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Weitere Entscheidung unten: EuGH, 28.04.1998

Rechtsprechung
   EuGH, 28.04.1998 - C-120/95, C-158/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,15
EuGH, 28.04.1998 - C-120/95, C-158/96 (https://dejure.org/1998,15)
EuGH, Entscheidung vom 28.04.1998 - C-120/95, C-158/96 (https://dejure.org/1998,15)
EuGH, Entscheidung vom 28. April 1998 - C-120/95, C-158/96 (https://dejure.org/1998,15)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Freier Warenverkehr - Artikel 30 und 36 EG-Vertrag - Erstattung in einem anderen Mitgliedstaat angefallener Krankheitskosten - Vorherige Genehmigung der zuständigen Kasse - Brillenkauf

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 30; ; EG-Vertrag Art. 36

  • Europäischer Gerichtshof

    Decker / Caisse de maladie des employés privés

    "Freier Warenverkehr Artikel 30 und 36 EG-Vertrag Erstattung in einem anderen Mitgliedstaat angefallener Krankheitskosten Vorherige Genehmigung der zuständigen Kasse Brillenkauf"

  • EU-Kommission PDF

    Decker / Caisse de maladie des employés privés

    EG-Vertrag, Artikel 30
    1 Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Zuständigkeit der Mitgliedstaaten zur Ausgestaltung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit - Grenzen - Beachtung des Gemeinschaftsrechts - Bestimmungen des Vertrages über den freien Warenverkehr

  • EU-Kommission

    Decker / Caisse de maladie des employés privés

  • Wolters Kluwer

    Erstattung in einem anderen Mitgliedstaat angefallener Krankheitskosten ; Vorherige Genehmigung der zuständigen Kasse ; Pauschale Kostenerstattung für Brillen mit Korrekturgläsern

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Erstattung in einem anderen Mitgliedstaat angefallener Krankheitskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Zuständigkeit der Mitgliedstaaten zur Ausgestaltung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit - Grenzen - Beachtung des Gemeinschaftsrechts - Bestimmungen des Vertrages über den freien Warenverkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    GEMEINSCHAFTSANGEHÖRIGE KÖNNEN IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT MEDIZINISCHE ERZEUGNISSE ERWERBEN SOWIE SICH ZAHNÄRZTLICH BEHANDELN LASSEN UND HIERFÜR KOSTENERSTATTUNG NACH DEN SÄTZEN DES VERSICHERUNGSSTAATS BEANSPRUCHEN

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Krankenkassen müssen zahlen

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Grundsätze des EG-Vertrages: Erstattung von Krankheitskosten, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft angefallen sind

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Krankenversicherung; im Ausland angefallene Krankheitskosten

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 30, 36, 56, 59, 60 EGV
    Kostenerstattungspflicht der Krankenkassen für Brillenkauf und bei Zahnbehandlung in einem anderen Mitgliedsstaat

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Conseil arbitral des assurances sociales - Auslegung der Artikel 30 und 36 EG-Vertrag im Hinblick auf nationale Rechtsvorschriften im Bereich der sozialen Sicherheit, die im Ausland gekaufte Brillen (und alle anderen Arzneimittel und ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1769
  • ZIP 1998, 844
  • EuZW 1998, 343
  • NZA 1998, 616 (Ls.)
  • NZS 1998, 283
  • DVBl 1998, 1141 (Ls.)
  • DB 1998, 987
 
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Wird zitiert von ... (128)Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 07.02.1984 - 238/82

    Duphar

    Auszug aus EuGH, 28.04.1998 - C-120/95
    Nach ständiger Rechtsprechung läßt das Gemeinschaftsrecht die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten zur Ausgestaltung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit unberührt (Urteile vom 7. Februar 1984 in der Rechtssache 238/82, Duphar u. a., Slg. 1984, 523, Randnr. 16, und vom 17. Juni 1997 in der Rechtssache C-70/95, Sodemare u. a., Slg. 1997, I-3395, Randnr. 27).

    So unterliegen Maßnahmen der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit, die sich auf den Absatz medizinischer Erzeugnisse und mittelbar auf deren Einfuhrmöglichkeiten auswirken können, den Vorschriften des EG-Vertrags über den freien Warenverkehr (Urteil Duphar u. a., Randnr. 18).

  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus EuGH, 28.04.1998 - C-120/95
    Zu erörtern ist, ob eine Regelung der streitigen Art den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell behindern kann (Urteil vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg. 1974, 837, Randnr. 5).
  • EuGH, 17.06.1997 - C-70/95

    Sodemare u.a.

    Auszug aus EuGH, 28.04.1998 - C-120/95
    Nach ständiger Rechtsprechung läßt das Gemeinschaftsrecht die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten zur Ausgestaltung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit unberührt (Urteile vom 7. Februar 1984 in der Rechtssache 238/82, Duphar u. a., Slg. 1984, 523, Randnr. 16, und vom 17. Juni 1997 in der Rechtssache C-70/95, Sodemare u. a., Slg. 1997, I-3395, Randnr. 27).
  • EuGH, 08.04.1992 - C-62/90

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 28.04.1998 - C-120/95
    Daher bietet der Kauf einer Brille bei einem Optiker in einem anderen Mitgliedstaat Garantien, die denen gleichwertig sind, die beim Kauf einer Brille bei einem Optiker im Inland gegeben sind (vgl. zum Kauf von Arzneimitteln in einem anderen Mitgliedstaat die Urteile vom 7. März 1989 in der Rechtssache 215/87, Schumacher, Slg. 1989, 617, Randnr. 20, und vom 8. April 1992 in der Rechtssache C-62/90, Kommission/Deutschland, Slg. 1992, I-2575, Randnr. 18).
  • EuGH, 07.03.1989 - 215/87

    Schumacher / Hauptzollamt Frankfurt am Main-Ost

    Auszug aus EuGH, 28.04.1998 - C-120/95
    Daher bietet der Kauf einer Brille bei einem Optiker in einem anderen Mitgliedstaat Garantien, die denen gleichwertig sind, die beim Kauf einer Brille bei einem Optiker im Inland gegeben sind (vgl. zum Kauf von Arzneimitteln in einem anderen Mitgliedstaat die Urteile vom 7. März 1989 in der Rechtssache 215/87, Schumacher, Slg. 1989, 617, Randnr. 20, und vom 8. April 1992 in der Rechtssache C-62/90, Kommission/Deutschland, Slg. 1992, I-2575, Randnr. 18).
  • EuGH, 30.01.1997 - C-4/95

    Stöber und Piosa Pereira / Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus EuGH, 28.04.1998 - C-120/95
    In Ermangelung einer Harmonisierung auf Gemeinschaftsebene bestimmt somit das Recht eines jeden Mitgliedstaats, unter welchen Voraussetzungen zum einen ein Recht auf Anschluß an ein System der sozialen Sicherheit oder eine Verpflichtung hierzu (Urteile vom 24. April 1980 in der Rechtssache 110/79, Coonan, Slg. 1980, 1445, Randnr. 12, und vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-349/87, Paraschi, Slg. 1991, I-4501, Randnr. 15) und zum anderen ein Anspruch auf Leistung (Urteil vom 30. Januar 1997 in den Rechtssachen C-4/95 und C-5/95, Stöber und Piosa Pereira, Slg. 1997, I-511, Randnr. 36) besteht.
  • EuGH, 07.05.1985 - 18/84

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 28.04.1998 - C-120/95
    Eine derartige Regelung stellt ein Hindernis für den freien Warenverkehr dar, da sie die Sozialversicherten dazu veranlaßt, diese Erzeugnisse im Großherzogtum und nicht in anderen Mitgliedstaaten zu erwerben, und daher geeignet ist, die Einfuhr in diesen Staaten montierter Brillen zu hemmen (Urteil vom 7. Mai 1985 in der Rechtssache 18/84, Kommission/Frankreich, Slg. 1985, 1339, Randnr. 16).
  • EuGH, 04.10.1991 - 349/87

    Paraschi / Landesversicherungsanstalt Württemberg

    Auszug aus EuGH, 28.04.1998 - C-120/95
    In Ermangelung einer Harmonisierung auf Gemeinschaftsebene bestimmt somit das Recht eines jeden Mitgliedstaats, unter welchen Voraussetzungen zum einen ein Recht auf Anschluß an ein System der sozialen Sicherheit oder eine Verpflichtung hierzu (Urteile vom 24. April 1980 in der Rechtssache 110/79, Coonan, Slg. 1980, 1445, Randnr. 12, und vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-349/87, Paraschi, Slg. 1991, I-4501, Randnr. 15) und zum anderen ein Anspruch auf Leistung (Urteil vom 30. Januar 1997 in den Rechtssachen C-4/95 und C-5/95, Stöber und Piosa Pereira, Slg. 1997, I-511, Randnr. 36) besteht.
  • EuGH, 24.04.1980 - 110/79

    Coonan / Insurance Officer

    Auszug aus EuGH, 28.04.1998 - C-120/95
    In Ermangelung einer Harmonisierung auf Gemeinschaftsebene bestimmt somit das Recht eines jeden Mitgliedstaats, unter welchen Voraussetzungen zum einen ein Recht auf Anschluß an ein System der sozialen Sicherheit oder eine Verpflichtung hierzu (Urteile vom 24. April 1980 in der Rechtssache 110/79, Coonan, Slg. 1980, 1445, Randnr. 12, und vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-349/87, Paraschi, Slg. 1991, I-4501, Randnr. 15) und zum anderen ein Anspruch auf Leistung (Urteil vom 30. Januar 1997 in den Rechtssachen C-4/95 und C-5/95, Stöber und Piosa Pereira, Slg. 1997, I-511, Randnr. 36) besteht.
  • EuGH, 11.12.2007 - C-438/05

    KOLLEKTIVE MASSNAHMEN, DIE DARAUF ABZIELEN, EIN AUSLÄNDISCHES UNTERNEHMEN ZUM …

    Rn. 40 Hierzu genügt der Hinweis, dass es den Mitgliedstaaten in den Bereichen, für die die Gemeinschaft nicht zuständig ist, zwar grundsätzlich weiterhin freisteht, die Bedingungen für den Bestand der fraglichen Rechte und die Modalitäten ihrer Ausübung festzusetzen, dass sie aber gleichwohl gehalten sind, das Gemeinschaftsrecht bei der Ausübung dieser Befugnis bei der Ausübung dieser Befugnis zu beachten (vgl. entsprechend zur sozialen Sicherheit Urteile vom 28. April 1998, Decker, C-120/95, Slg. 1998, I-1831, Randnrn.

    22 und 23, und Kohll, C-158/96, Slg. 1998, I-1931, Randnrn.

  • EuGH, 18.12.2007 - C-341/05

    Freier Dienstleistungsverkehr - Zur Vereinbarkeit einer kollektiven Maßnahme mit …

    Rn. 87 Hierzu genügt der Hinweis, dass es den Mitgliedstaaten in den Bereichen, für die die Gemeinschaft nicht zuständig ist, zwar grundsätzlich weiterhin freisteht, die Bedingungen für den Bestand der fraglichen Rechte und die Modalitäten ihrer Ausübung festzusetzen, dass sie aber gleichwohl gehalten sind, das Gemeinschaftsrecht bei der Ausübung dieser Befugnis zu beachten (vgl. entsprechend zur sozialen Sicherheit Urteile vom 28. April 1998, Decker, C-120/95, Slg. 1998, I-1831, Randnrn.

    22 und 23, und Kohll, C-158/96, Slg. 1998, I-1931, Randnrn.

  • EuGH, 13.05.2003 - C-385/99

    DER GRUNDSATZ DES FREIEN DIENSTLEISTUNGSVERKEHRS STEHT DER NIEDERLÄNDISCHEN …

    Für die erste Kategorie hätten die Ausführungen im Urteil vom 28. April 1998 in der Rechtssache C-120/95 (Decker, Slg. 1998, I-1831) und im Urteil Kohll zu gelten; das Erfordernis einer vorherigen Genehmigung sei demnach mit Ausnahme bestimmter Leistungen, vor allem zahnärztlicher, äußerst kostspieliger und spezialisierter Leistungen, mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar.

    Gleichwohl müssen die Mitgliedstaaten bei der Ausübung dieser Befugnis das Gemeinschaftsrecht beachten (Urteile Decker, Randnr. 23, und Kohll, Randnr. 19).

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Rechtsprechung
   EuGH, 28.04.1998 - C-158/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9
EuGH, 28.04.1998 - C-158/96 (https://dejure.org/1998,9)
EuGH, Entscheidung vom 28.04.1998 - C-158/96 (https://dejure.org/1998,9)
EuGH, Entscheidung vom 28. April 1998 - C-158/96 (https://dejure.org/1998,9)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Freier Dienstleistungsverkehr - Erstattung in einem anderen Mitgliedstaat angefallener Krankheitskosten - Vorherige Genehmigung der zuständigen Krankenkasse - Gesundheit - Zahnbehandlung

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 59; ; EG-Vertrag Art. 60

  • Europäischer Gerichtshof

    Kohll / Union des caisses de maladie

    Freier Dienstleistungsverkehr - Erstattung in einem anderen Mitgliedstaat angefallener Krankheitskosten - Vorherige Genehmigung der zuständigen Krankenkasse - Gesundheit - Zahnbehandlung

  • EU-Kommission PDF

    Kohll / Union des caisses de maladie

    EG-Vertrag, Artikel 59 bis 60
    1 Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Zuständigkeit der Mitgliedstaaten zur Ausgestaltung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit - Grenzen - Beachtung des Gemeinschaftsrechts - Bestimmungen des Vertrages über den freien Dienstleistungsverkehr

  • EU-Kommission

    Kohll / Union des caisses de maladie

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidung über die Auslegung der Artikel 59 und 60 EG-Vertrag; Erstattung in einem anderen Mitgliedstaat angefallener Krankheitskosten und vorherige Genehmigung der zuständigen Kasse ; Kassationsbeschwerde gegen das Urteil des Conseil supérieur des assurances ...

  • riw-online.de

    Erstattung in einem anderen Mitgliedstaat angefallener Krankheitskosten

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    EWG-Verordnung Nr. 1408/98 - Frage der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen oder von Hilfsmitteln im EWR-Ausland mit oder ohne Genehmigung des zuständigen Trägers

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Genehmigung der Zahnbehandlung in einem anderen Mitgliedstaat durch die gesetzliche Krankenversicherung

  • rechtsportal.de

    1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Zuständigkeit der Mitgliedstaaten zur Ausgestaltung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit - Grenzen - Beachtung des Gemeinschaftsrechts - Bestimmungen des Vertrages über den freien Dienstleistungsverkehr

  • datenbank.nwb.de

    Unzulässige Pflicht zur Genehmigung des Trägers der sozialen Sicherheit vor Zahnbehandlung in einem anderen Mitgliedstaat nach den Tarifen des Versicherungsstaates

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Grundsätze des EG-Vertrages: Erstattung von Krankheitskosten, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft angefallen sind

Besprechungen u.ä. (2)

  • econstor.eu PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Warum betreibt der Europäische Gerichtshof Rechtsfortbildung? Die Politisierungshypothese (Martin Höpner)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV ("Kohl")

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der luxemburgischen Cour de cassation - Auslegung der Artikel 59 und 60 EG-Vertrag - Nationales System der sozialen Sicherheit, das die Übernahme der Kosten für in einem anderen Mitgliedstaat als dem Wohnstaat des Versicherten erbrachte ...

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1771
  • ZIP 1998, 841
  • EuZW 1998, 345
  • NZA 1998, 614
  • NZS 1998, 280
  • DVBl 1998, 1141 (Ls.)
  • DB 1998, 988
 
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Wird zitiert von ... (177)Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 10.07.1984 - 72/83

    Campus Oil

    Auszug aus EuGH, 28.04.1998 - C-158/96
    Artikel 56 EG-Vertrag erlaubt nämlich den Mitgliedstaaten, den freien Dienstleistungsverkehr im Bereich der ärztlichen und klinischen Versorgung einzuschränken, soweit die Erhaltung eines bestimmten Umfangs der medizinischen und pflegerischen Versorgung oder eines bestimmten Niveaus der Heilkunde im Inland für die Gesundheit oder selbst das Überleben ihrer Bevölkerung erforderlich ist (siehe zum Begriff der öffentlichen Sicherheit im Sinne des Artikels 36 EG-Vertrag das Urteil vom 10. Juli 1984 in der Rechtssache 72/83, Campus Oil u. a., Slg. 1984, 2727, Randnrn.
  • EuGH, 31.01.1984 - 286/82

    Luisi und Carbone / Ministero dello Tesoro

    Auszug aus EuGH, 28.04.1998 - C-158/96
    Daher hält eine solche Regelung die Sozialversicherten davon ab, sich an ärztliche Dienstleistungserbringer in einem anderen Mitgliedstaat zu wenden, und stellt sowohl für diese wie für ihre Patienten eine Behinderung des freien Dienstleistungsverkehrs dar (Urteile vom 31. Januar 1984 in den Rechtssachen 286/82 und 26/83, Luisi und Carbone, Slg. 1984, 377, Randnr. 16, und vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-204/90, Bachmann, Slg. 1992, I-249, Randnr. 31).
  • EuGH, 28.01.1992 - C-204/90

    Bachmann / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 28.04.1998 - C-158/96
    Daher hält eine solche Regelung die Sozialversicherten davon ab, sich an ärztliche Dienstleistungserbringer in einem anderen Mitgliedstaat zu wenden, und stellt sowohl für diese wie für ihre Patienten eine Behinderung des freien Dienstleistungsverkehrs dar (Urteile vom 31. Januar 1984 in den Rechtssachen 286/82 und 26/83, Luisi und Carbone, Slg. 1984, 377, Randnr. 16, und vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-204/90, Bachmann, Slg. 1992, I-249, Randnr. 31).
  • EuGH, 17.12.1981 - 279/80

    Webb

    Auszug aus EuGH, 28.04.1998 - C-158/96
    So hat der Gerichtshof festgestellt, daß die Besonderheiten bestimmter Dienstleistungen nicht dazu führten, daß diese nicht unter den elementaren Grundsatz des freien Verkehrs fielen (Urteil vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 279/80, Webb, Slg. 1981, 3305, Randnr. 10).
  • EuGH, 17.06.1997 - C-70/95

    Sodemare u.a.

    Auszug aus EuGH, 28.04.1998 - C-158/96
    Nach ständiger Rechtsprechung läßt das Gemeinschaftsrecht die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten zur Ausgestaltung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit unberührt (Urteile vom 7. Februar 1984 in der Rechtssache 238/82, Duphar u. a., Slg. 1984, 523, Randnr. 16, und vom 17. Juni 1997 in der Rechtssache C-70/95, Sodemare u. a., Slg. 1997, I-3395, Randnr. 27).
  • EuGH, 07.02.1984 - 238/82

    Duphar

    Auszug aus EuGH, 28.04.1998 - C-158/96
    Nach ständiger Rechtsprechung läßt das Gemeinschaftsrecht die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten zur Ausgestaltung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit unberührt (Urteile vom 7. Februar 1984 in der Rechtssache 238/82, Duphar u. a., Slg. 1984, 523, Randnr. 16, und vom 17. Juni 1997 in der Rechtssache C-70/95, Sodemare u. a., Slg. 1997, I-3395, Randnr. 27).
  • EuGH, 05.06.1997 - C-398/95

    Syndesmos ton en Elladi Touristikon kai Taxidiotikon Grafeion / Ypourgos Ergasias

    Auszug aus EuGH, 28.04.1998 - C-158/96
    Rein wirtschaftliche Gründe können eine Beschränkung des elementaren Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs nicht rechtfertigen (in diesem Sinne Urteil vom 5. Juni 1997 in der Rechtssache C-398/95, SETTG, Slg. 1997, I-3091, Randnr. 23).
  • EuGH, 30.01.1997 - C-4/95

    Stöber und Piosa Pereira / Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus EuGH, 28.04.1998 - C-158/96
    In Ermangelung einer Harmonisierung auf Gemeinschaftsebene bestimmt somit das Recht eines jeden Mitgliedstaats, unter welchen Voraussetzungen zum einen ein Recht auf Anschluß an ein System der sozialen Sicherheit oder eine Verpflichtung hierzu (Urteile vom 24. April 1980 in der Rechtssache 110/79, Coonan, Slg. 1980, 1445, Randnr. 12, und vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-349/87, Paraschi, Slg. 1991, I-4501, Randnr. 15) und zum anderen ein Anspruch auf Leistung (Urteil vom 30. Januar 1997 in den Rechtssachen C-4/95 und C-5/95, Stöber und Piosa Pereira, Slg. 1997, I-511, Randnr. 36) besteht.
  • EuGH, 05.10.1994 - C-381/93

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 28.04.1998 - C-158/96
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes verstößt jede nationale Regelung gegen Artikel 59 EG-Vertrag, die die Leistung von Diensten zwischen Mitgliedstaaten im Ergebnis gegenüber der Leistung von Diensten im Inneren eines Mitgliedstaats erschwert (Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-381/93, Kommission/Frankreich, Slg. 1994, I-5145, Randnr. 17).
  • EuGH, 04.10.1991 - 349/87

    Paraschi / Landesversicherungsanstalt Württemberg

    Auszug aus EuGH, 28.04.1998 - C-158/96
    In Ermangelung einer Harmonisierung auf Gemeinschaftsebene bestimmt somit das Recht eines jeden Mitgliedstaats, unter welchen Voraussetzungen zum einen ein Recht auf Anschluß an ein System der sozialen Sicherheit oder eine Verpflichtung hierzu (Urteile vom 24. April 1980 in der Rechtssache 110/79, Coonan, Slg. 1980, 1445, Randnr. 12, und vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-349/87, Paraschi, Slg. 1991, I-4501, Randnr. 15) und zum anderen ein Anspruch auf Leistung (Urteil vom 30. Januar 1997 in den Rechtssachen C-4/95 und C-5/95, Stöber und Piosa Pereira, Slg. 1997, I-511, Randnr. 36) besteht.
  • EuGH, 24.04.1980 - 110/79

    Coonan / Insurance Officer

  • EuGH, 07.05.1986 - 131/85

    Gül / Regierungspräsident Düsseldorf

  • EuGH, 18.06.2019 - C-591/17

    Die deutsche Vignette für die Benutzung von Bundesfernstraßen durch …

    Rn. 135 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs steht Art. 56 AEUV jeder nationalen Regelung entgegen, die die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Mitgliedstaaten gegenüber der Erbringung von Dienstleistungen allein innerhalb eines Mitgliedstaats erschwert (Urteil vom 28. April 1998, Kohll, C-158/96, EU:C:1998:171, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.12.2003 - C-322/01

    DAS NATIONALE VERBOT DES VERSANDHANDELS MIT ARZNEIMITTELN LÄUFT DEM …

    Obgleich rein wirtschaftliche Gründe eine Beschränkung des elementaren Grundsatzes des freien Warenverkehrs nicht rechtfertigen können, lässt sich nicht ausschließen, dass eine erhebliche Gefährdung des finanziellen Gleichgewichts des Systems der sozialen Sicherheit einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses darstellen kann, der eine derartige Beschränkung rechtfertigen kann (Urteil vom 28. April 1998 in der Rechtssache C-158/96, Kohll, Slg. 1998, I-1931, Randnr. 41, sowie Urteile Vanbraekel u. a., Randnr. 47, Smits und Peerbooms, Randnr. 72, und vom 13. Mai 2003 in der Rechtssache C-385/99, Müller-Fauré und Van Riet, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.
  • EuGH, 11.12.2007 - C-438/05

    KOLLEKTIVE MASSNAHMEN, DIE DARAUF ABZIELEN, EIN AUSLÄNDISCHES UNTERNEHMEN ZUM …

    22 und 23, und Kohll, C-158/96, Slg. 1998, I-1931, Randnrn.
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