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Weitere Entscheidungen unten: BVerfG, 04.10.1977 | DH Mannheim, 17.07.1978 | EuGH, 19.10.1977

Rechtsprechung
   EuGH, 19.10.1977 - 117/76, 16/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,120
EuGH, 19.10.1977 - 117/76, 16/77 (https://dejure.org/1977,120)
EuGH, Entscheidung vom 19.10.1977 - 117/76, 16/77 (https://dejure.org/1977,120)
EuGH, Entscheidung vom 19. Oktober 1977 - 117/76, 16/77 (https://dejure.org/1977,120)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; EWG-Vertrag Art. 40 Abs. 3; ; VO 120/67 Art. 11

  • EU-Kommission PDF

    Ruckdeschel u.a. / Hauptzollamt Hamburg-St. Annen

    1 . LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATIONEN - DISKRIMINIERUNG ZWISCHEN ERZEUGERN UND VERBRAUCHERN IN DER GEMEINSCHAFT - VERBOT - BEGRIFF

  • EU-Kommission

    Ruckdeschel u.a. / Hauptzollamt Hamburg-St. Annen

  • Wolters Kluwer

    Gültigkeit von Vorschriften über eine Kostenerstattung bei der Herstellung von Maiserzeugnissen; Gleichstellung der Herstellung mit der Verarbeitung von Quellmehl; Verletzung des Gleichheitssatzes durch Diskriminierung des Verarbeiters von Produkten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATIONEN - DISKRIMINIERUNG ZWISCHEN ERZEUGERN UND VERBRAUCHERN IN DER GEMEINSCHAFT - VERBOT - BEGRIFF - [EWG-VERTRAG , ARTIKEL 40 ABSATZ 3 UNTERABSATZ 2]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (145)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 17.07.1963 - 13/63

    Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

    Auszug aus EuGH, 19.10.1977 - 117/76
    g) Zur Rechtslage verweist der Rat auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes seit seinem Urteil vom 17. Juli 1963 in der Rechtssache 13/63 (Italien/Kommission, Slg. 1963, 357), der zufolge die unterschiedliche Behandlung nicht gleichgelagerter Fälle keine Diskriminierung darstelle.
  • EuGH, 24.10.1973 - 43/72

    Merkur Aussenhandels GmbH / Kommission

    Auszug aus EuGH, 19.10.1977 - 117/76
    b) In rechtlicher Hinsicht führt die Kommission aus, eine wirtschaftspolitische Entscheidung der Gemeinschaft, wie die umstrittene Maßnahme sie darstelle, sei erst dann diskriminierend, wenn sie offensichtlich auf irrigen Voraussetzungen beruhe (Urteil des Gerichtshofes vom 24. Oktober 1973 in der Rechtssache 43/72, Merkur-Außenhandels-GmbH/Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Slg. 1973, 1055).
  • EuGH, 11.07.1974 - 11/74

    Minotiers de la Champagne / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 19.10.1977 - 117/76
    Ferner erinnert der Rat an Randnr. 22 der Entscheidungsgründe des Urteils des Gerichtshofes vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 11/74 (Union des minotiers de la Champagne/Frankreich, Slg. 1974, 877), wonach in einer Ungleichbehandlung nur dann ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot erblickt werden könne, wenn sie willkürlich erscheine.
  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Er hat darüber hinaus auch andere Grundrechte, wie die Vereinigungsfreiheit, den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz und das Willkürverbot, die Religionsfreiheit oder den Schutz der Familie als Prüfungsmaßstäbe herangezogen (vgl. Gewerkschaftsbund Europäischer öffentlicher Dienst…, Urteil vom 8. Oktober 1974, RS 175/73, Slg. 1974, S. 917; Ruckdeschel u. a., Urteil vom 19. Oktober 1977, RS 117/76 und 16/77, Slg. 1977, S. 1753; BIOVILAC…, Urteil vom 6. Dezember 1984, RS 59/83, Slg. 1984, S. 4057; FINSIDER…, Urteil vom 15. Januar 1985, RS 250/83, Slg. 1985, S. 142; Kupferberg II…, Urteil vom 15. Januar 1985, RS 253/83, Slg. 1985, S. 166; Samara…, Urteil vom 15. Januar 1985, RS 266/83, Slg. 1985, S. 196; Michel…, Urteil vom 29. Januar 1985, RS 273/83, Slg. 1985, S. 354; Defrenne III…, Urteil vom 15. Juni 1978, RS 149/77, Slg. 1978, S. 1365; Prais…, Urteil vom 27. Oktober 1976, RS 130/75, Slg. 1976, S. 1589; Diatta…, Urteil vom 13. Februar 1985, RS 267/83 = EuGRZ 1985, S. 145).
  • EuGH, 26.02.2019 - C-581/17

    Wächtler - Vorlage zur Vorabentscheidung - Abkommen zwischen der Europäischen …

    Rn. 55 Da der Gleichbehandlungsgrundsatz ein Begriff des Unionsrechts ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Oktober 1977, Ruckdeschel u. a., 117/76 und 16/77, EU:C:1977:160, Rn. 7, …sowie vom 6. Oktober 2011, Graf und Engel, C-506/10, EU:C:2011:643, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung), der bereits vor der Unterzeichnung des FZA bestand, sind, wie sich aus den Rn. 38 und 39 des vorliegenden Urteils ergibt, bei der Prüfung, ob möglicherweise eine vom FZA verbotene Ungleichbehandlung vorliegt, die in der Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Gleichbehandlung entwickelten Grundsätze zu berücksichtigen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Oktober 2011, Graf und Engel, C-506/10, EU:C:2011:643, Rn. 26, …sowie vom 21. September 2016, Radgen, C-478/15, EU:C:2016:705, Rn. 47).
  • BFH, 21.06.2017 - V R 51/16

    EuGH-Vorlage zur Sollbesteuerung

    Er verlangt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (EuGH-Urteile Ruckdeschel und Hansa-Lagerhaus Ströh vom 19. Oktober 1977 117/76 und 16/77, EU:C:1977:160, Randziffer 7; Jetair und BTWE Travel4you vom 13. März 2014 C-599/12, EU:C:2014:144, Randziffer 53; bpost vom 11. Februar 2015 C-340/13, EU:C:2015:77, Randziffer 27).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvQ 8/77, 2 BvQ 9/77, 2 BvQ 11/77, 2 BvQ 15/77, 2 BvQ 16/77, 2 BvR 908/77, 2 BvR 909/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,703
BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvQ 8/77, 2 BvQ 9/77, 2 BvQ 11/77, 2 BvQ 15/77, 2 BvQ 16/77, 2 BvR 908/77, 2 BvR 909/77 (https://dejure.org/1977,703)
BVerfG, Entscheidung vom 04.10.1977 - 2 BvQ 8/77, 2 BvQ 9/77, 2 BvQ 11/77, 2 BvQ 15/77, 2 BvQ 16/77, 2 BvR 908/77, 2 BvR 909/77 (https://dejure.org/1977,703)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Oktober 1977 - 2 BvQ 8/77, 2 BvQ 9/77, 2 BvQ 11/77, 2 BvQ 15/77, 2 BvQ 16/77, 2 BvR 908/77, 2 BvR 909/77 (https://dejure.org/1977,703)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Keine einstweilige Anordnung gegen das Verbot von Verteidigerbesuchen bei Kontaktsperre

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verbot von Verteidigerbesuchen - Verdacht - Terroristische Gewalttaten - Inhaftierte - Verteidiger - Staatliche Stellen - Aufklärung - Schwerwiegende Straftat - Abwägung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 46, 1
  • NJW 1977, 2157
  • DVBl 1977, 961
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 24.01.1973 - 1 BvR 16/73

    Folgenabwägung bei Ausweisung eines der Unterstützung von Terrororganisationen …

    Auszug aus BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvQ 8/77
    Würdigt das Bundesverfassungsgericht die Umstände, die für oder gegen den Erlaß einer einstweiligen Anordnung sprechen, so haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des beanstandeten Hoheitsaktes angeführt werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (BVerfGE 7, 367 (371); 24, 252 (259); 34, 211 (215); 34, 341 (342); EuGRZ 1977 S. 112 (113)).

    Vielmehr sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich allein die Folgen abzuwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Antrag in der Hauptsache aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, dem Antrag in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (BVerfGE 34, 211 (215); 29, 120 (123) mit weiteren Nachweisen).

  • BVerfG, 13.03.1973 - 1 BvR 536/72

    Untersagung der Ausstrahlung einer Fernsehsendung durch einstweilige Anordnung …

    Auszug aus BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvQ 8/77
    Würdigt das Bundesverfassungsgericht die Umstände, die für oder gegen den Erlaß einer einstweiligen Anordnung sprechen, so haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des beanstandeten Hoheitsaktes angeführt werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (BVerfGE 7, 367 (371); 24, 252 (259); 34, 211 (215); 34, 341 (342); EuGRZ 1977 S. 112 (113)).
  • BVerfG, 27.05.1958 - 2 BvQ 1/58

    Volksbefragung

    Auszug aus BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvQ 8/77
    Würdigt das Bundesverfassungsgericht die Umstände, die für oder gegen den Erlaß einer einstweiligen Anordnung sprechen, so haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des beanstandeten Hoheitsaktes angeführt werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (BVerfGE 7, 367 (371); 24, 252 (259); 34, 211 (215); 34, 341 (342); EuGRZ 1977 S. 112 (113)).
  • BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 2/67

    Frist- und Formerfordernisse

    Auszug aus BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvQ 8/77
    Würdigt das Bundesverfassungsgericht die Umstände, die für oder gegen den Erlaß einer einstweiligen Anordnung sprechen, so haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des beanstandeten Hoheitsaktes angeführt werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (BVerfGE 7, 367 (371); 24, 252 (259); 34, 211 (215); 34, 341 (342); EuGRZ 1977 S. 112 (113)).
  • BVerfG, 16.02.1977 - 2 BvR 80/77

    Keine einstweilige Anoprdnung gegen die vorläufige Dienstenthebung eines …

    Auszug aus BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvQ 8/77
    Würdigt das Bundesverfassungsgericht die Umstände, die für oder gegen den Erlaß einer einstweiligen Anordnung sprechen, so haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des beanstandeten Hoheitsaktes angeführt werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (BVerfGE 7, 367 (371); 24, 252 (259); 34, 211 (215); 34, 341 (342); EuGRZ 1977 S. 112 (113)).
  • BVerfG, 01.08.1978 - 2 BvR 1013/77

    Kontaktsperre-Gesetz

    Wie das Bundesverfassungsgericht durch Beschluß vom 4. Oktober 1977 (BVerfGE 46, 1 [12]) entschieden hat, sind Verteidigerbesuche bei inhaftierten Mandanten nach § 148 StPO nur zu Zwecken der Verteidigung zulässig.
  • BVerfG, 16.12.1983 - 2 BvR 1160/83

    Nachrüstung

    Eine einstweilige Anordnung darf indessen nicht ergehen, wenn sich die Verfassungsbeschwerde von vornherein als unzulässig erweist (vgl. BVerfGE 3, 34 [36]; 7, 367 [371]; 24, 252 [259]; 34, 211 [215]; 34, 341 [342]; 46, 1 [11]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 13.10.2009 - 2 BvR 256/09

    Freier Verteidigerverkehr (Abgrenzung; unmittelbarer Zusammenhang mit dem …

    Dieser Verkehr ist jedoch nur zu Zwecken der Verteidigung frei (vgl. BVerfGE 46, 1 ; 49, 24, ;… Rogall in: Karlsruher Kommentar zum OWiG, 3. Aufl. 2006, § 115 Rn. 33).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.05.2000 - LVerfG 5/98

    Akustische Wohnraumüberwachung - sog. Großer Lauschangriff

    Sie erfordert, daß der Verteidiger zum Zwecke der Verteidigung tätig ist (BVerfGE 46, 1, 12; 49, 24, 48).
  • BVerfG, 07.04.1978 - 2 BvR 202/78

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Durchsuchung von Besuchern …

    Daß durch derartige Vorkehrungen auch Verteidiger getroffen werden, die keinen Anlaß zu der Annahme gegeben haben, sie würden die "Ordnung in der Sitzung" gefährden oder gar terroristische Gewalttäter unterstützen, muß im Interesse der Sicherheit in Kauf genommen werden (vgl. BVerfG EuGRZ 1977, 427 [430]).
  • BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 1304/80

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts …

    Da die Verfassungsbeschwerde auch nach Auffassung des Senats weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist, hing die Entscheidung über den Erlaß einer einstweiligen Anordnung allein noch von der Abwägung der Folgen ab, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Antrag in der Hauptsache aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, dem Antrag in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (BVerfGE 29, 120 [123]; 34, 211 [215]; 46, 1 [11]).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvQ 3/82

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Bundestagswahl 1983

    Da nach alledem der Verfassungsbeschwerde der Erfolg versagt bleibt und die vom Beschwerdeführer angekündigte Wahlprüfungsbeschwerde vor Abschluß der Wahlprüfung durch den Deutschen Bundestag unzulässig wäre, kommt der Erlaß einer einstweiligen Anordnung nicht in Betracht (vgl. BVerfGE 7, 367 (371); 46, 1 (11)).
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Rechtsprechung
   DH Mannheim, 17.07.1978 - 16/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,13262
DH Mannheim, 17.07.1978 - 16/77 (https://dejure.org/1978,13262)
DH Mannheim, Entscheidung vom 17.07.1978 - 16/77 (https://dejure.org/1978,13262)
DH Mannheim, Entscheidung vom 17. Juli 1978 - 16/77 (https://dejure.org/1978,13262)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   EuGH, 19.10.1977 - 16/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,1538
EuGH, 19.10.1977 - 16/77 (https://dejure.org/1977,1538)
EuGH, Entscheidung vom 19.10.1977 - 16/77 (https://dejure.org/1977,1538)
EuGH, Entscheidung vom 19. Oktober 1977 - 16/77 (https://dejure.org/1977,1538)
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