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Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 11.09.2007 | BVerwG, 04.07.2005

Rechtsprechung
   BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,49
BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05 (https://dejure.org/2007,49)
BVerwG, Entscheidung vom 17.01.2007 - 9 A 20.05 (https://dejure.org/2007,49)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 (https://dejure.org/2007,49)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    BNatSchG §§ 11, ... 19, 34, 42 Abs. 1, § 43 Abs. 4 Satz 1, § 61 Abs. 2 Nr. 1; FStrG § 17 Abs. 1 Satz 2, Abs. 6c Satz 2 a. F.; FStrAbG § 1 Abs. 2; GG Art. 20 Abs. 3; EG Art. 5 Abs. 3, Art. 10, 174 Abs. 2 Satz 2, Art. 249 Abs. 3; EU Art. 6 Abs. 1; RL 92/43/EWG (FFH-RL) Art. 1, 4, 6, 7, 10, 12, 13, 16; RL 79/409/EWG (VRL) Art. 5, 9; NatSchG LSA § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4, § 19 Abs. 2 Nr. 2, § 44 Abs. 4 Satz 1, §§ 44a, 45
    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter Naturschutzverein; Verbandsklage; Fehlerheilung; ergänzendes Verfahren; Planrechtfertigung; Naturschutzbelange; europäisches Naturschutzrecht; strenges Schutzregime; FFH-Gebietsschutz; Vogelschutz; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    BNatSchG §§ 11, 19, 34, 42 Abs. 1, § 43 Abs. 4 Satz 1
    Abweichungsentscheidung; Abweichungsgründe; Alternativlosigkeit der Trassenwahl; Artenschutz; Bagatellschwellen; Beweisregel; Dokumentationspflicht; Erhaltungsziele; Erkenntnislücken; FFH-Gebietsschutz; FFH-Verträglichkeitsprüfung; Fehlerheilung; Fehlerquellen; ...

  • Judicialis

    BNatSchG § 11; ; BNatSchG § ... 19; ; BNatSchG § 34; ; BNatSchG § 42 Abs. 1; ; BNatSchG § 43 Abs. 4 Satz 1; ; BNatSchG § 61 Abs. 2 Nr. 1; ; FStrG § 17 Abs. 1 Satz 2; ; FStrG § 17 Abs. 6c Satz 2 a.F.; ; FStrAbG § 1 Abs. 2; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; EG Art. 5 Abs. 3; ; EG Art. 10; ; EG Art. 174 Abs. 2 Satz 2; ; EG Art. 249 Abs. 3; ; EU Art. 6 Abs. 1; ; RL 92/43/EWG (FFH-RL) Art. 1; ; RL 92/43/EWG (FFH-RL) Art. 4; ; RL 92/43/EWG (FFH-RL) Art. 6; ; RL 92/43/EWG (FFH-RL) Art. 7; ; RL 92/43/EWG (FFH-RL) Art. 10; ; RL 92/43/EWG (FFH-RL) Art. 12; ; RL 92/43/EWG (FFH-RL) Art. 13; ; RL 92/43/EWG (FFH-RL) Art. 16; ; RL 79/409/EWG (VRL) Art. 5; ; RL 79/409/EWG (VRL) Art. 9; ; NatSchG LSA § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4; ; NatSchG LSA § 19 Abs. 2 Nr. 2; ; NatSchG LSA § 44 Abs. 4 Satz 1; ; NatSchG LSA § 44a; ; NatSchG LSA § 45

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer straßenrechtlichen Planfeststellung für einen Bundesfernstraßenbau; Prüfung einer Planfeststellung unter den Gesichtspunkten des Naturschutzrechts; FFH-Verträglichkeitsprüfung; Beeinträchtigung eines Schutzgebiets "in seinen für die Erhaltungsziele ...

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BNatSchG §§ 11, ... 19, 34, 42 Abs. 1, § 43 Abs. 4 Satz 1, § 61 Abs. 2 Nr. 1; FStrG § 17 Abs. 1 Satz 2, Abs. 6c Satz 2 a. F.; FStrAbG § 1 Abs. 2; GG Art. 20 Abs. 3; EG Art. 5 Abs. 3, Art. 10, 174 Abs. 2 Satz 2, Art. 249 Abs. 3; EU Art. 6 Abs. 1; RL 92/43/EWG (FFH-RL) Art. 1, 4, 6, 7, 10, 12, 13, 16; RL 79/409/EWG (VRL) Art. 5, 9; NatSchG LSA § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4, § 19 Abs. 2 Nr. 2, § 44 Abs. 4 Satz 1, §§ 44a, 45.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter Naturschutzverein; Verbandsklage; Fehlerheilung; ergänzendes Verfahren; Planrechtfertigung; Naturschutzbelange; europäisches Naturschutzrecht; strenges Schutzregime; FFH-Gebietsschutz; Vogelschutz; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Naturschutz contra Straßenbau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Weiterbau der Westumfahrung Halle durch Verbandsklage gestoppt

  • 123recht.net (Pressemeldung, 17.1.2007)

    Europäischer Naturschutz gestärkt // Autobahnbau bei Halle vorerst gestoppt

Besprechungen u.ä. (4)

  • idur.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Grundsatzentscheidung zum FFH-Recht - Westumfahrung Halle

  • t-online.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Europäischer Gebiets- und Artenschutz in ruhigeren Gefilden (RA Prof. Dr. Bernhard Stüer; DVBl. 2009, 1)

  • t-online.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Westumfahrung Halle: Rote Ampeln vor Habitats- und Vogelschutz-Gebieten? (RA Prof. Dr. Bernhard Stüer; NVwZ 2007, 1147)

  • t-online.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Europäischer Gebiets- und Artenschutz in ruhigeren Gefilden (RA Prof. Dr. Bernhard Stüer; DVBl. 2009, 1)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 128, 1
  • NVwZ 2007, 1054
  • DVBl 2007, 706 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (372)Zitiert selbst (33)

  • EuGH, 07.09.2004 - C-127/02

    Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05
    Die Planfeststellung auf der Grundlage einer für das Vorhaben positiven FFH-Verträglichkeitsprüfung setzt nämlich den Befund voraus, dass der geplante Straßenbau nicht geeignet ist, für das Schutzgebiet Verschlechterungen oder erhebliche Störungen im Sinne von Art. 6 Abs. 2 FFH-RL hervorzurufen (vgl. EuGH, Urteil vom 7. September 2004 - C-127/02 - Slg. 2004, I-7405, Rn. 36, 38).

    Um einen Wertungswiderspruch zu vermeiden, ist aber zu folgern, dass auch eine Zulassung des Vorhabens auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 4 FFH-RL die Anwendung von Art. 6 Abs. 2 FFH-RL verdrängt (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Kokott zu Rs. C-127/02, Slg. 2004, I-7405, Nr. 50).

    Der Senat geht davon aus, dass gemeinschaftsrechtlich die Geltung eines strengen Schutzregimes gefordert ist (vgl. EuGH, Urteil vom 7. September 2004 - C-127/02 - Slg. 2004, I-7405, Rn. 58), dessen Einhaltung der umfassenden gerichtlichen Kontrolle unterliegt.

    Diese Vorprüfung, die der Landesgesetzgeber in § 45 Abs. 1 Satz 1 NatSchG LSA (= § 34 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG) anordnet, ist von der eigentlichen Verträglichkeitsprüfung zu unterscheiden (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Kokott zu Rs. C-127/02, Slg. 2004, I-7405, Nr. 80), die § 45 Abs. 2 NatSchG LSA regelt.

    Pläne oder Projekte können im Sinne von Art. 6 Abs. 3 Satz 1 FFH-RL das Gebiet erheblich beeinträchtigen, "wenn sie drohen, die für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungsziele zu gefährden" (so EuGH, Urteil vom 7. September 2004 - C-127/02 - Slg. 2004, I-7405, Rn. 49).

    Unerheblich dürften im Rahmen des Art. 6 Abs. 3 FFH-RL nur Beeinträchtigungen sein, die kein Erhaltungsziel nachteilig berühren (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Kokott zu Rs. C-127/02, Slg. 2004, I-7405, Nr. 85).

    Ob ein Straßenbauvorhaben nach dem so konkretisierten Prüfungsmaßstab des § 45 Abs. 2 NatSchG LSA zu "erheblichen Beeinträchtigungen" führen kann, ist danach vorrangig eine naturschutzfachliche Fragestellung, die anhand der Umstände des jeweiligen Einzelfalles beantwortet werden muss (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Kokott zu Rs. C-127/02, Slg. 2004, I-7405, Nr. 62).

    Denn für die behördliche Entscheidung ist nicht ausschlaggebend, ob eine erhebliche Beeinträchtigung nachweisbar ist, sondern - umgekehrt -, dass die Behörde ihr Ausbleiben feststellt (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Kokott zu Rs. C-127/02, Slg. 2004, I-7405, Nr. 99).

    Gerade bei wissenschaftlicher Unsicherheit über die Wirksamkeit von Schutz- und Kompensationsmaßnahmen kann es sich anbieten, durch ein Monitoring weitere Erkenntnisse über die Beeinträchtigungen zu gewinnen und dementsprechend die Durchführung des Vorhabens zu steuern (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Kokott zu Rs. C-127/02, Slg. 2004, I-7405, Nr. 108).

    In der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (z.B. Urteil vom 7. September 2004 - C-127/02 - Slg. 2004, I-7405, Rn. 58; weitere Nachweise bei Sobotta, ZUR 2006, 353 ) wird wiederholt betont, dass Art. 6 Abs. 3 FFH-RL den Vorsorgegrundsatz einschließt.

    Schon bei der Vorprüfung, ob eine FFH-Verträglichkeitsprüfung geboten ist, müssen zumindest "vernünftige Zweifel am Ausbleiben von erheblichen Beeinträchtigungen bestehen" (so Schlussanträge der Generalanwältin Kokott zu Rs. C-127/02, Slg. 2004, I-7405, Nr. 74).

    Verbleibt sodann nach Abschluss einer FFH-Verträglichkeitsprüfung kein vernünftiger Zweifel, dass derart nachteilige Auswirkungen vermieden werden, ist das Vorhaben zulässig (vgl. EuGH, Urteil vom 7. September 2004 - C-127/02 - Slg. 2004, I-7405, Rn. 59).

    Die FFH-Verträglichkeitsprüfung setzt die "Berücksichtigung der besten einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse" voraus (so EuGH, Urteil vom 7. September 2004 - C-127/02 - Slg. 2004, I-7405, Rn. 54) und macht somit die "Ausschöpfung aller wissenschaftlichen Mittel und Quellen" erforderlich (so Schlussanträge der Generalanwältin Kokott zu Rs. C-127/02, Slg. 2004, I-7405, Nr. 97).

    Die zu fordernde Gewissheit liegt nur dann vor, wenn "aus wissenschaftlicher Sicht kein vernünftiger Zweifel" daran besteht, dass solche Auswirkungen nicht auftreten werden (so EuGH, Urteil vom 7. September 2004 - C-127/02 - a.a.O. Rn. 67).

    Außerdem ist es zulässig, mit Prognosewahrscheinlichkeiten und Schätzungen zu arbeiten; diese müssen kenntlich gemacht und begründet werden (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Kokott zu Rs. C-127/02, Slg. 2004, I-7405, Nr. 97).

    Der gemeinschaftsrechtliche Vorsorgegrundsatz verlangt, dass bestehende wissenschaftliche Unsicherheiten nach Möglichkeit auf ein Minimum reduziert werden (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Kokott zu Rs. C-127/02, Slg. 2004, I-7405, Nr. 100).

    Für die Durchführung der FFH-Verträglichkeitsprüfung ist zwar "keine besondere Methode" festgelegt (so EuGH, Urteil vom 7. September 2004 - C-127/02 - Slg. 2004, I-7405, Rn. 52).

    Sowohl die Beeinträchtigungen als auch die Erhaltungsziele müssen dafür identifiziert werden" (so Schlussanträge der Generalanwältin Kokott zu Rs. C-127/02, Slg. 2004, I-7405, Nr. 97).

    Daraus resultiert das Erfordernis, dass die insoweit gewonnenen fachwissenschaftlichen Erkenntnisse grundsätzlich zu dokumentieren sind (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Kokott zu Rs. C-127/02, Slg. 2004, I-7405, Nr. 107 f., 111, zu Rs. C-239/04, juris Nr. 28).

    Diese Befugnis der Behörde, bei ihrer Zulassungsentscheidung auf Modalitäten des Vorhabens Einfluss zu nehmen, wird vom Gerichtshof als "Ermessensspielraum" eingestuft (so EuGH, Urteil vom 7. September 2004 - C-127/02 - Slg. 2004, I-7405, Rn. 67, 70).

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine …

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05
    Neben Festlegungen zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der dort vorkommenden Lebensräume und Arten nach den Anhängen I und II der FFH-RL können in der Gebietsmeldung die für einen geschützten Lebensraumtyp charakteristischen Brutvogelvorkommen als Erhaltungsziel definiert werden, und zwar auch außerhalb eines Vogelschutzgebietes (Abgrenzung zum Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 ).

    Bei einer entsprechenden Standortdynamik der betroffenen Tierart führt nicht jeder Verlust eines lokalen Vorkommens oder Reviers zwangsläufig zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands (vgl. Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 ).

    Wenn auch der Erhaltung vorhandener Lebensräume regelmäßig Vorrang vor ihrer Verlagerung zukommt (…vgl. Urteil vom 21. Juni 2006 - BVerwG 9 A 28.05 - a.a.O. S. 175), kann in diesem Fall im Wege der Kompensation (unten 1.7) durch die Schaffung geeigneter Ausweichhabitate der günstige Erhaltungszustand der betroffenen Art gewährleistet werden (vgl. Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - a.a.O. S. 323, Rn. 573).

    Soweit in Fachkreisen bereits Orientierungs- oder Anhaltswerte für derartige Belastungsschwellen genannt werden (vgl. zur Beeinträchtigung von Vögeln durch Fluglärm Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - a.a.O. S. 323 f., Rn. 574), ist die wissenschaftliche Diskussion gegenwärtig nicht abgeschlossen.

    Als Form der wissenschaftlichen Schätzung gängig ist ebenso eine Worst-Case-Betrachtung, die im Zweifelsfall verbleibende negative Auswirkungen des Vorhabens unterstellt (vgl. Urteil vom 21. Juni 2006 - BVerwG 9 A 28.05 - BVerwGE 126, 166 ; auch Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 ); denn dies ist nichts anderes als eine in der Wissenschaft anerkannte konservative Risikoabschätzung.

    Der erkennende Senat sieht sich an der Feststellung, dass im vorliegenden Fall Brutvogelvorkommen aufgrund ihrer Nennung in der Gebietsmeldung an dem Habitatschutz nach § 45 Abs. 2 NatSchG LSA teilnehmen (oben 1.16), nicht durch Aussagen gehindert, die der 4. Senat in seinem Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - (BVerwGE 125, 116 ff.) zur Abgrenzung des Schutzregimes der Vogelschutzrichtlinie von dem Schutzregime der Habitat-Richtlinie gemacht hat (kritisch dazu Gassner, UPR 2006, 430 f.).

    Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses müssen generell zumindest das strenge Gemeinwohlerfordernis des Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG erfüllen (vgl. zu Art. 16 Abs. 1 Buchst. c FFH-RL Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 566).

    Ohne auf die damit zusammenhängenden Fragen einzugehen (vgl. Wolf, ZUR 2006, 505 ), hat der 4. Senat des erkennenden Gerichts in seinem Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - (BVerwGE 125, 116 Rn. 570) angenommen, dass selbst Art. 9 Abs. 1 VRL, obwohl er in diesem Punkt von Art. 16 Abs. 1 FFH-RL abweicht, nicht hinter den artenschutzrechtlichen Schutzanforderungen der Habitat-Richtlinie zurückbleibt.

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck …

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05
    Die Planfeststellung leidet nicht an Verfahrensfehlern, die für sich genommen - d.h. ohne einen gleichzeitig vorliegenden materiellrechtlichen Verstoß - zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses führen könnten (vgl. dazu Urteil vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1 ).

    Ob Naturschutzverbände trotz ihrer beschränkten Rügebefugnis (vgl. § 61 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG) das Fehlen der Planrechtfertigung zum Gegenstand einer Klage machen können (vgl. verneinend Beschluss vom 1. Juli 2003 - BVerwG 4 VR 1.03 - Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG Nr. 3 S. 22 f., offengelassen im Urteil vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1 ; ebenso Urteil vom 9. Juni 2004 - BVerwG 9 A 11.03 - Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 5 S. 41 = BVerwGE 121, 72 ), kann dahinstehen.

    Infolge der gesetzlichen Bedarfsfeststellung, die gemäß § 1 Abs. 2 FStrAbG auch für das gerichtliche Verfahren Bindungswirkung entfaltet, ist grundsätzlich eine Nachprüfung ausgeschlossen, ob für die geplante Autobahn ein Verkehrsbedarf vorhanden ist (z.B. Urteile vom 19. Mai 1998 a.a.O. S. 9 und vom 22. Januar 2004 - BVerwG 4 A 32.02 - BVerwGE 120, 87 ;… zuletzt Beschluss vom 16. Januar 2007 - BVerwG 9 B 14.06 - Rn. 6 f. ).

    Dieses ist gehalten, zu einer gemeinschaftsfreundlichen Auslegung zu gelangen (vgl. Urteil vom 19. Mai 1998 a.a.O. S. 22 f.).

    Beim FFH-Gebiet "Muschelkalkhänge westlich Halle", das von der Trasse nicht berührt wird, können erhebliche Beeinträchtigungen des Gebiets aber auch von außerhalb ausgehen, nämlich durch bau- und verkehrsbedingte Immissionen (vgl. Urteil vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1 ; auch EuGH…, Urteil vom 10. Januar 2006 - C-98/03 - Slg. 2006, I-53, Rn. 49 ff.).

    Es macht aus der Sicht des Habitatschutzes nämlich keinen Unterschied, ob durch ein Vorhaben verursachte Beeinträchtigungen von vornherein als unerheblich einzustufen sind oder ob sie diese Eigenschaft erst dadurch erlangen, dass Schutzvorkehrungen angeordnet und getroffen werden (vgl. Urteile vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1 …und vom 27. Februar 2003 a.a.O. S. 13 f.).

    Dies mag zutreffen, wenn und solange eine Grobanalyse in Betracht kommender Trassenvarianten ausreicht, um deren Nachteile für den Naturschutz sachgerecht abzuschätzen (vgl. Urteil vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1 ).

  • BVerwG, 27.01.2000 - 4 C 2.99

    Straßenplanung; Bundesfernstraße; Ortsumgehungsstraße; Planfeststellung; …

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05
    In der Abweichungsentscheidung muss das Gewicht der für das Vorhaben streitenden Gemeinwohlbelange auf der Grundlage der Gegebenheiten des Einzelfalls nachvollziehbar bewertet und mit den gegenläufigen Belangen des Habitatschutzes abgewogen worden sein (im Anschluss an das Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 4 C 2.99 - BVerwGE 110, 302 ).

    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 4 C 2.99 - BVerwGE 110, 302 ff.; dazu auch Halama, NVwZ 2001, 506 ) hat neben der Entschärfung bestehender Unfallschwerpunkte im Grundsatz auch die "Minderung der schädlichen Umwelteinwirkungen aufgrund von Lärm- und Abgasbeeinträchtigungen" (…a.a.O. S. 312) unter dem Aspekt des Gesundheitsschutzes als berücksichtigungsfähig anerkannt, und zwar speziell für den Fall, dass Anwohner einer vom Verkehr stark belasteten Durchgangsstraße nach dem Bau einer Umgehungsstraße von der zu erwartenden Verkehrsentlastung profitieren.

    Wenn sich in dem Gebiet prioritäre Lebensraumtypen oder Arten befinden, ist es nicht für eine Abweichungsentscheidung gesperrt, die auf unbenannte Abweichungsgründe gestützt wird (vgl. Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 4 C 2.99 - BVerwGE 110, 302 ; ebenso z.B. Hösch, NuR 2004, 210 ; Schütz, UPR 2005, 137 ).

    In den beiden Unterabsätzen des Art. 6 Abs. 4 FFH-RL greift der Richtliniengeber dabei einerseits die Kriterien auf, die der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (…Urteile vom 28. Februar 1991 - C-57/89 - Slg. 1991, I-883, Rn. 22 ff. …und vom 2. August 1993 - C-355/90 - Slg. 1993, I-4221, Rn. 19) in seiner Rechtsprechung zu Art. 4 Abs. 4 VRL entwickelt hat (vgl. Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 4 C 2.99 - a.a.O. S. 313), entzieht damit aber andererseits dieser restriktiven Judikatur ihre Grundlage (vgl. Cosack, UPR 2002, 250 ).

    Um ein Vorhaben zuzulassen, das ein FFH-Gebiet einschließlich einzelner prioritärer Lebensraumtypen beeinträchtigt, muss in der Abweichungsentscheidung das Gewicht der für das Vorhaben streitenden Gemeinwohlbelange auf der Grundlage der Gegebenheiten des Einzelfalls nachvollziehbar bewertet und mit den gegenläufigen Belangen des Habitatschutzes abgewogen worden sein (vgl. für den Gesundheitsschutz Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 4 C 2.99 - BVerwGE 110, 302 ).

    Das zumutbare Maß an Vermeidungsanstrengungen darf nicht außerhalb jedes vernünftigen Verhältnisses zu dem damit erzielbaren Gewinn für Natur und Umwelt stehen (vgl. Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 4 C 2.99 - BVerwGE 110, 302 ).

  • BVerwG, 21.06.2006 - 9 A 28.05

    Straßenbauvorhaben, Planfeststellung, Nachanhörung, Bestimmtheit, faktisches …

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05
    So ist es denkbar, dass die betroffene Art mit einer Standortdynamik ausgestattet ist, die es ihr unter den gegebenen Umständen gestattet, Flächenverluste selbst auszugleichen (vgl. zum Verlust einzelner Brut-, Nahrungs- oder Rückzugsgebiete bei Vögeln, Urteile vom 1. April 2004 - BVerwG 4 C 2.03 - BVerwGE 120, 276 und vom 21. Juni 2006 - BVerwG 9 A 28.05 - BVerwGE 126, 166 ).

    Wenn auch der Erhaltung vorhandener Lebensräume regelmäßig Vorrang vor ihrer Verlagerung zukommt (vgl. Urteil vom 21. Juni 2006 - BVerwG 9 A 28.05 - a.a.O. S. 175), kann in diesem Fall im Wege der Kompensation (unten 1.7) durch die Schaffung geeigneter Ausweichhabitate der günstige Erhaltungszustand der betroffenen Art gewährleistet werden (…vgl. Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - a.a.O. S. 323, Rn. 573).

    Als Form der wissenschaftlichen Schätzung gängig ist ebenso eine Worst-Case-Betrachtung, die im Zweifelsfall verbleibende negative Auswirkungen des Vorhabens unterstellt (vgl. Urteil vom 21. Juni 2006 - BVerwG 9 A 28.05 - BVerwGE 126, 166 ; auch Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 ); denn dies ist nichts anderes als eine in der Wissenschaft anerkannte konservative Risikoabschätzung.

    Im Grundsatz ist vielmehr ein ergänzendes Verfahren nach § 17e Abs. 6 Satz 2 Halbs. 1 FStrG erforderlich, das mit einer erneuten, ggf. in ein noch laufendes VerwaltungsStreitverfahren einzubeziehenden Entscheidung der zuständigen Behörde abschließt (zur Änderung eines Planfeststellungsbeschlusses im gerichtlichen Verfahren vgl. Urteil vom 21. Juni 2006 - BVerwG 9 A 28.05 - BVerwGE 126, 166 ).

    Die gesetzliche Bedarfsfeststellung verleiht dem Planungsvorhaben einen besonderen Stellenwert (vgl. Urteil vom 21. Juni 2006 - BVerwG 9 A 28.05 - BVerwGE 126, 166 ).

  • EuGH, 28.02.1991 - C-57/89

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05
    In der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften ist nämlich geklärt, dass diejenigen Kriterien, die Maßstäbe für die Auswahl der Schutzgebiete liefern, generell nicht als Rechtfertigung ausreichen, wenn die Zulässigkeit einer nachträglichen Verkleinerung oder sonstigen Beeinträchtigung eines Schutzgebiets in Rede steht (vgl. zu einem Vogelschutzgebiet Urteil vom 28. Februar 1991 - C-57/98 - Slg. 1991, I-883, Rn. 21 ff.;… zum Habitatschutz Urteil vom 11. Juli 1996 - C-44/95 - Slg. 1996, I-3805, Rn. 37 ff.).

    Der Abweichungsgrund käme letztlich nur bei Fallgestaltungen zum Tragen, wie sie der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Leybucht-Fall (Urteil vom 28. Februar 1991 - C-57/89 - Slg. 1991, I-883) zu beurteilen hatte.

    In den beiden Unterabsätzen des Art. 6 Abs. 4 FFH-RL greift der Richtliniengeber dabei einerseits die Kriterien auf, die der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (Urteile vom 28. Februar 1991 - C-57/89 - Slg. 1991, I-883, Rn. 22 ff. …und vom 2. August 1993 - C-355/90 - Slg. 1993, I-4221, Rn. 19) in seiner Rechtsprechung zu Art. 4 Abs. 4 VRL entwickelt hat (…vgl. Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 4 C 2.99 - a.a.O. S. 313), entzieht damit aber andererseits dieser restriktiven Judikatur ihre Grundlage (vgl. Cosack, UPR 2002, 250 ).

    Gemeinwohlbelange minderen Gewichts, die sehr vielfältig in Erscheinung treten können (z.B. freizeitbedingte Bedürfnisse der Bevölkerung; dazu EuGH, Urteil vom 28. Februar 1991 - C-57/89 - Slg. 1991, I-883, Rn. 22) scheiden damit von vornherein aus.

  • EuGH, 10.01.2006 - C-98/03

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05
    Wenn der Bundesgesetzgeber das in Art. 12, 13 und 16 FFH-RL sowie in Art. 5 und 9 VRL enthaltene Schutzsystem in §§ 19, 42 Abs. 1 und § 43 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG nicht richtlinienkonform umgesetzt hat (vgl. EuGH, Urteil vom 10. Januar 2006 - C-98/03 - Slg. 2006, I-53 ff.), trifft dieser Vorwurf nicht auch einen Landesgesetzgeber, soweit er in Ausübung der ihm vom Rahmenrecht eingeräumten Kompetenz (§ 11 Satz 1 BNatSchG) für seinen Zuständigkeitsbereich die Anwendung des europäischen Prüfprogramms vollständig zum Inhalt der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gemacht hat.

    Beim FFH-Gebiet "Muschelkalkhänge westlich Halle", das von der Trasse nicht berührt wird, können erhebliche Beeinträchtigungen des Gebiets aber auch von außerhalb ausgehen, nämlich durch bau- und verkehrsbedingte Immissionen (vgl. Urteil vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1 ; auch EuGH, Urteil vom 10. Januar 2006 - C-98/03 - Slg. 2006, I-53, Rn. 49 ff.).

    Der notwendige Grad der Wahrscheinlichkeit ist dann erreicht, wenn anhand objektiver Umstände nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Vorhaben das fragliche Gebiet in dieser Weise beeinträchtigt (…vgl. EuGH, Urteile vom 20. Oktober 2005 - C-6/04 - Slg. 2005, I-9017, Rn. 54 und vom 10. Januar 2006 - C-98/03 - Slg. 2006, I-53 Rn. 40).

    Für die der Planfeststellung unterliegenden Vorhaben wird auf diese Weise auch den Anforderungen Rechnung getragen, die der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (Urteil vom 10. Januar 2006 - C-98/03 - Slg. 2006, I-53) an die Umsetzung der artenschutzrechtlichen Vorschriften der Habitat- und der Vogelschutzrichtlinie stellt.

  • EuGH, 14.04.2005 - C-441/03

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien …

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05
    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften geht in diesem Zusammenhang ersichtlich davon aus, dass das Prüfverfahren nach Art. 6 Abs. 3 Satz 2 FFH-RL ein gestuftes Vorgehen erfordert, bei dem erst in einer zweiten Phase, nachdem die Ergebnisse der FFH-Verträglichkeitsprüfung vorliegen, die Zulassungsentscheidung getroffen werden darf (vgl. EuGH, Urteil vom 14. April 2005 - C-441/03 - Slg. 2005, I-3043, Rn. 24).

    Aber auch in Fällen, in denen eine Beeinträchtigung der prioritären Lebensraumtypen oder Arten nicht mit Gewissheit ausgeschlossen werden kann, fordert das Verhältnismäßigkeitsprinzip nur, dass dem Schutz dieser Lebensraumtypen oder Arten ein besonderer Stellenwert zuzumessen ist (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Kokott zu Rs. C-441/03, Slg. 2005, I-3043, Nr. 13).

    Folge davon ist, dass "nur eine begrenzte Zahl solcher zwingender Gründe" unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit geeignet erscheint, eine Beeinträchtigung der prioritären Lebensraumtypen oder Arten zu rechtfertigen (vgl. EuGH, Urteil vom 14. April 2005 - C-441/03 - Slg. 2005, I-3043, Rn. 27).

  • EuGH, 20.10.2005 - C-6/04

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05
    Da es hier um die Erhaltung des gemeinsamen Naturerbes der Mitgliedstaaten geht (4. und 11. Begründungserwägung der FFH-RL), muss - trotz der nach Art. 249 Abs. 3 EG verbleibenden Spielräume - verstärkt auf die Genauigkeit der Umsetzung der Habitat-Richtlinie in nationales Recht Bedacht genommen werden (vgl. EuGH, Urteil vom 20. Oktober 2005 - C-6/04 - Slg. 2005, I-9017, Rn. 25 m.w.N.).

    Der notwendige Grad der Wahrscheinlichkeit ist dann erreicht, wenn anhand objektiver Umstände nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Vorhaben das fragliche Gebiet in dieser Weise beeinträchtigt (vgl. EuGH, Urteile vom 20. Oktober 2005 - C-6/04 - Slg. 2005, I-9017, Rn. 54 …und vom 10. Januar 2006 - C-98/03 - Slg. 2006, I-53 Rn. 40).

    Ebenso wenig kann dem hier einschlägigen Landesrecht bei zutreffender Auslegung und Anwendung entgegengehalten werden, es mache die Ausnahmeregelung lediglich davon abhängig, dass die Beeinträchtigung des Artenschutzes auf der Rechtmäßigkeit der Handlung beruhe (vgl. EuGH, Urteil vom 20. Oktober 2005 - C-6/04 - Slg. 2005, I-9017, Rn. 113).

  • BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; …

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05
    Das Schutzregime stuft seine prioritären Elemente als schutzbedürftiger ein als nicht prioritäre (vgl. Urteil vom 17. Mai 2002 - BVerwG 4 A 28.01 - BVerwGE 116, 254 ).

    Demnach können bei der Trassenwahl nicht nur verkehrstechnische Gesichtspunkte, sondern auch finanzielle Erwägungen ausschlaggebende Bedeutung erlangen (vgl. Urteil vom 17. Mai 2002 - BVerwG 4 A 28.01 - BVerwGE 116, 254 ).

    Bei einem derartigen Vergleich ist vielmehr von entscheidender Bedeutung, ob eine Linienführung möglich ist, bei der keine der als Habitate besonders schutzwürdigen Flächen beeinträchtigt würden oder jedenfalls prioritäre Biotope und Arten verschont blieben (vgl. Urteil vom 17. Mai 2002 a.a.O. S. 264 f.).

  • EuGH, 14.09.2006 - C-244/05

    Bund Naturschutz in Bayern u.a. - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der …

  • BVerwG, 27.02.2003 - 4 A 59.01

    Straßenrechtliche Planfeststellung; Verbandsbeteiligung; Fristbestimmung; …

  • EuGH, 23.03.2006 - C-209/04

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

  • EuGH, 29.01.2004 - C-209/02

    Kommission / Österreich

  • BVerwG, 01.04.2004 - 4 C 2.03

    Planfeststellung; Straßenplanung; faktisches Vogelschutzgebiet; Gebietsauswahl; …

  • BVerwG, 24.02.2004 - 4 B 101.03

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einer …

  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis; …

  • EuG, 11.09.2002 - T-13/99

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DES RATES, DIE VERWENDUNG BESTIMMTER …

  • EuGH, 13.01.2005 - C-117/03

    DIE IN DER RICHTLINIE ZUR ERHALTUNG DER NATÜRLICHEN LEBENSRÄUME ENTHALTENE …

  • EuGH, 11.07.1996 - C-44/95

    Regina / Secretary of State for the Environment, ex parte Royal Society for the …

  • BVerwG, 15.01.2004 - 4 A 11.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet; Eignungsmerkmale; …

  • BVerwG, 22.01.2004 - 4 A 32.02

    Straßenbauvorhaben; Planfeststellung; gerichtliche Überprüfung; erstinstanzliche …

  • BVerwG, 20.01.2004 - 4 B 112.03

    Fehlerbehebung in ergänzendem Planverfahren - Darlegungslast bei …

  • EuGH, 07.01.2004 - C-201/02

    Wells - Richtlinie 85/337/EWG - Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten …

  • BVerwG, 11.07.2001 - 11 C 14.00

    Zivile Mitbenutzung des Militärflughafens Bitburg genehmigungsfähig

  • BVerwG, 07.09.2005 - 4 B 49.05

    Gericht der Hauptsache; Nichtabhilfebeschluss, verfrühter; FFH-Gebiet, …

  • EuGH, 02.08.1993 - C-355/90

    Kommission / Spanien

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 19.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Einheitliches Planfeststellujngeverfahren bei …

  • EuGH, 26.10.2006 - C-239/04

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

  • BVerwG, 21.01.1998 - 4 VR 3.97

    Bundesverwaltungsgericht stoppt einstweilen Bau der Ostsee-Autobahn bei Lübeck

  • EuGH - C-57/98 (anhängig)

    ATM / Kommission - Rechtsmittel der Asociación Telefónica de Mutualistas gegen …

  • BVerwG, 16.01.2007 - 9 B 14.06

    Bundesstraße; Ortsdurchfahrt; weiträumiger Verkehr; Planrechtfertigung; …

  • BVerwG, 01.07.2003 - 4 VR 1.03

    Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses - Abwehr gegen eine heranrückende …

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter …

    Ob ein Projekt zu einer erheblichen Beeinträchtigung in diesem Sinne führen kann, erfordert eine Einzelfallbeurteilung, die wesentlich von naturschutzfachlichen Feststellungen und Bewertungen abhängt (vgl. Urteil vom 17. Januar 2007 - BVerwG 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 ).

    Solange ein FFH-Gebiet noch nicht unter Festlegung des Schutzzwecks zu einem besonderen Schutzgebiet erklärt worden ist, sind die Erhaltungsziele durch Auswertung der zur Vorbereitung der Gebietsmeldung gefertigten Standard-Datenbögen zu ermitteln, in denen die Merkmale des Gebiets beschrieben werden, die aus nationaler Sicht erhebliche ökologische Bedeutung für das Ziel der Erhaltung der natürlichen Lebensräume und Arten haben (Urteil vom 17. Januar 2007 a.a.O. Rn. 75 unter Bezugnahme auf EuGH…, Urteil vom 14. September 2006 - Rs. C-244/05 - Slg. 2006, I-8445 Rn. 39, 45 und 51).

    Lebensraumtypen und Arten, die im Standard-Datenbogen nicht genannt sind, können dagegen kein Erhaltungsziel des Gebiets darstellen (vgl. Urteil vom 17. Januar 2007 a.a.O. Rn. 77).

    Die Erfassungs- und Bewertungsmethode der Verträglichkeitsprüfung ist nicht normativ festgelegt (vgl. allgemein zur Methodik der Verträglichkeitsprüfung EuGH…, Urteil vom 7. September 2004 - Rs. C-127/02 - Slg. 2004, I-7405 Rn. 52; Senatsurteil vom 17. Januar 2007 a.a.O. Rn. 68).

    Auch hinsichtlich der Methodenwahl muss sie aber den für die Verträglichkeitsprüfung allgemein maßgeblichen Standard der "besten einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse" (vgl. Urteil vom 17. Januar 2007 a.a.O. Rn. 62 unter Hinweis auf EuGH…, Urteil vom 7. September 2004 - Rs. C-127/02 - Slg. 2004, I-7405 Rn. 54) einhalten.

    Sie könnten es nur als charakteristische Arten der geschützten Lebensraumtypen sein (vgl. Urteil vom 17. Januar 2007 a.a.O. Rn. 77).

    Maßgebliches Beurteilungskriterium ist der günstige Erhaltungszustand der geschützten Lebensräume und Arten im Sinne der Legaldefinitionen des Art. 1 Buchst. e und i FFH-RL; ein günstiger Erhaltungszustand muss trotz Durchführung des Vorhabens stabil bleiben (Urteil vom 17. Januar 2007 - BVerwG 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 ).

    Ein Projekt ist vielmehr dann zulässig, wenn nach Abschluss der Verträglichkeitsprüfung kein vernünftiger Zweifel verbleibt, dass erhebliche Beeinträchtigungen vermieden werden (Urteil vom 17. Januar 2007 a.a.O. Rn. 60 unter Bezugnahme auf EuGH…, Urteil vom 7. September 2004 a.a.O. Rn. 59).

    Um zu einer verlässlichen Beurteilung zu gelangen, muss die Verträglichkeitsprüfung die "besten einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse" (vgl. EuGH…, Urteil vom 7. September 2004 a.a.O. Rn. 54) berücksichtigen und setzt somit die "Ausschöpfung aller wissenschaftlichen Mittel und Quellen" (…vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Kokott zu Rs. C-127/02, Slg. 2004, I-7405 Rn. 97) voraus (Urteil vom 17. Januar 2007 a.a.O. Rn. 62).

    Insoweit ist es zulässig, mit Prognosewahrscheinlichkeiten und Schätzungen zu arbeiten, die kenntlich gemacht und begründet werden müssen (Urteil vom 17. Januar 2007 a.a.O. Rn. 64).

    Zugunsten des Projekts dürfen bei der Verträglichkeitsprüfung die vom Vorhabenträger geplanten oder im Rahmen der Planfeststellung behördlich angeordneten Schutz- und Kompensationsmaßnahmen berücksichtigt werden, sofern sie sicherstellen, dass erhebliche Beeinträchtigungen verhindert werden (Urteil vom 17. Januar 2007 a.a.O. Rn. 53 m.w.N.).

    Der Beklagte hat damit ein anerkanntes Instrument zur Beherrschung von Prognoserisiken genutzt (vgl. Urteil vom 17. Januar 2007 - BVerwG 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 55, 64 und 66 m.w.N.).

    Ein ergänzendes Verfahren (§ 17e Abs. 6 Satz 2 Halbs. 1 FStrG) kann auch prozessbegleitend durchgeführt und mit einer Entscheidung abgeschlossen werden, die in den laufenden Verwaltungsrechtsstreit einbezogen wird (Urteil vom 17. Januar 2007 a.a.O. Rn. 71 m.w.N.).

    Dementsprechend gibt es noch keine allgemein anerkannten Bewertungsverfahren und Belastungsgrenzen für FFH-Lebensraumtypen (vgl. Urteil vom 17. Januar 2007 a.a.O. Rn. 109).

    In dieser durch Unsicherheiten des Erkenntnisstandes und der Methodik bestimmten Situation ist es rechtlich nicht zu beanstanden, auf einen der in der Wissenschaft angebotenen und nachvollziehbar begründeten methodischen Ansätze zurückzugreifen und auf dieser Grundlage eine Risikoeinschätzung vorzunehmen (vgl. Urteil vom 17. Januar 2007 a.a.O. Rn. 109).

    Das legt es nahe, grundsätzlich jeden direkten Flächenverlust als erheblich zu werten (vgl. Urteil vom 17. Januar 2007 - BVerwG 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 50).

    Ist eine Population dazu in der Lage, sei es, dass sie für ihren dauerhaften Bestand in der bisherigen Qualität und Quantität auf die verlorengehende Fläche nicht angewiesen ist, sei es, dass sie auf andere Flächen ohne Qualitäts- und Quantitätseinbußen ausweichen kann, so bleibt ein günstiger Erhaltungszustand erhalten und ist demgemäß eine erhebliche Beeinträchtigung zu verneinen (vgl. Urteil vom 17. Januar 2007 - BVerwG 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 43 ff.).

    In verfahrensrechtlicher Hinsicht hat der Senat in seinem Urteil vom 17. Januar 2007 - BVerwG 9 A 20.05 - (BVerwGE 128, 1 Rn. 117) offen gelassen, ob Art. 6 Abs. 4 Unterabs. 2 FFH-RL und die dazu ergangene Umsetzungsregelung bei unbenannten Abweichungsgründen eine Kommissionsstellungnahme immer schon dann erfordern, wenn im FFH-Gebiet prioritäre Elemente vorhanden sind, ohne selbst durch das Projekt beeinträchtigt zu werden.

    Diese Auslegung ist, wie der Senat in seinem Urteil vom 17. Januar 2007 (a.a.O. Rn. 129) entschieden hat, durch den gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geboten.

    Soweit das Senatsurteil vom 17. Januar 2007 (a.a.O. Rn. 118 ff.) weitergehende Anforderungen gestellt hat, betreffen diese den Ausnahmefall des Art. 6 Abs. 4 Unterabs. 2 FFH-RL und lassen sich daher auf den Normalfall des Unterabs. 1 nicht unbesehen übertragen.

    Fehlerhafte Ergebnisse der Verträglichkeitsprüfung schlagen deshalb auf die Abwägung durch (vgl. EuGH…, Urteil vom 20. September 2007 - Rs. C-304/05 - Slg. 2007, I-7495 Rn. 83; BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 a.a.O. Rn. 114), es sei denn, im Wege der Wahrunterstellung würden der Abwägung hilfsweise die tatsächlich in Rechnung zu stellenden Beeinträchtigungen qualitativ und quantitativ zutreffend zugrunde gelegt (vgl. Urteil des Senats vom 17. Januar 2007 a.a.O. Rn. 64;… Schlussanträge der Generalanwältin Kokott zu Rs. C-304/05, Slg. 2007, I-7495 Rn. 57).

    Dies ist auch prozessbegleitend möglich (vgl. Urteil vom 17. Januar 2007 a.a.O. Rn. 71 und 114).

    Offen gelassen hat der Senat dagegen bisher die Frage, ob auch die Unerheblichkeitsregelung des § 17e Abs. 6 Satz 1 FStrG - entsprechende - Anwendung findet (Urteil vom 17. Januar 2007 a.a.O. Rn. 114).

    Die gesetzliche Bedarfsfeststellung verleiht einem Planvorhaben einen besonderen Stellenwert (vgl. Urteil vom 17. Januar 2007 a.a.O. Rn. 135 m.w.N.).

    In diesem Zusammenhang können neben verkehrstechnischen auch finanzielle Erwägungen den Ausschlag geben (Urteile vom 27. Januar 2000 - BVerwG 4 C 2.99 - BVerwGE 110, 302 und vom 17. Januar 2007 - BVerwG 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 142).

    Angesichts dessen kann die im Urteil vom 17. Januar 2007 - BVerwG 9 A 20.05 - (BVerwGE 128, 1 Rn. 148) nicht abschließend entschiedene Frage, ob das Erfordernis der Kohärenzsicherung (Art. 6 Abs. 4 Unterabs. 1 FFH-RL, § 34 Abs. 5 BNatschG, § 20d Abs. 5 HeNatG a.F.) mit Rücksicht auf die gebotene Effektivität des Gebietsschutzes eine Zulassungsvoraussetzung darstellt oder ob es - wofür der Wortlaut der Habitatrichtlinie sprechen könnte - der Rechtsfolgenseite zuzuordnen ist, auch hier dahingestellt bleiben.

    In zeitlicher Hinsicht muss mindestens sichergestellt sein, dass das Gebiet unter dem Aspekt des beeinträchtigten Erhaltungsziels nicht irreversibel geschädigt wird (Urteil vom 17. Januar 2007 a.a.O. Rn. 148).

    Während für Letztere der volle Nachweis ihrer Wirksamkeit zu fordern ist, weil sich nur so die notwendige Gewissheit über die Verträglichkeit eines Plans oder Projekts gewinnen lässt (vgl. Urteil vom 17. Januar 2007 a.a.O. Rn. 54 ff.), genügt es für die Eignung einer Kohärenzsicherungsmaßnahme, dass nach aktuellem wissenschaftlichen Erkenntnisstand eine hohe Wahrscheinlichkeit ihrer Wirksamkeit besteht.

  • VGH Hessen, 02.01.2009 - 11 B 368/08

    Ausbau des Flughafens Frankfurt a.M.; FFH-Gebiet; Vogelschutzgebiet; Fluglärm; …

    Denn Art. 6 Abs. 3 FFH-RL (= § 34 Abs. 1 Und 2 HENatG) regelt den Gebietsschutz für planfeststellungspflichtige Vorhaben speziell (vgl. zur straßenrechtlichen Planfeststellung: BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 -, juris, Rdnr. 32).

    Der abweichende Vorschlag der EG-Kommission, die Erheblichkeitsschwelle erst bei der "Vereitelung von Erhaltungszielen" oder der "Zerstörung essenzieller Gebietsbestandteile" anzusiedeln (…a.a.O. Nr. 82), hat in der Rechtsprechung des Gerichtshofs keine Resonanz gefunden (vgl. zum Vorgesagten: BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 -, juris, Rdnr. 40).

    Bei der Vorprüfung ist lediglich zu untersuchen, ob erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgebietes ernstlich zu besorgen sind, wobei rein theoretische Besorgnisse unerheblich sind (BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 -, Rdnr. 60).

    Solange ein FFH-Gebiet noch nicht unter Festlegung des Schutzzwecks zu einem besonderen Schutzgebiet erklärt worden ist, sind die Erhaltungsziele durch Auswertung der zur Vorbereitung der Gebietsmeldung gefertigten Standarddatenbögen zu ermitteln, in denen die Merkmale des Gebiets beschrieben werden, die aus nationaler Sicht erhebliche ökologische Bedeutung für das Ziel der Erhaltung der natürlichen Lebensräume und Arten haben (BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 -, juris, Rdnr. 75, und 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, juris, Rdnr. 72).

    Lebensraumtypen und Arten, die im Standarddatenbogen nicht genannt sind, können dagegen kein Erhaltungsziel des Gebiets darstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007, a.a.O., Rdnr. 77).

    Auch hinsichtlich der Methodenwahl muss sie aber den für die Verträglichkeitsprüfung allgemein maßgeblichen Standard der "besten einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse" (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 -, juris, Rdnr. 75, und 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, juris, Rdnr. 73) einhalten.

    Maßgebliches Beurteilungskriterium für die Prüfung der Verträglichkeit ist der günstige Erhaltungszustand der geschützten Lebensraumtypen und Arten im Sinne der Legaldefinition des Art. 1 Buchst. e und i FFH-RL; ein günstiger Erhaltungszustand muss trotz Durchführung des Vorhabens stabil bleiben (BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 -, juris, Rdnr. 43, und 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, juris, Rdnr. 94).

    Ein Projekt ist vielmehr dann zulässig, wenn nach Abschluss der Verträglichkeitsprüfung kein vernünftiger Zweifel verbleibt, dass erhebliche Beeinträchtigungen vermieden werden (BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2007, a.a.O., Rdnr. 60, und 12. März 2008, a.a.O., Rdnr. 94).

    Um zu einer verlässlichen Beurteilung zu gelangen, muss die Verträglichkeitsprüfung die "besten einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse" berücksichtigen und setzt somit die "Ausschöpfung aller wissenschaftlichen Mittel und Quellen" voraus (BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2007, a.a.O., Rdnr. 62, und 12. März 2008, a.a.O., Rdnr. 94).

    Insoweit ist es zulässig, mit Prognosewahrscheinlichkeiten und Schätzungen zu arbeiten, die kenntlich gemacht und begründet werden müssen (BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2007, a.a.O., Rdnr. 64 und 12. März 2008, a.a.O., Rdnr. 94).

    Zugunsten des Projekts dürfen bei der Verträglichkeitsprüfung die vom Vorhabenträger geplanten oder im Rahmen der Planfeststellung behördlich angeordneten Schutz- und Kompensationsmaßnahmen berücksichtigt werden, sofern sie sicherstellen, dass erhebliche Beeinträchtigungen verhindert werden (BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2007, a.a.O., Rdnr. 53, und 12. März 2008, a.a.O., Rdnr. 94).

    Bei einer entsprechenden Standortdynamik der betroffenen Tierart führt nicht jeder Verlust eines lokalen Vorkommens oder Reviers zwangsläufig zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 -, juris, Rdnr. 45, und 16. März 2006 -, 4 A 1075.04 -, juris, Rdnr. 571 ff.).

    So ist es denkbar, dass die betroffene Art mit einer Standortdynamik ausgestattet ist, die es ihr unter den gegebenen Umständen gestattet, Flächenverluste selbst auszugleichen (BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007, a.a.O., Rdnr. 45; zum Verlust einzelner Brut-, Nahrungs- oder Rückzugsgebiete bei Vögeln: Urteile vom 1. April 2004 - 4 C 2.03 -, BVerwGE 120, 276, 292, und 21. Juni 2006 - 9 A 28.05 -, BVerwGE 126, 166, 178 f.).

    Wenn auch der Erhaltung vorhandener Lebensräume regelmäßig Vorrang vor ihrer Verlagerung zukommt (…vgl. Urteil vom 21. Juni 2006, a.a.O., S. 175.175), kann in diesem Fall im Wege der Kompensation durch die Schaffung geeigneter Ausweichhabitate der günstige Erhaltungszustand der betroffenen Art gewährleistet werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2007, a.a.O., Rdnr. 45, und 16. März 2006, a.a.O., Rdnr. 573).

    Wie auch § 3 Satz 1 HENatG i. V. m. § 10 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG besagt, sind die Lebensraumtypen somit auch als Lebensstätten und Lebensräume wildlebender Tiere und Pflanzen geschützt (so BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007, a.a.O., Rdnr. 48).

    Eine insoweit auch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannte Methode dieser Art ist - wie eingangs ausgeführt - der Analogieschluss, mit dem bei der Einhaltung wissenschaftlicher Standards bestehende Wissenslücken überbrückt werden (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 -, juris, Rdnr. 60).

    Es handelt sich mithin nach dem Erkenntnisstand des Senats um einen rein theoretischen Einwand des Antragstellers, der als Grundlage für die Annahme einer erheblichen Beeinträchtigung eines Schutzgebiets ausscheidet (BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 -, juris, Rdnr. 60).

    Dies wiederum zieht Veränderungen im Spektrum der für die Lebensraumtypen charakteristischen Tierarten nach sich (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 -, juris, Rdnr. 103, …und Urteil vom 12. März 2008 - 4 N 3.06 [richtig: 9 A 3/06 - d. Red.] -, juris, Rdnr. 108).

    Auch das Bundesverwaltungsgericht weist darauf hin, dass die Bemühungen, unter Heranziehung der critical loads zu einer Einschätzung der Risiken verkehrsbedingter Schadstoffeinträge zu gelangen, derzeit noch experimentellen Charakter haben und die wünschenswerte Entwicklung standardisierter Reaktions- und Belastungsschwellen insoweit noch nicht abgeschlossen sein dürfte (BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 -, juris, Rdnr 109).

    Dabei handelt es sich um Prognosewahrscheinlichkeiten bzw. Schätzungen, die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine anerkannte Methode sind, mit der bei Einhaltung wissenschaftlicher Standards bestehende Wissenslücken - wie hier - überbrückt werden können (BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 -, juris, Rdnr. 64, und 12. März 2008 - 4 N 3.06 [richtig: 9 A 3/06 - d. Red.] -, Rdnr. 94).

    Die Wirksamkeit eines derartigen Risikomanagements muss Korrektur- und Vorsorgemaßnahmen für den Fall anordnen, dass die Beobachtung nachträglich einen Fehlschlag der positiven Prognose anzeigt (sog. Compliance; vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 -, juris, Rdnr. 55).

    Ökologische Beziehungsgefüge können im Einzelfall dazu Anlass geben, auch sonstige Gebietsbestandteile als maßgeblich für den günstigen Erhaltungszustand einzustufen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 -, juris, Rdnr. 76).

    Das allgemeine Störungs- und Verschlechterungsverbot in Art. 6 Abs. 2 FFH-RL (§ 33 Abs. 1 HENatG), dessen Verletzung vom Antragsteller gerügt wird, findet bei der luftverkehrsrechtlichen Planfeststellung keine Anwendung, da der Gebietsschutz insoweit in Art. 6 Abs. 3 und 4 FFH-RL (§ 34 HENatG) eine spezielle Regelung gefunden hat (vgl. zur straßenrechtlichen Planfeststellung: BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 -, juris, Rdnr. 32).

    Die Kompensation derartiger Verluste durch Schaffung geeigneter Ausweichhabitate, die den günstigen Erhaltungszustand der betroffenen Art gewährleistet, stellt eine Schadensvermeidungs- bzw. -minderungsmaßnahme dar (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 -, juris, Rdnr. 45 a.E.).

    Nur durch diesen Nachweis lässt sich die notwendige Gewissheit über die Verträglichkeit eines Plans oder Projekts gewinnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 -, juris, Rdnr. 54 ff.).

    Derartige Korrektur- und Vorsorgemaßnahmen müssen geeignet sein, Risiken für die Erhaltungsziele wirksam auszuräumen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 -, juris, Rdnr. 55).

    Dies ist auch prozessbegleitend möglich (zu § 17e Abs. 6 Satz 2 FStrG vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2007, 9 A 20.05 -, juris, Rdnr. 71 und 114, und 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, juris, Rdnr. 155).

    In diesem Zusammenhang können neben technischen auch finanzielle Erwägungen den Ausschlag geben (BVerwG, Urteile vom 27. Januar 2000 - 4 C 2.99 -, BVerwGE 110, 302, 311, 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 -, juris, Rdnr. 142, und 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, juris, Rdnr. 172).

    In zeitlicher Hinsicht muss mindestens sichergestellt sein, dass das Gebiet unter dem Aspekt des beeinträchtigten Erhaltungsziels nicht irreversibel geschädigt wird (BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 -, juris, Rdnr. 148, und 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, juris, Rdnr. 200).

    Ist das gewährleistet, lässt sich die Beeinträchtigung aber - wie im Regelfall - nicht zeitnah ausgleichen, so ist es hinnehmbar, wenn die Kohärenzsicherungsmaßnahmen rechtzeitig bis zur Vollendung des Vorhabens ergriffen werden, die Funktionseinbußen hingegen erst auf längere Sicht wettgemacht werden (so BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2007, a.a.O., Rdnr. 148, und 12. März 2008 , a.a.O., Rdnr. 200).

    Während für letztgenannte Maßnahmen, die den Eintritt einer Beeinträchtigung verhindern sollen, der volle Nachweis der Wirksamkeit zu verlangen ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 -, juris, Rdnr. 54, 62 ff.), genügt für die Eignung einer Kohärenzmaßnahme die nach dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand bestehende hohe Wahrscheinlichkeit ihrer Wirksamkeit.

  • BVerwG, 09.02.2017 - 7 A 2.15

    Elbvertiefung: Habitatschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung und …

    Stehen für eine Risikoabschätzung verschiedene methodische Ansätze zur Verfügung, ohne dass die eine oder andere Methode von vornherein dem Vorwurf der Unwissenschaftlichkeit ausgesetzt ist und entscheidet sich die Planfeststellungsbehörde in dieser Situation dafür, eine dieser Methoden zu bevorzugen, gehört es zum wissenschaftlichen Standard, die Methodenwahl nachvollziehbar zu begründen (…Rn. 40; im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 109).

    Gelingt dies, so unterliegt die Methodenwahl als solche keiner weiteren gerichtlichen Kontrolle (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 109).

    Ein günstiger Erhaltungszustand muss trotz Durchführung des Vorhabens stabil bleiben (BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 43).

    Nur wenn insoweit keine vernünftigen Zweifel verbleiben, darf die Verträglichkeitsprüfung mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen werden (EuGH…, Urteil vom 7. September 2004 - C-127/02 - Rn. 59 und 61; BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 56).

    Die Korrektur- und Vorsorgemaßnahmen müssen geeignet sein, Risiken für die Erhaltungsziele wirksam auszuräumen (BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 54).

    Rn. 233 Für prioritäre Arten trifft die Mitgliedstaaten nach Art. 1 Buchst. h sowie dem 11. Erwägungsgrund der Habitatrichtlinie eine besondere Verantwortung (BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 117; EuGH…, Urteil vom 13. Januar 2005 - C-117/03 [ECLI:EU:C:2005:16] - Rn. 27); dies haben auch die Fachgutachter berücksichtigt (…PEU II 5.1, S. 7).

    Alternativen, die sich nur mit unverhältnismäßigem Aufwand verwirklichen ließen, bleiben außer Betracht (BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 142).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.09.2007 - 9 KSt 5.07 (9 A 20.05)   

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https://dejure.org/2007,3978
BVerwG, 11.09.2007 - 9 KSt 5.07 (9 A 20.05) (https://dejure.org/2007,3978)
BVerwG, Entscheidung vom 11.09.2007 - 9 KSt 5.07 (9 A 20.05) (https://dejure.org/2007,3978)
BVerwG, Entscheidung vom 11. September 2007 - 9 KSt 5.07 (9 A 20.05) (https://dejure.org/2007,3978)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    VwGO §§ 151, 152 Abs. 2, § 162 Abs. 1 und 2 Satz 1, §§ 165, 173; ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1; RVG Nr. 7003 Anlage zu § 2 Abs. 2
    Kostenfestsetzung; Erstattungsfähigkeit von Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts; Reisekosten zur Wahrnehmung gerichtlicher Termine; auswärtiger Anwalt; Grundsatz der Kostenminimierung; naturschutzrechtliche Verbandsklage beim Bundesverwaltungsgericht; "Hausanwalt" ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO §§ 151, 152 Abs. 2, § 162 Abs. 1 und 2 Satz 1, §§ 165, 173
    Anwalt; Erinnerung; Erstattungsfähigkeit von Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts; Fahrtkosten; Gerichtstermin; Grundsatz der Kostenminimierung; Kostenersparnis; Kostenfestsetzung; Kostenfestsetzung; Kostenminimierung; Prozessbevollmächtigter; Regionalverband; ...

  • Judicialis

    VwGO § 151; ; VwGO § 152 Abs. 2; ; VwGO § 162 Abs. 1; ; VwGO § 162 Abs. 2 Satz 1; ; VwGO § 165; ; VwGO § 173; ; ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1; ; RVG Nr. 7003 Anlage zu § 2 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Erstattung von Reisekosten eines nicht am Sitz des Gerichts tätigen oder wohnenden Rechtsanwalts zur Wahrnehmung gerichtlicher Termine; Erinnerung eines Rechtsanwaltes gegen einen Kostenfeststellungsbeschluss bei Erhebung einer naturschutzrechtlichen Verbandsklage eines ...

  • rechtsportal.de

    Reisekosten des Hausanwalts eines Naturschutzverbandes bei Verbandsklage vor dem Bundesverwaltungsgericht

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3656
  • DVBl 2007, 1449 (Ls.)
  • DÖV 2008, 209
 
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Wird zitiert von ... (39)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.12.2002 - I ZB 29/02

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2007 - 9 KSt 5.07
    Unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 ZPO (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2002 - I ZB 29/02 - NJW 2003, 901 ) werden allerdings an ein erhaltenswertes besonderes Vertrauensverhältnis teilweise strenge Maßstäbe angelegt (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 5. März 2007 - 3 So 5/06 - NVwZ-RR 2007, 565;… Just, a.a.O.;… a.A. Neumann, a.a.O. § 162 Rn. 69).

    Diesen Umstand wertet der Senat als hinreichend gewichtigen Grund, bei Klageerhebung auf die Wahl eines anderen Anwalts zu verzichten (vgl. auch BGH, Beschluss vom 11. März 2004 - VII ZB 27/03 - NJW-RR 2004, 858; anders noch BGH, Urteil vom 12. Dezember 2002 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 27.07.2006 - 2 N 04.2476

    Kostenfestsetzung, Erinnerung, "auswärtiger" Rechtsanwalt, Reisekosten, …

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2007 - 9 KSt 5.07
    Der daraus herzuleitende Grundsatz der Kostenminimierung sei bei der Anwaltswahl mit der Folge zu beachten, dass ohne nähere Prüfung Reisekosten eines Rechtsanwalts nur dann voll zu erstatten seien, wenn er seine Kanzlei am Sitz oder im Bezirk des angerufenen Gerichts oder am Wohnsitz bzw. Geschäftssitz seines Mandanten oder in dessen Nähe habe (vgl. z.B. VGH München, Beschluss vom 27. Juli 2006 - 2 N 04.2476 - juris Rn. 2; OVG Magdeburg…, Beschluss vom 1. November 2005 - 4 O 327/05 - juris Rn. 3;… Olbertz, a.a.O. § 162 Rn. 50;… Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 162 Rn. 66 f.;… Just, in: Fehling/Kastner/Wahrendorf, Handkommentar VwVfG-VwGO, 1. Aufl. 2006, § 162 VwGO Rn. 25;… Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl. 2005, § 162 Rn. 11).

    Dies sei aber nicht schon dann anzunehmen, wenn der Anwalt die Fachanwaltsbezeichnung für das Verwaltungsrecht führen dürfe (vgl. VGH München, Beschluss vom 27. Juli 2006 a.a.O. Rn. 3).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.11.2005 - 4 O 327/05

    Reisekosten eines (auswärtigen) Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2007 - 9 KSt 5.07
    Der daraus herzuleitende Grundsatz der Kostenminimierung sei bei der Anwaltswahl mit der Folge zu beachten, dass ohne nähere Prüfung Reisekosten eines Rechtsanwalts nur dann voll zu erstatten seien, wenn er seine Kanzlei am Sitz oder im Bezirk des angerufenen Gerichts oder am Wohnsitz bzw. Geschäftssitz seines Mandanten oder in dessen Nähe habe (vgl. z.B. VGH München…, Beschluss vom 27. Juli 2006 - 2 N 04.2476 - juris Rn. 2; OVG Magdeburg, Beschluss vom 1. November 2005 - 4 O 327/05 - juris Rn. 3;… Olbertz, a.a.O. § 162 Rn. 50;… Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 162 Rn. 66 f.;… Just, in: Fehling/Kastner/Wahrendorf, Handkommentar VwVfG-VwGO, 1. Aufl. 2006, § 162 VwGO Rn. 25;… Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl. 2005, § 162 Rn. 11).

    Überwiegend wird es außerdem als unzumutbar angesehen, bloß zum Zweck der Kostenersparnis einen Anwaltswechsel zu vollziehen, wenn zwischen dem Mandanten und dem auswärtigen Rechtsanwalt bereits ein Vertrauensverhältnis besteht (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 1. November 2005 a.a.O. Rn. 3 m.w.N.;… Redeker/von Oertzen, a.a.O. § 162 Rn. 11).

  • BGH, 11.03.2004 - VII ZB 27/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten auswärtiger Rechtsanwälte

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2007 - 9 KSt 5.07
    Diesen Umstand wertet der Senat als hinreichend gewichtigen Grund, bei Klageerhebung auf die Wahl eines anderen Anwalts zu verzichten (vgl. auch BGH, Beschluss vom 11. März 2004 - VII ZB 27/03 - NJW-RR 2004, 858; anders noch BGH…, Urteil vom 12. Dezember 2002 a.a.O.).
  • OVG Hamburg, 05.03.2007 - 3 So 5/06

    Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts als erstattungsfähige notwendige …

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2007 - 9 KSt 5.07
    Unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 ZPO (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2002 - I ZB 29/02 - NJW 2003, 901 ) werden allerdings an ein erhaltenswertes besonderes Vertrauensverhältnis teilweise strenge Maßstäbe angelegt (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 5. März 2007 - 3 So 5/06 - NVwZ-RR 2007, 565;… Just, a.a.O.;… a.A. Neumann, a.a.O. § 162 Rn. 69).
  • BFH, 15.06.2015 - III R 17/13

    Anspruch des PKH-Anwalts auf Ersatz von Reisekosten bei Teilnahme an mündlicher …

    Rn. 7 b) Nach dem aus § 139 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung herzuleitendem Grundsatz, dass jeder Beteiligte die Kosten der Prozessführung, die ihm ggf. zu erstatten sein werden, so niedrig zu halten hat, wie sich dies mit der Wahrung seiner prozessualen Belange vereinbaren lässt (sog. Kostenminimierungspflicht, vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. September 2007 9 KSt 5/07, NJW 2007, 3656), erachtet der Senat aus der Sicht eines verständigen Beteiligten die zusätzliche Teilnahme des Klägers an der mündlichen Verhandlung vor dem EuGH als nicht erforderlich (vgl. auch den in § 121 Abs. 3 der Zivilprozessordnung zum Ausdruck kommenden Kostenminimierungsgedanken im PKH-Verfahren).
  • VG Düsseldorf, 25.04.2014 - 14 K 6285/13

    Erstattungsfähigkeit der Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwaltes als …

    3/55, S. 48; BVerwG, Beschluss vom 11.09.2007 - 9 KSt 5.07, 9 KSt 5.07 (9 A 20.05) -, Rn. 3, juris, m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.05.2008 - 13 E 61/08 -, Rn. 5, juris.

    Rn. 10 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.09.2007 - 9 KSt 5.07, 9 KSt 5.07 (9 A 20.05) -, Rn. 4 ff., juris.

    Rn. 14 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.09.2007 - 9 KSt 5.07, 9 KSt 5.07 (9 A 20.05) -, Rn. 5, juris.

    Rn. 21 Vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 10.01.1995 - 3 O 89/94 -, NVwZ-RR 1996, 238; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.02.1995 - 1 S 3/95 -, NVwZ-RR 1996, 238; Neumann, in: Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 3. Auflage 2010, § 162 VwGO, Rn. 69; so auch BVerwG, Beschluss vom 11.09.2007 - 9 KSt 5.07, 9 KSt 5.07 (9 A 20.05) -, Rn. 5, juris, für sog. "Hausanwälte".

  • OVG Sachsen, 03.11.2016 - 1 F 12/16

    Erinnerung, ; auswärtiger Rechtsanwalt; Fahrtkosten; Reisekosten

    Eine § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO inhaltlich entsprechende Einschränkung des Inhalts, dass Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts nur erstattungsfähig sind, wenn dessen Zuziehung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendig war, gibt es nach der Verwaltungsgerichtsordnung nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11. September 2007 - 9 KSt 5.07 -, juris Rn. 3; SächsOVG, Beschl. v. 8. März 2016, NVwZ-RR 2016, 520).

    In Anwendung des daraus abgeleiteten Grundsatzes der Kostenminimierung sind Reisekosten eines Rechtsanwalts regelmäßig ohne nähere Prüfung erstattungsfähig, wenn er seine Kanzlei am Sitz oder im Bezirk des angerufenen Gerichts oder am Wohn- oder Geschäftssitz seines Mandanten oder zumindest in dessen Nähe hat; ansonsten bedarf es auch im Verwaltungsprozess der Darlegung "guter Gründe" dafür, weshalb der konkrete auswärtige Rechtsanwalt mit der Prozessvertretung betraut wurde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11. September 2007 a. a. O;… SächsOVG, Beschl. v. 13. Februar 2009 - 2 E 101/08 -, juris Rn. 3;… W.- R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl., § 162 Rn. 11 m. w. N.).

    Der Gesetzgeber wollte die Beteiligten im Verwaltungsprozess bei der Wahl eines Rechtsanwalts ihres Vertrauens freier stellen als die Parteien im Zivilprozess (so ausdrücklich BVerwG, Beschl. v. 11. September 2007 a. a. O. Rn. 3;… SächsOVG, Beschl. v. 8. März 2016 a. a. O.).

  • VG Gelsenkirchen, 27.03.2008 - 16 K 5646/03

    Erinnerung, Kostenfestsetzungsbeschluss, Beauftragung eines auswärtigen …

    Rn. 5 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. September 2007 - 9 KSt 5/07 -, NJW 2007, 3656 m.w.N.

    Rn. 7 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. September 2007 - 9 KSt 5/07 -, NJW 2007, 3656 f; VGH München, Beschluss vom 27. Juli 2006 - 2 N 04.2476 -, zitiert nach juris; VGH Mannheim, Beschluss vom 28. Februar 1995 - 1 S 3/95 -, NVwZ-RR 1996, 238.

    Rn. 9 Dazu siehe Vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. September 2007 - 9 KSt 5/07 -, NJW 2007, 3656 (3657); OVG Magdeburg, Beschluss vom 1. November 2005 - 4 O 327/05 -, zitiert nach juris m.w.N.; OVG Greifswald, Beschluss vom 10. Januar 1995 - 3089/94 -, NVwZ-RR 1996, 238; Olbertz, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: 15. EL September 2007, § 162 Rn. 50.

  • VGH Bayern, 26.01.2018 - 22 C 17.1418

    Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Rechtsanwalts

    Dieses hat in dem - vorliegend auch vom Verwaltungsgericht in seinem angegriffenen Beschluss angeführten - Beschluss vom 11. September 2007 - 9 KSt 5/07 u.a. - BayVBl 2008, 157 (…Rn. 4) die "in Rechtsprechung und Literatur ... vorherrschend[e]" Auffassung wie folgt referiert: Nach dieser Auffassung stehe die Anwendung des § 162 Abs. 2 Satz 1 VwGO, was die Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines Anwalts zur Wahrnehmung gerichtlicher Termine angehe, unter dem Vorbehalt des § 162 Abs. 1 VwGO mit der Folge, dass ohne nähere Prüfung Reisekosten eines Rechtsanwalts nur dann voll zu erstatten seien, wenn er seine Kanzlei am Sitz oder im Bezirk des angerufenen Gerichts oder am Wohnsitz bzw. Geschäftssitz seines Mandanten oder in dessen Nähe habe oder wenn der Nachweis geführt werde, dass es zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig gewesen sei, gerade diesen Anwalt zu beauftragen; letzterer Nachweis gelinge dann, wenn der beauftragte Anwalt Spezialkenntnisse habe und der Fall Fragen aus dem Fachgebiet von solcher Schwierigkeit aufgeworfen habe, dass ein verständiger Beteiligter die Hinzuziehung eines solchen Anwalts für ratsam habe erachten können.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2008 - 13 E 61/08

    Erstattungsfähigkeit besonderer Auslagen eines Rechtsanwalts; Anforderungen an …

    Rn. 7 Vgl. BT-Drucks 3/55 S. 48; BVerwG, Beschluss vom 11. September 2007 - 9 KST 5.07 -, NJW 2007, 3656.

    Rn. 11 Vgl. in letzteren Sinne Bay VGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - 2 N 04.2476 -, juris; OVG Sachsen Anhalt, Beschluss vom 1. November 2005 - 4 O 327/05 -, juris; OVG Hamburg, 5. März 2007 - 3 So 5/06 -, NVwZ-RR 2007, 565; Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 162 Rdnr. 66 f.; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, § 162 Rdnr. 11; offen gelassen BVerwG, Beschluss vom 11. September 2007 -, a.a.O..

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2014 - 11 B 789/14

    Erinnerungsverfahren gegen die nichtrichterliche Entscheidung des Urkundsbeamten …

    Rn. 20 vgl. zur entsprechenden Anwendung von § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO: Olbertz, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Loseblattkommentar, Band 2, Stand: März 2014, § 162 Rn. 53 f., m. w. N; an anderer Stelle wird allerdings wegen des in der Regelung des § 162 Abs. 2 Satz 1 VwGO zum Ausdruck gekommenen bewussten Verzichts des Gesetzgebers auf vergleichbare Beschränkungen im Verwaltungsprozess auf die Unanwendbarkeit des § 91 Abs. 2 Sätze 1 und 2 ZPO hingewiesen: Meissner, in Schoch/Schneider/Bier, a. a. O., § 173 Rn. 127; vgl. zur Unanwendbarkeit des § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO: BVerwG, Beschluss vom 11. September 2007 - 9 KSt 5.07 u. a. -, NJW 2007, 3656 = juris, Rn. 3,.
  • BVerwG, 21.10.2025 - 11 KSt 2.25

    Bestimmung der erstattungsfähigen Auslagen des Rechtsanwalts; Geringfügiger …

    Rn. 8 Die Erstattungsfähigkeit der Reisekosten als Auslagen steht unter dem Vorbehalt der Kostenminimierung nach § 162 Abs. 1 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. September 2007 - 9 KSt 5.07 - NJW 2007, 3656 Rn. 4).
  • VGH Bayern, 14.08.2014 - 15 C 13.1504

    Beschwerde; Kostenfestsetzung; Erstattung der Kosten für einen auswärtigen …

    Ob die in § 162 Abs. 2 Satz 1 VwGO geregelte generelle Erstattungsfähigkeit der Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts unter dem Vorbehalt des § 162 Abs. 1 VwGO steht, dass es sich um zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Aufwendungen handelt (…so z.B. BayVGH, B.v. 27.7.2006 - 2 N 04.2476 - juris Rn. 2; offen gelassen BVerwG, B.v. 11.9.2007 - 9 KST 5/07 - BayVBl 2008, 157 = juris Rn. 3 f. jeweils m.w.N.), bedarf aus Anlass des Rechtsstreits keiner Vertiefung.

    Rn. 10 Da die sich aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 ZPO ergebenden strengen Maßstäbe bei der Mandatierung von Rechtsanwälten am dritten Ort (…vgl. etwa BGH, B.v. 13.9.2011 - VI ZB 42/10 - NJW 2011, 3521 = juris Rn. 6) nicht ohne weiteres auf die Auslegung der hiervon abweichenden Regelung in § 162 Abs. 2 Satz 1 VwGO übertragen werden können (…vgl. Neumann in Sodan/Ziekow, 3. Auflage 2010, § 162 Rn. 66a m.w.N.; s. auch BVerwG, B.v. 11.9.2007 - 9 KSt 5/07 - BayVBl 2008, 157 = juris Rn. 3), begegnet es keinen Bedenken, dass die Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts im Verwaltungsprozess auch dann für erstattungsfähig angesehen werden, wenn zwischen dem Mandanten und dem auswärtigen Rechtsanwalt bereits ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht oder der Rechtsanwalt gewissermaßen als "Hausanwalt" des Verfahrensbeteiligten tätig ist (…vgl. BVerwG, B.v. 11.9.2007 a.a.O. = juris Rn. 5;… BayVGH, B.v. 24.2.2010 - 11 C 10.81 - juris Rn. 14;… OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 8.4.2013 - OVG 1 K 6.12 - NVwZ-RR 2013, 782 = juris Rn. 3;… BayVGH, B.v. 10.10.2011 - 20 C 11.1783 - juris Rn. 3 jeweils m.w.N.).

  • VG Aachen, 08.06.2010 - 6 K 1309/06

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines nicht am Sitz des Gerichts tätigen …

    Rn. 5 vgl. BT-Drucks 3/55 S. 48; vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 11. September 2007 - 9 KST 5.07 -, NJW 2007, 3656; OVG NRW, Beschlüsse vom 2. Mai 2005 - 6 E 372/05 - und vom 5. Mai 2008 - 13 E 61/08 -, beide ; sowie zuletzt BayVGH, Beschluss vom 24. Februar 2010 - 11 C 10.81 -, ; vgl. im Einzelnen: Olbertz in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Kommentar zur VwGO, Loseblattsammlung (Stand: Februar 2010), § 162 Rdnr. 35 ff., 50.

    Rn. 11 vgl. OVG NRW, Beschluss vom 2. Mai 2005 - 6 E 372/05 -, a.a.O.; (noch) offen gelassen vom OVG NRW, Beschluss vom 5. Mai 2008 - 13 E 61/08 -, a.a.O., sowie vom BVerwG, Beschluss vom 11. September 2007 -, a.a.O..

  • VGH Bayern, 10.06.2015 - 22 C 14.2131

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines "auswärtigen" Rechtsanwalts

  • VG Berlin, 23.02.2010 - 9 KE 27.10

    Kostenerinnerung - Reisekosten eines Rechtsanwalts (Berlin)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2014 - 13 E 1115/14

    Festsetzung der Fahrtkosten sowie des Abwesenheitsgeldes des …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2025 - 13 E 405/20

    Beschwerde; Anschlussbeschwerde; Kostenfestsetzung; Erinnerung; …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2013 - 1 K 6.12

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten auswärtiger Rechtsanwälte (hier: in einem …

  • VG Ansbach, 14.12.2009 - AN 15 M 09.02275

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2014 - 12 E 854/13

    Anfall einer erstattungsfähigen Verfahrensgebühr für ein …

  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.2020 - A 11 S 3308/20

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen Missachtung eines …

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2009 - 3 S 1592/08

    Reisekostenerstattung für einen am Zweitwohnsitz beauftragten, spezialisierten …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2025 - 13 E 406/20

    Entstehung und Erstattung des Anspruchs eines Rechtsanwalts auf Vergütung einer …

  • VG Magdeburg, 27.01.2017 - 3 E 299/16

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines außerhalb des Gerichtsbezirks …

  • VGH Bayern, 26.06.2015 - 4 M 15.1062

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Erstattungsfähigkeit der …

  • VG Göttingen, 23.03.2015 - 2 B 220/14

    Dieselbe Angelegenheit; Anwaltskosten; Anwaltswechsel; Kostenfestsetzung

  • VG München, 01.07.2026 - M 7 M 25.32806

    Reisekosten eines auswärtigen Anwalts, Keine fiktive Mehrfachmandatierung, …

  • OLG Hamm, 14.01.2010 - 2 Ws 269/09
  • VGH Bayern, 29.06.2021 - 9 C 19.2411

    Erstattungsfähigkeit von Kosten bei Mandatierung eines auswärtigen Rechtsanwalts

  • VG Würzburg, 18.03.2021 - W 8 M 20.31222

    Erinnerung gegen die im Vergütungsfestsetzungsbeschluss festgesetzten Fahrtkosten …

  • VG Göttingen, 26.11.2010 - 2 A 23/10

    Zur Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Anwalts

  • VGH Bayern, 24.02.2010 - 11 C 10.81

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Erstattungsfähigkeit der …

  • VG München, 24.11.2021 - M 1 M 21.2294

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss, Erstattungsfähigkeit der …

  • VG Würzburg, 17.07.2017 - W 3 M 15.30112

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

  • VG Würzburg, 06.11.2012 - W 6 M 12.30232

    Reisekosten (Fahrtkosten, Abwesenheitsgeld) des auswärtigen Rechtsanwalts

  • VGH Bayern, 10.10.2011 - 20 C 11.1784

    Beschwerde gegen Erinnerung (Kostenfestsetzungsbeschluss)

  • VG Aachen, 03.03.2023 - 10 K 454/21
  • VG München, 23.02.2011 - M 1 M 11.557

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts (bejaht)

  • VG Würzburg, 23.01.2009 - W 4 M 08.1340

    Kostenfestsetzung; Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Reisekosten eines im …

  • VG Ansbach, 30.03.2020 - AN 3 M 20.00042

    Reisekosten eines nicht am Gerichtssitz ansässigen Rechtsanwalts

  • VGH Bayern, 10.10.2011 - 20 C 11.1783

    Beschwerde gegen Erinnerung (Kostenfestsetzungsbeschluss)

  • VG München, 29.12.2011 - M 9 M 11.5631

    Erinnerung; Kostenfestsetzungsbeschluss; Fahrtkosten eines Rechtsanwalts

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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.07.2005 - 9 A 20.05   

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https://dejure.org/2005,31740
BVerwG, 04.07.2005 - 9 A 20.05 (https://dejure.org/2005,31740)
BVerwG, Entscheidung vom 04.07.2005 - 9 A 20.05 (https://dejure.org/2005,31740)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juli 2005 - 9 A 20.05 (https://dejure.org/2005,31740)
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