P, EU:C:2015:553, Rn. 69 und 70).

  • EuGH, 15.11.2018 - C-592/17

    Baby Dan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte …

    Diese Verweisung stellt gegenüber der in Art. 4.1 des Antidumping-Übereinkommens enthaltenen Definition ein zusätzliches Element dar (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. September 2015, Philips Lighting Poland und Philips Lighting/Rat, C-511/13 P, EU:C:2015:553, Rn. 63 bis 65).

    Nur diese Schwelle von 25 % ist daher für die Bestimmung der Frage relevant, ob diese Hersteller einen "erheblichen Teil" der Gesamtproduktion der gleichartigen vom Wirtschaftszweig der Gemeinschaft hergestellten Ware im Sinne von Art. 4 Abs. 1 der Grundverordnung ausmachen (Urteil vom 8. September 2015, Philips Lighting Poland und Philips Lighting/Rat, C-511/13 P, EU:C:2015:553, Rn. 68).

    Überschreitet die gemeinsame Produktion der genannten Gemeinschaftshersteller diese Schwelle, können Antidumpingzölle auferlegt oder beibehalten werden, wenn die betreffenden Unionsorgane unter Berücksichtigung aller relevanten Gesichtspunkte der Rechtssache darlegen können, dass die durch die Einfuhren der Ware, die Gegenstand des Dumpings ist, verursachte Schädigung einen erheblichen Teil der gesamten Gemeinschaftsproduktion gleichartiger Waren betrifft (Urteil vom 8. September 2015, Philips Lighting Poland und Philips Lighting/Rat, C-511/13 P, EU:C:2015:553, Rn. 69 und 70).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2021 - C-51/19

    World Duty Free Group/ Kommission - Rechtsmittel - Bestimmungen zur …

    {FN:114} Die Umkehr der logischen oder natürlichen Reihenfolge der Behandlung der Rechtsmittelgründe, zu der die Anwendung der sogenannten Boehringer-Rechtsprechung führt, für den Fall, dass der Unionsrichter eine Klage in der Sache abweist, auch wenn eine Einrede der Unzulässigkeit erhoben wurde - insbesondere wenn sie aus Gründen der öffentlichen Ordnung und mit besonderem Schriftsatz erhoben wird, mit dem beantragt wird, vorab über die Unzulässigkeitseinrede zu entscheiden -, ist kritisiert worden; vgl. z. B. Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Schweiz/Kommission (C-547/10 P, EU:C:2012:565, Nrn. 46 bis 54), des Generalanwalts Bot in der Rechtssache Philips Lighting Poland und Philips Lighting/Rat (C-511/13 P, EU:C:2015:206, Nrn. 50 bis 67), des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache SNCF Mobilités/Kommission (C-127/16 P, EU:C:2017:577, Nr. 163) sowie des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Rat/Boehringer (C-23/00 P, EU:C:2001:511, Nrn. 30 bis 36).
  • EuGH, 28.11.2024 - C-269/23

    Hengshi Egypt Fiberglass Fabrics und Jushi Egypt for Fiberglass Industry/ …

    Rn. 65 Zweitens gebietet gleichwohl nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Vorrang der von der Union geschlossenen völkerrechtlichen Verträge vor den Bestimmungen des abgeleiteten Unionsrechts, diese Bestimmungen nach Möglichkeit in Übereinstimmung mit diesen Verträgen auszulegen, insbesondere wenn diese Verträge mit den betreffenden Rechtsakten umgesetzt werden sollen, soweit ihre Bestimmungen im Wesentlichen identisch sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. September 2015, Philips Lighting Poland und Philips Lighting/Rat, C-511/13 P, EU:C:2015:553, Rn. 60 und 63, …und vom 20. Januar 2022, Kommission/Hubei Xinyegang Special Tube, C-891/19 P, EU:C:2022:38, Rn. 30 und 31).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2025 - C-731/23

    Rechtsmittel - Öffentliche Gesundheit - Richtlinie 2014/40/EU - Delegierte …

    Vgl. allgemeiner auch Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache Philips Lighting Poland und Philips Lighting/Rat (C-511/13 P, EU:C:2015:206, Nrn. 92 bis 106).
  • EuG, 09.09.2020 - T-381/15

    IMG/ Kommission - Außervertragliche Haftung - Entwicklungszusammenarbeit - …

    Rn. 77 Nach ständiger Rechtsprechung sind Bestimmungen des Unionsrechts nach Möglichkeit im Licht des Völkerrechts auszulegen (…Urteile vom 14. Juli 1998, Bettati, C-341/95, EU:C:1998:353, Rn. 20, und vom 8. September 2015, Philips Lighting Poland und Philips Lighting/Rat, C-511/13 P, EU:C:2015:553, Rn. 60).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2022 - C-260/20

    Kommission/ Hansol Paper - Rechtsmittel - Dumping - Durchführungsverordnung (EU) …

    {FN:37} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Juli 2015, Kommission/Rusal Armenal (…C-21/14 P, EU:C:2015:494, Rn. 40 und 41), vom 8. September 2015, Philips Lighting Poland und Philips Lighting/Rat (C-511/13 P, EU:C:2015:553, Rn. 60 und 61), sowie vom 18. Oktober 2018, Rotho Blaas (…C-207/17, EU:C:2018:840, Rn. 47 und 48).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2021 - C-50/19

    Sigma Alimentos Exterior/ Kommission - Rechtsmittel - Bestimmungen zur …

    {FN:34} Die Umkehr der logischen oder natürlichen Reihenfolge der Behandlung der Rechtsmittelgründe, zu der die Anwendung der sogenannten Boehringer-Rechtsprechung führt, für den Fall, dass der Unionsrichter eine Klage in der Sache abweist, auch wenn eine Einrede der Unzulässigkeit erhoben wurde - insbesondere wenn sie aus Gründen der öffentlichen Ordnung und mit besonderem Schriftsatz erhoben wird, mit dem beantragt wird, vorab über die Unzulässigkeitseinrede zu entscheiden -, ist kritisiert worden; vgl. z. B. Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Schweiz/Kommission (C-547/10 P, EU:C:2012:565, Nrn. 46 bis 54), des Generalanwalts Bot in der Rechtssache Philips Lighting Poland und Philips Lighting/Rat (C-511/13 P, EU:C:2015:206, Nrn. 50 bis 67), des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache SNCF Mobilités/Kommission (C-127/16 P, EU:C:2017:577, Nr. 163) sowie des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Rat/Boehringer (C-23/00 P, EU:C:2001:511, Nrn. 30 bis 36).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2021 - C-54/19

    Axa Mediterranean/ Kommission - Rechtsmittel - Bestimmungen zur …

    {FN:14} Die Umkehr der logischen oder natürlichen Reihenfolge der Behandlung der Rechtsmittelgründe, zu der die Anwendung der sogenannten Boehringer-Rechtsprechung führt, für den Fall, dass der Unionsrichter eine Klage in der Sache abweist, auch wenn eine Einrede der Unzulässigkeit erhoben wurde - insbesondere wenn sie aus Gründen der öffentlichen Ordnung und mit besonderem Schriftsatz erhoben wird, mit dem beantragt wird, vorab über die Unzulässigkeitseinrede zu entscheiden -, ist kritisiert worden; vgl. z. B. Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Schweiz/Kommission (C-547/10 P, EU:C:2012:565, Nrn. 46 bis 54), des Generalanwalts Bot in der Rechtssache Philips Lighting Poland und Philips Lighting/Rat (C-511/13 P, EU:C:2015:206, Nr. 50 bis 67), des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache SNCF Mobilités/Kommission (C-127/16 P, EU:C:2017:577, Nr. 163) sowie des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Rat/Boehringer (C-23/00 P, EU:C:2001:511, Nrn. 30 bis 36).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2020 - C-654/18

    Interseroh - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Abfälle - Verbringung von …

    {FN:59} Vgl. Urteil vom 8. September 2015, Philips Lighting Poland und Philips Lighting/Rat (C-511/13 P, EU:C:2015:553, Rn. 60).
  • EuG, 10.04.2018 - T-469/07

    Philips Lighting Poland und Philips Lighting/ Rat

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   Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2015 - C-511/13 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,5310
Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2015 - C-511/13 P (https://dejure.org/2015,5310)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26.03.2015 - C-511/13 P (https://dejure.org/2015,5310)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26. März 2015 - C-511/13 P (https://dejure.org/2015,5310)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Philips Lighting Poland und Philips Lighting / Rat

    Rechtsmittel - Dumping - Einfuhren integrierter elektronischer Kompakt-Leuchtstofflampen (CFL-i) mit Ursprung in China, Vietnam, Pakistan und den Philippinen - Verordnung (EG) Nr. 1205/2007 - Schädigung eines Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft - Bestimmung des ...

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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (59)

  • EuGH, 26.02.2002 - C-23/00

    Rat / Boehringer - "Rechtsmittel - Zulässigkeit - Antrag auf Teilaufhebung eines …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2015 - C-511/13
    Rn. 53 Im Urteil Rat/Boehringer (C-23/00 P, EU:C:2002:118) hat der Gerichtshof, der mit einem Rechtsmittel des Rates gegen ein Urteil des Gerichts befasst war, in dem die von ihm gegen eine Klage auf Nichtigerklärung einer Richtlinie erhobene Einrede der Unzulässigkeit nicht geprüft worden war{FN-VERWEIS:23}, festgestellt, bevor er das Rechtsmittel für unzulässig erklärte, weil es sich nicht gegen eine Entscheidung richtete, dass das Gericht "pflichtgemäß geprüft [hat], ob es nach den Grundsätzen einer geordneten Rechtspflege unter den Umständen des vorliegenden Falles gerechtfertigt war, die Klage in dieser Rechtssache als unbegründet abzuweisen, ohne über die Einrede der Unzulässigkeit des Rates zu entscheiden"{FN-VERWEIS:24}.

    Rn. 55 Im Urteil Cofradía de pescadores "San Pedro" de Bermeo u. a./Rat (C-6/06 P, EU:C:2007:702) hat der Gerichtshof schließlich die Formulierung im Urteil Rat/Boehringer (C-23/00 P, EU:C:2002:118) aufgegriffen und das auf teilweise Aufhebung des Urteils des Gerichts, mit dem eine Klage aus außervertraglicher Haftung ohne Prüfung der vom Rat erhobenen Unzulässigkeitseinrede abgewiesen worden war, gerichtete Anschlussrechtsmittel des Rates zurückgewiesen{FN-VERWEIS:25}.

    {FN:20} - C-23/00 P, EU:C:2002:118.

    {FN:23} - Wie aus Rn. 37 des Urteils Rat/Boehringer (C-23/00 P, EU:C:2002:118) und Nr. 28 der Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Rat/Boehringer (C-23/00 P, EU:C:2001:511) hervorgeht, wurde mit der Einrede der Unzulässigkeit die fehlende Klagebefugnis der Rechtsmittelführerinnen nach Art. 230 Abs. 4 EG geltend gemacht.

  • EuG, 10.03.2009 - T-249/06

    Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP / Rat - Dumping - Einfuhren bestimmter …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2015 - C-511/13
    Das Urteil Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP/Rat (T-249/06, EU:T:2009:62) habe auf Art. 9 Abs. 1 der Grundverordnung beruht, obwohl es in einer Rechtssache ergangen sei, in der der Antrag nicht zurückgenommen worden sei, sondern im Laufe des Verfahrens an Unterstützung eingebüßt habe.

    Rn. 111 Der vom Gericht gezogene Erst-recht-Schluss sei kohärent und logisch, entspreche den üblichen Auslegungsmethoden und finde eine Stütze in der früheren Rechtsprechung sowohl im Urteil Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP/Rat (T-249/06, EU:T:2009:62) als auch im Urteil Gem-Year und Jinn-Well Auto-Parts (Zhejiang)/Rat (T-172/09, EU:T:2012:532), aus denen sich ergebe, dass die in Art. 5 Abs. 4 der Grundverordnung aufgestellten Anforderungen an die Antragsbefugnis nur zum Zeitpunkt der Einleitung der Untersuchung erfüllt sein müssten, jedoch nicht notwendigerweise während des Ablaufs der Untersuchung.

    Zum anderen enthält die Grundverordnung, wie das Gericht in Rn. 139 des Urteils Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP/Rat (T-249/06, EU:T:2009:62) und in Rn. 42 des Urteils Gem-Year und Jinn-Well Auto-Parts (Zhejiang)/Rat (T-172/09, EU:T:2012:532) sowie in Rn. 84 des angefochtenen Urteils zutreffend festgestellt hat, keine Bestimmung, die die Kommission verpflichten würde, ein laufendes Antidumpingverfahren einzustellen, wenn die Unterstützung des Antrags nicht mindestens 25 % der Gemeinschaftsproduktion beträgt.

    {FN:61} - T-249/06, EU:T:2009:62.

  • EuGH, 22.11.2007 - C-6/06

    Cofradía de pescadores "San Pedro" de Bermeo u. a. gegen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2015 - C-511/13
    Rn. 55 Im Urteil Cofradía de pescadores "San Pedro" de Bermeo u. a./Rat (C-6/06 P, EU:C:2007:702) hat der Gerichtshof schließlich die Formulierung im Urteil Rat/Boehringer (C-23/00 P, EU:C:2002:118) aufgegriffen und das auf teilweise Aufhebung des Urteils des Gerichts, mit dem eine Klage aus außervertraglicher Haftung ohne Prüfung der vom Rat erhobenen Unzulässigkeitseinrede abgewiesen worden war, gerichtete Anschlussrechtsmittel des Rates zurückgewiesen{FN-VERWEIS:25}.

    {FN:22} - C-6/06 P, EU:C:2007:702.

    {FN:25} - Rn. 21 des Urteils Cofradía de pescadores "San Pedro" de Bermeo u. a./Rat (C-6/06 P, EU:C:2007:702).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2021 - C-51/19

    World Duty Free Group/ Kommission - Rechtsmittel - Bestimmungen zur …

    {FN:114} Die Umkehr der logischen oder natürlichen Reihenfolge der Behandlung der Rechtsmittelgründe, zu der die Anwendung der sogenannten Boehringer-Rechtsprechung führt, für den Fall, dass der Unionsrichter eine Klage in der Sache abweist, auch wenn eine Einrede der Unzulässigkeit erhoben wurde - insbesondere wenn sie aus Gründen der öffentlichen Ordnung und mit besonderem Schriftsatz erhoben wird, mit dem beantragt wird, vorab über die Unzulässigkeitseinrede zu entscheiden -, ist kritisiert worden; vgl. z. B. Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Schweiz/Kommission (C-547/10 P, EU:C:2012:565, Nrn. 46 bis 54), des Generalanwalts Bot in der Rechtssache Philips Lighting Poland und Philips Lighting/Rat (C-511/13 P, EU:C:2015:206, Nrn. 50 bis 67), des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache SNCF Mobilités/Kommission (C-127/16 P, EU:C:2017:577, Nr. 163) sowie des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Rat/Boehringer (C-23/00 P, EU:C:2001:511, Nrn. 30 bis 36).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2016 - C-248/15

    Maxcom / City Cycle Industries - Rechtsmittel - Handelspolitik - Dumping - …

    Vgl. hierzu auch Schlussanträge von Generalanwalt Bot in der Rechtssache Philips Lighting Poland und Philips Lighting/Rat (C-511/13 P, EU:C:2015:206, Rn. 56).

    Für einen Überblick über die Rechtsprechung zur Klagebefugnis gegen Entscheidungen im Bereich von Antidumpingmaßnahmen im Allgemeinen vgl. Nrn. 92 ff. der Schlussanträge von Generalanwalt Bot in der Rechtssache Philips Lighting Poland und Philips Lighting/Rat (C-511/13 P, EU:C:2015:206).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2025 - C-731/23

    Rechtsmittel - Öffentliche Gesundheit - Richtlinie 2014/40/EU - Delegierte …

    Vgl. allgemeiner auch Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache Philips Lighting Poland und Philips Lighting/Rat (C-511/13 P, EU:C:2015:206, Nrn. 92 bis 106).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.07.2017 - C-127/16

    SNCF Mobilités/ Kommission - Rechtsmittel - Von der Französischen Republik …

    {FN:169} Vgl. Nrn. 50 ff. der Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache Philips Lighting Poland und Philips Lighting/Rat (C-511/13 P, EU:C:2015:206).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.07.2016 - C-131/15

    Club Hotel Loutraki u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - …

    {FN:40} - Eine Kritik an der Vorgehensweise, die Reihenfolge der Beurteilung umzukehren, findet sich in den Schlussanträgen des Generalanwalts Bot in der Rechtssache Philips Lighting Polen und Philips Lighting/Rat (C-511/13 P, EU:C:2015:206, Nrn. 49 bis 67).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2021 - C-50/19

    Sigma Alimentos Exterior/ Kommission - Rechtsmittel - Bestimmungen zur …

    {FN:34} Die Umkehr der logischen oder natürlichen Reihenfolge der Behandlung der Rechtsmittelgründe, zu der die Anwendung der sogenannten Boehringer-Rechtsprechung führt, für den Fall, dass der Unionsrichter eine Klage in der Sache abweist, auch wenn eine Einrede der Unzulässigkeit erhoben wurde - insbesondere wenn sie aus Gründen der öffentlichen Ordnung und mit besonderem Schriftsatz erhoben wird, mit dem beantragt wird, vorab über die Unzulässigkeitseinrede zu entscheiden -, ist kritisiert worden; vgl. z. B. Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Schweiz/Kommission (C-547/10 P, EU:C:2012:565, Nrn. 46 bis 54), des Generalanwalts Bot in der Rechtssache Philips Lighting Poland und Philips Lighting/Rat (C-511/13 P, EU:C:2015:206, Nrn. 50 bis 67), des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache SNCF Mobilités/Kommission (C-127/16 P, EU:C:2017:577, Nr. 163) sowie des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Rat/Boehringer (C-23/00 P, EU:C:2001:511, Nrn. 30 bis 36).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2021 - C-54/19

    Axa Mediterranean/ Kommission - Rechtsmittel - Bestimmungen zur …

    {FN:14} Die Umkehr der logischen oder natürlichen Reihenfolge der Behandlung der Rechtsmittelgründe, zu der die Anwendung der sogenannten Boehringer-Rechtsprechung führt, für den Fall, dass der Unionsrichter eine Klage in der Sache abweist, auch wenn eine Einrede der Unzulässigkeit erhoben wurde - insbesondere wenn sie aus Gründen der öffentlichen Ordnung und mit besonderem Schriftsatz erhoben wird, mit dem beantragt wird, vorab über die Unzulässigkeitseinrede zu entscheiden -, ist kritisiert worden; vgl. z. B. Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Schweiz/Kommission (C-547/10 P, EU:C:2012:565, Nrn. 46 bis 54), des Generalanwalts Bot in der Rechtssache Philips Lighting Poland und Philips Lighting/Rat (C-511/13 P, EU:C:2015:206, Nr. 50 bis 67), des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache SNCF Mobilités/Kommission (C-127/16 P, EU:C:2017:577, Nr. 163) sowie des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Rat/Boehringer (C-23/00 P, EU:C:2001:511, Nrn. 30 bis 36).
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