Rechtsprechung
| BGH, 10.10.2018 - XII ZB 231/18 |
Volltextveröffentlichungen (15)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Eintragung im Geburtenregister: Eintragungsfähigkeit der Ehefrau der ein Kind gebärenden Frau als Mit-Elternteil; unterschiedliche Behandlung von verschieden- und gleichgeschlechtlichen Ehepaaren
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 GG
Eintragung im Geburtenregister: Eintragungsfähigkeit der Ehefrau der ein Kind gebärenden Frau als Mit-Elternteil; unterschiedliche Behandlung von verschieden- und gleichgeschlechtlichen Ehepaaren - IWW
§ 53 Abs. 2 PStG, § ... 59 Abs. 3 FamFG, § 51 Abs. 1 Satz 1 PStG, § 70 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 FamFG, § 1592 Nr. 1 BGB, Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 3 Abs. 1 GG, § 48 PStG, § 1591 BGB, §§ 1741 ff. BGB, § 1592 BGB, § 1592 Nr. 2 BGB, §§ 1591 ff. BGB, § 1353 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 17 a PStG, § 1600 Abs. 5 BGB, §§ 1599 ff. BGB, § 1600 d Abs. 4 BGB, Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 229 § 46 EGBGB, § 1741 Abs. 2 Satz 3 BGB, § 1747 BGB, Art. 8 EMRK, Art. 14 EMRK
- Deutsches Notarinstitut
GG Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 3 Abs. 1, 6 Abs. 1, 2; BGB § 1592 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Ehefrau der ein Kind gebärenden Frau als Mit-Elternteil des Kindes weder in direkter noch in entsprechender Anwendung des § 1592 Nr. 1 BGB; Unterschiedliche Behandlung von verschiedengeschlechtlichen und gleichgeschlechtlichen Ehepaaren i.R.d. Verfassungsrechts und ...
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
"Ehe für alle" - ist die Ehefrau der Kindsmutter Co-Mutter, § 1592 Nr.1 BGB ?
- ra.de
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Ehefrau der ein Kind gebärenden Frau als Mit-Elternteil des Kindes weder in direkter noch in entsprechender Anwendung des § 1592 Nr. 1 BGB ; Unterschiedliche Behandlung von verschiedengeschlechtlichen und gleichgeschlechtlichen Ehepaaren i.R.d. Verfassungsrechts und ...
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- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Ehefrau der Kindesmutter wird nicht aufgrund der Ehe zum rechtlichen Mit-Elternteil des Kindes
- lto.de (Kurzinformation)
Elternschaft bei gleichgeschlechtlicher Ehe: Das BGB kennt keine zwei Mütter
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Ehefrau der Kindesmutter
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Ehefrau der Kindesmutter wird nicht aufgrund der Ehe zum rechtlichen Mit-Elternteil des Kindes
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Ehefrau der Kindesmutter kein rechtlicher Mit-Elternteil des während der Ehe geborenen Kindes
- famrz.de (Kurzinformation)
Keine Mit-Mutterschaft der Ehefrau der Mutter
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Ehefrau der Kindesmutter wird nicht aufgrund der Ehe zum rechtlichen Mit-Elternteil des Kindes
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Ehefrau der Kindesmutter wird nicht aufgrund der Ehe zum rechtlichen Mit-Elternteil des Kindes
- rofast.de (Kurzinformation)
Keine Mit-Elternschaft in gleichgeschlechtlicher Ehe
- rechtsportal.de (Kurzinformation)
Ehefrau der Kindesmutter wird nicht automatisch Elternteil
Besprechungen u.ä. (3)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
§ 1592 BGB; Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 und 2 GG
Ehefrau der Kindesmutter wird nicht aufgrund der Ehe zum rechtlichen Mit-Elternteil des Kindes - jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Ehefrau der Geburtsmutter nicht Co-Mutter - Mutterschaft nach § 1591 BGB
- verlag-rolf-schmidt.de (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)
Zur Frage, ob die Ehefrau der Kindsmutter (allein) aufgrund der Ehe Mitelternteil des Kindes wird
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BGHZ 220, 58
- NJW 2019, 153
- MDR 2018, 1438
- DNotZ 2019, 58
- FGPrax 2019, 80
- FamRZ 2018, 1919
- JR 2019
Wird zitiert von ... (34) Zitiert selbst (17)
- BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 666/10
Nichtannahmebeschluss: Verweigerung der Eintragung einer der Partnerinnen einer …
Auszug aus BGH, 10.10.2018 - XII ZB 231/18
Diese der gesetzlichen Regelung zugrunde liegende Vermutung ist für die mit der Kindesmutter verheiratete Frau dagegen keinesfalls begründet (vgl. BVerfG FamRZ 2010, 1621, 1622; Britz StAZ 2016, 8, 12; Kemper NZFam 2017, 832, 833).Diese Verfassungsnorm schützt die Familie als tatsächliche Lebens- und Erziehungsgemeinschaft von Eltern und Kindern unabhängig davon, ob die Kinder von den Eltern abstammen oder ob sie ehelich oder nichtehelich geboren wurden, und gewährt ein Recht auf familiäres Zusammenleben und auf Umgang (BVerfG FamRZ 2003, 816, 821; FamRZ 2010, 1621; FamRZ 2013, 521, 525 f.).
Auch die gesetzliche Regelung des § 1592 Nr. 1 BGB, der die Abstammung des Kindes an die Vermutung knüpft, dass Vater eines Kindes der Mann ist, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist oder die Vaterschaft anerkannt hat, greift selbst nicht in das Recht der Familie ein (vgl. BVerfG FamRZ 2010, 1621).
Grundrechtsträger sind insoweit nur die leiblichen oder rechtlichen Eltern eines Kindes (vgl. BVerfG FamRZ 2003, 816, 819 f.; FamRZ 2010, 1621).
Die Nichteintragung der Elternschaft in einem Personenstandsregister zeitigt insoweit keinerlei Wirkung (vgl. BVerfG FamRZ 2010, 1621 f.).
Dieser Unterschied rechtfertigt die im Rahmen des Abstammungsrechts nach wie vor bestehende abweichende Behandlung gleich- und verschiedengeschlechtlicher Ehepaare und deren Kinder (Kaiser FamRZ 2017, 1889, 1897; vgl. BVerfG FamRZ 2010, 1621, 1622 und OLG Köln FamRZ 2015, 156, 157, jeweils zur Lebenspartnerschaft; Britz StAZ 2016, 8, 12).
- BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96
Biologischer Vater
Auszug aus BGH, 10.10.2018 - XII ZB 231/18
Rn. 13 Die Vorschrift gehört zu den Abstammungsregeln der §§ 1591 ff. BGB, die die Eltern-Kind-Zuordnung zu einer Mutter und einem Vater zum Gegenstand haben (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. November 2017 - XII ZB 459/16 - FamRZ 2018, 290 Rn. 11 ff. …und vom 6. September 2017 - XII ZB 660/14 - FamRZ 2017, 1885 Rn. 25 f.; BVerfG FamRZ 2003, 816, 818 f.; vgl. auch Reinhardt RPflStud 2018, 33, 34 f.).Die Vaterschaft kraft Ehe beruht mithin darauf, dass diese rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung auch die tatsächliche Abstammung regelmäßig abbildet (vgl. etwa BVerfG FamRZ 2003, 816, 818;… BeckOGK/Balzer [Stand: 1. August 2018] BGB § 1592 Rn. 45; Britz StAZ 2016, 8, 12;… Jauernig/Budzikiewicz BGB 17. Aufl. § 1592 Rn. 1; Kaiser FamRZ 2017, 1889, 1895 f.; Helms StAZ 2018, 33, 34).
Diese Verfassungsnorm schützt die Familie als tatsächliche Lebens- und Erziehungsgemeinschaft von Eltern und Kindern unabhängig davon, ob die Kinder von den Eltern abstammen oder ob sie ehelich oder nichtehelich geboren wurden, und gewährt ein Recht auf familiäres Zusammenleben und auf Umgang (BVerfG FamRZ 2003, 816, 821; FamRZ 2010, 1621; FamRZ 2013, 521, 525 f.).
Grundrechtsträger sind insoweit nur die leiblichen oder rechtlichen Eltern eines Kindes (vgl. BVerfG FamRZ 2003, 816, 819 f.; FamRZ 2010, 1621).
- BGH, 29.11.2017 - XII ZB 459/16
Mann-zu-Frau-Transsexuelle kann hinsichtlich eines mit ihrem Samen gezeugten …
Auszug aus BGH, 10.10.2018 - XII ZB 231/18
Weitere Formen der Entstehung einer beiderseits weiblichen Elternschaft kraft Abstammung, etwa die Mit- oder Co-Mutterschaft bei konsentierter heterologer Insemination, sind im deutschen Recht ebenfalls nicht vorgesehen (vgl. Senatsbeschluss vom 29. November 2017 - XII ZB 459/16 - FamRZ 2018, 290 Rn. 11 mwN).Rn. 13 Die Vorschrift gehört zu den Abstammungsregeln der §§ 1591 ff. BGB, die die Eltern-Kind-Zuordnung zu einer Mutter und einem Vater zum Gegenstand haben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. November 2017 - XII ZB 459/16 - FamRZ 2018, 290 Rn. 11 ff. …und vom 6. September 2017 - XII ZB 660/14 - FamRZ 2017, 1885 Rn. 25 f.; BVerfG FamRZ 2003, 816, 818 f.; vgl. auch Reinhardt RPflStud 2018, 33, 34 f.).
Vielmehr ist diese - abgesehen vom nicht vergleichbaren Ausnahmefall des mit der Kindesmutter verheirateten Samen spendenden Mann-zu-Frau-Transsexuellen (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 29. November 2017 - XII ZB 459/16 - FamRZ 2018, 290) - zwingend und damit abweichend von dem die Bestimmung des § 1592 Nr. 1 BGB tragenden Regelfall personenverschieden zum leiblichen Vater des Kindes.
- KG, 09.02.2018 - 3 UF 146/17
Elternschaft bei der Geburt eines Kindes in einer Ehe von zwei Frauen
Auszug aus BGH, 10.10.2018 - XII ZB 231/18
An beidem fehlt es hier (vgl. KG Beschluss vom 9. Februar 2018 - 3 UF 146/17 - juris Rn. 53; DNotI-Report 2018, 19, 20; Kaiser FamRZ 2017, 1889, 1895 f.;… vgl. auch Jauernig/Budzikiewicz BGB 17. Aufl. § 1592 Rn. 1; Keuter FF 2018, 302, 305;… Palandt/Brudermüller BGB 77. Aufl. § 1592 Rn. 3 aE).Rn. 17 (a) Entgegen der von der Rechtsbeschwerde und Teilen der Literatur vertretenen Auffassung (vgl. etwa Kemper FamRB 2017, 438, 442; Kiehnle NZFam 2018, 759; Löhnig NZFam 2017, 643, 644) weist das Gesetz schon keine planwidrige Regelungslücke zu der Frage einer Mit-Elternschaft von gleichgeschlechtlichen Ehepaaren auf (KG Beschluss vom 9. Februar 2018 - 3 UF 146/17 - juris Rn. 53; DNotI-Report 2018, 19, 20; Hammer FamRZ 2017, 1236; Helms StAZ 2018, 33, 35; Kaiser FamRZ 2017, 1889, 1895 f.; Reinhardt RpflStud 2018, 33, 36; Schmidt NZFam 2017, 832, 833).
Angesichts dieses zeitlichen Zusammenhangs ist auszuschließen, dass schlicht vergessen wurde, abstammungsrechtliche Folgen der gleichgeschlechtlichen Ehe zu regeln (vgl. KG Beschluss vom 9. Februar 2018 - 3 UF 146/17 - juris Rn. 53; Hammer FamRZ 2017, 1236 mwN; Helms StAZ 2018, 33, 35; Kaiser FamRZ 2017, 1889, 1896; Reinhardt RpflStud 2018, 33, 36).
- BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11
Sukzessivadoption
Auszug aus BGH, 10.10.2018 - XII ZB 231/18
Diese Verfassungsnorm schützt die Familie als tatsächliche Lebens- und Erziehungsgemeinschaft von Eltern und Kindern unabhängig davon, ob die Kinder von den Eltern abstammen oder ob sie ehelich oder nichtehelich geboren wurden, und gewährt ein Recht auf familiäres Zusammenleben und auf Umgang (BVerfG FamRZ 2003, 816, 821; FamRZ 2010, 1621; FamRZ 2013, 521, 525 f.).Auf diesem rechtlichen Weg werden sowohl die Rechte des betroffenen Kindes gewahrt (vgl. dazu BVerfG FamRZ 2013, 521, 526 ff.) als auch über die Vorschrift des § 1747 BGB die Rechte des in solchen Fallgestaltungen notwendigerweise zusätzlich zu den beiden Ehegatten existierenden biologischen Vaters (…vgl. dazu Senatsbeschluss vom 18. Februar 2015 - XII ZB 473/13 - FamRZ 2015, 828 Rn. 15 ff.).
- OLG Köln, 27.08.2014 - 2 Wx 222/14
Eintragung der genetischen Mutter im Geburtenregister
Auszug aus BGH, 10.10.2018 - XII ZB 231/18
Davon unabhängig eröffnet das geltende Recht die Möglichkeit der Sukzessivadoption durch die Ehefrau der Kindesmutter nach § 1741 Abs. 2 Satz 3 BGB (vgl. OLG Köln FamRZ 2015, 156, 157).Dieser Unterschied rechtfertigt die im Rahmen des Abstammungsrechts nach wie vor bestehende abweichende Behandlung gleich- und verschiedengeschlechtlicher Ehepaare und deren Kinder (Kaiser FamRZ 2017, 1889, 1897; vgl. BVerfG FamRZ 2010, 1621, 1622 und OLG Köln FamRZ 2015, 156, 157, jeweils zur Lebenspartnerschaft; Britz StAZ 2016, 8, 12).
- BGH, 06.09.2017 - XII ZB 660/14
Frau-zu-Mann-Transsexueller gilt rechtlich als Mutter eines von ihm geborenen …
Auszug aus BGH, 10.10.2018 - XII ZB 231/18
Rn. 13 Die Vorschrift gehört zu den Abstammungsregeln der §§ 1591 ff. BGB, die die Eltern-Kind-Zuordnung zu einer Mutter und einem Vater zum Gegenstand haben (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. November 2017 - XII ZB 459/16 - FamRZ 2018, 290 Rn. 11 ff. und vom 6. September 2017 - XII ZB 660/14 - FamRZ 2017, 1885 Rn. 25 f.; BVerfG FamRZ 2003, 816, 818 f.; vgl. auch Reinhardt RPflStud 2018, 33, 34 f.).Rn. 22 Die Zuordnungstatbestände des § 1592 BGB knüpfen an Kriterien an, die im Regelfall denjenigen Mann als rechtlichen Vater erfassen, von dem das Kind biologisch abstammt (BT-Drucks. 16/6561 S. 8; vgl. auch Senatsbeschluss vom 6. September 2017 - XII ZB 660/14 - FamRZ 2017, 1855 Rn. 25 f.).
- OLG Bamberg, 26.04.2017 - 2 UF 70/17
Erforderliche Einwilligung des biologischen Vaters bei einer Adoption
Auszug aus BGH, 10.10.2018 - XII ZB 231/18
Rn. 17 (a) Entgegen der von der Rechtsbeschwerde und Teilen der Literatur vertretenen Auffassung (vgl. etwa Kemper FamRB 2017, 438, 442; Kiehnle NZFam 2018, 759; Löhnig NZFam 2017, 643, 644) weist das Gesetz schon keine planwidrige Regelungslücke zu der Frage einer Mit-Elternschaft von gleichgeschlechtlichen Ehepaaren auf (…KG Beschluss vom 9. Februar 2018 - 3 UF 146/17 - juris Rn. 53; DNotI-Report 2018, 19, 20; Hammer FamRZ 2017, 1236; Helms StAZ 2018, 33, 35; Kaiser FamRZ 2017, 1889, 1895 f.; Reinhardt RpflStud 2018, 33, 36; Schmidt NZFam 2017, 832, 833).Angesichts dieses zeitlichen Zusammenhangs ist auszuschließen, dass schlicht vergessen wurde, abstammungsrechtliche Folgen der gleichgeschlechtlichen Ehe zu regeln (…vgl. KG Beschluss vom 9. Februar 2018 - 3 UF 146/17 - juris Rn. 53; Hammer FamRZ 2017, 1236 mwN; Helms StAZ 2018, 33, 35; Kaiser FamRZ 2017, 1889, 1896; Reinhardt RpflStud 2018, 33, 36).
- OLG Dresden, 27.04.2018 - 3 W 292/18
Auszug aus BGH, 10.10.2018 - XII ZB 231/18
Rn. 16 (2) Die Voraussetzungen für eine analoge Anwendung des § 1592 Nr. 1 BGB liegen aber nicht vor (aA Binder/Kiehnle NZFam 2017, 742, 743; Erbarth FamRB 2017, 429, 436; Kemper FamRB 2017, 438, 442 f.; Kiehnle NZFam 2018, 759; Löhnig NZFam 2017, 643, 644).Rn. 17 (a) Entgegen der von der Rechtsbeschwerde und Teilen der Literatur vertretenen Auffassung (vgl. etwa Kemper FamRB 2017, 438, 442; Kiehnle NZFam 2018, 759; Löhnig NZFam 2017, 643, 644) weist das Gesetz schon keine planwidrige Regelungslücke zu der Frage einer Mit-Elternschaft von gleichgeschlechtlichen Ehepaaren auf (…KG Beschluss vom 9. Februar 2018 - 3 UF 146/17 - juris Rn. 53; DNotI-Report 2018, 19, 20; Hammer FamRZ 2017, 1236; Helms StAZ 2018, 33, 35; Kaiser FamRZ 2017, 1889, 1895 f.; Reinhardt RpflStud 2018, 33, 36; Schmidt NZFam 2017, 832, 833).
- BGH, 28.01.2015 - XII ZR 201/13
Anspruch des Kindes auf Auskunft über Identität des anonymen Samenspenders
Auszug aus BGH, 10.10.2018 - XII ZB 231/18
Vielmehr hat das Kind einen verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf die rechtliche Möglichkeit, Kenntnis von seiner Herkunft zu erlangen (vgl. hierzu Senatsbeschluss BGHZ 204, 54 = FamRZ 2015, 642 Rn. 7 f. mwN). - BGH, 18.02.2015 - XII ZB 473/13
Adoption durch eingetragene Lebenspartnerin der Mutter bei verweigerter Angabe …
- EGMR, 07.05.2013 - 8017/11
BOECKEL AND GESSNER-BOECKEL v. GERMANY
- BGH, 20.04.2016 - XII ZB 15/15
Anerkennung einer Eltern-Kind-Zuordnung zur Ehefrau der Mutter nach …
- BGH, 06.09.2017 - XII ZB 42/17
Beitreibung eines rechtskräftig festgesetzten Zwangsgeldes im …
- BGH, 22.11.2017 - XII ZB 578/16
Eheschließung gleichgeschlechtlicher Partner: Hauptsacheerledigung des …
- OLG Dresden, 02.05.2018 - 3 W 292/18
- VGH Bayern, 23.05.2017 - 4 ZB 16.1336
Inanspruchnahme für Bestattungskosten
- OLG Celle, 24.03.2021 - 21 UF 146/20
Verfassungsmäßigkeit der Unzulässigkeit der abstammungsrechtlichen Zuordnung …
Eine (verfassungskonforme) Auslegung oder analoge Anwendung von § 1592 Nr. 1 BGB zur Begründung einer Mit-Mutterschaft ist nicht möglich, da der aus der abstammungsrechtlichen Systematik erkennbare gesetzliche Wertungsplan, der für die Vaterschaft als zweiter Elternstelle eine genetische Abstammung zugrunde liegt, auf eine gleichgeschlechtliche Ehe oder Partnerschaft nicht übertragbar ist (im Anschluss an BGH v. 10. Oktober 2018 - XII ZB 231/18, FamRZ 2018, 1919 ff.).Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 2018, 1919 ff.) komme eine entsprechende Feststellung weder nach dem eindeutigen Wortlaut der Regelung in Betracht noch seien die Voraussetzungen für eine analoge Anwendung gegeben, da bereits eine planwidrige Regelungslücke nicht bestehe.
Rn. 37 Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 10. Oktober 2018 (FamRZ 2018, 1919 [Rn. 10]) ausgeführt, dass nach der gesetzlichen Regelung nur die Zuordnung einer Mutter kraft Gesetzes möglich ist, da durch die Regelung insbesondere die Mutterschaft der Eizellenspenderin im Fall der Leihmutterschaft bewusst ausgeschlossen werden sollte.
Aus diesem Grund sei § 1592 BGB nach dem Sinn und Zweck der Regelung gerade nicht auf gleichgeschlechtliche Eltern anzuwenden (BGH FamRZ 2018, 1919, 1920 [Rn. 13]; ebenso KG FamRZ 2018, 1925, 1927; OLG Dresden FamRZ 2018, 1165 f.; dem folgend Rake Anm. FF 2018, 22 f;… MünchKommBGB/Wellenhofer, 8. Aufl., § 1592 Rn. 14;… NK-BGB/Gutzeit 4. Aufl., § 1592 Rn. 4;… BeckOK BGB/Balzer § 1592 Rn. 41, 45 f.;… Palandt/Brudermüller, 79. Aufl., § 1592 Rn. 3).
Darüber hinaus soll jedoch nicht jede unterschiedliche rechtliche Behandlung mit diesem Gesetz beendet werden, zumal nach der Gesetzessystematik die Eheschließung und die Abstammung in unterschiedlichen Abschnitten geregelt seien und sich daher die Verwandtschaft zwischen zwei Personen nicht unmittelbar als Wirkung der Ehe darstellt (BGH FamRZ 2018, 1919, 1920 [Rn. 19];… ebenso BGH FamRZ 2016, 1251, 1255 [Rn. 46]).
Die rechtliche Zuordnung der Vaterschaft kraft bestehender Ehe bilde im Regelfall die tatsächliche Abstammung ab, während eine dahingehende Vermutung für die mit der Kindesmutter verheiratete Ehefrau in keinem Fall begründet sei (BGH FamRZ 2018, 1919, 1921 [Rn. 21]).
Rn. 76 Der Bundesgerichtshof (FamRZ 2018, 1919, 1921 [Rn. 24 ff.]) hat dazu ausgeführt, dass Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG nicht verletzt sei, weil Grundrechtsträger nur die leiblichen oder rechtlichen Eltern eines Kindes sein könnten und die Ehefrau der Kindesmutter nicht Elternteil in diesem Sinne sei, sondern vielmehr diesen Status erst erlangen wolle.
Hierauf hatte der Bundesgerichtshof seine Entscheidung gestützt, weil insoweit die Situation verschieden sei, "als die Ehefrau nicht leiblicher Elternteil des Kindes sein kann, während der Gesetzgeber dies für den Ehemann als Regelfall vermutet und darauf die Vorschrift des § 1592 Nr. 1 BGB gründet (BGH FamRZ 2018, 1919, 1922 [Rn. 28]; i.E. zust. Rake Anm. FF 2018, 22, 23 unter Verweis auf Art. 3 Abs. 3 GG).
- BGH, 25.03.2021 - I ZR 203/19
Zulässigkeit der Erhebung eines Entgelts für die Zahlung mittels …
Eine entsprechende Anwendung auf andere Zahlungsinstrumente und Zahlungsdienstleistungen scheidet aus, da dies eine planwidrige Regelungslücke voraussetzte (st. Rspr.; vgl. zuletzt etwa BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - XII ZB 231/18, BGHZ 220, 58 Rn. 16;… Beschluss vom 19. Dezember 2019 - I ZB 37/19, GRUR 2020, 558 Rn. 16 = WRP 2020, 588 - Schokoladenstäbchen IV;… Urteil vom 28. Mai 2020 - I ZR 129/19, GRUR 2020, 1087 Rn. 15 - Al Di Meola;… Beschluss vom 20. Oktober 2020 - VI ZB 28/20, juris Rn. 10), an der es hier ausweislich des vorstehend angeführten Regierungsentwurfs gerade fehlt. - KG, 24.03.2021 - 3 UF 1122/20
Konkrete Normenkontrolle: Verfassungsmäßigkeit der fehlenden gesetzliche Regelung …
Rn. 30 Der Senat schließt sich dieser einhelligen Auffassung in der Rechtsprechung und Literatur an (BGH, Beschlüsse vom 10. Oktober 2018 - XII ZB 231/18 -, juris Rn. 10;… 29. November 2017 - XII ZB 459/16 -, juris Rn. 11;… 10. Dezember 2014 - XII ZB 463/13 -, juris Rn. 35; OLG Köln…, Beschluss vom 26. März 2015 - II-14 UF 181/14, 14 UF 181/14 -, juris Rn. 13;… Wellenhofer, in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl. 2020, § 1591 Rn. 12;… Di Cato in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl. 2020, (Stand: 15. Oktober 2019) § 1591 Rn. 5; Reinhardt, RpflStud.Eine Frau ist auch im Rechtssinne kein Mann und kann somit nicht nach § 1592 BGB Vater sein (BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - XII ZB 231/18, juris Rn. 13; Binder/Kiehnle, NZFam 2017, 742, 743; a. A. wohl Engelhardt, NZFam 2017, 1042, 1047, der eine "ausdehnende" Anwendung des § 1592 Nr. 1 BGB in der hier vorliegenden Fallkonstellation befürwortet).
Es fehle sowohl an einer planwidrigen Regelungslücke als auch an einer vergleichbaren Interessenlage (BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - XII ZB 231/18 -, juris Rn. 16; KG…, Beschluss vom 9. Februar 2018 - 3 UF 146/17 -, juris Rn. 53 ; zur eingetragenen Lebenspartnerschaft: OLG Köln…, Beschluss vom 26. März 2015 - II-14 UF 181/14, 14 UF 181/14 -, juris Rn. 14; OLG Celle…, Beschluss vom 10. März 2011 - 17 W 48/10 -, juris Rn. 18).
Vielmehr sei diese zwingend und damit abweichend von dem die Bestimmung des § 1592 Nr. 1 BGB tragenden Regelfall personenverschieden zum leiblichen Vater des Kindes (BGH
, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - XII ZB 231/18 -, juris Rn. 22;… KG, a. a. O., juris Rn. 53;… OLG Celle, a. a. O., juris Rn. 17).2018, § 10 Rn. 89
; DNotI-Report 2018, 19, 20; Coester-Waltjen, FamRZ 2018, 1919, 1922 f.; Helms, StAZ 2018, 33, 34; Hammer, FamRZ 2017, 1236; Kaiser FamRZ 2017, 1889, 1895 ff.; Schmidt, NZFam 2017, 832, 83; Reinhard, RpflStud.Eine Anpassung des § 1592 Nr. 1 BGB erfolgte dagegen nicht (so auch BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - XII ZB 231/18 -, juris Rn. 20).
Rn. 57 a) Nach der bisherigen Rechtsprechung der Fachgerichte verstößt § 1592 Nr. 1 BGB nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, soweit die Ehefrau der Mutter anders als ein Ehemann nicht allein aufgrund der bei Geburt bestehenden Ehe kraft Gesetzes rechtlicher Elternteil des Kindes ist (BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - XII ZB 231/18 -, juris Rn. 28 f.; KG…, Beschluss vom 9. Februar 2018 - 3 UF 146/17 -, juris Rn. 52 ;… zur Lebenspartnerschaft: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 2. Juli 2010 - 1 BvR 666/10 -, juris Rn. 30; BGH…, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - XII ZB 463/13 -, juris Rn. 35; OLG Köln…, Beschluss vom 26. März 2015 - II-14 UF 181/14, 14 UF 181/14 -, juris Rn. 17; OLG Celle…, Beschluss vom 10. März 2011 - 17 W 48/10 -, juris Rn. 34 ff.; vgl. auch EGMR, Entscheidung vom 7. Mai 2013 - 8017/11 -, juris).
Dieser Unterschied rechtfertige die im Rahmen des Abstammungsrechts nach wie vor bestehende unterschiedliche Behandlung gleich- und verschiedengeschlechtlicher Ehepaare und deren Kinder (BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - XII ZB 231/18 -, juris Rn. 28;… zur Lebenspartnerschaft: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 2. Juli 2010 - 1 BvR 666/10 -, juris Rn. 30).
Rn. 62 c) Der Senat ist aufgrund der im vorliegenden Fall geänderten Rechtslage - hier ist im Gegensatz zu den Entscheidungen des BGH vom 10. Oktober 2018 (XII ZB 231/18) und des Senats (KG), Beschluss vom 9. Februar 2018 ( 3 UF 146/17 ) § 1600d Abs. 4 BGB in der ab dem 1. Juli 2018 geltenden Fassung anwendbar - überzeugt, dass § 1592 Nr. 1 BGB gegen Art. 3 Abs. 1 verstößt, soweit ein durch eine ärztlich unterstützte künstliche Befruchtung im Sinne des § 1600d Abs. 4 BGB gezeugtes und in der gleichgeschlechtlichen Ehe der Mutter geborenes Kind kraft Gesetzes nur einen rechtlichen Elternteil hat.
Grundsätzlich werden daher über den Weg der Adoption sowohl die Rechte des betroffenen Kindes als auch über die Vorschrift des § 1747 BGB die Rechte des existierenden biologischen Vaters gewahrt (BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - XII ZB 231/18 -, juris Rn. 29).
- BGH, 27.03.2019 - XII ZB 345/18
Herausgabe des Kinderreisepasses
Zum anderen muss die Vergleichbarkeit der zur Beurteilung stehenden Sachverhalte gegeben sein, also der entscheidungsrelevante Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht so weit mit dem Tatbestand, den der Gesetzgeber geregelt hat, vergleichbar sein, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (Senatsbeschluss vom 10. Oktober 2018 - XII ZB 231/18 - FamRZ 2018, 1919 Rn. 16 mwN). - BGH, 28.10.2020 - XII ZB 512/19
Behandlung des Kinderzuschlags unterhaltsrechtlich in voller Höhe als Einkommen …
Aber auch die Voraussetzungen für eine entsprechende Anwendung (vgl. dazu etwa Senatsbeschlüsse BGHZ 220, 58 = FamRZ 2018, 1919 Rn. 16 mwN …und vom 22. April 2020 - XII ZB 383/19 - FamRZ 2020, 1009 Rn. 36 mwN, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt) dieser Norm auf den Kinderzuschlag liegen nicht vor. - BGH, 22.04.2020 - XII ZB 383/19
Änderung des Geschlechtseintragseintrags bei empfundener Intersexualität nach …
Zum anderen muss eine Vergleichbarkeit der zur Beurteilung stehenden Sachverhalte gegeben sein, also der entscheidungsrelevante Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht so weit mit dem Tatbestand, den der Gesetzgeber geregelt hat, vergleichbar sein, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (Senatsbeschlüsse BGHZ 220, 58 = FamRZ 2018, 1919 Rn. 16 mwN …und vom 27. März 2019 - XII ZB 345/18 - FamRZ 2019, 1056 Rn. 26). - OLG Brandenburg, 06.11.2019 - 4 U 123/19
Anspruch eines aus einer Berufsausübungsgemeinschaft ausgeschiedenen …
Zum anderen muss die Vergleichbarkeit der zur Beurteilung stehenden Sachverhalte gegeben sein, also der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht so weit mit dem Tatbestand, den der Gesetzgeber geregelt hat, vergleichbar sein, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (BGH, Beschluss vom 10.10.2018 - XII ZB 231/18, NJW 2019, 153 Rn. 16;… Beschluss vom 1.2.2017 - XII ZB 71/16, NJW 2017, 1946 Rn. 28, 31). - BGH, 22.07.2020 - XII ZB 131/20
Zur Frage der Aufhebbarkeit einer Auslandsehe mit einer bei Eheschließung …
Zum anderen muss eine Vergleichbarkeit der zur Beurteilung stehenden Sachverhalte gegeben sein, also der entscheidungsrelevante Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht so weit mit dem Tatbestand, den der Gesetzgeber geregelt hat, vergleichbar sein, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschlüsse BGHZ 220, 58 =FamRZ 2018, 1919Rn. 16 mwN …und vom 22. April 2020 - XI ZB 383/19 -FamRZ 2020, 1009Rn. 36 mwN, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).Zum anderen muss eine Vergleichbarkeit der zur Beurteilung stehenden Sachverhalte gegeben sein, also der entscheidungsrelevante Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht so weit mit dem Tatbestand, den der Gesetzgeber geregelt hat, vergleichbar sein, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschlüsse BGHZ 220, 58 =FamRZ 2018, 1919Rn. 16 mwN …und vom 22. April 2020 - XI ZB 383/19 -FamRZ 2020, 1009Rn. 36 mwN, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).
- BGH, 19.08.2026 - XII ZB 456/25
Unwirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung durch einen bei Geburt des Kindes …
Denn das Gesetz bringt an mehreren Stellen (vgl. etwa §§ 1594 Abs. 2, 1596 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BGB) zum Ausdruck, dass nur ein Mann die Vaterschaft für ein Kind wirksam anerkennen kann, der sodann gemäß § 1592 Nr. 2 BGB (rechtlicher) Vater des Kindes wird (vgl. auch Senatsbeschluss BGHZ 220, 58 = FamRZ 2018, 1919 Rn. 12).Vielmehr ist eine solche Frau - wenn es sich bei ihr nicht um eine Mann-zu-Frau-Transsexuelle handelt, mit deren Samen das Kind gezeugt wurde - zwingend und damit abweichend von dem die Bestimmung des § 1592 Nr. 1 BGB tragenden Regelfall personen- und vor allem geschlechtsverschieden zum leiblichen Vater des Kindes (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 220, 58 = FamRZ 2018, 1919 Rn. 9 ff., insbesondere Rn. 22; kritisch zur Frage der Vereinbarkeit dieser Rechtslage mit dem Grundgesetz vgl. OLG Celle FamRZ 2021, 862, 865 ff. [im Falle einer anonymen Embryonenspende]; KG FamRZ 2021, 854, 859 ff. [im Falle einer künstlichen Befruchtung nach § 1600 d Abs. 4 BGB]; vgl. auch OLG Stuttgart FamRZ 2022, 1292, 1293 [im Falle einer privaten Samenspende]).
- EGMR, 12.11.2024 - 46808/16
Keine Diskriminierung: Zwei Mütter für einen Sohn erst nach Adoption
Rn. 27 Mit Beschluss vom 10. Oktober 2018 (XII ZB 231/18) entschied der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in der gleichen Zusammensetzung wie in der mit Beschluss vom 10. Dezember 2014 entschiedenen Sache (…Rn. 24-25) über die Frage, ob eine Frau, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und anschließend - nach Inkrafttreten des Gesetzes über die Ehe für alle Hinweis: Gemeint ist hier das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2787). - BGH, 08.03.2023 - XII ZB 565/20
Berichtigung der Geburtenregistereinträge für zwei Kinder von Mehrstaatern …
- BGH, 22.07.2021 - IX ZB 7/20
Unzulässiger Antrag des Insolvenzschuldners auf Restschuldbefreiung
- AG München, 11.11.2021 - 542 F 6701/21
Verfassungskonforme Auslegung, Abstammungsrecht, Eltern-Kind-Verhältnis, …
- BGH, 10.07.2019 - XII ZB 33/18
Anspruch auf statusneutrale Klärung der biologischen Abstammung eines Kindes bei …
- OLG Stuttgart, 07.04.2022 - 11 UF 39/22
Verfassungsmäßigkeit einer Vaterschaftsfeststellung gegen den Willen der mit …
- BGH, 16.12.2020 - XII ZR 28/20
Ausgleich der gepfändeten und zur Einziehung überwiesenen Versorgungsanrechte im …
- OLG Celle, 28.02.2019 - 8 U 178/18
Kein Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung für ein Kind, das …
- OLG Schleswig, 04.07.2024 - 2 Wx 11/24
Frühere Geschlechtsänderung hindert die Eintragung als Vater für ein während der …
- OLG Frankfurt, 01.08.2022 - 20 W 98/21
Anwendbarkeit des § 62 FamFG im gerichtlichen Personenstandsverfahren
- AG Siegburg, 25.05.2021 - 324 F 21/21
Mit-Mutterschaft
- OLG Köln, 08.07.2025 - 26 W 4/25
Eintragung der Mit-Mutter als weiterer Elternteil des Kindes im Geburtsregister …
- KG, 15.08.2019 - 1 W 432/18
Personenstandssache: Vaterschaftsanerkennung durch einen …
- OLG Celle, 23.01.2023 - 21 UF 171/19
Anspruch auf Anerkennung der Elternschaftsfeststellung durch ausländische Behörde …
- BGH, 22.06.2022 - XII ZB 442/20
Anspruch eines Umgangsbegleiters auf Festsetzung von Vergütung und …
- KG, 26.07.2022 - 3 UF 30/21
Elternschaft bei privater Samenspende
- AG Berlin-Schöneberg, 02.01.2019 - 71f III 46/18
Erläuterungszusatz bei früher ausländischer gleichgeschlechtlicher Ehe
- OLG Brandenburg, 15.01.2019 - 10 UF 14/18
Streit um das Saunahaus nach erneuter Heirat des Ehemannes
- OLG Brandenburg, 14.02.2019 - 10 UF 14/18
Räumungs- und Herausgabeanspruch für ein Saunahaus zwischen Ehegatten
- LG Essen, 06.01.2022 - 6 O 314/21
Entzug der Administratorenrechte für einen Account
- KG, 15.08.2019 - 1 W 482/18
Ein Frau-zu-Mann-Transsexueller kann die Vaterschaft nicht gemäß § 1592 Nr. 2 BGB …
- AG Köln, 22.04.2025 - 378 III 32/25
- AG Köln, 04.03.2025 - 378 III 10/25
- AG Köln, 04.03.2025 - 378 III 11/25
- AG Köln, 17.12.2021 - 379 III 58/21
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Rechtsprechung
| BGH, 31.10.2018 - XII ZB 300/18 |
Volltextveröffentlichungen (18)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Betreuungssache: Verwaltung von Verfügungsgeldern des Betreuten auf einem Sammelanderkonto
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1805 BGB, § 1806 Halbs 2 BGB, § 1837 Abs 2 BGB, § 1908i BGB
Betreuungssache: Verwaltung von Verfügungsgeldern des Betreuten auf einem Sammelanderkonto - IWW
§ 1805 BGB, § ... 850 k Abs. 1 ZPO, § 1837 Abs. 2 BGB, § 1805 Satz 1 BGB, § 1908 i Abs. 1 BGB, § 1806 2. Halbsatz BGB, § 4 Abs. 2 Sätze 2 und 5 BORA, § 1 BNotO, § 58 Abs. 2 Satz 3 BeurkG, § 56 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII
- Wolters Kluwer
Verwaltung der Verfügungsgelder des Betreuten auf einem Sammelanderkonto als pflichtwidriges Handeln des als Betreuer bestellten Rechtsanwalts
- rabüro.de
Zur Pflichtwidrigkeit der Verwaltung von Geldern eines Betreuten auf einem Sammelanderkonto eines Rechtsanwalts
- Anwaltsblatt
§ 1805 BGB, § 1806 BGB, § 1908i BGB
BGH ist kein Freund von Sammelanderkonten - Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Vermögensverwaltung, Betreuerpflichten, Vermögenstrennung, Sammelanderkonto, Anderkonto
- ra.de
- degruyter.com
- BRAK-Mitteilungen
Verwaltung von Verfügungsgeldern auf einem Sammelanderkonto
- anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de
Verwaltung der Verfügungsgelder des Betreuten auf einem Sammelanderkonto als pflichtwidriges Handeln des als Betreuer bestellten Rechtsanwalts
- datenbank.nwb.de
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Rechtsanwalt als Betreuer - und sein Sammelanderkonto
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Verfügungsgelder des Betreuten auf Sammelanderkonto verwaltet
- famrz.de (Kurzinformation)
Pflichtwidrige Verwaltung von Betreutengeldern auf Sammelanderkonto
- Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
§ 1805 BGB, § 1806 BGB, § 1908i BGB
BGH ist kein Freund von Sammelanderkonten - Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Pflichtwidrigkeiten eines Betreuers bei Verwaltung der Verfügungsgelder des Betreuten
- rechtsanwaltskammer-hamm.de (Kurzinformation)
Pflichtwidrige Handlung eines anwaltlichen Betreuers
Besprechungen u.ä.
- Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
§ 1805 BGB, § 1806 BGB, § 1908i BGB
BGH ist kein Freund von Sammelanderkonten
Verfahrensgang
- AG Mainz, 15.03.2018 - 41 XVII 72/06
- LG Mainz, 12.06.2018 - 8 T 90/18
- BGH, 31.10.2018 - XII ZB 300/18
Papierfundstellen
- NJW 2019, 511
- MDR 2019, 167
- FGPrax 2019, 80
- FamRZ 2019, 306
- WM 2018, 2320
- AnwBl 2019, 44
- AnwBl Online 2019, 4
- Rpfleger 2019, 201
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- LG Münster, 28.07.2011 - 5 T 309/11
Auszug aus BGH, 31.10.2018 - XII ZB 300/18
Es besteht daher Einigkeit darin, dass der Betreuer ein Trennungsgebot für die Vermögenssphären seiner eigenen Person und der des Betroffenen einzuhalten hat (LG Münster Beschluss vom 28. Juli 2011 - 5 T 309/11 - BeckRS 2012, 22126;… BeckOGK/Fröschle BGB [Stand: 1. Oktober 2018] § 1805 Rn. 7;… MünchKommBGB/Kroll-Ludwigs 7. Aufl. § 1805 Rn. 3;… jurisPK-BGB/Lafontaine [Stand: 15. Oktober 2016] § 1805 BGB Rn. 5;… Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 4. Aufl. § 1805 BGB Rn. 2;… NK-BGB/Fritsche 3. Aufl. § 1806 Rn. 2).Rn. 12 (1) Nach verbreiteter Auffassung wird das Verwalten von Geldern eines Mündels oder Betreuten auf einem Anderkonto des Betreuers als grundsätzlich unzulässig angesehen (KG NJW 1967, 883; OLG Köln OLGR 1997, 51; LG Münster Beschluss vom 28. Juli 2011 - 5 T 309/11 - BeckRS 2012, 22126;… BeckOK BGB/Bettin [Stand: 1. August 2018] § 1805 Rn. 2;… jurisPK-BGB/Lafontaine [Stand: 15. Oktober 2016] § 1805 BGB Rn. 11;… Hk-BGB/Kemper 9. Aufl. § 1805 Rn. 1;… Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 4. Aufl. § 1805 BGB Rn. 2;… BGB-RGRK/Dickescheid 12. Aufl. § 1805 Rn. 2;… Jurgeleit/Reinfarth Betreuungsrecht 4. Aufl. § 1805 BGB Rn. 2), wobei dies auch für Rechtsanwalts-Anderkonten gelte.
Rn. 14 Von einigen Vertretern der letztgenannten Auffassung wird sogar die Verwaltung auf Sammelanderkonten als zulässig erachtet, solange eine eindeutige Zuordnung gewahrt sei (…Staudinger/Veit BGB [2014] § 1805 Rn. 9; Beitzke ZBlJugR 1967, 237, 242;… Erman/Schulte-Bunert BGB 15. Aufl. § 1805 Rn. 4;… Palandt/Götz BGB 77. Aufl. § 1805 Rn. 1;… auf geringere Summen beschränkend NK-BGB/Fritsche 3. Aufl. § 1805 Rn. 3), von anderen hingegen als generell unzulässig angesehen (…BtKomm/Roth 5. Aufl. Teil D Rn. 48;… BeckOGK/Fröschle BGB [Stand: 1. Oktober 2018] § 1805 Rn. 10; ebenso LG Münster Beschluss vom 28. Juli 2011 - 5 T 309/11 - BeckRS 2012, 22126;… Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 4. Aufl. § 1805 BGB Rn. 2;… Jurgeleit/Reinfarth Betreuungsrecht 4. Aufl. § 1805 BGB Rn. 3).
- OLG München, 03.05.1996 - 10 U 6205/95
Zeitdauer des Überlebens eines Unfalls als Kriterium für Schmerzensgeldbemessung
Auszug aus BGH, 31.10.2018 - XII ZB 300/18
Rn. 12 (1) Nach verbreiteter Auffassung wird das Verwalten von Geldern eines Mündels oder Betreuten auf einem Anderkonto des Betreuers als grundsätzlich unzulässig angesehen (KG NJW 1967, 883; OLG Köln OLGR 1997, 51; LG Münster Beschluss vom 28. Juli 2011 - 5 T 309/11 - BeckRS 2012, 22126;… BeckOK BGB/Bettin [Stand: 1. August 2018] § 1805 Rn. 2;… jurisPK-BGB/Lafontaine [Stand: 15. Oktober 2016] § 1805 BGB Rn. 11;… Hk-BGB/Kemper 9. Aufl. § 1805 Rn. 1;… Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 4. Aufl. § 1805 BGB Rn. 2;… BGB-RGRK/Dickescheid 12. Aufl. § 1805 Rn. 2;… Jurgeleit/Reinfarth Betreuungsrecht 4. Aufl. § 1805 BGB Rn. 2), wobei dies auch für Rechtsanwalts-Anderkonten gelte.
- OLG Bremen, 20.09.2021 - 5 W 14/21
Zulässigkeit der Verwahrung von sog. Verfügungsgeld auf einem Geschäftskonto des …
Der BGH habe es im Rahmen seiner Entscheidung vom 31.10.2018 (XII ZB 300/18) ausdrücklich zugelassen, zur Bestreitung kleinerer Ausgaben des Betroffenen Bargeld vorzuhalten.Es entspricht daher allgemeiner Ansicht, dass der Nachlasspfleger ein Trennungsgebot für die Vermögenssphären seiner eigenen Person und der des Erblassers bzw. dessen unbekannten Erben einzuhalten hat (vgl. BGH Beschl. v. 31.10.2018, XII ZB 300/18- juris Rn. 9 f. d. Fall der Betreuung).
- OLG Oldenburg, 31.05.2023 - 3 U 68/22 Soweit der Beklagte in diesem Zusammenhang auch auf den Beschluss des BGH vom 31.10.2018 - XII ZB 300/18 - verweist, ging es im vom Bundesgerichtshof zu entscheidenden Fall um die Unzulässigkeit der Führung von Sammelanderkonten.
Hierzu hat der BGH ausgeführt, das für Rechtsanwälte eine dauerhafte Vermischung der ihnen gesetzlich anvertrauten Fremdgelder von Mündeln und Betreuten auf Sammelanderkonten nicht in Betracht kommt (BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2018 - XII ZB 300/18 -, Rn. 20, juris).
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Rechtsprechung
| BGH, 10.10.2018 - XII ZB 230/18 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Beschwerdeverfahren in Betreuungssachen: Erforderlichkeit einer erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen; Bestimmung eines Betreuers im Wege der Einheitsentscheidung bei Anordnung einer Betreuung durch das Beschwerdegericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1896 Abs 1 BGB, § 1896 Abs 2 BGB, § 1896 Abs 3 BGB, § 68 Abs 3 S 2 FamFG, § 69 Abs 1 S 1 FamFG
Beschwerdeverfahren in Betreuungssachen: Erforderlichkeit einer erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen; Bestimmung eines Betreuers im Wege der Einheitsentscheidung bei Anordnung einer Betreuung durch das Beschwerdegericht - IWW
§ 1896 Abs. 2 BGB, § 74 Abs. 6 Satz 3 FamFG, § 1896 Abs. 3 BGB, § 69 Abs. 1 Satz 1 FamFG
- Wolters Kluwer
Erfolgsaussichten einer Rechtsbeschwerde gegen die Anordung einer Berufsbetreuung wegen Demenzerkrankung trotz Bestehens einer Vor- u. Fürsorgevollmacht für einen nahen Angehörigen des Betroffenen
- Bt-Recht
Beschwerdeverfahren, Anhörung des Betroffenen, Anordnung der Betreuung, Betreuerauswahl
- ra.de
- degruyter.com
- rechtsportal.de
Erfolgsaussichten einer Rechtsbeschwerde gegen die Anordung einer Berufsbetreuung wegen Demenzerkrankung trotz Bestehens einer Vor- u. Fürsorgevollmacht für einen nahen Angehörigen des Betroffenen
- datenbank.nwb.de
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Betreuungsverfahren - und die persönliche Anhörung durch das Beschwerdegericht
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vorsorgevollmacht -und der weit entfernt wohnende Bevollmächtigte
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Betreuungsanordnung durch das Beschwerdegericht - und die Betreuerbestellung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Betreuungssache - bei neuer Tatsachengrundlage ist eine erneute Anhörung erforderlich!
- famrz.de (Kurzinformation)
Erneute persönliche Anhörung bei neuer Tatsachengrundlage
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW-RR 2019, 67
- MDR 2018, 1456
- FGPrax 2019, 80
- FamRZ 2019, 140
- Rpfleger 2019, 142
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (11)
- BGH, 30.08.2017 - XII ZB 16/17
Betreuungsverfahren: Ausnahme von der Pflicht des Beschwerdegerichts zur eigenen …
Auszug aus BGH, 10.10.2018 - XII ZB 230/18
Ordnet das Landgericht im Beschwerdeverfahren eine Betreuung an, hat es im Wege der Einheitsentscheidung zugleich auch den Betreuer zu bestimmen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 30. August 2017, XII ZB 16/17, FamRZ 2017, 1866).Rn. 13 Für den Fall der Einrichtung entweder einer Kontrollbetreuung oder einer Vollbetreuung wäre das Landgericht zudem gehalten, im Wege der dann zu treffenden Einheitsentscheidung (…vgl. Senatsbeschluss vom 20. Juni 2018 - XII ZB 39/18 - FamRZ 2018, 1533 Rn. 8 mwN) nicht nur die Betreuung als solche anzuordnen, sondern auch den Betreuer selbst zu bestimmen (§ 69 Abs. 1 Satz 1 FamFG; vgl. Senatsbeschluss vom 30. August 2017 - XII ZB 16/17 - FamRZ 2017, 1866 Rn. 15).
- BGH, 15.08.2018 - XII ZB 10/18
Betreuungssache: Erforderlichkeit einer erneuten persönlichen Anhörung des …
Auszug aus BGH, 10.10.2018 - XII ZB 230/18
Zieht das Beschwerdegericht in einer Betreuungssache für seine Entscheidung eine neue Tatsachengrundlage heran, die nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datiert, gebietet dies eine erneute persönliche Anhörung des Betroffenen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 15. August 2018, XII ZB 10/18, FamRZ 2018, 1770).Diese war bereits deshalb geboten, weil sich das Landgericht bei seiner Entscheidung mit dem Sachverständigengutachten vom 18. Januar 2018 sowie den gerichtlich eingeholten Stellungnahmen des Verfahrenspflegers vom 6. September 2017, 3. Januar 2018 und 7. Februar 2018 maßgeblich auf Tatsachen gestützt hat, die nicht Gegenstand der - zudem vor Bestellung des Verfahrenspflegers durchgeführten (…vgl. insoweit Senatsbeschluss vom 14. Februar 2018 - XII ZB 465/17 - FamRZ 2018, 705 Rn. 7 f.) - Anhörung der Betroffenen durch die beauftragte Richterin am 10. März 2015 gewesen sind (vgl. Senatsbeschluss vom 15. August 2018 - XII ZB 10/18 - juris Rn. 11 mwN).
- BGH, 09.05.2018 - XII ZB 413/17
Betreuungssache: Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung und der Übertragung des …
Auszug aus BGH, 10.10.2018 - XII ZB 230/18
Rn. 12 Sollte sich nach genügender Aufklärung des aktuellen Sachverhalts ein durch hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte untermauerter Verdacht ergeben, dass durch die Ausübung der Vollmacht dem Betreuungsbedarf nicht Genüge getan wird, so wäre als milderes Mittel gegenüber einer Vollbetreuung zunächst zu erwägen, im Wege der sogenannten Kontrollbetreuung (§ 1896 Abs. 3 BGB) den selbstbestimmten Willen des Vollmachtgebers zur Geltung zu bringen (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Mai 2018 - XII ZB 413/17 - FamRZ 2018, 1188 Rn. 23 ff. mwN).
- BGH, 19.07.2017 - XII ZB 141/16
Vorsorgevollmacht: Anfechtung des Vollmachtswiderrufs wegen Drohung; …
Auszug aus BGH, 10.10.2018 - XII ZB 230/18
Rn. 11 Ebenso führt ein Geschwisterstreit für sich genommen nicht zur Ungeeignetheit eines Bevollmächtigten, sondern nur dann, wenn er sich zum Nachteil des Wohls der Betroffenen auswirkt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Juli 2017 - XII ZB 141/16 - FamRZ 2017, 1712 Rn. 23 …und vom 15. September 2010 - XII ZB 166/10 - FamRZ 2010, 1897 Rn. 22, zum Betreuungsvorschlag). - BGH, 15.09.2010 - XII ZB 166/10
Betreuung: Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Verlängerung …
Auszug aus BGH, 10.10.2018 - XII ZB 230/18
Rn. 11 Ebenso führt ein Geschwisterstreit für sich genommen nicht zur Ungeeignetheit eines Bevollmächtigten, sondern nur dann, wenn er sich zum Nachteil des Wohls der Betroffenen auswirkt (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Juli 2017 - XII ZB 141/16 - FamRZ 2017, 1712 Rn. 23 und vom 15. September 2010 - XII ZB 166/10 - FamRZ 2010, 1897 Rn. 22, zum Betreuungsvorschlag). - BGH, 28.09.2016 - XII ZB 269/16
Betreuung: Verzicht auf die persönlichen Anhörung des Betroffenen im …
Auszug aus BGH, 10.10.2018 - XII ZB 230/18
Die Aktualisierung der Tatsachengrundlage erfordert auch eine erneute persönliche Anhörung der Betroffenen (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. Dezember 2015 - XII ZB 227/12 - FamRZ 2016, 300 Rn. 9 …und vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 198/16 - FamRZ 2018, 124 Rn. 9), solange nicht ausgeschlossen ist, dass aus deren Antworten und Verhalten Rückschlüsse auf ihren aktuellen natürlichen Willen gezogen werden können (vgl. auch Senatsbeschluss vom 28. September 2016 - XII ZB 269/16 - FamRZ 2016, 2093 Rn. 12). - BGH, 14.02.2018 - XII ZB 465/17
Betreuungsache: Anhörung des Betroffenen ohne Teilnahme des Verfahrenspflegers; …
Auszug aus BGH, 10.10.2018 - XII ZB 230/18
Diese war bereits deshalb geboten, weil sich das Landgericht bei seiner Entscheidung mit dem Sachverständigengutachten vom 18. Januar 2018 sowie den gerichtlich eingeholten Stellungnahmen des Verfahrenspflegers vom 6. September 2017, 3. Januar 2018 und 7. Februar 2018 maßgeblich auf Tatsachen gestützt hat, die nicht Gegenstand der - zudem vor Bestellung des Verfahrenspflegers durchgeführten (vgl. insoweit Senatsbeschluss vom 14. Februar 2018 - XII ZB 465/17 - FamRZ 2018, 705 Rn. 7 f.) - Anhörung der Betroffenen durch die beauftragte Richterin am 10. März 2015 gewesen sind (…vgl. Senatsbeschluss vom 15. August 2018 - XII ZB 10/18 - juris Rn. 11 mwN). - BGH, 02.12.2015 - XII ZB 227/12
Beschwerdeverfahren gegen eine Verlängerung einer bestehenden Betreuung: …
Auszug aus BGH, 10.10.2018 - XII ZB 230/18
Die Aktualisierung der Tatsachengrundlage erfordert auch eine erneute persönliche Anhörung der Betroffenen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. Dezember 2015 - XII ZB 227/12 - FamRZ 2016, 300 Rn. 9 …und vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 198/16 - FamRZ 2018, 124 Rn. 9), solange nicht ausgeschlossen ist, dass aus deren Antworten und Verhalten Rückschlüsse auf ihren aktuellen natürlichen Willen gezogen werden können (…vgl. auch Senatsbeschluss vom 28. September 2016 - XII ZB 269/16 - FamRZ 2016, 2093 Rn. 12). - BGH, 21.06.2017 - XII ZB 36/17
Betreuungssache: Pflicht des Sachverständigen zur persönlichen Untersuchung oder …
Auszug aus BGH, 10.10.2018 - XII ZB 230/18
Nach Aufhebung dieser Entscheidung durch den Senat (Senatsbeschluss vom 21. Juni 2017 - XII ZB 36/17 - FamRZ 2017, 1611) und Zurückverweisung der Sache an das Landgericht hat dieses nach Bestellung eines Verfahrenspflegers und Einholung eines auf persönlicher Untersuchung der Betroffenen beruhenden Gutachtens eine Entscheidung gleichen Inhalts getroffen. - BGH, 18.10.2017 - XII ZB 198/16
Betreuungssache: Erforderlichkeit der persönlichen Anhörung des Betroffenen im …
Auszug aus BGH, 10.10.2018 - XII ZB 230/18
Die Aktualisierung der Tatsachengrundlage erfordert auch eine erneute persönliche Anhörung der Betroffenen (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. Dezember 2015 - XII ZB 227/12 - FamRZ 2016, 300 Rn. 9 und vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 198/16 - FamRZ 2018, 124 Rn. 9), solange nicht ausgeschlossen ist, dass aus deren Antworten und Verhalten Rückschlüsse auf ihren aktuellen natürlichen Willen gezogen werden können (…vgl. auch Senatsbeschluss vom 28. September 2016 - XII ZB 269/16 - FamRZ 2016, 2093 Rn. 12). - BGH, 20.06.2018 - XII ZB 39/18
Betreuungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine einheitliche …
- BGH, 02.11.2022 - XII ZB 339/22
Betreuungssache: Aufklärungspflicht des Gerichts hinsichtlich der Frage der …
Ebenso führt ein Geschwisterstreit für sich genommen nicht zur Ungeeignetheit eines Bevollmächtigten, sondern nur dann, wenn er sich zum Nachteil des Wohls der Betroffenen auswirkt (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Oktober 2018 - XII ZB 230/18 - FamRZ 2019, 140 Rn. 11 mwN), wozu ebenfalls keine Feststellungen getroffen sind. - BGH, 16.11.2022 - XII ZB 212/22
Betreuungssache: Verpflichtung des Vorsorgebevollmächtigten zur persönlichen …
Deshalb kann ein Bevollmächtigter, der nicht in der Nähe des Vollmachtgebers wohnhaft ist, nur dann als ungeeignet angesehen werden und deshalb die Bestellung eines Betreuers gerechtfertigt sein, wenn tragfähige Gründe dafür festgestellt werden können, dass er aufgrund der räumlichen Entfernung zum Betroffenen die Vollmacht nicht zu dessen Wohl ausüben kann oder will (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Oktober 2018 - XII ZB 230/18 - FamRZ 2019, 140 Rn. 10). - BGH, 08.05.2019 - XII ZB 506/18
Persönliche Anhörung eines Betroffenen vor der Bestellung eines Betreuers oder …
Im Übrigen führt ein Geschwisterstreit für sich genommen noch nicht zur Ungeeignetheit eines Bevollmächtigten, sondern nur dann, wenn er sich zum Nachteil des Wohls der Betroffenen auswirkt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. Oktober 2018 - XII ZB 230/18 - FamRZ 2019, 140 Rn. 11 …und vom 19. Juli 2017 - XII ZB 141/16 - FamRZ 2017, 1712 Rn. 23).
- BGH, 27.02.2019 - XII ZB 444/18
Betreuungssache: Verwertbarkeit eines ohne Untersuchung des Betroffenen …
Ein Absehen von der Anhörung im Beschwerdeverfahren scheidet zudem dann aus, wenn das Beschwerdegericht eine neue, nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datierende Tatsachengrundlage heranzieht (Senatsbeschluss vom 10. Oktober 2018 - XII ZB 230/18 - FamRZ 2019, 140 Rn. 6 mwN). - BGH, 20.01.2021 - XII ZB 202/20
Pflicht zur persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren unter …
Rn. 11 aa) Zwar hat das Beschwerdegericht zu Recht die erneute Anhörung der Betroffenen für erforderlich gehalten, nachdem die letzte Anhörung durch das Amtsgericht über drei Jahre zurücklag und das Amtsgericht seine Entscheidung zudem auch auf das ärztliche Zeugnis des Hausarztes der Betroffenen vom 27. Juli 2017 gestützt hat, auf das sich die letzte Anhörung vor dem Amtsgericht am 17. November 2016 naturgemäß nicht beziehen konnte (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Oktober 2018 - XII ZB 230/18 - FamRZ 2019, 140 Rn. 6). - BGH, 12.08.2020 - XII ZB 150/20
Verlängerung einer Betreuung - und die persönliche Anhörung im …
Damit war aber auch aus diesem Grund eine erneute Anhörung geboten (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Oktober 2018 - XII ZB 230/18 - FamRZ 2019, 140 Rn. 6). - BGH, 18.03.2026 - XII ZB 529/25
Grundsätzliches Entgegenstehen einer Vorsorgevollmacht gegenüber Bestellung eines …
Nur wenn dies von vornherein keinen Erfolg verspricht, kommt die Anordnung der Vollbetreuung durch einen Dritten in Betracht (Senatsbeschluss vom 10. Oktober 2018 - XII ZB 230/18 - FamRZ 2019, 140 Rn. 12).
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Rechtsprechung
| BGH, 16.01.2019 - XII ZB 489/18 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Verfahren in Betreuungssachen: Voraussetzungen für das Beschwerderecht von Angehörigen des Betroffenen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 303 Abs 2 Nr 1 FamFG
Verfahren in Betreuungssachen: Voraussetzungen für das Beschwerderecht von Angehörigen des Betroffenen - IWW
- Wolters Kluwer
Recht von Angehörigen zur Einlegung einer Beschwerde gegen eine von Amts wegen ergangene Entscheidung; Beteiligung des Angehörigen im ersten Rechtszug als Voraussetzung für das Recht zur Einlegung der Beschwerde
- Wolters Kluwer
Recht von Angehörigen zur Einlegung einer Beschwerde gegen eine von Amts wegen ergangene Entscheidung; Beteiligung des Angehörigen im ersten Rechtszug als Voraussetzung für das Recht zur Einlegung der Beschwerde
- Bt-Recht
Beschwerdebefugnis von Angehörigen
- ra.de
- degruyter.com
- rechtsportal.de
FamFG § 303 Abs. 2 Nr. 1
Recht von Angehörigen zur Einlegung einer Beschwerde gegen eine von Amts wegen ergangene Entscheidung; Beteiligung des Angehörigen im ersten Rechtszug als Voraussetzung für das Recht zur Einlegung der Beschwerde - datenbank.nwb.de
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Beschwerderecht von Angehörigen bei angeregter Kontrollbetreuung
- famrz.de (Kurzinformation)
Beschwerderecht Angehöriger im Betreuungsverfahren
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Recht von Angehörigen zur Einlegung einer Beschwerde
Verfahrensgang
- AG München, 13.06.2018 - 710 XVII 2302/18
- LG München I, 14.09.2018 - 13 T 10379/18
- BGH, 16.01.2019 - XII ZB 489/18
Papierfundstellen
- MDR 2019, 366
- FGPrax 2019, 80
- FamRZ 2019, 618
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.07.2018 - XII ZB 471/17
Verfahren in Betreuungssachen: Voraussetzungen für das Beschwerderecht von …
Auszug aus BGH, 16.01.2019 - XII ZB 489/18
: Das Recht der Beschwerde gegen eine von Amts wegen ergangene Entscheidung steht den Angehörigen nach § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG im Interesse des Betroffenen nur dann zu, wenn sie im ersten Rechtszug beteiligt worden sind (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 11. Juli 2018 - XII ZB 471/17 , FamRZ 2018, 1607).Die Beschwerdebefugnis des Sohns der Betroffenen für das Verfahren der Rechtsbeschwerde folgt zwar daraus, dass seine (Erst-)Beschwerde erfolglos geblieben ist (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Juli 2018 - XII ZB 471/17 - FamRZ 2018, 1607 Rn. 7 mwN).
Eine nachträgliche Erlangung der Beschwerdebefugnis durch Hinzuziehung von Angehörigen nach Erlass der angefochtenen Entscheidung des Amtsgerichts scheidet indessen aus (Senatsbeschluss vom 11. Juli 2018 - XII ZB 471/17 - FamRZ 2018, 1607 Rn. 10 mwN).
Die bloße Anregung zur Einleitung eines Verfahrens begründet für sich genommen jedoch keine Beteiligtenstellung des Anregenden (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Juli 2018 - XII ZB 471/17 - FamRZ 2018, 1607 Rn. 12 mwN).
Wird lediglich der die Instanz abschließende Beschluss bekanntgegeben, ist eine solche Beteiligung in derselben Instanz nicht mehr möglich (Senatsbeschluss vom 11. Juli 2018 - XII ZB 471/17 - FamRZ 2018, 1607 Rn. 15 mwN).
Zu diesem Zeitpunkt war das erstinstanzliche Verfahren jedoch durch Erlass des angefochtenen Beschlusses bereits abgeschlossen, so dass die nachfolgende Beteiligtenstellung im Beschwerdeverfahren eine rückwirkende Beteiligung im ersten Rechtszug als Zulässigkeitsvoraussetzung der Beschwerde nicht mehr zu begründen vermochte (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Juli 2018 - XII ZB 471/17 - FamRZ 2018, 1607 Rn. 18).
Die Beschwerdebefugnis des Sohns folge zwar daraus, dass seine (Erst-)Beschwerde erfolglos geblieben sei (vgl. BGH, Beschl. v. 11.07.2018 - XII ZB 471/17 - FamRZ 2018, 1607).
Eine nachträgliche Erlangung der Beschwerdebefugnis durch Hinzuziehung von Angehörigen nach Erlass der angefochtenen Entscheidung des Amtsgerichts sei nicht mehr möglich (BGH, Beschl. v. 11.07.2018 - XII ZB 471/17 Rn. 10 - FamRZ 2018, 1607).
Aus der vorliegenden Entscheidung des BGH ergibt sich, dass bei der Beurteilung, ob eine Beteiligung i.S.v. § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG vorgelegen hat, immer auf die Begründung des BGH in seiner ausführlichen früheren Entscheidung vom 11.07.2018 ( XII ZB 471/17 - FamRZ 2018, 1607) abzustellen ist, die als absolute Grundsatzentscheidung zu dieser Frage anzusehen ist.
- AG München, 13.06.2018 - 710 XVII 2302/18
Keine Anordnung einer Kontrollbetreuung beim Bestehen einer Vorsorgevollmacht
Auszug aus BGH, 16.01.2019 - XII ZB 489/18
Er sei auch nicht angehört oder sonst in irgendeiner Form weiter hinzugezogen worden, bis der angefochtene Beschluss des AG München vom 13.06.2018 (710 XVII 2302/18) ergangen war.
- BGH, 19.05.2021 - XII ZB 518/20
Eine Betreuung hat nicht den Zweck, das Vermögen des Betroffenen zugunsten eines …
Rn. 11 1. Soweit der Beteiligte zu 2 Rechtsbeschwerde im eigenen Namen eingelegt hat, ergibt sich seine Beschwerdebefugnis für das Rechtsbeschwerdeverfahren bereits daraus, dass seine (Erst-)Beschwerde erfolglos geblieben ist (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Januar 2019 - XII ZB 489/18 - FamRZ 2019, 618 Rn. 4 mwN). - BGH, 27.03.2019 - XII ZB 417/18
Ermöglichen der Einflussnahme eines Beteiligten auf das laufende Verfahren durch …
Rn. 4 1. Die Beschwerdebefugnis der Mutter des Betroffenen für das Verfahren der Rechtsbeschwerde folgt daraus, dass ihre (Erst-)Beschwerde erfolglos geblieben ist (Senatsbeschluss vom 16. Januar 2019 - XII ZB 489/18 - juris Rn. 4 mwN).Denn eine Beteiligung setzt notwendiger Weise die Möglichkeit voraus, dass die beteiligte Person - in welcher Art und Weise auch immer - auf das Verfahren in derselben Instanz Einfluss nehmen kann (Senatsbeschlüsse vom 16. Januar 2019 - XII ZB 489/18 - juris Rn. 11 mwN …und vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 213/16 - FamRZ 2018, 197 Rn. 11 mwN).
Die bloße Anregung zur Einleitung eines Verfahrens auf Betreuerwechsel (§ 1908 b BGB) führt hingegen nach der Senatsrechtsprechung nicht zur Beteiligung des Anregenden an diesem Verfahren (Senatsbeschlüsse vom 16. Januar 2019 - XII ZB 489/18 - juris Rn. 9 mwN …und vom 11. Juli 2018 - XII ZB 471/17 - FamRZ 2018, 1607 Rn. 12 mwN).
Selbst eine (inhaltliche) Anregung, für einen Dritten eine Betreuung einzurichten, führt für sich gesehen nicht zur Beteiligtenstellung des Anregenden (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Januar 2019 - XII ZB 489/18 - juris Rn. 9 mwN).
- BGH, 17.06.2020 - XII ZB 574/19
Betreuungsverfahren: Beschwerderecht der Angehörigen gegen von Amts wegen …
Das Recht der Beschwerde gegen eine von Amts wegen ergangene Entscheidung steht den Angehörigen nach § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG im Interesse des Betroffenen nur dann zu, wenn sie im ersten Rechtszug beteiligt worden sind (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 16. Januar 2019 - XII ZB 489/18, FamRZ 2019, 618).Die Beschwerdebefugnis des Beteiligten zu 2 folgt für das Verfahren der Rechtsbeschwerde daraus, dass seine Erstbeschwerde verworfen worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Januar 2019 - XII ZB 489/18 - FamRZ 2019, 618 Rn. 4 mwN).
Rn. 12 Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, steht einem Angehörigen, der erstinstanzlich nicht beteiligt worden ist, kein Beschwerderecht zu, unabhängig davon, aus welchen Gründen die Beteiligung unterblieben ist (…Senatsbeschlüsse vom 13. März 2019 - XII ZB 523/18 - FamRZ 2019, 915 Rn. 6 mwN und vom 16. Januar 2019 - XII ZB 489/18 - FamRZ 2019, 618 Rn. 7 mwN).
- BGH, 13.03.2019 - XII ZB 523/18
Betreuungssache: Beteiligung durch konkludente Hinzuziehung bei Bewilligung von …
Für die auch konkludent mögliche Hinzuziehung zu einem Betreuungsverfahren ist erforderlich, dass das Gericht dem Beteiligten eine Einflussnahme auf das laufende Verfahren ermöglichen will und dies zum Ausdruck bringt (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 16. Januar 2019 - XII ZB 489/18, FamRZ 2019, 618 und vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 213/16, FamRZ 2018, 197).Denn eine Beteiligung setzt notwendigerweise die Möglichkeit voraus, dass die beteiligte Person - in welcher Art und Weise auch immer - auf das Verfahren in derselben Instanz Einfluss nehmen kann (Senatsbeschlüsse vom 16. Januar 2019 - XII ZB 489/18 - juris Rn. 11 …und vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 213/16 - FamRZ 2018, 197 Rn. 11 mwN).
Die bloße Anregung zur Einleitung eines Verfahrens auf Betreuerwechsel (§ 1908 b BGB) führt hingegen nach der Senatsrechtsprechung nicht zur Beteiligung des Anregenden an diesem Verfahren (Senatsbeschlüsse vom 16. Januar 2018 - XII ZB 489/18 - juris Rn. 9;… vom 11. Juli 2018 - XII ZB 471/17 - FamRZ 2018, 1607 Rn. 12 …und vom 20. November 2014 - XII ZB 86/14 - FamRZ 2015, 572 Rn. 9 mwN;… so im Übrigen entgegen der unzutreffenden Zitierung durch die Rechtsbeschwerde auch Keidel/Budde FamFG 19. Aufl. § 303 Rn. 27).
- BGH, 20.11.2019 - XII ZB 501/18
Bestellung eines Ergänzungs- oder Verhinderungsbetreuers bei einer vorläufigen …
Denn mit der Übersendung der die Instanz insoweit abschließenden Entscheidung ist gerade keine Möglichkeit verbunden, auf deren Inhalt Einfluss zu nehmen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. Januar 2019 - XII ZB 489/18 - FamRZ 2019, 618 Rn. 11 …und vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 213/16 - FamRZ 2018, 197 Rn. 11). - BGH, 08.03.2023 - XII ZB 283/22
Einrichtung einer Betreuung: Beschwerdeberechtigung des Sohnes einer …
Rn. 18 (5) Ebenso wenig wie die bloße Anregung zur Einleitung eines Betreuungsverfahrens geeignet ist, eine Beteiligtenstellung zu begründen (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Januar 2019 - XII ZB 489/18 - FamRZ 2019, 618 Rn. 9 mwN), führte vorliegend die der Akteneinsicht vorausgegangene Einreichung der Vorsorgevollmacht durch den Beteiligten zu 1 zu dessen Beteiligtenstellung. - BGH, 12.06.2019 - XII ZB 51/19
Gebotenheit der Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen i.R.d. …
Rn. 5 1. Die Beschwerdebefugnis des Sohns der Betroffenen für das Verfahren der Rechtsbeschwerde folgt daraus, dass seine (Erst-)Beschwerde erfolglos geblieben ist (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Januar 2019 - XII ZB 489/18 - FamRZ 2019, 618 Rn. 4 mwN). - BGH, 03.02.2021 - XII ZB 437/20
Beschwerdeberechtigung begründende erstinstanzliche Beteiligung eines nahen …
Er liegt auch weder in der Verwertung der Stellungnahme der Betreuungsbehörde in der Endentscheidung (vgl. auch Senatsbeschluss vom 16. Januar 2019 - XII ZB 489/18 - FamRZ 2019, 618 Rn. 10) noch darin, dass das Amtsgericht bei der Frage des Einwilligungsvorbehalts den Streit unter den Angehörigen und die sich auch aus den E-Mails ergebenden Wünsche des Beteiligten zu 3 zum künftigen Aufenthaltsort der Betroffenen thematisiert hat. - BGH, 14.09.2022 - XII ZB 458/21
Verfahren in Betreuungssachen: Beschwerderecht des Mitarbeiters eines Landkreises …
Rn. 3 1. Die Beschwerdebefugnis des Beteiligten für das Verfahren der Rechtsbeschwerde folgt daraus, dass seine (Erst-)Beschwerde erfolglos geblieben ist (Senatsbeschluss vom 16. Januar 2019 - XII ZB 489/18 - FamRZ 2019, 618 Rn. 4 mwN).
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