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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2023

Rechtsprechung
   EuGH, 14.03.2024 - C-516/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,4490
EuGH, 14.03.2024 - C-516/22 (https://dejure.org/2024,4490)
EuGH, Entscheidung vom 14.03.2024 - C-516/22 (https://dejure.org/2024,4490)
EuGH, Entscheidung vom 14. März 2024 - C-516/22 (https://dejure.org/2024,4490)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission/ Vereinigtes Königreich (Arrêt de la Cour suprême)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Versäumnisverfahren - Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft - Art. 127 Abs. 1 - Übergangszeit - Zuständigkeit des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Versäumnisverfahren - Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft - Art. 127 Abs. 1 - Übergangszeitraum - Zuständigkeit des ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Das Vereinigte Königreich hat durch ein Urteil seines Obersten Gerichtshofs gegen Unionsrecht verstoßen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Trotz Brexit: Vertragsverletzungsverfahren gegen das Vereinigte Königreich

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2024, 606
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (39)

  • EuGH, 02.09.2021 - C-741/19

    République de Moldavie - Vorlage zur Vorabentscheidung - Vertrag über die …

    Auszug aus EuGH, 14.03.2024 - C-516/22
    Folglich kann diese internationale Übereinkunft vom Anwendungsbereich von Art. 351 Abs. 1 AEUV erfasst werden, bei dem es sich um eine Bestimmung des Unionsrechts handelt, für deren verbindliche Auslegung der Gerichtshof ausschließlich zuständig ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. September 2021, Republik Moldau, C-741/19, EU:C:2021:655, Rn. 45).

    Aus den vom Generalanwalt in den Nrn. 133 bis 137 seiner Schlussanträge dargelegten Gründen und wie die Kommission zur Stützung der vorliegenden Rüge vorgebracht hat, soll diese internationalen Übereinkunft trotz ihres multilateralen Charakters die bilateralen Beziehungen zwischen den Vertragsparteien in einer Weise regeln, die einem bilateralen Abkommen entspricht (vgl. entsprechend Urteil vom 2. September 2021, Republik Moldau, C-741/19, EU:C:2021:655, Rn. 64).

    Rn. 79 Diese Bestimmung kann somit erhebliche Auswirkungen auf die Unionsrechtsordnung haben, da sie es, wie der Generalanwalt in den Nrn. 140 und 175 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, erlaubt, vom Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts abzuweichen (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. März 1995, Evans Medical und Macfarlan Smith, C-324/93, EU:C:1995:84, Rn. 26 bis 28), der ein wesentliches Merkmal des Unionsrechts ist (vgl. u. a. Urteil vom 2. September 2021, Republik Moldau, C-741/19, EU:C:2021:655, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 86 Eine solche Auslegung, die, wie bereits aus den Rn. 78 und 79 des vorliegenden Urteils hervorgeht, dazu führt, dass der Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts, der eines seiner wesentlichen Merkmale ist, nicht zum Tragen kommt, ist nämlich geeignet, die Kohärenz, die volle Geltung und die Autonomie des Unionsrechts sowie letztlich den eigenen Charakter des durch die Verträge geschaffenen Rechts in Frage zu stellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. September 2021, Republik Moldau, C-741/19, EU:C:2021:655, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 02.08.1993 - C-158/91

    Ministère public und Direction du travail und de l'emploi / Levy

    Auszug aus EuGH, 14.03.2024 - C-516/22
    Diese Bestimmung hat insoweit allgemeine Tragweite, als dass sie unabhängig von ihrem Gegenstand für alle internationalen Übereinkünfte gilt, die sich auf die Unionsverträge auswirken können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. August 1993, Levy, C-158/91, EU:C:1993:332, Rn. 11).

    Rn. 62 Die Begriffe "Rechte und Pflichten" in Art. 351 Abs. 1 AEUV beziehen sich daher, was die "Rechte" anbelangt, auf die Rechte von Drittstaaten und, was die "Pflichten" anbelangt, auf die Pflichten der Mitgliedstaaten (Urteile vom 27. Februar 1962, Kommission/Italien, 10/61, EU:C:1962:2, S. 22, und vom 2. August 1993, Levy, C-158/91, EU:C:1993:332, Rn. 12).

    Rn. 63 Infolgedessen ist, um festzustellen, ob gemäß dieser Bestimmung eine Regelung des Unionsrechts gegenüber einer früher geschlossenen internationalen Übereinkunft zurückzutreten hat, zu prüfen, ob diese Übereinkunft dem betreffenden Mitgliedstaat Verpflichtungen auferlegt, deren Erfüllung noch von den Drittstaaten, die dieser Übereinkunft beigetreten sind, verlangt werden kann (vgl. u. a. Urteile vom 2. August 1993, Levy, C-158/91, EU:C:1993:332, Rn. 13, …und vom 15. September 2011, Kommission/Slowakei, C-264/09, EU:C:2011:580, Rn. 42).

    Rn. 125 Zwar hat der Gerichtshof entschieden, dass es in einem solchen Rahmen Sache des nationalen Gerichts ist, festzustellen, welche Verpflichtungen der betroffene Mitgliedstaat aus einer früheren internationalen Übereinkunft hat, und deren Grenzen so abzustecken, dass ermittelt werden kann, inwieweit diese Verpflichtungen der Anwendung des Unionsrechts entgegenstehen (vgl. u. a. Urteile vom 2. August 1993, Levy, C-158/91, EU:C:1993:332, Rn. 21, …und vom 14. Januar 1997, Centro-Com, C-124/95, EU:C:1997:8, Rn. 58).

  • EuGH, 25.01.2022 - C-638/19

    Das Gericht hat rechtsfehlerhaft die Zuständigkeit der Kommission verneint, die …

    Auszug aus EuGH, 14.03.2024 - C-516/22
    Rn. 40 Mit Urteil vom 25. Januar 2022, Kommission/European Food u. a. (C-638/19 P, EU:C:2022:50), hob der Gerichtshof das Urteil des Gerichts auf.

    Rn. 41 Mit Beschluss vom 21. September 2022, Romatsa u. a. (C-333/19, EU:C:2022:749), stellte der Gerichtshof in den Rn. 42 und 43 dieses Beschlusses fest, dass sich aus den Urteilen vom 6. März 2018, Achmea (C-284/16, EU:C:2018:158), sowie vom 25. Januar 2022, Kommission/European Food u. a. (C-638/19 P, EU:C:2022:50), ergibt, dass der Schiedsspruch mit den Art. 267 und 344 AEUV unvereinbar ist, so dass er keine Wirkung entfalten kann.

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, wie sie im Urteil vom 6. März 2018, Achmea (C-284/16, EU:C:2018:158), verankert ist, ergibt sich jedoch, dass das im EU-Vertrag und im AEU-Vertrag vorgesehene System der gerichtlichen Rechtsbehelfe an die Stelle der zwischen den Mitgliedstaaten eingerichteten Schiedsverfahren getreten ist (Urteil vom 25. Januar 2022, Kommission/European Food u. a., C-638/19 P, EU:C:2022:50, Rn. 145).

    Diese Situation ist im Übrigen im Anschluss an das Urteil vom 25. Januar 2022, Kommission/European Food u. a. (C-638/19 P, EU:C:2022:50) eingetreten, das nach dem betreffenden Urteil und der mit Gründen versehenen Stellungnahme erging.

  • EuGH, 06.10.2021 - C-561/19

    Consorzio Italian Management e Catania Multiservizi und Catania Multiservizi - …

    Auszug aus EuGH, 14.03.2024 - C-516/22
    Rn. 141 Jedoch kann die Wirkung, die von einer durch den Gerichtshof gemäß Art. 267 AEUV gegebenen Auslegung ausgeht, den inneren Grund der Verpflichtung gemäß Art. 267 Abs. 3 AEUV entfallen und sie somit sinnlos erscheinen lassen, und zwar insbesondere dann, wenn die gestellte Frage tatsächlich bereits in einem gleichgelagerten Fall - und erst recht im Rahmen derselben nationalen Rechtssache - Gegenstand einer Vorabentscheidung gewesen ist, oder wenn eine gesicherte Rechtsprechung des Gerichtshofs vorliegt, durch die die betreffende Rechtsfrage gelöst ist, gleich in welcher Art von Verfahren sich diese Rechtsprechung gebildet hat, und selbst dann, wenn die strittigen Fragen nicht vollkommen identisch sind (Urteil vom 6. Oktober 2021, Consorzio Italian Management und Catania Multiservizi, C-561/19, EU:C:2021:799, Rn. 36).

    Das in letzter Instanz entscheidende einzelstaatliche Gericht darf jedoch nur dann davon ausgehen, dass ein solcher Fall vorliegt, wenn es unter Berücksichtigung der Eigenheiten des Unionsrechts, der besonderen Schwierigkeiten seiner Auslegung und der Gefahr voneinander abweichender Gerichtsentscheidungen innerhalb der Union überzeugt ist, dass auch für die übrigen letztinstanzlichen Gerichte der Mitgliedstaaten und für den Gerichtshof die gleiche Gewissheit bestünde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Oktober 2021, Consorzio Italian Management und Catania Multiservizi, C-561/19, EU:C:2021:799, Rn. 39 bis 41).

    Rn. 143 Wenn dem in letzter Instanz entscheidenden einzelstaatlichen Gericht das Vorliegen voneinander abweichender Gerichtsentscheidungen - von Gerichten ein und desselben Mitgliedstaats oder zwischen Gerichten verschiedener Mitgliedstaaten - zur Auslegung einer auf den betreffenden Rechtsstreit anwendbaren Vorschrift des Unionsrechts zur Kenntnis gebracht wird, muss es bei seiner Beurteilung der Frage, ob es an einem vernünftigen Zweifel in Bezug auf die richtige Auslegung der fraglichen Unionsrechtsvorschrift fehlt, besonders sorgfältig sein und dabei insbesondere das mit dem Vorabentscheidungsverfahren angestrebte Ziel, die einheitliche Auslegung des Unionsrechts zu gewährleisten, berücksichtigen (Urteil vom 6. Oktober 2021, Consorzio Italian Management und Catania Multiservizi, C-561/19, EU:C:2021:799, Rn. 49).

  • EuGH, 05.03.2019 - C-349/17

    Eesti Pagar - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Verordnung …

    Auszug aus EuGH, 14.03.2024 - C-516/22
    Rn. 160 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedstaaten zum einen verpflichtet sind, bei der Kommission alle Maßnahmen anzumelden, mit denen eine Beihilfe im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV eingeführt oder umgestaltet werden soll, und zum anderen, gemäß Art. 108 Abs. 3 Satz 3 AEUV solche Maßnahmen nicht durchzuführen, solange die Kommission nicht abschließend über sie entschieden hat (Urteil vom 5. März 2019, Eesti Pagar, C-349/17, EU:C:2019:172, Rn. 56).

    Rn. 162 Insoweit hat der Gerichtshof klargestellt, dass das in Art. 108 Abs. 3 Satz 3 AEUV angeordnete Verbot der Durchführung von Beihilfevorhaben unmittelbare Wirkung hat und dass die unmittelbare Anwendbarkeit des in dieser Bestimmung enthaltenen Durchführungsverbots jede Beihilfemaßnahme betrifft, die durchgeführt wird, ohne dass sie angezeigt worden ist (Urteil vom 5. März 2019, Eesti Pagar, C-349/17, EU:C:2019:172, Rn. 88).

    Rn. 164 Die nationalen Gerichte sind daher befugt, die Rückforderung einer rechtswidrigen Beihilfe von ihren Empfängern anzuordnen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. März 2019, Eesti Pagar, C-349/17, EU:C:2019:172, Rn. 89 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 04.03.2020 - C-586/18

    Buonotourist/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Staatliche Beihilfen - …

    Auszug aus EuGH, 14.03.2024 - C-516/22
    Rn. 95 Insbesondere beruht die Anwendung der in den Art. 107 und 108 AEUV vorgesehenen unionsrechtlichen Vorschriften im Bereich der staatlichen Beihilfen auf einer Verpflichtung zu loyaler Zusammenarbeit zwischen den nationalen Gerichten einerseits sowie der Kommission und den Unionsgerichten andererseits, in deren Rahmen jeder entsprechend der ihm durch den Vertrag zugewiesenen Rolle handelt (Urteil vom 4. März 2020, Buonotourist/Kommission, C-586/18 P, EU:C:2020:152, Rn. 89).

    Für die Beurteilung der Vereinbarkeit von Beihilfemaßnahmen oder einer Beihilferegelung mit dem Binnenmarkt ist nämlich ausschließlich die Kommission zuständig, die dabei der Kontrolle der Unionsgerichte unterliegt (Urteil vom 4. März 2020, Buonotourist/Kommission, C-586/18 P, EU:C:2020:152, Rn. 90 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach dem Unionsrecht darf aber die Anwendung des Grundsatzes der Rechtskraft die nationalen Gerichte nicht daran hindern, alle Konsequenzen aus dem Verstoß gegen Art. 108 Abs. 3 AEUV zu ziehen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Juli 2007, Lucchini, C-119/05, EU:C:2007:434, Rn. 62 und 63, sowie vom 4. März 2020, Buonotourist/Kommission, C-586/18 P, EU:C:2020:152, Rn. 94 und 95).

  • EuGH, 06.03.2018 - C-284/16

    Die im Investitionsschutzabkommen zwischen den Niederlanden und der Slowakei …

    Auszug aus EuGH, 14.03.2024 - C-516/22
    In den Rn. 137 bis 145 desselben Urteils hat der Gerichtshof weiter ausgeführt, dass das Gericht im Übrigen auch einen Rechtsfehler beging, indem es entschied, dass das Urteil vom 6. März 2018, Achmea (C-284/16, EU:C:2018:158), vorliegend nicht einschlägig sei, da das im EU-Vertrag und im AEU-Vertrag vorgesehene System der gerichtlichen Rechtsbehelfe ab diesem Beitritt an die Stelle dieses Schiedsverfahrens trat.

    Rn. 41 Mit Beschluss vom 21. September 2022, Romatsa u. a. (C-333/19, EU:C:2022:749), stellte der Gerichtshof in den Rn. 42 und 43 dieses Beschlusses fest, dass sich aus den Urteilen vom 6. März 2018, Achmea (C-284/16, EU:C:2018:158), sowie vom 25. Januar 2022, Kommission/European Food u. a. (C-638/19 P, EU:C:2022:50), ergibt, dass der Schiedsspruch mit den Art. 267 und 344 AEUV unvereinbar ist, so dass er keine Wirkung entfalten kann.

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, wie sie im Urteil vom 6. März 2018, Achmea (C-284/16, EU:C:2018:158), verankert ist, ergibt sich jedoch, dass das im EU-Vertrag und im AEU-Vertrag vorgesehene System der gerichtlichen Rechtsbehelfe an die Stelle der zwischen den Mitgliedstaaten eingerichteten Schiedsverfahren getreten ist (…Urteil vom 25. Januar 2022, Kommission/European Food u. a., C-638/19 P, EU:C:2022:50, Rn. 145).

  • EuGH, 21.09.2022 - C-333/19

    Romatsa u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des …

    Auszug aus EuGH, 14.03.2024 - C-516/22
    Rn. 41 Mit Beschluss vom 21. September 2022, Romatsa u. a. (C-333/19, EU:C:2022:749), stellte der Gerichtshof in den Rn. 42 und 43 dieses Beschlusses fest, dass sich aus den Urteilen vom 6. März 2018, Achmea (C-284/16, EU:C:2018:158), sowie vom 25. Januar 2022, Kommission/European Food u. a. (C-638/19 P, EU:C:2022:50), ergibt, dass der Schiedsspruch mit den Art. 267 und 344 AEUV unvereinbar ist, so dass er keine Wirkung entfalten kann.

    Rn. 42 Mit Beschluss vom 24. November 2022, European Food u. a. (C-333/19 REC, EU:C:2022:936), wies der Gerichtshof außerdem den Antrag der Investoren auf Rücknahme oder Berichtigung des in dieser Rechtssache ergangenen Beschlusses und auf Streichung der Rechtssache C-333/19 zurück.

    Rn. 152 Ferner war die Frage der Vollstreckung des Schiedsspruchs, wie aus dem Beschluss vom 21. September 2022, Romatsa u. a. (C-333/19, EU:C:2022:749), hervorgeht, zum Zeitpunkt der Entscheidung des Supreme Court of the United Kingdom (Oberster Gerichtshof des Vereinigten Königreichs) vor den belgischen Gerichten anhängig, was die Kommission in ihren schriftlichen Erklärungen vor dem Supreme Court ebenfalls vorgetragen hatte.

  • EuG, 18.06.2019 - T-624/15

    European Food u. a./ Kommission - Staatliche Beihilfen - Schiedsspruch eines …

    Auszug aus EuGH, 14.03.2024 - C-516/22
    Rn. 24 Mit Urteil vom 18. Juni 2019, European Food u. a./Kommission (T-624/15, T-694/15 und T-704/15, EU:T:2019:423), hob das Gericht den abschließenden Beschluss vollumfänglich im Wesentlichen mit der Begründung auf, dass die Kommission für dessen Erlass nach Art. 108 AEUV in zeitlicher Hinsicht nicht zuständig gewesen sei (im Folgenden: Urteil des Gerichts).

    Diese Rechtssache, die unter den Aktenzeichen T-624/15 RENV, T-694/15 RENV und T-704/15 RENV in das Register eingetragen wurde, ist beim Gericht anhängig.

    Rn. 102 Die Investoren hatten zur Stützung ihrer Klage auf Nichtigerklärung des abschließenden Beschlusses, die sie beim Gericht nach Art. 263 AEUV erhoben hatten, mit ihren ersten Klagegründen in den Rechtssachen T-624/15 und T-694/15 sowie mit ihrem dritten Klagegrund in der Rechtssache T-704/15 geltend gemacht, dass diese Begründung der Kommission fehlerhaft sei.

  • EuGH, 06.04.1995 - C-241/91

    RTE und ITP / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.03.2024 - C-516/22
    Rn. 65 Die Mitgliedstaaten können diese Bestimmung daher nicht geltend machen, wenn in dem betreffenden Einzelfall die Rechte von Drittstaaten nicht berührt sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. September 1988, Deserbais, 286/86, EU:C:1988:434, Rn. 18, und vom 6. April 1995, RTE und ITP/Kommission, C-241/91 P und C-242/91 P, EU:C:1995:98, Rn. 84).

    Der Unionsrichter muss nämlich, damit er nicht den Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes verletzt, bei der Entscheidung über die Begründetheit eines Vorbringens, mit dem geltend gemacht wird, dass ein Unionsorgan bzw. ein Mitgliedstaat im Hinblick auf eine frühere internationale Übereinkunft gegen Art. 351 Abs. 1 AEUV verstoßen habe, notwendigerweise die Tragweite dieser Übereinkunft prüfen, um über den bei ihm anhängigen Rechtsbehelf zu entscheiden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. April 1995, RTE und ITP/Kommission, C-241/91 P und C-242/91 P, EU:C:1995:98, Rn. 84, …sowie vom 15. September 2011, Kommission/Slowakei, C-264/09, EU:C:2011:580, Rn. 40 und 42).

  • EuGH, 18.07.2007 - C-119/05

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DER ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER RECHTSKRAFT …

  • EuGH, 28.10.2022 - C-435/22

    Die Behörden eines Mitgliedstaats dürfen einen Drittstaatsangehörigen nicht an …

  • EuGH, 12.01.2023 - C-702/20

    Eine staatliche Beihilfe kann nicht durch eine gerichtliche Entscheidung …

  • EuGH, 19.03.2015 - C-672/13

    OTP Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfe - Art. 107 Abs. 1 …

  • EuGH, 15.09.2011 - C-264/09

    Kommission / Slowakei - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Energie - …

  • EuGH, 13.07.1966 - 56/64

    Consten und Grundig / Kommission EWG

  • EuGH, 02.04.2020 - C-715/17

    Durch die Weigerung, den vorübergehenden Mechanismus zur Umsiedlung von …

  • EuGH, 22.02.2022 - C-430/21

    Das Unionsrecht steht einer nationalen Regelung entgegen, wonach die nationalen …

  • EuGH, 21.11.2013 - C-284/12

    Deutsche Lufthansa - Staatliche Beihilfen - Art. 107 AEUV und 108 AEUV - Einer …

  • EuGH, 21.12.2011 - C-366/10

    Die Richtlinie, mit der der Luftverkehr in das System für den Handel mit …

  • EuGH, 25.07.2018 - C-135/16

    Georgsmarienhütte u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - …

  • EuGH, 04.10.2018 - C-416/17

    Zur Klärung der Frage, ob bei Dividenden, die von einer gebietsfremden …

  • EuGH, 07.07.2005 - C-147/03

    DIE REGELUNG ÜBER DEN ZUGANG ZU DEN ÖSTERREICHISCHEN UNIVERSITÄTEN IST …

  • EuGH, 09.02.2012 - C-277/10

    Luksan - Vorabentscheidungsersuchen - Rechtsangleichung - Geistiges Eigentum - …

  • EuGH, 08.09.2009 - C-478/07

    DIE BEZEICHNUNG "BUD" KANN NICHT AUSSERHALB DER GEMEINSCHAFTLICHEN SCHUTZREGELUNG …

  • EuGH, 22.06.2021 - C-872/19

    Für eine Klage gegen eine Verordnung, mit der restriktive Maßnahmen in Bezug auf …

  • EuGH, 05.07.2016 - C-614/14

    Ognyanov - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Art. 94 der …

  • EuGH, 02.07.1996 - C-473/93

    Kommission / Luxemburg

  • EuGH, 14.01.1997 - C-124/95

    The Queen, ex parte Centro-Com / HM Treasury und Bank of England

  • EuGH, 28.03.1995 - C-324/93

    The Queen / Secretary of State for the Home Department, ex parte Evans Medical …

  • EuGH, 10.03.1998 - C-364/95

    T. Port / Hauptzollamt Hamburg-Jonas - "Bananen Gemeinsame Marktorganisation …

  • EuGH, 08.03.2022 - C-213/19

    Das Vereinigte Königreich hat dadurch gegen seine Verpflichtungen in Bezug auf …

  • EuGH, 27.09.1988 - 235/87

    Matteucci / Communauté française de Belgium

  • EuGH, 14.10.1980 - 812/79

    Attorney General / Burgoa

  • EuGH, 22.09.1988 - 286/86

    Ministère public / Deserbais

  • EuGH, 27.02.1962 - 10/61

    Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gegen Italienische Republik.

  • EuGH, 21.09.2017 - C-89/15

    Riva Fire/ Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Italienische Hersteller von …

  • EuGH, 28.01.2020 - C-122/18

    Italien hätte sicherstellen müssen, dass öffentliche Stellen im Geschäftsverkehr …

  • EuGH, 24.11.2022 - C-333/19

    Romatsa u.a.

  • EuGH, 04.10.2024 - C-4/23

    Mirin - Änderungen des Geschlechts und des Vornamens müssen anerkannt werden

    Nach Art. 127 Abs. 6 des Abkommens ist das Vereinigte Königreich während dieses Zeitraums u. a. für die Zwecke der Vorschriften über die Unionsbürgerschaft und die Freizügigkeit als "Mitgliedstaat" und nicht als Drittstaat anzusehen, wobei Art. 127 Abs. 1 im Übrigen klarstellt, dass das Unionsrecht während dieses Übergangszeitraums für das Vereinigte Königreich galt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Juli 2021, The Department for Communities in Northern Ireland, C-709/20, EU:C:2021:602, Rn. 47 und 48, sowie vom 14. März 2024, Kommission/Vereinigtes Königreich [Urteil des Obersten Gerichtshofs], C-516/22, EU:C:2024:231, Rn. 53).
  • BVerfG, 23.07.2024 - 2 BvR 557/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Aufhebung eines Schiedsspruches sowie …

    Rn. 66 aa) Soweit die Beschwerdeführerin ausführt, dass der Gerichtshof der Europäischen Union seine ihm durch das Unionsrecht übertragenen Rechtsprechungskompetenzen überschritten habe, weil seine Auslegung der Art. 267, 344 AEUV nicht vom Wortlaut, der Systematik und dem Sinn und Zweck der genannten Vorschriften gedeckt sei, fehlt es an einer hinreichenden Auseinandersetzung mit der bereits zu dieser Frage ergangenen Rechtsprechung des Gerichtshofs (vgl. insbesondere EuGH…, Urteil vom 30. Mai 2006, Kommission/Irland, C-459/03, EU:C:2006:345, Rn. 123 ff., 146 ff.;… Gutachten vom 8. März 2011, Europäisches Patentgericht, 1/09, EU:C:2011:123, Rn. 63;… Gutachten vom 18. Dezember 2014, EMRK, 2/13, EU:C:2014:2454, Rn. 201 ff.) und der Folgerechtsprechung zum Achmea-Urteil (vgl. EuGH…, Urteil vom 2. September 2021, Komstroy, C-741/19, EU:C:2021:655, Rn. 42 ff.;… Urteil vom 26. Oktober 2021, PL Holdings, C-109/20, EU:C:2021:875, Rn. 44 ff.;… Urteil vom 25. Januar 2022, Kommission/European Food u.a., C-638/19 P, EU:C:2022:50, Rn. 124 f.; 137 ff.; Urteil vom 14. März 2024, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-516/22, EU:C:2024:231, Rn. 80).
  • BVerfG, 31.07.2025 - 2 BvR 1277/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Beschluss des Bundesgerichthofs zu …

    In späteren Entscheidungen folgerte er aus seinen Entscheidungen in den Rechtssachen Achmea und European Food, dass ein Schiedsspruch, der mit Art. 267 und Art. 344 AEUV unvereinbar sei, keine Wirkung entfalten könne (…vgl. EuGH, Romatsa, 21.09.2022, C-333/19, EU:C:2022:749, Rn. 42 f.; Europäische Kommission gegen Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, 14.03.2024, C-516/22, EU:C:2024:231, Rn. 41).

    ff.; vgl. hierzu Wilske/Markert/Ebert, SchiedsVZ 2024, S. 121 ; Wilske/Krahn, IWRZ 2024, S. 171; Hubbes, EuR 2025, S. 157) oder die bis zur Veröffentlichung einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union gerichtlich angeordnete Suspendierung einer Vollstreckung unter Verweis auf die Regelungen im ICSID-Übereinkommen aufgehoben haben (…vgl. UK Supreme Court, 19.02.2020, [2020] UKSC 5, Rn. 117 f.; die Entscheidung ist Gegenstand eines Vertragsverletzungsverfahrens gewesen, vgl. EuGH, Europäische Kommission gegen Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, 14.03.2024, C-516/22, EU:C:2024:231, Rn. 176).

    Dies entspricht auch dem Verständnis des Gerichtshofs der Europäischen Union, wonach ein multilateraler Vertrag im Investitionsschutzrecht im Wesentlichen bilaterale Beziehungen zwischen einem Staat und einem Investor eines anderen Staats regele (…vgl. EuGH, Komstroy, 02.09.2021, C-741/19, EU:C:2021:655, Rn. 64; vgl. zum ICSID-Übereinkommen EuGH, Europäische Kommission gegen Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, 14.03.2024, C-516/22, EU:C:2024:231, Rn. 75).

    Diese restriktive Auslegung wird im Kern durch eine spätere Entscheidung des Gerichtshofs bestätigt, wonach Art. 351 AEUV noch nicht einmal auf vor dem Beitritt geschlossene völkerrechtliche Verträge anzuwenden sei, wenn deren multilaterale Erfüllungsstruktur nicht hinreichend dargelegt wurde (vgl. mit Blick auf das ICSID-Übereinkommen EuGH, Europäische Kommission gegen Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, 14.03.2024, C-516/22, EU:C:2024:231, Rn. 58 ff.).

    Der Gerichtshof hat - nach Erhebung der vorliegenden Verfassungsbeschwerde - ausdrücklich klargestellt, dass der Anwendungsvorrang des Unionsrechts auch gegenüber etwaigen Verpflichtungen aus dem ICSID-Übereinkommen greift und dass es sich aus seiner Sicht bei dem ICSID-Übereinkommen um eine Übereinkunft handelt, die "trotz ihres multilateralen Charakters die bilateralen Beziehungen zwischen den Vertragsparteien in einer Weise regel[t], die einem bilateralen Abkommen entspricht" (vgl. EuGH, Europäische Kommission gegen Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, 14.03.2024, C-516/22, EU:C:2024:231, Rn. 75;… vgl. auch EuG, Micula, 02.10.2024, T-624/15 RENV, T-694/15 RENV, T-704/15 RENV, EU:T:2024:659, Rn. 105 ff.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2024 - C-395/23

    Anikovi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

    {FN:44} Vgl. zur Erinnerung, dass Art. 351 Abs. 1 AEUV eine Vorschrift ist, die, wenn ihr Tatbestand erfüllt ist, Abweichungen vom Unionsrecht einschließlich des Primärrechts zulassen kann, Urteil vom 14. März 2024, Kommission/Vereinigtes Königreich (Urteil des Obersten Gerichtshofs) (C-516/22, EU:C:2024:231, Rn. 59 und 78 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:49} Zu dieser zweiten Voraussetzung für die Anwendung von Art. 351 AEUV vgl. Urteil vom 14. März 2024, Kommission/Vereinigtes Königreich (Urteil des Obersten Gerichtshofs) (C-516/22, EU:C:2024:231, Rn. 63 und 64).

    Vgl. hierzu Urteil vom 14. März 2024, Kommission/Vereinigtes Königreich (Urteil des Obersten Gerichtshofs) (C-516/22, EU:C:2024:231, Rn. 61).

    Vgl. ferner, zur Erinnerung an diesen Grundsatz, Urteil vom 14. März 2024, Kommission/Vereinigtes Königreich (Urteil des Obersten Gerichtshofs) (C-516/22, EU:C:2024:231, Rn. 61).

    {FN:88} Vgl. Urteil vom 14. März 2024, Kommission/Vereinigtes Königreich (Urteil des Obersten Gerichtshofs) (C-516/22, EU:C:2024:231, Rn. 60).

  • EuG, 02.10.2024 - T-624/15

    European Food u. a./ Kommission - Staatliche Beihilfe - Art. 107 und 108 AEUV - …

    Rn. 81 Art. 351 Abs. 1 AEUV ist daher als Vorschrift, die, wenn ihr Tatbestand erfüllt ist, Abweichungen vom Unionsrecht einschließlich des Primärrechts zulassen kann, eng auszulegen, damit die allgemeinen Regelungen der Unionsverträge nicht ausgehöhlt werden (Urteil vom 14. März 2024, Kommission/Vereinigtes Königreich [Urteil des Obersten Gerichtshofs], C-516/22, EU:C:2024:231, Rn. 78 und 81).

    Ein solches bilaterales Abkommen ist daher seit dem Beitritt Rumäniens zur Union als ein Abkommen anzusehen, das zwei Mitgliedstaaten betrifft (Urteil vom 14. März 2024, Kommission/Vereinigtes Königreich [Urteil des Obersten Gerichtshofs], C-516/22, EU:C:2024:231, Rn. 72).

    Auch wenn die Kläger im Wesentlichen geltend machen, dass Drittstaaten, die Vertragsparteien des ICSID-Übereinkommen seien, ein Interesse daran haben könnten, dass Rumänien seinen Verpflichtungen gegenüber einem anderen Mitgliedstaat nachkomme, indem es einen Schiedsspruch, auf den das Übereinkommen anwendbar sei, gemäß dessen Bestimmungen vollstrecke, ist ein solches rein faktisches Interesse nicht mit einem "Recht" im Sinne von Art. 351 Abs. 1 AEUV gleichzusetzen, das die Anwendung dieser Bestimmung rechtfertigen könnte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. März 2024, Kommission/Vereinigtes Königreich [Urteil des Obersten Gerichtshofs], C-516/22, EU:C:2024:231, Rn. 75 und 76).

    Wie oben in Rn. 106 ausgeführt, kann ein rein faktisches Interesse eines Drittstaats, der Vertragspartei des ICSID-Übereinkommens ist, an der Vollstreckung eines Schiedsspruchs nicht einem "Recht" dieses Drittstaats gleichgestellt werden, das eine Verpflichtung Rumäniens zur Vollstreckung des Schiedsspruchs begründet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. März 2024, Kommission/Vereinigtes Königreich [Urteil des Obersten Gerichtshofs], C-516/22, EU:C:2024:231, Rn. 76).

  • EuGH, 06.03.2025 - C-395/23

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - …

    Rn. 45 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu Art. 351 AEUV bezweckt diese Vorschrift, den Mitgliedstaaten die Beachtung der Rechte, die Drittstaaten nach dem Völkerrecht aus vor dem Beitritt dieser Mitgliedstaaten zur Union geschlossenen Übereinkünften herleiten, und die Erfüllung ihrer entsprechenden Verpflichtungen zu ermöglichen (…vgl. u. a. in diesem Sinne Urteile vom 9. Februar 2012, Luksan, C-277/10, EU:C:2012:65, Rn. 61…, vom 13. Januar 2022, MIUR und Ufficio Scolastico Regionale per la Campania, C-282/19, EU:C:2022:3, Rn. 55, sowie vom 14. März 2024, Kommission/Vereinigtes Königreich [Urteil des Obersten Gerichtshofs], C-516/22, EU:C:2024:231, Rn. 60).

    Rn. 47 Der Gerichtshof hat allerdings klargestellt, dass eine Bestimmung des Unionsrechts gemäß Art. 351 Abs. 1 AEUV gegenüber einer internationalen Übereinkunft nur dann zurückzutreten hat, wenn diese zum einen geschlossen wurde, bevor die Unionsverträge in dem betreffenden Mitgliedstaat in Kraft getreten sind, und wenn zum anderen der fragliche Drittstaat daraus Rechte herleiten kann, deren Beachtung er von diesem Mitgliedstaat verlangen kann (Urteil vom 14. März 2024, Kommission/Vereinigtes Königreich [Urteil des Obersten Gerichtshofs], C-516/22, EU:C:2024:231, Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2025 - C-600/23

    Sportschiedsgerichtsbarkeit: Nach Ansicht der Generalanwältin Capeta müssen …

    Vgl. auch Urteil vom 14. März 2024, Kommission/Vereinigtes Königreich (Urteil des Obersten Gerichtshofs) (C-516/22, EU:C:2024:231, Rn. 126).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2024 - C-4/23

    Nach Ansicht von Generalanwalt Richard de la Tour verstößt die Weigerung eines …

    {FN:33} Zu dieser Einstufung vgl. Urteil vom 14. März 2024, Kommission/Vereinigtes Königreich (Urteil des Obersten Gerichtshofs) (C-516/22, EU:C:2024:231, Rn. 53).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2024 - C-144/23

    KUBERA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 Abs. 3 AEUV - Vorlagepflicht …

    {FN:96} Vgl. Urteile vom 4. Oktober 2018, Kommission/Frankreich (Steuervorabzug für ausgeschüttete Dividenden) (C-416/17, EU:C:2018:811) und vom 14. März 2024, Kommission/Vereinigtes Königreich (Urteil des Obersten Gerichtshofs) (C-516/22, EU:C:2024:231).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.10.2025 - C-386/24

    Centro Petroli Roma - II - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 Abs. 3 AEUV - …

    {FN:41} Vgl. Urteile vom 4. Oktober 2018, Kommission/Frankreich (Steuervorabzug für ausgeschüttete Dividenden) (C-416/17, EU:C:2018:811), und vom 14. März 2024, Kommission/Vereinigtes Königreich (Urteil des Obersten Gerichtshofs) (C-516/22, EU:C:2024:231).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.10.2025 - C-293/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Haftung eines Mitgliedstaats für Schäden, die dem …

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2024 - C-369/23

    Vivacom Bulgaria - Vorabentscheidungsersuchen - Haftung eines Mitgliedstaats für …

  • EuG, 03.09.2025 - T-784/22

    Zásilkovna/ Kommission

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2023 - C-516/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,30626
Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2023 - C-516/22 (https://dejure.org/2023,30626)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09.11.2023 - C-516/22 (https://dejure.org/2023,30626)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09. November 2023 - C-516/22 (https://dejure.org/2023,30626)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission/ Vereinigtes Königreich (Arrêt de la Cour suprême)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Versäumnisurteil - Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft - Übergangszeitraum - Zuständigkeit des Gerichtshofs - ...

  • rechtsportal.de

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Versäumnisurteil - Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft - Übergangszeitraum - Zuständigkeit des Gerichtshofs - ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (74)

  • EuGH, 02.08.1993 - C-158/91

    Ministère public und Direction du travail und de l'emploi / Levy

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2023 - C-516/22
    {FN:58} Wie in den vom Supreme Court angeführten Urteilen vom 2. August 1993, Levy (C-158/91, EU:C:1993:332), und vom 28. März 1995, Evans Medical und Macfarlan Smith (C-324/93, EU:C:1995:84).

    {FN:87} Vgl. z. B. Urteil vom 22. September 1988, Deserbais (…286/86, EU:C:1988:434, Rn. 18), und Schlussanträge des Generalanwalts Tesauro in der Rechtssache Levy (C-158/91, EU:C:1992:411, Nr. 4).

    {FN:94} Vgl. u. a. Urteile vom 2. August 1993, Levy (C-158/91, EU:C:1993:332, Rn. 12), und vom 10. März 1998, T. Port (…C-364/95 und C-365/95, EU:C:1998:95, Rn. 60).

    Zu Nachweisen dieser Unterscheidung in der Unionsrechtsprechung vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Warner in der Rechtssache Henn und Darby (34/79, EU:C:1979:246, S. 3833); Schlussanträge des Generalanwalts Tesauro in der Rechtssache Levy (C-158/91, EU:C:1992:411, Nr. 5); Schlussanträge des Generalanwalts Lenz in der Rechtssache Evans Medical und Macfarlan Smith (C-324/93, EU:C:1994:357, Nr. 33); und Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache Republik Moldau (C-741/19, EU:C:2021:164, Nr. 42).

    {FN:105} Rn. 97 des angefochtenen Urteils, wo auf das Urteil vom 2. August 1993, Levy (C-158/91, EU:C:1993:332, Rn. 11), verwiesen wird.

  • EuGH, 21.11.2013 - C-284/12

    Deutsche Lufthansa - Staatliche Beihilfen - Art. 107 AEUV und 108 AEUV - Einer …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2023 - C-516/22
    {FN:34} Vgl. insbesondere Urteil vom 21. November 2013, Deutsche Lufthansa (C-284/12, EU:C:2013:755, Rn. 41).

    {FN:35} Vgl. Urteil vom 21. November 2013, Deutsche Lufthansa (C-284/12, EU:C:2013:755, Rn. 28 bis 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Vgl. hierzu allgemein Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache Deutsche Lufthansa (C-284/12, EU:C:2013:442, Nrn. 27 bis 29).

  • EuGH, 10.03.1998 - C-364/95

    T. Port / Hauptzollamt Hamburg-Jonas - "Bananen Gemeinsame Marktorganisation …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2023 - C-516/22
    {FN:82} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. März 1998, T. Port (C-364/95 und C-365/95, EU:C:1998:95, Rn. 61).

    {FN:94} Vgl. u. a. Urteile vom 2. August 1993, Levy (…C-158/91, EU:C:1993:332, Rn. 12), und vom 10. März 1998, T. Port (C-364/95 und C-365/95, EU:C:1998:95, Rn. 60).

    {FN:104} Vgl. unter vielen Urteile vom 22. September 1988, Deserbais (…286/86, EU:C:1988:434, Rn. 18); vom 6. April 1995, RTE und ITP/Kommission (…C-241/91 P und C-242/91 P, EU:C:1995:98, Rn. 84); vom 10. März 1998, T. Port (C-364/95 und C-365/95, EU:C:1998:95, Rn. 60); und vom 18. November 2003, Budějovický Budvar (…C-216/01, EU:C:2003:618, Rn. 148).

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2024 - C-766/21

    Parlament/ Axa Assurances Luxembourg u. a. - Rechtsmittel - Art. 272 AEUV - …

    {FN:34} Meine Schlussanträge in der Rechtssache Kommission/Vereinigtes Königreich (C-516/22, EU:C:2023:857, Nr. 44), in denen auch auf die Schlussanträge des Generalanwalts Mischo in der Rechtssache Portugal/Kommission (C-365/99, EU:C:2001:184, Nr. 16) verwiesen wird.

    {FN:38} Vgl. hierzu meine Schlussanträge in der Rechtssache Kommission/Vereinigtes Königreich (Urteil des Obersten Gerichtshofs) (C-516/22, EU:C:2023:857, Nr. 52).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2025 - C-731/23

    Rechtsmittel - Öffentliche Gesundheit - Richtlinie 2014/40/EU - Delegierte …

    {FN:60} Vgl. mit weiteren Nachweisen meine Schlussanträge in der Rechtssache Kommission/Vereinigtes Königreich (Urteil des Supreme Court) (C-516/22, EU:C:2023:857, Nr. 76).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2024 - C-395/23

    Anikovi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

    {FN:69} Vgl. zur Erinnerung Schlussanträge des Generalanwalts Emiliou in der Rechtssache Kommission/Vereinigtes Königreich (Urteil des Obersten Gerichtshofs) (C-516/22, EU:C:2023:857, Nr. 114).
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