Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2015 - 1 B 5.13, 1 B 13.13, 1 B 23.14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 S 1 GG, Art 14 Abs 1 S 2 GG, Art 14 Abs 3 S 1 GG
Verfassungsmäßigkeit des Spielhallengesetzes Berlin, des Glücksspielstaatsvertrags und des hierauf bezogenen Ausführungsgesetzes Berlin - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 43 Abs 1 VwGO, Art ... 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 S 1 GG, Art 14 Abs 1 S 2 GG, Art 14 Abs 3 S 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 74 Abs 1 Nr 11 GG, § 30 Abs 1 VerfGHG BE, § 33i GewO, §§ 33cff GewO, § 3 Abs 2 SpielV, § 2 Abs 1 S 2 SpielhG BE, § 2 Abs 1 S 3 SpielhG BE, § 2 Abs 1 S 4 SpielhG BE, § 4 Abs 1 S 2 SpielhG BE, § 4 Abs 2 S 1 SpielhG BE, § 4 Abs 3 SpielhG BE, § 5 Abs 1 S 1 SpielhG BE, § 6 Abs 1 S 1 SpielhG BE, § 6 Abs 1 S 2 SpielhG BE, § 6 Abs 2 SpielhG BE, § 6 Abs 4 S 2 SpielhG BE, § 6 Abs 6 SpielhG BE, § 1 GlüStVtr BE, § 6 GlüStVtr BE, § 7 GlüStVtr BE, § 24 GlüStVtr BE, § 25 Abs 1 GlüStVtr BE, § 25 Abs 2 GlüStVtr BE, § 15 GlüStVtrAG BE 2007, Art 1 Nr 3 EGRL 34/98, Art 1 Nr 4 EGRL 34/98, Art 1 Nr 11 EGRL 34/98, Art 6 Abs 1 S 1 Hs 1 EGRL 34/98
Feststellungsinteresse; Dispositionssicherheit; Spielhallen; Spielhallengesetz Berlin; Glücksspielstaatsvertrag; Erlaubnisordnung; Erlöschen alter Spielhal-lenerlaubnisse; Verbundverbot; Abstandsgebote; Geldspielautomaten; Gerätereduzierung; Beschränkung der Gerätezahl ...
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Zur Verfassungsmäßigkeit des Spielhallengesetzes Berlin, des Glücksspielstaatsvertrags und des hierauf bezogenen Ausführungsgesetzes Berlin (keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken mit Blick auf die Gesetzgebungskompetenz des Landesgesetzgebers bzw. auf das ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewO § 33i; SpielV § 3 Abs. 2
Auswirkungen von Gesetzesänderungen auf den Betreiber einer Spielhalle im Hinblick auf seine Verhaltenpflichten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auswirkungen von Gesetzesänderungen auf den Betreiber einer Spielhalle im Hinblick auf seine Verhaltenpflichten
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Kurzfassungen/Presse (7)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Keine Unanwendbarkeit der Regelungen des Spielhallengesetzes Berlin für Spielhallenbetreiber
- lto.de (Kurzinformation)
Berliner Spielhallengesetz ist verfassungskonform
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Spielhallengesetz formell und materiell rechtmäßig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Spielhallen in Berlin
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Unanwendbarkeit der Regelungen des Spielhallengesetzes Berlin für Spielhallenbetreiber
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Spielhallen in Berlin
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Spielhallen in Berlin
Verfahrensgang
- VG Berlin, 15.02.2013 - 4 K 336.12
- VG Berlin, 01.03.2013 - 4 K 336.12
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2015 - 1 B 5.13, 1 B 13.13, 1 B 23.14
- BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15
- BVerwG, 13.07.2017 - 8 C 7.17
- BVerfG, 11.02.2020 - 1 BvR 1993/17
Papierfundstellen
- ZfWG 2015, 408
Wird zitiert von ... (85) Zitiert selbst (56)
- BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08
Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2015 - 1 B 5.13
Entscheidend ist vorliegend allein, dass mit den in Rede stehenden Vorschriften das Ziel verfolgt worden ist, den Betrieb von Spielhallen und ihre örtliche Ausgestaltung zu reglementieren; dass insoweit - daneben - auch dem Jugendschutz Rechnung getragen worden ist, rechtfertigt nicht die Annahme, der Gesetzgeber habe eine dem Kompetenztitel der öffentlichen Fürsorge unterfallende Regelung getroffen (vgl. zum Glücksspielstaatsvertrag: BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 928/08 -, GewArch 2009, 26 [27, Rn. 28]).Weil sie im hier interessierenden Rahmen den Betrieb von Spielhallen und deren örtliche Gegebenheiten reglementieren, handelt es sich auch insoweit um "Recht der Spielhallen" im Sinne von Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG (vgl. zudem zur auch im Übrigen zu bejahenden Landeskompetenz hinsichtlich der Materien des Glücksspielstaatsvertrages: BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2008, a.a.O., Rn. 25).
Insoweit verfolgt der Gesetzgeber mit ihnen überragend wichtige Gemeinwohlziele, die sogar objektive Berufswahlbeschränkungen zu rechtfertigen vermögen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2008, a.a.O., Rn. 28; vgl. ferner Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -, BVerfGE 115, 276 [304]).
Sind danach aber sogar die Voraussetzungen für eine Beschränkung der Berufswahl erfüllt, so sind erst recht auch die weniger strengen Erfordernisse für Beschränkungen der hier lediglich tangierten Freiheit der Berufsausübung durch die angegriffenen Vorschriften gegeben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2008, a.a.O., Rn. 28).
Die mit dem Glücksspielstaatsvertrag verfolgten Gemeinwohlinteressen, vor allem die Verhinderung und Bekämpfung der Glücksspielsucht mit ihren bedenklichen wirtschaftlichen und sozialen Folgen für die Betroffenen, sind derart gewichtig, dass sie die mit einem Erlaubnisvorbehalt verbundenen Beschränkungen für Glücksspielveranstalter zu rechtfertigen vermögen (vgl. hierzu bereits BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2008, a.a.O., S. 29, Rn. 52 zum GlüStV a.F.).
Dass hierbei eine Auslegung der verwendeten Begrifflichkeiten zu erfolgen hat, steht einer hinreichenden Bestimmtheit der genannten Vorschriften nicht entgegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2008, a.a.O., S. 27, Rn. 26).
Die Vorschriften leisten einen Beitrag zur Erreichung dieses Zweckes, sind erforderlich, verhältnismäßig im engeren Sinne (vgl. hierzu bereits BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2008, a.a.O., S. 28, Rn. 39) und im Übrigen verfassungsgemäß.
Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 14. Oktober 2008, a.a.O., S. 27, Rn. 26) hat die Werberestriktionen des GlüStV 2008 (Verbot der "auffordernden, anreizenden oder ermunternden" Werbung sowie der Internetwerbung in § 5 Abs. 2 Satz 1 bzw. Abs. 3 GlüStV a.F.) als mit den rechtsstaatlichen Anforderungen an die Normklarheit und Justitiabilität vereinbar gehalten.
- BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2015 - 1 B 5.13
Insoweit verfolgt der Gesetzgeber mit ihnen überragend wichtige Gemeinwohlziele, die sogar objektive Berufswahlbeschränkungen zu rechtfertigen vermögen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 14. Oktober 2008, a.a.O., Rn. 28; vgl. ferner Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -, BVerfGE 115, 276 [304]).Dabei spielen bei weitem die meisten Spieler mit problematischem oder pathologischem Spielverhalten an Automaten, die nach der bisherigen Regelung nach der Gewerbeordnung betrieben werden durften (BVerfG, Urteil vom 28. März 2006, a.a.O., S. 305).
Auch wenn - dem Vorbringen der Klägerin folgend - nur ein geringer Teil der Teilnehmer am gewerblichen Glücksspiel spielsüchtig sein sollte und die überwiegende Mehrheit der Spieler insoweit lediglich Unterhaltungs- und Erholungszwecken nachgeht, durfte der Berliner Gesetzgeber angesichts dessen von einem nicht unerheblichen Suchtpotential ausgehen und dies mit dem Ziel der Abwehr einer höchstwahrscheinlichen Gefahr zum Anlass für eine präventive Normierung nehmen (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. März 2006, a.a.O.).
Die Eignung einer Regelung zur Bekämpfung von Suchtgefahren entfällt jedoch schon von vornherein nicht deswegen, weil illegale Formen des Glücksspiels nicht vollständig unterbunden werden können (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. März 2006, a.a.O., S. 308).
Hinzu kommt, dass - soweit die Klägerin diesbezüglich die Untätigkeit der Ordnungsbehörden rügt - lediglich ein bloßes Defizit im Vollzug des einfachen Rechts in Rede steht und sich hierin kein - für die Frage der Geeignetheit einer gesetzlichen Regelung - allein maßgebliches normatives Regelungsdefizit (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 28. März 2006, a.a.O., S. 310) ausdrückt.
Rn. 166 Dass die gesetzliche Regelung in ihrer konkreten Ausgestaltung nicht konsequent und konsistent der Vermeidung und Abwehr von Spielsucht und problematischem Spielverhalten dient (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 28. März 2006, a.a.O., S. 309 ff.), kann ebenfalls nicht festgestellt werden.
Das Berliner Spielhallengesetz ist vielmehr auch Ausdruck des Bestrebens, das Regelungssystem des Automaten- und Glücksspielrechts konsistent auszugestalten, um dem kritisierten Nachholbedarf an Suchtprävention beim gewerblichen Automatenspiel zu begegnen (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. März 2006, a. a. O., S. 305 = juris Rn. 100; Dyckmans, Sucht 2011, 289 ).
- BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96
Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2015 - 1 B 5.13
Unter Beruf ist hierbei jede auf Erwerb gerichtete Tätigkeit zu verstehen, die auf Dauer angelegt ist und der Schaffung und Aufrechterhaltung einer Lebensgrundlage dient (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 -, BVerfGE 102, 197 [212]).Dies ist der Fall, wenn die - kompetenzgemäß erlassene - eingreifende Norm durch hinreichende, der Art der betroffenen Betätigung und der Intensität des jeweiligen Eingriffs Rechnung tragende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt wird und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2000, a.a.O., S. 213).
Objektive Berufswahlbeschränkungen, die den Zugang zum Beruf anhand objektiver Kriterien reglementieren, die weder mit den Eigenschaften des Betroffenen in Zusammenhang stehen, noch von ihm beeinflusst werden können, unterliegen demgegenüber den höchsten Anforderungen: Sie sind "nur zulässig, wenn sie zur Abwehr nachweisbarer oder höchst wahrscheinlicher schwerer Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut zwingend geboten sind" (…vgl. BVerfG, a.a.O., S. 408; Beschluss vom 19. Juli 2000, a.a.O., S. 214).
Dem Gesetzgeber steht insbesondere in Bezug auf die Bewertung und die Auswahl der für das beabsichtigte Regelungsvorhaben in Erwägung zu ziehenden Maßnahmen ein weiter Bereich des Ermessens zu, das sich auch auf die Einschätzung der späteren Wirkungen der gesetzlichen Normierung erstreckt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2000, a.a.O., S. 218).
Infolge der dem Gesetzgeber auch insoweit zustehenden Einschätzungsprärogative können Maßnahmen, die der Gesetzgeber zum Schutz eines wichtigen Gemeinschaftsguts wie der Abwehr der Gefahren durch Glücksspiel für erforderlich hält, verfassungsrechtlich nur beanstandet werden, wenn nach den dem Gesetzgeber bekannten Tatsachen und im Hinblick auf die bisher gemachten Erfahrungen feststellbar ist, dass Beschränkungen, die als Alternativen in Betracht kommen, die gleiche Wirksamkeit versprechen, die Betroffenen indessen weniger belasten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2000, a.a.O.).
- VerfGH Berlin, 11.04.2014 - VerfGH 129/13
Unbegründeter Normenkontrollantrag gegen die Regelung zu Übersichtsaufnahmen von …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2015 - 1 B 5.13
Rn. 101 … Der Verfassungsgerichtshof ist befugt, die Gesetzgebungsbefugnis des Landes nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes zu überprüfen (…Beschluss vom 14. Mai 2014 - VerfGH 151/11 - Rn. 127, und Urteile vom 11. April 2014 - VerfGH 129/13 - Rn. 34 ff., und 13. Mai 2013 - VerfGH 32/12 - Rn. 58 f., jeweils m. w. N.).Der Berliner Gesetzgeber war jedoch zu der in § 9 Abs. 1 SpielhG ausdrücklich vorgenommenen Ersetzung von § 3 Abs. 2 SpielV nach Art. 125a Abs. 1 Satz 1 GG befugt (vgl. Urteil vom 11. April 2014, a. a. O. Rn. 38; a. A. Degenhart, DVBl 2014, 416 , jeweils m. w. N.).
Insoweit kann offen bleiben, ob die Änderungen des Spielhallengesetzes letztlich eine aus der Sicht des Bundesrechts vollständige Ablösung der bundesrechtlichen Vorschriften zum Recht der Spielhallen enthalten oder nur eine - hier unbedenklich zulässige - Teilersetzung im Sinne einer eigenverantwortlichen und abgrenzbaren Teilbereichsregelung (vgl. Urteil vom 11. April 2014, a. a. O., Rn. 39 ff.).
Rn. 109 "Diesbezüglich nimmt, wie vorzitiert wiedergegeben, der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin für sich die Befugnis in Anspruch, die Gesetzgebungsbefugnis des Landes nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes zu überprüfen (…VerfGH Berlin, a.a.O., Rdn. 47 m.w.N.), wobei Prüfungs- und Entscheidungsmaßstab die Landesverfassung bleibe, soweit diese vorsehe, dass die Landesstaatsgewalt die grundgesetzliche Kompetenzordnung zu wahren habe (s. im Einzelnen VerfGH Berlin, Beschluss vom 11. April 2014 - VerfGH 129/13 -, Juris, Rdn. 34 ff.).
Die Klägerin verkennt, dass der Verfassungsgerichtshof Berlin mit der Prüfung der Kompetenzordnung des Grundgesetzes der Rüge einer Verletzung der Verfassung von Berlin - in Form eines Kompetenzmangels - nachgeht (vgl. VerfGH Bln, Urteil vom 11. April 2014 - VerfGH 129/13 -, juris Rn. 34), was der Senat im Übrigen bereits in seinem Beschluss vom 29. Oktober 2014 ausgeführt hat.
- StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13
Spielhallen
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2015 - 1 B 5.13
Rn. 105 … Die Regelungen zur Einzelaufstellung einschließlich des Abstands und der Notwendigkeit von Sichtblenden zwischen den einzelnen Geräten nach § 4 Abs. 2 Satz 3 SpielhG, die von § 3 Abs. 2 Satz 2 der fortgeltenden bundesrechtlichen Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung - SpielV) abweicht, ist von der Landesgesetzgebungskompetenz erfasst (vgl. aber StGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juni 2014 - 1 VB 15/13 -, Urteilsabdruck S. 81 ff. ).Gleiches gilt, soweit die Antragstellerin geltend macht, der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin habe mit seiner Auslegung der Art. 74 Abs. 1 Nr. 11, Art. 70 Abs. 1 GG gegen Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts und damit gegen die in § 31 BVerfGG geregelte Bindungswirkung verstoßen und sei zudem von dem Urteil des Staatsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg vom 17. Juni 2014 (1 VB 15/13, Juris…) abgewichen, so dass er zur Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 3 GG verpflichtet gewesen sei; auch in dieser Hinsicht kommt den Adressaten der Bindungswirkung aus § 30 Abs. 1 VerfGHG eine Prüfungskompetenz nicht zu.
Die Erlöschensregelung für alte Spielhallenerlaubnisse, das Verbundverbot, die Abstandsgebote, der glückspielrechtliche Erlaubnisvorbehalt für Spielhallen (§ 8 Abs. 1 Satz 1 SpielhG Bln, § 2 Abs. 1 Sätze 2, 3 und 4 SpielhG Bln, §§ 24, 25 Abs. 1, Abs. 2 GlüStV, § 15 AGGlüStV [Antrag zu 1]), die Verpflichtung zur Reduzierung der maximal aufzustellenden Geräte in Spielhallen auf acht, die Begrenzung auf höchstens ein anderes Spiel (§ 4 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 SpielhG Bln [Antrag zu 2]), die Beschränkung der Gerätezahl bei entgeltlicher Abgabe von Speisen und Getränken (§ 6 Abs. 1 Satz 1 SpielhG Bln [Antrag zu 3]), das Verbot der unentgeltlichen Abgabe von Speisen und Getränken (§ 6 Abs. 1 Satz 2 SpielhG Bln [Antrag zu 4]), die Regelung der Sperrzeit (§ 5 Abs. 1 Satz 1 SpielhG Bln [Antrag zu 5]), die Werbebeschränkungen (§ 4 Abs. 1 Satz 2 SpielhG Bln, § 26 Abs. 1 GlüStV [Antrag zu 6]), die Verpflichtung zur Anwesenheit einer Aufsichtsperson (§ 6 Abs. 2 SpielhG Bln [Antrag zu 7]), das Gebot der Einlasskontrolle (§ 6 Abs. 4 Satz 2 SpielhG Bln [Antrag zu 8]), die Verpflichtung zur Spielersperre auf Wunsch (§ 6 Abs. 6 Satz 1 SpielhG Bln [Antrag zu 9]), und die Verpflichtung zur Aufstellung eines Sozialkonzeptes sowie die Aufklärungspflicht (§ 6 und 7 GlüStV [Antrag zu 10]) fallen alle unter das "Recht der Spielhallen" i.S.d. Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG (ebenso im Ergebnis zum Verbundverbot VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 4. April 2014 - 6 S 1795/13 -, juris Rn. 7; zum Verbundverbot, zum Abstandsgebot, zur Einlasskontrolle, zu Übergangsregelungen StGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juni 2014 - 1 VB 15/13 -, juris Rn. 309 ff., Rn. 351 ff., Rn. 391 ff., Rn. 433;… zum Verbundverbot, zum glücksspielrechtlichen Erlaubnisvorbehalt und zum Abstandsgebot Bay. VerfGH, Entscheidung vom 28. Juni 2013 - Vf. 10-VII-12 -, juris Rn. 79 ff.; zu den Abstandsgeboten OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 26. August 2014 - 6 A 10098/14 -, juris Rn. 19; zum Verbot der unentgeltlichen Abgabe von Speisen und Getränken VerfGH Bln…, Beschluss vom 20. Juni 2014 - 96/13 -, juris Rn. 48 ff.;… zur Pflicht zur Reduzierung von Geldspielgeräten Beschluss des Senats vom 29. Oktober 2014 - OVG 1 S 30.13 -, juris Rn. 22 ff.), da sie jeweils den Betrieb der Spielhalle einschließlich der räumlichen Gegebenheiten vor Ort betreffen.
Rn. 131 Auch dem Urteil des Staatsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg vom 17. Juni 2014 (- 1 VB 15/13 -, Juris) vermag der Senat letztlich nichts zu entnehmen, was zwingend auf eine Verfassungswidrigkeit der §§ 4 Abs. 2, 8 Abs. 3 SpielhG schließen lassen würde.
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2014 - 1 S 30.13
Spielhallengesetz Berlin: Land Berlin nach vorläufiger Einschätzung zuständig für …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2015 - 1 B 5.13
Hierzu hat der Senat in dem von der Antragstellerin angestrengten vorläufigen Rechtsschutzverfahren mit Beschluss vom 29. Oktober 2014 (- OVG 1 S 30.13 -, juris Rn. 31) näher ausgeführt:.Im Beschluss des Senats vom 29. Oktober 2014 (a.a.O., Rn. 32) heißt es hierzu:.
Die Erlöschensregelung für alte Spielhallenerlaubnisse, das Verbundverbot, die Abstandsgebote, der glückspielrechtliche Erlaubnisvorbehalt für Spielhallen (§ 8 Abs. 1 Satz 1 SpielhG Bln, § 2 Abs. 1 Sätze 2, 3 und 4 SpielhG Bln, §§ 24, 25 Abs. 1, Abs. 2 GlüStV, § 15 AGGlüStV [Antrag zu 1]), die Verpflichtung zur Reduzierung der maximal aufzustellenden Geräte in Spielhallen auf acht, die Begrenzung auf höchstens ein anderes Spiel (§ 4 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 SpielhG Bln [Antrag zu 2]), die Beschränkung der Gerätezahl bei entgeltlicher Abgabe von Speisen und Getränken (§ 6 Abs. 1 Satz 1 SpielhG Bln [Antrag zu 3]), das Verbot der unentgeltlichen Abgabe von Speisen und Getränken (§ 6 Abs. 1 Satz 2 SpielhG Bln [Antrag zu 4]), die Regelung der Sperrzeit (§ 5 Abs. 1 Satz 1 SpielhG Bln [Antrag zu 5]), die Werbebeschränkungen (§ 4 Abs. 1 Satz 2 SpielhG Bln, § 26 Abs. 1 GlüStV [Antrag zu 6]), die Verpflichtung zur Anwesenheit einer Aufsichtsperson (§ 6 Abs. 2 SpielhG Bln [Antrag zu 7]), das Gebot der Einlasskontrolle (§ 6 Abs. 4 Satz 2 SpielhG Bln [Antrag zu 8]), die Verpflichtung zur Spielersperre auf Wunsch (§ 6 Abs. 6 Satz 1 SpielhG Bln [Antrag zu 9]), und die Verpflichtung zur Aufstellung eines Sozialkonzeptes sowie die Aufklärungspflicht (§ 6 und 7 GlüStV [Antrag zu 10]) fallen alle unter das "Recht der Spielhallen" i.S.d. Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG (ebenso im Ergebnis zum Verbundverbot VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 4. April 2014 - 6 S 1795/13 -, juris Rn. 7; zum Verbundverbot, zum Abstandsgebot, zur Einlasskontrolle, zu Übergangsregelungen StGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 17. Juni 2014 - 1 VB 15/13 -, juris Rn. 309 ff., Rn. 351 ff., Rn. 391 ff., Rn. 433;… zum Verbundverbot, zum glücksspielrechtlichen Erlaubnisvorbehalt und zum Abstandsgebot Bay. VerfGH, Entscheidung vom 28. Juni 2013 - Vf. 10-VII-12 -, juris Rn. 79 ff.; zu den Abstandsgeboten OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 26. August 2014 - 6 A 10098/14 -, juris Rn. 19; zum Verbot der unentgeltlichen Abgabe von Speisen und Getränken VerfGH Bln…, Beschluss vom 20. Juni 2014 - 96/13 -, juris Rn. 48 ff.; zur Pflicht zur Reduzierung von Geldspielgeräten Beschluss des Senats vom 29. Oktober 2014 - OVG 1 S 30.13 -, juris Rn. 22 ff.), da sie jeweils den Betrieb der Spielhalle einschließlich der räumlichen Gegebenheiten vor Ort betreffen.
Er hat hierzu mit Beschluss vom 29. Oktober 2014 (a.a.O., Rn. 53 ff.) ausgeführt:.
- VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 96/13
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung im …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2015 - 1 B 5.13
Diesem Einwand kann - soweit es um die Bestimmungen des SpielhG Bln geht - schon mit Blick auf den Beschluss des Verfassungsgerichtshofs Berlin vom 20. Juni 2014 (- VerfGH 96/13 -, juris) und die Vorschrift des § 30 Abs. 1 VerfGHG nicht gefolgt werden.Dem dürfte es eher entsprechen, hier von zwei jeweils eigenständigen Gesamtregelungen auszugehen, nämlich dem in der Kompetenz des Bundesgesetzgebers nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG verbliebenen - im Kern die Regelungen über die technische Beschaffenheit der Spielgeräte treffenden - Recht der Automatenaufstellung einerseits und dem in die Kompetenz des Landesgesetzgebers übergegangenen - die Regelungen über die räumliche Ausgestaltung vor Ort betreffenden - Recht der Spielhallen andererseits (vgl. VerfGH Berlin, Beschluss vom 20. Juni 2014 - VerfGH 96/13 -, Juris, Rdn. 51), wobei § 3 Abs. 2 SpielVO seinerseits aus den bereits angeführten Gründen § 33i GewO zuzuordnen ist (…vgl. auch Ziff. 3.1.2. des Musterentwurfs des Bund-Länder-Ausschusses 'Gewerberecht' zu einer Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der §§ 33c, 33d, 33i und 60a Abs. 2 und 3 der Gewerbeordnung sowie der Spielverordnung - SpielVwV -, abgedruckt in: Landmann/Rohmer, GewO, Bd. II, Stand März 2014, Nr. 226, wonach § 3 Abs. 2 SpielVO ebenfalls der Bestimmung des unter Ziff. 3 angeführten § 33i GewO zugeordnet wird).
Dass die Anzahl der höchstzulässigen Geräte in Spielhallen wohl unverändert geblieben ist, wie die Antragstellerin geltend macht, dürfte freilich - bruchlos mit der Auffassung des Verwaltungsgerichts und des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin - seinen Grund eher darin finden, dass die (insoweit geringeren) Anforderungen der Spielverordnung nach Art. 125a GG Gültigkeit behalten, solange und soweit einzelne Bundesländer von ihrer Kompetenz zur Regelung des Rechts der Spielhallen keinen Gebrauch machen (vgl. VerfGH, Beschluss vom 20. Juni 2014, a.a.O., Juris, Rdn. 52).
- BVerfG, 10.10.1997 - 1 BvR 310/84
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung einer Kiesausbeutung
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2015 - 1 B 5.13
Rn. 209 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (z.B. Beschluss vom 10. Oktober 1997 - 1 BvR 310/84 -, NJW 1998, 367) ist die Enteignung auf die Entziehung konkreter Rechtspositionen gerichtet, die durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützt sind.Denn eine verfassungswidrige Inhaltsbestimmung stellt nicht zugleich einen "enteignenden Eingriff" im verfassungsrechtlichen Sinne dar und kann wegen des unterschiedlichen Charakters von Inhaltsbestimmung und Enteignung auch nicht in einen solchen umgedeutet werden (BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 1997, a.a.O., S. 367 f.).
- BVerwG, 09.10.1984 - 1 C 21.83
Spielhallen-Betriebsstätten - Gewerbeausübung - Betriebseigenschaft - …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2015 - 1 B 5.13
Der Bundesgesetzgeber hat die Verordnungsermächtigung des § 33f GewO - also auch den Abs. 1 Nr. 1, wonach u.a. die Zahl der jeweils in einem Betrieb aufgestellten Spielgeräte begrenzt werden kann - im Jahre 1994 ausdrücklich auf den die Spielhallenerlaubnis regelnden § 33i GewO erweitert (Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften vom 23. November 1994, BGBl. I S. 3475, 3477), nachdem - so heißt es in der Begründung des maßgeblichen Regierungsentwurfs - das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 9. Oktober 1984 (- 1 C 21/83 -, BVerwGE 70, 180, Juris, Rdn. 16 a.E.) Zweifel an dem entsprechenden Anwendungsbereich der Verordnungsermächtigung geäußert hatte (Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem genannten Gesetz vom 4. Oktober 1993, Bundestags-Drucks. 12/5826, S. 17).Rn. 136 Auch aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Oktober 1984 (- BVerwG 1 C 21.83 -, BVerwGE 70, 180 [181 ff.]) zum räumlichen Betriebsbegriff kann die Klägerin nichts zu ihren Gunsten ableiten.
- BVerfG, 09.07.1986 - 1 BvR 413/86
Gewerberecht - Peep-Show - Sittenwidrige Veranstaltungen - Sachliche Erwägungen - …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2015 - 1 B 5.13
Dass der Entstehung von Glücksspielsucht im Bereich des Automatenspiels gerade durch eine Einschränkung des Angebots an Geldspielgeräten entgegengewirkt werden kann, dürfte dabei unzweifelhaft sein; je weniger Geldspielgeräte in einer Spielhalle aufgestellt sind, desto geringer sind auch die Anreize für den Spieler (BVerfG, Beschluss vom 27. März 1987, a.a.O., GewArch 1987, 194, 195).Rn. 124 … Soweit die Antragstellerin dafür unter Hinweis auf Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28. Mai 1963 - BVerwG I C 39.61 -, Buchholz 451.20 § 33f GewO Nr. 1; Urteil vom 5. März 1968 - BVerwG I C 21.67 -, BVerwGE 29, 173, 174;… Beschluss vom 8. Mai 1985 - 1 B 34/85 -, Juris, Rdn. 3;… Urteil vom 24. April 1990 - 1 C 54/88 -, Juris, Rdn. 23) und des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 27. März 1987 - 1 BvR 850/86, 1 BvR 1167/86, 1 BvR 1428/86 -, GewArch 1987, 194) im Wesentlichen geltend macht, § 3 Abs. 2 SpielVO beruhe nicht auf § 33i GewO, sondern auf § 33f Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 33c GewO, sei deswegen also keine spielhallenbetriebsbezogene, sondern eine die Geräteaufstellung betreffende bzw. gerätebezogene Bestimmung und daher vom 'Recht der Spielhallen' nicht erfasst, kann dem nicht gefolgt werden.
- BVerfG, 27.03.1987 - 1 BvR 850/86
Spielgeräte - Verfassungsmäßigkeit - Begrenzung der Geldspielgeräte - Spielhalle …
- VerfGH Bayern, 28.06.2013 - 10-VII-12
Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags
- VG Hamburg, 10.12.2014 - 17 K 2429/13
Zur Vereinbarkeit beschränkender Regelungen des Hamburgischen Spielhallengesetzes …
- VG Saarlouis, 12.12.2014 - 1 K 354/13
Vereinbarkeit des Saarländischen Spielhallengesetzes mit höherrangigem Recht; …
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
Apotheken-Urteil
- BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91
Glykol
- BVerfG, 03.07.2012 - 2 PBvU 1/11
Plenarentscheidung: Zulässigkeit des Streitkräfteeinsatzes mit militärischen …
- BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07
Rauchverbot in Gaststätten
- BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89
Kapitalertragssteuer
- BVerfG, 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04
Erfolgshonorare
- BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91
Kurzberichterstattung
- BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02
Nachträgliche Sicherungsverwahrung
- BVerfG, 15.04.2009 - 1 BvR 3478/08
Unvordenkliche Verjährung und Eigentumsgarantie
- BVerfG, 14.01.2015 - 1 BvR 931/12
Regelung im thüringischen Ladenöffnungsgesetz zur Freistellung der Beschäftigten …
- BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97
Schiffbauverträge
- BVerfG, 24.03.2015 - 1 BvR 2880/11
Unterschiedliche grunderwerbsteuerliche Behandlung von amtlicher und freiwilliger …
- BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvL 21/11
Ausschluss der Speisegaststätten von der Erlaubnis zur Einrichtung abgetrennter …
- BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvE 6/99
NATO-Konzept
- BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 198/08
Verfassungsmäßigkeit der Behandlung der Klage eines Busunternehmers gegen die …
- BVerwG, 22.11.2005 - 1 C 18.04
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis; …
- BVerfG, 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08
Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Vermittlers gewerblicher Sportwetten gegen …
- BVerfG, 24.02.2010 - 1 BvR 27/09
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Eigentumsgarantie (Art 14 Abs 1 GG) …
- BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91
Zinsanpassungsgesetz
- BVerfG, 14.01.2010 - 1 BvR 1627/09
Nichtannahmebeschluss: Grenzen des Bestandsschutzes einer …
- BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 2.10
Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder; …
- BVerfG, 08.11.2012 - 1 BvR 2153/08
Nichtannahmebeschluss: Regelungen zur Verkehrsflächenbereinigung im …
- VGH Baden-Württemberg, 10.12.2009 - 6 S 1110/07
Sportwettenmonopol in Baden-Württemberg mit Verfassungsrecht und europäischem …
- BVerwG, 25.06.2003 - 6 C 17.02
Telekommunikation; Prüfung von Verfahrensfehlern bei Sprungrevision; …
- BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvL 18/82
Beförderung Schwerbehinderter
- VGH Baden-Württemberg, 04.04.2014 - 6 S 1795/13
Ablehnung einer Spielhallenerlaubnis wegen baulichen Verbundes mit weiterer …
- BVerwG, 14.01.1991 - 1 B 174.90
Gewerberecht: Verkürzung der Sperrzeiten bei Spielhallen
- StGH Hessen, 10.10.2012 - P.St. 2358
1. Die Bindungswirkung einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs nach § 47 Abs. 1 …
- OVG Niedersachsen, 07.01.2014 - 7 ME 90/13
Anknüpfung der Übergangsfrist des § 29 Abs. 4 S. 3 GlüStV an das Datum der …
- EuGH, 19.07.2012 - C-213/11
Fortuna u.a. - Binnenmarkt - Richtlinie 98/34/EG - Normen und technische …
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.2014 - 6 A 10098/14
Gewerbsmäßiger Betrieb einer Spielhalle - Einhaltung eines Mindestabstands zu …
- BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 54.88
Verfassungsmäßigkeit des § 33f Abs. 1 Nr. 1 GewO - Geltungsumfang des § 3 Abs. 3 …
- BVerwG, 08.05.1985 - 1 B 34.85
Auslegung der Formulierung "höchstens drei Geld- oder Warenspielgeräte" in § 3 …
- BVerwG, 05.03.1968 - I C 21.67
Zulassung durch die Behörde vor Inbetriebnahme von Geldspielgeräten - …
- Drs-Bund, 22.09.2006 - BT-Drs 16/2691
- BVerwG, 28.05.1963 - I C 39.61
Rechtsmittel
- BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51
Südweststaat
- BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 479/92
Kind als Schaden
- VG Berlin, 01.03.2013 - 4 K 336.12
Gesetzgebungskompetenz im Rahmen der Glücksspielregelungen
- VerfGH Berlin, 13.05.2013 - VerfGH 32/12
Unzulässigkeit des Volksbegehrens über die Verbesserung des Berliner …
- VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 151/11
Teilweise unzulässige und im Übrigen unbegründete Rechtssatzverfassungsbeschwerde …
- KG, 02.07.2013 - 3 Ws (B) 622/12
Ordnungswidrigkeit: Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin zur Regelung des …
- BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …
Die Beschwerdeführerinnen haben jedoch nicht ausreichend dargelegt, warum ihnen unter diesen Umständen nicht zumutbar gewesen sein soll, vorbeugend eine mit Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz verbundene negative Feststellungsklage gemäß § 43 VwGO gegen die individuelle Verbindlichkeit der angegriffenen Verbote und Verpflichtungen zu erheben (vgl. zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage BVerwG…, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 -, juris, Rn. 15; zur Gewährung vorbeugenden und vorläufigen Rechtsschutzes bei Verfassungswidrigkeit OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 29. Oktober 2014 - OVG 1 S 30.13 -, juris, Rn. 17 f. m.w.N.; Urteil vom 11. Juni 2015 - OVG 1 B 5.13 -, juris, Rn. 93, 95; HmbOVG…, Beschluss vom 19. Mai 2015 - 4 Bs 14/15 -, juris, Rn. 14-17; VG Saarlouis…, Beschluss vom 12. Dezember 2014 - 1 K 354/13 -, juris, Rn. 44-47).Rn. 91 Hinsichtlich der Pflicht zur Vornahme einer Einlass- und Identitätskontrolle zur Durchsetzung des Zugangsverbots für Minderjährige (§ 6 Abs. 4 SpielhG Bln und § 5 Abs. 1 Satz 2 SSpielhG) setzen sich die Beschwerdeführerinnen zu I), II) und IV) weder mit naheliegenden einschränkenden Auslegungsmöglichkeiten der Regelung (vgl. dazu etwa OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2015 - OVG 1 B 5.13 -, juris, Rn. 195; BVerwG…, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 -, juris, Rn. 69) noch mit den Maßstäben auseinander, die das Bundesverfassungsgericht zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) entwickelt hat.
Bei einer einzelnen Norm von einem rezipierten "Normbereich" zu sprechen, erscheint schon begrifflich sehr zweifelhaft (vgl. OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 7. Januar 2014 - 7 ME 90/13 -, juris, Rn. 20; HmbOVG…, Beschluss vom 19. Mai 2015 - 4 Bs 14/15 -, juris, Rn. 73 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2015 - OVG 1 B 5.13 -, juris, Rn. 117).
Rn. 114 2. Die Zuständigkeit des Bundes für das auch das Bauplanungsrecht umfassende Bodenrecht nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG, von welcher der Bund insbesondere durch den Erlass des Baugesetzbuchs Gebrauch gemacht hat, entfaltet keine Sperrwirkung gegenüber den Vorschriften der Länder zum Verbundverbot und zu den Abstandsgeboten (…vgl. zum Verbundverbot BayVerfGH, Entscheidung vom 28. Juni 2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. -, NVwZ 2014, S. 141 ; StGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 17. Juni 2014 - 1 VB 15/13 -, juris, Rn. 317 ff.; zum Abstandsgebot OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 7. Januar 2014 - 7 ME 90/13 -, juris, Rn. 22; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 26. August 2014 - 6 A 10098/14 -, juris, Rn. 20; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2015 - OVG 1 B 5.13 -, juris, Rn. 134).
Soweit § 6 Abs. 1 JuSchG vorsieht, dass die Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen oder ähnlichen vorwiegend dem Spielbetrieb dienenden Räumen Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden darf und § 6 Abs. 2 JuSchG die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Spielen mit Gewinnmöglichkeit in der Öffentlichkeit weitgehend ausschließt, stehen diese Regelungen der landesgesetzlichen Vorgabe von Mindestabständen zwischen Spielhallen und Kinder- und Jugendeinrichtungen nicht entgegen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 -, juris, Rn. 32; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2015 - OVG 1 B 5.13 -, juris, Rn. 135).
Rn. 159 Insgesamt stehen damit die Belastungen nicht außer Verhältnis zum Nutzen der Neuregelungen (…vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 28. Juni 2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. -, NVwZ 2014, S. 141 ; StGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 17. Juni 2014 - 1 VB 15/13 -, juris, Rn. 348; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2015 - OVG 1 B 5.13 -, juris, Rn. 165; HmbOVG…, Beschluss vom 21. Januar 2016 - 4 Bs 90/15 -, juris, Rn. 35; VG Bremen…, Beschluss vom 2. September 2011 - 5 V 514/11 -, juris, Rn. 25).
Im Übrigen ist nicht ersichtlich, dass mit einer Zahl von acht Geldspielgeräten der Betrieb einer Spielhalle generell wirtschaftlich unmöglich gemacht würde (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2015 - OVG 1 B 5.13 -, juris, Rn. 186).
Allerdings ist die Belastung des Eingriffs in die Berufsfreiheit in zweifacher Weise durch die Regelung im Saarländischen Spielhallengesetz abgemildert, und zwar durch die fünfjährige Übergangsfrist und die Möglichkeit einer Härtefallbefreiung bei der Entscheidung über die Wiedererteilung nach Fristablauf (vgl. § 12 Abs. 2 Satz 1 SSpielhG;… BayVerfGH, Entscheidung vom 28. Juni 2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. -, NVwZ 2014, S. 141 ; OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 15. April 2014 - 7 ME 121/13 -, juris, Rn. 59; StGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 17. Juni 2014 - 1 VB 15/13 -, juris, Rn. 356 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2015 - OVG 1 B 5.13 -, juris, Rn. 183; VG Bremen…, Beschluss vom 2. September 2011 - 5 V 514/11 -, juris, Rn. 26).
- VG Berlin, 08.06.2016 - 6 K 103.16
Verfassungsmäßigkeit des Zweckentfremdungsverbots
Die Klägerinnen zu 1) und 2) können sich bei der gewerblichen Verwendung der Eigentumswohnungen als Ferienwohnungen auf die Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG neben der Eigentumsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 GG berufen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2015 - OVG 1 B 5.13 -, juris Rn. 142 ff. und Rn. 204 ff.).Hinsichtlich der darüber hinausgehenden Chancen und Erwerbsmöglichkeiten liegt bereits kein Eingriff vor, weil diese nicht der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG unterfallen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2016 - OVG 1 B 5.13 -, juris Rn. 208).
Für atypische Härten im Einzelfall hat der Gesetzgeber zudem die Möglichkeit eingeräumt, eine Genehmigung nach § 3 ZwVbG zu beantragen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2015 - OVG 1 B 5.13 -, juris Rn. 181 f.).
- OVG Hamburg, 21.01.2016 - 4 Bs 90/15
Erteilung einer Spielhallenerlaubnis - Gesetzgebungszuständigkeit - …
Sie dienen gerade der Abwehr spielhallenstandortbezogener Gefahren (…vgl. in diesem Sinne: StGH, Urt. v. 17.6.2014, 1 VB 15/13, juris Rn. 309 ff., 352 ff;… BayVerfGH, Beschl. v. 28.6.2013, Vf 10-VII-12, NVwZ 2014, 141, juris Rn. 48 ff., VGH Mannheim, Beschl. v. 13.7.2015, 6 S 679/15, NVwZ-RR 2015, 737, juris Rn. 20; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 11.6.2015, OVG 1 B 5.13, juris Rn. 115 m.w.N.;… OVG Koblenz, Urt. v. 26.8.2014, 6 A 10098/14, juris Rn. 19).Für solche besteht die Gesetzgebungskompetenz der Länder (vgl. in diesem Sinne auch OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 11.6.2015, OVG 1 B 5.13, juris Rn. 138;… VGH Mannheim, Beschl. v. 13.7.2015, 6 S 679/15, Rn. 20, 21).
Zudem lässt Art. 125a Abs. 1 Satz 1 GG, da einzelne Länder von der Kompetenz zur Regelung des Rechts der Spielhallen keinen Gebrauch gemacht haben, weiter Raum für den Anwendungsbereich des § 3 Abs. 2 SpielV (vgl. auch OVG Berlin- Brandenburg, Urt. v. 11.6.2015, OVG 1 B 5.13, juris Rn. 139;… Beschl. v. 29.10.2014, OVG 1 S 30.13, GewArch 2015, 46 [LS], juris Rn. 62).
Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die Einschätzung des Gesetzgebers, ein großzügig bemessener Abstand von 500 m zwischen den Spielhallen könne eher zur Aufgabe des Spiels führen, fehlsam sein könnte (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 11.6.2015, OVG 1 B 5/13, Rn. 152 ff.).
Es steht der Berufsgruppe der Spielhallenbetreiber trotz des Verbots der Mehrfachkonzession und der Abstandsregelung offen, Spielhallen mit Einzelkonzessionen oder solche jenseits der Ballungszentren zu betreiben (vgl. auch OVG Berlin- Brandenburg, Urt. v. 11.6.2015, OVG 1 B 5.13, juris Rn. 165).
- VG Berlin, 08.06.2016 - 6 K 160.16
Verfassungsmäßigkeit des Zweckentfremdungsverbots
Die Klägerin kann sich bei der gewerblichen Vermietung von Ferienwohnungen auf die Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG berufen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2015 - OVG 1 B 5.13 -, juris Rn. 142 ff. und Rn. 204 ff.).Hinsichtlich der darüber hinausgehenden Chancen und Erwerbsmöglichkeiten liegt bereits kein Eingriff vor, weil diese nicht der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG unterfallen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2016 - OVG 1 B 5.13 -, juris Rn. 208).
Für atypische Härten im Einzelfall hat der Gesetzgeber zudem die Möglichkeit eingeräumt, eine Genehmigung nach § 3 ZwVbG zu beantragen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2015 - OVG 1 B 5.13 -, juris Rn. 181 f.).
- VG Berlin, 08.06.2016 - 6 K 108.16
Verfassungsmäßigkeit des Zweckentfremdungsverbots
Zugunsten der Klägerinnen zu 1) und 2) ist davon auszugehen, dass sie sich bei der gewerblichen Verwendung einer Eigentumswohnung als Ferienwohnung auf die Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG neben der Eigentumsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 GG berufen können (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2015 - OVG 1 B 5.13 -, juris Rn. 142 ff. und Rn. 204 ff.).Hinsichtlich der darüber hinausgehenden Chancen und Erwerbsmöglichkeiten liegt bereits kein Eingriff vor, weil diese nicht der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG unterfallen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2016 - OVG 1 B 5.13 -, juris Rn. 208).
Für atypische Härten im Einzelfall hat der Gesetzgeber zudem die Möglichkeit eingeräumt, eine Genehmigung nach § 3 ZwVbG zu beantragen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2015 - OVG 1 B 5.13 -, juris Rn. 181 f.).
- VG Cottbus, 02.10.2017 - 3 L 424/17
Gewerberecht einschl. berufliche Bildung (ohne Erwachsenenbildungsrecht)
Insoweit wird auf die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg und anderer Obergerichte für die Vorgaben durch den Glücksspielstaatsvertrag und die entsprechenden Gesetze der Länder Berlin, Bayern und des Saarlandes zum Betreiben von Spielhallen verwiesen (BVerfG, Beschluss vom 07. März 2017 -1 BvR 1314/12 -, juris; BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6/15 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. Mai 2017 - OVG 1 N 72.15 -, juris und Urteil vom 11. Juni 2015 - OVG 1 B 5.13 -, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. September 2017 - 11 ME 169/17 - und vom 4. September 2017 - 11 ME 206/17 -, jeweils zitiert nach juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. Juni 2017 - 4 B 307/17 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. April 2017 - 6 S 1765/15 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 21. Januar 2016 - 4 Bs 90/15 -, juris; Urteil der Kammer vom 11. Juni 2015 - 3 K 1152/12 -, juris).Dafür reicht es nicht aus, dass der Spielhallenbetreiber oder Kunden seiner Spielhallen hypothetisch von einer unionsrechtlichen Grundfreiheit Gebrauch machen könnten (BVerwG…, Urteil vom 16. Dezember 2016, aaO. juris, Rn. 83; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2015, aaO., Rn. 160, juris; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 5. September 2017, aaO. …und vom 4. September 2017, aaO. jeweils zitiert nach juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. April 2017).
Weiter setzt die Eignung der Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit voraus, dass sie zur Erreichung der mit ihr verfolgten Gemeinwohlzwecke in systematischer und kohärenter Weise beiträgt (EuGH…, Urteil vom 8. September 2010 - Rs. C-316/07 u.a. -, juris, Rn. 88 ff., Urteil vom 8. September 2010 - Rs. C-46/08 -, juris, Rn. 64 ff., Urteil vom 6. November 2003 - Rs. C-243/01 -, juris, Rn. 67; Sächsisches OVG, Beschluss vom 22. August 2017 - 3 B 189/17 -, juris; Urteil der Kammer vom 11. Juni 2015, aaO. und Beschluss vom 22. April 2008 - VG 3 L 343/07 -).
Durch die strengere Reglementierung des gewerblichen Glücksspiels soll gerade den Anforderungen an eine systematische und kohärente Normierung des gesamten Glücksspielbereichs Rechnung getragen werden (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2015, aaO. Rn. 160, juris; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 8. Juni 2017, aaO.; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 5. September 2017, aaO.).
Allerdings ist die Belastung des Eingriffs in die Berufsfreiheit in zweifacher Weise durch die Regelung im Saarländischen Spielhallengesetz abgemildert, und zwar durch die fünfjährige Übergangsfrist und die Möglichkeit einer Härtefallbefreiung bei der Entscheidung über die Wiedererteilung nach Fristablauf (vgl. § 12 Abs. 2 Satz 1 SSpielhG;… BayVerfGH, Entscheidung vom 28. Juni 2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. -, NVwZ 2014, S. 141 ; OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 15. April 2014 - 7 ME 121/13 -, juris, Rn. 59; StGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 17. Juni 2014 - 1 VB 15/13 -, juris, Rn. 356 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2015 - OVG 1 B 5.13 -, juris, Rn. 183; VG Bremen…, Beschluss vom 2. September 2011 - 5 V 514/11 -, juris, Rn. 26).
- VG Berlin, 08.06.2016 - 6 K 243.16
Verfassungsmäßigkeit des Zweckentfremdungsverbots
Der Kläger kann sich bei der gewerblichen Verwendung einer Eigentumswohnung als Ferienwohnung auf die Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG neben der Eigentumsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 GG berufen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2015 - OVG 1 B 5.13 -, juris Rn. 142 ff. und Rn. 204 ff.).Hinsichtlich der darüber hinausgehenden Chancen und Erwerbsmöglichkeiten liegt bereits kein Eingriff vor, weil diese nicht der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG unterfallen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2016 - OVG 1 B 5.13 -, juris Rn. 208).
Für atypische Härten im Einzelfall hat der Gesetzgeber zudem die Möglichkeit eingeräumt, eine Genehmigung nach § 3 ZwVbG zu beantragen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2015 - OVG 1 B 5.13 -, juris Rn. 181 f.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2015 - 1 B 13.13
Spielhalle; Gerätereduzierung; Geräteaufstellung; Art und Weise; Gerätezahl; …
Denn die weiteren von der Klägerin erwähnten Bestimmungen im SpielhG Bln (Erlöschensregelung für nach § 33i GewO erteilte Spielhallenerlaubnisse, Abstandsgebote, Verbot von Mehrfachkonzessionen, Erfordernis einer Aufsichtsperson, Eingangskontrolle, Verlängerung der Sperrzeit usw.) sind ebenfalls verfassungskonform (vgl. Urteil des Senats vom 11. Juni 2015 - OVG 1 B 5.13 -, UA S. 46 ff.).Angesichts der hohen Bedeutung des geschützten Rechtsguts halten die Eingriffe auch insoweit der geforderten strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung stand (…vgl. StGH Baden-Württemberg, a.a.O., Rn. 325; Urteil des Senats vom 11. Juni 2015, a.a.O., S. 66 f.).
Vor diesem Hintergrund rechtfertigt auch der Hinweis der Klägerin auf "die Abstandsregelungen und das Verbot der Mehrfachkonzessionen in § 2 Abs. 1 SpielhG Bln" sowie auf die weiteren Restriktionen keine andere Entscheidung (ebenso im Ergebnis zu den Spielhallengesetzen des Saarlands und Hamburgs: VG des Saarlandes…, Urteil vom 12. Dezember 2014 - 1 K 354/13 -, juris Rn. 53 ff.; VG Hamburg…, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 17 K 2429/13 -, juris Rn. 142 ff.; vgl. ferner Senatsurteil vom 11. Juni 2015, a.a.O., S. 70 f.).
- OVG Saarland, 27.04.2016 - 1 A 3/15
Schließung einer Spielhalle - zur Verfassungsmäßigkeit des neuen …
Die formelle Verfassungsmäßigkeit des neuen Spielhallenrechts wird auch in den Entscheidungen anderer Obergerichte sowie in der bisher ergangenen (landes-)verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung nicht angezweifelt.(aus neuerer Zeit ausführlich zur Problematik: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.7.2015 - 6 S 679/15 -, juris Rdnrn. 15 ff., und OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.6.2015 - 1 B 5.13 -, juris Rdnrn. 98 ff. m.w.N., 114 ff.) Diese Rechtsprechung findet auch in der Literatur Akzeptanz.( Beaukamp , Verfassungsrechtsfragen des Spielhallenrechts der Länder, DVBl. 2015, 1473, 1474 ff.).In die Bundeszuständigkeit für das Bodenrecht aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG wird durch die eine ausschließlich ordnungsrechtliche Zielsetzung verfolgende Vorgabe eines Mindestabstands nicht eingegriffen.(OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.6.2015, a.a.O., Rdnr. 134 m.w.N.) Sie knüpft nicht an eine übermäßige Bodennutzung an und soll auch nicht sicherstellen, dass die Nutzung unter städtebaulichen Gesichtspunkten im Einklang mit dem Gebietscharakter erfolgt.(…StGH BW, a.a.O., Rdnr. 353) Ist die Errichtung einer Spielhalle bereits bauplanungsrechtlich unzulässig, so stellt sich die Frage, ob der Erteilung einer spielhallenrechtlichen Erlaubnis für ihre Inbetriebnahme ein landesrechtliches Mindestabstandsgebot entgegensteht, nicht mehr.
Rn. 51 In der bisher zur Problematik ergangenen obergerichtlichen und landesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung(OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.6.2015, a.a.O., Rdnrn. 143 ff.;… StGH Baden-Württemberg, a.a.O., Rdnrn. 355 ff.;… BayVerfGH, a.a.O., Rdnrn. 85 ff.) besteht mit überzeugender Argumentation Einvernehmen, dass das Mindestabstandsgebot in Verbindung mit den Übergangsvorschriften des § 29 Abs. 4 GlüStV keine rechtsstaatlich unzulässige unechte Rückwirkung entfaltet und die Grundrechtsgarantien der Art. 12, 14 und 3 Abs. 1 GG durch das Zusammenwirken des Mindestabstandsgebots mit den Übergangsregelungen zwar in ihrem Schutzbereich berührt, aber nicht in verfassungswidriger Weise verletzt werden.
- VG Cottbus, 05.04.2019 - 3 L 214/18
Gewerberecht einschl. berufliche Bildung (ohne Erwachsenenbildungsrecht)
Insoweit wird in Fortsetzung der Rechtsprechung der Kammer (…Beschluss vom 2. Oktober 2017 - 3 L 424/17 -, juris Rn. 11) auf die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg und anderer Obergerichte für die Vorgaben durch den Glückspielvertrag und die entsprechenden Gesetze der Länder Berlin und Bayern sowie des Saarlandes zum Betreiben von Spielhallen verwiesen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris; BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. Mai 2017 - OVG 1 N 72.15 -, juris und Urteil vom 11. Juni 2015 - OVG 1 B 5.13 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 5. September 2017 - 11 ME 169/17 - und vom 4. September 2017 - 11 ME 206/17 - juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. Juni 2017 - 4 B 307/17 - juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. April 2017 - 6 S 1765/15 - juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 21. Januar 2016 - 4 Bs 90/15 - juris; Urteil der Kammer vom 11. Juni 2015 - 3 K 1152/12 - juris).Denn dem Gesetzgeber steht insbesondere in Bezug auf die Bewertung und die Auswahl der für das beabsichtigte Regelungsvorhaben in Erwägung zu ziehenden Maßnahmen ein weiter Bereich des Ermessens zu, das sich auch auf die Einschätzung der späteren Wirkungen der gesetzlichen Normierung erstreckt (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2015 - OVG 1 B 5.13 - juris Rn. 152).
Die Geeignetheit und Erforderlichkeit des Abstandsgebots und des Verbundverbots können nicht in Abrede gestellt werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2015 - OVG 1 B 5.13 - juris Rn. 155 f.).
Rn. 16 Das Abstandsgebot und Verbundverbot bewirken aus den obergerichtlich ausgeführten Gründen (BVerfG…, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. - juris Rn. 170 ff.; BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6/15 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. Mai 2017 - OVG 1 N 72.15 - juris und Urteil vom 11. Juni 2015 - OVG 1 B 5.13 - juris) auch keine mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbare Ungleichbehandlung von Spielhallenbetreibern gegenüber den Betreibern von mit Spielgeräten ausgestatteten Gaststätten, weil - wie die Antragstellerin vorträgt - die Beschränkungen für Spielhallen für Gaststätten nicht gälten.
- OVG Hamburg, 07.02.2018 - 4 Bf 217/17
Hamburgische Regelungen über Modalitäten der konkreten Aufstellung von …
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2015 - 10 B 1.14
Vergnügungsstätten; Wettbüro; kommerzielle Unterhaltung; Nutzungsänderung; …
- VerfGH Thüringen, 15.01.2020 - VerfGH 12/18
Verfassungsbeschwerde
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2015 - 10 B 7.13
Spielhalle; Nutzungsuntersagung; Gebot der Rücksichtnahme
- VG Freiburg, 29.11.2017 - 1 K 2506/15
Härtefall für einen Spielhallenbetreiber; Anwendbarkeit der Härtefallregelung bei …
- VG Köln, 25.01.2017 - 24 K 6820/15
Heranziehung des Betreibers einer Spielhalle zu Vergnügungssteuern für …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2015 - 4 B 822/15
Entfernung der Fassadenwerbung an einer Spielhalle mit dem Begriff "Casino Star"; …
- VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1732
Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis, Befreiung vom Verbot mehrerer …
- VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1738
Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis
- VGH Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 2 S 1359/17
(Kein) Umsatzsteuercharakter der Spielgerätesteuer; Verfassungsmäßigkeit einer …
- OVG Saarland, 05.07.2017 - 1 A 51/15
Vereinbarkeit des Saarländischen Spielhallengesetzes mit höherrangigem Recht
- VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1735
Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis, Befreiung vom Verbot mehrerer …
- VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1737
Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis
- VG Berlin, 04.07.2019 - 4 L 257.18
Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis; Vorbeiführen eines Schulwegs an …
- VG Düsseldorf, 12.03.2019 - 3 K 18384/17
Spielhallen-Auswahlverfahren in Viersen müssen wiederholt werden
- VG Sigmaringen, 20.10.2020 - 3 K 2934/20
Verfassungsmäßigkeit der Vergabe spielhallenrechtlicher Erlaubnisse; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 01.07.2019 - 1 S 49.18
(Schließungsverfügung für eine Spielhalle, die in demselben Gebäude bzw. …
- VG Cottbus, 28.07.2020 - 3 K 107/17
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2017 - 1 B 34.14
Erteilung von Auflagen zu Spielhallenerlaubnis; Verleiten zum Aufenthalt
- VG Cottbus, 28.02.2022 - 8 K 471/18
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2020 - 1 N 78.19
Spielhallenerlaubnis; Versagung; Abstandsregelung (500 Meter); Kollisionsfall; …
- VG Sigmaringen, 20.10.2020 - 3 K 6070/17
Glücksspielrechtliche Erlaubnis; Spielhalle; Glücksspiel; Härtefall; …
- VG Berlin, 13.03.2020 - 4 L 22.20
Losverfahren bei konkurrierenden Spielhallen fehlerfrei
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2015 - 4 B 309/15
Rechtmäßigkeit einer auf die Entfernung der Werbung mit dem Begriff "Casino" an …
- VG Düsseldorf, 02.07.2019 - 3 K 18952/17
- OVG Saarland, 10.05.2016 - 1 A 74/15
Schließung einer Spielhalle mit befristeter Erlaubnis - Übergangsregelung im …
- VG Berlin, 25.01.2021 - 4 L 165.20
- VG Düsseldorf, 12.03.2019 - 3 K 18544/17
Spielhallen-Auswahlverfahren in Viersen müssen wiederholt werden
- VG Düsseldorf, 02.04.2019 - 3 K 16494/17
- VG Göttingen, 23.08.2017 - 1 A 88/17
Drittanfechtungsklage; Spielhalle
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2015 - 4 B 319/15
Rechtswidrigkeit einer auf die Untersagung des Begriffs "Joker" auf der …
- VG Berlin, 12.01.2023 - 4 L 320.22
Glücksspielrecht: Untersagung des Betriebs einer Vermittlungsstelle für …
- VG Berlin, 20.07.2018 - 4 L 403.17
Mit einer Schließungsverfügung verbundene Versagung einer Spielhallenerlaubnis
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2015 - 4 B 13/15
Betriebsuntersagung bzgl. des Betriebs von Spielhallen; Rechtmäßigkeit des …
- VG Düsseldorf, 12.03.2019 - 3 K 18472/17
Spielhallen-Auswahlverfahren in Viersen müssen wiederholt werden
- VG Gießen, 29.01.2018 - 4 L 9704/17
Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb von Spielhallen
- VG Göttingen, 23.08.2017 - 1 A 225/17
Drittanfechtungsklage; Losentscheid; Spielhalle
- VG Berlin, 19.04.2018 - 4 L 40.18
Ein Mindestabstand von 200m zwischen einer Spielhalle und einer Schule ist auch …
- VG Berlin, 28.06.2017 - 4 K 512.16
Erteilung einer Spielhallenerlaubnis trotz räumlicher Nähe der Betriebsstätte zu …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2016 - 4 A 2347/14
Einschränkung der Berufsausübung durch Verkürzung der Sperrzeit für Spielhallen
- VG Düsseldorf, 15.09.2020 - 3 K 1618/18
- VG Düsseldorf, 07.05.2019 - 3 K 7565/18
Glücksspiel- und Verwaltungsgebührenrecht
- VG Düsseldorf, 30.04.2019 - 3 K 18659/17
- OVG Berlin-Brandenburg, 31.01.2019 - 1 S 94.18
Spielhalle; Bestandsunternehmen; (neue) Erlaubnis; Ablehnung; Sonderverfahren; …
- VG Berlin, 17.06.2024 - 4 K 362.22
Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität der Mindestabstandsregelung in § …
- VG Berlin, 02.03.2018 - 4 L 315.17
Versagung der Erlaubnis wegen Unterschreitung des Mindestabstands zu einer Schule …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2015 - 4 B 361/15
Entfernung der Werbung mit dem Begriff "Las Vegas" an der Außenfassade der …
- VG Berlin, 21.11.2019 - 4 L 84.19
Vorläufiger Rechtsschutzes gegen die mit einer Schließungsverfügung verbundene …
- VG Düsseldorf, 15.10.2019 - 3 K 6591/18
- VG Berlin, 14.08.2019 - 4 L 352.18
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die mit einer Schließungsverfügung verbundene …
- VG Schleswig, 10.12.2015 - 12 A 192/15
Rechtmäßigkeit des Spielhallengesetzes Schleswig-Holstein vom 27. Juni 2014
- VG Berlin, 11.09.2019 - 4 L 188.18
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Versagung einer spielhallenrechtlichen …
- VG Berlin, 04.08.2019 - 4 L 256.18
Versagung einer Spielhallenerlaubnis wegen Unterschreitung des Mindestabstands zu …
- VG Berlin, 02.03.2018 - 4 L 316.17
Versagung einer Spielhallenerlaubnis wegen Unterschreitung des Mindestabstands zu …
- VG Leipzig, 01.11.2017 - 5 L 791/17
Glücksspielrechtliche Erlaubnis für den Weiterbetrieb einer Spielhalle
- VG Berlin, 10.05.2017 - 4 L 134.17
Schließung einer Spielhalle; Versagung der Erlaubnis zum Weiterbetrieb einer …
- VG Berlin, 17.06.2024 - 4 K 147.23
Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität von § 9a Abs. 2 Sätze 3 und 7 …
- VG Berlin, 05.10.2020 - 4 K 355.17
- VG Düsseldorf, 13.02.2020 - 3 K 18773/17
- VG Leipzig, 23.10.2017 - 5 L 549/17
- VG Düsseldorf, 03.03.2020 - 3 K 18712/17
- VG Stuttgart, 05.11.2019 - 4 K 6827/19
Mögliche Teilnichtigkeit einer Spielverordnung wegen fehlender …
- VG Leipzig, 17.10.2017 - 5 L 548/17
- VG Leipzig, 07.09.2017 - 5 L 547/17
Notwendigkeit einer Erlaubnis für den Weiterbetrieb einer Spielhalle
- VG Düsseldorf, 29.09.2020 - 3 K 6850/19
- VG Düsseldorf, 07.05.2019 - 3 K 6803/18
Glücksspielrecht
- VG Düsseldorf, 07.05.2019 - 3 K 6655/18
- VG Cottbus, 07.09.2020 - 3 K 786/17
- VG Düsseldorf, 07.05.2019 - 3 K 1362/18
- VG Düsseldorf, 30.04.2019 - 3 K 18711/17
- VG Düsseldorf, 26.03.2019 - 3 K 2181/18
- VG Düsseldorf, 02.07.2019 - 3 K 1302/18
- VG Düsseldorf, 02.07.2019 - 3 K 19872/17
- VG Berlin, 04.10.2018 - 4 L 496.17
Einstweiliger Rechtsschutz gegen mit einer Schließungsverfügung verbundene …
- VG Düsseldorf, 07.05.2019 - 3 K 9538/18
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Rechtsprechung
| BVerfG, 05.08.2015 - 2 BvR 2190/14 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung zur vorläufigen Aufrechterhaltung des Betriebs von vier Spielhallen, deren Betrieb - unter gleichzeitiger Anordnung der sofortigen Vollziehung der Untersagungsanordnungen - wegen Nichteinhaltung des Abstandsgebots nach ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 15 Abs 2 S 1 GewO, § 33i GewO
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung zur vorläufigen Aufrechterhaltung des Betriebs von vier Spielhallen, deren Betrieb - unter gleichzeitiger Anordnung der sofortigen Vollziehung der Untersagungsanordnungen - wegen Nichteinhaltung des Abstandsgebots nach ... - Wolters Kluwer
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur vorläufigen Aufrechterhaltung des Betriebs von Spielhallen
- ra.de
- vdai.de
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung zur vorläufigen Aufrechterhaltung des Betriebs von vier Spielhallen, deren Betrieb unter gleichzeitiger Anordnung der sofortigen Vollziehung der Untersagungsanordnungen wegen Nichteinhaltung des Abstandsgebots nach § ...
- rechtsportal.de
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur vorläufigen Aufrechterhaltung des Betriebs von Spielhallen
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- WM 2015, 1827
- ZfWG 2015, 408
Wird zitiert von ... (73) Zitiert selbst (35)
- BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12
Europäischer Stabilitätsmechanismus
Auszug aus BVerfG, 05.08.2015 - 2 BvR 2190/14
Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, das in der Hauptsache zu verfolgende Begehren erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 132, 195 ; 134, 135 ; stRspr).Rn. 16 Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 131, 47 ; 132, 195 ; stRspr).
Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 131, 47 ; 132, 195 ; stRspr).
- BVerfG, 04.05.2012 - 1 BvR 367/12
Inkrafttreten der Einführung einer gesetzlichen Preisansagepflicht bei …
Auszug aus BVerfG, 05.08.2015 - 2 BvR 2190/14
Rn. 16 Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 131, 47 ; 132, 195 ; stRspr).Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 131, 47 ; 132, 195 ; stRspr).
Das Bundesverfassungsgericht darf von seiner Befugnis, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, allerdings nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen, weil dies einen erheblichen Eingriff in die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers darstellt (vgl. BVerfGE 122, 374 ; 131, 47 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Mai 2015 - 1 BvQ 9/15 -, NJW 2015, S. 1815 ; stRspr).
- BVerfG, 14.01.2003 - 1 BvQ 51/02
Erlass einstweiliger Anordnungen gegen Regelungen des …
Auszug aus BVerfG, 05.08.2015 - 2 BvR 2190/14
Insoweit hätte es zumindest nachprüfbarer und konkreter Darlegungen bedurft (vgl. BVerfGE 106, 351 ; BVerfGK 7, 188 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. September 1999 - 2 BvR 1646/98 -, NVwZ-RR 2000, S. 16), dass die mit § 42 Abs. 1 und Abs. 2 LGlüG verbundenen Rechtsfolgen für sie nicht vermeidbar waren.Auch wenn die Antragstellerin mit Blick auf die eidesstattliche Versicherung umfassendere Darlegungen nicht für erforderlich hält, wären diese Angaben notwendig gewesen, um dem Bundesverfassungsgericht eine Nachprüfung eventueller Nachteile für die Antragstellerin im Sinne einer Plausibilitätskontrolle zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 106, 351 ; BVerfGK 7, 188 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. September 1999 - 2 BvR 1646/98 -, NVwZ-RR 2000, S. 16).
- BVerfG, 10.01.2006 - 1 BvR 939/05
Verfassungskonformität des Lotteriestaatsvertrages
Auszug aus BVerfG, 05.08.2015 - 2 BvR 2190/14
Insoweit hätte es zumindest nachprüfbarer und konkreter Darlegungen bedurft (vgl. BVerfGE 106, 351 ; BVerfGK 7, 188 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. September 1999 - 2 BvR 1646/98 -, NVwZ-RR 2000, S. 16), dass die mit § 42 Abs. 1 und Abs. 2 LGlüG verbundenen Rechtsfolgen für sie nicht vermeidbar waren.Auch wenn die Antragstellerin mit Blick auf die eidesstattliche Versicherung umfassendere Darlegungen nicht für erforderlich hält, wären diese Angaben notwendig gewesen, um dem Bundesverfassungsgericht eine Nachprüfung eventueller Nachteile für die Antragstellerin im Sinne einer Plausibilitätskontrolle zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 106, 351 ; BVerfGK 7, 188 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. September 1999 - 2 BvR 1646/98 -, NVwZ-RR 2000, S. 16).
- BVerfG, 09.09.1999 - 2 BvR 1646/98
Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts
Auszug aus BVerfG, 05.08.2015 - 2 BvR 2190/14
Insoweit hätte es zumindest nachprüfbarer und konkreter Darlegungen bedurft (vgl. BVerfGE 106, 351 ; BVerfGK 7, 188 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. September 1999 - 2 BvR 1646/98 -, NVwZ-RR 2000, S. 16), dass die mit § 42 Abs. 1 und Abs. 2 LGlüG verbundenen Rechtsfolgen für sie nicht vermeidbar waren.Auch wenn die Antragstellerin mit Blick auf die eidesstattliche Versicherung umfassendere Darlegungen nicht für erforderlich hält, wären diese Angaben notwendig gewesen, um dem Bundesverfassungsgericht eine Nachprüfung eventueller Nachteile für die Antragstellerin im Sinne einer Plausibilitätskontrolle zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 106, 351 ; BVerfGK 7, 188 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. September 1999 - 2 BvR 1646/98 -, NVwZ-RR 2000, S. 16).
- BVerfG, 13.05.2015 - 1 BvQ 9/15
Einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten des "Bestellerprinzips" bei …
Auszug aus BVerfG, 05.08.2015 - 2 BvR 2190/14
Das Bundesverfassungsgericht darf von seiner Befugnis, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, allerdings nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen, weil dies einen erheblichen Eingriff in die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers darstellt (vgl. BVerfGE 122, 374 ; 131, 47 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Mai 2015 - 1 BvQ 9/15 -, NJW 2015, S. 1815 ; stRspr).Schon wenn die jeweiligen Nachteile der abzuwägenden Folgenkonstellation einander in etwa gleichgewichtig gegenüberstehen, verbietet es die gegenüber der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers notwendige Zurückhaltung des Gerichts daher, das angegriffene Gesetz auszusetzen, bevor geklärt ist, ob es vor der Verfassung Bestand hat (vgl. BVerfGE 104, 51 ; 106, 369 ; 108, 45 ; BVerfGK 6, 178 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Mai 2015 - 1 BvQ 9/15 -, NJW 2015, S. 1815 ).
- BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03
Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung …
Auszug aus BVerfG, 05.08.2015 - 2 BvR 2190/14
Rn. 28 Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein präventives Berufsverbot oder eine in ihren Wirkungen einer Regelung der Berufswahl nahe kommende vorläufige Berufsausübungsregelung nur unter strengen Voraussetzungen und nur zur Abwehr konkreter Gefahren für überragend wichtige Gemeinschaftsgüter sowie unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft ist (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 44, 105 ; BVerfGK 2, 89 ; 16, 320 ; 18, 180 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. Oktober 2003 - 1 BvR 2025/03 -, NVwZ 2004, S. 93 ;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. April 2007 - 1 BvR 2403/06 -, juris, Rn. 9;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. April 2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, S. 2268 ;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2011 - 1 BvR 1611/11 -, NVwZ 2012, S. 104 ), führt dies zu keinem anderen Ergebnis. - BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69
Behördliches Beschwerderecht
Auszug aus BVerfG, 05.08.2015 - 2 BvR 2190/14
Rn. 28 Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein präventives Berufsverbot oder eine in ihren Wirkungen einer Regelung der Berufswahl nahe kommende vorläufige Berufsausübungsregelung nur unter strengen Voraussetzungen und nur zur Abwehr konkreter Gefahren für überragend wichtige Gemeinschaftsgüter sowie unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft ist (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 44, 105 ; BVerfGK 2, 89 ; 16, 320 ; 18, 180 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. Oktober 2003 - 1 BvR 2025/03 -, NVwZ 2004, S. 93 ;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. April 2007 - 1 BvR 2403/06 -, juris, Rn. 9;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. April 2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, S. 2268 ;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2011 - 1 BvR 1611/11 -, NVwZ 2012, S. 104 ), führt dies zu keinem anderen Ergebnis. - BVerfG, 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Berufsfreiheit sowie des Anspruchs …
Auszug aus BVerfG, 05.08.2015 - 2 BvR 2190/14
Rn. 28 Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein präventives Berufsverbot oder eine in ihren Wirkungen einer Regelung der Berufswahl nahe kommende vorläufige Berufsausübungsregelung nur unter strengen Voraussetzungen und nur zur Abwehr konkreter Gefahren für überragend wichtige Gemeinschaftsgüter sowie unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft ist (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 44, 105 ; BVerfGK 2, 89 ; 16, 320 ; 18, 180 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. Oktober 2003 - 1 BvR 2025/03 -, NVwZ 2004, S. 93 ;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. April 2007 - 1 BvR 2403/06 -, juris, Rn. 9; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. April 2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, S. 2268 ;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2011 - 1 BvR 1611/11 -, NVwZ 2012, S. 104 ), führt dies zu keinem anderen Ergebnis. - BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03
Sofortiger Vollzug des Widerrufs der Approbation als Apothekerin
Auszug aus BVerfG, 05.08.2015 - 2 BvR 2190/14
Rn. 28 Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein präventives Berufsverbot oder eine in ihren Wirkungen einer Regelung der Berufswahl nahe kommende vorläufige Berufsausübungsregelung nur unter strengen Voraussetzungen und nur zur Abwehr konkreter Gefahren für überragend wichtige Gemeinschaftsgüter sowie unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft ist (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 44, 105 ; BVerfGK 2, 89 ; 16, 320 ; 18, 180 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. Oktober 2003 - 1 BvR 2025/03 -, NVwZ 2004, S. 93 ;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. April 2007 - 1 BvR 2403/06 -, juris, Rn. 9;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. April 2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, S. 2268 ;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2011 - 1 BvR 1611/11 -, NVwZ 2012, S. 104 ), führt dies zu keinem anderen Ergebnis. - BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen …
- BVerfG, 24.08.2011 - 1 BvR 1611/11
Nichtannahmebeschluss: Anforderungen des Art 12 Abs 1 GG an die …
- BVerfG, 27.10.2009 - 1 BvR 1876/09
Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung einer vertragsarztrechtlichen Genehmigung zur …
- BVerfG, 02.04.2007 - 1 BvR 2403/06
Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung des Ruhens von …
- BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols
- BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren
- BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96
Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts
- StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13
Spielhallen
- BVerfG, 18.02.2009 - 1 BvR 3076/08
Gründe zur Ablehnung des Antrags eines "EEG-Stromerzeugers" auf Erlass einer …
- BVerfG, 18.07.2001 - 1 BvQ 23/01
Lebenspartnerschaften
- BVerfG, 11.12.1990 - 1 BvR 1170/90
Einigungsvertrag
- BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80
Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen …
- BVerfG, 26.03.2003 - 1 BvR 112/03
Erlass weiterer einstweiliger Anordnung gegen Regelungen des …
- VGH Baden-Württemberg, 13.07.2015 - 6 S 679/15
Untersagung des weiteren Betriebs einer Spielhalle wegen Fehlens einer …
- BVerfG, 02.12.2009 - 1 BvR 2797/09
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Hinblick auf eine …
- BVerfG, 23.07.2013 - 2 BvQ 30/13
A-limine-Abweisung (§ 24 BVerfGG) einer "vorverlegten Wahlprüfungsbeschwerde" …
- BVerfG, 02.09.2005 - 2 BvQ 25/05
Keine einstweilige Anordnung gegen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
- BVerfG, 24.01.1973 - 1 BvR 16/73
Folgenabwägung bei Ausweisung eines der Unterstützung von Terrororganisationen …
- BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 1416/94
Ablehnung der einstweiligen Anordnung gegen Vorschriften des …
- BVerfG, 27.08.1973 - 1 BvR 282/73
Keine einstweilige Anordnung gegen den Staatsvertrag zur Vergabe von …
- BVerfG, 15.01.2003 - 1 BvQ 54/02
Verfassungsmäßigkeit des Beitragssicherungsgesetzes; Absenkung des Aufwandes für …
- BVerfG, 15.03.1961 - 2 BvQ 3/60
Politische Bildungsarbeit
- BVerfG, 19.06.1962 - 1 BvR 371/61
Einstweilige Anordnung gegen § 36 AMG 1961
- BVerfG, 21.04.1994 - 1 BvR 2132/93
Interessenabwägung - Einstweiliges Rechtsschutzverfahren - Altschuldenhilfen - …
- BVerfG, 13.10.1976 - 1 BvR 92/76
Parkstudium
- BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15
Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz …
Wirkt eine auf die Berufsausübung zielende Regelung auf die Berufswahl zurück, weil sie in ihren Wirkungen einer Regelung der Berufswahl nahe kommt, so ist ihre verfassungsrechtliche Rechtfertigung an den Anforderungen an Regelungen betreffend die Berufswahl zu messen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. August 2015 - 2 BvR 2190/14 - WM 2015, 1827 ; Kammerbeschluss vom 24. August 2011 - 1 BvR 1611/11 - NVwZ 2012, 104 ).Die Bekämpfung und Prävention von Glücksspielsucht ist als überragend wichtiges Gemeinwohlziel anerkannt, da Spielsucht zu schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen selbst, für ihre Familien und für die Gemeinschaft führen kann (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - BVerfGE 115, 276 ; Kammerbeschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 928/08 - NVwZ 2008, 1338; Beschluss vom 5. August 2015 - 2 BvR 2190/14 - WM 2015, 1827 ).
- BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 4.16
Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz …
Wirkt eine auf die Berufsausübung zielende Regelung auf die Berufswahl zurück, weil sie in ihren Wirkungen einer Regelung der Berufswahl nahe kommt, so ist ihre verfassungsrechtliche Rechtfertigung an den Anforderungen an Regelungen betreffend die Berufswahl zu messen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. August 2015 - 2 BvR 2190/14 - WM 2015, 1827 ; Kammerbeschluss vom 24. August 2011 - 1 BvR 1611/11 - NVwZ 2012, 104 ).Die Bekämpfung und Prävention von Glücksspielsucht ist als überragend wichtiges Gemeinwohlziel anerkannt, da Spielsucht zu schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen selbst, für ihre Familien und für die Gemeinschaft führen kann (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - BVerfGE 115, 276 ; Kammerbeschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 928/08 - NVwZ 2008, 338; Beschluss vom 5. August 2015 - 2 BvR 2190/14 - WM 2015, 1827 ).
- VGH Bayern, 07.09.2026 - 11 CS 26.1442
Widerruf von Mietwagengenehmigungen wegen Unzuverlässigkeit, unzureichende …
Zudem wird mit dieser Maßnahme, anders als etwa bei einem Widerruf der ärztlichen Approbation, zwar die selbstständige Berufsausübung als Mietwagenunternehmer unterbunden, Gesellschafter oder der Geschäftsführer aber nicht grundsätzlich daran gehindert, sich anderweitig gewerblich oder im Angestelltenverhältnis weiter zu betätigen (vgl. BVerfG, B.v. 5.8.2015 - 2 BvR 2190/14 - juris Rn. 28).
- OVG Niedersachsen, 04.09.2017 - 11 ME 206/17
Abstandsgebot; Bundestreue; Dienstleistungsfreiheit; Geldspielgerät; …
Da sich ein Spielhallenbetreiber nach Ablauf der Übergangsfrist auf eine Schließung seines Gewerbetriebes einstellen musste, bedarf es der substanziellen Darlegung, welche konkreten Schritte er unternommen hat, um den Eintritt eines Härtefalls abzuwenden (vgl. BVerfG, Beschl. der 3. Kammer v. 5.8.2015 - 2 BvR 2190/14 -, juris, Rn. 26). - BVerfG, 29.12.2020 - 1 BvQ 152/20
Erfolglose Eilanträge betreffend das Inkrafttreten von Teilen des …
Entscheidend ist insofern, dass sie nicht in nachvollziehbarer, individualisierter und konkreter Weise dargelegt haben (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2015 - 2 BvR 2190/14 -, Rn. 27;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. Oktober 2020 - 1 BvR 972/20 -, Rn. 12), was daraus folgt, wenn die angegriffenen Regelungen wie verabschiedet in Kraft treten. - OVG Niedersachsen, 05.11.2024 - 10 LC 13/24
Niedersächsische Regelung des Mindestabstandes von Sportwettvermittlungsstellen …
Das bedeutet, dass dann, wenn eine auf die Berufsausübung zielende Regelung auf die Berufswahl zurückwirkt, weil sie in ihren Wirkungen einer Regelung der Berufswahl nahekommt, ihre verfassungsrechtliche Rechtfertigung dementsprechend an den Anforderungen an Berufswahlbeschränkungen zu messen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5.8.2015 - 2 BvR 2190/14 -, juris Rn. 28 …sowie Beschluss vom 14.1.2015 - 1 BvR 931/12 -, juris Rn. 54).Die Bekämpfung und auch die Prävention von Glücksspielsucht sind höchstrichterlich als überragend wichtige Gemeinwohlziele anerkannt, da Spielsucht zu schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen selbst, für ihre Familien und für die Gemeinschaft führen kann (vgl. BVerfG…, Urteil vom 28.3.2006 - 1 BvR 1054/01 - Rn. 98 f., sowie Beschluss vom 5.8.2015 - 2 BvR 2190/14 -, juris Rn. 22).
Wie bereits ausgeführt, stellen die Bekämpfung und auch die Prävention von Glücksspielsucht überragend wichtige Gemeinwohlziele dar, da Spielsucht zu schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen selbst, für ihre Familien und für die Gemeinschaft führen kann (vgl. BVerfG…, Urteil vom 28.3.2006 - 1 BvR 1054/01 - Rn. 98 f., sowie Beschluss vom 5.8.2015 - 2 BvR 2190/14 -, juris Rn. 22), die die durch die Mindestabstandsgebote verursachten Beeinträchtigungen in der wirtschaftlichen Betätigung der Sportwettenvermittler und -veranstalter überwiegen.
- OVG Niedersachsen, 12.07.2018 - 11 LC 400/17
Versagung der Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für eine …
Da sich ein Spielhallenbetreiber nach Ablauf der Übergangsfrist auf eine Schließung seines Gewerbetriebes einstellen musste, bedarf es der substanziellen Darlegung, welche konkreten Schritte er unternommen hat, um den Eintritt eines Härtefalls abzuwenden (vgl. BVerfG, Beschl. der 3. Kammer v. 5.8.2015 - 2 BvR 2190/14 -, juris, Rn. 26). - BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 7.15
Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz …
Wirkt eine auf die Berufsausübung zielende Regelung auf die Berufswahl zurück, weil sie in ihren Wirkungen einer Regelung der Berufswahl nahe kommt, so ist ihre verfassungsrechtliche Rechtfertigung an den Anforderungen an Regelungen betreffend die Berufswahl zu messen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. August 2015 - 2 BvR 2190/14 - WM 2015, 1827 ; Kammerbeschluss vom 24. August 2011 - 1 BvR 1611/11 - NVwZ 2012, 104 ).Die Bekämpfung und Prävention von Glücksspielsucht ist als überragend wichtiges Gemeinwohlziel anerkannt, da Spielsucht zu schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen selbst, für ihre Familien und für die Gemeinschaft führen kann (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - BVerfGE 115, 276 ; Kammerbeschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 928/08 - NVwZ 2008, 1338; Beschluss vom 5. August 2015 - 2 BvR 2190/14 - WM 2015, 1827 ).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2024 - 13 B 1037/23
Widerruf einer personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung wegen …
Rn. 102 vgl. zu diesem Gesichtspunkt: BVerfG, Beschluss vom 5. August 2015 - 2 BvR 2190/14 -, WM 2015, 1827 = juris, Rn. 28; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10. März 2022 - 6 S 3548/21 -, juris, Rn. 27,. - BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 8.16
Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz …
Wirkt eine auf die Berufsausübung zielende Regelung auf die Berufswahl zurück, weil sie in ihren Wirkungen einer Regelung der Berufswahl nahe kommt, so ist ihre verfassungsrechtliche Rechtfertigung an den Anforderungen an Regelungen betreffend die Berufswahl zu messen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. August 2015 - 2 BvR 2190/14 - WM 2015, 1827 ; Kammerbeschluss vom 24. August 2011 - 1 BvR 1611/11 - NVwZ 2012, 104 ).Die Bekämpfung und Prävention von Glücksspielsucht ist als überragend wichtiges Gemeinwohlziel anerkannt, da Spielsucht zu schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen selbst, für ihre Familien und für die Gemeinschaft führen kann (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - BVerfGE 115, 276 ; Kammerbeschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 928/08 - NVwZ 2008, 1338; Beschluss vom 5. August 2015 - 2 BvR 2190/14 - WM 2015, 1827 ).
- BVerfG, 13.07.2016 - 2 BvR 1341/16
Ablehnung des Erlasses einer eA: Folgenabwägung nur bei offenem Ausgang des …
- BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 8.15
Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz …
- BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 5.16
Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz …
- BVerfG, 29.12.2020 - 1 BvQ 165/20
Erfolglose Eilanträge betreffend das Inkrafttreten von Teilen des …
- BVerfG, 16.02.2017 - 2 BvR 335/17
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung der Vollstreckung einer …
- VerfGH Baden-Württemberg, 15.03.2022 - 1 VB 156/21
Erfolgreicher Eilantrag einer Spielhallenbetreiberin bzgl der Duldung des …
- OVG Hamburg, 09.07.2018 - 4 Bs 12/18
Abstandsgebot für Spielhallenstandorte - Befreiung wegen unbilliger Härte
- OVG Niedersachsen, 05.09.2017 - 11 ME 169/17
Ermittlung eines öffentlichen Bedürfnisses bzw. der besonderen örtlichen …
- VG Freiburg, 31.01.2017 - 5 K 1615/15
Verbundverbot bei Spielhallenerlaubnis - zur Betriebseinstellung bei Verstoß …
- OVG Saarland, 29.02.2016 - 1 B 201/15
Spielhalle; Flächenerweiterung; Erlöschen der Spielhallenerlaubnis
- VG Karlsruhe, 30.07.2021 - 14 K 1992/21
Gestattung des Weiterbetriebs von zwei Spielhallen - Befreiung vom Abstandsgebot
- OVG Hamburg, 07.02.2018 - 4 Bf 217/17
Hamburgische Regelungen über Modalitäten der konkreten Aufstellung von …
- OVG Hamburg, 02.07.2018 - 4 Bs 50/18
Vorläufiger Betrieb von Spielhallen ohne behördliche Genehmigung nach neuer …
- BVerfG, 31.05.2021 - 1 BvR 794/21
Mehrere Eilanträge und Verfassungsbeschwerden gegen Vorschriften des Vierten …
- VGH Baden-Württemberg, 08.02.2017 - 6 S 768/16
Sofortige Vollziehung der Untersagung des Betriebs von Spielhallen
- OVG Saarland, 05.07.2017 - 1 A 51/15
Vereinbarkeit des Saarländischen Spielhallengesetzes mit höherrangigem Recht
- VGH Baden-Württemberg, 04.11.2025 - 13 S 1530/25
Widerruf der Genehmigung zum Verkehr mit Mietwagen wegen Unzuverlässigkeit
- VG Cottbus, 26.05.2025 - 4 K 1645/20
Einzelzimmergebot wirksam, Heimrecht, Negative Feststellungsklage, …
- OVG Niedersachsen, 04.07.2018 - 7 ME 32/18
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die gewerberechtliche Verpflichtung zur Schließung …
- OVG Niedersachsen, 05.09.2017 - 11 ME 258/17
Befreiung; unbillige Härte; Kündigung; Mietvertrag; Spielhalle
- OVG Niedersachsen, 11.12.2017 - 11 ME 458/17
Abstandsgebot; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; glücksspielrechtliche Erlaubnis; …
- OVG Hamburg, 21.01.2016 - 4 Bs 90/15
Erteilung einer Spielhallenerlaubnis - Gesetzgebungszuständigkeit - …
- VG Saarlouis, 25.10.2018 - 1 L 1122/18
Einstweilige Anordnung zum Fortbetrieb einer Spielhalle
- OVG Sachsen, 01.12.2021 - 6 A 613/20
Antrag auf Zulassung der Berufung; Glücksspielrecht; Untersagungsverfügung; …
- BVerfG, 29.06.2021 - 1 BvQ 61/21
Erfolgloser Eilantrag auf Außervollzugsetzung von überwiegenden Teilen des § 28b …
- OVG Niedersachsen, 06.09.2017 - 7 ME 63/17
Formelle Illegalität; Schließungsverfügung; Spielhalle; Verbundspielhalle
- BVerfG, 25.01.2021 - 1 BvR 2888/20
Erfolgloser Eilantrag gegen das Fremdpersonalverbot in der Fleischwirtschaft - …
- VG Karlsruhe, 01.10.2021 - 1 K 2308/21
Gewährung effektiven Rechtsschutzes bis zur Entscheidung durch die …
- VG Augsburg, 04.07.2022 - Au 8 S 22.765
Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, Glücksspielrecht, Untersagung des …
- VG Sigmaringen, 20.10.2020 - 3 K 2934/20
Verfassungsmäßigkeit der Vergabe spielhallenrechtlicher Erlaubnisse; …
- OVG Niedersachsen, 23.04.2018 - 11 ME 552/17
Erlaubnisvorbehalt; Gesetzesvorbehalt; unechte Konkurrenz; Losverfahren; …
- OVG Niedersachsen, 17.11.2017 - 11 ME 461/17
Vorliegen einer sog. unechten Konkurrenzsituation von Verbundspielhallen durch …
- OVG Sachsen, 23.02.2022 - 6 A 548/20
Zum mangelnden Rechtsschutzbedürfnis einer Anfechtungsklage gegen …
- VG Cottbus, 02.10.2017 - 3 L 424/17
Gewerberecht einschl. berufliche Bildung (ohne Erwachsenenbildungsrecht)
- OVG Hamburg, 15.07.2020 - 5 Bs 44/20
Zu dem Widerruf der Erlaubnis zur Haltung von Versuchstieren sowie der …
- VG Saarlouis, 11.07.2018 - 1 L 736/18
Versagung einer Spielhallenerlaubnis; Auswahlverfahren
- VG Freiburg, 03.11.2017 - 5 K 8978/17
Aufstellungsort für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit -Widerruf einer …
- OVG Sachsen-Anhalt, 29.05.2019 - 1 M 59/19
Einstweiliger Rechtsschutz; vorläufige Duldung auf Weiterbetrieb einer formell …
- OVG Sachsen, 02.12.2021 - 6 A 617/20
Glücksspielrecht; Erlaubnis
- OVG Sachsen, 26.07.2021 - 6 B 262/21
Glücksspielrecht; Einstweiliger Rechtsschutz; Untersagung des Betriebs einer …
- BVerfG, 03.05.2016 - 2 BvR 905/16
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: …
- OVG Sachsen, 10.12.2021 - 6 A 614/20
Antrag auf Zulassung der Berufung; Glücksspielrecht; Untersagungsverfügung; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2019 - 1 L 48/18
Hinreichende Bestimmtheit, Verfassungsmäßigkeit und Unionsrechtskonformität des …
- OVG Sachsen, 04.07.2024 - 6 A 723/21
Glückspielrecht; Spielhalle; Untersagung; Verbundverbot; Mindestabstand
- VG Augsburg, 14.09.2022 - Au 8 S 22.1659
Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, Glücksspielrecht, Untersagung des …
- VG Freiburg, 05.08.2021 - 4 K 1849/21
Zu den Anforderungen an eine so genannte aktive glücksspielrechtliche Duldung
- OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2020 - 3 MB 36/19
Antrag auf einstweilige Anordnung auf Verlängerung einer Spielhallenerlaubnis zur …
- VG Augsburg, 26.09.2022 - Au 8 S 22.1578
Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, Glücksspielrecht, Untersagung des …
- OVG Sachsen, 26.11.2021 - 6 A 616/20
Glücksspielrecht; Erlaubnis
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2018 - 1 M 31/18
Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle
- OVG Sachsen, 10.08.2022 - 6 B 339/21
Spielhalle; Mindestabstand; Abweichung; Lage des Einzelfalls; Auskunft; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2019 - 1 L 49/18
Hinreichende Bestimmtheit, Verfassungsmäßigkeit und Unionsrechtskonformität des …
- VG Freiburg, 13.07.2021 - 7 K 2107/21
Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle; Befristung einer Erlaubnis; …
- VG Stuttgart, 27.07.2020 - 4 K 11315/18
Unbillige Härte im Zusammenhang mit der Schließung einer Gaststätte; keine …
- VG Neustadt, 10.07.2023 - 3 L 342/23
Abstandsgebot für Wettvermittlungsstelle
- VerfGH Baden-Württemberg, 02.12.2022 - 1 VB 53/22
VerfGH Stuttgart: Erfolgloser Eilantrag einer Spielhallenbetreiberin bzgl der …
- VG Cottbus, 28.02.2022 - 8 K 471/18
- OVG Sachsen, 20.06.2022 - 6 B 137/22
Glücksspielrecht; Spielhallenrecht; Mindestabstand zu Schulen; Vertrauensschutz; …
- VG Wiesbaden, 22.01.2018 - 5 L 4026/17
- VG Cottbus, 28.07.2020 - 3 K 107/17
- VG Schleswig, 20.02.2020 - 12 A 376/18
Weiterbetrieb einer Spielhalle
- VG Cottbus, 07.09.2020 - 3 K 786/17
- VG Bremen, 14.04.2026 - 5 V 177/26
Widerruf einer Gaststättenerlaubnis, 5 V 177/26 - Gaststättenerlaubnis; …
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Rechtsprechung
| BVerfG, 16.07.2015 - 1 BvR 1014/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Nichtannahmebeschluss: Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Hessischen Spielhallengesetzes (juris: SpielhG HE) wegen Subsidiarität unzulässig - Inanspruchnahme fachgerichtlichen Rechtsschutzes möglich und zumutbar
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 90 Abs 2 BVerfGG, § 5 Abs 1 Nr 5 SpielhG HE, § 6 Abs 1 SpielhG HE, § 7 SpielhG HE, § 11 SpielhG HE
Nichtannahmebeschluss: Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Hessischen Spielhallengesetzes (juris: SpielhG HE) wegen Subsidiarität unzulässig - Inanspruchnahme fachgerichtlichen Rechtsschutzes möglich und zumutbar - Wolters Kluwer
Regelungen zu den Pflichten der Mitwirkung am Spielersperrsystem beim Betrieb der Spielhallen i.R.d. Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde
- ra.de
- vdai.de
Eine unmittelbar gegen Vorschriften des SpielhG HE gerichtete Verfassungsbeschwerde ist wegen Subsidiarität unzulässig, wenn die Möglichkeit besteht, vor den Verwaltungsgerichten auf Feststellung zu klagen, dass man beim Betrieb seiner Spielhallen nicht verpflichtet ist, ...
- rechtsportal.de
Regelungen zu den Pflichten der Mitwirkung am Spielersperrsystem beim Betrieb der Spielhallen i.R.d. Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verfassungsbeschwerde unmittelbar ein Gesetz - und die Subsidiarität
Verfahrensgang
- BVerfG, 05.07.2013 - 1 BvR 1014/13
- BVerfG, 16.07.2015 - 1 BvR 1014/13
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2016, 1
- WM 2015, 1825
- ZfWG 2015, 408
Wird zitiert von ... (28) Zitiert selbst (27)
- BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvR 890/06
Jüdische Gemeinde Brandenburg
Auszug aus BVerfG, 16.07.2015 - 1 BvR 1014/13
Rn. 4 a) Der in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität erfordert, dass ein Beschwerdeführer vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde alle zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 74, 102 ; 77, 381 ; 81, 22 ; 114, 258 ; 115, 81 ; 123, 148 ; 134, 242 ; stRspr).Daher ist eine Verfassungsbeschwerde unzulässig, wenn in zumutbarer Weise Rechtsschutz durch die Anrufung der Fachgerichte erlangt werden kann (vgl. BVerfGE 68, 319 ; 71, 305 ; 74, 69 ; 97, 157 ; 120, 274 ; 123, 148 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 14. Januar 2015 - 1 BvR 931/12 -, juris, Rn. 23).
Das Bundesverfassungsgericht soll nicht gezwungen sein, auf ungesicherter Grundlage weitreichende Entscheidungen zu erlassen (vgl. BVerfGE 74, 102 ; 123, 148 m.w.N.;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 14. Januar 2015 - 1 BvR 931/12 -, juris, Rn. 23).
Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in einer derartigen Fallkonstellation die Zumutbarkeit der vorherigen Anrufung der Fachgerichte ausnahmsweise verneint (vgl. BVerfGE 55, 154 ; 79, 1 ; 102, 197 ; 123, 148 ).
Rn. 10 Das Durchlaufen des Rechtswegs ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in der Regel auch dann zu verlangen, wenn das Gesetz keinen Auslegungs-, Ermessens- oder Beurteilungsspielraum offen lässt, der es den Fachgerichten erlaubte, die geltend gemachte Grundrechtsverletzung kraft eigener Entscheidungskompetenz zu vermeiden (vgl. BVerfGE 72, 39 ; 79, 1 ; 123, 148 ).
Obwohl in derartigen Fällen die vorherige fachgerichtliche Prüfung für den Beschwerdeführer günstigstenfalls dazu führen kann, dass die ihm nachteilige gesetzliche Regelung gemäß Art. 100 Abs. 1 GG dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt wird, ist eine solche Prüfung regelmäßig geboten, um zu vermeiden, dass das Bundesverfassungsgericht ohne die Fallanschauung der Fachgerichte auf ungesicherter Tatsachen- und Rechtsgrundlage entscheiden muss (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 123, 148 ).
Dies kommt aber nur dann in Betracht, wenn der Sachverhalt allein spezifisch verfassungsrechtliche Fragen aufwirft, deren Beantwortung weder von der näheren Sachverhaltsermittlung noch von der Auslegung und Anwendung von Vorschriften des einfachen Rechts durch die Fachgerichte, sondern allein von der Auslegung und Anwendung der verfassungsrechtlichen Maßstäbe abhängt (vgl. BVerfGE 68, 319 ; 123, 148 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 14. Januar 2015 - 1 BvR 931/12 -, juris, Rn. 23).
- BVerfG, 14.01.2015 - 1 BvR 931/12
Regelung im thüringischen Ladenöffnungsgesetz zur Freistellung der Beschäftigten …
Auszug aus BVerfG, 16.07.2015 - 1 BvR 1014/13
Daher ist eine Verfassungsbeschwerde unzulässig, wenn in zumutbarer Weise Rechtsschutz durch die Anrufung der Fachgerichte erlangt werden kann (vgl. BVerfGE 68, 319 ; 71, 305 ; 74, 69 ; 97, 157 ; 120, 274 ; 123, 148 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 14. Januar 2015 - 1 BvR 931/12 -, juris, Rn. 23).Das Bundesverfassungsgericht soll nicht gezwungen sein, auf ungesicherter Grundlage weitreichende Entscheidungen zu erlassen (vgl. BVerfGE 74, 102 ; 123, 148 m.w.N.; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 14. Januar 2015 - 1 BvR 931/12 -, juris, Rn. 23).
Dies kommt aber nur dann in Betracht, wenn der Sachverhalt allein spezifisch verfassungsrechtliche Fragen aufwirft, deren Beantwortung weder von der näheren Sachverhaltsermittlung noch von der Auslegung und Anwendung von Vorschriften des einfachen Rechts durch die Fachgerichte, sondern allein von der Auslegung und Anwendung der verfassungsrechtlichen Maßstäbe abhängt (vgl. BVerfGE 68, 319 ; 123, 148 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 14. Januar 2015 - 1 BvR 931/12 -, juris, Rn. 23).
Insofern verlangt der Grundsatz der Subsidiarität zwar nicht, dass Betroffene vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine straf- oder bußgeldbewehrte Rechtsnorm verstoßen und sich dem Risiko einer entsprechenden Ahndung aussetzen müssen, um dann im Straf- oder Bußgeldverfahren die Verfassungswidrigkeit der Norm geltend machen zu können (vgl. BVerfGE 81, 70 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 14. Januar 2015 - 1 BvR 931/12 -, juris, Rn. 23).
- BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02
Versorgungsänderungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 16.07.2015 - 1 BvR 1014/13
Rn. 4 a) Der in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität erfordert, dass ein Beschwerdeführer vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde alle zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 74, 102 ; 77, 381 ; 81, 22 ; 114, 258 ; 115, 81 ; 123, 148 ; 134, 242 ; stRspr).Dadurch soll vor allem gewährleistet werden, dass dem Bundesverfassungsgericht infolge der fachgerichtlichen Vorprüfung der Beschwerdepunkte ein bereits eingehend geprüftes Tatsachenmaterial vorliegt und ihm auch die Fallanschauung und die Beurteilung der Sach- und Rechtslage durch die sachnäheren Fachgerichte vermittelt werden (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 86, 382 ; 114, 258 ).
Auch soll es nicht Aussagen über den Inhalt einer einfachgesetzlichen Regelung treffen müssen, solange sich hierzu noch keine gefestigte Rechtsprechung der Fachgerichte entwickelt hat (vgl. BVerfGE 86, 15 ; 114, 258 ).
- BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85
Urheberrechtsgesetz
Auszug aus BVerfG, 16.07.2015 - 1 BvR 1014/13
Dadurch soll vor allem gewährleistet werden, dass dem Bundesverfassungsgericht infolge der fachgerichtlichen Vorprüfung der Beschwerdepunkte ein bereits eingehend geprüftes Tatsachenmaterial vorliegt und ihm auch die Fallanschauung und die Beurteilung der Sach- und Rechtslage durch die sachnäheren Fachgerichte vermittelt werden (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 86, 382 ; 114, 258 ).Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in einer derartigen Fallkonstellation die Zumutbarkeit der vorherigen Anrufung der Fachgerichte ausnahmsweise verneint (vgl. BVerfGE 55, 154 ; 79, 1 ; 102, 197 ; 123, 148 ).
Rn. 10 Das Durchlaufen des Rechtswegs ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in der Regel auch dann zu verlangen, wenn das Gesetz keinen Auslegungs-, Ermessens- oder Beurteilungsspielraum offen lässt, der es den Fachgerichten erlaubte, die geltend gemachte Grundrechtsverletzung kraft eigener Entscheidungskompetenz zu vermeiden (vgl. BVerfGE 72, 39 ; 79, 1 ; 123, 148 ).
- BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 541/02
Rechtsschutz gegen Verordnungen
Auszug aus BVerfG, 16.07.2015 - 1 BvR 1014/13
Rn. 4 a) Der in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität erfordert, dass ein Beschwerdeführer vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde alle zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 74, 102 ; 77, 381 ; 81, 22 ; 114, 258 ; 115, 81 ; 123, 148 ; 134, 242 ; stRspr).Rn. 6 aa) Zum vorrangigen fachgerichtlichen Rechtsschutz zählt auch die verwaltungsgerichtliche Feststellungsklage gemäß § 43 VwGO (vgl. BVerfGE 115, 81 ).
- BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84
Erziehungsmaßregeln
Auszug aus BVerfG, 16.07.2015 - 1 BvR 1014/13
Rn. 4 a) Der in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität erfordert, dass ein Beschwerdeführer vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde alle zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 74, 102 ; 77, 381 ; 81, 22 ; 114, 258 ; 115, 81 ; 123, 148 ; 134, 242 ; stRspr).Das Bundesverfassungsgericht soll nicht gezwungen sein, auf ungesicherter Grundlage weitreichende Entscheidungen zu erlassen (vgl. BVerfGE 74, 102 ; 123, 148 m.w.N.;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 14. Januar 2015 - 1 BvR 931/12 -, juris, Rn. 23).
- BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82
Zwischenlager Gorleben
Auszug aus BVerfG, 16.07.2015 - 1 BvR 1014/13
Rn. 4 a) Der in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität erfordert, dass ein Beschwerdeführer vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde alle zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 74, 102 ; 77, 381 ; 81, 22 ; 114, 258 ; 115, 81 ; 123, 148 ; 134, 242 ; stRspr).Rn. 15 c) Einer Vorabentscheidung entsprechend § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG steht entgegen, dass es an einer hinreichenden Vorklärung der einfachrechtlichen Lage fehlt (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 86, 15 ).
- BVerfG, 12.12.1984 - 1 BvR 1249/83
Bundesärzteordnung
Auszug aus BVerfG, 16.07.2015 - 1 BvR 1014/13
Daher ist eine Verfassungsbeschwerde unzulässig, wenn in zumutbarer Weise Rechtsschutz durch die Anrufung der Fachgerichte erlangt werden kann (vgl. BVerfGE 68, 319 ; 71, 305 ; 74, 69 ; 97, 157 ; 120, 274 ; 123, 148 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 14. Januar 2015 - 1 BvR 931/12 -, juris, Rn. 23).Dies kommt aber nur dann in Betracht, wenn der Sachverhalt allein spezifisch verfassungsrechtliche Fragen aufwirft, deren Beantwortung weder von der näheren Sachverhaltsermittlung noch von der Auslegung und Anwendung von Vorschriften des einfachen Rechts durch die Fachgerichte, sondern allein von der Auslegung und Anwendung der verfassungsrechtlichen Maßstäbe abhängt (vgl. BVerfGE 68, 319 ; 123, 148 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 14. Januar 2015 - 1 BvR 931/12 -, juris, Rn. 23).
- BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91
Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG
Auszug aus BVerfG, 16.07.2015 - 1 BvR 1014/13
Auch soll es nicht Aussagen über den Inhalt einer einfachgesetzlichen Regelung treffen müssen, solange sich hierzu noch keine gefestigte Rechtsprechung der Fachgerichte entwickelt hat (vgl. BVerfGE 86, 15 ; 114, 258 ).Rn. 15 c) Einer Vorabentscheidung entsprechend § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG steht entgegen, dass es an einer hinreichenden Vorklärung der einfachrechtlichen Lage fehlt (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 86, 15 ).
- BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07
Grundrecht auf Computerschutz
Auszug aus BVerfG, 16.07.2015 - 1 BvR 1014/13
Daher ist eine Verfassungsbeschwerde unzulässig, wenn in zumutbarer Weise Rechtsschutz durch die Anrufung der Fachgerichte erlangt werden kann (vgl. BVerfGE 68, 319 ; 71, 305 ; 74, 69 ; 97, 157 ; 120, 274 ; 123, 148 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 14. Januar 2015 - 1 BvR 931/12 -, juris, Rn. 23). - BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08
Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und …
- BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11
Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer …
- BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85
Rückkehrgebot für Mietwagen
- BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96
Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvL 8/07
Abführung von Vermögensrechten nicht auffindbarer Miterben an den …
- BVerwG, 23.08.2007 - 7 C 13.06
Einweggetränkeverpackungen; Dosenpfand; Pfandpflicht; Rücknahmepflicht; …
- BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvL 59/06
Vorlage des Bundesfinanzhofs zur "Mindestbesteuerung" nach dem …
- BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen …
- BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1995/94
Saarländisches Pressegesetz
- BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88
Anforderungen an die Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer …
- BVerfG, 18.12.1985 - 2 BvR 1167/84
Milch-Garantiemengen-Verordnung
- BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83
Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde
- BVerfG, 25.02.1986 - 1 BvR 1384/85
Erziehungszeitengesetz
- BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89
Schwedische Rente
- BVerfG, 22.10.1980 - 1 BvR 262/80
Kündigungsschutz für werdende Mütter bei Versäumung der Anzeigefrist
- BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83
Verfahrensordnung für Höfesachen
- BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58
Hamburger Geldautomaten
- BVerfG, 22.07.2016 - 1 BvR 2534/14
Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung
Die vornehmlich veranlasste Prüfung des einfachen Rechts lässt eine verbesserte Entscheidungsgrundlage für eine später erneut zu erhebende Verfassungsbeschwerde mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwarten, so dass eine Vorabentscheidung durch das Bundesverfassungsgericht nicht in Betracht kommt (vgl. BVerfGE 102, 197 ; 123, 148 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juli 2015 - 1 BvR 1014/13 -, NVwZ-RR 2016, S. 1 ; stRspr). - VG Köln, 20.04.2018 - 9 K 7417/17
Keine Pflicht für Telekommunikationsunternehmen zur Vorratsdatenspeicherung
Rn. 53 Siehe dazu BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2015 - 1 BvR 1014/13 -, juris (…Rn. 7 f.) mit dem Hinweis, dass in Rechtsprechung und Literatur anerkannt sei, dass die verwaltungsgerichtliche Feststellungsklage nach § 43 VwGO statthaft ist, wenn die Feststellung begehrt wird, dass wegen Ungültigkeit oder Unanwendbarkeit einer Rechtsnorm kein Rechtsverhältnis zu dem anderen Beteiligten begründet ist und im Wege der negativen Feststellungsklage gemäß § 43 Abs. 1 VwGO die Verwaltungsgerichte angerufen werden und dort auf Feststellung geklagt werden kann, dass keine Verpflichtung besteht, einer gesetzlichen Anforderung (im betreffenden Fall der Teilnahme am Spielersperrsystem nach § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 11 HessSpielhG mitzuwirken) nachzukommen und die damit gesetzlich verbundenen Pflichten zu erfüllen.Rn. 55 Siehe BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2015 - 1 BvR 1014/13 -, juris (…Rn. 10).
Rn. 72 Siehe nochmals BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2015 - 1 BvR 1014/13 -, juris (…Rn. 7 f.).
- VG Köln, 20.04.2018 - 9 K 3859/16 Rn. 52 Siehe dazu BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2015 - 1 BvR 1014/13 -, juris (…Rn. 7 f.) mit dem Hinweis, dass in Rechtsprechung und Literatur anerkannt sei, dass die verwaltungsgerichtliche Feststellungsklage nach § 43 VwGO statthaft ist, wenn die Feststellung begehrt wird, dass wegen Ungültigkeit oder Unanwendbarkeit einer Rechtsnorm kein Rechtsverhältnis zu dem anderen Beteiligten begründet ist und im Wege der negativen Feststellungsklage gemäß § 43 Abs. 1 VwGO die Verwaltungsgerichte angerufen werden und dort auf Feststellung geklagt werden kann, dass keine Verpflichtung besteht, einer gesetzlichen Anforderung (im betreffenden Fall der Teilnahme am Spielersperrsystem nach § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 11 HessSpielhG mitzuwirken) nachzukommen und die damit gesetzlich verbundenen Pflichten zu erfüllen.
Rn. 54 Siehe BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2015 - 1 BvR 1014/13 -, juris (…Rn. 10).
Rn. 71 Siehe nochmals BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2015 - 1 BvR 1014/13 -, juris (…Rn. 7 f.).
- BVerfG, 19.07.2016 - 1 BvR 2584/14
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Syndikusanwalts …
Die vornehmlich veranlasste Prüfung des einfachen Rechts lässt eine verbesserte Entscheidungsgrundlage für eine später erneut zu erhebende Verfassungsbeschwerde mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwarten, so dass eine Vorabentscheidung durch das Bundesverfassungsgericht nicht in Betracht kommt (vgl. BVerfGE 102, 197 ; 123, 148 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juli 2015 - 1 BvR 1014/13 -, NVwZ-RR 2016, S. 1 ; stRspr). - VGH Hessen, 27.09.2018 - 8 B 432/18
Echte Konkurrenz bei Spielhallen
Die während des laufenden fachgerichtlichen Verfahrens bestehende Gefahr eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens kann die Antragstellerin im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gemäß § 123 Abs. 1 VwGO abwenden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.07.2015 - 1 BvR 1014/13 -, juris Rdnr. 14). - BVerfG, 09.11.2022 - 1 BvR 161/21
Nichtannahmebeschluss: Rechtssatzverfassungsbeschwerde zweier Notare gegen …
Diese ist statthaft, wenn die Feststellung begehrt wird, dass wegen Ungültigkeit oder Unanwendbarkeit einer Rechtsnorm kein Rechtsverhältnis zu dem anderen Beteiligten begründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juli 2015 - 1 BvR 1014/13 -, Rn. 6). - VerfG Brandenburg, 16.09.2022 - VfGBbg 92/20
Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründungsmangel; Subsidiarität; …
Ein Absehen vom Durchlaufen des Rechtswegs würde insbesondere voraussetzen, dass der Sachverhalt allein spezifisch verfassungsrechtliche Fragen aufwirft, deren Beantwortung weder von der näheren Sachverhaltsermittlung noch von der Auslegung und Anwendung von Vorschriften des einfachen Rechts durch die Fachgerichte, sondern allein von der Auslegung und Anwendung der verfassungsrechtlichen Maßstäbe abhängt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2015 - 1 BvR 1014/13 -, Rn. 11 m. w. N., www.bverfg.de). - OVG Niedersachsen, 20.06.2023 - 11 ME 113/23
Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund; Antrag auf Erlass einer einstweiligen …
Bei Vorliegen eines entsprechenden Schwebezustands ist es weder sinnvoll noch zumutbar, dem Bürger die Möglichkeit der verwaltungsgerichtlichen Klärung streitiger Fragen des öffentlichen Rechts zu verwehren (BVerfG, Beschl. v. 7.4.2003 - 1 BvR 2129/02 - juris Rn. 14 u. Beschl. v. 16.7.2015 - 1 BvR 1014/13 - juris Rn. 14;… BVerwG, Urt. v. 23.6.2016 - 2 C 18/15 - juris Rn. 20 u. Urt. v. 17.1.1972 - I C 33/68 - juris Rn. 7;… NdsOVG, Beschl. v. 4.4.2012 - 8 ME 49/12 - juris Rn. 28;… OVG NW, Beschl. v. 25.8.2017 - 13 B 762/17 - juris Rn. 17 f.;… HessVGH, Beschl. v. 31.1.2019 - 8 B 225/18 - juris Rn. 26;… Wöckel, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, Vorb §§ 40 - 53 Rn. 25;… Ehlers, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand: August 2022, Vorb § 40 Rn. 101 f., jew. m.w.N.).Wie ausgeführt, ist es der Antragstellerin nicht zuzumuten, die für die Ahndung im Ordnungswidrigkeitenverfahren erforderliche Klärung der hier in Rede stehende Zweifelsfrage, ob § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 NSpielhG auch auf ihre vor dem 1. Februar 2022 genehmigte Spielhalle Anwendung findet, erst "auf der Anklagebank" zu erleben (…so i. E. auch VG Braunschweig, Beschl. v. 21.3.2023 - 1 B 53/23 - juris Rn. 14; VG Osnabrück, Beschl. v. 28.3.2023 - 1 B 13/23 - V.n.b.;… VG Lüneburg, Beschl. v. 30.3.2023 - 3 B 11/23 - juris Rn. 40;… vgl. auch VGH BW, Beschl. v. 27.2.2023 - 6 S 1332/22 - juris Rn. 9;… vgl. dazu auch Kuhla, in: Posser/Wolff/Decker, BeckOK VwGO, Stand: 1.7.2022, § 123 Rn. 134 a; BVerfG, Beschl. v. 16.7.2015 - 1 BvR 1014/13 - juris Rn. 14;… NdsOVG, Beschl. v. 4.4.2012 - 8 ME 49/12 - juris Rn. 28).
- OVG Thüringen, 23.03.2018 - 3 EO 640/17
Einstweiliger Rechtsschutz; Anspruch auf vorläufigen Weiterbetrieb einer …
Die während des laufenden fachgerichtlichen Verfahrens bestehende Gefahr der Verfolgung kann die Beschwerdeführerin im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gemäß § 123 Abs. 1 VwGO abwenden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2015 - 1 BvR 1014/13 - juris Rdn. 14). - VG Cottbus, 26.05.2025 - 4 K 1645/20
Einzelzimmergebot wirksam, Heimrecht, Negative Feststellungsklage, …
Dies gilt sowohl im Fall von Parlamentsgesetzen als auch von untergesetzlichen Normen (allg. Auffassung, vgl. BVerfG…, Beschluss vom 12. November 2020 1 BvR 2424/20 , juris Rn. 13 f.; Beschluss vom 16. Juli 2015 1 BvR 1014/13 , juris Rn. 6 f.;… Beschluss vom 17. Januar 2006 1 BvR 541/02 , juris Rn. 50 ff.; BVerwG…, Urteil vom 23. August 2007 7 C 2.07 , juris Rn. 20 ff.;… Marsch, in: Schoch/Schneider, VwGO, 45. EL Januar 2024, § 43 Rn. 54 ff.;… Happ, in: Eyermann, VwGO, 16. Auflage 2022, § 43 Rn. 9 ff.;… Sodan, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 43 Rn. 58 f.). - VGH Hessen, 12.06.2018 - 8 B 1903/17
Ausnahme- bzw. Härtefallregelung für Spielhallen, einstweilige Duldung
- VerfG Brandenburg, 22.09.2023 - VfGBbg 66/20
Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründungsanforderungen; Subsidiarität; …
- OVG Niedersachsen, 05.07.2023 - 11 ME 120/23
Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund; Antrag auf Erlass einer einstweiligen …
- VerfG Brandenburg, 25.10.2021 - VfGBbg 17/21
Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründungsmangel; allgemeine Bedeutung; …
- VGH Hessen, 31.01.2019 - 8 B 225/18
Unbillige Härte bei Verbundspielhallen
- VG Bayreuth, 03.05.2021 - B 7 E 21.508
Erfolgloser Eilantrag gegen coronabedingte Einschränkungen für Schuhgeschäft
- VerfG Brandenburg, 13.09.2024 - VfGBbg 4/21
Rechtsnormverfassungsbeschwerde; Beschwerdebefugnis; Rügefähige Grundrechte; …
- OVG Thüringen, 24.10.2018 - 3 EO 480/18
Anspruch auf vorläufigen Weiterbetrieb einer Spielhalle; Berücksichtigung der …
- OVG Thüringen, 23.03.2018 - 3 EO 579/17
Einstweiliger Rechtsschutz; Anspruch auf vorläufigen Weiterbetrieb einer …
- VerfG Brandenburg, 20.05.2022 - VfGBbg 13/22
Verfassungsbeschwerde unzulässig; Verfristung Rechtssatzverfassungsbeschwerde; …
- VG Wiesbaden, 13.03.2025 - 6 L 451/25
Eilantrag von Parteimitgliedern der Partei Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) sowie …
- VGH Hessen, 02.08.2023 - 8 A 2555/18
Spielhallen und Rauchverbot
- OVG Thüringen, 14.08.2018 - 3 EO 604/17
Anordnungsanspruch für den verwaltungsgerichtlichen Antrag auf vorläufigen …
- VG Lüneburg, 30.03.2023 - 3 B 25/23
Altersbeschränkung; Aufsichtsperson; Spielhallen; Verbundspielhallen; …
- VG Braunschweig, 21.03.2023 - 1 B 53/23
Altersbeschränkung des Zutritts zu Spielhallen (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 NSpielhG) …
- VG Braunschweig, 21.03.2023 - 1 B 89/23
Aufsicht und Altersbeschränkung des Zutritts zu Spielhallen (§ 5 Abs. 1 Satz 2 …
- VG Braunschweig, 21.03.2023 - 1 B 75/23
Aufsicht und Altersbeschränkung des Zutritts zu Spielhallen (§ 5 Abs. 1 Satz 2 …
- OVG Thüringen, 17.04.2018 - 3 EO 638/17
Anspruch auf vorläufigen Weiterbetrieb einer Spielhalle
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Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 20.05.2015 - 6 S 494/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Art 47 EUGrdRCh, Art 56 AEUV, Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 43 Abs 1 VwGO, § 113 Abs 1 S 4 VwGO
Internetvermittlungsverbot als Unionsrechtsverstoß - ra.de
- rechtsportal.de
Feststellungsbegehren hinsichtlich der Befugnis zur Vermittlung bestimmter Lotterieprodukte über das Internet ohne behördliche Erlaubnis; Vermittlung von Spielaufträgen für staatlich veranstaltete oder konzessionierte Lotterieprodukte an mehrere staatliche ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Feststellungsbegehren hinsichtlich der Befugnis zur Vermittlung bestimmter Lotterieprodukte über das Internet ohne behördliche Erlaubnis; Vermittlung von Spielaufträgen für staatlich veranstaltete oder konzessionierte Lotterieprodukte an mehrere staatliche ...
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 22.03.2010 - 3 K 11/09
- VGH Baden-Württemberg, 20.05.2015 - 6 S 494/15
Papierfundstellen
- ZfWG 2015, 408 (Ls.)
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (41)
- BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12
Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.05.2015 - 6 S 494/15
Insoweit gilt nichts anderes als zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse mit Blick auf eine Staatshaftungsklage bei erledigter (sportwettenrechtlicher) Untersagungsverfügung (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 16.05.2013 - 8 C 14-16.12, 22.12, 35.12, 38.12, 40.12 -, BVerwGE 146, 303 und juris m.w.N.).Diese Schwelle wird erst mit dem konkreten, personenbezogenen Vorwurf eines schuldhaft-kriminellen Verhaltens überschritten (BVerwG, Urteile vom 16.05.2013, a.a.O.).
Zudem wurden die Werbebeschränkungen des § 5 GlüStV a.F. deutlich zurückgenommen (…wie hier OVG Sachsen, a.a.O.;… OVG des Saarlandes, a.a.O.; vgl. hierzu auch BVerwG, Urteile vom 16.05.2013, a.a.O. und Beschluss vom 17.10.2012 - 9 B 47.12 -, juris).
Rn. 56 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO (Urteile vom 16.05.2013, a.a.O.), die auf das Vorliegen eines berechtigten Feststellungsinteresses nach § 43 Abs. 1 VwGO übertragbar ist (…ebenso OVG Sachsen, a.a.O.;… OVG des Saarlandes, a.a.O.), verlangt Art. 19 Abs. 4 GG eine Ausweitung des Tatbestandsmerkmals des berechtigten Feststellungsinteresses über die einfach-rechtlich konkretisierten Fallgruppen des berechtigten rechtlichen, ideellen oder wirtschaftlichen Interesses hinaus - und zwar auch bei tiefgreifenden Grundrechtseingriffen - nur bei Eingriffsakten, die sonst wegen ihrer typischerweise kurzfristigen Erledigung regelmäßig keiner gerichtlichen Überprüfung in einem Hauptsacheverfahren zugeführt werden könnten (zu Ausnahmen hiervon vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 15.07.2010 - 2 BvR 1023/08 -, juris).
Rn. 60 Dies folgt schon aus den wiedergegebenen, durch den Europäischen Gerichtshof aufgestellten Anforderungen an das Effektivitätsgebot, ohne dass es auf die von der Klägerin kritisierte weitere Bezugnahme des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 16.05.2013, a.a.O.) auf die Schlussanträge des Generalanwalts Tesauro (in: Rs. C-83/91, Meilicke/ADV/ORGA AG - vom 08.04.1992, Slg. 1992 I-4897) im Zusammenhang mit der Konkretisierung des Effektivitätsgebots für den Bereich prozessualer Zulässigkeitsvoraussetzungen ankäme.
Als Sachentscheidungsvoraussetzung muss auch das Fortsetzungsfeststellungsinteresse im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung vorliegen (vgl. BVerwG, Urteile vom 16.05.2013, a. a. O.,m. w. N.).
Diese Schwelle wird erst mit dem konkreten, personenbezogenen Vorwurf eines schuldhaft-kriminellen Verhaltens überschritten (BVerwG, Urteile vom 16.05.2013, a.a.O.).
Zur Begründung wird auf die obigen Ausführungen unter A. V. verwiesen (vgl. auch BVerwG, Urteile vom 16.05.2013, a.a.O.).
- EuGH, 13.06.2012 - C-156/12
GREP - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Charta der Grundrechte der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.05.2015 - 6 S 494/15
Rn. 57 Mit der Verpflichtung, einen wirksamen Rechtsbehelf gegen Rechtsverletzungen zur Verfügung zu stellen, konkretisiert Art. 47 Abs. 1 GRC den allgemeinen unionsrechtlichen Grundsatz effektiven Rechtsschutzes (dazu vgl. EuGH, Urteil vom 22.12.2010 - Rs. C-279/09, DEB - EuZW 2011, 137 und Beschluss vom 13.06.2012 - Rs. C-156/12, GREP - juris).Begrenzt wird das mitgliedstaatliche Ermessen bei der Regelung solcher Zulässigkeitsvoraussetzungen durch das - vorliegend unstreitig nicht verletzte - unionsrechtliche Äquivalenzprinzip, den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und das Effektivitätsgebot (EuGH, Urteile vom 11.07.1991 - Rs. C-87/90 u.a., Verholen u.a. ./. Sociale Verzekeringsbank - Slg. 1991 I-3783 und vom 16.07.2009 - Rs. C-12/08, Mono Car Styling ./. Dervis Odemis u.a. - Slg. 2009 I-6653; Beschluss vom 13.06.2012, a.a.O.).
Rn. 58 Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verbietet eine Zulässigkeitsregelung, die das Recht auf Zugang zum Gericht in seinem Wesensgehalt selbst beeinträchtigt, ohne einem unionsrechtlich legitimen Zweck zu dienen und im Verhältnis dazu angemessen zu sein (EuGH…, Urteil vom 22.12.2010, a.a.O., und Beschluss vom 13.06.2012, a.a.O.).
Eine den Wesensgehalt des Rechts selbst beeinträchtigende Rechtswegbeschränkung liegt vor, wenn dem Betroffenen der Zugang zum Gericht trotz einer Belastung durch die beanstandete Maßnahme verwehrt wird, weil die fragliche Regelung für den Zugang zum Recht ein unüberwindliches Hindernis aufrichtet (vgl. EuGH…, Urteil vom 22.12.2010, a.a.O.; Beschluss vom 13.06.2012, a.a.O.).
- EuGH, 22.12.2010 - C-279/09
DEB - Effektiver gerichtlicher Schutz der Rechte aus dem Unionsrecht - Recht auf …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.05.2015 - 6 S 494/15
Rn. 57 Mit der Verpflichtung, einen wirksamen Rechtsbehelf gegen Rechtsverletzungen zur Verfügung zu stellen, konkretisiert Art. 47 Abs. 1 GRC den allgemeinen unionsrechtlichen Grundsatz effektiven Rechtsschutzes (dazu vgl. EuGH, Urteil vom 22.12.2010 - Rs. C-279/09, DEB - EuZW 2011, 137 und Beschluss vom 13.06.2012 - Rs. C-156/12, GREP - juris).Rn. 58 Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verbietet eine Zulässigkeitsregelung, die das Recht auf Zugang zum Gericht in seinem Wesensgehalt selbst beeinträchtigt, ohne einem unionsrechtlich legitimen Zweck zu dienen und im Verhältnis dazu angemessen zu sein (EuGH, Urteil vom 22.12.2010, a.a.O., …und Beschluss vom 13.06.2012, a.a.O.).
Eine den Wesensgehalt des Rechts selbst beeinträchtigende Rechtswegbeschränkung liegt vor, wenn dem Betroffenen der Zugang zum Gericht trotz einer Belastung durch die beanstandete Maßnahme verwehrt wird, weil die fragliche Regelung für den Zugang zum Recht ein unüberwindliches Hindernis aufrichtet (vgl. EuGH, Urteil vom 22.12.2010, a.a.O.;… Beschluss vom 13.06.2012, a.a.O.).
- BVerwG, 24.11.2010 - 8 C 14.09
Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.05.2015 - 6 S 494/15
Allerdings wird durch ein Internetvertriebsverbot der freie Dienstleistungsverkehr innerhalb der Union beschränkt, den Art. 56, 57 AEUV gewährleisten und der unter anderem die Tätigkeiten umfasst, die darin bestehen, den Nutzern gegen Entgelt die Teilnahme an einem Glücksspiel zu ermöglichen (…EuGH, Urteile vom 24.03.1994 - Rs. C-275/92, Schindler - Slg. 1994, I-01039 Rn. 22 f., 25 und vom 08.09.2010 - Rs. C-316/07, Markus Stoß u.a. - NVwZ 2010, 1409 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 24.11.2010 - BVerwG 8 C 14.09 - NVwZ 2011, 554 m.w.N.).Sie darf eingeschränkt werden, wenn die beschränkende Regelung mit dem Diskriminierungsverbot vereinbar ist, wenn sie des Weiteren aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sowie geeignet ist, die Verwirklichung des mit ihr verfolgten Zieles zu gewährleisten, und wenn sie schließlich nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist (allgemein EuGH, Urteil vom 30.11.1995 - Rs. C-55/94, Gebhard - Slg. 1995, I-04165;… für den Glücksspielbereich EuGH, Urteile vom 24.03.1994, Schindler, a.a.O., vom 06.03.2007 - Rs. C-338/04 u.a., Placanica u.a. - Slg. 2007, I-01891 und vom 08.09.2009 - Rs. C-42/07, Liga Portuguesa - Slg. 2009, I-07633; BVerwG, Urteil vom 24.11.2010, a.a.O.).
- BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 5.10
Berufsausübungsfreiheit; Berufswahlfreiheit; DDR-Gewerbeerlaubnis; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.05.2015 - 6 S 494/15
Rn. 31 bb) Diese Voraussetzungen wurden durch das Internetvertriebsverbot des § 4 Abs. 4 GlüStV a.F., auch soweit es die Vermittlung von Lotterien betrifft, nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 01.06.2011 - 8 C 5/10 -, BVerwGE 140, 1) erfüllt.Das Bundesverwaltungsgericht ist - wie bereits ausgeführt - noch in seinem Urteil vom 01.06.2011 (a.a.O.) davon ausgegangen, dass das Internetvertriebsverbot die unionsrechtlichen Kohärenzanforderungen erfüllt.
- BVerwG, 12.10.2006 - 4 C 12.04
Voraussetzungen der Erteilung einer Außenstarterlaubnis nach § 25 Abs. 1 S. 3 Nr. …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.05.2015 - 6 S 494/15
Für eine Gefahr der Wiederholung einer hoheitlichen Maßnahme ist entscheidend, dass die für die Beurteilung maßgeblichen rechtlichen und tatsächlichen Umstände im Wesentlichen unverändert geblieben sein müssen (vgl. BVerwG, Urteile vom 12.10.2006 - 4 C 12.04 -, juris, …und vom 16.5.2013, a.a.O.).Darüber hinaus müssen die für die Beurteilung maßgeblichen rechtlichen und tatsächlichen Umstände im Wesentlichen unverändert geblieben sein (BVerwG, Urteil vom 12.10.2006 - 4 C 12.04 -, Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 23 Rn. 8 m. w. N.).
- EuGH, 11.07.1991 - C-87/90
Verholen u.a. / Sociale Verzekeringsbank Amsterdam
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.05.2015 - 6 S 494/15
Begrenzt wird das mitgliedstaatliche Ermessen bei der Regelung solcher Zulässigkeitsvoraussetzungen durch das - vorliegend unstreitig nicht verletzte - unionsrechtliche Äquivalenzprinzip, den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und das Effektivitätsgebot (EuGH, Urteile vom 11.07.1991 - Rs. C-87/90 u.a., Verholen u.a. ./. Sociale Verzekeringsbank - Slg. 1991 I-3783 und vom 16.07.2009 - Rs. C-12/08, Mono Car Styling ./. Dervis Odemis u.a. - Slg. 2009 I-6653;… Beschluss vom 13.06.2012, a.a.O.).Es fordert eine Ausgestaltung des mitgliedstaatlichen Rechts, die die Ausübung unionsrechtlich gewährleisteter Rechte nicht praktisch unmöglich macht oder unzumutbar erschwert (EuGH, Urteile vom 11.07.1991, a.a.O., und vom 13.03.2007 - Rs. C-432/05, Unibet ./. Justitiekansler - Slg. 2005 I-2301).
- EuGH, 12.06.2014 - C-156/13
Die vom Land Schleswig-Holstein vorübergehend verfolgte liberalere …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.05.2015 - 6 S 494/15
Dementsprechend verfügen die staatlichen Stellen in diesem Bereich über ein weites Ermessen bei der Festlegung der Anforderungen zum Schutz der Verbraucher und der Sozialordnung (EuGH, Urteil vom 08.09.2009 - Rs. C-42/07, Liga Portuguesa - Slg. 2009, I-07633; vom 12.06.2014 - C-156/13, NVwZ 2014, 554, jeweils m.w.N.).Hinzu kommt, dass die Binnenkohärenz selbst dann gewahrt sein kann, wenn ein Bundesland für einen begrenzten Zeitraum den im übrigen Bundesgebiet grundsätzlich verbotenen Internetvertrieb von öffentlichen Glücksspielen durch abweichende gesetzliche Regelung öffnet (vgl. EuGH, Urteil vom 12.06.2014 - C-156/13 -, NVwZ 2014, 193), was der Annahme einer Offenkundigkeit fehlender Binnenkohärenz durch ein strukturelles, aber zeitlich beschränktes bloßes Vollzugsdefizit entgegensteht.
- EuGH, 08.09.2009 - C-42/07
Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.05.2015 - 6 S 494/15
Dementsprechend verfügen die staatlichen Stellen in diesem Bereich über ein weites Ermessen bei der Festlegung der Anforderungen zum Schutz der Verbraucher und der Sozialordnung (EuGH, Urteil vom 08.09.2009 - Rs. C-42/07, Liga Portuguesa - Slg. 2009, I-07633; vom 12.06.2014 - C-156/13, NVwZ 2014, 554, jeweils m.w.N.).Sie darf eingeschränkt werden, wenn die beschränkende Regelung mit dem Diskriminierungsverbot vereinbar ist, wenn sie des Weiteren aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sowie geeignet ist, die Verwirklichung des mit ihr verfolgten Zieles zu gewährleisten, und wenn sie schließlich nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist (allgemein EuGH, Urteil vom 30.11.1995 - Rs. C-55/94, Gebhard - Slg. 1995, I-04165;… für den Glücksspielbereich EuGH, Urteile vom 24.03.1994, Schindler, a.a.O., vom 06.03.2007 - Rs. C-338/04 u.a., Placanica u.a. - Slg. 2007, I-01891 und vom 08.09.2009 - Rs. C-42/07, Liga Portuguesa - Slg. 2009, I-07633; BVerwG…, Urteil vom 24.11.2010, a.a.O.).
- EuGH, 08.09.2010 - C-316/07
Stoß - Art. 43 EG und 49 EG - Niederlassungsfreiheit - Freier …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.05.2015 - 6 S 494/15
Allerdings wird durch ein Internetvertriebsverbot der freie Dienstleistungsverkehr innerhalb der Union beschränkt, den Art. 56, 57 AEUV gewährleisten und der unter anderem die Tätigkeiten umfasst, die darin bestehen, den Nutzern gegen Entgelt die Teilnahme an einem Glücksspiel zu ermöglichen (…EuGH, Urteile vom 24.03.1994 - Rs. C-275/92, Schindler - Slg. 1994, I-01039 Rn. 22 f., 25 und vom 08.09.2010 - Rs. C-316/07, Markus Stoß u.a. - NVwZ 2010, 1409 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 24.11.2010 - BVerwG 8 C 14.09 - NVwZ 2011, 554 m.w.N.). - EuGH, 30.11.1995 - C-55/94
Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano
- EuGH, 06.11.2003 - C-243/01
GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN …
- EuGH, 24.03.1994 - C-275/92
H.M. Customs und Excise / Schindler
- EuGH, 08.09.2010 - C-46/08
Carmen Media Group - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Inhaber einer …
- EuGH, 10.03.2009 - C-169/07
DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG ÜBER DIE ERRICHTUNG PRIVATER KRANKENANSTALTEN IST …
- EuGH, 13.03.2007 - C-432/05
Unibet - Grundsatz des gerichtlichen Rechtsschutzes - Nationale …
- EuGH, 06.03.2007 - C-338/04
DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN …
- BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08
Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten
- BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 1023/08
Menschenwürde (gerichtliche Überprüfung menschenunwürdiger …
- EuGH, 13.11.2003 - C-42/02
Lindman - "Freier Dienstleistungsverkehr - Lotteriescheine - Betrag, der bei …
- BVerfG, 28.02.2013 - 2 BvR 612/12
Strafvollzug (Lockerungen; Ausführung zum Sterbebett des Vaters); effektiver …
- EuGH, 16.07.2009 - C-12/08
Mono Car Styling - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 98/59/EG - Art. 2 und …
- EuGH, 28.05.2013 - C-239/12
und Sicherheitspolitik - Eine Person, gegen die eine Maßnahme des Einfrierens von …
- VGH Bayern, 26.06.2012 - 10 BV 09.2259
Untersagung von Glücksspielwerbung im Internet; Klageänderung
- EuGH, 03.06.2010 - C-258/08
Ladbrokes Betting & Gaming und Ladbrokes International - Art. 49 EG - …
- EuGH, 16.07.1992 - C-83/91
Meilicke / ADV-ORGA
- EuGH, 06.10.2009 - C-153/08
Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier …
- EuG, 14.09.1995 - T-480/93
Einführung von Schutzmaßnahmen bei Reis mit Ursprung in den Niederländischen …
- EuG, 13.12.1995 - T-481/93
Abschaffung veterinärrechtliche Kontrollen an den Binnengrenzen der Gemeinschaft; …
- OVG Saarland, 26.11.2013 - 3 A 106/12
Nachträgliche Feststellung der Zulässigkeit einer gewerblichen …
- BVerwG, 23.05.2013 - 9 B 47.12
Abweisung der Klage als unzulässig wegen Unbestimmtheit des Klageantrags
- EuGH, 08.09.2005 - C-303/04
Lidl Italia - Normen und technische Vorschriften - Richtlinie 98/34/EG - Begriff …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2011 - 13 B 1135/11
Überprüfung der Vereinbarkeit der Verbotsregelungen in § 5 Abs. 3, Abs. 4 GlüStV …
- EuG, 13.12.1995 - T-484/93
Abschaffung veterinärrechtliche Kontrollen an den Binnengrenzen der Gemeinschaft; …
- EuGH, 05.03.1996 - C-46/93
Brasserie du pêcheur / Bundesrepublik Deutschland und The Queen / Secretary of …
- BVerwG, 24.01.1992 - 7 C 24.91
Fortsetzungsfeststellungsantrag im Anschluß an eine Verpflichtungsklage - …
- BGH, 18.10.2012 - III ZR 197/11
Keine Staatshaftungsansprüche für Sportwettenanbieter wegen Europarechtsverstoß
- BGH, 18.10.2012 - III ZR 196/11
Keine Staatshaftungsansprüche für Sportwettenanbieter wegen Europarechtsverstoß
- BVerwG, 27.06.1997 - 8 C 23.96
Verwaltungsprozeßrecht - Zulässigkeit einer Feststellungsklage im …
- BVerwG, 11.03.1993 - 3 C 90.90
Beiladung - Apothekenpacht - Feststellungsklage - Feststellungsinteresse - …
- OVG Sachsen, 02.12.2013 - 3 A 242/11
Vorliegen eines berechtigten Interesses eines gewerblichen Spielvermittlers an …
- VG Stuttgart, 22.10.2015 - 1 K 5060/13
Verdachtsunabhängige Identitätsfeststellung im Grenzgebiet zu einem anderen …
Da sich kurzfristig erledigende Maßnahmen ohne die Annahme eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses regelmäßig keiner Überprüfung in einem gerichtlichen Hauptsacheverfahren zugeführt werden könnten, eröffnet Art. 19 Abs. 4 GG die Möglichkeit einer Klärung der Rechtmäßigkeit des erledigten Verwaltungsakts im Wege nachträglicher Feststellung (st. Rspr., vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 30.04.1997 - 2 BvR 817/90 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 05.07.2013 - 2 BvR 370/13 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.05.2015 - 6 S 494/15 -, juris). - VG Freiburg, 04.04.2019 - 10 K 3092/18
Polizeiliche Identitätsfeststellung einer Personen; mangelnde …
Sie gilt auch für einfach-rechtliche Rechtsverletzungen, die - von der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG abgesehen - kein Grundrecht tangieren, und für weniger schwerwiegende Eingriffe in Grundrechte und Grundfreiheiten (so BVerwG…, Urteil vom 16.05.2013 - 8 C 20.12 -, juris Rn. 21 f.; BVerwG…, Beschluss vom 10.02.2016 - 10 B 11.15 -, juris Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.05.2015 - 6 S 494/15 -, juris Rn. 56 ). - VG Freiburg, 29.07.2021 - 10 K 4722/19
Beobachtung einer Versammlung unter freiem Himmel unter Einsatz einer Drohne
Nach einem extensiveren Verständnis wird zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes in dem Sinne des Art. 19 Abs. 4 GG auf das Erfordernis eines tiefgreifenden Grundrechtseingriffes verzichtet (vgl. BVerwG…, Urteil vom 13. September 2017 - 10 C 6.16 -, juris Rn. 13; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Mai 2015 - 6 S 494/15 -, juris Rn. 56 ; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 07. August 2018 - 5 A 294/16 -, juris Rn. 29; VG Freiburg…, Urteil vom 04. April 2019 - 10 K 3092/18 -, juris Rn. 25 ; VG Freiburg…, Urteil vom 15. April 2016 - 4 K 143/15 -, juris Rn. 26 ;… Urteil vom 25. September 2015 - 4 K 35/15 -, juris Rn. 34 ; VG Karlsruhe…, Urteil vom 22. Oktober 2019 - 1 K 4943/17 -, juris Rn. 20 m.w.N.; VG Stuttgart…, Urteil vom 11. April 2019 - 1 K 2888/18 -, juris Rn. 22 ; Sächsisches OVG…, Urteil vom 27. Januar 2015 - 4 A 533/13 -, juris Rn. 29;… Riese, in: Schoch/Schneider VwGO, 40. EL Februar 2021, § 113 Rn. 143;… W.-R. Schenke/R. P. Schenke, in: Kopp/Schenke VwGO, 27. Aufl. 2021, § 113 Rn. 145).
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2016 - 1 B 2.14
Glücksspielrecht; Erlaubnisvorbehalt; Feststellungsklage; Staatshaftungsanspruch
Bei - wie hier - vergangenen Rechtsverhältnissen ist erforderlich, dass sie über ihre Beendigung hinaus noch anhaltende Wirkungen entfalten oder an sie anknüpfend eine Verbesserung der Position eines Klägers eintreten kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Mai 2015 - 6 S 494/15 -, Juris Rdn. 22).Rn. 55 a. Die Anforderungen an eine auf einen vergangenen Zeitraum bezogene Feststellungsklage nach § 43 VwGO entsprechen zumindest denen der Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO (vgl. BVerwG…, Urteil vom 3. November 1988 - 7 C 115/86 -, Juris Rdn. 26 ["keine strengeren Anforderungen … als nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO…"]; ebenso im Ergebnis OVG Saarland…, Urteil vom 26. November 2013 - 3 A 106/12 -, Juris Rdn. 65 ["nach denselben Kriterien"]; so auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Mai 2015 - 6 S 494/15 -, Juris Rdn. 25 ["insoweit gilt nichts anderes als zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse mit Blick auf eine Staatshaftungsklage bei (erledigter) sportwettenrechtlicher Untersagungsverfügung"] und Rdn. 56; ebenso der Sache nach Sächsisches OVG…, Urteil vom 2. Dezember 2013 - 3 A 242/11 -, Juris Rdn. 49 ff.).
Rn. 59 Diesen Ausführungen, die auch denen des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (…Urteil vom 2. Dezember 2013 - 3 A 242/11 -, Juris, Rdn. 57) und im Wesentlichen auch denen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteil vom 20. Mai 2015 - 6 S 494/15 -, Juris Rdn. 48) in den dortigen Verfahren entsprechen, schließt der Senat sich an.
Rn. 100 Diesen Ausführungen, denen in der Sache - bezogen auf das dort thematisierte Internetverbot - auch diejenigen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg entsprechen (Urteil vom 20. Mai 2015 - 6 S 494/15 -, Juris, Rdn. 27 ff.), schließt der Senat sich an.
Rn. 113 Dieser Sicht der Dinge, die auch vom Oberverwaltungsgericht Saarland (…Urteil vom 26. November 2013 - 3 A 106/12 -, Juris Rdn. 86 ff.) und dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urteil vom 20. Mai 2015 - 6 S 494/15 -, Juris Rdn. 55 ff.) geteilt wird, hat die Klägerin auch mit ihrem Schriftsatz vom 17. Mai 2016 Überzeugendes nicht entgegenzusetzen, wobei sie im Wesentlichen ihr bisheriges Vorbringen wiederholt und vertieft:.
Rn. 117 Dem ist - ebenfalls in Übereinstimmung mit dem sächsischen Oberverwaltungsgericht (…Urteil vom 2. Dezember 2013 - 3 A 242/11 -, Juris Rdn. 49 und 47), dem saarländischen Oberverwaltungsgericht (…Urteil vom 26. November 2013 - 3 A 106/12 -, Juris Rdn. 75 ff.) und dem baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 20. Mai 2015 - 6 S 494/15 -, Juris Rdn. 52 ff.) - nicht zu folgen.
Von daher schließt sich der Senat den Gründen aus der Entscheidung des sächsischen Oberverwaltungsgerichts an, wo es im hier interessierenden Zusammenhang wie folgt heißt (…Urteil vom 2. Dezember 2012 - 3 A 242/11 -, Juris Rdn. 51-53; ähnlich VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Mai 2015 - 6 S 494/15 -, Juris Rdn. 49 ff.; OVG Saarland…, Urteil vom 26. November 2013 - 3 A 106/12 -, Juris, Rdn. 82 ff.):.
- VG Stuttgart, 11.04.2019 - 1 K 2888/18
Für eine Identitätsfeststellung ist § 23 Abs. 1 Nr. 3 BPolG als …
Da solche Maßnahmen ohne die Annahme eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses regelmäßig keiner Überprüfung in einem gerichtlichen Hauptsacheverfahren zugeführt werden könnten, eröffnet Art. 19 Abs. 4 GG die Möglichkeit einer Klärung der Rechtmäßigkeit des erledigten Verwaltungsakts im Wege nachträglicher Feststellung (st. Rspr., vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 30.04.1997 - 2 BvR 817/90 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 05.07.2013 - 2 BvR 370/13 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.05.2015 - 6 S 494/15 -, juris). - VGH Bayern, 21.04.2017 - 10 ZB 16.2281
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag - Unzulässige …
Die Rechtsprechung verlangt für einen qualifizierten Verstoß letztlich ein Verschulden (im untechnischen Sinn) des handelnden Organs (VGH BW, U. v. 20.5.2015 - 6 S 494/15 - juris Rn. 27 m.w.N.), das Unionsrecht bietet keine völlig verschuldensunabhängige, von einem hinreichend qualifizierten Rechtsverstoß losgelöste Haftung (…BGH, U.v. 16.4.2015 - III ZR 333713 - juris Rn. 48 m.w.N.). - VG Freiburg, 25.09.2015 - 4 K 35/15
Polizeimaßnahmen anlässlich Drittortauseinandersetzungen bei Fußballbegegnungen - …
Handelt es sich daher um Maßnahmen, die sich typischerweise - d.h. entsprechend der Eigenart des Verwaltungsakts - so kurzfristig erledigen, dass sie ohne die Annahme eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses regelmäßig keiner Überprüfung in einem gerichtlichen Hauptsacheverfahren zugeführt werden könnten, eröffnet Art. 19 Abs. 4 GG die Möglichkeit einer Klärung der Rechtmäßigkeit des erledigten Verwaltungsakts im Wege nachträglicher Feststellung (st. RSpr., vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 30.04.1997 - 2 BvR 817/90 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 05.07.2013 - 2 BvR 370/13 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.05.2015 - 6 S 494/15 -, juris; Bayer. VGH, Urteil vom 04.02.2014 - 10 B 10.2913 -, juris; OVG Saarland, Urteil vom 26.11.2013 - 3 A 106/12 -, juris). - VG Stuttgart, 12.05.2020 - 18 K 10575/18
Verlängerung einer Spielhallenerlaubnis
Offensichtlich aussichtslos ist ein Rechtsbehelf gegen die (Teil-)Versagung einer Härtefallbefreiung nach § 51 Abs. 5 Satz 1 LGlüG , wenn sich das Nichtbestehen einer unbilligen Härte ohne eine ins Einzelne gehende Würdigung aufdrängt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.05.2015 - 6 S 494/15 -, juris Rn. 25 ). - VG Freiburg, 22.04.2021 - 10 K 2592/19
Prognoseentscheidung: ex ante Einschätzung als Anscheinsstörer
Dagegen wird zum Teil ein auf Art. 19 Abs. 4 GG gestütztes Fortsetzungsfeststellungsinteresse nicht auf Fälle tiefgreifender Grundrechtseingriffe beschränkt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 13.09.2017 - 10 C 6.16 -, juris Rn. 13; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.05.2015 - 6 S 494/15 -, juris Rn. 56 ;… OVG Nordrh.-Westf., Urt. v. 07.08.2018 - 5 A 294/16 -, juris Rn. 29;… VG Freiburg, Urt. v. 04.04.2019 - 10 K 3092/18 -, juris Rn. 25 ;… VG Freiburg, Urt. v. 15.04.2016 - 4 K 143/15 -, juris Rn. 26 ;… Urt. v. 25.09.2015 - 4 K 35/15 -, juris Rn. 34 ;… VG Karlsruhe, Urt. v. 22.10.2019 - 1 K 4943/17 -, juris Rn. 20, m.w.N.;… VG Stuttgart, Urt. v. 11.04.2019 - 1 K 2888/18 -, juris Rn. 22 ;… Sächs. OVG, Urt. v. 27.01.2015 - 4 A 533/13 -, juris, Rn. 29;… Riese, in: Schoch/Schneider, VwGO, 39. EGL 2020, § 113 Rn. 143;… Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 113 Rn. 145).Sie gilt auch für einfach-rechtliche Rechtsverletzungen, die - von der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG abgesehen - kein Grundrecht tangieren, und für weniger schwerwiegende Eingriffe in Grundrechte und Grundfreiheiten (…so BVerwG, Urt. v. 16.05.2013 - 8 C 14.12 -, juris Rn. 31 f.;… BVerwG, Beschl. v. 10.02.2016 - 10 B 11.15 -, juris Rn. 9; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.05.2015 - 6 S 494/15 -, juris Rn. 56 ;… Urt. d. Kammer v. 04.04.2019 - 10 K 3092/18 -, juris Rn. 25 ).
- VGH Bayern, 21.12.2021 - 23 ZB 17.2446
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem glücksspielrechtlichen …
Mangels konkreter Anhaltspunkte ist es deshalb gerechtfertigt, den Streitwert für die Veranstaltung und Vermittlung der Lotterie pauschalierend mit 100.000,- Euro festzusetzen (vgl. BayVGH, B.v. 10.7.2020 - 23 ZB 19.263 und 23 ZB 18.974; VGH BW, B.v. 20.5.2015 - 6 S 494/15 - juris Rn. 75;… OVG Saarland, B.v. 26.11.2013 - 3 A 106/12 - juris Rn. 165 und B.v. 29.03.2019 - 1 A 398/17 - juris Rn. 107;… VG Regensburg, B.v. 13.12.2018 - RO 5 K 17.2046 - juris Rn. 113;… VG Düsseldorf, B.v. 27.8.2019 - 3 K 834/18 - juris Rn. 80). - VGH Bayern, 12.12.2016 - 10 BV 13.1005
Vermittlung von Lotterien im Internet - Feststellungsinteresse nach Erledigung …
- VGH Bayern, 04.02.2020 - 11 ZB 19.1150
Fortsetzungsfeststellungsklage bei erledigter Leistungsklage
- VGH Bayern, 04.02.2020 - 11 ZB 19.1151
Maßnahmen zur Reduzierung der Verkehrs- und Lärmbelastung
- VG Bayreuth, 23.05.2023 - B 1 K 22.21
Feststellungsinteresse, Erhebliche Vernachlässigung, Schwerwiegende …
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Rechtsprechung
| AG Karlsruhe, 19.05.2015 - 8 C 377/14 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- online-und-recht.de
Kein Anspruch auf Teilnahme des Nutzers bei Free-to-Play-Game
- spielerecht.de (Entscheidungsbesprechung und Volltext)
Accountsperrung und Kündigung bei Free-to-play-Vertrag
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Accountsperrung bei Free-to-play-Vertrag
- e-recht24.de (Kurzinformation)
Online-Gaming: Können Anbieter von Free-to-play-Games Spieler ausschließen?
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Anbieter eines Free-to-Play-Games kann Nutzer bei AGB-Verstoß ausschließen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kündigung des kostenlosen Spielvertrags über Onlinerollenspiel aufgrund Beleidigung eines Mitspielers und Regelverstößen zulässig - Kostenloser Spielnutzungsvertrag enthält leihvertragliche und auftragsrechtliche Elemente
Besprechungen u.ä.
- spielerecht.de (Entscheidungsbesprechung und Volltext)
Accountsperrung und Kündigung bei Free-to-play-Vertrag
Papierfundstellen
- MMR 2015, 514
- ZfWG 2015, 408
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Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2015 - 1 S 94.14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 80 VwGO, § 123 VwGO, § 146 Abs 4 S 3 VwGO, § 146 Abs 4 S 6 VwGO, Art 3 Abs 1 GG
Beschwerde; Antrag; Auslegung; Feststellung der aufschiebenden Wirkung; einstweilige Anordnung; Auswahlentscheidung; (kein) Verwaltungsakt; Sportwettenkonzession; Bewerber; Gleichbehandlung; (kein) Zugang zur zweiten Stufe - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 80 VwGO, § 123 VwGO, § 146 Abs 4 S 3 VwGO, § 146 Abs 4 S 6 VwGO, Art 3 Abs 1 GG
Beschwerde; Antrag; Auslegung; Feststellung der aufschiebenden Wirkung; einstweilige Anordnung; Auswahlentscheidung; (kein) Verwaltungsakt; Sportwettenkonzession; Bewerber; Gleichbehandlung; (kein) Zugang zur zweiten Stufe - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 24.09.2014 - 23 L 595.14
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2015 - 1 S 94.14
Papierfundstellen
- ZfWG 2015, 408
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09
Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2015 - 1 S 94.14
Insbesondere dringt die Antragstellerin mit ihrem Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. November 2010 (- BVerwG 2 C 16.09 -, BVerwGE 138, 102 ff.) nicht durch. - VGH Hessen, 07.10.2014 - 8 B 1686/14
Beschwerde gegen gerichtliche Zwischenentscheidung
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2015 - 1 S 94.14
Der Auswahlentscheidung fehlt es nämlich an der für die Annahme eines Verwaltungsaktes erforderlichen Außenwirkung, weil sie noch einer Umsetzung durch einzelne Konzessionserteilungsentscheidungen bedarf (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 8 B 1686/14 -, juris Rn. 28), und die Ankündigungsschreiben enthalten ihrerseits noch keine Regelung, sondern kündigen eine solche durch für die Zukunft in Aussicht gestellte Umsetzungsakte erst an. - BVerfG, 25.07.1967 - 2 BvR 586/63
Verfassungswidrige Überbesetzung eines gerichtlichen Spruchkörpers
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2015 - 1 S 94.14
Da die Antragstellerin Gelegenheit hatte, ihre Rechtsauffassung zur Verwaltungsaktqualität der Auswahlentscheidung unter Auseinandersetzung mit dem Vorbringen der Gegenseite im Beschwerdeverfahren näher zu erläutern und der Senat die erstinstanzliche Entscheidung in diesem Umfang nachprüfen konnte, wäre ein etwaiger diesbezüglicher Mangel des Verfahrens erster Instanz jedenfalls geheilt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 1967 - 2 BvR 586/63 -, BVerfGE 22, 282 [286 f.]).
- VG Berlin, 21.10.2016 - 4 K 2.16
Anfechtungsklage gegen Vorabinformationen über Konzessionserteilung ( …
Das Verwaltungsgericht Berlin wies einen entsprechenden Antrag mit Beschluss vom 24. September 2014 zurück (VG 23 L 595.14); die hiergegen eingelegte Beschwerde wies das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 12. Mai 2015 (OVG 1 S 94.14) zurück.Die Auswahlentscheidung selbst ist gerade nicht Regelungsbestandteil des sie umsetzenden Aktes, sondern dessen Vorfrage mit der Folge, dass das eigentliche Auswahlverfahren bereits beendet ist (VGH Kassel…, Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 8 B 1686/14 -, juris Rn. 17 und 28, sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Mai 2015, OVG 1 S 94.14).
Dies schließlich geht mit der auch im Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg OVG 1 S 94.14 thematisierten fehlenden Möglichkeit einer eigenen Rechtsverletzung einher.
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.03.2018 - 5 S 4.18
Lauf der Wiederholbarkeitsfrist für Hochschulwechsler an der Hochschule für …
Ein etwaiger Verfahrensfehler wäre somit geheilt (vgl. Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Mai 2015 - OVG 1 S 94.14 -, juris Rn. 8 m.w.N.). - VG Berlin, 15.10.2015 - 23 L 397.15
Einstweiliger Rechtsschutz gegen das Zulassungsverfahren; Gestaltung des …
Da die Antragstellerin offenkundig noch keine Bewerbung eingereicht hat und damit auch nicht zum Kreis der Bewerber zählt, kann sie keinen Anspruch auf chancengleiche Einbeziehung in das Zulassungsverfahren geltend machen (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Mai 2015 - OVG 1 S 94.14 -, juris Rn. 9;… siehe ferner Beschluss der Kammer vom 24. September 2014 - VG 23 L 595.14 -, juris Rn. 9).
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