Rechtsprechung
| BGH, 27.04.2023 - V ZB 58/22 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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- bundesgerichtshof.de
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Anweisung des Grundbuchamts zur Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen Löschung eines Vorkaufsrechts
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§ 577 Abs 1 S 2 BGB, § 1094 BGB, § 22 GBO, § 29 GBO
Anweisung des Grundbuchamts zur Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen Löschung eines Vorkaufsrechts - IWW
§ 577 Abs. 1 Satz 2 BGB, § ... 78 Abs. 1 GBO, § 70 Abs. 1 FamFG, § 78 Abs. 3 GBO, § 71 FamFG, § 71 Abs. 2 Satz 1 GBO, § 71 Abs. 2 Satz 2 GBO, § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO, § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO, Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 22, 29 GBO, § 19 GBO, § 22 Abs. 1 Satz 1 GBO, § 29 Abs. 1 GBO, § 22, § 577 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 577 Abs. 3 BGB, § 577 Abs. 2 BGB, § 469 Abs. 2 Satz 1 Hs. 1 BGB, § 883 Abs. 2, § 888 BGB, § 29 GBO, § 415 Abs. 1 ZPO, § 1098 Abs. 2, § 883 Abs. 2 BGB, § 577 Abs. 1 BGB, §§ 415 ff. ZPO, § 894 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 22 Abs. 1 GBO, § 899 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 294 ZPO, § 1097 BGB, § 577 BGB, § 1094 BGB, § 5 Satz 1 RSiedlG, § 28 Abs. 2 Satz 5 BauGB, § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB, § 383 ZPO, § 52 StPO, § 383 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, § 52 Abs. 1 Nr. 2 StPO, § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB, § 433 Abs. 2 BGB, Art. 14 GG, §§ 573, 577 BGB, § 74 Abs. 6 Satz 1 FamFG, § 25 Abs. 1 GNotKG, § 81 FamFG, § 51 Abs. 1 Satz 2, § 36 Abs. 1 GNotKG
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 577 Abs. 1 S. 2, 1094
Vorrang eines dinglichen Vorkaufsrechts eines Familienangehörigen vor dem Mietervorkaufsrecht - Wolters Kluwer
Vorrang des dinglichen Vorkaufsrechts vor dem Vorkaufsrecht des Mieters; Bestellung des dinglichen Vorkaufrechts von dem Eigentümer zugunsten eines Familienangehörigen i.S.v. § 577 Abs. 1 Satz 2 BGB
- notar-drkotz.de
Dingliches Vorkaufsrecht geht Mietervorkaufsrecht vor
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 577 Abs. 1 Satz 2, 1094
Dingliches Vorkaufsrecht für Familienangehörige schlägt das des Mieters - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 577 Abs. 1 S. 2; BGB § 1094
Vorrang des dinglichen Vorkaufsrechts vor dem Vorkaufsrecht des Mieters; Bestellung des dinglichen Vorkaufrechts von dem Eigentümer zugunsten eines Familienangehörigen i.S.v. § 577 Abs. 1 Satz 2 BGB - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Dingliches Vorkaufsrecht sticht Mietervorkaufsrecht!
Kurzfassungen/Presse (6)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Wann hat ein dingliches Vorkaufsrecht Vorrang vor dem Vorkaufsrecht des Mieters?
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Dingliches Vorkaufsrecht eines Angehörigen hat Vorrang vor Mietervorkaufsrecht - Dingliches Vorkaufsrecht eines Angehörigen hat Vorrang vor Mietervorkaufsrecht
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Vorkaufsrecht der geschiedenen Ehefrau genießt Vorrang vor dem des Mieters
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Vorrang des dinglichen Vorkaufsrechts vor dem Vorkaufsrechts des Mieters
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Dingliches Vorkaufsrecht zugunsten eines Familienangehörigen hat Vorrang gegenüber Vorkaufsrecht des Mieters - Wertung des § 577 Abs. 1 Satz 2 BGB begründet Privilegierung der Familienangehörigen
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Vorkaufsrecht des Mieters
Besprechungen u.ä. (4)
- heckschen-vandeloo.de (Entscheidungsbesprechung)
Zum Verhältnis von dinglichem Vorkaufsrecht und Vorkaufsrecht des Mieters
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Dingliches Vorkaufsrecht für Familienangehörige sticht Mietervorkaufsrecht! (IMR 2023, 379)
Verfahrensgang
- AG Meißen, 14.09.2022 - MXME-5639
- OLG Dresden, 05.10.2022 - 17 W 538/22
- BGH, 27.04.2023 - V ZB 58/22
Papierfundstellen
- NJW 2023, 3025
- NJW-RR 2023, 863
- MDR 2023, 975
- DNotZ 2023, 688
- NZM 2023, 545
- FGPrax 2023, 145
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (25)
- BGH, 22.06.2007 - V ZR 269/06
Vorkaufsrecht des Mieters bei mehrfacher Veräußerung nach Umwandlung der …
Auszug aus BGH, 27.04.2023 - V ZB 58/22
Welche Vereinbarungen das Mietervorkaufsrecht auslösen, ist eine Frage der Auslegung dieser Norm, bei der neben deren Wortlaut auch ihr Sinn und Zweck zu berücksichtigen sind (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 22. Juni 2007 - V ZR 269/06, NJW 2007, 2699 Rn. 8 f.; Urteil vom 26. September 2003 - V ZR 70/03, NJW 2003, 3769).Rn. 34 (aa) Mit der Regelung des § 577 BGB wollte der Gesetzgeber der Gefahr der Verdrängung des Mieters aufgrund einer spekulativen Umwandlung von Wohnungen in Eigentumswohnungen begegnen (vgl. Senat, Urteil vom 22. Juni 2007 - V ZR 269/06, NJW 2007, 2699 Rn. 9; BGH…, Urteil vom 29. März 2006 - VIII ZR 250/05, BGHZ 167, 58 Rn. 16;… BVerfG, NJW 2011, 1723 Rn. 21).
Rn. 36 (cc) Ein Vorrang des Mietervorkaufsrechts kann daher allenfalls in Fällen von Rechtsmissbräuchen in Betracht kommen, die dadurch gekennzeichnet sind, dass nur zur Ausschaltung des Vorkaufsrechts des Mieters einer nach § 577 Abs. 1 Satz 2 BGB privilegierten Person ein dingliches Vorkaufsrecht eingeräumt wird (vgl. zum rechtsmissbräuchlichen Verkauf an Familienangehörige Senat, Urteil vom 22. Juni 2007 - V ZR 269/06, NJW 2007, 2699 Rn. 9; zu anderen "Vereitelungsfällen" Senat, Urteil vom 11. Oktober 1991 - V ZR 127/90, BGHZ 115, 335, 338 ff.).
- BVerfG, 04.04.2011 - 1 BvR 1803/08
Nichtannahmebeschluss: Analoge Anwendung von §§ 577, 577a BGB auf Veräußerung …
Auszug aus BGH, 27.04.2023 - V ZB 58/22
Rn. 34 (aa) Mit der Regelung des § 577 BGB wollte der Gesetzgeber der Gefahr der Verdrängung des Mieters aufgrund einer spekulativen Umwandlung von Wohnungen in Eigentumswohnungen begegnen (vgl. Senat…, Urteil vom 22. Juni 2007 - V ZR 269/06, NJW 2007, 2699 Rn. 9; BGH…, Urteil vom 29. März 2006 - VIII ZR 250/05, BGHZ 167, 58 Rn. 16; BVerfG, NJW 2011, 1723 Rn. 21).Diesem gesetzgeberischen Regelungskonzept, mit dem - wie in § 577 BGB insgesamt (vgl. BVerfG, NJW 2011, 1723 Rn. 32) - die durch Art. 14 GG geschützten Grundrechtspositionen von Mieter und Vermieter in einen sachgerechten Ausgleich gebracht werden sollen, widerspräche es, wenn dem gesetzlichen Mietervorkaufsrecht im Verhältnis zu einem von dem Vermieter zugunsten eines Familienangehörigen bestellten dinglichen Vorkaufsrecht Vorrang eingeräumt würde.
- BGH, 21.01.2016 - V ZB 43/15
Grundbuchberichtigung: Nachweis des Erlöschens eines für den ersten Verkaufsfall …
Auszug aus BGH, 27.04.2023 - V ZB 58/22
Der Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit ist nach § 29 Abs. 1 GBO durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden zu führen (Senat, Beschluss vom 21. Januar 2016 - V ZB 43/15, NJW 2016, 3242 Rn. 9 mwN).Es erlischt daher, wenn das belastete Grundstück auf andere Weise als durch Verkauf in das Eigentum eines Sonderrechtsnachfolgers des Verpflichteten übergeht, da dann ein Verkauf durch den Eigentümer im Sinne des § 1097 BGB nicht mehr gegeben sein kann (Senat, Beschluss vom 21. Januar 2016 - V ZB 43/15, NJW 2016, 3242 Rn. 11).
- BGH, 02.06.2016 - V ZB 3/14
Grundbucheintragung der Erben: Erbfolgenachweis bei Verwirkungsklausel im …
Auszug aus BGH, 27.04.2023 - V ZB 58/22
Das setzt nach § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO voraus, dass das Grundbuchamt die Löschung unter Verletzung gesetzlicher Vorschriften vorgenommen hat und das Grundbuch dadurch unrichtig (geworden) ist (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juni 2016 - V ZB 3/14, FGPrax 2016, 244 Rn. 6).Es genügt daher, wenn die Unrichtigkeit unter freier Würdigung der nach § 294 ZPO zugelassenen Beweismittel überwiegend wahrscheinlich ist (Senat, Beschluss vom 2. Juni 2016 - V ZB 3/14, FGPrax 2016, 244 Rn. 18 mwN).
- BGH, 27.01.2010 - VIII ZR 159/09
Zur Eigenbedarfskündigung wegen Wohnbedarfs von Familienangehörigen
- BGH, 08.04.2016 - V ZR 73/15
Bestellung eines dingliches Vorkaufsrechts: Formerfordernis für die dingliche …
Auszug aus BGH, 27.04.2023 - V ZB 58/22
Richtig ist auch, dass die schuldrechtliche Vereinbarung über die Bestellung eines dinglichen Vorkaufsrechts nach der Rechtsprechung des Senats gemäß § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB der notariellen Beurkundung bedarf, weil mit ihr zugleich die Verpflichtung begründet wird, das Eigentum an dem Grundstück unter bestimmten Umständen an den Vertragspartner zu übertragen (vgl. Senat, Urteil vom 8. April 2016 - V ZR 73/15, NJW 2016, 2035 Rn. 12 mwN). - BGH, 11.10.1991 - V ZR 127/90
Umgehung des Vorkaufsrechts
Auszug aus BGH, 27.04.2023 - V ZB 58/22
Rn. 36 (cc) Ein Vorrang des Mietervorkaufsrechts kann daher allenfalls in Fällen von Rechtsmissbräuchen in Betracht kommen, die dadurch gekennzeichnet sind, dass nur zur Ausschaltung des Vorkaufsrechts des Mieters einer nach § 577 Abs. 1 Satz 2 BGB privilegierten Person ein dingliches Vorkaufsrecht eingeräumt wird (vgl. zum rechtsmissbräuchlichen Verkauf an Familienangehörige Senat…, Urteil vom 22. Juni 2007 - V ZR 269/06, NJW 2007, 2699 Rn. 9; zu anderen "Vereitelungsfällen" Senat, Urteil vom 11. Oktober 1991 - V ZR 127/90, BGHZ 115, 335, 338 ff.). - BGH, 12.11.2021 - V ZR 204/20
Wohnungseigentum: Bildung verselbstständigter Untergemeinschaften für die …
Auszug aus BGH, 27.04.2023 - V ZB 58/22
Rn. 26 (2) Hier erscheint bereits fraglich, ob das Beschwerdegericht den Inhalt des dinglichen Vorkaufsrechts zutreffend bestimmt hat, was in vollem Umfang der Nachprüfung durch den Senat unterliegt (vgl. Senat, Urteil vom 12. November 2021 - V ZR 204/20 Rn. 11). - BGH, 22.11.2013 - V ZR 161/12
Vereinbarung eines schuldrechtlichen Vorkaufsrechts neben der Bestellung eines …
Auszug aus BGH, 27.04.2023 - V ZB 58/22
Selbst wenn man aber mit der Rechtsbeschwerde die schuldrechtliche Vereinbarung über die Bestellung des dinglichen Vorkaufsrechts (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 22. November 2013 - V ZR 161/12, NJW 2014, 622 Rn. 10) in diesem Sinne als "doppelt bedingten Kauf" ansehen wollte, änderte das nichts daran, dass sie nicht als "Verkauf" i.S.v. § 577 BGB angesehen werden kann. - BGH, 02.09.2020 - VIII ZR 35/19
Eigenbedarf gilt auch für getrennt lebende Ehegatten
- BGH, 15.05.1998 - V ZR 89/97
Ausübung des Vorkaufsrechts
- BGH, 26.09.2003 - V ZR 70/03
Ausübung eines Vorkaufsrechts bei Bestellung einer beschränkt persönlichen …
- BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 250/05
Voraussetzungen des gesetzlichen Vorkaufsrechts des Mieters einer …
- OLG München, 11.05.2016 - 34 Wx 61/16
Dingliches Vorkaufsrecht "für den ersten Verkaufsfall, für den es nach den …
- RG, 24.01.1910 - V 324/08
Vorverkauf; Formvorschrift des § 313 BGB
- BGH, 03.05.1961 - V ZR 36/60
Konkurrenz zweier Vorkaufsrechte
- RG, 21.03.1925 - V 531/24
Vorkaufsrecht. Wiederkaufsrecht
- BGH, 18.02.1977 - V ZR 24/75
Beschwerdewert eines Grundstücks in der Rechtsmittelinstanz - Kollision eines …
- BGH, 15.07.2010 - V ZB 107/10
Grundbuchverfahren: Eintragungsbewilligung durch einen nicht …
- BGH, 13.02.2020 - V ZB 3/16
Erfüllung der Formerfordernisse einer Auflassung vor einem nicht in Deutschland …
- BGH, 21.10.2021 - V ZB 52/20
Berücksichtigung von Zinsen bei der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek ins …
- BGH, 15.11.2019 - V ZR 9/19
Heizungskostenabrechnung in der Wohnungseigentumsanlage bei großem Wärmeverlust …
- BGH, 12.11.2004 - V ZR 322/03
Ansprüche des Erben des Vorkaufsberechtigten wegen Stellung eines …
- BGH, 05.02.2020 - V ZB 6/20
Vollziehung eines Grundstückskaufvertrags durch den Notar trotz Streit der …
- BayObLG, 10.05.1989 - BReg. 2 Z 118/88
Gutgläubiger Erwerb; Eintragung; Vorrang; Grundpfandrecht; Vermögensübernahme; …
- BGH, 10.07.2024 - VIII ZR 276/23
Cousins sind keine Familienangehörigen im Sinne des Mietrechts
Rn. 27 bb) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs konkretisieren die Regelungen über ein Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen (§ 383 ZPO; § 52 StPO) mit Rücksicht auf eine typisierte persönliche Nähebeziehung den Kreis der durch § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB - und damit auch durch § 577a Abs. 1a Satz 2 BGB - privilegierten Familienangehörigen, und zwar unabhängig davon, ob tatsächlich eine persönliche Bindung besteht (…vgl. Senatsurteile vom 2. September 2020 - VIII ZR 35/19, NJW 2021, 620 Rn. 19 f.;… vom 27. Januar 2010 - VIII ZR 159/09, BGHZ 184, 138 Rn. 22; BGH, Beschluss vom 27. April 2023 - V ZB 58/22, NJW-RR 2023, 863 Rn. 31 [zu § 577 Abs. 1 Satz 2 BGB]).Rn. 36 Es ist sachgerecht, diese gesetzgeberischen Wertungen auch für die ebenfalls in der persönlichen Verbundenheit begründeten Privilegierungen von Familienangehörigen nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB und § 577a Abs. 1a Satz 2 BGB heranzuziehen (…vgl. Senatsurteile vom 2. September 2020 - VIII ZR 35/19, NJW 2021, 620 Rn. 19 f.;… vom 27. Januar 2010 - VIII ZR 159/09, BGHZ 184, 138 Rn. 22; BGH, Beschluss vom 27. April 2023 - V ZB 58/22, NJW-RR 2023, 863 Rn. 31).
- BGH, 18.12.2025 - V ZB 8/25
Öffentlicher Glaube des Grundbuchs bei Vorwegnahme der Erbfolge
Rn. 9 a) Eine Eintragung ist i.S.v. § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO unter Verletzung gesetzlicher Vorschriften bewirkt, wenn bei der Eintragung zu beachtende Rechtsnormen des materiellen oder formellen Rechts infolge eines objektiven Pflichtenverstoßes des Grundbuchamts nicht oder nicht richtig angewendet worden sind (vgl. Senat, Beschluss vom 27. April 2023 - V ZB 58/22, NJW-RR 2023, 863 Rn. 9;… Beschluss vom 21. Oktober 2021 - V ZB 52/20, FGPrax 2022, 49 Rn. 33).Die Unrichtigkeit des Grundbuches muss nicht bewiesen werden, es genügt für die Eintragung des Widerspruchs als vorläufiges Sicherungsmittel vielmehr die Glaubhaftmachung (vgl. Senat, Beschluss vom 27. April 2023 - V ZB 58/22, aaO;… Beschluss vom 2. Juni 2016 - V ZB 3/14, FGPrax 2016, 244 Rn. 18 mwN).
Es ist daher ausreichend, wenn die Unrichtigkeit unter freier Würdigung der nach § 31 FamFG (= § 294 ZPO) zugelassenen Beweismittel überwiegend wahrscheinlich ist (vgl. Senat, Beschluss vom 27. April 2023 - V ZB 58/22, aaO;… Beschluss vom 2. Juni 2016 - V ZB 3/14, aaO).
Sie ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. Senat, Beschluss vom 27. April 2023 - V ZB 58/22, aaO), in diesem Rahmen vorliegend aber zu beanstanden.
- BGH, 27.09.2024 - V ZR 48/23
Vorrang des dinglichen Vorkaufsrechts eines Familienangehörigen vor dem …
Auf die Rechtsbeschwerde der Klägerin wies der Senat das Grundbuchamt an, einen Widerspruch gegen die Löschung des Vorkaufsrechts einzutragen (Beschluss vom 27. April 2023 - V ZB 58/22, NJW-RR 2023, 863).Dann käme die Klägerin in den Genuss der Vormerkungswirkung nach § 1098 Abs. 2 BGB i.V.m. § 883 Abs. 2, § 888 BGB und wäre die zugunsten des Mieters vorgenommene Verfügung des Beklagten ihr gegenüber unwirksam (vgl. Senat, Beschluss vom 27. April 2023 - V ZB 58/22, NJW-RR 2023, 863 Rn. 37).
Die zu Unrecht erfolgte (vgl. Senat, Beschluss vom 27. April 2023 - V ZB 58/22, aaO Rn. 7 ff., 37) Löschung des Vorkaufsrechts hätte die Vormerkungswirkung nicht beseitigt (vgl. Senat, Urteil vom 15. Dezember 1972 - V ZR 76/71, BGHZ 60, 46 zur Auflassungsvormerkung;… Grüneberg/Herrler, BGB, 83. Aufl., § 883 Rn. 19 aE).
Rn. 7 a) Wie der Senat zwischenzeitlich in einem zwischen der hiesigen Klägerin und dem Mieter als Beteiligten geführten Rechtsbeschwerdeverfahren entschieden hat (Beschluss vom 27. April 2023 - V ZB 58/22, NJW-RR 2023, 863), genießt das dingliche Vorkaufsrecht jedenfalls dann Vorrang vor dem Vorkaufsrecht des Mieters, wenn es von dem Eigentümer zu Gunsten eines Familienangehörigen i.S.v. § 577 Abs. 1 Satz 2 BGB bestellt wurde.
So liegt es hier, denn Eheleute sind auch dann als Familienangehörige im Sinne dieser Regelung anzusehen, wenn sie geschieden sind (Senat, Beschluss vom 27. April 2023 - V ZB 58/22, aaO Rn. 31 mwN).
Der Senat begründet die Vorrangigkeit des für den Familienangehörigen bestellten dinglichen Vorkaufsrechts nämlich mit dem gesetzgeberischen Regelungskonzept in § 577 BGB und der wertungsmäßigen Gleichstellung des Verkaufs der an den Mieter überlassenen Wohnung durch den Vermieter an eine ihm nahestehende Person mit der Bestellung eines Vorkaufsrechts für eine solche Person (vgl. Senat, Beschluss vom 27. April 2023 - V ZB 58/22, NJW-RR 2023, 863 Rn. 34 f.).
Wenn der Vermieter das Wohnungseigentum auch nach Überlassung der Wohnung an den Mieter direkt an den Familienangehörigen verkaufen könnte, ohne dass der Mieter zum Vorkauf berechtigt wäre, ist nicht ersichtlich, warum das Mietervorkaufsrecht Vorrang gegenüber einem nach Überlassung der Wohnung an den Mieter für einen Familienangehörigen bestellten dinglichen Vorkaufsrecht haben sollte (vgl. Senat, Beschluss vom 27. April 2023 - V ZB 58/22, aaO Rn. 35).
- OLG Dresden, 14.07.2023 - 22 U 2509/21 Mit Verfügung vom 22.06.2023 wurde der Verkündungstermin auf den 14.07.2023 verlegt; zugleich erging der Hinweis, dass im Anschluss an die Entscheidung des BGH vom 28.04.2023, V ZB 58/22, veröffentlicht in Kalenderwoche 25, die Zulassung der Rechtsbeschwerde (bzw. der Revision) zum Bundesgerichtshof ausscheidet.
Eine Aussetzung, sei es nach § 148 ZPO oder nach § 21 FamFG, ist nicht mehr geboten, nachdem der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 27.04.2023, V ZB 58/22, juris, über die Frage zum Vorkaufsrecht entschieden hat.
Vielmehr steht aufgrund des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 27.04.2023, Az.: V ZB 58/22, juris, LS 1, der im Verhältnis Mieter/Erwerber (gesetzliches Vorkaufsrecht) und Beklagte (vereinbartes dingliches.
Das Rangverhältnis Mietervorkaufsrecht und dingliches Vorkaufsrecht der geschiedenen Ehefrau ist geklärt; letzteres geht vor (BGH v. 27.04.2023, V ZB 58/22).
Nachdem die Frage zu § 577 Abs. 1 S. 2 BGB (Vorrang des dinglichen Vorlaufsrechts der Beklagten gegenüber dem gesetzlichen Vorkaufsrecht des Mieters) mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 27.04.2023, V ZB 58/22, geklärt ist, handelt es sich vorliegend nur noch um einen Einzelfall ohne grundsätzliche Bedeutung.
- BGH, 21.03.2024 - V ZB 10/23
Vollzug der Teilung eines in Berlin bebauten Grundstücks in Wohnungseigentum im …
Die entsprechende Würdigung des Beschwerdegerichts ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. nur Senat, Beschluss vom 27. April 2023 - V ZB 58/22, NJW-RR 2023, 863 Rn. 23). - BGH, 21.03.2024 - V ZB 17/23
Zur Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung des …
Die entsprechende Würdigung des Beschwerdegerichts ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. nur Senat, Beschluss vom 27. April 2023 - V ZB 58/22, NJW-RR 2023, 863 Rn. 23) und in diesem Rahmen nicht zu beanstanden. - BGH, 19.09.2024 - V ZB 66/23
Genehmigung der Teilung bestehender Wohngebäude; angemessene Frist zur Hebung …
Die entsprechende Würdigung des Beschwerdegerichts ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. nur Senat, Beschluss vom 27. April 2023 - V ZB 58/22, NJW-RR 2023, 863 Rn. 23) und in diesem Rahmen nicht zu beanstanden. - BGH, 13.06.2024 - V ZR 48/23 Zwar hat der Senat die Frage, ob das für einen Familienangehörigen bestellte dingliche Vorkaufsrecht Vorrang vor dem Mietervorkaufsrecht hat, zwischenzeitlich entschieden (Beschluss vom 27. April 2023 - V ZB 58/22, NJW-RR 2023, 863).
- BGH, 28.11.2024 - V ZB 24/23
Eintragungshindernis bezüglich der Teilung von Eigentum
Die entsprechende Würdigung des Beschwerdegerichts ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. nur Senat, Beschluss vom 27. April 2023 - V ZB 58/22, NJW-RR 2023, 863 Rn. 23) und in diesem Rahmen nicht zu beanstanden.
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