(1) Durch die in Artikel 134 Abs. 4 und Artikel 135 Abs. 5 vorbehaltene Gesetzgebung des Bundes kann auch bestimmt werden, daß nicht oder nicht in voller Höhe zu erfüllen sind
1. | Verbindlichkeiten des Reiches sowie Verbindlichkeiten des ehemaligen Landes Preußen und sonstiger nicht mehr bestehender Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, | |
2. | Verbindlichkeiten des Bundes oder anderer Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, welche mit dem Übergang von Vermögenswerten nach Artikel 89, 90, 134 und 135 im Zusammenhang stehen, und Verbindlichkeiten dieser Rechtsträger, die auf Maßnahmen der in Nummer 1 bezeichneten Rechtsträger beruhen, | |
3. | Verbindlichkeiten der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände), die aus Maßnahmen entstanden sind, welche diese Rechtsträger vor dem 1. August 1945 zur Durchführung von Anordnungen der Besatzungsmächte oder zur Beseitigung eines kriegsbedingten Notstandes im Rahmen dem Reich obliegender oder vom Reich übertragener Verwaltungsaufgaben getroffen haben. |
(2) Absatz 1 findet entsprechende Anwendung auf Verbindlichkeiten der Deutschen Demokratischen Republik oder ihrer Rechtsträger sowie auf Verbindlichkeiten des Bundes oder anderer Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, die mit dem Übergang von Vermögenswerten der Deutschen Demokratischen Republik auf Bund, Länder und Gemeinden im Zusammenhang stehen, und auf Verbindlichkeiten, die auf Maßnahmen der Deutschen Demokratischen Republik oder ihrer Rechtsträger beruhen.
Rechtsprechung zu Art. 135a GG
119 Entscheidungen zu Art. 135a GG in unserer Datenbank:
- BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 425/58
Ende der Jahresfrist bei der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Regelung der ...
- BGH, 26.06.2003 - III ZR 245/98
Distomo-Prozeß vor dem BGH
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 15.02.2006 - 2 BvR 1476/03
Keine Schadensersatzpflicht der Bundesrepublik Deutschland gegenüber Geschädigten ...
- EGMR, 31.05.2011 - 24120/06
Weigerung deutscher Gerichte, Nachkommen der Opfer von Waffen-SS-Massaker in ...
- BVerfG, 15.02.2006 - 2 BvR 1476/03
- BGH, 30.11.2005 - IV ZR 4/04
Haftung der Bundesrepublik Deutschland für Verbindlichkeiten der ehemaligen DDR
Zum selben Verfahren:
- OLG Brandenburg, 17.12.2003 - 13 U 141/03
Anspruch auf Wertersatz gegen die Bundesrepublik Deutschland für an den ...
- OLG Brandenburg, 17.12.2003 - 13 U 141/03
- BGH, 07.02.2008 - III ZR 90/07
Keine Haftung der Bundesrepublik Deutschland für Strahlenschäden früherer ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Brandenburg, 20.03.2007 - 2 U 50/05
Staatshaftungsrecht DDR; Einigungsvertrag: Schadensersatz- und ...
- OLG Brandenburg, 20.03.2007 - 2 U 50/05
- BVerwG, 10.10.1974 - III C 56.73
Wegnahme von Gesellschaftsanteilen - Berechnung der Höhe eines Schadens - Verlust ...
- OLG Dresden, 11.01.2001 - 7 U 2763/00
Haftungsübernahme für die ehemalige DDR; Wertersatz für übernommene ...
Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt mit Bezug auf Art. 135a GG
22.10.1957 | Gesetz zur Einfügung eines Artikels 135 a in das Grundgesetz | BGBl. I S. 1745 |