Rechtsprechung
| EuGH, 26.11.2013 - C-40/12, C-50/12 P, C-58/12 P |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Industriesäcke aus Kunststoff - Zurechenbarkeit einer Zuwiderhandlung der Tochtergesellschaft gegenüber der Muttergesellschaft - Überlange Dauer des Verfahrens vor dem Gericht - Grundsatz des effektiven gerichtlichen ...
- Europäischer Gerichtshof
Gascogne Sack Deutschland / Kommission
Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Industriesäcke aus Kunststoff - Zurechenbarkeit einer Zuwiderhandlung der Tochtergesellschaft gegenüber der Muttergesellschaft - Überlange Dauer des Verfahrens vor dem Gericht - Grundsatz des effektiven gerichtlichen ...
- EU-Kommission
Gascogne Sack Deutschland (anciennement Sachsa Verpackung) / Kommission
Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Industriesäcke aus Kunststoff - Zurechenbarkeit einer Zuwiderhandlung der Tochtergesellschaft gegenüber der Muttergesellschaft - Überlange Dauer des Verfahrens vor dem Gericht - Grundsatz des effektiven gerichtlichen ...
- Wolters Kluwer
Wettbewerbsverstöße auf dem Markt für Industriesäcke aus Kunststoff; Erfordernis einer Schadensersatzklage zur Rüge überlanger Verfahrensdauer; unbegründetes Rechtsmittel eines Unternehmens gegen die Abweisung der Nichtigkeitsklage zur Wettbewerbsentscheidung der ...
- Betriebs-Berater
Bestätigung der Geldbußen wegen eines Kartells auf dem Markt für Industriesäcke aus Kunststoff - Schadensersatz wegen überlanger Verfahrensdauer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsverstöße auf dem Markt für Industriesäcke aus Kunststoff; Erfordernis einer Schadensersatzklage zur Rüge überlanger Verfahrensdauer; unbegründetes Rechtsmittel eines Unternehmens gegen die Abweisung der Nichtigkeitsklage zur Wettbewerbsentscheidung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Wettbewerb - Der Gerichtshof bestätigt die Urteile des Gerichts zur Beteiligung der Unternehmen Gascogne Sack Deutschland, Groupe Gascogne und Kendrion an einem Kartell auf dem Markt für Industriesäcke aus Kunststoff
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Geldbußen wegen Kartell auf dem Markt für Industriesäcke aus Kunststoff bestätigt
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kartell auf dem Markt für Industriesäcke aus Kunststoff
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Bestätigung der Geldbußen wegen eines Kartells auf dem Markt für Industriesäcke aus Kunststoff - Schadensersatz wegen überlanger Verfahrensdauer
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Gascogne Sack Deutschland / Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 16. November 2011, Sachsa Verpackung/Kommission (T"79/06), mit dem das Gericht die Klage auf teilweise Nichtigerklärung und auf Abänderung der Entscheidung K (2005) 4634 endg. der Kommission vom 30. November 2005 ...
Verfahrensgang
- EuG, 16.11.2011 - T-79/06
- Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2013 - C-40/12
- EuGH, 26.11.2013 - C-40/12, C-50/12 P, C-58/12 P
Wird zitiert von ... (45) Zitiert selbst (9)
- EuGH, 17.12.1998 - C-185/95
DER GERICHTSHOF STELLT DIE ÜBERSCHREITUNG EINER "ANGEMESSENEN VERFAHRENSDAUER" …
Auszug aus EuGH, 26.11.2013 - C-40/12
Rn. 86 Soweit die Rechtsmittelführerin eine Herabsetzung der gegen sie festgesetzten Geldbuße beantragt, um den finanziellen Folgen Rechnung zu tragen, die sich für sie aus der überlangen Dauer des Verfahrens vor dem Gericht ergeben haben, ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof, als er mit einem ähnlichen Sachverhalt befasst war, einem solchen Antrag zunächst aus Gründen der Prozessökonomie und im Hinblick darauf, dass gegen einen solchen Verfahrensfehler ein unmittelbarer und effektiver Rechtsbehelf gegeben sein muss, stattgegeben und folglich die Geldbuße herabgesetzt hat (Urteil vom 17. Dezember 1998, Baustahlgewebe/Kommission, C-185/95 P, Slg. 1998, I-8417, Randnr. 48).Rn. 88 Die vorliegende Rechtssache betrifft zwar einen Sachverhalt, der mit demjenigen vergleichbar ist, der dem Urteil Baustahlgewebe/Kommission zugrunde lag.
- EuGH, 10.05.2007 - C-328/05
SGL Carbon / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Leitlinien für …
Auszug aus EuGH, 26.11.2013 - C-40/12
Rn. 107 Ebenso wenig darf der Gerichtshof bei seiner Entscheidung über ein Rechtsmittel seine eigene Würdigung aus Gründen der Billigkeit an die Stelle der Würdigung des Gerichts setzen, das in Ausübung seiner Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung über die Höhe der wegen Verletzung des Unionsrechts gegen ein Unternehmen verhängte Geldbuße entscheidet (vgl. u. a. Urteil vom 10. Mai 2007, SGL Carbon/Kommission, C-328/05 P, I-3921, Randnr. 98 und die dort angeführte Rechtsprechung).Überdies ist die Kommission nach ständiger Rechtsprechung nicht verpflichtet, bei der Bemessung der Geldbuße die wirtschaftliche Lage des betroffenen Unternehmens zu berücksichtigen, da die Anerkennung einer solchen Verpflichtung darauf hinauslaufen würde, den am wenigsten den Marktbedingungen angepassten Unternehmen ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile zu verschaffen (vgl. u. a. Urteil SGL Carbon/Kommission, Randnr. 100 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 16.07.2009 - C-385/07
Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland / Kommission - Rechtsmittel - …
Auszug aus EuGH, 26.11.2013 - C-40/12
Rn. 74 Wie aus Art. 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs und dessen Rechtsprechung hervorgeht, kann der Gerichtshof im Rahmen eines Rechtsmittels nachprüfen, ob das Gericht Verfahrensfehler begangen hat, durch die die Interessen des Rechtsmittelführers beeinträchtigt werden (vgl. u. a. Urteil vom 16. Juli 2009, Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland/Kommission, C-385/07 P, Slg. 2009, I-6155, Randnr. 176).
- EuGH, 04.07.2000 - C-352/98
Bergaderm und Goupil / Kommission - "Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der …
Auszug aus EuGH, 26.11.2013 - C-40/12
Dies bildet einen hinreichend qualifizierten Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen (Urteil vom 4. Juli 2000, Bergaderm und Goupil/Kommission, C-352/98 P, Slg. 2000, I-5291, Randnr. 42). - EuGH, 18.07.2013 - C-501/11
Der Gerichtshof bestätigt die gegen die Schindler-Gruppe wegen ihrer Beteiligung …
Auszug aus EuGH, 26.11.2013 - C-40/12
46, 47, 108 und 113, sowie vom 18. Juli 2013, Schindler Holding u. a./Kommission, C-501/11 P, Randnrn. - EuG, 05.04.2006 - T-279/02
Degussa / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartelle - Markt für …
Auszug aus EuGH, 26.11.2013 - C-40/12
In diesem Zusammenhang hat es die vorliegende Rechtssache von derjenigen unterschieden, in der das von der Rechtsmittelführerin angeführte Urteil vom 5. April 2006, Degussa/Kommission (T-279/02, Slg. 2006, II-897), ergangen war. - EuGH, 03.05.2012 - C-289/11
Der Gerichtshof hält die Geldbuße in Höhe von 46,8 Mio. Euro aufrecht, die der …
Auszug aus EuGH, 26.11.2013 - C-40/12
In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof hervorgehoben, dass er bereits vor dem Inkrafttreten dieses Vertrags wiederholt festgestellt hatte, dass das Recht auf ein faires Verfahren, wie es sich u. a. aus Art. 6 der EMRK ergibt, ein Grundrecht ist, das die Europäische Union als allgemeinen Grundsatz nach Art. 6 Abs. 2 EU achtet (vgl. u. a. Urteil vom 3. Mai 2012, Legris Industries/Kommission, C-289/11 P, Randnr. 36). - EuG, 16.11.2011 - T-79/06
Sachsa Verpackung GmbH gegen Europäische Kommission.
Auszug aus EuGH, 26.11.2013 - C-40/12
Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Gascogne Sack Deutschland GmbH, vormals Sachsa Verpackung GmbH (im Folgenden für beide: Rechtsmittelführerin), die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 16. November 2011, Sachsa Verpackung/Kommission (T-79/06, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem ihre Klage auf Teilnichtigerklärung und Abänderung der Entscheidung K(2005) 4634 endg. - RG, 01.09.1937 - V 2/37
Wer ist "Beteiligter" im Sinne des § 12 GBO. a. F., wenn der Grundbuchrichter …
Auszug aus EuGH, 26.11.2013 - C-40/12
der Kommission vom 10. Dezember 2003 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/E-2/37.857 - Organische Peroxide), von der eine Zusammenfassung im Amtsblatt der Europäischen Union vom 30. April 2005 (…ABl. L 110, S. 44, im Folgenden: Entscheidung "Organische Peroxide") veröffentlicht sei.
- Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2014 - C-408/12
YKK u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Märkte für Reißverschlüsse, …
Rn. 88 Hier ist anzumerken, dass diese Frage sich kürzlich auch vor dem Gerichtshof in der Rechtssache gestellt hat, in der das oben angeführte Urteil Gascogne Sack Deutschland/Kommission ergangen ist.Das ist umso bedauerlicher, als der Gerichtshof Art. 23 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1/2003 nie unter Umständen wie denen der Rechtssache, in der das oben angeführte Urteil Gascogne Sack Deutschland/Kommission ergangen ist (oder denen der vorliegenden Rechtssache), auszulegen hatte und die Praxis der Kommission (sowie die Rechtsprechung des Gerichts hierzu) nicht einheitlich ist, mit den für die Rechtssicherheit zu erwartenden Folgen.
Rn. 90 Ich werde von der Argumentation von Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache ausgehen, in der das oben angeführte Urteil Gascogne Sack Deutschland/Kommission ergangen ist.
Rn. 94 Viertens - wie Generalanwältin Sharpston in Nr. 87 ihrer Schlussanträge präzisiert - "steht eine solche Auslegung … eher mit der Zielsetzung des Art. 23 Abs. 2 im Einklang als der Ansatz der Kommission [in der Rechtssache, in der das oben angeführte Urteil Gascogne Sack Deutschland/Kommission ergangen ist, ebenso wie in der vorliegenden Rechtssache].
Rn. 111 In der Rechtssache, in der das oben angeführte Urteil Gascogne Sack Deutschland/Kommission ergangen ist, hat Generalanwältin Sharpston außerdem ausgeführt, dass "… der der Entscheidung Organische Peroxide zugrunde liegende Ansatz eher mit dem Wortlaut und der Zielsetzung von Art. 23 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1/2003 vereinbar [ist] als der im vorliegenden Fall gewählte Ansatz".
Rn. 131 In der mündlichen Verhandlung hat sich die Kommission auf das Urteil des Gerichts in der Rechtssache Tokai Carbon u. a./Kommission{FN-VERWEIS:60} berufen und erklärt, sich von ihrem Ansatz in der Entscheidung "Organische Peroxide" zu distanzieren und den Ansatz vorzuziehen, den sie in der Rechtssache, in der das Urteil Gascogne Sack Deutschland/Kommission ergangen ist, und im vorliegenden Fall vertreten habe.
Rn. 132 Wie Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache, in der das Urteil Gascogne Sack Deutschland/Kommission ergangen ist, ausgeführt hat (Nr. 77 ihrer Schlussanträge), betraf die Rechtssache, in der das Urteil Tokai Carbon u. a./Kommission ergangen ist, einen ganz anderen, nämlich umgekehrten Sachverhalt.
Vgl. auch die Nrn. 97 ff. der Schlussanträge von Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache, in der das Urteil vom 26. November 2013, Gascogne Sack Deutschland/Kommission (C-40/12 P), ergangen ist.
Vgl. auch das oben angeführte Urteil Gascogne Sack Deutschland/Kommission.
- EuGH, 10.07.2014 - C-295/12
Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel von Telefónica und Telefónica de España …
Die Aufhebung des angefochtenen Urteils kann nämlich, wenn die Nichteinhaltung einer angemessenen Entscheidungsfrist keine Auswirkungen auf den Ausgang des Rechtsstreits hat, dem Verstoß des Gerichts gegen den Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes nicht abhelfen (Urteile Gascogne Sack Deutschland/Kommission, C-40/12 P, EU:C:2013:768, Rn. 81 und 82;… Kendrion/Kommission, C-50/12 P, EU:C:2013:771, Rn. 82 und 83, sowie Groupe Gascogne/Kommission, C-58/12 P, EU:C:2013:770, Rn. 81 und 82).Somit kann der Ersatz des Schadens, der durch die Nichteinhaltung einer angemessenen Verfahrensdauer durch das Gericht verursacht wurde, nicht unmittelbar im Rahmen eines Rechtsmittels beim Gerichtshof beantragt werden, sondern muss beim Gericht selbst eingeklagt werden (Urteile Gascogne Sack Deutschland/Kommission, EU:C:2013:768, Rn. 86 bis 90;… Kendrion/Kommission, EU:C:2013:771, Rn. 91 bis 95, sowie Groupe Gascogne/Kommission, EU:C:2013:770, Rn. 80 bis 84).
- EuGH, 12.06.2014 - C-578/11
Deltafina / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Italienischer Markt für den …
Rn. 80 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass die Überschreitung einer angemessenen Entscheidungsfrist als ein Verfahrensfehler, der die Verletzung eines Grundrechts darstellt, der betreffenden Partei einen Rechtsbehelf eröffnen muss, der ihr eine angemessene Wiedergutmachung bietet (Urteil Gascogne Sack Deutschland/Kommission, C-40/12 P, EU:C:2013:768, Rn. 80).Rn. 81 Soweit Deltafina die Aufhebung des angefochtenen Urteils und hilfsweise eine Herabsetzung der gegen sie festgesetzten Geldbuße beantragt, ist festzustellen, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass die Nichteinhaltung einer angemessenen Entscheidungsfrist in Ermangelung jeglicher Anhaltspunkte dafür, dass die überlange Dauer des Verfahrens vor dem Gericht Auswirkungen auf den Ausgang des Rechtsstreits gehabt hat, nicht zur Aufhebung des angefochtenen Urteils führen kann (Urteil Gascogne Sack Deutschland/Kommission, EU:C:2013:768, Rn. 81 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 82 Diese Rechtsprechung beruht insbesondere auf der Erwägung, dass die Aufhebung des angefochtenen Urteils dem vom Gericht begangenen Verstoß gegen den Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes nicht abhelfen kann, wenn die Nichteinhaltung einer angemessenen Entscheidungsfrist keine Auswirkungen auf den Ausgang des Rechtsstreits gehabt hat (Urteil Gascogne Sack Deutschland/Kommission, EU:C:2013:768, Rn. 82 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 84 Außerdem kann der Gerichtshof angesichts der Notwendigkeit, die Beachtung des Wettbewerbsrechts der Union durchzusetzen, der Rechtsmittelführerin nicht aus dem bloßen Grund der Nichteinhaltung einer angemessenen Entscheidungsfrist erlauben, eine Geldbuße dem Grund oder der Höhe nach in Frage zu stellen, obwohl sämtliche Rechtsmittelgründe, die sie gegen die Feststellungen des Gerichts zur Höhe dieser Geldbuße und zu den mit ihr geahndeten Verhaltensweisen vorgebracht hat, zurückgewiesen worden sind (Urteil Gascogne Sack Deutschland/Kommission, EU:C:2013:768, Rn. 84 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Daher ist ein solcher Verstoß mit einer Schadensersatzklage vor dem Gericht zu ahnden, da eine solche Klage einen effektiven Rechtsbehelf darstellt (Urteil Gascogne Sack Deutschland/Kommission, EU:C:2013:768, Rn. 87 und 89).
Rn. 87 Folglich ist es Sache des nach Art. 256 Abs. 1 AEUV zuständigen Gerichts, über solche Schadensersatzforderungen in einer anderen Besetzung als derjenigen, die mit dem als überlang gerügten Verfahren befasst war, zu entscheiden, so dass diese Forderungen nicht unmittelbar im Rahmen eines Rechtsmittels beim Gerichtshof geltend gemacht werden können (Urteil Gascogne Sack Deutschland/Kommission, EU:C:2013:768, Rn. 90 und 96).
Rn. 88 Insoweit ist daran zu erinnern, dass das Gericht im Rahmen einer Schadensersatzklage mit der Begründung, es habe Art. 47 Abs. 2 der Charta verletzt, da es die Anforderungen zur Wahrung einer angemessenen Entscheidungsfrist verkannt habe, und damit hinreichend qualifiziert gegen eine Rechtsnorm verstoßen, durch die dem Einzelnen Rechte verliehen werden (…vgl. u. a. Urteil Kommission/CEVA und Pfizer, C-198/03 P, EU:C:2005:445, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung), bei seiner Beurteilung dieses Verstoßes die Umstände des Einzelfalls, etwa die Komplexität der Rechtssache und das Verhalten der Beteiligten, das grundlegende Gebot der für die Wirtschaftsteilnehmer unerlässlichen Rechtssicherheit und das Ziel der Gewährleistung eines unverfälschten Wettbewerbs berücksichtigen muss, wie sich aus den Rn. 91 bis 95 des Urteils Gascogne Sack Deutschland/Kommission (EU:C:2013:768) ergibt.
- EuG, 10.01.2017 - T-577/14
Die Europäische Union wird verurteilt, den Unternehmen Gascogne Sack Deutschland …
Rn. 4 Mit Urteilen vom 26. November 2013, Gascogne Sack Deutschland/Kommission (C-40/12 P, EU:C:2013:768), und vom 26. November 2013, Groupe Gascogne/Kommission (C-58/12 P, EU:C:2013:770), wies der Gerichtshof diese Rechtsmittel zurück.Rn. 61 Im vorliegenden Fall ergibt eine eingehende Prüfung der Akten in den Rechtssachen T-72/06 und T-79/06, dass sich, wie der Gerichtshof zu Recht in den Urteilen vom 26. November 2013, Gascogne Sack Deutschland/Kommission (C-40/12 P, EU:C:2013:768), und vom 26. November 2013, Groupe Gascogne/Kommission (C-58/12 P, EU:C:2013:770), hervorgehoben hat, die Verfahrensdauer in den Rechtssachen T-72/06 und T-79/06, die sich auf fast fünf Jahre und neun Monate belief, durch nichts in den genannten Rechtssachen rechtfertigen lässt.
Der Abschluss einer Grundsatzvereinbarung zwischen der Groupe Gascogne und einem Investorenkonsortium unter der Führung des Unternehmens Biolandes Technologies wenige Tage nach der Verkündung der Urteile vom 26. November 2013, Gascogne Sack Deutschland/Kommission (C-40/12 P, EU:C:2013:768), und vom 26. November 2013, Groupe Gascogne/Kommission (C-58/12 P, EU:C:2013:770), beweise, dass sich die Ungewissheit über die Höhe der Geldbuße negativ auf die Führung der Geschäfte der Gruppe ausgewirkt habe.
Insbesondere beschränken sich die Klägerinnen auf das Vorbringen, die bloße Feststellung, dass die neuen Investoren von Gascogne die Vereinbarung nur wenige Wochen nach den Urteilen vom 26. November 2013, Gascogne Sack Deutschland/Kommission (C-40/12 P, EU:C:2013:768), und vom 26. November 2013, Groupe Gascogne/Kommission (C-58/12 P, EU:C:2013:770), abgeschlossen hätten, "genüge" als Nachweis dafür, dass die Lage der Klägerin, wären die Urteile des Gerichts innerhalb der normalen Verfahrensdauer erlassen worden, sehr viel einfacher gewesen wäre und die Übernahme der Gruppe weitaus früher stattgefunden hätte.
Rn. 96 Als Zweites tragen sie vor, ohne den Verstoß gegen die Einhaltung der angemessenen Dauer des Gerichtsverfahrens wären die Urteile vom 26. November 2013, Gascogne Sack Deutschland/Kommission (C-40/12 P, EU:C:2013:768), und vom 26. November 2013, Groupe Gascogne/Kommission (C-58/12 P, EU:C:2013:770), ungefähr am 30. Mai 2011 verkündet worden.
Sie machen daher nicht geltend, dass gegen die Einhaltung der angemessenen Dauer des Gerichtsverfahrens aufgrund der Gesamtdauer des Verfahrens zum einen in der Rechtssache T-72/06 einschließlich der Rechtssache, die zum Urteil vom 26. November 2013, Groupe Gascogne/Kommission (C-58/12 P, EU:C:2013:770), geführt hat, und zum anderen in der Rechtssache T-79/06 einschließlich der Rechtssache, die zum Urteil vom 26. November 2013, Gascogne Sack Deutschland/Kommission (C-40/12 P, EU:C:2013:768), geführt hat, verstoßen worden sei.
- EGMR, 23.05.2016 - 17502/07
AVOTINS v. LATVIA
44.Στην υπόθεση Gascogne Sack Deutschland GmbH κατά Επιτρ&omikron;πής (C-40/12 P, απόφαση της 26ης Ν&omikron;εµβρί&omikron;υ 2013), τ&omikron; ΔΕΕ τόνισε τη συνÎχεια τ&omikron;υ ν&omikron;µικ&omikron;Ï� συστήµατ&omikron;ς πριν και µετά την Îναρξη ισχÏ�&omikron;ς της Συνθήκης της Λισσαβώνας, κρίν&omikron;ντας τα εξής:. - EuGH, 13.12.2018 - C-138/17
Europäische Union/ Gascogne Sack Deutschland und Gascogne - Rechtsmittel - …
Rn. 5 Mit Urteilen vom 26. November 2013, Gascogne Sack Deutschland/Kommission (C-40/12 P, EU:C:2013:768) und Groupe Gascogne/Kommission (C-58/12 P, EU:C:2013:770), wies der Gerichtshof diese Rechtsmittel zurück.Rn. 20 Des Weiteren betonen Gascogne Sack Deutschland und Gascogne, dass der Umstand, dass die Europäische Union den Grundsatz der Entschädigung an sich in Frage stelle, indem sie jede Position des ihnen entstandenen Schadens in Abrede stelle, obwohl der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 26. November 2013, Gascogne Sack Deutschland/Kommission (C-40/12 P, EU:C:2013:768) und Groupe Gascogne/Kommission (C-58/12 P, EU:C:2013:770), sowohl die übermäßig lange Verfahrensdauer als auch im Grundsatz das Vorliegen eines aus dieser Dauer resultierenden Schadens anerkannt habe, einen "Verfahrensmissbrauch" darstelle.
Rn. 34 Denn der Gerichtshof hat in seinen Urteilen vom 26. November 2013, Gascogne Sack Deutschland/Kommission (C-40/12 P, EU:C:2013:768, Rn. 102) und Groupe Gascogne/Kommission (…C-58/12 P, EU:C:2013:770, Rn. 96), zwar festgestellt, dass das Gericht die Anforderungen bezüglich der Einhaltung der angemessenen Dauer des Gerichtsverfahrens in den Rechtssachen T-72/06 und T-79/06 nicht beachtet habe, in diesen Urteilen aber - wie der Generalanwalt in Nr. 60 seiner Schlussanträge hervorgehoben hat und entgegen dem Vorbringen der Rechtsmittelgegnerinnen - nicht das Vorliegen eines sich aus dieser Nichtbeachtung ergebenden Schadens anerkannt.
Rn. 35 Der Gerichtshof hat vielmehr entschieden, dass der Ersatz des Schadens, der durch die Nichteinhaltung einer angemessenen Verfahrensdauer durch das Gericht verursacht wurde, beim Gericht selbst eingeklagt werden muss, und dass es Sache des Gerichts ist, unter Prüfung der hierzu vorgelegten Nachweise sowohl die Verwirklichung des geltend gemachten Schadens als auch den Kausalzusammenhang zwischen dem Schaden und der überlangen Dauer des streitigen Gerichtsverfahrens zu beurteilen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. November 2013, Gascogne Sack Deutschland/Kommission, C-40/12 P, EU:C:2013:768, Rn. 90 und 94, sowie Groupe Gascogne/Kommission, C-58/12 P, EU:C:2013:770, Rn. 84 und 88).
Rn. 39 Mit ihrem vierten Rechtsmittelgrund machen Gascogne Sack Deutschland und Gascogne, die Rechtsmittelführerinnen in der Rechtssache C-146/17 P, geltend, das Gericht habe, indem es die Auffassung vertreten habe, dass ihrem Antrag auf Ersatz des ihnen entstandenen immateriellen Schadens nicht stattzugeben sei, da nach der auf die Urteile vom 26. November 2013, Gascogne Sack Deutschland/Kommission (C-40/12 P, EU:C:2013:768) und Groupe Gascogne/Kommission (C-58/12 P, EU:C:2013:770), zurückgehenden Rechtsprechung des Gerichtshofs der mit einer Schadensersatzklage befasste Unionsrichter die Höhe einer Geldbuße nicht aus dem Grund in Frage stellen könne, dass die angemessene Dauer des Gerichtsverfahrens nicht eingehalten worden sei, einen offensichtlichen Rechtsfehler bei der Auslegung dieser Rechtsprechung begangen.
- EuGH, 12.11.2014 - C-580/12
Der Gerichtshof setzt die gegen Guardian wegen ihrer Beteiligung am …
In der mündlichen Verhandlung hat Guardian klargestellt, dass sie beabsichtige, ihren Antrag im Licht der Urteile Gascogne Sack Deutschland/Kommission (C-40/12 P, EU:C:2013:768), Kendrion/Kommission (C-50/12 P, EU:C:2013:771) und Groupe Gascogne/Kommission (C-58/12 P, EU:C:2013:770) zu ändern.Rn. 17 Es ist darauf hinzuweisen, dass der Verstoß eines Unionsgerichts gegen seine Pflicht nach Art. 47 Abs. 2 der Charta, in den bei ihm anhängig gemachten Rechtssachen innerhalb einer angemessenen Frist zu entscheiden, mit einer Schadensersatzklage vor dem Gericht zu ahnden ist, da eine solche Klage einen effektiven Rechtsbehelf darstellt (Urteil Gascogne Sack Deutschland/Kommission, EU:C:2013:768, Rn. 89).
Rn. 18 Daraus folgt, dass der Ersatz des Schadens, der durch die Nichteinhaltung einer angemessenen Verfahrensdauer durch das Gericht verursacht wurde, nicht unmittelbar im Rahmen eines Rechtsmittels beim Gerichtshof beantragt werden kann, sondern beim Gericht selbst eingeklagt werden muss (Urteil Gascogne Sack Deutschland/Kommission, EU:C:2013:768, Rn. 90).
Rn. 19 Es ist daher Sache des nach Art. 256 Abs. 1 AEUV zuständigen Gerichts, gegebenenfalls über solche Schadensersatzklagen in einer anderen Besetzung als derjenigen, in der es mit dem als überlang gerügten Verfahren befasst war, und unter Heranziehung der in den Rn. 91 bis 95 des Urteils Gascogne Sack Deutschland/Kommission (EU:C:2013:768) angeführten Kriterien zu entscheiden.
- EuGH, 15.07.2021 - C-584/20
Beschluss des Einheitlichen Abwicklungsausschusses über die Berechnung der …
Rn. 56 Das Recht auf ein faires Verfahren stellt einen fundamentalen Grundsatz des Unionsrechts dar (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. November 2013, Groupe Gascogne/Kommission, C-58/12 P, EU:C:2013:770, Rn. 32, und Gascogne Sack Deutschland/Kommission, C-40/12 P, EU:C:2013:768, Rn. 28 sowie die dort angeführte Rechtsprechung), der nunmehr in Art. 47 der Charta verankert ist. - BVerwG, 07.11.2024 - 2 C 16.23
Aberkennung des Ruhegehalts; Anhörung der Schwerbehindertenvertretung; Dauer des …
Folge eines Verstoßes gegen die aus Art. 47 Abs. 2 Satz 1 GRC folgende Pflicht zur Entscheidung innerhalb angemessener Frist ist (allein) ein Schadensersatzanspruch, der eigenständig zu verfolgen ist (vgl. EuGH, Urteile vom 26. November 2013 - C-40/12 P - juris Rn. 89 f., vom 2. Oktober 2014 - C-127/13 P - Rn. 64 f., vom 21. Januar 2016 - C-603/13 P - juris Rn. 55 …und vom 14. September 2016 - C-519/15 P - juris Rn. 65). - Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2014 - Gutachten 2/13
Abschluss internationaler Übereinkünfte durch die Union - Beitritt der Union zur …
{FN:101} - Urteile Baustahlgewebe/Kommission (…C-185/95 P, EU:C:1998:608, Rn. 26 bis 47), Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland/Kommission (…C-385/07 P, EU:C:2009:456, Rn. 183 bis 188), Gascogne Sack Deutschland/Kommission (C-40/12 P, EU:C:2013:768, Rn. 97 bis 102) und FLSmidth/Kommission (…C-238/12 P, EU:C:2014:284, Rn. 118 bis 123).{FN:102} - Vgl. dazu insbesondere die jüngst ergangenen Urteile Gascogne Sack Deutschland/Kommission (C-40/12 P, EU:C:2013:768, Rn. 89 bis 96) und FLSmidth/Kommission (…C-238/12 P, EU:C:2014:284, Rn. 116 und 117).
- EuGH, 18.12.2014 - C-434/13
Kommission / Parker Hannifin Manufacturing und Parker-Hannifin - Rechtsmittel - …
- EuGH, 17.09.2015 - C-597/13
Der Gerichtshof setzt die gesamtschuldnerisch mit Total France gegen Total …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2016 - C-89/15
Riva Fire/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - EGKS-Vertrag - …
- EuGH, 14.09.2016 - C-519/15
Trafilerie Meridionali / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2016 - C-85/15
Feralpi/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - EGKS-Vertrag - …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2016 - C-88/15
Ferriere Nord/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - EGKS-Vertrag - …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2016 - C-86/15
Ferriera Valsabbia und Valsabbia Investimenti/ Kommission - Rechtsmittel - …
- EuGH, 12.01.2017 - C-411/15
Der Gerichtshof bestätigt die im Zusammenhang mit dem Phosphat-Kartell gegen die …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-138/17
Europäische Union/ Gascogne Sack Deutschland und Gascogne - Rechtsmittel - …
- EuGH, 21.09.2017 - C-86/15
Ferriera Valsabbia und Valsabbia Investimenti/ Kommission - Rechtsmittel - …
- EuGH, 26.01.2017 - C-604/13
Der Gerichtshof weist die Rechtsmittel von Gesellschaften, denen die Beteiligung …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2016 - C-421/15
Yoshida Metal Industry/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2015 - C-597/13
Total / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2013 - C-40/12
Gascogne Sack Deutschland / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-286/13
Dole Food und Dole Fresh Fruit Europe / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-265/17
Generalanwältin Kokott schlägt dem Gerichtshof vor, zu bestätigen, dass der …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2022 - C-883/19
HSBC Holdings u.a./ Kommission
- EuGH, 19.12.2024 - C-369/23
Vivacom Bulgaria - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV …
- EuGH, 21.09.2017 - C-85/15
Feralpi/ Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Italienische Hersteller von …
- EuGH, 22.05.2014 - C-36/12
Armando Álvarez / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - …
- EuGH, 13.07.2023 - C-615/21
Napfény-Toll - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Nationale …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2014 - C-37/13
Nexans und Nexans France / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Verordnung …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2014 - C-580/12
Guardian Industries und Guardian Europe / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - …
- EuGH, 28.11.2019 - C-591/18
Brugg Kabel und Kabelwerke Brugg/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-76/15
Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott verstößt die Garantie Belgiens für die …
- EuG, 15.12.2016 - T-199/04
Gul Ahmed Textile Mills/ Rat
- Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2013 - C-58/12
Groupe Gascogne / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Branche der …
- EuGH, 22.05.2014 - C-35/12
ASPLA / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …
- EuG, 09.11.2022 - T-657/19
Das Gericht bestätigt die Sanktionen in Höhe von 2,2 bis 5,1 Mio. Euro, die die …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2025 - C-554/24
Generalanwältin Kokott: Kein Zwangsgeld für Polen wegen Braunkohleabbau in Turów
- Generalanwalt beim EuGH, 19.06.2014 - C-335/13
Feakins - Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 - Verordnung …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.12.2019 - C-406/18
PG - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Politik im Bereich Asyl und …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2014 - C-578/11
Deltafina / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Erlass und Ermäßigung von …
- EuGöD, 12.03.2014 - F-128/12
CR / Parlament - Öffentlicher Dienst - Dienstbezüge - Familienzulagen - Zulage …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2013 - C-50/12
Kendrion / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Branche der Industriesäcke …
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Rechtsprechung
| EuGH, 26.11.2013 - C-58/12 P |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Industriesäcke aus Kunststoff - Zurechenbarkeit einer Zuwiderhandlung der Tochtergesellschaft gegenüber der Muttergesellschaft - Berücksichtigung der Gesamtumsätze der Gruppe bei der Berechnung der Obergrenze der Geldbuße ...
- Europäischer Gerichtshof
Groupe Gascogne / Kommission
Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Industriesäcke aus Kunststoff - Zurechenbarkeit einer Zuwiderhandlung der Tochtergesellschaft gegenüber der Muttergesellschaft - Berücksichtigung der Gesamtumsätze der Gruppe bei der Berechnung der Obergrenze der Geldbuße ...
- EU-Kommission
Groupe Gascogne / Kommission
Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Industriesäcke aus Kunststoff - Zurechenbarkeit einer Zuwiderhandlung der Tochtergesellschaft gegenüber der Muttergesellschaft - Berücksichtigung der Gesamtumsätze der Gruppe bei der Berechnung der Obergrenze der Geldbuße ...
- Wolters Kluwer
Wettbewerbsverstöße auf dem Markt für Industriesäcke aus Kunststoff; Erfordernis einer Schadensersatzklage zur Rüge überlanger Verfahrensdauer; unbegründetes Rechtsmittel eines Unternehmens gegen die Abweisung der Nichtigkeitsklage zur Wettbewerbsentscheidung der ...
- Betriebs-Berater
Bestätigung der Geldbußen wegen eines Kartells auf dem Markt für Industriesäcke aus Kunststoff - Schadensersatz wegen überlanger Verfahrensdauer
- rechtsportal.de
Wettbewerbsverstöße auf dem Markt für Industriesäcke aus Kunststoff; Erfordernis einer Schadensersatzklage zur Rüge überlanger Verfahrensdauer; unbegründetes Rechtsmittel eines Unternehmens gegen die Abweisung der Nichtigkeitsklage zur Wettbewerbsentscheidung der ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Bestätigung der Geldbußen wegen eines Kartells auf dem Markt für Industriesäcke aus Kunststoff - Schadensersatz wegen überlanger Verfahrensdauer
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Groupe Gascogne / Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 16. November 2011, Groupe Gascogne/Kommission (T-72/06), mit dem das Gericht die Klage auf teilweise Nichtigerklärung und auf Abänderung der Entscheidung K (2005) 4634 endg. der Kommission vom 30. November 2005 in ...
Verfahrensgang
- EuG, 16.11.2011 - T-72/06
- Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2013 - C-58/12
- EuGH, 26.11.2013 - C-58/12 P
Papierfundstellen
- EuZW 2014, 142
Wird zitiert von ... (49) Zitiert selbst (9)
- EuGH, 17.12.1998 - C-185/95
DER GERICHTSHOF STELLT DIE ÜBERSCHREITUNG EINER "ANGEMESSENEN VERFAHRENSDAUER" …
Auszug aus EuGH, 26.11.2013 - C-58/12
Rn. 80 Soweit die Rechtsmittelführerin hilfsweise zur Wiedergutmachung des wirtschaftlichen Schadens, der ihr aus der überlangen Dauer des Verfahrens vor dem Gericht entstanden sein soll, eine Herabsetzung der Geldbuße beantragt, für die sie gesamtschuldnerisch haftet, ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof, als er mit einem ähnlichen Sachverhalt befasst war, einem solchen Antrag zunächst aus Gründen der Prozessökonomie und im Hinblick darauf, dass gegen einen solchen Verfahrensfehler ein unmittelbarer und effektiver Rechtsbehelf gegeben sein muss, stattgegeben und folglich die Geldbuße herabgesetzt hat (Urteil vom 17. Dezember 1998, Baustahlgewebe/Kommission, C-185/95 P, Slg. 1998, I-8417, Randnr. 48).Rn. 82 Die vorliegende Rechtssache betrifft zwar einen Sachverhalt, der mit demjenigen vergleichbar ist, der dem Urteil Baustahlgewebe/Kommission zugrunde lag.
- EuGH, 17.06.2010 - C-413/08
Der Gerichtshof bestätigt die gegen Lafarge wegen ihres wettbewerbswidrigen …
Auszug aus EuGH, 26.11.2013 - C-58/12
Rn. 49 Diese Zielsetzung ist jedoch im Zusammenhang mit der Notwendigkeit, eine hinreichende Abschreckungswirkung der Geldbuße sicherzustellen, zu sehen, die die Berücksichtigung der Größe und der Wirtschaftskraft des betreffenden Unternehmens rechtfertigt, d. h. der Gesamtressourcen des Urhebers der Zuwiderhandlung (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Juni 2010, Lafarge/Kommission, C-413/08 P, Slg. 2010, I-5361, Randnr. 102 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 50 Es ist nämlich die angestrebte Wirkung auf das betreffende Unternehmen, die es rechtfertigt, dass die Größe und die Gesamtressourcen dieses Unternehmens berücksichtigt werden, um eine hinreichende Abschreckungswirkung der Geldbuße sicherzustellen, da die Sanktion insbesondere im Hinblick auf dessen Wirtschaftskraft nicht unerheblich sein darf (Urteil Lafarge/Kommission, Randnr. 104).
- EuGH, 10.05.2007 - C-328/05
SGL Carbon / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Leitlinien für …
Auszug aus EuGH, 26.11.2013 - C-58/12
Rn. 101 Ebenso wenig darf der Gerichtshof bei seiner Entscheidung über ein Rechtsmittel seine eigene Würdigung aus Gründen der Billigkeit an die Stelle der Würdigung des Gerichts setzen, das in Ausübung seiner Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung über die Höhe der wegen Verletzung des Unionsrechts gegen ein Unternehmen verhängte Geldbuße entscheidet (vgl. u. a. Urteil vom 10. Mai 2007, SGL Carbon/Kommission, C-328/05 P, I-3921, Randnr. 98 und die dort angeführte Rechtsprechung).Überdies ist die Kommission nach ständiger Rechtsprechung nicht verpflichtet, bei der Bemessung der Geldbuße die wirtschaftliche Lage des betroffenen Unternehmens zu berücksichtigen, da die Anerkennung einer solchen Verpflichtung darauf hinauslaufen würde, den am wenigsten den Marktbedingungen angepassten Unternehmen ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile zu verschaffen (vgl. u. a. Urteil SGL Carbon/Kommission, Randnr. 100 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 28.06.2005 - C-189/02
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ …
Auszug aus EuGH, 26.11.2013 - C-58/12
Es handelt sich somit um eine Grenze, die einheitlich für alle Unternehmen gilt, von deren jeweiliger Größe abhängt und überhöhte und unverhältnismäßige Geldbußen verhindern soll (vgl. u. a. Urteil vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnrn. - EuGH, 16.07.2009 - C-385/07
Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland / Kommission - Rechtsmittel - …
Auszug aus EuGH, 26.11.2013 - C-58/12
Rn. 66 Wie aus Art. 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs und dessen Rechtsprechung hervorgeht, kann der Gerichtshof im Rahmen eines Rechtsmittels nachprüfen, ob das Gericht Verfahrensfehler begangen hat, durch die die Interessen des Rechtsmittelführers beeinträchtigt werden (vgl. u. a. Urteil vom 16. Juli 2009, Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland/Kommission, C-385/07 P, Slg. 2009, I-6155, Randnr. 176). - EuGH, 04.07.2000 - C-352/98
Bergaderm und Goupil / Kommission - "Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der …
Auszug aus EuGH, 26.11.2013 - C-58/12
Dies bildet einen hinreichend qualifizierten Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen (Urteil vom 4. Juli 2000, Bergaderm und Goupil/Kommission, C-352/98 P, Slg. 2000, I-5291, Randnr. 42). - EuGH, 18.07.2013 - C-501/11
Der Gerichtshof bestätigt die gegen die Schindler-Gruppe wegen ihrer Beteiligung …
Auszug aus EuGH, 26.11.2013 - C-58/12
69 und 70 des angefochtenen Urteils zutreffend auf die einschlägige ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs hingewiesen, die dieser nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon bestätigt hat (vgl. u. a. Urteil vom 18. Juli 2013, Schindler Holding u. a./Kommission, C-501/11 P, Randnrn. - EuGH, 03.05.2012 - C-289/11
Der Gerichtshof hält die Geldbuße in Höhe von 46,8 Mio. Euro aufrecht, die der …
Auszug aus EuGH, 26.11.2013 - C-58/12
In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof hervorgehoben, dass er bereits vor dem Inkrafttreten dieses Vertrags wiederholt festgestellt hatte, dass das Recht auf ein faires Verfahren, wie es sich u. a. aus Art. 6 der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten ergibt, ein Grundrecht ist, das die Europäische Union als allgemeinen Grundsatz nach Art. 6 Abs. 2 EU achtet (vgl. u. a. Urteil vom 3. Mai 2012, Legris Industries/Kommission, C-289/11 P, Randnr. 36). - EuG, 16.11.2011 - T-72/06
Groupe Gascogne SA gegen Europäische Kommission.
Auszug aus EuGH, 26.11.2013 - C-58/12
Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Groupe Gascogne SA (im Folgenden: Rechtsmittelführerin) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 16. November 2011, Groupe Gascogne/Kommission (T-72/06, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem ihre Klage auf Teilnichtigerklärung und Abänderung der Entscheidung K(2005) 4634 endg.
- EuG, 10.01.2017 - T-577/14
Die Europäische Union wird verurteilt, den Unternehmen Gascogne Sack Deutschland …
Rn. 4 Mit Urteilen vom 26. November 2013, Gascogne Sack Deutschland/Kommission (C-40/12 P, EU:C:2013:768), und vom 26. November 2013, Groupe Gascogne/Kommission (C-58/12 P, EU:C:2013:770), wies der Gerichtshof diese Rechtsmittel zurück.Rn. 61 Im vorliegenden Fall ergibt eine eingehende Prüfung der Akten in den Rechtssachen T-72/06 und T-79/06, dass sich, wie der Gerichtshof zu Recht in den Urteilen vom 26. November 2013, Gascogne Sack Deutschland/Kommission (C-40/12 P, EU:C:2013:768), und vom 26. November 2013, Groupe Gascogne/Kommission (C-58/12 P, EU:C:2013:770), hervorgehoben hat, die Verfahrensdauer in den Rechtssachen T-72/06 und T-79/06, die sich auf fast fünf Jahre und neun Monate belief, durch nichts in den genannten Rechtssachen rechtfertigen lässt.
Der Abschluss einer Grundsatzvereinbarung zwischen der Groupe Gascogne und einem Investorenkonsortium unter der Führung des Unternehmens Biolandes Technologies wenige Tage nach der Verkündung der Urteile vom 26. November 2013, Gascogne Sack Deutschland/Kommission (C-40/12 P, EU:C:2013:768), und vom 26. November 2013, Groupe Gascogne/Kommission (C-58/12 P, EU:C:2013:770), beweise, dass sich die Ungewissheit über die Höhe der Geldbuße negativ auf die Führung der Geschäfte der Gruppe ausgewirkt habe.
Insbesondere beschränken sich die Klägerinnen auf das Vorbringen, die bloße Feststellung, dass die neuen Investoren von Gascogne die Vereinbarung nur wenige Wochen nach den Urteilen vom 26. November 2013, Gascogne Sack Deutschland/Kommission (C-40/12 P, EU:C:2013:768), und vom 26. November 2013, Groupe Gascogne/Kommission (C-58/12 P, EU:C:2013:770), abgeschlossen hätten, "genüge" als Nachweis dafür, dass die Lage der Klägerin, wären die Urteile des Gerichts innerhalb der normalen Verfahrensdauer erlassen worden, sehr viel einfacher gewesen wäre und die Übernahme der Gruppe weitaus früher stattgefunden hätte.
Rn. 96 Als Zweites tragen sie vor, ohne den Verstoß gegen die Einhaltung der angemessenen Dauer des Gerichtsverfahrens wären die Urteile vom 26. November 2013, Gascogne Sack Deutschland/Kommission (C-40/12 P, EU:C:2013:768), und vom 26. November 2013, Groupe Gascogne/Kommission (C-58/12 P, EU:C:2013:770), ungefähr am 30. Mai 2011 verkündet worden.
Sie machen daher nicht geltend, dass gegen die Einhaltung der angemessenen Dauer des Gerichtsverfahrens aufgrund der Gesamtdauer des Verfahrens zum einen in der Rechtssache T-72/06 einschließlich der Rechtssache, die zum Urteil vom 26. November 2013, Groupe Gascogne/Kommission (C-58/12 P, EU:C:2013:770), geführt hat, und zum anderen in der Rechtssache T-79/06 einschließlich der Rechtssache, die zum Urteil vom 26. November 2013, Gascogne Sack Deutschland/Kommission (C-40/12 P, EU:C:2013:768), geführt hat, verstoßen worden sei.
Rn. 161 Zweitens hat der Gerichtshof festgestellt, dass der Unionsrichter angesichts der Notwendigkeit, die Beachtung des Wettbewerbsrechts der Union durchzusetzen, einem Kläger nicht aus dem bloßen Grund der Nichteinhaltung der angemessenen Verfahrensdauer erlauben kann, eine Geldbuße dem Grund oder der Höhe nach in Frage zu stellen, obwohl sämtliche Klagegründe gegen die Feststellungen zur Höhe dieser Geldbuße und zu den mit ihr geahndeten Verhaltensweisen zurückgewiesen worden sind (Urteil vom 26. November 2013, Groupe Gascogne/Kommission, C-58/12 P, EU:C:2013:770, Rn. 78, vgl. auch in diesem Sinne Urteile vom 16. Juli 2009, Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland/Kommission, C-385/07 P, EU:C:2009:456, Rn. 194, …und vom 8. Mai 2014, Bolloré/Kommission, C-414/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:301, Rn. 105).
Rn. 162 Daraus folgt, dass bei der Prüfung einer Klage, die gegen eine Entscheidung der Kommission erhoben worden ist, mit der gegen ein Unternehmen eine Geldbuße wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht der Union verhängt wurde, die Nichteinhaltung der angemessenen Verfahrensdauer nicht dazu führen kann, dass die mit dieser Entscheidung verhängte Geldbuße ganz oder teilweise aufgehoben wird (Urteile vom 26. November 2013, Groupe Gascogne/Kommission, C-58/12 P, EU:C:2013:770, Rn. 78, …und vom 26. November 2013, Kendrion/Kommission, C-50/12 P, EU:C:2013:771, Rn. 88, vgl. auch in diesem Sinne Urteil vom 8. Mai 2014, Bolloré/Kommission, C-414/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:301, Rn. 107).
- Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2014 - C-580/12
Guardian Industries und Guardian Europe / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - …
Rn. 117 In einem unlängst ergangenen Urteil der Großen Kammer (Groupe Gascogne/Kommission, EU:C:2013:770) hat sich der Gerichtshof jedoch klar für die andere Lösung ausgesprochen: Unter Ausschluss der Möglichkeit, die Ahndung eines Verstoßes gegen den Grundsatz der angemessenen Frist im Rahmen eines Rechtsmittels zu beantragen (…Rn. 84), hat er unter Bezugnahme auf Art. 47 der Charta, und ohne Art. 6 Abs. 1 EMRK anzuführen, entschieden, dass ein solcher Verstoß gegen diesen Grundsatz durch ein Unionsgericht nur mit einer Schadensersatzklage vor dem Gericht beseitigt werden kann (…Rn. 83), das für Klagen gegen die Union im Bereich der außervertraglichen Haftung zuständig ist.Rn. 119 Meines Erachtens ist davon auszugehen, dass der Gerichtshof den Ansatz, der darin besteht, die Geldbuße zu ermäßigen, um einen Verstoß gegen den Grundsatz der angemessenen Frist auszugleichen, mit dem erwähnten Urteil Groupe Gascogne/Kommission (EU:C:2013:770) klar aufgegeben hat.
Nunmehr gilt die klare Regel, "dass der Ersatz des Schadens, der durch die Nichteinhaltung einer angemessenen Verfahrensdauer durch das Gericht verursacht wurde, nicht unmittelbar im Rahmen eines Rechtsmittels beim Gerichtshof beantragt werden kann, sondern beim Gericht selbst eingeklagt werden muss (Rn. 84 des Urteils Groupe Gascogne/Kommission, EU:C:2013:770).
Dieses Verständnis des Urteils Groupe Gascogne/Kommission (EU:C:2013:770) würde uns dazu bringen, den dritten Rechtsmittelgrund für unzulässig zu erklären.
Rn. 122 Insgesamt betrachtet bedeuten die Ausführungen des Gerichtshofs zum Verstoß gegen den Grundsatz der angemessenen Frist im Urteil Groupe Gascogne/Kommission (EU:C:2013:770) somit offensichtlich, dass von den drei Voraussetzungen, die für die Feststellung einer außervertraglichen Haftung der Europäischen Union verlangt werden, nämlich das Vorhandensein einer unionsrechtlichen Norm, die den Zweck hat, den Einzelnen zu schützen (was beim Grundsatz der angemessenen Frist der Fall ist), einen hinreichend qualifizierten Verstoß gegen diese Norm und das Bestehen eines Kausalzusammenhangs zwischen diesem Verstoß und einem Schaden, das Gericht nur die letztgenannte Voraussetzung zu prüfen und dabei diesen Schaden zu bewerten haben wird.
Rn. 123 Wenn der Gerichtshof sich dem erstgenannten Verständnis des Urteils Groupe Gascogne/Kommission (EU:C:2013:770) nicht anschließt, das auf die Unzulässigkeit des dritten Rechtsmittelgrundes hinauslaufen würde, und er auf die vorliegende Rechtssache die Methode anwendet, deren er sich in der Rechtssache Gascogne bedient hat, müsste er sich daher zum Vorliegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz der angemessenen Frist äußern.
Der Betrag ihrer Geldbuße von 148 Mio. Euro (gegenüber 9, 9 Mio. Euro in der Rechtssache, die zum Urteil Groupe Gascogne/Kommission, EU:C:2013:770, geführt hat) machte nämlich 4 % ihres Weltumsatzes aus.
Rn. 140 Wie aus dem Urteil Groupe Gascogne/Kommission (EU:C:2013:770) hervorgeht, steht es Guardian, soweit sie die Auffassung vertritt, ihre finanziellen Schwierigkeiten, auf die sie sich in ihrer Rechtsmittelschrift berufen hat, wiesen einen ursächlichen Zusammenhang mit der Nichteinhaltung des Grundsatzes der angemessenen Entscheidungsfrist durch das Gericht auf{FN-VERWEIS:85}, frei, dies im Rahmen einer Klage vor dem Gericht nach den Art. 235 EG und 288 Abs. 2 EG (nunmehr Art. 268 AEUV und 340 Abs. 2 AEUV) geltend zu machen{FN-VERWEIS:86}.
{FN:68} - Urteile Gascogne Sack Deutschland/Kommission (C-40/12 P, EU:C:2013:768), Kendrion/Kommission (C-50/12 P, EU:C:2013:771) und Groupe Gascogne/Kommission (C-58/12 P, EU:C:2013:770) (im Folgenden: Rechtssachen Gascogne u. a.).
- EuGH, 10.07.2014 - C-295/12
Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel von Telefónica und Telefónica de España …
Die Aufhebung des angefochtenen Urteils kann nämlich, wenn die Nichteinhaltung einer angemessenen Entscheidungsfrist keine Auswirkungen auf den Ausgang des Rechtsstreits hat, dem Verstoß des Gerichts gegen den Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes nicht abhelfen (…Urteile Gascogne Sack Deutschland/Kommission, C-40/12 P, EU:C:2013:768, Rn. 81 und 82; Kendrion/Kommission, C-50/12 P, EU:C:2013:771, Rn. 82 und 83, sowie Groupe Gascogne/Kommission, C-58/12 P, EU:C:2013:770, Rn. 81 und 82).Somit kann der Ersatz des Schadens, der durch die Nichteinhaltung einer angemessenen Verfahrensdauer durch das Gericht verursacht wurde, nicht unmittelbar im Rahmen eines Rechtsmittels beim Gerichtshof beantragt werden, sondern muss beim Gericht selbst eingeklagt werden (…Urteile Gascogne Sack Deutschland/Kommission, EU:C:2013:768, Rn. 86 bis 90; Kendrion/Kommission, EU:C:2013:771, Rn. 91 bis 95, sowie Groupe Gascogne/Kommission, EU:C:2013:770, Rn. 80 bis 84).
Rn. 67 Wird das nach Art. 256 Abs. 1 AEUV zuständige Gericht mit einer Schadensersatzklage befasst, entscheidet es darüber in einer anderen Besetzung als derjenigen, in der es mit dem als überlang gerügten Verfahren befasst war (Urteil Groupe Gascogne/Kommission, EU:C:2013:770, Rn. 90).
- EuGH, 13.12.2018 - C-138/17
Europäische Union/ Gascogne Sack Deutschland und Gascogne - Rechtsmittel - …
Rn. 5 Mit Urteilen vom 26. November 2013, Gascogne Sack Deutschland/Kommission (C-40/12 P, EU:C:2013:768) und Groupe Gascogne/Kommission (C-58/12 P, EU:C:2013:770), wies der Gerichtshof diese Rechtsmittel zurück.Rn. 20 Des Weiteren betonen Gascogne Sack Deutschland und Gascogne, dass der Umstand, dass die Europäische Union den Grundsatz der Entschädigung an sich in Frage stelle, indem sie jede Position des ihnen entstandenen Schadens in Abrede stelle, obwohl der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 26. November 2013, Gascogne Sack Deutschland/Kommission (C-40/12 P, EU:C:2013:768) und Groupe Gascogne/Kommission (C-58/12 P, EU:C:2013:770), sowohl die übermäßig lange Verfahrensdauer als auch im Grundsatz das Vorliegen eines aus dieser Dauer resultierenden Schadens anerkannt habe, einen "Verfahrensmissbrauch" darstelle.
Rn. 34 Denn der Gerichtshof hat in seinen Urteilen vom 26. November 2013, Gascogne Sack Deutschland/Kommission (…C-40/12 P, EU:C:2013:768, Rn. 102) und Groupe Gascogne/Kommission (C-58/12 P, EU:C:2013:770, Rn. 96), zwar festgestellt, dass das Gericht die Anforderungen bezüglich der Einhaltung der angemessenen Dauer des Gerichtsverfahrens in den Rechtssachen T-72/06 und T-79/06 nicht beachtet habe, in diesen Urteilen aber - wie der Generalanwalt in Nr. 60 seiner Schlussanträge hervorgehoben hat und entgegen dem Vorbringen der Rechtsmittelgegnerinnen - nicht das Vorliegen eines sich aus dieser Nichtbeachtung ergebenden Schadens anerkannt.
Rn. 35 Der Gerichtshof hat vielmehr entschieden, dass der Ersatz des Schadens, der durch die Nichteinhaltung einer angemessenen Verfahrensdauer durch das Gericht verursacht wurde, beim Gericht selbst eingeklagt werden muss, und dass es Sache des Gerichts ist, unter Prüfung der hierzu vorgelegten Nachweise sowohl die Verwirklichung des geltend gemachten Schadens als auch den Kausalzusammenhang zwischen dem Schaden und der überlangen Dauer des streitigen Gerichtsverfahrens zu beurteilen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. November 2013, Gascogne Sack Deutschland/Kommission, C-40/12 P, EU:C:2013:768, Rn. 90 und 94, sowie Groupe Gascogne/Kommission, C-58/12 P, EU:C:2013:770, Rn. 84 und 88).
Rn. 39 Mit ihrem vierten Rechtsmittelgrund machen Gascogne Sack Deutschland und Gascogne, die Rechtsmittelführerinnen in der Rechtssache C-146/17 P, geltend, das Gericht habe, indem es die Auffassung vertreten habe, dass ihrem Antrag auf Ersatz des ihnen entstandenen immateriellen Schadens nicht stattzugeben sei, da nach der auf die Urteile vom 26. November 2013, Gascogne Sack Deutschland/Kommission (C-40/12 P, EU:C:2013:768) und Groupe Gascogne/Kommission (C-58/12 P, EU:C:2013:770), zurückgehenden Rechtsprechung des Gerichtshofs der mit einer Schadensersatzklage befasste Unionsrichter die Höhe einer Geldbuße nicht aus dem Grund in Frage stellen könne, dass die angemessene Dauer des Gerichtsverfahrens nicht eingehalten worden sei, einen offensichtlichen Rechtsfehler bei der Auslegung dieser Rechtsprechung begangen.
- EuG, 06.05.2026 - T-87/25
Wettbewerb - Kartelle - Markt für Bekleidung und Zubehör für Männer, Frauen und …
Es handelt sich somit um eine Grenze, die einheitlich für alle Unternehmen gilt, von deren jeweiliger Größe abhängt und überhöhte und unverhältnismäßige Geldbußen verhindern soll (vgl. Urteil vom 26. November 2013, Groupe Gascogne/Kommission, C-58/12 P, EU:C:2013:770, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 42 Diese Zielsetzung ist jedoch im Zusammenhang mit der Notwendigkeit, eine hinreichende Abschreckungswirkung der Geldbuße sicherzustellen, zu sehen, die die Berücksichtigung der Größe und der Wirtschaftskraft des betreffenden Unternehmens rechtfertigt, d. h. der Gesamtressourcen des Urhebers der Zuwiderhandlung (vgl. Urteil vom 26. November 2013, Groupe Gascogne/Kommission, C-58/12 P, EU:C:2013:770, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 43 Es ist nämlich die angestrebte Wirkung auf das betreffende Unternehmen, die es rechtfertigt, dass die Größe und die Gesamtressourcen dieses Unternehmens berücksichtigt werden, um eine hinreichende Abschreckungswirkung der Geldbuße sicherzustellen, da die Sanktion insbesondere im Hinblick auf dessen Wirtschaftskraft nicht unerheblich sein darf (vgl. Urteil vom 26. November 2013, Groupe Gascogne/Kommission, C-58/12 P, EU:C:2013:770, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Somit erscheint es berechtigt, bei der Bewertung der finanziellen Ressourcen eines Unternehmens, dem eine Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht der Union zugerechnet wird, den Umsatz aller Gesellschaften zu berücksichtigen, auf die das betreffende Unternehmen einen bestimmenden Einfluss ausüben kann (vgl. Urteil vom 26. November 2013, Groupe Gascogne/Kommission, C-58/12 P, EU:C:2013:770, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Zur Aufstellung eines Abschlusses ist nach Art. 22 Abs. 1 Buchst. a bis c der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates (…ABl. 2013, L 182, S. 19) jedes Mutterunternehmen verpflichtet, das u. a. die Mehrheit der Stimmrechte in einem Tochterunternehmen hat oder das Recht hat, die Mehrheit der Mitglieder des Leitungs- oder Aufsichtsorgans eines solchen Unternehmens zu bestellen oder abzuberufen, oder aber das Recht hat, auf ein solches Unternehmen einen "beherrschenden Einfluss" auszuüben (vgl. entsprechend Urteil vom 26. November 2013, Groupe Gascogne/Kommission, C-58/12 P, EU:C:2013:770, Rn. 54).
Rn. 50 Daraus folgt, dass die Kommission, wenn sie - wie im vorliegenden Fall - in rechtlich hinreichender Weise dargetan hat, dass eine Zuwiderhandlung einer Gesellschaft zuzurechnen ist, die an der Spitze einer Gruppe steht, zur Bewertung der finanziellen Leistungsfähigkeit dieser Gesellschaft deren konsolidierten Abschluss berücksichtigen kann, da dieser einen relevanten Gesichtspunkt der Beurteilung bildet (Urteil vom 26. November 2013, Groupe Gascogne/Kommission, C-58/12 P, EU:C:2013:770, Rn. 55).
- EuG, 15.07.2015 - T-413/10
Socitrel/ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Spannstahl …
Rn. 259 Die Obergrenze von 10 % des Umsatzes im Sinne dieser Bestimmung muss auf der Grundlage des kumulierten Umsatzes aller Gesellschaften berechnet werden, die die wirtschaftliche Einheit bilden, die als Unternehmen im Sinne von Art. 101 AEUV handelt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. November 2013, Groupe Gascogne/Kommission, C-58/12 P, EU:C:2013:770, Rn. 56, und HFB u. a./Kommission, oben in Rn. 200 angeführt, EU:T:2002:70, Rn. 528).Es handelt sich somit um eine Grenze, die einheitlich für alle Unternehmen gilt, von deren jeweiliger Größe abhängt und überhöhte und unverhältnismäßige Geldbußen verhindern soll (vgl. Urteil Groupe Gascogne/Kommission, oben in Rn. 259 angeführt, EU:C:2013:770, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 261 Diese Zielsetzung ist jedoch im Zusammenhang mit der Notwendigkeit zu sehen, eine hinreichende Abschreckungswirkung der Geldbuße sicherzustellen, die die Berücksichtigung der Größe und der Wirtschaftskraft des betreffenden Unternehmens rechtfertigt, d. h. der Gesamtressourcen des Urhebers der Zuwiderhandlung (vgl. Urteil Groupe Gascogne/Kommission, oben in Rn. 259 angeführt, EU:C:2013:770, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 262 Es ist nämlich die angestrebte Wirkung auf das betreffende Unternehmen, die es rechtfertigt, dass die Größe und die Gesamtressourcen dieses Unternehmens berücksichtigt werden, um eine hinreichende Abschreckungswirkung der Geldbuße sicherzustellen, da die Sanktion insbesondere im Hinblick auf seine Wirtschaftskraft nicht unerheblich sein darf (vgl. Urteil Groupe Gascogne/Kommission, oben in Rn. 259 angeführt, EU:C:2013:770, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 263 Unter diesen Umständen erscheint es berechtigt, bei der Bewertung der finanziellen Ressourcen eines Unternehmens, dem eine Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht der Union zugerechnet wird, den Umsatz aller Gesellschaften zu berücksichtigen, auf die das betreffende Unternehmen einen bestimmenden Einfluss ausüben kann (Urteil Groupe Gascogne/Kommission, oben in Rn. 259 angeführt, EU:C:2013:770, Rn. 51).
- EuGH, 12.05.2022 - C-430/20
Klein/ Kommission - Rechtsmittel - Art. 265 AEUV - Untätigkeitsklage - Richtlinie …
Insoweit ist die Liste der relevanten Kriterien nicht abschließend und die Beurteilung der Angemessenheit dieses Zeitraums erfordert keine systematische Prüfung der Umstände des Falls durch den Unionsrichter anhand jedes Kriteriums (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. November 2013, Groupe Gascogne/Kommission, C-58/12 P, EU:C:2013:770, Rn. 85 und 86, …sowie vom 5. Juni 2018, Kolev u. a., C-612/15, EU:C:2018:392, Rn. 72). - EuGH, 15.07.2021 - C-584/20
Beschluss des Einheitlichen Abwicklungsausschusses über die Berechnung der …
Rn. 56 Das Recht auf ein faires Verfahren stellt einen fundamentalen Grundsatz des Unionsrechts dar (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. November 2013, Groupe Gascogne/Kommission, C-58/12 P, EU:C:2013:770, Rn. 32, und Gascogne Sack Deutschland/Kommission, C-40/12 P, EU:C:2013:768, Rn. 28 sowie die dort angeführte Rechtsprechung), der nunmehr in Art. 47 der Charta verankert ist. - Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2014 - C-127/13
Strack / Kommission - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Zugang zu …
{FN:32} - Urteile Groupe Gascogne/Kommission (C-58/12 P, EU:C:2013:770, Rn. 72) sowie des EGMR vom 26. Oktober 2000, Kudla/Polen, Recueil des arrêts et décisions, 2000 XI, §§ 156 und 157.{FN:33} - Urteile Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland/Kommission (…C-385/07 P, EU:C:2009:456, Rn. 190 und 196) und Groupe Gascogne/Kommission (C-58/12 P, EU:C:2013:770, Rn. 73).
{FN:36} - Urteil Groupe Gascogne/Kommission (C-58/12 P, EU:C:2013:770, Rn. 82 und 83).
{FN:37} - Urteil Groupe Gascogne/Kommission (C-58/12 P, EU:C:2013:770, Rn. 90).
- EuGH, 12.11.2014 - C-580/12
Der Gerichtshof setzt die gegen Guardian wegen ihrer Beteiligung am …
In der mündlichen Verhandlung hat Guardian klargestellt, dass sie beabsichtige, ihren Antrag im Licht der Urteile Gascogne Sack Deutschland/Kommission (C-40/12 P, EU:C:2013:768), Kendrion/Kommission (C-50/12 P, EU:C:2013:771) und Groupe Gascogne/Kommission (C-58/12 P, EU:C:2013:770) zu ändern. - EuGH, 05.06.2018 - C-612/15
Kolev u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 325 AEUV - Betrügereien oder …
- EuGH, 12.01.2017 - C-411/15
Der Gerichtshof bestätigt die im Zusammenhang mit dem Phosphat-Kartell gegen die …
- EuGH, 30.04.2014 - C-238/12
FLSmidth / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Sektor der …
- EuGH, 02.10.2014 - C-127/13
Strack / Kommission - Rechtsmittel - Anspruch auf rechtliches Gehör - Recht auf …
- EuGH, 19.06.2014 - C-243/12
FLS Plast / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Sektor der …
- EuGH, 27.04.2017 - C-516/15
Akzo Nobel u.a./ Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Europäische Märkte für …
- EuGH, 14.09.2016 - C-519/15
Trafilerie Meridionali / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - …
- EuG, 12.12.2018 - T-677/14
Das Gericht erklärt den Beschluss der Europäischen Kommission, mit dem Kartelle …
- EuG, 11.07.2019 - T-582/15
Silver Plastics und Johannes Reifenhäuser/ Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-138/17
Europäische Union/ Gascogne Sack Deutschland und Gascogne - Rechtsmittel - …
- EuGH, 08.03.2016 - C-431/14
Der Gerichtshof bestätigt, dass der griechische Staat verpflichtet ist, von …
- EuGH, 25.06.2014 - C-37/13
Nexans und Nexans France / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Verordnung …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2017 - C-194/16
Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek kann eine Gesellschaft, die eine Verletzung …
- EuG, 17.02.2017 - T-40/15
ASPLA und Armando Álvarez / Europäische Union - Außervertragliche Haftung …
- EuGH, 22.05.2014 - C-36/12
Armando Álvarez / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - …
- EuGH, 16.02.2017 - C-95/15
H & R ChemPharm / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - …
- EuG, 18.11.2020 - T-814/17
Das Gericht bestätigt den Beschluss der Kommission, mit dem der Missbrauch einer …
- EuG, 15.11.2018 - T-793/14
Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission, keine Einwände gegen die …
- EuG, 01.02.2017 - T-479/14
Kendrion / Europäische Union - Außervertragliche Haftung - Genauigkeit der …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2021 - C-377/20
Advocate General Rantos sets out the criteria for classifying an exclusionary …
- EuG, 10.05.2016 - T-529/13
Das Gericht bestätigt, dass die geplante europäische Bürgerinitiative zur …
- EuGH, 09.06.2016 - C-608/13
CEPSA / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Art. 81 EG - Spanischer …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2019 - C-479/17
Guardian Europe/ Europäische Union - Rechtsmittel - Schadensersatzklage - …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2018 - C-100/17
Rat/ Gul Ahmed Textile Mills - Rechtsmittel - Dumping - Einfuhren von Bettwäsche …
- EuGH, 09.06.2016 - C-617/13
Repsol Lubricantes y Especialidades u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Art. 81 EG …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2014 - C-37/13
Nexans und Nexans France / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Verordnung …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.03.2015 - C-398/13
Inuit Tapiriit Kanatami u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Verordnung (EU) Nr. …
- EuG, 22.04.2016 - T-60/06
Italien / Kommission - Staatliche Beihilfen - Richtlinie 92/81/EWG - …
- EuG, 15.07.2015 - T-436/10
HIT Groep / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für …
- EuGH, 12.12.2024 - C-118/23
Der Gerichtshof erläutert die Vorschriften über die Unabhängigkeit einer …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-437/19
État luxembourgeois (Informations sur un groupe de contribuables) - Vorlage zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.06.2014 - C-447/13
Nencini / Parlament - Rechtsmittel - Ehemaliger Abgeordneter des Europäischen …
- EuGH, 22.05.2014 - C-35/12
ASPLA / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …
- EuG, 05.10.2017 - T-175/15
Mabrouk/ Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.03.2026 - C-762/24
" Pourvoi - Concurrence - Article 101 TFUE - Ententes - Règlement (CE) no 1/2003 …
- EuG, 21.01.2026 - T-93/24
Wettbewerb - Kartelle - Märkte für Bioethanol und Ethanol - Beschluss, mit dem …
- EuG, 19.11.2025 - T-41/24
LGAI Technological Center und jtsec Beyond IT Security/ EUSPA
- EuG, 22.03.2023 - T-72/20
Satabank/ EZB - Wirtschafts- und Währungspolitik - Aufsicht über Kreditinstitute …
- EuG, 01.06.2017 - T-797/16
Ori Martin/ Cour
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2013 - C-58/12 P |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Groupe Gascogne / Kommission
Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Branche der Industriesäcke aus Kunststoff - Geldbußen - Durch das Gericht begangene Verletzung des Grundrechts auf ein faires Verfahren innerhalb angemessener Frist
- EU-Kommission
Groupe Gascogne / Kommission
Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Branche der Industriesäcke aus Kunststoff - Geldbußen - Durch das Gericht begangene Verletzung des Grundrechts auf ein faires Verfahren innerhalb angemessener Frist“
- Wolters Kluwer
Wettbewerbsverstöße auf dem Markt für Industriesäcke aus Kunststoff; Schlussanträge der Generalanwältin zum Rechtsmittel eines Unternehmens gegen die Abweisung der Nichtigkeitsklage zur Wettbewerbsentscheidung der Europäischen Kommission
- rechtsportal.de
Wettbewerbsverstöße auf dem Markt für Industriesäcke aus Kunststoff; Schlussanträge der Generalanwältin zum Rechtsmittel eines Unternehmens gegen die Abweisung der Nichtigkeitsklage zur Wettbewerbsentscheidung der Europäischen Kommission
Verfahrensgang
- EuG, 16.11.2011 - T-72/06
- Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2013 - C-58/12 P
- EuGH, 26.11.2013 - C-58/12
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (30)
- EuG, 16.11.2011 - T-72/06
Groupe Gascogne SA gegen Europäische Kommission.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2013 - C-58/12
- feststellen, dass das Gericht in der Rechtssache Groupe Gascogne/Kommission (T-72/06) nicht innerhalb angemessener Frist entschieden hat,.{FN:2} - Urteile des Gerichts vom 16. November 2011, Kendrion/Kommission (T-54/06), Groupe Gascogne/Kommission (T-72/06), und Sachsa Verpackung/Kommission (T-79/06).
{FN:13} - Rechtssache Groupe Gascogne/Kommission (T-72/06, Urteil oben in Fn. 2 angeführt, im Folgenden: angefochtenes Urteil).
- EGMR, 08.06.2006 - 75529/01
Verschleppter Prozess - Mann prozessiert seit 16 Jahren um Entschädigung nach …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2013 - C-58/12
{FN:42} - Urteil des EGMR vom 8. Juni 2006, Sürmeli/Deutschland (Beschwerde Nr. 75529/01, Slg. 2006-VII, § 137). - EuGH, 03.09.2008 - C-402/05
und Sicherheitspolitik - DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE VERORDNUNG, MIT DER DIE …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2013 - C-58/12
{FN:21} - Vgl. z. B. Urteil vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission (C-402/05 P und C-415/05 P, Slg. 2008, I-6351, im Folgenden: Urteil Kadi, Randnr. 335).
- EGMR, 26.10.2000 - 30210/96
Ableitung einer allgemeinen Verpflichtung zur Entlassung eines …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2013 - C-58/12
{FN:71} - Urteil des EGMR vom 26. Oktober 2000, Kudła/Polen, (Beschwerde Nr. 30210/96, Slg. 2000-XI, § 156). - EuGH, 28.06.2005 - C-189/02
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2013 - C-58/12
{FN:29} - Urteil vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission (C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnrn. - EuGH, 16.07.2009 - C-385/07
Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland / Kommission - Rechtsmittel - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2013 - C-58/12
{FN:37} - Urteile vom 17. Dezember 1998, Baustahlgewebe/Kommission (C-185/95 P, Slg. 1998, I-8417, im Folgenden: Urteil Baustahlgewebe), vom 16. Juli 2009, Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland/Kommission (C-385/07 P, Slg. 2009, I-6155, im Folgenden: Urteil Der Grüne Punkt), und vom 25. Oktober 2011, Solvay/Kommission (C-110/10 P, Slg. 2011, I-10439, im Folgenden: Urteil Solvay). - EGMR, 25.03.1999 - 25444/94
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2013 - C-58/12
{FN:45} - Urteil des EGMR vom 25. März 1999, Pélissier und Sassi/Frankreich (Beschwerde Nr. 25444/94, Slg. 1999-II, § 67). - EuGH, 08.12.2011 - C-272/09
Der Gerichtshof bestätigt die Urteile des Gerichts und die Entscheidungen der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2013 - C-58/12
{FN:52} - Urteil vom 8. Dezember 2011, KME Germany u. a./Kommission (C-272/09 P, Slg. 2011, I-12789, Randnrn. - EuGH, 17.12.1998 - C-185/95
DER GERICHTSHOF STELLT DIE ÜBERSCHREITUNG EINER "ANGEMESSENEN VERFAHRENSDAUER" …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2013 - C-58/12
{FN:37} - Urteile vom 17. Dezember 1998, Baustahlgewebe/Kommission (C-185/95 P, Slg. 1998, I-8417, im Folgenden: Urteil Baustahlgewebe), vom 16. Juli 2009, Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland/Kommission (C-385/07 P, Slg. 2009, I-6155, im Folgenden: Urteil Der Grüne Punkt), und vom 25. Oktober 2011, Solvay/Kommission (C-110/10 P, Slg. 2011, I-10439, im Folgenden: Urteil Solvay). - EuGH, 17.06.2010 - C-413/08
Der Gerichtshof bestätigt die gegen Lafarge wegen ihres wettbewerbswidrigen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2013 - C-58/12
{FN:9} - Urteil vom 17. Juni 2010, Lafarge/Kommission (C-413/08 P, Slg. 2010, I-5361, Randnr. 102). - EuGH, 19.07.2012 - C-628/10
Alliance One International und Standard Commercial Tobacco / Kommission und …
- EuG, 12.12.2007 - T-112/05
DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER GEGEN FÜNF …
- EuGH, 28.02.2013 - C-334/12
Réexamen Arango Jaramillo u.a. / EIB - Überprüfung des Urteils T-234/11 P - …
- EuGH, 26.11.2013 - C-40/12
Der Gerichtshof bestätigt die Urteile des Gerichts zur Beteiligung der …
- EGMR, 24.05.1989 - 10486/83
- EuGH, 29.09.2011 - C-520/09
Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf und erklärt die Entscheidung der …
- EGMR, 25.02.1997 - 22107/93
- EuGH, 22.05.2014 - C-36/12
Armando Álvarez / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - …
- EuG, 30.04.2009 - T-18/03
CD-Contact Data / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …
- EuGH, 21.09.2000 - C-46/98
EFMA / Rat - "Rechtsmittel - Antidumpingverfahren - Nicht schlüssige Klage - …
- EuG, 16.06.2011 - T-235/07
Das Gericht setzt die Geldbußen herab, die gegen die Heineken NV und ihre …
- EuGH, 03.05.2012 - C-289/11
Der Gerichtshof hält die Geldbuße in Höhe von 46,8 Mio. Euro aufrecht, die der …
- EuGH, 22.05.2014 - C-35/12
ASPLA / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …
- EuG, 16.11.2011 - T-79/06
Sachsa Verpackung GmbH gegen Europäische Kommission.
- EuG, 05.06.2012 - T-214/06
Imperial Chemical Industries / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …
- EuG, 16.11.2011 - T-54/06
Kendrion / Kommission
- EuG, 13.09.2010 - T-26/06
Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission über ein Kartell auf dem …
- EuG, 02.03.2011 - T-392/09
1. garantovaná / Kommission
- EuG, 06.07.2006 - T-43/06
Cofira-Sac / Kommission
- EGMR, 15.12.2005 - 18273/04
BARRY v. IRELAND
- EuG, 10.01.2017 - T-577/14
Die Europäische Union wird verurteilt, den Unternehmen Gascogne Sack Deutschland …
Rn. 97 Als Drittes sei Nr. 135 der Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Groupe Gascogne/Kommission (C-58/12 P, EU:C:2013:360) ein Beleg dafür, dass zwischen der Nichteinhaltung der angemessenen Dauer des Gerichtsverfahrens und den zusätzlichen Kosten durch die Zahlung der Zinsen auf den Betrag der Geldbuße und durch die Bankbürgschaft ein unmittelbarer Zusammenhang bestehe. - Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2014 - C-580/12
Guardian Industries und Guardian Europe / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - …
{FN:68} - Urteile Gascogne Sack Deutschland/Kommission (C-40/12 P, EU:C:2013:768), Kendrion/Kommission (C-50/12 P, EU:C:2013:771) und Groupe Gascogne/Kommission (C-58/12 P, EU:C:2013:770) (im Folgenden: Rechtssachen Gascogne u. a.).{FN:86} - Vgl. Schlussanträge in der Rechtssache Groupe Gascogne/Kommission (C-58/12 P, EU:C:2013:360, Nr. 148).
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