Sie sehen hier das BGB in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung (vor Inkrafttreten der Schuldrechtsreform). Zur aktuellen Fassung von § 217 BGB.
Bürgerliches Gesetzbuch
1. Buch - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240) |
5. Abschnitt - Verjährung (§§ 194 - 225) |
Alte Fassung
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Rechtsprechung zu § 217 BGB a.F.
362 Entscheidungen zu § 217 BGB a.F. in unserer Datenbank:
- BGH, 24.06.2021 - III ZR 151/20
Ein dem Amtshaftungsprozess vorgeschaltetes Verwaltungsverfahren wirkt als ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 08.04.2014 - 6 U 167/13
Verjährung von Gewährleistungsansprüchen nach § 13 Nr. 4 VOB/1998
- BSG, 02.03.1973 - 3 RK 2/71
Beitreibung rückständiger Sozialversicherungsbeiträge durch die Krankenkasse - ...
- BGH, 21.11.2013 - VII ZR 48/12
Fortsetzung des Rechtsstreits bei unwirksamem Prozessvergleich; Rechtzeitigkeit ...
- BGH, 08.01.2013 - VIII ZR 344/12
Anspruchsverjährung: Neubeginn der Verjährung bei Anerkenntnis vor ...
- OLG München, 20.11.2018 - 28 U 705/15
Architekt muss auf Kostensteigerung hinweisen!
- OLG Koblenz, 01.07.2015 - 2 U 1306/14
Mangelbeseitigung erfolglos: Verjährung bleibt gehemmt!
- FG Berlin-Brandenburg, 20.01.2011 - 9 K 9217/08
Haftung einer GbR nach § 42d EStG bzw. der ehemaligen Gesellschafter nach § 71 AO ...
- OVG Hamburg, 29.10.2014 - 2 Bs 179/14
Hemmung des Laufs der Geltungsdauer einer Baugenehmigung